Erfolg beim Gericht: Eine Mutter mit Behinderung bekommt Unterstützung

Autor:in - Sabine Wendt
Schlagwörter: Familie, Kosten, Gleichberechtigung, Elternassistenz
Textsorte: Zeitschriftenartikel
Releaseinfo: Erschienen in: WeiberZEIT einfach gesagt, Ausgabe 18/ Dezember 2009, Seite 7. Übersetzung: Ricarda Kluge.
Copyright: © Verein Weibernetz e.V. 2009

Erfolg beim Gericht: Eine Mutter mit Behinderung bekommt Unterstützung

Ein Gericht in Minden hat ein wichtiges Urteil gesprochen.

Bei dem Urteil hat das Gericht auf das Berliner Netzwerk behinderter Frauen gehört.

Es geht um eine Frau mit Behinderung.

Die Frau arbeitet in einer Werkstatt für behinderte Menschen.

Die Frau sitzt im Rollstuhl.

Die Frau bekommt Hilfen und Unterstützung vom Sozial-Amt.

Und ihr Mann hilft der Frau auch.

Jetzt hat die Frau ein Kind bekommen.

Damit die Frau gut für ihr Kind sorgen kann, braucht sie Hilfen und Unterstützung.

Behinderte Eltern haben ein Recht auf diese Unterstützung.

Diese Unterstützung nennt man Eltern-Assistenz.

Aber das Sozial-Amt wollte die Unterstützung nicht bezahlen.

Das Sozial-Amt sagt: Die Eltern können nicht gut für das Kind sorgen.

Dann muss das Jugend-Amt die Hilfen bezahlen.

Das Jugend-Amt wollte auch nicht zahlen.

Also ist die Mutter zum Gericht gegangen.

Wegen ihrer Behinderung braucht sie Unterstützung für die Versorgung von ihrem Kind.

Das Gericht sagt: Die Mutter hat Recht.

Kinder sollen bei ihren Eltern leben können.

Das steht im Grund-Gesetz.

Das Grund-Gesetz ist das wichtigste Gesetz in Deutschland.

Eltern haben ein Recht darauf, ihre Kinder selbst zu erziehen.

Egal ob die Eltern eine Behinderung haben oder nicht.

Behinderte Eltern haben ein Recht auf Hilfen und Unterstützung.

Damit sie gut für ihre Kinder sorgen können.

Wie alle anderen Eltern auch.

Das sagt auch das Berliner Netzwerk behinderter Frauen.

Hilfen und Unterstützung sind wichtig.

Damit behinderte Eltern die gleichen Rechte haben.

Wie alle anderen Eltern auch.

Die Frau bekommt jetzt die Hilfen.

Eine Unterstützungs-Person kommt zu der Frau nach Hause.

Das Jugend-Amt muss diese Hilfen bezahlen.

Bis das Kind 1 Jahr alt ist.

Dann muss wieder geschaut werden:

Welche Hilfen brauchen die Mutter und ihr Kind.

- - - - - - - - - - - - - - - - -

Kontakt:

Weibernetz e.V.

Projekt "Politische Interessensvertretung behinderter Frauen"

Kölnische Str. 99, 34119 Kassel

Tel.: 0049 / 561 / 72885 - 85

Fax: 0049 / 561 / 72885 - 53

E-Mail: info@weibernetz.de

Quelle:

Sabine Wendt: Erfolg beim Gericht: Eine Mutter mit Behinderung bekommt Unterstützung.

Erschienen in: WeiberZEIT einfach gesagt, Ausgabe 18/ Dezember 2009, Seite 7. Übersetzung: Ricarda Kluge.

Original: http://www.weibernetz.de/download/WZ_Nr-18_Dez_2009_einfach-gesagt.pdf

bidok - Internetvolltextbibliothek. Wiederveröffentlichung im Internet.

Stand: 28.11.2013

zum Textanfang | zum Seitenanfang | zur Navigation