"Lebensunwert" - Zur "Würde menschlichen Lebens" in der heutigen Gentechnologie, Reproduktionsmedizin und Biothik-Diskussion

Autor:in - Monika Schumann
Themenbereiche: Eugenik
Textsorte: Zeitschriftenartikel
Releaseinfo: erstmals veröffentlicht in: Gemeinsam leben - Zeitschrift für integrative Erziehung Nr. 2 (1994); Hermann Luchterhand Verlag Neuwied
Copyright: © Monika Schumann 1994

Einleitung

Heutzutage ließen auf internationaler Ebene gigantische Summen in die Weiterentwicklung der medizinischen Genetik und der Reproduktionsmedizin, insbesondere "genutzt" in der pränatalen Diagnostik. Dahinter steckt die gesellschaftliche Vision, mit diesen Mitteln die Geburtenziffer von Kindern mit Behinderungen einschränken oder gar verhindern zu können (vgl. Schumann, M. 1991).

Bereits 1982 führte der Vorstand des Instituts für Medizinische Genetik der Universität Zürich, Prof. Dr. W. Schmid, in seinem Beitrag "Schulschwierigkeiten und Genetik" aus, daß die Genetik die gesellschaftlichen Probleme von Kindern mit Behinderungen und ihren Angehörigen nicht zu lösen vermag, daß die Humanisierung des Schulwesens dafür geeignetere Perspektiven bietet.

Das Hallsche Experiment

Wie vor diesem Hintergrund die nachfolgenden Pressemeldungen zu bewerten sind, soll nun erörtert werden:

"Embryos im Reagenzglas künstlich verdoppelt" und ,,Exemplare der Sorte Kind als Klon im Tiefkühlfach", (Südwestpresse, 26.10.1993)

die unter diesen Schlagzeilen folgenden Pressemeldungen berichten kritisch über ein weltweit erstmals gelungenes Experiment mit menschlichem Erbgut. Der amerikanische Forscher Jerry Hall von der George Washington Universität in Washington hat insgesamt 17 menschliche Embryonen im Zwei- bis Achtzellstadium (Zygoten) in 48 Zellen unterteilt und diese mit einer künstlichen Schutzhülle umgeben. Die durch diese Genmanipulation erzeugten Mehrlinge, die genetisch völlig identisch sind, könnten alle in eine Gebärmutter eingepflanzt werden, um so die Chance auf ein künstlich gezeugtes Baby zu verbessern[1].

Sie könnten auch dem zum Leben auserwählten Embryo als Organspendereservoir dienen, das Baby in dessen Todesfall ganz ersetzen oder mit zeitlicher Verzögerung als dessen "Zwilling" ins Leben gesetzt werden. Obwohl solche reproduktionsmedizinischen Techniken in der Tierzucht schon seit längerer Zeit praktiziert werden und dadurch entsprechenden Menschenexperimenten technisch bereits der Weg gebahnt worden ist, lassen sich aus dem Hallschen Experiment dennoch einige wichtige Erkenntnisse ziehen: Einmal mehr ist praktisch bewiesen worden, daß gemacht wird, was gemacht werden kann. Alle damit verbundenen Schreckensvisionen sind dadurch schneller der Realität nahegerückt, als voraussehbar war.

Um ethische Bedenken bei seinem grenzüberschreitenden Experiment ausschalten zu wollen, verwandte Hall "abnorme" Embryonen, von denen seinen Angaben entsprechend keiner länger als sechs Tage gelebt habe (SWP, 26. 10. 1993).

Mir will nicht einleuchten, weshalb das Experiment dadurch "ethisch verträglicher" geworden sein soll. Nach Hall treffen ethische Vorbehalte gegen Experimente am menschlichen Erbgut offensichtlich nur dann zu, wenn die verwendeten Embryonen einen (von ihm?) bestimmten ,,Qualitätsstandard" erreicht haben und mindestens eine Woche lebensfähig sind. Damit werden ethische Grundlagen zum Schutz der Würde menschlichen Lebens zersetzt. Lebensfähigkeit wird berechenbar und berechnet nach der vom Forscher erwogenen (Über-) Lebensqualität und Lebensdauer seines "Forschungsmaterials".

Laut Pressemeldung betonten Hall und die Kollegen seiner Forschungsabteilung, vom "echten Klonen" noch weit entfernt zu sein. "Wenn es aber dennoch ,in echt' getan würde, an normalen Embryonen, bräuchten wir klare Richtlinien". (SWP, 26. 10. 1993)

Die "klaren" Richtlinien sollen den Umgang mit "normalen" Embryonen regeln. "Abnormale" Embryonen dienen von vornherein bloß als "Forschungsmaterial" und unterliegen keinen möglichen Schutzbestimmungen.

Die experimentell betriebene Klonierung sogenannter "abnormer" menschlicher Embryonen gilt bei den Forschern nicht als "Echtfall", obwohl alle durch sie vermehrten Embryonen real gelebt haben. Ihr Ableben wird nicht als Tod betrachtet. Nach Ansicht der Forscher setzt der "Echtfall" erst bei Verwendung sogenannter ,,normaler" Embryonen ein. Abgesehen von der Unverantwortbarkeit dieser Argumentation deutet diese aber auch noch den Forscherwunsch nach weiterem Anwendungsbezug und vielfältiger Nutzung der im Experiment erprobten Reproduktionstechniken an.

Die Forderung nach rechtlichen Regelungen folgt mit drastischer Verspätung: Ethische Hürden wurden bereits erfolgreich überwunden und stehen schon gar nicht mehr zur Diskussion. Fakten und Tatsachen wurden durch das Menschenexperiment bereits unwiderruflich geschaffen. Jetzt geht es nur noch darum, ihre Bedingungen zu kontrollieren. Dies scheinen die Forscher für möglich zu halten.

Offen bleibt die Frage nach der Funktion von Ethik-Kommissionen. Verfügt die Washington-Universität über keine solche? Oder hat diese dem Experiment sogar bedenkenlos zugestimmt? Oder wird ihr überhaupt erst eine Funktion zugewiesen. nachdem die Fakten bereits geschaffen worden sind? Welche Funktion soll sie überhaupt haben? Welche hat sie faktisch (noch)?

Am Beispiel dieses Experiments und seiner gesellschaftlichen Folgen bestätigt sich das, was Ulrich Beck kritisch als ,,Subpolitik der Medizin" beschreibt (Beck 1986, S.329ff.), die Politik der "vollendeten Tatsachen" (S. 335). Ihre Kennzeichen: "Es gibt der sozialen Struktur nach in der Subpolitik der Medizin kein Parlament, keine Exekutive, in denen die Entscheidung im vorherein auf ihre Folgen hin untersucht werden könnte. Es gibt sogar keinen sozialen Ort der Entscheidung ... (Es) entsteht und erhält sich zugleich ein völliges Ungleichgewicht zwischen externen Diskussionen und Kontrollen und interner Definitionsmacht medizinischer Praxis" (S. 336). Indem in der Medizin als Subpolitik die Möglichkeiten konzept- und planloser Grenzüberschreitungen als "Logik des Fortschritts" funktionieren, müssen Politik und Öffentlichkeit diesen Entwicklungen immer machtloser hinterherhinken und tun dies auch.

Die schädlichen Folgen dieser und anderer gentechnologischer Forschungen, deren eugenische Dimension und deren Auswirkungen spätestens seit dem deutschen Faschismus allgemein bekannt sind (vgl. Schumann, M. 1989), haben bereits internationale Ausmaße erreicht, bleiben aber auch auf nationaler Ebene nicht bedeutungslos.

Das Hallsche Experiment hätte auf deutschem Boden nicht stattfinden dürfen, weil hierzulande ein vergleichsweise strenges Embryonenschutzgesetz Experimente am menschlichen Erbgut verbietet. Obwohl dieses - gemessen am Niveau des technisch Machbaren - durchaus lückenhaft ist, mehren sich angesichts der internationalen Entwicklungen auf dem Gebiet der Gentechnologie und in den Zeiten nationaler Rezession die Stimmen, die die Lockerung unserer Gesetzgebung zur Gentechnologie fordern, um den "Wirtschaftsstandort Deutschland wettbewerbsfähig" zu halten.



[1] Nach Angaben der Expertin für In-Vitro-Fertilisation an der Kieler Frauenuniversität, Prof. Liselotte Mettler, leben weltweit inzwischen 100.000 "Retortenbabies". In Deutschland werden jährlich 1500 Kinder im Reagenzglas gezeugt (SWP, 26. 10. 93). Noch ist aber die Mißerfolgsrate bei den in der Retorte erzeugten Babies ziemlich hoch.

Das Human Genom Project

1990 wurde das internationale "Human Genom Project" gestartet, dessen Ziel es ist, die Struktur des menschlichen Erbguts vollständig zu entschlüsseln. 15 Jahre lang will die US-Regierung die Bemühungen zur Genkartierung mit je 200 Millionen Dollar finanzieren. Bereits im Herbst 1993 hat die US-Regierung beim Europäischen Patentamt (EPO) beantragt, eine Zellinie einer Guyami-Frau aus Panama zu pantentieren. Im Rahmen des Gen-Forschungsprojektes wollten ForscherInnen Erbinformationen einzelner vom Aussterben bedrohter Völker archivieren und auch patentieren lassen (TAZ, 7. l. 94).

Auch die EG beteiligt sich in Form ihres Projektes Genomanalyse und prädiktive Medizin mit insgesamt 30 Millionen Dollar am "Genom-Projekt". Französischen Wissenschaftlern scheint es gelungen zu sein, die erste fast vollständige Genkarte des menschlichen Erbgutes zu erstellen. (Natura Nr. 6456). Auch deutsche Forschungsabteilungen arbeiten im ,,Genom-Projekt" mit.

In der Präambel des EG-Projekts ist zu lesen, daß prädiktive, "vorbeugende Medizin" auch gegebenenfalls die Verhinderung der Weitergabe der genetischen Disposition an die Nachkommen zum Ziel habe. (SWP, 7. 10. 93). Als diese Zielsetzung bekannt wurde, reagierten Teile der deutschen Öffentlichkeit mit heftigem Protest. Daraufhin wurde der Programmtext sprachlich überarbeitet, die Zielsetzung blieb aber unverändert. Gewollt oder ungewollt befinden wir uns inmitten eines international geführten ,,bioethischen Diskurses", dessen Tragweite erst mit erheblicher Verspätung sichtbar wird. In ihm geht es um nicht weniger als um Leben und Tod, oder um das "Recht auf Leben" und das vermeintliche "Recht auf Tod".

Während mit Hilfe gentechnologischer Verfahren das menschliche Erbgut erforscht, ,,aufgebessert" und kontrolliert werden soll, wird andererseits das Lebensrecht von Menschen mit Behinderungen immer unverblümter in Frage gestellt.

Rezeption von Singer, Kuhse, Sass

1989 ist der australische Bioethiker und Philosoph Peter Singer auch in der Bundesrepublik durch spektakuläre Ein- und Ausladungen und durch Proteste aus der Behindertenbewegung einer breiteren Öffentlichkeit bekannt geworden[2]. Er und seine Mitarbeiterin Helga Kuhse propagieren das Liegenlassen schwerstbehinderter Säuglinge und die aktive "Euthanasie" auf Verlangen. Auf der Basis präferenzutilitaristischer Ideengebäude entwickelte Singer Kriterien zur Einschätzung der individuellen "Lebensqualität" und zum Lebensabbruch bei schwerstbehinderten Säuglingen. Unter dem unverdächtigen Titel ,,Praktische Ethik" veröffentlichte Singer bereits 1979 seine "Nützlichkeits-Philosophie".

1985 erschien das Buch ,,Should the baby live" von Singer und Kuhse. Die vom Rowohlt-Verlag für 1993 vorgesehene deutschsprachige Ausgabe wurde in letzter Minute durch Proteste aus Betroffenen- und Fachkreisen verhindert. Dennoch erschien das besagte Buch (1993) unter dem Titel "Muß dieses Kind am Leben bleiben? Das Problem schwerstgeschädigter Neugeborener" in einem bisher unbekannten deutschen Verlag. Das, was zunächst als Einzelereignis Erschütterung hervorruft, erweist sich bei genauerer Betrachtung als Oberflächenerscheinung der längst auf vollen Touren laufenden bioethischen Diskussion und Praxis(!). Schon zu Beginn der 70er Jahre ergab eine repräsentative Umfrage in der BRD, daß 70 % der befragten GroßstädterInnen das schmerzlose "Einschläfern" behinderter Neugeborener befürworteten. 1977 veröffentlichte die ,,Zeit" einen Leserbrief zur Säuglings-"Euthanasie" (Sierck 1993, S.70f.).

Am 29.6. 1986 wurden die "Grenzen der ärztlichen Behandlungspflicht" bei schwerstgeschädigten Neugeborenen als Empfehlung der "Deutschen Gesellschaft für Medizinrecht" verabschiedet. 18 profilierte Verfassungsjuristen, renommierte Mediziner und Moraltheologen - ausnahmslos Männer- Professoren und Doktoren - einigten sich in dem Expertengespräch einstimmig auf einen Kriterienkatalog zur Nichtbehandlung schwerbehinderter Neugeborener[3]. Die anschließende Veröffentlichung der ,,Einbecker Empfehlungen" in medizinischen Fachblättern wurde kritiklos akzeptiert. Gleiches gilt für die Veröffentlichung der überarbeiteten Fassung von 1992 (Sierck 1993, S. 73). Im Sommer 1989 berichtete das Fernsehmagazin ,,Panorama" über die Praxis in der BRD, jährlich einige hundert behinderte Babies unversorgt sterben zu lassen.

Die rasanten Entwicklungen in der Medizin lassen die Grenzen von Leben und Tod immer mehr als individuellen "Entscheidungsfall" erscheinen und ziehen deshalb Forderungen nach verallgemeinerbaren "Entscheidungshilfen" nach sich. Bioethische Buchveröffentlichungen wie beispielsweise die von Sass "Medizin und Ethik" (1989) oder Leist ,,Um Leben und Tod" ( 1990) sind deshalb gefragt.

Die deutschen und internationalen ,,Euthanasie"-Bestrebungen sind miteinander verflochten. In den USA wurde bereits 1971 in Washington das "Kennedy Institute of Ethics" gegründet, um ausgewählte europäische Fachleute bioethisch zu schulen. 1983 wurde an der Monash University in Melbourne das Institut für "Human Bioethics" eingerichtet, dessen Leiter Peter Singar ist. Gleichzeitig ist er Vorsitzender der zu Beginn der 90er Jahre gegründeten "Internationalen Vereinigung für Bioethik", die sich auch mit den ethischen Fragen und sozialen Folgen des "Genom-Projekts" befaßt. (Süddeutsche Zeitung vom 4. 7. 1991, zitiert in Sierck 1993, S. 75)

1988 richtete die französische "Vereinigung zur Verhütung behinderter Kinder" nach einer gescheiterten Gesetzesinitiative in Frankreich eine Petition an das Europäische Parlament, in der die Tötung neugeborener Säuglinge mit Behinderungen gefordert wird[4]. Da die angestrebte Vollendung des Europäischen Binnenmarktes auch die Angleichung der Rechtsnormen beinhaltet, befaßte sich das Europäische Parlament bereits mit "Sterbehilfe". Ein Entschließungsantrag des "Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherschutz" sieht vor, das "Recht auf einen würdigen Tod" in der Europäischen Charta zu verankern. (Sitzungsdokument A 3 0109/ 1991 des Europäischen Parlaments, zitiert in Sierck 1993, S. 84). Großbritannien und die Niederlande nehmen in der ,,Sterbehilfe"-Praxis bereits Vorreiterfunktion ein. (Sierck 1993, S. 84-89).

In den USA verfügen die meisten Bundesstaaten über Teil-Legalisierungen der ,,Euthanasie" in Form der living-will-Gesetze. Die dazu vorgeschriebene persönliche Einwilligung wird immer weiter unterlaufen. Auch in China wird gegenwärtig an einem Gesetzentwurf gearbeitet, mit dem "Neugeburten von minderer Qualität verhindert und das ,Niveau der Bevölkerung verbessert werden soll" (SWP, 22. 12. 1993). Sowohl die Früherkennung von Behinderungen während der Schwangerschaft mit dem Ziel einer Abtreibung (eugenische Indikation) als auch die Debatte über das "Liegenlassen" behinderter Neugeborener sowie die zur aktiven "Sterbehilfe" bei unheilbar kranken Erwachsenen müssen der wieder erstarkenden "Euthanasie"-Bewegung zugerechnet werden. Unterstützt durch die Rechtsangleichung im Europäischen Binnenmarkt zielt die "Euthanasie"-Bewegung in Deutschland auf eine Novellierung des § 216 SGB ab, der die Tötung auf Verlangen bisher mit bis zu fünf Jahren bestraft. Gesellschaftliche Ressourcen werden somit in die Verhinderung von Behinderungen investiert anstatt in die Verbesserung der menschlichen Lebensbedingungen, zu denen auch das menschenwürdige Leben von Menschen mit Behinderungen gehört. (Vgl. Schmid 1982)



[2] Einzelne Nummern der Zeitschriften "Behindertenpädagogik" (z. B. 3/89, 4/89 1/90, 3/90, 1/91, 1/92) und "Zeitschrift für Heilpädagogik" (z. B. 10/89, 8/90, 4/91) widmen der durch Singer ausgelösten Bioethik-Debatte breiten Raum.

[3] In diesem Zusammenhang sei auf die Stellungnahme der Bundesvereinigung "Lebenshilfe für geistig Behinderte" und die Stellungnahme zur ,,Früheuthanasie" an den Petitionsausschuß und die Fraktionen der Parteien verwiesen, beide veröffentlicht in der .,Zeitschrift für Heilpädagogik", Heft 1, 1991.

[4] Gesetzentwurf zur Verringerung der Zahl anomaler Kinder vom 5. 10. 1988. Europäisches Parlament. Petition Nr. 357/88. S. 2 f. zit. in Sierck 1993, S. 71

Die historischen Parallelen

Auch wenn sich BioethikerInnen wie Peter Singer, Helga Kuhse, Hans-Martin Sass und Herbert Viefhues heftig gegen den "Euthanasie"-Vorwurf verteidigen und stattdessen ,,nur" den ethischen Diskurs in unserem Land vorantreiben wollen, so gibt es doch Parallelen zwischen damals und heute (Schmuhl 1993).

Damals wie heute

  • wurde/wird behauptet, es gäbe menschliches Leben, das so eigenschaftslos sei, daß es keine "Lebensqualität" mehr besäße. In diesem Falle sei dessen Auslöschung ethisch gerechtfertigt. Behinderung und Krankheit werden nicht als andere Form des Daseins gesehen, sondern nur als Defizit;

  • rank(t)en sich die ,,Euthanasie"-Bestrebungen um den Mitleidsbegriff und das Motiv, vom Leiden erlösen zu wollen. Die Grenzen zwischen "Sterbehilfe" und der Tötung nicht einwilligungsfähiger Personen verwisch(t)en immer mehr;

  • orientiert/e man sich an der Vision einer krankheits- und leidensfreien Gesellschaft. Menschen, die dieser Vision nicht (mehr) entsprechen, wurden/werden herabgewürdigt und ihr "Lebensrecht" in Abrede gestellt. Sind die Personeneigenschaften erst einmal abgesprochen worden, ist es bis zur Tötung nur noch ein kleiner Schritt;

  • ist eine Ausweitung auf immer mehr Gruppen von Menschen festzustellen, deren Lebensumstände als nicht mehr "lebenswert" bestimmt wurden/werden;

  • besaß/besitzt der Berufsstand der Ärzte als Entscheidungsträger große Macht;

  • fiel/fällt die "Euthanasie"-Debatte auf vorbereiteten Boden und verbreitet sich in Zeiten ökonomischer Krisen;

  • wurde/wird die Einschränkung der Menschenrechte zunehmend zugunsten von Kosten-Nutzen-Berechnungen gerechtfertigt;

  • waren/sind Eugenik (heute Humangenetik, pränatale Diagnostik und Reproduktionsmedizin) und "Euthanasie"-Bestrebungen eng miteinander verquickt.

Der Historiker Hans-Walter Schmuhl (1993) beschreibt, daß damals wie heute die ,,Euthanasie"-Diskussion in einer Zeit erstarkte, in der die jeweiligen Fürsorgesysteme in die Krise geraten sind und Kostenfaktoren immer deutlicher in den Vordergrund rück(t)en.

Auch wenn die aktuelle "Lebensunwert"-Diskussion nicht unmittelbar an das Niveau der "Euthanasie"-Bestrebungen der 20er und 30er Jahre anknüpft, hat sie dennoch die gleichen Ausgangspunkte.

Darüber täuscht auch der Unterschied nicht hinweg, daß damals eher das "Volksganze" und die gesellschaftliche Pflichterfüllung im Vordergrund standen, während heute in der gesamten bioethischen Diskussion auf die individualisierte Entscheidung abgehoben wird.

Gerade mit Hilfe der Überbewertung der scheinbar uneingeschränkten persönlichen Autonomie werden zentrale Menschenrechte ausgehöhlt und die Gesellschaft entsolidarisiert.

So läßt sich auch der scheinbare Widerspruch begreifen, daß die neuen "Euthanasie"-Bestrebungen ausgerechnet von den fortgeschrittensten und reichsten Industrienationen ausgehen. Wenn die "offene Gesellschaft" letztlich die Gesellschaft des "freien Markts" ist, dann paßt in diese auch eine "Ethik des freien Markts der Werte". In einer solchen Gesellschaft ist ein bioethisches Weltbild stimmig, das "freien" Bürgerinnen alle Optionen zur mündigen Entscheidung offenhält. Es ist auch stimmig, daß als endgültiges Todeskriterium nicht mehr der Herztod, sondern der Funktionsverlust des Hirns gilt. Auf diese Weise können auch noch Organspenden gesichert werden!

Wenn der Mensch auf seine Hirnfunktionen reduziert wird, erscheint es wiederum konsequent, daß mit dem Ausfall des Hirns - oder mit dessen eingeschränkten Entwicklungsperspektiven - das individuelle Lebensrecht erlöschen soll, was die Bioethiker vertreten. "Ethische Güter dem freien Spiel der Kräfte zu überlassen, produziert eine simple ,Dienstleistungsethik'. Sie setzt unausgesprochen voraus, daß Konsensfindung in einer ,offenen Gesellschaft' ohne Unterdrükkung und Gewalt betrieben werden kann. Die gesellschaftlichen Verhältnisse sind aber nicht so", heißt es im Memorandum gegen die neue ,,Lebensunwert"-Diskussion von 1991.

Unsere Gesellschaft, bislang als "Zwei-Drittel-Gesellschaft" gekennzeichnet, befindet sich schon auf dem Weg zur "halbierten" Gesellschaft. Immer weniger Menschen können ihren Platz in dieser Gesellschaft noch finden und werden an den Rand gedrängt.

In Zeiten der knapper werdenden Ressourcen wächst sowohl die soziale Bedürftigkeit, als auch die Bereitschaft zur Ausgrenzung bis hin zu ihrer extremsten Form, der Tötung im Namen des "Mitleids".

Solche zur Vermeidung von Leid scheinbar individuell getroffenen Entscheidungen gegen Ungeborene oder Geborene mit Behinderungen oder schweren Krankheiten verdecken die fehlenden gesellschaftlichen Möglichkeiten und Perspektiven menschlichen Zusammenlebens in einer dem Anspruch nach humanen Gesellschaft.

Wenn unter diesen Bedingungen den Verheißungen der modernen Bioethik Folge geleistet wird, dann bedeutet das das Ende der Menschenrechtstraditionen zugunsten nüchterner Kosten-Nutzen-Abwägungen.

Gerade vor dem Hintergrund unserer nationalsozialistischen Vergangenheit muß der Erhalt des Lebensrechts für alle Menschen und die Erhaltung der Würde des menschlichen Lebens von Beginn an bis in den Tod hinein als nicht hinterfragbare Selbstverständlichkeit gefordert werden.

Literatur

Beck, Ulrich: Risikogesellschaft. Auf dem Weg in eine andere Moderne. Frankfurt/M. 1986.

Die Randschau, 6. Jg. (1991), Heft 2, S. 15-17: Memorandum gegen die neue Lebensunwert-Diskussion.

Europäisches Parlament, Petition Nr.357/88 vom 5. 10. 1988: Gesetzentwurf zur Verringerung der Zahl anormaler Kinder.

Kuhse, Helga/Singer, Peter: Should the baby live? Melbourne, New York, Oxford 1985.

Kuhse, Helga/Singer, Peter: Muß dieses Kind am Leben bleiben? Das Problem schwerstgeschädigter Neugeborener. Dr. Harald Fischer Verlag. Erlangen 1993.

Leist, Anton (Hrsg.): Um Leben und Tod. Moralische Probleme bei Abtreibung, künstlicher Befruchtung, Euthanasie und Selbstmord. Frankfurt/M. 1990.

Sass, Hans-Martin: Medizin und Ethik. Stuttgart 1989.

Schmid, W.: Schulschwierigkeiten und Genetik. In: Wiener Klinische Wochenschrift, 94. Jg. (1982), Heft 12, S.317-320.

Schmuhl, Hans-Walter: "Zur Geschichte der Lebensunwert-Diskussion - Bruch oder Kontinuität'?" Unveröffentlichter Vortrag im Rahmen der Fachtagung "Gegen die neue Lebensunwert-Diskussion". Bonn, 10. 11. 1993.

Schumann, Monika: Vom Sozialdarwinismus zur modernen Reproduktionsmedizin und zur pränatalen Diagnostik -Gibt es eine Kontinuität`? In: Behindertenpädagogik, 28. Jg. (1989), Heft 2, S. 135-157.

Schumann, Monika: Eine Gesellschaft ohne Behinderung'? Zur Un-/ Möglichkeit der .,Qualitätskontrolle" durch Humangenetik und pränatale Diagnostik. In: Stössel, Jürgen-Peter (Hrsg.): Tüchtig oder tot. Freiburg i. Br. 1991, S. 29--4-1.

Sierck, Udo: Die neue "Euthanasie"-Diskussion. Theorie und Praxis der Tötung von behinderten Neugeborenen und Erwachsenen sowie ein Blick auf die Situation in England und in den Niederlanden.In: Sierck, Udo/Danquart, Didi: Der Pannwitzblick. Wie Gewalt gegen Behinderte entsteht. Hamburg 1993, S. 69-91.

Singer, Peter: Praktische Ethik. Stuttgart 1984, Cambridge 1979.

Südwestpresse vom 7. 10. 1993: Viele Kranke hoffen auf die Gentechnologie. Gefährlich ist der Mißbrauch. Der Tübinger Genetiker Michael Leipoldt referierte in Rottenburg.

Südwestpresse vom 26. 10. 1993: Embryos im Reagenzglas künstlich verdoppelt. Experten sprechen von verwerflichem Experiment. Südwestpresse vom 26. 10. 1993: Exemplare der Sorte Kind als Klon im Tiefkühlfach. In den USA wurden Embryonen erstmals kopiert.

Südwestpresse vom 22. 12. 1993: Behinderte verhindern.

Südwestpresse vom 10. (?) 1. 1994 nach "Nature" Nr.6456: Erbgut immer lesbarer. Wissenschaftler stellen fast vollständige Genkarte auf. Tageszeitung vom 7. 1. 1994: Wird der Mensch zur patentierbaren Erfindung? Bundestag plant Anhörung über Patente auf Lebewesen/EU-Ministerrat dafür.

Kontakt:

Monika Schumann

Fachbereich Sonderpädagoik

Postfach 2344

72713 Reutlingen

Quelle:

Monika Schumann: "Lebensunwert" - Zur "Würde menschlichen Lebens" in der heutigen Gentechnologie, Reproduktionsmedizin und Bioethik-Diskussion

erstmals veröffentlicht in: Gemeinsam leben - Zeitschrift für integrative Erziehung Nr. 2 (1994); Hermann Luchterhand Verlag Neuwied

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Stand: 07.11.2006

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