"Geht nicht! - Gibt's nicht!"

Autor:in - Karin Wieland
Themenbereiche: Arbeitswelt
Textsorte: Artikel
Copyright: © Karin Wieland 1999

Die Einrichtung

Der "Fachdienst Integrationsberatung Berlin" (FIBB) wurde 1989 in Trägerschaft des Instituts für Sozialforschung und Betriebspädagogik (ISB) eingerichtet, um benachteiligte Menschen und Menschen mit Behinderungen in reguläre Ausbildungs- und Beschäftigungsverhältnisse zu integrieren. FIBB wurde als ein Praxisprojekt konzipiert, bei dem die Integration in Betriebe des ersten Arbeitsmarktes im Mittelpunkt stand. Es gab zwei Projekte: den FIBB-Reha und den FIBB-Job-Consulting[1].

FIBB-Reha arbeitete bereits seit 1990, allerdings mit schwankender Mitarbeiterzahl. Das Projekt wurde mit der Zielsetzung initiiert, schwerbehinderte Personen zu betreuen, zu beraten sowie Arbeitsplätze für diesen Personenkreis zu akquirieren. In dieser Arbeit wurde ebenfalls auf drei Ebenen agiert:

Zusammenarbeit mit Institutionen

Kontaktaufnahme und -pflege sowie Zusammenarbeit mit den Berliner Arbeitsämtern, der Hauptfürsorgestelle, den Ausbildungs- und Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen und natürlich auch mit dem FIBB-Job-Consulting;

Betriebe

Akquisition von Arbeitsplätzen durch Kontakte zu Betrieben sowie Beratung und durch praktische Hilfen bei der Einstellung von Menschen mit Behinderungen und deren Betreuung;

Klienten [2]

Klientenberatung, Klientenbetreuung sowie praktische Hilfe bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen.



[1] FIBB-Job-Consulting arbeitete seit 1992 als ein Projekt für die modellhafte Erschließung von Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen, insbesondere für psychisch Kranke. Das Projekt wurde von zwei Mitarbeiterinnen getragen, die auf drei Ebenen arbeiteten: Akquisition von Arbeitsplätzen durch Kontakte zu Unternehmen, Kammern und Innungen, Klientenberatung, Kontaktaufbau und -pflege zu Institutionen der psychosozialen Versorgung.

[2] Menschen mit verschiedenen Behinderungen werden im Folgenden kurz Klienten genannt. Klienten, die in ein dauerhaftes Arbeitsverhältnis in Betrieben des ersten Arbeitsmarktes vermittelt wurden, werden im Folgenden kurz als integriert bezeichnet.

Auswertung der Arbeit von FIBB-Reha

Ein Aufzeigen der gesamten FIBB-Reha-Integrationsarbeit ist aus verschiedenen Gründen nicht möglich, zumal die Arbeit in den letzen Monaten des Jahres 1994 (auf Grund von Finanzierungsproblemen) von mir allein getragen werden musste. Weiterhin wird eine genaue Auswertung der FIBB-Arbeit durch meinen langsamen Einstieg in diese Arbeit erschwert. 1992 war ich bei FIBB im Bereich für benachteiligte Jugendliche tätig und stand in enger Zusammenarbeit mit dem Reha-Bereich, so dass ich mich mit ca. 5 bis 10 Prozent meiner Arbeitszeit im Reha-Bereich einsetzte. 1993 wechselte ich ganz in den Reha-Bereich, weil sich mein Interesse für dieses Aufgabengebiet entwickelte.

Nun zu den drei Ebenen der FIBB-Arbeit:

1. Ebene: Zusammenarbeit mit Institutionen

Zusammenarbeit mit den Berliner Arbeitsämtern

Mit allen Berliner Arbeitsämtern entwickelte sich eine Zusammenarbeit. Zu dieser Zeit mussten freie Stellen zunächst den Arbeitsämtern gemeldet werden. So meldete ich in der Zeit vom 01.01.1993 bis 31.12.1994 ca. 170 offene Stellen in unterschiedlichen Branchen. Die Arbeitsämter wiesen mir anschließend Arbeitssuchende zu. Es konnten weit über die Hälfte der gemeldeten Stellen von Menschen mit Behinderungen im Rahmen von FIBB-Reha von mir besetzt werden. Dadurch erweiterte sich die Anzahl der im Projekt betreuten behinderten Arbeitssuchenden. Formell wurde auch hier der korrekte Weg eingehalten, damit die Arbeitgeber Lohnkostenzuschüsse beantragen konnten. Heute ist dieses komplizierte Verfahren für die Besetzung von freien Arbeitsplätzen nicht mehr notwendig.

Zusammenarbeit mit der Hauptfürsorgestelle

In demselben Zeitraum wurden zahlreiche Anträge zur Einrichtung bzw. Ausstattung von Arbeitsplätzen gestellt. Die Betriebe erhielten durch mich eine intensive Beratung und Unterstützung bei der Beantragung. Der erforderliche Kontakt zur Hauptfürsorgestelle wurde hergestellt und begleitet.

Zusammenarbeit mit verschiedenen Ausbildungs-, Schul- und Wohneinrichtungen

Es wurden mit 26 Klienten des Annedore-Leber-Berufsbildungswerkes Beratungs- und Aufnahmegespräche geführt. 14 Klienten davon wurden integriert, die je nach Bedarf noch weiter Betreuung erhielten. Drei der integrierten Klienten haben ihre Arbeit inzwischen verloren. Mit den Wohneinrichtungen der Aktion Weitblick, mit der Lebenshilfe und der Ernst-Adolf-Eschke-Schule (für Gehörlose) bestand ebenfalls eine enge Kooperation. So wurden von mir z. B. 18 gehörlose und 6 schwerhörige Menschen auf dem ersten Arbeitsmarkt integriert. Zum großen Teil waren diese Integrationen. das Ergebnis guter Zusammenarbeit mit Frau Doris Walter von der Ernst-Adolf-Eschke-Schule.

2. Ebene: Betriebe

In den Jahren meiner Reha-Arbeit akquirierte ich rund 100 kleine und mittlere Betriebe. Hinzu kommt noch ein großer Betrieb, die Telekom, bei der ich 1994 zwei Rollstuhlfahrer und drei weitere körperlich schwerbehinderte Klienten integrieren konnte. Einige der Betriebe haben später weitere Klienten über mich eingestellt.

3. Ebene: Klienten

In der Zeit meiner Tätigkeit führte ich mit rund 200 Klienten intensive Aufnahmegespräche durch. Viele dieser Klienten wurden umfangreich beraten und betreut. Ein großer Anteil erhielt praktische Hilfe bei der Erstellung seiner Bewerbungsunterlagen. Eine Begleitung zu Vorstellungsgesprächen oder zu anderen Stellen war nur bei wenigen Klienten notwendig und war daher zu leisten. 100 Klienten wurden in Dauerarbeitsverhältnisse des ersten Arbeitsmarktes integriert.

Bei zwei der Integrationen handelt es sich um Ausbildungsplätze auf dem ersten Arbeitsmarkt. Für Anja, eine gehörlose junge Frau, fand ich eine Lehrstelle als Friseurin bei TONY & GUY[3]. Dort sind zwei oder drei nichtbehinderte Lehrlinge in demselben Zeitraum gescheitert. Anja hat inzwischen ihre Lehre mit "gut" bestanden und konnte eine Zusatzausbildung über den selben Arbeitgeber als Haarstylistin erfolgreich absolvieren. Sie berät Kunden und ist in ihrem Beruf sehr erfolgreich und zufrieden. Diese Integration war sehr aufwendig und setzte eine gute Zusammenarbeit für das Gelingen voraus. Für nächstes Jahr (2000) steht eine Prüfung als Top-Haarstylistin an.

Die zweite Lehrstelle war zunächst in einer überbetrieblichen Einrichtung. Für eine psychisch kranke junge Frau, die als Zweiradmechanikerin einen Ausbildungsplatz suchte, konnte ich auf dem ersten Arbeitsmarkt keinen finden. Der überbetriebliche Ausbildungsplatz erschien mir zudem auf Grund des sehr einfühlsamen Meisters für diese Klientin besonders geeignet, was sich später in der Praxis auch bestätigte. Nach sehr guter Zwischenprüfung ist diese Klientin inzwischen von einem Betrieb des ersten Arbeitsmarktes ins dritte Lehrjahr übernommen worden, so dass ich sie als integriert betrachte.

Von den integrierten Klienten hatten lediglich ca. 15 Prozent vor dem 01.12.1995 ihren Arbeitsplatz verloren, ohne bis zu diesem Zeitpunkt erneut eine Arbeitsstelle zu erhalten.

Bei den rund 100 nicht integrierten Klienten betrug der Grad der Behinderung (GdB) folgende Höhe:

  • bei mehr als 50 Klienten waren über 50 GdB zu verzeichnen,

  • 17 Klienten wiesen einen GdB von 100 auf, davon waren: 13 Klienten gehörlos 2 Klienten Rollstuhlfahrer 1 Klient blind 1 Klient schwer körperbehindert

Diese Personengruppe setzte sich aus zwei Dritteln Männern und einen Drittel Frauen zusammen.

Eine detaillierte Auswertung in Bezug auf den Grad der Behinderung, die Behinderungsart usw. konnte bisher aus Zeitgründen noch nicht geleistet werden. Eine Gegenüberstellung dieser Kriterien mit der Gruppe der integrierten Klienten fehlt ebenfalls an dieser Stelle. Es ist jedoch davon auszugehen, dass sich dabei ein ähnliches Verteilungsbild ergibt.



[3] TONI & GUY, Kaiser-Friedrich-Staße 1a, 10585 Berlin, Tel.: 00 49-30-341 85 45 oder 00 49-30-34 70 26 74, Fax: 00 49-30-34 70 26 73. Der Friseursalon befindet sich in der Nähe des Schlosses Charlottenburg.

Fazit

100 Menschen mit Behinderungen konnte ich innerhalb von zwei Jahren im Rahmen der FIBB-Arbeit in dauerhafte Arbeitsverhältnisse integrieren. Es ist hinreichend bekannt, dass der Erhalt eines Arbeitsplatzes nicht alleine für die Existenzsicherung des Arbeitssuchenden notwendig ist, sondern auch eine große Bedeutung für die zwischenmenschlichen Beziehungen und das körperliche und seelische Wohlbefinden hat. Das Projekt hat gezeigt, dass die Integration von Menschen mit Behinderungen in Betriebe des ersten Arbeitsmarktes möglich ist.

Menschen mit Behinderungen sind besonders auf Hilfe bei der Suche nach einem Arbeitsplatz angewiesen. Trotz des hohen Bedarfs fehlt es an der Finanzierung von Stellen, die die Integration von behinderten Menschen auf dem ersten Arbeitsmarkt unterstützen.

Es fehlen keine Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen, sondern Akquisiteure für viele noch nicht erschlossene Arbeitsplätze.

Bis heute 1999 übernahm das ISB die Trägerschaft für zwei weitere Projekte zur beruflichen Integration: "Into work - Unterstützte Beschäftigung" (1995-1997) und "Unterstützte Beschäftigung in Kooperation mit der aktion weitblick - betreutes wohnen - gGmbH" (1998-1999).

Offene Fragen und Gedanken zu den Auswertungsmöglichkeiten

Die folgenden Fragen entstanden bei der Auswertung meiner FIBB-Reha-Arbeit. Sie mussten zum großen Teil bisher offen bleiben, da die tägliche Arbeit keine begleitende Selbstevaluation zulässt. Die Fragen bieten jedoch Anregungen zu Forschungshypothesen für die Evaluation von Integrationsfachdiensten.

Zusammenarbeit

  • Besteht ein Zusammenhang zwischen der Intensität der Zusammenarbeit mit den Arbeitsämtern sowie den anderen unter 1. genannten Einrichtungen und der Entwicklung von FIBB-Reha?

Betriebe

  • Wie wirkte sich die Mundpropaganda bei den Betrieben auf weitere Stellenangebote aus?

  • Wie sind die Betriebe mit dem FIBB-Angebot zufrieden und was gefällt ihnen nicht?

  • Welcher Bedarf ist noch nicht abgedeckt?

  • Welche Akquiseform war die erfolgreichste?

  • Welche Berufsbranchen sind besonders prädestiniert?

  • Welchen "Ruf" hat FIBB?

Klienten

  • Welche Bedürfnisse sind bei den Klienten vor einer Integration zu verzeichnen, z. B. bezüglich der Arbeitszeit (ganze oder halbe Stelle), der Arbeitswegzeiten, der Flexibilität usw.?

  • Welche Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit den Klienten bei der Arbeitssuche gibt es?

  • Besteht ein Zusammenhang zwischen der Dauer der Arbeitslosigkeit und dem Zeitpunkt der Integration?

  • Wirkt sich die Behinderungsform und der Grad der Behinderung auf die Möglichkeit der Integration aus?[4]

  • Welche Hilfsformen hätten hinzukommen müssen, um ein Scheitern der Integration verhindern zu können?

  • Sind Parallelen bei dem Scheitern von Integrationen zu erkennen?

  • Wie stark konnte Hilfe zur Selbsthilfe gegeben werden und mit welchen Erfolgen?

  • Wie hoch ist der Anteil an integrierten Klienten nach zwei bis drei Jahren der Arbeitsaufnahme?

  • In welchem Zeitraum konnten die aufgenommenen Klienten integriert werden?

  • Wie hoch ist der Anteil an aufgenommenen Klienten, die ohne meine direkte Hilfe einen festen Arbeitsplatz gefunden haben oder über das Arbeitsamt eine ABM-Stelle erhielten?

  • Wie viele Klienten wurden nach einem Scheitern erneut integriert?

  • Haben Klienten nach einem Herausfallen aus der Integration höhere Integrationschancen als diejenigen, die noch nicht über FIBB integriert waren? Wirkt also auch eine "gescheiterte" Integration positiv auf kommende Integrationsversuche?

Fördermittel

  • Wie lange mussten Betriebe auf die Lohnkostenzuschüsse warten?

  • Wie hoch fielen die Fördermittel aus und wie lange wurden sie gewährt?

  • Wurden Fördermittel abgelehnt?

  • Gab es Betriebe, die auf zustehende Förderleistungen verzichteten? Aus welchen Gründen geschah dies?

  • Wie lange waren bei der Hauptfürsorge die Wartezeiten auf Gelder für Arbeitsplatzeinrichtung bzw. Arbeitsplatzausstattung?

  • In welcher Höhe wurden dort Gelder beantragt und wie umfangreich waren die Bewilligungen?



[4] Im Folgeprojekt "Into work - Unterstützte Beschäftigung" am ISB wurde in Übereinstimmung mit anderen Projekten zur Unterstützten Beschäftigung eindeutig festgestellt, dass "...der Grad der Behinderung (GdB) nicht mit den Integrationschancen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt korreliert, woraus sich die Hypothese ableiten läßt, daß der GdB keine Variable zur Prognose hinsichtlich der Wahrscheinlichkeit einer betrieblichen Integration erlaubt" (ISB 1998, 5).

Literatur

Gesellschaft für Integration, Sozialforschung und Betriebspädagogik gGmbH (ISB): Into work - Unterstützte Beschäftigung. Modellprojekt zur betrieblichen Integration von Menschen mit sogenannter geistiger Behinderung (unveröffentlichter Abschlussbericht). Berlin 1998.

zur Person

Karin Wieland, 1950 in Wiesbaden geboren, studierte in Berlin Allgemeine Erziehungswissenschaften. Seit 1993 arbeitet sie als Integrationsberaterin mit und für Menschen mit Behinderungen in den unterschiedlichen Projekten der ISB (FIBB, Into work - Unterstützte Beschäftigung, Unterstützte Beschäftigung in Kooperation mit der aktion weitblick - betreutes wohnen - gGmbH).

ISB Gesellschaft für Integration,

Sozialforschung und Betriebspädagogik gGmbH

Potsdamer Str. 141

10783 Berlin

Tel.: 0049 30 21 50 87 0

Fax: 0049 30 21 50 87 88

Homepage: http://www.isb-berlin.de

E-mail: info@isb-berlin.de

Quelle:

Karin Wieland: "Geht nicht! - Gibt's nicht!"

bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet

Stand: 21.02.2005

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