Dieser Text ist von der Internetseite von dem Tiroler Monitoring-Ausschuss.
Inhaltsverzeichnis
Dieser Text ist von dem Tiroler Monitoring-Ausschuss.
Der Tiroler Monitoring-Ausschuss ist eine Gruppe von Menschen.
Die Gruppe überprüft die Einhaltung der UN-Regeln in Tirol.
Das ist wichtig!
Der Tiroler Monitoring-Ausschuss schützt die Rechte
von Menschen mit Behinderungen.
Den Text hat bidok von der Internet-Seite
von dem Tiroler Monitoring-Ausschuss.
Das ist der Link zu der Internet-Seite:
Der Text ist aus dem Jahr 2017.
Der Text heißt:
Stellungnahme des Tiroler Monitoring-Ausschusses
zum Teilhabe-Gesetz in LL.
Es ist die Aufgabe vom Monitoring-Ausschuss,
die Umsetzung der UN-Behinderten-Rechts-Konvention (kurz UN- BRK)
zu überwachen.
In Tirol soll statt dem bisherigen Rehabilitations-Gesetz,
ein neues Teilhabe-Gesetz beschlossen werden.
Da sich dieses Gesetz mit Rechte und Pflichten
von Menschen mit Behinderungen befasst,
hat der Tiroler Monitoring-Ausschuss ganz besonders
darauf geschaut und eine Stellungnahme dazu geschrieben.
Die wichtigsten Punkte dazu werden in Leichter Lesen übersetzt.
Inhaltsverzeichnis
Es gibt einige Punkte, die in dem Gesetz gut sind.
Gut ist zum Beispiel, dass einige Dinge von der UN-BRK
übernommen werden.
Aber leider sind das zu wenige Punkte.
Wichtig ist, das die Beschreibung,
welche Menschen mit Behinderungen
unter dieses Gesetz fallen, direkt aus der UN-BRK
übernommen wurde.
Neu ist auch, dass jetzt auch verschiedene Leistungen
als persönliches Budget ausgezahlt werden können.
Das bedeutet, dass der Mensch mit Behinderungen
das Geld persönlich ausbezahlt bekommt,
und die Leistungen, die sie oder er braucht,
selbst bestimmen kann und auch zahlen muss.
Wenn ein Mensch mit Behinderungen in einem Betrieb arbeitet,
kann eine Arbeiterin oder ein Arbeiter aus diesem Betrieb
sich besonders um den Menschen mit Behinderungen kümmern.
Der Betrieb bekommt dafür Geld.
Das ist neu und nennt sich Mentorin oder Mentor.
Das ist gut.
Der Tiroler Monitoring-Ausschuss hat schon im letzten Jahr
eine Stellungnahme geschrieben.
Damals hat es aber das neue Teilhabe-Gesetz noch nicht gegeben.
Wir haben damals nur darauf aufmerksam gemacht,
was alles berücksichtigt werden muss.
Einiges wurde berücksichtigt, einiges aber auch nicht.
Nicht alle Rechte, die Menschen mit Behinderungen
in der UN-BRK haben,
stehen in diesem Gesetz.
Das vorliegende Teilhabe-Gesetz wird nicht in LL erklärt.
Deswegen verstehen nicht alle Menschen das Gesetz.
Wie sollen die betroffenen Menschen dann sagen können,
ob das Gesetz für sie gut ist, oder was man verbessern soll?
Das Gesetz ist nicht vollständig.
Nicht alles steht in diesem Gesetz.
Viele wichtige Punkte werden in anderen Texten geregelt.
Diese Texte sehen die Menschen mit Behinderungen aber nicht,
bevor sie beschlossen werden.
Wir wollen sie aber sehen und mitreden können.
Das soll so im Gesetz stehen.
Die Menschen mit Behinderungen haben immer gesagt,
dass sie auf alle Leistungen das gleiche Recht haben wollen.
Alle Leistungen sollen gleich bewilligt werden.
Leider gibt es bei den Leistungen Unterschiede.
Bei allen stationären Leistungen gibt es einen Bescheid.
Bei allen ambulanten Leistungen gibt es nur ein Schreiben.
Wenn ein Mensch mit Behinderungen
mit der bewilligten oder auch nichtbewilligten Leistung
nicht zufrieden ist, hat er dann verschiedene Wege,
sich dagegen zu wehren.
Der Bereich Schule/Bildung wurde schon immer
im Rehabilitations-Gesetz geregelt.
Dort gehört er aber nicht hin,
sondern in die Schul-Gesetze.
Im neuen Gesetz ist dieser Bereich aber noch immer geregelt.
Das muss geändert werden.
Im neuen Teilhabe-Gesetz werden Begriffe –
das sind Worte mit einer besonderen Bedeutung -
erklärt. Einige dieser Begriffe sind aber nicht richtig oder
stehen anders in der UN-BRK.
Zum Beispiel sagt die UN-BRK, dass Leistungen
gemeindenah sein müssen. Im Gesetz steht aber regional.
Im Gesetz stehen auch ambulante Leistungen.
In Wirklichkeit sind das aber teilstationäre Leistungen.
Im Gesetz gibt es immer wieder Unterscheidungen
zwischen den Menschen mit Behinderungen.
Manchmal unterscheidet man von der Art der Behinderung,
manchmal unterscheidet man auch vom Alter.
Manchmal ist diese Unterscheidung gerechtfertigt,
da sie nur bestimmte Menschen betrifft.
Oft aber ist diese Unterscheidung nicht gerechtfertigt.
Das muss noch einmal überprüft und geändert werden.
Das sind die wichtigsten allgemeinen Punkte,
die im neuen Gesetz noch geändert werden müssen.
In der UN-BRK stehen klare Regeln, welche Rechte
Menschen mit Behinderungen haben.
Man kann daher nicht nur einen Teil umsetzen
und den anderen Teil nicht berücksichtigen.
Quelle
Tiroler Monitoring-Ausschuss (2017): Stellungnahme des Tiroler Monitoring-Ausschusses zum Teilhabe-Gesetz in LL. Innsbruck 2017.
bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet
Stand: 25.07.2019