Inklusion und allgemeiner Arbeitsmarkt

Welche Gelingensfaktoren unterstützen den erfolgreichen Übergang von Menschen mit Behinderungen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt aus verschiedenen Perspektiven am Beispiel des Budget für Arbeit im Eifelkreis Bitburg-Prüm?

Autor:in - Monika Schuster
Themenbereiche: Arbeitswelt
Textsorte: Masterarbeit
Releaseinfo: Masterarbeit zur Erlangung des akademischen Grades Master in Management und Coaching im Bildungs- und Sozialwesen; eingereicht bei Prof. Dr. Justin Powell; Université du Luxembourg, Faculté des Lettres, des Sciences Humaines, des Arts et des Sciences de l’Éducation
Copyright: © Monika Schuster 2016

Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

"Eine Arbeit zu haben, die mir Spaß macht. Am normalen Leben teilzunehmen" (Person 13, Fragebogen).

Bis zur Initiierung des Persönlichen Budgets war die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen als Leistung nach dem Sozialgesetzbuch XII von dem Sachleistungsprinzip gekennzeichnet, wonach die Leistungsträger[1] den Leistungserbringern[2] die Kosten für die Maßnahme für den Berechtigten[3] gewähren. Nunmehr entwickelt sich mit dem Persönlichen Budget als eine neue Leistungsform, der Paradigmenwechsel in der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen fort. Die Rolle des Menschen mit Behinderung verändert sich mit dem Persönlichen Budget und die betreffende Person hat die Möglichkeit für sich eine selbstbestimmte und selbstverwaltete Dienstleistung zu gestalten. Dieser Prozess ist in Deutschland im Gange, jedoch noch nicht auf den Ebenen der Leistungsträger, der Leistungsberechtigten[4] und Leistungserbringer gänzlich realisiert. Leistungsträger und Leistungserbringer verharren zum Teil in tradierten, institutionsgebundenen Mustern und können mit den neuen Herausforderungen und Möglichkeiten der Eingliederungshilfe kaum umgehen. Damit erschweren oder hemmen sie die Inklusion von Menschen mit Behinderungen. Dem Leistungsberechtigten selbst und seinen Angehörigen fehlen zum Teil die Informationen und Kenntnisse über die Möglichkeiten des Persönlichen Budgets.

1.1 Ausgangssituation

"Das Budget für Arbeit ist nicht nur ein Instrument, um behinderten Menschen die Teilhabe am Arbeitsmarkt zu ermöglichen, es steht auch für den Paradigmenwechsel in der Behindertenpolitik. Anstatt aus Mittel der Eingliederungshilfe nach dem SGBXII die Beschäftigung in Werkstätten zu finanzieren, nutzen die Träger der Sozialhilfe den Eingliederungstitel, um damit Arbeit auf dem ersten Arbeitsmarkt zu fördern." (Ministerium für Arbeit und Soziales, 2007)

so die Aussage der damaligen Sozialministerin Malu Dreyer im Grußwort des Handbuchs zur praktischen Anwendung des ModellprogrammS. Dass Menschen mit einer Behinderung im Sinne des §53 AbS.1 SGB XII[5] auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sind, ist keinesfalls selbstverständlich. Maßgeblich zu dieser Entwicklung haben die Inklusionsbewegung und die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland beigetragen. Dennoch dominieren in einzelnen Bereichen Sondereinrichtungen für Menschen mit Behinderungen wie Förderkindergärten, Förderschulen, Wohnen in Heimen und Arbeiten in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WfbM). Für den Bereich des Arbeitslebens für Menschen mit Behinderungen sind derzeit die Werkstätten die vorherrschenden Leistungsanbieter.

Tabelle1 zeigt die Entwicklung der Anzahl der Leistungsberechtigten im Arbeitsbereich der WfbM in der Bundesrepublik Deutschland und in Rheinland-Pfalz.

Tabelle 1: Leistungsberechtige im Arbeitsbereich der Werkstätten für behinderte Menschen [eigene Darstellung aus WfbM, BAG]

2005

2006

2007

2008

2009

2010

2011

2012

RLP

11237

11470

11703

11936

12169

12402

12635

12868

BRD

209759

218403

225290

233266

240891

248340

254154

259668

Ersichtlich ist, dass die Zahl der Werkstattplätze in den vergangenen Jahren sowohl auf der Bundesebene als auch im Land Rheinland-Pfalz kontinuierlich angestiegen ist.

Die Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderungen findet fast ausschließlich in Werkstätten statt und der Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt gelingt kaum. 2012 konnten deutschlandweit nur 76 Menschen den Übergang von der Werkstatt in den allgemeinen Arbeitsmarkt erreichen. Nach der SGB XII Statistik 2012 waren 0,6% der beendeten Werkstattleistungen Übergänge auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Für die Zukunft werden diesbezüglich Veränderungen prognostiziert. So könnte sich hinsichtlich der Zu- und Abgänge in die WfbM unter anderem durch altersbedingte Abgänge, durch alternative Beschäftigungsangebote für Quereinsteiger auf den allgemeinen Arbeitsmarkt, durch zunehmend inklusive Beschulung und durch die Verbesserung der Überleitung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt ein verändertes Verhalten ergeben (Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Hrsg.), August 2014, S.93–94).

Im Zeitraum von 2013 bis 2020 wird bundesweit von jährlichen Fallzahlen zwischen sechs und neun Personen ausgegangen, die von den Werkstätten für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt übergeleitet werden können. Die kumulierte Anzahl in dem genannten Zeitraum von acht Jahren wird mit 57 Personen prognostiziert (Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Hrsg.), August 2014, S. 94).

Um auf diese Entwicklung zu reagieren hat Rheinland-Pfalz im Jahre 2006 das Modellprogramm Budget für Arbeit initiiert mit der Zielsetzung, Menschen mit Behinderungen mit Werkstattstatus[6] in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu integrieren (Ministerium für Arbeit und Soziales, 2007).

Der Eifelkreis Bitburg-Prüm hat an diesem Modellprogramm als eine von fünf Kommunen teilgenommen. Die Modellphase fand in der Zeit vom 1.1.2006 bis 30.09.2007 statt. Die Inhalte, die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Vorgehensweise zur praktischen Umsetzung sind in dem Modellprogramm Budget für Arbeit – Handbuch zur praktischen Anwendung dargelegt (Ministerium für Arbeit und Soziales, 2007). Nach Beendigung der Modellphase im Jahre 2007 wird die Leistung in Form des Budgets für Arbeit in Rheinland-Pfalz von den Sozialhilfeträgern über die Grundidee des Persönlichen Budgets fortgeführt.

Bundesweit existieren keine Daten über die Inanspruchnahme des Budgets für Arbeit. In Rheinland-Pfalz waren im Jahre 2013 260 Menschen im Budget für Arbeit registriert (Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz (Hrsg.), 2015, S.57). Belegte Plätze in der WfbM waren im Jahr 2012 in RLP 12.868 registriert (Tabelle1). Damit waren 98% aller Menschen mit Behinderung in Rheinland-Pfalz in einer WfbM und 2% auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt.

Im Eifelkreis Bitburg-Prüm sind am 31.12.2015 19 (4,3%) Personen im Budget für Arbeit und 421 (95,7%) Menschen in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen beschäftigt (eigene Erhebungen).

1.2 Zielsetzung

Die vorliegende Masterarbeit, welche im Rahmen des Studienganges Management und Coaching im Sozial- und Bildungswesen an der Universität Luxemburg erstellt wurde, befasst sich mit der Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in Form des Budgets für Arbeit. Es soll herausgefunden werden unter welchen Bedingungen der Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt für Menschen mit geistiger Behinderung gelingen kann.

Dazu wird in der nachfolgenden explorativen Studie das Budget für Arbeit im Eifelkreis Bitburg-Prüm im Hinblick auf die Fragestellung untersucht, welche Faktoren auf welchen Ebenen zu einem Gelingen der Teilhabe am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beitragen können.

Der Fokus liegt dabei besonders auf dem Blickwinkel der Menschen mit Behinderungen und ihren Einschätzungen. In Ergänzung hierzu werden Personen, die aufgrund ihrer Organisationszugehörigkeit und ihrer Funktion über fachspezifische Kenntnisse verfügen, interviewt.

Fraglich ist, ob die Betroffenen selbst, ihre Eltern, Angehörige und Betreuer darüber informiert sind, dass Möglichkeiten der Arbeitsaufnahme außerhalb einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen existieren. In dem Kontext der Masterarbeit stellen sich weitere Fragen, die in den Recherchen eine Rolle spielen werden: Wer bestimmt mit, dass ein junger Mensch mit Behinderungen in die Werkstatt oder auf den allgemeinen Arbeitsmarkt kommt. Ist es das Umfeld, z.B. das Elternhaus, die Schule oder die WfbM? Welche Möglichkeiten hat der Betreffende selbst? Welche Maßnahmen sind erforderlich und wirksam in diesem Sinne? Sind ggfs. institutionelle Veränderungen notwendig? Dabei ist der Blick ebenfalls zu richten auf das Institutionsverständnis in der Behindertenhilfe und auf den unmittelbaren Übergang von den Schulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung in die WfbM. Der nicht nennenswerte Übergang von Menschen mit Behinderungen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt resultiert aus der Pfadabhängigkeit, die Theunissen feststellt und es damit ausdrückt, dass "k[K]ritisch muss vermerkt werden, dass nach wie vor ein "Automatismus beim Übergang Schule-Beruf in Richtung Werkstatt beim Förderschwerpunkt geistige Entwicklung" (Behindertenbericht 2009, 60) besteht" (Theunissen, Georg, 2013, S.19).

Die Ergebnisse dieser Studie könnten beispielgebend für andere Regionen, örtliche Sozialhilfeträger und Akteure wie WfbM oder Schule sein und Bedeutung im Hinblick auf die Umsetzung des zu erwartenden Bundesteilhabegesetz haben, in dem das Budget für Arbeit besonders thematisiert werden soll.

Aufgrund von meiner beruflichen Tätigkeit als Leiterin des Sozialamtes des Eifelkreises Bitburg-Prüm war ich mit der der praktischen Umsetzung des Modellprogramms Budget für Arbeit betraut. Meinem dienstlichen Verantwortungsbereich obliegt die Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit Behinderungen. Für die Fortführung und die Nachhaltigkeit des Modellprogramms Budget für Arbeit erhoffe ich mir durch diese Arbeit Erkenntnisse, die in Form von Empfehlungen in der Praxis umgesetzt werden können.

1.3 Fragestellung – Methodische Vorgehensweise

In der Studie werden die Übergänge für Menschen mit Behinderungen, und zwar Menschen mit geistiger Behinderung im Sinne des SGB IX bzw. SGB XII , auf den allgemeinen Arbeitsmarkt in der Form des Budget für Arbeit mit folgender Fragestellung untersucht:

Welche Gelingensfaktoren unterstützen den erfolgreichen Übergang von Menschen mit Behinderungen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt aus verschiedenen Perspektiven (insbesondere der Menschen mit Behinderungen) am Beispiel des Budget für Arbeit im Eifelkreis Bitburg-Prüm?

Die Untersuchung erfolgt im Kontext der UN-Konvention und der damit verbundenen Thematik der Inklusion sowie im Rahmen der gesetzlichen Bedingungen der Sozialgesetzbücher, des Modellprogramms Budget für Arbeit und mit dem Ausblick auf das zu verabschiedende Bundesteilhabegesetz.

Im Folgenden werden die Begrifflichkeiten aus der Forschungsfrage operationalisiert.

Mit der Eingrenzung in der Fragestellung auf die Gelingensfaktoren und den erfolgreichen Übergang von Menschen mit Behinderungen wird eine Einschränkung auf die positive Umsetzung vorgenommen. Unter dem allgemeinen Arbeitsmarkt sind Arbeitsverhältnisse mit tariflichen Arbeitsentgelten und unter regulären arbeitsrechtlichen Bedingungen zu verstehen. Der untersuchte Personenkreis ist dadurch gekennzeichnet, dass er die Kriterien des SGBXIIfür die Aufnahme in einer WfbM erfüllt. Diese Kriterien sind einerseits die Behinderung im Sinne des SGB XII und die Erwerbsunfähigkeit als Voraussetzung für die Leistungen der Eingliederungshilfe als Teilhabe am Arbeitsleben. Das Budget für Arbeit ist eine "andere" Form der Leistung der Eingliederungshilfe und hat seinen Anfang in Rheinland-Pfalz mit dem Modellprogramm genommen, wird aber über die Modellphase hinaus als Maßnahme im Rahmen des Persönlichen Budgets fortgeführt. Mit dem Eifelkreis Bitburg-Prüm ist der Teilnehmerkreis der Budgetnehmer in dieser Studie auf eine Region begrenzt. Für die verschiedenen Perspektiven werden einerseits die Menschen mit Behinderungen und andererseits ausgesuchte Experten und Expertinnen und Change Agents befragt, die an der Umsetzung des Modellprogramms und des Budgets für Arbeit beteiligt waren und sind.

In Abbildung 1 ist die inhaltliche und methodische Vorgehensweise der Arbeit graphisch dargestellt. Die Skizze zeigt, dass zunächst die Ausgangssituation und die Rahmenbedingungen für die Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt recherchiert und Gelingensfaktoren aus der Literatur abgeleitet werden. Für die Gelingensfaktoren und die Umsetzung aus Sicht der Menschen mit Behinderungen und der Experten werden verschiedene Befragungsinstrumente verwendet, die mittels der qualitativen Inhaltsanalyse ausgewertet werden.

Abbildung 1. Fragestellung – Methodische Vorgehensweise [eigene Darstellung]

Die Tabelle wird im vorher gehenden Abschnitt beschrieben.

Zur Näherung an die Forschungsfrage wird unter anderem versucht das Konzept der Subjektivierung von Lisa Pfahl nutzbar zu machen. In ihren Untersuchungen an deutschen Sonderschulen hat sie das Konstrukt der Lernbehinderung im Zeitpunkt des Übergangs von der Schule in das Erwerbsleben untersucht. In ihrer Subjektivierungstheorie zeigt sie auf, was es für den Einzelnen bedeutet, von sozialen Erwartungen geformt zu sein und inwieweit dies das Verhalten und die Entwicklung beeinflusst. Schüler mit Lernschwierigkeiten werden mit der Überweisung an eine Sonderschule als "eingeschränkt berufsfähig adressiert" (Pfahl, Lisa, 2011, S.56). Dieser Umstand gilt umso mehr für die in der Masterarbeit untersuchten Menschen mit geistiger Behinderung, bei denen sich ebenfalls die Frage stellt, welchen Einfluss die Förderschule auf ihre berufliche Entwicklung hat, sowie ob und wie es Ihnen gelungen ist, entgegen der Subjektivierung, den Weg in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu gehen.

1.4 Gliederung der Arbeit

Die Arbeit gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil. Da in dieser Arbeit der Personenkreis der Menschen mit Behinderung eine übergeordnete Rolle spielt, ist es zunächst notwendig, den Behinderungsbegriff und die unterschiedlichen Definitionen hierzu herauszuarbeiten (Kapitel 1). Für die Inanspruchnahme des Budgets für Arbeit ist die gesetzliche Begriffsdefinition von Behinderung im Rahmen der Eingliederungshilfe aus den Sozialgesetzbüchern IX und XII heranzuziehen und bildet die Grundlage für die weiterführende Ausarbeitung.

Die beiden nächsten Kapitel (Kapitel 2 und 3) stellen den sozialpolitischen Kontext her und die leistungsrechtlichen Voraussetzungen für das Budget für Arbeit dar. Von zentraler Bedeutung ist die UN-Behindertenrechtskonvention, ebenso wie die Entwicklung der Behindertenhilfe in Deutschland und die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen. Politische Planungen, die das Ziel haben, gesellschaftliche Haltung und Prozesse zu verändern sind auf Bundes-, Landes- und der kommunalen Ebene des Eifelkreises initiiert worden und fließen in die theoretische Bewertung ein. Die Akteure im Feld der Teilhabe am Arbeitsleben sowie ihre Funktion und Bedeutung für den Prozess des Budgets für Arbeit werden im Kapitel fünf vorgestellt. Eine kurze Darstellung der Sozialstruktur des Eifelkreises Bitburg-Prüm folgt in Kapitel sechs. Auf der Basis der Persönlichen Budgets werden die Anspruchsvoraussetzungen und die Bedingungen des Budgets für Arbeit, ausgehend vom rheinlandpfälzischen Modellprogramm Budget für Arbeit erläutert (Kapitel 7). Anschließend werden zum Abschluss des theoretischen Teils Gelingensfaktoren aus dem Modellprogramm Budget für Arbeit, aus dem Modell JobBudget und aus dem Forschungsbericht 433 (Prognos Studie) zusammengeführt.

Im zweiten, empirischen Teil der Arbeit erfolgt die Auswertung der Interviews, die mit den Budgetnehmern und Experten geführt wurden, mit dem Ziel Gelingensfaktoren für den erfolgreichen Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu finden. Der Schwerpunkt der Forschung liegt auf der Sichtweise der Budgetnehmer, ergänzt um die Aussagen der Experten. Die Ergebnisse werden in Kapitel elf abschließend diskutiert und münden in praktische Handlungsempfehlungen.



[1] Leistungsträger sind Kostenträger, bspw. der Sozialhilfeträger

[2] Leistungserbringer sind Organisationen und Einrichtungen, hier: in der Regel Werkstatt für Menschen mit Behinderung

[3] Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Folgenden auf eine geschlechterspezifische Ausdrucksweise verzichtet. Die männliche Sprachform repräsentiert beide Geschlechter.

[4] Leistungsberechtigter ist derjenige für den die Leistung gewährt wird, hier: der Werkstattmitarbeiter oder der Budgetnehmer

[5] In dem Kontext des Budgets für Arbeit wird der Behinderungsbegriff des SGB XII verwendet.

[6] Werkstattstatus haben Menschen, die die Voraussetzungen für die Aufnahme in die WfbM erfüllen, hierzu zählen insbesondere das Vorliegen der Behinderung i.S. des § 53 SGB XII und die Erwerbsunfähigkeit.

2. Menschen mit Behinderung

2.1 Der Behinderungsbegriff

"Die verschiedenen Behindertenbegriffe und insbesondere das Auseinanderfallen der "wesentlichen Behinderung" im Sinne des SGB XII und der "Schwerbehinderung" im Sinne des SGB IX sind einer der wesentlichen Mängel des deutschen Behindertenrechts!" (Ernst, Karl-Friedrich, 2015, S. 9). Die Begriffsbestimmung ist sehr differenziert, abhängig von den gesetzlichen Regelungen und Leistungsansprüchen und befindet sich im Wandel. In der Bertelsmann Studie Berufsausbildung junger Menschen mit Behinderungen werden sogar „fünf verschiedene[n] Behinderungsbegriffe in den für die betriebliche Berufsausbildung als relevant zu erachtenden Gesetzen und bildungspolitischen Verlautbarungen“ aufgeführt (Enggruber, Ruth und Rützel, Josef, 2014, S. 16–17). Diese fünf Behinderungsbegriffe entstammen zum einen der UN-BRK, den Regelungen der Bundesländer in den Schulgesetzen, die die jeweilige Behinderungsart zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs messen, dem Grad der Behinderung nach dem Schwerbehindertengesetz, dem Verständnis von Behinderung im Sinne des SGB III für die Teilhabe am Arbeitsleben und das Berufsleben als Aufgabe der Agentur für Arbeit und als fünftes der für diese Arbeit verwendete Begriff aus dem SGB XII. Diese Aufzählung spiegelt die Herausforderungen für Leistungsträger aber auch für Leistungsberechtigte wider, sich im Dschungel der gesetzlichen Anspruchsgrundlagen für die Feststellung von Behinderung zurecht zu finden.

"Teilhabe-Beeinträchtigung-Behnderung" lautet der Untertitel zum Teilhabebericht der Bundesregierung über die Lebenslagen von Menschen mit Beeinträchtigungen und Abbildung 2 zeigt grafisch Differenzierungen zwischen Behinderungen, Beeinträchtigungen und Teilhabeeinschränkungen.

Abbildung 2. Behinderungsbegriff (Bundesministerium für Arbeit und Soziales, August 2013, S. 8)

Hier ist eine grafische Darstellung, die vier Begriffe
                     veranschaulicht: "Beeinträchtigungen",
 "Behinderungen", "Anerkannte
                     Behinderungen" und
 "Anerkannte Schwerbehinderung". Die drei letzt
                     genannten
 Begriffe werden mit einem Verkehrsschild "Vorfahrt
                     gewähren",
 versehen mit der Aufschrift "Teilhabe/Aktivitäten
                     eingechränkt" verbunden.

Eine Einschränkung zum Beispiel beim Sehen wird als Beeinträchtigung definiert, und wenn diese Beeinträchtigung die Teilhabe durch ungünstige Umweltfaktoren dauerhaft einschränkt, spricht der Teilhabebericht von Behinderung (Bundesministerium für Arbeit und Soziales, August 2013, S. 7). Damit wird von Teilhabeeinschränkung und von Umweltfaktoren an Stelle von Schädigung gesprochen und es lässt den Wandel des Behinderungsbegriffes erkennen. Dieser Wandel wurde mit der Einführung des SGB IX dokumentiert, bei dem die Teilhabe als Kriterium für Behinderung Eingang in die Gesetzesformulierung gefunden hat. Die Weiterentwicklung basiert auf der Diskussion der Behindertenrechtskonvention, die von einem sich entwickelnden bzw. dynamischen Behinderungsbegriff ausgeht. Der Behinderungsbegriff wird in dem Kontext gesehen, dass Behinderung aus der Wechselwirkung zwischen den Menschen mit Beeinträchtigungen und den verschiedenen Barrieren in der Umwelt gesehen wird und der Mensch durch die Barrieren an der Teilhabe gehindert wird. Dies wird deutlich in der Präambele zur BRK, in der es heißt "in der Erkenntnis, dass das Verständnis von Behinderung sich ständig weiterentwickelt und dass Behinderung aus der Wechselwirkung zwischen Menschen mit Beeinträchtigungen und einstellungs- und umweltbedingten Barrieren entsteht, die sie an der vollen, wirksamen Teilhabe an der Gesellschaft hindern" (Bundesministerium für Arbeit und Arbeit, S. 206). Die Tatsache, welches Modell von Behinderung und der Begrifflichkeit gewählt wird, ist richtungsweisend. Der bekannteste Behinderungsbegriff ist sicherlich der Begriff der Schwerbehinderung im Sinne des Schwerbehindertengesetzes (SchwbG). Schwerbehinderte im Sinne des § 1 SchwbG sind Personen, die körperlich, geistig oder seelisch behindert sind und infolge ihrer Behinderung in ihrer Erwerbsfähigkeit nicht nur vorübergehend um wenigstens 50 vom Hundert gemindert sind. Schwerbehinderung wird im § 2 Absatz 2 SGB IX definiert und setzt einen Grad der Behinderung von wenigstens 50 voraus. Im Jahr 2015 lebten 7 548 965 Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung in Deutschland (destatis, Statistisches Bundesamt). Die Einstufung der Schwerbehinderung wird von den Versorgungsämtern bzw. den Ämtern für soziale Angelegenheiten vorgenommen. Die Tatsache, dass bei einer Person eine Schwerbehinderung im Sinne des Schwerbehindertengesetzes vorliegt, bringt nicht automatisch einen Leistungsanspruch in Form der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII mit sich.

Behinderung als Leistungsvoraussetzung für die Gewährung von Eingliederungshilfe ist im SGB XII definiert. Leistungen der Eingliederungshilfe wurden im Jahre 2013 in Deutschland an 834.000 Menschen mit Behinderung gewährt (destatis Statisches Bundesamt, 2014).

Um die Gelingensfaktoren für den erfolgreichen Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt herausfinden zu können, ist es erforderlich den Personenkreis der Budgetnehmer näher zu beschreiben und hierzu zählt das Merkmal der Behinderung, da dieses Kriterium für die Leistung im Budget für Arbeit Grundvoraussetzung ist.

2.2 Begriffsbestimmung geistige Behinderung

Die befragten Budgetnehmer in dieser Arbeit sind überwiegend Menschen mit einer geistigen Behinderung. 17 Budgetnehmer haben eine geistige Behinderung, zwei Personen einen seelische/psychische Beeinträchtigung (eigene Erhebungen). Im Folgenden wird insbesondere auf die Begrifflichkeit der geistigen Behinderung eingegangen. Sowohl in der Gesetzesterminologie als auch im Sprachgebrauch wird häufig von geistiger Behinderung im Gleichklang mit körperlicher und seelischer Behinderung gesprochen. "Er soll Menschen kennzeichnen, die auf Grund komplexer Dysfunktionen der hirnneuralen Systeme erhebliche Schwierigkeiten haben, ihr Leben selbständig zu führen,[...]" (Speck, Otto, 2007, S. 136). Es wird auf die Notwendigkeit von lebenslanger Hilfe, Förderung und Begleitung hingewiesen. Geistige Behinderung ist im gesellschaftlichen Kontext als Stigmatisierung zu sehen und geht eher von einer Defizitorientierung aus (ebd.). 1958 wurde der Begriff zum ersten Mal von der Elternvereinigung für das geistig behinderte Kind e.V. verwandt. "Die von der Bundesvereinigung Lebenshilfe geprägte Bezeichnung "geistig behindert" wurde in die sonderpädagogische Fachterminologie übernommen" (Speck, Otto, 2012, S. 35).

Seither wurde nach alternativen Begrifflichkeiten gesucht. In jüngster Zeit findet man in der Literatur die Umschreibung: Menschen mit Lernschwierigkeiten. Dieser Begriff sollte eine Alternative werden und wird von den Betroffenen-Bewegungen bevorzugt. Er konnte sich wegen der Nähe und der Abgrenzung zum Begriff Lernbehinderung jedoch nicht etablieren (Schirbort Kerstin, 2007).

Auch die Tatsache, dass die Geistigbehindertenhilfe unter dem Begriff des psychiatrischen Modells gefasst war, hat "mehr geschadet als genutzt [..:]" (Theunissen, 2007, S. 274). Die Beeinträchtigung und Schädigung, ob pränatal, perinatal oder postnatal bildet zwar den Grund, der Begriff geistige Behinderung umfasst aber auch den gesamten Entwicklungsprozess und die "umweltlichen Bedingtheiten" und wird nicht auf die "eine psycho-physische Schädigung des Gehirns" reduziert (Speck, Otto, 2012, S. 197). Eine Veränderung erfährt der eher defizitorientierte Begriff der geistigen Behinderung durch die Einführung der ICF (Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit Behinderung und Gesundheit der Weltgesundheitsorganisation - WHO). Das ICF-Modell bezieht die personenbezogenen und die sozialen Faktoren in die Wertung mit ein und bildet die Stärken und Ressourcen der Person ebenso ab, wie die Schwächen und Defizite.

Behinderung wird konstruiert. Goffman führt in seiner Stigmatheorie an, dass er die Konstruktion von Behinderung auf der gesellschaftlichen Ebene sieht (Goffman Erving, 1975). Lindmeier und Gröschke sehen Behinderung als Soziales Problem. So trifft Lindmeier die Aussage, dass die Darstellung des sozialen Exklusionsproblems die "eigentliche Behinderung" darstellt (Lindmeier, Christian, 2007). Diese soziale Komponente findet bei Dieter Gröschke ebenfalls Berücksichtigung, in dem er die soziale Kategorie "Behinderung" hinzufügt, die sich "in erster Linie auf die behindernden und hinderlichen gesellschaftlichen Umstände und Zustände, die es Personen mit körperlichen, seelischen oder mentalen Beeinträchtigungen erschweren, die üblichen sozialen Rollen als Mitglieder und Bürger einer arbeitsteiligen und funktional ausdifferenzierten Gesellschaft zu übernehmen" bezieht (Gröschke, Dieter, 2011, S. 21).

2.3 Behinderungsbegriff als Anspruchsvoraussetzung im SGB IX und SGB XII

Für die Inanspruchnahme des Budgets für Arbeit ist eine der Voraussetzungen, dass eine Behinderung im Sinne des § 53 Abs. 1 SGB XII in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Satz 1 SGB IX vorliegt. Das bedeutet, dass die Behinderung dem Betroffenen vom Sozialhilfeträger anerkannt werden muss, damit der Anspruch auf Leistung entsteht.

Das SGB IX trifft im Teil 1, Kapitel 1 gesetzliche Regelungen, die für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen und für die Rehabilitationsträger maßgeblich sind. Dazu ist in § 2 Abs. 1 SGB IX der Begriff Behinderung über die einzelnen Sozialleistungsgesetze hinweg als allgemeingültige Definition festgeschrieben:

§ 2 Abs. 1 SGB IX: Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist.

Zur Beschreibung des Personenkreises für den Leistungsanspruch der Eingliederungshilfe und des Budgets für Arbeit, werden der Behinderungsbegriff und die Anspruchsvoraussetzungen im § 53 Abs. 1 SGB XII weiter konkretisiert:

§ 53 Abs. 1 SGB XII: Personen, die durch eine Behinderung im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 des Neunten Buches wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind, erhalten Leistungen der Eingliederungshilfe, wenn und solange nach der Besonderheit des Einzelfalles, insbesondere nach Art und Schwere der Behinderung, Aussicht besteht, dass die Aufgabe der Eingliederungshilfe erfüllt werden kann. Personen mit einer anderen körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung können Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten.

Diese Regelung setzt neben der Behinderung die Teilhabeeinschränkung für eine Leistung der Eingliederungshilfe voraus. Die Leistung ist eine individuelle (Besonderheit des Einzelfalles), die mit Blick auf die Zielerreichung (Erfüllung der Aufgabe der Eingliederungshilfe) gewährt wird. Der Leistungsanspruch nach dem SGB XII setzt eine wesentliche Teilhabeeinschränkung oder das Drohen einer wesentlichen Behinderung voraus. Die Feststellung der Behinderung trifft im Eifelkreis Bitburg-Prüm die Amtsärztin des Gesundheitsamtes bzw. eingesetzte Honorarärzte, die Sozialmediziner sind. Mit dieser Feststellung erfolgt eine Kategorisierung der Behinderung im Verwaltungsablauf auf der Basis der vorgegebenen gesetzlichen Regelungen.

Diese Feststellung ist für die Betreffenden nicht immer eindeutig nachvollziehbar. Diesem Umstand hat die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Sozialhilfeträger Rechnung getragen und eine Orientierungshilfe für die Umsetzung des Behinderungsbegriffes in der Sozialhilfe herausgegeben (Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Sozialhilfeträger, 2009).

Der Begriff Behinderung wird momentan in einem engen Zusammenhang mit dem Begriff der Inklusion gesehen, wobei Inklusion zum einen auf die Teilhabeeinschränkung der Menschen bedingt durch die Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren zurückzuführen ist, und zum anderen "die Abkehr von der bestehenden Defizitbetrachtung hin zur teilhabeorientierten Gleichberechtigung" gefordert wird (Löbner, Andreas, 2015, S. 1).

Im Zusammenhang mit dem Begriff Behinderung und dem eigenen Empfinden der Betroffenen werden die beiden nachstehenden Theorien herangezogen und im empirischen Teil auf die Auswirkungen hinsichtlich der Gelingensfaktoren untersucht.

2.4 Exkurs: Subjektivierung und Stigma

2.4.1 Subjektivierungstheorie von Lisa Pfahl

"Auch die institutionelle Gestaltung des Übergangs in den Arbeitsmarkt und damit die gesamte Bildungs- und Berufsbiografie von Personen(gruppen) wird durch schulische Segregationsprozesse mitbestimmt" (Pfahl, Lisa, 2011, S. 32).

Die Schule ist ein entscheidendes Element nicht nur des Bildungswesens, sondern auch im Lebenslauf und Lebensverlauf aller Menschen. Die Autorin weist in ihrer Studie nach, dass die Schule neben der Familie und den Peers für Jugendliche und Kinder der Ort der Subjektivierung ist mit weitreichenden Folgen für die berufliche und weitere Karriere. Das deutsche gegliederte Bildungssystem segregiert und differenziert nach Gruppierungen. Über Leistungen und Bewertungen werden die Schüler und Schülerinnen in Klassifikationssysteme eingeordnet. Diese Klassifikationen bereiten den Boden für die zukünftigen Entwicklungschancen der Betroffenen, sowohl im positiven als auch im negativen Sinne. Wie der oder die einzelne Person sich an die soziale Ordnung anpasst ist prozesshaft. Die Subjektivierung gewährleistet, "dass Individuen die geforderte Anpassung an gesellschaftliche Verhältnisse bewältigen können und zugleich ein Einverständnis mit diesen Verhältnissen entwickeln" (Pfahl, Lisa, 2011, S. 67f).

In dem Kontext dieser Arbeit wird die Subjektivierungstheorie mit Blick auf die Budgetnehmer und ihre Einschätzung der eigenen Behinderung, transferiert auf die derzeitige Situation im allgemeinen Arbeitsmarkt, untersucht. Es stellt sich die Frage, wie die Menschen im Budget für Arbeit es geschafft haben, sich über die Erwartungen des geschützten Sonderschulbereichs über den Automatismus in den geschützten Werkstattbereich hinein, hinwegzusetzen, um auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu gelangen.

2.4.2 Stigmatheorie von Erving Goffman

"[...] Material über Stigma von benachbarten Sachverhalten abzugrenzen" und den Stellenwert für die Soziologie herauszufinden, ist die Aufgabe, der sich Goffman stellt (Goffman, Erving, 1975, S. 7). Die Kategorisierung von Personen erfolgt zum einen durch die Gesellschaft und wird in Form von "Attributen" ausgedrückt (Goffman, Erving, 1975, S. 9). Ein solches Attribut wäre insbesondere der Begriff der Behinderung. Zum Kategorisieren neigen Personen, die Gesellschaft und ebenfalls die "sozialen Einrichtungen", um den von ihnen betreuten oder unterstützten Personen eine Eigenschaft zuzuschreiben (Goffman, Erving, 1975, S. 10).

Goffman trennt in eine virtuelle soziale Identität und eine aktuelle soziale Identität und verweist auf die Diskrepanz zwischen beiden. "Ein solches Attribut ist ein Stigma, besonders dann, wenn seine diskreditierende Wirkung sehr extensiv ist; manchmal wird es auch ein Fehler genannt, eine Unzulänglichkeit, ein Handikap" (Goffman, Erving, 1975, S. 11). Dabei hängt die Stigmatisierung von dem Stereotypen des Betrachters und Beobachters ab und von seiner Vorstellung vom Individuum. Derjenige, der betrachtet wird, hat nach Goffman zwei Möglichkeiten damit umzugehen. Entweder er nimmt an, dass die Mitmenschen über sein Anderssein Bescheid wissen, oder nimmt an, dass es nicht bekannt ist. Eine Form der Reaktion des Individuums kann sein, dass es "Scham" zeigt und sein Stigma als etwas "Schändliches" begreift (ebd., S. 16) oder sogar für "kleinere Fehler oder zufällige Fehlleistungen" (ebd., S. 27) seine stigmatisierte Andersartigkeit verantwortlich macht. Die stigmatisierte Person wird lernen, wie sie mit der Situation umgeht und Handlungsstrategien entwickeln. Die Reaktionsmöglichkeiten decken die Bandbreite von bravem bis zu aggressivem Verhalten ab.

Goffmans Erkenntnisse beruhen auf Beispielen, die Menschen, auch "stigmatisierte" Menschen, gegeben haben. Es ist daher festzustellen, ob die von Goffman angewandte Definition des Stigma auf die Menschen mit Behinderungen in dieser Arbeit zutrifft. Weiterhin stellt sich die Frage, ob die stigmatisierten Personen eine Strategie entwickeln, die ihnen hilft, als Budgetnehmer und Budgetnehmerinnen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zurecht zu kommen und in den Interviews Aussagen treffen, wie sie sich selbst in der Interaktion und im Verhältnis zu ihrer Umwelt sehen und welchen Stellenwert dabei ihr Stigma bzw. ihr Anderssein hat. Auffällig ist, dass die Begrifflichkeiten, die Goffman verwendet, wie z.B. Krüppel, Schwachsinniger usw. in der heutigen Zeit nicht mehr verwendet werden und nicht nur veraltet, sondern eher als "Schimpfwörter" und somit als verbale Stigmatisierung gesehen werden (vgl. Goffman Erving, 1975). Zwischen Goffmans Stigmatheorie und der heutigen Inklusionsdebatte liegen mehr als 40 Jahre und es ist zu fragen, ob sich mehr als die Begrifflichkeiten und besonders die gesellschaftliche Haltung verändert hat.

In Bezug auf die Gelingensfaktoren, die in der empirischen Untersuchung dieser Arbeit eruiert werden, sind die Entwicklung und die Etablierung von Inklusion im Staat und in der Gesellschaft möglicherweise eine richtungsweisende Grundlage.

3 Behindertenhilfe im Wandel – Sozialpolitischer Kontext

3.1 UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)

Am 26.03.2009 trat in Deutschland die UN-BRK über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Kraft. Die Staaten, die die Konvention unterzeichnet haben, verpflichten sich, diese auf allen Ebenen zu berücksichtigen. Dazu zählen die politischen, die gesellschaftlichen und die regionalen Bereiche. Damit werden auch alle öffentlichen Träger bei ihren Entscheidungen an die Grundsätze der UN-BRK gebunden.

Die UN-BRK benennt Forderungen für einzelne Lebensbereiche, die für die Umsetzung der Inklusion bedeutsam sind. In dem Zusammenhang der Teilhabe am Arbeitsleben ist Artikel 27 der UN-BRK einschlägig, der den Bereich Arbeit und Beschäftigung zum Gegenstand hat. In Artikel 27 Absatz 1 heißt es: "Die Vertragsstaaten anerkennen das gleiche Recht von Menschen mit Behinderungen auf Arbeit; dies beinhaltet das Recht auf die Möglichkeit, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die in einem offenen, integrativen und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld frei gewählt oder angenommen wird" (UN-Behindertenrechtskonvention).

Die Bundesregierung hat zur Umsetzung der Konvention einen Nationalen Aktionsplan verabschiedet und sich verpflichtet, zum Stand der Planung und Durchführung der UN-Konvention vor den Vereinten Nationen zu berichten. Dass die Umsetzung der UN-BRK in Deutschland nicht so wie gewünscht vorankommt, hat der UN-BRK-Fachausschuss in Genf im März 2015 festgestellt und die Antwort der Bundesregierung konnte die Bedenken nicht ausräumen. 78 Organisationen "aus dem Bereich der Selbstvertretungsverbände von Menschen mit Behinderungen, der Behindertenselbsthilfe und der Sozialverbände" haben im Jahre 2012 die BRK-Allianz gegründet, um ihre Sicht der Umsetzung zu skizzieren (BRK-Allianz, S. 2). Der neueste Parallelbericht der BRK-Allianz aus dem Jahre 2015 trifft zur Umsetzung des Artikel 27 die Aussage: "Unzureichend sind auch die Ausführungen zum Budget für Arbeit, zu den Integrationsfirmen und den Zuverdienstprojekten als alternative Ansätze zur WfbM" (BRK-Allianz, S. 13).

Die Antwort der Bundesregierung spricht nur sehr allgemein von der Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe. "Hierzu gehört auch die Möglichkeit mit Hilfe eines "Budgets für Arbeit" Beschäftigungen für den Personenkreis, der "werkstattberechtigt" ist, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu schaffen" (BMAS - Behindertenrechtskonvention, S. 20).

Klaus Lachwitz, Präsident von Inclusion International, der aktiv an der Ausarbeitung der UN-BRK beteiligt war, hat sich in einem Interview, kritisch geäußert: "Doch wenn es um die Umsetzung der UN-BRK im Arbeitsleben geht, dann taucht Deutschland ab" (53grad-nord). Er verweist auf das Beispiel Englands, wo es gelungen ist, einen inklusiven Arbeitsmarkt zu schaffen und die Behindertenwerkstätten zu schließen. Für dieses positive Beispiel ist MENCAP, ein Verband für Menschen mit einer geistigen Behinderung in England, verantwortlich. In Deutschland fehlt es an alternativen Angeboten und der Erprobung von Persönlichen Budgets, und insbesondere "ein bedarfsdeckendes Persönliches Budget für Arbeit in viel größerer Form als bisher [...]" (53grad-nord). Die Chance zur politischen Umsetzung sieht Lachwitz im Bundesteilhabegesetz, wobei neben dem Anreiz über öffentliche Mittel, ein Umdenken bei den Betroffenen und den Leistungsanbietern einsetzen muss (53grad-nord).

3.2 Inklusion

"Wer Inklusion will, sucht Wege. Wer sie nicht will, sucht Begründungen", so die Aussage des ehemaligen Bundesbehindertenbeauftragten Hubert Hüppe (WAZ, 2013).

Dabei stellt sich zunächst die Frage, was unter Inklusion zu verstehen ist. Niehoff sieht Inklusion in einer heterogenen Gesellschaftsstruktur, in der sich die Menschen in vielerlei Hinsicht unterscheiden und mit dieser Verschiedenheit gleichberechtigt miteinander leben (Niehoff, Ulrich, 2015, S. 1). Inklusion ist ein Begriff, der auf die vorausgegangenen Beschreibungen wie Normalisierung und Integration folgt und besonders in den Bereichen Leben, Wohnen und Arbeiten von Menschen mit Behinderungen genannt wird.

Gesellschaftliche Inklusion setzt voraus, dass die Menschen mit Behinderungen nicht "ausgegrenzt werden" und daher "bedarf es zunächst einmal ihrer Integration (Theunissen, Georg, 2013, S. 14). Die Inklusion geht nicht ausschließlich vom Menschen mit Behinderungen aus, sondern sie zeichnet eine Haltung der Gesellschaft, die darauf abzielt, dass alle Menschen in der Gesellschaft gleichberechtigt und aktiv teilhaben. Dabei wird der Begriff Integration derzeit im deutschen Sprachgebrauch eher auf Mitbürger mit Migrationshintergrund bezogen und der Begriff Inklusion häufiger im Zusammenhang mit Menschen mit Behinderungen genannt.

"Das Ziel der gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Behinderung durch die Schaffung möglichst normaler Lebensverhältnisse lässt sich ohne eine Integration in das Arbeits- und Berufsleben nur schwer erreichen" (Galiläer, Lutz, 2011, S. 1).

Arbeit ist daher ein Faktor zur Integration und Inklusion. Das Budget für Arbeit bietet eine Möglichkeit zur inklusiven Beschäftigung (Bericht der Bundesregierung über die Lage von Menschen mit Behinderungen für die 16. Legislaturperiode, 2009).

Erschwert wird die Situation dadurch, dass innerhalb der Gruppierung der Menschen mit Behinderungen hinsichtlich der inklusiven Möglichkeiten segregiert wird. So ist die Tatsache, dass das SGB IX für Menschen mit schweren Behinderungen besondere Maßnahmen aufzeigt, und zwar "besondere Förder- und Betreuungsgruppen in Tagesförderstätten" ein eindeutiges Zeugnis von Ausgrenzung. Diesen Menschen bleibt damit die Inklusion in den Bereich Arbeitsleben und in die WfbM verwehrt.

"Für Kommunen kann Inklusion auch wirtschaftlich interessant werden: Wenn alle Bürger/innen sich gegenseitig achten und schätzen, können viele Strukturen und Angebote einer Kommune gemeinsam genutzt werden" (Montag Stiftung Jugend und Gesellschaft, 2011, S. 19). Inklusion ist ein Prozess, der den Integrationsgedanken weiterentwickelt. Für die Kommunen ist es bedeutsam diesen Prozess aktiv zu begleiten und für die Gemeinschaft ist es wichtig, sich zu beteiligen. Denn Inklusion ist eine Haltung innerhalb der Gesellschaft, die aus der persönlichen Einstellung der Menschen kommt. Dabei definiert sich die moderne Gesellschaft als Arbeitsgesellschaft und die soziale Integration wird häufig über den Faktor Arbeit realisiert (vgl. Gröschke, Dieter, 2011).

Inklusion geht jedoch weit über die Teilhabe am Arbeitsleben hinaus. "Inklusion ist in erster Linie eine gesellschaftspolitische Aufgabe, die eine Antwort darauf geben muss, in welcher Welt wir leben wollen" (Wasel, Wolfgang, 2015, S. 8). Inklusion bedeutet für die Sozialunternehmen in einen Prozess einzutreten, bei dem die fachlichen Anforderungen sowohl nach innen als auch nach außen neu definiert werden. Nach Wasel erfordert Inklusion Change Management in den Sozialunternehmen, um ihre Umsetzung mit den unterschiedlichen Arrangements im Sozialraum zu realisieren (ebd. S. 6). Dieses notwendige Change Management ist auch erforderlich, um das Budget für Arbeit einzuführen und umzusetzen. Inklusion als gesellschaftliche Aufgabe, die die Behindertenpolitik gestaltet, ist einer Tradition von über vielen Jahrzehnten bestehenden Strukturen ausgesetzt. Diese Beharrlichkeit ist bei den Institutionen feststellbar und zeichnet eine Pfadabhängigkeit vor, die es zu verändern gilt. Vor diesem Hintergrund ist die Einschätzung von Experten, die zum Teil in Organisationen und Unternehmen oder politisch an der Umsetzung der Teilhabe am Arbeitsleben in das Budget für Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beteiligt sind, in dieser Arbeit zu sehen.

Gesetzliche Regelungen sind für die Leistungsvoraussetzungen von Eingliederungshilfe erforderlich. Inklusion hingegen kann nicht ausschließlich über gesetzliche Regelungen "verordnet" werden. Es bedarf vielmehr einer Veränderung der gesellschaftlichen Haltung. Diese gesellschaftliche Haltung hat sich über Jahre gebildet und ist historisch gewachsen. Zur Erläuterung wird daher kurz auf die geschichtliche Entwicklung im Bereich der Behindertenhilfe und des Rehabilitationsrechts eingegangen.

3.3 Geschichtliche Entwicklung und Rechtsgrundlagen

Soziale Unterstützung wurde bis zu den ersten gesetzlichen Regelungen im 19.Jahrhundert überwiegend als Armen- und Krankenfürsorge von den Kirchen und den Handwerkervereinigungen geleistet. Es bildeten sich die ersten Einrichtungen. Die Einführung der Sozialversicherung (Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung) Ende des 19. Jahrhunderts ist die Basis des heutigen Rehabilitationsrechts. Dieses System der Versorgung, welches auch für die Menschen mit Behinderungen Unterstützungsmöglichkeiten geschaffen hat, begleitete den Industrialisierungsprozess in Deutschland bis zu dem Zeitpunkt, in dem alle Gesetzmäßigkeiten einschließlich der moralischen und christlichen Werte durch den Nationalsozialismus verworfen wurden. In der Geschichte des nationalsozialistischen deutschen Staates wurden Menschen mit Behinderungen ermordet. Unterstützung von Seiten des Staates für behinderte Menschen war praktisch nicht vorhanden. Erst nach dem Kriege und mit der Einführung des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) im Jahre 1961 konnte eine rechtliche Basis für Leistungen von behinderten Menschen geschaffen werden, die im Jahre 1969 gesetzlich auf seelisch behinderte Menschen erweitert wurde. Der Gedanke der Fürsorge und Versorgung stand im Vordergrund bis der Grundstein für den Paradigmenwechsel in der Betrachtung der Leistungen für Menschen mit Behinderungen von der Fürsorge hin zur Selbstbestimmung und gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und am Arbeitsleben mit der Einführung der Sozialgesetzbücher gelegt wurde (vgl. Lachwitz Klaus et al. 2010).

Die Schaffung der Sozialgesetzbücher hat in Deutschland den sozialen Bereich reformiert. So wurde die Jugendhilfe als eigenständige Leistung zum 1.1.1991 im SGB VIII normiert und das Bundessozialhilfegesetz, welches unter anderem die Leistungen für Menschen mit Behinderungen beschrieben hat, durch das Sozialgesetzbuch XII ab 1.1.2005 ersetzt (vgl. Lachwitz et al., 2010, S. 3ff). Das Sozialgesetzbuch IX – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen – ist in überwiegenden Teilen bereits am 1.7.2001 in Kraft getreten. „Mit dem SGB IX wird angestrebt, das Rehabilitations- und Schwerbehindertenrecht durch Zusammenfassung fortzuentwickeln. Es schafft keinen neuen Sozialleistungszweig, sondern ordnet sich ein in das gegliederte System der sozialen Sicherung, das zwischen Sozialversicherungsleistungen, Leistungen der sozialen Entschädigung und Fürsorgeleistungen u.a. unterscheidet" (Lachwitz et al., 2010, S. 14). Die besondere Funktion des SGB IX besteht darin, die Voraussetzungen zu schaffen, damit die Zusammenarbeit zwischen Leistungsträger, Leistungserbringern und Leistungsberechtigten verbessert werden kann. Gleichwohl entstehen bisher aus dem SGB IX keine unmittelbaren Leistungsansprüche. Die Eingliederungshilfe ist im Sozialgesetzbuch XII geregelt.

Ein weiterer Schritt der Entwicklung des Behindertenrechts in Deutschland wurde im Jahre 1994 in Artikel 3 Abs. 3 Satz 2 Grundgesetz getätigt, in dem das Verbot der Benachteiligung behinderter Menschen eingefügt wurde. Hierin heißt es: "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden". Öffentlich rechtliche Gleichstellungsgesetze für behinderte Menschen sind im Bund und in den Bundesländern verabschiedet worden. Parallel zur Umsetzung der gesetzlichen Regelungen hat sich das Verständnis für Menschen mit Behinderungen gewandelt. Zuvor wurde Behinderung als Schicksal gesehen und sowohl die Gesellschaft als auch die Gesetzgebung hat defizitorientiert gedacht und gehandelt. Der Wandel ist dahin eingetreten, dass die Beeinträchtigung der Menschen in der Wechselwirkung zu den Barrieren der Gesellschaft gesehen wird. Nunmehr sind alle gesellschaftlichen Gruppen gefordert, die Barrieren zu beseitigen und das Recht auf Teilhabe zu sichern. Der Staat alimentiert nicht mehr, sondern der Mensch mit Behinderung erhält Leistungen, „um die Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken“ (§ 1 SGB IX).

Das Sozialgesetzbuch SGB IX entwickelt das Recht der Sozialhilfe von der Fürsorge des Bundessozialhilfegesetzes hin zur Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit von Menschen mit Behinderungen. Die Tradition des Sachleistungsprinzips wird abgelöst durch leistungsrechtliche Veränderungen, die auch durch die Leistungen in Form von Budgets, gekennzeichnet sind. Diese sind nur realisierbar, wenn Alternativen zu den starren Formen der Leistungsgewährung von stationären (z.B. Wohnheimen) oder teilstationären Angeboten (Werkstatten für Menschen mit Behinderungen) geschaffen werden. Das bedeutet, es müssen neue Maßnahmen und neue Leistungen kreiert werden. Eine dieser neuen Leistungsformen und Gestaltungsmöglichkeiten bietet das Persönliche Budget. Es zeigt, dass sich das gesellschaftliche Verständnis verändert und die Akzeptanz zunimmt, dass Menschen mit Behinderungen Experten in eigener Sache sind und mit diesem Instrument über ihre Leistungen selbst entscheiden können. Eingliederungshilfe sollte von passgenauen Hilfen für die Menschen ausgehen. Dies bedeutet eine Wandlung von der bisherigen Angebotssteuerung hin zu einer Nachfragesteuerung.

Demgegenüber steht die Beharrlichkeit der professionellen Hilfesysteme, die zum Teil das Vertretungsrecht für die Menschen mit Behinderungen und ihre gesamte Lebensführung regeln und beanspruchen möchten. Mit der Zunahme von Budgets als Eingliederungsleistungen müsste sich gegebenenfalls ein alternativer Dienstleistungsmarkt etablieren. Damit würde die bisherige Ordnung der Dienste und Einrichtungen – und im Bereich der Teilhabe am Arbeitsleben – das System der Werkstätten durchbrochen. Hier wird das Feld bisher eindeutig von den Werkstätten dominiert. Inwieweit das Persönliche Budget und hier insbesondere das Budget für Arbeit als sozialpolitisches Instrument Veränderungen auf das institutionelle Feld der Einrichtungen und Dienste, und hier der WfbM bewirkt, wird zu beobachten sein.

3.4 Sozialpolitik und Wohlfahrtsstaat

Aus der Sozialstruktur einer Gesellschaft lassen sich viele Regelungen, Aufgaben und Ansprüche für die Bürger und die politisch Verantwortlichen ableiten. Oft wird von sozialer Ungleichheit gesprochen, die dann mit den sozialen Sicherungssystemen behoben werden soll und kann. Die Sozialstruktur eines Landes ist im Laufe der Jahre Veränderungen unterworfen. Dies wird deutlich, wenn aus Sicht der Modernisierungstheorien die einzelnen Entwicklungsetappen von der vormodernen Agrargesellschaft über die moderne Industriegesellschaft bis hin zur modernen postindustriellen Dienstleistungsgesellschaft in den einzelnen Staaten in Europa in den Blick genommen werden. Dabei sind Erwerbstätigkeit und Ungleichheit in den einzelnen Entwicklungsstadien unterschiedlich geprägt. Mit der Entwicklung der Industriegesellschaft ist das Hilfesystem der Familie eher zusammengebrochen und es kamen neue Aufgaben auf den Staat zu. Dabei haben sich die sozialen Systeme in Europa verschiedenartig ausgeprägt. Gosta Esping-Andersen unterscheidet drei Typen moderner Wohlfahrtsstaaten: die liberalen, die sozialdemokratischen und die konservativen. In der deutschen Wohlfahrtsstaatsform besteht der Statusunterschied unter anderem in der Erwerbsfähigkeit und einer mittelstarken Ungleichheit der Einkommen (vgl. Hradil, Stefan, 2008).

Der deutsche Staat ist ein Sozialstaat. Hierunter fallen die Systeme der Sozialversicherungen und auch die soziale Sicherung zum Beispiel in Form der Grundsicherung. Der deutsche Staat ist auch ein Wohlfahrtsstaat und gewährleistet die Daseinsvorsorge und die Absicherung für alle Menschen, auch die, die nicht in der Sozialversicherung "abgesichert" sind. Gleichwohl ist der deutsche Wohlfahrtsstaat dadurch gekennzeichnet, dass er erst eintritt, wenn "das Selbsthilfepotential der Familie nicht ausreicht (Subsidiaritätsprinzip)" (Huinink, Johannnes und Schröder, Torsten, 2008, S. 244). Weiter heißt es dort, dass der deutsche Wohlfahrtsstaat "in den letzten Jahrzehnten seine Funktionen und Steuerungskompetenzen beständig erweitert" hat.

So ist der deutsche Sozial- und Wohlfahrtsstaat heutiger Prägung insbesondere nach der Agenda 2010 übergegangen in einen aktivierenden, fordernden und fördernden Sozialstaat, der besonders den Arbeitsmarkt im Blick hat. Für die Menschen mit Behinderungen in Werkstätten sind die Arbeit und die damit verbundene Entlohnung entkoppelt vom Marktmechanismus, das heißt sie erzielen kein Einkommen, das ihren Lebensunterhalt absichern kann. Es ist von einer Ungleichheit hinsichtlich des "Erwerbseinkommens" bzw. der Entlohnung zu sprechen. Diese Form der Dekommodifizierung führt in Teilen zu Unzufriedenheit und unterscheidet das Budget für Arbeit von der WfbM (Huinink, Johannnes und Schröder, Torsten, 2008).

Der deutsche Staat steht weiter für ein stratifiziertes Bildungssystem, welches nicht nur Einfluss auf die Bildungs-, sondern auch auf die Arbeitsbiografien von Menschen hat. Diese Thematik wird bei der Diskussion Übergang Schule-Beruf weiter ausgeführt.

Der Staat entwickelt sich sozial- und gesellschaftspolitisch fort. Die Tendenzen spiegeln sich in Diskursen auf unterschiedlichen Ebenen wider. Es wird im praktischen Teil untersucht werden, inwieweit diese sozialpolitische Entwicklung und die Prozesse Gelingensfaktoren begünstigen.

3.5 Aktuelle politische Entwicklungen

Der Diskurs im Bereich der Teilhabe am Arbeitsleben wird auf der internationalen und der nationalen Ebene durch die UN-Konvention bestimmt. Gesetzlich einfließen werden diese Erkenntnisse im Bundesteilhabegesetz, dessen Referentenentwurf aktuell diskutiert wird (Bundesministerium für Arbeit und Soziales, 2015). Weitere Initiativen auf nationaler Ebene wurden in den Beschlüssen der Arbeits- und Sozialministerkonferenz deutlich. In dieser Konferenz nutzen die Länder im föderalistischen System ihre Erkenntnisse und Einschätzungen und spiegeln ihre Vorstellungen wider. Mit der Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderungen haben sich die Sozialministerien der Länder in ihren Sitzungen in 2013 und 2015 befasst und die Ergebnisse in Protokollen festgehalten.

Die 90. Konferenz der Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales der Länder (ASMK) hat sich in der Sitzung am 27./28. November 2013 unter anderem mit der Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe und Schaffung eines Bundesleistungsgesetzes mit einem Teilhabegeld für Menschen mit Behinderungen befasst. Für die Teilhabe am Arbeitsleben wurde einvernehmlich beschlossen, dass Regelungen geschaffen werden, die Beschäftigten in WfbM die Wahlmöglichkeit geben, ihre Teilhabe am Arbeitsleben bei anderen Leistungsanbietern zu realisieren und, dass für diese Personen anstelle der Beschäftigung in der WfbM eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu tariflichen Entgelten in Form des Budgets für Arbeit möglich wird (90. Arbeits- und Sozialministerkonferenz, 2013, S. 10). Die 92. Sitzung der ASMK hat die Thematik weiter verfolgt und den Beschluss gefasst "die Beschäftigung von mehr Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt dauerhaft zu sichern" (Landschaftsverband Westfalen Lippe, 2015).

Es ist davon auszugehen, dass die Implementierung des rheinlandpfälzischen Modellprogramms Budget für Arbeit für die Forderungen der ASMK Pate gestanden haben. An den Beschlüssen zeigt sich, dass die Thematik eine hohe politische Priorität hat und eine bundesweite Einrichtung des Budgets für Arbeit forciert werden soll.

3.6 Bundesteilhabegesetz

"Insbesondere, wenn das Budget für Arbeit die im Bundesteilhabegesetz beabsichtigte bundesweit gültige Rechtsgrundlage hat, sehe ich dies als eine "echte Alternative" für den bestimmten Personenkreis, der im Moment in Ermangelung von Alternativen in die Werkstatt geht (gehen muss)" (Experte 8, S. 3).

Die derzeitige Bundesregierung hat sich in dem Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode darauf verständigt das Teilhaberecht für Menschen mit Behinderungen zu reformieren. Sie sollen künftig individuelle Leistungen erhalten, die sich am persönlichen Bedarf orientieren. Vor dem Erstellen des Gesetzesentwurfs wurde ein sehr umfangreicher Beteiligungsprozess initiiert. Am Prozess beteiligt waren Verbände von Menschen mit Behinderungen, die Beauftrage der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, die Bundesvereinigung der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte, die Konferenz der Fachverbände für Menschen mit Behinderungen, die Bundesarbeitsgemeinschaft freie Wohlfahrtspflege, die Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen, die Länder, die kommunalen Spitzenverbände, die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Sozialhilfeträger, die Sozialversicherungsträger und die Sozialverbände (Bundesministerium für Arbeit und Soziales, 2015).

Besonders verankert werden soll in dem Gesetzesvorhaben die Möglichkeit des Budgets für Arbeit. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten äußert sich hierzu positiv, gleichwohl sie für ihre Mitglieder eine Art Alleinvertretungsrecht für den Bereich Teilhabe am Arbeitsleben beansprucht (vgl. gemeinsam-einfach-machen; Bundesteilhabegesetz Abschlussbericht, 2015).

Der Referentenentwurf des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (wird im Folgenden als BTHG-Entwurf bezeichnet) mit Bearbeitungsstand 26.04.2016 liegt vor und das Inkrafttreten ist Schritt für Schritt vorgesehen, in Teilen bereits unmittelbar nach der Verkündung. Die neuen Leistungen des Budgets für Arbeit – auch für die alternativen Leistungsanbieter – treten voraussichtlich zum 1.1.2018 in Kraft (Bundesministerium für Arbeit und Soziales, 2016, S. 198).

Vorgesehen ist die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht zu entwickeln auf der Basis der UN-BRK. Die Leistungen sollen personenzentriert gewährt werden und das BTHG-Entwurf wird dergestalt neugefasst, dass das SGB IX zu einem Leistungsrecht für die Eingliederungshilfe wird und für alle Rehabilitationsträger Anwendung findet.

  • Die nachstehenden aus dem Entwurf extrahierten Ziele sind in dieser Arbeit in Teilen als Forderungen der Befragten benannt worden:

  • "Dem neuen gesellschaftlichen Verständnis einer inklusiven Gesellschaft soll durch einen neu gefassten Behinderungsbegriff Rechnung getragen werden,"

  • "die Position der Menschen mit Behinderungen im Verhältnis zu den Rehabilitationsträgern und den Leistungserbringern soll durch eine ergänzende unabhängige Teilhabeberatung gestärkt werden" und

  • "die Anreize zur Aufnahme einer Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sollen auf persönlicher Ebene und institutioneller Ebene verbessert werden"

(Bundesministerium für Arbeit und Soziales, 2016, S. 2).

Der derzeit diskutierte Arbeitsentwurf des Bundesteilhabegesetzes sieht die Möglichkeit der Teilhabe am Arbeitsleben bei anderen Anbietern als den WfbM (§ 60 BTHG-Entwurf). In § 61 BTHG-Entwurf sind die Voraussetzungen für das Budget für Arbeit festgelegt und § 62 BTHG-Entwurf normiert das Wahlrecht der Menschen mit Behinderungen, ihre Teilhabeleistungen bei einer anerkannten Werkstatt oder bei anderen Leistungsanbietern in Anspruch zu nehmen. Der in dem Referentenentwurf vorgesehene Lohnkostenzuschuss an den Arbeitgeber und damit das Budget für Arbeit beträgt bis zu 75 Prozent des vom Arbeitgeber regelmäßig gezahlten Arbeitsentgeltes höchstens jedoch 40 Prozent der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 Absatz 1 des Vierten Buches (Anmerkung: Bezugsgröße aus der Rentenversicherung). Diese Regelung orientiert sich an einer Bezugsgröße der Rentenversicherung und ist damit anders ausgerichtet als das rheinlandpfälzische Modell (Bundesministerium für Arbeit und Soziales, 2016, S. 49) und könnte von der Höhe des Zuschusses künftig bei einigen Budgetnehmern geringer ausfallen als bisher. Der vorgesehene Lohnkostenzuschuss zum Budget für Arbeit wird diskutiert und entsprechende kritische Anmerkungen werden seitens der Betroffenen publiziert (Kobinet Nachrichten, 2016).

Politische Zielsetzungen der Inklusion und der Teilhabe für Menschen mit Behinderungen werden einerseits über gesetzliche Regelungen geschaffen. Andererseits, und dies ist im Bundesteilhabegesetz verankert worden, erfordert es darüber hinaus eine Veränderung der Haltung in der Gesellschaft. Dies erfolgt insbesondere in Form von Planungen auf unterschiedlichen Ebenen

3.7 Politische Zielsetzung durch Planungen

Ziel der gesetzlichen Regelungen und kommunalen Planungen ist es, den Grundgedanken der Inklusion zum neuen Handlungsprinzip auf allen gesellschaftlichen Ebenen werden zu lassen. Menschen mit Behinderungen sollen in allen Lebensbereichen gemeinsam mit Menschen ohne Behinderung gleichberechtigt leben, zur Schule gehen, arbeiten und wohnen können. Die Planungen wurden auf verschiedenen politischen Ebenen angestoßen. Diese sind in der nachstehenden Abbildung 3 veranschaulicht und werden im Folgenden näher ausgeführt.

Abbildung 3. Übersicht Planungen für Menschen mit Behinderungen (eigene Darstellung)

Die Grafik hier benennt 4 Planungen: UN-Konvention,
 Nationaler
                     Aktionsplan des Bundes, Aktionsplan des Landes
 Rheinland-Pfalz und
                     Sozialraum/ Teilhabeplanung Eifelkreis.

Die nationalen und kommunalen Aktionspläne und die Teilhabeplanung basieren auf der UN-BRK.

3.7.1 Nationaler Aktionsplan des Bundes

Die Bundesrepublik Deutschland hat im Juni 2011 auf der Basis der UN-BRK einen nationalen Aktionsplan erlassen mit der Maßgabe und dem Wunsch, dass einzelne Länder und Kommunen diesem Beispiel folgen und kommunale Aktionspläne erstellen.

Im Folgenden wird auf den Maßnahmenkatalog dieses nationalen Aktionsplanes, und hier näher auf eines der zwölf Handlungsfelder, und zwar das Handlungsfeld Arbeit und Beschäftigung eingegangen. Bei Maßnahmen, Vermittlung und Beratung werden Initiativen für Ausbildung und Beschäftigung vorgeschlagen, um Inklusion für Menschen mit Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt zu erzielen. Über Berufsorientierung und Ausbildung sollen Möglichkeiten für schwerstbehinderte Jugendliche geschaffen werden. Der Sektor der WfbM findet Eingang in den Maßnahmenkatalog, in dem in dem Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich verbindliche Berufspraktika eingeführt werden sollen. Weiterhin sollen bei der Sensibilisierung von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern neue Wege gegangen werden (Bundesministerium für Arbeit und Soziales, 2011).

Dieses Aufgreifen und Beschreiben von einzelnen, auch sehr konkreten Maßnahmen gibt Zeugnis von einer wandelnden, prozesshaften Inklusionspolitik für Menschen mit Behinderungen.

3.7.2 Aktionsplan des Landes Rheinland-Pfalz

"Das Budget für Arbeit ist eine Möglichkeit, gleichwertige Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen zu schaffen und eine Chance für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Budgetnehmerinnen und Budgetnehmer sprechen von einem neuen Lebensgefühl und gesteigertem Selbstvertrauen; Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber loben ihr Engagement und ihren Lernwillen" (Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz, 2015, S. 57).

Rheinland-Pfalz war das erste Bundesland, das zur Umsetzung der UN-BRK und der Rechte für Menschen mit Behinderungen einen Landesaktionsplan veröffentlicht hat. (vgl. Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie, Rheinland-Pfalz, 2015). Der Aktionsplan der Landesregierung in Rheinland-Pfalz ist im Jahre 2015 bereits fortgeschrieben worden. Der jüngste Landesaktionsplan ist in zehn Handlungsfelder aufgeschlüsselt, wovon eines den Bereich Arbeit und Beschäftigung beschreibt. Explizit wird hierin auf das Budget für Arbeit eingegangen und als geplante Maßnahme bis zum Jahre 2020 ist vorgesehen, den Übergang aus dem Arbeitsbereich einer WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen zu fördern. Dabei wird auf das Budget für Arbeit als Alternative zur Werkstattbeschäftigung besonders verwiesen (vgl. Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz, 2015, S. 65 - 66).

Die Aktionsplanung für Menschen mit Behinderungen ist in Rheinland-Pfalz in einzelnen Kommunen und auch in einzelnen Betrieben auf den Weg gebracht worden. Der Eifelkreis Bitburg-Prüm hat sich dieser Aufgabe gewidmet, zeitlich gesehen sogar vor den Bundes- und Landesaktionsplanungen. Die Aktionsplanung im Eifelkreis wird als Sozialraumplanung/Teilhabeplanung betitelt.

3.7.3 Sozialraumplanung/Teilhabeplanung im Eifelkreis Bitburg-Prüm

Der Kreistag des Eifelkreises Bitburg-Prüm hat in seiner Sitzung am 15.12.2008 entschieden, ein externes Büro mit einer Sozialraum/Teilhabeplanung für Menschen mit Behinderungen unter Einbeziehung des kommunalen Behindertenbeauftragten, der Menschen mit Behinderungen, der Angehörigen, der Behindertenverbände, der Selbsthilfegruppen sowie der Träger der Dienste und Einrichtungen zu beauftragen. Im Rahmen des Planungsprozesses sollten der Ist-Bestand der Leistungserbringer der Eingliederungshilfe, die Fallzahl- und Kostenentwicklung der Eingliederungshilfe sowie die Art, der Umfang und die Qualität der Betreuungs- und Unterstützungsleistungen untersucht werden. Ein weiterer Schwerpunkt der Untersuchung lag auf der Zusammenarbeit der Leistungserbringer untereinander und im Zusammenspiel mit den Leistungsberechtigten und den Leistungsträgern. Aufgabe war es weiterhin künftige Betreuungs- und Unterstützungsbedarfe der Leistungsberechtigten herauszufinden. Besonders die letztgenannte Aufgabe ist vor dem Hintergrund eines individuellen und personenzentrierten Ansatzes in den Leistungen und Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen zu sehen. Als Basis für die Planung wurde der UN-Behindertenkonvention ein hoher Stellenwert zuerkannt (vgl. Sozialraumplanung-/Teilhabeplanung im Eifelkreis, 2011).

„Entsprechend der Grundsätze der UN-Behindertenkonvention (Artikel 3) geht es dabei um die gleichberechtigte Teilhabe am politischen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen sowie kulturellen Leben, um Chancengleichheit in der Bildung, um berufliche Integration und um die Aufgabe, allen BürgerInnen die Möglichkeiten für eine selbstbestimmten Platz in einer barrierefreien Gesellschaft zu geben“ (Sozialraumplanung-/Teilhabeplanung im Eifelkreis, 2011, S. 13 - 14).

Für die Relevanz dieser Planung auf die Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderungen im Eifelkreis Bitburg-Prüm wird auf die, diese Thematik betreffenden Passagen im Abschlussbericht näher eingegangen. Kapitel 5.3 des Abschlussberichts befasst sich mit Arbeit und Beschäftigung und geht zunächst auf die allgemeinen gesetzlichen und landesspezifischen Grundlagen und die Ist-Situation im Eifelkreis ein. Aus einer schriftlichen Befragung, aus Interviews und aus Fokusgruppengesprächen wurden die Stärken, die Schwachstellen und die (Handlungs-)Bedarfe zusammengetragen. Positiv bewertet wurden die abwechslungsreichen Tätigkeiten in der WfbM und die Angebote im Übergang "Schule-Beruf". "Überwiegend wurde berichtet, dass der Eifelkreis Bitburg-Prüm im Bereich Arbeit und Beschäftigung über ein differenziertes Spektrum – auf die Situation der Menschen mit Behinderung zugeschnittener Maßnahmen ("bedarfsgerechte Strukturen") – verfügt" (ebd. S. 42).

Insbesondere wurden die nachstehenden Stärken, Schwachstellen und Bedarfe mit Blick auf Arbeit und Beschäftigung benannt:

  • Fehlen von Integrationsbetrieben und Nischenarbeitsplätzen

  • unzureichendes Bewusstsein und zu wenig Akzeptanz bei Arbeitgeber

  • öffentlicher Nahverkehr und damit eingeschränkte Mobilität

  • Dominanz eines Trägers und damit Schwierigkeiten alternative Beschäftigungsangebote zu erreichen

  • höhere Nachfrage nach WfbM wird erwartet

  • höherer Beratungs- und Vermittlungsbedarf beim Übergang Schule-Beruf

  • Überzeugungsarbeit bei Betrieben für die Möglichkeit Menschen mit Behinderung zu beschäftigen

  • mehr Budget für Arbeit

  • Assistenzen für Menschen mit Behinderungen

  • tagesstrukturierende Angebote für WfbM-Beschäftigte, die berentet werden.

(Sozialraumplanung-/Teilhabeplanung im Eifelkreis, 2011, S. 42-43)

Die in dem Bericht genannten Handlungsempfehlungen wurden in den politischen Gremien des Eifelkreises priorisiert und im Bereich Arbeit und Beschäftigung wurde die Bildung einer Projektgruppe mit dem Sozialamt, den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, von JobBudget und der Arbeitsagentur vorgesehen, die sich mit der Teilhabe am Arbeitsleben in der WfbM, mit Außenarbeitsplätzen, Integrationsbetrieben und der Wirtschaft auseinandersetzt und in Form eines "runden Tisches" Möglichkeiten der Integration und gegebenenfalls deren Hinderungsgründe eruiert. Weiterhin wurde die Fortführung des Modellprojektes JobBudget durch das Zentrum selbstbestimmtes Leben (ZsL), Regionalstelle Bitburg, als Regelangebot vorgeschlagen mit der Zielsetzung alternative Angebote im Bereich der Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen (Sozialraumplanung-/Teilhabeplanung im Eifelkreis, 2011).

4 Sozialleistung und Eingliederungshilfe

Das Sozialleistungsrecht bildet den gesetzlichen Rahmen für die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und knüpft die Leistung des Budgets für Arbeit an Voraussetzungen. Das bedeutet, mit Blick auf die Gelingensfaktoren, dass gesetzliche Vorgaben und damit auch Grenzen zu berücksichtigen sind.

Der Begriff der Rehabilitation ist im Sozialleistungsrecht verankert und eng mit der Teilhabe behinderter Menschen verknüpft. Der Sozialhilfeträger ist ein Rehabilitationsträger ebenso wie die Bundesagentur für Arbeit, die Unfall- und Rentenversicherung oder die Jugendhilfe. Diese Rehabilitationsträger sind Leistungsträger auch für die Teilhabe am Arbeitsleben in den Werkstätten für behinderte Menschen (§ 42 SGB IX).

4.1 Rehabilitation

"Rehabilitation, Bezeichnung für verschiedene Maßnahmen, einem Menschen, der infolge abweichenden Verhaltens oder abnormaler Beschaffenheit aus dem gesellschaftlichen Leben abgesondert war (etwa im Gefängnis, Krankenhaus, Nervenheilanstalt), in die Prozesse der Arbeit, des Wohnens und der Interaktion (wieder) einzufügen [...]" (Fuchs-Heinritz u.a., 2007, S. 545).

Rehabilitation ist nach dieser Definition in engem Zusammenhang zur Arbeit zu sehen. Sie kann den medizinischen, beruflichen und sozialen Bereich (Drei-Säulen-Modell der Rehabilitation) betreffen. Je nach Ausrichtung und Konzeption sind unterschiedliche Träger und Kostenträger für die Rehabilitationsleistung zuständig. Sowohl die medizinische als auch die berufliche Reha sind darauf ausgerichtet, die Arbeits- und Erwerbsfähigkeit herzustellen oder auch wiederherzustellen (vgl. Gröschke Dieter, 2011).

Der Sozialhilfeträger als Rehabilitationsträger und Leistungsträger gewährt seine Leistungen für Menschen mit Behinderungen in Form der Eingliederungshilfe.

4.2 Eingliederungshilfe und Arbeitsleben

Der Leistungsanspruch für Menschen mit Behinderungen und die Leistungspflicht für den Sozialhilfeträger und damit der Anspruch auf die Hilfen und Unterstützungen ist im 6. Kapitel des SGB XII geregelt. Die Leistungspflicht des Sozialhilfeträgers tritt ein, soweit die Leistung nicht von einem vorrangig verpflichteten Leistungsträger oder von Unterhaltsverpflichteten geleistet wird oder der Antragssteller sich nicht selbst helfen kann (Nachranggrundsatz § 2 SGB XII). Der Leistungskatalog der Eingliederungshilfe umfasst Hilfen zu selbstbestimmten Leben in betreuten Wohnmöglichkeiten (ambulantes und stationäres Wohnen) und Teilhabe am Arbeitsleben überwiegend als Leistungen in einer WfbM sowie heilpädagogische Leistungen für Kinder, Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, und andere (§ 54 SGB XII).

Die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sind insbesondere (§ 33 Abs. 1 und 2 SGB IX)

  • Hilfen zum Erhalten oder Erlangen eines Arbeitsplatzes,

  • Berufsvorbereitung, berufliche Anpassung, Ausbildung und Weiterbildung,

  • sonstige Hilfen zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben

Die Leistungen können in einer der anerkannten Werkstätten oder in vergleichbaren sonstigen Beschäftigungsstätten erbracht werden (§ 56 SGB XII). Eine Grundvoraussetzung für die Leistung der Eingliederungshilfe ist das Vorliegen einer Behinderung im gesetzlichen Sinne sowie die fehlende Erwerbsfähigkeit der Leistungsberechtigten.

4.3 Erwerbsfähigkeit

Voraussetzung für die Aufnahme in die Werkstatt für Menschen mit Behinderungen und die Leistungen der Teilhabe am Arbeitsleben ist neben der Behinderung und der Teilhabeeinschränkung, dass die Person "wegen Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein" (§ 43 Abs. 2 Satz 2 SGB VI). Die Nennung erfolgt ausdrücklich, da die beiden Anspruchskriterien (Behinderung und Erwerbsunfähigkeit) im Budget für Arbeit vorliegen müssen. Diese Anspruchsvoraussetzung beinhaltet eine Paradoxie, da zum einen die Erwerbsunfähigkeit vorausgesetzt wird, andererseits die Möglichkeit der Beschäftigung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützt wird.

5 Teilhabe am Arbeitsleben – Akteure im Feld

"Für Menschen mit einer geistigen Behinderung ist der erste Arbeitsmarkt dagegen immer noch weitgehend verschlossen" (Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie, Rheinland-Pfalz, 2016).

Das Inklusionsbarometer Arbeit 2015 sagt aus, dass in Deutschland mehr als 1,15 Millionen Menschen mit Behinderung erwerbstätig sind. Diese ist eine sehr allgemeine und nicht differenzierte Aussage hinsichtlich des Behinderungsbegriffes (Aktion Mensch e.V., 3. Jahrgang 2015, S. 4). Für die Menschen mit geistiger Behinderung ist der Arbeitsmarkt in der Regel die WfbM. Damit Menschen mit geistiger Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ankommen, bedarf es Unterstützer und rechtlicher Möglichkeiten. In Abbildung 4 werden die Akteure im Feld der Teilhabe am Arbeitsleben aufgezeigt und im Folgenden beschrieben. Es sind Akteure und Multiplikatoren, die die Gelingensfaktoren für den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt beeinflussen oder bestimmen können.

Abbildung 4. Akteure im Bereich der Teilhabe am Arbeitsleben [eigene Darstellung]

Die Grafik stellt 6 Akteure in kreisförmiger Anordnung
 um
                  Budgetnhemer_inen dar: (1) Behinderungsbegriff, (2) Budget für
 Arbeit, (3)
                  Berufliche Orientierung/ Übergang Schule-Beruf,
 (4)Betriebe, (5)Unterstützer
                  Famile/Freunde,
                  (6)Sozialleistungsrecht/Leistungsträger/Arbeitsagentur).

Die berufliche Orientierung für Menschen mit Behinderungen beginnt in der Regel im schulischen Kontext.

5.1 Förderschulen

"Mit dem Landeskonzept für Inklusion im schulischen Bereich werden zentrale Weichen hin zu einem inklusiven Schulsystem in Rheinland-Pfalz gestellt. Dazu gehören besonders das Wahlrecht auf inklusiven Unterricht, die Umwandlung von Förderschulen zu Förderzentren, der weitere Ausbau der Schwerpunktschulen und besonders, die Inklusion an allgemeinen Schulen noch stärker zu fördern. Auf Grundlage dieser Maßnahmen rechnet die Landesregierung mit einem Inklusionsanteil von 40 Prozent in den allgemeinen Schulen bis zum Jahr 2016" (Landtag Rheinland-Pfalz 16. Wahlperiode, 2013, S. 137).

Das Förderschulsystem in Deutschland untergliedert sich in verschiedene Schwerpunkte. Diese Schwerpunkte können von Bundesland zu Bundesland verschieden sein. Neben dem Förderschulort für Menschen mit einer geistigen Behinderung, der als Förderschule ganzheitliche Entwicklung bezeichnet wird, gibt es die Förderschule Lernen, die Förderschule für sozial-emotionale Entwicklung, für Sprache und motorische Entwicklung sowie vereinzelt noch Förderschulen für Blinde und Sehbehinderte oder Gehörlose und Schwerhörige. Der Zugang zu den einzelnen Förderschularten kann nur auf der Grundlage eines entsprechenden Fördergutachtens erfolgen. Dieses Gutachten wird in der Regel von einem Förderschullehrer erstellt.

Sonderpädagogische Förderung kann auch an den allgemeinen Schulen stattfinden, insbesondere Schwerpunktschulen bieten hierzu ein Angebot an.

An der Förderschule ganzheitliche Entwicklung wird ein „besonderes Abschlusszeugnis“ erworben. Nach 13 Schulbesuchsjahren erfüllen die Schüler dieser Schule sowohl ihre Schul- als auch ihre Berufsschulpflicht. Mit der integrierten Werkstufe (die letzten drei Schuljahre) hat die Förderschule ganzheitliche Entwicklung ein besonders Modell, welches an keiner weiteren Schulform gegeben ist. Dennoch können die Schüler dieser Schule keinen Abschluss erwerben, wie er an Regelschulen üblich ist (Haupt-, Realschulabschluss oder Abitur). An allen anderen Förderschularten kann in der Regel der Schulabschluss Förderschule oder die Berufsreife (früher Hauptschulabschluss) erreicht werden. Ein Übergang in einen Ausbildungsberuf ist in Deutschland nur mit der Berufsreife möglich. Abgänger der Förderschule ganzheitliche Entwicklung bleibt dieser Zugang somit vorerst vorenthalten (Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur (Hrsg.), 2010, S. 23 ff).

5.2 Übergang Schule-Beruf

"Der Übergang von Schule in Ausbildung und Beruf stellt eine Schlüsselpassage für Jugendliche mit Behinderung dar. In dieser Phase werden wichtige Akzente gesetzt, die Einfluss auf den weiteren Lebensweg haben" (Bundesministerium für Bildung und Forschung, 2012, S. 68).

Die Orientierung für das Arbeitsleben erfolgt in und aus der schulischen Laufbahn heraus. Daher ist die Hinführung von Menschen in das Arbeitsleben vor dem Hintergrund der schulischen Entwicklung und der deutschen Schulsysteme zu sehen. "Draußen vor der Tür: Die Arbeitsmarktsituation von Menschen mit Behinderung" in diesem Artikel beschreiben die Autoren das Risiko von Menschen mit Behinderungen in Bezug auf das Erwerbsleben und die Rolle der Förderschulen im Übergang von Schule und Beruf (vgl. Pfahl Lisa, Powell Justin, 23/2010). Dieses Risiko betrifft um so mehr die Menschen mit geistiger Behinderung i.S. des SGB XII. Für diese Menschen führt der Übergang von der Förderschule häufig direkt in die Werkstatt. Daten hierzu fehlen, es ist jedoch "ein zunehmender Trend in den Zugängen aus Schulen in die WfbM zu verzeichnen" (Bundesministerium für Bildung und Forschung, 2012, S. 60).

Der Bereich Übergang Schule-Beruf und die Bildungsbedingungen sind ein bedeutender Faktor für die Erwerbschancen. Die berufliche Orientierung von Schülerinnen und Schülern ist abhängig von einzelnen strukturellen und organisatorischen Faktoren. Neben dem Elternhaus ist die Schule der Wegbereiter auf den Arbeitsmarkt. Feststellbar ist, dass Schüler aus Förderschulen einseitig bzw. einbahnstraßenmäßig für die Werkstatt für Menschen mit Behinderungen vorgeschlagen werden. Dieser Automatismus beginnt bereits mit den Schulpraktika, die die Schüler der Werkstufe der Förderschule kollektiv in der Werkstatt absolvieren. Bei dieser Vorgehensweise ist es kaum möglich, dass Förderschüler Alternativen zur Arbeit außerhalb der WfbM kennenlernen.

Die berufliche Orientierung für Schüler und Schülerinnen von Förderschulen ist zum einem abhängig von Kenntnissen und Möglichkeiten der Schule und von der Berufs- bzw. Rehaberatung der Agentur für Arbeit. "Praktika beschränken sich häufig auf "befreundete" WfbM und Tagesförderstätten. Praktika auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sind vielfach noch die Ausnahme" (Bundesvereinigung Lebenshilfe (Hrsg.), 2015, Kapitel 1.1. S. 2).

Auf die Tatsache, dass die Schule Wegbereiter und Hauptinitiator für die berufliche Biografie von Schülerinnen und Schülern ist, haben einige Bundesländer reagiert und besondere Programme und Projekte für den Übergang auf den Arbeitsmarkt aufgelegt. So startete in Rheinland-Pfalz im Jahre 2009 das Projekt "Begleitung des Übergangs Schule-Beruf als Auftrag für den Integrationsfachdienst (IFD)". Integrationsfachdienste wurden beauftragt, Schüler mit Behinderung frühzeitig, das heißt in den letzten zwei Klassenstufen, auf dem Weg in die berufliche Orientierung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu unterstützen (vgl. Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur, 2012). In einem Folgeprojekt haben sich die rheinland-pfälzische Landesregierung und die Regionaldirektion Rheinland-Pfalz-Saarland der Bundesagentur für Arbeit darauf verständigt mit den Integrationsfachdiensten in Kooperation mit den Schulen Berufsorientierungsmaßnahmen für Schüler mit Behinderungen mit der Zielsetzung einer Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu erreichen. Das geförderte Projekt startete am 1.7.2014 und läuft bis Mitte 2017 (REHADAT, 2016). Finanzielle Anreize für Arbeitgeber, regelmäßige Praktika, Beratung und Begleitung im Gesamtprozess, Potentialanalysen und die Beratung der Arbeitgeber sind Bausteine in den einzelnen Programmen. In diesem Zusammenhang wird jedoch auch häufig von einem "Maßnahmendschungel" gesprochen, den die entsprechenden Personen häufig nicht überblicken können (Ginnold, Antje, 2008).

Kennzeichnend für die verschiedenen Berufsorientierungsmöglichkeiten sollte die individuelle Begleitung des Schülers sein. Für die berufliche Orientierung ist die Schule ein wichtiger Akteur. Diese kann über berufsvorbereitende Praktika, die rechtzeitige Verbindung zu Arbeitgebern und die Absprachen mit der Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit und den Eltern der Schüler die entscheidenden Weichen für den beruflichen Weg stellen. Berufsorientierung soll dabei zur individuellen und zielgenauen Lebensplanung motivieren und befähigen (Galiläer Lutz, 2011). Die Verwirklichung dieser Aufgabe stößt auf erhebliche Schwierigkeiten, die mit dem sozialstrukturellen Hintergrund der Schüler in Förderschulen und den stigmatisierenden Wirkungen des Schulbesuches zusammenhängen (Ernst, Ulrike, 2002).

Im Eifelkreis Bitburg-Prüm finden in den beiden Förderschulen für ganzheitliche Entwicklungen Informationsabende für Schüler und Eltern im Entlassjahr statt. An diesen Informationsabenden beteiligen sich alle Anbieter für die Teilhabe am Arbeitsleben und die Rehaträger (WfbM, ZsL, Bundesagentur, Kreisverwaltung, IFD). In der Förderschule in Bitburg werden Berufswegekonferenzen eingerichtet, bei der die oben genannten Leistungsträger, die Schüler, die Eltern und die Schule individuell und einzelfallbezogen den Berufsweg und die weiteren Begleitungs- und Unterstützungsmöglichkeiten des einzelnen Schülers aufzeigen. Diese Konferenzen sollen in Rheinland-Pfalz flächendeckend eingeführt werden.

Die in dem Kontext dieser Arbeit befragten Personen mit einer geistigen Behinderung sind überwiegend Schüler aus Förderschulen. 44% der Budgetnehmer haben die Förderschule ganzheitliche Entwicklung und 25% die Förderschule Lernen besucht. Die übrigen Befragten waren in Haupt-, Berufs- und Handelsschulen.

Der Übergang Schule-Beruf setzt Kenntnisse über den Arbeitsmarkt voraus. "Anzustreben ist ein inklusiver Arbeitsmarkt" (Trenk-Hinterberger, Peter, 2015, S. 1). Diese Forderung ist nur denkbar, wenn der Arbeitsmarkt so gestaltet wird, dass Menschen mit Behinderungen partizipieren können. Chancengleichheit für Menschen mit Behinderungen beinhaltet die Schaffung von gleichwertigen Lebens- und Arbeitsmöglichkeiten. Das erfordert einen Arbeitsmarkt, der Menschen mit Behinderungen ein Arbeitsumfeld bietet. Derzeit ist der Arbeitsmarkt für diesen Personenkreis auf die Beschäftigung in der Werkstatt für Menschen mit Behinderungen eingeschränkt. Dieser fast regelhafte Übergang, der sogar als Automatismus bezeichnet wird, basiert auf engen Kooperationen zwischen Schulen und Werkstätten (ISB Gesellschaft für Integration, Sozialforschung und Betriebspädagogik gGmbH, 2008, S. 7). Der Personenkreis der Menschen mit Behinderungen in den Werkstätten war lange Zeit nicht im Fokus der Überlegungen, da diese Menschen als ""gut versorgt" durch spezielle (beschützende) Systeme" gesehen wurden (Theunissen, Georg, 2013, S. 7).

5.3 Werkstatt für Menschen mit Behinderungen

"Den besonderen Arbeitsmarkt bildet die Institution der "Werkstätten für behinderte Menschen" (WfbM)" (Gröschke, Dieter, 2011, S. 74).

Die Werkstatt ist nach § 136 Abs. 1 Satz 1 SGB IX eine Einrichtung zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben und zur Eingliederung in das Arbeitsleben. Der Personenkreis wird dadurch definiert, dass die Teilhabe für die behinderten Menschen gewährt wird, die wegen Art oder Schwere der Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können. Diesen Menschen hat die Werkstatt eine angemessene berufliche Bildung und eine Beschäftigung anzubieten sowie die Leistungs- oder Erwerbsfähigkeit zu erhalten, zu entwickeln, zu erhöhen und wiederzugewinnen und die Persönlichkeit weiterzuentwickeln.

Die Werkstätten haben eine Aufnahmeverpflichtung für die behinderten Menschen in ihrem Einzugsgebiet, die die Aufnahmevoraussetzungen erfüllen (§ 137 SGB IX Absatz 1). Dieses „Recht“ auf Beschäftigung in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen ist eine Besonderheit der deutschen Sozialgesetzgebung.

Zum gesetzlich bestimmten Auftrag der Werkstatt zählt neben den zuvor genannten Aufgaben, den Übergang geeigneter Personen durch geeignete Maßnahmen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu fördern (§ 136 Abs. 1 Satz 3 SGB IX). Das beinhaltet, dass Werkstätten für und mit Menschen mit Behinderungen den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt vorbereiten, gestalten und die Menschen dabei begleiten. Bevor Maßnahmen in diese Richtung eingeleitet werden, müssen erst die Potentiale und Möglichkeiten der Menschen mit Behinderungen erkannt werden.

In Vorbereitung auf den Übergang werden ausgelagerte Arbeitsplätze geschaffen, Außenarbeitsgruppen gebildet und Praktika in Betrieben gesucht. So hatten im Jahre 2006 55% der WfbM einen ausgelagerten Arbeitsplatz. Dies zeigt, dass es entsprechende einfache Arbeitsplätze gibt und steht im Widerspruch zu den tatsächlichen Übergängen von der WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt (ISB Gesellschaft für Integration, Sozialforschung und Betriebspädagogik gGmbH, 2008, S. 12).

Die Übergangsquoten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt lagen in dem gemessenen Fünfjahreszeitraum von 2002–2006 durchschnittlich bei 0,16%. Dabei hatte die Hälfte der an der ISB Studie beteiligten Werkstätten in dem gesamten Zeitraum keinen einzigen Übergang zu verzeichnen. Durch die Diskussion in den Fachausschüssen und die befristeten und auch hinterfragten Leistungsgewährung der Sozialhilfeträger haben die Werkstätten in den letzten Jahren mehr Anstrengungen unternommen, Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu vermitteln (ISB Gesellschaft für Integration, Sozialforschung und Betriebspädagogik gGmbH, 2008, S. 11).

Um diese Aufgabe erfüllen zu können, haben die Werkstätten, auch die im Einzugsbereich des Eifelkreises Bitburg-Prüm, qualifiziertes Personal eingesetzt, dass sich speziell der Integration von Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt widmet.

In der vorgenannten ISB-Studie wird auch der "Sozialisationsprozess in die Werkstatt hinein" beschrieben, der bei den Leistungsträgern, also den "fitten" Werkstattmitarbeitern mit dem Begriff "Klebeeffekt" umschrieben ist. Die Leistungsträger haben sich sowohl in finanzieller Hinsicht durch die höheren Werkstattlöhne, als auch durch das Ansehen in der Werkstatt einen Status erworben, den sie, eben so wenig wie den Freundeskreis in der WfbM aufgeben möchten (ISB Gesellschaft für Integration, Sozialforschung und Betriebspädagogik gGmbH, 2008, S. 14).

5.3.1 Rechtsverhältnis WfbM Mitarbeiter

Die Menschen mit Behinderungen sind in einem "arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnis". Zwischen dem Träger der Werkstatt und dem behinderten Menschen wird ein Werkstattvertrag abgeschlossen. Sie erhalten ein Arbeitsentgelt, bestehend aus dem Grundbetrag, dem Arbeitsförderungsgeld und einem individuellen, leistungsangemessenen Steigerungsbetrag, der sich aus dem Leistungsvermögen des Einzelnen errechnet. Das Entgelt differiert sowohl innerhalb als auch zwischen den Werkstätten. (vgl. § 138 SGB XII). Die BAG WfbM führt aus, dass nach den Angaben der Bundesregierung der Beschäftigte in der Werkstatt im Arbeitsbereich im Jahr 2011 durchschnittlich 180 Euro verdient hat (BAG WfbM, 2014). Es reicht jedoch nicht aus, um den Lebensunterhalt sicherzustellen, sodass die meisten Werkstattbeschäftigten aufstockend Leistungen der Grundsicherung nach dem 4. Kapitel des Sozialgesetzbuches XII benötigen.

Weitere Besonderheiten in der Rechtstellung der Werkstattmitarbeiter sind, dass sie ausgehend von einem durchschnittlichen Entgelt in der WfbM kranken-, pflege- und rentenversichert sind (Beiträge zur Arbeitslosenversicherung werden nicht abgeführt, da die Personen wegen der Erwerbsunfähigkeit nicht arbeitslos werden können). Diese Beispiele zeigen eine Sonderbehandlung in den Werkstätten und es stellt sich die Frage, wie diese Bevorteilung zu bewerten ist. Der Werkstattmitarbeiter hat nach zwanzigjähriger Tätigkeit in der WfbM einen Anspruch auf Leistung der Rente wegen Erwerbsunfähigkeit. Dies gilt ebenso für die Menschen im Budget für Arbeit.

Die Werkstatt selbst finanziert sich über Einnahmen, die sie erwirtschaftet und über die Vergütungssätze, die sie für die Werkstattbeschäftigten von unterschiedlichen Sozialleistungsträgern erhält. Im Eingangs- (bis zu drei Monate) und Berufsbildungsverfahren (bis zu 24 Monate) sind die Bundesagentur für Arbeit und Sozialleistungsträger wie Renten- und Unfallversicherung für die Maßnahmenfinanzierung zuständig. Daran anschließend übernimmt der Sozialhilfeträger die Leistung in Form der Eingliederungshilfe. Gröschke sieht die "Ökonomisierung des Sozialen" und die Werkstätten in einem Spannungsfeld zwischen "einer volkswirtschaftlicher und betriebswirtschaftlicher Orientierung", mit Tendenz zu eher betriebswirtschaftlicher Ausrichtung (Gröschke, Dieter, 2011, S. 81).

5.3.2 Vergütung WfbM

In dem Vergütungssatz, den die Leistungsträger pro Leistungsberechtigten als Sachleistung an die WfbM zahlen, sind die Maßnahmepauschale, die Investitionspauschale für laufende Kosten und die Grundpauschale für bauliche Maßnahmen enthalten. Die Maßnahmepauschale beinhaltet die Personalkosten unter anderem für Werkstattleiter, Gruppenleiter, Fachkräfte aus dem pädagogischen, sozialen und medizinischen Bereich, Physiotherapeuten sowie Facharbeiter mit Zusatzqualifikation. Mit enthalten sind Aufwendungen für Maßnahmen des Arbeitsschutzes (zum Beispiel: Sicherheitsschuhe), die Beiträge zur Sozialversicherung (mit Ausnahme der Arbeitslosenversicherung) und das Arbeitsförderungsgeld. Ebenso im Vergütungssatz inbegriffen sind das Mittagessen und der Fahrdienst, der in der Regel das Abholen und Bringen vom bzw. zum Wohnhaus beinhaltet (§§ 41 und 136 SGB IX und §§ 3-11 Werkstättenverordnung - WVO).

Der kalendertägliche Vergütungssatz variiert für die einzelnen Werkstätten im Eifelkreis zwischen 46,25 € und 51,55 € und wird für 30 bzw. 31 Tage im Monat gezahlt (Quelle: eigene Erhebungen). Hinzuzurechnen ist ein Arbeitsförderungsgeld von 26 € monatlich, das dem Werkstattmitarbeiter ausgezahlt wird. Weiterhin übernimmt der Sozialhilfeträger die Beiträge zur Rentenversicherung (Stand: Februar 2016).

Für die Aufnahme von Menschen mit Behinderungen in die WfbM ist der Fachausschuss ein empfehlendes Gremium, sodass auf seine Aufgabe und Zusammensetzung einzugehen ist.

5.3.3 Fachausschuss

Der Fachausschuss ist ein Ausschuss, der in jeder Werkstatt gebildet wird. Dem Fachausschuss wird eine "Gatekeeping-Funktion" zugesprochen, denn er befindet über den Zugang zur Werkstatt, und darüber, dass der Verbleib der Menschen nur solange wie notwendig stattfindet (ISB Gesellschaft für Integration, Sozialforschung und Betriebspädagogik gGmbH, 2008, S. 10). Dieses Gremium trifft sich mehrmals jährlich, um über die Aufnahme von Menschen mit Behinderungen in die WfbM zu beraten. Die Zusammensetzung und die Aufgaben des Fachausschusses sind im § 2 Werkstättenverordnung (WVO) festgehalten. Die Stellungnahme des Fachausschusses hat für den zuständigen Rehabilitationsträger empfehlenden Charakter. Der Fachausschuss setzt sich zusammen aus einer gleichen Zahl Vertreter der Werkstatt, der Bundesagentur für Arbeit und Vertreter des überörtlichen Sozialhilfeträgers (in Rheinland-Pfalz: Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung). Im Eifelkreis Bitburg-Prüm nimmt der örtliche Sozialhilfeträger (Vertreterin des Sozialamtes der Kreisverwaltung) mit beratender Stimme an den Sitzungen teil. Dem Fachausschuss kommt mit Blick auf den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt eine besondere, steuernde Funktion zu. Er hat eine aktive Rolle und eine Mitwirkungspflicht an der Schaffung des Übergangs in andere Beschäftigungsmaßnahmen und den Wechsel in ausgelagerte Arbeitsplätze oder den allgemeinen Arbeitsmarkt (vgl. Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, 2016).

Festzustellen ist, dass Betroffene bisher im Fachausschuss nicht bzw. sehr selten eingeladen werden, um ihre Wünsche zu äußern und an den Sitzungen teilzunehmen. Im Zuge der Diskussion um Selbstbestimmung und Teilhabe ist diese Vorgehensweise zu hinterfragen und bedarf der Änderung, sodass eine Teilnahme für die Menschen mit Behinderung im Fachausschuss selbstverständlich werden sollte (ISB Gesellschaft für Integration, Sozialforschung und Betriebspädagogik gGmbH, 2008, S. 11).

5.4 Zentrum selbstbestimmtes Leben (ZsL), Regionalstelle Bitburg

Mit dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 30.11.2011[7] wurde festgestellt, dass Leistungen aus dem Persönlichen Budget auch für Maßnahmen außerhalb anerkannter WfbM durchgeführt werden können, wenn die Förderung möglich ist und das Ziel der Teilhabe erreicht werden kann, sowie den Voraussetzungen des § 40 SGB IX genüge getan wird. Damit wurden die Budgetnehmer ermächtigt Teilhabeleistungen im Bereich Arbeit selbstbestimmt und individuell einzukaufen. Dies kann jedoch nur gelingen, wenn neben den WfbM andere Leistungserbringer auf dem Markt sind. Im Eifelkreis Bitburg-Prüm ist seit der Modellphase mit JobBudget ein solcher Anbieter mit dem Zentrum selbstbestimmtes Leben, Regionalstelle Bitburg, präsent.

ZsL, Regionalstelle Bitburg, ist in Trägerschaft des Zentrum für selbstbestimmtes Leben behinderte Menschen, Mainz e.V., und hat sich zur Aufgabe gemacht Angebote zur Integration für Menschen, die in einer WfbM arbeiten oder Anspruch auf einen Werkstattplatz haben, zu schaffen und Maßnahmen der Individuellen betrieblichen Qualifizierung (InbeQ) für Menschen mit einem besonderen Unterstützungsbedarf anzubieten. ZsL schafft Angebote und begleitet die Menschen und Betriebe beim Übergang. Die Mitarbeiter beraten beim Budget für Arbeit, unterstützen und begleiten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt, suchen geeignete Praktikumsstellen und auch Dauerarbeitsplätze, bieten ein gezieltes Jobcoaching am Arbeitsplatz, helfen bei der Erledigung der Formalitäten und unterstützen bei Verhandlungen mit den Leistungsträgern und den Arbeitgebern. Zielsetzung ist eine nachhaltige berufliche Perspektive auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu schaffen, sowie die persönliche Entwicklung der Budgetnehmer hin zu mehr Selbständigkeit zu fördern (mündliche Nachfrage).

5.5 Rehaträger Bundesagentur für Arbeit (BA) und Andere

Mit Rehaträgern werden die Träger bezeichnet, die für Teilhabeleistungen zuständig sind und diese finanzieren. § 42 SGB IX benennt für die Teilhabe am Arbeitsleben und hier für das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich in der WfbM die Bundesagentur für Arbeit, die Unfallversicherung, die Rentenversicherung und die Kriegsopferfürsorge als Rehaträger. Für Leistungen im Arbeitsbereich treten die Träger der Unfallversicherung, der Kriegsopferfürsorge, der öffentlichen Jugendhilfe und die Sozialhilfe als Leistungsträger auf.

Für die Leistungen und Maßnahmen in Ausbildung und Beschäftigung, die sich unmittelbar an die Schule anschließen, ist es in der Regel die Bundesagentur für Arbeit (BA) und für Menschen mit Behinderungen, die bereits im Berufsleben gestanden haben, sind es die Rentenversicherungs- und Unfallversicherungsträger oder Berufsgenossenschaften. Der örtliche Sozialhilfeträger trägt die Kosten für den sich anschließenden Arbeitsbereich in einer WfbM oder im Budget für Arbeit.

Im Eifelkreis Bitburg-Prüm bestehen sehr enge Absprachen und Kontakte zwischen der Kreisverwaltung und der Rehaberatung der BA. Die Absprachen sind erforderlich, damit die Leistungen auch nachhaltig durch den kommunalen Träger fortgeführt werden können.

5.6 Örtlicher Sozialhilfeträger – Verwaltungsverfahren

Für die Entwicklung der Eingliederungshilfe und der Umsetzung der Möglichkeiten für Menschen mit Behinderungen im Eifelkreis Bitburg-Prüm war der Prozess der fachlichen und finanziellen Steuerung der Eingliederungshilfe im Eifelkreis Bitburg-Prüm maßgebend. Dieser Prozess, unterstützt durch ein externes Unternehmen, fand in den Jahren 2007 und 2008 im Sozialamt des Eifelkreises statt, mit der Folge dass die Verwaltungsabläufe in der Sachbearbeitung umstrukturiert, die Beratung für Menschen mit Behinderungen ausgeweitet und die Steuerung in das Aufgabenfeld der Sachbearbeitung verlegt wurde (Steinbeis-Transferzentrum, Kommunales Management, 2008).

Im Sozialamt wurde eine ganzheitliche Sachbearbeitung eingeführt mit der Folge, dass ein Sachbearbeiter für alle Leistungen des behinderten Menschen zuständig ist. Die Fallsteuerung wurde in Verfahrensstationen in einem Prozess mit den Sachbearbeitern erarbeitet und initiiert. Ein wesentlicher Baustein ist die Erstberatung der Leistungsberechtigten, die ihm alle Möglichkeiten der Leistungen und alle Anbieter in der Eingliederungshilfe im Eifelkreis aufzeigt. Die Erstberatung hat das Ziel für den Menschen mit Behinderungen eine passgenaue und personenzentrierte Hilfegewährung zu ermöglichen. Zuvor wurde die Erstberatung in der Regel von den Einrichtungen durchgeführt (vgl. Steinbeis-Transferzentrum, 2008, S. 13). Fachlich wird die Sachbearbeitung von Sozialpädagogen (hinsichtlich der Maßnahme) und von Medizinern (Gesundheitsamt bzw. Sozialmediziner hinsichtlich der Einschätzung der Behinderung) unterstützt. Für die Feststellung der dauerhaften vollen Erwerbsminderung ist der Rentenversicherungsträger zuständig. Im Budget für Arbeit ist die Erklärung des künftigen Arbeitgebers, dass er ein Arbeitsverhältnis mit dem Budgetnehmer begründen möchte und bereit ist, Tariflohn zu zahlen, erforderlich. Hier wird in der Regel der Arbeitsvertrag vorgelegt. Damit sind die Voraussetzungen für die Leistungsgewährung geschaffen. An dieser Stelle des Verfahren ist es durchaus üblich, dass der Budgetnehmer das Budget an den Arbeitgeber abtritt, sodass hinterfragt werden kann, ob es sich um ein "echtes" Budget handelt. Die Gewährung der Leistung erfolgt durch das Sozialamt in der Form eines Verwaltungsaktes (Bewilligungsbescheid).

Teilhabeplanung in RLP – Instrument der Eingliederungshilfe

In Rheinland-Pfalz haben sich das Sozialministerium, die LIGA der freien Wohlfahrtspflege, der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste, die Verbände der Behindertenselbsthilfe und die Kommunalen Spitzenverbände auf ein Verfahren zur Umsetzung der Teilhabeplanung in Rheinland-Pfalz geeinigt. Danach prüft der Leistungsträger (örtlicher Sozialhilfeträger) seine Zuständigkeit, die Zugehörigkeit der Person zum Personenkreis (medizinische Stellungnahme) und die wirtschaftliche Bedürftigkeit. Daran schließt sich die Teilhabeplanung mit Hilfe des Instrumentes der "Individuellen Teilhabeplanung" an. Die individuelle Teilhabeplanung kann durch den Leistungserbringer oder den Allgemeinen Sozialen Dienst, das Gesundheitsamt oder innerhalb des Sozialamtes erfolgen. Im Eifelkreis Bitburg-Prüm erfolgt die Maßnahmeentscheidung durch das Sozialamt auf der Basis des vom Leistungserbringer erstellten Teilhabeplans. Die Mitarbeiter des Sozialamtes (Sozialpädagogen und Sachbearbeiter) überprüfen den Bedarf und die vorgeschlagen Leistungen und stellen diesen in der Teilhabekonferenz vor. In einer Teilhabekonferenz werden unter Beteiligung der Leistungserbringer und der behinderten Menschen der Hilfebedarf und die Leistungserbringung geklärt. Diese Vorgehensweise gilt für alle Leistungen der Eingliederungshilfe im Eifelkreis Bitburg-Prüm.

Bei der Teilhabe am Arbeitsleben ist die grundsätzliche Verfahrensweise identisch. Die Teilhabeplanung in diesem Bereich hat ein gesondertes WfbM-Modul und die Vorstellung und Klärung des Hilfebedarfs geschieht im Fachausschuss, der anstelle der Teilhabekonferenz eintritt (Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie, Verfahren zur Umsetzung der Teilhabeplanung in RLP).



[7] Bundessozialgericht 11.Senat; Entscheidungsdatum: 30.11.2011, Aktenzeichen B 11 AL 7/10 R, S. 6;

6 Sozialstruktur Eifelkreis Bitburg-Prüm

Der Eifelkreis Bitburg-Prüm liegt im äußersten Westen von Rheinland-Pfalz und grenzt an Belgien und Luxemburg. Mit 1.626 Quadratkilometer ist er der flächenmäßig größte Kreis in Rheinland-Pfalz. 96.600 Einwohner wohnen in 235 selbständigen Gemeinden. Die Bevölkerungsdichte liegt bei 59 Einwohner pro km² (Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm).

Abbildung 5. Eifelkreis Bitburg-Prüm mit Verbandsgemeinden und der Stadt Bitburg [Quelle: Kreisverwaltung Bitburg-Prüm]

Foto mit Landkarte

Der Arbeitsmarkt im Eifelkreis Bitburg-Prüm ist gekennzeichnet durch eine sehr niedrige Arbeitslosenquote. Im November 2015 hatte der Eifelkreis mit 2,9% die niedrigste Arbeitslosenquote in der Bundesrepublik Deutschland. Der Trierische Volksfreund titelte am 6.1.2016 auf Seite sechs "Warum im Eifelkreis Vollbeschäftigung herrscht". Die Arbeitslosenquote lag im Jahresdurchschnitt 2015 bei 3,2% und in den Monaten Mai, Juni, Oktober und November 2015 bei 2,9%. Die Arbeitsmarktsituation ist gekennzeichnet durch Berufsauspendler, entweder in umliegende Regionen von Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen und nach Luxemburg (vgl. Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz, Statistische Monatshefte-Auszug, Rheinland-Pfalz regional: Bitburg-Prüm, 5/2011).

Für die Ausführung des SGB XIIsind die Sozialhilfeträger zuständig. In Rheinland-Pfalz wird zwischen den örtlichen Sozialhilfeträgern und dem überörtlichen Sozialhilfeträger unterschieden (Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, 2016). Diese Unterscheidung hat Auswirkungen auf die Zuständigkeit und die Kostentragung für die Aufgaben der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe. Örtliche Sozialhilfeträger sind die Landkreise und kreisfreien Städte. Die Kreisverwaltung übernimmt die Aufgabe des örtlichen Sozialhilfeträgers und entscheidet in eigener Zuständigkeit über die Leistungen, die Leistungsvoraussetzungen und die Modalitäten auf der Grundlage der §§ 53 SGB XII ff in Verbindung mit § 33 SGB IX. Das Land Rheinland-Pfalz als überörtlicher Sozialhilfeträger, vertreten durch das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung beteiligt sich mit 50% an den Kosten der Eingliederungshilfe. Diese Regelung gilt ebenfalls für die Kostentragung im Budget für Arbeit.

In den nachstehenden Abbildungen 5 und 6 wird die finanzielle Entwicklung der Aufwendungen für die Teilhabe am Arbeitsleben im Eifelkreis Bitburg-Prüm in den Jahren 2006–2015 aufgezeigt.

Abbildung 6. Kosten WfbM im Eifelkreis von 2006–2015 [eigene Darstellung]

Grafik zur anschließenden Textpassage.

Bruttoausgaben in €

Abbildung 7. Kosten Budget für Arbeit im Eifelkreis 2006–2015 [eigene Darstellung]

Zweite Grafik zur anschließenden Textpassage.

Bruttoausgaben in €

Die Tabellen weisen nach, dass die Bruttoausgaben für die Kosten in den Werkstätten seit 2013 wieder ansteigen, nachdem nach den Jahren 2009 bis 2011 ein leichter Rückgang zu erkennen ist, mit einer relativen stabilen Ausgabesituation in 2012. Im Budget für Arbeit ist die Steigerungskurve der Bruttokosten kontinuierlich seit dem Beginn des Modellprogramms, wobei die Steigerung von 2013 auf 2014 sehr deutlich ausfällt. Wären die Menschen mit Behinderungen nicht im Budget für Arbeit sondern in einer WfbM, würde dies sich auf die Bruttoausgaben in Tabelle 6 steigernd auswirken.

Eine vergleichende Untersuchung hinsichtlich der Kosten im Budget für Arbeit und in der Werkstatt ist in der Regel einzelfallbezogen möglich und aus Steuerungsaspekten relevant. Für die Werkstattkosten leistet der Sozialhilfeträger monatlich zwischen 1.440 und 1.600€ (unterschiedlich in den einzelnen Werkstätten) an die WfbM zuzüglich der monatlichen Grundsicherungsleistung für die Unterkunft und den Lebensunterhalt für die Person, soweit erforderlich. Im Budget für Arbeit erhält der Betreffende ca. 1.200€ Budgetleistungen und ist mit seinem Lohn in der Lage seinen eigenen Lebensunterhalt zu finanzieren. Damit bietet das Budget für Arbeit den Leistungsträgern eine Argumentationshilfe in der politischen Auseinandersetzung, bei der oftmals Einsparungspotentiale in der Sozialhilfe eine Rolle spielen. Der finanzielle Aspekt steht in dieser Studie nicht im Fokus der Untersuchung.

Nachfolgend werden die regionalen Einrichtungen und Institutionen, die die Leistungen der Teilhabe im Arbeitsleben im Eifelkreis erbringen, aufgezählt:

  • Werkstätten für Menschen mit geistiger Behinderungen im Eifelkreis Bitburg-Prüm sind die Westeifel Werke (WEW) mit Sitz in Gerolstein und Zweigstellen in Weinsheim und Hermesdorf. Träger ist die Lebenshilfe gGmbH und sie sind zuständig für das Gebiet des Eifelkreises Bitburg-Prüm und des Vulkaneifelkreises,

  • die Werkstätten für Menschen mit psychischer Behinderung sind die Europäische Werkstätten Cooperation (EuWeCo) (Träger Westeifel Werke Gerolstein) mit Sitz in Weinsheim (ebenfalls für die beiden obengenannten Landkreise) und

  • die St. Bernhards-Werkstätten Schönfelderhof (Träger Barmherzige Brüder Trier e.V.) mit Sitz in Zemmer (für die Landkreise Bitburg-Prüm, Trier-Saarburg und die Stadt Trier).

Um den Menschen mit Behinderungen alternative Möglichkeiten und passgenaue Leistungen anbieten zu können, ist eine bedarfsgerechte und differenzierte Infrastruktur erforderlich. Im Bereich Teilhabe am Arbeitsleben ist neben der Monopolstellung der WfbM mit dem Zentrum für selbstbestimmtes Leben, ZsL, Regionalstelle Bitburg, seit 2006 ein weiterer Anbieter vorhanden.

Vor und für den Eintritt in das Arbeitsleben kommt der Schule ein bedeutende Rolle zu. Im Eifelkreis Bitburg-Prüm gibt es für Menschen mit Behinderungen drei Förderschulen. Eine Förderschule mit dem Schwerpunkt ganzheitliche Entwicklung und dem Förderschwerpunkt Lernen in Prüm, sowie jeweils eine Förderschule ganzheitliche Entwicklung und eine Förderschule Lernen in Bitburg. In jüngster Zeit werden Regelschulen zu Schwerpunktschulen ausgeweitet und ermöglichen Schülern am inklusiven Unterricht teilzunehmen.

7 Leistungsform Persönliches Budget

"Das Instrument des Persönlichen Budgets ist geeignet, die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft, also das inklusive Leben, zu fördern, wie es die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen fordert" (Bundesministerium für Arbeit und Soziales, 2013, S. 10).

Der Zweck der Teilhabeleistung als Persönliches Budget ist es, den Menschen mit Behinderungen in seiner eigenen Verantwortung zu stärken und ihm ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen (Lachwitz, Klaus; Schellhorn, Walter; Welti, Felix, 2010, S. 163). Es stärkt seine Position dadurch, dass er über die finanziellen Ressourcen verfügt, um die entsprechenden Leistungen der Teilhabe einzukaufen. Er ist damit der Nachfrager und steuert die Leistung und den Prozess. Der Budgetnehmer trägt aber auch die Verantwortung für die Inanspruchnahme, die Qualität der Leistung und die Zielerreichung.

Nach Erprobungsphasen ist das Persönliche Budget seit 1.1.2008 zur Regelform der Teilhabeleistung in Deutschland geworden (Lachwitz, Klaus; Schellhorn, Walter; Welti, Felix, 2010, S. 161). Die Anspruchskriterien für das Persönliche Budget sind die gleichen, wie für die Leistungen der Eingliederungshilfe im Rahmen des SGB XII. Es ist keine neue oder zusätzliche Leistung, sondern eine neue Form der Leistungserbringung. Rechtlich abgesichert ist das Persönliche Budget in § 17 SGB IX in Verbindung mit der Budgetverordnung (BudgetV).

Das Persönliche Budget setzt eine Antragstellung des Menschen mit Behinderungen voraus. Es ist eine Geldleistung, in der Regel monatlich und laufend, und wird so bemessen, dass der individuell festgelegte Bedarf gedeckt wird. In der Höhe ist das Budget dahingehend gedeckelt, dass es die Kosten aller bisher individuell festgestellten Leistungen nicht überschreitet (§ 17 Abs. 3 SGB IX).

§ 57 SGB XII greift die Möglichkeit von trägerübergreifenden Budgets auf, wenn mehrere Leistungsträger eine Leistung zu gewähren haben. Mit der Regelung zum trägerübergreifenden Budget soll die Inanspruchnahme und das Verfahren für die Budgetnehmer dahingehend vereinfacht werden, dass ein Leistungsträger umfassend zuständig ist.

Das Persönliche Budget ist besonders für die Nutzer mit zahlreichen Erwartungen – zum Teil auch als monetäre Verbesserungen – verbunden, die teilweise auch das Gelingen mit bedingen. Für das inhaltliche Verständnis in dieser Arbeit wird näher auf das Persönliche Budget in Form des Budgets für Arbeit, ausgehend vom Modellprogramm in Rheinland-Pfalz, eingegangen.

7.1 Budget für Arbeit – Ausgehend vom Modell-Programm

"Das Budget für Arbeit ist ein weiterer Baustein, um den Weg für Menschen mit Behinderung aus der Werkstatt heraus auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu ebnen" (Ministerium für Arbeit und Soziales, 2007, S. 5).

Erst mit dem Modellprogramm Budget für Arbeit in Rheinland-Pfalz konnte eine Alternative für die Teilhabe am Arbeitsleben außerhalb der WfbM geschaffen, rechtlich abgesichert und finanziert werden. Im Vorwort zum Handbuch heißt es "Das Modellprojekt Budget für Arbeit leitete einen Durchbruch gegenüber den bisher etablierten Systemen ein" (Ministerium für Arbeit und Soziales, 2007). Die Modellphase startete am 1.3.2006 und war zunächst bis zum 31.12.2006 befristet, wurde jedoch bis September 2007 verlängert. Das Modellprojekt war ausgerichtet auf vier Regionen, von denen der Eifelkreis Bitburg-Prüm eine war. Die ersten Modellerfahrungen und praktischen Hinweise für die Umsetzung wurden in einem Handbuch des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen des Landes Rheinland-Pfalz festgehalten. Das Handbuch wurde für die beteiligten Akteure im August 2007 herausgegeben, um Ihnen eine Hilfestellung für die Umsetzung im Praxisalltag zu geben. Neben dieser Beschreibung der praktischen Vorgehensweise für die Akteure kommen in dem Handbuch Budgetnehmerinnen und Budgetnehmern zu Wort und geben überwiegend ein positives Feedback (Ministerium für Arbeit und Soziales, 2007, S. 24–25).

Für die Umsetzung – zunächst als Modellprogramm – wurde mit den Akteuren im Feld in Rheinland-Pfalz eine Zielvereinbarung abgeschlossen. Folgende Akteure waren beteiligt: die Landesarbeitsgemeinschaft der WfbM, die Liga der Spitzenverbände der Wohlfahrtspflege, das Netzwerk Selbstbestimmung, die Werkstatträte, die Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit und die kommunalen Spitzenverbände (Städte und Landkreise).

In der Beschreibung der Ausgangslage des Modellprogramms wird einerseits auf die Fallzahlensteigerung in WfbM hingewiesen und anderseits auf die Verknüpfung von Arbeit und gesellschaftlicher Teilhabe. Als Grund für die Initiierung des Modellprogramms wird davon gesprochen, dass "Arbeit [ist] für Menschen mit Behinderungen ein entscheidender Indikator für ihre gesellschaftliche Teilhabe, Gleichstellung und Selbstbestimmung" ist bzw. weiter heißt es: "Im Mittelpunkt steht die gesellschaftliche Teilhabe" (Ministerium für Arbeit und Soziales, 2007, S. 4f). Es bleibt bei dieser allgemeinen Begründung. Der Begriff gesellschaftliche Teilhabe wird nicht näher konkretisiert.

Menschen mit Werkstattstatus können das Budget für Arbeit in Anspruch nehmen. Im Handbuch zum Modellprogramm wird davon ausgegangen, dass die Menschen mit Behinderung den Eingangs- und Berufsbildungsbereich in einer Werkstatt abgeschlossen haben, bzw. von der Bundesagentur alternative Leistungen erhalten haben. Auch Besucher von Tagesstätten haben die Möglichkeit auf ein Budget für Arbeit, ohne in der Werkstatt gewesen zu sein. Diese explizit genannten Ausnahmeregelungen lassen den Schluss zu, dass das Budget für Arbeit in der Regel in Verbindung und sogar in Zusammenarbeit mit der Werkstatt zu realisieren ist. Ausgehend von der damaligen Pioniersituation ist es sicherlich verständlich, andererseits unterstützt diese Vorgehensweise die Pfadabhängigkeit im Bereich der Teilhabe am Arbeitsleben und ist sehr kritisch zu hinterfragen.

Die Befürchtung, dass die Werkstätten die leistungsstärkeren Mitarbeiter halten, äußert ein Experte, indem er in dem Interview schreibt: "Die WfbM müssen offen und transparent bereit sein, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die gerade in der Werkstatt als starke Mitarbeiter sind, auch in Budget-Arbeitsverhältnisse integrieren" (Experte 5, S.3).

7.1.1 Personenkreis: Budgetnehmer

"Konkret sind dies die Menschen mit einer Behinderung, die Anspruch auf Leistungen im Arbeitsbereich einer WfbM oder nach Abschluss des Eingangs- und Berufsbildungsbereiches eine Empfehlung des Fachausschusses für den Arbeitsbereich haben" (Ministerium für Arbeit und Soziales, 2007, S. 6f).

Das Budget für Arbeit war ursprünglich ausschließlich für Personen gedacht, die im Arbeitsbereich einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen beschäftigt sind. Damit ist die Zugangsbedingung der Werkstattstatus mit den beiden Anspruchskriterien Behinderung i.S. des SGB IX in Verbindung mit SGB XII und volle Erwerbsminderung. Voll erwerbsgemindert sind Menschen, deren tägliche Arbeitsleistung weniger als drei Stunden unter den Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes liegt. Aus dieser Einschätzung der drei Stunden täglichen Arbeitsleistung wurde der Anteil der Arbeitgeberleistung am Budget für Arbeit errechnet. An dieser Stelle wird das Paradoxon zwischen voller Erwerbsminderung und tariflicher Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt deutlich. Dazu musste das Modellprogramm Konstruktionen geschaffen, um dieser diffizilen und paradoxen Rechtslage gerecht zu werden. Neben den gesetzlichen Voraussetzungen muss der Budgetnehmer ein Interesse daran haben, auf einem Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig zu sein. Hilfreich hierzu sind vorangegangene Betriebspraktika und Arbeitserprobungen. Die Teilnahme am Budget ist freiwillig (Ministerium für Arbeit und Soziales, 2007, S. 7).

Der Budgetnehmer ist in einem Arbeitnehmerstatus mit den dazugehörigen Rechten und Pflichten. Als ein herausragendes Recht ist der Kündigungsschutz nach § 85 ff SGB IX zu nennen und das Recht den Betriebs- bzw. Personalrat zu wählen und in dieses Gremium gewählt zu werden. Mit der tariflichen Entlohnung wird die Grundlage geschaffen, dass der Budgetnehmer seinen Lebensunterhalt aus der eigenen beruflichen Tätigkeit sicherstellen kann.

Die Sicherheit für den Arbeitgeber besteht darin, dass das Budget, wenn man es mit anderen Fördermöglichkeiten vergleicht und überhaupt vergleichen kann sowohl hinsichtlich der Höhe als auch hinsichtlich der Leistung als "Dauerförderung" angelegt ist. Für den Sozialhilfeträger ist das Budget für Arbeit – durch die 30-prozentige Beteiligung des Arbeitsgebers – in der Regel kostengünstiger als die Vergütungsleistung für den Werkstattplatz.

7.1.2 Integrationsausschuss

Die Institution des Integrationsausschusses für die Empfehlung in das Budget für Arbeit ist eigens für das Modellprogramm geschaffen worden und von der Idee dem Fachausschuss in den Werkstätten nachempfunden. In dem Integrationsausschuss hat der örtliche Sozialhilfeträger die Leitungskompetenz, daneben sind die Werkstatt und die Bundesagentur für Arbeit vertreten. Anders ist es beim Fachausschuss, bei dem in der Regel die Werkstätten den Vorsitz haben. In den Sitzungen des Integrationsausschusses "[...] wird unter Beteiligung des/der Werkstattbeschäftigten beraten, ob bzw. wie eine Förderung zum Übergang auf den ersten Arbeitsmarkt erfolgsversprechend ist" (Ministerium für Arbeit und Soziales, 2007, S. 9). Diese Möglichkeit der Teilnahme für die Budgetnehmer an den Integrationsausschusssitzungen hebt den Gedanken der Partizipation und der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen hervor. Gleichwohl wird diese Aussage relativiert, in dem es heißt: "Die Beteiligung des/der Werkstattbeschäftigten ist nicht zwingend" (Ministerium für Arbeit und Soziales, 2007, S. 9). Der Integrationsausschuss wurde im Eifelkreis anfänglich einberufen, in der Zwischenzeit wird er mit den Sitzungen des Fachausschusses aus organisatorischen Gründen kombiniert.

7.1.3 Leistungen im Budget für Arbeit

In diesem Abschnitt werden die Leistungen im Budget für Arbeit benannt. Dies sind neben den eigentlichen Budgetleistungen zusätzliche Leistungen für die Betreuung des Budgetnehmers auf der Arbeitsstelle. Aufgezeigt wird ebenfalls die sozialversicherungsrechtliche Komponente in der Budgetleistung.

Die Gesamtleistungen des Budgets sollen nicht höher sein, als die Kosten, die dem Sozialhilfeträger für die WfbM entstehen. Gleichwohl sind die Lohnkosten im Budget an den Tariflöhnen zu orientieren. Die Tariflöhne bewegen sich bei dem genannten Personenkreis eher im Helfer- und Anlernbereich. Im Sektor des Hotel- und Gartengewerbes oder im Garten- und Landschaftsbau sind die Tariflöhne wesentlich niedriger angesiedelt als in Industriebetrieben. Im Handbuch zum Budget für Arbeit kommt der fiskalische Aspekt darin zum Ausdruck, dass für den Fall von zu erwartenden hohen Löhnen, um eine Überschreitung der Werkstattkosten zu vermeiden, über Teilzeitarbeitsverhältnisse nachgedacht werden sollte (Ministerium für Arbeit und Soziales, 2007).

7.1.4 Berechnungsbeispiel Budget für Arbeit

Die Beispielsberechnung des Budgets für Arbeit gilt für die Entlohnung einer Helfertätigkeit in einem landwirtschaftlichen Industriebetrieb. Das für diese Beschäftigung vereinbarte Bruttoentgelt beträgt insgesamt 1425,00 € und die Budgetberechnung wird in der folgenden Tabelle ersichtlich.

Tabelle 2: Berechnungsbeispiel Budget für Arbeit (Stand: Februar 2016) [eigene Darstellung]

Berechnungsbeispiel Budget für Arbeit

Arbeitnehmerlohn (brutto

1.425,00€

Arbeitgeberanteil Krankenversicherung

104,03€

Arbeitgeberanteil Pflegeversicherung

16,74€

Arbeitgeberanteil Rentenversicherung

133,24€

Arbeitgeberbrutto insgesamt

1.679,01€

Arbeitgeberanteil an der Entlohnung von 30%

503,70€

Budget für Arbeit – 70% – Eingliederungshilfe des Soziallleistungsträgers

1.175,31€

7.1.5 Betreuungsleistungen

Das Modellprogramm hat die Betreuung des Budgetnehmers durch die WfbM mitgedacht und diese Option in das Leistungsportfolio aufgenommen. Die nachgehende Betreuung auf dem Arbeitsplatz sollte darauf ausgerichtet sein, dem behinderten Menschen Hilfestellung beim Ablösungsprozess aus der WfbM zu geben und den Einstieg in die Arbeitsstelle zu erleichtern sowie das Gelingen zu erreichen. Ebenso sollten diese Betreuungsleistungen genutzt werden, um das Verhältnis und die Kommunikation auf der Arbeitsstelle, zu Kollegen und zum Arbeitgeber zu verbessern. Für die ersten sechs Wochen nach dem Wechsel leistet die WfbM die volle Betreuung und erhält solange den kompletten Vergütungssatz. Danach wird die Betreuung des Budgetnehmers auf dem Arbeitsplatz von der WfbM oder einem anderen Anbieter in der Regel für ein Jahr in Form einer monatlichen Pauschale in Höhe von 120€ monatlich gewährt. Mit dieser Pauschale erhält der Budgetnehmer vier Mal pro Monat eine Stunde Betreuung auf der und für die Arbeitsstelle. Dieser Ansatz im Handbuch wurde im Eifelkreis Bitburg-Prüm dahingehend modifiziert, dass die Betreuungsleistungen in Einzelfällen auch länger als ein Jahr hinaus gewährt werden. Sie orientieren sich an der Notwendigkeit und der Zielerreichung der Maßnahme.

7.1.6 Sozialversicherung

Das Budget für Arbeit basiert auf einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit (mit Ausnahme der Arbeitslosenversicherung), die einen Arbeitsvertrag voraussetzt, in dem eine tarifliche Entlohnung vereinbart wurde. Die Sozialversicherung besteht zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, zur Rentenversicherung (anders als bei der Werkstattbeschäftigung hier in Höhe der abgeführten Pflichtbeiträge) und der Unfallversicherung. Die Ausnahme zu anderen regulären Arbeitsverhältnissen besteht darin, dass keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung entrichtet werden. Dies hängt mit dem Status der Erwerbsunfähigkeit zusammen, der eine Aufnahme auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht vorsieht und somit keine Arbeitslosigkeit entstehen kann. Aus diesem Grunde wird bei einem Scheitern des Arbeitsverhältnisses als Alternative die Rückkehrgarantie in die Werkstatt für behinderte Menschen festgeschrieben.

Das Modellprogramm hat im Hinblick auf die sozialversicherungsrechtlichen Komponenten und die Anwartschaften in der Rentenversicherung Klärungen herbeizuführen. Die während der Beschäftigung in der WfbM entrichteten Beiträge zur Rentenversicherung orientieren sich an 80% der Bezugsgröße aus der Rentenversicherung und damit 80% des Durchschnittslohns aller Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland (Bundesgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen, e.V:). Diese hohe Beitragsleistung in die Rentenversicherung konnte bei dem Budget für Arbeit nicht erreicht werden. Im Budget für Arbeit wird der Beitrag zur Rentenversicherung von dem tatsächlichen Bruttolohn entrichtet, was zu einer niedrigen Rentenerwartung führt. Die Anwartschaft auf eine Rente nach 20 Jahren bleibt bestehen, da dieser Anspruch an die 20 Jahre volle Erwerbsminderung – und nicht an die Tätigkeit in einer WfbM – geknüpft ist. Menschen, die bereits Rente erhalten, können in der WfbM arbeiten, ohne dass dies Auswirkungen auf die Rente hat. Für Budgetnehmer auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt hat dies sehr wohl Auswirkungen und es sind Hinzuverdienstgrenzen zu beachten. Diese Ungleichbehandlung trifft in der Praxis insbesondere Menschen mit psychischer Erkrankung, die bereits im Rentenbezug stehen. Die unterschiedlichen Auswirkungen von Budget für Arbeit und WfbM im Renten- und Arbeitslosenrecht sind in einer allgemeinen Übersicht im Handbuch dargestellt (Ministerium für Arbeit und Soziales, 2007, S. 13).

7.2 Budget für Arbeit und WfbM

"Haben Werkstattbeschäftigte nach Ansicht des Fachausschusses oder von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Werkstätten ein Potential für einen Wechsel auf den allgemeinen Arbeitsmarkt, ist es sinnvoll, durch ausgelagerte Arbeitsplätze oder durch längerfristige Betriebspraktika den Menschen mit Behinderung an den allgemeinen Arbeitsmarkt heranzuführen" (Ministerium für Arbeit und Soziales, 2007, S. 9).

Diese Ausführungen im Handbuch zeigen, dass im Entscheidungsprozess des Übergangs auf den allgemeinen Arbeitsmarkt die WfbM dominant ist. Die Partizipation der Menschen mit Behinderung im Integrationsausschuss und im Prozess ist nicht durchgängig. Die Initiative und die Impulse für das Erkennen, dass Menschen mit Behinderungen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt können, liegen beim Fachausschuss oder bei den Mitarbeitern der WfbM. Diese starke Rolle bei der Auswahl der Budgetnehmer durch die Werkstatt ist vor dem Hintergrund der geringen Überleitungsquoten in der Vergangenheit kritisch zu sehen.

Werkstätten sind "Sondereinrichtungen", bei denen kaum ein Übergang von Werkstattmitarbeitern in ein reguläres Arbeitsverhältnis erreicht wird. "Es gibt aber auch WfbM, die kaum ein Interesse daran haben, Menschen mit Lernschwierigkeiten (v.a. die sogenannten Leistungsträger) auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu vermitteln und zu "entlassen"" (Theunissen, Georg, 3., aktualisierte Aufgabe 2013, S. 286)

Gleichwohl haben sich die Werkstätten in Rheinland-Pfalz in einer Zielvereinbarung verpflichtet an Strategien zu arbeiten, die Menschen mit Behinderungen den Zugang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglichen (Ministerium für Arbeit und Soziales, 2007, S. 44ff).

Bevor der Blick auf die Gelingensfaktoren gerichtet wird, ist ein kleiner Exkurs auf das Modellvorhaben JobBudget vorgesehen. Auch JobBudget hat im Eifelkreis die Wege für das Budget für Arbeit geebnet.

7.3 Jobbuget – Exkurs

Hauptziel des Projektes JobBudget war es "Übergänge auf den allgemeinen Arbeitsmarkt durch betriebsorientierte, modulare Qualifizierung und das Persönliche Budget [zu] gestalten" (Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland, 2012, S. 4). Auftraggeber war das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Die Menschen sollten in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes nach zu entwickelnden Modulen individuell qualifiziert werden. Der Fokus des Projektes lag in der praktischen Begleitung von Menschen aus den Werkstätten in den allgemeinen Arbeitsmarkt, in der Zusammenarbeit mit den WfbM in Form von Kooperationen und der Erprobung des Persönlichen Budgets in diesem Feld. Das Neue an JobBudget war die Definition von individueller und einzelfallbezogener Begleitung. JobBudget ist bedeutsam für die Modularisierung der Leistungsbereiche für den Übergang auf den Arbeitsmarkt und damit einhergehend der Verpreislichung von einzelnen Modulen. Die teilnehmenden Organisationen im Modell haben das Modul-System und das Instrumentarium erprobt, vor allen Dingen mit der Zielsetzung eine Übertragbarkeit auf andere Regionen und Träger zu erreichen. Mit JobBudget sollte der Rechtsanspruch und das Wunsch- und Wahlrecht des behinderten Menschen auf eine personenzentrierte Leistung in Form des Persönlichen Budgets realisiert werden. Die Koordination des Projektes oblag der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL) und es waren "Organisationen aus fünf Bundesländern beteiligt" (Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland, 2012, S. 4).

Maßgeblich für den Eifelkreis Bitburg-Prüm war die Teilnahme des Zentrums für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen Mainz e.V. (ZsL Mainz) am Modellprojekt JobBudget. Diese Organisation hat den Projektauftrag im Eifelkreis Bitburg-Prüm umgesetzt. Die Projektlaufzeit war auf vier Jahre ausgerichtet (1.1.2008 bis 31.12.2011).

Zur Erreichung des Hauptziels wurden die folgenden vier Ziele benannt:

  • begleitende Angebote für Betriebe und Menschen mit Behinderungen schaffen

  • Persönliche Budgets für den allgemeinen Arbeitsmarkt

  • berufliche Wahlmöglichkeiten

  • Netzwerk in der Region zwischen Leistungserbringern und Leistungsträgern

(Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland, 2012, S. 5).

Diese vier Ziele wurden im Rahmen von JobBudget für erforderlich angesehen, damit Beschäftigte aus Werkstätten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt kommen. Die Zielgruppe sind ebenso wie beim Modellprogramm Budget für Arbeit Menschen mit Behinderungen, "die dem Personenkreis der Werkstätten für behinderte Menschen zuzuordnen sind" (Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland, 2012, S. 5).

Die Nennung von geeigneten Personen für die Teilnahme an JobBudget durch die Werkstätten gestaltete sich schwierig und die Werkstätten haben das Modellprojekt nicht aktiv unterstützt. So ist die Bundesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen aus dem Projekt zum 1.5.2010 ausgeschieden. Dieses Verhalten lässt Rückschlüsse auf die Akzeptanz des Projektes und die kritische Sicht der WfbM zu (Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V., 2012, S. 6).

Der Eifelkreis fand besondere Beachtung, denn "w[W]ichtige Erkenntnisse konnten am Standort Bitburg gewonnen werden [...]" (Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland, 2012, S. 7). Diese Tatsache war auf die Kompatibilität mit dem Modellprogramm Budget für Arbeit in Rheinland-Pfalz zurückzuführen und auf das "Engagement der Sozialverwaltung" (ebd. S. 15).

Die Erkenntnisse aus JobBudget lassen Gelingensfaktoren für den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt ableiten, es fehlt jedoch die Sicht der Menschen mit Behinderungen in dem Projekt, die für eine Übertragbarkeit förderlich gewesen wären.

8 Erfahrungen und Gelingensfaktoren mit Persönlichen Budgets und Budget für Arbeit

Es ist zu untersuchen, anhand welcher Kriterien die Gelingensfaktoren analysiert und herausgefunden werden können. Gelingensfaktoren in dem Kontext dieser Arbeit sind die Faktoren, die dazu führen, dass der Übergang von Menschen mit Behinderungen in ein reguläres Arbeitsverhältnis auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erfolgreich ist.

Da es bisher keine Studie gibt, welche Gelingensfaktoren für das Budget für Arbeit eruiert hat, wird anhand verschiedener übergreifender oder benachbarter Studien bzw. Modellprojekten versucht, den Untersuchungsschwerpunkt im Vorfeld zu fokussieren, um dadurch Antworten im theoretischen Teil zu erhalten. Dazu werden bereits gewonnene Erkenntnisse aus dem Handbuch des Modelprogramms Budget für Arbeit und aus dem Projekt JobBudget verwendet. Ergänzend wird der Forschungsbericht 433 – Umsetzung und Akzeptanz des Persönlichen Budgets (Prognos Studie), welcher das Persönliche Budget allgemein untersucht, beleuchtet (Bundesministerium für Arbeit und Soziales, 2012).

8.1 Modellprogramm Budget für Arbeit

Bei der Beschreibung der Rahmenbedingungen für den anspruchsberechtigten Personenkreis im Modellprogramm Budget für Arbeit wurden Leistungen und Optionen benannt, die als Gelingensfaktoren für den erfolgreichen Übergang angesehen werden können. Die nachstehenden Gelingensfaktoren sind aus dem Handbuch entnommen:

  • Teilnahme am Budget für Arbeit ist freiwillig und Anspruch auf eine teilstationäre Leistung in einer WfbM besteht fort

  • Rückkehrmöglichkeit in die Werkstatt bei einem Scheitern des Arbeitsverhältnisses wird garantiert

  • WfbM stellt für maximal ein Jahr eine nachgehende Betreuung am Arbeitsplatz sicher

  • Betreuung erfolgt aus sozialer und behindertenbedingter Sicht für den Budgetnehmer und ebenfalls für den Arbeitgeber

  • Betreuung am Arbeitsplatz durch berufsbegleitende Dienste angedacht

  • Wechsel von WfbM in Budget nicht unbedingt unmittelbar, sondern über ausgelagerte Arbeitsplätze oder Betriebspraktika

  • Teilzeitarbeitsverhältnisse möglich

  • Tariflohn ist zu zahlen, Arbeits- und Tarifrecht ist anzuwenden

  • soziale Verantwortung des potentiellen Arbeitgebers

(vgl. Ministerium für Arbeit und Soziales, 2007).

In dem Handbuch kommen zwei Budgetnehmer zu Wort, die nach ihrer neuen Situation bzw. dem neuen Arbeitsverhältnis befragt werden, und die Aussagen zu den Gelingensfaktoren treffen.

Frau M. spricht davon, dass das Budget für Arbeit Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen die Chance gibt, ihr Selbstwertgefühl wieder zu finden und zu stärken. "Es gibt mir das Gefühl, wieder zur Gesellschaft dazuzugehören." Ein Budgetnehmer hebt hervor, dass es ein gutes Miteinander mit dem Chef und den Kollegen gibt und ihm vermittelt wird, "[...] dass meine Arbeit dort geschätzt wird." Für ihn ist der gesellschaftliche Kontext wichtig, denn er sagt: "Es ist ein schönes Gefühl, in der freien Wirtschaft zu arbeiten". Daneben ist der monetäre Gesichtspunkt und die Tatsache, dass er mehr Geld verdient, ein Hervorhebungsmerkmal. Dadurch kann er sich "[...] eine eigene kleine Wohnung" finanzieren (vgl. Ministerium für Arbeit und Soziales, 2007, S. 24).

Die persönlichen Faktoren, die die interviewten Budgetnehmer in dem Handbuch herausstellen, können wie folgt zusammengefasst werden:

  • Zugehörigkeit zur Gesellschaft und Arbeiten in der freien Wirtschaft

  • Selbstwertgefühl finden und stärken

  • Wertschätzung der Arbeit

  • mehr Geld.

(vgl. Ministerium für Arbeit und Soziales, 2007, S. 24f.).

8.2 Jobbudget

JobBudget als Maßnahme der Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderungen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt konnte förderliche Faktoren für den erfolgreichen Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt benennen, die im Folgenden als Gelingensfaktoren in die Vorannahmen einmünden.

Bei der individuellen Begleitung zeigt sich, dass "Jobcoaching von zentraler Bedeutung für einen erfolgreichen Übergang [...]" ist (Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V., 2012, S. 7). Im Kontext der Masterarbeit könnten weitere beschriebene, fördernde Gelingensfaktoren von Relevanz sein:

  • Treiberrolle eines Leistungsträgers (z.B. Sozialhilfeträger)

  • klarer Ablauf für die Beantragung des Budgets

  • Beratung und Unterstützung im Prozess

  • Beibehaltung des Werkstattstatus und Rückkehrmöglichkeit in die WfbM

  • Mindestlaufzeit der Begleitung

  • Modalitäten zur Zahlung des Arbeitsentgelts und der Kotenübernahme

(Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V., 2012, S. 12).

JobBudget fokussiert sich sehr auf die strukturellen und organisatorischen Bedingungen der Teilhabe.

8.3 Forschungsbericht 433 (Prognos Studie)

Die Prognos Studie wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Auftrag gegeben, um "die tatsächliche Verbreitung Persönlicher Budgets zu untersuchen" (Bundesministerium für Arbeit und Soziales, 2012, S. 1). Hierin wurden die Daten und die Verbreitung von 11.493 Persönlicher Budgets im Jahre 2010 in Deutschland erhoben. In die Befragung waren 412 Landkreise und kreisfreie Städte sowie 23 überörtliche Sozialhilfeträger involviert. In den Ergebnissen zeigt sich, dass Rheinland-Pfalz mit Abstand das höchste Aufkommen mit 48% der laufenden Persönlichen Budgets in Deutschland und 31% der neu bewilligten im Jahr 2010 hat (ebd., S. 6). Die Informationen zu den Budgetnehmern und Budgetnehmerinnen wurden über repräsentative Befragungen und Fokusgruppengespräche gewonnen. Darüber hinaus wurden Expertengespräche und Literatur ausgewertet, um förderliche und hemmende Faktoren für den Nutzen eines Persönlichen Budgets zu eruieren (ebd., S. 2). Diese Studie lässt sich aufgrund eines differenzierten Forschungsgegenstands nicht vollständig auf die vorliegende Untersuchung übertragen. Dennoch bieten die Ergebnisse der Studie zumindest teilweise Parallelen oder Übertragungen auf diese Masterarbeit an. Vor allem aus den Handlungsempfehlungen der Analyseergebnisse werden die nachstehenden Gelingensfaktoren gebildet:

  • Transparenz in Bezug auf Informationen zum Budget für Arbeit und niedrigschwellige Beratungsmöglichkeit (für alle Beteiligten: Betroffenen, Eltern, gesetzliche Betreuer)

  • Aufklärung und Erfahrung bei den Mitarbeitern der Leistungsträger

  • leistungsträgerunabhängige Unterstützung bei der Antragstellung

  • Kompetenz und Kenntnisse bei den Mitarbeitern der Leistungsträger und Leitfaden für die Bearbeitung der Anträge und Übersicht über die budgetgeeigneten Leistungen

  • Anerkennen einer Budgetassistenz

  • Qualitätsrichtlinien versus Einsatzmöglichkeiten Persönlicher Budgets

  • Akzeptanz trägerübergreifender persönlicher Budgets

  • regelmäßige und einheitliche Informationen über den Umsetzungsstand Persönlicher Budgets.

(Bundesministerium für Arbeit und Soziales, 2012, S. 91˗97).

Zum Abschluss des theoretischen Teils werden die Gelingensfaktoren aus den beiden Modellprogrammen und der Prognos Studie zusammengeführt.

8.4 Zwischenbetrachtung der Gelingensfaktoren aus der Recherche

Die Extraktion aus dem Modellprogramm Budget für Arbeit, JobBudget und der Prognos Studie ermöglichen eine Kategorisierung der Gelingensfaktoren. Dabei sind die Zugänge zu der Thematik unterschiedlich. JobBudget sieht die modulhafte, betriebliche Qualifikation in ausgewählten Werkstätten aus dem Werkstattsetting heraus vor, während die Prognos Studie das Persönliche Budget insgesamt und für alle Teilhabebereiche in Deutschland untersucht, jedoch mit dem Schwerpunkt aus der Sicht der Menschen mit Behinderungen. Das Modellprogramm Budget für Arbeit lenkt den Blick auf die Umsetzung des Budgets besonders aus der Perspektive der Leistungserbringer und Leistungsträger in Rheinland-Pfalz.

Die einzelnen Kategorien der Gelingensfaktoren werden sachlich und inhaltlich strukturiert und zu drei Oberthemen

  • politischer und sozialgesetzlicher Rahmen

  • Arbeit, Akteure und betriebliche Struktur und

  • individuelles Erleben

zusammengefasst:

Politischer und sozialgesetzlicher Rahmen

Hierunter ist die politische, sozialgesetzliche und umweltliche Ebene, die die Rahmenbedingungen für das Budget für Arbeit gewährleistet, zu sehen. Es ist die übergeordnete bzw. Makroebene, bei der die Gelingensfaktoren in den gesetzlichen Bestimmungen, den erlassenen Richtlinien, bei den ausführenden Leistungsträgern und in der Wahrnehmung der Thematik Inklusion und Teilhabe im öffentlichen und gesellschaftlichen Raum zu finden sind.

Arbeit, Akteure und betriebliche Struktur

Auf der Mesoebene finden sich die Gelingensfaktoren, die im Zusammenhang mit der Arbeitsstelle, der Vorbereitung und der Betreuung am Arbeitsplatz, dem Arbeitgeber, dem kollegialen Umfeld, den arbeitsrechtlichen Bestimmungen und der betrieblichen Organisation stehen.

Individuelles Erleben

Die Mikroebene ist die Ebene des Budgetnehmers und stellt die Gelingensfaktoren dar, die in seiner Person und in seiner Persönlichkeit liegen, damit der Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt erfolgreich ist. Es sind charakterliche Eigenschaften und insbesondere Gründe, die auf der Motivationsebene zu finden sind.

8.4.1 Politischer und sozialgesetzlicher Rahmen

Rückkehrmöglichkeit in WfbM

Das Modellprogramm Budget für Arbeit hebt hervor, dass bei einem Scheitern des Arbeitsverhältnisses die Rückkehr in die Werkstatt zugesichert wird, mit der Maßgabe, dass diese Zusicherung dem Menschen ein "hohes Maß an sozialer Sicherheit" bietet (Ministerium für Arbeit und Soziales, 2007, S. 7). Ebenso wurde im Rahmen von Job-Budget die verlässliche Klärung der Frage für ein "Geregeltes Verfahren zur Rückkehrmöglichkeit in die Werkstatt" als fördernder Faktor gesehen (Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland, 2012). In der Prognos Studie zur Umsetzung und Akzeptanz des Persönlichen Budgets wird die Rückkehr in die WfbM nicht explizit thematisiert, jedoch die Rückkehr zum Sachleistungsprinzip ohne große Hürden als hilfreich genannt (Bundesministerium für Arbeit und Soziales, 2012, S. 124).

Flexible Arbeitsverhältnisse (auch in Teilzeitform)

Das Modellprogramm Budget für Arbeit sieht die Schaffung von Teilzeitarbeitsplätzen eher unter dem fiskalischen Gesichtspunkt der Deckelung des Budgets für den Fall, dass die tarifliche Entlohnung über dem Höchstbetrag der Werkstattleistungen liegt und mit der Sorge, dass in der verbleibenden Freizeit keine weiteren tagesstrukturierenden Leistungen beansprucht werden. Die Flexibilisierung des Arbeitsverhältnisses wird eher aus der Perspektive des Leistungs- und des Kostenträgers gesehen (Ministerium für Arbeit und Soziales, 2007, S. 8).

8.4.2 Arbeit und Akteure

Vorbereitende Praktika und ausgelagerte Arbeitsplätze vor dem Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt

Das Handbuch für die praktische Umsetzung des Modellprogramms Budget für Arbeit bezeichnet es als sinnvoll, den Menschen mit Behinderung "durch ausgelagerte Arbeitsplätze oder durch längerfristige Betriebspraktika" an die Arbeitsstelle heranzuführen. Dies soll auch dem künftigen Arbeitgeber die Möglichkeit geben, den Budgetnehmer, sein Verhalten und seine Fähigkeiten einschätzen zu können (Ministerium für Arbeit und Soziales, 2007, S. 9). JobBudget ist darauf ausgerichtet Werkstattbeschäftigte im Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu begleiten und wählt damit einen sehr praxisbezogenen Ansatz und ist eher auf die Flexibilisierung durch modulare Aus- und Weiterbildung im Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt ausgerichtet und sieht darin eine der Gelingensfaktoren (Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland, 2012, S. 5).

Betreuung am Arbeitsplatz

Die nachgehende Betreuung am Arbeitsplatz ist eine der Rahmenbedingungen im Modell Budget für Arbeit. Bei dem Wechsel von der WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wird für sechs Wochen der Vergütungssatz an die WfbM für die Aufwendungen und die Betreuungsleistungen weitergeleistet. Im Anschluss daran ist im Modell vorgesehen, dass die WfbM für ein Jahr die nachgehende und individuelle Betreuung für den Budgetnehmer auf dem Arbeitsplatz sicherstellt (Ministerium für Arbeit und Soziales, 2007, S. 7). Im aktuellen Budget für Arbeit ist die nachgehende Betreuung nicht ausschließlich den WfbM vorbehalten, sie kann auch von anderen Leistungsanbietern erbracht werden. JobBudget wählt einen modularen Ansatz und es besteht die Möglichkeit der individuellen betrieblichen Qualifizierung. Jobcoaching ist dabei ein elementarer Bestandteil, sodass dem Betreuungsfaktor ein hoher Stellenwert beigemessen wird. Neben der ergänzenden Begleitung ist ein Modul Berufsbegleitung nach Arbeitsvertrag vorgesehen (Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland, 2012, S. 9).

Tarifliche Entlohnung

Die Gesamtleistung im Modellprogramm Budget für Arbeit soll die Kosten, die in einer WfbM anfallen, nicht übersteigen. Unter dieser Maßgabe ist dennoch zu gewährleisten, dass maßgebliche Tariflöhne gezahlt werden, die sich bei dem Personenkreis der Budgetnehmer aufgrund der ausgeführten Tätigkeiten im Helfer- und Anlernbereich bewegen (Ministerium für Arbeit und Soziales, 2007, S. 8). Bei JobBudget stehen eher die "Modalitäten zur Zahlung des Arbeitsentgelts während der beruflichen Qualifizierung" im Vordergrund, da die Klärung dieser Frage Gegenstand des Modellvorhabens ist (Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland, 2012, S. 12).

Soziale Verantwortung des Arbeitgebers

Bei der Auswahl der Arbeitgeber sollte die Komponente der sozialen Verantwortung eine Rolle spielen, wobei im Modellprogramm Budget für Arbeit diese Forderung eher im Zusammenhang mit der finanziellen Zuwendung der öffentlichen Hand gesehen wird, die für den Betrieb nicht ausschlaggebend sein sollte (Ministerium für Arbeit und Soziales, 2007, S. 8).

Kompetenz der Leistungsträger

Sowohl JobBudget als auch die Prognos Studie heben hervor, dass die Leistungsträger und deren Mitarbeiter die Kompetenzen und die Kenntnisse über die Möglichkeiten des Budgets für Arbeit haben und weiter vermitteln müssen. "Mangelnde Erfahrung bei Sozialhilfeträgern mit dem Persönlichen Budget" zählen aus Sicht von JobBudget zu den hemmenden Faktoren (Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland, 2012, S. 12). In der Prognos Studie wird die Notwendigkeit der persönlichen Beratung des Budgetnehmers durch den Leistungsträger als förderlich anerkannt (Bundesministerium für Arbeit und Soziales, 2012, S. 121). Dies setzt Kompetenz und Wissen über die Möglichkeiten des Persönlichen Budgets bei den Leistungsträgern voraus. Für JobBudget ist die "Treiberrolle des Leistungsträger" ein förderlicher Faktor, ebenso wie die Tatsache, dass das Verfahren für die Beantragung des Budgets für den behinderten Menschen klar und verständlich sein sollte (Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland, 2012, S. 12). Die Prognos Studie befasst sich ebenfalls mit der Arbeitsweise des Leistungsträgers und sieht bei ihm "eine grundsätzliche positive und offene Haltung gegenüber Persönlichen Budgets" als förderlich an (Bundesministerium für Arbeit und Soziales, 2012, S. 125). Neben dem persönlichen Kontakt des Mitarbeiters des Leistungsträgers zum Budgetnehmer ist die Kompetenz des Sachbearbeiters über die Möglichkeiten des Budgets erforderlich und, dass er das Budget als Leistungsform anbietet und die bürokratischen Hürden zusammen mit dem Budgetnehmer überwindet.

8.4.3 Individuelles Erleben

Gesellschaftliche Zugehörigkeit und Selbstwertgefühl

"Es gibt mir das Gefühl, wieder zur Gesellschaft dazugehören" – so die Äußerung der Budgetnehmerin Mechthild M. im Interview (Ministerium für Arbeit und Soziales, 2007, S. 24). Jörg S. betont im Interview: "Ich habe das Gefühl, dass meine Arbeit dort geschätzt wird" und Mechthild M. sagt, "Das Budget für Arbeit gibt psychisch erkrankten Menschen die Chance, ihr Selbstwertgefühl wieder zu finden und zu stärken" (Ministerium für Arbeit und Soziales, 2007, S. 24).

Finanzielle Motivation

Die finanzielle Motivation wird von dem interviewten Budgetnehmer Jörg S. im Modellprogramm angesprochen, in dem er äußert, dass er im Budget für Arbeit "mehr Geld" verdient und er für sich das Ziel einer eigenen Wohnung hat (Ministerium für Arbeit und Soziales, 2007, S. 24).

8.4.4 Zusammenfassung der Gelingensfaktoren aus der Recherche

In der nachfolgenden Tabelle 3 werden die aus der Literatur herausgefundenen Gelingensfaktoren auf der Makro-, Meso- und Mikroebene zusammengefasst. Das Feld der Ergebnisse zeigt, dass die gesetzliche Absicherung mit der Rückkehrmöglichkeit in die WfbM und der Schaffung von flexiblen Arbeitsverhältnissen als förderlich für das Budget für Arbeit gesehen werden. Ebenso sind die Aufklärung, Beratung und Information Punkte, die mit zum Gelingen beitragen. Auf der arbeitsinhaltlichen und betrieblichen Ebene werden für einen erfolgreichen Übergang von Menschen mit Behinderungen in den allgemeinen Arbeitsmarkt vorgeschaltete Praktika zur Erprobung, ebenso wie die Betreuung und Begleitung auf der Arbeitsstelle, die tarifliche Entlohnung, die soziale Verantwortung des Arbeitgebers und die Kompetenz und das Wissen der Leistungsträger um die Möglichkeiten der Maßnahme im Budget für Arbeit zu den Gelingensfaktoren gezählt. Auf der individuellen Ebene sind mit der finanziellen Motivation, der gesellschaftlichen Zugehörigkeit und dem verbesserten Selbstwertgefühl die Gelingensfaktoren beschrieben.

Diese Auswertung zeigt, dass die individuelle Ebene, die am besten von den Menschen mit Behinderungen beschrieben werden kann, wenig beleuchtet ist und bestätigt den Entschluss in dieser Masterarbeit die Menschen mit Behinderungen im empirischen Teil in den Fokus der Untersuchung zu rücken. Weiterhin sind die Erkenntnisse aus den Literaturrecherchen in die Formulierung und Ausfertigung der Leitfadeninterviews und der Fragebogen eingeflossen.

Tabelle 3: Gelingensfaktoren aus der Literaturrecherche [eigene Darstellung]

Politischer und sozialgesetzlicher Rahmen

Arbeit, Akteure und betriebliche Struktur

Individuelles Erleben

Rückkehrmöglichkeit in die

Vorbereitende Praktika und ausgelagerte Arbeitsplätze

Gesellschaftliche Zugehörigkeit, Selbstwertgefühl und Wertschätzung

Flexible Arbeitsverhältnisse

Betreuung am Arbeitsplatz

Finanzielle Motivation

Tarifliche Entlohnung

Soziale Verantwortung des Arbeitgebers

Kompetenz des Leistungsträgers

Im Folgenden empirischen Teil soll es zum einen darum gehen, die aus dem Modellprogramm Budget für Arbeit, aus JobBudget und aus der Prognos Studie zusammengefassten Gelingensfaktoren zu bestätigen oder evtl. zu revidieren. Durch die Offenheit der Interviews ist der empirische Teil jedoch auch und vor allem darauf ausgerichtet "eigene" Gelingensfaktoren für den Übergang von Menschen mit Behinderungen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu finden.

9 Empirische Untersuchung

Der theoretische Teil dieser Arbeit befasst sich mit den inhaltlichen Voraussetzungen und gesetzlichen Rahmenbedingungen der Eingliederungshilfe und der Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderungen insgesamt und insbesondere auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Detaillierter eingegangen wird auf die Struktur im Eifelkreis Bitburg-Prüm, auf das Modellprogramm Budget für Arbeit und das Feld der Teilhabe am Arbeitsleben. Bei der Beleuchtung des Feldes wurde der Übergang Schule-Beruf, die Leistungsträger, die Unterstützer und die Voraussetzungen und die Merkmale für die Aufnahme in der WfbM näher untersucht.

Ziel ist es, aus unterschiedlichen Perspektiven eine Antwort auf die gestellte Forschungsfrage der Gelingensfaktoren für Menschen mit Behinderungen im Budget für Arbeit zu finden und somit Gelingensempfehlungen für die Menschen mit Behinderungen und die Akteure der Teilhabe am Arbeitsleben zu formulieren. Der Praxisteil verkennt dabei nicht, dass die Gelingensfaktoren nicht alleine zur Zielerreichung führen, sondern weitere Faktoren und auch äußere Einflüsse, wie beispielsweise tatsächlich vorhandene Arbeitsplätze oder Mobilität eine Rolle spielen. Diese sind nicht Gegenstand der Untersuchung.

Die bisherige Forschung zu dieser Thematik ist sehr begrenzt. Es liegen kaum Erfahrungswerte vor und die Einflussfaktoren für das Gelingen der Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sind nicht systematisch erfasst. Rheinland-Pfalz als das Bundesland mit vielen Persönlichen Budgets hat bisher hierzu keine Studien betrieben und ausschließlich quantitativ die Anzahl der Budgets für Arbeit in Rheinland-Pfalz und nur bis zum Jahre 2013 statistisch festgehalten. Die Tatsache, dass es kaum verfügbare Forschung und Wissen zum Thema Gelingensfaktoren für das Budget für Arbeit gibt, legt die Anwendung von qualitativer Sozialforschung nahe. Da nicht von einer Hypothese ausgegangen werden kann, ist ein offener und induktiver Prozess der empirischen Sozialforschung zu führen. Darunter ist die "systematische Erfassung und Deutung sozialer Erscheinungen" zu verstehen (Atteslander, Peter, 2000, S. 5). Ziel der qualitativen Sozialforschung und der Untersuchung in dieser Arbeit ist es, das Themenfeld mit seinen Facetten abzubilden (vgl. Witt, Harald, 2001). Die Forschungsschritte erfolgen entsprechend der Abbildung 8 in der zirkulär festgelegten Reihenfolge hintereinander: die Auswahl des Verfahrens, die Auswahl der Untersuchungseinheiten, die Datenerhebung und die Datenauswertung.

Abbildung 8. Schematische Darstellung der Forschungsstrategie [nach Witt 2001]

Grafik zum vorhergehenden Text.

Zirkuläre Strategie (qualitativ)

Zu Beginn der Exploration existierte ein ungefähres Vorverständnis, welches sich schrittweise im Untersuchungsprozess weiterentwickelt hat. So wurden aus den vorgenannten Projekten und Studien Gelingensfaktoren gefiltert, die als theoriengenerierend zu sehen sind, deduktiv in den Forschungsprozess einbezogen und im Rahmen der Datenerhebung kontinuierlich weiterentwickelt werden. Im Laufe der Untersuchung werden neue Anregungen gewonnen (so wurde bspw. im zweiten Schritt der Direktor einer Förderschule in den Interviewprozess mit aufgenommen).

Die Fragestellung wird aus mehreren Perspektiven in den Blick genommen, so sind die Budgetnehmer und Budgetnehmerinnen und die Experten sowohl der Ausgangspunkt als auch das Ziel der Untersuchungen (Mayring, Philipp, 2002).

Eine explorative Studie ist angebracht, da bisher zum Untersuchungsgegenstand "gar keine spezifischen Vermutungen über die soziale Struktur und die Regelmäßigkeiten sozialer Handlungen vorliegen" (Diekmann, Andreas, 2013, S. 33). In der explorativen Vorgehensweise finden qualitative Methoden Anwendungen und hierzu zählen qualitative Interviews mit ausgewählten Personen (ebd., S. 34).

9.1 Methodische Vorgehensweise und Erhebungsverfahren

Für die Datenerhebung wurden drei Befragungsformen für zwei unterschiedliche Beteiligungsgruppen gewählt. Als Befragungsform wurden die schriftliche Befragung per Post, das Interview in Form des persönlichen "Face-to-face"-Interviews und die schriftliche Befragung per Mail durchgeführt (Diekmann, Andreas, 2013, S. 437).

Interviews von Menschen mit Behinderungen und Experteninterviews

Alle Datenerhebungen, die im empirischen Teil dieser Arbeit geführt werden, können als Experteninterviews bezeichnet werden, da die Menschen mit Behinderungen Experten für ihre eigenen Angelegenheiten sind. Die im Folgenden benannten Experten sind sachkundige Personen, die im Feld der Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderungen ein spezifisches Fachwissen und unterschiedliche Feldzugänge haben. Für die schriftliche Befragung wurden alle Budgetnehmer im Eifelkreis Bitburg-Prüm mit geistiger, seelischer und körperlicher Behinderung angeschrieben. Die sich anschließenden drei Interviews wurden ausschließlich mit Menschen mit geistiger Behinderung geführt.

Für die Untersuchung in Form der Interviews wurde das Erhebungsinstrument des Problemzentrierten Interviews (PZI) ausgewählt. Diesem Erhebungsverfahren wurde der Vorzug gegeben, denn es "lässt den Befragten möglichst frei zu Wort kommen, um einem offenen Gespräch nahe zu kommen. Es ist aber zentriert auf eine bestimmte Problemstellung, die der Interviewer einführt, auf die er immer wieder zurückkommt" (Mayring Philipp, 2002, S. 67). Im Mittelpunkt der Untersuchung stehen die Aussagen der Budgetnehmer und Budgetnehmerinnen zu ihrem Werdegang und den Erfahrungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.

Die Vorgehensweise ist vor dem Hintergrund des befragten Personenkreises den Vorzug vor dem narrativen Interview zu geben, bei dem eine freie Erzählkompetenz unabdingbar ist. Der Interviewer hat bei der Methode des Problemzentrierten Interviews mehr Möglichkeiten bei interessanten Passagen oder bei Missverständnissen nachzufragen und spontan und flexibel zu reagieren. Diese Interviewform ist stärker strukturiert und durch die Anwendung eines Leitfadens gekennzeichnet. Durch die intensive Analyse der Thematik durch den Interviewer erstellt dieser den Leitfaden mit der Zielsetzung die erarbeiteten Bereiche im Interview anzusprechen. Auf den Freiheitsgrad der Person des Interviewten bezogen, ist es als offenes Interview zu bezeichnen und hinsichtlich des Interviewers als teilstandardisiert, wobei im Laufe des Interviews der Leitfaden durch den Interviewer genutzt wurde (Mayring, Philipp, 2002, S. 66).

In dem angewandten Problemzentrierten Interview müssen drei Prinzipien: die Problemzentrierung, die Gegenstandsorientierung und die Prozessorientierung gegeben sein, um das Verfahren als qualitativ auszuweisen. Problemzentrierung bedeutet, dass der Interviewer sich an einem gesellschaftlich relevanten Themen orientiert und diesbezüglich seine Fragen stellt. Im Rahmen der Gegenstandsorientierung kommt es auf die unterschiedliche Reflexivität des Interviewten an, die dem Interviewer hinsichtlich der Methode und des Verfahrens mehr Flexibilität ermöglicht. Gerade bei den Menschen mit geistiger Behinderung konnte im Interview festgestellt werden, dass eher unterstützende Nachfragen erforderlich wurden und der Narrationsfluss nicht ausgeprägt vorhanden war. Die Prozessorientierung hat den gesamten Forschungsablauf und das Vorverständnis im Blick und baut auf Vertrauen und Offenheit auf (Witzel, Andreas, 1982). Mayring ergänzt die Grundpositionen des personenzentrierten Interviews noch um eine viertes Merkmal der " Offenheit" des Interviewten (Mayring, Philipp, 2002, S. 68).

Für die Durchführung des Personenzentrierten Interviews nennt Witzel vier Instrumente, die im praktischen Teil dieser Arbeit eingesetzt werden: Kurzfragebogen, Leitfaden, Tonaufzeichnung des Gesprächs und Postskriptum (Witzel, Andreas, 1982).

Konstruktion des Leitfadens

Zur Erforschung der Untersuchung und für die Befragung der Gelingensfaktoren der Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt wurde als Instrument ein Leitfaden angewandt. Der Leitfaden begleitet "den Kommunikationsprozess als eine Art Hintergrundfolie", damit der Interviewer kontrollieren kann, ob die einzelnen Elemente im Gespräch behandelt wurden (Witzel, Andreas, 2000). Der Leitfaden ist eine Orientierungshilfe für den Interviewer und soll die Vergleichbarkeit der Interviews ermöglichen. Er ist offen gestaltet und lässt dem Interviewten freie Antworten. Es wurden zwei unterschiedliche Interviewleitfaden entwickelt: einmal für die Budgetnehmer und einmal für die Experten. Bei beiden Leitfaden wurden Hauptfragen und Unterfragen gewählt, wobei die Fragen so ausgerichtet sind, dass ein freies Erzählen erreicht werden sollte. Die Beschreibung der Befragten und der Interviews sowie die Strukturierung und die Themen der beiden Leitfaden werden nachstehend vorgestellt.

Beschreibung der Befragten und Erhebungsinstrumente

Im Eifelkreis Bitburg-Prüm sind 19 Personen im Budget für Arbeit. Zunächst wurden alle Budgetnehmer und Budgetnehmerinnen für Arbeit im Eifelkreis gebeten an der Befragung teilzunehmen. Diese Befragung war darauf ausgerichtet biografische Daten zu erheben und Antworten auf offene Fragen, z.B. Was freut Sie am meisten, seit Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sind? zu erhalten. Aus dieser Befragung werden die Daten ausgewertet und die Stichprobe für drei Interviews von Budgetnehmern ausgewählt. Alle Befragten haben eine Datenschutzerklärung unterschrieben.

9.2 Befragung der Budgetnehmer

Über die Arbeitgeber und die Institutionen und Werkstätten, die die Budgetnehmer kennen und begleiten, wurde die Befragung begonnen und die Fragebogen Budgetnehmer ausgeteilt. Dem Bogen waren ein Anschreiben mit Informationen zur Studie, eine Datenschutzerklärung und ein frankierter Rückumschlag beigefügt. Die Verteilung fand in der Zeit vom 28.10.2015 bis 10.11.2015 statt. Die ersten Rückläufe gingen ab 9.11.2015 per Post ein. Von den 19 Personen haben 17 den Fragebogen ausgefüllt, eine Person wollte nicht teilnehmen und eine Person hat nicht geantwortet. Die Rücklaufquote liegt bei ca. 90% und kommt nahe an eine Vollerhebung des Budgets für Arbeit für den Eifelkreis Bitburg-Prüm heran.

Fragebogen Budgetteilnehmer

Dieser Fragebogen, der teilweise als Kurzfragebogen für persönliche Daten wie Alter, Arbeitsstelle, Umfang und Dauer des Beschäftigungsverhältnisses, Schul- und Werkstattbesuch und Wohnsituation ausgelegt war, wurde im Laufe des theoretischen Teils der Untersuchung, um Fragen zu Unterstützungsleistungen und unterstützenden Personen, sowie weiteren Fragen ergänzt. Damit sollte den Befragten Gelegenheit gegeben werden, Indizien für Gelingensfaktoren aufzuzeigen.

Beschreibung interviewte Budgetnehmer

Face to face wurden drei Personen interviewt. Die Auswahl der Befragten erfolgte weder repräsentativ noch wurde eine Zufallsstichprobe gezogen. Auswahlkriterien stellten das Geschlecht, mit und ohne Werkstatterfahrung, mit und ohne Unterstützungsleistungen, verschiedene Anbieter in der Betreuung sowie der Zeitraum der Inanspruchnahme des Budgets. Ein nicht unwesentliches Kriterium für die Durchführung des Interviews war die sprachliche Ausdrucksfähigkeit der Budgetnehmer. Zwei der Interviews wurden in den Räumen des ZsL, Regionalstelle Bitburg, am 1.2.2016 durchgeführt. Das dritte Interview am 2.2.2016 erfolgte an der Arbeitsstelle der Budgetnehmerin. Zur Sicherung wurden die Interviews mit einem MP3-Gerät aufgenommen. Die schriftliche Einverständniserklärung der Interviewten liegt vor. Von den Interviews wurde im Anschluss auf der Basis der MP3-Aufnahme ein Postskriptum angefertigt.

Leitfaden für das Interview der Budgetnehmer

Die Personenzentrierten Interviews mit den drei Budgetnehmern wurden auf der Basis eines Leitfadens geführt. Zu Beginn des Interviews wurde die Frage nach der aktuellen Arbeitstätigkeit der Budgetnehmer gestellt. Dieser Einstieg wurde gewählt, um dem Interviewten Sicherheit zu geben, sich an die Interviewsituation zu gewöhnen und um einen Bereich zu wählen, in dem die Person Wissen hat. Mit zu diesem Komplex zählen die Fragen zum Übergang Schule-Beruf und zur beruflichen Biografie. Im nächsten Oberthema werden die Qualifikationen und die Stärken des Budgetnehmers ("Was können Sie besonders gut?") angesprochen. Der dritte Abschnitt befasst sich mit den Gelingensfaktoren, die sowohl in der Person des Budgetnehmers liegen können, als auch im beruflichen und privaten Umfeld, aber auch in strukturellen Gegebenheiten, bevor im vierten Teil die Ist-Situation der Arbeit in Verbindung mit den Kontextfaktoren, wie Arbeitgeber, Kollegen, finanzielle Situation, in den Fokus des Interviews rückt. Zum Abschluss wird der Blick des Interviewten in die Zukunft gerichtet mit der Aufforderung Wünsche zur Teilhabe am Arbeitsleben bzw. Verbesserungsvorschläge einzubringen.

9.3 Befragung der Experten

Die Experten sind Menschen, die im Umgang mit den Budgetnehmern oder über den Forschungsgegenstand besondere Erfahrungen haben (Atteslander, Peter, 2000, S. 152). In dieser Befragung sind Personen eingebunden, die in Organisationen, bei Leistungsträgern und Leistungserbringern und auf der politischen Ebene Wissen, Erfahrungen und Einflussmöglichkeiten auf die Gestaltung des Budgets für Arbeit haben. Für die Auswahl der Experten wurde zunächst das organisationelle Feld im Bereich der Teilhabe für Menschen mit Behinderungen im Eifelkreis Bitburg-Prüm und auf der Landesebene von Rheinland-Pfalz betrachtet. Neben den regionalen Leistungsträgern (Sozialamt in der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm und Rehaberatung der Agentur für Arbeit), den regionalen Anbietern bzw. Leistungserbringern (WfbM und ZsL, Regionalstelle Bitburg), dem Vertreter für den Bereich Übergang Schule-Beruf, der gleichzeitig Arbeitgeber einer Budgetnehmerin ist, ist die politische Ebene (Ministerium für Arbeit, Soziales und Demografie in Rheinland-Pfalz) und der frühere Beauftragte für die Belange behinderter Menschen in Rheinland-Pfalz vertreten. Die Experten wurden mittels eines offenen Leitfadeninterviews per Mail befragt. Sie wurden vorab telefonisch über das Forschungsvorhaben unterrichtet und um Teilnahme gebeten. Am 10.1.2016 wurden den Experten neben dem Anschreiben mit der Bitte um Teilnahme, der Leitfaden Interview Experten sowie die Datenschutzerklärung zugemailt.

Leitfaden zum Interview der Experten

Zu Beginn soll der Interviewte, seine Rolle und seine Funktion in Bezug auf das Modellprogramm Budget für Arbeit und die Fortführung des Budget für Arbeit erläutern. Im ersten Themenkomplex des Interviews wurde nach den Auswirkungen des Budget für Arbeit auf die Leistungen der Teilhabe am Arbeitsleben für die Menschen mit Behinderungen und die Institutionen gefragt. In Unterfragen wurde die Veränderung der Angebote und der Einrichtungen und im speziellen der WfbM durch das Budget für Arbeit angesprochen. Im zweiten Teil wurden die Gelingensfaktoren aus Sicht der Experten erfragt. Der nächste Interviewblock ist den Nachteilen des Budget für Arbeit gewidmet, bevor zum Schluss die Entwicklungsperspektiven des Budget für Arbeit allgemein und speziell im Eifelkreis aufgeführt werden. Schlussendlich wurden die Experten nach Möglichkeiten der Veränderung des Budgets gefragt.

Diese Form der schriftlichen Befragung wurde insbesondere aus Zeitgründen gewählt, da die Experten zeitlich sehr eingebunden sind und daher die Anzahl von acht face to face Interviews – auch wegen der räumlichen Entfernung in der zur Verfügung stehenden Zeit kaum möglich gewesen wäre. Die Gruppe der Experten ist für diese Form der Befragung geeignet, da sie sowohl hinsichtlich des Themas und im Umgang mit dem Instrument kompetent sind. Nachteilig ist, dass der Interviewer den Befragungsprozess nicht mehr kontrollieren kann (Atteslander, Peter, 2000, S. 147).

9.4 Auswertungsmethode

Die Auswertung der Daten erfolgt in zwei Bereichen. Die Informationen aus den Fragebögen werden in Teilen quantitativ ausgewertet und in Form der deskriptiven Statistik mittels Häufigkeitsverteilungen dargestellt. Für die Interviews und Teile der Äußerungen in den Fragebögen steht die qualitative Auswertung im Vordergrund. Dazu wird das Verfahren der Qualitativen Inhaltsanalyse nach Mayring angewandt (Mayring, Philipp, 2008).

Die drei Interviews in Form von MP3-Dateien werden im ersten Schritt transkribiert. Die wörtliche Transkription, die eine vollständige Textfassung des erhobenen Materials herstellt, ist die Grundlage für die "ausführliche interpretative Auswertung" (Mayring, Philipp, 2002, S. 89). Da das Hauptaugenmerk auf den inhaltlich-thematischen Aussagen liegt, wurden Sprechpausen und Floskeln und Äußerungen wie "ah", weggestrichen, der Dialekt wurde bereinigt, Satzbaufehler behoben und der Stil geglättet (Mayring, Philipp, 2002, S. 91).

Qualitative Inhaltsanalyse nach Mayring Auswertungsverfahren

Dieses Ablaufmodell wurde ausgewählt, da es als sozialwissenschaftliche Methode in Anlehnung an die nachstehend benannten Spezifika der Inhaltsanalyse, den in der Arbeit dargestellten sozialen Prozess am ehesten beschreiben und auswerten kann. Gegenstand der Inhaltsanalyse ist die Analyse von Texten, und zwar die fixierte, die in dieser Untersuchung in Protokollen, Fragebogen, schriftlichen Antworten und E-Mails festgehalten wird. Sie geht systematisch (im Gegensatz zum hermeneutischen Verfahren) vor und ist dadurch gekennzeichnet, dass sie nach expliziten Regeln (Regelgeleitetheit) abläuft. Die Systematik zeigt sich auch in der Theoriegeleitetheit, das heißt, dass sie an den Erfahrungen der Menschen mit dem untersuchten Gegenstand anknüpft. Als letzten Punkt der Inhaltsanalyse wird genannt, dass sie das Ziel hat "Rückschlüsse auf bestimmte Aspekte der Kommunikation" und "über Wirkungen beim "Empfänger"" zu ziehen (vgl. Mayring Philipp, 2008, S 12f).

Für den Interpretationsvorgang sieht Mayring drei Grundformen, auf die das Material angewandt werden kann: Zusammenfassung, Explikation und Strukturierung. Die Zusammenfassung reduziert das Material, erhält die wesentlichen Inhalte und nutzt die festgelegten Kodier- und Kontexteinheiten (Mayring, Philipp, 2002, S. 115). Der erste Schritt der Zusammenfassung ist die Paraphrasierung, der im zweiten Schritt die Generalisierung folgt. In dieser Phase der Auswertung werden die Paraphrasen auf ein Abstraktionsniveau verallgemeinert. In einem dritten Schritt werden die Paraphrasen übernommen, die als zentral wichtig gelten (=erste Reduktion). Als nächstes werden die Paraphrasen zusammengefasst (=zweite Reduktion). Am Schluss dieses Prozesses stehen komprimierte Aussagen, die das Kategoriensystem (=Strukturierung) bilden (vgl. Mayring Philipp, 2008, S. 61).

In der Phase der Explikation (auch als Kontextanalyse bezeichnet) wird zusätzliches Material an die interpretationsbedürftigen Textstellen herangetragen, "um die Textstelle zu erklären, verständlich zu machen, zu erläutern, zu explizieren" (Mayring, Philipp, 2008, S. 77 ff).

Die letzte Phase der qualitativen Technik bezeichnet Mayring mit Strukturierung. Dabei wird das Ziel verfolgt, "[...] bestimmte Aspekte aus dem Material herauszufiltern, [...]" (Mayring, Philipp, 2008, S. 58). Das Ziel in dieser Arbeit ist Gelingensfaktoren zu finden und Empfehlungen für einen erfolgreichen Übergang von Menschen mit Behinderungen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt im Budget für Arbeit zu erstellen.

Dieses Auswertungsverfahren ist geeignet, die beruflich bedingten Vorannahmen der Autorin dieser Untersuchung und die dadurch zum Teil vorhandenen "blinden Flecken" zu reflektieren und transparent zu machen.

10 Gelingensfaktoren im Budget für Arbeit aus verschiedenen Perspektiven

Zunächst werden die Gelingensfaktoren aus der Befragung der Budgetnehmer extrahiert. Dazu werden sowohl die Aussagen aus den drei Interviews als auch die Auswertungen aus den 17 Fragebogen herangezogen. Zum Teil sind dies qualitative, zum Teil quantitative Ergebnisse, sodass von Triangulation gesprochen werden kann (Fuchs-Heinritz, 2007, S. 675).

Zunächst werden die Gelingensfaktoren aus Sicht der Budgetnehmer dargestellt.

10.1 Gelingensfaktoren aus Sicht der Budgetnehmer

"Der Schritt auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sein zu dürfen, gibt mir ein besseres Gefühl so zu sein wie die anderen. Auch ein Gefühl der Selbständigkeit" (Person 2., Fragebogen).

Im Eifelkreis Bitburg-Prüm erhalten 19 Personen ein Budget für Arbeit (Stand: 30.11.2015; eigene Erhebungen). Die Fragebogen wurden von 17 Personen ausgefüllt.

Die Angaben aus dem Kurzfragebogen zu Alter der Befragten, Art des Betriebes, in dem sie beschäftigt sind, die Schule, die sie besucht haben und die Werkstatterfahrung werden in Tabelle 4 gelistet.

Sieben Personen wechselten unmittelbar von der Schule auf den allgemeinen Arbeitsmarkt, 10 Personen hatten Werkstatterfahrung mit unterschiedlicher Intensität, von zwei Wochen Praktikum über zweimal vier Wochen Praktikum bis zu 12 Jahren Arbeit in einer WfbM. In der letzten Spalte in Tabelle 4 ist festgehalten, seit wann die Budgetnehmer auf der Arbeitsstelle sind. Eine Teilnehmerin ist bereits seit 2007 auf der jetzigen Arbeitsstelle im Budget für Arbeit.

Tabelle 4: Teilnehmer am Fragebogen Budgetnehmer

Teilnehmer

Alter

Schulart

WfbM Besuch/ Dauer

Arbeitsstelle seit …

Person 1

22

Förderschule G

2 Jahre

2014

Person 2

24

Förderschule G

Nein

2010

Person 3

48

Oberschule

2 Jahre

2013

Person 4

22

Förderschule

Nein

2013

Person 5

26

Förderschule L

Nein

2014

Person 6

23

Förderschule G

2 Wochen Praktikum

2011

Person 7

26

Förderschule G

8 Wochen Praktikum

2009

Person 8

23

Förderschule G

Nein

2013

Person 9

27

??

Nein

2015

Person 10

58

Handelsschule

1 Jahr

2011

Person 11

36

Hauptschule

4 Jahre

2015

Person 12

24

Förderschule L

Nein

2012

Person 13

22

Förderschule L

Nein

2012

Person 14

29

Förderschule L

3 Jahre

2014

Person 15

40

Berufsschule

2 Jahre

2007

Person 16

36

Förderschule G

12 Jahre

2014

Person 17

28

Förderschule G

3 Monate ?

2009

Die in dieser Tabelle unterstrichenen Personen sind für das face-to-face Interview ausgewählt worden und werden mit Person A, B oder C anonymisiert dargestellt. Die Kennzeichnung der Budgetnehmer mittels Fragebogen wir mit Person 1–17 gekennzeichnet.

Die Mehrzahl der rückgemeldeten Teilnehmer im Budget für Arbeit, ist männlich. Dies korreliert bzw. geht zahlenmäßig noch über die Prognos Studie hinaus, in der zur allgemeinen Inanspruchnahme des Persönlichen Budgets festgestellt wurde, dass Männer mit einer Quote von 57% das Persönliche Budget häufiger nutzen (Bundesministerium für Arbeit und Soziales, 2012, S. 24). Im Budget für Arbeit im Eifelkreis Bitburg-Prüm sind 76% Budgetnehmer und 24% Budgetnehmerinnen.

Das Durchschnittsalter der teilnehmenden Personen liegt zum Zeitpunkt der Erhebung bei 30,2 Jahren. Der Großteil der teilnehmenden Personen befindet sich in der Altersklasse der 21–25 Jährigen. Ein Erklärungsansatz hierfür könnte daran liegen, dass die Übergangsquote von der Schule ins Budget für Arbeit höher ist als der Übergang von der WfbM und, dass es sich um ein relativ neues Modell handelt. In der Prognos Studie lag das Durchschnittsalter der Budgetnehmer bei 38 Jahren (Bundesministerium für Arbeit und Soziales, 2012, S. 49). Weiterhin ist aus den Ergebnissen des Fragebogens erkennbar, dass 88% der Teilnehmer an 5 Tagen in der Woche arbeiten, lediglich zwei Budgetnehmer sind teilzeitbeschäftigt (3 bzw. 4 Tage).

Zur Wahrung der Anonymität der befragten Personen, werden die Menschen, die face-to-face interviewt wurden, im Folgenden mit Person A, B und C bezeichnet. Die Kürzel, die für die Menschen angewandt wurden, die den Fragebogen beantwortet haben, sind Tabelle 4 (Spalte: Teilnehmer) zu entnehmen.

Um eine Vergleichbarkeit der Auswertungen aus den Befragungen der Budgetnehmer herzustellen, erfolgt die Kategorisierung in Anlehnung an die aus der Literatur abgeleiteten Gelingensfaktoren in Tabelle 3.

10.2 Politischer und sozialgesetzlicher Rahmen

Zu den Gelingensfaktoren auf der politischen und sozialgesetzlichen Ebene wurden von den Budgetnehmern weder in den Ausführungen des Fragebogens noch in den Interviews Aussagen getätigt. Auch die in der Vorannahme – und besonders im Handbuch des Modellprogramms Budget für Arbeit – hervorgehobene Rückkehrmöglichkeit in die WfbM wurde von den Budgetnehmern nicht thematisiert.

"Ne! Da geh ich nie hin" (Person C). Die Aussagen der Budgetnehmer, dass sie die Rückkehr oder die Aufnahme in die WfbM vehement ablehnen, fallen in die individuelle Kategorie. Sie werden der Selbstbestimmung und dem Wunsch- und Wahlrecht der Teilhabeleistung zugezählt und nicht der politischen und sozialgesetzlichen Rahmung.

Eine Erklärung, dass die Befragten auf der Makroebene keine Faktoren benennen, könnte darin liegen, dass sie die gesetzlichen Bedingungen als selbstverständlich bewerten und insoweit für sie offensichtlich kein Ergänzungsbedarf besteht. Möglich ist ebenfalls, dass sie durch das Umfeld und durch die Institutionen informiert wurden, sodass sie die sozialpolitischen Möglichkeiten als ausreichend empfinden und nicht weiter hinterfragen.

10.3 Arbeit, Akteure und betriebliche Struktur

In dem Fragebogen wurde nach der Betriebsgröße gefragt, in denen die Budgetnehmer arbeiten. Es stellt sich heraus, dass 46% der Teilnehmer des Budgets für Arbeit in einem Kleinbetrieb bis zu 5 Mitarbeiter beschäftigt sind und lediglich 23% in Betrieben über 50 Mitarbeitern. Die restlichen 31% führen das Budget für Arbeit in Betrieben zwischen 20–50 Mitarbeitern aus. Zum Vergleich stellt sich die Größenordnung der Werkstätten für Menschen mit geistiger Behinderung im Eifelkreis Bitburg-Prüm wie folgt dar: Am Standort Gerolstein sind 212 behinderte Menschen beschäftigt, in Hermesdorf 200, in Weinsheim 113 und in Neuerburg (Hotelbetrieb) 18 Mitarbeiter (Stand: 25.04.2016). Damit ist der überwiegende Teil der Budgetnehmer in kleineren Betrieben als der WfbM beschäftigt sind.

Helfertätigkeiten – Nischenarbeitsplätze

Die genannten Tätigkeiten der Personen im Budget für Arbeit lassen sich grob in folgende Tätigkeitsfelder unterscheiden:

Tabelle 5: Tätigkeitsfelder aus Fragebogen Budgetnehmer

Tätigkeitsfelder

Tätigkeit

Reinigungstätigkeiten

Straße kehren, Müllbeseitigung, an Autos schaffen

Hausmeister Hilfstätigkeiten

bei Reparaturen helfen, Mithilfe Montage, Geräte warten

Gartenarbeiten

Rasenpflege, Arbeit mit dem Freischneider, Grünarbeiten

Pflegerische Tätigkeiten im sozialen Bereich

Seniorenbetreuungsgruppen, Hilfe bei der Essensausgabe

Hauswirtschaftliche Tätigkeiten

Schäl- und Schneidarbeiten, Vorbereitungen Salate und Soßen, Frühstück herrichten

Lagertätigkeiten

Getränkeautomat auffüllen

Büroarbeiten

Helfende Tätigkeiten

Kundendienst

Anlieferung Getränke, Veranstaltungsvorbereitung, Einkaufsdienste, Botengänge

Tierpflege

Füttern, Eier sammeln

Es ist demnach erkennbar, dass die Tätigkeitsbereiche und Tätigkeitsfelder sehr unterschiedlich sind. Auffallend bei diesen Aufzählungen ist, dass der überwiegende Teil der Tätigkeiten aus handelnden Aufgaben besteht. Die meisten Nennungen finden sich im Bereich Reinigungstätigkeiten, Hausmeister Hilfstätigkeiten sowie Gartenarbeiten wieder. Die Aufzählungen lassen Rückschlüsse zu, dass es sich bei den genannten Tätigkeiten und Tätigkeitsfeldern um sogenannte Nischenarbeitsplätze handelt.

Mobilität

Anders als bei den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, bei denen die Beförderung von der WfbM organisiert wird, nutzen die Teilnehmer des Budgets für Arbeit öffentliche Verkehrsmittel, Mitfahrgelegenheiten oder fahren zum Teil mit dem eigenen Auto zur Arbeitsstelle.

Abbildung 9. Übersicht der Anfahrt zur Arbeitsstelle aus Fragebogen Budgetnehmer [eigene Darstellung]

Kreisdiagramm: Anfahrt per Bus 18%, per Auto 29%, zu Fuß 29%, per Fahrrad
                     12%, per Roller 6% und 6% wird gefahren.

Arbeitsstelle und Entfernung zum Wohnort werden in den Interviews thematisiert. Eine Teilnehmerin ist in die Nähe der Arbeitsstelle gezogen und sagt: "Und ich hab nur zwei Minuten bis zur Arbeit" (Person 9, Fragebogen). Zum Erlangen der eigenständigen Mobilität im Flächenkreis Bitburg-Prüm und für die Fortbewegung ist der Führerschein eine wesentliche Grundlage. Einige Budgetnehmer besitzen bereits den Führerschein und zum Teil auch ein Auto, andere bereiten sich vor den Führerschein zu erwerben. Person A sagt im Interview "Ich mach Mofa".

Vorbereitende Praktika und Kennenlernen der Arbeitsstelle

Für das Kennenlernen der Arbeitsstellen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt waren Leistungserbringer (Integrationsmanagement der WfbM, ZsL, Regionalstelle Bitburg-Prüm), die Schulen, der Sozialhilfeträger, in einem Fall der Vater und bei einer Person die eigene Initiative zielführend. Bei drei Personen erfolgte das Kennenlernen der Arbeitsstelle über ein Praktikum, davon waren zwei Schulpraktika. Sieben spätere Teilnehmer des Budgets für Arbeit wurden über ZsL vermittelt. Fünf Menschen wurden von dem Integrationsmanagement der WfbM bei der Suche nach der Arbeitsstelle unterstützt und bei zwei Personen war der Sozialhilfeträger tätig.

In den drei Interviews wurde geäußert, dass in einem Fall die WfbM die Informationen über das Budget für Arbeit gegeben hat, und die beiden übrigen Personen erhielten die Informationen über ZsL, Regionalstelle Bitburg.

Betreuung am Arbeitsplatz

"Es braucht eine Bezugsperson auf der Arbeit" (Person 1, Fragebogen).

Bei dem Thema Unterstützung auf der Arbeitsstelle sind zwei verschiedene Positionen angeführt worden. Einmal geht es darum, durch wen die Unterstützung erfolgt und zum anderen für was und bei welchen Inhalten diese benötigt wird.

Die Betreuung erfolgt zum Teil in Form des Jobcoachings oder auch zur Krisenintervention und für Absprachen zwischen Budgetnehmer und Arbeitsstelle. Zum einen ist es die Betreuung und das Coaching unmittelbar in der Übergangsphase, zum anderen als dauerhafte Begleitung. Die zusätzlichen Betreuungsleistungen durch die Dienste und Organisationen wurden überwiegend nur in dem ersten Jahr der Arbeit gewährt und anschließend haben die Kollegen im Betrieb die Unterstützung übernommen.

33% der befragten Teilnehmer benötigen oder erhalten keine Betreuung mehr. 53% werden 0–2 Stunden pro Woche betreut. Ein Teilnehmer wird 2–4 Stunden betreut und ein weiterer 6 Stunden pro Woche. Auf die Frage, durch wen die Teilnehmer die meiste

Unterstützung erhalten, antwortet die Mehrzahl (59%) durch einen Arbeitskollegen. 9% der Befragten werden aktuell durch ZsL betreut und unterstützt und 32% durch den Chef bzw. die Chefin. Person A hatte zu Beginn der Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eine Unterstützung in Form des Coaching. "Ja Anfang an kamen hier welche gucken und jetzt, seit ich da arbeite, nicht mehr" (Person A).

Bei den Arbeitsinhalten geht es insbesondere um die konkrete Anleitung, die Einteilung und Strukturierung der Arbeitsabläufe. In den Interviews wurde von den Befragten angeführt, dass sie einige Tätigkeiten nach Anleitung, andere selbständig erledigen (Person A: "Und ja und dann darf ich halt mal Pudding kochen ganz alleine und jo."). Der Tagesablauf ist strukturiert und bei Unsicherheiten oder wenn der Budgetnehmer keine Arbeit hat, fragt er welche nach. Die Abgrenzung zu Klienten und das Erkennen des Arbeitsauftrages sind präsent. "Ja, da sind auch welche die kommen halt zu mir und wollen halt was haben. Und ich darf das nicht." (Person A).

Soziale Verantwortung des Arbeitgebers/der Kollegen

Auf die konkrete Frage, wobei der Chef die Budgetnehmer unterstützt, wurden die arbeitsstrukturellen Aufgaben, wie Einweisung, Verwaltungsangelegenheiten und konkrete Anleitung benannt. Daneben wird der Chef auch genannt, als derjenige der bei Stresssituationen, bei Problemen mit Kollegen oder Kunden, bei Missverständnissen und Konflikten hilft. Bei einem Budgetnehmer hat der Chef im privaten Bereich bei der Wohnungssuche geholfen. Die meiste Unterstützung erfahren die Budgetnehmer im Arbeitsalltag durch Kollegen, durch den Chef und durch ZsL, Regionalstelle Bitburg. Bei dem Begriff Chef ist auch gelegentlich der direkte Vorgesetzte, z.B. beim Hausmeistergehilfen der Hausmeister gemeint.

Berufliche Qualifikation

Weiterbildung und Bildung ist für die interviewten Teilnehmer ein wichtiger Aspekt. Zum einen antwortet Person C auf die Frage, warum er es auf den allgemeinen Arbeitsmarkt geschafft hat, damit, dass sie (Anmerkung: Anbieter) mit ihm viel gelernt und ihm viel beigebracht haben und hebt damit hervor, dass Lernen und Wissensvermittlung einer der Gelingensfaktoren ist. C nennt ebenfalls das Kriterium der Leistung, in dem er formuliert, dass man es schafft, wenn man viel Arbeit macht und als Tipp für andere: "Die auch ihr Bestes tun."

Person A führt bei den Wünschen an, eine Ausbildung zu machen, relativiert die Aussage jedoch, indem sie anfügt, dass sie "Schwächen habe." Sie hat dennoch den Wunsch "so andere Sachen noch dazu lernen und ja" (Person A).

Familiäre Unterstützung

"Gut. Gut, ich hab ja meine Eltern, wenn was ist" (Person B).

Die Eltern sind bei den interviewten Personen in der Aufzählung der Unterstützer mit zu benennen, ob als Gesprächspartner oder, dass sie bei Streit und Stress helfen und in der Freizeit begleiten.

10.4 Individuelles Erleben

Einen Hinweis auf die Gelingensfaktoren auf der persönlichen Ebene geben die Antworten auf die Frage: „Was freut Sie am meisten seit sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sind?“. Die Antworten sind vielsichtig und zeigen unterschiedliche Begründungen und Motivationsebenen.

Gesellschaftliche Zugehörigkeit und Selbstwertgefühl

"Dass ich gut integriert bin" (Person 14, Fragebogen).

Die soziale Motivation und die gesellschaftliche Teilhabe, die über die Arbeitsstelle erreicht wird, werden in Verbindung gebracht mit Äußerungen wie "Selbständigkeit" und "Unabhängigkeit". Maßgeblich ist das "Gefühl der Selbständigkeit" und damit einhergehend die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Über die Arbeit bilden sich Kontakte und diese Kontakte mit Menschen werden angesprochen. Ein Teilnehmer führt dazu an, dass es ihn freut, dass er "positive Rückmeldungen soz. Umfeld" erhält (Person 16, Fragebogen).

Im sozialen Bereich schätzen die Budgetnehmer, dass sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt im Vergleich zur WfbM mehr Kontakte mit anderen Menschen und Kunden haben und "besser am normalen Leben teilhaben". Eine Person gibt an "weniger Kontakte" zu haben, wobei sich aus der Antwort nicht erschließt, ob es für sie negativ oder positiv zu werten ist. Was die Tätigkeit als solches angeht, wird betont, dass der Arbeitsweg kürzer ist, was bedeutet, dass Wohnort und Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt identisch sind und dass die Arbeit "mehr Spaß" macht. Die Kollegen und ein kleineres Team sind positive Kriterien für den allgemeinen Arbeitsmarkt. Eine Person bringt den Inklusionsaspekt auf den Punkt, in dem sie von "Normalität" und "Arbeitnehmerstatus" spricht. Person B sagt, dass sie "[...] andere Kollegen als in der Werkstatt...." [hat].

In diesem Kontext ist ebenfalls die Einschätzung der Budgetnehmer der Selbständigkeit zu nennen, die sowohl hinsichtlich der Arbeitsaufträge als auch mit Blick auf den Alltag insbesondere in den Fragebogen aufgeführt wird. "Ich kann draußen arbeiten, ich kann selbständig leben, verdiene viel mehr Geld, kann in Urlaub fahren, kann mir in meiner Freizeit etwas leisten" (Person B., Fragebogen).

Bedeutung von Arbeit

" Das sich eine Arbeit habe, die mir gut gefällt" (Person 14, Fragebogen).

Bei einigen Teilnehmern ist es die Arbeit als solche, die genannt und positiv beurteilt wird. "Also, ich bin froh, dass ich die Arbeit hier hab" (Person B) oder "weil ich arbeiten will" (Person A).

Einige Teilnehmer führen an, dass es sie freut "eine Arbeitsstelle" oder "eine Arbeit" zu haben", die Spaß macht" (Person 17, Fragebogen) und "endlich eine ordentliche Arbeit" (Person 11, Fragebogen) zu haben. Damit wird auch der Stellenwert der Arbeit als solches sehr deutlich und die Tatsache, dass Selbstverwirklichung durch Arbeit für die befragten Menschen eine Rolle spielt. Wichtig ist den Teilnehmern ebenfalls, was sie arbeiten, also die arbeitsinhaltliche Motivation. Die Teilnehmer freuen sich über abwechslungsreiche und vielseitige Arbeit sowie mehr Flexibilität aber auch über den Umfang (mehr) an Arbeit.

Die Selbstbestimmung, explizit, dass der Teilnehmer bestimmen kann, wann er Urlaub macht, ist für eine Person ein Kriterium, das für den allgemeinen Arbeitsmarkt spricht (Person 8, Fragebogen)

Finanzielle Motivation

"Mit mehr Geld verdienen" (Person C).

Die finanzielle Motivation ist in den Antworten der Budgetnehmer sehr präsent und dominant und wird zum Teil mehrfach angesprochen, was die Bedeutsamkeit unterstreicht. Es ist zum einen die Tatsache, dass die Budgetnehmer eigenes Geld verdienen, sodass eine Person äußert: "und ein gutes Gehalt zu haben" (Person 11, Fragebogen) und damit die Höhe des Gehaltes angesprochen wird, bis zur Äußerung " ein angemessenes Gehalt für meine Arbeit" (Person 4, Fragebogen). In dieser letzten Aussage könnte auch die Wertschätzung der Arbeit durch das entsprechende Gehalt herausgelesen werden. Mit dem Gehalt können die Budgetnehmer – und das äußern fünf Personen, sich etwas leisten. Auch in den Interviews ist die finanzielle Motivation prägend und wird damit verbunden, dass man sich mit dem Geld etwas "leisten" kann. Eine Budgetnehmerin sieht im Budget auch die finanzielle Absicherung für später, damit sie für sich selbst sorgen kann, wenn die Eltern nicht mehr da sind (Person A).

Statusmotivation: Sich etwas leisten können

"Dass ich mir eine eigene Wohnung leisten kann" (Person 6, Fragebogen).

Das "Leisten einer eigenen Wohnung" (Person 9, Fragebogen) ist den Befragten wichtig. Gerade die eigene Wohnung und die Tatsache sich diese leisten zu können, wird von mehreren Teilnehmern genannt. Dies kann für einen gewissen Status der Eigenständigkeit und auch der Unabhängigkeit und damit des Selbstwertgefühls stehen.

59% der befragten Personen wohnen alleine und 41% bei den Eltern. Hingegen ist kein Budgetnehmer in einer stationären Wohnform untergebracht. Bei den Werkstattmitarbeitern leben von 421 Personen 127 Menschen im stationären Bereich und 294 Personen wohnen zusammen mit Familienangehörigen, im betreuten Wohnen oder alleine (Quelle: eigene Erhebungen).

Die Tatsache selbst eine eigene Wohnung zu finanzieren, ist für vier Budgetnehmer ein wichtiger Faktor, der für den allgemeinen Arbeitsmarkt spricht und bei zwei Personen ist es das Auto und eine Person nennt den Führerschein. Diese Aussagen werden in den Interviews gefestigt und ergänzt um weitere Güter, wie in Urlaub fahren, Bekleidung kaufen, Sprit, ein neues Auto und ganz allgemein gut leben können. Zum Kontext Urlaub fahren, werden als Beispiel ein Musical Besuch in Berlin oder Wunsch eine Flugreise zu machen, genannt (Person A).

Charakterliche Eigenschaften

Im Vergleich zur Schule sagt Person A, dass sie schüchtern gewesen sei und "jetzt bin ich dann halt. Erzähle ich auch halt ein bisschen [...]", womit sie ihre Entwicklung und das gewonnene Selbstbewusstsein zum Ausdruck bringt.

Auf die Frage, was man Besonderes mitbringen muss für den allgemeinen Arbeitsmarkt führen zwei Personen "Mut" an und eine Person bezeichnet es mit Charakter. Diese Aussage über die erforderliche Eigenschaft deckt sich mit den Ergebnissen der Prognos Studie, in der als Hemmnis gesehen wird, dass "Zum Teil fehle es an Mut, um mit dem Persönlichen Budget mehr Verantwortung für das eigene Leben zu übernehmen" (Bundesministerium für Arbeit und Soziales, 2012, S. 58).

Die vorgenannten Gelingensfaktoren zeigen Parallelen mit Untersuchungsergebnissen einer Studie von Jochen Friedrich, in der er Menschen mit geistiger Behinderung im Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt interviewt hat. Auch diese Menschen empfanden die Vergütung in der WfbM als nicht ausreichend und waren an der Verbesserung ihrer wirtschaftlichen Situation interessiert. Ähnlich wie die Budgetnehmer, die für diese Masterarbeit interviewt wurden, äußerten die Studienteilnehmer von Friedrich keine eigenen Zukunftsvisionen (Friedrich, Jochen, 2006).

10.5 Subjektivierung

Von den persönlichen Eigenschaften wird die Selbsteinschätzung der Menschen – auch in Bezug auf ihre Fähigkeiten – beleuchtet. Person B. spricht im Interview an verschiedenen Stellen davon, dass sie keine guten Schulnoten gehabt hätte und sie somit eine Helferinnenausbildung gemacht hat, die sie im Weiteren als Arbeiten im Beruf, was ihr wichtig ist, bezeichnet. Von sich sagt sie, dass sie eine Lernbehinderung habe. Person B. sieht für sich nicht die Möglichkeit einer Ausbildung, weil sie "ein bisschen Lernb., also so Schwächen habe".

Weiter spricht Person B. davon, dass die Werkstatt eine ganz andere Arbeit "wie in meinen Beruf" ist. Sie führt an, dass in der WfbM "sind Behinderte" und identifiziert WfbM mit dem Begriff-Behinderung. Sie betont für sich, dass sie "ne Lernbehinderung hab". Sie gehöre nicht in die WfbM, sie gehöre auf den normalen Arbeitsmarkt, da sie für eine "Behindertenwerkstatt nicht geeignet" ist. Befragte A, die keine Werkstatterfahrung hat, bezeichnet die Mitarbeiter in einer WfbM mit "die sind nicht so schnell" oder mit "Leute, die nicht so können". Die so Behinderungen haben und auf der anderen Seite ist halt normal – wie arbeiten". Damit kommt die Sichtweise von Person A zum Ausdruck, die die Positionen WfbM und allgemeiner Arbeitsmarkt kontrastiert. Person C sieht die WfbM ebenfalls als Ort für behinderte Menschen an.

Diese Aussagen in den Interviews erinnern an die Feststellungen von Friedrich. In seiner Studie konstatierte er, dass die Teilnehmer ihre eigene Leistungsfähigkeit besser einstuften, als das, was in den WfbM gefordert wurde und die Personen sich davon distanziert haben, behindert zu sein (Friedrich, Jochen, 2006).

Kommunikatives Freizeitverhalten

Es stellt sich die Frage, ob die Menschen, die den Weg in die allgemeine Arbeitswelt geschafft haben, ihre Freizeit eher inklusiv oder solitär und damit für sich alleine verbringen.

Sieben Personen führen an in ihrer Freizeit eher alleine etwas zu unternehmen, wie z.B. Angeln, Fahrrad fahren, Spazieren gehen und Lesen. Die verbleibenden zehn Teilnehmer verbringen ihre freie Zeit in Gesellschaft. Am häufigsten genannt wird: sich mit Freunden treffen und Vereine, wie Feuerwehr, Musikverein, Karnevalsverein und Wochenendausflüge mit Vereinen. Mehrfach wurde auch Fußball und Fußballspielen genannt, aber auch Computerspiele, Kochkurs und praktische Tätigkeiten wie Haushalt, Einkaufen, Backen und Kochen. Das Freizeitverhalten der Budgetnehmer ist sehr vielseitig und häufig auf Kommunikation und Unternehmungen mit anderen Personen ausgerichtet, sodass das kommunikative Freizeitverhalten als Kategorie aufgenommen wird.

10.6 Zusammenfassung der Gelingensfaktoren aus Sicht der Budgetnehmer

Die Zusammenfassung der Antworten und die Kategorisierungen zeigen, dass die Budgetnehmer keine Aussagen zu den politischen und gesetzlichen Rahmenbedingungen getroffen haben. In der Oberkategorie Arbeit und Arbeitsinhalte waren die Gelingensfaktoren zum Teil synonym mit den Kategorien aus dem Vorverständnis – ergänzt um die Ausführungen zur Mobilität und den damit verbundenen Möglichkeiten des Erreichens der Arbeitsstelle. Die Art der Tätigkeiten im Helferbereich wird als Gelingensfaktor thematisiert. Familiäre Unterstützung wird auf der Ebene der Arbeitsstelle eingeordnet, ist jedoch ebenfalls für die eigenständige Lebensweise wichtig. Auf der individuellen Ebene sind die Erkenntnisse aus den Befragungen der Budgetnehmer sehr vielschichtig und gehen weit über die Vorannahmen hinaus. So werden auf dieser Ebene die Statusmotivation, die charakterlichen Eigenschaften wie Mut und das eigene Empfingen und der Standpunkt zu Behinderung genannt, ebenso wie die Handlungsfähigkeit. Nachfolgend sind die von den Budgetnehmern genannten Gelingensfaktoren in Tabelle 6 zusammengefasst.

Tabelle 5: Tätigkeitsfelder aus Fragebogen Budgetnehmer

Politischer und sozialgesetzlicher Rahmen

Arbeit, Akteure und betriebliche Struktur

Individuelles Erleben

Helfertätigkeit und Nischenarbeitsplätze

Gesellschaftliche Zugehörigkeit, Selbstwertgefühl und Selbstbestimmung

Mobilität

Finanzielle Motivation

Vorbereitende Praktika und Kennenlernen der Arbeitsstelle

Statusmotivation

Betreuung am Arbeitsplatz

Charakterliche Eigenschaften

Soziale Verantwortung des Arbeitgebers/ Kollegen

Subjektivierung

Berufliche Qualifikation

Kommunikatives Freizeitverhalten

Familiäre Unterstützung

Schwierigkeiten

Auch wenn diese Arbeit grundsätzlich auf die positiven Aspekte ausgerichtet ist, haben sich auf die Frage an die Budgetnehmer, inwiefern es im Budget für Arbeit Probleme gibt, drei Bereiche herausgebildet, die von ihnen negativ bewertet wurden. Darunter fallen zum einen die eigenen Fähigkeiten, wie z.B. die eigene Hektik oder fehlende Schnelligkeit sowie mangelnde Konzentration. Ein weiterer Bereich der Probleme bereitet, ist das soziale Miteinander, wobei Überreaktion oder Nähe und Distanz ein Problem darstellen. Aber auch die betrieblichen Strukturen, wie zu lange Arbeitszeiten und Überstundenausgleich, sowie kleines Team und fehlende Bezugsperson wurden thematisiert.

Der zweite Teil der Befragung richtet sich an Experten aus dem Feld der Teilhabe am Arbeitsleben. Es wird untersucht, inwieweit die Experten die Gelingensfaktoren aus Sicht der Budgetnehmer bestätigen, ergänzen oder als nicht relevant ansehen und ob Parallelen zur Vorannahme bestehen.

10.7 Gelingensfaktoren aus Sicht der Experten

In der Tabelle 7 werden die interviewten Experten sowie ihre derzeitige Funktion und die Rolle, die sie im Prozess des Budgets für Arbeit haben dargestellt. Zur Gewährleistung der Anonymität wurden sie im Text mit Experte 1 bis Experte 8 zitiert, wobei die Reihenfolge 1–8 nicht der Reihenfolge in Tabelle 7 entspricht, sondern frei gewählt wurde (Anhang 1 bis 8).

Tabelle 7: interviewte Experten und ihre Rolle im Budget für Arbeit [eigene Darstellung]

Funktion

Rolle im Budget für Arbeit

Rehaberater der Agentur für Arbeit; betreut Werkstätten für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen und Mitglied im Fachausschuss

Bei der Implementierung des Modellprojektes Budget für Arbeit als Vertreter der Regionaldirektion Rheinland-Pfalz/ Saarland der Bundesagentur tätig

Zentrale Dienste eines Anbieters; Fachbereichsleitung Psychiatrische Dienste

Umsetzung des Budget für Arbeit in der Einrichtung und auf Trägerebene forciert; Schaffung eines Integrationsmanagement seit 2006

Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie, Rheinland-Pfalz und zuständig für die Eingliederungshilfe und das Budget für Arbeit

Umsetzung des Budgets für Arbeit in Rheinland-Pfalz in die Praxis und die Weiterentwicklung; Sorge zu tragen, dass eine bundeseinheitliche Rechtsgrundlage für diese Leistungsform geschaffen wird

Geschäftsführer einer WfbM

Budget für Arbeit von Anfang an positiv begleitet

Sachbearbeiterin beim örtlichen Sozialhilfeträger ˗ zuständig für das Budget für Arbeit

Ansprechpartnerin für Leistungsempfänger, Arbeitgeber, Leistungsanbieter; Zuständig für Informationen und Bekanntmachung des Budgets für Arbeit im Eifelkreis Bitburg-Prüm

Landesbeauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderungen 2008 bis 2012; Koordinator der Kampagne für ein gutes Bundesteilhabegesetz

Eingesetzt für die Umsetzung des Budget für Arbeit in Rheinland-Pfalz; Einsatz für die bundesweite Einführung des Budget für Arbeit und Verankerung im Bundesteilhabegesetz

Leiterin der Regionalstelle des Zentrum für selbstbestimmtes Leben im Eifelkreis Bitburg-Prüm

Umsetzung Budget für Arbeit in der Modellphase; Teilnahme am Modell JobBudget; Engagement für das Budget für Arbeit in Zeitungsartikeln, Fernsehbeiträgen, fachlicher Austausch auf Bundes- und Landesebene; Vorstellung des Budget für Arbeit vor dem hessischen Landeswohlfahrtsverbandes und Vertretern der Landtagsfraktion

Schulleiter Förderschule mit den Schwerpunkten G, L und S

Arbeitgeber von Menschen mit Behinderungen, unter anderem im Budget für Arbeit

Die Experten werden mit Experte 1–8 zitiert. Die Reihenfolge der Ziffern entspricht nicht der obengenannten Anordnung.

Zur Vergleichbarkeit der Befragungen untereinander und mit den Vorannahmen werden die von den Experten benannten Gelingensfaktoren in die bisher verwendeten drei Ebenen gegliedert. Als erstes wird die Makroebene der sozialplanerischen und gesetzgeberischen Ebene dargestellt. In diesem Bereich waren die Ausführungen der Experten sehr differenziert und ausführlich. Dies könnte damit zusammenhängen, dass die Experten auf diesen Ebenen agieren und Einfluss auf die Rahmenbedingungen für das Budget für Arbeit ausüben, damit die Umsetzung gelingt.

10.8 Politischer und sozialgesetzlicher Rahmen

Die Experten sehen in dem Budget für Arbeit eine Alternative zur Beschäftigung in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen. So ist das Budget nach Ansicht einer interviewten Person eine "echte Alternative" zur "lebenslangen" WfbM (Experte 8, S. 2) und gibt die Möglichkeit den Arbeitsplatz frei zu wählen (Experte 7, S. 5). Somit schließt das Budget für Arbeit "die Lücke zwischen Werkstatt und Einsatz am ersten Arbeitsmarkt bestmöglich [...]" (Experte 5, S. 1) und dass mit dem Budget für Arbeit Menschen mit Behinderungen die Tür zu einer Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und zur Inklusion geöffnet wird (Experte 1, S. 1).

Inklusion – Gesetzliche Rahmung und gesellschaftliche Haltung

"Die Gesellschaft muss bereit sein, für die Integration bzw. Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigungen im Kontext der UN-Behindertenrechtskonvention eine höhere Akzeptanz zu schaffen [...]" (Experte 2, S. 3).

Diese Aussagen sind darauf gerichtet, ob und was das Budget für Arbeit als eine Maßnahme im Kontext der Inklusion bewirken kann. Dabei ist der Hinweis erlaubt, dass Inklusion nicht ausschließlich über gesetzliche Regelung "verordnet" werden kann, sondern dass in der Gesellschaft eine entsprechende Haltung entstehen muss. Aus Sicht eines Experten ist es die Aufgabe der Gesellschaft, sich von der defizitären Sichtweise zu lösen und den Blick auf die Fähigkeiten der Menschen mit Behinderungen zu richten (Experte 3, S. 3). Für die Gesellschaft bedeutet der Prozess, dass die vorhandenen Barrieren "in den Köpfen" abgebaut werden (Experte 8, S. 3) und ein sensibler Umgang mit der Thematik bringt die Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderungen voran (Experte 7, S. 5). Das Bewusstsein muss sich verändern. Menschen mit Behinderungen sollen dort arbeiten, wo die Menschen einkaufen und leben, sodass ein Beschäftigungsverhältnis zum Alltag gehört. Ein Experte formuliert es, dass "nicht immer alles hyperperfekt sein muss" und dass es für die Gesellschaft gut wäre, wenn die Menschenrechte in Verbindung mit der UN-BRK "in den Mittelpunkt gestellt werden" (Experte 1, S. 3).

Das Budget für Arbeit führt zur "Normalisierung der Rolle von behinderten Menschen in der Gesellschaft" (Experte 4, S. 1). Eine befragte Person stellt heraus, dass es mehr Anerkennung für Menschen mit Behinderung geben soll, wobei "Diversität benötigt Mut" (Experte 4, S. 2). Gerade auch der Begriff "Mut" wird in den Interviews von den Budgetnehmern benutzt, als sie darauf angesprochen wurden, was es bedarf, um den Weg in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu schaffen.

"Die Gesellschaft profitiert von der Integration der beeinträchtigten Menschen in verschiedener Weise" (Experte 2, S. 1). Experte 2 stellt heraus, dass die "Akzeptanz füreinander sehr schnell" wächst und zur "Normalität" wird (ebd. S. 2).

Über die Teilhabe am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ergeben sich für Menschen mit Behinderungen neue Kontakte und es wird "[...] ein "Kennenlernen im sozialen Umfeld mit "nicht behinderten Menschen" [...]" ermöglicht (Experte 6, S. 1).

Die gesellschaftlichen Veränderungen vollziehen sich schrittweise, in dem es über das Budget für Arbeit geschehen kann, dass "sich die Gesellschaft kontinuierlich an Menschen mit Behinderung im allgemeinen Arbeitsmarkt gewöhnt und dies entsprechend auch akzeptiert [...]" (Experte 5, S. 3).

Der Leistungsträger hat mit dem Budget für Arbeit die Möglichkeit die UN-BRK umzusetzen und zur Inklusion beizutragen (Experte 1, S. 1–2). Damit wird der gesetzliche Auftrag betont. Darüber hinaus sind die Leistungsträger in ihrem sozialraumplanerischen Aufgabenfeld gefordert. Sie haben eine besondere Verpflichtung dafür zu sorgen, dass Budgetarbeitsplätze geschaffen werden. Sie sollten ein Beispiel geben und in der Verwaltung selbst Budgetplätze zur Verfügung stellen (Experte 8, S. 3). Über die Einzelfallregelung hinaus, sieht eine befragte Person die Notwendigkeit mit dem örtlichen Sozialhilfe- und Kostenträger die Rahmenbedingungen für das Budget für Arbeit zu vereinbaren, um möglichst viel Sicherheit für alle Beteiligten zu erreichen (Experte 5, S.4) (Anmerkung: Diese Vereinbarung hat der Eifelkreis im Jahr 2015 mit allen beteiligten Werkstätten abgeschlossen).

Rückkehrmöglichkeit WfbM

Ebenso wie im Modellhandbuch gewichten die Experten die dauerhafte Rückkehrmöglichkeit in die WfbM als Gelingensfaktor. Sie begründen dies damit, dass diese Option den Menschen Sicherheit gebe. "Für den Menschen mit Behinderungen spielt die auf Dauer geltende Rückkehrmöglichkeit eine ganz wichtige Rolle" (Experte 8, S. 2–3).

Die Rückkehrmöglichkeit in die WfbM wird von den Budgetnehmern nicht als Sicherheit bzw. Alternative zum allgemeinen Arbeitsmarkt gesehen, in einigen Aussagen sogar vehement verneint. Person 10 schreibt im Fragebogen "Selbständigkeit, Unabhängigkeit, keine WfbM". Daraus ist abzuleiten, dass von den Budgetnehmern in dieser Befragung die Rückkehrmöglichkeit in die WfbM nicht als Gelingensfaktor gewertet wird.

Aufklärung, Beratung und Information über die Möglichkeiten im Budget für Arbeit

Mehrfach thematisiert wird die Tatsache, dass grundlegende Kenntnis von und Information über das Budget notwendig ist, und dass ohne Informationsquellen ein Budget für Arbeit den Betroffenen nicht zugänglich ist. Informationsträger wie Schule oder WfbM spielen eine entscheidende Rolle. Der Mensch mit Behinderung ist darauf angewiesen, dass die Einrichtung, in der er gerade betreut wird, über Alternativangebote informiert. Beim Übergang Schule-Beruf ist es häufig die Schule und beim Übergang von der Werkstatt in den allgemeinen Arbeitsmarkt, ist dies die Werkstatt. Mit der Nutzung dieser Möglichkeit sind einzelne Experten nicht zufrieden und äußern, dass erschwerend zu einer fehlenden Information hinzukommt, dass es „[…] Werkstätten (gibt), die kaum behinderte Menschen ins Budget für Arbeit vermittelt haben und von denen eher Gegenwind für eine entsprechende Beschäftigung im Budget für Arbeit kommt, bzw. die zum Teil sogar Unwahrheiten über dessen Rahmenbedingungen verbreiten“ (Experte 1, S. 2). Gründe hierfür liegen daran, dass „[…] andere (Anmerkung: WfbM) dies jedoch eher zurückhaltend ausführen, insbesondere auch vor dem Risiko, dass eigene starke Mitarbeiter das Unternehmen verlassen“ (Experte 5, S. 2).

Als eine Grundlage zum Weg ins Budget für Arbeit zählt „[…] natürlich, dass behinderte Menschen selbst über die Möglichkeiten des Budgets für Arbeit durch eine unabhängige Beratung informiert werden, so dass sie selbst eine entsprechende Motivation entwickeln, einen Arbeitsplatz im Rahmen des Budgets für Arbeit anzustreben und zu suchen“ (Experte 1, S. 2). Diese Aussage zeigt einen neuen Weg auf, in dem eine unabhängige Beratung gefordert wird.

Staatliche Unterstützungsangebote

"Nur eine dauerhafte, langfristige Subventionierung solcher Arbeitsplätze mit den bekannten 70% Arbeitgeberanteil werden dazu führen, dass Arbeitgeber weiter bereit sind, auch solche Arbeitsplätze zu schaffen (Experte 5, S. 3)“.

Die Experten plädieren für eine Fortführung der finanziellen Leistungen der Eingliederungshilfe im Budget für Arbeit und sind sich einig, dass die staatlichen Unterstützungsleistungen ein zentraler Faktor für das Gelingen des Budgets für Arbeit sind. Sie bilden einen Anreiz für den Arbeitgeber und sind als zeitlich unbegrenzte Fördermöglichkeit wichtig (Experte 1, S. 3). Dies ist ebenfalls die Sicht eines weiteren Experten, der die finanzielle Förderung des Arbeitsverhältnisses in Form der langfristigen staatlichen Unterstützung für notwendig befindet (Experte 3, S. 3).

Sowohl die staatliche Unterstützungsleistung als solche, als auch deren Höhe und Dauer ist aus Sicht der Experten ein Gelingensfaktor. Als notwendig wird die dauerhafte und langfristige Subventionierung in Höhe von 70% der Arbeitgeberbruttokosten angesehen. Bei einer Unsicherheit in der Finanzierung befürchtet eine befragte Person, dass sich dies negativ bzw. rückläufig auf die Budgetzahlen auswirken würde (Experte 5, S. 3).

Bei den Aussagen geht es insbesondere um die betriebliche Förderung, da die Frage nach den Auswirkungen der staatlichen Subventionsleistungen gestellt war. Die Höhe der Leistung an den Budgetnehmer selbst, wird indirekt angesprochen. Ein Experte trifft eine Aussage zur tariflichen Entlohnung, in dem er fordert, dass der Mindestlohn zu zahlen ist (Experte 2, S. 3).

Mit der staatlichen Unterstützung geht eine finanzielle Entlastung der Grundsicherung und der Hilfe zum Lebensunterhalt nach den Vorschriften des SGB XII bei den Budgetnehmern einher, indem der fiskalische Aspekt – und hier insbesondere die Einsparmöglichkeiten bei den Leistungsträgern von den Experten angesprochen werden. Der Budgetnehmer entrichtet Steuern und Sozialabgaben "und trägt zum Gemeinschaftsleben eines Sozialstaates bei" (Experte 6, S. 1). Die Entlastung des Sozialhilfeträgers zeigt sich darin, dass der Budgetnehmer nicht auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen ist (Experte 2, S. 1) und seinen notwendigen Lebensunterhalt selbst sicherstellen kann, ohne staatliche Transferleistungen.

10.9 Arbeit, Akteure und betriebliche Struktur

Auf der Mesoebene Arbeit, Akteure und betriebliche Strukturen wird gezeigt, inwieweit das Arbeitsverhältnis als solches und die beteiligten Akteure zum Gelingen der Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beitragen können.

Praktika und ausgelagerte Arbeitsplätze vor dem Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt

Eine Vorbereitung durch externe Praktika (Experte 3, S. 3) oder auch Probephasen (Experte 1, S. 3) auf den allgemeinen Arbeitsmarkt werden von den Experten durchgängig für notwendig, förderlich und als Gelingensfaktor gesehen.

Vorbereitend für die Akquise sind die Kontakte zu den entsprechenden Stellen in der Wirtschaft. Dies setzt voraus, dass die Leistungserbringer mit der Wirtschaft in Kontakt treten. „Erfolg für eine entsprechende Vermittlung sind die sehr guten und intensiven Kontakte derjenigen, die mit den entsprechenden Firmen ins Gespräch kommen, eine sehr offene, ehrliche Information und ein Austausch über die Vor- und Nachteile und die gewährten, dauerhaften Hilfestellungen“ (Experte 5, S. 2). Häufig geschieht dies dadurch, dass in einzelnen Werkstätten und bei anderen Leistungserbringern eingerichtete Integrationsmanagement. Dabei ist genau hinzusehen, damit für den Budgetnehmer der geeignete Arbeitsplatz gefunden werden kann (Experte 7, S. 3).

Zusammenfassend werden gute Vorbereitung des Budgetarbeitsplatzes sowie vorangehende Praktika, Außenarbeitsplätze und passgenaue Akquise genannt (Experte 8, S. 2/ Experte 2, S.2). In den Aussagen zur Arbeitsstelle sind auch der Betrieb und die Kollegen mit einbezogen, sodass neben der gezielten Vorbereitung, die Anleitung des Teams im Betrieb für das Gelingen eines Arbeitsverhältnisses für erforderlich gehalten wird (Experte 7, S. 3).

Betreuung am Arbeitsplatz

„Zudem brauchen behinderte Menschen, die im Budget für Arbeit arbeiten, die entsprechende Unterstützung durch Anleitung, Assistenz bzw. Hilfsmittel – und dies ohne lange Entscheidungswege, sondern so schnell wie möglich nach Beginn der Tätigkeit“ (Experte 1, S. 2).

Die Unterstützung auf der Arbeitsstelle wird als förderlicher Faktor und als notwendig für das Gelingen angesehen. Die Anleitung, die als "anfänglich regelmäßige Betreuung [...] durch Fachdienste" für notwendig erachtet wird, ist durch feste Ansprechpartner im Betrieb und durch das Erfordernis der Sensibilisierung des Teams für die Beeinträchtigung zu ergänzen (Experte 6, S. 2). Für das Gelingen kommt der nachgehenden Betreuung "mit ihrer weiter stabilisierenden Wirkung durch die WfbM eine wichtige Bedeutung zu" (Experte 3, S. 3). Die nachgehende regelmäßige Betreuung im Betrieb sollte zeitlich ausgedehnt werden [Anmerkung: ist in der Regel auf ein Jahr begrenzt], durch einen Fachdienst erfolgen und zeitnahe Kriseninterventionen beinhalten (Experte 7, S. 3).

Helfertätigkeit und Nischenarbeitsplätze

„Die Angebote für Budget-Fälle beziehen sich in der Regel auf Nischen-Arbeitsplätze“ (Experte 5, S. 2).

Auch die in den Fragebogen der Budgetnehmer genannten Arbeitsbereiche erinnern an Nischenarbeitsplätze mit vorwiegend handelndem bzw. ausführendem Charakter. Ähnlich beschreibt ein Experte die Arbeitsfelder: „[…] um behinderte Menschen einzustellen, die sonst hauptsächlich in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten würden, sind eine Reihe neuer Arbeitsfelder entstanden" (Experte 1, S. 2). Die genannten Tätigkeitsfelder umfassen dabei meist einen Tätigkeitsbereich mit verschiedenen angeleiteten Anforderungen. „Es müssen entsprechende Nischen-Arbeitsplätze vorliegen, die eine Beschäftigung des Budget-Nehmers mit geringerer Produktivität ermöglicht und die gesamten betrieblichen Prozesse nicht stört“ (Experte 5, S. 3). Die Leistungsträger sehen die hauptsächliche Inanspruchnahme des Budget für Arbeit für "in der Regel nur einfache, zuarbeitende und keine komplexeren Tätigkeiten" (Experte 3, S. 3) und dies ist verbunden mit dem Vorteil, dass die Kollegen durch das Wegfallen der leichteren Tätigkeiten Entlastung erfahren (Experte 6, S. 2).

Ein Befragter geht davon aus, dass die staatlichen Unterstützungsleistungen dazu führen, dass sogar zusätzliche Arbeitsplätze in Form von Nischenarbeitsplätzen eingerichtet werden (Experte 7, S. 4).

Soziale Verantwortung des Arbeitgebers/Kollegen

"Er [Anmerkung: der Arbeitgeber] muss eine positive Einstellung zur Integration von Menschen mit Behinderungen haben" (Experte 2, S. 3).

Günstige Rahmenbedingungen im Beschäftigungsbetrieb sowie verständnisvolle Arbeitgeber und Mitarbeiter tragen aus Sicht der Experten ebenso zum Gelingen bei, wie die Akzeptanz der Behinderung und die möglicherweise wechselnde Leistungsfähigkeit des behinderten Menschen im Betrieb. Dazu gehört, dass der Arbeitgeber sich über die Besonderheiten der Behinderung informiert und seine Mitarbeiter darüber in Kenntnis setzt und dass er seine Vorbehalte zurückstellt und Menschen mit Behinderungen eine Chance gibt (Experte 3, S. 3).

"Der Arbeitgeber muss bereit sein, einen Menschen mit Behinderung einzustellen, der trotz der hohen Subventionsleistungen nicht unbedingt der „übliche Arbeitnehmer“ ist. Er muss auch gewisse Sozialkompetenz haben, um sich mit dem Menschen zu beschäftigen" (Experte 5, S. 2). Diese Aussagen der Experten werden durch die praktischen Erfahrungen der Budgetnehmer bestätigt. Aus den Fragebögen geht hervor, dass die Mehrzahl der Teilnehmer Unterstützung durch ihre Arbeitgeber erhalten, sei es auf der persönlichen oder auf der zwischenmenschlichen Ebene.

Der betriebswirtschaftliche Aspekt und der wirtschaftliche Anreiz für den Arbeitgeber werden von den Experten betont. Das Budget für Arbeit hat auch einen "[...] positiven betriebswirtschaftlichen Aspekt[en] und die Arbeitsleistung des Budgetnehmers liegt in der Regel über den 30 % der Gehaltsaufwendungen" (Experte 8, S. 2). Neben diesen fiskalischen Anreizen sollten die Arbeitgeber sich der gesellschaftlichen Verpflichtung für die Aufnahme von Menschen mit Behinderungen im allgemeinen Arbeitsmarkt stellen, "[...] und vor allem zur Kenntnis [zu] nehmen, dass Menschen mit Behinderungen mindestens genauso motiviert und engagiert sind, wie Menschen ohne Behinderungen" (Experte 8, S. 3). Die Arbeitgeber, die eine soziale Verantwortung zeigen, sind zu unterstützen und bürokratische Hürden abzubauen (Experte 4, S. 2). Die soziale Verantwortung liegt jedoch nicht ausschließlich in der Verantwortung des Arbeitgebers. Die Kollegen und Kolleginnen sind ebenfalls ein Indikator für das Zurechtkommen des Menschen mit Behinderung auf der Arbeitsstelle. Im Betrieb kann der Mitarbeiter mit Behinderung zur Verbesserung des Betriebsklimas beitragen und es können "Vorurteile und Berührungsängste" abgebaut werden (Experte 7, S. 2). Ein Gelingensfaktor ist die "Information und Beratung der Betriebe" (Experte 2, S. 2). In diesem Zusammenhang ist es ebenso wichtig, dass die Betriebe "auch ausreichende Information über die Besonderheiten der Behinderung" haben (Experte 3, S. 4). Der Betrieb, also auch die Kollegen des Budgetnehmers, sollten über die Beeinträchtigungen und Fähigkeiten des neuen Kollegen Kenntnis haben, damit der Eingliederungsprozess offen und transparent gestaltet werden kann.

Um mehr Budgetarbeitsplätze zu schaffen, haben die Arbeitgeber eine Multiplikatorfunktion. Gute Beispiele für ein Budget für Arbeit sollten bekanntgemacht und anderen Arbeitgebern mitgeteilt werden (Experte 1, S. 2–3).

Kompetenz der Leistungsträger

Die Experten fordern für das Gelingen des Budgetarbeitsplatzes Kompetenzen bei den Leistungsträgern, die die gesetzlichen Aufträge auszuführen haben. Neben der Kenntnis des Portfolios der Maßnahmen der Teilhabe am Arbeitsleben betonen die Experten die aktive Rolle der Leistungsträger. Sie sollten im Rahmen der Teilhabeplanung die Alternativen zur WfbM konsequent fördern und als Maßnahme in Anspruch nehmen (Experte 1, S. 3). Dies sieht Experte 7 ebenso, in dem er formuliert, dass die Angebote der ambulanten Leistungserbringer im Bereich der Teilhabe am Arbeitsleben stärker in den Fokus zu rücken sind, da sie eine Alternative zur WfbM darstellen (Experte 7, S. 6).

Die Aufgabe der Leistungsträger ist es, die Teilhabe am Arbeitsleben im Prozess aktiv zu unterstützen und die Menschen im Berufsbildungsprozess zu begleiten und auf externe Praktika hinzuwirken (Experte 3, S. 2). Diese enge Begleitung wird im Budgetverhältnis für notwendig befunden und sollte als kontinuierlichen Kontakt zwischen Leistungsträger, Budgetnehmer und Arbeitgeber erfolgen (Experte 6, S. 4).

Einige Äußerungen beziehen sich auf das Verwaltungsverfahren und die Bürokratie. Aufgabe des Leistungsträgers ist es die Anspruchsvoraussetzungen für die Leistungsgewährung zügig und zeitnah festzustellen und erfordert die Bereitschaft zur konstruktiven Mitarbeit (Experte 2, S. 2). Experte 1 formuliert diese Forderung, in dem er schreibt, dass sowohl das Arbeitsverhältnis als auch die Abwicklung unbürokratisch zu erfolgen habe, "ohne lange Entscheidungswege" (Experte 1, S. 2).

Rolle der Werkstätten für Menschen mit Behinderung

Mit dem Budget für Arbeit "[...] sind eine Reihe neuer Arbeitsfelder entstanden" (Experte 1, S. 2). Neben den Arbeitsfeldern, die zum Teil zusätzlich geschaffen wurden, haben sich neue Leistungserbringer für den Bereich der Teilhabe am Arbeitsleben etabliert, so auch im Eifelkreis. Diese Veränderungen im Feld wirken sich auf die bisherigen Leistungsanbieter, die WfbM, die bis vor einigen Jahren eine Monopolstellung für die Teilhabe am Arbeitsleben hatten, aus. Es hat ebenso einen Wandel innerhalb der Werkstätten gegeben, indem diese ihre Strukturen und Angebote verändert und ein Integrationsmanagement eingerichtet und die Möglichkeit von externen Praktika geschaffen haben (Experte 3, S. 2).

Die Experten sehen die WfbM als Förderer für das Budget für Arbeit an. Der gesetzliche Auftrag der Werkstätten ist die Vermittlung von Menschen mit Behinderungen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Dabei ist aus Sicht eines Interviewten die Aufgabe der WfbM, die für den Arbeitsmarkt erforderlichen Arbeitstugenden (z.B. Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit) zu vermitteln und die Wünsche der Betroffenen, was ihre Beschäftigung angeht, ernst zu nehmen und auf Umsetzung prüfen. Im Berufsbildungsbereich sollte die Belastbarkeit erhöht werden (Experte 3, S. 3).

Gleichwohl wird die Haltung der Werkstätten zum Budget für Arbeit von einigen Experten als sehr ambivalent eingeschätzt. Während einige Werkstätten sich sehr intensiv mit der Thematik auseinandersetzen – auch um ihren gesetzlichen Auftrag zu erfüllen – so kommt von anderen WfbM"eher Gegenwind" bis hin zu der Tatsache, dass "Unwahrheiten über dessen [Budget für Arbeit] Rahmenbedingungen" geäußert werden (Experte 1, S. 2). Eine Person äußert sich dahingehend, dass viele WfbM "weniger offensiv mit diesem Thema" umgehen, vor dem Hintergrund, dass sie Sorge um finanzielle Einbußen haben, wenn Budgetnehmer auf den allgemeinen Arbeitsmarkt kommen (Experte 2, S. 2).

Die Werkstätten sollen sich der Thematik des Budgets für Arbeit öffnen und mehr Beschäftigten eine Chance hierzu geben. Das bedeutet ebenfalls, dass sie es unterlassen Ängste zu schüren und die Rückkehrmöglichkeit in die Werkstatt benennen und nicht verleugnen (Experte 7, S. 4). Dabei sollten sie das Budget für Arbeit "offensiv" angehen und auch die bestehenden Kontakte und Beziehungen zur Wirtschaft nutzen Gleichzeitig wird eingeräumt, dass die Werkstätten mit den Budgetnehmern ihre Leistungsträger in der WfbM verlieren. Experte 4 sieht die Sorgen der WfbM um die eigenen Angebote als "völlig unberechtigt" und sieht sie als die Institutionen, die viel Erfahrungen haben und weiterhin in die Teilhabe eingebunden werden sollen (Experte 4, S. 2).

Einige Experte sehen die Aufgabe der WfbM darin, die Kontakte zu den Betrieben auszubauen (Experte 2, S. 2) und die guten Kontakte in die Wirtschaft sollten das Ziel haben, Arbeitgeber für Budgetarbeitsverhältnisse zu finden (Experte 5, S. 4).

Die Veränderungen, die mit dem Budget für Arbeit in den WfbM einhergehen, werden aufgegriffen. Der positive Umgang und die Ausrichtung der WfbM auf diese Möglichkeit der Teilhabe haben zu Veränderungen geführt. Eine WfbM hat bereits während der Modellphase des Budgets für Arbeit ein Integrationsmanagement gebildet und damit personelle Ressourcen für die Aufgabe zur Verfügung gestellt (Experte 2, S. 2).

Um für die Zukunft gerüstet zu sein, sollten die Werkstätten sich neu ausrichten. Ein einzelnes Statement sieht die Möglichkeit darin, dass sie zu "virtuellen Werkstätten werden, [...] und sich Schritt für Schritt, aber gezielt damit selbst auflösen und zu Unterstützungsdiensten wandeln [...]" (Experte 1, S. 3).

Übergang Schule-Beruf

Weder im Modellprogramm Budget für Arbeit noch in der Prognos Studie oder bei Job-Budget wurde der Übergang Schule-Beruf angesprochen. Anders ist es im empirischen Teil dieser Studie in den Aussagen der Experten. Eine Person sieht den frühzeitigen Kontakt durch die Schulen und damit die "Reflektion über [die] Kompetenzen der Schulabgänger" als ein Gelingensfaktor (Experte 6, S. 2). Die schulischen Bemühungen sollten fortgeführt werden, vor allen Dingen in Richtung soziale Integration, die neben der beruflichen Integration notwendig ist. Dabei spielt der Integrationsfachdienst (IFD) und die enge Begleitung "in Schule und nach Schule" eine wichtige Rolle (Experte 4, S. 2).

Familiäre Unterstützung

Im Prozess des Budgets für Arbeit ist die Rolle der Angehörigen mit zu berücksichtigen. So betont Experte 8, dass den Ängsten der Angehörigen begegnet werden muss, die sich Sorgen machen, dass der Budgetnehmer im Betrieb isoliert werden könnte (Experte 8, S. 3).

10.10 Individuelles Erleben

Gesellschaftliche Zugehörigkeit, Selbstwertgefühl und Selbstbestimmung

"Durch die Teilnahme behinderter Menschen am regulären Arbeitsmarkt erlangt dieser Personenkreis deutlich mehr Normalität, Akzeptanz und gesellschaftliche Anerkennung" (Experte 7, S. 2).

Die Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt lässt die Menschen mit Behinderungen die "notwendige Wertschätzung" erleben und es besteht die Möglichkeit sich mit dem Arbeitsplatz besser zu identifizieren und sich gesellschaftlich besser zu integrieren (Experte 3, S. 2). Die Teilhabe auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt geht einher mit der gesellschaftlichen Anerkennung insgesamt und für den Betreffenden führt es zu einem verbesserten Selbstwertgefühl, "sie trauen sich deutlich mehr zu und werden zunehmend selbständiger in ihrer gesamten Lebensführung" (Experte 7, S. 2). Die finanzielle Motivation findet Berücksichtigung in den Interviews der Experten "Das Erzielen von Erwerbseinkommen stärkt auch bei Menschen mit Behinderungen das Selbstwertgefühl" (Experte 8, S. 1).

„Zudem ist wichtig, dass es vielfältige Anstrengungen für die Vermittlung in ein Budget für Arbeit gibt und die Wünsche der Betroffenen aufgenommen werden“ (Experte 1, S. 2). Damit spricht Experte 1 die Selbst- und Mitbestimmung der Menschen an, die zu "mehr Selbstbestimmung der Betroffenen bei der Berufswahl und -ausübung" führt (Experte 4, S. 1). Für die Menschen ist es wichtig, dass sie ihre "Selbständigkeit (weiter)entwickeln, jedoch sich realistisch einschätzen" (Experte 4, S. 2).

Es zeigt sich, dass das Budget für Arbeit "[...] auch viele andere positiven Auswirkungen auf die Lernerfahrungen und die Lebensumstände der behinderten Menschen hat, das sie gleichberechtigte KollegInnen sind" (Experte 1, S. 1). Menschen mit Behinderungen im Budget für Arbeit sind auch in der Rolle der Multiplikatoren. Als erfahrene Budgetnehmer können sie anderen Personen "Mut" machen, damit diese ebenfalls neue Wege" gehen (Experte 1, S. 3). Gerade das Wort "Mut" wurde von zwei interviewten Budgetnehmern benannt, als ein Merkmal, um im Bugdet für Arbeit zurechtzukommen.

Persönliche Ebene

Die individuelle persönliche Ebene ist die Ebene der Menschen mit Behinderungen. Ein Experte sieht die Grundvoraussetzung allgemein darin, "dass der behindete Mensch dies überhaupt will" (Experte 3, S. 3). Der Budgetnehmer muss sein Interesse zeigen und bereit sein, sich auf und für die Arbeitsstelle zu qualifizieren, er muss sich auf seinen Arbeitsplatz einfinden und sich für die betrieblichen Belange einsetzen, so gut er kann (Experte 5, S. 3). Weiterhin hat er die erforderlichen Grundarbeitsfähigkeiten, die Kulturtechniken und Sozialkompetenz mitzubringen. Er muss motviert sein und die Regeln im Betrieb anerkennen (Experte 2, S. 3).

Der Budgetnehmer trifft die Entscheidung für sich und seinen beruflichen Werdegang und dies setzt voraus, dass er sich "offensiv" mit dem Budget für Arbeit auseinandersetzt (Experte 8, S. 3). Damit ist der Bugetnehmer aktiv gefordert und es setzt seine Mitwirkung voraus, damit das Budget für Arbeit gelingt.

In der folgenden Tabelle 8 werden die Gelingensfaktoren aus Sicht der Experten nach Kategorien dargestellt:

10.11 Zusammenfassung der Gelingensfaktoren aus Sicht der Experten

Die Experten haben sich auf der Ebene der sozialpolitischen Voraussetzungen und der Ebene der Arbeit und Akteure sehr differenziert geäußert. Für sie ist der Prozess der Inklusion und damit verbunden die Veränderung der gesellschaftlichen Haltung die Grundvoraussetzung, damit das Budget für Arbeit gelingen kann. Dazu ist Information über das Budget, die Menschen mit Behinderungen zugänglich sein soll, erforderlich. Weiterhin sehen die befragten Experten die staatliche Unterstützungsleistung in der Form des rheinland-pfälzischen Budgets für notwendig an. Im Betrieb ist es zunächst die passgenaue Akquise und später die Betreuung durch einen Dienst am Arbeitsplatz ebenso wie das Finden von Nischenarbeitsplätzen, die von den Experten als förderlich angesehen wird. Der Arbeitgeber und das Team im Betrieb sind Unterstützer und im Prozess zu begleiten. Für ein Gelingen des Übergangs des Budgetnehmers auf den allgemeinen Arbeitsmarkt haben die Leistungsträger eine aktive Rolle, die Kompetenz erfordert. Die Werkstätten sind aus Sicht der Experten die Förderer und Wegbereiter für das Budget für Arbeit. Auf der individuellen Ebene sehen die Experten, die gesellschaftliche Anerkennung für Menschen mit Behinderungen im Budget für Arbeit, aber auch die aktive Mitwirkung der Betreffenden selbst, damit der Übergang gelingen kann.

Tabelle 8: Gelingensfaktoren aus Sicht der Experten

Politischer und sozialgesetzlicher Rahmen

Arbeit, Akteure und betriebliche Strukturen

Individuelles Erleben

Inklusion – gesetzliche Rahmung und gesellschaftliche Haltung

Praktika und ausgelagerte Arbeitsplätze

Gesellschaftliche Zugehörigkeit und Selbstwertgefühl

Rückkehrmöglichkeit in die WfbM

Betreuung am Arbeitsplatz

Persönliche Ebene

Aufklärung, Beratung und Information über die Möglichkeiten des Budgets für Arbeit

Nischenarbeitsplätze

Staatliche Unterstützungsangebote

Soziale Verantwortung des Arbeitgebers

Kompetenz der Leistungsträger

Rolle WfbM

Übergang Schule-Beruf

Familiäre Unterstützung

11 Abschliessende Diskussion der Ergebnisse

In der abschließenden Diskussion werden die theoretischen und empirischen Erkenntnisse aus der Vorannahme, den Befragungen der Budgetnehmer und der Experten, differenziert nach den drei Ebenen politische und sozialgesetzlicher Rahmen, Arbeit, Organisation der Arbeit und Akteure und nach dem individuellen Erleben zusammengeführt.

Innerhalb jeder Ebene werden die einzelnen Kategorien der Gelingensfaktoren, die in einem unmittelbaren Zusammenhang stehen, zu komplexeren Bereichen zusammengefasst, die als Handlungsfelder bezeichnet werden. Zum Abschluss der Diskussion werden zu den einzelnen Handlungsfeldern, Empfehlungen für erfolgreiche Budgets für Arbeit beschrieben.

11.1 Gelingensfaktoren aus politischem und sozialgesetzlichem Rahmen

Tabelle 9: Gelingensfaktoren aus politischem und sozialgesetzlichem Rahmen

Recherche

Budgetnehmer

Experten

Inklusion – gesetzliche Rahmung und gesellschaftliche Haltung

Rückkehrmöglichkeit in die WfbM

Rückkehrmöglichkeit in die WfbM

Aufklärung, Beratung und Information über die Möglichkeiten des Budget für Arbeit

Aufklärung, Beratung und Information über die Möglichkeiten des Budget für Arbeit

Flexible Arbeitsverhältnisse

Staatliche, finanzielle Unterstützungsleistungen

Die Kategorien: Inklusion, Rückkehrmöglichkeit und staatliche Unterstützungsleistung werden im ersten Handlungsfeld zusammengeführt. Es sind dies insbesondere Regelungen, die in Form gesetzlicher Vorgaben bzw. staatlicher und kommunaler Planungen, festgelegt werden.

Handlungsfeld 1: Rechtlicher und planerischer Rahmen

Ersichtlich ist, dass in diesem Handlungsfeld die Einschätzung aus der Literaturrecherche und der Experten in den meisten Kategorien übereinstimmen. Flexible Arbeitsverhältnisse wurden insbesondere im Modellprogramm und in JobBudget hervorgehoben, werden nachfolgend nicht weiter thematisiert, da diese Forderung für das Budget für Arbeit bereits in der Praxis umgesetzt wurde.

Inklusion – und gesellschaftliche Haltung

Um die behindertenpolitische Zielsetzung der Inklusion, die sich aus der UN-BRK ergibt, umzusetzen, bedarf es der gesetzlichen Rahmenbedingungen, die in Deutschland in Kürze mit dem Bundesteilhabegesetz erlassen werden sowie der kommunalen Aktionspläne und der Fortschreibung der im Eifelkreis Bitburg-Prüm bestehenden Sozialraum-/Teilhabeplanung, die über die gesetzlichen Voraussetzungen hinaus, die gesellschaftliche Haltung beeinflussen und Inklusion auf verschiedenen Ebenen voranbringen kann.

Die Experten thematisieren in den Interviews als Gelingensfaktor für ein erfolgreiches Budget für Arbeit Inklusion und die gesetzlichen Rahmenbedingungen, die auf der Grundlage der UN-BRKergangen sind und auch noch zu erlassen sind. Sie betonen ebenfalls, dass die gesetzlichen Ausführungen alleine nicht ausreichend sind, sondern dass ein Umdenken in der Gesellschaft notwendig und damit eine Veränderung der gesellschaftlichen Haltung erforderlich ist. Gleichwohl können die Budgetnehmer an ihrer Arbeitsstelle auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Barrieren und Vorurteile abbauen. Das Modellprogramm Budget für Arbeit konnte die UN-BRK noch nicht erwähnen, da sie von der Bundesrepublik zu diesem Zeitpunkt noch nicht ratifiziert war und die beiden anderen Grundlagen der Recherche haben sich ebenfalls nicht ausdrücklich auf das Thema Inklusion bezogen.

Die Budgetnehmer haben zu den rechtlichen Rahmenbedingungen und zu der gesellschaftlichen Haltung zur Inklusion keine Aussagen getroffen. Dies könnte damit zusammenhängen, dass sie mit der Sozialgesetzgebung und der Möglichkeit des Budgets für Arbeit zufrieden sind und, dass die Inklusion für sie mit der Teilhabe am Arbeitsleben erreicht ist. Ein weiterer Erklärungsversuch besteht darin, dass sie ihre Einflussmöglichkeiten auf dieser Makroebene eher als gering einschätzen und sich nicht damit befassen. Möglich ist ebenfalls, dass die befragten Budgetnehmer durch die erlebte Unterstützung im Übergang und auf der Arbeitsstelle durch die betreuenden Einrichtungen und Organisationen derart begleitet wurden, sodass die rechtlichen Rahmenbedingungen für sie ausreichend sind.

Ein erster gemeinsamer Gelingensfaktor aus der Recherche und den Aussagen der Experten ist die Rückkehrmöglichkeit in die WfbM :

Rückkehrmöglichkeit in die WfbM

Für die Initiierung der Modellprogramme und nach Aussagen der Experten ist die Rückkehrmöglichkeit in die WfbM für Menschen, die im Budget für Arbeit nicht zurechtkommen, ein wesentliches Kriterium und ist in den Rahmenbedingungen festzuhalten. Damit soll den Menschen mit Behinderungen Sicherheit gewährt werden. Die drei interviewten Personen haben eine Aufnahme bzw. Wiederaufnahme in eine WfbM vehement verneint.

Staatliche, finanzielle Unterstützungsleistungen

Die staatliche Unterstützungsleistung in Höhe von mindestens 70% des Arbeitgeberanteils der Lohnkosten ist aus Sicht der Experten unabdingbar und hat dazu geführt, dass Arbeitsplätze im Nischensektor geschaffen wurden. Damit ist die staatliche Unterstützungsleistung ein Gelingensfaktor, der für den Arbeitgeber Bedeutung hat. Der aktuelle Stand des Bundesteilhabegesetzes sieht diesbezüglich eine geringere Unterstützung als im Modellprogramm Budget für Arbeit RLP vor. Dies wäre nicht mit der Äußerung eines Experten zu vereinbaren, der den Wunsch formuliert, dass das zukünftige Bundesteilhabegesetz sich an den Kriterien des rheinlandpfälzischen Modells orientiert. Die bisher auf ein Jahr anvisierte Betreuung im Budget für Arbeit sollte nach seiner Aussage ausgeweitet und erhöht werden (Experte 2, S. 4).

Im Bereich der Entlohnung und Subventionierung gehen die Inhalte der Aussagen der Budgetnehmer und der Experten auseinander. Während die Experten sich mit den staatlichen Leistungen der Eingliederungshilfe in Form des Budgets und der Einhaltung des Tariflohnes befassen, ist es für die Budgetnehmer wichtig, dass sie mit dem Lohn ihren Lebensunterhalt finanzieren und sich etwas leisten können. Die Experten haben eher den Betrieb und die betriebswirtschaftliche Sichtweise beim Gelingensfaktor im Blick während für die Budgetnehmer das Budget für Arbeit mit der Entlohnung gleichgesetzt ist.

Empfehlungen zu Handlungsfeld 1

  • Inklusion neben der gesetzliche Umsetzung als Haltung der Gesellschaft voranbringen

  • Rückkehrmöglichkeit in WfbM sollte gesetzlich verankert werden

  • Budget für Arbeit weiterhin als staatliche Unterstützungsleistung in Höhe von mindestens 70% des Arbeitgeberanteils der Lohnkosten. Orientierung am Modellprogramm Budget für Arbeit in Rheinland-Pfalz

  • Fortschreibung und Aktualisierung der Teilhabeplanung/Sozialraumplanung im Eifelkreis Bitburg-Prüm mit Darstellung der Angebote und Beispiele im Bereich Teilhabe am Arbeitsleben

  • Umsetzung Bundesteilhabegesetz

Das zweite Handlungsfeld auf dieser Ebene ist der Information und Kommunikation zum Budget für Arbeit zuzurechnen und könnte mit Öffentlichkeitsarbeit beschrieben werden.

Handlungsfeld 2: Aufklärung, Beratung und Information über die Möglichkeiten des Budget für Arbeit

In dieser Kategorie wird die Problematik gesehen, dass Informationen zu den Möglichkeiten des Budgets für Arbeit für die Menschen mit Behinderungen nicht ausreichend zugänglich sind und auch von den Akteuren im Feld nicht strukturiert und offensiv weitergegeben werden. Es werden von den Budgetnehmern unterschiedliche Personen bzw. Institutionen benannt, die zum Budget für Arbeit beraten haben und sie reichen vom Lehrer in der Schule über die Werkstätten bis zu dem Sozialhilfeträger. In diesen Themenkomplex zählen auch die Informationen zu den staatlichen Unterstützungsleistungen sowie der offene Umgang mit einer Behinderung. Mehrfach wurde die Erwartung an mehr und trägerunabhängige Information formuliert. "Aus dieser Erfahrung sollten wir lernen und das Budget für Arbeit zukünftig von den Werkstätten losgelöster organisieren, so dass beispielsweise verstärkt auch unabhängige Träger die Unterstützung im Budget für Arbeit übernehmen. Denn hier gibt es natürlich handfeste Interessenskonflikte" (Experte 1, S. 2).

Im Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Bundesteilhabegesetz (BTHG Entwurf) ist in § 32 BTHG eine ergänzende unabhängige Teilhabeberatung vorgesehen. Es sieht die Förderung einer von Leistungsträgern und Leistungserbringern unabhängigen ergänzenden Beratung von Menschen mit Behinderungen vor. Das Angebot umfasst die Information und Beratung der Rehabilitations- und Teilhabeleistungen nach dem Bundesteilhabegesetz (Bundesministerium für Arbeit und Soziales, 2015).

Empfehlungen zu Handlungsfeld 2

  • Einrichtung von unabhängigen Beratungsstellen für Menschen mit Behinderungen und Teilhabe am Arbeitsleben, wohnortnah und aufsuchend.

  • Staatliche Informationskampagnen (Bundes- und Landesebene) zum Budget für Arbeit (mit Videoclips im Fernsehen, Flyer, Broschüren) ist vor dem Hintergrund des neuen Bundesteilhabegesetzes erforderlich. Informationsmaterial in leichter Sprache.

  • Menschen mit Behinderungen als "Botschafter" und Vorstellen der positiven Beispiele in Schulen, Werkstätten und bei Arbeitgebern

  • Informationsmaterial über Budget für Arbeit auf der regionalen Ebene des Eifelkreises Bitburg-Prüm für und über die Akteure (Schulen, WfbM und Leistungsträger), barrierefrei und in leichter Sprache herstellen und zur Verfügung zu stellen, zum Beispiel: Erstellung eines Ratgebers Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderungen im Eifelkreis Bitburg-Prüm mit der Darstellung der Angebote für das Budget für Arbeit.

11.2 Gelingensfaktoren aus Arbeit, Akteure und betriebliche Struktur

In Tabelle 10 wird gezeigt, dass auf der Mesoebene in der Benennung der Gelingensfaktoren viele Übereinstimmungen zwischen Budgetnehmern und Experten zu finden sind, und diese zum Teil auch in der Vorannahme festgestellt wurden.

Tabelle 10: Gelingensfaktoren aus Arbeit, Akteure und betriebliche Struktur

Recherche

Budgetnehmer

Experten

Vorbereitende Praktika und ausgelagerte Arbeitsplätze

Vorbereitende Praktika und ausgelagerte Arbeitsplätze

Vorbereitende Praktika und ausgelagerte Arbeitsplätze

Betreuung am Arbeitsplatz

Betreuung am Arbeitsplatz; Begleitung im Übergang

Betreuung am Arbeitsplatz

Soziale Verantwortung des Arbeitgebers

Soziale Verantwortung des Arbeitgebers

Helfertätigkeit und Nischenarbeitsplätze

Tarifliche Entlohnung

Kompetenz des Leistungsträgers

Kompetenz des Leistungsträgers

Berufliche Qualifizierung

Mobilität

Rolle WfbM

Übergang Schule-Beruf

Erweiterte Angebotsstruktur mit Zentrum Selbstbestimmtes Leben, Regionalstelle Bitburg

Erweiterte Angebotsstruktur mit Zentrum Selbstbestimmtes Leben, Regionalstelle Bitburg

Familiäre Unterstützung

Familiäre Unterstützung

Die Mesoebene erfasst die Gelingensfaktoren im Bereich der Arbeit, der Arbeitsstelle und der Akteure wie Leistungsträger und Leistungserbringer. Auf dieser Ebene stimmen die von den Budgetnehmern genannten Kategorien mit den Auffassungen aus der Recherche und den Äußerungen der Experten zu einem großen Teil überein. Im ersten Handlungsfeld werden die Vorbereitung für die Arbeitsstelle durch Praktika und ausgelagerte Arbeitsplätze und die Art der Arbeitsstelle, die mit Nischenarbeitsplatz oder Helfertätigkeit beschrieben wird, als Gelingensfaktoren benannt, um daraus die Empfehlungen zu generieren.

Handlungsfeld 3: Kennenlernen der Arbeitsstelle durch vorbereitende Praktika und ausgelagerte Arbeitsplätze sowie Auswahl der Arbeitsstelle in Form von Nischenarbeitsplätzen

Als ein Gelingensfaktor wird die praktische Erfahrung des Budgetnehmers auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in Form von Praktika oder ausgelagerten Arbeitsplätzen gesehen. Diese praktische Erfahrung haben die in dieser Arbeit befragten Personen machen können und als hilfreich empfunden. Diese Vorbereitung ist auch von Vorteil für den künftigen Arbeitgeber und gibt ihm die Möglichkeit den potentiellen Arbeitnehmer kennenzulernen und ermöglicht gegebenenfalls zusätzlich die Vermittlung von fehlenden Qualifikationen vor und zu Beginn des Arbeitsverhältnisses. Eine gute Vorbereitung der Arbeitsstelle setzt eine passgenaue Akquise voraus und dem ist im Vorbereitungsprozess Bedeutung bei zu messen.

Ein Gelingensfaktor für die Akquise ist einen Nischenarbeitsplatz bzw. eine Helfertätigkeit zu finden. Schon in der schriftlichen Befragung der Teilnehmer wird deutlich, dass es sich bei den beschriebenen Tätigkeiten nicht um Berufsfelder im Sinne von Ausbildungsberufen handelt. Die Budgetnehmer haben ihre Aufgabenbereiche sehr ausführlich beschrieben und es zeigt sich eine Vielfalt: Reinigungs- und Hausmeisterhilfstätigkeiten, Gartenarbeiten, pflegerische Tätigkeiten im sozialen Bereich ebenso wie hauswirtschaftliche Tätigkeiten und Unterstützung im Büro, in der Tierpflege, beim Kundendienst und im Lager. Die genannten Arbeitsbereiche erinnern an Nischenarbeitsplätze mit vorwiegend handelndem, bzw. ausführendem Charakter. Ähnlich beschreibt ein Experte die neuen Angebote: „[…] um behinderte Menschen einzustellen, die sonst hauptsächlich in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten würden, sind eine Reihe neuer Arbeitsfelder entstanden" (Experte1, S.2).

Das Konzept Supported Employment aus den USA ist darauf ausgerichtet für Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt passgenaue Arbeitsstellen mit regulärer Bezahlung zu finden. In diesem Konzept sind Gemeinsamkeiten mit den Gelingensfaktoren dieser Studie erkennbar. Ein Gelingensfaktor aus Supported Employment ist das Modell "der "kleinen" Arbeitsstätten", bei dem es um kleiner Betriebe geht (Theunissen, Georg, 3., aktualisierte Aufgabe 2013, S.288). Im Rahmen dieser Untersuchung konnte ebenfalls festgestellt werden, dass es eher die kleineren Betriebe sind, die Budgetnehmer einstellen. In Supported Employment geht es um die Arbeitsplatzentwicklung, d.h. eine Analyse des Arbeitsplatzes und ggfs. der Schaffung eines passgenauen Arbeitsplatzes. Insoweit ist Übereinstimmung zum Budget für Arbeit zu erkennen, da auch hier neue Arbeitsstellen gebildet wurden (Theunissen, Georg, 3., aktualisierte Aufgabe 2013).

"Die Nischenarbeitsplätze könnten [...] herausgestellt und als neuer Helferberuf erschlossen definiert und zertifiziert werden [wird]" (Theunissen, Georg, 3., aktualisierte Aufgabe 2013, S. 279). Diese Zertifizierung bedeutet eine Aufwertung der Helfertätigkeit in der allgemeinen Arbeitswelt und ggfs. eine Verbesserung des Selbstwertgefühls.

Bei der zunehmenden Diskussion zum Thema Fachkräftemangel werden Arbeitgeber künftig darüber nachdenken, einfachere Tätigkeiten nicht von qualifiziertem Fachpersonal, sondern von Service oder Helferkräften ausführen zu lassen. Im Eifelkreis Bitburg-Prüm ist die niedrige Arbeitslosenquote sicherlich förderlich für die Bildung von Nischenarbeitsplätzen.

Empfehlungen zu Handlungsfeld 3

  • passgenaue Akquise der Arbeitsstelle unter Berücksichtigung der Wünsche des künftigen Budgetnehmers

  • Praktikum bzw. ausgelagerter Arbeitsplatz, solange wie erforderlich

  • Erstellung eines Arbeitsleistungsprofils des Menschen mit Behinderungen

  • Erstellung eines Anforderungsprofils der Arbeitsstelle

  • Ausstellen eines Helferzertifikats durch den Arbeitgeber oder die begleitende Institution (mit Nennung der Fähigkeiten und der Weiterbildungen des Budgetnehmers)

  • Arbeitgeber ermuntern Arbeitsstellen im Helfer- und Servicebereich zu kreieren

Im nächsten Handlungsfeld werden die Kategorien zusammengefasst, die sich mit der Begleitung im Übergang, der Betreuung am Arbeitsplatz, der betrieblichen Organisation und hier insbesondere mit der sozialen Verantwortung des Arbeitgebers und des Kollegiums, der Arbeit als Lebensinhalt, der beruflichen Qualifikation und der tariflichen Entlohnung befassen. Ein weiterer Gelingensfaktor ist mit Blick auf die Weiträumigkeit des Eifelkreises Bitburg-Prüm die Lösung der Mobilitätsfrage.

Handlungsfeld 4: Betreuung am Arbeitsplatz, soziale Verantwortung Arbeitgeber/Kollegen und arbeitsstrukturelle Voraussetzungen

Die im Modellprogramm für Arbeit vorgesehene Betreuung auf dem Arbeitsplatz, die zunächst auf das erste Jahr ausgerichtet ist und monatlich vier Stunden umfasst, wird grundsätzlich von den Befragten begrüßt, sollte individuell bei Bedarf erweitert bzw. verlängert werden und durch einen Fachdienst erfolgen. Die Budgetnehmer heben die Betreuung durch Dienste hervor und nennen zu diesem Punkt weitere Unterstützer (wie Familie, ZsL, Schule, Werkstätten, und Sozialhilfeträger), die den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt begleitet haben. Im Arbeitsalltag ist die Unterstützung durch Kollegen die häufigste Form. Die Zusammenarbeit mit den Kollegen ist den Budgetnehmern sehr wichtig und beeinflusst die betriebliche Integration. Den nichtbehinderten Kollegen fehlt es an Erfahrungen im Umgang mit Menschen mit Behinderungen, sodass diese bereits in den Übergangsprozess eingebunden und über die Besonderheiten des Budgetnehmers soweit erforderlich, informiert werden sollten. In den Vorannahmen aus der Recherche wurde die soziale Verantwortung des Arbeitgebers in den Vordergrund gestellt und nicht die wirtschaftlichen Vorteile. Für die Budgetnehmer ist der Arbeitgeber nicht nur derjenige, der die Arbeit einteilt und beaufsichtigt, sondern auch der Vermittler bei Konflikten oder der Unterstützer in Stresssituationen oder bei Problemen im Alltag. Ein Gelingensfaktor ist die soziale Kompetenz des Arbeitgebers. Diese soziale Kompetenz sollte ebenfalls bei dem Kollegium vorhanden sein und dazu ist Transparenz und Kenntnis der Situation zur Behinderung des Menschen erforderlich.

Die berufliche Qualifizierung und die Weiterbildung werden von den Budgetnehmern angesprochen und als positiv empfunden, sodass während des Budgets für Arbeit über Schulungen und Qualifizierungen für die Budgetnehmer nachgedacht werden sollte. Im Rahmen von Supported Employment, eines Konzeptes aus den USA mit einem partizipativen Ansatz, welches seit 1984 die Teilhabe von Menschen mit Lernschwierigkeiten am allgemeinen Arbeitsleben zum Ziel hat, lassen sich bei einzelnen Unterstützungsleistungen, die in den Befragungen dieser Arbeit eingefordert wurden, Parallelen erkennen. Theunissen führt dieses Modell insbesondere unter dem Empowerment Gedanken an (Theunissen, Georg, 3., aktualisierte Aufgabe 2013, S. 272). Für die Menschen mit Lernschwierigkeiten werden entsprechend ihren individuellen Möglichkeiten und Fähigkeiten verschiedene Modelle für die Teilhabe angeboten. Eines davon ist das Modell der unterstützten Einzelarbeitsplätz; dabei erhalten Menschen auf allgemeinen Arbeitsplätzen Unterstützung durch Job Coaches (oder Mentoren-Arbeitskollegen) damit sie die Fertigkeiten lernen, um die geforderten Leistungen erbringen zu können. Die Kompetenzeinschätzung des Budgetnehmers sowohl hinsichtlich der Stärken als auch hinsichtlich der Schwächen ist für das Gelingen maßgeblich, ebenso wie das Arbeitstraining vor Ort, denn "Ein Grundsatz des Supported Employment lautet: erst platzieren, dann qualifizieren" (Theunissen, Georg, 3., aktualisierte Aufgabe 2013, S. 274).

Es ist festzuhalten, dass die Grundsätze des Supported Employment teilweise als Gelingensfaktoren in dieser Untersuchung genannt wurden und diese von daher teilweise in die Empfehlungen mit einfließen.

Die Forderung nach der tariflichen Entlohnung entstammt insbesondere dem Modellprogramm Budget für Arbeit. Die Tatsache, dass weder die Experten noch die Budgetnehmer sich dazu geäußert haben, lässt die Vermutung zu, dass der Tariflohn bisher nicht strittig, sondern selbstverständlich gezahlt wurde. Weitere Äußerungen zu dem finanziellen Aspekt des Arbeitsentgelts finden sich in der Diskussion der finanziellen Motivation.

Mobilität ist für die Budgetnehmer ein Thema und entspricht den Aussagen in der Teilhabeplanung/Sozialraumplanung des Eifelkreises, wobei der unzureichende Ausbau des ÖPNV kritisiert wurde. Einige Budgetnehmer lösen die Problematik, in dem sie selbst mit dem PKW bzw. Mofa zur Arbeitsstelle gelangen, bei anderen ist diese Option nicht möglich. Bereits bei der Auswahl der Arbeitsstelle ist zu berücksichtigen, wie die Hin- und Rückfahrt bewerkstelligt wird, sodass Mobilität ein Gelingensfaktor ist.

Empfehlungen zu Handlungsfeld 4

  • individuelle und passgenaue Begleitung durch Fachdienste auf der Arbeitsstelle

  • keine zeitliche Begrenzung der Begleitung – solange und wenn notwendig

  • Unterstützte Einzelarbeitsplätze und Jobcoaching

  • Platzieren und anschließend auf und für die Arbeitsstelle qualifizieren

  • Kollegen/Team als Unterstützer gewinnen, informieren und begleiten

  • Arbeitgeber und Kollegen auf die erforderliche besondere soziale Kompetenz und das Verständnis für Behinderung hinweisen

  • Aufklärung über Behinderung und Auswirkungen auf die Arbeit

  • Arbeitsentgelt nach dem entsprechenden Tariflohn

  • Unterstützung und Begleitung beim Führerscheinerwerb

  • alternative Lösungen zum Erreichen der Arbeitsstelle finden (Nutzung ÖPNV, Mitfahrgelegenheiten, usw.)

  • Weiterbildung in Form von Schulungen und Qualifizierungen der Budgetnehmer auf der Arbeitsstelle

Handlungsfeld 5: Akteure im Feld der Teilhabe am Arbeitsleben

In diesem Handlungsfeld wird untersucht, inwieweit die Akteure im Feld der Teilhabe am Arbeitsleben die Fähigkeiten und die Kenntnisse haben, damit der Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt für den Menschen mit Behinderung erfolgreich gelingen kann.

Als erstes werden die Leistungsträger genannt, die über die Maßnahme und die Form der Leistung entscheiden. Bei ihnen wird der Antrag auf die Leistung gestellt und sie haben nicht nur die Möglichkeit, sondern auch die Verpflichtung den Leistungsberechtigten umfassend zu beraten, auch über die verschiedenen Leistungsformen.

Leistungsträger für die Teilhabe am Arbeitsleben sind insbesondere die Bundesagentur für Arbeit und der Sozialhilfeträger. In der Vorannahme werden die Beratungskompetenzen des Leistungsträgers und ihre Haltung zum Budget für Arbeit zu den Gelingensfaktoren gezählt. JobBudget spricht sogar von der "Treiberrolle des Leistungsträgers" (Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V., 2012, S. 121). Die Experten formulieren ebenfalls das Erfordernis, dass die Leistungsträger die Antragsteller umfassend über alle Möglichkeiten der Teilhabe informieren, und sie erwarten eine enge Begleitung der Budgetnehmer und ein unbürokratisches Verwaltungsverfahren. Zwei Personen haben im Fragebogen erwähnt, dass der Sozialhilfeträger beim Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützt hat.

Der Übergang Schule-Beruf ist eine Schnittstelle, die für den beruflichen Weg von jungen Menschen eine entscheidende Rolle spielt. Ein Experte sieht die Schule als den Ort, in dem die "Kompetenzen der Schulabgänger" erkannt und für die berufliche Laufbahn so genutzt werden, dass der Übergang gelingt (Experte 6, S. 2). Zwei Budgetnehmer haben ihre Arbeitsstelle auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt über ein Praktikum von der Schule aus und drei Personen mit Hilfe der Lehrer gefunden.

Werkstätten für Menschen mit Behinderungen sind die dominanten Leistungsanbieter im Rahmen der Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderungen. Sie haben den gesetzlichen Auftrag Menschen mit Behinderungen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu vermitteln. Die Experten setzten sich in den Interviews sehr dezidiert mit der Rolle und der Verantwortung der WfbM in diesem Bereich und der Veränderung ihrer Ausrichtung auseinander. Mit der Schaffung von Personalstellen im Bereich des Integrationsmanagements haben die Werkstätten reagiert. Sie haben ihre Kontakte zu Arbeitgebern ausgebaut, Praktikumstellen akquiriert und vermitteln den Menschen die fehlenden Kompetenzen für die Budgetstelle. Gleichwohl ist die Haltung der WfbM ambivalent, da sie starke Leistungsträger in der WfbM halten möchten.

"So wenig Sonderarbeitswelten wie möglich" (Trenk-Hinterberger, Peter, 2015, S. 1). Diese Forderung beinhaltet eine Veränderung der rechtlichen Anspruchsgrundlagen und der faktischen Möglichkeiten. Die rechtlichen Anspruchsgrundlagen wurden durch das Persönliche Budget verändert. Diese Tatsache ermöglicht den Leistungsberechtigten und den Leistungsträgern individuelle Lösungen zu suchen und zu finden und erklärt die Vorzüge und die Notwendigkeit des Persönlichen Budgets. Die Veränderung der faktischen Möglichkeiten bedeutet, dass Angebote für Menschen mit Behinderungen außerhalb der Sonderarbeitswelten WfbM entstehen. Ein derartiges Angebot ist im Eifelkreis mit dem Zentrum Selbstbestimmtes Leben, Regionalstelle Bitburg, entstanden. Mit der Tatsache, dass sich ZsL angesiedelt hat, wurde eine Alternative zur WfbM im Rahmen der Teilhabe am Arbeitsleben geschaffen. Sieben Budgetnehmer haben angegeben mit Hilfe von ZsL die jetzige Arbeitsstelle gefunden zu haben und von den Mitarbeitern von ZsL betreut worden zu sein. Somit zählt das Vorhandensein eines alternativen Anbieters zu den Gelingensfaktoren und hilft Sonderarbeitswelten abzubauen.

Die Familie ist für die Leistungsberechtigten bei einem Budget aktiv an der Unterstützung beim Übergang beteiligt, sie sind Unterstützer und Begleiter. "Eine gute Kooperation mit der Bezugswelt befördert unzweifelhaft eine erfolgreiche Integration eines Betroffen in einen allgemeinen Betrieb sowie eine inklusive Kultur" (Theunissen, Georg, 3., aktualisierte Aufgabe 2013, S. 279). Unter Bezugswelt versteht Theunissen u.a. die Eltern und die gesetzlichen Betreuer.

Empfehlungen zu Handlungsfeld 5

  • Schulung der Sachbearbeiter bei den Leitungsträgern zum Budget für Arbeit

  • Schulung der Sachbearbeiter in und für die Kommunikation von Menschen mit Behinderungen

  • Prüfung des Verwaltungsverfahrens auf bürokratische Hindernisse für Menschen mit Behinderungen

  • aktive Rolle der Schule als Wegbereiter für den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt ausbauen und stärken

  • Berufswegekonferenzen in den Förderschulen unter Beteiligung aller Akteure und Begleitung der Personen, die den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wünschen, initiieren

  • In WfbM sollte Integrationsmanagement verpflichtend sein

  • WfbM verpflichten den Übergangsprozess zu forcieren durch Festlegung einer Quotierungsregelung für Praktika, Außenarbeitsplätze und Budget für Arbeit

  • Familie, Betreuer und Angehörige von Beginn an in den Prozess des Übergangs einbinden und umfassend informieren

  • Sozialleistungsträger soll für eine Erweiterung des Angebotes und zusätzliche Leistungsanbieter für Teilhabe am Arbeitsleben eintreten.

Auf der dritten Ebene werden die individuellen Kriterien der Menschen mit Behinderungen und Auswertung der Recherche und der Experten auf Gelingensfaktoren untersucht und nachfolgend diskutiert. Die Ausführungen der Budgetnehmer in diesem Teil der Untersuchung sind sehr dezidiert und umfassend.

11.3 Gelingensfaktoren aus individuell-persönliche Ebene

"Arbeit ist die Tätigkeit, die das Individuum in Beziehung zur Gesellschaft bringt. Wir leben in wechselseitiger Abhängigkeit durch die Arbeit, die wir alle leisten. Arbeit bestimmt die Art und Weise, wie der Mensch in der Gesellschaft lebt" (Doose, Stefan, 2006, S. 3).

Das sechste Handlungsfeld fasst die Gelingensfaktoren gesellschaftliche Anerkennung, Selbstwertgefühl, Selbst- und Mitbestimmung und die weiteren benannten Motivationsmöglichkeiten der finanziellen, der sozialen und der Statusmotivation sowie der Charaktereigenschaften und des Freizeitverhaltens in Tabelle 11 zusammen. Anschließend wird der Subjektivierungstheorie ein eigenes Handlungsfeld gewidmet wird.

Tabelle 11: Gelingensfaktoren aus individuell-persönlichen Ebene

Recherche

Budgetnehmer

Experten

Gesellschaftliche Zugehörigkeit und Selbstwertgefühl

Gesellschaftliche Zugehörigkeit und Selbstwertgefühl

Gesellschaftliche Anerkennung und Wertschätzung, Selbstbestimmung Mitbestimmung

Finanzielle Motivation

Finanzielle Motivation

Statusmotivation

Kommunikatives Freizeitverhalten

Charakterliche Eigenschaften wie Mut

Charakterliche Eigenschaften wie Willensstärke

Subjektivierung

Handlungsfeld 6: gesellschaftliche Anerkennung, Selbstwertgefühl, Selbst- und Mitbestimmung und Motivation

Diese [Anmerkung: Die Arbeit] sollte aber nicht auf eine bloße Platzierung eines Betroffenen in einem Betrieb des allgemeinen Arbeitsmarktes reduziert werden, sondern im umfassenderen Sinne als ein Beitrag zur Selbstverwirklichung durch Arbeit, zur beruflichen Selbstbestimmung und Persönlichkeitsentfaltung verstanden werden" (Theunissen, Georg, 3., aktualisierte Aufgabe 2013, S. 277).

In den Befragungen wird deutlich, dass Arbeit für die Budgetnehmer mehr ist, als Lohnempfänger zu sein. Es werden verschiedene Motivationsebenen benannt, die Parallelen mit dem nach Maslow verbreiteten Modell der Bedürfnishierarchie erkennen lassen. Von daher wird das Modell von Maslow für die weitere Beschreibung herangezogen. Die Ebenen, die Maslow beschreibt sind nicht linear aufbauend, sondern überlappen sich. Die physiologischen Bedürfnisse des Menschen sind die Grundbedürfnisse, die zum existenziellen Leben notwendig sind, wie Essen, Trinken und Wohnen. Transferiert man das Grundbedürfnis auf den Arbeitsplatz, so werden damit die angemessene Bezahlung und die Ausgestaltung des Arbeitsplatzes in Verbindung gebracht. Für die Budgetnehmer ist es von Bedeutung, dass sie für sich selbst sorgen können und, dass sie sich etwas leisten können. Diese finanzielle Motivation reicht ebenfalls in die von Maslow beschriebene zweite Stufe, die Sicherheitsstufe hinein. Der sichere Arbeitsplatz wird thematisiert, ebenso wie die Versorgung für den Fall, wenn die Eltern nicht mehr da sind. Die nächste Stufe bezeichnet die sozialen Bedürfnisse und damit die Zusammenarbeit mit den Kollegen und die Kommunikation. Die Ergebnisse zeigen, dass im Betrieb mit den Kollegen und dem Chef ein Soziales Gefüge besteht, welches die betriebliche Integration ermöglicht. Daneben wird das Freizeitverhalten der Budgetnehmer untersucht, welches überwiegend kommunikativ in Form von Treffen mit Freunden, in Vereinen, usw. ausgerichtet ist: Das Freizeitverhalten ist nicht unmittelbar ein Gelingensfaktor, es zeigt sich dennoch, dass die befragten Budgetnehmer überwiegend ein inklusives Freizeitverhalten haben. Die vierte Stufe ist die Stufe der Individualbedürfnisse, wobei Stärke und Erfolg zu mehr Wertschätzung und Ansehen führen. Diese Bedürfnis der Wertschätzung, wird von den Budgetnehmern thematisiert, ebenso wie die Stufe der Selbstverwirklichung, die die Mitbestimmung und auch die Möglichkeiten der Freizeit und der Bestimmung von Urlaub umfasst (Maslow, 2013).

Mit und durch die Arbeit erreichen die interviewten Budgetnehmer Selbstwertgefühl, und Anerkennung. Als einer der dazu erforderlichen Gelingensfaktoren führen sie die Eigenschaft Mut explizit an.

Empfehlungen zu Handlungsfeld 6

  • in der Beratung die künftigen Budgetnehmern ausführlich über den Lohn und die finanzielle Absicherung im Budget für Arbeit informieren

  • in der Beratung über eigenständige Wohnmöglichkeiten und weitere Unterstützungsleistungen informieren (ganzheitlicher Beratungsansatz)

  • Arbeitgeber auf Wertschätzung der Budgetnehmer hinweisen (z.B. Gratifikation, Anerkennung, auch Weiterbildungszertifikate)

  • Arbeitgeber auf "ausreichenden" Lohn für Budgetnehmer ansprechen

  • Unterstützung bei kommunikativem Freizeitverhalten anbieten

Handlungsfeld 7: Subjektivierung

"Jede Subjektivierung ist mit einer Übernahme von Techniken (des Selbst) verbunden, die zugleich eine Bestimmung der eigenen Person und der Weltbezüge ermöglicht. Somit ist auch jede Subjektivierung zugleich Subjektbildung. Diese Verschränkung von Subjektbildung und Subjektivierung sorgt unter "normalen" Umständen dafür, dass Individuen die geforderte Anpassung an gesellschaftliche Verhältnisse bewältigen können und zugleich ein Einverständnis mit diesen Verhältnissen entwickeln" (Pfahl, Lisa, 2011, S. 69–70)

Alle Budgetnehmer erfüllen in ihrer Person die gesetzlichen Voraussetzungen und haben eine geistige Behinderung. In den Befragungen kommt sehr deutlich zum Ausdruck, dass sie sich selbst nicht als Mensch mit einer geistigen Behinderung sehen. Für sich selbst verwenden sie die Einschätzung: Lernbehinderung oder bezeichnen ihre Einschränkungen als Schwäche. Sehr eindeutig wird die Selbstbeschreibung mit Blick auf die Werkstatt. Sie klassifizieren die Menschen in der Werkstatt als Behinderte und sehen sich selbst als "[...] auf der anderen Seite [...]" (Person A) und damit als nicht behindert und der Arbeitnehmerschaft zugehörig. Zu welchem Zeitpunkt und durch wen die Budgetnehmer diese Subjektivierung und die Erfahrung der Klassifikation als nicht behindert gemacht haben, ist aus den vorliegenden Daten nicht rekonstruierbar. Es könnte eine Zusammenfügung von Personen (z. B. Elternhaus), Institutionen (Schule) Kontexten (Budget für Arbeit), professionellen Unterstützern (WfbM, ZsL) und des Arbeitsumfeldes (Chef, Kollegen) sein.

Die Aussagen der Personen in der Untersuchung sind keinesfalls repräsentativ und es wurden ausschließlich Menschen befragt, die den Weg auf den allgemeinen Arbeitsmarkt geschafft haben. Die Kategorisierung "behindert" beginnt bereits im Elternhaus und wird bei der Wahl der Schulform verfestigt. Daher sind die Lösungsansätze für die Fehlleitung und Stigmatisierung bereits vor Eintritt in das Erwerbsleben und insbesondere in der Schule zu suchen. Damit alle behinderte Schüler nicht durch Sonderschulung stigmatisiert und für die Aufnahme in die WfbM kategorisiert werden, sind die Bildungsmöglichkeiten und die berufliche Agency für diesen Personenkreis zu verbessern (Pfahl, Lisa, 2012).

Empfehlungen zu Handlungsfeld 7

  • Streichung des Behinderungsbegriffes als Voraussetzung für Teilhabeleistungen – insbesondere im Budget für Arbeit

  • inklusive Systeme (Kindertagesstätten und Schulen), die Klassifizierung und Segregation verhindern

  • Zielsetzung: Bildung von beruflicher Agency von behinderten Schülern

Die Gelingensfaktoren, die es Menschen mit Behinderungen ermöglichen im Rahmen des Budgets für Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, wurden von Budgetnehmern und Experten sehr ausführlich beschrieben und sind in die Handlungsempfehlungen eingearbeitet worden. Mit diesen Empfehlungen werden den beteiligten Leistungsträgern und Leistungserbringern und den künftigen Budgetnehmern Werkzeuge mit auf den Weg gegeben, damit ein Budget für Arbeit gelingen kann.

12 Budget für Arbeit – Teilhabe auf dem Weg

Die Masterarbeit zielt darauf ab, das Budget für Arbeit im Eifelkreis Bitburg-Prüm zu beschreiben und die Gelingensfaktoren, die zur Umsetzung der Maßnahme geführt und den Weg für die einzelnen Budgetnehmer in den allgemeinen Arbeitsmarkt geebnet haben, herauszufinden. Dazu geht die Arbeit auf die sozialgesetzlichen Voraussetzungen, auf das Budget für Arbeit im Besonderen und auf die Akteure im Feld ein. Das Hauptaugenmerk der Untersuchung ist auf die von den Budgetnehmern genannten Gelingensfaktoren gerichtet.

Die Entwicklung des Budgets für Arbeit wird künftig maßgeblich von der Einführung und Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes geprägt werden. Damit wird das Budget für Arbeit bundesweit an Bedeutung und Aufmerksamkeit gewinnen. Gleichwohl ist davon auszugehen, dass die Zahl der Budgetnehmer im Bereich Teilhabe am Arbeitsleben nicht sprunghaft ansteigen wird. Auch künftig werden die Werkstätten für Menschen mit Behinderungen die überwiegende Arbeitsstelle sein und ein gravierender Systemwechsel wird kurzfristig nicht zu erwarten sein.

Im Eifelkreis Bitburg-Prüm liegen durch das Modellprogramm Budget für Arbeit, durch JobBudget und eine vergleichsweise hohe Anzahl an Budgets für Arbeit Erfahrungen vor. Diese fundierte Kenntnis der Maßnahme Budget für Arbeit wird in den Interviews mit den Akteuren (Leistungsträger und Leistungserbringer) sehr deutlich. Die Experten im Eifelkreis Bitburg-Prüm sind sehr aufgeschlossen für die Thematik Budget für Arbeit und unterstützen die Umsetzung. Sie äußern sich offen und vielfältig auf allen Ebenen und reflektieren kritisch und konstruktiv das Budget für Arbeit und benennen Gelingensfaktoren im Kontext ihrer Fachlichkeit.

Diese positive Grundhaltung ist die Ausgangsbasis, dass eine Bündelung der Kenntnisse und Erfahrungen und eine regelhafte Zusammenarbeit der beteiligten Akteure und Experten für die Entwicklung des Budgets für Arbeit und den Austausch über die Gelingensfaktoren für die Maßnahme insgesamt, und besonders auch für einzelne Budgetnehmer im Eifelkreis Bitburg-Prüm möglich und förderlich ist.

Aus dem praktischen Teil der Arbeit bildet sich dabei die gemeinsame Aufgabe der Akteure heraus, die Pfadabhängigkeiten in den Übergängen von der Schule in die WfbM aufzubrechen, die Verwaltungs- und Personalstrukturen bei den Leistungsträgern zu verändern und den Sorgen der Betroffenen und ihrer Angehörigen bei dem Arbeitsplatzverlust in der freien Wirtschaft zu begegnen. In diesem Kontext ist die aus den Experteninterviews geforderte unabhängige Beratungsstelle für das Budget für Arbeit unbedingt zu unterstützen und die Einrichtung sollte forciert werden.

Im Fokus dieser Arbeit stehen die Gelingensfaktoren, die die Budgetnehmer benannt haben. Alle 17 Befragten bewerten ihre Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt für sich als positiv. Sie haben Selbstsicherheit durch die Arbeit erworben, sie sehen sich als nicht behindert, der Gesellschaft zugehörig und ihre Wertschätzung durch Arbeit als Gelingensfaktor an. Zum Gelingen bedarf es Unterstützer bei der Suche nach der Arbeitsstelle, die beginnend im Elternhaus und weiter beim Übergang Schule-Beruf, in den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, bei anderen Leistungserbringern wie Zentrum selbstbestimmtes Leben, und auch bei den Leistungsträgern wie Bundesagentur für Arbeit und Sozialamt vorhanden sein müssen. Auf der Arbeitsstelle sind es die Arbeitgeber und die Kollegen, die zum Gelingen beitragen.Für die Budgetnehmer selbst ist das meist genannte Gelingenskriterium, die Tatsache, dass sie Lohnempfänger sind und mit dem Gehalt sich etwas leisten können. Ansporn für sie ist es, sich eine eigene Wohnung leisten zu können und den Lebensunterhalt und die Freizeit einschließlich der Mobilität selbst finanzieren zu können. Diese Äußerungen der finanziellen Gelingensfaktoren hatte ich in dieser Deutlichkeit nicht erwartet.

Die Gelingensfaktoren auf den unterschiedlichen Ebenen sind einzeln aufgeführt, es zeigt sich dennoch, dass ein erfolgreicher Übergang von Menschen mit Behinderungen im Budget für Arbeit auf den allgemeinen Arbeitsmarkt in der Regel nicht von einem Faktor, sondern vom Zusammenwirken von mehreren Komponenten abhängig ist. Daher wurden die Gelingensfaktoren der Budgetnehmer und der Experten zusammengefasst und für die praktische Umsetzung und Weiterentwicklung des Budgets für Arbeit im Eifelkreis als Handlungsempfehlungen formuliert. Es ist festzuhalten, dass für die Umsetzung der Handlungsempfehlungen alle Akteure im Feld zusammenarbeiten und ihre Erfahrungen und kreativen Ideen bündeln sollten. Die Veränderungen der Angebotsstruktur und damit der Schaffung von Nischenarbeitsplätzen wird eine der Herausforderungen auf der strukturellen Ebene sein. Dazu können die Handlungsempfehlungen zum Themenkomplex Öffentlichkeitsarbeit beitragen, ebenso wie die Vorstellung von guten Beispielen der Inklusion auf den allgemeinen Arbeitsmarkt von Budgetnehmern und von Arbeitgebern.

Die umfängliche Bandbreite an Gelingensfaktoren und die Umsetzung der Handlungsempfehlungen wird das Budget für Arbeit im Eifelkreis Bitburg-Prüm voranbringen. Dennoch wird es keine "one-fits-all"-Lösung geben, sondern das Budget für Arbeit muss darauf ausgerichtet sein, flexible passgenaue Möglichkeiten, die individuell auf die Bedürfnisse und Fähigkeiten des einzelnen Menschen ausgerichtet sind, zu finden.

Meine Aufgabe nach dem Abschluss und mit den Erfahrungen der Masterarbeit sehe ich darin, die Akteure und Budgetnehmer im Eifelkreis zusammenzuführen und gemeinsam aus den erarbeiteten Handlungsempfehlungen eine Prioritätenliste zu erstellen, damit mehr Menschen mit Behinderungen das Budget für Arbeit in Anspruch nehmen können und der Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt gelingen kann. Die Ausgangslage ist positiv, die Akteure sind mit der Thematik vertraut und aufgeschlossen und die geringe Arbeitslosenquote im Eifelkreis Bitburg-Prüm bietet zudem Chancen, Arbeitsstellen im Helfer- und Servicebereich zu finden.

Erfolgreich kann das Budget für Arbeit nur sein, wenn die Menschen mit Behinderungen diese Form der Leistung für sich annehmen. Sie sind die Botschafter für das Budget für Arbeit und sollten ihre Erfahrungen in Förderschulen, Werkstätten und bei Arbeitgebern vorstellen. Dazu und um den Weg zu gehen, ist es notwendig, dass den Menschen Sicherheit und "Mut" (Person C) vermittelt wird.

Was wäre das Leben, hätten wir nicht den Mut etwas zu riskieren (Vincent van Gogh).

Reflexion

Fragestellung und Prozess

Zunächst ist festzustellen, dass es für die Vorannahme dieser Masterarbeit kaum Recherchen zum Budget für Arbeit und insbesondere nicht aus Sicht der Menschen mit Behinderungen gegeben hat. Diese Tatsache hat die Ausgangssituation erschwert.

Die Fragestellung hinsichtlich der Gelingensfaktoren ist bereits in der Wortwahl auf die positive Ausrichtung und den erfolgreichen Übergang von Menschen mit Behinderungen in den allgemeinen Arbeitsmarkt ausgerichtet. Es sind auch nur die Menschen befragt worden, die sich in einem Arbeitsverhältnis auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt etabliert haben.

Im Feld wurde weiterhin auf die Akteure im Eifelkreis Bitburg-Prüm, die in enger Kooperation mit dem Sozialhilfeträger stehen, zurückgegriffen. Damit gestaltete sich der Zugang unkompliziert, da dienstliche Kontakte genutzt wurden. Dass die Experten und ebenso die befragten Budgetnehmer an der Untersuchung bereitwillig teilgenommen haben, da die Interviewerin die Leiterin des Sozialamtes ist, ist zu vermuten. Ob diese Tatsache Auswirkungen auf die Aussagen haben, kann letztendlich nicht ausgeschlossen werden.

Nach Abschluss der Untersuchung betrachtet, war der Fragebogen, der von 17 Personen beantwortet wurde, sehr aufschlussreich. Er war zunächst eher als Kurzfragebogen für eine quantitative Auswertung ausgelegt war. Das Rücklaufergebnis war sehr positiv und bei Erahnung dessen, hätte dieser Fragebogen noch ausführlicher und detaillierter auf die Gelingensfaktoren eingehen können.

In den drei geführten Interviews war sicherlich die Unerfahrenheit der Interviewerin mit dem Medium ein Hemmnis, ebenso kam der Redefluss bei den Interviewten gelegentlich ins Stocken, da für sie die Interviewsituation ebenfalls ungewohnt war.

Nutzung der Ergebnisse und Praxiswirkung der Masterarbeit

Die Ergebnisse der Untersuchung sind für die Vorgehensweise im Sozialamt des Eifelkreises Bitburg-Prüm und für die Umsetzung der künftigen Maßnahmen im Budget für Arbeit von großer Wichtigkeit. Die Interviews mit den Experten haben mir gezeigt, dass es eine offene und konstruktive Dialogbereitschaft der Experten für die Umsetzung des Budgets für Arbeit im Eifelkreis Bitburg-Prüm.

Als Dank für die Teilnahme werde ich den Experten in einer gemeinsamen Sitzung die Ergebnisse zu den Gelingensfaktoren sowie die Handlungsempfehlungen für die erfolgreiche Umsetzung des Budgets für Arbeit aus meiner Sicht im Eifelkreis Bitburg-Prüm präsentieren. Ziel ist es gemeinsam in einem weiteren Schritt die Handlungsempfehlungen zu priorisieren und in die Praxis umzusetzen.

Die Fragen an die Experten zu der Zukunft des Budgets im Eifelkreis Bitburg-Prüm konnten aufgrund von zeitlichen Problemen nicht separat ausgewertet werden. Einzelne Anregungen der Experten hierzu sind jedoch nicht vergessen. So ist der Vorschlag eines Experten, die Arbeitgeber Marke Eifel, die ein Qualitätsmerkmal und eine Auszeichnung für Arbeitgeber in der Region ist auszuweiten und die Betriebe mit dem Qualitätssiegel. Arbeitgeber Marke Eifel auszustatten, die Menschen mit Behinderungen im Betrieb einstellen. Dieser Punkt ist sicherlich im Bereich Öffentlichkeitsarbeit anzusiedeln und sollte Beachtung finden.

Für die Menschen mit Behinderungen werden wir die Beratung im Sozialamt dergestalt verändern, dass wir die Gespräche mit den Menschen auf die Gelingensfaktoren ausrichten, beginnend von der Akquise über die Unterstützung im Betrieb und die Möglichkeiten im Freizeitbereich. Besonders werden wir dabei auf die ihnen wichtigen Aspekte der finanziellen Motivation und der Eigenständigkeit (selbständiges Wohnen) thematisieren. Darüber hinaus sehen wir die Öffentlichkeitsarbeit mit bestpractise-Beispielen und Informationsbroschüren, auch in leichter Sprache, als vorrangige Aufgabe an.

Der Masterstudiengang hat den Blick für meine berufliche Aufgabe geschärft und einen Denkprozess ausgelöst, der sowohl insgesamt meine Führungsaufgabe als Leiterin des Sozialamtes mit 33 Mitarbeitern verändert, als auch hinsichtlich der Vermittlung der Inhalte im Bereich der Eingliederungshilfe als auch im Verhältnis zu den Kooperationspartnern und Akteuren.

Für den Bereich Teilhabe am Arbeitsleben ist in dieser Arbeit eine Fortschreibung der Sozialraum- und Teilhabeplanung im Eifelkreis Bitburg-Prüm erfolgt. Es hat sich gezeigt, dass der Prozess der Sozialraum- und Teilhabeplanung im Eifelkreises Bitburg-Prüm bereits einiges bewirkt und an den im Bericht zur Teilhabe am Arbeitsleben aufgezeigten Schwachstellen und Stärken Parallelen zu dieser Untersuchung erkennbar sind. Mit den Erkenntnissen dieser Masterarbeit wird es bei mir – und ich hoffe, dass ich diese Idee an die Akteure und künftigen Budgetnehmer vermitteln kann – einen neuen Motivationsschub geben, mit dafür Sorge zu tragen, dass es mehr Menschen mit Behinderungen gelingt, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt im Budget zu arbeiten.

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Quelle

Monika Schuster: Inklusion und allgemeiner Arbeitsmarkt. Welche Gelingensfaktoren unterstützen den erfolgreichen Übergang von Menschen mit Behinderungen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt aus verschiedenen Perspektiven am Beispiel des Budget für Arbeit im Eifelkreis Bitburg-Prüm? Masterarbeit 2016, Université du Luxembourg.

bidok-Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet

Stand: 18.07.2017

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