Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderung in Österreich

Hintergrundbericht unter besonderer Berücksichtigung der Bundesländerebene

Autor:in - Angela Wroblewski
Themenbereiche: Arbeitswelt
Textsorte: Bericht
Releaseinfo: Projektbericht unter Mitarbeit von Selina Schall und Michaela Wagner; Studie im Auftrag der Essl Foundation, Institut für Höhere Studien (IHS), Wien - Institute for Advanced Studies, Vienna
Copyright: © 2012 Institute for Advanced Studies (IHS)

Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

    1 Einleitung

    Die Arbeitsmarktberichterstattung in Österreich basiert im Wesentlichen auf repräsentativen Umfragen, wie z.B. der Arbeitskräfteerhebung (bzw. dem Mikrozensus) sowie administrativen Daten, wie sie im Rahmen der Arbeitslosigkeit vom AMS erhobenen werden oder jenen des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger. Dabei wurde auf Menschen mit Behinderungen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen bislang kaum eingegangen.[1] Gesundheitliche Beeinträchtigung oder Behinderung ist kein askriptives Merkmal wie Geschlecht, Alter oder Migrationshintergrund, das als Querschnittsdimension in „Standardanalysen“ berücksichtigt werden kann. Es handelt sich vielmehr um ein soziales Konstrukt, dessen Bedeutung sich kontextbezogen unterschiedlich darstellten kann. In der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung aus dem Jahr 2006 wird ein Behindertenbegriff verwendet, der alle Menschen erfasst, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit verschiedenen (einstellungs- und umweltbedingten) Barrieren am vollen und gleichberechtigten Gebrauch ihrer fundamentalen Rechte hindern.

    Vorliegende Studien für Österreich orientieren sich jedoch nach wie vor an einem formal-medizinischen Begriff von Behinderung. Bei der Analyse der Erwerbsintegration von Menschen mit Behinderung oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen wird zumeist auf eigens erhobene Datensätze zurückgegriffen, die nur bedingt einen Vergleich mit der Erwerbsintegration allgemein erlauben. Eine wichtige Datengrundlage hierfür sind beispielsweise die administrativen Daten des Bundessozialamts zu begünstigt behinderten Personen. Darüber hinaus liegen mehrere thematisch fokussierte Untersuchungen vor, die sich beispielsweise auf die Situation von Frauen mit Behinderung (z.B. Witt-Löw, Breiter 2006; Will-Löw, Breiter 2005; Breiter 2005; Götzinger et al. 2004; Buchinger, Gschwandtner 2007)oder auf den Berufseinstieg von Jugendlichen mit Behinderung oder Beeinträchtigungen (z.B. Fasching 2011; Stadlmayr et al. 2011; Fasching, König 2010; Fasching, Mursec 2010;König 2010;Egger-Subotitsch 2006) konzentrieren. Eine Reihe von Untersuchungen fokussieren auf spezifische Formen der Beeinträchtigung, wie z.B. auf chronische SchmerzpatientInnen (Haslinger 2006)gehörlose Frauen(Breiter 2005), blinde oder hochgradig sehbehinderte Frauen (Witt-Löw, Breiter 2005)oder Jugendliche mit intellektueller Beeinträchtigung (z.B. Fasching 2011; Fasching, König 2010; Fasching, Mursec 2010).

    Diese Primärerhebungen erlauben im Allgemeinen keine vergleichenden Aussagen auf Bundesländerebene. Eine Ausnahme stellen die im Rahmen eines FWF-geförderten Projekts durchgeführten Erhebungen zu Unterstützungsstrukturen für Jugendliche mit einer intellektuellen Beeinträchtigung dar (Fasching, König 2010; Fasching, Mursec 2010; König 2010). Hier wurde konsequent die Bundeslandebene berücksichtigt. Im Allgemeinen werden Untersuchungen - insbesondere auf qualitativen Methoden basierende Studien - mit einem bundeslandspezifischen Schwerpunkt durchgeführt, wie z.B. zur Situation von Frauen mit Behinderung in Salzburg (Buchinger, Gschwandtner 2007)oder Wien (Breiter 2005; Witt-Löw, Breiter 2005) oder zur Situation von Menschen mit Behinderung in Oberösterreich (Punzenbeger 2006).

    Eine bundesländervergleichende Untersuchung wäre insofern von großem Interesse, als die Ausgestaltung von Unterstützungsangeboten häufig durch AkteurInnen auf Bundesländer-oder regionaler Ebene erfolgt. So stellt sich beispielsweise das Angebot an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen in jedem Bundesland etwas anders dar (z.B. durch die Schwerpunktsetzung, Zugangsmöglichkeiten zu Maßnahmen). Auch im Zugang zu und im Umfang von Assistenzleistungen zeigen sich Unterschiede zwischen den Bundesländern. Es ist also nicht von vornherein davon auszugehen, dass sich Teilhabechancen von Menschen mit Behinderungen, Unterstützungsstrukturen und deren Effekte in allen Bundesländern ähnlich darstellen. Vielmehr gilt es zu klären, ob und inwieweit sich die Problemlage für Menschen mit Behinderungen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen im Hinblick auf Zugang zum Arbeitsmarkt und Arbeitsbedingungen unterscheidet. Ein erster Schritt dies zu tun ist abzuklären, wie aussagekräftig verfügbare Datengrundlagen für derartige Fragestellungen sind.

    Im Rahmen der vorliegenden Untersuchung erfolgte eine Recherche verfügbarer Datenbestände zur Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderung in Österreich (u.a. AMS, BSA, Statistik Austria) und eine Reflexion der Aussagekraft der jeweiligen Datenbestände. In diesem Zusammenhangstellt sich die verwendete Definition von Behinderung als zentral heraus, da die genannten Institutionen zum Teil abweichende Definitionen verwenden. Darüber hinaus wird jeweils der Frage nachgegangen, für welche Subgruppen in der Analyse differenziert werden kann (z.B. Alter, Geschlecht, Bildung, Form der Beeinträchtigung) und ob Aussagen auf Bundesland-Ebene bzw. internationale Vergleiche möglich sind. Die Recherche nach verfügbaren Datenbeständen wurde durch eine weitere Recherche nach punktuell durchgeführten Studien, die entweder einmalig durchgeführt wurden, nur Ausschnitte aus der Zielgruppe adressieren oder auf ausgewählte thematische Schwerpunkte adressieren, ergänzt.

    Für die vorliegenden Analysen wurden dem Projektteam vom AMS eigens ausgewertet Daten zur Verfügung gestellt, die über die standardmäßig publizierten Informationen hinausgehen. Vom Bundessozialamt wurden uns die Geschäftsberichte der Jahre 2004 bis 2011 zur Verfügung gestellt. Für die rasche und unbürokratische Unterstützung der Untersuchung möchten wir uns herzlich bei Frau Veronika Murauer von der Bundesgeschäftsstelle des AMS und bei Herrn Peter Weiner vom Bundessozialamt bedanken!



    [1] Eine Ausnahme stellt hier die Arbeitslosenstatistik dar, in der Menschen mit Behinderung bzw. gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen extra ausgewiesen werden.

    2 Erwerbsintegration

    2.1 Erwerbsintegration von begünstigt behinderten Personen(BASB)

    In Österreich gibt es derzeit (2011) insgesamt 94.964 begünstigt behinderte Personen nach dem Behinderteinstellungsgesetz (BEinstG), davon sind55.911 Männer und 39.053 Frauen.[2] Insgesamt ist die Zahl der begünstigt behinderten Personen in den letzten zehn Jahren um 9% gestiegen; 2002 wiesen 87.015 Personen einen Begünstigtenstatus auf. Der Frauenanteil ist in den letzten Jahren ebenfalls leicht aber kontinuierlich angestiegen (2005 waren 39,2% der begünstigt behinderten Personen Frauen, 2011 waren es bereits 41,1%).Zwei Drittel der begünstigt behinderten Personen sind unselbständig oder selbständig erwerbstätig. Die Erwerbsquote liegt bei begünstigt behinderten Männern mit 68,6% deutlich über jener der Frauen (62,5%). In den letzten zehn Jahren schwankte die Erwerbsquote unter begünstigt behinderten Personen zwischen 65,5% (2005) und 68,2% (2008).

    Abbildung 1. Abbildung 1 Begünstigt behinderte Personen, Erwerbsquote (2002-2011)

    Balkendiagramm

    Quelle: BASB Geschäftsberichte 2004-2011

    Im Bundesländervergleich entfallen rund ein Fünftel aller begünstigt behinderten Personen auf Oberösterreich. Auf die Bundesländer Niederösterreich, Steiermark und Wien jeweils zwischen 17% und 18%. Gegenüber der Verteilungder Erwerbstätigen insgesamt über die Bundesländer wird deutlich, dass in Kärnten, Oberösterreich und der Steiermark mehr begünstigt behinderte Personen registriert sind als ihrem Anteil an der Gesamtbeschäftigung entsprechen würde.

    Die Erwerbsquote von begünstigt behinderten Menschen stellt sich zwischen den Bundesländern deutlich unterschiedlich dar. Während in Oberösterreich rund drei Viertel und im Burgenland ebenfalls 72% erwerbstätig sind, sind es in Kärnten nur etwas mehr als die Hälfte (55,7%). In allen Bundesländern liegt die Erwerbsquote der Frauen unter jener der Männer. In Tirol, Vorarlberg, Kärnten und der Steiermark ist der Gender Gap besonders deutlich ausgeprägt und liegt zwischen 10 und 7 Prozentpunkten.

    Tabelle 1: Begünstigt behinderte Personen sowie Erwerbsquote begünstigt behinderter Personen nach Geschlecht und Bundesland

    Bgld.

    Ktn.

    NÖ.

    OÖ.

    Sbg.

    Stmk.

    Tirol

    Vbg.

    Wien

    Gesamt

    Begünstigte behinderte Personen

    Frauen

    1.085

    4.150

    6.645

    6.870

    1.770

    6.987

    2.289

    1.267

    7.990

    39.053

    Männer

    1.529

    5.599

    9.673

    11.959

    2.463

    9.985

    3.688

    2.158

    8.857

    55.911

    Gesamt

    2.614

    9.749

    16.318

    18.829

    4.233

    16.972

    5.977

    3.425

    16.847

    94.964

    Verteilungen

    Verteilung begünstigt behinderte Personen

    2,8%

    10,3%

    17,2%

    19,8%

    4,5%

    17,9%

    6,3%

    3,6%

    17,7%

    100,0%

    Verteilung Gesamtbeschäftigung Ö.*

    3,3%

    6,3%

    19,0%

    17,2%

    6,5%

    14,2%

    8,7%

    4,5%

    20,2%

    100,0%

    Anteile in %

    Frauenanteil in % begünstigt behinderter Pers.

    41,5%

    42,6%

    40,7%

    36,5%

    41,8%

    41,2%

    38,3%

    37,0%

    47,4%

    41,1%

    Frauenanteil in % Gesamtbeschäftigung Ö*

    45,5%

    45,8%

    46,7%

    45,5%

    47,3%

    46,2%

    46,4%

    45,4%

    45,5%

    47,6%

    Erwerbsquote begünstigt behinderte Personen

    Frauen

    69,6%

    50,7%

    67,8%

    71,0%

    68,0%

    60,2%

    58,5%

    56,6%

    58,6%

    62,5%

    Männer

    73,8%

    59,3%

    72,3%

    76,4%

    72,2%

    67,0%

    67,1%

    66,6%

    60,7%

    68,6%

    Gesamt

    72,0%

    55,7%

    70,4%

    74,3%

    70,5%

    64,3%

    63,9%

    63,9%

    68,9%

    66,1%

    Quelle: BASB Geschäftsbericht 2011 (Ausnahme: *entnommen Statistisches Jahrbuch Österreichs 2011, Tabelle 7.02)

    Die Daten des Bundessozialamts zur Beschäftigung von begünstigt behinderten Personen liefern ein stark selektiertes Bild. Dieses fokussiert insbesondere auf Personen mit einer formalen Anerkennung der Behinderung, was jedoch nur eine erste Annäherung darstellen kann, da Personen mit sichtbaren und gravierenderen Beeinträchtigungen eine höhere Wahrscheinlichkeit aufweisen, erfasst zu werden. Weiters ist es auf Basis der Daten des Bundesamts für Soziales und Behindertenwesen (BASB) schwierig eine Relation zur Gesamtbeschäftigung herzustellen, um beispielsweise die Erwerbsintegration interpretieren zu können.

    2.2 Erwerbsintegration von Menschen mit Behinderung (EU-SILC)

    Laut der Gesundheitsbefragung 2006/07 ist rund ein Fünftel der österreichischen Wohnbevölkerung durch eine gesundheitliche Beeinträchtigung seit mindestens einem halben Jahr eingeschränkt. Das sind insgesamt österreichweit 1,7 Millionen Personen (Leitner 2008: 1133). Die Daten der Gesundheitsbefragung weisen auf negative Konsequenzen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung für die Erwerbsintegration hin: 58,5% der Personen mit einer länger als sechs Monate andauernden gesundheitlichen Beeinträchtigung im Erwerbsalter (15 bis 64 Jahre) waren erwerbstätig bzw. arbeitsuchend; bei gleichaltrigen Personen ohne Beeinträchtigung waren es 77,8% (Leitner 2008: 1138).

    Auch auf Basis der EU-SILC Daten wurde die Erwerbsintegration von Menschen mit Behinderung im Vergleich zur Gesamtbevölkerung dargestellt (BMASK 2008: 19).[3] Dabei wurde zwischen Menschen mit Behinderung im engeren Sinn (die Behinderung ist mit einer starken Beeinträchtigung bei der Verrichtung alltäglicher Arbeiten verbunden) und Menschen mit Behinderung im weiteren Sinn (keine starke Beeinträchtigung bei der Verrichtung von alltäglichen Arbeiten) differenziert. Die Erwerbsintegration von Menschen mit Behinderung im engeren Sinn liegt bei 34% und damit deutlich unter dem Vergleichswert für Menschen mit Behinderung im weiteren Sinn (55%). Die Erwerbsintegration für Österreich insgesamt liegt bei 67%. Die nachstehende detaillierte Aufstellung weist zwei Besonderheiten auf: Zum einen fällt auf, dass der Unterschied in der Erwerbsbeteiligung zwischen Frauen und Männern bei Menschen mit Behinderung im engeren Sinn im Vergleich zur Gesamtbevölkerung geringer ist. Zum anderen wird deutlich, dass Menschen mit Behinderungen im weiteren Sinn (keine schweren Beeinträchtigungen bei der Verrichtung alltäglicher Arbeiten) hinsichtlich ihrer Erwerbsbeteiligung näher an den Werten für die Gesamtbevölkerung liegen als beim Vergleichswert der Menschen mit Behinderung im engeren Sinn.

    Tabelle 2: Arbeitsmarkteinbindung in der Gesamtbevölkerung und von Personen mit Behinderung

    Gesamtbevölkerung ohne Personen mit Behinderung ieS*

    Personen mit Behinderung ieS*

    Personen mit Behinderung iwS**

    Männer

    Erwerbstätig

    77%

    37%

    62%

    Pension

    9%

    36%

    22%

    Arbeitslos

    5%

    16%

    9%

    Ausbildung

    2%

    (8%)

    3%

    Arbeitsmarktfern

    7%

    (4%)

    4%

    Gesamt

    100%

    100%

    100%

    Frauen

    Erwerbstätig

    57%

    31%

    49%

    Pension

    11%

    36%

    22%

    Arbeitslos

    5%

    10%

    7%

    Ausbildung

    20%

    (6%9)

    5%

    Arbeitsmarktfern

    8%

    17%

    18%

    Gesamt

    100%

    100%

    100%

    Männer + Frauen

    Erwerbstätig

    67%

    34%

    55%

    Pension

    10%

    36%

    22%

    Arbeitslos

    5%

    13%

    8%

    Ausbildung

    7%

    7%

    4%

    Arbeitsmarktfern

    11%

    9%

    11%

    Gesamt

    100%

    100%

    100%

    Anmerkung: Bevölkerung im Alter zwischen 15 und 64 Jahren; Angaben in Klammern beruhen auf geringen Fallzahlen;* Behinderung ieS - Behinderung im engen Sinn; ** Behinderung iwS - Behinderung im weiten Sinn; Quelle: BMASK (2008: 19; Datengrundlage: EU-SILC 2006)

    Im Rahmen der Mikrozensus-Erhebung 4/2007 wurden Zusatzfragen zur gesundheitlichen Beeinträchtigung und den sich daraus ergebenden Schwierigkeiten gestellt (Leitner 2008). Konkret wurde nach der subjektiven Einschätzung von permanenten Benachteiligungen oder Schwierigkeiten aufgrund der gesundheitlichen Beeinträchtigung gefragt. Am häufigsten werden von den Befragten Probleme in der Freizeit genannt (21%), gefolgt von Problemen im öffentlichen Verkehr (z.B. Bus, Bahn, Flugzeug, 16%) und in der Wohnung/im Haus (13%). An vierter Stelle werden bereits Probleme im Bereich Arbeit (11%) und hinsichtlich der Zugänglichkeit von öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen angeführt (11%). Permanente Schwierigkeiten in der Kommunikation mit anderen Personen (5%), mit der Einstellung anderer Personen Menschen mit Behinderung gegenüber (4%), in der beruflichen Fortbildung oder in der Ausbildung (jeweils 3%) werden demgegenüber seltener genannt.

    Im Österreichischen Behindertenbericht werden diese Probleme nach Bildungsstanddifferenziert dargestellt (BMASK 2008: 13). Dabei zeigt sich, dass MaturantInnen und AkademikerInnen in fast allen Bereichen in deutlich geringerem Maß permanente Schwierigkeiten angeben. Besonders deutlich ausgeprägt ist der Unterschied hinsichtlich des öffentlichen Verkehrs, der baulichen Zugänglichkeit und der Arbeit.

    2.3 Gesundheitliche Beschwerden und Arbeitsunfälle von Erwerbspersonen

    Anhand des Ad-hoc Moduls „Arbeitsunfälle und arbeitsbezogene Gesundheitsprobleme“ aus dem Jahr 2007 können sowohl das Ausmaß der Betroffenheit von Erwerbspersonen aufgezeigt als auch Risikofaktoren für deren Auftreten herausgearbeitet werden. Letzteres ist möglich, da der Datensatz sowohl soziodemographische Charakteristika als auch Informationen zum Beschäftigungsverhältnis enthält.

    2.3.1 Ausmaß der Betroffenheit

    Im ungewichteten Datensatz sind 636 Personen enthalten, die einen Arbeitsunfall innerhalb der letzten 12 Monate erlitten haben sowie 7.340 Personen mit allgemeinen gesundheitlichen Beschwerden, wovon 3.115 Beschwerden aufweisen, die durch die Erwerbstätigkeit hervorgerufen oder verstärkt wurden.

    Insgesamt weist rund ein Drittel der Erwerbspersonen (Erwerbsfähige Personen zwischen 15 und 64 Jahren) gesundheitliche Beschwerden auf, bei fast der Hälfte der RepsondentInnen (48,3%) handelt es sich um gesundheitliche Beschwerden, die durch die Erwerbstätigkeit hervorgerufen oder verschlimmert wurden. Insgesamt weisen 15,1% aller Erwerbspersonen arbeitsbezogene gesundheitliche Beeinträchtigungen auf, Männer mit 16,4% häufiger als Frauen (13,7%). Innerhalb des letzten Jahres hatten 5,1% der Erwerbspersonen einen Arbeitsunfall, wobei hier Männer doppelt so oft betroffen sind als Frauen.

    Tabelle 3: Betroffenheit von Arbeitsunfällen und gesundheitlichen Beschwerden nach Geschlecht

    Arbeitsunfälle

    Gesundheitliche Beschwerden ges.

    Arbeitsbez. ges. Beschwerden

    Frauen

    3,3%

    33,2%

    13,7%

    Männer

    6,5%

    35,6%

    16,4%

    Gesamt

    5,1%

    34,4%

    15,1%

    Quelle: LFS 2007 Ad-hoc Modul „Arbeitsunfälle und arbeitsbezogene Gesundheitsprobleme“, eigene Auswertung.

    Die Betroffenheit von gesundheitlichen Beschwerden steigt mit dem Alter an, wobei auffällt, dass Jugendliche mit 29,9% stärker von gesundheitlichen Beschwerden betroffen sind als 25-bis 34-Jährige. Werden nur arbeitsbezogene gesundheitliche Beschwerden berücksichtigt, so zeigt sich ein eindeutiger Anstieg der Betroffenheit mit dem Alter. Während nur 6,7% der Jugendlichen arbeitsbezogene gesundheitliche Beschwerden aufweisen, sind es 24% der über 55-Jährigen. Bei den Arbeitsunfällen stellt sich die Situation umgekehrt dar, hier sind Jugendliche mit 9% in deutlich überdurchschnittlichem Ausmaß betroffen, während bei den über 55-Jährigen der Anteil an Arbeitsunfällen zurückgeht.

    Tabelle 4: Betroffenheit von Arbeitsunfällen und gesundheitlichen Beschwerden nach Alter

    Arbeitsunfälle

    Gesundheitliche Beschwerden ges.

    Arbeitsbez. ges. Beschwerden

    15 bis 24 Jahre

    9,0%

    29,9%

    6,7%

    25-34 Jahre

    4,9%

    27,4%

    9,8%

    35 bis 44 Jahre

    4,3%

    32,0%

    13,6%

    45 bis 54 Jahre

    4,6%

    37,0%

    18,9%

    55 bis 65 Jahre

    2,9%

    45,0%

    24,0%

    Gesamt

    5,1%

    34,4%

    15,1%

    Quelle: LFS 2007 Ad-hoc Modul „Arbeitsunfälle und arbeitsbezogene Gesundheitsprobleme“, eigene Auswertung.

    Je niedriger das formale Bildungsniveau desto höher die Wahrscheinlichkeit von gesundheitlichen Beschwerden oder einem Arbeitsunfall betroffen zu sein. Gesundheitliche Beschwerden treten jedoch bei AkademikerInnen wiederum etwas häufiger auf, als bei MaturantInnen.

    Tabelle 5: Betroffenheit von Arbeitsunfällen und gesundheitlichen Beschwerden nach Bildung

    Arbeitsunfälle

    Gesundheitliche Beschwerden ges.

    Arbeitsbez. ges. Beschwerden

    Max. Pflichtschulabschluss

    7,4%

    39,1%

    18,1%

    Lehrabschluss

    6,3%

    34,8%

    16,5%

    Berufsbildende mittlere Schule

    3,6%

    33,8%

    15,0%

    Allgemeinbild. höhere Schule

    3,2%

    30,9%

    10,4%

    Berufsbild. höhere Schule, Kollege

    2,5%

    26,9%

    8,8%

    Universität/FH u.ä.

    2,3%

    32,3%

    11,6%

    Gesamt

    5,1%

    34,4%

    15,1%

    Quelle: LFS 2007 Ad-hoc Modul „Arbeitsunfälle und arbeitsbezogene Gesundheitsprobleme“, eigene Auswertung.

    Gesundheitliche Beschwerden generell aber insbesondere arbeitsbezogene gesundheitliche Beschwerden erhöhen das Risiko arbeitslos zu werden bzw. aus dem Erwerbsleben auszuscheiden. Während „nur“ 13,3% der erwerbstätigen Personen arbeitsbezogene gesundheitliche Beschwerden nennen sind dies rund 21% der Arbeitslosen oder Nicht-Erwerbspersonen. Auch im Hinblick auf Arbeitsunfälle bleibt festzuhalten, dass Arbeitslose im letzten Jahr überdurchschnittlich oft von einem Arbeitsunfall betroffen waren.

    Tabelle 6: Betroffenheit von Arbeitsunfällen und gesundheitlichen Beschwerden nach Erwerbsstatus

    Arbeitsunfälle

    Gesundheitliche Beschwerden ges.

    Arbeitsbez. ges. Beschwerden

    Erwerbstätig

    5,1%

    31,7%

    13,3%

    Arbeitslos

    8,9%

    40,3%

    21,5%

    Nicht-Erwerbspersonen

    3,3%

    43,3%

    20,8%

    Gesamt

    5,1%

    34,4%

    15,1%

    Quelle: LFS 2007 Ad-hoc Modul „Arbeitsunfälle und arbeitsbezogene Gesundheitsprobleme“, eigene Auswertung.

    Arbeitsbezogene gesundheitliche Beschwerden und Arbeitsunfälle scheinen in höherem Ausmaß die Wahrscheinlichkeit erwerbstätig zu sein zu beeinflussen als das Ausmaß der Erwerbstätigkeit. Auffällig an der Analyse nach Arbeitszeitausmaß ist, dass stark schwankende Arbeitszeiten mit einem höheren Ausmaß an gesundheitlichen Beschwerden einhergeht, die jedoch von den RespondentInnen nicht primär als arbeitsbezogene Beschwerden angesehen werden.

    Tabelle 7: Betroffenheit von Arbeitsunfällen und gesundheitlichen Beschwerden nach Arbeitszeit

    Arbeitsunfälle

    Gesundheitliche Beschwerden ges.

    Arbeitsbez. ges. Beschwerden

    Teilzeit (max. 35h/Woche)

    3,1%

    28,4%

    10,9%

    Vollzeit (ab 36h/Woche)

    5,7%

    32,6%

    14,0%

    Stark schwankend

    3,1%

    40,5%

    11,4%

    Gesamt

    5,1%

    34,4%

    15,1%

    Quelle: LFS 2007 Ad-hoc Modul „Arbeitsunfälle und arbeitsbezogene Gesundheitsprobleme“, eigene Auswertung.

    Unterschiede nach Staatsbürgerschaft zeigen sich insofern als 16,7% aller Personen mit türkischem Hintergrund angeben, im letzten Jahr einen Arbeitsunfall gehabt zu haben. Auch Personen aus einem der Nachfolgestaaten Jugoslawiens (ohne Slowenien) sind häufiger von Arbeitsunfällen betroffen. Demgegenüber zeigen sich bei gesundheitlichen Beschwerden insgesamt deutlich weniger Unterschiede nach Staatsbürgerschaft. Von arbeitsbezogenen gesundheitlichen Beschwerden sind jedoch Personen aus Ex-Jugoslawien überdurchschnittlich oft betroffen.

    Tabelle 8: Betroffenheit von Arbeitsunfällen und gesundheitlichen Beschwerden nach Staatsbürgerschaft

    Arbeitsunfälle

    Gesundheitliche Beschwerden ges.

    Arbeitsbez. ges. Beschwerden

    Österreich

    4,9%

    34,8%

    15,3%

    EU 15 ohne Österreich

    7,4%

    29,4%

    10,2%

    EU 25

    3,6%

    31,1%

    9,8%

    Ex-Jugoslawien*

    6,1%

    35,8%

    18,9%

    Türkei

    16,7%

    31,6%

    9,3%

    Sonstige

    4,3%

    23,6%

    10,0%

    Gesamt

    5,1%

    34,4%

    15,1%

    * ohne Slowenien; Quelle: LFS 2007 Ad-hoc Modul „Arbeitsunfälle und arbeitsbezogene Gesundheitsprobleme“, eigene Auswertung.

    2.3.2 Art der arbeitsbezogenen gesundheitlichen Beschwerden

    Am häufigsten werden Rückenbeschwerden angeführt, rund 39% aller Betroffenen nennen Knochen-, Gelenks-oder Muskelprobleme, die primär den Rücken betreffen; Männer mit 42,2% häufiger als Frauen (34,9%). Knochen-, Gelenks- und Muskelprobleme, die primär den Nacken oder die Beine betreffen bilden die nächstgrößten Gruppen, allerdings kommt ihnen bereits deutlich geringeres Gewicht zu (14,9% der RespondentInnen nennen Beschwerden den Nacken betreffend, 12,9% Beschwerden die Hüfte bzw. Beine betreffen). An dritter Stelle werden mit 6,4% Stress, Depressionen und Angstzustände genannt, wovon Frauen etwas häufiger betroffen sind. Eher Frauen betreffen auch Infektionskranken, die 5,8% aller RespondentInnen aber 7,3% der Frauen nennen. Herzkrankheiten bzw. Herz-Kreislaufprobleme werden von 4,2% genannt und betreffen häufiger Männer (5,6%).

    Tabelle 9: Art der Beschwerden nach Geschlecht

    Männlich

    Weiblich

    Gesamt

    Knochen-, Gelenks- oder Muskelprobleme im Bereich Nacken, Schultern, Arme, Hände

    12,0%

    18,5%

    14,9%

    Knochen-, Gelenks-oder Muskelprobleme im Bereich Hüfte, Beine oder Füße

    13,8%

    11,7%

    12,9%

    Knochen-, Gelenks- oder Muskelprobleme im Bereich Rücken

    42, 2%

    34,9%

    38,9%

    Atemprobleme, Probleme der Lunge

    5,2%

    4,5%

    4,9%

    Hautprobleme

    1,0%

    2,2%

    1,5%

    Probleme mit Gehör

    1,9%

    1,2%

    1,6%

    Stress, Depression, Angstzustände

    5,2%

    7,9%

    6,4%

    Kopfschmerzen und/oder Überanstrengung oder Ermüdung der Augen

    2,1%

    1,3%

    1,7%

    Herzkrankheit, Herzinfarkt oder andere Herz-, Kreislaufprobleme

    5,6%

    2,5%

    4,2%

    Infektionskrankheit

    4,6%

    7,3%

    5,8%

    Andere Beschwerden

    6,5%

    8,0%

    7,2%

    Gesamt

    100%

    100%

    100%

    Quelle: LFS 2007 Ad-hoc Modul „Arbeitsunfälle und arbeitsbezogene Gesundheitsprobleme“, eigene Auswertung

    Wie bereits erwähnt nimmt insgesamt die Betroffenheit von gesundheitlichen Beschwerden und auch jene von arbeitsbezogenen gesundheitlichen Beschwerden mit dem Alter zu (siehe Tabelle 10). Dies gilt insbesondere für Knochen-, Gelenks- oder Muskelprobleme, die Hüften und Beine betreffen. Hiervon berichten 6% der Jugendlichen aber fast 20% der älteren Erwerbspersonen (55 bis 65Jahre). Bei Rückenbeschwerden zeigt sich ein deutlicher Anstieg der Betroffenheit von den Jugendlichen (15 bis 24 Jahre) zu den 25-bis 34-Jährigen (von 27,3% auf 42,0%). Ein ähnliches Bild zeigt sich bei Stress, Depressionen und Ängsten - hier sind 3,2% der Jugendlichen betroffen, aber bereits 7,1% der nächsten Altersgruppe. Mit dem Alter ansteigend ist weiters die Betroffenheit von Herz-bzw. Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Eine umgekehrte Tendenz, also eine höhere Betroffenheit von Jugendlichen im Vergleich zu den folgenden Altersgruppen zeigt sich bei Infektionskrankheiten, Atem-und Lungenproblemen, bei Hautproblemen sowie bei Kopfschmerzen und Ermüdungserscheinungen.

    Quelle: LFS 2007 Ad-hoc Modul „Arbeitsunfälle und arbeitsbezogene Gesundheitsprobleme“, eigene Auswertung

    Im Zusammenhang mit dem Bildungsstand zeigen sich einige erwähnenswerte Unterschiede in der Art der gesundheitlichen Beschwerden. Knochen-, Gelenks-und Muskelbeschwerden, die Hüften, Beine oder Rücken betreffen, werden von Personen mit niedrigerem Bildungsniveau etwas häufiger genannt. Umgekehrt geben MaturantInnen Probleme im Bereich Nacken, Schultern, Arme und Hände überdurchschnittlich oft an. Erwähnenswert ist weiters, dass die Betroffenheit von Stress, Depressionen und Angstzuständen mit dem Bildungsstand steigt ebenso wie die Betroffenheit von Kopfschmerzen oder Überanstrengung. Herzkrankheiten oder Herzinfarkte betreffen überdurchschnittlich oft AkademikerInnen.

    Der Bildungsstand per se kann natürlich nicht als unmittelbar erklärender Faktor für die unterschiedliche Betroffenheit von bestimmten gesundheitlichen Beschwerden interpretiert werden. Vielmehr handelt es sich um einen mittelbaren Einfluss der mit der beruflichen Stellung einhergeht(siehe Tabelle 12): Knochen-, Gelenks-oder Muskelprobleme betreffen verstärkt Beschäftigte in ArbeiterInnen-oder FacharbeiterInnenpositionen sowie Beschäftigte in der Land-und Forstwirtschaft. Stress, Depressionen und Ängste werden vor allem von Beschäftigten in höheren oder führenden Tätigkeiten genannt sowie von Selbständigen in der Industrie, ArbeiterInnen sind dagegen unterdurchschnittlich betroffen. Kopfschmerzen u.ä. Ermüdungserscheinungen werden insbesondere von Beschäftigten mit höheren Tätigkeiten genannt und Herzerkrankungen überwiegend von Führungskräften.

    Tabelle 11: Art der Beschwerden nach Bildung

    Max. PS

    Lehre

    BMS

    AHS

    BHS+Kollege

    Post-sek./tertiär

    Gesamt

    Knochen-, Gelenks-oder Muskelprobleme im Bereich Nacken, Schultern, Arme, Hände

    16,5%

    13,5%

    15,8%

    20,4%

    19,5%

    11,0%

    14,9%

    Knochen-, Gelenks-oder Muskelprobleme im Bereich Hüfte, Beine oder Füße

    16,7%

    13,4%

    11,2%

    3,2%

    10,0%

    8,0%

    12,9%

    Knochen-, Gelenks- oder Muskelprobleme im Bereich Rücken

    37,2%

    43,5%

    41,1%

    32,3%

    28,1%

    26,0%

    38,9%

    Atemprobleme, Probleme der Lunge

    4,5%

    5,1%

    4,4%

    9,1%

    2,0%

    5,3%

    4,9%

    Hautprobleme

    1,7%

    1,9%

    1,4%

    0,4%

    0,5%

    0,6%

    1,5%

    Probleme mit Gehör

    1,1%

    1,5%

    1,7%

    3,5%

    4,0%

    1,0%

    1,6%

    Stress, Depression, Angstzustände

    5,0%

    4,1%

    6,9%

    11,4%

    11,4%

    16,3%

    6,4%

    Kopfschmerzen und/oder Überanstrengung oder Ermüdung der Augen

    0,7%

    1,6%

    2,2%

    1,0%

    5,2%

    3,0%

    1,7%

    Herzkrankheit, Herzinfarkt oder andere Herz-, Kreislaufprobleme

    4,0%

    4,0%

    4,4%

    4,4%

    3,3%

    6,2%

    4,2%

    Infektionskrankheit

    6,1%

    4,3%

    5,9%

    9,4%

    5,3%

    11,3%

    5,8%

    Andere Beschwerden

    6,5%

    7,1%

    5,0%

    4,9%

    10,6%

    11,3%

    7,2%

    Gesamt

    100%

    100%

    100%

    100%

    100%

    100%

    100%

    Quelle: LFS 2007 Ad-hoc Modul „Arbeitsunfälle und arbeitsbezogene Gesundheitsprobleme“, eigene Auswertung

    Tabelle 12a: Beschwerden nach beruflicher Stellung

    Selbstständige/r, Mithelfende Landwirtschaft

    Selbstständige/r, Mithelfende Industrie

    Angestellte/r, Beamte/r, VB, freie DN, angelernte Hilfstätigkeiten

    Angestellte/r, Beamte/r, VB, freie DN, mittlere Tätigkeiten

    Angestellte/r, Beamte/r, VB, freie DN, höhere Tätigkeiten

    Knochen-, Gelenks-oder Muskelprobleme im Bereich Nacken, Schultern, Arme, Hände

    13,5%

    14,4%

    10,1%

    16,8%

    13,4%

    Knochen-, Gelenks-oder Muskelprobleme im Bereich Hüfte, Beine oder Füße

    15,2%

    12,4%

    8,4%

    8,3%

    7,6%

    Knochen-, Gelenks- oder Muskelprobleme im Bereich Rücken

    46,0%

    35,5%

    42,5%

    39,0%

    31,2%

    Atemprobleme, Probleme der Lunge

    8,9%

    6,4%

    2,4%

    3,6%

    2,2%

    Hautprobleme

    1,4%

    1,3%

    1,9%

    2,3%

    0,4%

    Probleme mit Gehör

    0,5%

    0,8%

    3,6%

    1,2%

    2,9%

    Stress, Depression, Angstzustände

    0,5%

    8,4%

    5,2%

    7,7%

    15,2%

    Kopfschmerzen und/oder Überanstrengung oder Ermüdung der Augen

    0,8%

    0,6%

    1,9%

    2,1%

    7,6%

    Herzkrankheit, Herzinfarkt oder andere Herz-, Kreislaufprobleme

    2,5%

    7,5%

    4,1%

    3,5%

    2,2%

    Infektionskrankheit

    3,5%

    7,2%

    13,9%

    9,7%

    10,8%

    Andere Beschwerden

    7,3%

    5,4%

    6,1%

    5,9%

    6,5%

    Gesamt

    100%

    100%

    100%

    100%

    100%

    Lehrlinge wurden aufgrund der geringen Fallzahlen aus der Analyse ausgeschlossen. Quelle: LFS 2007 Ad-hoc Modul „Arbeitsunfälle und arbeitsbezogene Gesundheitsprobleme“, eigene Auswertung

    Tabelle 12b: Beschwerden nach beruflicher Stellung

    Angestellte/r, Beamte/r, VB, freie DN hochqualifizierte, führende Tätigkeiten

    ArbeiterIn Hilfstätigkeiten

    ArbeiterIn angelernte Tätigkeiten

    FacharbeiterIn, VorarbeiterIn, MeisterIn

    Gesamt

    Knochen-, Gelenks-oder Muskelprobleme im Bereich Nacken, Schultern, Arme, Hände

    13,7%

    27,2%

    16,6%

    11,5%

    14,9%

    Knochen-, Gelenks-oder Muskelprobleme im Bereich Hüfte, Beine oder Füße

    6,9%

    12,0%

    12,9%

    16,9%

    12,9%

    Knochen-, Gelenks- oder Muskelprobleme im Bereich Rücken

    30,6%

    37,9%

    49,0%

    48,3%

    38,9%

    Atemprobleme, Probleme der Lunge

    2,6%

    1,2%

    6,0%

    4,2%

    4,9%

    Hautprobleme

    0,8%

    5,3%

    1,3%

    0,7%

    1,5%

    Probleme mit Gehör

    3,2%

    0,0%

    1,0%

    4,6%

    1,6%

    Stress, Depression, Angstzustände

    12,2%

    1,4%

    1,6%

    2,3%

    6,4%

    Kopfschmerzen und/oder Überanstrengung oder Ermüdung der Augen

    3,7%

    0,6%

    1,9%

    0,7%

    1,7%

    Herzkrankheit, Herzinfarkt oder andere Herz-, Kreislaufprobleme

    6,8%

    2,0%

    1,6%

    0,7%

    4,2%

    Infektionskrankheit

    6,4%

    5,4%

    3,9%

    5,3%

    5,8%

    Andere Beschwerden

    13,0%

    6,9%

    4,3%

    4,7%

    7,2%

    Gesamt

    100%

    100%

    100%

    100%

    100%

    Lehrlinge wurden aufgrund der geringen Fallzahlen aus der Analyse ausgeschlossen. Quelle: LFS 2007 Ad-hoc Modul „Arbeitsunfälle und arbeitsbezogene Gesundheitsprobleme“, eigene Auswertung

    Im Hinblick auf den Erwerbsstatus zeigt sich, dass Knochen-, Gelenks-und Muskelprobleme im Bereich Hüften, Beine oder Füße überdurchschnittlich oft mit einem Status „out of labour force“ (z.B. Pension)verbunden sind. Auch Atemprobleme oder Lungenerkrankungen führen überdurchschnittlich oft in die Erwerbslosigkeit. Stress, Depressionen oder Ängste führen dagegen überwiegend zu Arbeitslosigkeit und seltener „out of labour force“. Herzerkrankungen sind dagegen häufiger mit „out of labour force“ verbunden.

    Tabelle 13: Art der Beschwerden nach Erwerbsstatus

    Erwerbstätig

    Arbeitslos

    Nicht-Erwerbspers.

    Gesamt

    Knochen-, Gelenks-oder Muskelprobleme im Bereich Nacken, Schultern, Arme, Hände

    15,1%

    16,1%

    14,2%

    14,9%

    Knochen-, Gelenks-oder Muskelprobleme im Bereich Hüfte, Beine oder Füße

    11,0%

    11,0%

    17,8%

    12,9%

    Knochen-, Gelenks- oder Muskelprobleme im Bereich Rücken

    39,9%

    36,4%

    36,9%

    38,9%

    Atemprobleme, Probleme der Lunge

    4,3%

    6,3%

    6,1%

    4,9%

    Hautprobleme

    1,7%

    2,9%

    1,0%

    1,5%

    Probleme mit Gehör

    1,9%

    0,0%

    1,1%

    1,6%

    Stress, Depression, Angstzustände

    6,2%

    14,5%

    5,5%

    6,4%

    Kopfschmerzen und/oder Überanstrengung oder Ermüdung der Augen

    2,3%

    0,8%

    0,6%

    1,7%

    Herzkrankheit, Herzinfarkt oder andere Herz-, Kreislaufprobleme

    3,2%

    2,6%

    6,8%

    4,2%

    Infektionskrankheit

    8,1%

    4,5%

    0,7%

    5,8%

    Andere Beschwerden

    6,5%

    5,0%

    9,1%

    7,2%

    Gesamt

    100%

    100%

    100%

    100%

    Quelle: LFS 2007 Ad-hoc Modul „Arbeitsunfälle und arbeitsbezogene Gesundheitsprobleme“, eigene Auswertung

    Im Bundeslandvergleich zeigt sich, dass Arbeitsunfälle relativ gleich verteilt sind, dass jedoch arbeitsbezogene gesundheitliche Beschwerden im Burgendland und in der Steiermark etwas überdurchschnittlich stark auftreten. Dies ist vermutlich durch Unterschiede in der Beschäftigungsstruktur zu erklären.

    Tabelle 14: Betroffenheit von Arbeitsunfällen und gesundheitlichen Beschwerden nach Bundesland

    Bgld.

    Ktn.

    NÖ.

    OÖ.

    Sbg.

    Stmk.

    Tirol

    Vbg.

    Wien

    Gesamt

    Arbeitsunfälle

    3,8%

    4,9%

    4,6%

    5,2%

    6,0%

    5,4%

    6,3%

    4,8%

    4,7%

    5,1%

    Gesund. Beschw. ges

    38,5%

    28,8%

    33,8%

    34,3%

    37,9%

    33,1%

    33,1%

    27,5%

    38,0%

    34,4%

    Arbeitsbez. gesundh. Beschwerden

    20,0%

    13,0%

    13,9%

    15,6%

    14,9%

    17,7%

    14,3%

    11,4%

    14,9%

    15,1%

    Quelle: LFS 2007 Ad-hoc Modul „Arbeitsunfälle und arbeitsbezogene Gesundheitsprobleme“, eigene Auswertung



    [2] Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf die Geschäftsberichte des Bundessozialamts 2004 bis 2011.

    [3] Jeweils bezogen auf die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter (d.h. zwischen 15 und 64 Jahren).

    3 Registrierte Arbeitslosigkeit

    Im Jahr 2011 sind insgesamt 246.702 Personen von Arbeitslosigkeit betroffen, davon wiesen 36.439 gesundheitliche Vermittlungseinschränkungen[4] auf, das entspricht rund 15% aller Arbeitslosen (Frauen: 13%; Männer: 16%). Die Absolutzahl an Arbeitslosen mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen ist in den letzten sechs Jahren um 26% gestiegen, wobei der deutlichste Anstieg von 2008 auf 2009 erfolgte (+ 4.400 Arbeitslose). Die Arbeitslosigkeit von Frauen ist dabei deutlich stärker gestiegen als jene der Männer (+37% versus +21%). Im Vergleich dazu ist die Gesamtarbeitslosigkeit 2011 im Vergleich zu 2004 um 1% gestiegen. Damit ist die Arbeitslosigkeit von Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen im Zeitverlauf stärker gestiegen als die Arbeitslosigkeit insgesamt. Dies schlägt sich darin nieder, dass der Anteil der Arbeitslosen mit Behinderung an der Gesamtzahl der Arbeitslosen von 12% im Jahr 2006 auf 15% im Jahr 2011 angestiegen ist.

    Im Jahr 2011 sind rund 6.300 Personen unter den Arbeitslosen mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen behindert nach dem Behinderteneinstellungsgesetzes, d.h. 2,6% aller Arbeitslosen weisen eine formal anerkannte Behinderung auf. In den letzten Jahren ist auch ihre Zahl deutlich angestiegen: Waren in den Jahren 2004 bis 2008 zwischen rund 5.200 und 5.400 Menschen mit Behinderung als arbeitslos registriert, so waren es 2009 5.900 und 2011 bereits 6.300 Personen. Dies kann nach Knapp-Menzl et al. (2010) auch auf die nicht mehr erfolgte Nachbesetzung von früheren Behindertenplanstellen zurückzuführen sein.

    Tabelle 15: Überblick Arbeitslosigkeit (Gesamtarbeitslose Österreich sowie beim AMS vorgemerkte Personen mit gesundheitlichen Vermittlungs-einschränkungen; 2004-2011)

    2004

    2005

    2006

    2007

    2008

    2009

    2010

    2011

    Beim AMS vorgemerkte Personen mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen

    Frauen

    10.241

    10.151

    10.647

    11.944

    11.828

    12.947

    13.250

    13.985

    Männer

    18.620

    18.386

    18.411

    19.448

    19.435

    22.726

    22.414

    22.455

    Gesamt

    28.861

    28.537

    29.058

    31.392

    31.263

    35.673

    35.664

    36.439

    Davon: arbeitslose Menschen mit Behinderung (Nach BEinstG/LBehG)

    Frauen

    1.817

    1.901

    1.928

    1.974

    1.928

    2.081

    2.199

    2.317

    Männer

    3.342

    3.459

    3.405

    3.415

    3.358

    3.859

    3.929

    3.997

    Gesamt

    5.159

    5.360

    5.333

    5.389

    5.286

    5.940

    6.127

    6.314

    Gesamtarbeitslose

    Frauen

    103.618

    108.416

    103.396

    97.902

    93.442

    106.726

    105.676

    107.607

    Männer

    140.262

    144.238

    135.778

    124.346

    118.811

    153.583

    145.106

    139.095

    Gesamt

    243.880

    252.654

    239.174

    222.248

    212.253

    260.309

    250.782

    246.702

    Anteil vorgemerkter Personen mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen an den Gesamtarbeitslosen

    Frauen

    9,9%

    9,4%

    10,3%

    12,2%

    12,7%

    12,1%

    12,5%

    13,0%

    Männer

    13,3%

    12,8%

    13,6%

    15,6%

    16,4%

    14,8%

    15,5%

    16,1%

    Gesamt

    11,8%

    11,3%

    12,2%

    14,1%

    14,7%

    13,7%

    14,2%

    14,8%

    Quelle: AMS Österreich (2004-2010 entnommen aus BMASK 2009 bzw. BMASK 2011; 2011 aus http://www.dnet.at/elis/Tabellen/arbeitsmarkt/behinderte_jahr.pdf)

    Der Anteil der Arbeitslosen mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen schwankt zwischen den Bundesländern zwischen 21,5% in Vorarlberg und 11,7% in Salzburg oder Wien (2011). In Vorarlberg ist nicht nur Anteil der Arbeitslosen mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen im Bundesländervergleich am höchsten, auch der Gender Gap ist hier am höchsten (Männer: 24,8%; Frauen: 18,0%). Der Anteil der Arbeitslosen mit Behinderung schwankt ähnlich stark zwischen den Bundesländern: Während der Anteil von Arbeitslosen mit Behinderung in Wien und Tirol bei 1,1% liegt, macht der Vergleichswert für Kärnten 3,0% aus (siehe dazu Tabelle 29 im Anhang). Der Gender Gap schwankt ebenfalls zwischen 0,1 Punkten (im Burgenland) und 1,1 in Vorarlberg.

    3.1 Langzeitarbeitslosigkeit

    Im Hinblick auf die Betroffenheit von Langzeitarbeitslosigkeit zeigen sich im Jahr 2011deutliche Unterschiede zwischen Arbeitslosen mit und ohne gesundheitliche Vermittlungseinschränkung oder Behinderung. Der Anteil der Arbeitslosen, die über ein Jahr lang arbeitslos gemeldet sind, liegt unter Arbeitslosen mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen doppelt so hoch und bei Arbeitslosen mit Behinderung sogar dreimal so hoch wie es dem Gesamtdurchschnitt entsprechen würde. Arbeitslose mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen sind also deutlich öfter von länger dauernden Arbeitslosigkeitsepisoden betroffen. Während fast zwei Drittel aller Arbeitslosen bis zu 90 Tage arbeitslos gemeldet sind, trifft dies auf nur die Hälfte der Arbeitslosen mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen und rund 48% der Arbeitslosen mit Behinderung zu.

    Tabelle 16: Dauer der Arbeitslosigkeit nach Geschlecht

    0-90 Tage

    91-180

    181-365

    > 365

    Gesamt

    Arbeitslose

    Frauen

    63,7%

    23,7%

    10,8%

    1,7%

    100%

    Männer

    64,4%

    22,7%

    10,8%

    2,2%

    100%

    Gesamt

    64,1%

    23,1%

    10,8%

    2,0%

    100%

    Davon: mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen

    Frauen

    51,3%

    27,2%

    17,4%

    4,1%

    100%

    Männer

    50,3%

    26,8%

    17,8%

    5,2%

    100%

    Gesamt

    50,7%

    26,9%

    17,6%

    4,7%

    100%

    Davon: mit Behinderung (nach BEinstG)

    Frauen

    47,3%

    27,2%

    19,1%

    6,5%

    100%

    Männer

    48,3%

    26,9%

    18,6%

    6,2%

    100%

    Gesamt

    47,9%

    27,0%

    18,8%

    6,3%

    100%

    Anteil arbeitslose Personen mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen

    Frauen

    10,5%

    14,9%

    20,9%

    31,1%

    13,0%

    Männer

    12,6%

    19,1%

    26,6%

    37,8%

    16,1%

    Gesamt

    11,7%

    17,2%

    24,1%

    35,3%

    14,8%

    Anteil arbeitslose Personen mit Behinderung (nach BEinstG)

    Frauen

    1,0%

    1,5%

    2,3%

    5,0%

    1,3%

    Männer

    1,4%

    2,2%

    3,1%

    5,1%

    1,8%

    Gesamt

    1,2%

    1,9%

    2,8%

    5,1%

    1,6%

    Quelle: AMS Datenabfrage (April 2012)

    Im Hinblick auf die Betroffenheit von Langzeitarbeitslosigkeit bei Arbeitslosen mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen oder Behinderungen zeigen sich deutliche Unterschiede zwischen den Bundesländern: Der Anteil an über einem Jahr arbeitslosen Personen mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen liegt in Oberösterreich (0,6%) und Wien (1,8%) am niedrigsten und in Niederösterreich mit 10,3% am höchsten. Auch bei den Arbeitslosen mit Behinderung liegt der Anteil der Langzeitarbeitslosen in Oberösterreich und Wien am niedrigsten (Oberösterreich: 0,9%; Wien: 1,9%), während er in Tirol(12,6%), Niederösterreich (11,5%), Salzburg (10,5%) und Kärnten (10,3%) am höchsten ist (siehe dazu Tabelle 30im Anhang).

    3.2 Bildung

    Ein zentraler Einflussfaktor auf die Betroffenheit von Arbeitslosigkeit ist der formale Bildungsstand. Je höher die Ausbildung desto geringer die Betroffenheit von Arbeitslosigkeit. Die Arbeitslosenquote von AkademikerInnen liegt demzufolge deutlich unter dem Gesamtdurchschnitt während jene der PflichtschulabsolventInnen mit Abstand am höchsten ist. 2011 lag die Arbeitslosenquote insgesamt bei 6,7%,jene der AkademikerInnen bei 2,4%jene der PflichtschulabsolventInnen aber bei 17,9%.

    Tabelle 17: Arbeitslosenquote nach Bildungsstand (2004-2011)

    2004

    2005

    2006

    2007

    2008

    2009

    2010

    2011

    Pflichtschule

    15,9%

    16,4%

    16,7%

    15,7%

    14,1%

    17,7%

    17,9%

    17,9%

    Lehre

    6,1%

    6,1%

    6,0%

    5,3%

    5,0%

    6,3%

    6,1%

    5,7%

    BMS

    3,7%

    3,8%

    2,9%

    2,9%

    2,8%

    3,2%

    3,1%

    3,0%

    AHS

    3,5%

    3,4%

    3,5%

    3,2%

    3,0%

    3,6%

    3,6%

    3,7%

    BHS

    3,6%

    3,7%

    3,5%

    3,3%

    3,1%

    3,9%

    4,0%

    3,7%

    Univ./FH/Akademie

    2,7%

    2,8%

    2,1%

    2,0%

    1,9%

    2,4%

    2,4%

    2,4%

    Gesamt

    7,1%

    7,2%

    6,8%

    6,2%

    5,8%

    7,2%

    6,9%

    6,7%

    Arbeitslosenquote = Anteil Arbeitslose an Erwerbspersonen(Arbeitslose + unselbständig Beschäftigte); Quelle: AMS Österreich

    Für Menschen mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen zeigt sich diese Tendenz in abgeschwächter Form. AkademikerInnen mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen weisen gegenüber Menschenmit niedrigerem Qualifikationsniveau eine geringere Betroffenheit von Arbeitslosigkeit auf, allerdings sind über alle Qualifikationsniveaus hinweg Menschen mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen im Vergleich zu nicht beeinträchtigten Menschen stärker von Arbeitslosigkeit betroffen, dies gilt insbesondere für Pflichtschul-und LehrabsolventInnen. Hier liegt der Anteil der Arbeitslosen mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen über dem Gesamtdurchschnitt. Diese Tendenz hat sich in den letzten Jahren verschärft (Wroblewski et al. 2012).

    Tabelle 18: Anteil Arbeitslose mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen an Gesamtarbeitslosigkeit nach Bildungsstand und Geschlecht (2011)

    Frauen

    Männer

    Gesamt

    Pflichtschule

    16,2%

    18,5%

    17,5%

    Lehre

    13,6%

    16,9

    15,7%

    Mittlere Ausbildung

    10,0%

    11,0%

    10,4%

    Höhere Ausbildung

    5,8%

    7,7%

    6,7%

    Akad. Ausbildung

    3,1%

    4,5%

    3,8%

    Ungeklärt

    6,2%

    7,3%

    6,7%

    Gesamt

    13,0%

    16,1%

    14,8%

    Quelle: http://www.arbeitundbehinderung.at (AMS Daten)

    Die Unterschiede zwischen Arbeitslosen mit und ohne gesundheitliche Vermittlungseinschränkung stellen sich ähnlich dar, wird nicht auf die Anteile pro Bildungsniveau abgestellt sondern auf die Verteilung über die Bildungsniveaus: Rund 55% aller Arbeitslosen mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen oder Behinderung weisen maximal einen Pflichtschulabschluss auf, während der Anteil der PflichtschulabsolventInnen an allen Arbeitslosen bei 46,0% liegt. Die Struktur der Arbeitslosen mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen oder Behinderungen unterscheiden sich nicht voneinander.

    Tabelle 19: Bildungsstand der Arbeitslosen nach Geschlecht

    Pflichtschule

    Lehre

    Mittlere Ausb.

    Höhere Ausb.

    Akad. Ausb.

    Ungeklärt

    Gesamt

    Arbeitslose

    Frauen

    46,9%

    27,2%

    8,6%

    10,4%

    6,3%

    0,7%

    100%

    Männer

    45,3%

    39,0%

    3,4%

    7,8%

    4,1%

    0,5%

    100%

    Gesamt

    46,0%

    33,9%

    5,6%

    8,9%

    5,0%

    0,6%

    100%

    Davon: mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen

    Frauen

    58,6%

    28,3%

    6,6%

    4,6%

    1,5%

    0,3%

    100%

    Männer

    51,9%

    40,7%

    2,3%

    3,7%

    1,1%

    0,2%

    100%

    Gesamt

    54,5%

    36,0%

    4,0%

    4,1%

    1,3%

    0,3%

    100%

    Davon: mit Behinderung (nach BEinstG)

    Frauen

    59,4%

    26,0%

    7,9%

    4,5%

    1,6%

    0,6%

    100%

    Männer

    53,1%

    38,5%

    3,0%

    3,6%

    1,4%

    0,4%

    100%

    Gesamt

    55,4%

    34,0%

    4,8%

    3,9%

    1,5%

    0,5%

    100%

    Anteil arbeitslose Personen mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen

    Frauen

    16,2%

    13,5%

    10,0%

    5,8%

    3,1%

    6,2%

    3,0%

    Männer

    18,5%

    16,8%

    11,0%

    7,7%

    4,5%

    7,2%

    16,1%

    Gesamt

    17,5%

    15,7%

    10,4%

    6,7%

    3,8%

    6,7%

    14,8%

    Anteil arbeitslose Personen mit Behinderung

    Frauen

    1,7%

    1,3%

    1,2%

    0,6%

    0,3%

    1,2%

    1,3%

    Männer

    2,1%

    1,8%

    1,6%

    0,8%

    0,6%

    1,5%

    1,8%

    Gesamt

    1,9%

    1,6%

    1,4%

    0,7%

    0,5%

    1,3%

    1,6%

    Quelle: AMS Datenabfrage (April 2012)

    Auch hier unterscheidet sich die Struktur zwischen den Bundesländern deutlich voneinander; ebenso zwischen Arbeitslosen mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen und jenen mit Behinderungen. So liegt beispielsweise in Wien der Anteil der PflichtschulabsolventInnen an den Arbeitslosen mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen mit 60,4% deutlich über dem Durchschnitt, während der Vergleichswert für Arbeitslose mit Behinderung mit 57,5% nur geringfügig über dem Durchschnitt liegt. Tirol und Vorarlberg weisen beispielsweise deutlich überdurchschnittliche Werte für den Anteil der PflichtschulabsolventInnen an den Arbeitslosen mit Behinderung auf, obwohl der Anteil der PflichtschulabsolventInnen an allen Arbeitslosen in diesen Bundesländern unterdurchschnittlich bzw. durchschnittlich ist (siehe dazu Tabelle 31 im Anhang).

    3.3 Alter

    Arbeitslose mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen oder Behinderungen sind deutlich älter als es dem Gesamtdurchschnitt aller Arbeitslosen entsprechen würde. Während im Jahr 2011 15,7% aller Arbeitslosen unter 25 Jahre alt sind, trifft dies nur auf 7,1% der Arbeitslosen mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen und 6,6% der Arbeitslosen mit Behinderung zu. Arbeitslose mit Behinderung sind noch etwas älter als Arbeitslose mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen. 57,1% der Arbeitslosen mit Behinderung sind mindestens 45 Jahre alt (während dies nur auf rund ein Drittel aller Arbeitslosen zutrifft).

    Der Anteil der Arbeitslosen mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen oder Behinderung steigt mit dem Alter deutlich an. Während 6,6% aller Arbeitslosen bis 25 Jahre ein gesundheitliche Vermittlungseinschränkung aufweisen, sind es 12,5% der 25-bis 44-Jährigen und 21,6% der Arbeitslosen ab 45 Jahre. Der Anteil der Arbeitslosen mit Behinderung an allen Arbeitslosen steigt von 0,7% bei den unter 25-Jährigen auf 1,2% bei den 25-bis 44-Jährigen auf 2,6% bei den Älteren. Männer sind in allen Altersgruppen häufiger als Frauen von gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen oder Behinderungen betroffen.

    Tabelle 20: Altersverteilung von arbeitslosen Menschen nach Geschlecht

    25 Jahre

    25-44 Jahre

    Ab 45 Jahren

    Gesamt

    Arbeitslose

    Frauen

    15,7%

    52,9%

    31,4%

    100%

    Männer

    15,8%

    46,6%

    37,6%

    100%

    Gesamt

    15,7%

    49,4%

    34,9%

    100%

    Davon: mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen

    Frauen

    7,5%

    44,1%

    48,4%

    100%

    Männer

    6,8%

    40,6%

    52,6%

    100%

    Gesamt

    7,1%

    41,9%

    51,0%

    100%

    Davon: mit Behinderung (nach BEinstG)

    Frauen

    6,6%

    38,4%

    55,0%

    100%

    Männer

    6,6%

    35,1%

    58,3%

    100%

    Gesamt

    6,6%

    36,3%

    57,1%

    100%

    Anteil arbeitslose Personen mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen

    Frauen

    6,2%

    10,8%

    20,1%

    13,0%

    Männer

    6,9%

    14,1%

    22,6%

    16,1%

    Gesamt

    6,6%

    12,5%

    21,6%

    14,8%

    Anteil arbeitslose Personen mit Behinderung(nach BEinstG)

    Frauen

    0,5%

    1,0%

    2,3%

    1,3%

    Männer

    0,8%

    1,4%

    2,8%

    1,8%

    Gesamt

    0,7%

    1,2%

    2,6%

    1,6%

    Quelle: AMS Datenabfrage (April 2012)

    Die Altersstruktur der Arbeitslosen mit und ohne gesundheitliche Vermittlungseinschränkung bzw. Behinderung schwankt zwischen den Bundesländern. Auffällig ist, dass sich die Altersstruktur der Arbeitslosen mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen bzw. Behinderung nicht analog zur Gesamtstruktur darstellt. So ist beispielsweise der Anteil der Jugendarbeitslosigkeit insgesamt in Oberösterreich am höchsten (19,4%).Oberösterreich weist jedoch durchschnittliche Anteile an jugendlichen Arbeitslosen mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen oder Behinderung auf. Der Anteil der Jugendlichen unter den Arbeitslosen mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen ist in der Steiermark am höchsten (10,1%), jener der jugendlichen Arbeitslosen mit Behinderung liegt in Tirol mit 11,3% deutlich über dem Durchschnitt (siehe dazu Tabelle 32 im Anhang).

    3.4 Leistungsbezug

    93,1% aller arbeitslos gemeldeten Personen mit Behinderung stehen 2011 im Leistungsbezug, Frauen mit 91,9% etwas seltener als Männer (93,7%). Der Wert für arbeitslos gemeldete Personen mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen ist mit 93,3% vergleichbar. Auch hier stehen Männer etwas häufiger im Leistungsbezug (Frauen: 92,5%, Männer: 93,7%). Damit stehen gesundheitlich beeinträchtige Arbeitslose etwas häufiger im Leistungsbezug als es dem Vergleichswert aller Arbeitslosen entsprechen würde. Von allen Arbeitslosen im Jahr 2011 standen 86,5% im Leistungsbezug (Frauen: 84,1%; Männer: 88,5%).

    Abbildung 2. Abbildung 2: Anteil Arbeitslose in Leistungsbezug nach Behinderung bzw. gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen

    Das Balkendiagramm wird im vorangehenden Absatz in Textform
                     dargestellt.

    Quelle: AMS Datenabfrage (April 2012)



    [4] Seit Anfang 2008 werden in der AMS-Statistik nur jene Personen als Menschen mit Behinderung ausgewiesen, deren Behinderung im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes, des Opferfürsorgegesetzes oder eines Landesbehindertengesetzes festgestellt wurde. Zusätzlich werden „Personen mit sonstigen gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen“ erfasst (ehemals behinderte Personen laut AMS-Definition). Beide Gruppen zusammen werden seit dem Jahr 2008 unter dem Oberbegriff „Personen mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen“ zusammengefasst.

    4 Förderungen und Unterstützungsstrukturen

    Es besteht eine Reihe von Unterstützungsangeboten zur Arbeitsmarktintegration für Menschen mit Behinderungen oder gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen. Die Situation ist jedoch durch eine Vielzahl an involvierten AkteurInnen (Institutionen, Projekten etc.) und verschwimmende Grenzen zwischen diesen Institutionen charakterisiert. So unterscheiden sich die Angebote für BerufseinsteigerInnen von jenen für Arbeitslose mit Berufserfahrung. Im Falle von AkademikerInnen mit Behinderung oder gesundheitlicher Vermittlungseinschränkung werden beispielsweise Unterstützungsmaßnahmen von der jeweiligen Universität/Fachhochschule, im Falle einer Arbeitslosigkeit vom AMS und bei Vorliegen einer Behinderung oder chronischen Erkrankung auch durch das Bundessozialamt angeboten(vgl. dazu ausführlich Wroblewski et al. 2012). Darüber hinaus besteht eine Reihe von zielgruppenspezifischen Maßnahmen, die häufig einen regionalen Fokus und eine eingeschränkte Zielgruppe aufweisen. Die Komplexität wird weiters durch unterschiedliche Zielgruppendefinitionen und auch dadurch erhöht, dass sich ein Teil der Angebote an Unternehmen und ein Teil an Betroffene richtet.

    4.1 Angebote des Arbeitsmarktservice (AMS)

    Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Personenwerden vom Arbeitsmarktservice durch eine Reihe von direkten und indirekten Maßnahmen unterstützt.[5] Zu direkten Maßnahmen zählen Beratungs-und Qualifizierungsmaßnahmen, zu den indirekten Lohnkostenzuschüsse oder andere Förderungen, die an ArbeitergeberInnen ausbezahlt werden. Die Maßnahmen des AMS adressieren in ihrer Konzeption nur in Ausnahmefällen explizit die Zielgruppe „Menschenmit Behinderungen oder gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen“, auch wenn die Zielgruppe natürlich in nicht zielgruppenspezifisch konzipierten Maßnahmen teilnehmen kann.

    Die Reintegration von Arbeitslosen mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen kann im Rahmen des Kombilohns unterstützt werden oder durch Maßnahmen wie sozialökonomische Betriebe, gemeinnützige Beschäftigungsprojekte oder die Eingliederungsbeihilfe: Kombilohn ist die Förderung eines vollversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses mit einem monatlichen Bruttoentgelt zwischen 650€ und 1.700€. Zielgruppe sind Personen über 50 Jahre, WiedereinsteigerInnen oder Menschen mit Behinderung, die mindestens 182 Tage arbeitslos sind. Eingliederungsbeihilfe („Come Back“) ist eine Förderung für ArbeitgeberInnen. Zielgruppe sind Langzeitarbeitslose und ältere Arbeitslose (ab 45 Jahren). In sozialökonomischen Betrieben und gemeinnützigen Beschäftigungsprojekten werden sogenannte Transitarbeitsplätze für Personen mit Vermittlungseinschränkungen bereitgestellt. Damit werden zeitlich befristete Arbeitsplätze geschaffen, in deren Rahmen unter fachlicher Anleitung die persönlichen Voraussetzungen verbessert werden sollen, um dadurch die Chancen auf dem „ersten Arbeitsmarkt“ zu erhöhen.

    All diesen Maßnahmen ist gemeinsam, dass sie eine im Vergleich zu anderen arbeitsmarktpolitischen Instrumenten intensive (d.h. länger dauernde und kostenintensivere) Förderung darstellen. Sie richten sich an Arbeitslose mit mehrfachen Vermittlungsproblemen (z.B. ältere Langzeitarbeitslose, Langzeitarbeitslose mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen oder Migrationshintergrund etc.). Allerdings liegt der Schwerpunkt hier auf Arbeitslose mit niedrigem Qualifikationsniveau, d.h. MaturantInnen und AkademikerInnen stellen insbesondere in sozialökonomischen Betrieben und gemeinnützigen Beschäftigungsprojekten nicht die primäre Zielgruppe dar.

    4.1.1 Teilnahmen an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik(Förderfälle)

    Insgesamt wurden vom AMS im Jahr 2011 387.709 Förderfälle gezählt. Auf Arbeitslose mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen entfielen 53.767 Förderfälle, das sind 13,9% aller Förderfälle. Dieser Anteil liegt nur geringfügig unter dem Anteil an den Arbeitslosen, d.h. Arbeitslose mit Vermittlungseinschränkungen werden ungefähr in jenem Ausmaß geschult, das ihrem Anteil an der Grundgesamtheit entspricht.

    Von der Gesamtheit aller Förderfällen entfielen etwas mehr als die Hälfte (51,2%) auf Frauen Im Gegensatz dazu stellen Frauen nur 42,1% der Förderfälle für Arbeitslose mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen. Bei den Förderfällen für Arbeitslose mit Behinderung nach dem BEinstG liegt der Frauenanteil gar nur bei 38,9%.

    Im Rahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik insgesamt dominieren Qualifizierungsmaßnahmen: mehr als zwei Drittel aller geförderten Personen nehmen an einer Qualifizierungsmaßnahme teil, 13,4% an einer Beschäftigungsmaßnahme und 19,3% an einer Unterstützungsmaßnahme. Bei Arbeitslosen mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen nehmen ebenfalls mehr als die Hälfte in Qualifizierungsmaßnahmenteil, allerdings ist der Anteil mit 58,4% (Arbeitslose mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen) bzw. 55,7% (Arbeitslose mit Behinderung) deutlich niedriger. Demgegenüber spielen Beschäftigungsmaßnahmen und Unterstützungsmaßnahmen eine größere Rolle. Rund jede/r vierte Arbeitslose mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen oder Behinderungen nimmt an einer Unterstützungsmaßnahme teil, etwas weniger als ein Fünftel an einer Beschäftigungsmaßnahme.

    Zwischen den Bundesländern zeigen sich leichte Abweichungen in der Zusammensetzung des Maßnahmenspektrums, wobei in allen Bundesländern der Schwerpunkt auf Qualifizierungsmaßnahmen liegt. Im Hinblick auf Arbeitslose mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen oder Behinderungen legen die einzelnen Bundesländer jeweils andere Strategien fest. Im Burgendland, in Kärnten, Tirol, Vorarlberg und Wien zeigt sich eine Verschiebung hin zu Beschäftigungsmaßnahmen anstatt Qualifizierungsmaßnahmen für Arbeitslose mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen oder Behinderungen. Niederösterreich, Oberösterreich und die Steiermark setzen für die Zielgruppe häufiger Unterstützungsmaßnahmen ein. In Salzburg werden für die Zielgruppe sowohl Beschäftigungs-wie auch Unterstützungsmaßnahmen verstärkt angeboten.

    Tabelle 21: Förderfälle nach Bundesland und Maßnahmentyp

    Bgld

    Knt

    Sbg

    Stmk

    Tirol

    Vbg

    Wien

    Ges.

    Arbeitslose insgesamt

    Beschäftigungsmaßnahme

    13,7%

    21,5%

    12,4%

    7,9%

    10,7%

    10,7%

    12,1%

    13,6%

    15,9%

    13,4%

    Qualifizierungsmaßnahme

    68,3%

    63,8%

    68,3%

    67,4%

    74,7%

    67,3%

    67,0%

    71,4%

    66,0%

    67,2%

    Unterstützungsmaßnahme

    18,0%

    14,7%

    19,3%

    24,7%

    14,6%

    22,0%

    20,9%

    15,0%

    18,2%

    19,3%

    Gesamt

    100%

    100%

    100%

    100%

    100%

    100%

    100%

    100%

    100%

    100%

    Davon: mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen

    Beschäftigungsmaßnahme

    21,3%

    27,1%

    15,6%

    12,0%

    15,7%

    14,5%

    21,3%

    21,1%

    19,6%

    17,4%

    Qualifizierungsmaßnahme

    61,4%

    59,3%

    58,3%

    56,9%

    64,0%

    59,2%

    53,0%

    61,9%

    58,0%

    58,4%

    Unterstützungsmaßnahme

    17,3%

    13,6%

    26,1%

    31,2%

    28,3%

    26,4%

    25,8%

    17,0%

    22,4%

    24,2%

    Gesamt

    100%

    100%

    100%

    100%

    100%

    100%

    100%

    100%

    100%

    100%

    Davon: mit B ehinderung (nach BEinstG)

    Beschäftigungsmaßnahme

    28,4%

    23,5%

    17,2%

    10,4%

    13,3%

    12,2%

    20,8%

    24,8%

    25,0%

    19,0%

    Qualifizierungsmaßnahme

    54,6%

    62,4%

    54,3%

    55,8%

    60,1%

    52,9%

    58,0%

    58,5%

    53,4%

    55,7%

    Unterstützungsmaßnahme

    17,0%

    14,1%

    28,5%

    33,7%

    26,6%

    34,9%

    21,2%

    16,7%

    21,7%

    25,3%

    Gesamt

    100%

    100%

    100%

    100%

    100%

    100%

    100%

    100%

    100%

    100%

    Quelle: AMS Datenabfrage (April 2012)

    Wie bereits erwähnt nehmen Frauen mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen seltener an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik teil als Frauen ohne gesundheitliche Vermittlungseinschränkungen. Der Frauenanteil an den Förderfällen stellt sich für Beschäftigungs-und Qualifizierungsmaßnahmen in allen Bundesländern ähnlich dar. Nur bei Unterstützungsangeboten zeigt sich ein etwas heterogeneres Bild. Im Burgenland, in Kärnten und in Salzburg nehmen Frauen weit überdurchschnittlich an Unterstützungsangeboten teil.

    Tabelle 22: Frauenanteil an Förderfällen nach Bundesland und Maßnahmentyp

    Bgld

    Knt

    Sbg

    Stmk

    Tirol

    Vbg

    Wien

    Ges.

    Arbeitslose insgesamt, Frauen in %

    Beschäftigungsmaßnahme

    54,2%

    48,2%

    53,4%

    48,0%

    54,7%

    50,8%

    50,5%

    55,2%

    42,8%

    47,7%

    Qualifizierungsmaßnahme

    48,3%

    55,1%

    51,3%

    51,7%

    52,0%

    55,4%

    53,4%

    56,7%

    48,0%

    51,2%

    Unterstützungsmaßnahme

    67,3%

    69,6%

    54,3%

    50,8%

    67,9%

    52,3%

    55,4%

    61,0%

    49,0%

    53,5%

    Davon: mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen, Frauen in %

    Beschäftigungsmaßnahme

    44,7%

    42,7%

    38,4%

    40,2%

    41,3%

    42,6%

    41,6%

    48,7%

    37,0%

    40,4%

    Qualifizierungsmaßnahme

    43,4%

    47,2%

    40,9%

    40,0%

    45,3%

    45,6%

    46,7%

    47,3%

    38,5%

    42,2%

    Unterstützungsmaßnahme

    65,0%

    60,1%

    44,5%

    39,8%

    51,2%

    42,9%

    39,3%

    47,8%

    40,5%

    43,1%

    Davon: mit Behinderung (nach BEinstG), Frauen in %

    Beschäftigungsmaßnahme

    43,1%

    32,2%

    40,6%

    40,0%

    37,0%

    32,8%

    27,3%

    40,6%

    35,8%

    36,7%

    Qualifizierungsmaßnahme

    44,0%

    44,6%

    37,6%

    39,7%

    41,8%

    41,3%

    43,1%

    31,8%

    35,3%

    39,0%

    Unterstützungsmaßnahme

    69,2%

    67,0%

    46,7%

    35,3%

    37,0%

    31,9%

    37,8%

    37,2%

    36,5%

    40,4%

    Quelle: AMS Datenabfrage (April 2012)

    Insgesamt zeigt sich, dass Qualifizierungsmaßnahmen für Arbeitslose mit Vermittlungseinschränkungen oder Behinderungen insbesondere bei höherer Qualifikation (ab Matura) und bei den unter 25-jährigen eingesetzt werden.

    Für alle Arbeitslosen liegt die Schulungsquote bei 37,9%, d.h. etwas mehr als ein Drittel aller von Arbeitslosigkeit betroffenen Personen nehmen an einer Maßnahme der aktiven Arbeitsmarktpolitik teil. Die Schulungsquote der Frauen liegt bei 45%, jene der Männer bei 32,5%. Im Bundesländervergleich weist Wien mit 47,2% die höchste Schulungsquote auf, Tirol mit 20,6% die niedrigste.

    4.2 Angebote des Bundessozialamts (BASB, Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen)

    Neben dem Arbeitsmarktservice bietet auch das Bundessozialamt Unterstützungen für die Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderungen an. Die Zielgruppe hier sind primär aber nicht ausschließlich begünstigt behinderte Menschen bzw. deren ArbeitgeberInnen.[6] Anzumerken ist jedoch, dass sich für arbeitslose oder arbeitsuchende Menschen mit Behinderungen ein gewisser Überschneidungsbereich der Zuständigkeit von AMS und BASB ergeben kann, der schlussendlich auch dazu führen kann, dass die betroffenen Personen keinerlei Förderung erhalten (vgl. z.B. Wroblewski et al. 2012).

    Begünstigte Behinderte bzw. deren ArbeitgeberInnen können eine Reihe von personen-und arbeitsplatzbezogenen finanziellen Zuschüssen erhalten wie z.B.:

    • Finanzierung von technischen Arbeitshilfen, Arbeitsplatzadaptierungen und Kostenersatz für behindertengerechte Ausstattung des Betriebes. Darunter fallen u.a. elektronische Lesegeräte für schwer sehbehinderte Menschen, investive Maßnahmen zur Verbesserung der Zugänglichkeit von Betrieben für Menschen mit Behinderungen sowie Kosten, die für ArbeitnehmerInnen nachweislich mit dem Antritt oder der Ausübung einer Beschäftigung verbunden sind (z.B. Erwerb eines Kraftfahrzeugs).

    • Zuschüsse zur Schaffung von Arbeits-und Ausbildungsplätzen sowie zu den Schulungs-und Ausbildungskosten. Eine Ausbildungsbeihilfe erhalten beispielsweise Personen ab dem 15. Lebensjahr mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50%, die eine berufliche Erstausbildung erwerben. Durch die Ausbildungsbeihilfe soll der behinderungsbedingte Mehraufwand finanziell abgegolten werden.

    • Förderung von Orientierungs-und Mobilitätstraining und Mobilitätsbeihilfen (z.B. Zuschüsse zur Erlangung der LenkerInnenberechtigung und zum Erwerb eines Kraftfahrzeugs)

    • Hilfen zur wirtschaftlichen Selbständigkeit

    • Zuschüsse zu den Lohnkosten

    • Entgeltbeihilfen bei behinderungsbedingter Leistungseinschränkung

    • Arbeitsplatzsicherungsbeihilfen zur Sicherung gefährdeter Arbeitsplätze

    • Integrationsbeihilfen für neu begründete Arbeitsverhältnisse mit arbeitslosen Menschen mit Behinderung

    Eine Reihe von Unterstützungsangeboten zur Integration von Menschen mit Behinderung in den Arbeitsmarkt erfolgt durch vom Bundessozialamt geförderte Projekte, die folgende Schwerpunkte aufweisen:

    • Arbeitsassistenz ist ein Dienstleistungsangebot für ArbeitnehmerInnen mit Behinderungen, um diese bei der Erlangung oder Erhaltung von Arbeitsplätzen zu unterstützen. Spezielle Arbeitsassistenz wird z.B. für Gehörlose oder Personen mit psychischen Erkrankungen angeboten. Die Arbeitsassistenz bietet bei Bedarf Beratung, Information und Orientierung im Zuge der Arbeitsplatzsuche. Dabei geht es auch um das Eröffnen neuer beruflicher Aussichten und Möglichkeiten, die Suche nach zusätzlichen Unterstützungsangeboten, Aus-und Weiterbildungsmöglichkeiten oder Förderungen. Die Arbeitsassistenz unterstützt bei der Arbeitsplatzsuche und begleitet die Arbeitsuchenden bei Bedarf zum Vorstellungsgespräch.

    • Jobcoaching bietet eine intensive Unterstützung und Unterweisung am Arbeitsplatz für neue MitarbeiterInnen und zur Arbeitsplatzerhaltung bei bestehenden Dienstverhältnissen.

    • Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz können berufstätige Personen ab der Pflegegeldstufe 3 in Anspruch nehmen, die aufgrund ihrer Beeinträchtigung eine persönliche Unterstützung am Arbeitsplatz benötigen (z.B. bei manuellen Tätigkeiten).

    • Technische Assistenzist ein Angebot für Menschen mit Sinnesbehinderungen, die durch technische AssistentInnen beraten werden, um die bestmögliche individuelle Ausstattung ihres Arbeitsplatzes zu erhalten.

    Die Projektdatenbank des Bundessozialamts weist im Sommer 2012 insgesamt 366 Projekte aus, die zur Unterstützung der Integration in den Arbeitsmarkt von Seiten des Bundessozialamts unterstützt werden. Davon entfallen ein Drittel auf Projekte im Bereich Arbeitsassistenz, die Hälfte auf Beschäftigungsprojekte und 16% auf sonstige Unterstützungsprojekte.

    Zwischen den Bundesländern unterscheidet sich die Unterstützungsstruktur zum Teil deutlich voneinander(siehe Tabelle 23): So wird im Burgendland und in Kärnten verstärkt auf Assistenzprojekte gesetzt, während diese in Salzburg eine deutlich geringere Rolle spielen. In Salzburg wird dagegen verstärkt auf Beschäftigungsprojekte gesetzt - rund drei von vier Angeboten werden diesem Bereich zugerechnet.

    Der Großteil der Maßnahmen richtet sich allgemein an die Zielgruppe „Menschen mit Behinderungen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen“. Dies insbesondere in den kleineren Bundesländern, wie z.B. in Vorarlberg und im Burgenland. Innerhalb der zielgruppenspezifischen Maßnahmen liegt ein deutlicher Schwerpunkt der Förderung liegt auf Jugendlichen - mehr als ein Drittel aller Angebote richten sich explizit an Jugendliche. Im Bundesländervergleich adressieren Oberösterreich, Tirol und Vorarlberg verstärkt Jugendliche.

    Darüber hinaus richten sich zielgruppenspezifische Maßnahmen an Menschen mit Gehörbeeinträchtigungen (8% aller Projekte) oder Sehbeeinträchtigungen (4%). Weitere Zielgruppen, die durch einzelne Maßnahmen richten sich an Frauen, Betriebe, Angehörige, Menschen mit Epilepsie, Krebserkrankungen, MigrantInnen, AkademikerInnen oder SchülerInnen mit ihren Lehrkräften und Eltern.

    In der Hälfte aller Projekte (183 Projekte) ist ein festgestellter Grad der Behinderung eine Zugangsvoraussetzung: 99 Projekte verlangen einen Grad der Behinderung von mindestens 30%, weitere 83% einen Grad der Behinderung von mindestens 50% und ein Projekt, das sich an blinde bzw. stark sehbeeinträchtigte Personen richtet, stellt auf einen Grad der Behinderung von 80% ab. In jenen Fällen, in denen ein festgestellter Grad der Behinderung nicht als Zugangsvoraussetzung genannt ist, wird ein fachärztliches (z.B. neurologisches) Attest oder sonderpädagogischer Förderbedarf verlangt.

    4.2.1 Förderfälle im Rahmen des BASB

    Das Bundessozialamt weist für 2011 62.121 Förderfälle aus, wobei 52.148 auf Maßnahmen zur Erhaltung bzw. Sicherung von Arbeitsplätzen oder zur Heranführung an den Arbeitsmarkt entfielen. In diese Förderungen mit unmittelbarem Arbeitsmarktbezug wurden 38.055 Personen einbezogen, d.h. im Schnitt entfielen auf eine Person 1,4 Förderfälle. Bei den restlichen 9.973 Förderfällen, die dem Bereich sonstiges zugerechnet werden, handelt es sich um finanzielle Zuschüsse, z.B. PKW-Zuschüsse, Mobilitätszuschüsse, Ausbildungsbeihilfe etc.

    Förderfälle zur Erhaltung und Sicherung von Arbeitsplätzen entfallen primär auf jüngere Personen: 48,6% der durch diese Maßnahmen geförderten Personen im Jahr 2011 waren noch keine 25 Jahre alt. Jeweils rund ein Viertel der geförderten Personen war zwischen 25 und 44 Jahre alt bzw. 45 Jahre oder älter.

    Vergleicht man die Verteilung der begünstigt behinderten Personen über die Bundesländer jener der Förderfälle so zeigt sich, dass auf das Burgenland, Salzburg, Tirol und Vorarlberg mehr Förderfälle entfallen als ihrem Anteil an begünstigt behinderten Personen entspricht, d.h. in diesen Bundesländern scheint verstärkt gefördert zu werden. In Niederösterreich und Wien entspricht der Anteil an den Förderfällen dem Anteil an der Grundgesamtheit und auf die anderen Bundesländer entfallen weniger Förderfälle als ihrem Anteil an der Grundgesamtheit entsprechen würde.

    Der Frauenanteil an den Förderfällen im Jahr 2011 liegt bei 40,2% und damit etwas unter dem Frauenanteil unter den begünstigt behinderten Personen. Frauen weisen damit eine etwas geringere Wahrscheinlichkeit auf, in Förderungen einbezogen zu werden. Diese Tendenz der leichten Unterrepräsentation von Frauen trifft auf die meisten Bundesländer zu. Nur in Oberösterreich, Vorarlberg und im Burgenland werden Frauen mit ihrem Anteil entsprechend bzw. leicht überrepräsentiert gefördert.

    Durch diese Unterstützungsleistungen werden im Jahr 2011 20.557 Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung erlangt bzw. gesichert. Davon entfallen 4.379 auf Oberösterreich, 3.391 auf Niederösterreich und 2.668 auf Wien. Vergleicht man die Verteilung des Förderbudgets sowie der Förderfälle auf die Bundesländer, so scheint Oberösterreich besonderes erfolgreich im Hinblick auf die Erlangung/Sicherung von Arbeitsplätzen zu sein, da 21% der erlangten/gesicherten Arbeitsplätze und rund 19% der Förderfälle auf Oberösterreich entfallen, aber nur 17% des Förderbudgets. Umgekehrt stellt sich die Situation für Wien dar: Auf Wien entfallen etwas mehr als ein Fünftel des Förderbudgets und rund 18% aller Förderfälle. Demgegenüber werden nur rund 13% der erlangten/gesicherten Arbeitsplätze Wien zugerechnet.

    Die Finanzierung der Maßnahme erfolgte 2011 fast zur Hälfte aus Mitteln des Ausgleichstaxfonds, 6% wurden durch den Europäischen Sozialfonds bereitgestellt und 45% stammten aus Bundeshaushaltsmitteln. Insgesamt wurden im Jahr 2011 149 Millionen Euro für Förderungen verwendet. Gegenüber den Vorjahren ist die verfügbare Summe deutlich (um rund 15%) zurückgegangen (von 178 Millionen im Jahr 2009 bzw. 175 Millionen im Jahr 2010).

    Tabelle 23: Projekte des Bundessozialamtes nach Bundesland und Art der Projekte

    Bgld

    Knt

    Sbg

    Stmk

    Tirol

    Vbg

    Wien

    alle Bundes-länder

    Gesamt

    Assistenz-Projekte

    11

    6

    19

    12

    3

    31

    7

    5

    27

    1

    122

    Beschäftigungsprojekte

    7

    5

    38

    24

    14

    38

    16

    7

    33

    2

    184

    Unterstützungsprojekte

    4

    2

    10

    3

    2

    11

    6

    1

    14

    7

    60

    Projekte gesamt

    22

    13

    67

    39

    19

    80

    29

    13

    74

    10

    366

    Quelle: Projektdatenbank des BASB (Zugriff August 2012), eigene Darstellung

    Tabelle 24: Projekte nach Zielgruppen und Bundesland

    Bundesland

    Bgl.

    Ktn.

    Sbg.

    Stmk.

    Tirol

    Vlbg.

    Wien

    alle Bundes- länder

    Gesamt

    Jugendliche m. B.

    9

    5

    26

    21

    7

    25

    13

    6

    23

    0

    137

    Menschen m. B.

    12

    6

    33

    12

    8

    39

    11

    7

    29

    2

    157

    Gehörbeeinträchtige

    0

    1

    3

    4

    1

    4

    2

    0

    10

    2

    28

    Sehbeeinträchtigte

    0

    1

    1

    1

    1

    3

    1

    0

    4

    1

    14

    Andere *

    1

    0

    4

    1

    1

    9

    1

    0

    8

    4

    30

    Keine Zielgruppe

    0

    0

    0

    0

    1

    0

    1

    0

    0

    1

    2

    Anzahl Projekte gesamt

    22

    13

    67

    39

    19

    80

    29

    13

    74

    10

    366

    *andere Zielgruppen: ältere Menschen,Frauen, MigrantInnen und AkademikerInnen mit Behinderung, Angehörige bzw. soziales Umfeld von Menschen mit Behinderung, Unternehmen, Betriebe, Multiplikatoren, Krebskranke Menschen, Menschen mit gesundheitlichen Problemen, Menschen ohne Behinderung, Menschen mit gesundheitlichen Problemen.

    Quelle: Projektdatenbank des BASB (Zugriff August 2012), eigene Darstellung

    Tabelle 25: Förderfälle 2011 nach Bundesland

    Förderungen 2011

    Bgld.

    Ktn.

    NÖ.

    OÖ.

    Sbg.

    Stmk.

    Tirol

    Vbg.

    Wien

    Gesamt

    Erhaltung, Sicherung, Heranführung

    1.827

    3.765

    8.612

    9.692

    2.819

    8.518

    3.645

    3.826

    9.444

    52.148

    sonstige*

    296

    753

    1.996

    1.918

    508

    1.732

    736

    391

    1.643

    9.973

    Gesamt

    2.123

    4.518

    10.608

    11.610

    3.327

    10.250

    4.381

    4.217

    11.087

    62.121

    Anteil E, S, H**

    86,1%

    83,3%

    81,2%

    83,5%

    84,7%

    83,1%

    83,2%

    90,7%

    85,2%

    83,9%

    Verteilung

    3,4%

    7,3%

    17,1%

    18,7%

    5,4%

    16,5%

    7,1%

    6,8%

    17,8%

    100%

    Frauenanteil

    41,6%

    40,0%

    39,4%

    37,0%

    41,7%

    40,3%

    37,0%

    39,1%

    45,1%

    40,2%

    Erfolge: Erlangte/gesicherte Arbeitsplätze***

    762

    1.642

    3.391

    4.379

    1.193

    3.627

    1.479

    1.536

    2.668

    20.557

    * sonstiges: z.B. PKW-Zuschüsse, Mobilitätszuschüsse, Ausbildungsbeihilfe etc.; ** Erhaltung, Sicherung des Arbeitsplatzes, Heranführung an den Arbeitsmarkt; *** Die Differenz zwischen dem Wert für Österreich und der Summe der Bundesländerwerte ergibt sich daraus, dass eine Person von mehreren Landesstellen erfasst sein kann, österreichweit aber nur einmal gezählt wird. Quelle: BASB-Geschäftsbericht 2011

    Tabelle 26a: Förderbudget 2011 nach Bundesland

    2011

    Bgld.

    Ktn.

    NÖ.

    OÖ.

    Sbg.

    ATF*

    2.112.729

    4.951.670

    12.067.904

    12.601.108

    4.228.547

    ESF**

    491.416

    711.311

    1.080.247

    1.633.622

    551.799

    BHM***

    1.920.370

    4.939.415

    10.993.703

    11.785.741

    3.425.897

    Gesamt

    4.524.515

    10.602.396

    24.141.854

    26.020.471

    8.206.243

    Verteilung

    3,0%

    7,1%

    16,2%

    17,4%

    5,5%

    * Ausgleichstaxfonds; ** Europäischer Sozialfonds;*** Behindertenmilliarde; Quelle: BASB-Geschäftsbericht 2011

    Tabelle 26b: Förderbudget 2011 nach Bundesland

    2011

    Stmk.

    Tirol

    Vbg.

    Wien

    Gesamt

    Stmk.

    ATF*

    13.082.301

    5.059.126

    4.063.764

    14.284.602

    72.451.751

    13.082.301

    ESF**

    1.665.205

    708.687

    366.571

    2.022.583

    9.231.440

    1.665.205

    BHM***

    12.107.070

    4.769.557

    3.087.686

    14.452.976

    67.482.415

    12.107.070

    Gesamt

    26.854.576

    10.537.370

    7.518.021

    30.760.161

    149.165.607

    26.854.576

    Verteilung

    18,0%

    7,1%

    5,0%

    20,6%

    100,0%

    18,0%

    *Ausgleichstaxfonds; ** Europäischer Sozialfonds;*** Behindertenmilliarde; Quelle: BASB-Geschäftsbericht 2011

    4.3 Beispiele für zielgruppenspezifische Projekte

    Wie die Ausführungen in den beiden vorangegangenen Abschnitten verdeutlichen, wird in Österreich ein breites Spektrum an unterschiedlichen Unterstützungsmaßnahmen für Menschen mit Behinderungen oder gesundheitlichen Beschwerden vom AMS wie auch vom Bundessozialamt unterstützt. Die Grenzen der Zuständigkeit zwischen AMS und Bundessozialamt sind verschwimmend, was sich auch daran ablesen lässt, dass doch einige Angebot von beiden Institutionen gemeinsam finanziert werden. Beispiele für gemeinsam finanzierte Angebote sind Sozialökonomische Betriebe, die langzeitarbeitslose Personen beim Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt durch Transitdienstverhältnisse unterstützt werden. Sozioökonomische Betriebe bieten Arbeitsplätze in den Bereichen Gastronomie, Altenbetreuung, Tischlerei, Transport, Reparatur, Recycling, Versand, Grünraumbewirtschaftung, Schneiderei, Bürodienstleitungen, gemeinnützige Arbeitskräfteüberlassung an. Transitarbeitsplätze sind auf maximal sechs Monate befristet, Personen mit Behinderung können neun Monate teilnehmen. Von Seiten des Bundessozialamtes ist Behinderung in den meisten Fällen über einen formalen Grad der Behinderung definiert. Eine Ausnahme bilden hier vor allem Angebote für Jugendliche mit Lernschwächen oder kognitiven Beeinträchtigungen oder Personen mit psychischen Erkrankungen, wo in den Projektpräsentationen eine offenere Definition verwendet wird. Doch auch hier wird in der Praxis häufig auf ein ärztliches Attest abgestellt (siehe z.B. Fasching, König 2009).

    Da es kaum möglich ist, die breite des Spektrums an unterschiedlichen Unterstützungsangeboten inhaltlich darzustellen, werden im folgenden ausgewählte Beispiele vorgestellt, die sich an unterschiedliche Zielgruppen richten, jeweils andere inhaltliche Zugänge bzw. Schwerpunktsetzungen gewählt haben und im Hinblick auf Dauer und Intensität deutlich voneinander abweichen. Ein generelles Problem scheint zu sein, dass die einzelnen Angebote zum Teil eine geringe Bekanntheit haben, d.h. es ist selbst für BeraterInnen in einschlägigen Einrichtungen nicht leicht, einen Überblick über alle Angebote zu haben. Dies wurde beispielsweise von Wroblewski et al. (2012) für Angebote für AkademikerInnen ausführlich diskutiert. Das Projekt „CEOs on Wheels“ ist das einzige hier vorgestellte Beispiel, das nicht durch öffentliche Mittelunterstützt wird.

    4.3.1 ABAk - Arbeitsvermittlung für AkademikerInnen mit Behinderung und/oder chronischen Erkrankungen[7]

    ABAk ist ein arbeitsintegratives Projekt und wurde im Jahr 1999 vom Verein Uniability gegründet. Das Projekt wird vom Bundessozialamt/Landesstelle Wien aus Mitteln der Beschäftigungsoffensive der österreichischen Bundesregierung gefördert und verfolgt das Ziel, AkademikerInnen mit Behinderung (physisch wie psychisch) und/oder chronischer Erkrankung und ArbeitgeberInnen miteinander zu verbinden. ABAk unterstützt somit AbsolventInnen von Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen nach Abschluss ihres Studiums, ebenso wie AkademikerInnen mit Berufserfahrung, bei der Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt in und um Wien. ABAk vertritt die Unternehmensstrategie des Diversity Management. Demnach wird die Individualität der einzelnen MitarbeiterInnen respektiert und individuelle Unterschiede wie u.a. Geschlecht, Alter, Nationalität, Religion, sexuelle Orientierung oder mögliche Behinderungen/chronische Erkrankungen sollen keine Ausschließungsgründe für MitarbeiterInnen im Unternehmen sein, sondern vielmehr in das Arbeitsumfeld integriert werden.

    Zu dem Team gehören neben der Projektleiterin drei weitere MitarbeiterInnen, die eine Behinderung oder Beeinträchtigung aufweisen. Dies ist deshalb relevant, da ABAk nach dem Prinzip des Peer Counseling arbeitet. Peer Counseling ist eine Beratungstechnik, die auf aktivem gegenseitigem Zuhören basiert und darin bestärkt, eigene Problemlösungsstrategien zu entdecken bzw. zu entwickeln.“[8] Im Peer Counseling geht es um die Beratung und Förderung von Personen mit ähnlichen Lebenserfahrungen. Dadurch gelingt es, die Beratung authentischer zu gestalten und das gegenseitige Verständnis sicherzustellen. Es werden ausschließlich Einzelberatungen durchgeführt. Diese finden regelmäßig (im Idealfall alle zwei Wochen) statt und die KlientInnen werden im Regelfall bis zu sechs Monate, in begründeten Fällen auch länger, beraten.

    Die Beratungsgespräche bilden den Großteil der Aktivitäten von ABAk ab. Dabei unterstützt ABAk ArbeitnehmerInnen bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen sowie persönlichen Qualifikationsprofilen, führt Interview-und Bewerbungstrainings durch, hilft bei der Kontaktaufnahme mit ArbeitgeberInnen und bietet kompetente Begleitung und Beratung bei der Arbeitsuche. Zusätzlich informiert ABAk über die rechtlichen Rahmenbedingungen des Behinderteneinstellungsgesetzes sowie über Förderangebote und Unterstützungsmöglichkeiten. Seit 2012 ist ABAk auch als Arbeitsassistenz im Bereich der Jobsicherung tätig. Im Zuge dessen wird gezielt zwischen AkademikerInnen mit Behinderung und ArbeitgeberInnen im Falle der Gefährdung eines bestehenden Dienstverhältnisses vermittelt. Alle Angebote von ABAk sind für AkademikerInnen mit einer Behinderung und/oder chronischen Erkrankung kostenlos.

    Darüber hinaus spricht ABAk auch gezielt Unternehmen an und versucht, dass bei künftigen Stellenausschreibungen die Zielgruppe von ABAk eingeladen, informiert, aber auch berücksichtigt wird (z.B. durch Informationen über die Barrierefreiheit des Unternehmens). Häufig müssen Unternehmen in diesem Zusammenhang sensibilisiert und über die Zielgruppe aufgeklärt werden.

    Die Unterstützungsmaßnahmen von ABAk richteten sich ursprünglich an AbsolventInnen mit einer Behinderung und/oder chronischen Erkrankung, die kaum oder keine Berufserfahrung hatten. Die Zielgruppe wurde allerdings im Laufe der Zeit erweitert. Nun unterstützt ABAk auch AkademikerInnen, die schon Berufserfahrung haben und die - möglicherweise durch Erkrankung oder einen Unfall - eine Behinderung und/oder chronische Erkrankung erworben haben. Zugangsvoraussetzung für die Angebote von ABAk ist ein Feststellungsbescheid, Behindertenpass oder ein dem gleichzuhaltendes ärztliches Attest.

    4.3.2 bundessache.at[9]

    Das Projekt bundessache.at wurde im November 2006 von Wien Work, dem Bundessozialamt Wien und dem Bundeskanzleramt Österreich zunächst als ein ein-Personen-Projekt ins Leben gerufen und damit beauftragt, die Aufnahme von Menschen mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankungen in den Bundesdienst zu koordinieren. Ursprünglich lag der Fokus der Tätigkeit von bundessache.at auf der Besetzung der sogenannten „Behindertenplanstellen“ im Bundesdienst, die es seit 2007 nicht mehr gibt.

    Mittlerweile umfasst das Team von bundessache.at vier Personen. Im Jahr 2011 wurde bundessache.at mit dem Projekt Arbeitsassistenz live fusioniert. bundessache.at ist österreichweit tätig und berät Bundesdienststellen und andere ausgewählte Dienststellen, Integrationsfachdienste und InteressentInnen zum Thema Beschäftigung von Menschen mit Behinderung im öffentlichen Dienst. bundessache.at versteht sich als Kommunikationsdrehscheibe und Informationsplattform für Menschen mit Behinderung, die sich um eine Planstelle oder einen Ausbildungsplatz im Rahmen der integrativen Berufsausbildung im öffentlichen Dienst bewerben möchten. Hauptsächliche Kooperationspartner sind die vom Bundessozialamt (ko)finanzierten österreichischen Integrationsfachdienste. Konkret werden Stellenausschreibungen von Bundes-oder Landesdienststellen und ausgegliederten ehemaligen Bundesstellen (wie z.B. Universitäten) dahingehend gesichtet, ob diese für Menschen mit Behinderungen relevant sein können. Häufig werden ergänzend zu dem Ausschreibungstext Informationen eingeholt, z.B. welche Mobilitätsanforderungen gestellt werden, wie der Arbeitstag bzw. die Arbeitszeit konkret gestaltet ist etc. Die Ausschreibung wird ergänzt mit diesen Zusatzinformationen an Integrationsfachdienste weitergeleitet. Für den Fall, dass sich eine Person mit Behinderung konkret bewerben möchte, unterstützt bundessache.at im Aufnahmeverfahren, z.B. wenn Adaptierungen des Aufnahmeverfahrens aufgrund der Behinderung notwendig sind. Der Großteil der ausgeschriebenen regulären Planstellen richtet sich an BewerberInnen mit Lehrabschluss oder mit Abschluss einer berufsbildenden mittleren und höheren Schule.

    Nach Einschätzung von bundessache.at werden in letzter Zeit vermehrt Verwaltungspraktika ausgeschrieben - mitunter auch anstelle von regulären Planstellen. Damit sind für BewerberInnen mit Behinderung Vor-und Nachteile verbunden (siehe Knapp-Menzl et al. 2010: 15f). Aufgrund der engen Rahmenbedingungen von Verwaltungspraktika gegenüber regulären Planstellen (Vollzeitbeschäftigung, Entlohnung rund 1.000€ brutto) ist mit einer etwas geringeren Konkurrenz-Situation bei Bewerbungen zu rechnen, was für Menschen mit Behinderung durchaus eine verbesserte Ausgangslage bedeuten kann. Andererseits können sich aufgrund der Rahmenbedingungen nur Personen bewerben, die entweder noch bei den Eltern wohnen oder eine andere Form der Grundabsicherung (z.B. durch den Partner/die Partnerin) haben.

    Im Jahr 2010 wurden 161 Ausschreibungen, mit denen zumeist mehrere reguläre Planstellen, Verwaltungspraktika und Lehrstellen ausgeschrieben wurden, durch bundessache.at bearbeitet. Insgesamt wurden im Rahmen dieser Ausschreibungen 494 Planstellen, Verwaltungspraktika und Lehrstellen neu besetzt. Der Anteil von Menschen mit Behinderung an den Neueinstellungen liegt bei 3,2%, wobei der Anteil bei regulären Planstellen bei 0,8% liegt, bei Verwaltungspraktika bei 8,7% und bei Lehrstellen bei 3,6%.

    2011 stieg die Zahl der bearbeiteten Ausschreibungen um ein Drittel auf 271 an. Davon entfielen fast die Hälfte (47%) auf qualifizierte Tätigkeiten in Administration/Büro und Handwerk, 30% auf Hilfstätigkeiten, 18% auf Lehrstellen und nur 5% auf höherqualifizierte Tätigkeiten (Votypka, Knapp-Menzl 2011: 14).

    Die Zielgruppe von bundessache.at ist prinzipiell breit definiert, d.h. Erstinformationen stehen grundsätzlich allen InteressentInnen zur Verfügung, die sich an bundessache.at wenden. Eine umfassende Unterstützung und Begleitung bei Bewerbungen steht nur Personen offen, die durch einen Integrationsfachdienst betreut werden. 2011 wurden 105 Informationsgespräche geführt (Votypka, Knapp-Menzl 2011: 15).

    Neben der Unterstützung im Rahmen von Bewerbungsverfahren arbeitet bundessache.at gemeinsam mit anderen Institutionen (z.B. Bundesministerium für Frauenangelegenheiten und öffentlichen Dienst, Behindertenanwaltschaft, Österreichischer Zivilinvalidenverband) daran, die Beschäftigungschancen für Menschen mit Behinderung im öffentlichen Dienst zu erhöhen und zu verbessern sowie Dienststellen im öffentlichen Dienst zu den Themen Behinderung und chronische Erkrankungen zu sensibilisieren. Im Rahmen eines seit 2010 laufenden Sonderprojektes sollen auf Basis einer Erhebung des Istzustandes Maßnahmen entwickelt werden, um den Anteil von PädagogInnen mit Sinnesbehinderungen mittel-bis langfristig zu erhöhen.

    4.3.3 CEOs on Wheels[10]

    CEOs on Wheels“ wurde von Michael Sicher, der selbst im Rollstuhl sitzt, 2011 initiiert und zielt darauf ab, Unsicherheiten bei der Begegnung von Menschen mit Behinderung abzubauen und auf das Potenzial und die Qualifikation von Menschen im Rollstuhl aufmerksam zu machen. „CEOs on Wheels“ ermöglicht den Kontakt zwischen CEOs und Menschen im Rollstuhl, die sich trotz körperlicher Einschränkung beruflich selbstverwirklicht haben und bietet einen Einblick in deren Leistungsfähigkeit und Problemlösungskompetenz.

    CEOs [chief executive officers] on Wheels“ offerieren Workshops für Personalverantwortliche zu Themen wie „Die andere Seite“. Im Zuge dessen befassen sich alle TeilnehmerInnen mit den Fragen „Was bedeutet es, ‚behindert‘ zu sein?“ und „Wie erlebe ich mich in der Begegnung mit behinderten Menschen?“. Die Workshops haben zum Ziel, Unsicherheiten und Bedenken zu beseitigen und die eigenen Perspektiven zu erweitern bzw. zu wechseln.

    Ein wesentlicher Bestandteil von „CEOs on Wheels“ist das Mentoring-Programm, das zunächst bis September 2012 läuft. Dabei unterstützen Führungskräfte qualifizierte Menschen im Rollstuhl beim Berufseinstieg und/oder bei der beruflichen Weiterentwicklung. Die Führungskräfte bieten ihr Netzwerk an, laden zu firmeninternen Veranstaltungen ein und ermöglichen dadurch einen Einblick in den beruflichen Alltag. Auf der anderen Seite geben Menschen im Rollstuhl den Führungskräften die Möglichkeit, die alltäglichen Herausforderungen von Menschen im Rollstuhl zu erkennen und bieten ihre praxiserprobte Problemlösungskompetenz an. Das Mentoring-Programm basiert auf einem gegenseitigen Austausch. Jeweils eine Mentorin bzw. ein Mentor werden von einem der elf teilnehmenden Unternehmen aus dem Top-Management entsendet.

    CEOs on Wheels“ wird im Rahmen von Lehrveranstaltungen der Speziellen Betriebswirtschaft „Diversitätsmanagement“ an der Wirtschaftsuniversität Wien wissenschaftlich begleitet. Jeweils am Anfang und am Ende des Projekts werden qualitative Interviews mit den teilnehmenden Führungskräften durchgeführt. Durch den anschließenden Vergleich der Daten können Rückschlüsse auf die Art und Intensität der Wirksamkeit von „CEO on Wheels“ gezogen werden. Erste Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitstudie werden im Sommer 2012 vorliegen.

    4.3.4 LEA - Leben mit Epilepsie in der Arbeitswelt[11]

    Das Projekt LEA - Leben mit Epilepsie ist eine spezielle Arbeitsassistenz zur Unterstützung von Menschen mit Epilepsie, die auf dem Weg (zurück) in das Erwerbsleben sind oder deren Dienstverhältnis gefährdet ist, sowie eine Unterstützung für ArbeitgeberInnen in allen Fragen der Einstellung von Menschen mit Epilepsie. Ziel von LEA ist es, Unwissen und Berührungsängste sowohl auf Seite der Betriebe als auch der Betroffenen abzubauen und in weiterer Folge geeignete Jobs zu sichern bzw. zu vermitteln.

    LEA unterstützt Menschen mit Epilepsie bei der Arbeitssuche, bei der Suche nach einer Berufsausbildung und bietet Krisenintervention zum Erhalt eines gefährdeten Arbeitsplatzes. Dies erfolgt durcheine individuelle Beratung, Unterstützung im Bewerbungsprozess sowie Beratung und Begleitung am Arbeitsplatz. Die Beratung für Unternehmen bezieht sich auf den Umgang mit Epilepsie am Arbeitsplatz, die Bereitstellung von Informationen über rechtliche Rahmenbedingungen und Fördermöglichkeiten sowie Unterstützung bei der Bewältigung von Krisensituationen. Für Betroffene ist die Betreuung durch die GmbH 52 Wochen möglich, mit Option auf Verlängerung, wenn die gegebenen Umstände es erfordern.

    Träger von LEA ist die „Epilepsie und Arbeit - gemeinnützige Beratung-und EntwicklungsGmbH“ mit Sitz in Graz. Gefördert wird LEA vom Bundessozialamt, dem AMS Steiermark, dem Land Steiermark und dem Europäischen Sozialfonds.

    4.3.5 ÖGB Chancen Nutzen Büro[12]

    12 Das „ÖGB Chancen Nutzen Büro“ ist eine Initiative der Sozialpartner, die vom Bundessozialamt unterstützt und aus Mitteln der Beschäftigungsoffensive von der österreichischen Bundesregierung gefördert wird. Das „ÖGB Chancen Nutzen Büro" kooperiert mit allen Sozialpartnern, dem Arbeitsmarktservice, der Pensionsversicherungsanstalt, der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt, dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger und den Krankenkassen, mit dem Unternehmensservice Österreich und diversen Integrationsfachdiensten sowie österreichweiten Projektträgern.

    Im Fokus des „ÖGB Chancen Nutzen Büro“ steht die Verbesserung der Beschäftigungssituation älterer Personen und Menschen mit Behinderung, chronischer und/oder psychischer Erkrankung. Um dies zu ermöglichen, werden im Zuge von Betriebsbesuchen, Vorträgen und Seminaren Informationen und Beratungen zu rechtlichen Fragen, Förderungen und Unterstützungsmöglichkeiten über die Einstellung von Menschen mit Behinderung, chronischen und psychischen Erkrankungen angeboten. In den letzten sieben Jahren wurden insgesamt 1.333 Betriebsbesuche, 442 Vorträge und Seminare mit über 23.646 BesucherInnen durchgeführt. Darüber hinaus hat das sechsköpfige Team, bestehend aus einem Leiter und fünf Beraterinnen, in den letzten Jahren in mehr als 1.200 Betrieben persönliche Gespräche mit BelegschaftsvertreterInnen und PersonalistInnen geführt.

    Das „ÖGB Chancen Nutzen Büro“ führt auf Anfrage Beratungen, Seminare und Workshops für ihre Zielgruppe durch. Dazu zählen vor allem ArbeitgeberInnen, ArbeitnehmerInnen, MitarbeiterInnen der Personalabteilungen, BelegschaftsvertreterInnen, Behindertenvertrauenspersonen und FunktionärInnen aller Sozialpartner. Behandelt werden insbesondere Themen aus den Bereichen Alter, Behinderungen und chronischer bzw. psychischer Erkrankungen.

    Zu den Hauptzielen des „ÖGB Chancen Nutzen Büro“ gehören Sensibilisierung, Unterstützung, Information, Prävention und Hilfestellung. Das „ÖGB Chancen Nutzen Büro“ sensibilisiert alle TeilnehmerInnen durch Informationen über unterschiedliche Formen von Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen. Dabei wird das Ziel fokussiert, den eigenen Zugang zum Thema Erkrankung und Behinderung breiter zu machen. Das „ÖGB Chancen Nutzen Büro“ organisiert darüber hinaus Informationsveranstaltungen und Seminare (Rufseminare), um das Informationsdefizit bezüglich Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten zu beseitigen und hilft dabei, Antragsstellungen bei Behörden durchzuführen. Die Rufseminare können nach Wunsch und Anforderung individuell gestaltet und erweitert werden. Des Weiteren leistet das „ÖGB Chancen Nutzen Büro“ Hilfestellungen hinsichtlich rechtlicher Fragen wie beispielsweise zum Gleichbehandlungsgesetz, zum Behindertengleichstellungsgesetz und zum Behinderteneinstellungsgesetz. Einen besonderen Fokus legt das „ÖGB Chancen Nutzen Büro“ auch auf präventive Maßnahmen. In den angebotenen Seminaren sollen bereits die wesentlichsten Ursachen für psychische und/oder körperliche Erkrankungen (z.B. Stress, Burn-Out, Mobbing) angesprochen und gemeinsam Gegenstrategien entwickelt werden. Dabei spielt das Thema Konfliktmanagement eine wichtige Rolle. Das gesamte Beratungsangebot steht allen TeilnehmerInnen kostenlos zur Verfügung.

    Die Zielgruppe des „ÖGB Chancen Nutzen Büro“ ist sehr offen und breit definiert. Alle Beratungs-und Informationsangebote des „ÖGB Chancen Nutzen Büro“ können Menschen mit Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen auch ohne Feststellungsbescheid/Behindertenpass in Anspruch nehmen.

    4.3.6 ÖZIV SUPPORT[13]

    Das Projekt ÖZIV SUPPORT wurde im Jahr 2002 vom Österreichischen Zivil-Invalidenverband (ÖZIV)[14] im Rahmen der Beschäftigungsoffensive der österreichischen Bundesregierung ins Leben gerufen und zielt darauf ab, Menschen mit Körper-und/oder Sinnesbehinderung sowie chronischer Krankheit und besonderen Schwierigkeiten auf dem Arbeitsmarkt zu unterstützen. ÖZIV SUPPORT wird derzeit vom Bundessozialamt aus den Mitteln der Beschäftigungsoffensive der österreichischen Bundesregierung für Menschen mit Behinderung gefördert.

    In jedem der 18 Standorte von ÖZIV SUPPORT werden gezielt ausgebildete MitarbeiterInnen, sogenannte ÖZIV SUPPORT Coaches, eingesetzt, um Menschen mit Sinnes-und/oder Körperbehinderung kostenlos und individuell durch persönliches Coaching, Beratung und Information zu unterstützen. Die Zielgruppe von ÖZIV SUPPORT stellen Menschen mit Körperbehinderungen und/oder Sinnesbehinderungen sowie chronischen Erkrankungen dar. Voraussetzung ist jedoch die bescheidmäßige Feststellung einer Behinderung von mindestens 50 Prozent durch das Bundessozialamt. In Ausnahmefällen ist es dabei möglich, die Angebote von ÖZIV SUPPORT in Anspruch zu nehmen, selbst wenn eine solche Feststellung (noch) nicht erfolgt ist bzw. auch wenn ein Behinderungsgrad unter den geforderten 50 Prozent vorliegt. So unterstützt ÖZIV SUPPORT beispielsweise Betroffene bei ihrer Entscheidungsfindung, ob eine behördliche Feststellung ihrer Behinderung in die Wege geleitet werden soll.

    ÖZIV SUPPORT erreicht den Zugang zu dieser Zielgruppe über drei unterschiedliche Wege: Zum einen ist die Beratung eine wesentliche Komponente. Im Westen Österreichs werden Personen aus der Zielgruppe häufig im Zuge von Rechtsberatungen über die Möglichkeit eines Coachings informiert. Zum anderen ist die gut ausgebaute Vernetzung mit anderen Organisationen mit ähnlicher Aufgabenwahrnehmung ein weiterer Kernpunkt. Dadurch wird es ermöglicht, Personen aus der Zielgruppe individuell zu betreuen und somit einzelne Beratungsangebote zwischen den Organisationen abzustimmen. Letztlich eröffnet die aktive Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Veranstaltungen, Inserate etc.) einen weiteren wesentlichen Zugang zu der Zielgruppe.

    Die ÖZIV SUPPORT Coaches erhalten eine Ausbildung in fachlichen Beratungsbereichen sowie eine Praxisausbildung durch Beratung von Menschen mit Behinderung in Zusammenarbeit mit erfahrenen ÖZIV-BeraterInnen und sind zudem in einem laufenden Aus-und Weiterbildungszyklus integriert. Sie arbeiten eng mit den Landesstellen des Bundessozialamtes, mit Behindertenorganisationen, mit öffentlichen Beratungsstellen und mit dem Arbeitsmarktservice zusammen. Darüber hinaus kooperiert ÖZIV SUPPORT österreichweit mit unterschiedlichen Projekten im Behindertenbereich. Zu den Vernetzungspartnern zählen beispielsweise ABAk, Arbeit und Behinderung, Career Moves, Wien Work und WUK faktor.i.

    Einen wesentlichen Stellenwert beim Coaching nimmt das Prinzip des Peer Counseling ein, da ein Großteil der SUPPORT Coaches selbst eine Behinderung aufweist. Auf Basis eines gemeinsamen Erfahrungshintergrundes sollen Ängste vermieden und eine gemeinsame Basis für einen vertrauensvollen Austausch geschaffen werden. Ziel der Coachings ist es, Menschen mit Behinderung dabei zu helfen, ihr Selbstbewusstsein zu steigern. Weitere Themen im Zuge des Coachings könnten unter anderem die Akzeptanz der eigenen Behinderung, das Entdecken und Stärken eigener Fähigkeiten und Talente, die Entwicklung beruflicher und privater Ziele sowie die Steigerung der Motivation sein. Die Coaching-Methode ermöglicht, Menschen optimal auf den Berufseinstieg bzw. beruflichen Umstieg vorzubereiten. Zwar unterstützt ÖZIV SUPPORT oftmals bei der Aufbereitung der Bewerbungsunterlagen, sieht sich an dieser Stelle jedoch der Jobvermittlung bzw. den Aufgaben der Arbeitsassistenz vorgelagert.

    Der Coachingsprozess und seine Zielsetzung wird auf die Bedürfnisse der KlientInnen abgestimmt. Eine Betreuung von bis zu neun Monaten, in Einzelfällen auch bis zu zwölf Monaten, ist möglich. Eine Interviewperson beschreibt dies folgendermaßen: „Die Leute, die zu uns kommen, haben, sage ich jetzt einmal, ein sehr spezifisches individuelles Muster an persönlichen Einschränkungen, Problemen, usw. usf., aber auch an spezifischen Kenntnissen, Fähigkeiten und Ressourcen und unsere Aufgabe ist in dem Zusammenhang sozusagen das eine akzeptieren zu lernen und das andere sozusagen entwickeln zu helfen.“

    Neben dem Coaching bietet ÖZIV SUPPORT zusätzliche Informationen und Beratung in behinderungsrelevanten Bereichen an, wie z.B. behindertenspezifische Rechtsfragen, soziale Fragen (wie Pflegegeld, Wohnungs-oder Autoadaptierung, Ausweise etc.), behindertenspezifische Fragen rund um den Arbeitsplatz (Fördermöglichkeiten, Adaptierungen) und technische Hilfsmittel für Alltag und Beruf.

    4.3.7 SAUM – Sozial- und Ausbildungsinitiative Unteres Mühlviertel[15]

    SAUM ist ein gemeinnütziger Verein, der arbeitslose und sozial benachteiligte Personen mit Schwierigkeiten bei ihrem (Wieder)Eintritt in den Arbeitsmarkt zu unterstützen. Zielgruppe von SAUM sind am Arbeitsmarkt nicht voll leistungsfähige Personen, die entweder langzeitarbeitslos sind oder deren Qualifikationen nicht den Erfordernissen des Arbeitsmarktes entsprechen. Der Verein SAUM führt zwei sozialökonomische Betriebe (avm Schwertberg, avm Enns), zwei Qualifzierungsprojekte (avm St. Valentinfür Dienstleistungen im Bereich Lohnfertigung und Gastronomie, arbeit:s:raum für Innenausbau und Gastronomie) und mit der Donauwerkstätte und Stützpunkt zwei Betriebe, die für die TeilnehmerInnen (Jugendliche bzw. Flüchtlinge) befristete, voll versicherte Dienstverhältnisse anbietet. SAUM beschäftigt an den genannten derzeit 94 MitarbeiterInnen.

    Im SÖB avm Schwertberg bieten Menschen mit körperlichen Einschränkungen Dienstleistungen für KundInnen in den Bereichen Wasch-und Bügelservice bzw. Lohnfertigung an. Im amv Enns sind Personen mit körperlichen Einschränkungen oder Lernschwächen beschäftigt, die Dienstleistungen für KundInnen in den Bereichen Lohnfertigung und Innenausbau anbieten.

    Ein zentrales Ziel von SAUM ist es, den Berufseinstieg neben der Qualifizierung durch den Erwerb von Praxiserfahrungen zu unterstützen. Für Jugendliche wird die Qualifizierung in handwerklichen Berufen durch Praktika in Betrieben ergänzt, das den Unternehmen erlaubt, ihre künftigen MitarbeiterInnen bzw. Lehrlinge ohne Kosten kennen zu lernen, wodurch bestehende Zugangsprobleme zum ersten Arbeitsmarkt für die TeilnehmerInnen abgabaut werden sollen. Für die Beschäftigten in den SÖBs, in der Donauwerkstätte und im arbeit:s:raum wird ein Integrationsleasing angeboten, innerhalb dessen die Beschäftigten vor der Übernahme in den Betrieb auch über einen längeren Zeitraum auf eine spezifische Aufgabe eingeschult und die Übernehmerbetriebe über bestehende Fördermöglichkeiten informiert werden. Darüber hinaus wird durch Arbeitskräftevermittlung die Reintegration in den ersten Arbeitsmarkt unterstützt.

    4.4 Einstellungspflicht, Kündigungs- und Diskriminierungsschutz

    Zu den zentralen Rahmenbedingungen für den Berufseinstieg von Menschen mit Behinderung zählen auch rechtliche Vorgaben, wie die Einstellungspflicht, Kündigungs-und Diskriminierungsschutz.

    Der im Behinderteneinstellungsgesetz festgeschriebene Kündigungsschutzdient dazu, Menschen mit Behinderung vor ungerechtfertigten Kündigungen zu schützen. Dieser erhöhte Bestandsschutz wurde von Unternehmen aber auch von Behindertenvertretungen als Zugangsbarriere zum Arbeitsmarkt bezeichnet. In Abstimmung mit den Sozialpartnern und Behindertenverbänden wurde mit Wirksamkeit am 1.1.2011 der Kündigungsschutz verändert. Der erhöhte Kündigungsschutz wird nun nicht mehr nach sechs Monaten, sondern erst nach vier Jahren wirksam.

    Betriebe mit mehr als 25 MitarbeiterInnen sind verpflichtet, auf je 25 ArbeitnehmerInnen eine begünstigt behinderte Person zu beschäftigen. Dafür können sowohl an ArbeitnehmerInnen wie auch ArbeitgeberInnen staatliche Förderungen gewährt werden (siehe Kapitel 4). Kommen Betriebe ihrer Einstellungspflicht nicht oder nicht zur Gänze nach, ist eine Ausgleichstaxe zu entrichten. Die Ausgleichstaxe beträgt monatlich je nach Betriebsgröße zwischen 226€ und 336€. Die über die Ausgleichstaxe eingehobenen Beträge fließen in den Ausgleichstaxenfonds, aus dem zweckgewidmete Förderungen zur Unterstützung der beruflichen Eingliederung von Menschen mit Behinderung gewährt werden. Auch Unternehmen, die Menschen mit Behinderung beschäftigen möchten, können unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen aus dem Ausgleichstaxenfonds erhalten. Im Jahr 2010 warenösterreichweit 17.186 Betriebe von der Einstellungspflicht betroffen. Von diesen kamen 3.950 Betriebe ihrer Verpflichtung nach, das sind rund 23% aller einstellungspflichtigen Betriebe. Dieser Anteil hat sich in den letzten zehn Jahren kaum verändert und schwankt konstant zwischen 22% und 23%.[16]

    Zur Unterstützung und Beratung von Personen, die sich im Sinne des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes oder des Behinderteneinstellungsgesetzes diskriminiert fühlen, wurde die Behindertenanwaltschaft geschaffen. Der Behindertenanwalt/die Behindertenanwältin ist in der Ausübung seiner/ihrer Tätigkeit selbständig, unabhängig und weisungsfrei und berät den/die für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz zuständige/n BundesministerIn in allen wichtigen Anliegen von Menschen mit Behinderungen. Der Behindertenanwalt/die Behindertenanwältin kann darüber hinaus Empfehlungen zu allen die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen berührenden Fragen abgeben.

    Die Behindertenanwaltschaft unterstützt bei Bedarf Menschen mit Behinderung in einem Schlichtungsverfahren, wenn es im Falle einer unmittelbaren oder mittelbaren Diskriminierung aufgrund einer Behinderung. Ziel eines Schlichtungsverfahrens ist es, innerhalb von drei Montagen (bzw. bei Kündigung oder Entlassung innerhalb von einem Monat) zu einer gütlichen Einigung zu kommen, wobei auch die Möglichkeit von Förderungen geprüft wird. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos und kann bei den Landesstellen des Bundessozialamts beantragt werden, wobei SchlichtungswerberInnen eine Behinderung glaubhaft machen müssen, die Vorlage eines Behindertenpasses ist nicht notwendig.

    Die Zahl der Schlichtungsfälle ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen: 2006 und 2007 waren es rund 130 Fälle, 2008 und 2009 waren es 183 bzw. 185 Fälle, 2010 bereits 197. Im Jahr 2011 wurden 204 Schlichtungsfälle gezählt, wovon zwei Drittel Diskriminierungen nach dem Bundesbehindertengleichstellungsgesetz betreffen, ein Drittel der Fälle bezieht sich auf das Behinderteneinstellungsgesetz. In den letzten Jahren wurden rund zwei Drittel der Schlichtungsverfahren mit einer Einigung abgeschlossen. Im Bundesländervergleich entfallen absolut gesehen die meisten Schlichtungsverfahren auf Wien (im Jahr 2011 waren es 81 Fälle). Im Bundeslandvergleich(siehe Tabelle 27)fällt auf, dass im Burgenland und in Kärnten so gut wie keine Schlichtungsfälle das Behinderteneinstellungsgesetz betreffen, d.h. Schlichtungsfälle treten im Zusammenhang mit dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz auf. In der Steiermark und in Tirol trifft dies auf mehr als drei Viertel der Fälle zu.

    Bis vor einigen Jahren gab es im Bundesdienst ein Kontingent an Planstellen, die für Menschen mit Behinderung vorgesehen waren, sogenannte Behindertenplanstellen. Im Jahr 2007[17] wurde das bisherige Sonderkontingent von Planstellen für die Beschäftigung von begünstigten Behinderten im Bundesdienst, die so genannten Behindertenplanstellen, in den allgemeinen Stellenplan des Bundes eingegliedert. Konkret bedeutet dies, dass sich Menschen mit Behinderung im Bundesdienst nun für „reguläre“ Planstellen bewerben (müssen). Nur in Ausnahmefällen werden ehemalige Behindertenplanstellen wieder für Menschen mit Behinderung ausgeschrieben.[18]

    Tabelle 27: Schlichtungsfälle 2011

    Bgld

    Knt

    Sbg

    Stmk

    Tirol

    Vbg

    Wien

    alle Bundesänder

    Gesamt

    BGStG

    10

    29

    7

    10

    3

    18

    10

    5

    44

    2

    138

    BEinstG

    0

    2

    5

    9

    2

    5

    3

    2

    37

    1

    66

    Summe

    10

    31

    12

    19

    5

    23

    13

    7

    81

    3

    204

    Quelle: BASB Geschäftsbericht 2011



    [5] Der Überblick basiert auf AMS (2011).

    [6] Der Überblick basiert auf BMASK (2011), BASB (2011) und Schmitt (2011).

    [7] Das Beispiel ist Wroblewski et al. (2012) entnommen. Die Ausführungen basieren auf einem Experteninterview sowie auf den auf der Homepage (http://www.abak.at) zur Verfügung gestellten Informationen.

    [9] Das Beispiel ist Wroblewski et al. (2012) entnommen. Die Darstellung basiert auf Knapp-Menzl et al. (2010), Votypka, Knapp-Menzl (2011), einem ExpertInneninterview und den auf der Homepage (http://www.bundessache.at ) zur Verfügung gestellten Informationen.

    [10] Das Beispiel ist Wroblewski et al. (2012) entnommen. Die Darstellung basiert auf einem Experteninterview und auf den auf der Homepage (http://www.ceosonwheels.at/ ) zur Verfügung gestellten Informationen.

    [11] Die Darstellung beruht auf den auf der Homepage zur Verfügung gestellten Informationen (http://www.epilepsieundarbeit.at/ ).

    [12] Das Beispiel ist Wroblewski et al. (2012) entnommen. Die Ausführungen basieren auf einem Experteninterview sowie auf den auf der Homepage zur Verfügung gestellten Informationen (http://www.oegb.at/servlet/ContentServer?pagename=OEGBZ/Page/OEGBZ_Index&n=OEGBZ_3.7.c ).

    [13] Das Beispiel ist Wroblewski et al. (2012) entnommen. Die Darstellung basiert auf einem ExpertInneninterview und den auf der Homepage (http://support.oeziv.org/index.php?lang=1&f=text&nID=1&sna=1233 ) zur Verfügung stehenden Informationen.

    [14] Der Österreichische Zivil-Invalidenverband (ÖZIV) berät undunterstützt bereits seit 1962 Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige.

    [15] Die Darstellung beruht auf den auf der Homepage zur Verfügung gestellten Informationen (http://www.saum.at/ ).

    [16] Datenquelle: Geschäftsberichte des Bundessozialamts (2004 bis 2010)

    [17] Konkret mit In-Kraft-Treten des Bundesfinanzgesetzes 2007 am 1. Juni 2007 (BGBl. I Nr. 22/2007).

    [18] Ergänzend ist anzumerken, dass es in den Bundesländern zum Teil noch Behindertenplanstellen gibt. So sieht beispielsweise der niederösterreichische Dienstpostenplan 2011 (S. 6) vor, dass die Landesregierung

    5 Datengrundlagen und ihre Aussagekraft

    Die Bestandsaufnahme zur Erwerbsintegration von Menschen mit Behinderungen oder gesundheitlichen Beschwerden zeigt zum einen wie viele unterschiedliche Definitionen verwendet werden und zum anderen wie wenige Informationen zur Verfügung stehen. Ein zentrales Problem hierbei ist, dass aufgrund bestehender Datenschutzbestimmungen die Integration von Informationen zum gesundheitlichen Status nicht mit anderen Informationen verknüpft werden darf und somit weiterführende Analysen bei bestehenden Datensätzen kaum möglich sind. Der Status Quo ist somit weit entfernt von einer Situation des „mainstreaming disabilty“, wie sie die UN-Konvention über die Menschen mit Behinderung aus dem Jahr 2006 vorsieht.[19] Die UN-Konvention fordert auf der einen Seite die Einbeziehung der Interessen von Menschen mit Behinderung in allen Politikbereichen (analog zur Strategie des Gender Mainstreaming), wobei einerseits die Bedeutung desverantwortungsvollen Umgangs mit Daten hervorgehoben wird andererseits wird jedoch unterstrichen, dass die Sammlung und Aufbereitung zielgruppenspezifischer Daten die Voraussetzung für ein Monitoring der Umsetzung der UN-Konvention ist.

    In Österreich ist die Datenverfügbarkeit darüber hinaus durch unterschiedliche Definitionen, die die einzelnen Institutionen verwenden, geprägt, wie die folgenden Beschreibungen von verfügbaren Datengrundlagen verdeutlichen. Die Zusammenstellung berücksichtigt jene Datengrundlagen, die für die Darstellung der Erwerbsintegration (von Menschen mit Behinderungen oder gesundheitlichen Beschwerden) üblicherweise verwendet werden. Darüber hinaus bestehen themenspezifische Primärerhebungen, für die die Studierendensozialerhebung als Beispiel herangezogen wird.

    5.1 Administrative Daten

    5.1.1 Daten des AMS

    Die Datengrundlage des Arbeitsmarktservice (AMS) enthält Informationen auf individueller Ebene (konkret über alle arbeitslos gemeldeten Personen und in Anspruch genommene Leistungen der aktiven und passiven Arbeitsmarktpolitik) wie auch auf Maßnahmenebene (Kosten, TeilnehmerInnenzahlen pro Maßnahme etc.).

    Auf individueller Ebene werden soziodemographische Merkmale wie Alter, Geschlecht, formaler Bildungsstand, Staatsbürgerschaft, Wohnort etc. und Informationen zur bisherigen Berufskarriere (früherer Beruf, Betroffenheit von Arbeitslosigkeit, Schulungsteilnahme etc.)erhoben. Informationen zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Behinderungen werden auf individueller Ebene erfasst, wobei seit 2008 zwischen Behinderung im engeren Sinn (Behinderung im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes, des Opferfürsorgegesetzes oder eines Landesbehindertengesetzes) und gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen im weiteren Sinn unterschieden wird. Die engere Definition stellt somit auf einen formalen Behinderungsbegriff, der auf einem Grad der Behinderung von mindestens 50%, d.h. auf einem medizinischen Attest beruht, während die weitere Definition nicht auf den Grad der Behinderung oder das Vorliegen eines Behindertenpasses bzw. Einstufungsbescheids abstellt. Aufgrund der Tatsache, dass alle arbeitslos gemeldeten Personen erfasst sind (also eine Vollerhebung vorliegt), sind Bundesländervergleiche möglich.

    Auf Maßnahmenebene wird die Zielgruppe der Maßnahmen erfasst, wobei hier nicht immer eindeutig definierte Zielgruppen angesprochen werden, sondern ein gewisser Interpretationsspielraum besteht, ob eine Person konkret zur Zielgruppe zu zählen ist oder nicht. Menschen mit Behinderung sind nur in Ausnahmefällen (z.B. bei gemeinnützigen Beschäftigungsprojekten) explizit als Zielgruppe definiert, im Allgemeinen ist die Zielgruppendefinition breiter (z.B. von Langzeitarbeitslosigkeit bedrohte Personen).

    5.1.2 Daten des BASB

    Das Bundessozialamt (Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen; BASB) als nachgeordnete Behörde des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK) ist die zentrale Anlaufstelle für Menschen mit Behinderung. Ein Schwerpunkt der Tätigkeit des BASB liegt in der beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung. Die primäre Zielgruppe bilden hierbei begünstigt behinderte Menschen, d.h. Personen, die einen behördlich festgestellten Grad der Behinderung von mindestens 50% aufweisen und österreichische StaatsbürgerInnen sind oder diesen gleichgestellten Gruppen[20] angehören. Diese Zielgruppe wird auch durch die meisten Unterstützungsangebote des BASB adressiert, wobei die Zielgruppe auch ausgeweitet werden kann und auch wird - insbesondere im Zusammenhang mit Jugendlichen. Hier wird häufig auf einen Grad der Behinderung von mindestens 30% abgestellt, d.h. die Zielgruppe erweitert.

    Vor diesem Hintergrund bleibt festzuhalten, dass die Daten des BASB primär Personen mit einer formalen Anerkennung als Mensch mit Behinderung erfassen. Allerdings nicht ausschließlich, da auch Personen mit Lernschwierigkeiten oder psychischen Erkrankungen und Personen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50% an Unterstützungsangeboten teilnehmen können. Auch bei Präventivmaßnahmen - wie z.B. „fit2work“ - ist die Zielgruppen offen definiert.[21]

    Die auf individueller Ebene gesammelten Daten des BASB zum Vorliegen einer Behinderung sind nur mit einigen wenigen soziodemographischen Informationen verknüpft und werden derzeit nicht für ein umfassendes und veröffentlichtes Monitoring herangezogen. Da es sich hier ebenfalls um eine Erfassung aller Personen mit Begünstigtenstatus handelt, sind Aussagen auf Bundeslandebene möglich.

    Informationen zu den geförderten Projekten sind in Form einer Projektdatenbank zugänglich.[22] Hier werden pro Projekt Informationen zu Inhalt des Unterstützungsangebots, zur Zielgruppe und Zugangsvoraussetzungen, zu Dauer, Intensität und Einstiegsterminen sowie zur Trägerinstitution bereitgestellt.

    5.1.3 Daten des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger

    Die umfassendste Datengrundlage zur Analyse von Beschäftigungsverhältnissen bilden wohl die Daten des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger. In dieser Datengrundlage sind alle Beschäftigungsepisoden sowie sozialversicherungsrechtlich relevante Nicht-Beschäftigungsepisoden (z.B. Bezug von Krankengeld, Karenz, Arbeitslosigkeit, Zivil-/Präsenzdienst) etc. enthalten. Es handelt sich um die taggenaue Erfassung aller Episoden, d.h. Bundesländervergleiche sind zulässig. Die Datengrundlage enthält sowohl Informationen auf individueller Ebene als auch Informationen zum Beschäftigungsbetrieb. In beiden Bereichen werden die erfassten Informationen auf jenes Mindestmaß beschränkt, das zur Erfüllung der administrativen Aufgaben unbedingt erforderlich ist. So wird beispielsweise weder das Arbeitszeitausmaß noch der formale Bildungsstand erfasst. Angaben zu Behinderungen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen werden ebenfalls nicht erfasst, wenn dann nur indirekt, z.B. über den Status „Invaliditätspension“ oder „Bezug von Krankengeld“.

    Auf individueller Ebene werden neben dem jeweiligen sozialversicherungsrechtlich relevanten Status einige wenige soziodemographische Informationen erfasst, wie z.B. Alter, Geschlecht, Wohnort, Beschäftigungsort, Staatsbürgerschaft. Für Beschäftigerbetriebe wird Unternehmensgröße, Branchenzugehörigkeit und Standort erfasst.

    5.1.4 Arbeitsmarktdatenbank (AMDB)

    In dieser Datenbasis werden (anonymisiert) personenbezogene und betriebsbezogene Informationen zum Österreichischen Arbeitsmarktgeschehen (Einzeldatensatzbasis) bereitgestellt. Konkret werden Rohdaten des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger und des Arbeitsmarktservice Österreich zusammengeführt. Die Entwicklung dieser Datengrundlage erfolgte in einem schrittweisen und mehrjährigen Prozess, in dem nunmehr auch Informationen des Bundessozialamts einbezogen werden. §25 Arbeitsmarktservicegesetz (AMSG) regelt den Zugang zu den Daten: Ein Kerndatenset ist für die Forschung zugänglich, Daten zu arbeitsmarktpolitischen Förderungen werden bei Beauftragung spezifischer Evaluationsstudien zur Verfügung gestellt. Gesundheitsbezogene Daten sind davon jedoch explizit ausgenommen, d.h. dürfen auch in anonymisierter Form nicht für Forschungsaufträge verwendet werden (§25 Zi 5 und 7 AMSG).

    Auf Basis der Arbeitsmarktdatenbank können Aussagen auf Bundeslandebenen jedenfalls getroffen werden. Da keine Informationen über Behinderung oder gesundheitliche Beeinträchtigungen zugänglich sind, ist die Datengrundlage für die vorliegende Fragestellung nicht verwendbar.

    5.2 Befragungsdaten

    Neben den im vorangegangen Abschnitt vorgestellten administrativen Datengrundlagen sind für den vorliegenden Kontext auch eine Reihe von Befragungsdaten von Relevanz. Während die administrativen Daten laufend erhoben und zumeist auch im Zeitverlauf dargestellt werden, handelt es sich bei Befragungsdaten zum Teil um regelmäßig stattfindende Erhebungen (z.B. Arbeitskräfteerhebung) zum Teil um punktuelle Erhebungen (einmalig oder in längeren Zeitabständen). Mit Ausnahme der Arbeitskräfteerhebung weisen die im Folgenden vorgestellten Datengrundlagen einen spezifischen Fokus auf gesundheitliche Beschwerden oder Behinderung auf wobei das Thema der Erwerbsintegration in unterschiedlichem Ausmaß angesprochen wird.

    5.2.1 Arbeitskräfteerhebung (AKE)

    Die Arbeitskräfteerhebung (AKE) ist eine der wesentlichsten und ältesten Stichprobenerhebungen der Europäischen Union und hat hohe sozial-und wirtschaftspolitische Bedeutung. So werden Informationen aus der AKE für die Bildung der Strukturindikatoren und der Europa 2020-Indikatoren herangezogen. Eine wesentliche wirtschafts-und gesellschaftspolitische Kennzahl, nämlich die internationale Arbeitslosenquote, wird ebenfalls aus der Arbeitskräfteerhebung berechnet.

    Erwerbstätigkeit und Arbeitslosigkeit sind die dominierenden Themen der Erhebung. Darüber hinaus wird jedoch die gesamte Bevölkerung nach demographischen, bildungsstatistischen und erwerbsstatistischen Kriterien dargestellt. Geschlecht, Alter, Familienstand, Staatsangehörigkeit, Zuwanderung, höchster Bildungsabschluss, aktuelle Ausbildung, wirtschaftliche Zugehörigkeit, Beruf und Stellung im Beruf sowie eine Reihe von weiteren Merkmalen zur Erwerbstätigkeit (z.B. Arbeitszeit, Dauer der Betriebszugehörigkeit, Befristung, besondere Arbeitszeitformen, Zweittätigkeit) werden somit auf Bundes-wie auf Länderebene dokumentiert. Weiters werden Informationen zur Arbeitslosigkeit (wie Dauer, Art der Suchmaßnahmen usw.) erfasst.

    Seit 2004 wird in Österreich die Arbeitskräfteerhebung nach EU-Vorgaben durchgeführt, d.h. damit wurde der bislang durchgeführte Mikrozensus ergänzt. Aufgrund der einheitlichen Erhebungsweise erlaubt die Befragung sowohl Vergleiche mit anderen EU-Ländern als auch Analysen von Veränderungen im Zeitverlauf.

    Die Stichprobe für die Befragung wird zufällig aus dem Zentralen Melderegister gezogen. Es werden neun annähernd gleiche Bundesland-Stichproben gezogen. Im Jahr 2011 umfasste die Stichprobe rund 90.000 Haushalte. Pro Bundesland ergaben sich folgende Stichprobenumfänge: Burgenland: 6.800, Kärnten: 9.700, Niederösterreich: 10.600, Oberösterreich: 10.400, Salzburg: 9.700, Steiermark: 10.400, Tirol: 9.800, Vorarlberg: 9.600, Wien: 13.100 Haushalte (Statistik Austria 2012).

    Im Rahmen der Arbeitskräfteerhebung werden gesundheitliche Beschwerden oder Behinderung nicht direkt erfasst, nur indirekt beispielsweise als Grund für eine Nicht-Erwerbstätigkeit in der Referenzwoche.

    5.2.2 Ad-hoc Erhebung zu Arbeitsunfällen und arbeitsbezogenen gesundheitlichen Beschwerden im Rahmen der Arbeitskräfteerhebung 2007

    Im 1. Quartal 2007 wurde im Rahmen der Arbeitskräfteerhebung (AKE) das Fragenprogramm das Ad-hoc Modul „Arbeitsunfälle und arbeitsbezogene Gesundheitsprobleme“ durchgeführt. Die Erhebung erfolgte in allen EU-Mitgliedsstaaten auf Basis einer Verordnung der EU-Kommission (341/2006 vom 24. Februar 2006). Im Zentrum der Zusatzerhebung standen drei Themenblöcke: (1) Arbeitsunfälle, (2) Belastungsfaktoren am Arbeitsplatz und (3) arbeitsbedingte Gesundheitsprobleme.

    Befragt wurde nicht die gesamte Stichprobe der Arbeitskräfteerhebung sondern nur jene Haushalte, die im Rahmen der rotierenden Stichprobe des Mikrozensus erstmals teilnahmen (das ist rund ein Fünftel der im Rahmen der AKE befragten Haushalte). Die Teilnahme an der Befragung war freiwillig. Grundgesamtheit für die Ad-hoc-Erhebung waren Personen ab 15 Jahren mit Berufserfahrung (insgesamt 22.580 Personen). Insgesamt beteiligten sich 19.745 Personen an der Befragung, das sind 87,5%der Grundgesamtheit. Die Befragung wurde als face-to-face Befragung durchgeführt wobei Fremdauskünfte nicht zulässig waren.

    Durch die Verbindung mit der Arbeitskräfteerhebung ist eine Analyse des Auftretens von Arbeitsunfällen sowie nicht durch Unfälle bedingten Gesundheitsprobleme vor dem Hintergrund der Arbeitsbedingungen der Befragten (z.B. Beruf, berufliche Stellung, Ausmaß der Beschäftigung, Stabilität der Beschäftigung, Dauer des Arbeitsverhältnisses, atypische Arbeitszeiten) sowie der Charakteristika des Beschäftigungsbetriebs (z.B. Wirtschaftsklasse, Unternehmensgröße) möglich.

    5.2.3 EU SILC - Community Statistics on Income and Living Conditions

    EU-SILC ist eine europaweite Erhebung, die seit 2003 jährlich durchgeführt wird. Sie bildet die Grundlage für vergleichende Einkommensstatistik und liefert Daten über Armut und soziale Ausgrenzung. Es handelt sich um eine Haushaltsbefragung und die Teilnahme an der Erhebung ist freiwillig. Befragt werden 4.500 Haushalte. Die Haushalte werden nach dem Zufallsprinzip aus dem Melderegister gezogen und für maximal vier Jahre in Folge befragt. Dadurch sollen Veränderungen der Lebenssituation über die Jahre hinweg nachvollziehbar werden. EU-SILC ist somit eine Erhebung, die sowohl Querschnittsdaten als auch Längsschnittsdaten (Panel-Befragung) erhebt. Bei der Erhebung werden zwei Ebenen unterschieden: die Ebene der privaten Haushalte (soziale Ausgrenzung und Wohnverhältnisse werden hier abgefragt) und die Ebene der Privatpersonen ab 16 Jahren (Erwerbstätigkeit, Bildung und Gesundheit).

    Gesundheitliche Beeinträchtigung wird auf zwei Wegen erfasst: Zum einen gesundheitliche Beeinträchtigung in Formeiner Selbsteinschätzung und in Anlehnung an die weite Definition der UN-Konvention. Konkret wird danach gefragt, ob die RespondentInnen eine „chronische, also dauerhafte Krankheit oder ein chronisches, also dauerhaftes gesundheitliches Problem“ haben. Daran anschließend wird gefragt, ob die RespondentInnen seit zumindest einem halben Jahr durch ein gesundheitliches Problem bei Tätigkeiten des normalen Alltags eingeschränkt sind. In der Präsentation der Ergebnisse wird von „Behinderung im weiteren Sinne“ gesprochen (siehe dazu auch Kapitel 2.2). Zum anderen wird nach dem Bezug von Krankengeld bzw. Pflegegeld gefragt, d.h. auf ein medizinisch-formales Konzept von Behinderung abgestellt.

    Aufgrund der Stichprobengröße ist für die Betroffenheit von einer Behinderung im engeren bzw. weiteren Sinn ein Bundesländervergleich möglich, weiterführende vertiefende Analysen sind jedoch aufgrund der geringen Fallzahlen auf Bundesländerebene nicht möglich. Dies wird bereits in Kapitel 2.2deutlich, wo bereits die Darstellung des Arbeitsmarktstatus von Menschen mit Behinderung nach Geschlecht an Grenzen stößt.

    5.2.4 Gesundheitsbefragung 2000 und 2006/07

    Im Jahr 2000 wurde in Österreich und in vielen anderen Ländern der Vereinten Nationen eine Gesundheitsbefragung zum Thema „Gesundheit und Angemessenheit der Gesundheitsversorgung“ durchgeführt (Statistik Austria 2002).

    Im Mittelpunkt der Erhebung stehen der Gesundheitszustand der Bevölkerung, die Inanspruchnahme von Leistungen des Gesundheitssystems und die Zufriedenheit mit der Gesundheitsversorgung im ambulanten und stationären Bereich. Ziel der Untersuchung war es, soziale Unterschiede im Gesundheitszustand, soziale Ungleichheiten und empfundene Benachteiligungen in der Gesundheitsversorgung aufzuzeigen. Weiters wurde die Einstellung zu Qualitätsmerkmalen der Gesundheitsversorgung und zu Zielen des Gesundheitssystems erhoben.

    Der Studie liegt ein erweiterter Krankheitsbegriff zugrunde. Dabei wurde ausgehend vom Konzept der gesundheitsbezogenen Lebensqualität, die Selbsteinschätzung der Gesundheit (subjektive Gesundheit) sowie Krankheitsfolgen bzw. Beeinträchtigungen, die das Alltagsleben und die Lebensqualität der Menschen bestimmen, erfasst.

    Die Befragung war als repräsentative, schriftliche Befragung der nicht in Anstalten lebenden Bevölkerung Österreichs konzipiert. Der Fragebogen wurde einem Achtel jener Haushalte, die auch an der Mikrozensus-Erhebung im Dezember 2000 teilgenommen haben, per Post zugesandt. Es handelt sich also um eine schriftliche Befragung bei der pro Haushalt eine Person befragt wurde. Die Teilnahme an der Befragung war freiwillig. Angeschrieben wurden insgesamt 3.725 Haushalte, die Rücklaufquote lag bei 56,1%.

    Obwohl die Befragung als Sonderprogramm im Rahmen des Mikrozensus (heute Arbeitskräfteerhebung) erfolgte, wurde in der Auswertung der Gesundheitsbefragung nicht nach Erwerbsstatus unterschieden.

    Dies änderte sich jedoch mit der Österreichischen Gesundheitsbefragung 2006/07 (Statistik Austria 2007), die von März 2006 bis Februar 2007 durchgeführt wurde. Insgesamt wurden 15.000 zufällig ausgewählte Personen zu gesundheitsrelevanten Themen, insbesondere zum Gesundheitszustand, zum Gesundheitsverhalten sowie zur Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen befragt. Die Ergebnisse sind repräsentativ für die österreichische Bevölkerung ab 15 Jahren. Die erste Auswertung (Statistik Austria 2007) erfolgte primär deskriptiv und differenzierte bei der Darstellung der Befragungsergebnisse durchgängig nach Geschlecht, Alter, Staatsbürgerschaft und Bundesland.

    Ein zweiter Bericht fokussierte auf die sozio-demographischen und sozio-ökonomischen Determinanten von Gesundheit (Statistik Austria 2008). Konkret wurde auf Zusammenhänge zwischen individuellem Gesundheitszustand bzw. Gesundheitsverhalten und zentralen Indikatoren zur Lebenslage sowie zum sozialen Status untersucht. Dabei wurden Einkommen, Bildung, Migrationshintergrund, berufliche Tätigkeit und Erwerbsstatus einbezogen. Hier wird - vermutlich aufgrund der geringen Fallzahlen für unterschiedliche Subgruppen - nicht nach Bundesländern differenziert.

    5.2.5 Arbeitsgesundheitsmonitor

    Der österreichische Arbeitsgesundheitsmonitor ist eine repräsentative Erhebung der Arbeiterkammer Oberösterreich, dies seit 2009 jährlich veröffentlicht wird und auf die gesundheitliche Befindlichkeit der unselbstständig Beschäftigten in Österreich eingeht (AK OÖ 2012). Der Arbeitsgesundheitsmonitor stellt eine Ergänzung zum Arbeitsklima Index dar, der von der Arbeiterkammer Oberösterreich seit 1997 von IFES und SORA erhoben wird.

    Im Arbeitsgesundheitsmonitor wird auf die subjektive Einschätzung ihrer Gesundheit durch ArbeitnehmerInnen eingegangen. Wesentlich ist dabei, dass neben „klassischen“ und psychosomatischen Beschwerden zusätzlich auch psychische Beeinträchtigungen und positive Indikatoren der Gesundheit (Wohlbefinden, Sinnwahrnehmung im Leben etc.) erhoben werden.

    Bei den Begrifflichkeiten orientiert sich die Studie an den Definitionen der WHO, d.h. unter klassische und psychosomatische Beschwerden fallen unter anderem folgende Krankheitsbilder: Herz-Kreislauf-Probleme, Schlafstörungen, Konzentrationsstörungen, Kopfschmerzen. Der Kategorie psychische Beschwerden werden folgende Krankheitsbilder zugeordnet: Gereiztheit, Depressivität, Nicht-Abschalten-Können, Motivationsverlust oder Resignation. Zu den positiven Indikatoren der Gesundheit fallen Eigenschaften wie: Persönlichkeitsentwicklung, Leistungsfähigkeit, Sinnwahrnehmung im Leben, Wohlbefinden, Selbstwirksamkeit.

    Der Arbeitsgesundheitsmonitor basiert auf face-to-face Interviews mit unselbständig Beschäftigten ab 15 Jahren, die im Rahmen einer IFES-Mehrthemenumfrage erhoben werden. Im Quartal werden 1000 Interviews durchgeführt, d.h. pro Jahr liegen insgesamt 4.000 Interviews vor.

    Durch die Koppelung von Arbeitsklima Index und Arbeitsgesundheitsmonitor ist es möglich, den Zusammenhang zwischen betrieblichen Faktoren (Arbeitsklima, Arbeitsbedingungen) und subjektiver Einschätzung des Gesundheitszustandes zu analysieren. Nicht einbezogen sind jedoch arbeitslose und erwerbsferne Personen. Unterschiede nach Bundesländern sind aufgrund der Fallzahlen höchstwahrscheinlich möglich sein.

    5.2.6 Studierendensozialerhebung

    Im Rahmen der Studierendensozialerhebung, die seit den 1970er Jahren in regelmäßigen Abständen durchgeführt wurde, werden u.a. Informationen zur finanziellen Situation von Studierenden, zu ihrer Studienaktivität, Erwerbstätigkeit und Wohnsituation erhoben. Die Studierendensozialerhebung ist eine repräsentative Befragung von Studierenden an Universitäten und Fachhochschulen in Österreich, die bis 2002 als schriftliche Befragung und seit 2006 als online-Befragung durchgeführt wird. Im Jahr 2002 wurde erstmals erhoben, ob eine Behinderung, eine chronische Erkrankung oder eine sonstige gesundheitliche Beeinträchtigung vorliegt. Es wird dabei auf eine Selbsteinschätzung der Studierenden abgestellt und ergänzend dazu auch nach einer formalen Anerkennung (Behindertenpass, Einstufungsbescheid) gefragt. Für die spezifische Gruppe der Studierenden können also Aussagen zur Erwerbsintegration von Studierenden mit Behinderungen, chronischen Erkrankungen oder sonstigen gesundheitlichen Beeinträchtigungen getroffen werden (Wroblewski, Unger 2003; Wroblewski et al. 2007; Unger et al. 2010a+b; Zaussinger et al. 2012).

    5.3 Zusammenfassender Überblick

    Die folgende tabellarische Darstellung verdeutlicht nochmals die unterschiedlichen Definitionen, Periodizität und Schwerpunkte der Datengrundlagen. Der Überblick über verfügbare Datengrundlagen zeigt, dass es schwierig ist, Indikatoren zu definieren, die eine laufende Analyse der Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderungen oder gesundheitlichen Beschwerden zu erfassen. Dies zum einen aufgrund der häufig fehlenden Erfassung von Behinderungen oder gesundheitlichen Beschwerden bzw. aufgrund der Nicht-Weitergabe dieser Informationen. Zum anderen wird eine umfassende und kontinuierliche Analyse durch die unterschiedlichen Definitionen von Behinderung oder gesundheitlichen Beschwerden erschwert.

    Mögliche Indikatoren zum Themenbereich Arbeitslosigkeit (AMS-Daten)

    • Anteil arbeitslose Menschen mit Behinderung / gesundheitlichen Vermittlungseinschränkung an allen Arbeitslosen im Vergleich zur Gesamtheit aller Arbeitslosen

    • Anteil arbeitslose Menschen mit Behinderung / gesundheitlichen Vermittlungseinschränkung im Leistungsbezug im Vergleich zur Gesamtheit aller Arbeitslosen

    Mögliche Indikatoren zur Erwerbsintegration

    • Arbeitsmarktstatus von Erwerbspersonen mit Behinderungen / gesundheitlichen Beschwerden (Anteil in Erwerbstätigkeit, Ausbildung, Arbeitslosigkeit, Pension etc.) aus Basis von EU-SILC Daten

    • Anteil von Betrieben, die ihrer Einstellungspflicht nicht nachkommen (BASB-Daten)

    • Erwerbsquote von begünstigt behinderten Personen (BASB-Daten)

    Vorgeschlagene Indikatoren zu Unterstützungsangeboten

    • Anteil arbeitslose Menschen mit Behinderung / gesundheitlichen Vermittlungseinschränkung in Schulung (Maßnahmenteilnahme; AMS-Daten)

    • Entwicklung Förderfälle für Menschen mit Behinderungen / gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen gegenüber dem Vorjahr im Vergleich zur Gesamtheit der Förderfälle

    • Förderfälle des BASB zur Heranführung an den Arbeitsmarkt bzw. zur Erlangung oder Sicherung des Arbeitsplatzes

    • Entwicklung der Förderfälle des BASB zur Heranführung an den Arbeitsmarkt bzw. zur Erlangung oder Sicherung des Arbeitsplatzes gegenüber dem Vorjahr

    Ein Bundeslandvergleich ist nur für jene Indikatoren zulässig, die auf Basis der AMS-und der BASB-Daten gebildet werden.

    Tabelle 28: Zusammenfassender Überblick über Datengrundlagen

    Datenbasis

    Thematischer Fokus

    Beh. /ges. Beschwerdenerfasst

    Definition

    Periodizität

    Umfang

    Bundesland-Vergleich zulässig

    AMS

    Arbeitslosigkeit, Unterstützungs-leistungen

    Ja

    (1) Gesundheitl. Vermittlungs-einschränkung(2) Behinderung lt. BEinG u.ä.

    Laufend

    Vollerhebung

    Ja (auch für Subgruppen)

    BASB

    Erwerbsintegration, Unterstützungs-leistungen

    Ja

    Primär formale Einstufung (Status begünstigt behindert, Grad der Behinderung)

    Laufend

    Vollerhebung

    Ja (auch für Subgruppen)

    Hauptverband

    Arbeitsmarktstatus

    Nein

    -

    Laufend

    Vollerhebung

    Ja (auch für Subgruppen)

    AKE/MZ

    Arbeitsmarktstatus

    Nein

    -

    Jährlich

    Stichprobe (Haushalte)

    Ja (nicht für Subgruppen)

    Ad-hoc Modul AKE

    Arbeitsunfälle, arbeitsbez. gesundheitl. Beschwerden

    Ja

    Selbsteinschätzung

    2007

    Stichprobe (Haushalte)

    Ja (nicht für Subgruppen)

    Gesundheitsbefragung

    Gesundheitszustand, Beeinträchtigungen im Alltag

    Ja

    Selbsteinschätzung

    2000, 2006/07

    Stichprobe (Haushalte)

    Ja (nicht für Subgruppen)

    Arbeitsgesundheitsmonitor

    Subjektive Einschätzung Gesundheitszustand

    Ja

    Selbsteinschätzung

    Jährlich

    Stichprobe (Erwerbsper-sonen)

    Ja (nicht für Subgruppen)

    EU-SILC

    Armut(sgefähr-dung) Arbeitsmarktstatus

    Ja

    (1) Selbsteinschät-zung (orientiert an UN-Konvention)(2) Formale Definition (Bezug von Pflegegeld)

    Jährlich

    Stichprobe (Haushalte)

    Ja (nicht für Subgruppen)

    Quelle: eigene Darstellung



    [20] Dazu zählen EU-und EWR-Bürger sowie Schweizer Bürger und deren Familienangehörige; Flüchtlinge, denen Asyl gewährt worden ist, solange sie zum dauernden Aufenthalt im Bundesgebiet berechtigt sind; Personen mit einem Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt EG“ oder „Daueraufenthalt Familienangehöriger“ nach dem österreichischen Niederlassungs-und Aufenthaltsrecht sowie Personen mit einem Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt EG“ eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union, denen eine Niederlassungsbewilligung erteilt wurde.

    [21] Zur Zielgruppe von „fit2work“ zählen Personen, die oft oder länger im Krankenstand sind und deshalb Probleme im Job haben; Personen mit körperlichen oder psychischen Beeinträchtigungen; Personen, die fürchten aus gesundheitlichen Gründen ihren Arbeitsplatz zu verlieren sowie Personen, die vor kurzem ihren Arbeitsplatz aus gesundheitlichen Gründen verloren haben (www.fit2work.at).

    6 Zusammenfassung und Diskussion

    6.1 Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse

    Zur Beschreibung der Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderungen oder gesundheitlichen Beschwerden wird auf unterschiedliche Datengrundlagen zurückgegriffen: Eine relevante Kennzahl ist die Zahl und die Erwerbsbeteiligung begünstigt behinderter Personen, die vom Bundessozialamt veröffentlicht wird. Derzeit sind in Österreich rund 95.000 begünstigt behinderte Personen registriert, von denen rund zwei Drittel erwerbstätig sind. Die Erwerbsquote von begünstigt behinderten Personen liegt im Burgenland, in Niederösterreich, Oberösterreich und Salzburg über dem Gesamtdurchschnitt, in Kärnten mit rund 56% deutlich darunter.

    Der Status begünstigt behinderter Mensch basiert auf einem festgestellten Grad der Behinderung von mindestens 50%, d.h. es handelt sich um eine formale Anerkennung der Behinderung. Weitaus größer ist jedoch die Gruppe der Menschen mit gesundheitlichen Beschwerden, die keine formale Anerkennung aufweist. Zwischen diesen beiden Gruppen unterscheidet sich auch das Ausmaß der Erwerbsintegration: während nur etwas mehr als ein Drittel der Personen mit einer Behinderung im engeren Sinn erwerbstätig ist, sind es 62% der Personen mit einer Behinderung im weiteren Sinn (einer längerdauernden gesundheitlichen Beeinträchtigung). Männer weisen häufiger als Frauen eine gesundheitliche Beeinträchtigung auf. Weitere Risikofaktoren für gesundheitliche Beschwerden sind niedriges Bildungsniveau sowie stark schwankende Arbeitszeiten.

    Auch wenn die Erwerbsintegration von Menschen mit Behinderung im engeren Sinn deutlich niedriger ist als von Menschen mit einer Behinderung im weiteren Sinn, so stellt sich die Situation im Falle einer Arbeitslosigkeit sehr ähnlich dar. Die Betroffenheit von Langzeitarbeitslosigkeit ist sowohl bei gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen (Behinderung im weiteren Sinn) wie auch bei Menschen mit Behinderung im engeren Sinn überdurchschnittlich. Auch wirken sich bei Menschen mit Behinderungen oder gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen Risikofaktoren wie niedriger Bildungsstand oder Alter ab 45 Jahre deutlich stärker aus.

    Um diesen bestehenden Unterstützungsbedarf von Menschen mit Behinderungen oder gesundheitlichen Beschwerden zu decken, werden eine Reihe von Unterstützungsangeboten durch das AMS und das BASB angeboten. Vom BASB werden eine Reihe von zielgruppenspezifischen Maßnahmen finanziert, die sich jedoch primär an Personen mit einer formalen Einstufung (Grad der Behinderung von mindestens 30%) oder mit einem ärztlichen Attest richten. Vom AMS werden dagegen eher für eine breitere Zielgruppe konzipierte Maßnahmen angeboten, die sich nicht ausschließlich aber auch an Personen mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen richten. Insgesamt stellt sich das breite und heterogene Spektrum an unterschiedlichen Angeboten unübersichtlich dar und auch zwischen den Bundesländern zeigen sich deutliche Unterschiede im Maßnahmenangebot. Im Hinblick auf AMS-Förderungen setzten beispielsweise Burgendland, Kärnten, Tirol und Vorarlberg Schwerpunkte im Bereich Beschäftigungsmaßnahmen, Salzburg fördert dagegen überdurchschnittlich viele Personen durch Qualifizierungsmaßnahmen und in Oberösterreich spielen Unterstützungsmaßnahmen eine vergleichsweise wichtigere Rolle. Die Förderstrukturen des Bundessozialamts weisen ebenfalls bundeslandspezifische Schwerpunkte auf. So wird im Burgenland und in Kärnten verstärkt auf Assistenzprojekte gesetzt, während Salzburg verstärkt Beschäftigungsprojekte durchführt.

    Es fällt auf, dass sich für die erwähnten Bundesländer die Angebote von AMS und Bundessozialamt ergänzen, was die Frage aufwirft ob und inwiefern hier bewusst Synergien geschaffen und Angebote aufeinander abgestimmt werden. Eine weitere Frage, die unbeantwortet bleiben muss ist jene nach den Erfahrungen mit den unterschiedlichen Schwerpunktsetzungen. Auch die Frage, ob zielgruppenspezifisch konzipierte Maßnahmen erfolgversprechender sind als für eine breitere Zielgruppe konzipiert Angebote lässt sich auf Basis der verfügbaren Informationen nicht beantworten.

    6.2 Abschließende Diskussion

    Es ist auf Basis der vorliegenden Informationen nicht möglich, eindeutige Aussage über die Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderungen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu treffen. Je nach verwendeter Datengrundlage stehen andere Populationen im Zentrum bzw. werden ausgeblendet. Dies ist nicht nur auf das in Österreich über weite Strecken nach wie vor dominierende medizinische Verständnis von Behinderung zurückzuführen, das sich von der Definition der UN, die auf einen sozial konstruierten Behindertenbegriff abstellt, unterscheidet. Verstärkt wird diese Problematik durch Datenschutzbestimmungen, die Befürchtungen vor missbräuchlicher Verwendung erfasster Informationen zum Gesundheitszustand widerspiegelt. Wenn es um die Weiterentwicklung bestehender Datengrundlagen durch die Einbeziehung von Informationen zum Gesundheitszustand geht, sind diese Missbrauchsbefürchtungen jedenfalls ernst zu nehmen und die sorgsame, angemessene und anonymisierte Verwendung von diesen sensiblen Informationen sicher zu stellen. Konkret gilt es hier, die Balance zwischen einer mit der Erfassung von Gesundheitsinformationen verbundenen Stigmatisierungsgefahr und den Nachteilen, die sich durch das bestehende Informationsdefizit ergeben, zu finden.

    Dies Informationsdefizit wirkt sich in dreierlei Hinsicht problematisch aus:

    • Erstens kann die Größe der Gruppe von Menschen mit Behinderungen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen in Ausbildung oder am Arbeitsmarkt nur grob abgeschätzt werden. Aufgrund der dominierenden Orientierung am medizinischen Behindertenbegriff (Grad der Behinderung) wird einerseits die Größe der Gruppe unterschätzt und andererseits geraten bestimmte Formen der Beeinträchtigung aus dem Blickfeld. Dieses Nichtwissen über den Umfang der Zielgruppe im eigenen Aktionsbereich ist die primäre Ursache für das Fehlen an spezifischen Unterstützungsangeboten. So wurde beispielsweise in einer Studie zur Wahrnehmung der Zielgruppe Studierende mit Behinderung durch Universitäten und Fachhochschulen in Österreich gezeigt, dass trotz eines gesetzlichen Auftrages (Universitätsgesetz 2002) kaum Unterstützungsangebote von Seiten der Universitäten entwickelt werden, da diese die Zielgruppe nicht wahrnehmen bzw. keine Informationen über die Zahl der betroffenen Studierenden haben und somit das Vorhandensein der Zielgruppe negieren(können) (Wroblewski, Laimer 2010). Ebenfalls auf Nichtwissen über das Ausmaß der Zielgruppe ist das Fehlen von universitären oder außeruniversitären Unterstützungsangeboten beim Übertritt von der Universität in den Arbeitsmarkt zurückzuführen (Wroblewski et al. 2012).

    • Zweitens rücken aufgrund der Orientierung an einem formal-medizinischen Behindertenbegriff bei der Konzeption von Unterstützungsangeboten bestimmte Formen der Beeinträchtigung - zumeist sichtbare Beeinträchtigungen wie Mobilitäts-oder Sehbeeinträchtigungen - in das Zentrum der Aufmerksamkeit, während nicht sichtbare Beeinträchtigungen, wie z.B. psychische oder chronische Erkrankungen, zu wenig Berücksichtigung finden. Da kaum Informationen über Zugangsbarrieren zum Arbeitsmarkt oder Probleme im Erwerbsleben für unterschiedliche Formen der Beeinträchtigungen vorliegen, gestaltet sich eine zielgruppenspezifische Maßnahmenkonzeption als schwierig.

    • Und drittens weiß man kaum etwas über intendierte und nicht intendierte Wirkungen von zielgruppenspezifischen Unterstützungsangeboten. Eine systematische Analyse des Zugangs zu spezifischen Unterstützungsangeboten bzw. deren Wirkung für unterschiedliche Zielgruppen ist auf Basis der derzeit verfügbaren Datengrundlagen nicht möglich. Es liegen zwar einige Evaluierungen von arbeitsmarktpolitischen Programmen vor, die einerseits einen erschwerten Zugang zu Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik für Mädchen/Frauen mit Behinderungen zeigen (Lutz, Pimminger 1999) und andererseits positive Reintegrationswirkungen für TeilnehmerInnen von intensiveren Maßnahmen ausweisen (z.B. Lechner et al. 2000; BMSG 2004; Eglseer et al. 2008). Dabei kann jedoch nicht durchgängig nach Art oder Ausmaß der Behinderung differenziert werden, d.h. Menschen mit Behinderung werden als eine homogene Gruppe gesehen. Ebenfalls nicht beantwortet werden kann die Frage, ob mit zielgruppenspezifischen Maßnahmen höhere Reintegrationschancen oder stigmatisierende Effekte einhergehen.

    Es erscheint also dringend notwendig - nicht nur aus Perspektive der Arbeitsmarktforschung sondern vor allem im Hinblick auf die Schaffung eines adäquaten, zielgruppenspezifischen Angebotes - das in Österreich bestehende Paradox aufzulösen, dass es war einerseits eine Fülle von Informationen gibt, diese aber aufgrund unterschiedlicher Definitionen der Grundgesamtheit, thematischer Schwerpunkte und methodischer Zugänge sowie bestehender Datenlücken kein abgeschlossenes, rundes Bild ergeben. Für ein kontinuierliches Monitoring der Erwerbsintegration von Menschen mit Behinderungen - wie es auch die UN-Konvention vorsieht - wird die Integration von Informationen zum Gesundheitszustand in bestehende Datengrundlagen unabdingbar sein. Bei der Weiterentwicklung bestehender Datengrundlagen, um die Aussagekraft für Menschen mit Behinderung zu erhöhen, ist die Datenschutzproblematik jedenfalls ernst zu nehmen. Diese Diskussion sollte jedoch nicht losgelöst von einer intensivierten Diskussion der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen geführt werden, wobei zu berücksichtigen ist, dass diese beiden Diskussionsstränge einander bedingen. Eine verbesserte Datengrundlage bildet die Voraussetzung für eine evidenzbasierte Diskussion, die auch zur Sensibilisierung beiträgt. Gleichzeitig setzt die Weiterentwicklung von Datengrundlagen ein politisches Kommittent und damit ein gewisses Maß an Sensibilisierung voraus.

    7 Literatur

    AK OÖ [Kammer für Arbeiter und Angestellte für Oberösterreich] (2012), Der Österreichische Arbeitsgesundheitsmonitor - Grundlagen, Ziele und Ergebnisse, Schriftenreihe Österreichischer Arbeitsklima Index 2, Linz [Download unter: http://www.arbeiterkammer.com/bilder/d171/AKI_Gesundheit_Gesamt.pdf; Zugriff 30.9.2012]

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    BASB (Bundessozialamt) (2011), Geschäftsbericht 2010. Auf dem Weg in ein neues Jahrzehnt, Wien.

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    BMASK (Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz) (2011) Bundesweites arbeitsmarktpolitisches Behindertenprogramm. BABE 2012und 2013, Wien.

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    Knapp-Menzl, Klemens; Hollergschwandtner, Hemma; Votypka, Ulrike (2010),bundessache.at. Koordinationsstelle für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung im Bundesdienst, Tätigkeitsbericht 2010, Wien [Download unter: http://www.bundessache.at; Zugriff 9.1.2012]

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    Lechner, Ferdinand; Loidl, Rainer; Mitterauer, Lukas; Reiter, Walter; Riesenfelder, Andreas (2000), Aktive Arbeitsmarktpolitik im Brennpunkt I: Evaluierung Sozialökonomischer Betriebe, AMS report 18, Wien.

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    Stadlmayr, Martina; Lentner, Marlene; Osterkorn, Maria; Ratzenböck-Höllerl, Iris (2011), Unterstützung benachteiligter Jugendlicher an der Schwelle zum Berufsleben, in: Markowitsch, Jörg; Gruber, Elke; Lassnigg, Lorenz; Moser, Daniela (Hrsg.), Turbulenzen auf Arbeitsmärkten und in Bildungssystemen, Beiträge zur Berufsbildungsforschung, Studienverlag, Innsbruck et al.: 333-347.

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    Unger, Martin; Zaussinger, Sarah; Angel, Stefan; Dünser, Lukas; Grabher, Angelika; Hartl, Jakob; Paulinger, Gerhard; Brandl, Johanna; Wejwar, Petra (2010b), Studierenden-Sozialerhebung 2009, Bericht zur sozialen Lage der Studierenden, IHS-Forschungsbericht im Auftrag des BMWF, Wien.

    Votypka, Ulrike; Knapp-Menzl, Klemens (2011), bundessache.at. Koordinationsstelle für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung im Bundesdienst, Tätigkeitsbericht 2011, Wien [Download unter: http://www.bundessache.at; Zugriff 6.4.2012]

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    Witt-Löw, Kerstin; Breiter, Marion (2006), LUZIA - Studie zur Lebenssituation arbeitsmarktferner Frauen mit Behinderung in Wien, Studie im Auftrag des Bundessozialamts Landesstelle Wien, Wien.

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    Wroblewski, Angela; Laimer, Andrea (2010), Studierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen, Teil B: Fallstudien an Universitäten und Fachhochschulen, IHS-Forschungsbericht im Auftrag des BMWF, Wien.

    Wroblewski, Angela; Segert, Astrid; Laimer, Andrea (2012), AkademikerInnen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen. Erfahrungen beim Berufseinstieg, Unterstützungsstrukturen und Handlungsbedarf aus Sicht von Betroffenen und ExpertInnen, IHS-Forschungsbericht im Auftrag des BMWF, Wien.

    Wroblewski, Angela; Unger, Martin (2003), Bericht zur Sozialen Lage gesundheitlich beeinträchtigter Studierender 2002, IHS-Forschungsbericht im Auftrag des BMBWK, Wien.

    Wroblewski, Angela; Unger, Martin; Schilder, Roswitha (2007), Soziale Lage gesundheitlich beeinträchtigter Studierender 2006, IHS-Forschungsbericht im Auftrag des BMWF, Wien.

    Zaussinger, Sarah; Wejwar, Petra; Unger, Martin; Laimer, Andrea (2012), Studierende mit Behinderung / chronischen Erkrankungen. Zusatzbericht zur Studierenden-Sozialerhebung 2011, IHS-Forschungsbericht im Auftrag des BMWF, Wien.

    8 Anhang

    8.1 Abkürzungsverzeichnis

    AMS... Arbeitsmarktservice

    AMDB.... Arbeitsmarktdatenbank

    AKE.... Arbeitskräfteerhebung

    BASB.... Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen

    EU SILC.... Community Statistics on Income and Living Conditions

    BMASK.... Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

    LFS.... Labour Force Survey (Arbeitskräfteerhebung)

    BEinstG.... Behinderteneinstellungsgesetz

    LBehG.... Landesbehinderteneinstellungsgesetz

    8.2 Tabellenanhang

    Tabelle 29: Arbeitslose nach Geschlecht und Bundesland

    Bgld

    Knt

    Sbg

    Stmk

    Tirol

    Vbg

    Wien

    Gesamt

    Arbeitslose

    Frauen

    3.366

    9.049

    18.077

    11.924

    5.140

    14.925

    8.925

    4.244

    32.686

    107.607

    Männer

    4.297

    11.087

    23.621

    15.056

    6.102

    18.217

    9.788

    4.460

    46466

    139.059

    Gesamt

    7.633

    20.136

    41.698

    26.980

    11.242

    32.414

    18.713

    8.704

    79.152

    246.702

    Davon: mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen

    Frauen

    491

    1.133

    2.282

    1.648

    518

    2.514

    1.200

    766

    3.433

    13.985

    Männer

    745

    1.692

    3.978

    2.729

    794

    3.816

    1.797

    1.108

    5.795

    22.455

    Gesamt

    1.236

    2.826

    6.260

    4.376

    1.312

    6.330

    2.998

    1.874

    9.228

    36.439

    Davon: mit Behinderung (nach BEinstG)

    Frauen

    71

    238

    259

    214

    51

    145

    72

    50

    315

    1.415

    Männer

    94

    372

    516

    387

    90

    274

    135

    103

    561

    2.532

    Gesamt

    165

    610

    774

    601

    141

    419

    207

    153

    875

    3.946

    Anteil arbeitslose Personen mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen

    Frauen

    14,6%

    12,5%

    12,6%

    13,8%

    10,1%

    17,7%

    13,4%

    18,0%

    10,5%

    13,0%

    Männer

    17,3%

    15,3%

    16,8%

    18,1%

    13,0%

    20,9%

    18,4%

    24,8%

    12,5%

    16,1%

    Gesamt

    16,1%

    14,0%

    15,0%

    16,2%

    11,7%

    19,5%

    16,0%

    21,5%

    11,7%

    14,8%

    Anteil arbeitslose Personen mit Behinderungen (nach BEinstG)

    Frauen

    2,1%

    2,6%

    1,4%

    1,8%

    1,0%

    1,0%

    0,8%

    1,2%

    1,0%

    1,3%

    Männer

    2,2%

    3,4%

    2,2%

    2,6%

    1,5%

    1,5%

    1,4%

    2,3%

    1,2%

    1,8%

    Gesamt

    2,2%

    3,0%

    1,9%

    2,2%

    1,3%

    1,3%

    1,1%

    1,8%

    1,1%

    1,6%

    Quelle: AMS Datenabfrage (April 2012)

    Tabelle 30: Dauer der Arbeitslosigkeit nach Bundesland

    Bgld

    Knt

    Sbg

    Stmk

    Tirol

    Vbg

    Wien

    Gesamt

    Arbeitslose insgesamt

    0-90 Tage

    63,1%

    61,7%

    58,2%

    71,0%

    74,8%

    64,5%

    75,5%

    65,5%

    61,0%

    64,1%

    91-180

    22,1%

    20,9%

    23,0%

    22,7%

    16,6%

    21,9%

    14,6%

    21,1%

    27,7%

    23,1%

    181-365

    13,0%

    13,4%

    14,1%

    6,1%

    6,8%

    11,8%

    7,3%

    12,2%

    10,6%

    10,8%

    > 365

    1,8%

    4,0%

    4,7%

    0,2%

    1,8%

    1,8%

    2,7%

    1,2%

    0,7%

    2,0%

    gesamt

    100%

    100%

    100%

    100%

    100%

    100%

    100%

    100%

    100%

    100%

    Arbeitslose mit Vermittlungseinschränkungen

    0-90 Tage

    48,1%

    46,6%

    44,1%

    58,9%

    55,7%

    51,7%

    52,0%

    49,7%

    51,4%

    50,7%

    91-180

    26,0%

    24,2%

    25,0%

    29,0%

    24,0%

    25,6%

    22,8%

    26,3%

    31,0%

    26,9%

    181-365

    22,1%

    21,1%

    20,7%

    11,5%

    14,7%

    18,7%

    17,3%

    21,1%

    15,8%

    17,6%

    > 365

    3,8%

    8,1%

    10,3%

    0,6%

    5,6%

    4,0%

    7,9%

    2,9%

    1,8%

    4,7%

    gesamt

    100%

    100%

    100%

    100%

    100%

    100%

    100%

    100%

    100%

    100%

    Arbeitslose mit Behinderung (nach BEinstG)

    0-90 Tage

    49,3%

    42,6%

    41,8%

    57,2%

    51,4%

    49,2%

    44,2%

    44,7%

    50,6%

    47,9%

    91-180

    26,7%

    24,0%

    25,0%

    30,4%

    23,0%

    26,2%

    23,7%

    26,0%

    30,6%

    27,0%

    181-365

    20,5%

    23,1%

    21,7%

    11,6%

    15,2%

    19,8%

    19,5%

    23,6%

    16,9%

    18,8%

    > 365

    3,5%

    10,3%

    11,5%

    0,9%

    10,5%

    4,8%

    12,6%

    5,7%

    1,9%

    6,3%

    gesamt

    100%

    100%

    100%

    100%

    100%

    100%

    100%

    100%

    100%

    100%

    Quelle: AMS Datenabfrage (April 2012)

    Tabelle 31: Bildungsstand von Arbeitslosen nach Bundesland

    Bgld

    Knt

    Sbg

    Stmk

    Tirol

    Vbg

    Wien

    Gesamt

    Arbeitslose insgesamt

    Pflichtsch.

    38,1%

    38,5%

    42,9%

    46,5%

    38,6%

    41,0%

    40,1%

    47,9%

    54,4%

    46,0%

    Lehre

    41,3%

    43,0%

    36,5%

    36,4%

    40,7%

    39,8%

    41,3%

    35,4%

    23,3%

    33,9%

    BMS

    9,1%

    5,6%

    7,3%

    5,3%

    7,0%

    5,4%

    7,1%

    6,5%

    4,0%

    5,6%

    BHS

    8,8%

    8,7%

    9,2%

    7,0%

    8,0%

    8,7%

    6,8%

    5,8%

    10,6%

    8,9%

    Akad.

    2,6%

    3,8%

    3,6%

    3,8%

    5,3%

    4,8%

    4,1%

    3,0%

    7,2%

    5,0%

    Ungeklärt

    0,2%

    0,3%

    0,5%

    1,0%

    0,4%

    0,3%

    0,6%

    1,4%

    0,5%

    0,6%

    Gesamt

    100%

    100%

    100%

    100%

    100%

    100%

    100%

    100%

    100%

    100%

    Arbeitslose mit Vermittlungseinschränkungen

    Pflichtsch.

    48,9%

    49,7%

    52,5%

    55,1%

    49,0%

    50,1%

    53,7%

    61,1%

    60,4%

    54,5%

    Lehre

    40,3%

    40,4%

    38,1%

    37,6%

    38,6%

    40,5%

    35,9%

    31,3%

    29,4%

    36,0%

    BMS

    6,9%

    4,2%

    4,5%

    3,4%

    4,9%

    4,0%

    4,7%

    3,3%

    3,1%

    4,0%

    BHS

    3,2%

    4,2%

    3,7%

    2,7%

    4,9%

    4,1%

    3,6%

    2,5%

    5,4%

    4,1%

    Akad.

    0,6%

    1,3%

    0,9%

    0,8%

    2,2%

    1,3%

    1,8%

    1,0%

    1,6%

    1,3%

    Ungeklärt

    0,2%

    0,1%

    0,3%

    0,4%

    0,3%

    0,1%

    0,3%

    0,9%

    0,2%

    0,3%

    Gesamt

    100%

    100%

    100%

    100%

    100%

    100%

    100%

    100%

    100%

    100%

    Arbeitslose mit Behinderung (nach BEinstG)

    Pflichtsch.

    48,5%

    54,6%

    54,4%

    60,7%

    60,4%

    40,3%

    63,3%

    63,2%

    57,5%

    55,4%

    Lehre

    37,4%

    35,5%

    34,9%

    31,6%

    27,9%

    47,5%

    27,0%

    29,5%

    30,2%

    34,0%

    BMS

    9,2%

    5,2%

    5,6%

    3,2%

    4,8%

    6,2%

    3,9%

    2,1%

    3,9%

    4,8%

    BHS

    3,7%

    3,3%

    3,4%

    2,9%

    3,7%

    4,4%

    3,1%

    2,7%

    5,7%

    3,9%

    Akad.

    0,8%

    1,2%

    1,0%

    0,7%

    2,7%

    1,4%

    2,5%

    2,3%

    2,2%

    1,5%

    Ungeklärt

    0,4%

    0,1%

    0,7%

    0,9%

    0,6%

    0,2%

    0,2%

    0,3%

    0,4%

    0,5%

    Gesamt

    100%

    100%

    100%

    100%

    100%

    100%

    100%

    100%

    100%

    100%

    Quelle: AMS Datenabfrage (April 2012)

    Tabelle 32: Altersverteilung von arbeitslosen Personen nach Bundesland

    Bgld

    Knt

    Sbg

    Stmk

    Tirol

    Vbg

    Wien

    Gesamt

    Arbeitslose insgesamt

    < 25 Jahre

    14,3%

    14,5%

    16,2%

    19,4%

    16,9%

    15,5%

    17,6%

    16,9%

    14,1%

    15,7%

    25-55 Jahre

    44,4%

    48,5%

    46,2%

    48,3%

    49,3%

    50,1%

    50,0%

    48,4%

    51,8%

    49,4%

    Ab 45 J.

    41,4%

    37,0%

    37,6%

    32,3%

    33,7%

    34,5%

    32,4%

    34,7%

    34,1%

    34,9%

    gesamt

    100%

    100%

    100%

    100%

    100%

    100%

    100%

    100%

    100%

    100%

    Arbeitslose mit Vermittlungseinschränkungen

    < 25 Jahre

    5,8%

    6,3%

    5,4%

    7,3%

    8,6%

    10,1%

    8,3%

    7,0%

    5,8%

    7,1%

    25-55 Jahre

    36,4%

    44,2%

    38,5%

    42,5%

    44,3%

    43,0%

    46,3%

    42,0%

    41,5%

    41,9%

    Ab 45 J.

    57,8%

    49,5%

    56,1%

    50,1%

    47,0%

    47,0%

    45,4%

    51,0%

    52,7%

    51,0%

    gesamt

    100%

    100%

    100%

    100%

    100%

    100%

    100%

    100%

    100%

    100%

    Arbeitslose mit Behinderung (nach BEinstG)

    < 25 Jahre

    9,1%

    6,5%

    6,4%

    6,2%

    10,5%

    3,4%

    11,3%

    9,3%

    5,9%

    6,6%

    25-55 Jahre

    35,0%

    38,7%

    34,0%

    33,0%

    48,7%

    32,8%

    39,5%

    40,1%

    37,4%

    36,3%

    Ab 45 J.

    55,9%

    54,8%

    59,6%

    60,8%

    40,8%

    63,8%

    49,2%

    50,6%

    56,7%

    57,1%

    gesamt

    100%

    100%

    100%

    100%

    100%

    100%

    100%

    100%

    100%

    100%

    Quelle: AMS Datenabfrage (April 2012)

    Quelle

    Angela Wroblewski: Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderung in Österreich. Hintergrundbericht unter besonderer Berücksichtigung der Bundesländerebene. Projektbericht unter Mitarbeit von Selina Schall und Michaela Wagner; Studie im Auftrag der Essl Foundation. Institut für Höhere Studien (IHS), Wien - Institute for Advanced Studies, Vienna 2012

    bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet

    Stand: 15.1.2015

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