Sexualität und Geistige Behinderung

Autor:in - Joachim Walter
Themenbereiche: Sexualität
Textsorte: Referat
Releaseinfo: In der Lehranstalt für heilpädagogische Berufe in Götzis fand am 9.April 1994 ein Tagesseminar zum Thema "Sexualität und geistige Behinderung" statt. Referent: Prof. Dr. Joachim Walter
Copyright: © Joachim Walter 1994

Einleitung

Zur Situation:

Es erscheint heute gerade unter dem Aspekt der Integration selbstverständlich, geistig behinderten Menschen dieselben Rechte auf Entfaltung ihrer Persönlichkeit zuzugestehen, wie nicht behinderten Menschen: Aber schließt dies genauso selbstverständlich auch das Recht auf sexuelle Beziehungen ein?

Im alltäglichen Zusammenleben mit geistig behinderten Menschen bereitet dieser liberale Anspruch nach wie vor große Umsetzungsschwierigkeiten. Aktive Sexualpädagogik in Elternhaus und Schule, Paarwohnen, die Erfüllung des Kinderwunsches, ja generell die Verwirklichung sexueller Selbstbestimmung für Menschen mit einer geistigen Behinderung stoßen bei vielen Erzieherinnen, pädagogisch-therapeutischen Mitarbeiterinnen und Eltern an vermeintlich pädagogische Grenzen. Das Sexualleben geistig behinderter Menschen ist oft Gegenstand von Phantasien und Projektionen und löst in ihrem Umfeld häufig Hilflosigkeit und Befangenheit aus.

Veranstalter: Lehranstalt für heilpädagogische Berufe Abt.Fort- und Weiterbildung

Druckrechte: Arbeitsgemeinschaft für Integration behinderter Kinder Vorarlberg

Kontaktadressen:

Dr.Adriane Feurstein Dipl.Ing.Judith Bechtold

Langegasse 1 Halden 18

6850 Dornbirn 6911 Lochau

Tel.05572/35331 Tel.05574/46011

1. Ausgangshypothese

Die Sexualität geistig behinderter Menschen ist weit mehr ein Problem für Eltern, Erzieherinnen und Betreuerinnen, als für die betroffenen behinderten Menschen selbst.

Was will ich damit sagen?

Unser Thema ist erst seit wenigen Jahren für breite Kreise der Angehörigen und Betreuerinnen geistig behinderter Menschen aktuell geworden. Bis vor 10-15 Jahren war die Verhinderung oder Ablenkung sexueller Wünsche geistig behinderter Menschen ein wichtiges pädagogisches Ziel. Die Unterbringung in getrenntgeschlechtlichen Heimen und Anstalten galt häufig sogar als sicherste Form der Empfängnisverhütung. Sexualität wurde so für viele Menschen mit Behinderung zu einem Bereich besonderer Benachteiligung.

Die Problematik im Umgang mit der Sexualität ist aber keineswegs nur bzw. primär durch die geistige Behinderung verursacht, sondern die Bedingungsfaktoren dieses "Mehr" an Benachteiligung an sexueller Interaktion sind in vielfältigen Abhängigkeiten und fremdbestimmten Lebenssituationen geistig behinderter Menschen zu suchen. Schon in früheren Untersuchungen (WALTER 1980; WALTER/HOYLER-HERRMANN 1987) konnten wir herausarbeiten, daß die Sexualität geistig behinderter Menschen und ihr jeweiliges Sexualverhalten in erster Linie abhängig sind von der Toleranzbreite der moralischen Einstellung und den Ge- bzw. Verboten ihrer Eltern und Betreuerinnen.

Vielfältige Vorurteilsbarrieren und sexualfeindliche Rahmenbedingungen in Elternhaus, Schule und Heim ergeben eine "sekundäre soziale Behinderung", die als zusätzliches Handikap das subjektive Wohlbefinden oft weit mehr tangiert als es die geistige Behinderung tut. Diese Barrieren machen aus der Sexualität geistig behinderter Menschen eine verhinderte, ja behinderte Sexualität.

Die zentrale Erkenntnis unserer Untersuchung war, daß nicht nur Sexualität, sondern mit ihr als dem wohl sensibelsten Lebensbereich zugleich Erwachsenwerden und Erwachsensein geistig behinderter Menschen verhindert werden. Sexualität ist so gesehen der exemplarische Fokus einer breiten Blockade der Identitätsentwicklung und Selbstverwirklichung vieler geistig behinderter Menschen. Das Ergebnis sind infantile geistig Behinderte in einer infantilisierenden Umgebung.

Inzwischen hat sich allerdings einiges geändert. Der allgemeine Normalisierungs- und Liberalisierungsprozeß in Wohn- und Werkstätten sowie in Freizeitclubs hat viele Eltern und BetreuerInnenen zum Umdenken motiviert.

Alle neueren behindertenpädagogischen Überlegungen gehen davon aus, geistig behinderten Menschen dasselbe Recht wie nichtbehinderten Menschen auf Entfaltung ihrer Persönlichkeit zuzugestehen. Dabei werden Sexualität und der Wunsch nach Partnerschaft als Bestandteile individueller Persönlichkeitsentwicklung verstanden und sexuelle Entfaltung als Persönlichkeitsrecht eingestuft.

2. Zwischenbemerkung: Sexualität - ein lebenslanger Lernprozeß

Bevor wir uns der Fragestellung "Sexualität und geistige Behinderung" weiter nähern, soll definiert werden, was unter Sexualität verstanden wird.

Der Wiener Psychoanalytiker Siegmund FREUD hat schon zu Beginn dieses Jahrhunderts aufgezeigt, daß Sexualität weit mehr ist als Geschlechtsverkehr. In seinem Aufsatz "Über wilde Psychoanalyse" (1909) grenzt sich Freud von einem engen Sexualverständnis ab:

"Der Begriff des Sexuellen umfaßt in der Psychoanalyse weit mehr ... wir rechnen zum 'Sexualleben' auch alle Betätigungen zärtlicher Gefühle ... Wir sprechen darum lieber von Psychosexualität, legen so Wert darauf, daß man den seelischen Faktor des Sexuallebens nicht übersehe und nicht unterschätze. Wir gebrauchen das Wort Sexualität in demselben umfassenden Sinne, wie die deutsche Sprache das Wort 'lieben'."

Und Freud führt den Gedankengang unter therapeutischem Aspekt weiter: "Wir wissen auch längst, daß seelische Unbefriedigung mit allen ihren Folgen bestehen kann, wo es an normalem Sexualverkehr nicht mangelt, und halten uns als Therapeuten immer vor, daß von den unbefriedigten Sexualstrebungen ... oft nur ein geringes Maß durch den Koitus oder andere Sexualakte abzuführen ist." (FREUD 1909, S.120f)

Diese Überlegung ist für unsere Fragestellung wichtig. Denn leider wird immer wieder aus falsch verstandener Solidarität mit den behinderten Menschen geraten, stimulierende Sexualpädagogik zu betreiben und aktiv "Hand anzulegen" nach dem Motto: "Jedem Behinderten seinen Orgasmus!" Dem wäre im Freundschen Sinne der Psychosexualität eher ein anderes Motto entgegenzuhalten, etwa: "Rettet die Zärtlichkeit!" - "Weg mit der Genitalfixierung!"

Ich fasse zusammen: Sexualität ist mehr als Genitalsexualität, meint also nicht nur Geschlechtsverkehr!

Alle heute gängigen Sexualtheorien (mit oder ohne Triebkonzept) sind sich einig, daß das menschliche Sexualverhalten nicht "von Natur aus" festgelegt ist, sondern als Produkt soziokultureller und sozialer Lernprozesse angesehen werden muß. Dazu gehört auch die Modellierung sexueller, zärtlicher und sinnlicher Bedürfnisse und Erlebnisweisen, sowie der Erwerb entsprechenden Sexualwissens.

So gesehen ist Sexualität ein lebenslanger Lernprozeß, dessen Ursprung womöglich vorgeburtlich im Mutterleib, zumindest aber in der frühesten Eltern-Kind-Beziehung liegt.

Als Paradebeispiel für Sexualität als Lernprozeß gilt Victor, ein um 1800 im Süden Frankreich aufgegriffener Junge. Man fand ihn nackt im ungefähren Alter von 11 oder 12 Jahren. Es wurde angenommen, daß er von früher Kindheit an allein in der Wildnis lebte. KENTLER berichtet (1985,S.22f):

Der Junge wird nach Paris gebracht. Pinel, damals der berühmteste Psychiater, untersucht ihn und kommt zu dem Ergebnis, dieser Junge sei so schwer schwachsinnig, daß ihm nicht zu helfen sei. Jean Itard, Chefarzt der ersten Taubstummenanstalt in Paris, widerspricht ihm. Itard meint, der Junge sei nicht von Natur, sondern durch die kulturelle und erzieherische Vernachlässigung so stark behindert. Er übernimmt seine Erziehung.

Der Junge muß tatsächlich hochintelligent und außerdem von außerordentlich robuster Gesundheit gewesen sein (sonst hätte er wohl auch nicht überlebt). Er macht unter der Anleitung Itards Riesenfortschritte. Er lernt, sich gut zu benehmen, so daß Itard ihn auf Gesellschaften mitnehmen kann. Er lernt sogar lesen und schreiben. Nur drei Fähigkeiten bleiben so unterentwickelt wie am ersten Tag: Victor lernt nie, für seinen Lebensunterhalt selbst zu sorgen, er lernt nie richtig sprechen, und er bleibt - obwohl gesund - sein Leben lang unsexuell.

Warum fehlt die Sexualität?

Itard hatte bei seinem Zögling festgestellt, daß dessen Haut weitgehend unempfindlich war: Sie reagierte weder auf heiße noch kalte, weder auf schmerzhafte noch zärtliche Reize. (Wir kennen dieses Phänomen der Hautunempfindlichkeit auch von manchen schwerst mehrfachbehinderten Menschen.)

Zur Förderung der Hautempfindlichkeit ordnete Itard heiße Bäder, trockene Massagen der Wirbelsäule und Kitzeln in der Lendengegend an. Als Itard aber bemerkt, daß Lustgefühle geweckt werden und erste Gliedversteifungen entstehen, bekommt er Angst, ob er da nicht eine Entwicklung fördere, die er bald nicht mehr steuern könne - und er setzt die Behandlung ab. Er fürchtet, Victor würde das entdeckte Bedürfnis womöglich in aller Öffentlichkeit zu befriedigen suchen. Er hat Angst davor, wie die Umwelt reagieren werde, wenn es zu "Handlungen von empörender Anstößigkeit" komme. (Offensichtlich schon damals ein Problem: Onanie in der Öffentlichkeit.)

Von verschiedenen Untersuchungen wurde ebenfalls die Modellierung der Sexualität in der frühen Mutter-Kind-Beziehung betont. So hat z.B. Rene SPITZ (1964) festgestellt, daß alle Kinder mit optimaler Beziehung zur Bezugsperson, meist die Mutter, mit ca. 10 - 12 Monaten an ihrem Geschlechtsorgan spielten. Dieses Verhalten fehlte bei Kindern im Säuglings- und Waisenhaus trotz guter körperlicher Grundversorgung. Aus diesen Erkenntnissen der Hospitalismusforschung kann gefolgert werden, daß Sexualität genauso wenig entsteht bzw. eben rudimentär bleibt, wie die Sprache, wenn sie nicht unterstützt und angeleitet wird.

Die Art, wie ein Kind Zärtlichkeit und Zuwendung beim Füttern, Wickeln, beim An- und Ausziehen erlebt, prägt offenbar maßgeblich sein späteres sexuelles Verhaltensmuster. Für den Prozeß der emotionalen und sozialen Entwicklung der sexuellen Erlebnisreaktionen ist also nicht eine spezifische sexuelle Stimulation entscheidend, "sondern vor allem die gesamte körperlichseelische Befindlichkeit, welche abhängig ist von der Art und Weise der mütterlichen Zuwendung". (FRICKER/LERCH 1976)

3. Pubertät und Aspekte der psychosozialen Entwicklung geistig behinderter Jugendlicher

Die Pubertät ist für alle Kinder und Jugendliche ein leidvoller Prozeß körperlicher und psychischer Umstrukturierungen voller Erschütterungen und oft jähen Umbrüchen im Gesamtverhalten und Gesamtempfinden, die sich bis zu Krisen zuspitzen können. Doch die Entwicklungspsychologie sieht Pubertätskrisen weder als abnormale noch als krankhafte Phänomene, sondern als typische z.T. sogar milieureaktive psychische Verarbeitung der Entwicklungsphase des Jugendalters.

Die Verhaltensauffälligkeiten sind Ausdruck des psychischen Umstrukturierungsprozesses vom abhängigen Kind zum selbständigen Erwachsenen. Verhalten sich Jugendliche dabei völlig angepaßt und unauffällig, so ist dies eher ein alarmierendes Zeichen einer pathologischen Entwicklung als die rebellischen Akte Jugendlicher.

Es kann davon ausgegangen werden, daß geistig behinderte Kinder und Jugendliche in der Regel denselben körperlichen und psychischen Umstrukturierungsprozeß in Pubertät und Adoleszenz durchleben wie ihre nichtbehinderten Altersgenossen. Allerdings meist unter anderen Prämissen, die eine Benachteiligung ergeben. Dazu gehören vor allem die Einstellungen der Erzieherinnen und die isolierte Situation im Elternhaus oder Heim. Man traut behinderten Kindern nicht nur weniger zu, sondern erlaubt ihnen auch weniger. Deshalb sind ihre Chancen der Selbstverwirklichung in der spielerischen Auseinandersetzung mit Gleichaltrigen deutlich geringer und eingeschränkter. Diese Faktoren wirken sich häufig potenzierend auf den Verlauf der Jugendkrise aus.

aus.

Im folgenden sollen neun typische Aspektverschiebungen der Pubertäts- bzw. Jugendkrise geistig behinderter Jugendlicher angesprochen werden:

3.1 Die Diskrepanz zwischen Sexual-Alter und Intelligenz-Alter

Die bisher erschienenen Publikationen über die Sexualentwicklung geistig behinderter Menschen betonen übereinstimmend, daß bis auf wenige Syndrome die sexualbiologische Reifeentwicklung altersgemäß verlaufe, unabhängig von der Behinderung (vgl. RETT 1981; KREBS 1992). Das Sexualalter entspricht weitgehend dem Lebensalter (wobei unter Sexualalter das äußere Erscheinungsbild der primären und sekundären Geschlechtsmerkmale verstanden wird und nicht unbedingt auch die Zeugungsfähigkeit). Wenn zudem der traditionelle Begriff des Intelligenzalters übernommen wird, dann leuchtet ein, daß das Problem der Pubertät geistig behinderter Jugendlicher in erster Linie in der Diskrepanz zwischen: Sexualalter und Intelligenzalter liegt.

Die ungleichzeitige Abfolge einerseits der physiologischenkörperlichen Reifungsprozesse und andererseits der psycho- sozialen Entwicklungsprozesse stellt bekanntlich auch für nichtbehinderte Jugendliche ein massives Pubertätsproblem dar. Auch für nichtbehinderte Jugendliche ist es zuweilen enorm schwer, mit diesen Spannungen und inneren Konflikten umzugehen. Sie haben aber aufgrund vernünftiger Einsicht mehr oder weniger die Möglichkeit zur kompensatorischen Konfliktverarbeitung und Sublimation. Geistig behinderte Jugendliche tun sich wegen ihrer Behinderung und Retardierung weit schwerer zu erfassen, was in ihnen vorgeht, geschweige denn dies emotional zu verarbeiten. Sie empfinden die Veränderungen, können aber die körperlichen Empfindungen nicht deuten oder gar sublimieren.

3.2 Infantile Regression: Rückfall in kindliche Erlebens- und Verhaltensweisen

Man sagt, wer einen Sprung nach vorn machen will, muß Anlauf nehmen. Die körperlichen, psychischen und sozialen Entwicklungsprozesse sind ein gewaltiger Sprung nach vorne. Deshalb mobilisiert das kindliche Ich alle psychischen Energien, um mit diesem permanenten Veränderungsprozeß fertig zu werden. Dabei greift es auf frühere Konfliktlösungsstrategien zurück. Doch das hat zur Folge, daß gleichzeitig alle früheren ungelösten Konflikte aus der Kindheit wieder aufbrechen und frühkindliche Bedürfnismuster aufleben.

Viele Eltern beobachten bestürzt, daß ihr 13jähriger sie plötzlich mit einem unmöglich kindisch-läppischen Verhalten konfrontiert. ("Ja, isch der no gscheid?" - fragt Oma entsetzt - "jetzt isch er niebergschnappt!")

In diesem Zusammenhang sei auch die Neigung vieler geistig behinderter Jugendlicher erwähnt, obszöne Worte zu verwenden. In brutaler roher Gassensprache titulieren sie Bekannte, Eltern oder Lehrerinnen z.B. mit "Arschficker" oder "Wichser". Die Freude über den provozierten Schock der Eltern oder Lehrerinnen ist groß, obwohl inhaltlich wohl kaum die Wortbedeutungen erfaßt werden.

Der Rückgriff auf frühkindliche Phasen aktualisiert aber auch bei behinderten Kindern die oft schicksalhaft erlebten Frustrationen im frühen Kindesalter: z.B. den unbewußt miterlebten Schock und die anfängliche Ablehnung ihrer, Behinderung. Dann die notwendigen Krankenhausaufenthalte, die häufige Trennung von der Mutter, die ausgestandenen Ängste und Verzweiflungen der Eltern. Sie erschweren es überaus, in früher Kindheit so etwas wie ein Grund-/Urvertrauen aufgrund befriedigter Bedürfnisse zu entwickeln.

Dem Kind fehlte seinerzeit die Einsicht in die Notwendigkeit medizinisch-therapeutischer Schmerzzufügung; es erlebte nur die ohnmächtige Auslieferung an eine willkürlich und bedrohlich erfahrene Übermacht. Ein diffuses Urmißtrauen wird nun in der Pubertät erneut aktualisiert, teils als massive Kontaktscheu und Apathie, teils als aggressive Ablehnung jeglicher Hilfe und Zuwendung, teils aber auch in verzweifelten Anklammerungsversuchen und dem unbändigen Wunsch, jetzt und auf der Stelle das zu bekommen, was gefordert wird. Die geringe Frustrationstoleranz und arrogante Versorgungshaltung mancher behinderter Jugendlicher haben ihre Wurzeln in den frühkindlichen Frustrationserfahrungen.

3.3 Wer bin ich? - Oder: Die Identitätskrise und schmerzhafte Erkenntnis einer behinderten Identität

Die Frage "Wer bin ich?" wird zur zentralen Problematik des Jugendalters. Doch behinderte Jugendliche erkennen zusätzlich, daß sie anders sind. Sie erleben ihre Andersartigkeit sehr leidvoll als Minderwertigkeit. Viele geistigbehinderte Jugendliche überraschen ihre Eltern mit der bohrenden Frage: "Mama, Klaus sagt, ich bin behindert. Mama, was ist behindert?" (Und Mama sagt sehr wahrscheinlich: "Du bist doch gar nicht behindert.")

Für viele Eltern sind die bohrenden Fragen ihrer behinderten Kinder nach dem Grund der Behinderung nur schwer auszuhalten, erinnern sie doch an frühere Verletzungen, Vorwürfe seitens der Angehörigen und der Umwelt wegen des behinderten Kindes. Hierin liegt aber das existentielle Zentralproblem jedes behinderten Jugendlichen. Wie soll er seine Behinderung akzeptieren und in seine Identität integrieren lernen, wenn seine engsten Bezugspersonen die Auseinandersetzung mit seiner Behinderung nicht bejahend abgeschlossen haben?

Es ist anzunehmen, daß auch schwerer behinderte Jugendliche das Akzeptanzproblem der eigenen Behinderung erahnen und leidvoll durchleben. Aber allen ist gemeinsam, daß sie häufig allein gelassen werden, wie auch ihre Eltern nur selten seelsorgerliche Hilfe und Begleitung fanden zur Bewältigung der Behinderung ihres Kindes.

Typische Verhaltensauffälligkeiten wie z.B. manche Delikte (Ladendiebstähle) oder exhibitionistische Handlungen resultieren häufig aus dem Versuch, als abgelehnter Außenseiter den nichtbehinderten Altersgenossen zu imponieren und dadurch das eigene Selbstwertgefühl aufzubessern. (Aus dem Alltag der Sexualberatung Jugendlicher ist bekannt, daß viele sexuelle Auffälligkeiten auf nicht-sexuelle Motive - wie Imponiergehabe - zurückzuführen sind.) Neben der erhofften Anerkennung durch Gleichaltrige kann es oft auch eine Rebellion gegen die restriktiven Verbote der Eltern oder Flucht aus der häuslichen Einschränkung sein.

3.4 Die Problematik des zunehmenden Körperbewußtseins

Mit der Frage nach der Identität ("Wer bin ich?") ist eng verbunden die Problematik der Akzeptierung des eigenen Körpers: "Seh' ich so aus?"

Es geht um die Akzeptierung der äußeren Erscheinung. Wenn sich schon sog. "normale" Jugendliche intensiv mit dem eigenen Körper beschäftigen, dessen Aussehen, Gestalt, die Entwicklung der Geschlechtsmerkmale und der aufregenden Erfahrung sexueller Erregung - um wieviel mehr muß dies z.B. für Jugendliche mit Körperbehinderung oder anderer Behinderung zum Problem werden.

Nicht selten kommt es zu zwanghaften Vergleichen mit Nichtbehinderten, zur Über-Identifikation und zur Idealisierung eines vollkommenen, aber letztlich unerreichbaren Körperschemas. (Unsere jugendzentrierte Konsumwelt trägt per Werbung in Fernsehen und Zeitschriften nicht gerade hilfreich dazu bei.)

Die Übereinstimmung mit körperlichen Attraktivitätsnormen wird zur entscheidenden Determinanten des individuellen Status in der peer-group. Abweichungen von der Norm haben beträchtliche soziale Nachteile und bedeutsame Rückwirkungen auf das Selbstbild des Individuums. Das Anderssein wird sehr belastend empfunden und führt nicht selten zu einer blockierenden Fixierung an das Stigma der Behinderung. Die Vergröberung der Haut, die Pickel, Akne, die allgemeine Vergröberung des Körperbaus der Gliedmaßen und auch des Gesichtsausdrucks hat bei fast allen behinderten Jugendlichen auch eine Verstärkung der Primärsymptome ihrer Behinderung zur Folge.

Der offene Mund vieler geistig behinderter Jugendlicher wirkt nun noch deutlicher; die motorische Unsicherheit - auch bei nichtbehinderten Jugendlichen ein Problem - unterstreicht nun in Mimik und Gestik noch mehr die Behinderung. Viele Jugendliche mit Down-Syndrom beginnen jetzt zu stottern und zu poltern. Die Symptome der Behinderung werden in der Pubertät ganz allgemein vergröbert und für Außenstehende dadurch rascher erkennbar und deutlicher stigmatisierbar.

Das hat ungeahnte soziale Folgen: Lehrer, Freunde, Erzieher und Eltern gehen merklich auf Distanz, da mit dem Verlust des naiv Kindlichen und hilflos Liebenswerten auch die spontane Bereitschaft der Bezugsperson nachläßt, die/den Jugendliche/n in den Arm zu schließen und zu liebkosen. Ein Teufelskreis leidvollen Bewußtwerdens eigener Körperveränderungen. Nicht wenige behinderte Jugendliche versuchen, diesem tragischen Dilemma durch kontaktvermeidende Distanz zu entgehen oder gar durch Suizid ein Ende zu bereiten.

3.5 Erste Regelblutung und erster Samenerguß

Viele geistig behinderte Jugendliche erleben das Sprießen ihrer Schambehaarung und die Entwicklung weiterer Geschlechtsmerkmale mit großem Interesse. Allerdings werden die meisten unaufgeklärt von der ersten Regelblutung bzw. dem ersten Samenerguß überrascht, da die biologisch-physiologische Erklärung seitens der Eltern oder Erzieherinnen ausblieb, weil sie so schwer theoretisch zu vermitteln ist.

Für Jungen führt das Erleben der Pollution häufig zur künftig mehr oder weniger oft praktizierten Selbstbefriedigung. Bei der Pollution im Schlaf bleibt das Problem des oft fälschlich vermuteten Bettnässens ("Ich hab ins Bett gemacht!"). Sofern nicht rechtzeitig sexualpädagogisch über die Zusammenhänge informiert worden ist, sind peinliche Scham- und Minderwertigkeitsgefühle das vermeidbare Resultat.

Bei uninformierten Mädchen kann die Menarche heftige Ängste, krank zu sein oder gar sterben zu müssen, auslösen. ("Mama, bin verletzt, verblute - mein Bett ganz voller Blut!") Angst und Ekel sind bei diesen unvorbereiteten Mädchen die Folge, was zu Abscheu gegenüber dem Genitalbereich und der Sexualität führen kann.

3.6 Selbstbefriedigung/Masturbation

Zur neuen Erfahrung der eigenen Körperidentität gehört für die meisten Jugendlichen in der Pubertät auch das behutsame Experimentieren mit dem eigenen Körper. Untersuchungen zur Jugendsexualität stellen fest, daß über 90 % der männlichen Jugendlichen und ca. 70 bis 80 % der weiblichen Jugendlichen masturbieren (SIGUSCH/SCHMIDT 1973).

Bekanntlich wird heute von Psychologen und Kinderärzten durchgängig der Standpunkt vertreten, daß Selbstbefriedigung eine harmlose und natürliche Entwicklung zu einer ausgereiften Sexualität sei und daß kein Grund bestehe, einen Jugendlichen an dieser Tätigkeit zu hindern oder sie ihm gar zu verbieten.

Für schwerstbehinderte Menschen wird Selbstbefriedigung die wohl lebenslang einzige Form sexuellen Lustgewinns bleiben. Aufschlußreich ist auch, daß die Form der Masturbation geistig behinderter Menschen von deren Behinderungsgrad abhängt: Je höher das Intelligenzniveau, um so eher verwenden sie die eigene Hand, je massiver die Behinderung, um so häufiger der Einsatz von Gegenständen, vor allem Spielzeug. Oft werden auch Kleidungsstücke der Eltern oder der Geschwister eingesetzt. Häufig wird der Genitalbereich an Tischkanten und Möbelstücken gerieben, so daß es sogar zu blutigen Verletzungen kommen kann. In diesen Fällen ist eine behutsame Einführung in erfolgreiche Masturbationstechniken angebracht.

Die Masturbation in der Gruppe, am Arbeitsplatz oder in der Öffentlichkeit wird häufig zum Problem. Allerdings ist dies eine pädagogische und keine medizinische Problematik. Geistig behinderten Menschen muß durch Diskriminationslernen beigebracht werden, wo sie sozial akzeptabel masturbieren dürfen. Selbstbefriedigung in der Öffentlichkeit hat nur zusätzliche negative Stigmatisierung zur Folge - als weiteres Hindernis sozialer Integration. Allerdings muß dem erzieherischen "hier nicht!" ein sexualpädagogisch positives Signal des "dort okay!" folgen.

Die Frage, ob ein behinderter Mensch zu häufig bzw. zu exzessiv masturbiere, wie es viele Eltern besorgt annehmen, kann nicht generell beantwortet werden. Die individuellen Befriedigungswünsche schwanken zwischen täglich mehrmals, wöchentlich oder ein- bis zweimal im Monat. Allerdings ist bekannt, daß Selbstbefriedigung dort gehäuft auftritt, wo private Rückzugsmöglichkeiten, anregende Freizeitbeschäftigung und aktivierendes Lebensmilieu fehlen. Sie kann dann als Symptom für Mangelerscheinungen interpretiert werden. (Für über 80 % geistig behinderter Jugendlicher ist Fernsehen bekanntlich die einzige Freizeitbeschäftigung.)

3.7 Sexuelle Triebhaftigkeit

Aus den bisher vorliegenden Untersuchungen zur Sexualität geistig behinderter Menschen läßt sich folgern, daß die sog. sexuelle Triebhaftigkeit im Regelfall keineswegs stärker ist, als im Normbereich nichtbehinderter Mitbürger. Einige Autoren sehen die sexuelle Triebdynamik eher generell herabgesetzt (HARBAUER 1976; RETT 1977).

Wenn wir allerdings aus psychologischer Sicht die Äußerungsformen sexueller Erregung als gelernt bzw. erworben verstehen, dann können sowohl zunehmende Trägheit als auch Hypersexualität u. a. auf die beeinträchtigten Lernmöglichkeiten und die oft jahrelange Hospitalisierung zurückgeführt werden.

Wo sexuelle Fehlhandlungen festgestellt werden, war z.B. Neugierde der Grund, warum ein geistigbehinderter Heranwachsender einem Mädchen auf dem Spielplatz unter den Rock griff. Er wollte auch einmal sehen, wie Mädchen "da unten" aussehen. Die elterliche Abschirmung und "Over-Protection" hatte ihm den Zugang zu altersentsprechendem Sexualwissen verwehrt.

Durch die Auseinandersetzung mit der Problematik des sexuellen Mißbrauchs bzw. der sexuellen Kindesmißhandlung wurde in den letzten Jahren zunehmend erkannt, daß sexuell auffälliges und nicht altersadäquates Verhalten Folge eines sexuellen Mißbrauchs sein kann (vgl. ENDERS 1990). Wir wissen noch zu wenig über sexuelle Übergriffe gegenüber geistig behindertem Menschen. Doch dürfte die Dunkelziffer noch höher sein als bei nichtbehinderten Mädchen und Jungen. Wenn besonders auffälliges Sexualverhalten bei geistig behinderten Kindern und Jugendlichen auftritt, ist diagnostisch immer auch eine sexuelle Mißhandlung abzuklären.

3.8 Frühe erotische Erfahrungen mit Gleichaltrigen

Neben der unmittelbaren Erfahrung des eigenen Körpers als Lustquelle sammeln die meisten Jugendlichen erste erotische Erfahrungen im Umgang mit dem anderen Geschlecht im Schonraum der peer-group. Die ersten verliebt-scheuen Küsse, das wohlig-warme Gefühl eines zärtlichen Körpers, die prickelnde Erfahrung fremder Nacktheit gehören zu den aufregendsten Erlebnissen Jugendlicher. Dabei kommt es allerdings viel später zum Geschlechtsverkehr, als sich unsere sorgenvollen Erzieherängste ausmalen.

Leider sind auch hier wiederum geistig behinderte Jugendliche im Nachteil. Anders als ihre Geschwister werden sie nur in Ausnahmefällen erotische Beachtung finden und ganz selten sich selbst als für andere attraktiv erleben. Dadurch fehlt ihnen die entscheidende Gelegenheit, die Bejahung oder gar Bewunderung durch einen Partner positiv zur Akzeptanz des eigenen Körpers und zum Aufbau eines stabilen Selbstbildes zu nutzen. Der fehlende Kontakt mit nichtbehinderten Gleichaltrigen ist ein zentrales Handikap für behinderte Jugendliche. Durch aggressive Kontaktversuche und Imponiergehabe oder durch plumpe Anmache zeigen sie ihre Wünsche, beachtet und akzeptiert zu werden.

3.9 Die Schwierigkeit, erwachsen zu werden oder: die fehlende Ablösung aus dem Elternhaus

Die Adoleszenzkrise spitzt sich in der Normalbiographie nichtbehinderter Jugendlicher zur zentralen Frage der Ablösung vom Elternhaus zu. Die psychosoziale Aufgabe besteht gerade im Aufbau einer eigenen Identität durch Lösung von der Elternautorität. Dies gilt so auch für geistig behinderte Heranwachsende. Doch leider wird der notwendige Ablösungsprozeß oft erschwert.

In der Betreuung ihrer behinderten Kinder sehen viele Eltern eine für sie erfüllende Lebensaufgabe. Sie können sich überhaupt nicht vorstellen, daß ihr behindertes Kind einmal nicht mehr bei ihnen wohnen wird und reagieren mit diffusen Trennungsängsten, was die geistig behinderten Jugendlichen meist noch stärker emotional - durch Verwöhnung - bindet. Obwohl der 24-Jährige längst mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Werkstatt für Behinderte fahren könnte, wird er von der Mutti im privaten PKW hinkutschiert. Oder: die typische Reaktion auf den Wunsch nach einer Freundin ist der Vorwurf. "Was, du willst mich verlassen!". Natürlich wollen die behinderten Jugendlichen die fürsorgliche Überbehütung loswerden, ohne aber die emotionale Geborgenheit zu verlieren.

Doch nicht nur für Eltern und Erzieherinnen, sondern auch für die Öffentlichkeit in unserer Gesellschaft ist mit dem Bild der geistigen Behinderung eng die Vorstellung einer lebenslangen Unfähigkeit verbunden, den Status und die Norm des reifen, mündigen und unabhängigen Erwachsenen zu erreichen, wie ihn unser Alltagsverständnis definiert. Mit dem Etikett "geistig behindert" verbindet das Alltagsverständnis in einem einheitlichen Behinderungssyndrom assoziativ Unselbständigkeit, Abhängigkeit, geringe Leistungsfähigkeit, Unreife, Ehelosigkeit, keine oder allenfalls infantile Sexualität.

Die Perspektive einer glückenden Daseinsgestaltung als Erwachsener setzt aber relative Selbständigkeit und Unabhängigkeit auch in Fragen der Sexualität und der Partnerwahl voraus. Hierin liegt der zentrale Unterschied zu Kindheit und Jugend. (In Elternhaus, Schule und Behindertenheimen wird dieser Übergang zum Erwachsenenalter selten deutlich differenziert. Die pädagogische Arbeit mit der Kindergruppe setzt sich ohne Unterschied im Erwachsenenalter weiter fort, als ob geistig behinderte Menschen nie "erwachsen" würden.)

4. Sexuelle Partnerschaft - beschützte Ehe

4.1 Genitalsexuelle Kontakte

Was geistig behinderte Menschen mit Heirat und Ehewunsch verbinden und wieweit sie überhaupt den Genitalbereich in ihr soziosexuelles Verhalten einbeziehen, ist bisher kaum empirisch untersucht worden. Dennoch sind sehr oft seitens der Eltern und Betreuerinnen latente Ängste vor einer potentiellen Schwangerschaft herauszuhören.

Im allgemeinen kann aber davon ausgegangen werden, daß sich das partnerschaftliche Interesse geistig behinderter Menschen nicht primär auf den Geschlechtsverkehr bezieht. Mit Freund oder Freundin wird eher jemand gesucht, der ganz zu einem gehört. Obendrein weist die Genitalsexualität schwerstbehinderter und schwerst mehrfach-behinderter Menschen selten eine soziale partnerzentrierte Komponente auf, sondern äußert sich meist in Form der Masturbation oder gar so diffus, daß oft aggressive Beimischungen auffallen, deren sexueller Anteil viele BetreuerInnen nicht erkennen.

1982 hat eine amerikanische Untersuchung erstmals empirisch nachgewiesen und dabei sehr eindrücklich verdeutlicht, daß mit zunehmender geistiger Behinderung die genitalsexuellen Aktivitäten abnehmen (CHAMBERLAIN 1982 in KREBS 1985).

KREBS folgert, daß "der genitalsexuelle Vollzug hierzulande unter mittel- und schwergradig geistig Behinderten nur von einem relativ geringen Prozentsatz - etwa 10 - 15 % bekannt" sei und daß "außerordentlich schwankende, fließende Übergänge sexueller Verwirklichung vorliegen, dies auch bei äußerem Anschein nach partnerschaftlich sehr engen und sexuellen intimen Kontakten" (1985, S.741). Auch SCHRÖDER geht davon aus, daß "wir bei geistig behinderten Paaren gelegentlich ein ihre Bedürfnisse voll befriedigendes Intimleben ohne geschlechtliche Vereinigung annehmen können" (1982, S.154).

Die häufig unbedachten Antwortreaktionen der Eltern und Mitarbeiterinnen auf Ehewünsche geistig behinderter Menschen bestehen meist aus Vertröstungen, ausweichender Notlüge, Ablenkung, harter Konfrontation mit der Realität ("du bist doch behindert!") oder im Lob der Ehelosigkeit. So schlägt EGG in ihrem Elternbuch vor, wie die "Schönheit des Ledigstandes" durch orale Ersatzbefriedigung strategisch erreicht werden kann:

"Wenn Werner sagt, er wolle die Brigitte heiraten und ich ihn dann frage, was sie dann essen werden, da das Mädchen nicht kochen kann, so fällt er die Entscheidung zwischen Ehe mit Brigitte und dem Genuß der mütterlichen Kochkünste sehr bald zu Gunsten der letzteren. Denn das gute Mittagessen ist eine Weltlichkeit, die nur die Mutter verwirklichen kann ..."(1966).

In den letzten Jahren haben sich jedoch immer mehr Eltern und Betreuerinnen nicht mehr mit diesen Antworten zufriedengegeben und nach anderen Wegen gesucht. Ablenkung oder psychologische Uminterpretation der Ehewünsche als reiner Wunsch nach Nähe und pures Imitationsverhalten wird nicht mehr akzeptiert. Die Möglichkeit einer "beschützten Ehe" rückte zunehmend ins Blickfeld. Die Realisation gelingt allerdings nur zögernd.

4.2 Beschützte Ehe und eheähnliche Gemeinschaft

Programmatisch läßt sich "beschützte Ehe" als Sonderform einer Ehe bei geistiger Behinderung definieren, die sozialpädagogisch begleitet wird, oft im Verbund mit einer Wohnstätte.

In ihrer Wohnstättenumfrage, die die Bundesvereinigung Lebenshilfe 1983 in Mitgliedseinrichtungen durchführte, bejahten nur 11,5 % (n = 139) die Frage, ob es in der Wohnstätte Eheschließungen und Paare von geistigbehinderten Bewohner gibt. Neuere umfassende Daten fehlen.

Wohl existieren unseres Wissens zunehmend in kirchlichen Großheimen und Anstalten einzelne Versuche, eheähnliche Gemeinschaften pädagogisch zu begleiten oder zumindest sexuelle Partnerschaften zu tolerieren, doch man "erfährt meist nur hinter vorgehaltener Hand darüber, und es wird auch sofort um Verschwiegenheit gebeten" (SCHRÖDER 1977, S.75).

Im traditionellen Bereich der Diakonie oder Caritas ist es nach wie vor relativ schwer, sog. "wilde Ehen" geschäftsunfähiger geistig behinderter Menschen zu akzeptieren. Manches behinderte Paar könnte wohl im beschützten Raum zusammenleben, ohne daß die standesamtliche Trauung erfolgte, die diesem Paar oft wegen fehlender Geschäftsfähigkeit nicht möglich ist. Aber da ohne Standesamt keine kirchliche Trauung und im innerkirchlichen Raum Sexualität aber nur innerhalb der legalisierten Ehe denkbar ist, schließt sich für die geistig behinderten Menschen ein weiterer Kreis der Beeinträchtigung durch ethisch-moralische Barrieren.

4.3 Die rechtliche Situation

(Stand 1994, Deutschland)

Aus der Sicht der derzeitigen Rechtsprechung ist die Frage, ob geistig behinderte Menschen überhaupt heiraten dürfen, nicht generell zu beantworten.

Das bisher geltende Recht der Vormundschaft und Pflegschaft, das eine klare Aussage zur Geschäftsfähigkeit des Betroffenen traf und es beschränkt Geschäftsfähigen möglich machte, mit Zustimmung ,des Vormundes zu heiraten, ist durch das neue Betreuungsgesetz seit dem 1.1.1992 abgelöst worden. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe hat 1993 eine kleine Broschüre mit dem Thema "Heirat nicht ausgeschlossen? Zur Eheschließung von geistig behinderten Menschen" herausgegeben. Ich zitiere im folgenden aus dieser Broschüre:

"Da keine Aussage zur Geschäftsfähigkeit mehr getroffen wird, ist es auch nur logisch, daß mit der Bestellung eines Betreuers keine Aussage zur Ehefähigkeit verbunden ist. Das Betreuungsgesetz sieht insbesondere keine Möglichkeit einer rechtlich verbindlichen Feststellung der Eheunfähigkeit vor, läßt es auch nicht zu, einen Einwilligungsvorbehalt auf Willenserklärungen zu erstrecken, der auf das Eingehen einer Ehe gerichtet ist." Da beschränkte Geschäftsfähigkeit weggefallen ist, gibt es bei Volljährigen auch keine Zustimmung des Vormundes zur Eheschließung mehr.

"In Zukunft hängt die juristische Frage der Ehefähigkeit davon ab, ob die Personen, die heiraten wollen, die Geschäftsfähigkeit besitzen, die für eine Eheschließung gesetzlich vorausgesetzt wird. In der Regel wird das der Standesbeamte, bei dem das Aufgebot bestellt wird, zu prüfen haben; er muß sich dabei selbst ein Bild verschaffen, ob eine Klärung der Frage der Geschäftsfähigkeit erforderlich ist." (In diesem Falle müßte er mit dem Vormundschaftsgericht rückkoppeln.)

"Eine Ehe im rechtlichen Sinne wird von dem Standesbeamten durch übereinstimmende Willenserklärung der Verlobten, die erklären, die Ehe miteinander eingehen zu wollen, geschlossen (§ 13 Ehegesetz) ... Ein Geschäftsunfähiger kann diese Willenserklärung nicht wirksam abgeben. Ein Ersetzen dieser Willenserklärung ist nicht möglich. ... Man kann sie nicht von der Zustimmung oder Billigung des Betreuers oder des Gerichtes abhängig machen."

Allerdings können Eheverträge und Gütergemeinschafts-Regelungen durch den gesetzlichen Vertreter bei unter Betreuung stehenden geschäftsfähigen Ehegatten abgeschlossen werden. Die unter Betreuung stehenden geschäftsfähigen Ehegatten können einen Ehevertrag über die güterrechtlichen Verhältnisse in ihrer Ehe nur selbst abschließen, bedürfen aber der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.

"Durch den Abschluß von Eheverträgen lassen sich vermögensrechtliche Konsequenzen, die vielleicht Eltern geistig behinderter Menschen die Eheschließung mit Skepsis betrachten lassen, im gewünschten Sinne regeln." (S. 15ff)

So sehr einerseits diese Bemühungen um beschütztes Paarwohnen zu begrüßen sind, ist doch kritisch zu vermerken, daß sich hier leicht ein neues Vorurteil fixieren kann. Denn es besteht die Gefahr, geistig behinderte Menschen in eine eheähnliche Partnerschaft oder gar Ehe zu drängen, um die eigene traditionelle Ehe- und Sexualmoral zu retten. Unseres Erachtens ist dies eine Art "Zwangsbeglückung". Wer ohne Partner bzw. Partnerin glücklich lebt, dem braucht kein solcher aufgezwungen zu werden.

Es ist nicht sicher, ob die bürgerliche Ehe, wie wir nichtbehinderte Zeitgenossen sie als Lebensgemeinschaft kennen, geistig behinderten Menschen gerecht wird. Das eingangs zitierte Motto hieß: "Rettet die Zärtlichkeit!" und nicht: "Rettet die Ehe!"

In unserer pluralistischen Gesellschaft leben viele Menschen als "Single", also ehelos. Andererseits heißt alleinleben nicht automatisch, auch ohne Genitalsexualität zu leben. Auf diesen Denkfehler muß im Zusammenhang mit geistigbehinderten Menschen entschieden hingewiesen werden.

Im Gegensatz zu den vereinzelten deutschen Ansätzen können skandinavische und angelsächsische Rehabilitationsmaßnahmen für geistig behinderte Paare auf jahrelange Erfahrungen zurückgreifen.

"Ehe auf Probe", Trainingswohnungen und intensive Vorbereitungen im lebenspraktischen Bereich können den einzelnen Paaren schrittweise helfen, ihre Partnerschaft im Alltag besser zu bewältigen. Im deutschsprachigen Bereich wird leider noch viel zu häufig unterstellt, geistig behinderte Erwachsene seien nur in Ausnahmefällen auf Dauer "bindungsfähig" und deshalb könne man auch kaum von einer "Ehe- bzw. Partnerschaftsfähigkeit" bei diesem Personenkreis sprechen.

Häufig wird mit einer potentiellen Ehescheidung und der dann schwierigen psychischen Trennungsverarbeitung argumentiert. Doch dieses Argument scheint vorgeschoben, da die bisherigen dänischen und schwedischen Erfahrungen eher unterdurchschnittliche Scheidungsziffern aufweisen (BANK-MIKKELSEN 1973). Es gibt sogar Anhaltspunkte dafür, daß die Partnerschaften geistigbehinderter Menschen weniger störanfällig und deshalb womöglich "dauerhafter" sein könnten, als die Durchschnittsehen Nichtbehinderter:

Aufgrund ihrer Intelligenzminderung ist bei geistig behinderten Menschen ein größeres Bedürfnis nach Beständigkeit und Gleichmaß in der alltäglichen Lebenswelt feststellbar; sie haben weniger Gelegenheit zu neuen, häufig wechselnden Sozialkontakten und vermutlich eine geringere Vorstellungskraft, alternative Lebensvollzüge zu phantasieren; sie sind deshalb womöglich für sexualisierende Umweltstimuli weniger anfällig.

4.4 Kinder geistigbehinderter Eltern

Wo das Recht auf sexuelle Persönlichkeitsentfaltung zugestanden wird, da müssen auch bei geistig behinderten Menschen die Möglichkeit des Geschlechtsverkehrs und die weiteren Folgen einer Schwangerschaft einkalkuliert werden. Bis vor kurzem waren sich im deutschsprachigen Raum nahezu alle Autoren einig: Kinder geistig behinderter Eltern werden aus pädagogischen, psychologischen aber auch juristischen Gründen abgelehnt. Kernpunkt aller Elternängste ist der typische Ausruf einer Mutter: "Meine Tochter soll um Gottes Willen nie ein Kind bekommen!" Die Sorge ist verständlich, aber es wird dabei grundsätzlich davon ausgegangen, daß geistig behinderte Erwachsene prinzipiell keine Kinder bekommen sollten.

Für die Ablehnung der Haltung gegenüber einer Elternschaft werden folgende Gründe angeführt: "Ein Kind muß ausreichend gepflegt und versorgt, erzogen und angeregt werden; dies können Personen mit geistiger Behinderung in der Regel nicht leisten, d.h. das Sorgerecht würde den Eltern entzogen, das Kind vielleicht einer Pflegefamilie oder einem Heim übergeben werden." (MÜHL 1984 ).

Neben einem genetischen Risiko seien vor allem die sozioemotionalen Belastungen für die evtl. "normalbegabten" Kinder geistig behinderter Eltern hervorzuheben.

In Skandinavien herrscht in dieser Frage nicht dieselbe ablehnende Übereinstimmung. Eine Untersuchung aus Schweden in einem Bezirk mit 274 000 Einwohnern stellte bei 93 Kindern geistig behinderter Mütter nur bei 3 Kindern "psychische Schäden" fest (GRUNEWALD/LINNER 1981).

Allerdings werden in Schweden verstärkt Hilfen für geistig behinderte Eltern angeboten: Haushaltshilfen, Kontaktfamilien, Tagesstättenplätze für Kinder bei einer WEB. Zudem wurden positive Erfahrungen mit Gesprächsgruppen für geistig behinderte Mütter gemacht. Die Autoren gehen davon aus, daß diese Eltern im Prinzip die gleichen Probleme wie nichtbehinderte Eltern haben, jedoch in der für sie ungewöhnlichen Situation mehr Hilfe brauchen.

Inzwischen bewegt sich auch in der Bundesrepublik einiges, seit im August 1988 das Berliner Landgericht die amtsrichterlich erwirkte Entscheidung des Jugendamts rückgängig machte und geistig behinderten Eltern das Sorgerecht für ihre Tochter wieder zusprach. Aus Art. 6 des Grundgesetzes (Ehe- und Familienschutz) folgerte das Landgericht, daß ein Kind grundsätzlich zu seinen leiblichen Eltern gehöre. "Die bloße Erwägung, daß minderbegabte Eltern ihren Kindern nicht dieselbe Entwicklungsmöglichkeiten bieten könnten wie normalbegabte Eltern, läßt eine Ausnahme von diesem Grundsatz des Grundgesetzes nicht zu" - so das Landgericht. (Frankfurter Rundschau 23.8.1988).

Die Richter sahen die Würde des Menschen angetastet, wenn geistig behinderte Mütter und Väter generell vom Zusammenleben mit ihren Kindern ausgeschlossen würden.

Zum Kinderwunsch vieler geistig behinderter Menschen kann aus psychologischer Sicht folgendes ergänzt werden: Betrachtet man die übliche Normalbiographie geistig behinderter Menschen, so läßt sich häufig eine Infantilisierung aufgrund der Verhinderung des Erwachsenwerdens und der fehlenden Ablösung aus dem Elternhaus sowie der Tabuisierung der Sexualität feststellen. Berücksichtigt man diese biographischen Faktoren, dann wird verständlich, warum viele geistig behinderte Frauen so vehement am Kinderwunsch festhalten. Die Erfüllung des Kinderwunsches kann Bestätigung der eigenen Normalität bedeuten und damit die abgelehnte Behinderung kompensieren helfen. Das eigene Kind, so wird unbewußt phantasiert, erwirke die Ablösung von den Eltern und öffne das Tor zur Welt der nichtbehinderten "Normalen".

Es hängt sehr viel vom pädagogischen Geschick der Eltern und Betreuerinnen ab, behinderten Menschen behutsam bei der Akzeptanz ihrer Behinderung zu helfen. Ohne diese vorangehende Identitätsklärung wird es aber nur schwer möglich sein, die Lebensperspektive eines geistig behinderten Erwachsenen ohne Elternschaft bejahen zu lernen.

4.5 Empfängnisverhütung und Sterilisation

Der Verzicht auf Elternschaft setzt allerdings eindeutige Regelungen der Empfängnisverhütung voraus. Anstaltsunterbringung mit völliger Geschlechtertrennung als beste Form der Verhütung - wie früher betrieben - wird heute nirgendwo mehr vertreten. Andererseits wird aber dennoch die Anwendung von Verhütungsmitteln abgelehnt (aus unterschiedlichen Gründen) und gleich eine Sterilisation als die einzig sichere Methode angestrebt. Es fällt auf, daß oft schon gegen Verhütungsmittel argumentiert wird, obwohl weder einschlägige Erfahrungen vorliegen, noch die geistig behinderten Menschen überhaupt schon eindeutig genitalsexuelle Interessen bekundet hatten.

Aus medizinischer Sicht sind grundsätzlich dieselben Verhütungsmittel in Betracht zu ziehen wie in der Beratung nichtbehinderter Menschen. Eine intensive sexualpädagogische Auseinandersetzung mit Verhütungsmitteln ist aber unerläßlich, da nur dann einer Sterilisation zugestimmt werden kann, wie dies das neue Betreuungsgesetz in § 1905 fordert.

Offensichtlich dient aber das Sterilisationsbegehren der Betreuerinnen und Eltern in vielen Fällen weniger dem psychosozialen Wohl des behinderten Menschen, als der Beruhigung der Betreuerängste und der Erfüllung ihres Wunsches nach risikoloser Totalsicherheit. Häufig verbirgt sich hinter dem Sterilisationswunsch die unbewußte Hoffnung, durch die Sterilisation aller realer und phantasierter Probleme mit der Sexualität des geistigbehinderten Angehörigen für immer enthoben zu sein. Eine Sterilisation. wird aber nie sexuelle Schwierigkeiten lösen oder die pädagogische Verpflichtung zur Sexualerziehung ersetzen können.

4.6 Sexualerziehung

Leider findet in Elternhaus und Schule nur ganz selten eine äquate Sexualerziehung statt und auch im Erwachsenenalter wird sie nur selten nachgeholt. Kein Wunder, daß dann die betroffenen geistig behinderten Menschen den Zusammenhang zwischen Zeugung und Verhütung nicht begreifen und auch die Lebensperspektive der Kinderlosigkeit nicht erfassen können.

Geistig behinderte Menschen sind aber im Regelfall sexualpädagogisch zugänglich. Allerdings ist das zeitlich begrenzte, einmalige Aufklärungsgespräch mit zudem verkürzender Hervorhebung biologisch-anatomischer Zusammenhänge besonders bei geistig behinderten Kindern und Jugendlichen als pädagogisch fragwürdig abzulehnen. Sexualpädagogik sollte in frühester Kindheit beginnen und zwangsläufig als lebenslange Aufgabe unverzichtbarer Bestandteil der gesamten Erziehungsbemühungen sein.

Leider sind die meisten Eltern, Sonderschullehrerinnen und HeimmitarbeiterInnen bei weitem überfordert, genauso viel methodisch-didaktisches Geschick und vor allem Zeit und Mühe aufzubringen für sexualpädagogische Bemühungen, z.B. in der Auseinandersetzung mit Verhütungsmitteln oder der konkreten Einübung einer selbständigen Anwendung dieser Methoden (z.B. Kondomtraining am Holzpenismodell), wie sie dies z.B. im lebenspraktischen Unterricht für das Essen mit Messer und Gabel oder das Kleiderzuknöpfen oder Schuhebinden tun. Warum soll bei Verhütungsmitteln nicht auch zutreffen, daß ohne ständig übende Wiederholung kein anhaltendes Verhaltensrepertoire entsteht.

Wir haben festgestellt, daß dort, wo eine Partnerschaft besteht, die Eigenmotivation zu sexualpädagogischen Kontrazeptionsberatung wächst. Und damit ergibt sich häufig eine ungeahnte Einsicht in Verhütungsfragen mit der Konsequenz, daß geistig behinderte Menschen auch die Entscheidung über eine Sterilisation selbst treffen können und zwar sogar in den Fällen, in denen dies ursprünglich für undenkbar gehalten worden ist. Bei Menschen mit geistiger Behinderung kommt hinzu, daß im Erwachsenenalter durch systematisches Training soziale Kompetenz und kognitive Flexibilität noch deutlich gesteigert werden können. (Dies ist selbst in IQ-Werten meßbar; vgl. PAC-GÜNSBURG.)

Eine Sterilisation wird so gesehen mit ca. 25 Jahren ganz anders anzugehen sein, als mit 14 oder 15 Jahren. Obwohl sie gerade zu diesem Zeitpunkt von vielen Eltern gewünscht wird. Deshalb muß immer wieder betont werden: Eine Sterilisation wird weder sexuelle Auffälligkeiten noch überhaupt pubertäre Konflikte beheben helfen. Dies kann allenfalls aktive Sexualpädagogik leisten!

5. Die besondere Bedeutung der Sexualität für geistig behinderte Menschen oder: von der ethischen und pädagoschen Pflicht, Freundschaften und Partenerschaften zu fördern

Angesichts des anthropologisch hohen Stellenwerts, den Sexualität als menschliche Lebensenergie und Kommunikationsmedium für unser Menschsein hat, kann - ja muß - von einem Grundrecht auf Sexualität und sexueller Beziehung auch für geistig behinderte Menschen gesprochen werden.

Dabei ist ethisch unerheblich, ob die sexuelle Partnerschaft bzw. eheliche oder eheähnliche Gemeinschaft allein oder mit stützender Fremdhilfe gelingt. Für die Behindertenpädagogik ergibt sich als Ziel, daß eine erotische Beziehung für die personale Entwicklung der Beteiligten förderlicher ist, als der Verzicht auf sie.

Ethischer Leitsatz muß sein: Die verantwortlichen Bezugspersonen geistig behinderter Menschen sind verpflichtet, Sexualität, Freundschaft und Partnerschaft in dem Maße zu fördern, wie sie die behinderten Partner einander näherbringt, sie in ihrer sozialen Verantwortung füreinander reifen und in ihrer Persönlichkeitsentwicklung wachsen läßt. Schon 1982 formulierte eine Handreichung des Verbandes Katholischer Einrichtungen für Lern- und Geistigbehinderte: "Es wäre inkonsequent, ja sogar schädlich, von einem behinderten Menschen zu verlangen, daß er z.B. ein seinem Alter entsprechendes Arbeitsverhalten zeigt, ein altersgemäßes Sexualverhalten aber ignoriert oder gar verboten, jedenfalls nicht akzeptiert wird." (S. 30f)

Die Möglichkeit, partnerschaftliche Beziehungen einzugehen, hat für geistig behinderte Menschen vielleicht mehr noch als für Nichtbehinderte die Bedeutung, sich ihrer Attraktivität für andere bewußt zu werden. Der Mensch, der sich um sie kümmert, der ihnen. Zuwendung schenkt, handelt nicht aufgrund seiner ethischen Verpflichtung als Elternteil oder als professionelle/r BetreuerIn oder Therapeutin, sondern aus Interesse an dem gleichartigen Partner. Dadurch gewinnt für behinderte Menschen Sexualität eine weitere Bedeutung - nämlich die Erfahrung und Selbstbestätigung ein "normaler Mann" bzw. eine "normale Frau" zu sein und so auch von einem anderen Menschen als "vollwertiger" Partner akzeptiert zu werden.

Der identitätsstabilisierende, entwicklungsfördernde und auch therapeutische Effekt einer Partnerschaft geistig behinderter Erwachsener hat obendrein eine ganz pragmatische Seite der gegenseitigen Hilfe bei der Alltagsbewältigung. Geistig behinderte Menschen, die allein eine Situation nicht hätten bewältigen können, lernen, sich als Paar gegenseitig zu helfen. Anstatt die ganze Kraft in letztlich wenig aussichtsreichen Unterdrückungsversuchen zu vergeuden, sollte im Gegenteil die enorme Motivationskraft, die von einer möglichen Partnerschaft ausgehen kann, pädagogisch im positiven Sinne genutzt werden.

6. Literatur

ACHILLES, I.: "Was macht Ihr Sohn denn da?" Geistige Behinderung und Sexualität. München 1980

BADER, I.: Körperlichkeit und Sexualität. In: FRÖHLICH, A. (Hg.): Pädagogik bei schwerster Behinderung. Handbuch der Sonderpädagogik Bd. 12, Berlin 1991, S. 219-229

BANK-MIKKELSEN, N.E.: Ehen zwischen geistig Behinderten in Dänemark. Kopenhagen 1973

BUNDESVEREINIGUNG LEBENSHILFE (Hg.): Heirat nicht ausgeschlossen? Zur Eheschließung von geistigbehinderten Menschen. Marburg 1993

DANK, S.: Denkanstöße zur Sexualität schwerstbehinderter Menschen. In: Geistige Behinderung 2/1993, S. 116ff

EGG, M.: Andere Menschen, anderer Lebensweg. Zürich 1966 EGG, M.: Lebensweg der Behinderten. Olten 1975

ENDERS, U. (Hg.): Zart war ich, bitter war's. Sexueller Missbrauch an Mädchen und Jungen. Köln 1990

FREUD, S.: "Über wilde Psychoanalyse". In: Ges.Werke, VIII, S. ll7ff

GRUNEWALD, K/LINNER, B.: Sexualität und Normalisierung geistig Behinderter. In: Zur Orientierung 1/1981, S. 70ff

HAHN, M.: Behinderung als soziale Abhängigkeit. München 1981

HARBAUER, H.: Geistig Behinderte. Stuttgart 1976

HOYLER-HERRMANN, A./WALTER, J. (Hg.): Sexualpädagogische Arbeitshilfe für geistigbehinderte Erwachsene und ihre Bezugspersonen. 3. Auflage. Heidelberg 1994 (im Druck) KENTLER, H.: "Sexualität ist lernbar". In: Zusammen 6/7, 1985, S. 22f

KREBS, H.: Partnerschaft, Sexualität und Kontrazeption bei geistigbehinderten Menschen. In: Fortschritte der Medizin 8/1985, S. 26-31

KREBS, H.: Medizinische Aspekte zur Sexualität geistigbehinderter Menschen. In: WALTER (Hg.) 1992, S. 40ff

FRICKER, R./LERCH, J.: Zur Theorie der Sexualität und der Sexualerziehung. Weinheim 1976

MOLINSKI, W.: Fragen der Sexualität und Partnerschaft geistig Behinderter aus anthropologischer Sicht. In: VERBAND KATHOLISCHER EINRICHTUNGEN 1982, S. 3ff

MÜHL, H.: Einführung in die Geistigbehindertenpädagogik. Stuttgart 1984

NEUER-MIEBACH, Th./KREBS, H. (Hg.): Schwangerschaftsverhütung bei Menschen mit geistiger Behinderung - notwendig, möglich, erlaubt? Marburg 1987

PRO FAMILIA MAGAZIN: Themaheft "Sexualität und Behinderung" 1/1990

RETT, A.: Die Pubertät bei geistig Behinderten. In: Sexualmedizin 10/1977, S. 808ff

RETT, A./BATTISTICH, P.: Zur Sexualität geistig Behinderter. In: Sexualmedizin 10/1977, S. 808ff

SCHIECHE VON EICHSTEDT, M. (Hg.): Ist Aufopferung eine Lösung? Berlin 1981

SCHRÖDER, S.: Beschützte Ehe bei geistig Behinderten. In: KLUGE/SPARTY (Hg.): Sollen, können, dürfen Behinderte heiraten? Bonn 1977, S. 70ff

SCHRÖDER, S.: Partnerschaften zwischen den Geschlechtern in Wohneinrichtungen für erwachsene geistig Behinderte. In: BUNDESVEREINIGUNG LEBENSHILFE (Hg.): Humanes Wohnen - seine Bedeutung für das Leben geistig behinderter Erwachsener. Marburg 1982

SENN, CH. v.a.: Gegen jedes Recht. Sexueller Mißbrauch und geistige Behinderung. Berlin 1993

SPITZ, R.: Ein Nachtrag zum Problem des Autoerotismus. In: Psyche 1964,5.241ff

SIGUSCH, V./SCHMIDT, G.: Jugendsexualität. Stuttgart 1973 VERBAND KATHOLISCHER EINRICHTUNGEN FÜR LERN- UND GEISTIGEBEHINDERTE (Hg.): Sexualität und Partnerschaft Geistigbehinderter, Freiburg 1982

WÄRTER, J.: Zur Sexualität Geistigbehinderter. Die Einstellung der Mitarbeiter als Bedingungsrahmen zur Unterdrückung oder Normalisierung in Behinderteneinrichtungen. Rheinstetten 1980

WALTER, J.: Pubertätsprobleme bei Jugendlichen mit geistiger Behinderung. In: Geistige Behinderung 1/1985, S. 23ff

WALTER, J.: Sterilisation geistig behinderter Menschen aus sexualpädagogischer Sicht. In: Geistige Behinderung 2/1987, S. 87ff

WALTER, J.: Im Zweifel für das Opfer. Übergriffe auf die sexuelle Selbstbestimmung von Menschen mit einer geistigen Behinderung. In: CeBeeF Schweiz (Hg.): Sexuelle Ausbeutung bitterzart. Winterthur 1992, S. 21ff

WALTER,J.(Hg.): Sexualität und geistige Behinderung, 3. erw. Auflage, Heidelberg 1992

WALTER, J./HOYLER-HERRMANN, A.: Erwachsensein und Sexualität in der Lebenswirklichkeit geistigbehinderter Menschen. Biographische Interviews. Heidelberg 1987

ZUR ORIENTIERUNG: Themaheft "Ich brauche einen Menschen! Der Anspruch behinderter Menschen auf Liebe und Partnerschaft". 3/1990

7. Anschrift des Verfassers

Prof.Dr.Joachim Walter

Evang. Fachhochschule für Sozialwesen Freiburg Buggingerstr. 38, D-79114 Freiburg i.Br. Tel: 0761/4781210

Der Autor ist Dipl.Psych.und Evang.Theologe Dr. der Erziehungswissenschaft. Derzeit Professor für Sozialpsychologie an der Fachhochschule für Sozialwesen in Freiburg i.Breisgau. Arbeitsschwerpunkt: Sexualität und Erwachsenwerden geistig behinderter Menschen

Quelle:

Joachim Walter: Sexualität und Geistige Behinderung

Referat zum Thema "Sexualität und geistige Behinderung", in der Lehranstalt für heilpädagogische Berufe in Götzis, Tagesseminar am 9.April 1994.

bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet

Stand: 01.03.2005

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