Besserer Schutz vor Gewalt!?

Autor:in - Martina Puschke
Themenbereiche: Recht
Schlagwörter: Gesetz, Gewalt, Frauen
Textsorte: Zeitschriftenartikel
Releaseinfo: erschienen in: WeiberZEIT, Zeitung des Projektes "Politische Interessenvertretung behinderter Frauen" des Weibernetz e.V. Ausgabe Nr. 11, Juli 2006, Seite 2-3. WeiberZeit (11/2006)
Copyright: © Verein Weibernetz e.V. 2006

Besserer Schutz vor Gewalt!?

Zum Schutz vor bzw. nach erlebter häuslicher Gewalt war die Bundesregierung in den vergangenen Jahren auf unterschiedlichen Ebenen aktiv. Ein Teil des Aktionsplans zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen aus dem Jahr 1999 ist das Gewaltschutzgesetz. Inkraftgetreten im Januar 2002 wurde es als ein Meilenstein gefeiert. Der wohl bekannteste Slogan zum Gesetz lautet: "Wer schlägt, der geht!"

Hinweistafel STOP

Die Begleitforschung zur Einführung des Gewaltschutzgesetzes bestätigt den Erfolg, insbesondere des Wegweisungsrechts des Täters/der Täterin aus der Wohnung sowie des Verbots der Kontaktaufnahme. Diese Maßnahmen werden von den Antragstellerinnen, die Gewalt erlebt haben (es sind zu 68% Frauen, welche einen Antrag nach dem Gesetz stellen), am häufigsten beantragt. Auch scheint die Bereitschaft, einen Antrag auf Gewaltschutz zu stellen, mit Einführung des neuen Gesetzes gewachsen zu sein. Vor Zivilgerichten kommt es nach Eilverfahren in Dreiviertel der Fälle zu einem Beschluss oder einer Vereinbarung von Maßnahmen.[1] Entsprechend positiv schätzt die Begleitforschung die Maßnahme-Möglichkeiten des Gesetzes als ausreichend ein. Sie sieht keinen Handlungsbedarf für Erweiterungen des Gesetzes im Bereich der häuslichen Gewalt. Lediglich bei der Umsetzung des Gesetzes werden Optimierungsmöglichkeiten gesehen.



[1] vgl.: Dr. Marina Rupp: Die Evaluation des Gewaltschutzgesetzes. Kurzzusammenfassung aus:

http://www.bmj.bund.de/media/archive/987.pdf

Wie wirkt sich das Gesetz auf die Situation behinderter Frauen aus?

Behinderte Frauen befürchten, dass insbesondere Frauen mit Assistenzbedarf, bei denen der Assistent/Pfleger die Gewalt ausübt, nicht so häufig einen Antrag auf Gewaltschutz stellen. Denn es fehlen die diesbezüglichen klaren Regelungen für schnelle Übergangslösungen zur Gewährleistung der Assistenz, wenn der Täter/die Täterin des Hauses verwiesen wurde. Für Frauen, die in Einrichtungen leben, ist die Situation ebenfalls ungeklärt, vor allem, wenn die gewaltausübende Person auch in dieser Einrichtung lebt. Denn sie kann nicht so einfach des Hauses verwiesen werden.

Zahlen über behinderte Menschen, die eine Antrag auf Gewaltschutz stellen, gibt es leider nicht. Denn das Merkmal Behinderung wird in der Statistik nicht erhoben. Auch in der o.g. Begleitforschung, die das Justizministerium in Auftrag gegeben hat, wurde die Gruppe behinderter Frauen nicht gesondert untersucht.

Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) antwortete dem Bundestagsabgeordneten Ilja Seifert (DIE LINKE) auf seine schriftliche Anfrage vom November 2005 jedoch, in der Tat ein Problem darin zu sehen, dass behinderte Mitbewohner im Falle von Gewalttaten nicht ohne weiteres des Heimes verwiesen werden können. Allerdings hält sie Veränderungen im Gewaltschutzgesetz nicht für erforderlich.

Behinderte Frauen fordern Nachbesserungen im Gesetz

Behinderte Frauen sehen hingegen sehr wohl einen Nachbesserungsbedarf im Gewaltschutzgesetz und im Aktionsplan der Bundesregierung. Dazu gehören:

  • Klarstellungen bzgl. des Wegweisungsrechts von Täterinnen oder Tätern, wenn diese wie das Opfer in Einrichtungen der Behindertenhilfe oder in der häuslichen Umgebung als Assistenz- oder Pflegeperson leben;

  • Einführung einer Qualitätssicherung in Einrichtungen der Behindertenhilfe mit der Notwendigkeit der Erstellung von Interventionsplänen bei häuslicher Gewalt;

  • Schaffung eines barrierefreien Zugangs zu Frauenhäusern, Kriseninterventionsstellen, Frauennot-ufen;

  • Aufnahme des Merkmals "Behinderung" in die Statistiken der Polizeidienststellen;

  • umfangreiche Maßnahmen zur Stärkung des Selbstbewusstseins behinderter Menschen;

  • Aufnahme behinderter Menschen als "Zielgruppe" in die medizinischen und psychotherapeutischen Ausbildungspläne sowie Schaffung barrierefreier Praxen;

  • Öffentlichkeitsarbeit zum Gewaltschutz und zur Prävention auch in einfacher Sprache etc.

Alle Forderungen seitens behinderter Frauen werden vom Weibernetz z.B. in der Bund-Länder-AG zur Bekämpfung häuslicher Gewalt gegen Frauen thematisiert. Im Koalitionsvertrag heißt es, das Gewaltschutzgesetz werde evaluiert und gegebenenfalls novelliert. Bei der Evaluierung wurde die Zielgruppe behinderter Frauen nicht einbezogen. Bei einer Novellierung des Gesetzes müssen die Belange behinderter Frauen jedoch berücksichtigt werden!

Martina Puschke

Quelle:

Martina Puschke: Besserer Schutz vor Gewalt!?

erschienen in: WeiberZEIT, Zeitung des Projektes "Politische Interessenvertretung behinderter Frauen" des Weibernetz e.V. Ausgabe Nr. 11, Juli 2006, Seite 2-3.

http://www.weibernetz.de/weiberzeit.html

bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet

Stand: 17.03.2009

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