Gewalt gegen Frauen

Autor:in - Martina Puschke
Schlagwörter: Gesetz, Recht, Gewalt
Textsorte: Zeitschriftenartikel
Releaseinfo: Erschienen in: WeiberZEIT einfach gesagt, Ausgabe 11/ Juli 2006, Seite 3 - 4. Übersetzt von Angelika Reitz
Copyright: © Verein Weibernetz e.V. 2006

Inhaltsverzeichnis

Gewalt gegen Frauen

Gewalt gegen Frauen passiert oft zu Hause in der eigenen Wohnung. Oft sind es die Ehemänner oder Freunde, die ihre Frauen verprügeln oder schlagen. Oder sie zwingen ihre Frauen, mit ihnen zu schlafen. Oder sie fassen sie an Körperstellen an, obwohl die Frauen das nicht wollen. Sie tun damit den Frauen Gewalt an.

Es ist noch nicht lange her, da haben nur wenige Menschen über Gewalt gegen Frauen geredet. Niemand hat etwas dagegen getan.

Das ist in den letzten Jahren besser geworden. Seit Januar 2002 gibt es das Gewaltschutzgesetz. Frauen, die geschlagen werden, oder denen anders Gewalt angetan wird, werden durch dieses Gesetz besser geschützt. Frauen und ihre Kinder bekommen jetzt mehr Hilfe und Unterstützung.

Zum Beispiel kann eine Frau, die von ihrem Mann verprügelt wurde, beim Gericht einen Antrag stellen. Diese Frau bekommt dann Gewaltschutz.

Zum Beispiel darf ihr Mann nicht mehr in die Wohnung kommen. Wenn der Mann sich nicht daran hält, kann die Frau die Polizei holen. Das Gesetz gibt es jetzt schon seit 4 Jahren. Jetzt hat eine Gruppe von der Regierung den Auftrag bekommen, zu gucken, ob das Gesetz auch wirklich den Frauen hilft. Das ist dabei herausgekommen:

  • Seitdem es das Gesetz gibt, fragen viel mehr Frauen nach Hilfe und Unterstützung.

  • Seitdem es das Gesetz gibt, bekommen Frauen viel mehr Hilfe und Unterstützung.

Das Gesetz hilft den Frauen also wirklich. Was aber ist mit behinderten Frauen? Werden sie auch gut durch das Gesetz geschützt?

Bis jetzt gab es keinen Auftrag von der Regierung zu gucken, ob das Gesetz auch behinderten Frauen hilft. Niemand weiß, wie oft behinderte Frauen Hilfe holen, wenn sie geschlagen werden. Für behinderte Frauen kann es besonders schwierig sein, Hilfe zu holen.

Hier sind 2 Beispiele, warum das so ist:

1. Beispiel: Behinderte Frauen brauchen manchmal eine Person, die ihnen jeden Tag hilft. Zum Beispiel beim Waschen, beim Anziehen oder beim Essen. Eine solche Person heißt Assistentin oder Assistent. Manchmal ist der Assistent oder die Assistentin auch die Person, die die behinderte Frau schlägt oder verprügelt.

Behinderte Frauen haben Angst, sich Hilfe zu holen. Sie haben Angst dann gar keinen Assistenten oder gar keine Assistentin mehr zu haben.

2. Beispiel: Auch behinderte Frauen, die in einer Einrichtung leben, werden geschlagen oder verprügelt. Oder jemand will mit ihnen schlafen, obwohl sie das nicht wollen. Manchmal sind es andere Mitbewohner und manchmal sind es auch die Betreuer oder Betreuerinnen. Der Mitbewohner kann dann nicht einfach aus der Einrichtung ausziehen. Das ist dann für die Frau, die geschlagen wurde oder die anders Gewalt erfahren hat, sehr schwierig.

Deshalb wollen behinderte Frauen, dass das Gesetz noch einmal geändert wird. Sie wollen mehr Schutz vor Gewalt haben. Sie wollen bessere Regeln. Behinderte Frauen wissen, dass noch viel getan werden muss, damit sie den gleichen Schutz bekommen wie nichtbehinderte Frauen.

Martina Puschke

Übersetzung: Angelika Reitz

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Kontakt:

Weibernetz e.V.

Projekt "Politische Interessensvertretung behinderter Frauen"

Kölnische Str. 99, 34119 Kassel

Tel.: 0049 / 561 / 72885 - 85

Fax: 0049 / 561 / 72885 - 53

E-Mail: info@weibernetz.de

www.weibernetz.de

Quelle:

Martina Puschke: Gewalt gegen Frauen

Erschienen in: WeiberZEIT einfach gesagt, Ausgabe 11/ Juli 2006, Seite 3 - 4. Übersetzt von Angelika Reitz

© Verein Weibernetz e.V. 2006

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Stand: 07.06.2010

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