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Diesen Text haben wir aus einem Newsletter von Wibs.
Ein Newsletter ist eine Mail, die man an eine Gruppe von Menschen schickt.
Damit man sie über etwas Wichtiges informieren kann.
Dieser Newsletter ist vom September 2010.
Das Thema ist: Schlichtungsverfahren
Liebe Freundinnen,
liebe Freude!
Liebe Damen und Herren!
In diesem Newsletter berichten wir Ihnen
über das Thema Schlichtungsverfahren.
Seit 2006 gibt es in Österreich das
Bundes-Behinderten-Gleichstellungsgesetzt.
Darüber haben wir Ihnen schon einmal berichtet.
In dem Gesetz steht zum Beispiel,
dass niemand wegen seiner Behinderung diskriminiert werden darf.
Das heißt,
dass niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf.
Hier 2 Beispiel:
Wenn Sie im Kaffee-Haus nicht bedient werden
weil Sie eine Behinderung haben,
dann ist das eine Diskriminierung.
Oder wenn sie vom Busfahrer oder der Busfahrerin
nicht mitgenommen werden weil Sie im Rollstuhl sitzen,
dann ist das auch eine Diskriminierung.
Wenn Sie eine Behinderung haben und benachteiligt werden,
dann können Sie sich wehren.
Sie können dann eine Schlichtung machen.
Eine Schlichtung macht man beim Bundessozialamt.
In jedem Bundesland gibt es ein Bundessozialamt.
Die TirolerInnen müssen zum Beispiel
zur Landes-Stelle Tirol gehen.
Und die WienerInnen müssen zum Beispiel zur Landes-Stelle Wien
gehen.
Beim Bundessozialamt erzählt man dann genau was passiert ist.
Das Bundessozialamt ladet dann die Person ein,
die Sie diskriminiert hat.
Gemeinsam sucht man dann nach einer Lösung.
Zum Beispiel:
Die Person die Sie diskriminiert hat bezahlt Ihnen Geld.
Das nennt man Schadensersatz.
Wenn Sie eine Schlichtung machen wollen,
dann müssen Sie zuerst einen Zettel ausfüllen.
In schwerer Sprache heißt das
ein Antrags-Formular ausfüllen.
Seit kurzem gibt es das Antrag-Formular auch in leichter
Sprache.
Das Antrags-Formular in leichter Sprache
gibt es auf der Internetseite vom Bundessozialamt.
Auf der Internetseite vom Bundessozialamt gibt es auch
noch Informationen zum Thema Schlichtung.
Auch in leichter Sprache.
Das ist die Internet-Adresse vom Bundessozialamt:
Mit freundlichen Grüßen
Wibs
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Quelle:
Wibs Newsletter September 2010, Innsbruck
Original: http://www.selbstbestimmt-leben.net/wibs/imgupload2/file/Newsletter_September%202010.pdf
bidok - Internetvolltextbibliothek. Wiederveröffentlichung im Internet.
Stand: 14.12.2010