Eine statistische Analyse über Verhältnisse zwischen Behinderung und Geschlecht
Erschienen in: Vierteljahresschrift für Heilpädagogik und ihre Nachbargebiete 1/2016, S. 7-24.
Inhaltsverzeichnis
- Abstract:
- Institutionelle Übergänge im Erwachsenenalter (18 –64 Jahre)
- 1 Phasen des frühen und mittleren Erwachsenenalters unter Berücksichtigung geschlechterspezifischer und behinderungsbezogener Problemstellungen
-
2 Vergleichende statistische Analyse zu
Erwerbstätigkeit, eigenem Einkommen und Lebensunterhalt von Frauen und
Männern mit und ohne Behinderungen in den einzelnen Phasen des
sogenannten Erwerbsfähigkeitsalters
- 2.1 Wie bestreiten nicht behinderte und behinderte Männer und Frauen im Vergleich ihren überwiegenden Lebensunterhalt?
- 2.2 Welche Rolle spielen Vollzeit bzw. Teilzeitarbeit für den Lebensunterhalt nicht behinderter und behinderter Männer und Frauen im Vergleich?
- 2.3 Wie gestaltet sich das durchschnittliche persönliche Einkommen nicht behinderter und behinderter Männer und Frauen vor dem Hintergrund von Erwerbstätigkeit und Kompensationsleistungen?
- 3 Kritische Reflexion zu institutionellen Übergängen im frühen und mittleren Erwachsenenalter
- Literatur
- Anschriften der Autorinnen
Abbildungsverzeichnis
Der Beitrag beschäftigt sich mit der großen Lebensphase des frühen und mittleren Erwachsenenalters (18 –64 Jahre), ihren einzelnen Abschnitten (18 –27, 28 –45, 46 –64 Jahre) und den Übergängen zwischen diesen. Untersucht wird, wie behinderte Frauen und Männer im Vergleich zu nicht behinderten Männern und Frauen ihren Lebensunterhalt bestreiten und welche Rollen dabei eigene Erwerbstätigkeit und persönliches Netto-Einkommen spielen. Die zugrunde liegenden statistischen Daten entstammen dem Mikrozensus 2013 des deutschen Forschungsdatenzentrums des Bundes und der Länder FDZ (Statistisches Bundesamt). Sie wurden den Autorinnen für eigene Berechnungen zur Verfügung gestellt.
Schlüsselbegriffe: Institutionelle Übergänge, Geschlecht, Behinderung, Erwachsenenalter (18 –64 Jahre)
Institutional Transitions in Adulthood (18 to 64 years).
A Statistical Analysis of the Relationship Between Disability and Gender
The article deals with the big phase of life of early and mid adulthood (18 to 64 years), its individual sections (18 to 27, 28 to 45, 46 to 64) and the transitions between them. It is analysed how disabled men and women earn their life in comparison to not disabled women and men, and what role plays a gainful employment and the personal net income. The statistical data derive from the “Microcensus 2013” of the German Federal Statistical Office. They have been provided to the authors for their own calculations.
Keywords: Institutional transitions, gender, disability, adulthood (age 18 to 64)
Der vorliegende Beitrag ist Teil des VHN-Themenschwerpunktes „Institutionelle Übergänge in der gesamten Lebensspanne“. Er konzentriert sich auf die große Lebensphase des jungen und mittleren Erwachsenenalters, die landläufig auch als Erwerbsfähigkeitsalter (18 – 64 Jahre) bezeichnet wird. Mit diesem Begriff geht allerdings eine analytische Verengung einher, die eine wesentliche Konstruktion der modernen Gesellschaft ausblendet, nämlich die Strukturen der geschlechterspezifischen Arbeitsteilung von Produktion und Reproduktion bzw. von bezahlter Erwerbsarbeit und unbezahlter Haus-/familialer Reproduktionsarbeit. Außerdem suggeriert der Begriff eine einheitliche und durchgängige, auf Erwerbsarbeit konzentrierte Lebensphase, was jedoch den individuellen, männlichen wie weiblichen, Lebensverläufen (mit oder ohne Behinderungen) nur bedingt entspricht. Diese große Lebensphase ist sinnvollerweise in mehrere typische Einzelphasen zu unterteilen, so vor allem in
-
Ausbildung und Einmündung in den Beruf,
-
Erwerbs- und (aktive oder erste) Familienphase (vor allem bekannt unter dem Stichwort der Vereinbarkeit von Beruf und Familie),
-
(Prä-Renten-)Erwerbsphase und (passive oder zweite) Familienphase (vgl. Libuda- Köster/Sellach 2009; s. auch Kapitel 1 dieses Beitrags).
Zwischen den hier nur grob umrissenen einzelnen Lebensabschnitten finden diverse institutionelle Übergänge statt, die eingebettet sind in und begleitet werden von unterschiedlichen Institutionen, welche von Helga Krüger strukturell unterschieden werden in
-
Lebensabschnittsinstitutionen, wie (Herkunfts-)Familie, Bildungsinstitutionen, Arbeitsmarkt, Rente usw.,
-
Lebensbereichs- bzw. Tandeminstitutionen, wie Familie und Beruf mit deren gleichzeitiger Relevanz, sowie
-
Anlieger- bzw. Schatteninstitutionen, die die Lebenslaufmuster anderer auf die eigene Person projizieren (vgl. Römisch 2011, 23ff, in Anlehnung an Krüger 2001).
Dabei ist zu erwähnen, dass ein „Zusammenhang zwischen Geschlechterregime und Institutionenregime“ besteht, der zeigt, „wie stark das Geschlechterregime in die in Deutschland existierenden Institutionen eingelagert ist bzw. wie diese Institutionen an der Aufrechterhaltung des Geschlechterregimes und damit an Ungleichheitslagen beteiligt sind“ (Römisch 2011, 22, in Anlehnung an Krüger 1995). Auch beeinflusst dieser Zusammenhang bestimmte Wechselwirkungen zwischen Geschlecht und anderen sozialen Ungleichheitslagen, z. B. Migrationshintergrund oder aber Behinderung, wie von Kathrin Römisch in ihrer Untersuchung „weiblicher Lebensentwürfe unter Bedingungen geistiger Behinderung“ (2011) exemplarisch gezeigt wurde (vgl. auch Schildmann 2015).
Im ersten Kapitel des vorliegenden Beitrags wird der Versuch unternommen, verschiedene – geschlechterspezifische und behinderungsbezogene – Problemstellungen der Lebensphase von 18 – 64 Jahren zu bestimmen. Im zweiten Kapitel erfolgt eine exemplarische statistische Analyse zu den ökonomischen Lebensbedingungen in den genannten Lebensabschnitten des sogenannten Erwerbsfähigkeitsalters unter Berücksichtigung von Geschlecht und Behinderung. Vor diesem Hintergrund wird in Kapitel 3, unter der leitenden Fragestellung gesellschaftlicher Teilhabechancen behinderter Männer und Frauen im Vergleich zu nicht behinderten Männern und Frauen, reflektiert, welche institutionellen Übergänge in der großen Lebensphase des sogenannten Erwerbsfähigkeitsalters strukturell zum Tragen kommen.
Im Rahmen einer vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) in Auftrag gegebenen Sonderauswertung des Mikrozensus 2005 zum Thema Behinderung und Geschlecht erarbeiteten Astrid Libuda- Köster und Brigitte Sellach (2009) folgende Phaseneinteilung für das sogenannte Erwerbsfähigkeitsalter:
-
18 – 27 Jahre: Phase der Ausbildung und Einmündung in den Beruf bei Frauen und Männern;
-
28 – 45 Jahre: aktive (oder ggf. erste, d. Verf.) Familienphase und Erwerbstätigkeit mit großen geschlechterspezifischen Unterschieden zwischen Frauen und Männern; wobei die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weitgehend als frauenspezifisches Problem behandelt wird;
-
46 – 64 Jahre: passive (oder ggf. zweite, d. Verf.) Familienphase und aktive Erwerbsarbeitsphase (vgl. Libuda-Köster/Sellach 2009, 6).
Diese Phasen stellen eine grobe allgemeine Orientierung dar, die auch in anderen wissenschaftlichen Publikationen zum Ausdruck gebracht wird. Auffällig ist vor allem die lange Phase der Ausbildung und beruflichen Einmündung, gefolgt von einem in den letzten 50 Jahren merklich angestiegenen durchschnittlichen Alter bei der Familiengründung. Im Jahr 2014 schrieb der Experte für Theorie und Empirie der Sozialstruktur, Johannes Huinink, dazu: „Das heutige Alter von Frauen bei der Familiengründung ist mit durchschnittlich über 29 Jahren sehr viel höher als früher.“ (Huinink 2014, 5) Ergänzend fügt er an: „Die Erwerbstätigkeit der Mütter wird die Regel, wobei sich diese immer noch danach richtet, in welchem Alter die Kinder sind … Da Frauen (und eben auch Mütter) zunehmend erwerbstätig sind, funktioniert die traditionelle Arbeitsteilung im modernen Familienhaushalt auf Dauer nicht mehr. Der Wandel dieses Aspekts scheint sich allerdings nur vergleichsweise langsam zu vollziehen.“ (Huinink 2014, 5f) So ist auch heute noch von einem „Modell der Zeitgestaltung mit Geschlechterlösung“ (Krüger 2008, 167) auszugehen und, vor allem bezogen auf die zweite große Phase des Erwerbsfähigkeitsalters, davon, dass „immer noch gilt: der Mann hat Beruf und Familie, die Frau hat ein Vereinbarkeitsproblem“ (Krüger 2008, 163). Aber auch die dritte oben genannte Phase des Erwachsenenalters bleibt vor allem für Frauen von den Strukturen der zu leistenden Vereinbarung von Beruf und Familie beeinflusst: einerseits durch weitere familienorientierte Tätigkeiten (als mithelfende Großmütter und/oder als pflegende Angehörige eigener Eltern oder Partner), andererseits durch verpasste Karrierechancen und Verdienstmöglichkeiten während der ersten aktiven Familienphase, die nicht mehr aufzuholen sind.
Deutlich wird hier vor allem, dass das Erwachsenenalter zwischen 18 und 64 Jahren keine einheitliche und durchgängige Phase darstellt, sondern durch inhaltliche Abschnitte und damit verbundene, zum Teil riskante Übergänge gekennzeichnet ist, die für Frauen und Männer – auf der strukturellen Grundlage der geschlechterspezifischen Arbeitsteilung in der modernen Gesellschaft –unterschiedliche Herausforderungen enthalten.
Die Kategorie Behinderung spielt in diesem Rahmen eine, mit den Altersphasen zunehmende, wichtige Rolle; denn der Anteil behinderter (im juristischen Sinne schwerbehinderter) Menschen an der Gesamtbevölkerung steigt mit zunehmendem Alter sichtbar an (s. Abb. 1).
Von den ca. 7,3 Millionen behinderten Menschen in Deutschland am Jahresende 2011 gehören die wenigsten (männlich 4,6 %; weiblich 3,3 %) der Altersgruppe der 0 – 25-Jährigen an, die meisten dagegen der Altersgruppe der über 65-Jährigen (m = 51,1 %; w = 55,7 %). Im Alter zwischen 25 und 65 Jahren findet eine rapide Zunahme der anerkannten Schwerbehinderten statt (s. Abbildung 1). Behinderung ist also eine Kategorie, die in engem Zusammenhang mit den zu durchlaufenden Lebensphasen auftritt bzw. definiert wird. Wie sich in diesen Zusammenhängen die Kategorien Geschlecht und Behinderung zueinander verhalten und welche Wechselwirkungen zwischen Alter, Geschlecht und Behinderung im frühen und mittleren Erwachsenenalter sichtbar werden, soll im nächsten Kapitel untersucht werden.
Inhaltsverzeichnis
- 2.1 Wie bestreiten nicht behinderte und behinderte Männer und Frauen im Vergleich ihren überwiegenden Lebensunterhalt?
- 2.2 Welche Rolle spielen Vollzeit bzw. Teilzeitarbeit für den Lebensunterhalt nicht behinderter und behinderter Männer und Frauen im Vergleich?
- 2.3 Wie gestaltet sich das durchschnittliche persönliche Einkommen nicht behinderter und behinderter Männer und Frauen vor dem Hintergrund von Erwerbstätigkeit und Kompensationsleistungen?
Das vorliegende Kapitel behandelt die Frage, wie erwachsene Menschen in Deutschland ihren persönlichen Lebensunterhalt bestreiten. Dabei wird – entlang der politischen Handlungsstrategien des Gender Mainstreaming und des Disability Mainstreaming – differenziert zwischen nicht behinderten und behinderten Männern und Frauen, das heißt, im Folgenden werden die Lebensgrundlagen von vier Personenuntergruppen vergleichend untersucht. Unsere statistische Analyse basiert auf den Daten des Mikrozensus 2013, in dessen Rahmen (wie zuvor 2005 und 2009) Daten über Behinderung und die Lebenssituationen behinderter Menschen erhoben wurden. Diese wurden uns ausschnittweise für eine weitere wissenschaftliche Bearbeitung zur Verfügung gestellt.
Übergeordnetes Ziel ist es, die gesellschaftlichen Teilhabechancen behinderter Frauen und Männer im Vergleich zur männlichen und weiblichen Durchschnittsbevölkerung zu ermitteln: Wie bestreiten die vier Untergruppen ihren Lebensunterhalt? Welche Rollen spielen dabei die eigene Erwerbstätigkeit und das persönliche Einkommen? Diese Fragen werden vergleichend zum einen für die gesamte Strecke des sogenannten Erwerbsfähigkeitsalters (18 – 64 Jahre) und zum anderen für die oben definierten, drei einzelnen Lebensabschnitte (18 – 27; 28 – 45; 46 – 64 Jahre) untersucht.
Abbildung 2.

Abb. 2.0 Überwiegender Lebensunterhalt nicht behinderter und behinderter Männer und Frauen im Gesamtüberblick (Quelle dieser und aller folgenden Abbildungen: FDZ des Bundes und der Länder: Mikrozensus 2013. Eigene Berechnungen.)
nicht behinderter Mann |
nicht behinderte Frau |
behinderter Mann |
behinderte Frau |
|
---|---|---|---|---|
Sozialleistungen, einschl. Elterngeld |
2% |
3% |
8% |
6% |
eigenes Vermögen |
1% |
1% |
1% |
1% |
nicht eigene Einnahmequellen: Unterhalt |
7% |
22% |
3% |
14% |
Rente, Pension |
5% |
6% |
37% |
36% |
Alo1 + Hartz4 |
7% |
6% |
10% |
7% |
Erwerbstätigkeit |
78% |
62% |
41% |
36% |
Die vier einzelnen Personengruppen bestreiten ihren überwiegenden Lebensunterhalt aus unterschiedlichen Quellen, die im Mikrozensus unter sechs Kategorien zusammengefasst wurden. Dabei werden – über die gesamte Altersspanne von 18 – 64 Jahren – sowohl behinderungsbezogene als auch geschlechterspezifische Einflüsse sichtbar (s. Abb. 2.0).
-
Während nicht behinderte Männer und Frauen (18 – 64 Jahre) ihren Lebensunterhalt überwiegend (zu 78 bzw. 62 %) aus eigener Erwerbstätigkeit bestreiten, ist dies bei behinderten Männern und Frauen nur zu 41 bzw. 36 % der Fall. Sie kompensieren dies vor allem durch Renten/Pensionen, die mit 37 bzw. 36 % eine wichtige Rolle für ihren Lebensunterhalt spielen und die bei den nicht behinderten Vergleichsgruppen mit 5 bzw. 6 % viel weniger relevant sind.
Abbildung 3.

Abb. 2.1 Überwiegender Lebensunterhalt nicht behinderter und behinderter Männer und Frauen im Alter von 18 –27 Jahren
Nicht behinderter Mann |
Nicht behinderte Frau |
Behinderter Mann |
Behinderte Frau |
|
Sozialleistungen, einschl. Elterngeld |
5% |
7% |
24% |
21% |
---|---|---|---|---|
Eigenes Vermögen |
1% |
1% |
0% |
0% |
Nicht eigene Einnahmequellen: Unterhalt |
30% |
33% |
22% |
24% |
Rente, Pension |
0% |
0% |
4% |
4% |
Alo 1+ Hartz 4 |
6% |
6% |
10% |
10% |
Erwerbstätigkeit |
58% |
53% |
40% |
41% |
Abbildung 4.

Abb. 2.2 Überwiegender Lebensunterhalt nicht behinderter und behinderter Männer und Frauen im Alter von 28 –45 Jahren
Nicht behinderter Mann |
Nicht behinderte Frau |
Behinderter Mann |
Behinderte Frau |
|
---|---|---|---|---|
Sozialleistungen, einschl. Elterngeld |
1% |
4% |
15% |
13% |
Eigenes Vermögen |
1% |
1% |
1% |
1% |
Nicht eigene Einnahmequellen: Unterhalt |
2% |
19% |
3% |
12% |
Rente, Pension |
1% |
1% |
17% |
18% |
Alo 1+ Hartz 4 |
7% |
6% |
12% |
10% |
Erwerbstätigkeit |
88% |
69% |
52% |
46% |
-
Frauen (sowohl nicht behinderte als auch behinderte) bestreiten ihren Lebensunterhalt (zu 22 bzw. 14 %) weitaus stärker als Männer (7 bzw. 3 %) aus nicht eigenen Einnahmequellen, was u. a. ein Hinweis auf die unbezahlte Hausarbeit von Frauen im Rahmen der geschlechterspezifischen Arbeitsteilung sein dürfte.
-
Für alle vier Personengruppen gleichermaßen scheint (mit je 1 %) die Kategorie „eigenes Vermögen“ eine zu vernachlässigende Rolle für die Bestreitung des eigenen Lebensunterhaltes zu spielen, was ggf. dem Instrument der individuellen Selbstaussagen im Rahmen des Mikrozensus geschuldet sein könnte, hier jedoch nicht weiter verfolgt werden kann.
Interessant ist ein Vergleich der Ergebnisse zur Bestreitung des überwiegenden Lebensunterhaltes nach den drei Altersabschnitten 18 – 27 Jahre, 28 – 45 Jahre und 46 – 64 Jahre.
In der ersten Phase des Erwerbsfähigkeitsalters (18 – 27 Jahre) wird der Lebensunterhalt aller vier Vergleichsgruppen zwar überwiegend aus eigener Erwerbstätigkeit bestritten, aber die Gewichtung ist besonders zwischen behinderten und nicht behinderten Menschen sehr unterschiedlich. Basiert in dieser Altersgruppe bei nicht behinderten Männern und Frauen der Lebensunterhalt zu 58 bzw. 53 % auf eigener Erwerbstätigkeit, so ist dies bei behinderten Männern und Frauen nur zu 40 bzw. 41 % der Fall. Kompensation finden sie (zu 24 bzw. 21 %) überwiegend in Sozialleistungen, aber auch „nicht eigene Einnahmequellen/Unterhalt“ (Unterstützung durch Eltern u. Ä.) spielen – wie auch für junge nicht behinderte Männer und Frauen – noch eine wichtige Rolle.
Abbildung 5.

Abb. 2.3 Überwiegender Lebensunterhalt nicht behinderter und behinderter Männer und Frauen im Alter von 46 –64 Jahren
Nicht behinderter Mann |
Nicht behinderte Frau |
Behinderter Mann |
Behinderte Frau |
|
Sozialleistungen, einschl. Elterngeld |
1% |
1% |
5% |
4% |
---|---|---|---|---|
Eigenes Vermögen |
1% |
1% |
1% |
1% |
Nicht eigene Einnahmequellen: Unterhalt |
2% |
20% |
2% |
14% |
Rente, Pension |
11% |
13% |
44% |
41% |
Alo 1+ Hartz 4 |
7% |
5% |
9% |
6% |
Erwerbstätigkeit |
78% |
60% |
39% |
34% |
In der zweiten Phase des Erwerbsfähigkeitsalters (28 – 45 Jahre), in der (im gesellschaftlichen Durchschnitt) Frauen – anders als Männer – vor dem Problem der Vereinbarkeit von Beruf und Familie stehen, geht die Schere zwischen Männern und Frauen sowie zwischen nicht behinderten und behinderten Personen weiter auseinander:
-
Während nicht behinderte Männer ihren Lebensunterhalt zu 88 % aus eigener Erwerbstätigkeit bestreiten, trifft dies nur für 69 % der nicht behinderten Frauen zu. Sie kompensieren dies weitgehend durch „nicht eigene Einnahmequellen“ (19 % des Lebensunterhaltes).
-
Behinderte Männer und Frauen können ihren Lebensunterhalt nur weitaus seltener (zu 52 bzw. 46 %) durch eigene Erwerbstätigkeit bestreiten. Schon in dieser Altersgruppe spielen für sie Renten/Pensionen (zu 17 bzw. 18 %) eine wichtige Rolle für den Lebensunterhalt. Für behinderte Frauen sind außerdem, wie für ihre nicht behinderte Vergleichsgruppe, die nicht eigenen Einnahmequellen (12 % des Lebensunterhaltes) wichtig.
„Renten/Pensionen“ deuten vor allem auf behinderungsbezogene Kompensationen, „nicht eigene Einkommensquellen“ vor allem auf geschlechterspezifische Kompensationen zur Bestreitung des eigenen Lebensunterhaltes hin. Ob sich die Problematik der Vereinbarkeit von Beruf und Familie mit dem Ende der sogenannten Familienphase wieder auflöst oder aber in die letzte große Phase des Erwerbsfähigkeitsalters hinein verlängert, zeigt Abbildung 2.3.
Den überwiegenden Lebensunterhalt aus eigener Erwerbstätigkeit zu bestreiten, wird in dieser Lebensphase für alle vier Vergleichsgruppen schwieriger als in der vorangegangenen Phase:
-
Bei nicht behinderten Männern sinkt das Niveau von 88 auf 78 %; Renten/Pensionen erhalten mit 11 % eine sichtbare Bedeutung.
-
Bei nicht behinderten Frauen sinkt die Bedeutung eigener Erwerbstätigkeit für den Lebensunterhalt von 69 auf 60 %. Hier zeigt sich, dass die vorangegangene Vereinbarkeitsproblematik von Beruf und Familie mit Beendigung der sogenannten Familienphase nicht überwunden ist, sondern im Gegenteil: Weitergehende und ggf. veränderte Familienpflichten bestehen fort, und verpasste berufliche Entwicklungen sind nicht mehr nach- oder aufzuholen.
-
Behinderte Männer bestreiten ihren Lebensunterhalt noch zu 39 % aus eigener Erwerbstätigkeit, behinderte Frauen nur noch zu 34 %. Beide Gruppen müssen vor allem auf Renten und Pensionen zurückgreifen (Anteil am Lebensunterhalt 44 bzw. 41 %), die für ihren Lebensunterhalt bereits in dieser Lebensphase wichtiger sind als die eigene Erwerbstätigkeit. Für behinderte Frauen schließen sich in der Wichtigkeit für den eigenen Lebensunterhalt (14 %) nicht eigene Einnahmequellen an, für behinderte Männer Arbeitslosengeld I und Hartz IV (9 %).
Deutlich geworden ist, dass sich der überwiegende Lebensunterhalt bei allen vier Vergleichsgruppen nicht nur und ggf. auch nicht überwiegend aus eigener Erwerbstätigkeit speist, sondern aus unterschiedlichen Komponenten zusammensetzt, die jedoch – wie etwa das Arbeitslosengeld sowie Renten und Pensionen – von vorangegangener Erwerbstätigkeit abhängen und daran bemessen werden. Dabei spielt die Unterscheidung zwischen Vollzeit- und Teilzeitarbeit eine erhebliche Rolle.
Nachdem im vorangegangenen Abschnitt deutlich geworden ist, welch hohe Relevanz die Erwerbstätigkeit als solche hat, um den individuellen Lebensunterhalt zu bestreiten, soll im folgenden Schritt, zunächst im Überblick und dann differenziert nach Lebensabschnitten, die Frage nach Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigung der vier Vergleichsgruppen untersucht werden; denn davon hängen im Wesentlichen die Einkünfte aus eigener Arbeit ab.
In der Gesamtbevölkerungsgruppe der 18 – 64-Jährigen sind Vollzeit- bzw. Teilzeitarbeit in sehr unterschiedlicher und dabei vor allem geschlechterspezifischer Weise verteilt: Während erwerbstätige Männer überwiegend vollzeitbeschäftigt sind (nicht behinderte Männer 91 %, behinderte Männer 82 %), sind Frauen (nicht behindert 47 %, behindert 51 %) überwiegend teilzeitbeschäftigt. Abgesehen davon, dass daraus wesentliche finanzielle Unterschiede resultieren, ist vor dem Hintergrund der geschlechterspezifischen Arbeitsteilung und der Vereinbarkeitsproblematik von Beruf und Familie (überwiegend für Frauen) zunächst ein Blick auf die drei Altersabschnitte, von denen der mittlere (28 – 45 Jahre) für Frauen als Vereinbarkeitsphase von Beruf und Familie gilt, lohnend.
Abbildung 6.

Abb. 3.0 Vollzeit- bzw. Teilzeitarbeit nicht behinderter und behinderter Männer und Frauen im Gesamtüberblick
Nicht behinderter Mann |
Nicht behinderte Frau |
Behinderter Mann |
Behinderte Frau |
|
---|---|---|---|---|
Teilzeittätigkeit |
9% |
47% |
18% |
51% |
Vollzeittätigkeit |
91% |
53% |
82% |
49% |
Abbildung 7.

Abb. 3.1 Vollzeit- bzw. Teilzeitarbeit nicht behinderter und behinderter Männer und Frauen im Alter von 18 –27 Jahren
Nicht behinderter Mann |
Nicht behinderte Frau |
Behinderter Mann |
Behinderte Frau |
|
---|---|---|---|---|
Teilzeittätigkeit |
16% |
28% |
15% |
28% |
Vollzeittätigkeit |
84% |
72% |
85% |
72% |
In den drei aufeinander folgenden Abschnitten des Erwerbsfähigkeitsalters sind erwerbstätige nicht behinderte Männer der Altersabschnitte 18 – 27 Jahre zu 84 %, 28 – 45 Jahre zu 94 % und 46 – 64 Jahre zu 93 % vollzeitbeschäftigt. Mit relativ geringem Abstand folgen behinderte Männer: Sie sind in den Altersabschnitten 18 – 27 Jahre zu 85 %, 28 – 45 Jahre zu 85 % und 46 – 64 Jahre zu 80 % vollzeitbeschäftigt. Dagegen sind Frauen weitaus seltener vollzeitbeschäftigt.
Nicht behinderte Frauen wie auch behinderte Frauen der Altersgruppe 18 – 27 Jahre sind mit jeweils 72 % im Durchschnitt noch am häufigsten vollzeitbeschäftigt. In der sogenannten Vereinbarkeitsphase von Beruf und Familie (28 – 45 Jahre) sinkt ihre Vollzeittätigkeit gegenüber Teilzeitbeschäftigungen auf 51 bzw. 53 %; und in der dritten großen Phase des Erwerbsfähigkeitsalters findet eine weitere, wenn auch nur leichte Abnahme der Vollzeitbeschäftigung von Frauen statt. Sie liegt dann nur noch bei 48 bzw. 46 %. Hier werden also Strukturen der geschlechterspezifischen Arbeitsteilung sichtbar, von denen nicht behinderte wie behinderte Frauen gleichermaßen negativ betroffen sind. Sie lösen sich in der dritten Phase des Erwerbsarbeitsalters keinesfalls auf, sondern verfestigen sich und führen zu strukturellen finanziellen Benachteiligungen von Frauen gegenüber Männern.
Abbildung 8.

Abb. 3.2 Vollzeit- bzw. Teilzeitarbeit nicht behinderter und behinderter Männer und Frauen im Alter von 28 –45 Jahren
Nicht behinderter Mann |
Nicht behinderte Frau |
Behinderter Mann |
Behinderte Frau |
|
---|---|---|---|---|
Teilzeittätigkeit |
6% |
49% |
15% |
47% |
Vollzeittätigkeit |
94% |
51% |
85% |
53% |
Das persönliche Netto-Einkommen nicht behinderter und behinderter Männer und Frauen klafft insgesamt weit auseinander. Im Gesamtüberblick stellt sich das persönliche Netto-Einkommen der vier Vergleichsgruppen wie folgt dar (s. Abb. 4.0).
Im persönlichen Einkommen, zu dem nicht nur das Einkommen aus eigener Erwerbsarbeit zählt, sondern ebenso die anderen bereits genannten, zum Teil vom Erwerbseinkommen abhängigen Einkommensarten, spiegeln sich geschlechterspezifische wie auch behinderungsbezogene Strukturen und Einflüsse wider. In den oberen Einkommensklassen sind vergleichsweise mehr Männer als Frauen zu finden, in der Einkommensklasse von 900 bis 1999 Euro befinden sich zwischen 42 und 46 % aller vier Vergleichsgruppen, in der unteren Einkommensklasse von unter 900 Euro ist der Frauenanteil – nicht zuletzt aufgrund weitgehender Teilzeitarbeit – mit 47 bzw. 39 % bei behinderten bzw. nicht behinderten Frauen höher als der Männeranteil (behinderte Männer 33 %, nicht behinderte Männer 18 %).
Abbildung 9.

Abb. 3.3 Vollzeit- bzw. Teilzeitarbeit nicht behinderter und behinderter Männer und Frauen im Alter von 46 –64 Jahren
Nicht behinderter Mann |
Nicht behinderte Frau |
Behinderter Mann |
Behinderte Frau |
|
---|---|---|---|---|
Teilzeittätigkeit |
7% |
52% |
20% |
54% |
Vollzeittätigkeit |
93% |
48% |
80% |
46% |
In den einzelnen Altersabschnitten stellen sich die Verhältnisse zwischen den vier Vergleichsgruppen sehr unterschiedlich dar.
In der Gruppe der 18 – 27-Jährigen verfügen behinderte Männer und Frauen zu 72 % nur über weniger als 900 Euro netto im Monat, während dieses geringe Netto-Einkommen bei den nicht behinderten Frauen 55 % und bei den nicht behinderten Männern 49 % betrifft. Sie verfügen überwiegend (Frauen 41 %, Männer 43 %) über 1000 – 1999 Euro monatlich (Behinderte im Vergleich: Männer 24 %, Frauen 25 %).
In der mittleren Altersgruppe der 28 – 45-Jährigen spiegeln sich eher geschlechterspezifische Strukturen wider, die sich nicht unwesentlich aus den oben beschriebenen Strukturen von (männlicher) Vollzeitbeschäftigung und (weiblicher) Teilzeitbeschäftigung und deren Folgen ergeben, aber auch behinderungsbezogene Faktoren: Nur 11 % der nicht behinderten Männer dieser Altersgruppe müssen von weniger als 900 Euro netto im Monat leben, während sich 33 % der nicht behinderten Frauen, 42 % der behinderten Männer und 47 % der behinderten Frauen in dieser niedrigsten Einkommensgruppe befinden und damit trotz verschiedener Einkommensquellen (s. o.) einem Armutsrisiko ausgesetzt sind. Betroffen sind davon vor allem behinderte Frauen durch ihre Zugehörigkeit zu zwei benachteiligten Gruppen.
In der dritten Phase des Erwerbsfähigkeitsalters ändert sich die Situation nicht behinderter Männer kaum. Behinderte Männer scheinen ihre finanzielle Lage leicht verbessern zu können, wogegen sich die Situation nicht behinderter und behinderter Frauen im Vergleich zur mittleren Erwerbsfähigkeitsphase tendenziell jeweils leicht verschlechtert. Auch auf dieser Ebene zeigt sich noch einmal, dass die Benachteiligung von Frauen während der durch Vereinbarkeitsthematik (Beruf und Familie) geprägten zweiten Phase des Erwerbsfähigkeitsalters in der dritten Phase keinesfalls ausgeglichen oder kompensiert wird; vielmehr wirkt die strukturelle Benachteiligung fort, bleibt gleichbleibend oder verstärkt sich sogar tendenziell (vgl. Schildmann 2011).
Abbildung 10.

Abb. 4.0 Persönliches Netto-Einkommen nicht behinderter und behinderter Frauen und Männer im Gesamtüberblick
Nicht behinderter Mann |
Nicht behinderte Frau |
Behinderter Mann |
Behinderte Frau |
|
---|---|---|---|---|
6000€+ |
2% |
1% |
5% |
0% |
2000-5999€ |
38% |
14% |
23% |
10% |
900-1999€ |
42% |
46% |
43% |
43% |
Bis 899€ |
18% |
39% |
33% |
47% |
Auch das frühe und mittlere Erwachsenenalter enthält riskante Übergänge. Wie in den vorangegangenen Lebensphasen mit ihren Übergängen – so vor allem von Schule in Ausbildung und von Ausbildung in Beruf (vgl. die vorangegangenen Fachartikel dieses Themenstranges der VHN) – werden auch in dem großen Lebensabschnitt des sogenannten Erwerbsfähigkeitsalters institutionelle Übergänge sichtbar, die jedoch nicht zwingend eintreten, sondern eher als individuell und flexibel erscheinen.
Die Vereinbarkeitsproblematik von Beruf und Familie entsteht für die meisten Menschen konkret in der sogenannten Familienphase des Lebens (28 – 45 Jahre, s. o.) und stellt sich in Deutschland bis heute als geschlechterspezifische Problematik dar. D. h. der Übergang von der Ausbildungs- und Berufseinmündungsphase in die (erste) aktive Familienphase ist überwiegend für Frauen risikobehaftet, während Männer in dieser Phase berufliche Aufstiege erreichen oder Karriere machen und ggf. sogar davon profitieren, dass ihre potenzielle weibliche Konkurrenz – durch Berufsunterbrechung, Teilzeitarbeit usw. – nicht am Start ist. Frauen gehen das Risiko der Vereinbarkeit von Beruf und Familie ggf. in der Hoffnung ein, nach der (ersten) aktiven Familienphase noch einmal im Beruf durchstarten zu können, um beruflich weiterzukommen, aufzusteigen u. Ä. Beide Übergänge, von der Ausbildung und Berufseinmündung in die Familienphase und von dort aus für die durchschnittlich letzten 20 Jahre des Erwerbsfähigkeitsalters zurück in den Beruf, sind für Frauen riskant. Das zeigen die ausgewerteten Daten des Mikrozensus 2013.
Abbildung 11.

Abb. 4.1 Persönliches Netto-Einkommen nicht behinderter und behinderter Frauen und Männer (18 –27 Jahre). Beachte: niemand verdient über 6000 €
Nicht behinderter Mann |
Nicht behinderte Frau |
Behinderter Mann |
Behinderte Frau |
|
---|---|---|---|---|
6000€+ |
0% |
0% |
0% |
0% |
2000-5999€ |
8% |
4% |
5% |
3% |
900-1999€ |
43% |
41% |
24% |
25% |
Bis 899€ |
49% |
55% |
72% |
72% |
Wie die Kategorie Geschlecht enthält auch die Kategorie Behinderung unterschiedliche Risikofaktoren. Je eher im Leben eine Behinderung eintritt, umso risikobehafteter ist die Positionierung der betreffenden Person auf dem Feld von Arbeit und Beruf. Je später eine Behinderung eintritt, umso eher haben sich die betroffenen Individuen bereits in Beruf und Familie etabliert und können ihren Lebensunterhalt selbst, ohne oder mit Kompensationsleistungen, bestreiten. Die behinderungsbezogenen institutionellen Übergänge von (un)eingeschränkter Arbeitsfähigkeit hin zu Arbeitslosigkeit, Rehabilitationsmaßnahmen, Rentenbezug u. Ä. sind in Deutschland an den Strukturen der Erwerbsarbeit orientiert und im Sozialversicherungssystem formal geregelt. Sie gestalten sich jedoch weitgehend individuell, sodass strukturelle Vergleiche ggf. erheblich schwieriger sind als im Fall der geschlechterspezifischen Übergänge im Rahmen der Vereinbarkeitsproblematik von Beruf und Familie.
Von den sozialen Risiken, die im frühen und mittleren Erwachsenenalter entstehen, sind in Deutschland im Vergleich zu nicht behinderten Männern und Frauen sowie zu behinderten Männern strukturell vor allem behinderte Frauen betroffen. Das belegen die in diesem Beitrag ausgewerteten statistischen Daten des Mikrozensus 2013. Dieses Ergebnis sollte in der sozialen Teilhabeforschung besondere Beachtung finden.
Abbildung 12.

Abb. 4.2 Persönliches Netto-Einkommen nicht behinderter und behinderter Frauen und Männer (28 –45 Jahre)
Nicht behinderter Mann |
Nicht behinderte Frau |
Behinderter Mann |
Behinderte Frau |
|
---|---|---|---|---|
6000€+ |
2% |
1% |
1% |
0% |
2000-5999€ |
43% |
17% |
22% |
11% |
900-1999€ |
44% |
49% |
35% |
42% |
Bis 899€ |
11% |
33% |
42% |
47% |
Abbildung 13.

Abb. 4.3 Persönliches Netto-Einkommen nicht behinderter und behinderter Frauen und Männer (46 –64 Jahre)
Nicht behinderter Mann |
Nicht behinderte Frau |
Behinderter Mann |
Behinderte Frau |
|
---|---|---|---|---|
6000€+ |
3% |
1% |
1% |
1% |
2000-5999€ |
44% |
17% |
25% |
9% |
900-1999€ |
41% |
45% |
45% |
44% |
Bis 899€ |
12% |
39% |
29% |
46% |
Huinink, J. (2014): Lebens- und Familienformen im Wandel. In: DJI-Impulse. Bulletin des Deutschen Jugendinstituts, 4 –6
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Dr. Astrid Libuda-Köster
Institut für Projektevaluation und sozialwissenschaftliche Datenerhebung
Wiesenstraße 29
D-32105 Bad Salzuflen
Tel.: +49 (0) 52 22 4 03 41
astrid.libuda-koester@ipse-nrw.de
Prof. Dr. Ulrike Schildmann
Wittelsbacherstraße 9
D-10707 Berlin
Tel.: +49 (0) 30 88 67 91 26
ulrike.schildmann@tu-dortmund.de
Quelle
Astrid Libuda-Köster, Ulrike Schildmann: Institutionelle Übergänge im Erwachsenenalter (18 –64 Jahre); Erschienen in: Vierteljahresschrift für Heilpädagogik und ihre Nachbargebiete 1/2016, S. 7-24.
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Stand: 24.07.2019