Schlichtungsverfahren

Autor:in - Wibs
Schlagwörter: Politik, Gesellschaft, Diskriminierung
Textsorte: Artikel
Copyright: © Wibs 2010

Information zu diesem Text (von bidok)

Diesen Text haben wir aus einem Newsletter von Wibs.

Ein Newsletter ist eine Mail, die man an eine Gruppe von Menschen schickt.

Damit man sie über etwas Wichtiges informieren kann.

Dieser Newsletter ist vom September 2010.

Das Thema ist: Schlichtungsverfahren

Schlichtungsverfahren

Liebe Freundinnen,

liebe Freude!

Liebe Damen und Herren!

In diesem Newsletter berichten wir Ihnen

über das Thema Schlichtungsverfahren.

Seit 2006 gibt es in Österreich das

Bundes-Behinderten-Gleichstellungsgesetzt.

Darüber haben wir Ihnen schon einmal berichtet.

In dem Gesetz steht zum Beispiel,

dass niemand wegen seiner Behinderung diskriminiert werden darf.

Das heißt,

dass niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf.

Hier 2 Beispiel:

Wenn Sie im Kaffee-Haus nicht bedient werden

weil Sie eine Behinderung haben,

dann ist das eine Diskriminierung.

Oder wenn sie vom Busfahrer oder der Busfahrerin

nicht mitgenommen werden weil Sie im Rollstuhl sitzen,

dann ist das auch eine Diskriminierung.

Wenn Sie eine Behinderung haben und benachteiligt werden,

dann können Sie sich wehren.

Sie können dann eine Schlichtung machen.

Eine Schlichtung macht man beim Bundessozialamt.

In jedem Bundesland gibt es ein Bundessozialamt.

Die TirolerInnen müssen zum Beispiel

zur Landes-Stelle Tirol gehen.

Und die WienerInnen müssen zum Beispiel zur Landes-Stelle Wien

gehen.

Beim Bundessozialamt erzählt man dann genau was passiert ist.

Das Bundessozialamt ladet dann die Person ein,

die Sie diskriminiert hat.

Gemeinsam sucht man dann nach einer Lösung.

Zum Beispiel:

Die Person die Sie diskriminiert hat bezahlt Ihnen Geld.

Das nennt man Schadensersatz.

Wenn Sie eine Schlichtung machen wollen,

dann müssen Sie zuerst einen Zettel ausfüllen.

In schwerer Sprache heißt das

ein Antrags-Formular ausfüllen.

Seit kurzem gibt es das Antrag-Formular auch in leichter

Sprache.

Das Antrags-Formular in leichter Sprache

gibt es auf der Internetseite vom Bundessozialamt.

Auf der Internetseite vom Bundessozialamt gibt es auch

noch Informationen zum Thema Schlichtung.

Auch in leichter Sprache.

Das ist die Internet-Adresse vom Bundessozialamt:

www.bundessozialamt.gv.at

Mit freundlichen Grüßen

Wibs

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Quelle:

Wibs Newsletter September 2010, Innsbruck

Original: http://www.selbstbestimmt-leben.net/wibs/imgupload2/file/Newsletter_September%202010.pdf

bidok - Internetvolltextbibliothek. Wiederveröffentlichung im Internet.

Stand: 14.12.2010

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