Empfehlungen zum Reha-Gesetz-NEU

Eine Stellungnahme des Tiroler Monitoringausschusses zur Förderung und Überwachung der Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Schlagwörter: Selbstbestimmung, Therapie, Unterstützung, Persönliches Budget, Beschäftigungstherapie, Tirol, Deinstitutionalisierung
Textsorte: Artikel
Releaseinfo: Dieser Text ist von der Internetseite des Tiroler Monitoring-Ausschusses
Copyright: © Tiroler Monitoring-Ausschuss 2016

Information zu diesem Text

Diesen Text hat bidok von der Internet-Seite

des Tiroler Monitoring-Ausschusses.

Der Tiroler Monitoring-Ausschuss ist eine Gruppe von Menschen,

die überprüft, ob Tirol die UN-Regeln einhält.

Der Tiroler Monitoring-Ausschuss

schützt die Rechte von Menschen mit Behinderungen.

Der Text wurde im Oktober 2016 veröffentlicht.

Das Thema ist:

Stellungnahme zum Reha-Gesetz-NEU

Der Original-Text ist auch in schwerer Sprache geschrieben.

bidok veröffentlicht nur die Zusammenfassungen

in Leichter Sprache.

1. Einleitung

Der Monitoring-Ausschuss hat viele Aufgaben.

Der Monitoring-Ausschuss soll auch Richtlinien

für neue Gesetze schreiben.

Der Monitoring-Ausschuss schreibt

zu dem neuen Rehabilitations-Gesetz in Tirol.

Wir nennen das Gesetz vorläufig Reha-Gesetz-NEU.

Der Monitoring-Ausschuss hat eine Arbeits-Gruppe eingerichtet.

Die Arbeits-Gruppe beschäftigt sich mit dem Reha-Gesetz-NEU.

Der Monitoring-Ausschuss hat schon eine öffentliche Sitzung

zum Reha-Gesetz-NEU gemacht.

Das Reha-Gesetz-NEU muss der UN-Konvention

über die Rechte von Menschen mit Behinderungen entsprechen.

Es ist Pflicht, mit Menschen mit Behinderungen

zusammen zu arbeiten.

Menschen mit Behinderungen arbeiten im Monitoring-Ausschuss.

Menschen mit Behinderungen haben

an den öffentlichen Sitzungen teilgenommen.

Einzelne behinderte Personen haben

am Transparenz-Prozess teilgenommen.

Da hat das Land Tirol Leistungen

für Menschen mit Behinderungen beschrieben.

Was behinderte Menschen dort gesagt haben,

soll ernst genommen werden.

Das Reha-Gesetz-NEU

soll helfen in Tirol die Behinderten-Hilfe zu ändern.

Der Monitoring-Ausschuss weiß wie schwierig das ist.

Das vorhandene Geld soll besser verteilt werden.

Die Rechte von Menschen mit Behinderungen sollen

glaubwürdig geachtet werden.

Im Reha-Gesetz-NEU

soll gleich am Anfang das Ziel beschrieben werden.

Die Einhaltung der UN-Behindertenrechts-Konvention muss

als Ziel im Reha-Gesetz-Neu festgelegt werden.

2. Der Begriff Behinderung: Der Begriff von „Menschen mit Behinderungen“ im Gesetzesvorschlag muss der UN-Behindertenrechtskonvention entsprechen.

Im Gesetz muss Behinderung beschrieben werden.

Dabei darf nicht nur auf die Beeinträchtigungen und Schwierigkeiten

von Menschen mit Behinderungen geschaut werden.

Man muss auch schauen,

wo und wie Menschen mit Behinderungen leben.

Das nennt man das soziale Modell von Behinderung.

Die UN-Behindertenrechts-Konvention unterstützt

das soziale Modell von Behinderung.

Gutachten sind nötig, um vom Land Leistungen zu bekommen.

Z.B. Pflege-Geld oder Geld zum Wohnen.

Gutachten müssen das soziale Modell von Behinderung verwenden.

Gutachten müssen beschreiben,

was Menschen mit Behinderungen benötigen.

Menschen mit Behinderungen beantragen beim Land

was sie benötigen.

Dabei sollen sie Beratung bekommen.

Beratung soll unabhängig sein.

Beratung soll helfen, dass behinderte Menschen selbst entscheiden.

Das Land entscheidet, ob der Antrag genehmigt wird oder nicht.

Wenn Menschen mit Behinderungen mit der Entscheidung

nicht einverstanden sind, sollen sie Einspruch erheben können.

Sie sollen sagen können, warum sie nicht einverstanden sind.

Warum sie etwas anderes oder mehr haben wollen.

Z.B. mehr Stunden für Assistenz.

Oder sie wollen woanders wohnen.

Behinderte Menschen müssen angehört werden.

Nicht nur Gutachten sollen bestimmen.

Das alles soll im Gesetz geregelt werden.

3. De-Institutionalisierung

Alle Menschen in unserer Gesellschaft

müssen die gleichen Rechte und Möglichkeiten haben,

auch das Recht, selbstbestimmt und gleichberechtigt

in unserer Gemeinschaft zu leben.

Deshalb sollen Menschen mit Behinderungen

nicht mehr in Heimen oder Behinderten-Einrichtungen leben,

wenn sie nicht wollen.

Solche Heime und Einrichtungen heißen auch Institutionen.

Deshalb heißt der Weg vom Leben in Institutionen

zu einem selbstbestimmten Leben in der Gemeinschaft

De-Institutionalisierung.

Inklusion heißt einbeziehen,

dass Menschen mit Behinderungen genauso

in der Gesellschaft leben können,

wo und wie und mit wem sie wollen,

wie Menschen ohne Behinderungen.

Es ist sehr wichtig,

dass bei einer wichtigen Entscheidung

die Selbstständigkeit und der Wille der betroffenen Person

beachtet werden.

Zum Beispiel dürfen auch Menschen mit Behinderungen

selber entscheiden,

ob sie eine bestimmte Behandlung wollen oder nicht.

Sie dürfen zum Beispiel auch wählen,

heiraten und ihren Wohnort aussuchen, so wie sie es wollen.

Unabhängige Beratung soll helfen,

dass behinderte Menschen selbst entscheiden.

Selbst-Vertreterinnen und Selbst-Vertreter sind wichtig.

Das Gesetz muss dafür sorgen,

dass Menschen mit Behinderungen barrierefreien Zugang

zur unterstützten Entscheidungs-Findung bekommen.

Das Gesetz muss sicherstellen,

mehr Geld dafür auszugeben,

dass Menschen mit Behinderung so viel Unterstützung bekommen,

damit sie nicht in einer Einrichtung bleiben müssen.

Menschen mit Behinderungen müssen in der Nähe ihrer Wohnorte

Möglichkeiten zur Behandlung und Unterstützung haben.

Menschen werden immer wieder in Krankenhäusern,

Heimen oder Einrichtungen festgehalten oder behandelt,

obwohl sie das nicht wollen.

Das muss im Gesetz stehen und verhindert werden.

Außerdem muss es bei der Entwicklung dieser Pläne

die richtige Unterstützung geben.

Das Gesetz muss dafür sorgen,

dass es genug Geld für persönliche Assistenz gibt.

Menschen mit Behinderungen sind leider oft

in einer Beschäftigungs-Therapie.

Das heißt, sie sitzen in einer Einrichtung

und lernen keinen Beruf.

Das muss sich ändern.

4. Beschäftigungstherapie

Alle Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf Arbeit.

Sie haben das Recht auf einen gerechten Lohn.

Frauen und Männer müssen für die gleiche Arbeit

gleich viel Geld bekommen.

Geschütze Werkstätten zahlen keinen gerechten Lohn.

Darum müssen geschützte Werkstätten geschlossen werden.

Andere Formen von Arbeit müssen entwickelt werden.

Unterstützte Beschäftigung soll gefördert werden.

Lebenslanges Lernen soll unterstützt werden.

5. Therapie und Unterstützung (Förderung)

Therapie und Unterstützung soll nicht nur

Beeinträchtigungen heilen.

Heilung ist bei Menschen mit Behinderung ganz selten möglich.

Es geht um Verbesserung oder dass etwas nicht schlechter wird.

Menschen mit Behinderungen sollen lernen,

selbst mit sich umzugehen.

Therapie und Unterstützung soll das fördern und dabei helfen.

Das geht besser, wenn Menschen mit Behinderung

so leben wie sie es wirklich wollen.

Wenn sie z.B. mit den Menschen zusammen leben,

mit denen sie zusammen leben wollen.

Das Land muss wissen,

welche Therapien unterstützen und welche nicht.

Die UN-Konvention sagt,

welche Einrichtungen es geben soll und welche nicht.

Therapien sollen nicht Einrichtungen unterstützen,

die es gar nicht geben sollte.

Therapie statt Assistenz – das darf nicht sein.

6. Persönliche Assistenz und persönliches Budget

Die UN-Behindertenrechts-Konvention fordert,

dass alle Menschen mit Behinderungen selbstbestimmt

am Leben in der Gemeinschaft teilnehmen können.

Menschen mit Behinderungen brauchen oft Unterstützung,

um selbstbestimmt leben zu können.

Die Persönliche Assistenz ist eine solche Form der Unterstützung.

Persönliche Assistenz bedeutet,

dass der behinderte Mensch selbst sagt,

wo er leben will und mit wem er leben will

und wer ihm im Alltag helfen soll.

In Tirol erhalten Menschen mit Körper-Behinderungen

und Menschen mit Sinnes-Behinderungen Persönliche Assistenz.

Sie bekommen die Assistenz über den Verein

Selbstbestimmt – Leben Innsbruck.

Der Monitoring-Ausschuss fordert,

dass alle Menschen mit Behinderungen Persönliche Assistenz

bekommen sollen, wenn sie es möchten.

Auch Menschen mit Lern-Schwierigkeiten

und Menschen mit psychischer Behinderung.

Seit April dieses Jahres gibt es das Projekt

Persönliches Budget in Tirol.

Bis zu 15 Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen

bekommen Geld vom Land Tirol.

Sie können sich mit dem Geld die Assistenz einkaufen.

Das Geld heißt Persönliches Budget.

Sie können aber auch als Arbeit-geber und Arbeit-geberinnen

persönliche Assistenten und Assistentinnen einstellen.

Die Universität Innsbruck überprüft,

wie es den Teilnehmerinnen und

Teilnehmern des Projektes mit dem Persönlichen Geld geht.

Sie überprüft, ob es Verbesserungen braucht,

damit das Modell Persönliches Budget gut gelingt.

Das Projekt ist im Dezember 2017 zu Ende.

Wenn das Projekt zu Ende ist,

sollen in Tirol alle Menschen mit Behinderungen

die Möglichkeit haben, ein Persönliches Geld zu beantragen.

Zum Beispiel auch Menschen mit Psychischen Beeinträchtigungen

oder Kinder mit Behinderungen.

Behinderte Menschen sollen selbst wählen und entscheiden,

wie sie ihr Leben gestalten.

Sie müssen entscheiden können,

wie viel Verantwortung sie für ihr Leben übernehmen wollen.

Persönliches Budget bedeutet mehr Selbstbestimmung

und auch mehr Verantwortung für Menschen mit Behinderungen

und für Menschen mit Lern-Schwierigkeiten.

Wenn das Pilotprojekt „Persönliches Budget in Tirol“

zu Ende ist, soll es ein Gesetz geben.

Dieses Gesetz soll regeln,

dass Menschen mit Behinderungen

in Tirol ein Persönliches Budget bekommen,

wenn sie es beantragen.

Menschen mit Behinderungen

müssen ein Recht auf bedarfsgerechte Persönliche Assistenz

und auf ein bedarfsgerechtes Persönliches Budget haben.

Was heißt bedarfsgerecht?

Menschen mit Behinderungen haben unterschiedliche Bedürfnisse

Menschen mit Behinderungen brauchen unterschiedlich

viel Unterstützung im Alltag.

Das Persönliche Geld und die Persönliche Assistenz

müssen an die Bedürfnisse

der einzelnen Menschen mit Behinderungen angepasst sein.

Persönliches Budget soll es nicht nur für Assistenz geben.

Persönliches Geld soll gewählt werden können.

Für alles, was das Land bezahlt.

7. Kostenbeiträge und Mittel zur eigenen Verfügung

Wenn jemand beim Wohnen

oder in einer Werkstatt betreut wird,

wird viel Geld von seiner Pension

oder seinem Einkommen vom Land Tirol abgezogen.

Mehr als 80% von der Pension

oder von dem Einkommen

darf das Land Tirol nicht abziehen.

Das Geld, das dann noch übrig bleibt,

ist für die Menschen oft zu wenig.

Mit diesem Geld, das übrig bleibt,

müssen die Menschen viele Dinge bezahlen.

Zum Beispiel müssen sie ihre Bekleidung

und ihre persönlichen Sachen bezahlen

und wenn sie in ihrer Freizeit etwas

unternehmen oder ins Gasthaus oder Kaffeehaus gehen.

Es muss genug Geld übrig bleiben zum Leben,

damit jede und jeder auskommt.

Auch beim persönlichen Geld

muss für jede und jeden

angemessenes Geld im Monat übrig bleiben.

Das Land muss genau ausmachen,

was die Menschen mit dem Geld

bezahlen müssen. Das Geld muss ausreichen.Es muss erhöht werden, wenn es nicht ausreicht.

Das Land muss das ins neue Gesetz

hineinschreiben.

8. Unterstützte Entscheidungsfindung

Selbstbestimmung meint:

  • eigene Entscheidungen treffen,

  • das Leben selbst gestalten.

Menschen mit Behinderungen sind auf Unterstützung angewiesen.

Die jetzige Sach-walterschaft unterstützt nicht gut genug.

Auch das Land Tirol soll auf

unterstützte Entscheidungs-Findung achten.

Im Reha-gesetz-NEU soll unterstütze Entscheidungs-Findung

aufgenommen werden.

9. Interessensvertretung

In den Einrichtungen müssen

die Interessens-Vertretungen gewählt werden.

Für alle Menschen mit Behinderungen in Tirol soll

es eine Interessens-Vertretung geben.

Für diese dürfen nur Menschen mit Behinderungen

gewählt werden.

Die Wahlen müssen

ganz genau gemacht werden.

Alle betroffene Menschen, ob in den Einrichtungen oder außerhalb,

müssen genau Bescheid wissen

über die Wahlen und wie das geht.

Dafür braucht es viel Unterstützung.

Die Unterstützung sollen nicht

die Betreuerinnen und Betreuer in den Einrichtungen machen.

Dafür braucht es Geld.

Die Interessens-Vertreterinnen und Vertreter

brauchen eigenes Geld, damit sie ihre Arbeit machen können.

Das Geld brauchen sie

zum Beispiel für Fort-Bildungen oder Besprechungen.

Das Geld muss das Land Tirol bezahlen.

Aus der Sicht einer Selbstvertreterin:

Wir Selbstvertreterinnen wollen für uns selbst reden.

Wir wissen selbst was am besten für uns gut ist.

Aber die Leute, also die Betreuerinnen, die Eltern,

die HeimleiterInnen, die PolitikerInnen

und auch WissenschaftlerInnen reden

nicht mit uns Selbstvertreterinnen.

Sie reden nur über uns und unser Leben.

Sie reden nicht mit uns über unser Leben.

Wir Selbstvertreterinnen wollen gehört werden.

Wir wollen dass die Leute hören,

was wir verändern wollen,

wo es uns nicht gut geht.

Aber wir werden nicht gehört.

Man nimmt uns nicht ernst.

Es ist aber wichtig, dass sie uns hören.

Denn nur wenn sie uns zuhören,

lernen sie uns und unser Leben kennen.

Wir Selbstvertreterinnen haben viele

wichtige Dinge zu sagen.

Aber manchmal sprechen wir langsamer

und brauchen mehr Zeit als andere.

Oder wir sprechen undeutlich.

Oder wir brauchen Unterstützung beim Sprechen.

Das heißt aber nicht, dass wir nichts zu sagen haben.

Aber die Leute lassen uns nicht ausreden.

Es kommt mir so vor, als würden wir

immer gegen Wände reden.

Eltern, Betreuerinnen, Politikerinnen, Wissenschaftlerinnen:

Alle schauen meist nur auf unsere Behinderung.

Wir Selbstvertreterinnen wollen aber,

dass man uns zuerst als Menschen sieht.

Denn wir alle können viel.

Gesetze, Formulare, Ergebnisse von Studien über uns.

Das alles können wir meistens nicht verstehen.

Aber wenn wir etwas nicht verstehen,

dann können wir auch nicht mitreden.

Schwere Sprache ist ein Hindernis für uns.

Wir Selbstvertreterinnen kämpfen für leichte Sprache.

Wir wollen die Dinge verstehen.

Und endlich mitreden.

Wir sind heute hier, um gesehen und gehört zu werden.

Wir wollen mitreden.

Wir wollen neue Dinge lernen.

Wir wollen alles verstehen.

Wir wollen, dass man uns als Selbstvertreterinnen

mit vielen Fähigkeiten sieht.

Wir haben das Recht dazu.

Das steht in der UN-Konvention

für die Rechte von Menschen mit Behinderungen.

Das alles wollen wir gemeinsam tun.

Weil gemeinsam sind wir stark.

Und wir hoffen, dass wir mit ihrer Hilfe

diese Mauer noch weiter abbauen können.

Seit 15 Jahren gibt es die Beratungs-Stelle Wibs.

Wibs heißt: Wir informieren, beraten und bestimmen selbst.

Die Beratungs-Stelle ist ein unabhängiges Projekt.

Der Träger-Verein ist Selbst-bestimmt Leben Innsbruck.

Zuerst war die Beratungs-Stelle Wibs 3 Jahre lang ein EU Projekt.

Bei der Beratungs-Stelle Wibs arbeiten MitarbeiterInnen

mit Lernschwierigkeiten und auch UnterstützerInnen.

Seit 7 Jahren leitet Monika Rauchberger

mit Unterstützung die Beratungs-Stelle Wibs.

Monika Rauchberger ist die einzige Frau mit Lernschwierigkeiten,

die in Österreich eine Beratungs-Stelle wie Wibs mit Unterstützung leitet.

Wibs wird auch vom Sozial-Ministeriums-Service Tirol gefördert.

Unabhängige Selbstvertretung zu machen ist wichtig.

Weil es geht um die SelbstvertreterInnen,

die auch etwas dabei verändern möchten.

So kann unabhängige Selbstvertretung entstehen.

Wenn die SelbstvertreterInnen selber entscheiden können,

wenn es um die SelbstvertreterInnen geht.

Und dass nicht die Einrichtungen für sie entscheiden.

Was Sie bei der unabhängigen Selbstvertretung machen sollen.

Zum Beispiel ist es wichtig,

eine unabhängige Beratungs-Stelle aufzubauen.

Wo Menschen mit Lern-Schwierigkeiten

anderen Menschen mit Lern-Schwierigkeiten

unabhängig von einer Einrichtung beraten können.

Und dass die SelbstvertreterInnen auch richtig angestellt dabei werden.

Und auch eine Sozial-Versicherung

und eine Pensions-Versicherung haben.

Dass sie später einmal in Pension gehen können.

Dass die SelbstvertreterInnen auch sagen können,

wer sie bei der Arbeit unterstützen soll.

Sie sollen einen richtigen Lohn jeden Monat auf ihr Konto bekommen.

SelbstvertreterInnen sollen dabei überlegen,

wo sie Unterstützung brauchen.

Und das auch aufschreiben.

Wenn sie beim Aufschreiben eine Unterstützung brauchen,

dann bekommen sie auch die Unterstützung.

Die SelbstvertreterInnen sollen sagen,

in welche Richtung sie gerne arbeiten möchten.

Und auch was sie dabei vielleicht verändern können oder wollen.

Dass die unabhängigen Unterstützungs-Personen

in den Antrag mit der schweren Sprache hinein schreiben,

was die Ziele von den Selbst-VertreterInnen sind.

Dabei braucht man viel Geld,

dass die SelbstvertreterInnen unabhängig von den Einrichtungen

gut dabei arbeiten können.

So kann wirklich eine unabhängige Selbstvertretung

oder auch eine unabhängige Beratungs-Stelle

von den Einrichtungen entstehen.

10. Empfehlungen zum Gesetzgebungsprozess und zur Umsetzung des Reha-Gesetzes-NEU

Das neue Gesetz ist für Menschen mit Behinderungen.

Deshalb soll das neue Gesetz auch so geschrieben werden,

dass diese Menschen es lesen und verstehen können.

Alles Wichtige soll in diesem Gesetz stehen.

Wichtige Teile dürfen nicht in Verordnungen

oder anderen Schreiben drinnen stehen.

Mit dem neuen Gesetz darf sich die Stellung und die Rechte

von Menschen mit Behinderungen nicht verschlechtern.

Für alle Leistungen muss es einen Rechts-Anspruch geben

Kinder und Frauen werden von der

UN-Behindertenrechts-Konvention besonders geschützt.

Darauf muss auch im neuen Gesetz Acht genommen werden.

Über Menschen mit Behinderungen gibt es ganz unterschiedliche

Zahlen und Daten.

Für eine richtige Planung sind diese aber ganz wichtig.

Im neuen Gesetz soll daher eine Verpflichtung

zum Sammeln von Daten stehen.

Man soll auch sehen, was bereits alles passiert ist

und was noch geplant ist.

Deshalb soll die Landesregierung einen regelmäßigen

Bericht darüber schreiben.

Die Menschen mit Behinderungen hören oft,

dass man nicht helfen kann, da andere Behörden zuständig sind.

Zwischen diesen Behörden müssen Gespräche stattfinden,

damit gute Regelungen getroffen werden können.

Quelle

Tiroler Monitoringausschuss: Empfehlungen zum Reha-Gesetz-NEU. Innsbruck 2016.

Original: https://www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/gleichbehandlung-antidiskriminierung/un-konvention-behindertenrechtskonvention-brk/monitoringausschuss/

bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet

Stand: 02.05.2017

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