Aktuelle Entwicklungen im Rahmen der European Agency for Development in Special Needs Education

Autor:in - Anette Hausotter
Textsorte: Buch
Releaseinfo: Erschienen in: Schnell, Irmtraud [Hrsg.]; Sander, Alfred [Hrsg.]: Inklusive Pädagogik. Julius Klinkhardt: Bad Heilbrunn 2004.
Copyright: © Julius Klinkhardt 2004

Aktuelle Entwicklungen im Rahmen der European Agency for Development in Special Needs Education

Seit 1998 gehört ein Input über die Europäische Agentur „European Agency for Development in Special Needs Education“ zum jährlichen Programm der Integrationsforscher/forscherinnen-Tagung. In diesem Jahr besteht der Input aus drei Themenbereichen:

  1. Aktuelle Entwicklungen im Rahmen der Europäischen Agentur, wie zum Beispiel die Projektarbeit oder die Nutzungsmöglichkeiten der neuen Web-Portale.

  2. Sonderpädagogische Lehrerausbildung in den europäischen Mitgliedsländern. Im Zusammenhang mit einer vds-Tagung (Verband Deutscher Sonderschulen) zum Thema Ausbildung im Februar 2003 wird dieser Teil europäischer Entwicklungen veröffentlicht werden. Eine kurze Zusammenfassung soll einen Einblick in diese Entwicklung geben.

  3. Im Zusammenhang mit der Proklamation des Jahres 2003 als das Europäische Jahr von Menschen mit Behinderungen kamen im März 2002 auf dem Europäischen Behindertenkongress in Madrid über 600 Menschen zusammen, um für die öffentlichen Rechte von mehr als 50 Millionen Europäern mit Behinderungen einzutreten. Als Resultat ist die Deklaration von Madrid entstanden. In Kapitel 3 des nachfolgenden Beitrags wurden die wesentliche Punkte zusammengefasst.

1 Aktuelle Entwicklungen im Rahmen der Europäischen Agentur

Die Europäische Agentur für Entwicklungen in der Sonderpädagogischen Förderung (EA) ist eine unabhängige, sich selbst verwaltende Organisation, getragen von den Unterrichtsministerien der 18 Teilnehmerländer – 15 gegenwärtigen EU-Mitgliedsländern, Island, Norwegen und der Schweiz – sowie der Europäischen Kommission. Litauen, Lettland, Estland und die Tschechische Republik haben einen Beobachterstatus, sie werden ab Sommer 2003 aktive Mitglieder (vgl. HAUSOTTER/ BOPPEL/ MESCHENMOSER 2002, 29-44).

Die wesentlichen Ziele gelten der Qualitätsverbesserung im Bereich sonderpädagogischer Förderung und der Schaffung einer langfristigen Rahmenregelung für eine ausgedehnte europäische Zusammenarbeit in diesem Bereich. In diesem Kontext entscheiden die Bildungsministerien der europäischen Länder, vertreten durch die Repräsentanten und die Working-Partner, über die Inhalte der Projektarbeit.

1.1 Aktuelle Projektarbeit der EA:

  1. EUROPÄISCHES JAHR FÜR MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN: Die EA ermöglicht im November 2003 jungen Menschen mit sonderpädagogischem Förderbedarf, an einem eintägigen Hearing im Europäischen Parlament in Brüssel aktiv teilzunehmen. Alle Mitgliedsländer haben zugesagt, bis zu fünf Jugendliche zu entsenden.

  2. TRANSITION - ITP (Individual Transition Plan; individuelle Förderpläne/ Lernprofile für den Übergang Schule-Beruf): Experten und Expertinnen aus mindestens 16 europäischen Ländern werden zu diesem Themenbereich in den Austausch treten und gemeinsam Perspektiven entwickeln. Eine erste Vorbereitungssitzung dieser Gruppe tagt im Juni 2003 in Brüssel. Eine Experten-Arbeitstagung findet in Kombination mit einer europäischen Tagung zum Thema „Übergänge innovativ gestalten! Chancen benachteiligter und behinderter Jugendlicher beim Übergang in Ausbildung und Beschäftigung durch Kooperation von Schule und Wirtschaft verbessern“ im November 2003 in Berlin statt. Eine öffentliche Abschlussveranstaltung wird im Herbst 2004 in Brüssel stattfinden.

  3. EARLY INTERVENTION/ FRÜHFÖRDERUNG ist ein Kurzprojekt mit einjähriger Laufzeit. Hintergrund ist der immer frühere Bildungsbeginn in einigen Ländern. Der Aspekt der interdisziplinären Zusammenarbeit zwischen den Unterstützungssystemen und den jeweiligen Bildungssystemen, die Vorbereitung und Gestaltung von Übergängen sowie die Art der Evaluation stehen im Fokus. 18 Länder beteiligen sich an diesem Projekt, eine interdisziplinäre und multiprofessionelle Expertengruppe aus den Bereichen Bildung, Gesundheit und Soziales. Verantwortlich für Deutschland steht Prof. Dr. Franz Peterander, Universität München. Eine öffentliche Abschlussveranstaltung ist für das Frühjahr 2004 in Paris geplant.

  4. CLASSROOM-PRACTICE II: Die Phase des Literaturüberblicks und der Erstellung von Fallstudien ist abgeschlossen. Für Deutschland haben Kollegen aus Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein Fallstudien zur Integration in der Sekundarstufe I beigetragen. Diese haben die Möglichkeit, mit europäischen Kollegen und Kolleginnen in einen Erfahrungsaustausch zu treten. Sie werden förderliche Bedingungen für gute integrative Unterrichtspraxis herausarbeiten, die Ergebnisse werden in eine Art Leitfaden münden. Gastgebende Länder sind Schweden, Luxemburg, Spanien, Norwegen, Großbritannien, jede Lehrkraft kann sich für einen Austauschbesuch entscheiden.

  5. CLASSROOM-PRACTICE I: Für die Bereiche Inklusive Bildung und Classroom Practice I ist jetzt ein öffentliches Web-Portal der EA nutzbar. Hier können alle Länderinformationen, Ergebnisse der Austauschbesuche, ein internationaler Literatureinblick sowie der Abschlussbericht abgerufen werden. Die Ergebnisberichte können herunter geladen werden. Sie sind mit Hyperlinks versehen, um entsprechende Seiten schneller nutzen zu können.

  6. DIAGNOSTIK: Für das Jahr 2004 haben sich die EU-Länder für den Themenbereich Assessment and SEN (Special Educational Needs) – „Diagnostik bei sonderpädagogischem Förderbedarf“ – entschieden. Im Zusammenhang mit der Diskussion über Qualitätssicherung und der Entwicklung von Standards gewinnt dieser Komplex an Bedeutung, wenn der Gedanke von Inklusion weiter verfolgt werden soll.

1.2 Aktuelle Entwicklungen im Bereich der Datenbanken

  1. HEAG (Higher Education Accessibility Guide): eine öffentliche Datenbank, die über Möglichkeiten, Bedingungen, Assistenz- und Beratungsangebote u.ä. für behinderte Studierende an den einzelnen Universitäten und Hochschulen informiert. Sie enthält ca. 500 Universitäten und Hochschulen und wird weiter aktualisiert. Sie ist jeweils in Englisch und der nationalen Sprache verfügbar. Eine Suchmaschine dient der schnellen Informationserfassung, so zum Beispiel „Hochschulen mit Unterstützung bei Dyslexic“. Alle Hochschulen, die in diesem Bereich Unterstützung für Studierende anbieten, werden in den angeforderten Sprachen aufgelistet. Hochschulen, die in diese Datenbank mit aufgenommen werden wollen, sollten sich an die Ansprechpartnerin für Deutschland, Renate Langweg, Deutsches Studentenwerk, Beratungsstelle für behinderte Studierende, wenden oder an die deutsche Working-Partnerin[1].

  2. IST/ ICT/ SEN (Information Society Technologies/ Information and Communication Technology/ Special Educational Needs; Technologien, Gesellschaft und sonderpädagogischer Förderbedarf). Das Portal ist nutzbar, folgende Informationen können abgerufen werden: Projektinformationen, Informationen aus Politik, Praxis, nationale Themenschwerpunkte, Publikationen. Die virtuelle Bibliothek und der Ressourcenführer werden im Laufe des Jahres ins Netz gestellt. Deutschland hat 200 Ressourcen zu den Bereichen Frühförderung (Early Intervention), Integration/ Inklusion, Unterstützung für Lehrkräfte (Teacher Support), Übergang Schule-Beruf (Transition), IKT und SPF (Informations- und Kommunikationstechnologien und sonderpädagogischer Förderbedarf) zusammengestellt. Die Daten werden jeweils in Englisch und der Landessprache abrufbar sein.

  3. In Zusammenarbeit mit EURYDICE werden aktuell thematische Überblicke als zusätzliche Informationen über die neuen Partnerländer (Lettland, Litauen, Estland, Tschechische Republik...) angeboten.

  4. SOCRATES – Der Bericht der SOCRATES-Analyse enthält nützliche Informationen und Anregungen für Personen, die beabsichtigen, einen Projektantrag zu stellen.

  5. TRANSITION – Die neue Internet-Datenbank der Europäischen Agentur enthält vergleichende nationale sowie europäische und internationale Informationen. Im Rahmen der nationalen Informationen bieten die 16 teilnehmenden Länder einen Überblick über den Übergang von der Schule in die berufliche Orientierung und das Erwerbsleben in ihrem jeweiligen Land, und zwar bezogen auf fünf Kernbereiche:

  6. Zugang zu Bildungsmöglichkeiten für junge Menschen mit sonderpädagogischem Förderbedarf nach der Pflichtschule

  7. Vorhandene Übergangsprogramme, die Durchführung dieser Programme und die damit befassten Fachkräfte

  8. Beschäftigung und Arbeitslosigkeit unter jungen Menschen mit besonderem Förderbedarf

  9. Rechtsvorschriften zum Übergang oder beschäftigungsfördernde Maßnahmen

  10. Positive und negative Elemente der nationalen Situationen.

Alle Datenbanken können unter: http://www.european-agency.org abgerufen werden.



[1] Anette Hausotter (Amn. der Hrsg.)

2 Sonderpädagogische Lehrerausbildung in den europäischen Mitgliedsländern

Im Rahmen der Lehrerausbildung zeichnet sich folgendes Bild ab:

Der Begriff der Sonderschullehrerausbildung existiert außer in Deutschland, Österreich und den Niederlanden in keinem der Mitgliedsländer der EA.

Ausgebildet wird als Spezial-, Stütz- oder Förderlehrer bzw. -lehrerin oder als Lehrkraft mit sonderpädagogischer Qualifikation.

Lehrkräfte werden in den meisten europäischen Ländern als die Fachkräfte im Kontext von Erziehung und Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf gesehen. Aus diesem Grunde wird eine sonderpädagogische Grundausbildung für alle Lehrkräfte favorisiert. Europäische Experten und Bildungspolitiker wollen auf diese Weise eine Basis an Grundwissen über die Vielfältigkeit sonderpädagogischen Förderbedarfs schaffen, dem zukünftige Lehrkräfte in ihrem Schulalltag begegnen werden. Diese Ausbildung allein ist nicht ausreichend, um den speziellen individuellen Bedürfnissen der Kinder mit unterschiedlichsten Behinderungen gerecht zu werden. Vor allem für spezielle Kategorien von Behinderungen, wie schwerste Mehrfachbehinderungen oder schwere Seh- und Hörschädigungen, werden spezielle Zusatzqualifikationen im Rahmen der Ausbildung angeboten oder sind gar verpflichtend. Diese werden durch Aufbaustudiengänge, spezielle Lehrgänge und Kurse oder in Form von In-Service-Training, also auf der Ebene Fortbildung, gewährleistet.

Die sonderpädagogische Pflichtausbildung variiert in Dauer, Inhalt und Organisation und zeichnet sich in drei Formen ab:

  • die Einbettung allgemeiner sonderpädagogischer Inhalte in die Grundausbildung aller Lehrkräfte als integraler Bestandteil

  • sonderpädagogische Förderung als zusätzliches Ausbildungsangebot

  • In-Service-Training.

Tab. 1: Erstausbildung in Sonderpädagogik für Lehrkräfte im Primär- und Sekundarbereich 1997/98

Art der Erstausbildung

Länder

Ausbildung in Sonderpädagogik für alle Lehrkräfte

Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Lettland, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Schweden, Zypern

Nur spezialisierte Ausbildung

Bulgarien, Deutschland, Österreich, Rumänien, Slowakei, Spanien, Ungarn

Ausbildung in Sonderpädagogik für alle Lehrkräfte und spezialisierte Ausbildung

Estland, Italien, Litauen, Slowenien, Tschechien

Quelle: Europäische Agentur für Entwicklung in der Sonderpädagogischen Förderung (EURYDICE 1999/00,141)

3 Die Erklärung von Madrid

Auf der 17. Integrationsforschertagung in Kirkel wurde mehrfach nach der Deklaration von Madrid gefragt. Die wesentlichen Punkte werden im Folgenden zusammengefasst. Die Überschrift der Deklaration lautet: „Nicht- Diskriminierung plus positive Handlung(en) bewirken soziale Integration (Non discrimination plus positive action results in social inclusion)“.

Rund 600 Teilnehmer und Teilnehmerinnen haben im Rahmen eines europäischen Behindertenkongresses, der im März 2002 in Madrid stattfand, eine Proklamation für das Europäische Jahr von Menschen mit Behinderungen 2003 erstellt. Zielsetzung ist die Steigerung des öffentlichen Bewussteins über die Rechte von mehr als 50 Millionen Europäern mit Behinderungen. Diese Deklaration soll den konzeptionellen Rahmen für Das Europäische Jahr für Menschen mit Behinderungen der Europäischen Gemeinschaft auf nationaler, regionaler und örtlicher Ebene darstellen.

Folgende sechs Bereiche waren ausschlaggebend für die Entwicklung der Vision, die in der Erklärung von Madrid zum Ausdruck kommt:

  1. Behinderung ist ein Menschenrechtsthema.

    Behinderte Menschen haben dieselben Menschenrechte wie alle anderen Bürger. Der erste Artikel der Menschenrechtsdeklaration legt fest: Alle Menschen sind frei und gleich in ihrer Würde und in ihren Rechten.

  2. Behinderte Menschen wollen Chancengleichheit und nicht Wohltätigkeit.

    „Behinderte Menschen fordern gleiche Möglichkeiten und Zugang zu allen gesellschaftlichen Ressourcen, d.h. integrative Bildung, neue Technologien, Gesundheits- und soziale Dienste, Sport- und Freizeitaktivitäten, Konsumgüter und Dienstleistungen.“

  3. Barrieren in der Gesellschaft führen zu Diskriminierung und sozialem Ausschluss.

    „... Statistische Daten belegen, dass behinderte Menschen unakzeptabel niedrige Bildungs- und Beschäftigungsniveaus haben. Daraus resultiert auch, dass verglichen mit nicht behinderten Bürgern eine größere Anzahl von behinderten Menschen in tatsächlicher Armut lebt.“

  4. Behinderte Menschen: Die unsichtbaren Bürger.

    Durch Diskriminierung werden Menschen mit Behinderungen häufig vergessen und ignoriert und somit daran gehindert, an der Gesellschaft teilzuhaben.

  5. Behinderte Menschen bilden eine verschiedenartige Gruppe.

    „Wie in allen Gebieten der Gesellschaft bilden behinderte Menschen eine sehr unterschiedliche Gruppe von Menschen und nur eine Politik, die diese Unterschiedlichkeit respektiert, wird funktionieren.“

  6. Nicht-Diskriminierung plus positive Handlung(en) bewirken soziale Integration.

Folgende Gegensätze gilt es zu überwinden, um diese Vision zu verwirklichen und eine Gesellschaft für Alle zu entwickeln:

  1. „Weg von behinderten Menschen als Objekte der Wohltätigkeit... und hin zu behinderten Menschen als Inhaber von Rechten.

  2. Weg von Menschen mit Behinderungen als Patienten... und hin zu Menschen mit Behinderungen als unabhängige Bürger und Verbraucher.

  3. Weg davon, dass Professionelle Entscheidungen für behinderte Menschen treffen ... und hin zu unabhängiger Entscheidungsfindung und Übernahme von Verantwortung durch behinderte Menschen und ihre Verbände bei Themen, die sie betreffen.

  4. Weg von der Konzentration nur auf individuelle Beeinträchtigungen... und hin zur Beseitigung von Barrieren, Änderung von sozialen Normen, Politiken, Kulturen und zur Förderung einer unterstützenden und zugänglichen Umwelt.

  5. Weg von der Abstemplung von Menschen als Abhängige oder nicht zu Beschäftigende ... und hin zur Betonung der Fähigkeit und der Bereitstellung von aktiven Unterstützungsmaßnahmen.

  6. Weg von der Gestaltung wirtschaftlicher und sozialer Prozesse für die Wenigen ... und hin zur Gestaltung einer flexiblen Welt für die Vielen.

  7. Weg von unnötiger Trennung in Bildung, Beschäftigung und anderen Bereichen des Lebens ... und hin zur Integration behinderter Menschen in alle Bereiche des Lebens.

  8. Weg von einer Behindertenpolitik als einer Angelegenheit, die nur spezielle Ministerien betrifft ... und hin zu Einbeziehung der Behindertenpolitik als einer generellen Regierungsverantwortung.“ (DIE DEKLARATION 2002,3)

Die wesentlichen Punkte zur Verwirklichung dieser Vision beinhalten:

  • Gesetzliche Maßnahmen

  • Einstellungsveränderungen

  • Dienstleistungen, die ein unabhängiges Leben fördern

  • Unterstützung der Familien

  • Spezielle Aufmerksamkeit für behinderte Frauen

  • Integration Behinderter in alle gesellschaftlichen Bereiche

  • Beschäftigung als ein Schlüssel für soziale Integration

  • Nichts über behinderte Menschen [sagen, schreiben, tun] ohne behinderte Menschen [einzubeziehen].

In diesem Kontext werden konkrete Anregungen für Aktionen im Europäischen Jahr von Menschen mit Behinderungen 2003 gegeben und eine aktive Unterstützung durch die EU-Behörden und nationalen Behörden in EU- und Beitrittsländern, die örtlichen Behörden, die Behindertenverbände, die Arbeitgeber, die Gewerkschaften, die Medien und das Bildungssystem angefragt.

„Schulen sollten eine führende Rolle einnehmen in der Verbreitung der Botschaft des Verstehens und der Akzeptanz der Rechte von behinderten Menschen, sie sollten helfen, Ängste, Mythen und Missverständnisse zu zerstreuen, und die Anstrengungen der Gesellschaft unterstützen. Pädagogische Mittel, um Schülern zu helfen ein Gefühl von Individualität in Zusammenhang mit eigener oder anderer Behinderung zu entwickeln, und ihnen zu helfen, Unterschiede positiver zu sehen, sollten entwickelt und weit verbreitet werden.

Es ist notwendig, eine Bildung für alle zur erreichen, die auf den Prinzipien der vollen Teilhabe und Gleichberechtigung basiert. Bildung spielt eine Schlüsselrolle für die Zukunft eines jeden Menschen, sowohl aus persönlicher als auch aus sozialer und beruflicher Sicht. Das Bildungssystem muss daher die Hauptrolle spielen, um eine persönliche Entwicklung und soziale Einbeziehung zu sichern, die Kindern und Jugendlichen erlauben wird so unabhängig wie möglich zu sein. Das Bildungssystem ist der erste Schritt zu einer einbeziehenden Gesellschaft.

Schulen, Hochschulen und Universitäten sollten in Zusammenarbeit mit Fachleuten für Behinderung Vorträge und Workshops für Journalisten, Werbeagenturen, Architekten, Arbeitgeber, soziale und gesundheitliche Fürsorgedienste, familiäre Pflegepersonen, Freiwillige und Mitglieder der örtlichen Verwaltung mit dem Ziel der Bewusstseinsbildung für Behinderungsfragen initiieren" (DIE DEKLARATION 2002, 8).

Literatur

EUROPEAN AGENCY FOR DEVELOPMENT IN SPECIAL NEEDS EDUCATION: http://www.europeanagency.org

EURYDICE: Die Bekämpfung des Schulversagens. Europäische Kommission, Brüssel 1994, 109- 165

EURYDICE: Lehrerfortbildung. Europäische Kommission, Brüssel 1995

EURYDICE: Schlüsselzahlen zum Bildungswesen in Europa 1999/2000. Europäische Kommission, Brüssel 2000,138-150

DIE DEKLARATION VON MADRID: http://www.madriddeclaration.org, 2002

HAUSOTTER, ANETTE: Entwicklungen und Trends integrativer Erziehung in Europa. In: Eberwein, Hans & Knauer, Sabine (Hrsg ): Handbuch Integrationspädagogik. 6.Auflage Weinheim 2002, 471-484

HAUSOTTER, ANETTE: Aufgaben und Zielsetzungen der European Agency und die Entwicklung eines nationalen Netzwerkes. In: Hausotter, Anette/ Boppel, Werner/ Meschenmoser, Helmut (Hrsg ): Perspektiven Sonderpädagogischer Förderung in Deutschland, Middlefart 2002, 29-40

MEUER, COR J.W.: Integration in Europe. European Agency for Development in Special Needs Education, Middelfart 1998

NORDAHL, THOMAS: Specialundervisning i ideologi og praksis. In: Festschrift zum 20. nordischen Kongress: „En skole for alle in Norden“, Kopenhagen 1999, 95

SORIANO, VICTORIA: Teacher Support, Middelfart 1999,37-64.

Quelle

Anette Hausotter: Aktuelle Entwicklungen im Rahmen der European Agency for Development in Special Needs Education.

Erschienen in: Schnell, Irmtraud [Hrsg.]; Sander, Alfred [Hrsg.]: Inklusive Pädagogik. Julius Klinkhardt: Bad Heilbrunn 2004.

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Stand: 28.10.2018

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