Erschienen in: Spannring, Reingard; Arens, Susanne; Mecheril, Paul: bildung - macht - unterschiede. 3. Innsbrucker Bildungstage. Innsbruck 2011: innsbruck university press (IUP), S. 191
Inhaltsverzeichnis
- Vorwort:
- Sexuelle Gewalt und Sexualisierte Gewalt
- Über den Zusammenhang zwischen Behinderung und Missbrauch
- Systemische Barrieren für die Prävention von Missbrauch von Menschen mit Behinderungen
- Persönliche Barrieren für die Prävention von Missbrauch von Menschen mit Behinderungen
- Wie können Personen mit Behinderung ermächtigt werden, um Gewalt und Missbrauch vorzubeugen?
- Entwicklungsphasen des Betreuungs-/Hilfe-/Unterstützungs-systems für Menschen mit Behinderungen
- Literatur
„Gewalt liegt dann vor, wenn Menschen so beeinflusst werden, dass ihre aktuelle somatische und geistige Verwirklichung geringer ist als ihre potentielle Verwirklichung.” (Galtung 1975, 9)
„Avoid suggesting easy solutions to a complex problem.“ (Fitzsimons 2009, 64)
Im Frühjahr 2010 erreichte auch Österreich eine international schon länger geführte Debatte. Medien berichteten intensiv über Opfer von Missbrauch und Gewalt und über zum Teil schwer traumatisierende Erlebnisse in verschiedensten Bildungseinrichtungen und Einrichtungen der Sozial- und Jugendhilfe, wobei sich die Berichte auf Vorfälle vor 20, 30, 40 Jahren bezogen. Vor allem kirchliche Einrichtungen und sexualisierte Gewalt, insbesondere durch Priester, standen im Zentrum der Berichterstattung. Die meisten Einrichtungen, die genannt wurden, existierten zu diesem Zeitpunkt nicht mehr oder nicht mehr in der berichteten Form. Die katholische Kirche und politische Stellen sahen sich gezwungen zu reagieren, es wurden Anlaufstellen eingerichtet, wie z.B. die von der katholischen Kirche in Österreich ernannte Opferschutzkommission mit einer Opferanwältin. Es entstand eine öffentliche Debatte, wie den Opfern geholfen werden kann, welche angemessenen Formen der Entschuldigung gefunden und Schadenersatzansprüche abgedeckt werden können usw.
Das Phänomen dabei war und ist: Weitgehend ausgespart wurde der Bereich der Behindertenhilfe. Und dies, obwohl (oder besser: weil) behinderte Kinder, Jugendliche, Erwachsene, Männer und Frauen von diesen Fragen besonders betroffen sind (s.u.). Sie sind oft anhaltend auf personale und strukturelle Unterstützung angewiesen und haben in der derzeitigen politischen Situation, die den Einrichtungen der Behindertenhilfe keine fachlich und menschenrechtlich abgesicherten Vorgaben macht, strukturell wenige Möglichkeiten und keine spezifischen Ansprechpersonen, um ihre Interessen unabhängig zu formulieren und (intern oder extern) öffentlich zu machen. Die großen Träger der Behindertenhilfe, die eigene Abteilungen für Öffentlichkeitsarbeit und Fundraising unterhalten, hatten und haben kein erkennbares Interesse an öffentlichen Auseinandersetzungen zum Thema Gewalt und Missbrauch. Es ist – so meine Einschätzung aufgrund der bisherigen Handlungspraxis der Institutionen – eher davon auszugehen, dass sie unter Ausnutzung aller ihrer Einflussmöglichkeiten (Politik-, Kirchen- und Medienkontakte) versuchen, öffentliche Diskussionen zu diesem Thema einzuschränken.
Dass die privat organisierten Einrichtungen der Behindertenhilfe hier im Sinne von Eigeninteressen agieren, ist systemisch ohne Probleme nachzuvollziehen und verweist auf das grundsätzliche Problem der öffentlichen und von den NutzerInnen gesteuerten Kontrolle. Die Zurückhaltung der „unabhängigen“ Medien hat aber noch weitere Gründe. Medienstrategisch passt die Vorstellung, dass behinderte Personen Opfer von Gewalt und Missbrauch sein könnten, nicht zu den dominanten und über gesellschaftliche Phantasmen gut abgesicherten Bilder von behinderten Personen.
Ein Beispiel dafür ist das Bild des „Elends der Behinderten“, das mit Mitleid gegenüber hilflosen und leidenden behinderten Personen verbunden ist und z.B. in (vorweihnachtlichen) Spenden- und Fundraising-Aktionen seinen Umsetzungsrahmen findet (Barnes 1992; Schönwiese 2007). Ein allgegenwärtiger transformatorischer Blick konstruiert behinderte Personen als Zwischenwesen, die Identität nur darüber erhalten, dass sie für bestimmte (alltags-) kulturelle Zwecke zur Verfügung stehen (Schönwiese 2007). Eine von Angstabwehr gesteuerte projektive Verschiebung von gesellschaftlichen und existenziellen Problemlagen auf behinderte Personen ist Hintergrund dieses Vorganges. Die konkrete Benennung von Gewalt und Missbrauch steht dieser gesellschaftlich-kulturellen Funktion behinderter Personen entgegen, kritisch-aufklärende Berichterstattung entzieht sich der typischen medialen Re-Produktion von Behinderung und ist deshalb kein dominantes Darstellungsmuster behinderter Personen in den Medien.
Umso mehr ist es im Sinne eines reflexiven Zugangs zu den Konstruktionsbedingungen von Behinderung nötig, einen Blick auf die Machtverhältnisse zu werfen, die traditionell für die Lebens- und Entwicklungsbedingungen behinderter Personen kennzeichnend sind. Das Thema der sexualisierten Gewalttätigkeit und verschiedener anderer Formen von Gewalt ist durch die herausfordernde Problematik besonders geeignet, allgemeine Strukturen aufzuzeigen und den möglichen Rahmen für Gegenstrategien zu benennen.
Da pädagogische Verhältnisse immer sowohl kollusive Beziehungs- als auch Machtverhältnisse beinhalten (Helfer-Schützling-Kollusion nach Schmidbauer 1984 [1977], 112ff.), stellt sich die Frage, unter welchen Bedingungen und Umständen eher differenzierte und (gegenseitig) kontrollierte Abhängigkeits- und Machtverhältnisse von Gewaltverhältnissen und Missbrauch abgegrenzt wenden können. Es stellt sich auch die Frage, ob nicht die Problemlage unentwirrbar verwoben ist und unterschiedlichste Übergangsformen von alltäglicher Abhängigkeit zu Missbrauch und Gewalt anzunehmen sind, die es allen Beteiligten schwer machen, Gewalt und Missbrauch deutlich genug zu erkennen. Brigitte Lueger-Schuster (2010, 15) argumentiert, dass Missbrauch als eine Art von Machtdemonstration unter Bedingungen zu sehen ist, die de-klarierte Ohnmacht beinhalten. „Sexueller Missbrauch […] ist in erster Linie Ausübung von Dominanz“ (ebd.). Sie geht davon aus, dass berufliche Bedingungen, die Abhängigkeitsverhältnisse anbieten, Menschen mit „Beziehungsproblemen auf Augenhöhe“ anziehen. Verleugnungsstrategien sind typisch: „Manche Täter glauben, dass sie helfen“ und „Missbrauch wird durch die Struktur in den Institutionen gefördert“ (ebd.). Verschiedene diskursive Verfahren der Diagnose, Zuweisung und pädagogisch-therapeutischer Förderung beinhalten unhinterfragt die Problematik von Macht-Ohnmacht und reproduzieren damit über institutionell-professionelle Alltagstheorien und Praktiken Behinderung. Der Hintergrund gesellschaftlicher Phantasmen bindet Ohnmacht alltagsförmig wie selbstverständlich an Behinderung. Damit sind die gesellschaftlichen und strukturell-institutionellen Bedingungen für Gewalt und sexualisierte Grenzüberschreitungen gegenüber behinderten Personen angedeutet, die nicht linear, sondern unter den gegenwärtig immer noch dominanten Bedingungen wie ein stetig drängender Attraktor wirksam werden (Feuser 1996).
Im Folgenden soll mit diesem Hintergrund versucht werden, einen erweiternden Blick auf Gewalt und Machtmissbrauch und sexualisierte Grenzüberschreitungen gegenüber Menschen mit Behinderungen zu werfen, Barrieren für die Prävention zu benennen und ein Stück weit aufzuzeigen, welche Struktur- und Unterstützungsformen eine
Chance beinhalten, Gewalt und Machtmissbrauch entgegenzuwirken sowie behinderte Personen dazu ermächtigen zu können, Kontrolle über ihr Leben zu gewinnen. Bei aller Ambivalenz der Moderne im Neoliberalismus geht es für behinderte Menschen um eine nachholende Befreiung des bürgerlichen Subjekts, die Einlösung des Menschenrechts auf „Freiheit von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch“ (Artikel 16 der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen).
Unter sexueller Gewalt/Ausbeutung kann Folgendes verstanden werden:
Sexuelle Ausbeutung von Kindern und/oder physisch und/oder geistig abhängigen Menschen durch Erwachsene (oder ältere Jugendliche) ist eine sexuelle Handlung des Erwachsenen mit einem abhängigen Menschen, der aufgrund seiner emotionalen, intellektuellen oder physischen Entwicklung nicht in der Lage ist, dieser sexuellen Handlung informiert und frei zuzustimmen. Dabei nützt der Erwachsene, der/die Helferin die ungleichen Machtverhältnisse zwischen sich und der/dem Abhängigen aus, um es/sie/ihn zur Kooperation zu überreden oder zu zwingen. Zentral ist dabei die Verpflichtung zur Geheimhaltung, die das Kind/die abhängige Person zu Sprachlosigkeit, Wehrlosigkeit und Hilflosigkeit verurteilt. (Zemp/Pircher 1996)
Mit dem Begriff „sexualisierte Gewalt“ wird hingegen zum Ausdruck gebracht,
dass es vor allem um Gewalt und Macht geht. Diese Gewalttätigkeit wird in sexualisierter Weise, mit sexualisierten Handlungen ausgeübt. […] Es geht also nicht vor allem um Sexualität, wie fälschlicherweise gemeint werden könnte, sondern um Gewalt, um das Erzwingen bestimmter sexualisierter Handlungen unter Androhung oder Durchsetzung von körperlichen, psychischen oder sozialen Schädigungen zuungunsten des Opfers. (Melter 2010)
„Sexuelle Gewalt“ und „Sexualisierte Gewalt“ sind mit „sexueller Nötigung“ und „Vergewaltigung“ in Zusammenhang zu bringen, die jeweils strafbare bzw. juristisch definierte Delikte sind und die Verbindung von Macht, Zwang, Gewalt und Sexualität verdeutlichen.
Machtmissbrauch (physische Gewalt, sexuelle Gewalt und sexualisierte Gewalt, psychische Gewalt) ist gegenüber Buben und Mädchen, Frauen und Männern mit Behinderung signifikant weiter verbreitet als bei nicht behinderten Personen, wie dies aktuelle amerikanische Studien belegen:
-
31% der Kinder mit Behinderungen haben beispielsweise Misshandlungen er-lebt im Vergleich zu 9% der Kinder ohne Behinderung;
-
Frauen mit Behinderung haben ein viermal größeres Risiko, im vergangenen Jahr sexuellen Missbrauch erlebt zu haben als Frauen ohne Behinderung;
-
es kann davon ausgegangen werden, dass Personen mit intellektuellen Beeinträchtigungen die am häufigsten von Missbrauch und Gewalt betroffene Personengruppe ist (Fitzsimons 2009, ix).
Eine österreichische Untersuchung zur sexuellen Ausbeutung von Frauen mit Behinderungen kommt zu folgendem Ergebnis:
Die Frage nach der sexuellen Belästigung haben 114 von 130 Frauen beantwortet, das sind 87,7%. Von diesen geben rund 62,3% an, im Lauf ihres Lebens einmal bzw. mehrmals sexuell belästigt worden zu sein. 89,2% der Frauen beantworteten die Frage nach der sexuellen Gewalt, rund 64% der Frauen geben an, einmal oder mehrmals in ihrem Leben sexuelle Gewalt erfahren zu haben. Das ist mehr als jede zweite Frau. Nach diesem Ergebnis sind Frauen mit Behinderung in weit höherem Ausmaß von sexueller Gewalt betroffen als Frauen ohne Behinderung. Laut der vergleichbaren Studie von Draijer (1988) haben 34% der nichtbehinderten Frauen sexuelle Gewalterfahrung. (Zemp/Pircher 1996)
Diese Studien zeigen, dass Menschen mit Behinderungen generell gefährdeter sind, Opfer von Missbrauch oder Gewalt zu werden als Menschen ohne Behinderung. Frauen und Männer mit Behinderung erleben dieselben Formen von Gewalt und Missbrauch wie nichtbehinderte, allerdings haben sie zusätzlich das Risiko, von Betreuungs- oder Pflegepersonen missbraucht zu werden. Frauen mit intellektueller Beeinträchtigung haben außerdem noch ein größeres Risiko sexualisierter und anderer Gewalt durch Mitbewohner in Behinderteneinrichtungen. TäterInnen sind deutlich häufiger Männer als Frauen, der häufigste Ort von Missbrauch ist der Wohnort (Zemp et al. 1997; Flieger 2010, 1).
In einer integriert ökologischen Theorie von Machtmissbrauch (Integrated Ecological Theory of Abuse) (Sobsey, zit. nach Fitzsimons 2009, 26f.) ist ein Zusammenspiel von vier Systemen zu erkennen: Potenzielles Opfer – Potenzieller Täter/Potenzielle Täterin – direkte Umwelt – Gesellschaft und Kultur. Tabelle 1 (s.u.) charakterisiert diese vier Systeme in Zusammenhang mit behinderten Menschen als potenzielle Opfer. Je mehr Faktoren zutreffen, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit von Machtmissbrauch. Die meisten Eigenschaften eines potenziellen Opfers sind durch die genannten Umwelt-faktoren bedingt.
Die Eigenschaften behinderter Menschen in Verbindung mit den Eigenschaften von Familienmitgliedern und Dienstleistungsanbietern schaffen ein enormes Ungleichgewicht von Macht zugunsten der Anbieterorganisationen (ebd.). Diese Situation wird verstärkt, wenn die Gesellschaft wie schon oben beschrieben behinderte Menschen funktionalisiert und damit entwertet und leugnet, dass ein Problem existiert. Behinderte Menschen können so in sehr gefährdete Situationen kommen. Insgesamt spielen die Umweltfaktoren – Haltungen, Politiken und Praktiken – eine wesentlich entscheidendere Rolle als die konkrete Beeinträchtigung einer Person.
In ihrer Abhängigkeit und gelernten Hilflosigkeit sind sich die meisten behinderten Frauen und Männer nicht bewusst, dass sie Missbrauch ausgesetzt sind. Auch MitarbeiterInnen in der Behindertenhilfe fehlt vielfach das Bewusstsein für die Wahrnehmung von Missbrauch und Gewalt. Dies kann auch als Ausdruck struktureller Gewalt (Goffman 1973 [1961], 17) gesehen werden, die unterschiedliche Formen der Anpassung als Strategie der Bewältigung von Abhängigkeit und Ausgeliefert-Sein hervorbringt (ebd., 65ff.), die weiterhin als Typen der Anpassung und Hilflosigkeit interessant sind („Rückzug aus der Situation”, „kompromissloser Standpunkt”, „Kolonisierung”, „Konversion”). MitarbeiterInnen in der Behindertenhilfe agieren hier immer noch tendenziell unreflektiert.
Potenzielles Opfer |
Potenzieller Täter/ Potenzielle Täterin |
Direkte Umwelt |
Gesellschaft/Kultur |
---|---|---|---|
eingeschränkte körperliche Verteidigung |
Kontrollbedürfnis |
betont Kontrolle |
entwertet Opfer |
eingeschränkte Kommunikation |
autoritär |
zieht TäterInnen an |
macht Opfer zu Objekten |
Fehlen wichtiger Information |
mangelndes Selbstwertgefühl |
isoliert von Gesellschaft(physische oder soziale Isolation) |
lehrt Folgsamkeit (Compliance) |
gelernte Hilflosigkeit |
verdrängte Aggression |
belohnt aggressive Modelle |
betont Verletzlichkeit |
gelernte Folgsamkeit (compliance) |
missbrauchenden Rollenmodellen ausgesetzt |
vertuscht Vorwürfe |
verleugnet Probleme |
unterentwickeltes Gefühl für den persönlichen Raum |
geringe Bindung zum Opfer |
viele Betreuungspersonen |
demotiviert Bindung |
Abhängigkeit |
entwertende Haltung |
hohe Fluktuation bei Betreuungspersonen |
demotiviert Lösungen |
Wunsch zu gefallen bzw. akzeptiert zu werden |
impulsives Verhalten |
Entmenschlicht potenzielle Opfer |
|
wenig Alternativen zur Ausbeutung |
eliminiert Nicht-Täter |
||
bündelt Risiken |
|||
demotiviert Bindung |
Quelle: Fitzsimons 2009, 27.
Jenseits allgemeiner struktureller Gewalt scheinen fünf Haupttypen von Missbrauch und Gewalt bedeutsam zu sein (Fitzsimons 2009, 41ff.):
-
Körperliche Übergriffe und Verletzungen
-
Vernachlässigung
-
Finanzielle Ausnützung
-
Sexualisierte Gewalt
-
Psychischer Missbrauch
Speziell Menschen mit Behinderung bzw. alte Menschen sind von einem pflege- und behinderungsspezifischen Missbrauch betroffen, der folgende Formen annehmen kann (ebd., 55):
-
Übermäßige Medikamentengabe, Zurückhalten von Medikamenten;
-
Übernahme, Beschädigung, Zerstörung oder Wegnahme von Hilfsmitteln oder die Androhung, dies zu tun;
-
Vorenthalten von Pflege- und Hilfstätigkeiten; Weigerung, die Unterstützung so durchzuführen, wie sie erwünscht ist;
-
die Androhung, dass Pflegetätigkeiten nicht durchgeführt werden;
-
Nicht-Akzeptieren von bzw. Eindringen in die Privatsphäre;
-
Vorenthalten von Unabhängigkeit bzw. Autonomie;
-
Schaffen von nichterwünschter oder unnötiger Kontrolle über das Leben einer Person;
-
Tratsch;
-
eine Person ihrer Behinderung beschuldigen;
-
Kritik bzw. Wut darüber, dass eine Person nicht ausreichend dankbar ist für Pflege oder Unterstützung;
-
negative Kommentare über die Behinderung.
Damit ist sozialisatorisch hoch wirksamer Missbrauch nicht auf direkte physische Gewalt oder sexualisierte Gewalt zu reduzieren, er lässt sich daher auch nur sehr schwer quantifizieren.
Häufig wird Missbrauch von Menschen mit Behinderung nicht ernst genommen oder vertuscht, auch von jenen, die eigentlich unterstützen bzw. helfen sollten (Mitarbeiter-Innen in Einrichtungen, Polizei). Typisch ist, dass Bemühungen, Missbrauchsfälle aufzudecken, erfolgreich vertuscht und verhindert werden bzw. dass jene, die davon berichten, angegriffen werden (ebd., 74f.).
Zur direkten sexuellen Gewalt schreiben Aiha Zemp und Erika Pircher:
Am häufigsten kommt es vor, daß Frauen gegen ihren Willen oder auf eine ihnen unangenehme Weise an ihren Brüsten oder Geschlechtsteilen berührt werden (44,6%). Dies ist […] eine Form von sexueller Ausbeutung, die in Alltagsbeziehungen leicht zu bewerkstelligen ist, ohne daß sie für andere als solche offensichtlich werden muß. Häufig passiert es auch, daß Frauen von ‚jemandem so angegriffen, gepackt oder geküßt wurden, daß sie sich sexuell bedroht fühlten’ (29,2%). Fast ebenso oft kommt es zur Vergewaltigung bzw. dem Versuch dazu (26,2%). Es wird deutlich, daß jede vierte Frau mit Behinderung eine derartige Erfahrung macht. In der Regel sind Frauen sexueller Gewalt nicht nur einmal im Leben ausgesetzt. In 41% der Fälle geben die Frauen an, eine der genannten Formen von Gewalt mehrmals erfahren zu haben. (Zemp/Pircher 1996)
Tabelle 2 zeigt, dass die Skala der TäterInnen breit gefächert ist; sie befinden sich im gesamten Umfeld, in dem die Frauen aufwachsen, leben und arbeiten. Eine große Mehrzahl des Personals in den Einrichtungen der Behindertenhilfe ist weiblich, dennoch werden Frauen nur sehr wenig als Täterinnen angeführt. „Sexuelle Ausbeutung durch Frauen ist die Ausnahme – sexuelle Ausbeutung durch Männer ist die Regel.“ (Zemp/Pircher 1996) Die größte Gruppe von Tätern ist den befragten behinderten Personen zwar bekannt, wird aber nicht genannt (39,4%), 23,1% der Täter sind den Betroffen überhaupt nicht bekannt. Es stellt sich die Frage, ob nach diesen Tätern überhaupt gesucht worden ist, es überhaupt Versuche gegeben hat, sie zur Verantwortung zu ziehen.
Absolut |
Prozent |
|
---|---|---|
anderer – bekannt |
77 |
39,4 |
anderer – nicht bekannt |
45 |
23,1 |
Heimbewohner |
26 |
13,3 |
Pflege-/Stiefvater |
12 |
6,1 |
Vater |
6 |
3,1 |
Taxi-/Busfahrer |
6 |
3,1 |
Betreuerin |
6 |
3,1 |
Betreuer |
4 |
2,1 |
Onkel |
4 |
2,1 |
Arzt |
3 |
1,5 |
sage ich nicht |
3 |
1,5 |
Bruder |
2 |
1,0 |
Therapeut |
1 |
0,5 |
Gesamt |
195 |
100,0 |
Die Schwierigkeit, über sexuelle Ausbeutung zu sprechen und Täter zu benennen, ist jenseits der erschwerten Bedingungen bei behinderten Personen ein allgemeines Phänomen:
Viele der von sexueller Ausbeutung betroffenen Mädchen sprechen nicht über ihre Erfahrungen. Die von Finkelhor (1984, 73) an Colleges und Universitäten mit Studentinnen durchgeführte Studie zeigt auf, daß nur 37% der betroffenen Frauen mit einer anderen Person über die Ausbeutung geredet haben. In der Befragung von Bange (1992, 92f.) erklärten 35% der Frauen, noch nie mit jemandem über ihre Ausbeutungserfahrungen gesprochen zu haben. […] Moeller und Bachmann (1993, 630) [zeigen] auf, daß lediglich 27% der Kinder, die von ihren Ausbeutungserlebnissen erzählten, geglaubt wurde. Es wird auch evident, daß die Kinder umso weniger darüber reden, je näher ihnen TäterInnen stehen. (Zemp/Pircher 1996)
Polizeiliche Aufklärung von sexueller Gewalt an behinderten Menschen und strafrechtliche Verfolgung der Täter passiert nur in den seltensten Fällen. Auch wenn Täter von Angehörigen, MitarbeiterInnen oder TherapeutInnen durch Gespräche oder klinische Interviews eindeutig identifiziert werden können, ist die derzeitige Gesetzgebung meist so gestaltet, dass die Indizien nicht ausreichend für eine Verurteilung sind. Die vermeintlich nicht vorhandene Glaubwürdigkeit von Personen mit Behinderungen vor Gericht bewirkt weiterhin, dass die Straftäter meist straffrei bleiben (vgl. Sinason 2000, 241).
Eine ebenfalls sehr tabuisierte Form von physischer Gewalt speziell gegenüber behinderten Frauen ist das Überreden zur Sterilisation zum Zweck der Beruhigung von Eltern und Professionellen – Männern und Frauen –, oft um sich sexualpädagogische Bemühungen und Aufklärung zu ersparen. Immer wieder ist der Wunsch nach Sterilisation auch mit einer repressiven Haltung gegenüber gelebter Sexualität von behinderten Personen verbunden. Sterilisation ist aber keine Prävention von Gewalt, im Gegenteil, sie erleichtert sexualisierte Gewalt, da sie Täter sicherer macht, dass ihre Gewalt folgenlos bleibt. Es ist völlig unbekannt, wie viele behinderte Frauen in Österreich in den letzten Jahrzehnten sterilisiert worden sind, aber es ist zu vermuten, dass die Sterilisationsrate sehr hoch war; es ist auch unbekannt, wie hoch die Sterilisationsrate heute ist.
Die typische repressiv Haltung gegenüber der Sexualität von behinderten Kindern, Jugendlichen, Frauen und Männern in Familien und Einrichtungen entspricht einem „Peter-Pan-Syndrom“, in dessen Rahmen behinderte Personen als naive, unverdorbene und geschlechtslose große Kinder gesehen und gehalten werden:
Wenn das eigene Kind nicht erwachsen wird und wie üblich von zu Hause weg geht, dann kann man dadurch – wenn auch nicht altersgerecht – miteinander verbunden bleiben, dass man das Kind wie einen ‚Peter Pan’ hält. Dafür muss aber ein hoher Preis entrichtet werden. Es verhindert emotionale und sexuelle Entwicklung. Sich in einem solchen Kontext um die Entwicklung von körperlicher und sexueller Autonomie zu bemühen, ist sehr schwierig (ebd., 189).
Systemische Barrieren für die Prävention von Missbrauch von Menschen mit Behinderungen[1]
-
Physische Barrieren:
mangelnde Barrierefreiheit von Schutz- oder Beratungseinrichtungen; Institutionalisierung und Segregation sind die extremsten Formen von physischen Barrieren.
-
Ökonomische Barrieren:
hohe Arbeitslosigkeit; das Armutsrisiko ist signifikant höher als bei nichtbehinderten Menschen; mangelnde finanzielle Unabhängigkeit führt dazu, dass Personen (persönliche oder institutionelle) Gewaltbeziehungen nicht beenden.
-
Kommunikationsbarrieren:
unzureichende Verfügbarkeit von GebärdendolmetscherInnen; mangelnde Fähigkeit von BeraterInnen, mit non-verbalen Methoden zu kommunizieren; Personen mit Kommunikationsschwierigkeiten werden von TäterInnen als höchst begehrenswerte Opfer betrachtet, denn Kommunikationsbarrieren machen es schwieriger, dass über Missbrauch berichtet wird und sie reduzieren die Glaubwürdigkeit der Opfer; TäterInnen bauen auf Kommunikationsbarrieren, um sich den Konsequenzen ihres Handelns nicht stellen zu müssen.
-
Barrieren im System der Dienstleistungen für behinderte Menschen:
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Überbehütung führt dazu, dass behinderte Personen nicht das Wissen erwerben, um sich selbst vor Missbrauchsbeziehungen oder gefährlichen Situationen schützen zu können; Überbehütung wird oft damit gerechtfertigt, dass sie im Sinne der Person mit Behinderung sei, sie führt aber nur zu deren Entmachtung und zu erhöhter Verletzbarkeit für Gewalt und Missbrauch.
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Versagen, Missbrauch zu erkennen: mangelndes Training und fehlende Sensibilisierung des Personals, Missbrauch zu erkennen;
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Zweifel/Ungläubigkeit gegenüber Opfern und nicht-missbrauchenden UnterstützerInnen, die über Missbrauch berichten: Wenn von Missbrauch berichtet wird, wird dies nicht geglaubt; wenn nicht-missbrauchende MitarbeiterInnen von Missbrauch berichten, werden sie als VerräterInnen dargestellt, was ernsthafte Konsequenzen wie Gegenbeschuldigungen, Infragestellen der Glaubwürdigkeit oder Einschüchterungen zur Folge haben kann. Die Barrieren, um über Missbrauch zu berichten, sind sehr real und mächtig, sowohl für Personen mit Behinderung als auch für MitarbeiterInnen.
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Missbrauchsbehauptung wird der Behinderung zugeschrieben: Berichte werden z.B. als Hirngespinste oder verwirrtes Gerede abgetan und auf intellektuelle Beeinträchtigung zurückgeführt; dies ermöglicht wiederholten und fortgesetzten Missbrauch, denn TäterInnen werden nicht mit ihren Taten konfrontiert und die Personen mit Behinderungen erhalten weder Beratung noch Schutz.
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Barrieren bei der Polizei und in der Strafjustiz:
-
PolizistInnen wissen zu wenig über Personen mit Behinderung und deren Leben; sie haben negative und medizinisch orientierte Vorstellungen von ihnen.
-
Missbrauch von behinderten Menschen wird nicht als kriminelles, sondern als sozialarbeiterisches Problem behandelt, was zu einer Entwertung behinderter Menschen führt.
-
Die Glaubwürdigkeit von Opfern mit Behinderung wird schnell in Frage gestellt.
-
Mangelndes Verständnis von behinderungsspezifischen Formen von Gewalt und Missbrauch.
-
Generell zeigt sich, dass ein Widerstand besteht, Anzeigen von Opfern mit Behinderung korrekt aufzunehmen und ihnen konsequent nachzugehen.
-
RichterInnen wissen wenig über Menschen mit Behinderung und haben ein defektologisches Bild (vgl. Angerer 2009).
Vor allem die Barrieren in den Bereichen Dienstleistung und Polizei führen dazu, dass sich Opfer noch mehr allein gelassen und hilflos fühlen. Sie erhalten den Eindruck, dass es keine Hilfe gibt und es keinen Sinn macht, erneut über Missbrauch und Gewalt zu berichten. Sie kommen zu dem Schluss, dass sie dies eben ertragen müssen.
-
Barrieren in der Einstellung:
Gesellschaftliche Haltungen sind möglicherweise die größten Barrieren, die Personen mit Behinderung zu bewältigen haben, denn es gibt sehr viele Mythen über sie:
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Entmenschlichungsmythos: Menschen mit Behinderung sind keine vollwertigen Mitglieder der Gesellschaft, sie werden nur über ihre Beeinträchtigung definiert – dies dient TäterInnen zur Entschuldigung ihrer Taten.
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Mythos von der Schmerzunempfindlichkeit: Typisch ist der Mythos, dass vor allem Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung weniger Schmerz oder Gefühle empfinden; dazu gehört auch die Ansicht, dass behinderte Menschen bei Missbrauch weniger Schaden erleiden, weil sie nicht verstehen, was mit ihnen passiert; dafür gibt es absolut keine empirische Grundlage!
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Mythos von der geringeren Lebensqualität: Dieser Mythos besagt, dass Menschen aufgrund einer Beeinträchtigung eine schlechtere Lebensqualität haben und sie es daher in manchen Fällen besser hätten, wenn sie tot wären (Gnadentod).
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Mythos von der Hilflosigkeit: Personen mit Behinderung werden oft als schwach und hilflos dargestellt; dieser Mythos vermittelt den Eindruck, dass eine Behinderung automatisch zu Hilflosigkeit führt. Ein gefährlicher Effekt dieses Mythos war und ist über die Jahrhunderte die Entstehung von Hilfssystemen für behinderte Menschen, die überbeschützend und entmachtend sind.
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Mythos von der Asexualität, der sexuellen Unattraktivität und der Promiskuität: Dieser Mythos ist besonders für Frauen gefährlich, denn wenn sie einmal als asexuell charakterisiert sind, ist dies wie eine Lizenz, sie zu missbrauchen. Auch der Mythos der sexuellen Unattraktivität ist gefährlich, er unterstützt die Tendenz, Missbrauchsdarstellungen nicht ernst zu nehmen und ihnen nachzugehen. Manchmal wird auch angenommen, dass behinderte Menschen sexuell besonders aktiv sind. Eine Argumentation für die Segregation, Institutionalisierung und Sterilisation von Personen mit Behinderungen beruht auf dem Glauben, dass diese eine sexuelle Bedrohung für die Gesellschaft sind, die kontrolliert werden muss.
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Mythos von der mangelnden Glaubwürdigkeit: Dieser Mythos führt möglicherweise zum größten Schaden für behinderte Frauen und Männer, vor allem bei der Polizei und im Justizsystem.
In Anbetracht dieser überwältigenden Anzahl von Barrieren ist es wichtig sich zu vergegenwärtigen, dass Barrieren Hindernisse sind, die durch individuelles und kollektives Auftreten bzw. durch Selbstvertretung überwunden werden können.
[1] Vgl. Fitzsimons 2009, 63ff. Ich danke Petra Flieger für die zusammenfassende Übersetzung von wichtigen Punkten des Buches von Fitzsimons (2009), der ich in diesem und den beiden nächsten Kapiteln folge.
Persönliche Barrieren (vgl. Fitzsimons 2009, 89ff.) werden direkt durch systemische Barrieren erzeugt bzw. beeinflusst. Folgende Formen sind besonders relevant für Personen mit Behinderung:
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Gelernte Hilflosigkeit ist besonders problematisch für Frauen mit Behinderung und Personen mit intellektueller Beeinträchtigung: Dienstleistungseinrichtungen für Menschen mit Lernschwierigkeiten betonen die Compliance (Folgsamkeit), sie geben den Menschen wenig Entscheidungsmacht und Kontrolle. Daher haben viele behinderte Menschen gelernt, Anweisungen von Personen, die in höheren Positionen als sie selbst sind, zu befolgen. Eine Konsequenz dessen ist, dass sie Missbrauch nicht abwehren bzw. nicht darüber berichten können.
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Geringes Selbstwertgefühl;
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Selbstbeschuldigung: Wenn sich behinderte Menschen als Last für andere empfinden, dann kann eine Folge davon sein, dass sie sich im Fall des Missbrauchs selbst die Schuld geben.
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Verleugnung;
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Gefühl der Verantwortung anderen gegenüber: Dieses Gefühl kann dazu führen, dass sich behinderte Personen mit Missbrauchssituation abfinden.
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Angst vor Vergeltung;
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Angst vor dem Unbekannten;
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Angst davor, die Obsorge für Kinder zu verlieren.
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Mangelndes Wissen und mangelnde Fertigkeiten, vor allem mangelnde Information darüber, was Missbrauch ist und dass man sich damit nicht abfinden muss. Personen mit Behinderung werden entmachtet, wenn sie keine Informationen darüber erhalten, wie sie sich schützen bzw. wie sie ihre eigenen Interessen durchsetzen können.
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Armut: materielle Abhängigkeit bzw. daraus resultierende Alternativlosigkeit.
Je länger Personen in Missbrauchssituationen bleiben, desto tiefer verwurzeln sich die persönlichen Barrieren und umso schwieriger wird es, den Missbrauch zu beenden.
Wie können Personen mit Behinderung ermächtigt werden, um Gewalt und Missbrauch vorzubeugen?[2]
Missbrauch kann nicht gestoppt werden, wenn die Betroffenen nicht wissen, dass sie missbraucht werden bzw. wenn Hinweise auf Missbrauch nicht erkannt werden. Daher ist es unbedingt erforderlich, Information über Machtmissbrauch sowie sexualisierte und andere Grenzüberschreitungen weit zu verbreiten und allen offensiv zugänglich zu machen. Bildungs- und Trainingsmaßnahmen sind Schlüsselelemente der Prävention. Es gibt bereits ausgearbeitete Curricula und Trainingsmaterialien speziell für die Schulung von Frauen und Männern mit Behinderung. Sie beinhalten folgende Schwerpunkte:
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Persönliche Sicherheit: Für die persönliche Sicherheit wichtig sind allgemeine Informationen über sicheres Verhalten im Alltag, z.B. in öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Unterwegssein am Abend; das Erkennen und der Umgang mit einem Gefühl von Unsicherheit als Warnhinweis für gefährliche Situationen; die Auseinandersetzung mit der Unterscheidung privat vs. öffentlich, z.B. in Bezug auf private vs. öffentliche Informationen, private vs. öffentliche Räume oder den Körper als private Zone. Behinderte Menschen lernen oft nicht, dass es private Zonen gibt, die respektiert und geschützt werden müssen. Zu diesem Bereich gehört darüber hinaus eine Auseinandersetzung mit sicheren vs. unsicheren Geheimnissen, Angebote für Selbstverteidigungstraining und das Erstellen einer Liste von Stellen und Personen, die Hilfe und Schutz bieten.
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Information über individuelle Rechte;
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Selbstbehauptung/Durchsetzungsvermögen: Für sich selbst eintreten und sich selbst durchsetzen zu können sind zentrale Fertigkeiten, um Missbrauch vorzubeugen. Sie führen dazu, dass Beziehungen gleichwertiger und die Beteiligten einander ebenbürtig sind. In gleichwertigen Beziehungen ist Missbrauch weniger wahrscheinlich. Selbstbehauptung hat verbale (z.B. Tonfall, Lautstärke) und nichtverbale Elemente (z.B. Augenkontakt, Körperhaltung, Distanz und körperlicher Kontakt, Gesichtsausdruck). Aber auch die Fähigkeit zum Erkennen des richtigen Zeitpunkts und des richtigen Inhalts sowie die Fähigkeit zum Zuhören sind ausschlaggebend für die persönliche Durchsetzungsfähigkeit.
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Erfolgreiche Kommunikation;
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Soziale Fertigkeiten;
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Sexualbildung/Aufklärung;
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Zwischenmenschliche und sexuelle Beziehungen: Ein zentrales Element von Gewaltprävention ist die Auseinandersetzung mit der Frage, welche Beziehungen respektvoll und welche missbrauchend sind. Es muss darüber gesprochen und informiert werden, welches spezielle Verhalten und welche speziellen Aktionen Missbrauch darstellen. Gleichzeitig ist es wichtig, auch darüber zu informieren, was respektvolle und gleichwertige Beziehungen ausmacht. Es gibt dafür sehr differenziertes Material speziell für Schulungen für Frauen und Männer mit Behinderung.
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Umgang mit MitarbeiterInnen: Kritischer, reflektierter, informierter und selbstbewusster Umgang mit Betreuungspersonen.
Nur umfassende Bildungsmaßnahmen unter Einbeziehung aller Stakeholder (Frauen und Männer mit Behinderung, Angehörige, Professionelle: MitarbeiterInnen der Behindertenhilfe, Gewaltschutzeinrichtungen, Polizei, Justiz) können langfristig eine Veränderung bewirken. Dabei ist das zentrale Element die Ermächtigung (Empowerment) der Frauen und Männer mit Behinderung (Flieger 2010, 3).
Fokus |
Institutionsreform |
De-Institutionalisierung |
Leben mit Unterstützung |
---|---|---|---|
Person |
PatientIn |
KlientIn |
BürgerIn |
Rahmen von Dienstleistungen |
in der Institution |
in Wohngruppen, Werkstätten für Behinderte, Sonderschulen und im Sonderunterricht |
in üblichen Wohnungen, Betrieben, Schulen, Klassen |
Alltagstheoretische Basis der Arbeit |
pflegerisches/ medizinisches Modell |
entwicklungspsychologisches/verhaltenstherapeutisches Model |
Modell individueller Unterstützung |
Dienstleistung |
Pflege/Betreuung |
Förderung |
Assistenz |
Planungsmodelle |
Betreuungs- und Versorgungspläne |
Individuelle Erziehungs-/ Förder-/ Qualifizierungspläne |
Gemeinsame persönliche Zukunftsplanungen |
Kontrolle durch |
(medizinische/ pflegerische) Fachkraft |
Interdisziplinäres Team |
Betroffene selbst |
Kontext von Entscheidungen |
Stand von fachlicher Theorie und Praxis |
Teamübereinkunft |
Persönlicher Unterstützerkreis |
Priorität bei |
Grundbedürfnissen |
Tüchtigkeit |
Selbstbestimmung in sozialer Kohäsion |
Problemdefinition |
Behinderung, Schädigung, Defizit |
Abhängigkeit, Unselbstständigkeit |
Umwelthindernisse für Teilhabe |
Problemlösung |
Behandlung, Therapie |
Förderung in der am wenigsten einschränkenden Umwelt |
Neugestaltung der Umwelt als inklusive Gesellschaft |
Quelle: Hinz 2006.
Prävention von Gewalt und Missbrauch hängt entscheidend mit der Entwicklung des Systems der Behindertenhilfe zusammen. In den letzten Jahrzehnten zeichnet sich eine Entwicklung ab, in der, ausgehend von traditioneller institutioneller Versorgung, De-Institutionalisierung und Bemühungen in Richtung Inklusion gleichzeitig nebeneinander bestehen und fachlich das Modell des „Lebens mit Unterstützung“ immer mehr in den Mittelpunkt rückt. Die professionellen Modelle und Herausforderungen, die mit dieser Entwicklung verbunden sind, sind in Tabelle 3 dargestellt.
Wie der weiter oben von mir dargestellte Zusammenhang von gesellschaftlichen und strukturellen Bedingungen für Gewalt und Missbrauch gegenüber behinderten Personen in Veränderung begriffen ist, ist schwer nachzuvollziehen. Ich gehe grundsätzlich von einer widersprüchlichen Entwicklung aus, die unterschiedliche AkteurInnen hat und unterschiedliche Diskurse nebeneinander ermöglicht. So steht z.B. ein modern-neoliberaler eugenischer Diskurs neben dem utopischen Diskurs der „Neugestaltung der Umwelt als inklusive Gesellschaft“, stehen flexibel-normalistische Mainstreaming-Strategien neben traditionellen Anpassungs- und Spaltungsstrategien sowie Pädagogiken der Befreiung, die manche Empowerment-Strategien beinhalten. Akteure heterotoper Entwicklungen (Foucault 2005) können die BürgerInnenrechtsbewegungen der Betroffenen selbst (und mit ihnen unterschiedliche Verbündete) sein. Von ihnen geht aus meiner Sicht die größte Hoffnung aus, dass Gewalt und Missbrauch kein strukturell abgesichertes Dauerphänomen bleibt. Aktuelle pädagogische und wissenschaftliche Professionalität beinhaltet in diesem Zusammenhang eine grundsätzlich reflexive Haltung, die Verbündetsein aber nicht als Gegensatz formuliert, sondern imstande ist miteinzuschließen.
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Sonstige Quellen
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Quelle
Volker Schönwiese, Volker (2011): Pädagogische Machtverhältnisse, Gewalt und Behinderung. In: Spannring, Reingard; Arens, Susanne; Mecheril, Paul: bildung - macht - unterschiede. 3. Innsbrucker Bildungstage. Innsbruck: innsbruck university press (IUP), ISBN 978-3-902719-98-0, S. 191 - 212.
bidok - Volltextbibliothek: Erstveröffentlichung im Internet
Stand: 17.01.2015