Individualisierende Eugenik - Zur Praxis von Andreas Rett

Autor:in - Volker Schönwiese
Themenbereiche: Eugenik
Textsorte: Artikel
Releaseinfo: Erschienen in: wertes unwertes Leben. Herausgeber: BIZEPS - Zentrum für Selbstbestimmtes Leben, S. 69-82. Gesamte Broschüre verfügbar unter: http://www.bizeps.or.at/shop/leben2012.pdf
Copyright: © Volker Schönwiese 2012

Individualisierende Eugenik - Zur Praxis von Andreas Rett

Eine wenig behandelte Frage ist, wie sich nach dem zweiten Weltkrieg in Österreich die Behindertenhilfe entwickelt hat, welche Personen mit welchen Motiven im Rahmen der Behindertenhilfe agierten und wie sie mit der Last von Eugenik und Euthanasie umgegangen sind.

Sicher gibt es keine herausragenden Persönlichkeiten in Österreich, die - jenseits des allgemeinen Bruches mit dem Nationalsozialismus - einen so eindeutigen Wechsel signalisieren, wie er z.B. in den Skandinavischen Ländern durch Niels-Erik Bank-Mikkelsen erfolgte.

Bank-Mikkelsen gilt als Begründer des ersten konsequenten Integrationsansatzes für Menschen mit Behinderungen, des "Normalisierungsprinzips", das in den 60er-Jahren des 20. Jhdts. in den skandinavischen Ländern zu ersten legistischen Umsetzungen führte: "Bisher wenig bekannt ist die Tatsache, dass Bank-Mikkelsen als Mitglied der dänischen Widerstandsbewegung während des Nationalsozialismus in einem Konzentrationslager interniert war und später seine eigene damalige Situation mit der Lebenssituation von Geistigbehinderten in dänischen Institutionen verglich. Er wird zitiert: ‚Ich war schockiert festzustellen, dass deren Leben nur geringfügig besser war als das eines Insassen eines Nazi-Konzentrationslagers.' .... Dieser Erfahrung wird entscheidende Bedeutung für die Entwicklung des ‚Normalisierungsprinzips' zugesprochen ....".[1]

In Schweden gab es eine massive Sterilisationspraxis, die Ende der 50er-Jahre praktisch beendet wurde: "Zwischen 1942 und 1951 wurden, verglichen mit allen Ländern der Welt, in Schweden die meisten geistig Behinderten sterilisiert, gerechnet per Kopf und Einwohner. 1946 wurden 60 % der Mädchen, die von den Internatsschulen für geistig Behinderte entlassen worden waren, sterilisiert. Praktisch hörte man Ende der fünfziger Jahre damit auf, sich des Sterilisationsgesetzes zu bedienen."[2]

Sterilisation ohne Einwilligung

1975 wurde ein Sterilisationsgesetz verabschiedet, das die Möglichkeit einer Sterilisation ohne Einwilligung der betroffenen Person endgültig beendete. Eine ähnliche Regelung wurde in Österreich nach öffentlichen Diskussionen 1998 (Österreich war der internationalen Presse mit seiner mangelhaften Gesetzeslage aufgefallen) und einer Enquete des Grünen Parlamentsklubs "Zwangssterilisation - Menschenrechtsverletzung oder Notwendigkeit?"[3]erst im Jahr 2001 durch ein Kindschaftsrechts-Änderungsgesetz umgesetzt.

Es kann - grob gesagt - diesbezüglich von einer mindestens 20 bis 30-jährigen Verspätung der Entwicklung in Österreich im internationalen Vergleich gesprochen werden. In Österreich waren nach dem 2. Weltkrieg Persönlichkeiten wie Andreas Rett führend in der Beeinflussung und Entwicklung der Behindertenhilfe bis in die späten 80er-Jahre. Anhand einiger erst in den letzten Jahren bzw. in jüngster Zeit deutlich gewordener Details soll versucht werden, die tiefe Ambivalenz der Entwicklung nach dem zweiten Weltkrieg bis in die 80er-Jahre des 20. Jhd. und mit Folgen bis heute zu beschreiben.

Andreas Rett (1924-1997) ging in Innsbruck zur Schule, begann ein Medizin-Studium und "trat ... im September 1942 bei der Ortsgruppe Innsbruck in die NSDAP ein".[4] Im 2. Weltkrieg hat er in der deutschen Kriegsmarine gedient, nach 1945 setzte er sein Medizin-Studium in Innsbruck fort, obwohl er wegen seiner nationalsozialistischen Vergangenheit als begeisterter HJ-Führer zuerst nicht mehr zum Studium zugelassen worden war.[5]

Retts nationalsozialistische Vergangenheit

Mit seiner nationalsozialistischen Vergangenheit hat sich Rett nie öffentlich auseinander gesetzt, sie wurde erst sehr spät und nach seinem Tod bekannt: "Unter diesen 13 ehemaligen NS-Ärzten [im Bund sozialistischer Akademiker, VS] befanden sich u. a. ... Prim. Dr. Heinrich Gross ... Kinderneurologe Univ.-Prof. Dr. Andreas Rett sowie der Psychiater Univ.-Prof. Dr. Hans Strotzka, von dem als einzigen der genannten Ärzte bekannt ist, dass er sich öffentlich und differenziert mit seiner NS-Vergangenheit auseinandergesetzt hat."[6]

Um auf der Universität in Innsbruck inskribieren zu können gab Andreas Rett an: "... hatte ich keinerlei Bindung zu irgend einer Formation der NSDAP oder dieser selbst. Auch war ich nie Mitglied oder Anwärter der Partei ... jederzeit von mir durch Eid erhärtenden ... Angaben ..."(siehe Kopie des Originals unten)[7]

Dies war aber unrichtig, wie folgendes Dokument zeigt[8] :

Die Österreichische Hochschülerschaft lehnte seine Zulassung ab, da er HJ-Führer und eifriger Nationalsozialist war,[9],das Ministerium folgte dieser Empfehlung.

Rett gelang es dennoch durch Verschweigen seiner NS-Mitgliedschaft an der Universität Innsbruck nur für ein Semester nicht zum Studium zugelassen zu werden. Über ein Ansuchen auf Anerkennung von einer durch "Kriegssdienstleistung verlorengegangenen Studienzeit" und des "aus bekannten Gründen nicht anerkannten" Semesters gelang es ihm dazu zwei Semester zu gewinnen. Andere Studierende, denen unwahre Angaben nachgewiesen wurden, sind vom Studium ausgeschlossen worden.[10] Die akademische Karriere von Andreas Rett basiert damit auf unwahren Angaben und - es ist nicht nachzuweisen aber zu vermuten - auf den Einsatz von persönlichen Netzwerken, die er als ehem. Nationalsozialist hatte.

Rett publizierte noch später (1968) ohne Bedenken gemeinsam mit dem Psychiater Heinrich Gross, der direkt an der Ermordung von Kindern am Wiener Spiegelgrund beteiligt war: "Weniger bekannt hingegen ist die Tatsache, dass sich auch Rett an der wissenschaftlichen Verwertung der NS-Kindereuthanasieopfer vom Spiegelgrund beteiligte, indem er u. a. zusammen mit seinem BSA-Kollegen, dem vormaligen NS-Kindereuthanasiearzt Dr. Heinrich Gross, auf der Grundlage von Gehirnpräparaten, die von den im Rahmen der NS-Kindereuthanasie ermordeten Spiegelgrundopfern stammten, einen wissenschaftlichen Aufsatz verfasste und publizierte"[11]

Rett machte jedenfalls in Wien Karriere: "Im Jahr 1966 wurde Andreas Rett, der bis dahin im Pavillion XVII des Pflegeheim Lainz eine Abteilung für entwicklungsgestörte Kinder geleitet hatte, als Abteilungsvorstand in das Neurologische Krankenhaus Rosenhügel geholt. Es wurde ein Kinderpavillon errichtet, der am 1. April 1975 in Betrieb genommen wurde. Dazu wurde Andreas Rett das L. Boltzmann Institut zur Erforschung kindlicher Hirnschäden zuerkannt."[12]

1. Vorsitzende des "Bundesbeirats für Behinderte"

Rett war 1976 der erste Vorsitzende des "Bundesbeirats für Behinderte" - geschaffen von Ministerin Ingrid Leodolter, Bundesministerium für Gesundheit und Umweltschutz. Das dürfte der Vorläufer des heutigen Bundesbehindertenbeirates (heute im Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz) gewesen sein.

Die Wiener Zeitung schrieb am 10. Mai 1997 in einem Nachruf auf Rett: "Als sozial engagierter Arzt setzte er auch wesentliche Impulse im Umfeld der Betreuung behinderter Kinder. Er wirkte am Aufbau heilpädagogischer Betreuungseinrichtungen (Jugend am Werk, Lebenshilfe) mit. 1967 habilitierte Rett für das Fach Neuropädiatrie. Im selben Jahr erfolge die Gründung des Ludwig Boltzmann-Instituts zur Erforschung kindlicher Hirnschäden. ... Rett veröffentlichte mehr als 200 Publikationen und zahlreiche Bücher. 1959 erhielt er den Dr. Karl Renner-Preis, 1967 den Anton von Eiselsberg-Preis sowie viele andere in- und ausländische Auszeichnungen. In ganz Österreich war seine Abteilung am neurologischen Krankenhaus Rosenhügel als Zentrum für die Betreuung der kleinen Patienten bekannt. Als kritischer Geist meldete sich Rett vor einigen Jahren in Sachen Aufnahme behinderter Kinder in die Regelschule zu Wort und erntete dafür auch Kritik."

Schulische Integration als "Wahnsinn"

Tatsächlich profilierte sich Rett als heftiger Gegner der schulischen Integration und bezeichnete z.B. zu seinem 70. Geburtstag die in Österreich in 10 Jahren von Elterninitiativen erkämpfte schulische Integration als "Wahnsinn" und "reines Politikum", sprach sich für eine Integration "von Fall zu Fall" aus.

Dr. Andreas Rett als Vortragender am 16. Dezember 1987

Unterstützung bekam er von der ÖVP-Bildungspolitikerin Gertrude Brinek und von Marian Heitger (Prof. an der Abt. für Heil- und Sonderpädagogik, Uni. Wien), der vermutete, dass durch die Integration Behinderte "für eine Ideologie" instrumentalisiert werden. Die Rett'sche Integration "von Fall zu Fall" ist typisch für die Vorstellung, dass Kinder erst ihre Integrierbarkeit nachweisen müssen, bevor sie in integrierte Klassen aufgenommen werden können.[13] Rett/Seidler formulierten: "Geistig behinderte Kinder in die Regelschule einzugliedern, wie dies z.B. in Teilen von Italien der Fall ist, kann nicht zielführend sein, weil die ursprüngliche Idee der Vollintegration geistig rückständig Behinderter nicht nur vom Kind her, sondern auch von der Klasse her unmöglich ist ... Wer die mit viel Publicity und ideologischer Verbrämung gestarteten Versuche näher betrachtet, der sieht und erkennt, dass es eben Grenzen gibt. Dies nicht zu erkennen, kann nur auf mangelndes Einfühlungsvermögen bzw. mangelnde Erfahrung zurückgeführt werden."[14]

Verwendung von Epiphysan zur Triebdämpfung

Wie der Südtiroler Radiosender RAI-Bozen am 5. April 2012 berichtete, setzt Andreas Rett von den 60er- bis zum Ende der 80er-Jahre im großen Stil Hormonpräparate (z.B. Epiphysan oder Androcur) zur Triebdämpfung bei behinderten Personen ein.

Im Zuge von Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Innsbruck 1980 gegen die umstrittene Kinderpsychiaterin Nowak-Vogel hatte Rett die Verwendung des Medikaments Epiphysan zur Triebdämpfung gerechtfertigt. Er begründete dies zu diesem Zeitpunkt mit seinen eigenen Erfahrungen beim Einsatz des Hormonpräparats Epiphysan an 500 behinderten Personen in einem Zeitraum über 17 Jahre. 1981 schrieben Andreas Rett und sein Mitarbeiter Horst Seidler: "Die engen Grenzen also, die der Entwicklung und dem Ausleben der Sexualität gezogen sind, lassen uns, derzeit jedenfalls, zu Maßnahmen raten, die die sexuelle Erregbarkeit in Grenzen halten. Solche Möglichkeiten existieren auf medikamentöser Basis; wir verwenden Epiphysenextrakte bzw. hochmolekulare Aufschwemmungen der Epiphyse. ... Es ist uns jedenfalls bisher häufig gelungen, das Sexualverhalten Behinderter so zu steuern, dass die manchmal quälende innere und äußere Unruhe der Patienten beseitigt und damit ihr Sozialverhalten erträglich wurde."[15]

Einflussreicher Berater der Behindertenhilfe

Rett war über Jahrzehnte der einflussreichste Berater von großen Einrichtungen der Behindertenhilfe und österreichweit der wichtigste medizinische Berater für Eltern von sog. geistig behinderten Kindern. Er war ein Befürworter einer systematischen Sterilisation von behinderten Frauen.

Er schrieb gemeinsam mit Host Seidler: "Wir vertreten die Auffassung, dass bei entsprechender Exposition und Gefährdung einer weiblichen Mongoloiden - auch bei geistig Behinderten anderer Ätiologie - das mögliche Experimentum crucis einer Schwangerschaft erst gar nicht abgewartet werden soll. Es sollte rechtzeitig eine Tubenligatur erfolgen, was im Rahmen der gegenwärtigen Gesetzeslage durchaus legitim ist und für alle Formen schwerer geistiger Behinderung gilt".[16]

Zusätzlich waren Rett und Seidler dafür, dass bei Schwangerschaft einer behinderten Frau in jedem Fall abgetrieben wird: "Zunächst muss festgestellt werden, dass der Schwangerschaftsabbruch bei geistig Behinderten von uns seit nunmehr 20 Jahren praktiziert wird, auch wenn die früher geltende Rechtslage nur sehr bedingt zur Durchführung solcher Maßnahmen geeignet war. Schwangerschaftsabbruch wurde von uns deshalb auch prinzipiell stets mit nachfolgender Eileiterunterbindung kombiniert."[17]Als Kriterien für eine derartige Vorgehensweise wurden u.a. ein Intelligenzquotient unter 75 genannt und festgestellt, dass dies fast nur junge Frauen aus "unteren sozialen Schichten" betrifft. Vorstellungen der Unterstützung von behinderten Personen in Partnerschaften - z.B. nach dem Modell "geschützte Ehe" - kritisierten Rett und Seidler scharf und wandten sich damit, ohne es direkt zu nennen, gegen damals bereits bekannte skandinavische Unterstützungsmodelle.

Rett/Seidler sahen die genannten Vorgehensweisen als ärztliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Behindertenhilfe, einer "optimalen Betreuung der geistig Behinderten".[18] Auf allgemeiner Ebene wandten sich Rett/Seidler gegen die Idee der Eugenik, da sie "nur allzu oft Ausdruck einer weltanschaulich verbrämten Ideologie von Naturwissenschaftlern und Politikern waren".[19]

Außerdem argumentierten sie mit der praktisch Unmöglichkeit der vollständigen Umsetzung von Eugenik, da Mutationen nie verhindert werden und bestenfalls durch auf die Umwelt bezogene Mutations-Prophylaxe beeinflusst werden könnten. In einem anderen Buch setzten sich Seidler und Rett kritisch mit der Rassenbiologie im Nationalsozialismus auseinander.[20] In einem Interview wird berichtet, dass Rett nicht nur in Wien im sozialmedizinischen Bereich einflussreich, sondern auch einer der beiden Initiatoren des österreichischen Mutter-Kind-Passes war.[21] Rett/Seidler formulierten: "Das viel strapazierte und häufig mißverstandene Wort ‚Eugenik' ist für uns praktisch angewandte Humangenetik"[22] und sie warnen davor nur neutral zu beraten: "Humangenetische Beratung darf heute nicht darin liegen, einem Paar zu sagen ‚Es wird schon nichts passieren'. Wissenschaftlich gesicherte Erkenntnisse verlangen danach, in die Praxis umgesetzt zu werden".[23]

Nach Wolf lehnte Rett in einem Zeitschriftenbeitrag 1982 jede Infragestellung des Schwangerschaftsabbruchs aus genetischer Indikation ab. Nicht nur von politischer Seite, sondern auch von Seiten der Betroffenen sollte es keinen Widerspruch geben.[24]

Als Beispiel für Folgen der von Rett vertretenen Auffassungen ein Zitat aus einem bis in die 1990er Jahre gängigen und weit verbreiteten Lehrbuch für SonderschullehrerInnen und PädagogInnen von Fritz Holzinger: "Der Aufbau einer Schlafhygiene (medikamentöse Bekämpfung von Einschlafstörungen, hartes Lager, Vermeidung sexuell erregender Erlebnisse vor dem Einschlafen) wirkt der Onanie am Abend entgegen; durch ständige Beschäftigung und medikamentöse Reduktion sexueller Spannungen mittels gefahrloser Androgene wie Epiphysan wird dies während des Tages erreicht. .... Die Sterilisation ist der einzige Weg der Empfängnisverhütung, da andere Mittel wegen Indolenz oder Mangel an Verständnis kaum zielführend sind. Das Recht auf Sexualität bei Behinderten zu propagieren ist sinnlos und gefährlich."[25]

Zusammenfassender Kommentar:

Rett hielt die Sexualität von Menschen mit Behinderungen für ein ärztliches Problem "ganz so, als handele es sich beim Sexualtrieb um eine Krankheit."[26]

Die Frage, ob die betroffenen Personen den "ärztlichen Maßnahmen" (Triebdämpfung, Sterilisation, Abtreibung) zugestimmt haben, stellte sich Rett nicht. Es war für Rett außerhalb seiner Vorstellungswelt, dass hier Persönlichkeits- oder Menschenrechte verletzt werden könnten, obwohl die Vereinten Nationen bereits 1971 eine Deklaration über die Rechte von geistig behinderten Personen angenommen hatten.[27] An keiner Stelle wurden Bedingungen der Behindertenhilfe, die den Hintergrund für Entscheidungen bilden, problematisiert. Reformbemühungen in Italien und Skandinavien wurden rigoros abgelehnt.

Aktionsfelder von individualisierender Eugenik

Dass die beschriebene und offensichtlich im großen Stil bei behinderten Personen betriebene Triebdämpfung, Sterilisation und Abtreibung sowie humangenetische Beratung und Abtreibung nach genetischer Indikation die klassischen Aktionsfelder von individualisierender Eugenik sind, wurde in keiner Weise gesehen oder problematisiert.

Die Entscheidungen wurden von Rett wie selbstverständlich in einem allgemeinen Interesse von Gesundheit und Gesundheitsvorsorge dargestellt, das von Eltern und im Hintergrund von MitarbeiterInnen der Behindertenhilfe aus praktischen Alltagsbedürfnissen heraus formuliert wird. Es sind Verbindungen zu Konzepten von Wohlfahrtspolitik und "Menschenökonomie" zu bemerken, die zu Beginn des 20. Jhd. auch in Österreich entwickelt wurden.[28]

Kappeler formuliert es scharf: "Dass die ‚Hilfe' als Vernichtung des Lebens, der Terror aber im Gewand der ‚Hilfe' daherkommen können, was in aller Schärfe zuerst Horkheimer/Adorno in der Dialektik der Aufklärung (1944) und heute wieder Zygmunt Baumann in der Dialektik der Ordnung (1992) gezeigt haben, ist für das Bewußtsein der ‚Helfenden' eine fast unerträgliche Erkenntnis."[29]

Der Verdrängung der Zusammenhänge entspricht, dass es in Österreich - offensichtlich ganz im Gegensatz zu Schweden - keinerlei Statistiken zu Sterilisation und Abtreibung gibt, die die eugenische Struktur der systematischen Maßnahmen gegen Menschen mit Behinderungen klar machen könnten. Damit gibt es auch keine Chance einzuschätzen, wie weit wir von historischen Phänomenen sprechen, die aus der unbewältigten Nachkriegsära stammen, oder in welchen Formen und Quantitäten die beschriebenen "ärztlichen Maßnahmen" möglicherweise noch heute verbreitete Praxis sind.

Wissenschaftliche Untersuchungen legen nahe, dass der Bogen der Gewalt gegenüber behinderten Menschen heute größer ist als spontan angenommen würde - dies ist allerdings kein spezifisch österreichisches Phänomen.[30]

Schließlich stellt sich die Frage, in welcher Form Personen, die in Österreich ohne ihr Einverständnis mit Triebdämpfung, Sterilisation und Abtreibung behandelt wurden, heute als Opfer von Gewalt anerkannt und entschädigt werden. Was für Opfer von Gewalt in Heimen und in der Psychiatrie gilt, muss auch für behinderte Opfer von Medizin und Behindertenhilfe gelten.

Literatur:

Fitzsimons, Nancy (2009): Combating Violence & Abuse of People with Disabilities. A Call to Action. Baltimore, Maryland: Paul H. Brooks Publishing

Grunewald, Karl (1998): Verhütung in Schweden. Im Internet: http://bidok.uibk.ac.at/library/grunewald-verhuetung.html [5.5.2012]

Holzinger, Fritz (1984): Sonderpädagogik. Schriften zur Lehrerbildung und Lehrerfortbildung Band 16. Wien: Bundesverlag 1984/ 1. Auflage 1978

Kappeler, Manfred (2000): Der schreckliche Traum vom vollkommenen Menschen. Rassenhygiene und Eugenik in der sozialen Arbeit. Marburg: Schüren Presseverlag

Kreuzer, Max (1999): Behindertenhilfe und Sonderpädagogik Erfahrungen und Praxisbeispiele aus Dänemark. Im Internet: http://bidok.uibk.ac.at/library/kreuzer-praxis.html [5.5.2012]

Neugebauer, Wolfgang/ Schwarz, Peter (2005): Der Wille zum aufrechten Gang. Offenlegung der Rolle des BSA bei der gesellschaftlichen Integration ehemaliger Nationalsozialisten. Wien: Czernin Verlag. Im Internet: http://www.bsa.at/cms/wp-content/uploads/Der-Wille-zum-aufrechten-Gang-Online.pdf [31.3.2012]

Rett, Andreas / Seidler, Horst (1981): Das hirngeschädigte Kind. Wien: Jugend und Volk, 5. erweiterte Auflage 198/ Erstauflage 1972

Ronen, Gabriel M./ Meaney, Brandon/ Dan, Bernard/ Zimprich, Fritz/ Stögmann, Walter/ Neugebauer, Wolfgang: From Eugenic Euthanasia to Habilitation of "Disabled" Children: Andreas Rett's Contribution. Journal of Child Neurology / Vol. 24, No. 1, January 2009, p 115-127

Schönwiese, Volker (1995): Schulische Integration in Österreich - wohin? In: Domino 1/95, Seite 6-10

Seidler, Horst / Rett, Andreas (1982): Das Reichs-Sippenamt entscheidet. Rassenbiologie im Nationalsozialismus. Wien: Jugend&Volk

Tragl, Karl Heinz (2007): Chronik der Wiener Krankenanstalten. Wien: Böhlau Verlag

Weizenböck, Johann (1998): Aus der Sicht des Jusitzressorts: "Zwangssterilisation". Im Internet: http://bidok.uibk.ac.at/library/weizenboeck-zwangssterilisation.html [5.5.2012]

Wolf, Maria A. (2008): Eugenische Vernunft. Eingriffe in die reproduktive Kultur durch die Medizin 1900-2000. Wien: Böhlau

Quelle:

Volker Schönwiese: Individualisierende Eugenik - Zur Praxis von Andreas Rett

Erschienen: Erschienen in: wertes unwertes Leben. Herausgeber: BIZEPS - Zentrum für Selbstbestimmtes Leben, S. 69-82.

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Stand: 11.09.2012



[1] Kreuzer 1999

[2] Grunewald 1998

[3] siehe z.B.: Weizenböck 1998

[4] Neugebauer/ Schwarz 2005, Fußnote Seite 230 ff

[5] vgl.: http://www.whonamedit.com/doctor.cfm/1972.html [31.3.2012] und Ronen u.a., S. 120

[6] Neugebauer/ Schwarz 2005, Fußnote Seite 229

[7] Quelle: Österreichisches Staatsarchiv

[8] Quelle: Bundesarchiv Berlin

[9] Österreichisches Staatsarchiv

[10] Quelle: Recherche von Benedikt Sauer

[11] 12 Heinrich Gross/Kurt Jellinger/Elfriede Kaltenbäck/Andreas Rett, Infantile Cerebral Disorders. In: Journal of the neurological Sciences 7, 1968, pp. 551-564; nach: Neugebauer/ Schwarz 2005, Fußnote Seite 230 ff

[12] Tragl 2007, S. 558

[13] vgl. Schönwiese 1995

[14] Rett/Seidler 1981, S.264

[15] Rett/ Seidler 1981, S. 281

[16] Rett/ Seidler 1981, S. 277

[17] ebd. S. 283

[18] ebd. S. 286

[19] ebd. S. 313

[20] Seidler/ Rett 1982

[21] vgl. DIDAKTIK-on.net, 2011; http://didaktik-on.net/cgi-bin/didaktik.cgi?id=0000051a [31.3.2012]

[22] Rett/Seidler 1981, S. 310

[23] ebd.

[24] Wolf 2008, S. 549

[25] Holzinger 1984, S. 307

[27] UN-Declaration on the Rights of Mentally Retarded Persons, 1971 - http://www1.umn.edu/humanrts/instree/t1drmrp.htm [31.3.2012]

[28] vgl. Kappeler, S. 235 ff

[29] Kappeler 2000, S. 634

[30] vgl. z.B. Fitzsimons 2009

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