Zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland

Interview mit Dr. Reinald Eichholz

Autor:in - Brigitte Schumann
Themenbereiche: Schule
Textsorte: Artikel
Releaseinfo: erschienen online im Bildungsklick am 21.02.2012 unter: http://bildungsklick.de/a/82558/mehr-als-regelschule-plus-behindertenpaedagogik/
Copyright: © Brigitte Schumann 2012

Interview: Zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland

Das nachfolgende Interview führte Brigitte Schumann mit Dr. Reinald Eichholz, Jurist, ehemaliger Kinderbeauftragter der Landesregierung NRW und Mitglied in der National Coalition für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland

Die Regierungsfraktionen der SPD und der Grünen haben einen Antragsentwurf vorgelegt, der "Eckpunkte für den Weg zur inklusiven Schule in NRW" benennt. Haben Sie den Eindruck, dass die Parlamentarier verstanden haben, was Inklusion bedeutet und wozu die Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen die Bundesländer und damit auch NRW verpflichtet?

Ich bin Ratgeber weder des Parlaments, noch der Parteien, noch der Landesregierung; aber ich habe natürlich eine persönliche Meinung, die ich gern auch zu Protokoll gebe. Dabei ist vorauszuschicken, dass im Moment noch niemand abschließend sagen kann, wie das "inklusive Bildungssystem" der Zukunft wirklich aussieht. Insofern steht auch meine Meinung unter dem Vorbehalt, morgen schlauer zu sein.

Insgesamt habe ich den Eindruck, dass in der gegenwärtigen Bildungsdiskussion der umfassende Anspruch der Menschenrechtskonventionen noch gar nicht angekommen ist und deswegen auch die völkerrechtlich verbindlichen Rahmenbedingungen für die Weiterentwicklung nicht präsent sind. Man gewöhnt sich aufgrund der Behindertenrechtskonvention an, bei Inklusion nur an die Kinder und Jugendlichen mit Behinderung zu denken. Sobald man sich den menschenrechtlichen Hintergrund klar macht, steht aber fest: Inklusion meint alle. Jedes Kind hat das Recht dazu zu gehören, und zwar unabhängig von jeder Art der Verschiedenheit. Die Konvention verlangt, dass das nicht nur als verbindliche Vorgabe anerkannt wird; dieses Recht soll sich den Kindern im Schulalltag als "sense of belonging", als Gefühl der Zugehörigkeit, mitteilen, nicht zuletzt eine Frage gelebter Demokratie. Die "Kultur des Behaltens" ist dafür eine gute Richtung.

Derzeit erleben wir, dass z.B. Gymnasien und Realschulen als inklusiv bezeichnet werden oder sich selbst so bezeichnen, wenn sie Kinder mit Behinderungen aufnehmen. Würden Sie sagen, dass dies eine unangemessene Verwendung des Begriffs "inklusiv" ist, die den eigentlichen politischen Auftrag verwässert?

Durchaus. Es geht auch nicht darum, dass einzelne Schulen "inklusiv werden wollen" und andere wie bisher bleiben, sondern die Menschenrechtskonventionen verlangen Inklusion auf Dauer von allen Schulen, auch wo es gar nicht um Menschen mit Behinderung, sondern um Abtrennungund Ausgrenzung auch anderer Art geht. Nötig ist eine grundlegend andere Einstellung zur Verschiedenartigkeit und Vielfalt - mit Auswirkungen, die tatsächlich das ganze System betreffen bis hin zu Bildungsstandards und Fragen des Bewertungs- und Berechtigungswesens. Die dahinter stehenden Normvorstellungen widersprechen dem "Geist der Konvention".

Mit unseren Normierungen konstruieren wir aus Vielfalt Abweichungen und für den Umgang damit stehen uns hierarchische Kategorien und selektive Strukturen zur Verfügung, die aus Differenz Ungleichheit herstellen und sozialen Ausschluss befördern.

Aus solchen Gründen habe ich auch Bedenken gegen die Annahme, Inklusion verwirkliche sich in der bloßen Zusammenführung von Regel- und Sondereinrichtungen. Dass Zusammenarbeit nötig ist, liegt auf der Hand. Ziel muss aber ein Drittes sein: eine "inklusive Pädagogik", die mehr ist als Regelpädagogik plus Behindertenpädagogik, die vielmehr ein Grundkonzept (auch für Ausbildungsstätten und Fortbildung) entwirft für den Umgang mit Heterogenität, wie wir sie heute in allen Schulen jeden Tag vorfinden. Dann wird sich auch der Sprachgebrauch ändern, so dass "Leistungsträger" nicht nur die an unseren "Normalvorstellungen" gemessenen Kinder sind, sondern jedes Kind auf seine Weise, wenn sein Potenzial unterstützt wird.

Kein Bundesland hat bislang den Mut zu einer wirklich umfassenden, menschenrechtlich ausgerichteten Reform. Rot-Grün in NRW will wenigstens den Rechtsanspruch auf inklusive Bildung für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf landesgesetzlich verankern. Das ist keine Selbstverständlichkeit, wenn man sich bundesweit umschaut. Was ist dagegen zu sagen?

Bisher ist ganz allgemein beim Umgang mit völkerrechtlichen Verträgen noch nicht hinreichend klar, dass wir längst Staatenverpflichtungen haben, die auch die Länder binden. Und auch der Individualanspruch des einzelnen Kindes, "nicht vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen zu werden", ist bereits geltendes Recht. Wenn also z. B. die Eckpunkte einen allgemeinen Rechtsanspruch für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf beschränken, indem sie mit den Klassen 1 und 5 ab dem Schuljahr 13/14 beginnen, dann ist dieser Schritt allein politischem Pragmatismus beim Umbau des Systems geschuldet. Das Ziel der Konvention ist das nicht. Im Übrigen aber hat das einzelne Kind mit einer Behinderung, das eine allgemeine Schule besuchen will, bereits heute "auf allen Ebenen" einen einklagbaren Anspruch. Ich weiß, dass einzelne Gerichte das bisher anders gesehen haben, pflichte aber dem Schulrechtler Herrmann Avenarius bei: Keineswegs sei gesagt, dass die Gerichte auch künftig "sämtlich so entscheiden wie der VGH Kassel und das OVG Lüneburg. Das letzte Wort wird vermutlich ohnehin das Bundesverwaltungsgericht sprechen". Ich gehe jedoch davon aus, dass das Schulministerium bestrebt ist, konkrete Einzelfälle auch als solche zu behandeln und eine Lösung zu unterstützen. Im Konfliktfall würde ich Eltern aber durchaus ermutigen, den Klageweg zu beschreiten - mit kompetenter anwaltlicher Unterstützung, wenn man bedenkt, dass die Rechtsprechung bisher wiederholt anders entschieden hat. .

Welche Bedenken kommen Ihnen noch, wenn Sie sich die Eckpunkte ansehen?

Die Folge einer zu engen Sicht auf Inklusion ist, dass sehr leicht Weichenstellungen erfolgen, die Augenblicksnöte zu zementieren drohen. "Vorreiterschulen", "Schwerpunktschulen" oder "Kompetenzzentren neuer Art" mögen in einer Übergangssituation vertretbar sein; gerade im Rahmen der Schulentwicklungsplanung muss aber klargestellt werden, das dies nur vorübergehende Lösungen sein können und das Ziel im Sinne der Konvention nur das "inklusive System" als Ganzes sein kann.

Und wie beurteilen Sie den Verzicht auf Prozesssteuerung auf Landesebene zugunsten eines Elternwahlrechts, von dem abhängt, wie sich die Angebote für Kinder mit Behinderungen in den Kreisen und kreisfreien Städten in NRW entwickeln?

Das Wahlverhalten der Eltern hat eine verhängnisvolle Sicht der Rechte des Kindes zur Folge. Politisch ist der Blick auf die Eltern verständlich. Vernachlässigt wird aber, dass der Rechtsträger des Inklusionsanspruchs nicht die Eltern sind, sondern das Kind, dessen Stellung im System viel genauer ins

Auge gefasst werden müsste und entsprechende Vorgaben der Landesregierung erfordert. Kinderrechtskonvention und Behindertenrechtskonvention fordern übereinstimmend, dies mit Vorrang zu berücksichtigen. Daran sind - einschließlich des Rechts auf Inklusion - auch die Eltern gebunden. Ihr Recht nach Art. 6 Grundgesetz besteht darin, eine Bevormundung durch den Staat zurückweisen zu können. Für das Kind aber sind sie pflichtgebundene Treuhänder. Deshalb wird zu Recht über das AOSF-Verfahren nachgedacht. Es kann das Ziel aber nicht allein die Verlagerung diagnostischer Verfahren in die Schulen sein; erforderlich ist vielmehr die Umwandlung in ein Beratungsverfahren, das nicht nur ‚Beteiligung' der Eltern gestattet, sondern deren treuhänderische Entscheidungskompetenz im Interesse des Kindes respektiert. Würde man dies als "Wunsch- und Wahlrecht" der Eltern missverstehen, entsteht die Gefahr, dass einem der gesamte Prozess entgleitet und das Ziel der Konvention verfehlt wird..

Andere kritische Stimmen wie die GEW vermissen konkrete Angaben zu den personellen und sonstigen Rahmenbedingungen. Die Regierungsfraktionen sprechen diesbezüglich lediglich diverse Prüfaufträge an die Landesregierung aus.

Ich sehe ein grundsätzliches Problem darin, dass allgemein nur darüber nachgedacht wird, wie die "Regelschulen" durch "sonderpädagogische Kompetenz" aufgerüstet werden können. Der umfassende Ansatz der Konvention verlangt mehr. Auch wenn die Einschränkung gilt, dass die Konvention nur nach Maßgabe der "verfügbaren Mittel" umzusetzen ist, muss doch wenigstens das Ziel klar benannt und darauf bezogen werden, welche Ressourcen auf Dauer erforderlich sind.

Vor diesem Hintergrund verstehe ich die Einwände der GEW. Es wäre zum Schaden für das System und die Kinder, wenn Inklusion durchgesetzt würde, ohne die strukturell erforderlichen Schritte personell und räumlich abzusichern. Das Teammodell beispielsweise hängt sonst in der Luft. Die bisherigen Finanzierungsmodelle sind unzureichend, defizitorientiert und stigmatisierend. Weitergedacht werden sollten die Modelle, die eine systembezogene Finanzierung ermöglichen

Quelle:

Brigitte Schumann: Interview: Zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention. erschienen online im Bildungsklick am 21.02.2012 unter: http://bildungsklick.de/a/82558/mehr-als-regelschule-plus-behindertenpaedagogik/

bidok- Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet

Stand: 25.04.2012

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