Menschenrechte für behinderte Frauen und Männer auf der ganzen Welt

Autor:in - Martina Puschke
Schlagwörter: International, Politik, Menschenrecht, Deklarationen, Frauen
Textsorte: Zeitschriftenartikel
Releaseinfo: Erschienen in: WeiberZEIT einfach gesagt, Ausgabe 5/ Januar 2004, im Teil Politik International, Seite 3-4. Übersetzt von Angelika Reitz.
Copyright: © Verein Weibernetz e.V. 2004

Menschenrechte für behinderte Frauen und Männer auf der ganzen Welt

Alle Menschen haben Menschenrechte. Menschen mit Behinderungen haben die gleichen Rechte wie alle anderen Menschen. Überall auf dieser Welt.

Leider bekommen viele Menschen und auch viele behinderte Menschen ihre Rechte nicht. In einigen Ländern dürfen behinderte Menschen zum Beispiel nicht heiraten. Sie dürfen keine Kinder kriegen oder haben kein Recht auf die Untersuchung durch einen Arzt oder eine Ärztin.

Jetzt soll es eine UN-Konvention zum Schutz der Rechte behinderter Menschen geben.

Eine UN-Konvention ist ein Vertrag, der von vielen Ländern der Welt gemacht wird. Diese Länder achten dann darauf, dass in ihrem Land der Vertrag eingehalten wird. Dazu haben sich diese Länder in einer Organisation zusammen getan. Diese Organisation nennt sich Vereinte Nationen oder auf englisch United Nations kurz UN.

In diesem Vertrag zum Schutz der Menschenrechte behinderter Menschen werden die Sachen, die für Frauen mit Behinderung besonders wichtig sind, nicht extra aufgezählt.

Das ist aber sehr wichtig, da besonders Frauen mit Behinderungen Schutz vor Gewalt brauchen. Oder sie brauchen das Recht auf Versorgung durch eine Ärztin oder einen Arzt.

Der Deutsche Behindertenrat, die internationale Interessenvertretung behinderter Menschen DPI und das Weibernetz fordern deshalb, den Schutz von behinderten Frauen auch in den Vertrag für behinderte Menschen hinein zu schreiben.

Es gibt schon 2 Verträge für die Rechte von Frauen

1995 haben sich Frauen aus der ganzen Welt in Peking getroffen. Das ist eine sehr große Stadt in China. Sie haben beschlossen, dass die Vereinten Nationen immer auch die Frauen extra benennen müssen. Frauen mit Behinderung werden aber nicht extra benannt.

Und schon 1979 gab es einen Vertrag, in dem festgelegt wurde, dass die Rechte von Frauen mehr beachtet werden sollen. Und Frauen mehr geschützt werden sollen. Aber die behinderten Frauen werden auch hier nicht extra benannt.

Den Vertrag zum Schutz der Menschenrechte behinderter Menschen soll es schon im Herbst 2005 geben. Uns, dem Weibernetz, kommt es nicht darauf an, dass es den Vertrag schnell gibt. Sondern es ist uns wichtig dass er gut ist.

Damit das Leben vieler Männer und Frauen mit Behinderungen auf dieser Welt besser wird.

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Kontakt:

Weibernetz e.V.

Projekt "Politische Interessensvertretung behinderter Frauen"

Kölnische Str. 99, 34119 Kassel

Tel.: 0049 / 561 / 72885 - 85

Fax: 0049 / 561 / 72885 - 53

E-Mail: info@weibernetz.de

www.weibernetz.de

Quelle:

Martina Puschke: Menschenrechte für behinderte Frauen und Männer auf der ganzen Welt.

Erschienen in: WeiberZEIT einfach gesagt, Ausgabe 5/ Januar 2004, im Teil Politik International, Seite 3-4. Übersetzt von Angelika Reitz.

© Verein Weibernetz e.V.

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Stand: 07.04.2009

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