Intersektionalität im Widerstand

Mehrfachpositioniertheit am Beispiel des Zusammenspiels von sozialer Herkunft und Behinderung

Autor:in - Miklas Schulz
Themenbereiche: Theoretische Grundlagen
Textsorte: Zeitschriftenartikel
Releaseinfo: Erschienen in: ZDfm – Zeitschrift für Diversitätsforschung und -management, Heft 1-2017; Schwerpunktthema: Vielfältige Differenzlinien in der Diversitätsforschung
Copyright: © Miklas Schulz 2017

Abstract:

In Studien zur wissenschaftlichen Organisationskultur wird immer wieder ein exkludierend wirkender akademischer Habitus thematisiert. Erfolgreiche wissenschaftliche Praxis ist demnach an Normalitätsvorstellungen gebunden, die Teilnahmeregulierungen begründen +helfen. Über autoethnografisch inspirierte Reflexionen wird hieran angeschlossen und ein konzeptioneller Beitrag zur Intersektionalitätsforschung geleistet. Angenommen wird, dass Unterdrückungserfahrungen zugleich Formen der Handlungsmächtigkeit generieren. Die Differenzkategorien Klasse und Behinderung werden in ihrem Wechselverhältnis analysiert, um Fragen nach eigensinnigen Agency-Konstruktionen und in (Selbst-)Praktiken liegenden Widerstandspotenzialen nachzuspüren. Für eine Reflexion auf mehreren Ebenen wird das Dispositivkonzept herangezogen.

Keywords: Intersektionalität, Agency, Widerstand, Klasse, Behinderung

Investigations about organisational culture in academia often discuss an exclusionary effect of the academic habitus. What is deemed successful academic practice is therefore bound by notions of normalcy which additionally regulate the rules of participation. The following auto-ethnographically inspired reflections are a contribution to intersectionality research that follows such assumptions. A guiding hypothesis is that experiences of oppression can generate different types of agency. The categories of class and disability are drawn upon to trace constructions of agency and the capability for resistance that lies in (self-)practices. For a multi-level reflection, the concept of dispositive is used.

Key words: intersectionality, agency, resistance, class, disability

1. Dispositive Intersektionen als Praxis

Zugehörigkeiten und Positioniertheiten von Menschen in ausdifferenzierten Gesellschaften existieren gleichzeitig und in Kombination. Grundlage dafür sind Strukturen, die Menschen die Möglichkeit bieten, etwas Bestimmtes sein zu können, die zugleich aber die Person z.B. in situationsspezifischen Rollenerwartungen nur ausschnitthaft erfassen. Mithin sind Menschen im sozialen Raum und in sozialen Feldern mehrfach positioniert und habituell integriert. Zusätzlich sind Kontextumstände bedeutsam, die bestimmte (Fremd- oder Selbst-)Positionierungen aktualisieren und temporär relevant machen. Vor diesem Hintergrund forderte jüngst Stefan Hirschauer (2014), dass die Soziologie eine höhere Sensibilität dafür benötige, wie Mehrfachzugehörigkeit „prozessiert [wird], und wie sich Personen avancierter Individualität angesichts der multiplizierten Kategorisierungsoptionen kategorisieren und identifizieren“ (ebd.: 172).

Eine Möglichkeit der Annäherung an die Mehrfachpositioniertheit bietet der Intersektionalitätsansatz. Dort wird das komplexe Zusammenspiel verschiedener Differenzdimensionen thematisiert, die diskriminierungsanfällige Ungleichheitslagen konfigurieren können. Der Intersektionalitätsdiskurs weist jedoch eine „konstitutive Doppelreferenz“ auf (Emmerich/Hormel 2013: 212). Er oszilliert zwischen den Plausibilitäten einer feministischen Bewegungspolitik und dem von einer feministischen Wissenschaft formulierten Erfordernis einer erkennbaren Epistemologie. Mit der Verwendung der Differenzdimension Black Woman kann einerseits eine soziale Wirklichkeit konstruiert werden, aus der sich politische Handlungen ableiten lassen. Andererseits ist wissenschaftlich betrachtet solch kategorial gestützte Artikulationsform nicht unproblematisch, da Reifikationsfragen auftauchen (vgl. ebd.).[1] Zu solch Grundsatzproblem muss sich forschungspraktisch verhalten werden. Beispielsweise nimmt sich Leslie McCall (2005) in ihrem methodischen Versuch vor mit der möglichen Überschneidung von mehreren Ungleichheitsdimensionen zu rechnen. Selbstkritisch erkennt sie in ihrem quantitativ angelegten Projekt die Gefahr der Simplifizierung durch Reduktion. Es droht eine künstliche Begrenzung und eine zu statische Wirklichkeitsauffassung, die in der Kategorienverwendung unreflektiert Kausalitäten (re)produziert. Ihr Vorschlag ist es daher, Kategorien lediglich als erste Startpunkte für die einordnende Dokumentation von Ungleichheiten zu begreifen. Das epistemische Problem ist damit aber nicht gelöst. Anfällig für Missverständnisse ist zudem ihr Vorschlag Unterschiede im forscherischen Kategorienumgang zu schematisieren. So klassifiziert McCall (2005: 1775ff.) Michel Foucaults Diskurstheorie als einen antikategorialen Ansatz. Dessen Forschungsprogramm, so hingegen Kerchner (2011: 157f.), lehne Kategorien nicht schlichtweg ab, sondern fordere einen reflexiven, genealogischen Umgang mit ihnen, der ihre Gewordenheiten untersucht, um ihren (politischen) Einsatzpunkt offenzulegen.

In einer praxistheoretisch fundierten, dispositivanalytischen Forschungsperspektive im Anschluss an Foucault (vgl. Bührmann/Schneider 2016) können nun – so die vorliegende These – die Prozesse wissensbasierter, alltagspraktischer (Um-)Deutung von Kategorien und ihrer Askriptionen nachgezeichnet werden. Anknüpfend an die praxistheoretische Grundlegung sind vorliegend diskursivierte Differenzkategorien als Prozesskategorien zu fassen, die zirkulieren und im Wandel begriffen sind. Sie können einander überlagern und kreuzen sowie Effekte für Menschen entfalten, da sich „Fremd- in Selbstkategorisierungen niederschlagen“ (Hirschauer 2014: 173). Die Folgen des alltäglichen wie wissenschaftlichen Kategorisierens sind so selbst zum Forschungsgegenstand erhoben. In einer dispositivtheoretischen Forschungsperspektive tauchen Fragen nach der Wandelbarkeit und kontextspezifischen Bedeutsamkeit von Differenzdimensionen auf, die Menschen und ihren Handlungen als verfestigte (kategoriale) Vorstellungen ebenso gegenüberstehen, wie sie durch ihre Ingebrauchnahmen mit geformt werden. Allgemein gesprochen finden sich in Dispositiven höchst heterogene Elemente zu einem Ensemble verknüpft, bestehend aus

„Diskurse[n], Institutionen, architekturale[n] Einrichtungen, reglementierende[n] Entscheidungen, Gesetze[n], administrative[n] Maßnahmen, wissenschaftliche[n] Aussagen, philosophische[n], moralische[n] oder philanthropische[n] Lehrsätze[n], kurz: Gesagte[m] ebensowohl wie Ungesagte[m]“(Foucault 1978: 119f.).

Das Dispositiv reguliert die Macht-Wissen-Relationen, in die wir Menschen über den (sprachlichen) Kategoriengebrauch verstrickt sind, sodass uns mehrdimensionale Positionierungen zugemutet sind, die fortwährend unser Verhalten ihnen gegenüber herausfordern. Wesentlich wird die Frage, wie sich über das Zusammenspiel unterschiedlicher (Wissens-)Ebenen eine – als gegeben wahrgenommene – soziale Wirklichkeit immer wieder neu konfiguriert (vgl. Bührmann/Schneider 2008). Ziel des Beitrags ist es zu zeigen, dass in solchen vom Tun der Menschen getragenen, im kategorialen Spiel zustande gebrachten Wirklichkeitskonstruktionen Räume für Widerstände existieren. Unterbreitet wird vorliegend ein Vorschlag, wie diese konzeptionell zu fassen sind und wie deren Hervorbringung dispositivtheoretisch plausibilisiert werden kann. Gefragt wird, wie sich die Differenzdimensionen der Behinderung und des nichtakademischen Habitus im Hochschulkontext zueinander verhalten können und welche Effekte für die Fremd- und Selbstwahrnehmung damit einhergehen. Dafür wird unter 2. Judith Butlers Verständnis der Reiteration der Macht eingeführt, im Anschluss auf den akademischen Habitus eingegangen (3.), um entlang eines autoethnografisch[2] inspirierten Gedankenexperiments (3.1) Intersektionen als gestaltbaren Raum zu begreifen, sodass das Zusammenspiel von Differenzdimensionen reflektiert werden kann (3.2). Abschließend wird Michel de Certeaus Idee taktischer Ingebrauchnahme fremder Machtstrategien als eine Form von Agency eingeführt (4.).



[1] Kritisiert wurde am frühen Intersektionalitätsverständnis, dass die Kategorie Frau (unreflektiert) als homogen und universal entworfen wurde (vgl. Klinger et al. 2007; Walgenbach 2012; West/Fenstermaker 1995).

[2] Der Vorteil eines autoethnografischen Vorgehens (vgl. Ellis et al. 2011; Schulz 2014) liegt u.a. in der selbstbestimmten Thematisierung sensibler Aspekte von Identitäten, die im Zweifelsfall keinem/keiner anderen Forscher_in für eine Analyse zugänglich gemacht worden wären. Denn Autoethnografie kann über das Reflektieren persönlicher (Behinderungs-)Erfahrungen helfen, stereotypisierende Vorstellungen abzubauen, Situationen und soziale Beziehungen besser zu verstehen und dem zuvor im Diskurs Überhörten eine Stimme zu geben.

2. Handlungsmächtigkeit in ambivalenter Subjektivierung

Überkreuzungen von Differenzdimensionen wirken subjektivierend, indem sie einen Raum zu verwirklichender Identität vorzeichnen. Dabei sind Subjekte nicht schlicht als kausallogische Produkte von sie unterwerfenden Machtverhältnissen zu denken. Vielmehr geht die Produktion der Macht oft über die Zwecke derselben hinaus oder verändert diese (vgl. Butler 2001: 22). Zwar ist die Handlungsfähigkeit nach Butler in die Unterordnung einbegriffen, doch in der Wiederholung liegt immer schon die Chance der (verändernden) Abweichung (ebd.: 21f.). Die Subjektkonstitution ist daher als ein Prozess zu verstehen, der sich in komplexen Konstellationen von heterogenen Logiken, Akteur_innen und deren Ressourcen, von Institutionen sowie analogen wissensbasierten Praktiken herstellt.

Mit den dispositivtheoretischen Begriffen der Subjektivierungsform und der Subjektivierungsweise, wie sie von Bührmann und Schneider (2008) vorgeschlagen wurden, lässt sich eine wesentliche analytische Differenzierung einführen: Während mit dem Begriff der Subjektivierungsform danach gefragt werden kann, wie Diskurse und/oder dispositive Arrangements Subjekte adressieren, ist mit dem Fokus auf Subjektivierungsweisen eine nur empirisch zu klärende Frage nach den Folgen dieser (Selbst-)Positionierung eröffnet (vgl. ebd.: 68f.). Die begriffliche Unterscheidung verweist darauf, dass Identitätskategorien nicht bloß – wie Knapp dies 1989 betonte – Identitätszwänge setzen, sondern dass auch nach den tatsächlichen Aneignungspraktiken gefragt werden muss, über die sich Subjekte zu konkreten, in Diskursen zirkulierenden identitätslogischen Zumutungen ins Verhältnis setzen. Folglich sind Identitäten als fluide und flexibel zu denken (vgl. West/Fenstermaker 1995: 31). Es bilden sich nämlich je nach situativem Kontext, rahmenden Umständen und konkreten Interessenlagen Konstellationen heraus, in denen ein (strategischer) Vorteil damit verbunden sein mag, sich oberflächlich konform zu identitätskategorialen Askriptionen zu verhalten, weshalb zu fragen ist, wie sich Subjekte gegenüber solchen Anrufungen positionieren. Selbst wenn sich Subjekte (scheinbar) unterordnen, erlangen sie doch nach Butler (2001) dadurch erst ihre Handlungsfähigkeit. Daher fragt sie auch, wie „in Begriffen der Wiederholung [von Machtverhältnissen; MS] Widerstand zu denken [ist]“ (ebd.: 15).

Die Frage der diskriminierungssensitiven Intersektionalitätsforschung endet nicht notwendig mit der Offenlegung und Beschreibung von Unterdrückungserfahrungen. Die Betonung von Agency-Spielräumen, die Widerstandspotentiale beherbergen, ist dabei nicht als eine Alternative zu den im Intersektionalitätsdiskurs untersuchten Diskriminierungslagen misszuverstehen; Selbige sind vielmehr Ausgangspunkt für die vorgeschlagene Suchbewegung. Offen bleibt dabei allerdings, inwieweit ein aneignungspraktisch und situativ ausgehandeltes Zusammenspiel einzelner Differenzdimensionen mit einer Ohnmacht Betroffener einhergeht. Ein Fokus kann, vergleichbar der Ausrichtung in den Disability Studies, auf eigensinnige Ressourcenaneignung gelegt werden (vgl. Waldschmidt 2014: 881), wobei Handlungsspielräume betont werden, wie sie sich in interaktiv aushandelbaren (Wieder-)Aneignungen kategorial gebundener, machtvoll diskursivierter Wissensvorräte finden (vgl. Schulz 2014). Die Suche nach den in der Wiederholung keimenden subversiven Elementen vermag es schließlich einen Beitrag zu einer gesellschaftskritischen Ausrichtung der Intersektionalitätsforschung zu leisten.

3. der akademische Habitus im Feld der Wissenschaft

Unter dem Konzept des Habitus versteht Bourdieu (1987) die strukturierte und strukturierende Struktur von Wahrnehmungs-, Denk- und Handlungsmustern, die sich eine Person insbesondere auf Basis ihrer spezifischen Position im sozialen Feld vorbewusst aneignet. Insofern sind mit einer nichtakademischen Herkunft vermittels eines analog gearteten Habitus sogleich bestimmte Modi der Selbst- und Fremdwahrnehmung gesetzt. Wie Studien immer wieder belegen, ist davon auszugehen, dass es Bildungsaufsteiger_innen schwerer haben, sich in Bildungsinstitutionen wie der Schule oder gar Universitäten zu orientieren und zu bewähren (vgl. Alheit/Schömer 2009); dies nicht zuletzt, da sich das Bildungssystem an der akademischen Mittelschicht und ihren Idealen ausrichtet, was zu Selbsteleminierungen von Menschen anderer Herkünfte führt (vgl. Bourdieu/Passeron 1971: 222). Dementsprechend ist davon auszugehen, dass ein nichtakademischer Hintergrund eher zu Unsicherheiten beim Agieren in einer elitären Bildungseinrichtung wie einer Universität führt. Dieses Phänomen verschärft sich weiter, sobald es um die vom wissenschaftlichen Nachwuchs als realistisch empfundenen Karrieremöglichkeiten geht. Ungleichheiten thematisiert auch die Forschung zur Bedeutsamkeit eines wissenschaftlichen Habitus (vgl. Beaufays/Krais 2005). Letzterer liefert eine stark selektive und exkludierende Matrix: In dem Bild einer wissenschaftlich arbeitenden Person sind implizit Grundannahmen über die jeweilige (erwartete und erwartbare) Verfasstheit einer Person formuliert. Es geht um Leistungswillen, Opferbereitschaft und Durchhaltevermögen, was allesamt eher männlich konnotierte Askriptionen sind, die vorzugsweise einem gesunden Körper attestiert werden.

Sofern Stellenanwärter_innen im Feld der Wissenschaft eine Chance haben wollen, ist von ihnen eine Ambitioniertheit zu verkörpern, die sich in einer – wenn auch nur inszenierten - Überzeugung des allein und nur für diesen Berufszweig auserwählten Daseins äußert. Laut Sandra Beaufays und Beate Krais (2005: 84) zeichnet sich die Vorstellung von Wissenschaft dadurch aus, dass sie keine andere Betätigung neben sich duldet. Es geht v.a. um die erfolgreiche Akkumulierung von symbolischem Kapital. Permanent unter Beweis gestellt werden muss die Bereitschaft, sein Leben in den Dienst der Sache zu stellen. Hierbei handelt es sich häufig schlicht um symbolische Praktiken, die für die Bereitschaft stehen sich dem Rhythmus der Wissenschaft zu unterwerfen. Von großer Bedeutung sind Indikatoren wie Ausdauer, Frustrationstoleranz und Belastbarkeit, die für eine hohe zu erwartende Leistung sprechen (vgl. ebd.: 90). Jede Facette eines Subjekts, die den Glauben an diese durch Opferbereitschaft zu inszenierende Verfügbarkeitsidee zu untergraben vermag, ist dem – symbolisch so wertvollen wie notwendigen – Zuspruch von Leistung und Leistungswillen abträglich. Dabei ist es zweitrangig, aufgrund welchen Umstands die Erreichbarkeit des Idealzustands angezweifelt werden kann.

Seit Längerem wird darauf hingewiesen, dass die Wissenschaftsorganisationen eher an der Lebenssituation von Männern ausgerichtet sind (Krais 2000; Neusel/Wetterer 1999), was u.a. die Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf erschwert (vgl. Achatz et al. 2002: 308). Seit einigen Jahren werden diese Forschungsergebnisse um einen diversitätssensiblen Blick auf Hochschulen erweitert (vgl. Heitzmann/Klein 2012), wodurch die ungleichheitsrelevanten Dimensionen der sozialen Herkunft (vgl. Möller 2015), der Behinderung (vgl. Klein 2016; Dobusch et al. 2012; Dannenbeck/Dorrance 2015) und der Migrationsgeschichte (vgl. Löther 2012) in den Fokus kommen. Unter Beweis zu stellen ist die Fähigkeit zu symbolischen Handlungen, sei es die Teilnahme an Abendessen, die Wochenendarbeit oder einfach eine hohe Präsenz zu entgrenzten Bürozeiten. Wem dies z.B. aufgrund von körperlichen Beeinträchtigungen oder einem Familienleben mit Kindern nur eingeschränkt möglich ist, dem stehen diese im Feld der Wissenschaft so zentralen Distinktionspraktiken weniger als den nicht solchermaßen Geforderten zur Verfügung (vgl. Beaufays/Krais 2005: 87). Schwierig wird es, wenn Leistungen von anerkannten Leistungsträger_innen als Leistungen bestätigend wahrgenommen werden müssen. Offenkundig wird hier die interaktive und damit soziale Konstruktion der Qualität wissenschaftlicher Arbeit, die die Akteure verkörpern und die sie ganz im Sinne der Logiken einer Aufmerksamkeitsökonomie (vgl. Franck 1998) mittels ihres eigenen Zuspruchs symbolisch weiterzugeben vermögen. Das Spiel im Feld der Wissenschaft ist folglich eines, das einerseits von spezifischen Anerkennungspraxen gekennzeichnet ist und zum anderen von dem Glauben (nach Bourdieu 1987: 107f. die Illusio) an das Spiel und seine Regeln getragen wird. Dazu gehört die geteilte Überzeugung, dass Leistungen „vom Urteil der Akteure unabhängige und in ihrem Entstehungsprozess von sozialen Bedingungen losgelöste Ergebnisse interessefreien Handelns“ seien (Beaufays/Krais 2005: 89). Im folgenden Abschnitt wird skizzenhaft der Frage nachgegangen, welcher Umgang für Menschen vorstellbar ist, die zugleich mehrfach herausgefordert sind, sich in diesem Feld mit seinen Logiken zu behaupten.

3.1 die Intersektion als interaktiv gestaltbarer Raum

In dem kursorischen Abriss über die Exklusionskraft des wissenschaftlichen Habitus, der über segregierende Praktiken operiert, wird seine normalisierende Wirkung deutlich, die durch einen Ableism strukturiert ist. Unter Ableism ist die sozio-kulturelle Produktion von Normen und Normalität zu verstehen, die den leistungsfähigen (nichtbehinderten) Körper als unhinterfragt selbstverständliche und privilegierte Existenzweise voraussetzt (vgl. Campbell 2009; Maskos 2010). Dabei materialisiert sich Ableism

„auch in den Institutionen des Rechts, in Kommunikationsformen, die zentral auf Sehen und Hören ausgerichtet sind, in architektonischen Gegebenheiten sowie in Geräten, Werkzeugen und Dingen des alltäglichen Gebrauchs, die nur für eine bestimmte Personengruppe nutzbar und bedienbar sind“ (Pieper/Mohammadi 2014: 229).

Die Idee des Ableism ist anschlussfähig an das Dispositivkonzept, mit dem das Zusammenspiel von diskursiven (im Sinne von sprachlichen) und nichtdiskursiven Praktiken (vereinfacht hier als nichtsprachliche zu verstehen ) sowie von Subjektivationen und Objektivationen in einer historisch konkreten Konstellation systematisch untersucht werden kann. Dabei hilft der Begriff der Objektivation weiter, bei der es sich um geronnene Wissensbestände handelt, die sich sowohl symbolisch als auch materiell niederschlagen können. Sie sind aus Praktiken hervorgegangen und stellen ein Resultat spezifischer Macht- und Herrschaftswirkungen dar. Objektivationen können durch Diskurse strukturiert werden, ebenso wie sie ihrerseits selbst durch das in ihnen materialisierte Wissen strukturierend wirken können (vgl. Bührmann/Schneider 2008: 54ff.).

Die material mitkonstituierte Konstruktion und Zuschreibung von Behinderung wirkt ähnlich der Geschlechtszugehörigkeit (vgl. Hirschauer 2013: 155) als symbolisch aufgeladener sozialer Platzanweiser. Verbunden ist mit ihm eine ressourcen(ungleich)verteilende Strukturierungsfunktion, die nicht zuletzt mittels eines an die Kategorien gebundenen Wissens operiert, wie es stereotypisierend Individuen zugeschrieben werden kann. Differenzdimensionen jedoch essenzialisierend als Eigenschaften einer Person zu fassen, erscheint als problematisch; davon legen bereits die Diskussionen im Kontext des sozialen Modells von Behinderung Zeugnis ab (vgl. Waldschmidt 2005). Bevorzugt soll daher zum einen von Behinderungserfahrungen gesprochen und zum anderen von Menschen ausgegangen werden, die als behindert markiert sind.

Weiter Vorgeschlagen wird hier, die Kreuzung verschiedener Differenzlinien nicht als einen Punkt, sondern als einen von der betroffenen Person mit auszugestaltenden Raum sozialer Wirklichkeit zu begreifen. Sind doch an den als doing (dis)ability einzuordnenden Markierungen in einer Interaktionssituation verschiedene Akteur_innen, Materialitäten, Institutionen und Wissensformen beteiligt. Es handelt sich um einen koproduktiven Prozess, in dem die kategorialen Wissensbestände Verwendung finden. Je nach Situationsdefinition (und Beeinträchtigungsform) gibt es mehr oder weniger Aushandlungsspielräume über die differenzierenden Markierungen und das machtvolle Durchgreifen analoger Zuschreibungen. Dies wird im Folgenden an einem kurzen Beispiel verdeutlicht.

Ausgegangen werden soll von einem männlichen Wissenschaftlichen Mitarbeiter, der – wie der Autor selbst – durch seine Blindheitserfahrung bereichert ist und aufgrund seines nichtakademischen Habitus über einen befremdenden Zugang zum Wissenschaftsbetrieb verfügt. Im Hochschulkontext ist er mit sozialen Rahmungen und Machtverhältnissen konfrontiert, die ihn im Zusammenspiel mit einem institutionellen Anforderungskatalog habituell verunsichern können. Bei der Neuanstellung jenes Mitarbeiters wird Integrationshilfe geleistet und der Arbeitsplatz wird blindengerecht ausgestattet. Im Rahmen einer Ortsbesichtigung des Arbeitsumfelds gilt es, eine Verhandlung mit dem/der Sachbearbeiter_in des Integrationsamts über den Arbeitsumfang der Arbeitsassistenz zu führen. Letztere hat eine unterstützende Funktion für Tätigkeiten, die aufgrund der Blindheit gar nicht oder nur mit stark erhöhtem Zeitaufwand selbst zu bewältigen sind. Üblicherweise werden hier 50 Prozent der zu leistenden Arbeitszeit gewährt. Der zu zahlende Stundenlohn ist ebenfalls gedeckelt. Gelingt es nun dem Blinden, sich in dieser Situation als ehrgeizig und in einem sehr anspruchsvollen Tätigkeitsfeld arbeitend zu positionieren, in dem Barrieren verschiedener Art zu überwinden sind, stehen die Chancen nicht schlecht ein gutes Verhandlungsergebnis zu erzielen.

Der wissenschaftliche Mitarbeiter folgt dafür der neoliberalen Anrufung eines leistungswilligen Arbeitssubjekts, das ganz im Sinne des unternehmerischen Selbst (vgl. Bröckling 2007) die Verantwortung für das Gelingen dieses Projekts übernimmt. Insbesondere die gut vorbereitete, da informiert wirkende Schilderung der im Aufgabenbereich liegenden und durch Assistenzen zu überwindenden Hindernisse ist entscheidend. Grundlage für die vor dem Integrationsamt zu leistende Überzeugungsarbeit ist die in den Regulierungen der Sozialgesetzgebung eingeschriebene Leistungsbeeinträchtigung des zukünftigen Mitarbeiters. Diese subjektivierende Anrufung anzunehmen, ist Voraussetzung für den Erfolg des Antrags auf Integrationshilfe.

Der angesprochene Ableismus kann nun als Steigbügel für die zu verhandelnden Interessen verwendet werden und wandelt sich in den Händen des Einzustellenden zu einem Werkzeug der Subversion. Der für die wissenschaftliche Arbeit erforderliche PC, der üblicherweise einen voll funktionstüchtigen Körper adressiert, ist von einem Blinden nicht uneingeschränkt nutzbar. Die nicht zuletzt daraus resultierende Anrufung als Leistungsbeeinträchtigter ist erweiterbar in Richtung einer analogen Selbstpositionierung, mit der der Blinde in dem fordernden Arbeitsumfeld eines universitären Forschungsinstituts Unterstützungsbedürftigkeit reklamiert. Vermittels einer Inszenierung als stark eingeschränkte Person, die mit erheblichen Erschwernissen zu kämpfen hat, wird die Förderbereitschaft des Leistungsträgers eingefordert.

Die zwischen Antragssteller und Verwaltungsangestellten vorhandene und mit Alfred Schütz (1974: 242) beschreibbare eingeschränkte Kongruenz zwischen dem Erleben beider Parteien lässt das Verspüren von Verunsicherungen beim Gegenüber vorstellbar werden; zumal für den (amtlichen) Umgang mit einer behinderungserfahrenen Person gesetzlich institutionelle Leitplanken der Antidiskriminierung vorgegeben sind, die mögliche Nachteile ausgleichen bzw. gar nicht erst entstehen lassen sollen. Fraglich wird mitunter, wo in einem spezifischen Fall die Grenzen der Zumutbarkeit verlaufen und welche formulierten Ansprüche mehr oder weniger gut begründet sind. Beholfen wird sich, indem im doing (dis)ability ein Stereotype reproduzierender Prozess von Fremdzuschreibungen angestoßen wird. Getroffen werden Annahmen darüber, was für einen Blinden machbar und folglich von ihm erwartbar ist. Zugleich übernimmt die den amtlichen Willen ausführende Person die zur Fremdpositionierung analoge Selbstpositionierung des Antragstellers bereitwillig, da sie gängigen Erwartungen und Vorstellungen entspricht. Das durch den infolge dieser ambivalenten Agency-Strategie erreichte Ergebnis der Bewilligung einer Assistenz, die bis zu 100 Prozent der eigenen Arbeitszeit zur Verfügung steht und einen höheren Stundenlohn als gewöhnlich erhält, eröffnet gewisse Spielräume. Gewährt werden mag eine relativ hochqualifizierte Arbeitsassistenz, deren Einsatz es erlaubt, Unsicherheiten zu kompensieren, die aufgrund des nichtakademischen Habitus existieren.

3.2 Differenzentwertung und Relevanzaufwertung

Weder eine Behinderungserfahrung noch ein nichtakademisches Elternhaus gelten als förderlich für eine Wissenschaftskarriere. Die Herausforderung wächst, sobald sich beide Dimensionen in einer Person überlagern. Das skizzierte Beispiel illustriert, wie institutionell und durch diskursiv legitimiertes Kategorienwissen gestützte Praktiken im Zusammenspiel mit subjektiven Bedeutungszuschreibungen den Raum der Intersektionalität ausgestalten. Scheinbar lässt sich das Zusammenfallen der beiden Differenzlinien soziale Herkunft und Behinderung eigensinnig instrumentalisieren; im Sinne Spivaks (1988) ließe sich dies als strategischer Essenzialismus bezeichnen.

An der Hochschule treffen junge Menschen mit nichtakademischem Elternhaus auf ein Milieu mit spezifischen „Habitusanforderungen“ (Schmitt 2010: 41), wobei diese selten mit den ihnen habituell selbstverständlichen Lern- und Leistungskulturen kongruent sind. Da den Betroffenen solche „Habitus-Struktur-Konflikte“ (ebd.) selten bewusst sind, werden daraus resultierende Probleme dem eigenen Unvermögen zugerechnet. Selbst wenn Letzteres für den blinden Mitarbeiter nicht zutreffen mag, bleibt möglicherweise das Gefühl, für einzelne Aufgaben zu lange zu brauchen und multiplen Ansprüchen nicht zu genügen. Zusätzlich kann dieser Eindruck mit einer alternativen Arbeitstechnik zusammenhängen, die bei PC-Tätigkeiten mithilfe einer Sprachausgabe im Modus des Auditiven operiert. Insgesamt existiert für einen nichtakademischen Hintergrund (bisher) eher wenig Sensibilität; denn die soziale Herkunft ist unsichtbar – spürbar, wahrnehmbar, aber nicht evident. Sie kann deshalb auf besondere Weise mit anderen Differenzdimensionen zusammenwirken und bildet so die eigentliche Triebfeder in der skizzierten Interaktionsdynamik. Zu vermuten ist zudem, dass von einem Blinden mit akademischer Habitusprägung die Verhandlungen mit dem Integrationsamt nicht derart geführt werden würden. Das Bedürfnis, den Einsatz der Arbeitsassistenz als mögliche Entlastung zu deuten, wäre nicht in gleicher Weise präsent.

Obgleich die soziale Herkunft im Hochschulkontext als relevant erscheint, bleibt sie im Kontrast zur Behinderung weitgehend unthematisiert. In dieses Muster passt der Umstand, dass die soziale Herkunft keine vom Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz geschützte Dimension ist. Zwar werden seit einigen Jahren habitussensible Beratungsangebote an Universitäten etabliert (vgl. Emmerich/Schmidt 2014); was zugleich die vorherige Ausblendung dieses Themas anzeigt. Es entsteht der Eindruck, dass ein für den Wissenschaftsberuf als inadäquat geltender Habitus mit einer gewissen Scham behaftet ist, wodurch die soziale Herkunft zu etwas wird, das es zu verheimlichen und hinter sich zu lassen gilt. Es scheinen um sie Grenzen des Sagbaren gezogen, sodass die Differenz zur Behinderung oder zur sexuellen Orientierung umso deutlicher wird. Davon legt auch die autoethnografisch gehaltene Studie von Didier Eribon (2016) Zeugnis ab. Der Autor, ein französischer Philosoph, beschreibt, wie er, aus der Provinz nach Paris kommend, eine „Herkunftsscham“ (ebd.: 18) empfand, sein Entstammen aus der Arbeiterklasse verleugnete und sich stattdessen (ausschließlich) als ein von der heteronormativen Ordnung ebenso zugerichtetes wie inferiorisiertes Subjekt entwarf. Folglich reflektiert er die Entfremdung von seinem Elternhaus lange nur als Effekt einer sexuellen, nicht aber als den einer sozialen, klassenmäßigen Ordnung.

Erkennbar ist eine eindimensional gedachte, unterwerfende und klassifizierende Subjektwerdung. Ähnlich wie in diesem Beispiel ergibt sich der Blinde der Anrufung, die ihn als passives, den Umständen seines Arbeitsfeldes ausgeliefertes Subjekt entwirft. Er lässt sich von der dispositiven Konstellation und mit eigenem Zutun als ein hilfsbedürftiges Subjekt produzieren. Die entwickelte Szenerie ließe sich so als eine über symbolische Gewalt (vgl. Waldschmidt 2011) erzwungene Praxis der Selbsterniedrigung lesen. Bliebe man hier mit einordnenden Versuchen stehen, griffen diese zu kurz. Denn zugleich kann die Person innerhalb dieser Wirklichkeitskonstruktion ihren eigenen Gestaltungsspielraum suchen, der getragen und inspiriert ist von klassengebundener Fremdheitserfahrung. Zuvor muss allerdings den regulierenden Vorstellungen und normierenden Praktiken der Integrationshilfe entsprochen werden. Erst auf diesem Spielfeld mit seinen Regeln mag sich Eigensinnigkeit und Widerstand formieren. Die amtlich-institutionelle Praxis ist demgemäß als Machtstrategie zu verstehen. Zugleich produziert sie ganz im Sinne des späten Foucault (1987) auch ein Wissen, „das sich in der Unterwerfung unter Machtdiskurse oder als Erfahrungswissen im Widerstand gegen sie herausbildet“ (Becker-Schmidt 2012: 302). Zunächst ergibt sich also die Person der Anrufung als eines Menschen mit Behinderung, wenngleich Hilfsbedürftigkeit und Passivität dann als festgeschrieben erscheinen. Durch diese Positionierung kann gehofft werden, über den vermehrten Assistenzeinsatz die habituelle Verunsicherung temporär außer Kraft zu setzen.

4. Fazit: Taktische Umdeutung kategorialen Wissens

Dem engmaschigen Dispositiv der Integrationshilfe und seiner Regierungsrationalität ist nur schwer zu entkommen (vgl. Schulz 2017). In Reaktion darauf lässt sich eine gedoppelte Sozialwelt schaffen: Zu genügen ist dem Erfordernis der Institution, die einen eindeutig zu bescheidenden Antrag vorfindet. In der damit zugrunde gelegten, gleichermaßen lückenhaften wie hegemonialen Wissensordnung finden dann widerständige und eigensinnige Selbstpraktiken ihren Bezugspunkt. Insofern der blinde Mitarbeiter nichtakademischer Herkunft eigene, subversive, nur oberflächlich konforme Interessen realisiert und sich zugleich mit den gegebenen Machtverhältnissen arrangiert, gelingt ihm in den Worten von de Certeau (1988) ein Coup; gemeint ist damit das Vergnügen daran, „die Regeln einer aufgezwungenen Umwelt auf den Kopf zu stellen“ (ebd.: 59). Dafür ist ein „Gespür für die passende Gelegenheit“ (ebd.: 60) erforderlich. Die Kunstfertigkeit des Handelns besteht darin, die bekannten Spielregeln einzubeziehen, um die systemlogisch gesetzten Voraussetzungen zu erbringen. Demnach verweisen Coups, die „Risse und Volltreffer in den Netzen eines [dem Mitarbeiter fremden und äußerlichen; MS] Systems“ (ebd.: 89) provozieren oder nutzen, auf eine Taktik im Sinne von de Certeau. Anders als Machtstrategien kann sie zwar keinen eigenen Ort besetzen, sie vermag es aber umso besser, sich situativ zu konstituieren. Aspekte der Ausgangslage werden bei einer taktierenden, subjektiv gedeuteten Wiederaneignung gewinnbringend instrumentalisiert: Durch den eigensinnigen und kreativen Einbezug des Ableismus in die Aushandlung des Assistenzbedarfs erprobt das listig berechnende Subjekt (vgl. ebd.: 14ff.) einen Ausweg für die empfundene Arbeitsbelastung.

Um zu vermeiden, sich den Lockungen des Oberflächenphänomens kategorialer Wissensordnungen und einer daraus deduzierten Subjektivierung hinzugeben, muss sich die Suche nach emanzipatorischen Praktiken ins Feld empirischer Paradoxien wagen: Für die in Selbstpraktiken liegenden Widerstandspotenziale ist ihre Ambivalenz, durch die sich eigensinnige Taktiken kaschieren lassen, höchst relevant. Nur weil mit den Dimensionen der Behinderung und der nichtakademischen Herkunft zwei makrostrukturelle Phänomene, die i.d.R. benachteiligend wirken, in einer Person zusammenfallen, bedeutet dies nicht automatisch, dass hieraus nur Diskriminierungs- und Ungleichheitsrisiken resultieren, die ohnmächtig hingenommen werden (müssen). Eine dispositivanalytisch geleitete, praxistheoretisch fundierte Reflexion intersektionaler Verhältnisse sollte sich vermehrt für die situativen Details der (Wieder-)Aneignung des in Kategorien gebundenen (Herrschafts-)Wissens interessieren.

Vorstellbar ist, dass sich mithilfe des Überbetonens der Relevanz einer Diversitätsdimension die durch eine zweite Differenzdimension empfundene Herausforderung erträglicher gestalten lässt. Um die fluide Dynamik von Positionierungen zu erfassen, reicht womöglich nicht einmal ein relativierender und temporalisierender Entwurf der „Indifferenz von Differenzen“ (Hirschauer 2014: 183). Wie die soziale Herkunft in dem hier entfalteten Beispiel illustriert, kann eine Differenzdimension in einer Situation wirksam sein, ohne im engeren Sinne aktualisiert zu werden. Inwieweit das mit dem dualistisch argumentierenden Konzept des „un/doing difference“ (ebd.) beschreibbar ist, bleibt zu diskutieren. Soviel ist jedoch sicher: Das in Kategorien und ihren stereotypisierenden Zuschreibungen wirkmächtig gebundene und interaktionell aktualisierte Herrschaftswissen wandelt sich gepaart mit subversiver Intentionalität potenziell zu einer Abwehr gegen Ausgrenzungen. Zugleich operiert eine emanzipatorische Kategorienverwendung jedoch selbst mit den im aufgerufenen Wissen gebundenen Zu- und Festschreibungen.

Insgesamt bleibt der Eindruck, dass eine Ungleichheitslage durch die strategische Fokussierung einer anderen lediglich übermalt, aber nicht gelöst wird. Es war aber auch nicht intendiert, die Umstände als unproblematisch und leicht lösbar erscheinen zu lassen. Vielmehr sollte darauf aufmerksam gemacht werden, dass ein dispositivtheoretischer Zugang das Phänomen der Mehrfachpositioniertheit gewinnbringend analysieren lässt. Ein über soziale Praktiken konstituierter Raum der Intersektionalität eröffnet das Bewusstsein für interaktiv auszugestaltende widerständige Aneignungsspielräume, wie sie im Zusammenwirken verschiedener Differenzdimensionen verborgen liegen.

5. Literatur

Achatz, Juliane/Fuchs, Stefan/Stebut, Janina von/Wimbauer, Christine (2002): Geschlechterungleichheit in Organisationen. Zur Beschäftigungslage hochqualifizierter Frauen. In: Allmendinger, Jutta/Hinz, Thomas (Hrsg.): Organisationssoziologie. Sonderheft 42 der Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie. Opladen: Westdeutscher Verlag, 284-318.

Alheit, Peter/Schömer, Frank (2009): Der Aufsteiger. Autobiographische Zeugnisse zu einem Prototypen der Moderne von 1800 bis heute. Frankfurt/New York: Campus.

Beaufays, Sandra/Krais, Beate (2005): Doing Science – Doing Gender. Die Produktion von Wissenschaftlerinnen und die Reproduktion von Machtverhältnissen im wissenschaftlichen Feld. In: Feministische Studien 23 (1), 82-99.

Becker-Schmidt, Regina (2012): Erkenntnis, Forschungsgegenstand, Kritik – Notizen zu epistemologischen Kontroversen in der Geschlechterforschung. In: Aulenbacher, Brigitte/Riegraf, Birgit (Hrsg.): Erkenntnis und Methode. Geschlechterforschung in Zeiten des Umbruchs. Wiesbaden: Springer VS, 293-308.

Bourdieu, Pierre (1987): Die feinen Unterschiede. Kritik der gesellschaftlichen Urteilskraft. Frankfurt a.M.: Suhrkamp.

Bourdieu, Pierre/Passeron, Jean-Claude (1971): Die Illusion der Chancengleichheit. Untersuchungen zur Soziologie des Bildungswesens am Beispiel Frankreichs. Stuttgart: Klett.

Bröckling, Ulrich (2007): Das unternehmerische Selbst. Soziologie einer Subjektivierungsform. Frankfurt a.M.: Suhrkamp.

Bührmann, Andrea D./Schneider, Werner (2008): Vom Diskurs zum Dispositiv. Eine Einführung in die Dispositivanalyse. Bielefeld: transcript.

Bührmann, Andrea D./Schneider, Werner (2016): Das Dispositiv als analytisches Konzept: Mehr als nur Praxis-Überlegungen zum Verhältnis zwischen Praxis- und Dispositivforschung. In: Zeitschrift für Diskursforschung 4 (1), 5-28.

Butler, Judith (2001): Psyche der Macht. Das Subjekt der Unterwerfung. Frankfurt a.M.: Suhrkamp.

Campbell, Fiona Kumari (2009): Contours of ableism. The production of disability and abledness. Basingstoke: Palgrave Macmillan.

Dannenbeck, Clemens/Dorrance, Carmen (2015): Wir auch? Auch wir? Wie die UN-BRK in der Hochschule ankommt. In: Teilhabe – Fachzeitschrift der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. 54 (1), 32-35.

De Certeau, Michel (1988): Die Kunst des Handelns. Berlin: Merve.

Dobusch, Laura/Hofbauer, Johanna/Kreissl, Katharina (2012): Behinderung und Hochschule: Ungleichheits- und interdependenztheoretische Ansätze zur Erklärung von Exklusionspraxis. In: Klein, Uta/Heitzmann, Daniela (Hrsg.): Hochschule und Diversity: Theoretische Zugänge und empirische Bestandsaufnahme. Weinheim/Basel: Beltz Juventa, 69-85.

Emmerich, Markus/Hormel, Ulrike (2013): Heterogenität – Diversity – Intersektionalität. Zur Logik sozialer Unterscheidungen in pädagogischen Semantiken der Differenz. Wiesbaden: Springer VS.

Emmerich, Johannes/Schmidt, Martin (2014): Die Beratung von Studierenden im Projekt ,MyStudy‘: Habitussensibilität als professionelles Kernwissen. In: Sander, Tobias (Hrsg.): Habitussensibilität: Eine neue Anforderung an professionelles Handeln. Wiesbaden: Springer VS.

Ellis, Carolyn/Adams, Tony E./Bochner, Arthur P. (2011): Autoethnography: An overview. In: Forum Qualitative Sozialforschung/Forum: Qualitative Social Research 12 (1), Art. 10. http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:0114-fqs1101108 [Zugriff: 02.12.2016].

Eribon, Didier (2016): Rückkehr nach Reims. Berlin: Suhrkamp.

Foucault, Michel (1978): Dispositive der Macht. Über Sexualität, Wissen und Wahrheit. Berlin: Merve.

Foucault, Michel (1987): Das Subjekt und die Macht. In: Dreyfus, Hubert L./Rabinow, Paul (Hrsg.): Michel Foucault. Jenseits von Strukturalismus und Hermeneutik. Frankfurt a.M.: Athenäum, 241-261.

Franck, Georg (1998): Die Ökonomie der Aufmerksamkeit. Ein Entwurf. München/Wien: Hanser.

Heitzmann, Daniela/Klein, Uta (2012): Diversity konkret gemacht. Wege zur Gestaltung von Vielfalt an Hochschulen. Weinheim/Basel: Beltz Juventa.

Hirschauer, Stefan (2013): Die Praxis der Geschlechter(in)differenz und ihre Infrastruktur. In: Graf, Julia/Ideler, Kristin/Klinger, Sabine (Hrsg.): Geschlecht zwischen Struktur und Subjekt. Theorie, Praxis, Perspektiven. Opladen: Budrich.

Hirschauer, Stefan (2014): Un/doing Differences. Die Kontingenz sozialer Zugehörigkeiten. In: Zeitschrift für Soziologie 43 (3), 170-191.

Kerchner, Brigitte (2011): Diskursanalyse der Intersektionalität. In: Smykalla, Sandra/Vinz, Dagmar (Hrsg.): Intersektionalität zwischen Gender und Diversity. Theorien, Methoden und Politiken der Chancengleichheit. Münster: Westfälisches Dampfboot, 144-161.

Keller, Rainer (2008): Diskurse und Dispositive analysieren. Die wissenssoziologische Diskursanalyse als Beitrag zu einer wissensanalytischen Profilierung der Diskursforschung. In: Historical Social Research 33 (1), 73-107.

Klein, Uta (Hrsg.) (2016): Inklusive Hochschule. Neue Perspektiven für Praxis und Forschung. Weinheim/Basel: Beltz Juventa.

Klinger, Cornelia/Knapp, Gudrun-Axeli/Sauer, Birgit (Hrsg.) (2007): Achsen der Ungleichheit. Zum Verhältnis von Klasse, Geschlecht und Ethnizität. Frankfurt/New York: Campus.

Knapp, Gudrun-Axeli (1989): Arbeitsteilung und Sozialisation: Konstellationen von Arbeitsvermögen und Arbeitskraft im Lebenszusammenhang von Frauen. In: Beer, Ursula (Hrsg.): Klasse Geschlecht. Feministische Gesellschaftsanalyse und Wissenschaftskritik. Bielefeld: AJZ, 236-273.

Krais, Beate (Hrsg.) (2000): Wissenschaftskultur und Geschlechterordnung. Über die verborgenen Mechanismen männlicher Dominanz in der akademischen Welt. Frankfurt/New York: Campus.

Löther, Andrea (2012): Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit Migrationshintergrund. In: Die Hochschule: Journal für Wissenschaft und Bildung 21 (1), 36-54.

McCall, Leslie (2005): The complexity of intersectionality. In: Signs. Journal of Women in Culture and Society 30(3), 1771-1800.

Maskos, Rebecca (2010): Was heißt Ableism? Überlegungen zu Behinderung und bürgerlicher Gesellschaft. http://arranca.org/43/was-heisst-ableism [Zugriff: 02.12.2016].

Möller, Christina (2015): Herkunft zählt (fast) immer. Soziale Ungleichheiten unter Universitätsprofessorinnen und -professoren. Weinheim/Basel: Beltz Juventa.

Neusel, Ayla/Wetterer, Angelika (Hrsg.) (1999): Vielfältige Verschiedenheiten. Geschlechterverhältnisse in Studium, Hochschule und Beruf. Frankfurt/New York: Campus.

Pieper, Marianne/Mohammadi, Jamal Haji (2014): Partizipation mehrfach diskriminierter Menschen am Arbeitsmarkt. Ableism und Rassismus – Barrieren des Zugangs. In: Wansing, Gudrun/Westphal, Manuela (Hrsg.): Behinderung und Migration: Inklusion, Diversität, Intersektionalität. Wiesbaden: Springer VS, 221-251.

Schmitt, Lars (2010): Bestellt und nicht abgeholt. Soziale Ungleichheit und Habitus-Struktur-Konflikte im Studium. Wiesbaden: Springer VS.

Schütz, Alfred (1974): Der sinnhafte Aufbau der sozialen Welt. Eine Einleitung in die verstehende Soziologie. Frankfurt a.M.: Suhrkamp.

Schulz, Miklas (2014): Disability meets Diversity. Dispositivtheoretische Überlegungen zum Verhältnis von Situativität, Intersektionalität, Agency und Blindheit. In: Soziale Probleme: Zeitschrift für soziale Probleme und soziale Kontrolle 25 (2), 286-300.

Schulz, Miklas (2017): Das Hilfsmitteldispositiv bei Behinderung. Reflexion paradoxer Verhältnisse der Inklusion. In: Misselhorn, Katrin/Behrent, Hauke (Hrsg.): Arbeit, Gerechtigkeit und Inklusion. Stuttgart: Metzler (im Erscheinen).

Schulz, Miklas (2018): Hören als Praxis. Sinnliche Wahrnehmungsweisen technisch (re-)produzierter Sprache. Wiesbaden: Springer VS (in Vorbereitung).

Spivak, Gayatri Chakravorty (1988): Can the subaltern speak? In: Grossberg, Lawrence/Nelson, Gary (Hrsg.): Marxism and the interpretation of culture. Illinois: University of Illinois Press, 271-313.

Waldschmidt, Anne (2005): Disability Studies: Individuelles, soziales und/oder kulturelles Mo-dell von Behinderung? In: Psychologie & Gesellschaftskritik 29 (1), 9-31.

Waldschmidt, Anne (2011): Symbolische Gewalt, Normalisierungsdispositiv und/oder Stigma? Soziologie der Behinderung im Anschluss an Goffman, Foucault und Bourdieu. In: Österreichische Zeitschrift für Soziologie, 36 (4), 89-106.

Waldschmidt, Anne (2014): Jenseits der doppelten Diskriminierung? Disability, Gender und die Intersektionalitätsdebatte. In: Löw, Martina (Hrsg.): Vielfalt und Zusammenhalt. Verhandlungen des 36. Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Soziologie in Bochum und Dortmund 2012. Teilband 2. Frankfurt/New York: Campus, 871-883.

Walgenbach, Katharina (2012): Intersektionalität – eine Einführung. www.portal-intersektionalität.de [Zugriff: 30.08.2016].

West, Candace/Fenstermaker, Sarah (1995): Doing difference. In: Gender & Society 9 (1), 8-37.

Autor

Schulz, Miklas, M.A., Soziologe, Medien- u. Kommunikationswissenschaftler, wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Georg-August-Universität Göttingen, Institut für Diversitätsforschung. Forschungsschwerpunkte: Kultur-, Körper- und Mediensoziologie, Diversity und Disability Studies, Dispositivanalyse sowie qualitative Methoden der Sozialforschung. Miklas.schulz@sowi.uni-goettingen.de

Oder:

Schulz, Miklas Dr. Phil ist Soziologe und Medienwissenschaftler. Er arbeitet als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Sonderpädagogik der Leibniz Universität Hannover. Seine Forschungsschwerpunkte sind: Medien-, Körper- und Kultursoziologie, Disability Studies, Inklusion bei Behinderung, Dispositivanalyse und qualitative Methoden der Sozialforschung. Miklas.schulz@ifs.uni-hannover.de

Quelle

Miklas Schulz: Intersektionalität im Widerstand, Erschienen in: ZDfm – Zeitschrift für Diversitätsforschung und -management, Heft 1-2017; Schwerpunktthema: Vielfältige Differenzlinien in der Diversitätsforschung

bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet

Stand: 15.05.2019

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