Menschenrechte für behinderte Frauen und Männer weltweit!

Autor:in - Martina Puschke
Themenbereiche: Recht
Textsorte: Zeitschriftenartikel
Releaseinfo: erschienen in: WeiberZeit, Zeitschrift des Projektes "Politische Interessenvertretung behinderter Frauen" des Weibernetz e.V., Ausgabe 5/November 2004, S.3-4 WeiberZeit (05/2004)
Copyright: © Verein Weibernetz e.V. 2004

Menschenrechte für behinderte Frauen und Männer weltweit!

Werden die Belange behinderter Frauen in der neuen UN-"Behindertenkonvention" beachtet?

Menschenrechte gelten für alle Menschen, also auch für Menschen mit Behinderung. Dennoch wird gerade an einer UN-Konvention speziell für die Rechte behinderter Menschen gearbeitet. Denn weltweit erfahren 600 Millionen behinderte Frauen und Männer immer wieder Menschenrechtsverletzungen. Sie haben keinen Zugang zur Gesundheitsversorgung, dürfen nicht heiraten oder keine Kinder bekommen. Eine rechtsverbindliche UN-Konvention wird ihre Situation auf lange Sicht ändern, zumindest in den Ländern, in denen die Konvention unterschrieben wird. Denn diese verpflichten sich zur Umsetzung der Rechte und zur regelmäßigen Berichterstattung vor einer eingesetzten Arbeitsgruppe bei den Vereinten Nationen.

Die Vereinten Nationen haben 2001 ein Ad-hoc Komitee beauftragt, zu überprüfen, ob es eine UN-Konvention zum Schutz der Menschenrechte behinderter Menschen geben muss. Diese Frage ist inzwischen von vielen Staaten positiv beantwortet worden. Seit 2003 arbeitet eine Arbeitsgruppe aus RegierungsvertreterInnen und später auch Nicht-Regierungs-Organisationen (NGO's) wie z.B. Disabled Peoples' International - DPI an einem Entwurf der Konvention. In dieser Arbeitsgruppe arbeitete für die deutsche Delegation auch Theresia Degener mit. Sie ist Menschenrechtsexpertin und Mitbegründerin der Bewegung behinderter Frauen der ersten Stunde.

Nach derzeitigem Stand wird die "Behindertenkonvention" sehr umfangreiche Schutzvorschriften zu den Bereichen Sicherheit, Folter, Gewalt, Barrierefreiheit, Gesundheit, Arbeit, Freizeit einrichten, um nur einige zu nennen. Die Mehrfachdiskriminierung behinderter Frauen als Frau und als Behinderte ist bislang jedoch nicht benannt. Nach Ansicht des Weibernetz und der im Deutschen Behindertenrat zusammengeschlossenen Verbände muss sich dies noch ändern. In einer gemeinsamen Erklärung vom Mai 2004 forderte der Deutsche Behindertenrat alle verantwortlich Handelnden auf, die Situation behinderter Frauen in den Artikeln der Konvention zu beachten. Dies gilt insbesondere für die Bereiche "Schutz vor Gewalt" sowie "Recht auf Gesundheit und Rehabilitation" und den zu schaffenden Überwachungsmodus zur Umsetzung der Konvention (vgl. Deutscher Behindertenrat 2004). Unterstützt wird die Forderung auch von DPI. Denn weltweit berichten behinderte Frauen von Diskriminierungen insbesondere im Bereich Gewalt und Zugang zum Gesundheitssystem (s. auch S. 1 ff der WeiberZEIT).

Internationale Verankerung der Rechte von Frauen

Es gibt weitere Dokumente und Konventionen, die aus Frauensicht interessant sind. Zum einen gibt es seit 1979 eine Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW). In dieser ist die Mehrfachdiskriminierung behinderter Frauen jedoch nicht benannt. Die Berichterstattung verschiedener Länder zur Umsetzung der "Frauenkonvention" zeigt, dass die spezielle Situation behinderter Frauen zwar untersucht werden kann, aber nicht muss. Für eine generelle Einbeziehung behinderter Frauen wäre es nach Meinung von Bruce, Quinlivan und Degener notwendig, wenn die allgemeine Empfehlung zur Umsetzung der Konvention das Merkmal "Behinderung" aufnehmen würde. Außerdem wäre es wünschenswert, wenn in jedem Punkt der Berichterstattung auf die Situation behinderter Frauen eingegangen würde (vgl. Quinn/Degener 2002, S. 188 f).

Zum anderen gibt es den Aktionsplan der 4. Weltfrauenkonferenz von 1995 in Peking. Dieser schreibt Gender-Mainstreaming für die Arbeit der Vereinten Nationen verpflichtend vor.

Für behinderte Frauen sieht das internationale Recht derzeit so aus, dass bei der Umsetzung der "Frauenkonvention" nicht auf das Merkmal Behinderung geachtet werden muss. Bei der geplanten "Behindertenkonvention" ist derzeit das Merkmal "Geschlecht" noch nicht vorgesehen. Noch ist das letzte Wort der Konvention zum Schutz der Menschenrechte behinderter Menschen nicht gesprochen. In der jetzigen Phase werden die 27 Regierungsorganisationen diskutieren und einzelne Regelungen erstreiten.

Der mexikanische UN-Botschafter Luis Alfonso de Alba äußerte kürzlich sogar die Hoffnung, dass die Konvention bereits im Herbst 2005 verabschiedet werden könne. Uns kommt es hingegen weniger auf eine schnelle, als auf eine gute Konvention an, die eine positive Wirkung für behinderte Frauen und Männer in vielen Staaten der Erde hat.

Martina Puschke

Literatur:

Deutscher Behindertenrat: Ergänzungen aus frauenpolitischer Sicht zur Stellungnahme des Deutschen Behindertenrates zum Entwurf der Expertenkommission einer UN-Konvention zum Schutz und zur Förderung der Rechte und der Würde von Menschen mit Behinderungen, Mai 2004

Gerard Quinn; Theresia Degener: Human Rights and Disability. The current use and future potential of United Nations human rights instruments in the context of disability, United Nations, New York, Geneva 2002 (im Internet unter www.unhchr.ch/disability/study.htm)

Informationen über die UN und UN-Konventionen (in englisch, spanisch, französisch): www.un.org

Information über die "Frauenkonvention" CEDAW:

Convention on the Elimination of all Forms of Discrimination Against Women: www.un.org/womenwatch/dow/cedaw.htm)

Kampagne "Behinderte Frauen in der UN-Konvention sichtbar machen!"

Das NETZWERK ARTIKEL 3 startet derzeit in Kooperation mit dem Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD) eine Kampagne, um die Frauenbelange in der "Behinderten-konvention" einzubringen. Im Rahmen der Kampagne wird es u.a. eine Unterschriftenliste geben. Das Weibernetz unterstützt diese Aktion.

Nähere Informationen incl. der Unterschriftenliste gibt es ab Ende November unter

www.un-behindertefrauen.org

Leicht Lesen

Diesen Text gibt es auch in leichter Sprache: http://bidok.uibk.ac.at/library/wzl-5-04-puschke-menschenrechte.html

Quelle:

Martina Puschke: Menschenrechte für behinderte Frauen und Männer weltweit!

Erschienen in: WeiberZeit, Zeitschrift des Projektes "Politische Interessenvertretung behinderter Frauen" des Weibernetz e.V., Ausgabe 5/November 2004, S.3-4

bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet

Stand: 12.07.2010

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