Recht auf Elternassistenz

Eine neue Kampagne

Autor:in - Ottmar Miles-Paul
Themenbereiche: Recht, Selbstbestimmt Leben
Schlagwörter: Kinder, Eltern, Assistenz
Textsorte: Zeitschriftenartikel
Releaseinfo: erschienen in: WeiberZEIT, Zeitung des Projektes "Politische Interessenvertretung behinderter Frauen" des Weibernetz e.V. Ausgabe Nr. 08, August 2005, Seite 9 WeiberZeit (08/2005)
Copyright: © Verein Weibernetz e.V. 2005

Recht auf Elternassistenz

«Recht auf Elternassistenz», so lautet der Titel einer neuen von der Aktion Mensch geförderten Aufklärungskampagne, die vom Netzwerk behinderter Frauen Berlin koordiniert wird und zum 1. August 2005 startet. Wie Dr. Sigrid Arnade vom Vorstand des Netzwerks mitteilte, ist der Bewilligungsbescheid der Aktion Mensch für das neue Projekt vor kurzem eingegangen, so dass die Arbeit rechtzeitig zum anstehenden Bundestagswahlkampf beginnen kann.

Ziel der auf 12 Monate angelegten Aufklärungskampagne ist es, für das Recht auf Elternassistenz einzutreten. «Dabei wollen wir einerseits für einen Rechtsanspruch auf Assistenz für behinderte Mütter und Väter (Elternassistenz) und dessen Umsetzung werben und hierfür die nötigen juristischen Grundlagen entwickeln. Andererseits wollen wir mittels einer gezielten Öffentlichkeits- und Lobbyarbeit Probleme, aber auch positive Erfahrungen und Lösungsansätze behinderter Eltern mit der Erziehung ihrer Kinder aufzeigen. Dabei geht es vor allem darum, Benachteiligungen behinderter Eltern bei der Kindererziehung abzubauen und für die Bereitstellung der hierfür nötigen Hilfen (Assistenz) zu werben», erklärte Dr. Sigrid Arnade.

Nach einer bundesweiten Studie[1] haben 70 Prozent der (vorwiegend spätbehinderten) Frauen Kinder. Wie groß die Gesamtzahl von Müttern und Vätern mit ganz unterschiedlichen Behinderungen ist, wurde bisher statistisch nicht erfasst. Eine der größten Barrieren für behinderte Eltern sind fehlende Unterstützungssysteme zur Versorgung und Erziehung ihrer Kinder. Behinderte Eltern müssen deshalb bei der Erfüllung ihres Erziehungsauftrages meist die Grenzen ihrer Belastbarkeit überschreiten und geraten nicht selten in körperliche, seelische und finanzielle Notlagen. Nicht wenige Mütter befürchten, dass ihnen das Kind weggenommen wird, wenn sie Hilfen zur Bewältigung des Alltags benötigen[2]. Nach einer Fragebogenuntersuchung zur Situation behinderter Mütter[3] sind mehr als die Hälfte der behinderten Mütter zur Grundversorgung ihres Kindes, für die Mobilität oder zur Bewältigung des Haushalts auf spezifische Hilfsmittel angewiesen. Personelle Assistenz war vor allem in den ersten Lebensjahren des Kindes erforderlich, wenn die Grundversorgung noch sehr aufwendig ist. Die Assistenz wurde größtenteils von Partnern und Familienangehörigen, seltener auch von bezahlten Assistenzkräften übernommen. Knapp die Hälfte der behinderten Mütter beantragte die Kostenübernahme für Hilfsmittel und/oder für Assistenz bei Sozialämtern, Pflegekassen, Krankenkassen oder Jugendämtern. Dabei ist zu berücksichtigen, dass meist nur assistenzerfahrene Mütter überhaupt einen Antrag stellten. Nur ca. die Hälfte dieser Anträge wurde positiv entschieden - und dies auch nur nach zum Teil mehrjährigen Kämpfen, Widersprüchen und Mobilisierung der Presse.

«Um mit der Kampagne für das Recht auf Elternassistenz Erfolg zu haben, sind wir vor allem auf weitere konkrete Erfahrungen behinderter Eltern bei der Beantragung von Assistenzleistungen angewiesen. Diese wollen wir in einer exemplarischen Fallsammlung dokumentieren, durch die die Problematik anschaulich und deutlich wird», so Dr. Sigrid Arnade.

Die Aufklärungskampagne wird vom Netzwerk behinderter Frauen Berlin in Kooperation mit dem Bundesverband behinderter und chronisch kranker Eltern, dem Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen und dem Weibernetz - dem Bundesnetzwerk von Frauen/Lesben und Mädchen mit Beeinträchtigung - durchgeführt. Der Vernetzungsgedanke mit anderen Organisationen und Einzelpersonen, die sich in diesem Bereich engagieren, wird dabei also groß geschrieben.

Ottmar Miles-Paul

Kontakt:

Netzwerk behinderter Frauen Berlin e.V.

Kampagne Recht auf Elternassistenz

c/o Dr. Sigrid Arnade,

Tel. 030/431 7716,

Fax: 030/436 4442,

e-mail: hgh-si@t-online.de,

www.elternassistenz.de

Mutter mit 2 Kindern bei einer Rutsche



[1] Live Leben und Interessen vertreten

- Frauen mit Behinderung, Band 183 der Schriftenreihe des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Stuttgart, Kohlhammer 2000

[2] Menschen mit Behinderung als Mütter und Väter!? Eine Handreichung zur Unterstützung von Menschen mit Behinderung, die Mütter und Väter sind oder es werden wollen, Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales und Frauen und Landesamt für Gesundheit und Soziales, Berlin 2000

[3] Hermes, Gisela: Zur Situation behinderter Mütter, Informationsblatt der bundesorganisationsstelle behinderte frauen, Dezember 2001

Leicht Lesen

Diesen Text gibt es auch in leichter Sprache: http://bidok.uibk.ac.at/library/wzl-8-05-miles-kinderlachen.html

Quelle:

Ottmar Miles-Paul: Recht auf Elternassistenz. Eine neue Kampagne

erschienen in: WeiberZEIT, Zeitung des Projektes "Politische Interessenvertretung behinderter Frauen" des Weibernetz e.V. Ausgabe Nr. 08, August 2005, Seite 9

http://www.weibernetz.de/weiberzeit.html

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Stand: 21.04.2009

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