Frühe Hilfen aus Sicht der Frühförderung

Autor:in - Hans Weiß
Themenbereiche: Psychosoziale Arbeit
Textsorte: Zeitschriftenartikel
Releaseinfo: Vortrag auf der Fachtagung „Interdisziplinäre Frühförderung im System der Frühen Hilfen“ der Bundesvereinigung Lebenshilfe und des NZFH am 22./23.03.2010 in Kassel. Erschienen in: Teilhabe, Die Fachzeitschrift der Lebenshilfe, Nr. 4/10, Jg. 49, S. 150-157. Neuere Texte der Fachzeitschrift Teilhabe ab der Ausgabe 01/11 finden Sie als E-Paper unter www.zeitschrift-teilhabe.de. Teilhabe (4/10)
Copyright: © Hans Weiß 2010

Abbildungsverzeichnis

    Zusammenfassung

    Vor dem Hintergrund erschreckender Todesfälle von kleinen Kindern im häuslichen Kontext werden in den letzten Jahren unter der Bezeichnung „Frühe Hilfen“ verstärkt Aktivitäten im Sinne eines effektiveren Kinderschutzes unternommen. Dabei wurde allerdings die Frühförderung zunächst nur unzureichend einbezogen, obwohl sie durch ihre familienbezogene Arbeitsweise einen wichtigen Beitrag zum Kinderschutz leistet. Der Beitrag erläutert Gründe für die (zumindest anfängliche) mangelhafte Kenntnisnahme der Frühförderung in den Frühen Hilfen und zeigt Chancen einer nachhaltigen Vernetzung der beiden Systeme im Sinne einer „Verantwortungsgemeinschaft“ auf. Diskutiert werden aber auch mögliche Gefahren und Klärungsbedürfnisse im Zusammenhang mit den jeweiligen Leitbegriffen Kindeswohlgefährdung und Entwicklungsgefährdung.

    Early Support from the Perspective of Early Childhood Intervention. Because of frightening deaths of small children in domestic contexts during the last years there are increasingly activities for a more effective child protection which can be subsumed under the label „early support”. At first early childhood intervention centers for children with disabilities were included in these activities only insufficiently, although they make an important contribution to child protection by a family-related approach. The article explains reasons for the (initial) defective acknowledgement for early childhood intervention in the context of early support and indicates chances of a lasting interlinking of both systems in order to create a „responsibility community”. However, possible dangers and purification needs are discussed in connection with the aspects of child abuse and neglect as well as the risks to the child’s development.

    Frühe Hilfen aus Sicht der Frühförderung

    Die in den letzten Jahren massenmedial verbreiteten Schicksale von kleinen Kindern, die durch Gewalteinwirkung und massive Verwahrlosung im familiären Kontext zu Tode gekommen sind, haben das öffentliche Interesse am Kinderschutz sensibilisiert und in Bund, Ländern und Kommunen zu vielfältigen Aktivitäten geführt. Zu denken ist hier an das 2007 eingerichtete „Nationale Zentrum Frühe Hilfen“ (NZFH) und an verschiedene wissenschaftlich begleitete Modellprojekte wie z. B.

    • „Guter Start ins Kinderleben“ mit Standorten in Baden-Württemberg und Bayern,

    • „Keiner fällt durchs Netz“ mit Standorten in Baden-Württemberg, Hessen und dem Saarland,

    • „Soziale Frühwarnsysteme in NRW “,

    • „Schutzengel für Schleswig- Holstein“,

    • „Familienhebammen im Land Sachsen- Anhalt“.[1]

    Aktivitäten auf kommunaler Ebene mit Runden Tischen sollen vorhandene Unterstützungssysteme zu effektiven Netzwerken bündeln.

    Die vom NZFH formulierte Zielsetzung, „Kinder durch eine wirksame Vernetzung von Hilfen des Gesundheitswesens und der Kinder- und Jugendhilfe früher und besser vor Gefährdungen zu schützen“,[2] entspricht Forderungen, die schon seit Jahrzehnten erhoben werden: So wurden „fehlende bzw. ungenügende Gesamtkonzepte früher Hilfen“ (WEISS 1983, 52) schon lange angemahnt. Daher ist die Frage auch heute brisant, ob das Ziel einer konsequenten Vernetzung aller vorhandenen Unterstützungssysteme und einer aufeinander abgestimmten Nutzung ihrer Ressourcen auch nachhaltig verfolgt wird. Die in der Frage anklingende Skepsis hat damit zu tun, dass die interdisziplinäre Frühförderung bislang in ihrer faktischen Bedeutung für einen präventiven Kinderschutz und damit als bedeutsames Glied in einem vernetzten Hilfesystem nicht hinreichend zur Kenntnis genommen wird. Wahr genommen wurde auch nicht, dass die Frühförderung schon seit ihren Anfängen in den 1970er Jahren den Begriff „Frühe Hilfen“ nicht nur marginal benutzt hat:

    • Zum Teil wurden die beiden Begriffe Frühförderung und Frühe Hilfen gleichgesetzt, so bei der 8. Studientagung der Lebenshilfe „Frühe Hilfen – Wirksamste Hilfen“ (Bundesvereinigung Lebenshilfe 1975).

    • Auch die Zeitschrift „Frühförderung interdisziplinär“ hieß seit Beginn ihres Erscheinens (1982) im Untertitel: „Zeitschrift für Praxis und Theorie der frühen Hilfe für behinderte und entwicklungsgefährdete Kinder“.

    • Otto SPECK (1996, 15 f.) verwendet den Hilfebegriff im Plural, wenn er Frühförderung definiert als „einen Komplex medizinisch, pädagogisch, psychologisch und sozialrehabilitativer Hilfen, die darauf gerichtet sind, die Entwicklung eines Kindes und sein Leben-Lernen in seiner Lebenswelt in den ersten Lebensjahren unterstützend zu begleiten, wenn diesbezüglich Auffälligkeiten oder Gefährdungen vorliegen“. Interessant sind die von ihm genannten Indikationsgründe für Frühförderung: Auffälligkeiten und Gefährdungen.

    • Der Begriff „Frühe Hilfen“ wurde auch als weiter gefasste Bezeichnung für verschiedene Hilfeangebote verstanden, zu denen die Frühförderung gehört. Ein grob vereinfachtes Schema ohne Anspruch auf Vollständigkeit soll dies verdeutlichen (vgl. Abb. 1).

    Abbildung 1. Interdisziplinäre Frühförderung im Kontext Früher Hilfen (WEISS 2005, 183)

    Grafik: Zuordnung der Frühen Hilfen und der
Frühförderung an Anlaufstellen

    Vor diesem Hintergrund löste es Verwunderung und Irritationen aus, als mit der Etablierung des NZFH der Begriff Frühe Hilfen an prominenter Stelle auftauchte und die Frühförderung dabei unerwähnt und außen vor blieb.

    Es ist nicht nur ein Disput um Begriffe, der hier eine Rolle spielt. In den seit einigen Jahren verstärkten Bemühungen um einen präventiven Kinderschutz ist, wie erwähnt, der bedeutsame Beitrag der Frühförderung für Kinder, die in psychosozial besonders belasteten Lebensverhältnissen aufwachsen und daher u. U. auch in ihrem Kindeswohl gefährdet sind, zumindest zunächst kaum wahrgenommen worden (vgl. NAGGL & THURMAIR 2008a, 55; 2008b, 559). Dazu nur einige Schlaglichter bzw. Belegstellen:

    • Zu den „Runden Tischen“ der bayerischen Projektstandorte des Modellprojekts „Guter Start ins Kinderleben“ haben sich Frühförderstellen selbst eingeladen (vgl. NAGGL & THUR - MAIR 2008b, 565). Gleiches gilt für Baden-Württemberg.

    • Dem entspricht, dass Jörg FEGERT (2008, 49) auf der Grundlage seiner Eindrücke als wissenschaftlicher Leiter des Modellprojekts „Guter Start ins Kinderleben“ den Bekanntheitsgrad der Frühförderung im Kontext des Kinderschutzes so zusammenfasst: Die Frühförderung wird „von anderen Arbeitspartnern in der Vernetzung häufig nicht wahrgenommen bzw. nicht als primärer Arbeitspartner er wähnt, wenn es um Kinderschutz geht“.

    • In dem informativen „Praxishand buch für Familienhebammen“ mit dem Untertitel „Arbeit mit belasteten Familien“ (NAKHLA, EICKHORST & CIERPKA 2009) fehlt jeglicher Hinweis auf die Frühförderung. Andererseits wird im Zusammenhang mit dem Modellprojekt „Keiner fällt durchs Netz“ der Begriff Frühförderung im Sinne primärpräventiver, zeitlich begrenzter Angebote wie das Elternseminar „Das Baby verstehen“ verwendet (vgl. Institut für Psychosomatische Kooperationsforschung und Familientherapie 2010).

    Diese vom üblichen Verständnis abweichende Verwendung des Begriffs Frühförderung weist wohl schon auf einen Grund für die mangelhafte Kenntnisnahme der Frühförderung im Kontext des präventiven Kinderschutzes hin. Der Begriff Frühförderung wird, trotz seiner Verankerung im SGB IX (§ 30, § 56), in verschiedenen Kontexten unterschiedlich konnotiert – bis hin zur frühen (Elite-)Förderung privilegierter Kinder. Dies behindert seine Verbreitung im Sinne eines eindeutigen Profils.

    Ferner wird die Frühförderung in Verbindung mit dem SGB IX oftmals nur im Kontext der Eingliederungshilfe verortet, obwohl in einer Reihe von Bundesländern bei sog. seelisch behinderten oder von seelischer Behinderung bedrohten Kindern auch das SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) als Finanzierungsgrundlage fungiert (§ 35a). Mit der unterschiedlichen gesetzlichen Zuordnung von Frühförderung und präventivem Kinderschutz ist eine Ankoppelung an verschiedene Ministerien auf Bundesebene verbunden (interdisziplinäre Frühförderung: Sozialministerium; Frühe Hilfen als Bundesmodellprogramm: Familienministerium). Darin – und in der damit nicht auszuschließenden politisch-administrativen „Rohrsichtigkeit“ – liegt sicher bis heute ein nicht unerheblicher Grund für den von mir kritisierten Zustand.

    Hinzu kommt, dass vonseiten der Kostenträger im Zusammenhang mit der Komplexleistung Frühförderung der Begriff drohende Behinderung bzw. wesentliche drohende Behinderung nicht selten verstärkt restriktiv ausgelegt wird (vgl. SOHNS 2010). Dies entspricht zwar nicht den wissenschaftlichen Kriterien dessen, was drohende Behinderung ausmacht (s. unten). Gleich wohl wird es Interdisziplinären Frühförderstellen unter dem bestehenden Kostendruck erschwert, möglichst niedrigschwellige und inklusive Strukturen für Familien zu schaffen oder zu erhalten. Dieser Druck kann auch zu einer problematischen Selbstbescheidung der Frühförderstellen in ihrem Arbeitsanspruch führen, z. B. zu einem Abbau von inklusionsorientierter Öffentlichkeitsarbeit. So wurden für eine „Expertise zum Stand der Prävention/Frühintervention in der frühen Kindheit in Deutschland“ im Rahmen einer Internetrecherche nur die Frühförderstellen berücksichtigt, „bei denen es in der Kurzbeschreibung nicht ausschließlich um behinderte Kinder ging“ (CIERPKA, STASCH & GROSS 2007, 28). Dementsprechend muss es also auch Frühförderstellen ausschließlich für Kinder mit Behinderung geben.

    Zur Gefahr einer mehr oder weniger deutlichen obligatorischen Verbindung von Frühförderung und behinderte Kinder trägt sicher auch die am Sonderschulsystem orientierte Struktur der Sonderpädagogischen Frühberatungsstellen in Baden-Württemberg bei. Insofern nimmt es nicht wunder, dass eine 2009 durchgeführte empirische Erhebung über die Vernetzung der Frühen Hilfen in einem Landkreis in der Region Stuttgart zu folgendem Ergebnis kommt: „Zudem ist das Verständnis von Frühförderung davon geprägt, dass sich die Angebote an Kinder mit manifesten Behinderungen richten“ (CARLE 2009, 131).

    Auch die Stellungnahme des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. zu Frühen Hilfen spiegelt ein viel zu enges Bild von Frühförderung wider, wenn es darin heißt: „Diese relevante Teilmenge – (drohende) Behinderung als besondere Herausforderung für die Pflege und Erziehung – wird also erfasst, andere Risikofaktoren hingegen nicht“ (DIJuF 2010, 12 f.). Diese Aussage kann nur so verstanden werden, dass eine Behinderung bzw. eine (biologisch fundierte) drohende Behinderung ein Risikofaktor sei, der die Entwicklung des Kindes gefährdet, und nur dieser Risikofaktor durch die Frühförderung erfasst werde. (Drohende) Behinderung erscheint hier wieder als feste (offenbar primär biologisch bzw. medizinisch erfassbare) Größe; die Kontextualität von (drohender) Behinderung im Sinne der ICF wird hier offenbar völlig außen vor gelassen. Dass die Dynamik eines Behinderungsprozesses sowie Ausmaß und Ergebnis dieses Prozesses auch abhängen von den Lebens- bzw. Umweltbedingungen, in denen ein Kind mit einer Schädigung aufwächst, kommt hier nicht zum Ausdruck. Dass sich darüber hinaus sog. Lernbehinderungen in einem psychosozial hoch belasteten Umfeld auch ohne erkennbare biologische Auffälligkeiten entwickeln können, wird in der zitierten Aussage des DIJuF offenbar nicht gesehen. Unterschwellig wird hier ein Bild von (drohender) Behinderung in einem medizinisierten Sinn suggeriert. Diese enge Sichtweise und damit das verzerrende Bild von Frühförderung relativiert den folgenden – begrüßenswerten – Hinweis erheblich: „Dessen ungeachtet sind jedoch sowohl die Frühförderstellen als auch die Sozialpädiatrischen Zentren bedeutende Partner im Rahmen Früher Hilfen – haben sie doch nicht nur ein weitreichendes Leistungsrepertoire an Fördermöglichkeiten, sondern können auch wichtige Brückenfunktionen zur Herstellung und Erhalt von Hilfezugängen zwischen Gesundheits- und Kinder- und Jugendhilfe übernehmen. Die Nutzung ihrer Angebote und Strukturen sollte daher deutlich intensiviert werden“ (DIJuF 2010, 13).

    FEGERT (2008, 49) hat recht, wenn er unter Bezug auf die Diskussionen und Aktivitäten im Zusammenhang mit den eingangs erwähnten „Kinderschutz - fällen“ konstatiert: „Insgesamt ist es der institutionalisierten Frühförderung wenig gelungen, an dieser immer stärker politisierten Debatte teilzuhaben.“ Es sind jedoch im Wesentlichen nicht nur interne, von der Frühförderung zu verantwortende Gründe für diese Situation. Vielmehr ist es der Frühförderung seit ihrem Bestehen infolge ihrer finanziellen und strukturellen Bedingungen erschwert, ihrem Präventivauftrag nicht nur für behinderte Kinder, sondern auch für Kinder mit sozial bedingten Entwicklungsgefährdungen hinreichend gerecht zu werden. Dabei hat sich die Frühförderung von Beginn an auch als ein Hilfesystem für Kinder mit psychosozialen Risiken verstanden.

    Der Stellenwert der interdisziplinären Frühförderung für Kinder mit psychosozialen Risiken und deren Familien

    Ein wichtiger Anstoß für die Entwicklung eines flächendeckenden Frühfördersystems bildeten auf pädagogischer Seite die Empfehlungen der Bildungskommission des Deutschen Bildungsrates „Zur Förderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder und Jugendlicher“ von 1973. Zielgruppe waren neben behinderten auch von Behinderung bedrohte Säuglinge und Kleinkinder. Dazu zählten vor allem Kinder sozial benachteiligter (Rand-)Gruppen, die durch frühkindliche Deprivationen in ihrer Entwicklung beeinträchtigt werden (vgl. DBR 1973, 38), also insbesondere folgende Belastungsfaktoren aufweisen (vgl. KLEIN 2009, 4):

    • Vernachlässigung der Grundbedürfnisse nach Nahrung, Pflege, Sicherheit gebende Zuwendung

    • mangelnder Blickkontakt

    • unsichere Bindung

    • anregungsarme Umwelt

    • Unterdrückung der Eigenaktivität

    Die Früherkennung derartiger „sozialer Benachteiligungen“ (DBR 1973, 47) sollte durch Vorsorgemaßnahmen und Untersuchungsprogramme effektiviert werden: „Neben der Fortentwicklung der Diagnose und Therapie medizinisch feststellbarer Schäden muss ein Instrumentarium geschaffen werden, das vorbeugende Maßnahmen bei sozialer Benachteiligung ermöglicht. Dabei sollen Befunde nicht nur über das Kind selbst erhoben werden, sondern vor allem über die Erziehungsbedingungen, unter denen das Kind aufwächst“ (ebd.). Zugleich wurden in den Bildungsratsempfehlungen spezielle Problembereiche der Vorbeugung genannt, die ausgesprochen aktuell klingen: „die Beratung und Betreuung Schwangerer, der Mutterschutz, die Lebens- und Erziehungsbedingungen von Familien in sozialen Brennpunkten, und die Situation von Kindern in Säuglings- und Kleinkindheimen“ (THURMAIR 1998, 57). Bezogen auf solche programmatischen Aussagen und Forderungen in den Bildungsratsempfehlungen, erzeugen viele Vorschläge in der Diskussion der Frühen Hilfen und speziell des NZFH Déjà-vu-Erlebnisse“.

    Bereits seit den Anfängen der Frühförderung in den 1970er Jahren gab es in Frühförderstellen Kinder aus sozial benachteiligten Verhältnissen (vgl. SPÖRRI 1982, 295). Seitdem hat sich der Anteil dieser Kindergruppe deutlich erhöht. Nach einer 1995/96 durchgeführten Befragung der 21 damals bestehenden Frühförderstellen in Mecklenburg-Vorpommern stammten in ca. 50 % dieser Einrichtungen etwa die Hälfte aller Kinder aus „sozial schwachen Familien“, „bei einem Drittel sogar mehr als die Hälfte“ (KOCH 1999, 188). Darüber hinaus waren alle Befragten „der Meinung, daß es eine hohe Dunkelziffer von nicht erfaßten Kindern gäbe“ und „die Erfassung (…) vor allem von Behinderung bedrohten Kindern nicht optimal funktioniere“ (ebd.).

    Gerhard KLEIN (2002, 48) befragte zweimal die Förderschulen (für Lernbehinderte) in Baden-Württemberg, wie vielen der jeweils neu aufgenommenen Schüler(innen) vorher Frühförderung zuteilwurde. In der Erhebung von 1989 hatten nur 15,9 % dieser Kinder einigermaßen auf ihre Bedürfnisse abgestimmte Frühförderung erhalten. Die übrigen erhielten entweder überhaupt keine Frühförderung (55,6 %) oder waren kurzzeitig in Sprachheilbehandlung oder bei einem Kinderarzt (28,5 %). Auch in der Erhebung von 1997 bekamen lediglich 13,1 % der deutschen und 8,8 % der ausländischen neu aufgenommenen Förderschüler (innen) vorher Frühförderung.

    Nur ein Bruchteil der Kinder, die von Behinderung bedroht waren und in die Förderschule aufgenommen wurden, erhielt also Frühförderung, obwohl ihnen Frühförderleistungen vom Konzept her – wie später auch qua Gesetz (SGB IX 9.) – zustand. Dieser ebenso deprimierende wie skandalöse Tat bestand ist darauf zurückzuführen, dass in der Frühförderung Kapazitäten einer auf randständige Familien zugehenden Arbeitsweise häufig nicht ausreichend vorhanden sind. Das damit verbundene „Präventionsdilemma“, das nachhaltig entwicklungsgefährdete Kinder aus Familien in Armut und sozialer Benachteiligung zusätzlich benachteiligt, wird auch durch aktuellere Zahlen aus Brandenburg bestätigt: Von den rund 7000 Kindern, die in diesem Bundesland Frühförderleistungen benötigen, erhalten im Schnitt 60 % Frühförderung, jedoch nur 30 % aus sozial schlecht gestellten Familien (vgl. Überregionale Arbeitsstelle Frühförderung Brandenburg 2006, 4).

    Daher ist die Frühförderung unter den derzeitigen Bedingungen – trotz einer relativ stark ausgeprägten Niedrigschwelligkeit – ein „sozial selektives System“ (KLEIN 2002, 48). Dies hat seinen Grund vor allem darin, dass wesentliche Vorschläge der Bildungsratsempfehlungen zur Früherkennung und Frühförderung entwicklungsgefährdeter Kinder in sozial benachteiligten Lebenslagen – ähnlich wie der Reformweg im Schulbereich (vgl. ELLGER-RÜTT - GARDT 2010, 137 f.) – nur inkonsequent und halbherzig realisiert worden sind (vgl. THURMAIR 1998, 59).

    Gleichwohl darf die Bedeutung der Frühförderstellen für Kinder mit psychosozialen Risiken und ihre Familien nicht unterschätzt werden – weder im Hinblick auf die Zahl der betreuten Kinder noch im Hinblick auf die Form der Förderung und Beratung. So ergab eine 2001 durchgeführte Erhebung bei allen 25 allgemeinen Frühförderstellen in Mecklenburg-Vorpommern Anteile von 40 % Kindern mit allgemeinen Entwicklungsverzögerungen und 19 % Kindern mit psychosozialen Auffälligkeiten (vgl. SOHNS 2001, 15). Von diesen knapp 60 % (gegenüber 21 % Kindern mit geistigen, körperlichen und Mehrfachbehinderungen) kam sicher ein nicht unbeträchtlicher Teil aus Familien in psychosozial schwierigen Lebenslagen.

    Zur konzeptionellen Entwicklung und fachlichen Profilbildung der Frühförderung

    Konzeptionelle Entwicklungslinien in der Frühförderung

    Die Frühförderung in Deutschland, wie auch im internationalen Kontext, ist im Laufe ihrer nunmehr rund 30- bis 40- jährigen Geschichte einen weiten Weg der konzeptionellen Entwicklung gegangen. In Anlehnung an BIEBER et al. (1989) bietet es sich an, drei Phasen zu unterscheiden:

    Kindzentrierte Phase“: Zunächst standen Interventionen im Vordergrund, die im Wesentlichen auf das Kind gerichtet waren. Die Mutter wurde als Kopädagogin bzw. Kotherapeutin angeleitet, die von der Frühförderin gezeigten Übungen im Alltag weiterzuführen.

    Umfeldorientierte Phase“: Relativ bald wurde erkannt, dass der Blickwinkel vornehmlich auf das Kind nicht ausreicht. Das „förderliche Wohler - gehen“ des Kindes steht vielmehr in engem Zusammenhang mit dem Wohlbefinden des kindlichen Umfeldes, besonders der Familie. Dies führte zu einer Erweiterung des fachlichen Blickwinkels auf Kind und Mutter.

    Auch mit dieser Blickerweiterung können Probleme verbunden sein: Sie begünstigt eine tendenziell einseitige Mütter-Orientierung und führt nicht selten zu engen Beziehungen zwischen Frühförderin und Mutter. In einer einseitigen Identifikation mit der Mutter läuft die Frühförderin Gefahr, ihre professionell- fachliche Position zu verlieren.

    Systembezogene Phase“: Sie ist als Weiterentwicklung der „umfeldorientierten Phase“ und ihrer Gefahrenmomente entstanden. Aus einer ökosystemischen Perspektive gehört es inzwischen zum Selbstverständnis und Know-how von Frühförder-Fachleuten, unter Beachtung der jeweiligen Systemzugehörigkeiten und -grenzen eine angemessene Balance zwischen Nähe und Distanz in der Arbeit mit dem Kind und der Familie durchzuhalten.

    Wichtig ist zu betonen, dass die kindzentrierte und die umfeldorientierte Phase nicht einfach „verschwunden“, sondern im aktuellen Verständnis der Frühförderung „aufgehoben“ sind (vgl. Abb. 2).

    Abbildung 2. Abb. 2: Entwicklungsphasen in der Frühförderung (BIEBER et al. 1989, 14)

    Grafik: Modell Entwicklungsphasen der Frühförderung

    Kriterien der Fachlichkeit heutiger Frühförderung

    Die Grundzüge des heutigen fachlichen Profils der Frühförderung sollen – mit Blick auf den kontrastierenden Dialog mit den Frühen Hilfen in ihrer Akzentuierung als präventiver Kinderschutz – kurz zusammengefasst werden (vgl. WEISS, NEUHÄUSER & SOHNS 2004, 111 f.):

    • Kindorientierung einerseits und Familienorientierung andererseits sind zwei Bezugspunkte frühförderbezogener Arbeit, die in einem gewissen Spannungsverhältnis stehen und von der Fachperson Balancierungsleistungen erfordern.

    • Maßgeblich für die Arbeit mit Eltern und Familie ist eine partnerschaftliche, deren Autonomie achtende Kooperation. Diese sucht dazu beizutragen, dass Eltern ihre Ressourcen entfalten, verschüttete Möglichkeiten neu entdecken und (wieder) Vertrauen in sich und ihr Kind gewinnen können.

    • Doppelte reflexive Distanz – als Distanz in der Reflexion der eigenen mittelschicht- bzw. kleinbürgerlich orientierten Werte und Normen und als Distanz in der Reflexion der Werte und Normen von Menschen aus der sog. Unterschicht – gilt in der Arbeit mit Kindern und Familien in Armuts- und Benachteiligungslagen als unabdingbares Kriterium einer fachlich angemessenen Frühförderung.

    • Eine ökologisch orientierte Frühförderung bezieht sich auf das entwicklungsgefährdete Kind in seinem Lebenskontext, d. h. auf die Familie (einschließlich Vater und Geschwister), den größeren Familienzusammenhang (Großeltern, Verwandte) und das weitere Umfeld (Bekannte, Freunde, Nachbarschaft und sonstige Lebenswelten, z. B. Kinderkrippe oder Kindergarten). Aus einer Resilienzperspektive kann dazu ferner gehören, nach „Ankerpersonen“ zu suchen, die bereit sind, mit einem Kind, das unter schwierigen familiären Beziehungsverhältnissen aufwächst, in eine verlässliche Beziehung zu treten.

    • Frühförderung beinhaltet schon seit Langem in besonderer Weise interaktions- und beziehungsfokussierte Ansätze, in denen versucht wird, die oftmals aus verschiedenen Gründen belasteten Interaktions- und Beziehungsprozesse zwischen Eltern und Kind zu unterstützen (vgl. z. B. BYRNE, CUNNINGHAM & SLOPER 1988; GURALNICK 2001). Dazu erhalten Eltern Hinweise zu gemeinsam beobachteten Interaktionssequenzen (z. B. als Videofeedback). Ferner erhalten sie Hilfen des Beobachtens, Interpretierens und Verstehens der oftmals veränderten Ausdrucks- und Kommunikationsweisen ihres behinderten oder entwicklungsauffälligen Kindes und Hilfen in der Verständigung und im Umgang mit ihm.

    Nach NAGGL & THURMAIR (2008b, 564) hat die Frühförderung speziell „in Risikokontexten spezifische Arbeitsweisen entwickelt, die darauf gerichtet sind, eine gute Situation zwischen Mutter und Kind zu ermöglichen. Die Frühförderin schaut zu und unterstützt durch ihre Anwesenheit und ihre wohlwollende Haltung eine gute Situation zwischen Mutter und Kind. Im Mittelpunkt der Förderstunde steht das Spiel der Mutter mit ihrem Kind.“ Dabei geht es „um Entlastung für die Mutter und um eine unmittelbare positive Erfahrung mit ihrem Kind. Oft ist es ein ‚die Mutter bemuttern’, bevor die Mutter sich vermittels der eigenen positiven Erfahrung ihrem Kind zuwenden kann“ (NAGGL & THURMAIR 2008b, 564). Solche interaktionsentlastenden und -unterstützenden Vorgehensweisen orientieren sich an denselben Prinzipien, wie sie für andere interaktionsorientierte Präventionsprogramme maßgeblich sind, z. B. die Entwicklungspsychologische Beratung (vgl. ZIEGENHAIN et al. 2004) oder STEEP Steps Toward Effective and Enjoyable Parenting ™ (vgl. ERICKSON & EGELAND 2006).

    Die interdisziplinäre Frühförderung hat somit in ihren langjährigen Erfahrungen in der Arbeit mit kleinen Kindern und deren Familien ein spezielles Fachprofil mit kindbezogenen, familien- und umfeldorientierten sowie systembezogenen Kompetenzen entwickelt, das in dieser Kombination eine gewisse Einmaligkeit beanspruchen kann. Diese ausgewiesenen Fachkompetenzen sind verortet in ca. 1200 Frühförderstellen und SPZ und werden umgesetzt von Tausenden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die – ungeachtet bestehender Restriktionen – jahrelange Erfahrungen auch in der mobil-aufsuchenden Arbeit mit behinderten und von Behinderung bedrohten Kindern in ihrer Lebenswelt haben (vgl. KLEIN 2009, 6). Interdisziplinäre Frühförderstellen sind daher niederschwellige, familiennahe Kompetenzzentren für Entwicklungsgefährdungen in der frühen Kindheit und damit Ansprech- und Kooperationspartnerinnen für Kinder, Eltern und Familien in ihrem Sozialraum sowie andere Fachleute und Institutionen, die mit Kindern und ihren Familien zu tun haben.

    Das darin vorgehaltene Potenzial an spezifischer Fachkompetenz könnte und sollte entwicklungsgefährdeten Kindern aus Risikofamilien mehr als bisher zugutekommen (vgl. PETERANDER 2010). Dass dies bislang nur unzureichend gelingt, hängt mit der aufgezeigten sozial selektiven Wirkung des Systems Frühförderung zusammen: Die interdisziplinäre Frühförderung weist ein strukturelles Defizit auf, wenn es um eine rechtzeitige – und dies heißt meist frühzeitige – Erfassung von Kindern mit psychosozialen Risiken geht. Dieses strukturelle Defizit scheint in den letzten Jahren partiell eher noch größer geworden zu sein, z. B. durch einen Abbau von Niedrigschwelligkeit infolge einer Reduzierung der mobilen Förderung im Zuge von Einsparmaßnahmen oder auch durch ein von den Kostenträgern vorgeschriebenes unflexibles Verständnis des Begriffs Komplexleistung. Genau hier könnten die Frühen Hilfen des Bundesmodellprogramms einen wichtigen Beitrag zum Ausgleich dieses strukturellen Defizits leisten.

    Präventiver Kinderschutz und Frühförderung – Klärungsbedarf und Perspektiven

    In einer engen Kooperation und Vernetzung zwischen Frühen Hilfen und interdisziplinärer Frühförderung liegen sicher große Chancen im Sinne einer ausgeprägteren Niederschwelligkeit von Hilfeangeboten, speziell einer effektiveren Früherkennung von umwelt- und erziehungsbedingten Entwicklungsgefährdungen, der frühzeitigeren Stützung hilfebedürftiger Familien und der Förderung ihrer Kinder.

    Konzepte der Früherkennung, welche die Lebenswelt der Kinder zu erfassen suchen, wie es bereits in den Empfehlungen der Bildungskommission des Deutschen Bildungsrates von 1973 gefordert wurde, werden im Rahmen der Frühen Hilfen entwickelt. Sie gründen auf empirisch belegten Indikatoren zur Erkennung von drohender Vernachlässigung und Misshandlung (vgl. KINDLER 2009; KÜNSTER, ZIESEL & ZIEGENHAIN 2009).

    In diesem Rahmen sind auch Beratungs-, Elternbildungs- und Bindungsförderungskonzepte entwickelt worden, die – wie z. B. die Entwicklungspsychologische Beratung – primär bei den Eltern bzw. der Mutter und deren Interaktion mit den Kindern ansetzen. Ihre Stärke liegt wiederum im möglichst frühzeitigen und niedrigschwelligen Einsatz, also vielleicht bereits mit Geburt eines Kindes oder schon in der Schwangerschaft beginnend. Allerdings haben sie eher kurzzeitigen Interventionscharakter; der Ansatz der Unterstützung liegt bei den Eltern und weniger bei den Kindern. Jedoch zeigt die Wirkungsforschung zur frühen Förderung von Kindern mit gravierenden psychosozialen Entwicklungsgefährdungen (vgl. WEISS 2005, 189 ff.), dass Interventionen bei diesen Kindern nur dann nachhaltige Wirkungen erzielen, wenn sie

    • frühzeitig einsetzen,

    • längerfristig laufen und

    • mehrdimensional, d. h. bezogen auf Eltern und Kind, angelegt sind.

    Die Komplexität und Mehrdimensionalität des Ansatzes wird in vielen Modellprojekten der Frühen Hilfen nicht erreicht, wie Alexandra SANN deutlich macht: „Die meisten Hilfeansätze in unseren Modellprojekten beinhalten eine Förderung der Eltern-Kind- Interaktion unter der Annahme, dass dies allein ausreicht, damit sich die Kinder gut entwickeln. Weder die sozialen Lebenskontexte der Familien, noch die spezifischen Bedürfnisse unterschiedlicher Kinder werden bei einem solchen Vorgehen ausreichend in den Blick genommen. Hier bräuchten die ‚Frühen Hilfen’ eine Erweiterung und Ergänzung, und ich kann mir gut vorstellen, dass aus dem Bereich der Frühförderung wichtige Beiträge dazu geleistet werden können“ (schriftliche Mitteilung vom 23.03.2009; siehe den Beitrag von SANN in diesem Heft).

    In der Tat können die Frühen Hilfen als präventiver Kinderschutz und die Frühförderung zwei sich ergänzende Systeme bilden, die sich in ihren Stärken und Schwächen gegenseitig ausgleichen. Allerdings ergeben sich dabei Klärungsdesiderate.

    Inhaltliche und begriffliche Klärungen

    Inhaltlich geht es vor allem darum, dass beide Systeme ihren jeweiligen Auftrag und ihr Selbstverständnis deutlich klären, um auf dieser Grundlage ein produktives Ergänzungsverhältnis zu entwickeln. Aus Sicht der Frühförderung ist zu fragen, wie die Frühen Hilfen die Ziele Kinderschutz und Hilfen zur Verbesserung der Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern und Familien letztlich gewichten werden. In der vom Wissenschaftlichen Beirat des NZFH (2009) verabschiedeten Begriffsbestimmung „Frühe Hilfen“ sind beide Ziele berücksichtigt. Bei einer genauen Textanalyse hat man den Eindruck, dass hier um einen Kompromiss gerungen wurde und die Frage der Gewichtung dieser Ziele (noch) nicht endgültig geklärt erscheint (vgl. Abb. 3).

    In vielen einschlägigen Texten werden die Frühen Hilfen als präventiv orientierter Kinderschutz verstanden, der sich nicht nur auf akute Kindeswohlgefährdungen im Kontext des § 8a SGB VIII bezieht, sondern auf Konstellationen, in denen aufgrund belastender psychosozialer Bedingungen eine mögliche Gefährdung droht. Den präventiven Charakter der Frühen Hilfen als vorbeugenden Kinderschutz stellen ZIEGENHAIN & FEGERT (2009c, 15) deutlich heraus, wenn sie unter dem Aspekt der Früherkennung schreiben: „Hierbei geht es nicht um eine situative Einschätzung, ob etwa ein Kind akut gefährdet ist. Vielmehr geht es um die Einschätzung darüber, ob aufgrund vorliegender Risiken die Wahrscheinlichkeit einer Entwicklungsgefährdung besteht“ (vgl. auch ZIEGENHAIN & FEGERT 2009b, 74).

    Sie treffen auch eine quantitative Unterscheidung zwischen einer tatsächlichen bzw. akuten und einer aufgrund von Risikofaktoren möglichen Kindeswohlgefährdung: „Vor dem Hintergrund eines solchen präventiv orientierten Kinderschutzes nehmen Fälle von tatsächlicher Kindeswohlgefährdung (…) nur einen sehr geringen Prozentsatz von geschätzten 5–10 %, ein (Esser & Weinel, 1990)“ (ZIEGENHAIN & FE GERT 2009b, 72; vgl. auch ebd., 75). Weiter betonen sie, „dass die große Bandbreite, die zwischen sehr frühen und niedrigschwelligen Hilfen und einer drohenden oder akuten Kindeswohlgefährdung liegt, nicht immer klar erkennbar wird“ (ZIEGENHAIN & FEGERT 2009a, 49).

    Hier spielen auch terminologische Unschärfen eine Rolle. In der zitierten Literatur taucht meist der Begriff „Kindeswohlgefährdung“ auf, seltener der Begriff „Entwicklungsgefährdung“ (vgl. KÜNSTER, ZIESEL & ZIEGENHAIN 2009, 51; ZIEGENHAIN & FEGERT 2009b, 72). Vermutlich werden beide Begriffe im Kinderschutz-Diskurs identisch verwendet und beziehen sich hauptsächlich auf Vernachlässigung und Misshandlung.

    Abbildung 3. Abb. 3: Gewichtung von (präventivem) Kinderschutz und Sicherung der Entwicklungschancen von Kindern im Verständnis der Frühen Hilfen

    Grafik: Modell Ziele der Frühen Hilfen

    Abbildung 4. Abb. 4: Indikationsgründe von Frühförderung und ihre fachlich-rechtliche Zuordnung

    Grafik: Gründe für Frühförderung

    Auch in der Frühförderung wird der Begriff „Entwicklungsgefährdung“ seit Anfang ihres Bestehens verwendet (vgl. SPECK 1977; Abb. 4), aber in diesem Kontext scheint der Begriff Entwicklungsgefährdung weiter gefasst zu sein als der Begriff Kindeswohlgefährdung bzw. Entwicklungsgefährdung im präventiven Kinderschutz, und zwar auch dann, wenn man die behinderten Kinder nicht mit einbezieht. Gemeint sind Kinder mit psychosozialen Risiken, die in ihrer Entwicklung gefährdet sind, ohne dass dies immer auch mit Kindeswohlgefährdung assoziiert wird. Ich möchte dies am Beispiel von Kindern, die später eine Förderschule („Schule für Lernbehinderte“) besuchen und damit als „lernbehindert“ gelten, verdeutlichen. Diese kommen zu 80 bis 90 % aus sozial benachteiligten Verhältnissen. Ihre häuslichen Lebens-, Entwicklungs- und Lernbedingungen sind also größtenteils – häufig von Lebensbeginn an – durch eine Kombination mehrerer Merkmale gekennzeichnet wie:

    • niedriger Bildungs- und Erwerbsstatus der Eltern und daher nicht selten unsichere und auf Dauer knappe finanzielle Mittel (auch aufgrund öfters auftretender Arbeitslosigkeit),

    • kleinere und schlechter ausgestattete Wohnungen, oft in benachteiligten Wohnvierteln,

    • mehr Geschwister und wenig eigen verfügbarer Wohnraum zum Lernen, Ausruhen, Sich-Zurückziehen,

    • unzureichende Befriedigung grundlegender kindlicher Bedürfnisse (Sicherheit, Geborgenheit, Pflege und Ernährung, Bewegung, Spiel und sonstige Aktivitäten),

    • eine Erziehungspraxis, die wenig Ermutigung und Anregungen zum Lernen in der frühen Kindheit wie auch in der Schule und in einer hoch komplizierten Zivilisation bietet,

    • Hineinwachsen in eine Sprach- und Kulturform, „die von der in der Schule praktizierten und geforderten deutlich abweicht“ (SCHRÖDER 1992, 123; vgl. SCHRÖDER 2000, 145 ff.).

    Kinder im vorschulischen Alter mit diesen Lebens- und Entwicklungserschwernissen nicht auch im buchstäblichen Sinn als „von Behinderung bedroht“ zu bezeichnen, wäre schlicht beschönigend, obgleich sie großenteils nicht oder zu spät von der Frühförderung erfasst werden. Vermutlich werden viele von ihnen auch nicht von den Frühen Hilfen erreicht, obwohl sie unter deprivierenden Bedingungen aufwachsen. Können und sollen die aufgelisteten Bedingungen generell als Indikatoren für eine auch möglicherweise drohende Kindeswohlgefährdung gelten? Rundum deprivierende und damit die kindliche Entwicklung gravierend behindernde Lebensbedingungen gehen oftmals mit massiven emotionalen Vernachlässigungen oder Misshandlungen einher, aber zwingend ist dies nicht. Soll man hier dennoch generell von Kindeswohlgefährdung sprechen? Hier bedarf es inhaltlich-begrifflicher Präzisierungen hinsichtlich Entwicklungsgefährdung im sozialwissenschaftlichen Kontext und des dem Recht entstammenden Begriffs der Kindeswohlgefährdung, der ebenso wie sein Bestimmungswort Kindeswohl im Sozialbereich noch nicht „hinreichend reflektiert und auf der Basis des heutigen pädagogisch-psychologischen Wissens operationalisiert wurde“ (PETERANDER 2010, 49). Geschieht dies nicht, habe ich die Sorge, dass auch wegen eines unterschiedlichen Verständnisses der Begriffe Entwicklungsgefährdung und Kindeswohlgefährdung Kinder in schwierigen Lebensverhältnissen, deren Entwicklung zwar langfristig gefährdet ist, bei denen jedoch keine unmittelbare Kinderschutzproblematik „ins Auge springt“, aus beiden Systemen fallen könnten:

    • aus der Frühförderung, weil dort vor allem von der Kostenträgerseite her der rechtliche Begriff „drohende Behinderung“ als Pendant zum Fachbegriff Entwicklungsgefährdung (zu) eng ausgelegt wird (und psychosoziale Indikationsgründe möglicherweise sogar mit Verweis auf bestehende Angebote der Frühen Hilfen abgelehnt werden),

    • aus den Frühen Hilfen im Sinne des präventiven Kinderschutzes, weil Kindeswohlgefährdung nicht all jene Kinder meinen könnte, die aus sozialwissenschaftlicher und pädagogisch-psychologischer Sicht als entwicklungsgefährdet gelten.

    Beide Systeme sollten als verzahnte Bausteine in einer umfassenden Präventionskette für Kinder mit psychosozialen Belastungen, die es in Deutschland noch nicht gibt (vgl. SKOLUDA & HOLZ 2003, 120), effektiv zusammenarbeiten können. Dies erfordert die differenzierte inhaltliche Reflexion ihres jeweiligen Selbstverständnisses und ihrer Leitbegriffe Entwicklungsgefährdung und Kindeswohlgefährdung.

    Institutionell-organisatorische Klärungen

    Zu den institutionell-organisatorischen Fragen einer Vernetzung von Frühförderung und Frühen Hilfen im Sinne des präventiven Kinderschutzes möchte ich abschließend nur einige skizzenhafte Anmerkungen einbringen:

    Die binäre Frage, ob Frühförderung Teil der Frühen Hilfen werden soll oder umgekehrt die Frühen Hilfen Teil der Frühförderung, erscheint mir nicht unbedingt weiterführend und möglicherweise unnötig polarisierend. Stattdessen hielte ich es für sinnvoll, den Begriff der Frühen Hilfen erneut als Oberbegriff zu verwenden, also weiter gefasst als in einem engen Bezug zu Kindesvernachlässigung und Kindesmisshandlung (vgl. HÖCK 2010). Die erwähnte Begriffsbestimmung des NZFH (2009) scheint sich in diese Richtung zu bewegen, wenn „eine enge Vernetzung und Kooperation von Institutionen und Angeboten aus den Bereichen der Schwangerschaftsberatung, des Gesundheitswesens, der interdisziplinären Frühförderung, der Kinder- und Jugendhilfe und weiterer sozialer Dienste“ für die praktische Umsetzung Früher Hilfen zentral ist. Ähnlich wie NAGGL & THURMAIR (2008a, 64) oder KLEIN (2009) vorschlagen, bietet es sich an, das flächendeckende Netz der Interdisziplinären Frühförderstellen als regionale Kompetenzzentren für Entwicklungsgefährdungen in der frühen Kindheit für das Aktionsprogramm Frühe Hilfen mit zu nutzen, vielleicht auch zu einer infrastrukturellen Basis hierfür auszugestalten. Dazu gehört auch, die diagnostischen Kompetenzen der

    Interdisziplinären Frühförderstellen (einschließlich des Offenen Beratungsangebots) zur Abklärung der Indikation früher Interventionen im Hinblick auf Familien und Kinder als verfügbare Ressourcen einzusetzen (vgl. NAGGL & THURMAIR 2008a, 58 f.; 2008b).

    Die Interdisziplinären Frühförderstellen haben eine hohe Erfahrung in systemimmanenter Vernetzungsarbeit im Sozialraum ihrer Klientel. An diesen Erfahrungen gilt es, im Sinne eines Ausbaus der Frühen Hilfen, verstanden als weit gefasster Begriff, vermehrt anzuknüpfen.

    Es ist dringlich, dass ein abgestimmtes System präventiver Hilfen für Kinder in erschwerten Lebens- und Entwicklungskontexten und ihre Familien entsteht. Darin sollten sowohl die Frühförderung als auch das bisherige Aktionsprogramm Frühe Hilfen tragende Säulen einer Verantwortungsgemeinschaft bilden. Möglicherweise könnte dann eingelöst werden, was den auch heute noch modern anmutenden Vorschlägen und Forderungen der Empfehlungen der Bildungskommission des Deutschen Bildungsrates (DBR 1973) vor bald 40 Jahren aufgrund inkonsequenter, halbherziger Umsetzung verwehrt geblieben ist.

    Der Autor:

    Abbildung 5. Prof. Dr. Hans Weiß

    Portrait des Autors Hans Weiß

    Der Autor:

    Prof. Dr. Hans Weiß

    Fakultät für Sonderpädagogik,

    Postfach 2344, 72713 Reutlingen

    weiss@ph-ludwigsburg.de

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    Quelle

    Hans Weiß: Frühe Hilfen aus Sicht der Frühförderung. Erschienen in: Teilhabe, Die Fachzeitschrift der Lebenshilfe, Nr. 4/10, Jg. 49, S. 150-157. Neuere Texte der Fachzeitschrift Teilhabe ab der Ausgabe 01/11 finden Sie als E-Paper unter www.zeitschrift-teilhabe.de.

    bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet

    Stand: 14.09.2017

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