Integration wohin - eine neue Schule für alle?

Autor:in - Hans Wocken
Themenbereiche: Schule
Textsorte: Artikel
Releaseinfo: Erschienen in: TAFIE (Hrsg.): Pädagogik und Therapie ohne Aussonderung. 5. Gesamtösterreichisches Symposium 1989, S. 53 - 58
Copyright: © Hans Wocken, 1989

Integration wohin - eine neue Schule für alle?

Das Thema des heutigen Abends lautet: Integration wohin - eine neue Schule für alle? Das Thema trägt ein Fragezeichen. Sie erwarten von dem einleitenden Referat eine Antwort auf die Frage, ob das Ziel der Integration "eine neue Schule für alle" ist. Eine neue Schule für alle - das klingt so, als hätte es in früheren Zeiten schon einmal eine "alte" Schule für alle gegeben. Lassen Sie mich also zunächst die Geschichte befragen, ob es denn jemals eine Schule für alle gegeben hat.

So intensiv man auch in dem Buch der Geschichte nachblättern mag, eine Schule für alle Kinder hat es in der Geschichte der Menschheit, in der Geschichte der Pädagogik nie gegeben. Schule und Bildung waren in der Geschichte immer ein Privileg für wenige, ein Privileg für die Herrschenden. In der Antike konnten sich nur die Reichen eine Schule leisten. Schule heißt im Griechischen wörtlich Muße. Zeit für Muße, gar für Müßiggang hatten nur die Reichen. Die Ungebildeten, die keine Zeit und kein Geld für Bildung hatten, nannte man in der Antike die Barbaren.

Im Mittelalter war Bildung dann ein Privileg für Klosterschüler und die Fürstenkinder. Macht und Ansehen der Geistlichen beruhten auch darauf, daß sie lesen und schreiben konnten. Die einfachen Leute waren Analphabeten.

In der Aufklärung schließlich wurde Bildung zu einem Instrument des sozialen Aufstiegs, allerdings nur für das Bürgertum. Erst mit der Einführung der allgemeinen Schulpflicht wurde auch den Kindern des Volkes der Zugang zur Bildung eröffnet. Freilich, die Ständegesellschaft blieb auch nach der Einführung der allgemeinen Schulpflicht unangetastet. Die Kinder einfacher Leute mußten sich mit volkstümlicher Bildung in der Volksschule begnügen; die gesellschaftliche Mittelschicht erhielt eine kaufmännische Bildung in der Realschule; höhere Bildung wurde allein der gesellschaftlichen Elite zuteil.

Ich verkürze den Gang der Geschichte. Es hat in der Geschichte des Unterrichts niemals eine Schule gegeben, die alle Kinder ohne jegliche Ausnahme aufgenommen hätte. Alle Schulen waren je auf ihre Weise Sonderschulen, Schulen für ausgewählte, ausgesuchte Kinder. Die Philosophenschulen der Antike, die Klosterschulen des Mittelalters, die Bürgerschulen der Aufklärung - sie alle waren Sonderschulen für besondere Kinder. In diesem Sinn sind auch heute noch die Konfessionsschulen oder das Gymnasium Sonderschulen, die nicht alle Kinder, sondern eben nur bestimmte Kinder aufnehmen.

Eine "alte" Schule für alle Kinder hat es also nie und nimmer gegeben. Die integrative Schule ist in der Geschichte der Pädagogik die erste und einzige, die nun wirklich alle Kinder ohne jegliche Ausnahme und ohne jede Auswahl aufnimmt. Die integrative Schule ist die erste wirkliche Volksschule, die erste allgemeine Schule für alle. Die integrative Schule ist die erste wahrhaft demokratische Schule.

Und die behinderten Kinder, wo waren sie über die Zeiten? Ich muß es kurz machen. Plato und Aristoteles haben sich offen dafür ausgesprochen, gebrechliche Kinder zu beseitigen. In Athen und Sparta gab es ein Gesetz, das die Tötung behinderter Kinder nicht nur erlaubte, sondern sogar forderte. Martin Luther noch gab den Rat, sogenannte Wechselbälge zu töten. Bildung und Behinderung, behinderte Kinder in der Schule - das hat in der Geschichte niemals zusammengepaßt.

Aber was ist mit den Sonderschulen, das sind doch richtige Schulen für Behinderte? Die Sonderschulen stehen bei den Anhängern des Integrationsgedankens nicht hoch im Kurs. Im Übereifer für die Sache der Integration werden die Sonderschulen als aussondernde Schulen gebrandmarkt und als Widersacher der Integration an den Pranger gestellt. Ein Blick in die Geschichte der Sonderschulen kann uns lehren, daß diese Auffassung ein Vorurteil ist. Lassen Sie mich in Kürze die Geschichte der Sonderschule erzählen.

Vor ungefähr 100 Jahren wurde in Deutschland und in anderen europäischen Ländern die allgemeine Schulpflicht eingeführt. Die Kinder mit körperlichen und geistigen Behinderungen hatten weder die Pflicht noch auch das Recht, eine öffentliche Schule zu besuchen. Behinderte Kinder galten als "nicht schulreif" und "nicht bildungsfähig". Die allgemeine Schule hat sich deshalb um behinderte Kinder nicht gekümmert. Behinderte Kinder durften die Volksschule nicht besuchen; sie mußten zu Hause bleiben oder wurden in Anstalten verwahrt.

Erst durch die Einrichtung von Sonderschulen erhielten behinderte Kinder die Chance, überhaupt eine Schule besuchen zu können. Es ist das große historische Verdienst von Sonderschulen, daß sie behinderte Kinder in öffentliche Schulen aufgenommen haben. Sonderschulen waren also nicht, wie manchmal behauptet wird, "aussondernde" Schulen, sondern im Gegenteil: Sie haben behinderte Kinder in das öffentliche Schulwesen integriert.

Ein wenig anders war der Gang der Geschichte bei Schülern mit Lernbehinderungen, Sprachbehinderungen und Verhaltensstörungen. Diese behinderten Kinder konnten zunächst zwar die allgemeine Schule besuchen, aber nur für eine kurze Zeit. Die allgemeine Schule konnte und wollte sich auf die besonderen Probleme der Kinder mit Lern-, Sprach- und Verhaltensstörungen nicht einlassen. Kinder, die Schwierigkeiten hatten und Schwierigkeiten machten, wurden von der allgemeinen Schule wenig beachtet, nicht versetzt und schließlich ausgesondert. Auf diese Weise sind die "jüngeren" Sonderschulen für Kinder mit Lern-, Sprach und Verhaltensstörungen entstanden.

Das ist in aller Kürze die Geschichte der Sonderschule. Weil ich selbst Sonderschullehrer war und heute Sonderschullehrer ausbilde, ist es mir wichtig, gegen manche Vorurteile anzutreten und das historische Verdienst der Sonderschulen nachdrücklich zu würdigen. Sonderschulen gibt es deshalb, weil das öffentliche Schul- und Bildungswesen sich um behinderte Kinder schlichtweg nicht gekümmert hat, sie draußen vor der Tür stehen ließ oder sie auf die letzte Bank verbannte. Die Sonderschulen waren die ersten öffentlichen Bildungseinrichtungen, die den behinderten Kindern öffentliche Beachtung schenkten, sie in öffentliche Schulen aufnahmen und ihre Bildungsfähigkeit erstmals unter Beweis stellten. In diesem Sinne - das darf man bei allem Engagement für Integration nicht vergessen - waren die Sonderschulen die ersten Integrationsschulen für behinderte Kinder, also Schulen, die behinderten Kindern die Chance zum Besuch einer öffentlichen Schule boten.

Was ist nun die Lehre aus der Geschichte der Sonderschule? Sonderschulen gab es deshalb, weil die allgemeine Schule unvollkommen war. Weil die allgemeine Schule nicht fähig oder nicht bereit war, auch behinderte Kinder zu unterrichten, entstanden Sonderschulen. Sonderschulen, wie auch andere sonderpädagogische Einrichtungen, waren und sind deshalb nichts anderes als Ersatzlösungen, die ersatzweise jene pädagogischen Hilfen anbieten, die es in allgemeinen Schulen nicht gibt. Bildlich gesprochen: Sonderschulen sind gleichsam Notaufnahmelager, die behinderte Kinder und Jugendliche deshalb aufnehmen, weil sie anderenorts keine Herberge und kein Zuhause gefunden haben.

Notaufnahmelager sind keine Lebensstätten für immer und ewig. Ein Notaufnahmelager ist ein Provisorium, das lediglich für eine vorübergehende Inanspruchnahme gedacht ist. Sonderschulen waren historisch notwendig, eine immerwährende Bestandsgarantie kann indes für Übergangs- und Hilfslösungen nicht gewährt werden.

Ich habe das historische Verdienst der Sonderschulen ausdrücklich gewürdigt. Heute ist es an der Zeit, die Sonderschulen und die Sonderpädagogik vor einem historischen Sündenfall eindringlich zu warnen. Auf das historische Verdienst der Sonderschulen fällt mehr und mehr ein Schatten. Die langandauernde Praxis der Aussonderung und Sonderbeschulung hat in den Sonderschulen das Bewußtsein aufkommen lassen, als ginge es gar nicht anders, ja als seien Sonderschulen auch der einzig mögliche Lernort für behinderte Kinder. Der Sündenfall der Sonderschulen beginnt da, wo sie das pädagogische Monopol für behinderte Kinder beanspruchen und wo sie schulische Aussonderung als die einzige Möglichkeit, als das Beste für behinderte Kinder oder gar als das Ideal schlechthin bezeichnen.

Ein übles Beispiel für den monopolistischen Alleinvertretungsanspruch von Sonderschulen ist der Begriff "Sonderschulbedürftigkeit". Der Begriff der Sonderschulbedürftigkeit findet sich bekanntlich in vielen Schulgesetzen. Er unterstellt, es sei schon im Wesen behinderter Kinder unwiderruflich angelegt, daß sie eine Sonderschule besuchen müssen und keine andere Schule besuchen können und dürfen. Es gibt keine sonderschulbedürftigen Kinder! Es gibt sondererziehungsbedürftige Kinder - das schon. Der Begriff Sonderschulbedürftigkeit ist blanker Ausdruck eines besitzergreifenden Alleinvertretungsanspruchs für die schulische Förderung behinderter Kinder.

Früher bedeutete Integration für behinderte Kinder das Recht und die Chance zum Besuch einer öffentlichen Schule. Heute bedeutet Integration mehr. Heute meint Integration nicht nur, daß behinderte Kinder überhaupt eine öffentliche Schule besuchen können, sondern, daß behinderte Kinder die gleiche öffentliche Schule zusammen mit nichtbehinderten Kindern besuchen können. Wir wissen heute, daß Integration "machbar" ist. Wir wissen aus belegbarer Erfahrung, daß die gemeinsame Unterrichtung behinderter und nichtbehinderter Kinder möglich ist. Wir können konkrete Beispiele und eine ausreichende Praxis vorführen, daß Integration keine unrealistische Utopie, sondern machbare Wirklichkeit ist. Die neue Schule für alle ist kein Traum, sondern eine konkrete Möglichkeit. Die wichtigste bildungspolitische Aufgabe unserer Tage ist es daher, die neue Schule für alle schrittweise zu verwirklichen.

Warum ist Integration die wichtigste Aufgabe der Pädagogik und der Bildungspolitik? Die Antwort ist ergreifend schlicht: Nicht das Normale, die Integration, muß besonders begründet werden, sondern die Ausnahme, die Aussonderung bedarf der Begründung. Wenn man Verbrecher in ein Gefängnis einsperren will, dann bedarf diese Ausgrenzung einer förmlichen richterlichen Begründung. Oder: Ein Gastwirt wird einem Ehepaar mit großer Selbstverständlichkeit ein Doppelzimmer und nicht zwei getrennte Einzelzimmer anbieten. Ich weigere mich daher mit der Integrationsbewegung, überhaupt irgendeinen Grund anzugeben, warum wir gegen Trennung, gegen Ausgrenzung, gegen Isolation und für Gemeinsamkeit sind. Niemand von uns muß eigens begründen, warum er frei herumläuft und nicht im Gefängnis einsitzt. Man darf die Begründungs- und Rechtfertigungsverhältnisse nicht umkehren. Rechtfertigungs- und begründungspflichtig ist nicht die integrative Förderung behinderter Kinder, sondern umgekehrt ihre Aussonderung.

Lassen Sie mich abschließend noch auf den ersten Teil des nächsten Themas eingehen: Integration wohin? Wie können konkret die nächsten Schritte aussehen? In der Kürze der Zeit will ich nur zwei Punkte nennen, die für die Bildungspolitik bis zum Jahr 2000 programmatisch sein sollten.

  1. Sonderschulen und Integrationsschulen sind als Angebotsschulen zu verstehen. Angebotsschulen folgen dem Prinzip der Freiwilligkeit. Eltern behinderter Kinder haben dann das Wahlrecht, ob sie ihre Kinder in eine Sonderschule oder in eine Integrationsschule geben möchten. Kein behindertes Kind darf künftig gegen den Willen seiner Eltern zwangsweise in eine Sonderschule eingeschult werden. Überall dort und immer dann, wenn vor Ort Eltern und Lehrer sich für eine integrative Förderung behinderter Kinder entscheiden, sind Gemeinde und Schulbehörde verpflichtet, dem Elternwillen stattzugeben und integrative Klassen einzurichten. Es muß Schluß gemacht werden mit der Praxis, daß der Staat gegen den Willen von Eltern und Lehrern Schule macht. Die Bildungspolitiker sind gut beraten, dem Konzept der Angebotsschulen zu folgen. Bildungsreformen gelingen reibungsloser und erfolgreicher, wenn sie "von unten" kommen, von den Beteiligten selbst gewollt werden und nicht von oben angeordnet werden müssen.

  2. Ich plädiere für eine engere Fassung des Behinderungsbegriffes. Entsprechend der italienischen Praxis sind Schüler mit Beeinträchtigungen des Lernens, der Sprache und des Verhaltens nicht als Behinderte zu bezeichnen. Das diagnostische Etikett ist bei lernbehinderten, sprachbehinderten und verhaltensgestörten Schülern eine unnötige Diskriminierung. Weder die Eltern noch die Öffentlichkeit bezeichnen diese Schüler als Behinderte, alle diese Schüler gehören nicht in Sonderschulen, sondern in allgemeine Schulen. Lern-, Sprach- und Verhaltensprobleme sind die normalste Sache der Welt, wir alle sind mehr oder minder davon betroffen. Wir müssen anfangen, das Anderssein dieser Kinder ohne diagnostische Stigmatisierung zu akzeptieren. Etwa 10 Prozent aller Kinder haben im Verlauf der Schulzeit so erhebliche Lern-, Sprach- und Verhaltensprobleme, daß eine zusätzliche sonderpädagogische Unterstützung notwendig ist. Deshalb muß für 4 Klassen einer Grundschule ein Sonderschullehrer mit voller Stundenzahl für die Förderung von Kindern mit Entwicklungsstörungen eingestellt werden.

Ich komme zum Schluß. Die Integrationsforderung zielt nicht primär auf die Abschaffung der Sonderschulen, sondern darauf, die allgemeine Schule so zu verbessern, daß auch behinderte Kinder in ihr Platz haben. Die Verwirklichung dieser neuen Schule für alle Kinder wird ein weiter Weg sein. Die unbeirrbare Überzeugung, daß die integrative Schule die humane, kindgerechte, demokratische Schule der Zukunft ist, wird uns die Kraft geben, diesen Weg zu gehen.

Quelle:

Hans Wocken: Integration wohin - eine neue Schule für alle?

Erschienen In: TAFIE (Hrsg.): Pädagogik und Therapie ohne Aussonderung.

5. Gesamtösterreichisches Symposium, S. 53 - 58

Autoreneigenverlag TAK, Innsbruck 1990

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Stand: 12.05.2006

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