Es gibt keine Behinderten - es gibt nur Behinderungen

Über die Eingliederung "behinderter" Kinder ins österreichische Schulsystem, aufgezeigt am Beispiel des Schulbezirkes Mödling

Autor:in - Josef Tutschek
Themenbereiche: Schule
Textsorte: Projektarbeit
Releaseinfo: Projektarbeit zum Managementkurs des Bundesministeriums für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten für Bezirksschulinspektoren. Josef Tutschek: Bezirksschulinspektor des Schulbezirkes Mödling
Copyright: © Josef Tutschek 1999

Inhaltsverzeichnis

Vorwort

Als ich mein Amt als Bezirksschulinspektor im Jahr 1995 antrat, musste ich mich nicht nur mit der sozialen Integration behinderter Kinder auseinandersetzen - ich wollte es auch.

Seit einigen Jahren arbeitete ich bereits in der niederösterreichischen Elterninitiative mit - ich kannte daher die Problematik aus der Sicht der Eltern.

Als Hauptschullehrer habe ich in einer Hauptschulintegrationsklasse unterrichtet, daher war ich auch mit den Schwierigkeiten, aber auch mit den Erfolgserlebnissen aus der Sicht der Lehrer vertraut.

Als Bezirksschulinspektor ist es mir wichtig vor allem den Eltern der behinderten Kinder, die echte Chance der Wahlmöglichkeit zu geben und für alle Schüler - behinderte und nichtbehinderte - eine optimale, schöne, leistungsgerechte und leistungsbewusste Schulzeit zu gewährleisten.

Die österreichische Schule hat alle Strukturen, die das Problem der Beschulung der "behinderten" Schüler lösen kann, um dem Anspruch der Eltern gerecht zu werden, sie muss sie nur ergreifen, dann profitieren alle davon.

Der zweite Teil meiner Arbeit widmet sich jenen Kindern, die in den seltensten Fällen einen sonderpädagogischen Förderbedarf (und somit Unterstützung) bekommen: den Kindern mit Verhaltensauffälligkeiten. Auch sie haben das Recht auf eine optimale Betreuung. Aber ihre Umgebung auch.

Zur Methodik:

Unbekanntes macht Angst (siehe Kapitel 1.3.2. "Kraut und Rübentopf").

Daher ist es meine vordringlichste Arbeit, alle an der Integration Beteiligten (Schulleiter, Lehrer, Eltern, Schulerhalter,...) aufzuklären. Nur wer weiß, wovon er spricht, kann argumentieren.

Für diese Informationsveranstaltungen (bei Schulleiterkonferenzen, in Schulkonferenzen, vor Schulforen, vor Klassenforen, vor der interessierten Öffentlichkeit) habe ich Folien(eingerahmt) angelegt, um das gesprochene Wort visuell zu unterstützen. Diese Folien bilden das Gerüst, das Skelett, die Struktur dieser Arbeit.

1. Wer ist denn da behindert? Von der Prävention zur Evaluation

Der erste Teil dieser Projektarbeit soll den Problemkreis der sozialen Integration darlegen, die im Schulbezirk Mödling hoch arbeitsintensiv ist. Sie soll nicht die Jahresarbeit eines Bezirksschulinspektors auflisten und dokumentieren, welche neuen Aufgaben mit der gesetzlichen Einführung der Integration von Behinderten in die Volksschule, Hauptschule oder AHS an uns herangekommen sind, sondern die ehrliche und offene Auseinandersetzung mit dieser Thematik erläutern.

Wollten wir das Jahr 1962 schreiben, es gäbe höchstwahrscheinlich keine Projektarbeit eines Schulaufsichtsbeamten, der sich mit dieser Problematik auseinandergesetzt hätte. Das SchOG war gerade erst beschlossen - die Welt, Europa, Österreich im Wiederaufbau begriffen, die fürchterlichen Erfahrungen aus dem Zweiten Weltkrieg noch stark im Gedächtnis - alle Schüler waren in einem genau voneinander abgegrenzten Bildungssystem erfasst, Österreichs Schulwelt in Ordnung, klar strukturiert.

Viele Strukturmerkmale und Erscheinungsformen des österreichischen Schulwesens sind bis hinein in unser Jahrhundert oft nur aus ihrer Entwicklungsgeschichte erklärbar - so ist zum Beispiel der Ablauf des Schuljahres heute noch nach Kirchenfesten und ehemals notwendigen Ernteeinsätzen gegliedert.

Das Schuljahr ist eigentlich ein Kirchen- und Bauernjahr.

Auch dass der 1805 geschaffene Aufsichtserlass, die Regelung der Kompetenzen zugunsten des Staates in die Aufsichtsinstanzen, noch heute, nach fast zwei Jahrhunderten, im Wesentlichen die gleiche hierarchische Ordnung aufweist, verwundert.

Instanzen damals: Pfarrer, Dechant, Bischof, Landesregierung, Hofkanzlei

Instanzen heute: Direktor, Bezirksschulrat, Landesschulrat, Bundesministerium

So gesehen, muss die soziale Integration doch eher als Anliegen der Bevölkerung und der Gesellschaft definiert werden und nicht als ein vorrangiges Anliegen der Schule oder der Lehrer.

Es erscheint mir auch ein gesellschaftlicher Nachholbedarf im europäischen Geiste gegeben, bedingt durch historisch belastete Wurzeln.

Hätte es einen schwerstbehinderten Nobelpreisträger Stephen Hawking jemals in Österreich vor der Integration gegeben? Einen Zeugen absoluter Unabweisbarkeit sozialer Integration, der anlässlich einer Rede an der University of Southern California zitiert: "Es ist unglaublich wichtig, dass man behinderten Kindern ermöglicht, mit anderen gleichaltrigen Kindern zusammen zu sein. Das ist entscheidend für ihr Selbstwertgefühl. Wie kann man sich als Mitglied der menschlichen Rasse fühlen, wenn man im frühen Alter von ihr getrennt wird? Das ist auch eine Form von Apartheid."

1.1. Der Schulbezirk Mödling

6660 Schüler werden von 695 Lehrern in 37 Pflichtschulen

(24 Volksschulen, 8 Hauptschulen, 4 Sonderschulen, 1 Polytechnische Schule) unterrichtet.

Die geographische Kompaktheit, die Nähe zur Großstadt Wien, die große Bevölkerungsdichte und das hohe "Pro Kopf - Einkommen" schufen einen Bevölkerungsmix: Alteingesessene - Zuzügler, konservativ - kleinbürgerlich, bis hin zu liberal - großstädtisch, um das Spannungsfeld nur anzudeuten.

Der Bildungsanspruch der Bevölkerung ist hoch: 4 AHS liegen in starker Konkurrenz zur Hauptschule, der Trend zur AHS liegt bei ca. 70%, dadurch ist auch der Druck auf die Volksschulen sehr hoch - 2 Privatschulen verstärken dies - die ja dann zwangsläufig auf die "AHS vorzubereiten" haben.

Die Hauptschulen bemühen sich um attraktive Schwerpunktsetzungen und versuchen, ihre pädagogische Kompetenz in diversen Aktivitäten und durch intensive Öffentlichkeitsarbeit zu bewerben, um den Trend zur AHS zu verlangsamen, abzubremsen oder umzukehren.

Im Bereich der Volksschulen ist der Abwanderungsdruck zu den Privatschulen noch gering und derzeit zu vernachlässigen. Die Erwartungshaltung der Eltern, die eine Erfolgsgarantie beinahe einfordern, die Nichtakzeptanz der Schulsprengel werden auch bei den Volksschulen einen Umdenkprozess einleiten müssen.

Der gemeinsame Unterricht Behinderter und Nichtbehinderter wird seit mehr als zwölf Jahren im Bezirk durchgeführt, ist in allen Schulstufen, wenn auch nicht an jedem Standort , schulischer Alltag.

In den Sonderschulen werden vermehrt "verhaltensauffällige Schüler" beobachtet.

Die Bezirks - Polytechnische Schule bemüht sich um Hauptschulabschluss, Berufsfindung, Berufsvorbereitung, integriert auch Schulabbrecher und führt die sozial-integrativen Klassen aus der Hauptschule weiter.

Die Lehrer, Schuldirektoren und auch die Schulbehörde sind gefordert pädagogisch modern, fachlich kompetent, unbürokratisch und kundenorientiert zu unterrichten, zu leiten und zu verwalten, was immerwährende Adaptierung, Modernisierung und Optimierung verlangt.

1.2. Die einschlägigen Gesetze

1.2.1. Ein Erlass aus 1860

Vielleicht ein doch eher nicht bekanntes Dokument, das beweist, dass man sich doch schon früher mit Finanzen und Schule auseinandergesetzt hat:

Ministerialerlaß, Wien 1860

" ... aus Anlaß der Namhaftmachung einzelner Volksschullehrer, welche sich mit dem Unterricht blinder Kinder befassen, den Antrag gestellt, daß solche sich um den Unterricht der blinden Kinder in den Volksschulen verdient machende Schullehrer, durch Belobung oder Ertheilung von Remunerationen auszuzeichnen wären, indem auf diese Art die Lehrer der gewöhnlichen Elementarschulen für den Unterricht .... gewonnen würden, .... daher auch weniger Geld kosten würde,...

Der Glaubwürdigkeit halber wird eine Kopie des Orginalerlasses angefügt. (Anmerkung bidok: Ist in digitaler Version nicht verfügbar)

1.2.2 Die Forderungen der WHO

Ein Auszug aus dem Konzept der WHO zum Thema "Behinderungen" aus dem Jahre 1980, das bis dato in Österreich eher als Geheimpapier gehandelt wird. Ob wir nicht oft sehr leichtfertig mit all dem umgehen? Sind uns alle diese unten angeführten Gliederungen bewusst? Dass wir in der Schule kaum mit allen Konsequenzen menschlicher Schicksale konfrontiert werden, möge hier aufgelistet sein. In der Schule haben wir's ja eh nur mit Leichtfällen zu tun.

BEHINDERUNG

(soziale Konsequenzen eines Defektes, zB Arbeitsplatzverlust, Wohnung, Partnerschaft,...)

BEEINTRÄCHTIGUNG

(Funktionsverlust im persönlichen Alltag, zB Hilfsbedarf beim Ankleiden, beim Kochen,...)

SCHÄDIGUNG

(Unmittelbare funktionelle Konsequenzen,

zB Bewegungsstörung)

PATHOLOGISCHE / BIOLOGISCHE DEFEKTE

(Zerstörung oder abnorme Funktion)

Dabei ist die eigentlich schulische Problematik diese:

"Die Verhaltensstörungen sind die Stolpersteine der Integration."

1.2.3 Die Bundesgesetze für die soziale Integration in der Grundstufe

Der optimistische Beginn für die soziale Integration.

Absichtserklärung der österreichischen Bundesregierung:

"Die österreichische Bundesregierung bekennt sich zum Ziel einer größtmöglichen schulischen Integration behinderter Kinder und Jugendlicher."

Zum Schulbesuch

Aufnahme in die Volksschule zu Beginn der Schulpflicht

§ 6(1). SchPflG:

Die schulpflichtig gewordenen Kinder sind von ihren Eltern.... zur Schülereinschreibung bei jener Volksschule anzumelden, die sie besuchen sollen.

Hiebei sind die Kinder nach Tunlichkeit persönlich vorzustellen.

§ 8. SchPflG:

"Sonderpädagogischer Förderbedarf" - infolge physischer oder psychischer Behinderung dem Unterricht der VS, HS, PL ohne SPF nicht zu folgen vermag, aber schulfähig (ausg. § 15 ) ist.

Antragsteller: Eltern oder Erziehungsberechtigte,

Leiter der Schule,

amtswegig

Einholung diverser Gutachten. SpG, Schulpsych. G, Ärztl. G,....

§ 8a. SchPflG:

Schulpflichterfüllung in ASO oder in einer den SPF erfüllenden VS,

Beratung durch BSR über zweckmäßigsten Schulbesuch,

Wünschen die Eltern die Aufnahme in VS, Info, wo diesem Ansinnen entsprochen werden kann - nächstgelegene VS

BSR hat Maßnahmen zu ergreifen...

§ 8/3a PflSchG:

Bei körperbehinderten und sinnesbehinderten Schülern, die in eine Sekundarschule.... ist der SPF bescheidmäßig aufzuheben.

§ 16/5 und 39/3 SchOG:

Für Schüler mit SPF .... hat die Schulbehörde Abweichungen vom Lehrplan festzulegen.

§ 27/a SchOG:

Sonderpädagogische Zentren sind....

einzurichten ... für Bereitstellung und Koordination sonderpädagogischer Maßnahmen ... zB therapeutische Kurse,... mobiler sonderpädagogischer Dienst, Beratung, Konferenzen,...

SPZ:

"Bereitstellung und Koordination

Sp-Maßnahmen für Integration in anderen Schularten beizutragen, daß KK mit SPF in bestmöglicher Weise unterrichtet werden."

§ 8a(3). SchPflG:

Wünschen die Eltern oder ....... Aufnahme des Kindes in die Volksschule, Hauptschule oder Unterstufe einer allgemeinbildenden höheren Schule ....... hat der BSR Maßnahmen zu ergreifen ...... die Durchführung der entsprechenden Maßnahmen zu beantragen.

SCHUG §17(4)

Für Kinder, bei denen gemäß § 8 Abs. 1 des Pflichtschulgesetzes 1985 ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wurde, hat unter Bedachtnahme auf diese Feststellung

a)

der Bezirksschulrat zu entscheiden, ob und in welchem Ausmaß der Schüler nach dem Lehrplan einer anderen Schulart zu unterrichten ist,

b)

die Schulkonferenz(Lehrerkonferenz) zu entscheiden, ob und in welchen Unterrichtsgegenständen der Schüler nach dem Lehrplan einer anderen Schulstufe, als der seinem Alter entsprechenden, zu unterrichten ist.

Bei der Entscheidung gemäß lit. a und b ist anzustreben, daß der Schüler die für ihn bestmögliche Förderung erhält.

1.2.4. Die niederösterreichischen Landesausführungsgesetze, Grundstufe

§ 2 NÖPflSchG:

Schulerhalter, Pkt. 5. Beistellung von Hilfspersonal für KK mit SPF

§ 8(9) NÖPflSchG:

Schulsprengel, geöffnet für KK mit SPF

§ 15(4) NÖPflSchG:

VS-Klassen,

Muß-Herabsetzung der Schülerzahl auf 24, bei 3-5KK mit SPF

Kann-Herabsetzung der Schülerzahl auf 24, bei 1-2KK mit SPF

(Stützstunden mit weniger als 11 Wochenstunden)

§ 19(4) NÖPflSchG:

Höchstausmaß von Stützlehrereinsatz bei KK mit SPF, 4, 6, 8, 10 Wo.Std.

Lernbehinderung oder Verhaltensauffälligkeit(4)

Körperbehinderung, wenn mit Beeinträchtigung der Bildungsfähigkeit(6)

Sinnesbehinderung(8)

Geistiger Behinderung(10)

1.2.5 Die Bundesgesetze zur Fortsetzung der sozialen Integration in der Sekundarstufe 1

Nationalratsbeschluss

Fortsetzung der Integration

Ermöglichung des gemeinsamen Unterrichts behinderter und nicht behinderter Kinder von der 5. bis 8. Schulstufe in den HS und AHS mit 1. September 1997

1.2.6. Die niederösterreichischen Landesausführungsgesetze, Sekundarstufe 1

  • zusätzlicher Lehrer mit entsprechender Ausbildung

  • 1 2 3 4 5 -7 KK mit SPF

  • 18 19 20 21 22 Schülerhöchstzahl

BSR, Schulforum, Schulerhalter und Landesschulrat - Einvernehmen herzustellen, wenn Abgehen von den Regelungen, wenn kein Einvernehmen, dann entscheidet der Landeschulrat.

Die Eltern der SPF-KK sind zu hören.

1.2.7. Österreichweiter Vergleich der Landesausführungsgesetze

Landesausführungsgesetze

Integration - Sekundarstufe 1

Wien

analoge Bestimmungen zur Volksschule

ist ein entsprechend ausgebildeter Lehrer zusätzlich einzusetzen

Ausgehend von der Klassenschülerhöchstzahl 30 -

Verminderung für jedes lernschwache KK um 1

und für jedes KK mit anderer Behinderungsform um 2

(Einzelintegration möglich)

analoge Bestimmungen zur Volksschule

SPF-KK zählen bei Klassenteilung doppelt

Mindestens durchschnittlich 5 SPF-KK anzustreben

sind entsprechend ausgebildete Lehrer zusätzlich einzusetzen

(Einzelintegration möglich)

Vorarlberg

analoge Bestimmungen zur Volksschule

niedrigere Klassenschülerhöchstzahl als 30 festlegen

Verantwortungsbereich der BSI

sind entsprechend ausgebildeter Lehrer zusätzlich einzusetzen

(Einzelintegration möglich)

Steiermark

5 SPF-KK und 25 Klassenschülerhöchstzahl nicht überschreiten

zusätzlich entsprechend ausgebildeter Lehrer

(Einzelintegration möglich)

Salzburg

analoge Bestimmungen zur Volksschule

Klassenschülerhöchstzahl hat niedriger als 30 zu sein

(durchschnittlich 25)

Festlegung auf Antrag des Schulleiters

Art und Ausmaß der Behinderung, Anzahl der SPF-KK

soll ein entsprechend ausgebildeter Lehrer eingesetzt

(Einzelintegration möglich)

Tirol

analoge Bestimmungen zur Volksschule

in der Regel 4-5 SPF-KK

Herabsetzung der Klassenschülerhöchstzahl bis auf 24

ist zusätzlich ein entsprechend befähigter Lehrer einzusetzen

(Einzelintegration möglich)

Kärnten

Klassenschülerhöchstzahl bis auf 24, 3 - 7 SPF-KK

bei 1-2 SPF-KK, (Einzelintegration möglich)

ist ein entsprechend ausgebildeter Lehrer zusätzlich einzusetzen

Burgenland

im Durchschnitt 5 SPF-KK, Jedes SPF-KK zählt doppelt

sind entsprechend ausgebildete Lehrer zusätzlich einzusetzen

(Einzelintegration möglich)

5-7 SPF-KK, 22 Klassenschülerhöchstzahl

entsprechend ausgebildeter Lehrer zusätzlich einzusetzen

Abweichen von der Regelung - Einvernehmen mit Schulforum, Schulerhalter, BSR und LSR, Letztentscheid LSR

(Einzelintegration nicht möglich)

1.2.8. Interventionen an den NÖ Landtag

Wie aus dem Vergleich der Durchführungsbestimmungen leicht zu ersehen ist, bieten die NÖ Landesausführungsbestimmungen die schlechtesten Bedingungen für die Schüler (behinderte wie nichtbehinderte), deren Eltern und die betroffenen Lehrer. Kein Wunder, dass die Integration bei den NÖ-Lehrern nicht auf liebevolle Aufnahme stieß.

Vor allem zwei Punkte mussten in den Landesgesetzen geändert werden:

  1. Die Anzahl der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf ist zu hoch - bei einem Verhältnis von 1 : 2 kann man nicht von Integration sprechen.

  2. Das Mitspracherecht des Schulforums muss fallen, zumal die Betroffenen (sowohl Lehrer als auch Eltern) in dem Schulforum kein Mitspracherecht haben, weil im Schulforum zu einem Zeitpunkt angestimmt wird, in dem die betroffenen Kinder noch nicht die Schule besuchen.

Interventionspapier 1

Sg.

Herrn LAbg. Hans Karl Uhl

Hauptstraße 42a

2340 Mödling

Josef Tutschek, 2351 Wr. Neudorf, Bahnstraße 11/1/3

Lieber Hans Karl Uhl!

Übermittle Dir wie besprochen die Thematik hinsichtlich "Sozialer Integration" und deren geplanten Ausführungsbestimmungen des Beamtenentwurfes im NÖ-Pflichtschulgesetz, welches mit September 1997 in kraft treten soll, da die Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf (sprich: behinderte Kinder) sich derzeit (Schuljahr 1996/97) in der 4. Volksschulklasse befinden und mit dem nächsten Schuljahr(1997/98) nach den Grundsatzbestimmungen des Bundes in die Hauptschule oder AHS aufsteigen können - § 8a Pflichtschulgesetz, Bundesgesetz vom 30.12.1996 - siehe Kopie aus BGBl. Nr. 768/1996:

§ 8a(1) Schulpflichtige Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf sind berechtigt, die allgemeine Schulpflicht ...... in einer den sonderpädagogischen Förderbedarf erfüllenden Volksschule, Hauptschule oder Unterstufe einer allgemein bildenden höheren Schule zu erfüllen,....

Das Schulorganisationsgesetz vom 30.12.1996, führt im § 43 Abs. 1a aus:

"Sofern in Klassen der allgemein bildenden höheren Schulen ein integrativer Unterricht von Kindern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf erfolgt, sind im Durchschnitt (bezogen auf das Bundesland) mindestens 5 Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf zu unterrichten.

Bei der Feststellung der Klassenschülerzahl......

zählt jedes Kind mit SPF doppelt.

Das NÖ-Pflichtschulgesetz sieht im § 26 Abs. 2 mit 26.2.1997, bei der die Elterninitiative NÖ miteingebunden war, folgendes vor:

"In einer Integrationsklasse sind 5 bis 7 Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf zu unterrichten. Die Klassenschülerhöchstanzahl beträgt 24. Der Bezirksschulrat kann nach Anhörung des gesetzlichen Schulerhalters an einzelnen Standorten die Zahlen fünf bzw. 24 herabsetzen, sofern es die Anzahl der Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarf, sowie die Art und das Ausmaß der Behinderung rechtfertigen."

Am Freitag, 11.4.1997 erhielt ich die telefonische Auskunft, daß dieser Beamtenentwurf abgeändert für den Landtag vorgeschlagen wird, daß die Klassenschülerhöchstanzahl mit 22 festgelegt wird

(geht in Ordnung), bei Unterschreitung der Richtzahlen 5 bis 7 die Stellungnahme des Schulforums ( aufgehängt unter "schulautonome Eröffnungs- und Teilungszahlen" , was zwar richtigerweise Kompetenz des Schulforums ist, doch hier keine Anwendung finden kann! ) einzuholen ist.

Nach Auskunft bei Rechtsabteilung des BMfUkA dürfte hier der Landesgesetzgeber keine Bestimmungen erlassen.

1) Das bedeutet, daß die bundesgesetzliche Regelung durch das NÖ-Pflichtschulgesetz unterlaufen wird,

a) durch die Festlegung einer Mindestzahl: 5 bis 7

b) daß die Schule ( Schulforum1): Eltern und Lehrer ) und der Bezirksschulrat1) die "soziale Integration" verhindern können.

2) Meiner Auffassung nach sind die Schulforumsbefassungen bundesgesetzlich geregelt und der Landesgesetzgeber dürfte hier diesbezügliche Befassungen gar nicht vorsehen.

Somit bleibt dann wieder nur der Gang zum Verfassungsgerichtshof offen, der aber dann nur eingeschlagen werden kann, wenn die entsprechende Schulbehörde Bescheide erläßt, die die Einweisung in eine Sonderschule vorsehen, die dann angefochten werden können, d.h.: daß Eltern eine Klage gegen Land, Bescheid des Bezirksschulrates führen müssen, was sich naturgemäß Jahre hinziehen kann, bzw. ob Eltern überhaupt bereit sind, die Klagen zu führen.

Persönliche Anmerkung:

1) Für die Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf sind die Schulsprengel geöffnet, d.h.: der Bezirksschulrat macht die Zuweisung an die entsprechende Schule.

Ist der zuständige Bezirksschulrat gegen die Integration eingestellt, was defacto im NÖ-Schuldienst der Fall ist und daß dies die Erfahrungen vor allem im ländliche Bereich zeigen, macht der zuständige Bezirksschulrat grundsätzliche Zuweisungen nur unter 5 Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, respektive kommt im ländlichen Bereich die spF Schülerzahl 5 gar nicht zustande, ist es ein leichtes Unterfangen hier die Integration in der Sekundarstufe zu unterbinden.

Da die Lehrer ohnedies "diese Integration" nicht besonders wollen und sich dann gegenüber der Elternschaft relativ leicht durchsetzen können ( zB: die normalen Kinder werden beim Unterricht gestört, wir sind dafür nicht ausgebildet, wofür gibt's die Sonderschule,... oder sonstige untergriffige Argumentationen), liegt hier in dieser oben erwähnten Bestimmung ein gewaltiges Verhinderungspotential.

Interventionspapier 2

Sg.

Herrn LAbg. Hans Karl Uhl

Hauptstraße 42a

2340 Mödling

Josef Tutschek, 2351 Wr. Neudorf, Bahnstraße 11/1/3

Lieber Hans Karl Uhl!

Änderung des § 26, Abs. 2 NÖ PflSchG:

Kernkriterien:

.) der unmenschliche Schulforumsbeschluß bei Abänderung/Abweichung von der Klassenschülerzahl bzw. SPF-KK-Zahl muß fallen!!

.) Klassenschülerhöchstzahl kann auf 24 hinaufgesetzt werden

.) SPF-KK: 5 - 7 abzuändern auf 3 - 5, ev. 3 - 6, ev. sogar 3 - 7 denkbar

.) bei weniger als 3 SPF-KK muß Einzelintegration möglich sein, adäquat dem Volksschulbestimmungen, § 19, Abs. 4 NÖ PflSchG

Argumentation hinsichtlich § 26, Abs. 2 NÖ PflSchG:

(2) "In einer Integrationsklasse sind ...... - Gesetzestext..."

Diese Regelung entstammt dem § 21 SchOG(BGBl. Nr. 755/1966) der lautet:

Die Klassenschülerzahl an der Hauptschule darf 30 nicht übersteigen und 20 nicht unterschreiten; sofern hievon aus besonderen Gründen (zB Erhaltung von Schulstandorten) ein Abweichen erforderlich ist, hat darüber die nach dem Ausführungsgesetz zuständige Behörde1) nach Anhörung des Schulerhalters, des Bezirksschulrates und des Landesschulrates zu entscheiden.

Die Ausführungsgesetzgebung hat zu bestimmen, unter welchen Voraussetzungen2) und in welchem Ausmaß die Klassenschülerhöchstzahl für Klassen, in denen sich Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die Art und das Ausmaß der Behinderung sowie das Ausmaß des zusätzlichen Lehrereinsatzes Rücksicht zu nehmen.

1)1. Präjudiz: Der Bund gibt der Ausführungsgesetzgebung - sprich dem Land NÖ - das Recht zu bestimmen, wer über eine Abweichung zu entscheiden hat. Dabei wurde entgegen der Referentenentwürfe, welche zum Zwecke eines Einspruches bei den Bezirksverwaltungsbehörden auflagen, das Schulforum in den § 26 mitaufgenommen. Dies bedeutet, dass dem Schulforum eine Entscheidung zugefallen ist, welche diesem laut § 63 Abs. 2 SchUG nicht zustünde, da die Festsetzung autonomer Teilungszahlen nur dann dem Schulforum obliegt, wenn diese mehr als eine Klasse an der Schule beträfe(§ 63 Abs. 2; 2. und 3. Halbsatz).

2)2. Präjudiz: Der Bund delegiert für die "Landesschulen" das Recht auf autonome Festlegung der Klassenschülerhöchstzahl an den Ausführungsgesetzgeber. Dieser darf dann irgend jemanden bestimmen, der diese Festlegung treffen darf. Damit verbunden ist allerdings auch das Ausmaß des Lehrereinsatzes und des der Schule jeweils zustehenden Lehrereinsatzstundenkontingentes. Damit sagt der Bund "Die Lehrer zahlen wir - braucht ihr mehr, so zahlt euch die gefälligst selbst." Dabei kommt noch die Regelung des "Verursacherprinzips" zu tragen, wonach Bund und Länder ausgehandelt haben, wer ein Gesetz verursacht, der zahlt die Folgen.

1.2.9. Doch noch eine andere Lösung für Niederösterreich

Im Schuljahr 1998/99 ist es endlich gelungen, die zuständige Landesrätin, die Schulsprecher der einzelnen im Landtag vertretenen Fraktionen, die Personalvertretung zu überzeugen, die überaus schlechten niederösterreichischen Bedingungen zu verbessern. Mit dem Schuljahr 1999/2000 werden die Rahmenbedingungen wie folgt ihre Anwendung finden:

Rahmenbedingungen: Ausführungsgesetzgebung NÖ-Pflichtschulgesetz mit 1.9.1999

-) zusätzlicher Lehrer mit entsprechender Ausbildung

3 -7 KK mit SpF

Schülerzahl: 25 - 21

-) stundenweise ein zusätzlicher Lehrer mit entsprechender Ausbildung

1-2 KK mit SPF

Schülerzahl: 27 - 26

Keine zusätzlichen Bestimmungen mehr

1.3. Krisenverarbeitungsprozess

Sind nun zwar die gesetzlichen Bedingungen akzeptabel, so heißt es noch lange nicht, dass sich alle (Schulerhalter, Schulleiter, Lehrer,..) mit fliegenden Fahnen auf Integration stürzen.

Zu groß sind die Ängste, Zweifel, Befürchtungen, Vorurteile,.... , die abzubauen und zu überwinden sind.

1.3.1. Der Schock der Eltern

Wenn Eltern nach der Geburt ihres Kindes erfahren, dass ihr Kind nicht so zur Welt gekommen ist, wie sie es sich erwartet haben, stehen sie fürs Erste unter Schock. Der emotionale Weg bis zur Annahme ihres Kindes in seinem Sosein ist ein besonders schwieriger und läuft in mehreren Phasen ab. Wie lange der Verarbeitungsprozess dauert, ist nicht vorhersehbar. Manche schaffen es nie. Solche Kinder landen - bei schweren Behinderungen - oft im Kinderheim. Eltern, die sich auf diese Entwicklung einlassen und ihre Kinder so akzeptieren, werden zu Kämpfern. Sie wissen, was ihre Kinder brauchen, was sie für ihre Kinder wollen. Eigenartigerweise akzeptieren Eltern von schwergeschädigten Kindern meist schneller die Behinderung als Eltern von Kindern, bei denen die Schädigungen nicht so groß sind. Da meinen die Eltern oft: "Er wird's schon aufholen. Es wird sich schon geben." Bei leichteren Beeinträchtigungen kommt das Erwachen oft erst beim Kindergarten- oder gar erst beim Schuleintritt, wenn es an Vergleichen mit den anderen Kindern nicht mehr möglich ist, über das Anderssein des eigenen Kindes hinwegzusehen. Oft wurden dadurch viele Möglichkeiten zur Förderung des Kindes verabsäumt. Dazu kommt, dass es (zB in NÖ) viel zu wenige heiltherapeutische Zentren mit Frühförderung gibt. So bleibt es den jeweiligen Ärzten vorbehalten, die Eltern aufmerksam zu machen, was aber oft nicht passiert. D.h., der ganze Entwicklungsprozess von der Schockphase bis zu Zukunftsperspektiven trifft mitunter mit dem Schulanfang des Kindes zusammen. Insofern sind auch Lehrer von diesem stets schwankenden Verhalten der Eltern, ihrem täglich etwas anderes Wollen konfrontiert.

Phasen der emotionalen Annahme eine behinderten Kindes

1) Schockphase - Verwirrung, Lähmung der Aktivität, "Flucht", Verständigungsprobleme

2) Reaktionsphase - Auseinandersetzung mit Enttäuschung, Angst, unsichere Zukunft, Schuldgefühlen, Abwehrmechanismen: Isolation/Verdrängung/Aggression

3) Adaptionsphase - Erholung, realistische Einschätzung, Kräfte sammeln

4) Orientierungsphase - Ende der Krise,

Zukunftsaspekte:

Stehen zum behinderten Kind: " ..... nicht mehr verstecken wollen ....."

" Aufwachsen wie alle anderen Kinder auch - trotz Behinderung, keine Ghettoisierung"

Solidarität mit anderen Eltern, die ähnliche Probleme haben,

Politisierung des Themas,

Auf der Suche nach Verbündeten,

Aufarbeitung und Aktualisierung für die anderen schulpflichtigen Kinder: "Alle Kinder müssen die Chance bekommen, ....... sich mit der Problematik der Behinderten auseinandersetzen zu dürfen, weil ......."

1.3.2. Die Ängste der Lehrer

Ähnlich wie bei den Eltern läuft der Prozess der emotionalen Auseinandersetzung auch bei anderen im Erziehungsprozess Eingegliederten ab.

Unbekanntes macht Angst.

Die Lehrer sind oft nicht vorbereitet auf die neuen Aufgaben:

Umgang mit Behinderten, Änderung der Lernformen, Team-teaching,...

Außerdem fürchten sie mit ihren Problemen alleingelassen zu werden und selbst auf der Strecke zu bleiben.

Wichtig wäre daher für alle, die es wünschen, die Möglichkeit einer Supervision in Anspruch nehmen zu können: Im Vorfeld der Entscheidungen: (Bin ich dem gewachsen? Kann ich das pädagogisch-didaktisch leisten? Mit welchem zweiten Lehrer / mit welchem Lehrerteam werde ich zusammenarbeiten?), als auch berufsbegleitend weiter über einige Jahre.

Abb.: 1 Krisenverarbeitungsprozess als Lernprozess

Der "Kraut- und Rübentopf" ist eine Zitatensammlung, zusammengetragen bei diversen Schulkonferenzen, Schulforen, Lehrerfortbildungsveranstaltungen,...

Der "Kraut- und Rübentopf" soll gleichzeitig die Diskussion eröffnen oder in Gang bringen, die Gespräche strukturieren und die Wortmeldungen visuell und nachhaltiger klarlegen, kein Anspruch auf Vollständigkeit ist gegeben und kann jederzeit durch "kreative" Beiträge ergänzt werden.

Im Anschluss an die Folie "Kraut- und Rübentopf" ist ein Stichwortraster als inhaltliche Ergänzung zu den einzelnen Zitaten gedacht.

Abb.2: Kraut- und Rübentopf

Emotionales Thema(Angst, Sorge) - das Thema "soziale Integration" ist vielfach ein emotionales, weil zuwenig Information vorliegt - eine emotionale Abhandlung führt zu keinen Lösungen - herausnehmen aus der Emotionalität - Hilfen anbieten

Rationale Behandlung(Aufklärung) - korrespondiert mit emotionalem Thema - der Gesetzgeber verlangt nach Lösungen - Faktenarbeit

Ungeheuer und Monster, Angst vor verhaltensauffälligen KK = Angst vor Integration - es kommen keine Monster - jeder muss für sich ehrlich analysieren, wo seine Ängste liegen - Abhandlung der Integration auf einer "anderen" Schiene zwecks Verhinderung?

Keine Angst vor körperbehinderten KK; Keine Angst vor sinnesbehinderten KK; Keine Angst vor lernbehinderten KK - auseinanderklauben, wo die Ängste liegen

Kaputtmachen der Sonderschule, Matura für Sonderschüler, gleiches Zeugnis für Sonderschüler - Faktenlage, brauche die österreichische Legislative nicht zu rechtfertigen - Untergriffigkeit klarlegen - Sonderpädagogik wird immer wichtiger, reine Verschiebung des ursprünglichen Arbeitsplatzes Sonderschule - echte Wahlmöglichkeit

Was das dem Staat kostet - Untergriffigkeit - sonst gehen die Forderungen der Bürger stets Richtung zu mehr Gehalt, Sozialleistungen,... hier macht man sich plötzlich Gedanken um das Staatsbudget - Abhandlung auf anderer Ebene

Wir sind nicht ausgebildet - Zweilehrersystem - Lehrer kann auch jederzeit "ungeprüft" an der Sonderschule eingesetzt werden - zwei Hauptbedingungen stellt die soziale Integration: er muss Mensch sein, das heißt die Behinderten in ihrem So-sein annehmen und er muss Lehrer sein

Überforderung der Sonderschüler - Differenzierung - Lehrplan

Unterforderung der Volksschüler, Hauptschüler - korrespondiert mit Überforderung - Differenzierung, schülerzentrierte Arbeit - Lehrplan

Begabtenförderung möglich - ein gut vorbereiteter Unterricht schafft Ressourcen, für diese KK, sonst eher spärlich möglich

Offener Unterricht - Grundvoraussetzung für soziale Integration

Specht-Studie - 200 Hauptschulen wurden untersucht nach den nachfolgend erläuterten Kriterien - Studie erklärt, dass die soziale Integration und die gelebte Schulautonomie chancenreiche Beschulungsmöglichkeiten eröffnen

SPECHT - STUDIE

AUTONOMIE - INTEGRATION

4 Möglichkeiten

Schule ohne Autonomie und ohne Integration

Schule mit Autonomie

Schule mit Integration

Schule mit Autonomie und mit Integration

team-teaching

....die sich's zutrauen .... machen lassen

mitbegleiten, anschauen, mitbeobachten, supplieren

nicht Fehler suchen

...wir unterrichten nicht Fächer, sondern Schüler(Menschen)

Korpsgeist ... passieren Dinge, die in einem Wirtschaftsprozeß undenkbar sind !

Weg zum Wissen

...und wann ist ein Kind integrierbar?

...wir wollen Ruhe in der Schule...

die Hauptschule im städtischen Bereich

Florianiprinzip

team-teaching - Grundvoraussetzung für soziale Integration - die Lehrer müssen für einige Jahre eine "pädagogische Ehe" führen - Verständnis, Freude bei gemeinsamer Vorbereitung und Arbeit - KK bekommen dies natürlich emotional mit - positive Verstärker - Bezirksschulinspektor kann entsprechende Vorarbeiten leisten - Kollegen treffen sich ungezwungen beim Kaffee, plaudern,... - getrennte Berichterstattung an Bezirksschulinspektor - können miteinander oder nicht - gute Erfahrungen - der Ausstieg muss auch möglich sein

...die sich's zutrauen.... machen lassen - Kollegen, Eltern, andere KK an der Schule mögen es nicht verhindern, Negativstimmung machen, behindern, verächtlich darüber sprechen

mitbegleiten, anschauen, mitbeobachten, supplieren - Kollegen teilen sich zumeist in drei Gruppen: a) dies machen, dies machen wollen b) dies auf keinen Fall machen wollen, c) dies sich's anschauen wollen, unsicher sind, noch nicht zutrauen, sich für Supplierungen zur Verfügung stellen,... nach einiger Zeit kommt es zu einer Verschiebung der Gruppen: die c-Gruppe wird Befürworter, die b-Gruppe wird kleiner und zurückhaltender, akzeptiert den neuen Zustand

nicht Fehler suchen - sich über Fehler, Anfangsschwierigkeiten, Friktionen,.. der Integration freuen und hochspielen, sich an die eigenen Anfänge, Lehrerjahre erinnern

...wir unterrichten nicht Fächer, sondern Schüler(Menschen) - Kollegen erinnern, dass nicht der Lehrer Mittelpunkt der Klasse ist, sondern der Schüler, emotionale Annahme der Schüler wie sie sind

Korpsgeist .... passieren Dinge, die in einem Wirtschaftsprozess undenkbar sind ! - gemeinsame Arbeit, Vertretung nach außen

Weg zum Wissen - ist zumindest genau so wichtig wie das Wissen selbst - Erarbeitung der Schlüsselqualifikationen

...und wann ist ein Kind integrierbar? - untergriffige Fragestellung, auf die es keine Antwort geben kann, emotionale Aufarbeitung

...wir wollen Ruhe in der Schule... - wer heute zu Ruhe, Stillstand aufruft, befindet sich bereits in der Doppelhelix nach unten - lebenslanges Lernen

die Hauptschule im städtischen Bereich - neue Leitbilder möglich - Chance der pädagogischen Arbeit

Florianiprinzip - Sinnerfassung, was Schule ist -sich vor neuen Aufgaben verstecken - Schlüsselqualifikationen - Wirtschaft

Abschlussgedanken:

Abb.5: Spanisches Sprichwort:

Reisender, Wanderer, Suchender,......

es gibt keine Straßen (Wege,

Pfade, Autobahnen,.... Kochrezepte,...

Menüpläne,.... Raster,.... Programme,...),

diese entstehen erst beim Gehen.

Abb.6: Zimmermannskiste:

Nicht jedes Problem ist

ein Hammer / Nagel-Problem

1.4. Die Aufgaben des Bezirksschulinspektors

Das Wesentliche ist wohl, den pädagogischen Boden so aufzubereiten, dass sich all die Befürchtungen möglichst gering halten.

Die Betroffenen müssen das Gefühl bekommen, unterstützt und nicht allein gelassen zu werden. Im Schulbezirk Mödling läuft die soziale Integration seit zwölf Jahren und ist im Pflichtschulbereich in jeder Schulform verankert. Das erleichtert Lehrern, die neu einsteigen, die Entscheidung:

  • Sie können sich der Unterstützung des Bezirksschulinspektors sicher sein.

  • Sie haben jederzeit die Möglichkeit mit Kollegen in den Volksschulen, Hauptschulen und in der Polytechnischen Schule Kontakt aufzunehmen, zu hospitieren, sich Rat, Hilfe, Tipps zu holen.

Wichtig ist vor allem eins:

Man muss wollen und anfangen.

Vieles regelt sich beim Tun.

Und noch eine Sicherheit brauchen sie:

Sollte es wirklich nicht klappen (zB mit dem Zweitlehrer), dass jemand da ist, der nach gemeinsamen Lösungen sucht - das ist dann in der Regel der Bezirksschulinspektor.

1.4.1 Stufenpläne für den Bezirksschulinspektor

1.4.1.1 Volksschule - Eintritt

Die Vorarbeiten zur Installation einer Integrationsklasse beginnen zumeist im Frühherbst vor der Schülereinschreibung. Der Bezirksschulinspektor nimmt Kontakt mit den Sonderkindergärtnerinnen auf - gemeinsame Dienstbesprechung am Bezirksschulrat mit Einverständnis der Eltern der behinderten Kinder - ob, wo, wie viele, wie schwer der Behinderungsgrad,.... Wünsche der Eltern - Integration oder Sonderschule,....

Durch die entsprechend langfristige Zeitplanung vor der Schülereinschreibung werden erste vorbereitende Dienstgespräche mit dem jeweiligen Schulleiter durchgeführt und eventuelle Vorurteile, davon betroffene Kollegen, schulorganisatorische Dispositionen angesprochen.

Nach den Schülereinschreibungen steht fest, in welchen Schulsprengel Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf angemeldet sind. (Wobei die Schulsprengel für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf geöffnet sind, und die bestmögliche Beschulung ins Auge gefasst werden sollte. Im Schulbezirk Mödling mit seiner guten verkehrstechnischen Infrastruktur stellen sich kaum einengende schulorganisatorische Probleme hinsichtlich des Schulweges, deshalb werden vornehmlich Integrationsklassen mit pädagogischer Doppelabdeckung angestrebt.) Die Eltern der behinderten Kindern werden kontaktiert und zu einem Beratungsgespräch (Wünschen die Eltern die Aufnahme in die Sonderschule oder wünschen sie die integrative Beschulung?) eingeladen, wobei die Schienen bereits im Kindergarten gelegt worden sind und dies beim Schulleiter entsprechend deponiert worden ist. (90% der Eltern wünschen die integrative Beschulung, die Eltern höherer Bildungsschichten fast ausnahmslos, Eltern niederer Bildungsschichten tendieren eher zur Sonderschule, weil sie selbst eine solche besucht haben oder ihre Kinder gerne "verstecken" wollen. Eltern, die Kinder mit großen Verhaltensproblemen haben, gehen gerne den Weg der heilpädagogischen Kleinklassen.)

Sobald die Wünsche der Eltern geklärt sind, ist es Sache des Bezirksschulinspektors, die bestmöglichen Standorte zu finden.

Im Schulbezirk Mödling gibt es kaum noch Probleme, da Integration in 75% der Volksschulen stattfindet bzw. stattgefunden hat. Entsprechende Gespräche mit Schulleitern zur Findung geeigneter Lehrerteams am Standort werden durchgeführt. Die guten Kontakte zu den Schulerhaltern erleichtern die Arbeit, diese sind zumeist aufgeschlossen, denn kaum ein Bürgermeister kann es sich "leisten" Schwierigkeiten bei der Integration behinderter Kinder zu machen, zumal ja wirklich nur in den seltensten Fällen Umbauausgaben anfallen, also halten sich die Schulerhalterkosten in vertretbaren Grenzen.

1.4.1.2. Volksschule - Übertritt

Die Grundstufe 1 ist so konzipiert, dass die Schüler möglichst lange Zeit haben, sich zu entwickeln, nachzureifen,....

Daher sind, Lernziele erst mit dem Ende der Grundstufe 1 definiert.

Nun kommt noch dazu, dass Schülern, die sich langsamer entwickeln, im Eingangsbereich der Grundstufe 1 noch ein drittes Jahr zur Erreichung ihrer Lernziele gegeben wird.

Sollte auch das nicht reichen oder sollten sich massive Schwierigkeiten erst in der Grundstufe 2 zeigen, suchen mitunter Eltern/Schulleiter um die "Verleihung" des sonderpädagogischen Förderbedarfs für den Schüler an.

Dies aber ist nur dann zu gewähren, wenn alle möglichen Maßnahmen der Volksschule ausgeschöpft wurden und diese sich als nicht ausreichend erwiesen haben. (Es kommt hin und wieder vor, dass Lehrer für Schüler den SPF einfordern, weil der betroffenen Schüler der schlechteste ist und das "Niveau" nicht halten kann,.... und ähnliche Argumente - hier schaffen dann plakative und visuelle Argumente Aufklärung - siehe nachfolgende graphische Darstellung)

Möglicherweise sind dann Elterninformationsabende für die Eltern der Integrationsklassen notwendig - dies tangiert die Arbeit des Bezirksschulinspektors eher marginal, sollten sich jedoch größere Probleme auftun, sollte er sich des Problems annehmen, um mögliche schwelende Konflikte vorab auszuschließen.

Eltern erkennen sehr rasch die Vorteile einer Integrationsklasse - differenzierter, schülerzentrierter Unterricht, Lernen mit neuen Methoden, soziale Komponenten,... all dies kommt "ihren" Kindern zugute. Probleme hat meist der Schulleiter, wenn die Eltern die Aufnahme in diese "Integrationsklasse" einfordern und kein Platz mehr ist.

Eine wichtige Maßnahme ist, die Voraussetzungen zu schaffen, dass sich ein funktionierendes Lehrerteam bilden kann.

"Zusammenspielen" des Lehrerteams kann durch vorhergehendes "Kennenlernen" eingeleitet werden - der Bezirksschulinspektor überlegt sich zwei mögliche Dispositionen, einen Volksschullehrer und eine Sonderpädagogin und ersucht um ein zwangloses Treffen, vielleicht bei einer Tasse Kaffee, zum Plaudern, zum Informationsaustausch, mit der Auflage, dass sie dann getrennt vom Bezirksschulinspektor über ihre Eindrücke befragt werden ( Im Schulbezirk wird dieses Zusammentreffen bereits als "Herzblattspiel", angelehnt an die populäre Fernsehsendung, bezeichnet). So geht man recht zwanglos, jedoch zielgerichtet, neugierig und "noch nicht ganz ausweglos" an eine Zusammenarbeit heran.

So können vorweg wohl die größten pädagogischen Disharmonien und Auffassungsunterschiede eliminiert werden, die diesbezügliche Statistik gibt hier den Beteiligten recht, weil diese Lehrerteams meist durch die gesamte Volksschulzeit halten und die Zusammenarbeit funktioniert.

Hinsichtlich Ablehnung seitens des Schulleiters, der Lehrerkonferenz, der Eltern hat dann der Bezirksschulinspektor - siehe "Ängste der Lehrer" - Maßnahmen in Konferenzen, Elternabenden, Podiumsdiskussionen, Vorträgen, Vorstellungen, Hospitationen,... zu ergreifen.

Abb.7: Lehrplananforderung zur Erreichung der Unterrichtsziele

Checkliste - Stufenplan für den Bezirksschulinspektor

.) "Eltern wünschen Integration in VS, [HS,AHS, PTS]"

.) Kindergärtnerin, Sonderkindergärtnerin

.) Vorarbeit mit Schule -

Widerstände(?): Lehrer, Eltern, Direktor, Schulerhalter, Gemeinde,...

.) Emotionales Thema: Aufarbeitung auf rationaler Ebene

Veranstaltungen, Integrationsteams - Vortrag, Dias, Filme,...

Veranstaltungen, spezieller, spezifischer-zielgruppenorientierter, zielgruppenoptimierter Schulkonferenz(en)

Lehrerteam, Sonderpädagoge,

"Pädagogische Ehe"

Schulerhalter: Umbaumaßnahmen, Hilfspersonal, Therapeuten,...

1.4.1.3. Die Jahresarbeit - Volksschule, Grundstufe 1 und 2

Abb. 8: Die Wahl: INTEGRATION ODER SONDERSCHULE?

1.4.1.4. Hauptschule/AHS - Eintritt

Checkliste - Stufenplan für den Bezirksschulinspektor

Maßnahmen des Bezirksschulinspektors bei der Fortsetzung der sozialen Integration in die Hauptschule oder AHS

Bei Übertritt in Hauptschule, AHS, Sonderschule:

.) Beratungsgespräch mit den Eltern hinsichtlich der weiteren Beschulung

.) Abänderung/Adaptierung/Aufhebung der SPF-Bescheide

Anpassung an die entsprechenden Pflichtgegenstände - nach entsprechender Beobachtungszeit adäquat dem Beobachtungszeitraum für die Differenzierung in die Leistungsgruppen

.) Geöffnete Schulsprengel - Schulerhalterbeiträge

.) Sonderpädagoge(n)

.) Dienstbesprechungen mit der Hauptschule - Lehrerteams, Stundenzuteilung,...

Lehrmittel, SPF-Arbeitsmittel- Bereitstellung

.) Pflegerisches Hilfspersonal?

.) Therapeutisches Personal?

Die Jahresarbeit - Sekundarstufe 1 - Hauptschule

Sekundarstufe 2 - Polytechnische Schule - (Schulversuchsbereich - noch kein Gesetz!?)

Abb. 9: Die Wahl: INTEGRATION ODER SONDERSCHULE?

1.5. Schüler-, Eltern-, Lehrerbefragung

Abb. 10: Schüler-, Eltern-, Lehrerbefragung

1.6. Die Situation der sozialen Integration im Schulbezirk Mödling im Schuljahr 1998/99,

Volksschule

13 Integrationsklassen (3 - 5 SPF-KK)

insgesamt werden 48 SPF-KK integrativ beschult

13 Stützlehrerklassen (1 - 2 SPF-KK)

insgesamt werden 15 SPF-KK integrativ beschult

Hauptschule

9 Integrationsklassen ( 5 - 7 SPF-KK)

insgesamt werden 49 SPF-KK integrativ beschult

1 HS-Klasse für ASO-Abgänger mit 15 SPF-KK

Polytechnische Schule

1 Integrationsklasse im Schulversuch (5 SPF-KK)

2. Besser "schlimm" als gar nicht beachtet Die Verhaltensauffälligkeiten als Stolpersteine der Integration. Oder?

2.1. Ist-Situation

Dass die Verhaltensauffälligkeiten der Kinder und Jugendlichen zunehmen, ist kein Geheimnis: In regelmäßigen Abständen berichten Medien über Einzelfälle, über Ergebnisse irgendwelcher Studien oder ergehen sich über die unhaltbaren Zustände an den Schulen.

Auch politische Parteien zögern nicht "amerikanische Zustände" heraufzubeschwören, wenn in den Schulen nicht "law and order" regieren.

Nun ist es aber kein Geheimnis, dass Verhaltensauffälligkeiten nicht ausschließlich an der Schule produziert werden oder nur zu einem geringen Teil - 90% der Verhaltensauffälligkeiten sind familiär bedingt (Universitätsstudie, Klicpera) - sondern zu Hause gemacht werden.

Und auf die Familie hat die Schule nur wenig Einfluss, auch wenn seitens der Frau BM gemeint wird, die Lehrer müssten halt dann zu den Eltern nach Hause gehen.

Kein Kind wird verhaltensauffällig geboren.

Verhalten wird erlernt.

Zum Erlernen von Verhaltensweisen hatten die Kinder bereits sechs Jahre Zeit, bevor sie in die Schule kommen.

Kleine Korrekturen, wie sie engagierte Lehrer vornehmen, getragen durch eine psychisch stabile Klasse, sind ohnedies Alltagsarbeit, sind die "Leichtfälle" der Verhaltensauffälligkeiten.

Schwere Verhaltensauffälligkeiten oder Verhaltensbehinderungen bedürfen eines geschulten Personals: Ärzte, Therapeuten,....

Das Ziel der sozialen Integration muss es sein, auch verhaltensauffällige Kinder im Klassenverband, in der gewohnten Umgebung belassen zu können, größtmögliche Normalität gewährleistet bestmögliche Eingliederung.

Die derzeit vorgesehenen Maßnahmen hiefür sind nicht ausreichend (für Niederösterreich): 4 Lehrerwochenstunden für die Betreuung in der Einzelintegration sind ein Hohn und überfordern den Klassenlehrer und die Klasse. Zusätzliche Maßnahmen, wie der Einsatz von Beratungslehrern im Rahmen des genehmigten Stellenplanes - derzeit 75 Lehrerwochenstunden für den gesamten Schulbezirk - sind auch nur ein Tropfen auf den heißen Stein.

Hier gilt es, die bestehenden Gesetze zu verbessern.

Als zweite Möglichkeit wäre vorzusehen, Kleinklassen an größeren Schulen einzurichten: Dislozierte Klassen eines Sonderpädagogischen Zentrums im Rahmen der Normalität an Volks- und/oder Hauptschulen.

Kindern sollte hier die Möglichkeit geboten werden, über einen stundenweisen bis monatelangen Aufenthalt in dieser geschützten Umgebung mit Anbindung an die anderen Kinder und Klassen ( zB in der Pause, im Leibesübungsunterricht, geführten motopädagogischen und/oder psychomotorischen Kursen,... ) unter fachlich kompetenter, psychologisch-therapeutisch-sonderpädagogischer Führung sich zu finden, um wieder in die eigene Klasse reintegriert zu werden.

Doch so weit sind die Bedingungen, Vorstellungen, Einsichten in Niederösterreich nicht.

Der Schulbezirk Mödling geht daher seinen eigenen Weg, der legal durchsetzbar ist und einen Anfang in diese Richtung bietet: Die vorübergehende Aufnahme in heilpädagogische Kleinklassen - siehe ARGE Sonderpädagogen Schulbezirk Mödling - installiert an einem Sonderpädagogischen Zentrum.

2.1.1. Die Situation der Beteiligten

Die anschließenden Folien geben eine Grobstruktur wieder, eine Analyse oder ein Szenario, wenn die Situation in der Schule "eskaliert".

Das Positionspapier beschäftigt sich nicht nur mit den zu treffenden Maßnahmen, sondern könnte eine Anleitung sein, dass auch Strategien, Ziele, ja selbst Visionen eingebunden sind und dass vornehmlich im präventiven Bereich aller Beteiligten zu arbeiten wäre.

Abb. 10: Klassensituation

Tabelle 1: Verhaltensauffälligkeit

Jede Verhaltensauffälligkeit ist ein Hilfeschrei

Die Verhaltensauffälligen sind die Stolpersteine der Integration

90% der Verhaltensauffälligkeiten sind familiär bedingt

Der Stärkere setzt sich durch

Auf die Dosis/Schmerzgrenze kommt es an

2.1.2. Positionspapier

Positionspapier bewährter Maßnahmen, überlegenswerter Strategien, möglicher Ziele zum Problem der "verhaltensschwierigen, verhaltensauffälligen, verhaltensgestörten" Schüler

Tabelle 2: Strategie- Präventivarbeit in der Klasse/Schule

Strategie- Präventivarbeit in der Klasse/Schule:

Soziales Lernen, "Keiner schaut weg!",

Kooperation, Kommunikation und Konfliktlösung aller Schulpartner,

Soziale Integration behinderter KK,

"Von der Anordnungskultur zur Aushandlungskultur"

Schulbegleitende Präventivarbeit in der Klasse/Schule:

Mediatoren, Motopädagogik/Psychomotorik

Konfliktlotsen - Schüler, Eltern, Lehrer

Schulpsychologie, Jugendwohlfahrt,

"engagierte" Sozialhilfegruppen - "Bunter Schirm",

Pädagogisch-psychologische Zentren, Zweitlehrer für verhaltensauffälligen KK in der Klasse als kurzfristige begleitende Maßnahme,

Sonderpädagogische Zentren,

Beratungslehrer,

Forderungen an den Gesetzgeber:

Therapeuten, Supervision und/oder Psychohygiene für Lehrer

Heilpädagogische Kleinklassen

(6 - 10 KK im Zweilehrersystem) für verhaltensauffällige KK mit Regelschullehrplan

Kinder- und Jugendpsychiatrie in NÖ

2.1.3. Mediation - eine praktikable Möglichkeit

Ausgangslage:

Divergierende Vorstellungen, unterschiedliche Ansichten und Wünsche sind oft definierter Bestandteil des schulischen Alltags. Meinungsverschiedenheiten, Disziplinlosigkeiten, Regelverstöße, kleine Streitereien, Konflikte, verbale und physische Attacken, Raufereien, Zerstörung von Eigentum, Vandalismus, Diebstahl, Erpressung,... sind leider oft genug Schulalltag.

Kinder erleben Gewalt in verschiedenen Zusammenhängen - in Filmen, durch die "Headlines" diverser Printmedien, in der Familie und im sozialen Umfeld. Die Botschaft, die sie erhalten lautet dann oft: "Der Stärkere setzt sich durch!"

Schüler, Eltern und Lehrer reagieren auf diese neuen Situationen oft hilflos und sind überfordert.

Gefragt ist der konstruktive Umgang mit Konflikten ( ein wesentlicher Bestandteil sozialen Lernens ) und die positive Auseinandersetzung mit Problemen bis hin zu Konflikten ( das ist erlernbar).

Mediation vermittelt Schülern, Eltern und Lehrern das notwendige Wissen und Handwerkzeug zum konstruktiven Umgang mit Konflikten.

3 Bereiche lassen sich schwerpunktmäßig bearbeiten:

Konfliktbearbeitung im Unterricht

Gewaltprävention, Unterrichtsbeispiele, Training und positive Lösung zum Thema "Gewalt"

Entwicklung einer Konfliktkultur in der Schule

Ausbildung von Schülern zu Konfliktlotsen, Einrichtung, Begleitung und Betreuung von Streit- und Schlichtergruppen

Aus- und Weiterbildung im Rahmen der Lehrerfortbildung

Vorträge, Basisprogramme, Ausbildung zum Konfliktlotsen

Eine neue Beziehungskultur baut sich auf

Zusammenarbeit der Schüler - Eltern - Lehrer fördert Klassenklima und Klassengemeinschaft, gemeinsamer, akzeptierter Regeln, weil sie selbst erarbeitet wurden

Lernen für die Zukunft

Positive Lerneffekte für die "schwierigen" KK

Ausbau einer aktiven Gewaltprävention

Größere Konzentration auf das Lernen

Eindämmung des Vandalismus

2.1.4. Die ARGE Sonderpädagogen im Schulbezirk Mödling

Arbeitsgruppe Sonderpädagogen im Schulbezirk Mödling

Betreff: Entwicklungsbedingte, beobachtete Veränderungen im Bereich der Sonderpädagogik und die daraus notwendig gewordenen Gesetzesüberlegungen zur Einrichtung von Kleinklassen

Erfahrungen:

Da an unseren Schulen heilpädagogische Stationen angeschlossen sind, werden hier seit Jahrzehnten Kinder mit "besonderen" Bedürfnissen unterrichtet, d.h. verhaltensauffällige bis verhaltensbehinderte Kinder (z. B. Schulverweigerer, mißbrauchte, mißhandelte, aggressive Kinder, Autisten, Mutisten, Hyperaktive,......)

Seit einigen Jahren führen wir diese Klassen mit einem Zweitlehrer und einer durchschnittlichen Schülerzahl von 8, um eine sinnvolle pädagogische Arbeit leisten zu können.

Diese nachfolgende Graphik veranschaulicht plakativ eine Prognose über eine hinkünftige Entwicklung in der Sonderpädagogik.

Abb. 11: Entwicklung in der Sonderpädagogik

Kinder, die längerfristig in Integrationsklassen die Volks- und

Hauptschule(AHS) besuchen werden

Kleinklassen

Gesetzliche Umsetzung der jahrelangen Praxis (Schulversuchskonzeption):

Errichtung von Kleinklassen mit einer Schülerhöchstzahl von 8 Kindern und einem Lehrerteam. Zur ganzheitlichen Erfassung der Kinder ist jedem SPZ Fachpersonal (zB Sozialtherapeuten, Heilpädagogen,....) im erforderlichen Maß zur Verfügung zustellen. Die "Kleinklasse" sollte nicht als starre Schulklasse, sondern als pädagogische Therapie- und/oder Intensivstation gesehen werden - speziell ausgerichtet auf Schüler mit Verhaltensauffälligkeiten - ein zeitweiliger und/oder notwendiger Schon- und Schutzraum.

Ausblick: Für die Zukunft gesehen erspart sich unsere Gesellschaft Geldmittel und aufwendige Resozialisierungseinrichtungen, wenn wir bereits im frühen Schulalter sie im sozialen Bereich soweit fördern, dass ihnen eine Eingliederung in die Gesellschaft ermöglicht werden kann. Das ist zukunftsorientierte Präventionsarbeit.

2.1.5. NÖ Heilpädagogisches Zentrum Hinterbrühl

wHR Prim. Dr. Ernst Tatzer

NÖ Heilpädagogisches Zentrum Hinterbrühl

NÖ Heilpädagogisches Zentrum und Landessonderschule Hinterbrühl - eine Partnerschaft zum Wohle der Kinder

Präambel

In einer immer komplexer und für den einzelnen immer komplizierter werdenden Welt der unterschiedlichsten Ansprüche, Notwendigkeiten, Wehaltungen und Normen landen immer mehr Kinder, als schwächste Mitglieder, am Rande einer zunehmend verunsicherten und orientierungslosen Gesellschaft. Rasch wechselnde Arbeits- und Wirstschaftsbedingungen, daraus resultierende Arbeitslosigkeit bzw. die Sorge darüber, soziale Not und Benachteiligung, nicht bewältigte chronische Beziehungskrisen, Menschen mit Realitätsverlust durch Krankheit oder Selbstverwirrung und europaweite Wanderbewegungen lassen Kinder neuerlich zum Strandgut gesellschaftlicher Veränderung werden. Steigende Aggressionen in Familien und Schule, Mißbrauch und Mißhandlungen von Kindern, Verhaltensauffälligkeiten und psychosomatische Erkrankungen sind dafür deutliche Zeichen.

Bei sinkender Kinderzahl insgesamt und ansteigender Zahl betroffener Kinder wird es in nicht allzu ferner Zukunft eine Frage des Überlebens unserer Gesellschaft sein, ob es uns einerseits gelingt; gesellschaftliche Bedingungen wiederherzustellen, die eine gesunde Entwicklung unserer Kinder sicherstellen, und andererseits Möglichkeiten zu etablieren, die in der Lage sind Kindern, die in ihrer Entwicklung verwundet worden sind, effizient zu helfen. Sollen sich aus dieser Frage nicht neue tiefgreifende gesellschaftliche Soannungen bilden, muß es im Interesse aller - und nicht nur derer, die selbst Sorgen mit der Entwicklung der Kinder haben, sein - deisen Kindern zu helfen. Abgesehen davon kann sich niemend sicher sein, dicht selbst einmal davon betroffen zu sein. Einrichtungen zur Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit besonderen Bedürfnissen müssen daher auf immer neue Herausforderungen reagieren können. Gilt es doch, die Kinder möglichst schnell in ein normales Leben zu reintegrieren.

Entwicklungen im NÖ HPZ Hinterbrühl

Das NÖ Heilpädagogische Zentrum Hinterbrühl (vormals NÖ Landesjugendheim und Heilpädagogische Station des Landes) hat durch Umstrukturierung und Reorganisation seiner bisherigen Arbeitsweisen diesen Entwicklungen Rechnung zu tragen versucht. Die Errichtung autonomer Abteilungen brachte mit der Möglichkeit des schnelleren Reagierens auf spezielle Veränderungen in der Klientel natürlich auch eine größere Divesität der Arbeitsweisen in den Abteilungen. Individuumszentrierte und perönlichkeitsgetragene Orientierung im pädagogischen Handeln bedingen kürzere und individuell gestaltete Aufenthalte mit dem Ziel eines möglichst hohen Grades von Normalisierung während des Aufenthaltes und danach. Familienorientierung brachte eine internatsähnliche zeitliche Bindung der Arbeit bei gleichzeitigem Anspruch der Beheimatung während der Zeit, die das Kind im Heim ist, mit sich. Sie macht intensive Auseinanderstzung im positiven Sinne mit den Eltern und Familien uznserer Kinder notwendig und bedingt, daß Eltern auch viel mehr mitbestimmen, was mit ihrem Kind auch im Heim geschieht. Die rehabilitative Orientierung (vor allem auch im Heimbereich) macht verstärkte therapeutische Anstrengungen; enge Zusammenarbeit und regelmäßigen fachlichen Austausch zwischen pädagogischen und therapeutischen Mitarbeitern notwendig. Zur näheren Beschreibung dieser Punkte siehe auch beiligendes Leitbild

Neben den strukturellen Bedinguzngen wurden diesen Veränderungen auch durch peronelle Maßnahmen in Zahl und Qualifikation Rechnung getragen, wenngleich eine optimale Ausstattung bei weitem noch nicht erreicht ist.

Darüber hinaus ist unsere Arbeit vor dem Hintergrund einer sich doch verbessernden regionalen Versorgung und einer erhöhten Bereitschaft der integrativen Betreuung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen zu sehen. Das heißt, unser Arbeit steht unter der berechtigten Forderung nach möglichst hoher qualitativer Betreuung in einer optimalen Zeitausnützung

Aus dem bisher Gesagten ergeben sich auch für die Schule sehr konkrete geänderte Vorbedingungen:

  1. Die Kinder sind insgesamt weniger lang bei uns.

  2. Der Zeitpunkt der Aufnahme und Entlassung ist weniger gut vorhersagbar und richtet sich nicht mehr nach dem Ablauf des Schuljahres. Ebenso zeichnen sich stärkere Schwankungen bezüglich des Alters und Geschlechts der Kinder ab.

  3. Der Belastungsgrad durch Störungen von Kindern ist höher, weil insgesamt nur belastetere Kinder in unsere Betreuung kommen und diese, sobald dies vom Verhalten zumutbar ist - im Sinne der Normalisierung - in Außenschulen geschickt werden.

  4. Die Diversität der Arbeitsweise bringt auch eine Diversität der Kinder in ihre intellektuellen Begabungen mit sich. So nimmt der Anteil der Kinder, die auf Grund ihrer intellektuellen Begabung nach Lehrplan der VS bzw. HS zu unterrichten sind, zu und jener der "reinen" ASO-Schüler ab. Im Bereich der S-Klassenschüler ist mit einem weiteren Anstieg der Kinder mit zuätzlichen Verhaltensauffälligkeiten bzw. mit erhöhtem Pflegebedarf zu rechnen.

  5. Eltern werden auch im schulischen Bereich verstärkt Mitsprache und Kontrolle einfordern

Wünsche an unseren Partner Schule

Wir wünschen uns:

Verstärkte Flexibilität hinsichtlich der Errichtung, der Ausstattung und dem Betrieb von Klassen, die sich auch während des Schuljahters ändern können. Als Basis dafür sollten die kleinklassen mit beschränkter Schülerzahl und einem fixen Lehrerteam von 2 Personen auch im Bereich der jetzigen ASO-Klassen eingeführt werden.

Lehrer mit Erfahrung. Einer speziellen Qualifikation und der Gereitschaft mit unseren Kindern zu arbeiten. Sie brauchen Unterstützung duch entsprechende Fortbildung und Supervision. Ihre Arbeitszeit und -verpflichtung sollte auch Möglichkeiten des Austausches mit uns beinhalten.

Möglichkeiten der Krisenintervention in Form von Einzelbetreuung durch die Lehrer.

***

Abb. 11: Briefkopf und Empfänger

Sehr geehrte Damen und Herrn!

Zu dem mir überreichten Arbeitspapier zu beobachteten Veränderungen in der Sonderpädagogik und daraus notwendig gewordenen Gesetzesüberlegungen zur Einrichtung von Kleinklassen darf ich wie folgt Stellung nehmen:

Die Erfahrung in der Kinder- und Jugendneuropsychiatrie lehrt, daß ein Großteil der in einschlägigen Kliniken und Ambulanzen betreuten schulpflichtigen Kinder unter psychischen Störungen leidet, die der sonderpädagogischen Kategorie "verhaltensauffälliger" bzw. "verhaltensbehinderter" Schüler entsprechen. Für die geeignete Therapie und Betreuung dieser Kinder spielt nach unserer Auffassung die adäquate Beschulung eine bedeutende Rolle, da psychotherapeutische und andere Behandlungsmaßnahmen in aller Regel erst nach längerer Zeit zu den gewünschten Effekten der Stabilisierung des Sozialverhaltens führen, andererseits die Aufrechterhaltung des Bildungsprozesses im Gruppenrahmen auch für diese Kinder zur Sicherstellung eines adäquaten Entwicklungsprozesses von größter Bedeutung ist.

In meiner Tätigkeit an einer Heilpädagogisch-psychosomatischen Station in Wien sowie einer Heilpädagogisch-therapeutischen Station in Niederösterreich konnte ich erfahren, daß die anzustrebende schulische (Re-)Integration dieser Kinder in vielen Fällen nur im Rahmen des Besuchs von Kleinklassen (mit dem Ziel einer Wiedereingliederung in Regelklassen) zu bewerkstelligen ist. Darüber hinaus erscheint es in allen Fällen wichtig, eine tragfähige Kooperation des Helfersystems (Therapeuten, Lehrer, Psychologen, Ärzte) sicherzustellen. Für viele dieser Kinder wäre u.U. eine längerfristige stationäre Aufnahme vermeidbar, wenn in allen regionen Österreichs geeignete Klassen der genannten Art (wie im vorliegenden Papier der Arbeitsgruppe beschrieben) zur Verfügung stünden; die Ausstattung dieser Klassen mit spezifisch ausgebildetem Lehrpersonal ist natürlich geboten.

Allgemein kann festgestellt werden, daß das soziale Ziel der Integration in den Regelschulbereich und letztlich in den regulärer Erwerbstätigkeit dienenden Arbeitsprozeß auch bei deutlich verhaltensbeeinträchtigten Kindern anzustreben ist. Es entspricht jedoch internationalen Erfahrungen, daß dieses Ziel vielfach nur im Wege von Zwischenschritten der Beschulung in der hier dargestellten Rorm zu erreichen ist. Die sogenannten "Heilstättenklassen" an oder um kinderpsychiatrische(n) / heilpädagogische(n) Abteilungen stellen seit geraumer Zeit ebenso wie das Modell der Förderklassen eine Beschulungsform dar, die in vielen Fällen auch ohne direkte Zuordnung an ein Krankenhaus in einem gut vernetzten Hilfesystem auf schulgesetzlicher Basis kinderpsychiatrische Präventionsarbeit leisten kann.

Mit freundlichen Grüßen

Ass.Prof.Dr.Werner Leixnering

Leiter der Station f. Heilpädagogik u. Psychosomatik

2.2. Forderung: Kinder- und Jugendpsychiatrie in Niederösterreich

Ausgangslage:

Niederösterreich besitzt derzeit keine Behandlungsplätze zur kinder- und jugendpsychiatrischen Versorgung. Sie ist schlichtweg nicht einmal in den entsprechenden Krankenanstaltenplänen vorgesehen.

Niederösterreich trifft in Zeiten zunehmender Belastung von Kindern und Jugendlichen wenig bis keine Vorkehrungen zu deren Behandlung, weil das zuständige medizinische Fachgebiet nicht vertreten ist - wenn Wien nicht hilft, dann hilft niemand.

Es ist ein entsprechender Versorgungsplan notwendig, der zumindest zwei eigenständige und entsprechend ausgerüstete Einrichtungen zur kinder- und jugendpsychiatrischen Versorgung vorsieht.

Die schulischen Einrichtungen, wie die Landessonderschule Hinterbrühl, die einzige Institution für erziehungsschwierige und behinderte Kinder in Niederösterreich, sind ausgelastet und bereits überlastet und auch dafür nicht wirklich zuständig. Lehrer sind Lehrer und keine Therapeuten, Psychiater oder Mediziner, die bei solchen Problemen, beim Umgang mit gewalttätigen und erziehungsschwierigen Kindern oder Jugendlichen helfen können, wobei sie es oft genug aus sozialem Engagement und Berufung tun. Es kann auch nicht sein, dass dieses massive gesellschaftliche Problem wieder einmal die Schule zu leisten hat.

Leider kann man sich mit solchen Kindern oder Jugendlichen politisch kaum Lorbeeren holen - kein medienwirksames Projekt, jedoch große Notwendigkeit.

Forderung:

Das Bundesland Niederösterreich hat zumindest 2 Krankenanstalten zur kinder- und jugendpsychiatrischen Versorgung einzurichten.

2.3. Die Situation der Betreuung verhaltensauffälliger Kinder im Schulbezirk Mödling im Schuljahr 1998/99

In drei sonderpädagogischen Zentren werden in sechs heilpädagogischen Klassen insgesamt 52 Kinder nach dem Regelschullehrplan in Teamteachingarbeit im Zweilehrersystem unterrichtet. Für den Schulbezirk erscheint dies möglicherweise viel, relativiert sich jedoch dadurch, dass dem sonderpädagogischen Zentrum/Hermann Gmeiner-Schule Hinterbrühl das SOS-Kinderdorf angegliedert ist und die dort untergebrachten Kinder intensivster sonderpädagogische Betreuung bedürfen.

Die stellenplanmäßige Abdeckung des Zweitlehrers erfolgt über Stundenzuteilung aus dem Landesausgleich und dem Bezirksausgleich, ebenso die Abdeckung der drei Beratungslehrer.

Das heilpädagogische Zentrum (de facto die Landessonderschule Hinterbrühl) hat natürlich hauptsächlich Landesaufgaben zu erfüllen - insgesamt sind hier neun heilpädagogischen Klassen mit 82 Kindern organisiert.

Alle sonderpädagogischen Zentren bemühen sich um intensive Reintegration in die Regelschulen und um Normalität.

3. Zusammenfassung

Kaum eine Maßnahme/Gesetzesänderung schuf so große schulische Veränderungen wie die soziale Integration behinderter Kinder ins Regelschulwesen.

BM a.D. Dr. Rudolf Scholten nahm sich für seine Regierungszeit zwei Großprojekte vor: Autonomie und Integration.

Für die meisten Lehrer war die Autonomie kein Problem, um so mehr die Integration.

Kein Schulprojekt hat das schulische Leben so nachhaltig positiv verändert wie die soziale Integration.

Wenn der Vergleich gestattet ist, dann darf ich die Schule mit einem Bild, mit einem Gemälde vergleichen.

Die Autonomie entspricht dem Rahmen, der Schule - das eigentliche Bild der Unterrichtsarbeit in der Schulklasse.

Man kann am Rahmen herumbasteln, soviel man will, kann das Werk besser darstellen, unterstreichen, deswegen ändert sich nichts am eigentlichen Bild.

Die Integration schuf nachhaltig die Verbesserung des Unterrichts - neue Lehr- und Lernformen, differenzierter, schülerzentrierter Unterricht, mehr Materialien, mehr Handlungsorientiertheit, mehr Projekte, mehr fächerübergreifender Unterricht, mehr Zeit für soziales Lernen, Öffnung der Schule - dies kam alles beim Kunden, beim Schüler an.

Autonomie schuf die Rahmenbedingungen, allein wäre sie nur organisatorische Kosmetik geblieben, Integration schuf und schafft zukunftsorientierte Auseinandersetzung im gesellschaftlichen Kontext aller.

Meine persönlichen Erfahrungen mit der sozialen Integration als Hauptschullehrer und auch als Bezirksschulinspektor waren und sind sehr arbeitsintensive und aufwendige, jedoch sehr tiefe und schöne Erfolge, die ich aus heutiger Sicht nicht missen möchte.

Neue und noch nicht gemachte Dimensionen waren zu erfahren, eigenes Lernen von anderen war mir persönlich noch nie so bewusst gewesen.

Ängste und Sorgen galt es zu bewältigen, jedoch letzten Endes dürfte sich dies alles gelohnt haben.

Auch wird sich die Sonderpädagogik verändern müssen, die "lieben, braven Sonderschüler" gibt's nicht mehr. Die sinnesbehinderten, körperbehinderten Kinder werden prozentuell stark abnehmen - bedingt durch die rasanten Fortschritte in der Medizin und der Computertechnologie, wo man über kurz oder lang sehr vieles ersetzen wird können.

Die Zahl der verhaltensauffälligen Schüler wird weiter ansteigen, hier gilt es hinkünftig Überlegungen anzustellen, um diese Problematik in den Griff zu bekommen, alleine mit dem Schrei nach mehr Erziehungsmitteln wird dieser Sache nicht beizukommen sein, zumal dies sich lediglich auf reine Maßnahmen beschränkt und nur kurzfristig gedacht ist - eine Korrektur der Symptome, nicht der Ursachen.

Präventionen, Strategien sind zu überlegen, Ziele sind zu strukturieren um letzten Endes den so wunderbar und visionär vom Gesetzgeber geschaffenen Zielparagraphen, § 2 aus dem Schulorganisationsgesetz in seiner Gesamtheit erfüllt zu sehen:

"Die österreichischen Schule hat die Aufgabe, an der Entwicklung der Anlagen der Jugend nach sittlichen, religiösen und sozialen Werten sowie nach den Werten des Wahren, Guten und Schönen durch einen ihrer Entwicklungsstufe und ihrem Bildungsweg entsprechenden Unterricht mitzuwirken. Sie hat die Jugend mit dem für das Leben und den künftigen Beruf erforderlichen Wissen und Können auszustatten und zum selbständigen Bildungserwerb zu erziehen.

Die jungen Menschen sollen zu gesunden, arbeitstüchtigen, pflichttreuen und verantwortungsbewussten Gliedern der Gesellschaft und Bürgern der demokratischen und bundesstaatlichen Republik Österreich herangebildet werden. Sie sollen zu selbständigem Urteil und sozialem Verständnis geführt, dem politischen und weltanschaulichen Denken anderer aufgeschlossen sowie befähigt werden, am Wirtschafts- und Kulturleben Österreichs, Europas und der Welt Anteil zu nehmen und in Freiheits- und Friedensliebe an den gemeinsamen Aufgaben der Menschheit mitzuwirken."

Quelle:

Josef Tutschek: Es gibt keine Behinderten - es gibt nur Behinderungen. Über die Eingliederung "behinderter" Kinder ins österreichische Schulsystem, aufgezeigt am Beispiel des Schulbezirkes Mödling.

Projektarbeit zum Managementkurs des Bundesministeriums für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten für Bezirksschulinspektoren.

bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet

Stand: 30.11.2010

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