Sachwalterschaft

Autor:in - Wibs
Schlagwörter: Gesetz, Unterstützung
Textsorte: Artikel
Copyright: © Wibs 2011

Information zu diesem Text (von bidok)

Diesen Text haben wir aus einem Newsletter von Wibs.

Ein Newsletter ist eine Mail, die man an eine Gruppe von Menschen schickt.

Damit man sie über etwas Wichtiges informieren kann.

Dieser Newsletter ist vom Juni 2011.

Das Thema ist: Sachwalterschaft

Liebe Freundinnen, liebe Freunde! Sehr geehrte Damen und Herren!

Heute berichten wir Ihnen vom Thema Sachwalterschaft.

Viele Menschen mit Lernschwierigkeiten haben einen Sachwalter oder eine Sachwalterin.

Ein Sachwalter ist so etwas wie ein Unterstützer.

Ein Sachwalter unterstützt bei bestimmten Themen.

Zum Beispiel:

  • bei Behörden

Amt ist ein anderes Wort für Behörde.

Ein Amt regelt bestimmte Dinge.

Zum Beispiel:

Wenn man einen Behinderten-Pass haben will geht man zum Bundes-Sozialamt.

  • beim Geld.

Wenn Sie Unterstützung beim Geld brauchen dann kann Ihnen ein Sachwalter helfen.

Wenn man einen Sachwalter hat,

dann muss der Sachwalter bei bestimmten Dingen immer dabei sein.

Zum Beispiel:

Wenn man ein Handy kauft.

Dann unterschreibt der Sachwalter den Vertrag.

Das heißt, der Sachwalter hat die Verantwortung.

Es gibt das Sachwalter Recht.

Im Sachwalter Recht steht genau drin was ein Sachwalter ist.

Und im Sachwalter Recht steht was ein Sachwalter tun darf.

Und was ein Sachwalter nicht tun darf.

Im Sachwalter Recht stehen auch noch viele andere wichtige Informationen über das Thema Sachwalterschaft.

Zum Beispiel:

  • Wie bekomme ich einen Sachwalter?

  • Was kann ich tun wenn ich mit meinem Sachwalter nicht zufrieden bin?

Das Sachwalter Recht gibt es auch in leichter Sprache.

Hier können Sie das Sachwalter Recht in leichter Sprache bestellen:

0800 99 99 99

Es gibt SachwalterInnen die ihre Arbeit gut machen.

Und es gibt SachwalterInnen die ihre Arbeit nicht gut machen.

Bitte schreiben Sie uns

welche Erfahrungen Sie mit SachwalterInnen gemacht haben.

Das ist unsere E-Mail Adresse:

wibs@selbstbestimmt-leben.at

Sie können uns auch anrufen.

Das ist unsere Telefonnummer:

0512 57 34 48

Mit freundlichen Grüßen

Wibs

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Quelle:

Wibs Newsletter Juni 2011, Innsbruck

Original: http://www.selbstbestimmt-leben.net/wibs/imgupload2/file/!!Neuigkeiten%20von%20Wibs_Juni%20Sachwalterschaft.pdf

bidok - Internetvolltextbibliothek. Wiederveröffentlichung im Internet.

Stand: 20.07.2011

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