Wege und Sackgassen ins Arbeitsleben. Kritische Betrachtungen zum System der beruflichen Förderung für Jugendliche mit Lernschwierigkeiten

Autor:in - Antje Ginnold
Themenbereiche: Arbeitswelt
Textsorte: Buch
Releaseinfo: Erschienen in: Schnell, Irmtraud [Hrsg.]; Sander, Alfred [Hrsg.]: Inklusive Pädagogik. Julius Klinkhardt: Bad Heilbrunn 2004.
Copyright: Julius Klinkhardt 2004

1 Vorbemerkungen

Beim Übergang von der Schule ins Arbeitsleben müssen Jugendliche zwei Schwellen überwinden. Die erste Schwelle bezeichnet den Übergang von der Schule in Maßnahmen zur Berufsvorbereitung und -ausbildung. Die zweite Schwelle meint den Übergang von der Berufsausbildung in Arbeitsverhältnisse. An diesen Schwellen bzw. Schnittstellen sind Jugendliche mit Lernschwierigkeiten[1]

besonders von biographischen Brüchen und Desintegrationsprozessen bedroht. Sie laufen Gefahr, den Einstieg ins Erwerbsleben dauerhaft zu verpassen (vgl. GINNOLD 2000, 22-27; GINNOLD/ RADATZ 2000 und 2003). Das System der beruflichen Förderung hält für diese und andere Personengruppen unterschiedliche Förder-, Unterstützungs- und Qualifizierungsangebote und -Strukturen bereit. Sie werden finanziert vom Arbeits- oder Jugendamt sowie durch Bundes- und Länderprogramme. Die berufliche Förderung beginnt mit der Berufsorientierung in der Schule, setzt sich in der nachschulischen Berufsvorbereitung und Berufsausbildung fort und reicht bis zu Unterstützungsangeboten für die Integration in Arbeitsverhältnisse des ersten Arbeitsmarktes.

Im Frühjahr 2003 drang die Diskussion um Kürzungen in der beruflichen Förderung benachteiligter und behinderter junger Menschen bis in die Hauptnachrichten des öffentlich-rechtlichen Fernsehens. Sie veranlasste Franz Müntefering (Fraktionschef der SPD im Bundestag) sogar zu einer beschwichtigenden Erklärung, dass es keine Kürzungen in der Berufsvorbereitung für Benachteiligte und im Reha-Bereich geben werde.

Dieser Beitrag greift die aktuelle Diskussion auf und liefert mit seinen Thesen Denkanstöße für mögliche Veränderungen. Das bestehende System der beruflichen Förderung für Jugendliche mit Lernschwierigkeiten an der ersten Schwelle wird einer kritischen Betrachtung unterzogen. Die aufgezeigten Wege und Sackgassen sind insbesondere durch Berliner Erfahrungen[2] geprägt, gelten meiner Meinung nach jedoch in der Tendenz für ganz Deutschland.



[1] In Anlehnung an die people first-Bewegung wird der weniger diskriminierende Begriff „Jugendliche mit Lernschwierigkeiten“ verwendet. Er bezieht sich in diesem Artikel vorwiegend auf lernbehinderte Jugendliche, schließt jedoch Jugendliche in der Grauzone zu so genannt benachteiligten und so genannt geistig behinderten Jugendlichen ein.

[2] Ich arbeite seit 1999 im Berliner Modellprojekt SprungBRETT und berate und begleite Jugendliche mit Lernschwierigkeiten bei ihrem Übergang von der Schule ins Arbeitsleben (http://www.isb-berlin.de/sprungbr).

2 Die intransparente Komplexität des Systems der beruflichen Förderung von Jugendlichen mit Lernschwierigkeiten überfordert alle seine Nutzerinnen und Nutzer

Zuerst kommt BO 10, BESO 10/11, BB 10 oder die 10. Klasse in der Regelschule. Dann kann man zu VZ 11, MDQM I oder OBF wechseln. Anschließend gibt es die Möglichkeit für eine BvB in Form eines BBE-, F- oder G-Lehrgangs, AQJ oder KOALA. Danach folgt – wenn alles „gut läuft“ – eine Ausbildung bei MDQM II, im OSZ, in einer BüE oder einem BBW. Wenn man danach keine Arbeit findet und man schwerbehindert ist, geht man zum IFD.[3]

So oder so ähnlich könnte eine Schnellberatung zu den unterschiedlichen Wegen nach Klasse 9 für lernbehinderte Jugendliche in Berlin aussehen. So vielfältig (und sie ist keineswegs vollständig) geschieht diese Beratung selten. Zudem verbergen sich hinter allen Abkürzungen jeweils mehrere Angebote verschiedener Schulen und Bildungsträger mit unterschiedlichen Zugangsvoraussetzungen, was die Vielfalt und Unübersichtlichkeit erhöht.

Nicht nur die Jugendlichen und ihre Eltern stehen diesem Dschungel rat- und orientierungslos gegenüber. Auch Lehrerinnen und Lehrer, die Berufsberaterinnen und -berater des Arbeitsamtes, die Jugendberatungen der Jugendämter sowie andere professionelle Beraterinnen und Berater sehen sich angesichts der sich schnell verändernden Vielfalt sowie der Komplexität und Intransparenz des Systems der beruflichen Förderung überfordert, die Jugendlichen und ihre Eltern kompetent zu informieren und zu beraten. Eine individualisierte Beratung und passgenaue Überleitung der Jugendlichen in nachschulische Qualifizierungsmaßnahmen ist unter den derzeitigen Bedingungen kaum möglich. Entscheidungen über die Berufswege der Jugendlichen werden häufig nach Gelegenheit, Zufall und Platzkapazität der Träger getroffen und weniger entsprechend den individuellen Wünschen und Fähigkeiten der Jugendlichen. Hinzu kommt, dass die unterschiedlichen schulischen und nachschulischen Angebote kaum aufeinander abgestimmt sind. Etliche Fehlplatzierungen und Maßnahmeabbrüche sind die Folge.



[3] Es handelt sich herbei um Abkürzungen von Maßnahmen und Orten der Berufsorientierung, -vorbereitung und -ausbildung. Was sich dahinter verbirgt, ist für diesen Artikel unerheblich, kann aber bei Bedarf bei GINNOLD (2000,114-141) nachgelesen werden.

3 Versorgungssicherheit und Abschlussorientierung stehen häufig bei der Planung von Anschlussperspektiven nach der Schule im Vordergrund

Viele Jugendlichen mit Lernschwierigkeiten haben am Ende der 10. Klasse keine informierte Berufswahlentscheidung getroffen. Betriebliche Praktika werden häufig nach Zufall durchgeführt und von der Schule wenig vor- und nachbereitet. Es ist außerdem zu beobachten, dass Praktika für Jugendliche mit Lernschwierigkeiten zunehmend bei außerbetrieblichen Ausbildungsträgern durchgeführt werden. Dies ist für die (Integrations- und Sonderschulen zwar einfacher zu organisieren und sichert die Überleitung der Jugendlichen in eine nachschulische berufsvorbereitende Maßnahme bei diesem Träger. Dieser Weg führt jedoch betriebsnahe schulische Konzepte ad absurdum und birgt die Gefahr einer beruflichen Sackgasse in sich (vgl. These 6 bzw. Kap. 7).

Lehrerinnen und Lehrer wollen ihre Schülerinnen und Schüler nach dem Ende der Schulpflicht versorgt wissen. Das Wissen von Lehrpersonen über mögliche Wege nach der Schule ist jedoch häufig gering. Ihre Unterstützungsmöglichkeiten enden mit der Schulpflicht. Für die Berufsberaterinnen und -berater für Behinderte des Arbeitsamtes gilt Ähnliches. Ihnen bleibt aufgrund sehr hoher zu versorgender bzw. zu verwaltender Fallzahlen (in Berlin bis zu 1.000) oft keine andere Wahl. Beide Gruppen greifen deshalb eher auf vorhandene schulische und nachschulische, außerbetriebliche Qualifizierungsangebote zurück, als sich auf die unsicheren Perspektiven und Risiken eines betrieblichen Weges einzulassen.

Ein zweiter Aspekt ist die Abschlussorientierung, und zwar sowohl auf Seiten der Jugendlichen und ihrer Eltern als auch auf Seiten der Schule und des Arbeitsamtes. Abschlussorientierung meint hier zweierlei: das Erreichen von Schulabschlüssen und von Ausbildungsabschlüssen. Einen Hauptschulabschluss und eine Berufsausbildung zu erreichen, gilt auch für Jugendliche mit Lernschwierigkeiten als Hauptziel der beruflichen Förderung. In Berlin ist zu beobachten, dass Jugendlichen mit Lernschwierigkeiten geraten wird zu versuchen, durch praxisorientierte, schulische Angebote im zehnten, elften und z.T. zwölften Schuljahr einen dem Hauptschulabschluss oder sogar einen dem erweiterten Hauptschulabschluss gleichwertigen Bildungsabschluss zu erreichen. Für den einfachen Hauptschulabschluss gelingt dies in vielen Fällen und verbessert die beruflichen Chancen der Jugendlichen. Das Arbeitsamt nutzt diese Möglichkeit jedoch häufig als Warteschleife für die Jugendlichen, denn so kann deren berufliche Förderung um ein bis zwei Jahre verschoben werden.

Ich sehe die Entwicklung kritisch. Zum einen stellt sich mir die Frage nach der Glaubwürdigkeit der vorherigen schulischen Diagnose „Lernbehinderung“. Die Jugendlichen wurden zuvor zieldifferent in der Integration oder in der Sonderschule unterrichtet und vom Erreichen des Hauptschulabschlusses damit ausgeschlossen. Zum anderen wird dadurch der Hauptschulabschluss abgewertet, denn ihn erreichen nun auch Jugendliche, die vorher als nicht zielerreichend eingestuft wurden. Gleichzeitig erfährt der Hauptschulabschluss für die Jugendlichen mit Lernschwierigkeiten auch eine enorme Aufwertung. Vom Arbeitsamt und den außerbetrieblichen Ausbildungsträgern wird dieser Abschluss immer häufiger als Zugangsvoraussetzung für eine außerbetriebliche Ausbildung benannt.

Die Orientierung auf Ausbildungsabschlüsse meint eine fast ausschließliche Fixierung aller Beteiligten auf die Berufsausbildung als erfolgreichen Weg ins Arbeitsleben. So verbringen Jugendliche mit größeren Lernschwierigkeiten Jahre in der Berufsvorbereitung und erreichen dennoch nicht den Sprung in die außerbetriebliche Ausbildung oder scheitern in der Ausbildung. Eine un- oder angelernte Jobkarriere ist kaum vorstellbar und akzeptiert. Gleichwohl stellen HILLER und MERZ (2002) in ihrer Untersuchung zu den beruflichen Karrieren von benachteiligten und lernbehinderten Jugendlichen fest, dass die Jobkarriere stabiler verläuft als eine Maßnahmekarriere oder eine prekäre Ausbildungskarriere (vgl. auch These 6, Kap. 7).

4 Es mangelt an betriebsintegrierten Anschlussmöglichkeiten nach der Schule

In einigen Schulversuchen wird große Betriebsnähe erreicht. Im Berliner Schulversuch zur Berufsorientierung in den Integrationsschulen der Sekundarstufe I können die Jugendlichen ab Klasse 8 individuell unterschiedlich viele und lange Praktika absolvieren. In den Schulversuchen an den Schulen für Lernbehinderte finden in Klasse 10 meist vier zweiwöchige Praktika statt. In der 11. Klasse gibt es Modelle, bei denen die Jugendlichen zusätzlich zu den Praktika drei Tage im Betrieb arbeiten und zwei Tage in der Schule für Lernbehinderte Unterricht erhalten (vgl. GINNOLD 2000, 86-114, 133; GASSER/ GINNOLD/ THANSCHEIDT 2001). Diese Betriebskontakte und betrieblichen Arbeitserfahrungen der Jugendlichen werden jedoch vielfach nicht weiter professionell genutzt und gehen verloren. Im Anschluss an die Schulzeit wechseln die meisten Jugendlichen in außerbetriebliche Qualifizierungsangebote.

Die Förderpolitik für berufsvorbereitende und berufsausbildende Angebote setzt nach wie vor auf außerbetriebliche Qualifizierung. Neue betriebsintegrierte Qualifizierungsangebote sind nur schwer zu initiieren, obwohl es inzwischen bundesweit erfolgreiche Modellprojekte gibt: beispielsweise in Hamburg den betriebsintegrierten Förderlehrgang (vgl. GLENZ/ SCHULZE/ STURM 1997), das ambulante Arbeitstraining und das Integrationspraktikum (vgl. HINZ/ BOBAN 2001), in Hessen die berufliche Qualifizierungsmaßnahme (vgl. SCHOLDEI-KLIE 2002) und in Berlin KOALA (vgl. RADATZ/ BAUSCH/ KÖNIG 2003). Schule, Arbeits- und Jugendamt sowie die außerbetrieblichen Bildungsträger können sich eine erfolgreiche Umsetzung betriebsintegierter Konzepte für diese Personengruppe kaum vorstellen, weil die Praxis der vergangenen Jahre das Gegenteil zu beweisen scheint (vgl. These 5, Kap. 6).

5 Das außerbetriebliche Ausbildungssystem konkurriert mit dem betrieblichen um die „besten Jugendlichen“

Es ist eine Schieflage entstanden: Das System der außerbetrieblichen Qualifizierung wurde eingerichtet, um fehlende betriebliche Ausbildungs- und Qualifizierungsplätze zu kompensieren. Mittlerweile besteht jedoch eine Konkurrenz zwischen dem betrieblichen und außerbetrieblichen System. Nicht nur Betriebe des ersten Arbeitsmarktes inserieren offene Ausbildungsstellen in der Tageszeitung, sondern auch außerbetriebliche Bildungsträger (s. Anzeige). Besonders pikant an dieser Anzeige ist, dass es sich hierbei um eine sog. KJHG-Ausbildung handelt – eine der teuersten außerbetrieblichen Ausbildungsformen (vgl. These 7, Kap. 8). Trotz der desaströsen Berliner Finanzlage und Sparzwänge werden diese freien Plätze nicht abgebaut, sondern per Zeitungsanzeige zu besetzen versucht.[4]

Lust auf Ausbildung?

Wir suchen ab sofort Jugendliche für eine Ausbildung als Tischler, Elektroinstallateur, Köchinnen (weiblich) und Fachkräfte im Gastgewerbe (weiblich). Dieses Angebot findet im Rahmen der Jugendhilfe statt. Wir bieten sozial benachteiligten Jugendlichen, 16-18 Jahre, auch ohne Schulabschluss, einen Ausbildungs- und bei Bedarf einen Wohnplatz an.

Zugangsvoraussetzungen: Kontakt mit Jugendamt /Jugendhilfeberechtigung gem. KHJG.

Bewerbung ab sofort an:

ABW, Köpenicker Str. 145, 10997 Berlin,Telefon 61 79 78 70

Quelle: Der Tagesspiegel, 8. Sep. 2002

Die Konkurrenz-Situation beider Systeme führt meinen Praxiserfahrungen nach zu bedenklichen Entwicklungen:

  • Jugendliche entscheiden sich z. T. für außerbetriebliche Bildungsträger, obwohl sie Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt hätten. Außerbetriebliche Träger bieten eine Tagesstruktur und angenehme Atmosphäre an, gestützt durch Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen. Die Jugendlichen leben und arbeiten unter Gleichaltrigen und entwickeln beim Träger eine eigene Subkultur. Die Attraktivität dieses geschützten Rahmens führt häufig dazu, dass die Jugendlichen sich der Herausforderung des ersten Arbeitsmarktes entziehen.

  • Jugendliche verlassen den außerbetrieblichen Träger nicht, obwohl sie ein Angebot für eine betriebliche Ausbildung haben.

  • Außerbetriebliche Träger lassen die Jugendlichen nicht in betriebliche Ausbildungen wechseln, weil sie ihre Leistungsspitzen nicht verlieren und ihre Plätze nicht unbesetzt haben wollen.

  • Die wirtschaftliche Rentabilität bei außerbetrieblichen Trägern hängt nicht von Produktions- und Dienstleistungsarbeiten ab, sondern richtet sich nach den Rahmenbedingungen von Förderprogrammen und ist gegebenenfalls durch die Konkurrenz mit anderen Trägern geprägt. Hausintern wirkt produktbezogen kein marktwirtschaftlicher Druck. Dadurch entstehen mehr Spielräume als in Betrieben des ersten Arbeitsmarktes. Diese Freiräume werden von allen Beteiligten genutzt (z.B. geringe Ergebnisorientierung der Arbeit, hohe Fehlzeiten).

  • Obwohl die Finanzierung außerbetrieblicher Träger durch die Benachteiligtenförderung oder Rehabilitationsförderung erfolgt und die Zielgruppe im Rahmen der jeweiligen Programme definiert ist, entsteht systemintern ein Sog, der immer mehr Jugendliche aufnimmt, die bei genauer Betrachtung auch gute Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt hätten. Voraussetzung dafür wäre jedoch eine verstärkte individuelle Beratung und Begleitung sowie die Fokussierung aller Beteiligten auf den ersten Arbeitsmarkt.



[4] Ein weiteres Beispiel: „Ausbildungsplätze zum Gas-Wasserinstallateur für junge Menschen mit einem besonderen Bedarf an Unterstützung und Betreuung. Die Bewilligung erfolgt durch das zuständige Jugendamt 2476 Anzeigenservice, Hermannplatz 7, 10967 Bln.“ (Berliner Morgenpost vom 06.04.2003).

6 Das System der außerbetrieblichen Qualifizierung reproduziert sich mit Hilfe des Arbeits- und Jugendamtes sowie der Schulen selbst

Viele Integrations- und Sonderschulen, an denen Jugendliche mit Lernschwierigkeiten lernen, pflegen gute Kontakte zu außerbetrieblichen Bildungsträgern. Sie haben dort feste Praktikumplätze, z.T. sogar Ausbildungsplätze. Auch die Berufsberaterinnen und Berufsberater des Arbeitsamtes vermitteln vorschnell zu solchen Bildungsträgern, weil die Jugendlichen damit versorgt sind. Insbesondere den Jugendlichen mit Lernschwierigkeiten wird in der Schule und in der Berufsberatung des Arbeitsamtes erklärt, sie hätten ohnehin keine Chance beim Kampf um eine Lehrstelle in Betrieben des ersten Arbeitsmarktes. Der psychologische Test, dem sich viele behinderte Jugendliche beim Arbeitsamt unterziehen müssen, liefert den Berufsberaterinnen und -beratern die fachliche Begründung für die Bewilligung einer außerbetrieblichen Qualifizierung (Berufsvorbereitung und Ausbildung). Den Jugendlichen wird nahe gelegt, die Chance dieser Qualifizierung zu nutzen. Versuche, sich um eine betriebliche Ausbildung, Qualifizierung oder Arbeit zu bemühen, werden bei den Jugendlichen weder initiiert noch unterstützt. So führt für viele behinderte (und auch benachteiligte) Jugendliche der Weg in die außerbetrieblichen Einrichtungen, weil sie sich zu wenig oder gar nicht um Alternativen bemühen und/ oder keine Unterstützung bei der Akquise einer betrieblichen Lehrstelle erhalten. Alle am System Beteiligten fühlen sich in ihrer Ansicht bestätigt: Diese Jugendlichen haben auf dem ersten Arbeitsmarkt keine Chance! – eine sich selbst erfüllende Prophezeiung?!

Das System der beruflichen Förderung hat eine Eigendynamik und ein Selbsterhaltungsbestreben entwickelt, wie wir es von anderen Systemen oder Institutionen kennen (z.B. Sonderschulen). Die Bildungsträger haben sich zu einem eigenen Wirtschaftszweig mit staatlicher Förderung etabliert. Beratung und Unterstützung in Richtung einer betrieblichen Ausbildung, Qualifizierung oder Arbeit gibt es kaum, weil die meisten Beteiligten es für einen unrealistischen Weg von Jugendlichen mit Lernschwierigkeiten halten. Sie können und wollen sich nicht vorstellen, dass betriebliche Wege trotz der angespannten Arbeitsmarktsituation auch für diesen – als schwer vermittelbaren geltenden – Personenkreis möglich sind. Außerdem stellen betriebsintegrierte Konzepte die bestehenden außerbetrieblichen Strukturen in Frage und bilden eine neue Konkurrenz im hart umkämpften Fördermittelmarkt.

7 Eine außerbetriebliche Berufsausbildung stellt für Jugendliche mit Lernschwierigkeiten nur scheinbar einen sicheren alternativen Weg ins Arbeitsleben dar

Außerbetriebliche Träger locken Jugendliche und deren Beratungsumfeld (z.B. Berufsberater/innen des Arbeitsamtes und Eltern) mit „Jugendhaus- Atmosphäre“ und scheinbarer Versorgungssicherheit. Dass die Sicherheit insbesondere nach der Ausbildung so nicht besteht, stellt das Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB 2001b, 1) in einer breit angelegten Untersuchung fest. Danach gibt es einen engen Zusammenhang zwischen der ersten Schwelle (Übergang Schule – Berufsausbildung) und der zweiten Schwelle (Übergang Berufsausbildung – Arbeit). Wie und ob den Jugendlichen nach erfolgreicher Ausbildung der Übergang in eine Erwerbstätigkeit gelingt, hängt u. a. davon ab, wo die Ausbildung erfolgt ist. Im Anschluss an eine betriebliche Ausbildung erhielten 2001 74 % der Jugendlichen im Lehrbetrieb ein unbefristetes (44 %) oder befristetes (30 %) Beschäftigungsangebot. „Jugendliche, die in eine außerbetriebliche Lehre einmünden, müssen dagegen mit Schwierigkeiten rechnen, unmittelbar nach der Ausbildung eine Beschäftigung zu finden. Mehr als die Hälfte wird zunächst einmal arbeitslos“ (BiBB 2001b, 1). Außerbetriebliche Bildungsträger sind ausschließlich Ausbildungsstätten und können deshalb keine Übernahme in Arbeitsverhältnisse anbieten.

Aufgrund der in der These 4 (Kap. 5) beschriebenen Konkurrenzsituation kommt es auch in den außerbetrieblichen Berufsausbildungen zum Verdrängungswettbewerb. Benachteiligte und vor allem behinderte Jugendliche erreichen eine außerbetriebliche Ausbildung immer seltener, weil die Plätze von den Trägern mit leistungsstärkeren Jugendlichen besetzt werden. Mehrfache Selektionsmechanismen (teilweise mehr als im betrieblichen System) werden gerade Jugendlichen mit Lernschwierigkeiten zum Verhängnis:

  • Der psychologische Test beim Arbeitsamt muss ergeben, dass die Ausbildungsreife zumindest erreichbar erscheint.

  • Zunehmend wird auch für Jugendliche mit Lernbehinderung ein Schulabschluss als Zugangsvoraussetzung für eine Ausbildung gefordert.

  • Ein Berufsvorbereitungsjahr muss erfolgreich bei einem Träger durchlaufen werden (es ist meist derselbe wie für die Ausbildung).

  • Häufig müssen trägerinterne Tests bestanden werden und es finden Auswahlgespräche statt.

Die Bildungsträger versprechen sich von diesen Auswahlverfahren Jugendliche, die nach der Ausbildung höhere Überleitungswahrscheinlichkeiten in betriebliche Arbeitsverhältnisse besitzen. Systemintern – aus Trägersicht – ist dieser Prozess verständlich, weil der Druck auf die Träger wächst, ihrer Vermittlungsfunktion stärker nachzukommen. Gesellschaftlich führt dies jedoch in eine Sackgasse: Einerseits werden zusätzlich so genannte Benachteiligte produziert, andererseits werden die schwierigen „Fälle“ weiter ins Abseits verdrängt.

8 Gesellschaft und Politik sind derzeit bereit, in berufliche Desintegration weitaus mehr zu investieren als in die berufliche Integration von Menschen mit Behinderung

Jährlich steigt in Berlin die Zahl der Maßnahmenplätze bei außerbetrieblichen Trägern. Waren es 1999 noch 11.791 (18,7 %), sind es 2001 bereits 13.919 (22,5 %) (BiBB 2001a, 2002). Nicht enthalten sind hier die Plätze für berufsvorbereitende Maßnahmen sowie für schulische Berufsausbildungen in Ausbildungsberufen, die üblicherweise dual (d.h. betrieblich) ausgebildet werden. Die Zahlen für außerbetriebliche Ausbildungen unterscheiden sich massiv in den alten und neuen Bundesländern, inklusive Berlin. So lernten Ende 2001 in Bayern 2,3 % und in Nordrhein-Westfalen 3,8 % der Jugendlichen in außerbetrieblichen Ausbildungen, während es in Sachsen 26,8 % und in Brandenburg 33,7 % waren (vgl. BiBB 2002, 1, Tabelle 1). Dies ist meiner Meinung nach nicht nur Ausdruck einer schlechten Marktlage, sondern auch falscher Präferenzen in der Förderpolitik.

Kürzlich kommentierte auf einer Fachtagung zur Benachteiligtenförderung in Berlin der Besitzer einer kleinen Tischlerei die Tageskostensätze für eine außerbetriebliche Ausbildung (sinngemäß): Würde man mir so viel für die Ausbildung eines Jugendlichen zahlen, würde ich mich auch dieser schwierigen Personengruppe widmen.

Im Folgenden stelle ich die Kosten für eine vollgeförderte[5] betriebliche Ausbildung in Berlin den durchschnittlichen Kosten für eine außerbetriebliche Ausbildung für Jugendliche mit Lernschwierigkeiten gegenüber[6]. Es handelt sich um die Beträge, die durch das Land übernommen werden. Nicht enthalten sind die Kosten für den Berufsschulunterricht, da sie in der betrieblichen und außerbetrieblichen Ausbildung gleichermaßen aufgebracht werden. Für die außerbetriebliche Ausbildung wurde ein durchschnittlicher Tagessatz von 35 Euro angenommen.[7] Bei der Berechnung ist die Ausbildungsvergütung, die viele Jugendliche im Rahmen der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) erhalten, ebenfalls nicht berücksichtigt, da sie individuell unterschiedlich ausfällt. Sie erhöht jedoch den Kostensatz für eine außerbetriebliche Ausbildung, da in der betrieblichen Ausbildung der Betrieb selbst die Ausbildungsvergütung zahlt.

Die hier zugrunde gelegten Kosten für eine vollgeförderte betriebliche Ausbildung setzen sich wie folgt zusammen: Der/ die Jugendliche erhält ab Ausbildungsbeginn zusätzlichen Stütz- und Förderunterricht im Rahmen der ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) bei einem Bildungsträger. Das Arbeitsamt finanziert diesen monatlich mit ca. 250,00 Euro. Der/ die Arbeitgeber/ in kann im Rahmen eines Berliner Landesprogramms oder im Rahmen der Arbeitsamtsförderung für die Ausbildung behinderter Jugendlicher eine finanzielle Förderung beantragen (einmalig bis zu ca. 7.500,00 Euro).

Kosten für eine außerbetriebliche und eine betriebliche Ausbildung

2-jährige Ausbildung (z.B. Fachkraft im Gastgewerbe)

außerbetrieblich (365 Tage x 35,00 Euro x 2 Jahre): 25.550,00 Euro

betrieblich (24 Monate x 250,00 Euro + 7.500,00 Euro): 13.500,00 Euro

3-jährige Ausbildung

außerbetrieblich (365 Tage x 35,00 Euro x 3 Jahre): 38.325,00 Euro

betrieblich (36 Monate x 250,00 Euro + 7.500,00 Euro):16.500,00 Euro

Die Kosten für eine außerbetriebliche Ausbildung liegen weit über denen für eine betriebliche. Dennoch ist festzustellen, dass derzeit eine Förderpolitik für Bildungsträger stattfindet und nicht für Ausbildungsbetriebe des ersten Arbeitsmarktes. Meines Erachtens könnten mit einem Teil der finanziellen Leistungen, die bisher Bildungsträger erhalten, Anreize für Betriebe des ersten Arbeitsmarktes geschaffen werden, behinderte und benachteiligte Jugendlicher auszubilden. Betriebswirtschaftliche Risiken könnten ausgeglichen und notwendige Unterstützung in den Betrieben angeboten werden.



[5] Vollgefördert meint den maximalen Betrag an möglichen Zuschüssen und Förderungen für den/die Arbeitgeber/in und den/die Jugendliche/n. Es werden jedoch nicht immer alle Möglichkeiten genutzt und sie decken nicht die gesamten Kosten der betrieblichen Ausbildung, im Gegensatz zum Kostensatz für eine außerbetriebliche Ausbildung.

[6] Diese Berechnungen wurden vom Projekt SprungBRETT erstellt (RADATZ 2002).

[7] Jugendliche mit Lernschwierigkeiten werden vorwiegend in so genannten Reha-Maßnahmen der Berufsvorbereitung und -ausbildung qualifiziert. Für diese Maßnahmen wird an die Bildungsträger ein Tageskostensatz von ca. 35 Euro gezahlt. Ein Teil der Jugendlichen wird auch in Maßnahmen der Benachteiligtenförderung gefördert, für die ca. 20 Euro als Tageskostensatz gezahlt werden. Einige wenige Jugendliche mit Lernschwierigkeiten durchlaufen eine Ausbildung nach KJHG oder im Berufsbildungswerk, für die das Jugend- bzw. Arbeitsamt ca. 61 Euro pro Tag an den Träger zahlt. Um eine außerbetriebliche Ausbildung aufnehmen zu können, müssen die Jugendlichen eine mindestens sechsmonatige Berufsvorbereitung absolvieren (in der Regel ist es eine zwölfmonatige), für die in etwa dieselben Tageskostensätze wie bereits beschrieben gelten. Diese Kosten bleiben im Folgenden jedoch unberücksichtigt.

9 Fazit

Für viele Menschen sind die vorhandenen Wege innerhalb des bestehenden Systems der beruflichen Förderung für Jugendliche mit Lernschwierigkeiten zur unhinterfragten Selbstverständlichkeit geworden. Ich habe versucht, mit meinen Thesen diese bestehenden Strukturen kritisch zu hinterfragen. Es geht mir nicht darum, außerbetriebliche Qualifizierungsangebote gänzlich abzuschaffen. Vielmehr möchte ich auf Fehlentwicklungen und notwendige Veränderungen hinweisen. Schulen und Einrichtungen des Benachteiligten- und Rehabilitationssystems scheinen bisher nur sehr zögerlich auf Betriebe des ersten Arbeitsmarktes zuzugehen. Meiner Meinung und Erfahrung nach führt jedoch kein Weg daran vorbei. Wenn wir am dualen Ausbildungssystem festhalten und auch für Jugendliche mit Lernschwierigkeiten betriebliche Ausbildungs- und Arbeitsverhältnisse als Perspektive haben, dann müssen wir verstärkt auf die Betriebe zugehen. Betriebliche Angebote und kooperative Konzepte der beruflichen Qualifizierung von Trägern und Betrieben (z.B. Verbundausbildung) sollten von der Politik und zuständigen Verwaltung verstärkt gefördert werden. Allzu stark auf außerbetriebliche Qualifizierungen zu setzen, wird immer mehr Jugendliche in eine berufliche Sackgasse drängen.

Finanzielle Sparzwänge betreffen alle Bereiche des Lebens. In diesem Falle stellt sich mir die Frage: Versucht man lediglich die enorm explodierten Ausgaben in diesem Bereich zu senken oder nutzt man die Situation zu einer kritischen Bestandsaufnahme und zu einer längst überfälligen Umsteuerung?

10 Literatur

BlBB (BUNDESINSTITUT FÜR BERUFSBILDUNG): Übergang von der Schule in die Berufsausbildung. Statistische Analysen zur „Ersten Schwelle“. Meldung 11/ 2001. Bonn 2001a. In: http://www.bibb.de/forum/projekte/erste_schwelle/11_2001/

BlBB (BUNDESINSTITUT FÜR BERUFSBILDUNG): Übergang von der Schule in die Berufsausbildung. Statistische Analysen zur „Ersten Schwelle“. Meldung 15/ 2001. Bonn 2001b. In: http://www.bibb.de/forum/projekte/erste_schwelle/15_2001/

BlBB (BUNDESINSTITUT FÜR BERUFSBILDUNG): Übergang von der Schule in die Berufsausbildung Statistische Analysen zur „Ersten Schwelle“. Meldung 07/2002. Bonn 2002. In: http://www.bibb.de/forum/projekte/erste_schwelle/7_2002/

GASSER, BERND/ GINNOLD, ANTJE/ THANSCHEIDT, MARTINA: Schule und Arbeit. Mögliche Wege für Jugendliche mit Lernschwierigkeiten in Berlin. Materialien zum Schulversuch „Berufliche Vorbereitung und Eingliederung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in der Sek I“. 3. überarb. Auflage. Berlin 2001

GINNOLD, ANTJE: Schulende – Ende der Integration? Integrative Wege von der Schule in das Arbeitsleben. Neuwied/ Berlin 2000

GINNOLD, ANTJE/ RADATZ, JOACHIM: „SprungBRETT“ ins Arbeitsleben. Professionelle Begleitung für Jugendliche mit Lernschwierigkeiten beim Übergang von der Schule in das Arbeitsleben. In: Gemeinsam leben 8 (2000) 1,18-23

GINNOLD, ANTJE/ RADATZ, JOACHIM: SprungBRETT – damit es nach der Schule weiter geht! Beratung und Begleitung für Jugendliche mit Lernschwierigkeiten beim Übergang von der Schule in das Arbeitsleben. In: FEUSER, GEORG (Hrsg): Integration heute – Perspektiven ihrer Weiterentwicklung in Theorie und Praxis. Frankfurt/ M. 2003,257-273

GLENZ, VOLKER/ SCHULZE, HARTMUT/ STURM, HARTMUT: Wege in die Arbeitswelt – Der Integrative Förderlehrgang F1-i/ BBE-i. In: SCHULZE, HARTMUT u.a. (Hrsg): Schule, Betriebe

und Integration. Menschen mit geistiger Behinderung auf dem Weg in die Arbeitswelt. Bei träge und Ergebnisse der Tagung INTEGRATION 2000 am 30./ 31. Mai 1996 in Hamburg. Hamburg 1997,142-175

HILLER, GOTTHILF G. & MERZ, SASCHA: Auf schwierigen Pfaden unterwegs in ein gelingendes Leben. Was die Lebensverläufe von Absolventen des Berufsvorbereitungsjahres (zuvor Förder- und schwache Hauptschüler) zu verstehen geben. In: Lernen Fördern (2002) 4,8-12

HINZ, ANDREAS & BOBAN, INES: Integrative Berufsvorbereitung. Unterstütztes Arbeitstraining für Menschen mit Behinderung. Neuwied 2001

RADATZ, JOACHIM: Berechnung der Wirtschaftlichkeit von SprungBRETT. Stand September 2002. Unveröffentlichtes Arbeitspapier. Berlin 2002

RADATZ, JOACHIM/ BAUSCH, MARTINA/ KÖNIG, FERDINAND: KOALA – Ein Modell zur betriebsintegrierten Berufsvorbereitung. In: FEUSER, GEORG (Hrsg.): Integration heute – Perspektiven ihrer Weiterentwicklung in Theorie und Praxis. Frankfurt/ M. 2003, 275-285

SCHOLDEI-KLE, MONIKA: Die berufliche Qualifizierungsmaßnahme für behinderte Jugendliche in Hesssen ist erfolgreich beendet worden! In: Impulse 21 (2002) 39-41. 301

Quelle

Antje Ginnold: Wege und Sackgassen ins Arbeitsleben. Kritische Betrachtungen zum System der beruflichen Förderung für Jugendliche mit Lernschwierigkeiten

Erschienen in: Schnell, Irmtraud [Hrsg.]; Sander, Alfred [Hrsg.]: Inklusive Pädagogik. Julius Klinkhardt: Bad Heilbrunn 2004.

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Stand: 28.06.2018

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