Berufsbegleitender Studiengang Integrationspädagogik an der Martin-Luther- Universität Halle-Wittenberg

Autor:innen - Ines Boban, Andreas Hinz
Themenbereiche: Schule, Recht
Textsorte: Buch
Releaseinfo: Erschienen in: Schnell, Irmtraud [Hrsg.]; Sander, Alfred [Hrsg.]: Inklusive Pädagogik. Julius Klinkhardt: Bad Heilbrunn 2004.
Copyright: © Julius Klinkhardt 2004

1 Hintergrund

Die Martin-Luther-Universität steht als größte Hochschule des Landes Sachsen- Anhalt unter hohem Legitimationsdruck; so wurden von 2000 auf 2001 die Ressourcen um 10 % reduziert, von 2003 bis 2006 steht dies einer Zielvereinbarung mit dem Kultusministerium nach wiederum an – was real etwa 20 % ausmachen wird. Dieses steht in einem gewissen Widerspruch dazu, dass die Martin-Luther-Universität ein wichtiger Arbeitgeber in der Region und die Hochschulen insgesamt ein wichtiger Strukturfaktor im Land Sachsen- Anhalt sind.

Gleichzeitig ist die Martin-Luther-Universität die einzige Ausbildungsstätte im Land Sachsen-Anhalt für das Lehramt an Sonderschulen. Die Situation sonderpädagogischer Förderung in diesem Bundesland zeichnet sich dadurch aus, dass es laut Statistik der KMK (2002) die höchste Sonderschülerquote (über 7 % mit steigender Tendenz) und die niedrigste Integrationsquote (unter 1 % aller SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf) aller deutschen Bundesländer hat. Darüber hinaus gibt es den im Osten üblichen massiven Einbruch der Schülerzahlen, der jetzt die Sekundarstufe I erreicht hat und zahlreiche Schulschließungen nach sich zieht. Dies erschwert wiederum eine kontinuierliche Schulentwicklung massiv, da u.a. mehrfach große Zahlen von KollegInnen von einem Schultyp zu einem anderen versetzt werden.

Was sonderpädagogische Qualifikationen angeht, gibt es nach wie vor einen massiven Nachholbedarf. Schätzungen gehen davon aus, dass etwa 50 % der KollegInnen in Sonderschulen eine entsprechende Qualifikation haben; in Schulen für Geistigbehinderte liegt die Qualifikationsquote deutlich niedriger. Daher hat das Institut für Rehabilitationspädagogik im Auftrag des Kultusministeriums berufsbegleitende Studiengänge für KollegInnen aus Sonderschulen eröffnet, in denen vier Semester lang einzelne sonderpädagogische Fachrichtungen studiert werden. Insgesamt ca. 150 Studierende befinden sich in diesen Studiengängen, die mit einer – gehalts- und laufbahnrelevanten – Teilprüfung zur ersten Staatsprüfung abgeschlossen werden. Für die Studiengänge erhält das Institut eine entsprechende personelle Ausstattung durch das Ministerium. Den KollegInnen werden vier Semester lang zwei Schulstunden für dieses Studium angerechnet.

Die Martin-Luther-Universität kann auf mehrere Schritte zu einer Verzahnung der Lehramtsstudiengänge verweisen: Neben einer integrierten Studieneingangsphase für alle Lehrämter (Grundschulen, Sekundarschulen, Gymnasien, Sonderschulen), in der gemeinsame Einführungsveranstaltungen sowie das vor- und nachbereitete Orientierungspraktikum gemischt stattfinden, müssen alle Studierenden der Lehrämter für Gymnasien und Sekundarschulen seit 1999 laut Lehrerprüfungsverordnung einen Studiennachweis in "Sonderpädagogik/ Integrationspädagogik" erwerben – analog etwa zum entsprechenden Schein in Berlin (vgl. PREUSS-LAUSITZ 2003).

Dabei zeigt sich allerdings immer wieder das Missverständnis, dass für diesen Schein automatisch das Institut für Rehabilitationspädagogik zuständig sei; Integrationspädagogik wird anscheinend immer wieder als sonderpädagogische Fachrichtung missverstanden, was von Zeit zu Zeit in der institutsübergreifenden Lehrbereichskonferenz Schulpädagogik diskutiert wird. Es hatte in der Lehrerprüfungsordnung von 1992 bereits eine sonderpädagogische Fachrichtung Integrationspädagogik gegeben, in der eine Erweiterungsprüfung abgelegt werden konnte – was in der Praxis jedoch nicht vorkam (vgl. LPVO 1992, 36).

In dieser Situation und in diesem Umfeld – extrem hohe Sonderschülerzahlen und geringe Integrationspraxis – entstand die Idee, ein spezifisches Angebot für Integrationspädagogik einzurichten, zumal manche berufsbegleitend Studierende weniger an sonderpädagogischen Fachrichtungen als am Gemeinsamen Unterricht interessiert sind. Gleichwohl war von Anfang an klar, dass ein besonderes Angebot – oder schärfer formuliert: ein Sonderangebot – für Integrationspädagogik deren Exotik weiter zementieren könnte.

Da leider in dieser Richtung keine Initiative vom Institut für Schulpädagogik und Grundschuldidaktik ausging – ANNEDORE PRENGEL hatte Halle bereits verlassen –, blieb es dem Institut für Rehabilitationspädagogik und insbesondere dem Arbeitsbereich Allgemeine Rehabilitationspädagogik und Integrationspädagogik überlassen, diesen Studiengang zu betreiben – was zu seinem ersten Start im Wintersemester 2002 führte.

2 Formaler Rahmen

In Gesprächen mit dem Kultusministerium wurden die folgenden formalen Regelungen vereinbart:

  • Der Studiengang ist – ebenso wie die berufsbegleitenden Studiengänge in den sonderpädagogischen Fachrichtungen – ein Ergänzungsstudium mit einer Ergänzungsprüfung zur Ersten Staatsprüfung.

  • Er ist für alle LehrerInnen in allgemein bildenden Schulen Sachsen- Anhalts offen – für Sonderpädagoglnnen ebenso wie für LehrerInnen in Grund-, Sekundär-, Gesamtschulen und Gymnasien. Diese Heterogenität war uns von vornherein wichtig.

  • Der Studiengang umfasst 30 SWS in drei Semestern, d.h. pro Semester werden 10 SWS an einem Wochentag studiert.

  • Im vierten Semester wird das Studium mit einer mündlichen Prüfung von 40 Minuten und einer schriftlichen Arbeit unter Aufsicht abgeschlossen.

  • Der Studiengang wird für seine Laufzeit mit einer halben Stelle wissenschaftliche(r) Mitarbeiterin) ausgestattet.

3 Prüfungsinhalte

Da die inhaltlichen Prüfungsanforderungen für Integrationspädagogik in der Lehrerprüfungsverordnung von 1992 nicht dem aktuellen Diskussionsstand entsprachen, wurden sie in Anlehnung an andere Bereiche und Fächer neu formuliert. Mit dem Kultusministerium wurden eine Reihe von Inhalten vereinbart – bisher sind sie allerdings noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht und damit formal noch nicht in Kraft (vgl. Tab. 1).

Tab.1: Inhaltliche Prüfungsanforderungen in Integrationspädagogik (Fachlicher Teil der Lehrerprüfungsverordnung, Entwurf)

Nachzuweisen sind Kenntnisse aus den Bereichen:

  1. Grundlagen der Integrationspädagogik

    1. Bedeutung unterschiedlicher Dimensionen von Homogenität und Heterogenität im gesellschaftlichen und schultheoretischen Zusammenhang;

    2. Theorien der Integrationspädagogik einschließlich der Pädagogik der Vielfalt und Inclusive Education;

  2. Aspekte der Integrationspädagogik

    1. Konzepte und Möglichkeiten gemeinsamer Bildung und Erziehung in verschiedenen Lebensphasen (Elementar-, Primär- und Sekundarbereiche sowie Erwachsenenleben) und Lebensbereichen (Arbeit, Wohnen, Freizeit);

    2. institutionelle, rechtliche und ökonomische Aspekte der Integrationspädagogik;

    3. soziologische und psychologische Aspekte der Integrationspädagogik, insbesondere Fragen von Stigmatisierung und Entstigmatisierung;

  3. Integrative Didaktik/ Gemeinsamer Unterricht

    1. Didaktische Ansätze in der Integrationspädagogik;

    2. Planung, Analyse und Reflexion gemeinsamen Unterrichts;

    3. Leistung und Leistungsbewertung;

  4. Kooperation und Beratung

    1. Kooperatives Arbeiten innerhalb interdisziplinärer Teams in der allgemeinen Schule (einschließlich Team-Teaching) unter Beteiligung der Eltern;

    2. Beratung im Rahmen ambulanter integrationsunterstützender Dienste;

    3. Vernetzung mit inner- und außerschulischen Unterstützungssystemen einschließlich der Jugendhilfe;

  5. Diagnostik und Förderplanung

    1. Unterstützungsbedarfe und integrative Unterstützungsmöglichkeiten bei verschiedenen Formen von Schädigungen, Behinderungen und Benachteiligungen;

    2. Kind-Umfeld-Diagnostik unter integrationspädagogischen Aspekten sowie kooperative Erstellung von Förder- und Zukunftsplanungen;

    3. ökosystemische Planung und Gestaltung von Übergängen.

An den Formulierungen ist wichtig, dass der spezifische Fokus auf die heterogene Lerngruppe und damit Unterstützungsmöglichkeiten ohne stigmatisierende Wirkungen betont werden. Hier steht vieles, was auch in sonderpädagogischen Fachrichtungen gefordert wird, allerdings nicht mit diesem spezifischen – eigentlich doch allgemein pädagogischen – Fokus. Damit ist gleichzeitig ein Spannungsverhältnis benannt, das sich durch die gesamten Inhalte zieht.

4 Studienplan

Aus den inhaltlichen Prüfungsanforderungen lässt sich ein konkretisierter Studienplan ableiten, der – unter Berücksichtigung der begrenzten Kapazitäten, d.h. in Kombination mit Angeboten für die anderen Studiengänge – Veranstaltungen mit je 2 SWS umfasst (vgl. Tab. 2). Demnach haben die Studierenden jeweils vier Seminarangebote an ihrem Studientag zu absolvieren und einen dreitägigen Block außerhalb der Semesterzeit.

Tab.2: Studienplan des Studienganges Integrationspädagogik

1. Semester (Wintersemester 02)

  • Grundlagen und Grundfragen integrationspädagogischer Theorie und Praxis

  • Gemeinsamer Unterricht in der Grundschule

  • Sonderpädagogik international/ Integration und Inclusion

  • Vernetzung inner- und außerschulischer Unterstützungssysteme

  • Diagnostik und Gutachtenerstellung im Gemeinsamen Unterricht (als Block)

2. Semester (Sommersemester 03)

  • Integration im Elementarbereich (mit Übergang in die Grundschule)

  • Psychologische Aspekte der Gemeinsamen Erziehung

  • Soziologische und rechtliche Aspekte der Gemeinsamen Erziehung

  • Kooperation im multiprofessionellen Team (Schul-, Sozial-, Sonderpädagogik, Therapien, SchülerInnen, Eltern) (als Block)

  • Integration mit SchülerInnen mit den Förderschwerpunkten körperliche und geistige Entwicklung sowie mit nicht sprechenden, schwer-mehrfachbehinderten und hoch begabten SchülerInnen

3. Semester (Wintersemester 03)

  • Gemeinsamer Unterricht in der Sekundarstufe

  • Ambulante Sonderpädagogik als integrationsunterstützender Dienst

  • Integration im Übergang Schule-Arbeitswelt

  • Integrationspädagogische Beratung und Zukunftsplanung, Unterstützerkreise (als Block)

  • Integrationspädagogische Unterstützung bei den Förderschwerpunkten Sprache, Lernen und Verhalten sowie Hören und Sehen

4. Semester (Sommersemester 04)

  • Prüfungen

In der vorlesungsfreien Zeit Teilnahme an zwei von drei angebotenen Exkursionen zur Integrativen Grundschule, zum Gemeinsamen Unterricht in den Sekundarstufen und zur beruflichen Integration.

Dabei handelt es sich zum großen Teil um Veranstaltungen, die auch für andere Studiengänge offen sind, so für grundständig Studierende für das Lehramt an Sonderschulen oder an allgemeinen Schulen, teilweise auch für Studierende mit dem Ziel Diplom oder Magister in Erziehungswissenschaft. Diese weitere Erhöhung der Heterogenität hat einerseits wiederum positives Potential, andererseits drohen hiermit auch sehr große Gruppierungen – wie zurzeit in einem Seminar mit knapp 100 Studierenden, das unsere didaktische Fantasie herausfordert.

5 Erfahrungen

Für den ersten Durchgang war eine Teilnehmerzahl von 15 geplant. Da sich 24 KollegInnen bewarben, wurde auf Anfrage des Ministeriums die Gruppe entsprechend vergrößert. Tatsächlich nehmen KollegInnen aus Grund-, Sekundarschulen, Gesamtschulen, Gymnasien und verschiedenen Sonderschulen (Schulen für Lern-, Sprach-, Geistigbehinderte und Hörgeschädigte) am Studiengang teil, einige sind im Gemeinsamen Unterricht und/ oder im Rahmen sonderpädagogischer Beratungsstellen tätig. Diese Heterogenität erweist sich als sehr produktiv.

Gerade jene KollegInnen, die im Gemeinsamen Unterricht aktiv sind, melden am Beginn des Studiums hohen Bedarf an theoretischer Untermauerung an, nachdem sie in der Praxis Vieles eher „aus dem Bauch heraus“ gestalten. Sie – wie andere auch – erhoffen sich eine Stärkung ihrer Argumentationen für den Gemeinsamen Unterricht. Es sind hoch motivierte KollegInnen, die den spezifischen Widerspruch zwischen einer integrationsfreundlichen Gesetzgebung und Verordnungslage und einem teilweise äußerst skeptischen und mitunter nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechend agierenden Umfeld leidvoll erleben.

Als überraschend empfanden viele TeilnehmerInnen den hohen Anteil reflexiver Momente in den Seminaren; bestehende Erwartungen an die Vermittlung „richtiger“ Strategien und „richtigen“ Unterrichts werden erfreulicherweise – so der Tenor vieler späterer Äußerungen – enttäuscht; dafür wird immer wieder gemeinsam das Spannungsverhältnis von theoretisch konsistenten Zielhorizonten und alltagsverträglichen Möglichkeiten in den Blick genommen.

Für die VeranstalterInnen der Seminare stellt sich die Situation als sehr erfreulich, produktiv und angenehm dar, denn es gibt durchgängig eine hohe Bereitschaft zum sofortigen Eintritt in die Diskussion, wenn es beispielsweise darum geht, Theorie-Inputs auf ihre Stimmigkeit und ihre Alltagstauglichkeit zu hinterfragen – ein wahrer Genuss!

Ergänzend und auf freiwilliger Basis werden inzwischen monatliche Angebote zur „integrativen Praxisberatung“ von vielen KollegInnen wahrgenommen; hier besteht die Möglichkeit, die eigene Praxissituation mit ihren problematischen Aspekten zu thematisieren und gemeinsam nach produktiven Schritten zu suchen. Da dies Problemstellungen sind, die weit in den persönlichen Bereich hineingehen, bleiben sie auf den vertraulichen Kreis der Anwesenden beschränkt und werden nicht explizit in die Seminararbeit einbezogen.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann für diesen Studiengang vor dem Hintergrund der Situation in Sachsen-Anhalt ein außerordentlich positives Zwischenfazit gezogen werden; es bleibt zu hoffen, dass er einen produktiven Schritt zu mehr Gemeinsamem Unterricht darstellt und kein momentanes und singuläres Phänomen bleibt.

Literatur

KMK (Kultusministerkonferenz) (2002): Sonderpädagogische Förderung in Schulen 1991-2000. Statistische Veröffentlichungen der Kultusministerkonferenz, Dokumentation Nr. 159, März 2002 (im Internet: http.//www.kmk.org/statist/home.html)

LPVO (1992): Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen für Lehrämter im Land Sachsen- Anhalt vom 19.06.1992. Magdeburg: Kultusministerium

PREUSS-LAUSITZ, ULF (2003): Konzept, Probleme und Evaluation einer Pflicht- Lehrveranstaltung '“Einführung in die Integrationspädagogik" für alle Lehramtsstudierenden. Erfahrungen aus Berlin. In: Feuser, Georg (Hrsg.): Integration heute – Perspektiven ihrer Weiterentwicklung in Theorie und Praxis. Frankfurt am Main 2003,175-181

Quelle

Ines Boban, Andreas Hinz: Berufsbegleitender Studiengang Integrationspädagogik an der Martin-Luther- Universität Halle-Wittenberg.

Erschienen in: Schnell, Irmtraud [Hrsg.]; Sander, Alfred [Hrsg.]: Inklusive Pädagogik. Julius Klinkhardt: Bad Heilbrunn 2004.

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Stand: 29.11.2018

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