Spätabbrüche vermeiden - aber wie?

Autor:in - Martina Puschke
Themenbereiche: Recht, Eugenik
Textsorte: Zeitschriftenartikel
Releaseinfo: erschienen in: WeiberZEIT, Zeitung des Projektes "Politische Interessenvertretung behinderter Frauen" des Weibernetz e.V. Ausgabe Nr. 10, April 2006, Seite 1-2. WeiberZeit (10/2006)
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Spätabbrüche vermeiden - aber wie?

Quer durch die Parteienlandschaft wird in dieser Legislaturperiode erneut über Regelungen zur Vermeidung von Spätabbrüchen diskutiert. Im Raum stehen z.B. Überlegungen zur Pflichtberatung vor dem Abbruch und einer mehrtägigen Bedenkzeit nach der Diagnose.

Als Interessenvertretung behinderter Frauen ist das Thema rund um die Spätabbrüche von großer Bedeutung. Denn es ist eng verknüpft mit der Nutzung der Pränataldiagnostik (PND) und der gesellschaftlichen Einstellung zu Behinderungen.

Abb.1: schwangere Frau

Spätabbrüche werden solche Schwangerschaftsabbrüche genannt, die im letzten Drittel der Schwangerschaft durchgeführt werden. Genau genommen sind es dann eingeleitete Frühgeburten. Nicht selten werden Schwangerschaften abgebrochen, deren Föten lebensfähig gewesen wären. Um ungewollte Lebendgeburten, wie im Fall des "Oldenburger Babys" aus dem Jahr 1997, zu vermeiden, werden die Föten teilweise bereits im Mutterleib tot gespritzt. Der Grund für die Spätabbrüche: Die Diagnose einer Behinderung und eine darauf beruhende "Gefahr für das Leben oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen und seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren", wie es im § 218 für die medizinische Indikation lautet.

Der Hauptauslöser für den späten Abbruch ist also die (mögliche) Behinderung des Kindes. Und genau hier setzt unsere Kritik als Interessenvertretung behinderter Frauen an. Auch wir finden Spätabbrüche problematisch. Das Problem beginnt jedoch nicht erst mit der Diagnose nach der 20. Schwangerschaftswoche und der anschließenden Überlegung, was mit einem möglicherweise behinderten Kind passieren soll. Vielmehr müssen Frauen diese Überlegung vor der Inanspruchnahme der Pränataldiagnostik anstellen. Ärztinnen und Ärzte müssen viel mehr über die Konsequenzen der Untersuchungen aufklären.

Langwährende Diskussion

Die Diskussion um Spätabbrüche ist nicht neu. Seit der Reform des § 218 im Jahr 1995 wurden von verschiedenen Seiten diverse Initiativen gestartet, Spätabtreibungen einzuschränken, bisher ohne Erfolg. Abgeordnete der CDU/CSU-Fraktion haben bereits mehrfach Anträge zur "Vermeidung von Spätabtreibungen" in den Bundestag eingebracht. Diese zielten im Großen und Ganzen jeweils auf die Einführung einer verpflichtenden psychosozialen Beratung vor Inanspruchnahme der PND, einer Bedenkzeit von drei Tagen nach der PND und der Einschaltung eines Gutachtergremiums bei der Feststellung einer medizinischen Indikation. Die rot-grüne Regierung setzte in den letzten beiden Legislaturperioden auf die Verankerung der psychosozialen Beratung im Mutterpass. Entsprechend lässt sich die Diskussion der vergangenen Jahre verkürzt auf die Frage: "Pflichtberatung ja oder nein?" zusammenfassen.

Frauenorganisationen und z.B. das Netzwerk gegen Selektion durch Pränataldiagnostik wiesen in dieser Diskussion darauf hin, dass eine Pflichtberatung die Anzahl der Spätabbrüche nicht verringern wird. Zum einen basiert die psychosoziale Beratung auf Freiwilligkeit und könne daher nicht verpflichtend eingerichtet werden. Zum anderen zeige die Pflichtberatung bei Abbrüchen vor der 12. Schwangerschaftswoche, dass hierdurch die Abbruchzahlen nicht verringert werden können.

Abb.2: Transparent einer Demonstration in den 1970er Jahren gegen das Abtreibungsverbot

Keine Debatte um Abtreibung wie in den USA

Neben der Frage der Pflichtberatung werden auch immer wieder Stimmen laut, die eine Änderung des § 218 fordern. Hierzu können wir aus Sicht behinderter Frauen sagen, dass am § 218 nicht gerüttelt werden muss und darf, um das Problem der Spätabbrüche zu begrenzen. Wir brauchen keine Debatte um das Frauenrecht auf Abtreibung, wie sie derzeit in den USA geführt wird. In den USA wurde über den Umweg der Verhinderung von Spätabtreibungen das Abtreibungsrecht insgesamt in Frage gestellt. In einem ersten Staat ist Abtreibung wieder verboten!

Um den Spätabbrüchen zu begegnen muss bei uns vielmehr geltendes Recht in der Praxis angewandt werden. Dazu gehören die medizinische Beratung incl. Aufklärung durch den Arzt/die Ärztin vor der Inanspruchnahme einer invasiven pränataldiagnostischen Untersuchung.[1] Zudem muss eine Schwangere vor jeder diagnostischen Maßnahme ihre informierte Zustimmung geben. Diese Vorgaben, insbesondere die informierte Zustimmung vor jeder einzelnen Maßnahme - dazu gehören auch Blutuntersuchungen oder Ultraschalluntersuchungen - werden in der Praxis viel zu selten beachtet. Hingegen wird - häufig aus Unwissenheit - dem ganzen Paket der Schwangeren-vorsorge nach den Mutterschaftsrichtlinien pauschal zugestimmt, nur selten wird es abgelehnt.[2] Die Frage, wie nach einem auffälligen Befund gehandelt werden soll, stellt sich viel zu oft erst nach diesem Befund. Sie müsste jedoch bereits vor der Untersuchung gestellt werden.

Warum sprechen wir im Zusammenhang mit der Verhinderung von Spätabbrüchen nicht viel mehr über die gängige Praxis der Pränataldiagnostik und hinterfragen diese? Einerseits werden die vorgeburtlichen Erkennungsmöglichkeiten gerade auch für nicht therapierbare Behinderungen immer mehr verfeinert, entsprechende Einzeluntersuchungen und ganze Screenings zugelassen und über die Krankenkassen finanziert. Andererseits sollen Frauen verpflichtend beraten werden mit dem Ziel, dass sie ihr behindertes Kind nicht abtreiben sollen. Wir sollten eine gesellschaftliche Debatte über die Einstellung gegenüber behinderten Menschen und den Sinn und Unsinn der Pränataldiagnostik führen!

Martina Puschke



[1] aus: "Richtlinie zur pränatalen Diagnostik von Krankheiten und Krankheitsdispositionen" der Bundesärztekammer, 1998

[2] vgl.: Netzwerk gegen Selektion durch Pränataldiagnostik (Hg.): Rundbrief 13, Sonderheft Rechtsgutachten zur Betreuung schwangerer Frauen nach den Mutterschafts-richtlinien, März 2002

Leicht Lesen

Diesen Text gibt es auch in leichter Sprache: http://bidok.uibk.ac.at/library/wzl-10-2006-puschke-abtreibung.html

Quelle:

Martina Puschke: Spätabbrüche vermeiden - aber wie?

erschienen in: WeiberZEIT, Zeitung des Projektes "Politische Interessenvertretung behinderter Frauen" des Weibernetz e.V. Ausgabe Nr. 10, April 2006, Seite 1-2.

http://www.weibernetz.de/weiberzeit.html

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Stand: 19.05.2009

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