Grenzenlos gemeinsam

Auch - Gerade! - warum nicht? am Gymnasium

Autor:in - Jutta Schöler
Themenbereiche: Schule
Textsorte: Vortrag
Releaseinfo: Vortrag in Köln am 14.03.2010
Copyright: © Jutta Schöler 2010

Inhaltsverzeichnis

Grenzenlos gemeinsam

Eine "Schule für alle" bis zum Abitur. Dies ist mit Sicherheit das richtige Ziel, um für alle, wirklich alle Kinder die besten Lernangebote zu schaffen. Die Grundschulen, die jetzt in Nordrhein-Westfalen die Initiative ergreifen, um die guten Erfahrungen mit dem gemeinsamen Unterricht von behinderten und nicht behinderten Kindern nach der 4. Klasse fortsetzen zu können, möchte ich sehr ausdrücklich unterstützen: Sie sind auf dem absolut richtigen Weg, der in vielen anderen Ländern längst eine Selbstverständlichkeit ist.

Mit meinem heutigen Vortrag möchte ich die Gymnasien ermutigen, sich auch auf diesen Weg zu machen und gleichzeitig Eltern von Kindern mit Behinderung sowie die Lehrerinnen und Lehrer der Grundschulen ermutigen: Geben Sie nicht auf! - Vergessen Sie nicht: Auch an Gymnasien gibt es lernfähige, engagierte Lehrerinnen und Lehrer. Sprechen Sie die Kolleginnen und Kollegen an, wo immer Sie Ihnen begegnen. Künftig wird keine Schule als gute Schule bezeichnet werden können, wenn sie nicht auch Kinder fördert, die besondere Lernbedürfnisse haben.

Am Gymnasium sollten Kinder mit besonderem Förderbedarf unterrichtet werden, wenn es für sie nach der Grundschulzeit keine oder zu wenige Gesamtschulen gibt.

Es ist falsch, die Gymnasien von dieser gesellschaftlichen Aufgabe des gemeinsamen Unterrichts frei zu stellen. -

Die Bereitschaft, behinderte Schülerinnen und Schüler im allgemeinen Unterricht zu fördern, ist in Deutschland bisher wenig vorhanden. Dies gilt nicht nur für Lehrerinnen und Lehrer sondern auch für Schulleiterinnen und Schulleiter und die Verantwortlichen in den Verwaltungen. Zu viele Menschen in Deutschland können es sich bisher einfach nicht vorstellen, dass dies möglich ist: Behinderte - und dann noch "geistig Behinderte" an der Regelschule? Und gar am Gymnasium? - "Sollen die jetzt etwa auch noch Abitur machen?" Dies ist die übliche Abwehr. Zieldifferentes Lernen ist für viele Lehrerinnen und Lehrer noch ein Fremdwort. Bereits die Aufgabe, für einzelne körperbehinderte, sehgeschädigte oder hörbehinderte Kinder bei zielgleichem Lernen die bisher übliche Unterrichtsvorbereitung auf die besonderen Lernbedürfnisse dieser Kinder abzustimmen oder bei Klassenarbeiten einen Nachteilsausgleich zu planen, stellt für viele Lehrerinnen und Lehrer eine große Herausforderung dar. - Deshalb muss immer wieder betont werden: Die Lehrerinnen und Lehrer der Regelschulen dürfen bei diesen Aufgaben nicht alleine gelassen werden! Die kompetente Unterstützung, das gemeinsame Planen, Unterrichten und Auswerten mit den Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen ist notwendig.

Die Kooperationsbereitsschaft der beteiligten Erwachsenen ist die wichtigste Voraussetzung für das Gelingen des gemeinsamen Unterrichts von behinderten und nicht behinderten Kindern und Jugendlichen.

Warum sollen Heranwachsende mit großen Lernschwierigkeiten und hoch befähigte Schülerinnen und Schüler, mindestens bis zum Ende der Vollzeitschulpflicht gemeinsam die Schule besuchen?

Die nicht behinderten Schülerinnen und Schüler lernen, Verantwortung zu übernehmen. Sie sind Vorbilder, Helfer, Unterstützer, Tutoren, Freundinnen und Freunde. Ihre Leistungen sind gleich gut, z.T. besser als die Leistungen in den Parallelklassen.

Die Kinder, die das Vorbild anderer Kinder für ihr eigenes Lernen benötigen, werden nicht mehr von den Gleichaltrigen getrennt. Erwachsene (Lehrer, Erzieherinnen und Therapeuten) können die Jugendlichen nicht ersetzen. Von den anderen Kindern können Kinder am besten lernen, wie man Gedichte auswendig lernt, sich alleine in einem großen Schulgebäude zurechtfindet oder einen Einkaufszettel schreibt bzw. sich schreiben lässt, um damit in einem Geschäft eigenständig einkaufen gehen zu können und dort wiederum jemanden um Unterstützung bitten, das Gesuchte auch zu finden.

Die Länder, an denen wir uns orientieren, wenn es um Vorbilder für den Unterricht von Kindern mit Lernschwierigkeiten, gemeinsam mit allen Kindern - auch den hoch befähigten Kindern - geht, haben bis zum Ende der 9. bzw. 10. Klasse eine gemeinsame Schule. (z.B.: Skandinavische Länder, Italien, Spanien, Kanada) Die "Inklusive Schule" ist in den Ländern entwickelt worden, die der Schule für alle Kinder Förderfunktionen und nicht Selektionsfunktionen zuschreibt.

Wir stehen in Deutschland vor dem Dilemma: Kämpfen wir für die Abschaffung des dreigliedrigen Schulsystems, konzentrieren wir uns auf die wenigen Gesamtschulen, um dort Kinder mit der Zuschreibung Förderschwerpunkt "geistige Entwicklung" gemeinsam mit nicht behinderten Schülerinnen und Schülern zu unterrichten? Oder: Gehen wir heute von dem selektiven Schulsystem aus - so wie es ist - und versuchen, innerhalb dieses Systems mit der Gleichzeitigkeit von Verschiedenheiten zu leben?

Meine Antwort: Das eine tun und das andere nicht lassen! -

Die Umwandlung von selektiven Schulen zu inklusiven Schulen ist ein Prozess, in dem alle Beteiligten mit der Gleichzeitigkeit von Verschiedenheiten umgehen müssen.

Dies kann z.B. bedeuten: Das eine Kind wird wegen nicht ausreichender Leistungen am Gymnasium nicht versetzt oder muss diese Schule sogar verlassen und zugleich bleibt ein anderes Kind ganz sicher bis zum Ende der 10. Klasse in dieser Schule, denn es wird nach einem anderen Lehrplan zieldifferent unterrichtet. - Mit dieser Widersprüchlichkeit hat der gemeinsame Unterricht auch in den Grundschulen vor 30 Jahren begonnen. An vielen Orten war dies der Ausgangspunkt, um über die Fragwürdigkeit von Sitzenbleiben für alle Kinder nachzudenken.

Dort, wo mit dem gemeinsamen Unterricht in den Grundschulen gute Erfahrungen gemacht wurden, besteht häufig der Wunsch, diese Erfahrungenin der Sekundarstufe I weiter führen zu können. Die Sophie-Scholl-Schule in Gießen, eine Schule in Trägerschaft der Lebenshilfe, eine der Preisträgerschulen des Jakob-Muth-Preises 2009 hat sich deshalb entschieden, die Grundschule weiter zu führen als Gesamtschule. Dort, wo Plätze an den Gesamtschulen am Ort nicht ausreichen und die Neugründung einer Gesamtschule nicht möglich ist, sollte über die Fortsetzung der Gemeinsamkeit im Gymnasium nachgedacht werden.

Die Verbreitung des gemeinsamen Unterrichts in der Grundschule ist zu einem großen Anteil als Fortsetzung von guten Erfahrungen im Kindergarten zu verstehen. Eltern haben ihre innere Sicherheit im Kindergarten gewonnen; Kindergartenerzieherinnen unterstützen die Fortsetzung in der Grundschule und machen den Lehrerinnen Mut. Gemeinsam sind Kinder mit und ohne Behinderung vom Kindergarten in die Grundschule gewechselt. An vielen Orten hat der gemeinsame Unterricht schulisches Lernen für alle Kinder in der Grundschule verwandelt. Stichworte hierzu: Abschaffung von "Schulreifetests" und "Sitzenbleiben", Jahrgangsmischung über zwei, drei oder vier Schuljahre, zieldifferenter Unterricht in Lerngruppen, Leistungsbewertung mit Portfolio und am Kompetenzerwerb orientiert. - Dies sind Veränderungen, welche in den vergangenen 20 Jahren in Grundschulen stattgefunden haben, oft vom gemeinsamen Unterricht geprägt, oft auch unabhängig davon.

In den meisten Bundesländern stellt sich nach der 4. Klasse (in Berlin und Brandenburg nach der 6. Klasse) die Frage: Wo soll der gemeinsame Unterricht weiter geführt werden?

Meine Antwort:

Wenn es keine Gesamtschule am Ort gibt, dann sollte die Fortsetzung des gemeinsamen Unterrichts am Gymnasium geplant werden.

Bisher wird im dreigliedrigen Sekundarschulsystem am ehesten an die Hauptschule gedacht, wenn die Frage nach der Fortsetzung gemeinsamen Unterrichts nach der Grundschule gestellt wird.

Es gibt sicher auch Hauptschulen, die mit der Fortsetzung von gemeinsamem Unterricht nach der Grundschulzeit gute Angebote für alle ihre Schülerinnen und Schüler entwickeln können. In ländlichen Regionen von Bayern, wo noch bis zu 40 % aller Schülerinnen und Schüler auf die Hauptschule gehen, sind die Voraussetzungen andere als in städtischen Einzugsgebieten, wo die Hauptschule die Restschule für 10 % aller Schülerinnen und Schüler geworden ist.

Mit den folgenden Begründungen halte ich das Gymnasium als Ort der Fortsetzung von gemeinsamem Unterricht für geeigneter als die Hauptschule:

  • Anteil der vertrauten Mitschülerinnen und Mitschüler,

  • Verständnis für zieldifferenten Unterricht bei Mitschüler/innen,

  • Sozialverhalten der Mitschüler/innen,

  • Bereitschaft der begleitenden Sonderpädagog/innen,

  • Engagement der Eltern

  • die Schule der Geschwister.

Zum Argument: Anteil der vertrauten Mitschülerinnen und Mitschüler

In einer gut geführten Integrationsklasse geht zumeist ein beträchtlicher Anteil der Mitschülerinnen und Mitschüler nach der Grundschule auf ein Gymnasium. Etwa ein Jahr vor dem Schulwechsel sollte gefragt werden, wie viele der bisherigen Klassenkameraden an welche weiterführende Schule am Wohnort wechseln. An der Schule, zu der die meisten Kinder wechseln, sollte als erstes angefragt werden, ob die Bereitschaft der Lehrerinnen und Lehrer vorhanden ist, eine Integrationsklasse aufzunehmen. Durch Hospitationen in der Grundschule und Gespräche mit den Grundschullehrerinnen können eventuell die vorhandenen Unsicherheiten und Zweifel der Gymnasiallehrerinnen und -lehrer überwunden werden. (Persönliche Beziehungen spielen hierfür eine große Rolle.) Es erleichtert die Fortsetzung des gemeinsamen Unterrichts in der Sekundarstufe, wenn eine vertraute Gruppe von Schülerinnen und Schülern in die neue Schule wechselt. Oft sind es die Mitschülerinnen und Mitschüler, die ihren Lehrerinnen und Lehrern helfen, diese "besonderen Kinder" zu verstehen: Die besondere Sprache, die individuellen Eigenheiten des Verhaltens und die bisherigen Lernfortschritte.

Zum Argument: Verständnis für zieldifferenten Unterricht bei Mitschülerinnen und Mitschülern:

Kinder mit großen Lernschwierigkeiten, welche in Deutschland als "geistig behindert" bezeichnet werden, müssen nicht dasselbe lernen wie ihre Mitschülerinnen und Mitschüler. Sie müssen auch nicht unbedingt lesen, schreiben und rechnen lernen. Die meisten von ihnen lernen jedoch in der Regelschule das Lesen (auf sehr verschiedenem Niveau), manche schreiben (oft mit Hilfe der modernen Technologien). Auch im mathematischen Bereich lernen sie in der Regel mehr als in der Schule, in der sie keine Vorbilder von anderen Kindern haben, die rechnen können. Für diese Kinder ist es wichtig, dass nicht nur ihre Eltern und die Lehrerinnen und Lehrer die individuellen Lernfortschritte erkennen und würdigen. Wichtig ist die ehrliche Anerkennung der Gleichaltrigen. Wie bei allen Heranwachsenden sind die "Peers" diejenigen, die den Maßstab setzen für die eigenen Interessen. Von "Gymnasiasten" kann in unserem gegliederten Schulsystem am ehesten das Verständnis für Verschiedenheit erwartet werden. Die Schülerinnen und Schüler verstehen, dass nicht alle dieselben Ziele erreichen müssen. Für manche Schülerinnen und Schüler müssen andere Regeln gemeinsam ausgehandelt werden und dann muss auf deren Einhaltung geachtet werden. Hauptschüler haben damit - nach meinen Erfahrungen - größere Schwierigkeiten. Verantwortung für andere Menschen zu übernehmen - ohne Überheblichkeit und mit Einfühlungsvermögen; dies sind Lernmöglichkeiten, die allen Heranwachsenden ermöglicht werden sollten, das kann den Starken und den Schwachen soziale Sicherheit geben.

Zum Argument: Sozialverhalten der Mitschülerinnen und Mitschüler:

Unabhängig von der Tatsache, ob Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf die Schule besuchen, kann in der Regel an Gymnasien ein ausgeglichenes Sozialverhalten von den Mitschülerinnen und Mitschülern erwartet werden. In dieser Lernatmosphäre ist es relativ leicht, dass sich die Gleichaltrigen bewusst werden, welche Verantwortung sie haben, wenn sie das Vorbild für das Verhalten von Mädchen und Jungen sind, die in ihren kognitiven Lernmöglichkeiten eingeschränkt sind. Mitschülerinnen und Mitschüler sind wichtig als Rollenvorbilder oder als Helferinnen und Helfer bei der Lösung von praktischen Problemen (z.B. sich an einem Stadtplan orientieren beim gemeinsamen Stadtbesuch im Rahmen einer Klassenfahrt). Häufig ist es auch ein großer Anreiz für die Schülerinnen und Schüler ohne Behinderung, dass sie - nach Anleitung der Sonderpädagogin oder des Fachlehrers - als "Hilfslehrer" tätig sein dürfen, nach Absprache, wenn sie ihre eigenen Aufgaben fertig gestellt haben.

Zum Argument: Bereitschaft der begleitenden Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen

Die Fortsetzung des gemeinsamen Unterrichts von Jugendlichen mit der Zuschreibung "geistig behindert" in der Sekundarstufe sollte nach Möglichkeit immer unter Begleitung einer ausgebildeten Sonderpädagogin/eines Sonderpädagogen mit dieser Qualifikation erfolgen. Am günstigsten ist es, wenn diese Lehrerin/dieser Lehrer mit seiner vollen Stundenzahl fest zum Kollegium des Gymnasiums gehört und mindestens eines der von ihr/von ihm studierten Unterrichtsfächer in der weiterführenden Schule in der Klasse auch unterrichtet (ev. im Team mit den Fachkolleg/innen). Bei meinen Beratungen haben mir die begleitenden Sonderpädagogen mehrmals gesagt: "An einem Gymnasium unterrichte ich gerne. Aber an eine Hauptschule wäre ich freiwillig nicht gegangen." Bei Rückfragen hatte ich den Eindruck, dass der Wechsel zwischen dem "Schonraum" Schule für Geistigbehinderte und einer Regel-Sekundarstufenschule für die Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen eine persönliche Herausforderung ist, der sich nicht alle gewachsen fühlen. (Als Begründung wurde mir am häufigsten genannt: Ängste vor Disziplinproblemen.)

Zum Argument: Engagement der Eltern

Die Fortsetzung des gemeinsamen Unterrichts aller Kinder nach der Grundschule ist dann am sinnvollsten, wenn sich viele Eltern für das Schulleben und für Nachmittagskontakte der Heranwachsenden interessieren und im Rahmen ihrer Möglichkeiten auch engagieren.

Im konkreten Fall sollte gefragt werden: Werden Eltern außerschulische gemeinsame Veranstaltungen organisieren? Kann erwartet werden, dass die Beteiligung bei Elternabenden groß ist, wenn es um die Planung von Wandertagen, Klassenfesten oder Klassenfahrten geht?

In der Regel ist es für die Eltern der Kinder mit Behinderung günstig, wenn sie sich im Rahmen einer aktiven Elterngruppe als "ganz normale" Eltern fühlen können und eine offene Gesprächsatmosphäre vorhanden ist, in der auch die besonderen Probleme des eigenen Kindes angesprochen werden können.

Die Schule der Geschwister: Bei meinen Beratungen der Übergänge von Kindern, die als "geistig behindert" bezeichnet werden, habe ich in den vergangenen Jahren mehrfach erlebt, dass diese Kinder auf Schulen gewechselt sind, in die auch die Geschwisterkinder gingen. Die Eltern kannten bereits die Lehrerinnen und Lehrer der weiterführenden Schulen und wussten, wen sie als Erstes ansprechen könnten. Die jüngeren Geschwisterkinder waren im günstigen Fall von Schulfeiern oder Ausflügen in der Schule bekannt. In einem Fall hat ein Gymnasiast, als er im 8. Schuljahr war, eine systematische Einzel-Befragung der Lehrerinnen und Lehrer seiner Schule durchgeführt, ob sie sich die Klassenführung für eine Integrationsklasse oder den Fachunterricht mit dem Bruder mit Down Syndrom vorstellen könnten. So konnte tatsächlich die Gruppe der im 5. und 6. Schuljahr unterrichtenden Lehrerinnen und Lehrer gefunden werden, bevor die Frage der Einrichtung einer Integrationsklasse an diesem Gymnasium in der Gesamtkonferenz abgestimmt wurde.

Bis hierher habe ich Ihnen die Argumente vorgetragen, die aus pädagogischen Überlegungen - ausgehend von der Situation des einzelnen Kindes - dafür sprechen, den gemeinsamen Unterricht nach der Grundschulzeit an einem Gymnasium weiter zu führen.

Wir müssen aber auch die Voraussetzungen in der aufnehmenden Schule beachten. Das System Schule ist herausgefordert.

Es gilt:

Eine gute Schule für alle Kinder ist auch die gute Schule für Kinder mit Behinderung. Oder: In einer guten Schule sind Kinder mit Behinderung nicht störend! Im Gegenteil: Sie sind eine Bereicherung!

Günstig sind die folgenden Merkmale einer Schule:

  • innovativ denkende Schulleitung,

  • eine "qualifizierte Minderheit" im Kollegium,

  • Kultur der Kooperation im Kollegium,

  • Kooperationsbereitschaft mit Förderschullehrerin und Schulbegleitern, u.a.

  • zwei Unterrichtsräume in unmittelbarer Nachbarschaft.

Zur Voraussetzung: innovativ denkende Schulleitung

Eine "Schule in Bewegung" ist eine gute Voraussetzung für den gemeinsamen Unterricht sehr verschiedener Kinder. Stichworte: Projektlernen, überfachlicher Unterricht, Gruppenunterricht, Leistungsbewertung orientiert am Kompetenzerwerb. Die Schulleitung hat eine wesentliche Schlüsselfunktion, um die hierfür notwendigen organisatorischen und finanziellen Rahmenbedingungen zu sicher, die Schule nach außen zu vertreten und nach innen eine Kommunikationskultur zu pflegen und Fortbildungsmöglichkeiten anzubieten, damit sich auch alle Erwachsenen in dieser Schule wohl fühlen.

Zur Voraussetzung: "qualifizierte Minderheit" im Kollegium

Bevor an einer Regelschule zum ersten Mal Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf aufgenommen werden, sollte die Schulleiterin/der Schulleiter überlegen, welche Lehrerinnen und welche Lehrer für diese Aufgabe von sich aus aufgeschlossen und interessiert sind bzw. sich in die neue Aufgabe einarbeiten könnten. (z.B. durch Hospitationen in anderen Schulen, die bereits erfolgreich gemeinsamen Unterricht praktizieren.)

In einer guten Schule ist es nach meinen Erfahrungen nicht schwierig, eine Gruppe von ca. vier bis sechs Lehrerinnen und Lehrern zu finden, die sagen: "Das machen wir." Mit dieser Sicherheit kann dann das weitere Vorgehen im Gesamtkollegium besprochen werden. - Es sollte künftig nicht mehr akzeptiert werden, dass im Gesamtkollegium darüber abgestimmt wird, ob ein Kind mit besonderen Lernbedürfnissen aufgenommen wird oder nicht. Häufig habe ich erlebt, dass Lehrer/innen der Gymnasialen Oberstufe, welche voraussichtlich nie mit diesem Kind zu tun haben, mühsam überzeugt werden müssen, dass sie es gestatten, dass Kolleg/innen im 5. Schuljahr eine Integrationsklasse übernehmen.

Zur Voraussetzung: Kultur der Kooperation im Kollegium

Kooperationsbereitschaft im Kollegium hat sich als die wesentliche Voraussetzung für das Gelingen des gemeinsamen Unterrichts von Kindern mit und ohne Behinderung erwiesen. Gute Voraussetzung bietet eine Schule, in der die Lehrerinnen und Lehrer es gewohnt sind, in Fachgruppen oder fachübergreifend, in Jahrgangsgruppen oder zur Vorbereitung von Projekten gemeinsam zu arbeiten. Das "Team-Kleingruppenmodell", welches im Wesentlichen an Gesamtschulen entwickelt wurde, kann auch an Gymnasien praktiziert werden.

Zur Voraussetzung: Kooperationsbereitschaft mit Förderschullehrerin und Schulbegleitern und anderen Fachkräften

Beim gemeinsamen Unterricht kommt als neue Herausforderung und zugleich Bereicherung die Notwendigkeit der Kooperation mit Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen sowie mit Zivildienstleistenden, Pädagogischen Unterrichtshelfern oder Einzelfallhelferinnen hinzu, ev. auch mit Therapeuten. Neu ist es dabei für viele Lehrerinnen und Lehrer, dass ein zweiter Erwachsener während des Unterrichts anwesend ist und, dass der Unterricht in Absprache mit diesen Fachkräften vorbereitet wird. Viele Lehrerinnen und Lehrer erleben dies für ihre Arbeit mit der ganzen Klasse als Erleichterung, manche aber auch als Verunsicherung. Dort, wo ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen den beteiligten Erwachsenen erreicht wird, trägt dies zumeist zur Erleichterung des Alltags in der Schule bei - und sei dies nur, dass der Zivildienstleistende oder die Sonderpädagogin auch einen Schlüssel zu den Klassen- und Fachräumen hat und die Räume auf- und abschließen darf.

Zur Voraussetzung: zwei Unterrichtsräume in unmittelbarer Nachbarschaft

Gemeinsamer Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderung bedeutet nicht, dass alle immer dasselbe zur selben Zeit in einem Raum machen müssen. Je normaler es in einer Schule ist, dass alle Schülerinnen und Schüler in Gruppen mit Tages- oder Wochenplänen lernen, um so leichter und für alle akzeptabel ist es, wenn einzelne Schülerinnen und Schüler oder kleine Gruppen für eine begrenzte Zeit in einem anderen Raum arbeiten. Hierfür ist es sehr wichtig, dass diese beiden Räume in unmittelbarer Nähe sind, am günstigsten mit einer Tür direkt verbunden. Normal ist dann: Der gemeinsame Tagesbeginn, der gemeinsame Beginn einer Unterrichtsstunde oder eines Projektes und das gemeinsame Vergleichen der Arbeitsergebnisse von allen. So kann leicht und oft spontan entschieden werden, welche Schülerinnen und Schüler für welchen Zeitraum und mit welchem Erwachsenen in welchen Raum gehen und wann sie in die Gesamtgruppe zurückkommen. Vor allem: Die Kinder können dies problemlos auch alleine entscheiden und sind nicht von der Planung der Erwachsenen abhängig.

Das Werner-von-Siemens-Gymnasium in Bad Harzburg ist inzwischen Vorbild geworden für einige andere Schulen. Die Besuche in der Schule müssen begrenzt werden. Der stellvertretende Schulleiter und die Klassenlehrerin der jetzt 8. Klasse haben hier in Köln beim Mittendrin-Kongress ausführlich und sehr anschaulich ihren bisherigen Weg hin zu einer Integrationsklasse in einem Gymnasium dargestellt.

Ich habe dieses Gymnasium seit dem 5. Schuljahr beraten und möchte Ihnen hier nur einen kleinen Einblick geben:

Zu Beginn des Schuljahres 2006/07 wurde eine Integrations-Klasse gebildet mit zwei Schülern und einer Schülerin mit Down Syndrom sowie einem Mädchen, das neben körperlichen Beeinträchtigungen (Laufen, Sprache, Feinmotorik) als "geistig behindert" bezeichnet wird und 22 "Gymnasiasten" (zur Hälfte Jungen, zur Hälfte Mädchen), davon sechs Kinder aus der gemeinsamen Grundschulklasse. Bei allen Lehrerinnen und Lehrern des Gymnasiums wurde durch Einzelgespräche im Vorfeld vom stellvertretenden Schulleiter geklärt, welche Bereitschaft bzw. welche Bedenken gegenüber diesem Projekt bestanden. Die Gesamtkonferenz stimmte dem Vorhaben mehrheitlich zu, bei wenigen Gegenstimmen. Ein Jahr später sind aus den Gegenstimmen Enthaltungen geworden. Hinzu kommen zwei ausgebildete Sonderpädagoginnen, mit insgesamt 20 Wochenstunden von der nächstgelegenen Schule für geistige Entwicklung, die an vier Tagen der Woche jeweils fünf Stunden in der Schule sind. Diese Klasse wird zuverlässig und ständig begleitet von einem ausgebildeten Erzieher, der als Schulbegleiter für die zwei Schüler und die eine Schülerin mit Down Syndrom über die Lebenshilfe fest angestellt ist und einer Erzieherin für die Schülerin, die vielfältige Unterstützung benötigt (beim Toilettengang, Essen, An- und Auskleiden, Anpassen von Unterrichtsmaterialien). Diese beiden pädagogischen Fachkräfte begleiten die Klasse auch bei Ausflügen, Schulfesten oder Klassenfahrten.

An drei Beispielen möchte ich Ihnen erläutern, wie der Unterricht gestaltet werden kann:

Tutorenarbeit im Mathematikunterricht - Mitschüler, die mit ihren eigenen Aufgaben fertig sind, erhalten von der Sonderpädagogin die Anweisungen, was speziell geübt werden soll. Diese Organisation ist motivierend für die nicht behinderten Schülerinnen und Schüler. Sie bemühen sich, mit ihren eigenen Aufgaben schnell fertig zu werden - oder: Diejenigen, die sich langweilen würden, erhalten eine verantwortungsvolle Aufgabe. Die Schülerinnen und Schüler mit Lernschwierigkeiten zeigen in der Lernsituation mit Schüler-Tutoren zumeist größere Aufmerksamkeit als mit Erwachsenen. Die Sonderpädagogin/der Sonderpädagoge hat die Aufgabe, die Tutoren anzuleiten und die Lernenden genau zu beobachten: Wer kann wem besonders gut erklären? Wann muss ein Mitschüler/eine Mitschülerin ermahnt werden, etwas geduldiger zu sein? Oft haben die Mitschülerinnen und Mitschüler gute methodische Ideen. Diese Form des gemeinsamen Unterrichts wird einfacher, je länger sich die Schülerinnen und Schüler kennen. Die "Schere" geht nicht auseinander, sondern es bleibt ein funktionierendes gemeinsames Handeln in einer gemeinsamen Lernsituation.

Stationenlernen im Physikunterricht -

für alle Schülerinnen und Schüler wurdevon der Fachlehrerinein Parcours mitsechs Stationen für ein neues Unterrichtsthema vorbereitet (Bewegung und Beschleunigung). Die zwei Schülerinnen und zwei Schüler, die in einer Schule für geistig Behinderte mit Sicherheit einen so anspruchsvollen Unterrichtsstoff nicht angeboten bekämen, arbeiten in den Gruppen und erledigen die Aufgaben, zu denen sie fähig sind (eine Stoppuhr bedienen, genau mit dem Bandmaß messen, Beobachtungen einer Mitschülerin diktieren.)

Im Anschluss an diese eine Unterrichtsstunde mit Gruppenarbeit werden die Gymnasialschülerinnen und Schüler den durch die Experimente erarbeiteten Stoff theoretisch und abstrakt vertiefen. Die vier besprechen in derselben Zeit ein Beispiel und dokumentieren es mit Zeichnungen und Fotos oder bereiten eine neue Unterrichtseinheit vor.

Vorbereitung einer Unterrichtseinheit -

Beispiel "Gold" im Chemieunterricht.

Häufig wird der Fehler gemacht, dass die Schülerinnen und Schüler, die zieldifferent unterrichtet werden, einen Unterrichtsstoff nacharbeiten. - Dies ist in der Regel nicht sehr motivierend. Die Arbeitsergebnisse, welche diese Schülerinnen und Schüler dann erzielen, interessieren in der Regel die Mitschülerinnen und Mitschüler nicht. Anders, wenn eine Unterrichtseinheit vorbereitet wird. In einer Einführungsstunde Chemie haben die vier - mit Unterstützung der Sonderpädagogin - ihre Mitschülerinnen und Mitschüler nach der Bedeutung von Gold in Märchen und Sprichwörtern befragt und anhand eines Modells das Gewicht von Gold schätzen lassen.

Diese drei Beispiele sollen anschaulich machen, wie bereits mit relativ kleinen methodischen Maßnahmen der Unterricht so gestaltet werden kann, dass alle Schülerinnen und Schüler davon profitieren - auch bei z.T. sehr verschiedenen Fähigkeiten. Schulen, die den gemeinsamen Unterricht von behinderten und nicht behinderten Kindern und Jugendlichen weiter entwickelt haben, praktizieren zu einem großen Teil fächerübergreifenden Projektunterricht, Offenen Unterricht und Wochenplanarbeit. Hierzu gibt es inzwischen auch einige, sehr hilfreiche Veröffentlichungen.

Am sinnvollsten ist es, wenn einer Integrationsklasse ein gemeinsamer Klassenraum und unmittelbar daneben, mit einer Durchgangstür verbunden, ein Nebenraum zur Verfügung steht. Im Werner-von-Siemens-Gymnasium in Bad Harzburg ist in dem Nebenraum auch eine kleine Küchenzeile eingebaut worden. (etwa 1/2 Jahr nachdem die Kinder dort waren, mit Spendengeldern finanziert.) Gelegentlich bereiten dort die vier Kinder mit besonderem Förderbedarf - auf Bestellung - ein Mittagessen vor für die Mitschüler/innen, wenn diese am Nachmittag noch in der Schule sind. Die Schule arbeitete bisher als zuverlässige Halbtagsschule. Die Ausweitung zur Ganztagsschule mit einer Mensa und Essensangeboten dort ist in diesem Schuljahr eine wesentliche Veränderung. Bisher wurden für diese Klasse gemeinsame Nachmittagsangebote von den Eltern der behinderten Kinder initiiert und mit Unterstützung der Lebenshilfe organisiert. Daran nehmen behinderte und nicht behinderte Jugendliche teil (Trampolinspringen, Judo) Ein zuverlässiger Fahrdienst für die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf sowie die Tätigkeit der Schulhelfer/innen ist durch engagiertes, qualifiziertes Personal gesichert, welches bei der örtlichen Lebenshilfe fest angestellt ist.

Mit der Verabschiedung der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderung ist im vergangenen Jahr viel in Bewegung gekommen.

Jede Schule ist herausgefordert, ihren Weg hin zu einer inklusiven Schule zu gehen. Jetzt muss mit den 1. Schritten begonnen werden - auch an den Gymnasien!

Ich wünsche allen Kindern und ihren Eltern eine gemeinsame Zukunft - über die Grundschulzeit hinaus, möglichst in derselben Schule, die auch die Geschwister- und die Nachbarkinder besuchen.

Quelle:

Jutta Schöler: Grenzenlos gemeinsam: Auch - Gerade! - warum nicht? Am Gymnasium

Vortrag in Köln am 14.03.2010

bidok - Volltextbibliothek: Erstveröffentlichung im Internet

Stand: 10.03.2011

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