Peer Counseling

Autor:in - Birgit Rothenberg
Textsorte: Artikel
Releaseinfo: Erschienen in: Lenz, Albert (Hrsg.) (2011): Empowerment: Handbuch für die ressourcenorientierte Praxis (Fortschritte der Gemeindepsychologie und Gesundheitsförderung (FGG)). Tübingen. dgvt-Verlag
Copyright: © Birgit Rothenberg 2011

Abbildungsverzeichnis

    Peer Counseling

    Peer Counseling als Beratung von Ratsuchenden durch Menschen, die über einen mit dem Beratungskunden bzw. der Beratungskundin vergleichbaren Erfahrungshintergrund verfügen, ist in Deutschland sehr eng mit der Politischen Behindertenselbsthilfe der letzten 35 Jahre verknüpft. Ganz bewusst entschieden sich Mitglieder der aus der Behindertenbewegung hervorgegangenen Selbstbestimmt Leben–Bewegung, den amerikanischen Begriff Peer Counseling für das der Bewegung eigene Beratungskonzept zu übernehmen. Sie betonten damit ausdrücklich den Bruch mit dem im Behindertenhilfesystem herkömmlichen Behinderungsverständnis mit seiner Defizitorientierung und seiner starken Verhaftung am medizinischen Modell von Behinderung. Auch die Begegnung der Peers im Beratungsprozess „in Augenhöhe“ ließ sich ihrer Ansicht nach mit dem amerikanischen Begriff eindeutiger abbilden, weil dieser „die Beziehung in der Beratung weniger hierarchisch beschreibt“ (vgl. Rösch, 1994, 7).

    Mit der Übernahme des Begriffs des Peer Counseling griffen sie auch wichtige Anteile des Konzepts der amerikanischen Independent Living-Bewegung auf. Dies findet sich in den Curricula der Peer Counseling–Weiterbildungen (ISL) der letzten Jahre wieder, auf die ich im Verlauf des Beitrags noch eingehen werde.

    Tabelle 1: Peer Counseling (Berufsverband Peer Counseling, 1999)

    Peer Counseling heißt

    • Parteiliche Unterstützung

    • Selbstbestimmung fördern

    • Keine Diskriminierung dulden

    • Selbstachtung und Achtung anderer

    • Vertrauen schaffen durch Vertrautsein

    • Kenntnis der eigenen Stärken und Schwächen

    • Das Interesse am Peer (d.h. Gleichbetroffenen)

    • Emanzipation von traditionellen Rollenerwartungen

    Heute, Jahre nach Veröffentlichung des ersten Peer Counseling Training Manual (ABeR SL, 1993) ist Peer Counseling ein in der Praxis etwas geläufigerer Begriff für ein breites Spektrum von beratenden Aktivitäten. Peer Counseling bzw. auch Peer Support meint zum einen Einzelberatungs- und Gruppenaktivitäten von unbezahlten, in der Selbsthilfe aktiven, in der Regel unqualifizierten Männern und Frauen, die über Behinderungserfahrung verfügen oder auch mit derselben Beeinträchtigungsform leben wie ihre Peers. Daneben gibt es auch einzelne professionelle Beratungsangebote im Bereich der medizinischen, beruflichen oder sozialen Rehabilitation von formal qualifizierten Beratern und Beraterinnen, die ebenfalls mit Behinderung leben und diesen Erfahrungshintergrund reflektiert in die Beratung einbringen.

    Ein Verständnis von Behinderung als gesellschaftlich verursacht und die Auseinandersetzung mit der der durch das gesellschaftliche Bild von Behinderung geprägten und zum Teil auch internalisierten defizitären Sichtweise über behinderte Menschen ist für beide Stränge des Peer Counseling grundlegend. Das Wissen um die eigenen Stärken und die der Peers ermöglicht Bewältigungsoptimismus, der gemeinsame Erfahrungshintergrund bedingt einen bestimmten Vertrauensvorschuss und gerade das Peer Counseling im Rahmen der Selbsthilfe erweist sich als besonders niedrigschwelliges Angebot.

    Das bürgerrechtliche Verständnis von Behinderung prägt neben der Einzelberatung auch das gemeinsame Handeln in Gruppen als Grundlage für Peer Support sowie für den politischen, Gesellschaft verändernden Beratungsansatz im Peer Counseling.

    Einzelne Peer Counselor und Peer Counselorinnen verfügen über eine hohe formale Ausbildung, andere leiten ihre Qualifikation aus der Tatsache ab, mit einer Beeinträchtigung zu leben. Gabi Wienstroer (1999) und Gusti Steiner (1999) haben sich sehr grundlegend mit dem Aspekt der notwendigen, aber nicht hinreichenden Eigenschaft einer Betroffenheit „Behindertsein“ für das Peer Counseling auseinandergesetzt. Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben (ISL) bietet aus derselben Erkenntnis heraus seit 15 Jahren umfassende Weiterbildungskurse an. Aktuell erweitert ISL das Angebot um Peer Counseling-Fortbildungen für Migrantinnen mit Behinderung oder chronischer Krankheit. Neben dieser mit einem Curriculum hinterlegten Weiterbildung (PC ISL) gibt es weitere beeinträchtigungsspezifisch organisierte, z.B. von Lebensnerv e.V. in Berlin für MS-betroffene Menschen oder „Wir sehen weiter“ von der Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe NRW (vgl. Bender, 2009; Bender, Drolshagen & Walthes, 2010), sowie stärker sozialrechtlich ausgerichtete Weiterbildungen zu Lotsen und Lotsen für Menschen mit Behinderungen ebenfalls in NRW. Bei diesen Qualifizierungen geht es in erster Linie um unbezahlte Berater- und Lotsenaufgaben, die Curricula haben neben einem eigenen Schwerpunkt große Überschneidungen mit dem der Weiterbildung Peer Counseling (ISL).

    Um Peer Counseling im Rahmen des unbezahlten Engagements in der Selbsthilfe besser einschätzen zu können, werde ich die curricularen Inhalte der Qualifizierungen aus diesem Spektrum kurz beleuchten.

    Als ein professionelles Angebot des Peer Counseling stelle ich ein Beratungsangebot für behinderte und chronisch kranke Studierende an einer Hochschule dar, das in den letzten 30 Jahren parallel zu den Entwicklungen des Peer Counseling in Deutschland konzeptionell entwickelt und aufgebaut wurde. Arbeitsansatz und Methoden sind beispielhaft für Peer Counseling-Angebote von Zentren Selbstbestimmt Leben, deren Beratungsschwerpunkte stärker in der Ausgestaltung des Lebens in einer eigenen Wohnung und im Managens des behinderungsbedingten Hilfebedarfs liegen.

    Abbildung 1. Gemeinwesenorientierter Beratungsansatz der SL-Bewegung

    Grafik: Modell vom Beratungsansatz der SL Bewegung

    Erst in der jüngsten Zeit gibt es auch im deutschsprachigen Raum Bestrebungen, die Methode des Peer Counseling für den Kinder- und Jugendbereich als Beitrag einer „Positiven Peerkultur“ einzuführen und Erwachsene als Mentoren insbesondere für den Einsatz in der Schule zu schulen (vgl. Opp & Unger, 2006; Opp & Teichmann, 2008; Unger, 2003). Diese Projekte mit sozial auffälligen Jugendlichen orientieren sich an Erfahrungen aus den USA, wo der Erfolg der Methode in der Fach-Literatur hinreichend belegt ist (vgl. Cowie Wallies, 2000). Obwohl diesem Aspekt einer „Positiven Peerkultur“ gerade bei zunehmend integrierter Beschulung von Kindern mit Förderbedarf besondere Bedeutung zukommt (vgl. Drolshagen & Rothenberg, 2008), werde ich mich auf den Bereich des Peer Counseling in der Behindertenselbsthilfe und auf die (semi-)professionellen Formen der Beratung nach dem Peer Counseling-Prinzip in der deutschsprachigen Behindertenhilfe konzentrieren.

    Als Grundlage für beide Stränge im Peer Counseling gehe ich zuvor auf das Grundverständnis von Selbstbestimmt Leben und das damit einhergehende Behinderungsverständnis ein, um daraus Merkmale einer Selbstbestimmung fördernde und wahrende Fachlichkeit in Peer Counseling-Prozessen zu entwickeln.

    Peer Counseling als Methode der Selbstbestimmt Leben-Bewegung

    Peer Counseling (PC) ist neben dem Modell der Persönlichen Assistenz erklärte Methode von Selbstbestimmt Leben, Miles-Paul bezeichnet es als das „pädagogische Rüstzeug“ (1992, 14) der Bewegung.

    Im Folgenden werden das Selbstbestimmt Leben-Prinzip mit dem Grundbegriff der Kompetenz als Zuständigkeit für das eigene Leben sowie das dem Peer Counseling zu Grunde liegende Behinderungsverständnis ausgeführt.

    Tabelle 2: Kernelemente des Selbstbestimmt Leben-Paradigmas

    Kernelemente des Selbstbestimmt Leben-Paradigmas

    Kompetenz

    Zuständigkeit für das eigene Leben

    Expertentum in eigener Sache

    Selbstvertretung

    Statt Stellvertretung

    Subjekt eigenen Handelns

    Vom Objekt der Fürsorge zum Subjekt eigenen Handelns

    Vom Objekt der Forschung zum Subjekt der eigenen Forschung

    behinderte Forscherinnen und Forscher sowie partizipative Forschung

    Das Besondere am Paradigma Selbstbestimmt Leben ist, dass es nicht von Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen entwickelt wurde. Es ist entstanden in Aktivitäten der Politischen Behindertenselbsthilfe in ihrer Gegenwehr gegen Diskriminierung und Aussonderung und ist Ausdruck eines neuen Selbstbewusstseins im Kampf um gleichwertige Bürgerrechte. Der Widerstand richtet sich damals wie heute gegen den Ausschluss aus dem Alltag durch Besonderung und fehlende Lebensmöglichkeiten. Selbstbestimmt Leben wird verstanden als Partizipation mit voller Rollenvielfalt. Von Anbeginn an gehören das Leben außerhalb totaler Institutionen, außerhalb von Anstalten, Pflege- und Eingliederungshilfeheimen, und der dafür notwendige Aufbau gemeindeorientierter ambulanter Strukturen zu den Grundforderungen der Behinderten-Bewegung.

    Die Selbstbestimmt Leben-Bewegung geht von dem Recht behinderter Menschen aus, ein Leben zu leben, wie der eigene Lebensplan es vorsieht und beschränkt sich nicht darauf, die für Behinderte vorgesehenen Lebensräume zu nutzen. Dies impliziert auch, bisher für behinderte Menschen nicht vorgesehene Wege zu beschreiten, diese für sich und solidarisch für andere einzufordern und notwendige Unterstützungsangebote zu sichern. So ist beispielsweise ein Leben mit einer schweren Beeinträchtigung mit zeitintensiven Assistenz- und Unterstützungsbedarfen außerhalb von Heimen und Wohngruppen oder gar ein Leben gemeinsam mit Kindern bis heute in Deutschland kein für behinderte Menschen selbstverständliches und von der Gesellschaft und seinen Hilfesystemen unterstütztes Lebensmuster.

    Das an den Menschenrechten orientierte Selbstbestimmt Leben-Paradigma ist in erster Linie ein Prinzip, das die Selbstbestimmt Leben-Bewegung und die von ihr verantworteten Zentren, Beratungs- und Dienstleistungsangebote prägt. Gleichzeitig hat die Bewegung, wie in anderen Ländern auch, Ziele und Forderungen für die Behindertenpolitik formuliert, die Einfluss gefunden haben in grundlegende Gesetzgebungen der letzten Jahre. Die Gleichstellungsgesetze und die Ratifizierung der Behindertenrechts-Konvention (Deutscher Bundestag, 2008; Netzwerk Artikel 3L 3, 2009) zeigen dies sehr deutlich. Auch das für die Rehabilitation grundlegende Sozialgesetzbuch IX orientiert sich an Partizipationsmöglichkeiten und sieht eine Stärkung der Wahl- und Entscheidungsrechte behinderter Menschen vor.

    Parallel zu der erkämpften legislativen Stärkung der Wahl- und Entscheidungsrechte behinderter Menschen ist allerdings keine gemeindenahe Beratungsstruktur entstanden, die Unterstützung für diese neu gewonnenen Wahl- und Entscheidungsmöglichkeiten und die ungewohnte Eigenaktivität bieten können. Auch die Peer Counseling-Angebote der bundesweit inzwischen 20 Zentren Selbstbestimmt Leben, die zudem in der Regel ohne öffentliche Förderung arbeiten, können dies nicht auffangen.

    Auch hat das Selbstbestimmt Leben-Prinzip bisher kaum Einzug gehalten in die Praxis der Behindertenhilfe, genauso wenig wie in Theoriebildung, Forschung und Lehre die Behindertenpädagogiken, zumindest nicht in der Radikalität, mit der es deren Professionalität und Institutionen in Frage stellt. Lediglich der Assistenzbegriff wurde in erster Linie von Einrichtungen aufgegriffen und hat weitgehend den Begriff des Helfers ersetzt, allerdings auch hier in der Regel ohne die Implikationen dieses Begriffs gleichzeitig mit zu übernehmen.

    Das Modell der Persönlichen Assistenz wurde von der Selbstbestimmt Leben-Bewegung entwickelt als Gegenmodell zum gängigen Hilfeverhältnis, um dem in der helfenden Beziehung immanenten Abhängigkeitsverhältnis entgegenzuwirken und die Hilfenehmenden mit mehr Macht auszustatten.

    Während das Modell der Persönlichen Assistenz körper- und sinnesbehinderten Menschen mit Bedarf an personellen Hilfen die Möglichkeit eröffnet, diese Hilfe in Form eines Arbeitgebermodells eigenständig zu organisieren und somit die Regiekompetenz für das eigene Leben zu übernehmen, sind z.B. intellektuell beeinträchtigte Männer und Frauen in stärkerem Maße auf eine veränderte, Selbstbestimmung fördernde, empowernde Fachlichkeit von professionellen Unterstützern und Unterstützerinnen angewiesen. Das Modell der Persönlichen Assistenz kann als Theorie- und Handlungsmodell für solch notwendigerweise verändertes professionelles Handeln fungieren und somit auch grundlegende Orientierung für Peer Counseling-Prozesse geben. Es gibt das Grundprinzip von Eigenaktivität, Ermächtigung und Veränderung der Machtstrukturen für eine empowernde Fachlichkeit vor.

    Tabelle 3: Methoden von Selbstbestimmt Leben

    Methoden von Selbstbestimmt Leben mit dem Grundprinzip von

    Eigenaktivität - Ermächtigung - Veränderung von Machtstrukturen

    Eigenaktivität

    • Wahrnahme der Kompetenzen für das eigene Leben (als Emanzipationsprozess)

    • Auseinandersetzung mit der eigenen Lebenssituation

    • Handeln im gesellschaftlichen Konfliktfeld

    Ermächtigung

    • Empowerment

    • Solidarisches Handeln in Gruppen

    • Peer Counselling und Peer Support

    Veränderung von Machtstrukturen

    • Modell der Persönlichen Assistenz

    • Stärkung der Kundenrolle (auch mittels Persönlichem Budget)

    • Nutzerkontrolle (von Dienstleitungen)

    • Kontrolle eigener Organisationen

    • Trägerunabhängige Beratung

    • Trägerunabhängige Beschwerdemöglichkeiten

    Dass Peer Support auch in Selbstvertretungsgruppen von Menschen mit anderen Lernmöglichkeiten relevant ist, zeigen die Erfahrungen der deutschen und österreichischen People First-Gruppen. Ob auch Peer Counseling eine empowernde Methode unter Peers mit anderen Lernmöglichkeiten ist und ob und welche Rolle dabei unterstützenden Peers mit anderen Beeinträchtigungen oder auch nichtbehinderten Professionellen zukommt, wird erst die Zukunft zeigen.

    Selbstbestimmt Leben bedeutet, mit Wahl- und Entscheidungsfreiheit Kontrolle über das eigene Leben zu erlangen und die Zuständigkeit, die Kompetenz für das eigene Leben sowie entsprechende Verantwortung wahrzunehmen. Im Modell der Persönlichen Assistenz wird die Bedeutung der Kompetenz als Zuständigkeit und Anordnungsrecht explizit benannt und quasi durchdekliniert in relevante Zuständigkeits- und Entscheidungsbereiche als Personal-, Anleitungs-, Organisations- und Finanzkompetenz. Behinderte Menschen auch mit sehr hohem Hilfebedarf vollziehen als Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen ihrer Assistenzkräfte so konsequent den Wechsel vom „Objekt der Fürsorge“ zum „Subjekt eigenen Handelns“. Beratende müssen die Wahl- und Entscheidungsfreiheit mit der damit verbundenen Verantwortung respektieren und aktive Aneignungsprozesse und eine selbstbestimmte Erschließung neuer Lebensräume unterstützen.

    Auch die Relevanz von Selbstbestimmt Leben für das Selbstbewusstsein behinderter Menschen ist bedeutsam für eine von Kooperation geprägte Beratungsbeziehung. Selbstbestimmt Leben bedeutet, Behinderung als gesellschaftlich verursacht und somit als veränderbar zu erkennen. Aufgrund dieser Sichtweise und der positiven Konsequenzen für das Selbstbewusstsein gelingt es behinderten Menschen, ihnen vorgegebene Lebensentwürfe zu verlassen und eigene Lebensziele zu realisieren. Steiner spricht bereits 1974 vom „Subjekt eigenen Wollens und Handelns“, das den „Zustand des passiven Wartens“ und die „tödliche Untätigkeit überwindet“ (Steiner, 1974, S. 131), von Emanzipation und einem „selbstbestimmten Ich-Ideal“ (ebd., S. 125). Ratzka nennt es „Selbstrespekt“, der dafür verantwortlich ist, dass „wir uns nicht mehr unserer Behinderung schämen, uns verstecken und ein Zuschauerdasein fristen, sondern am Leben als freie und stolze Menschen teilnehmen“ (Ratzka, 1988, S. 183).

    Dieses Selbstbewusstsein findet seine Entsprechung in den Kernelementen von Selbstbestimmt Leben, dem „Expertentum in eigener Sache“ und der „Kompetenz“, der „Zuständigkeit für das eigene Leben“. Eine empowernde Fachlichkeit muss dieses Selbstbewusstsein fördern und die Eigenaktivität achten. Peer Counselor und Peer Counselorinnen dürfen diesen Entwicklungsprozess nicht verhindern, sie dürfen nicht befrieden. Ein solches Selbstbewusstsein entwickelt sich nur beim Leben und Lernen im gesellschaftlichen Konfliktfeld.

    Für die Gestaltung des Beratungsprozesses sind somit ein Grundverständnis der sozialen Konstruiertheit von Behinderung und die Herausbildung bestimmter Haltungen und Einstellungen neben veränderten Wissensbeständen erforderlich. Professionalität im Verständnis von Selbstbestimmt Leben bedingt einen Unterstützertypus, der seine Rolle auf Gegenseitigkeit, Gleichgestelltheit und Entfaltung von Selbsthilfepotentialen hin verändert hat. Ausgangspunkt beraterischen Handelns ist demnach die Erschließung individueller und sozialer Ressourcen. Eine aktive Erschließung von Umweltressourcen hat auf Grund der häufig von Armut und sozialer Randständigkeit geprägten Lebenssituation besondere Relevanz. Diese sogenannte Ressourcenorientierung definiert nicht nur individuelle Stärken und Kompetenzen, sondern umfasst einen Möglichkeitsspielraum, in dem behinderte Menschen ihr positives Potential, das ihnen zur Befriedigung ihrer Grundbedürfnisse zur Verfügung steht, aktivieren bzw. reaktivieren (vgl. Theunissen, 2009, S. 68ff.).

    Schönwiese spricht von einem „entwicklungsorientierten, dialogischen Ansatz“ (Schönwiese, 1997), der Selbstbestimmung vor dem Hintergrund eines Verständnisses von Behinderung als Behindert-Werden begreift. Die Unterstützungsprozesse sollen einen Emanzipationsprozess begleiten, in dem es Behinderten zunehmend gelingt, die Zuständigkeit für ihr Leben, für den Umgang mit ihrer Beeinträchtigung und die Deckung ihrer Bedarfe wahr zu nehmen, Bewältigungsstrategien und Widerstandspotentiale gegen Diskriminierung zu entwickeln und somit ihr individuelles Expertentum in eigener Sache auszubilden. Dies setzt Parteilichkeit und ein Verständnis von Behinderung als Behindert-Werden voraus und erfordert zudem eine kontinuierliche Reflexion der widersprüchlichen Anforderungen und Paradoxien von kooperativ gestalteten Arbeitsbündnisse, als was Peer Counseling zu sehen ist (vgl. Loeken, 2005). Die Spannung zwischen Autonomie und Fürsorge, Autonomie und Verantwortlichkeit, Autonomie und Förderung sowie zwischen Autonomie und Anpassung an gesellschaftliche Normalitätsstandards (vgl. auch Rock, 2001, S. 151ff) muss reflektiert gestaltet werden, um Fremdbestimmung im Prozess der Begleitung zu minimieren.

    Tabelle 4: Anforderungen an Fachlichkeit

    Anforderungen der Selbstbestimmt Leben-Bewegung an selbstbestimmungswahrende/ -fördernde Fachlichkeit

    Dialogische Beziehung

    Kooperation zwischen Professionellen und Experten bzw. Expertinnen in eigener Sache

    Blick für Bedürfnisse, Wünsche, Fähigkeiten und Interessen der Experten in eigener Sache

    Radikale Abkehr von der Dominanz der Bedürfnisse der Helfenden und der Hilfsorganisationen

    Respekt und Achtung

    Abkehr von Betreuung, Mitleid, Bevormundung und Fürsorge

    Bedeutung von Fachwissen

    Geschlechtsspezifische Beratung

    Beratungskundinnen und –kunden nicht als Objekt von Problemdefinitionen und Problemlösungsstrategien

    Wahrung des Zuständigkeitsprinzips einer jeden Person

    Verständnis von Behinderung als Behindert-Werden

    Verständnis von Behinderung als wichtiger Qualität im eigenen Leben

    Selbstbewusstsein im Expertentum in eigener Sache

    Selbstwertgefühl im Expertentum in eigener Sache

    Zusätzliche Voraussetzung beim Peer Counselling

    Eigene Erfahrung von Behinderung

    Erfahrungen im Bemühen um Emanzipation und Selbstbestimmung

    Das Bewusstsein, einer unterdrückten Minderheit anzugehören

    Erfahrungen im Erleben von Diskriminierung und dem Widerstand dagegen

    Die Konzepte von Peer Counseling und Peer Support gehen grundsätzlich davon aus, dass behinderte Menschen in der Regel ihre Alltagsprobleme allein lösen können, wenn sie die Gelegenheit dazu haben (vgl. ABeR Mainz & ISL Deutschland, 1994) und das diese Angebote die angemessene Unterstützung dafür stellen können. Um diese Unterstützung adäquat leisten zu können, wird neben der eigenen Erfahrung von Behinderung ein bestimmtes Bewusstsein benannt. Nach Ratzka ist es „das Bewusstsein, einer unterdrückten Minderheit anzugehören“ (ebd., 1988, 183). Sandfort spricht von den „Erfahrungen im Bemühen um Emanzipation und Selbstbestimmung“ und dem „Erleben von Diskriminierung und dem Widerstand dagegen“ (Sandfort, 2000, 25). Steiner betont außerdem die Bedeutung von Fachwissen und benennt explizit eine andere Fachlichkeit, denn „es darf auf keinen Fall zu einer Fortsetzung der bevormundenden Fachlichkeit des alten Systems kommen“ (Steiner, 1999, 189). Steiner fordert einen herrschaftsfreien Dialog über eine „Fachlichkeit, welche die Beratungskunden nicht zu Objekten von Problemdefinitionen und Problemlösungsstrategien macht“ und benennt als erforderliche Qualifikation, die es sich anzueignen gilt: „Einerseits das Zuständigkeitsprinzip einer jeden Person zu wahren, andererseits weitere notwendige Fähigkeiten in einen Kooperationsprozess einzubringen, in dem die anderen für sich einen jeweils selbstbestimmten Weg zu ihrem Ziel finden“ (ebd.). Diese Kriterien gelten seiner Meinung nach auch für nichtbehinderte Professionelle. Steiner ist damit neben Schönwiese der einzige Vertreter der Politischen Behindertenselbsthilfe, der sich explizit für die Entwicklung einer selbstbestimmungsfördernden Fachlichkeit auch von nichtbehinderten Fachkräften ausspricht. Diese Überlegungen bekommen auf dem Hintergrund der eingangs beschriebenen Ansätze der Förderung einer „Positiven Peerkultur“ unter Schülern und Schülerinnen und der darin mitwirkenden Mentoren und für Prozesse des Peer Involvement Bedeutung. Auch für Kooperationsmodelle von Peer Counseling-Angeboten mit nicht behinderungsspezifischen Beratungs- und Unterstützungsangeboten hat es Relevanz. In einem solchen Kooperationsmodell arbeitet die frauenberatungsstelle düsseldorf e.V., die Unterstützungsangebote für behinderte Frauen eingerichtet hat, die sich an den Prinzipien des „feministischen peer supports“ Betroffenheit, Professionalität, Parteilichkeit und ganzheitlicher Sichtweise orientieren (Frauenberatungsstelle Düsseldorf e.V., 2000, 55). Die aktuell geplante Fortbildung „Vielfalt in der Beratung“ für MigrantInnen mit Behinderung oder chronischen Krankheit (vgl. ISL, 2010) nutzt ein Kooperationsmodell konkret für das Team-Teaching der AusbilderInnen, die jeweils mit Behinderung oder chronischer Krankheit bzw. Migrationshintergrund leben.

    Weiterbildung Peer-Counseling – Peer macht Mut!

    1998 gründete sich der Berufsverband Peer Counseling als eingetragener Verein, um das Wissen darüber, dass „Emanzipation und Selbstbestimmung die Grundlage für ein erfüllteres Leben sind“, an andere weiterzugeben.

    Emanzipation bedeutet für den Berufsverband:

    • „die positive Wertschätzung der eigenen Person, der eigenen Wünsche und Bedürfnisse,

    • die Anerkennung und Förderung der eigenen Fähigkeiten,

    • die realistische Wahrnehmung der eigenen Einschränkungen und deren individuellen und gesellschaftlichen Kompensationsmöglichkeiten,

    • die persönliche Befreiung und Verweigerung von historisch gewachsenen Rollenzuschreibungen, die von Behinderten Bescheidenheit, Dankbarkeit und Folgsamkeit verlangen,

    • sich gegen Aussonderung, Diskriminierung und Fremdbestimmung zu wehren.“ (BVP e.V., 1999)

    Selbstbestimmt Leben wird als Prozess der Bewusstseinsbildung verstanden, der Entwicklung persönlicher und politischer Entscheidungsbefugnis sowie der Emanzipation. Dieser Prozess befähigt behinderte Menschen, gleiche Möglichkeiten, gleiche Rechte und die volle Teilhabe in allen Bereichen der Gesellschaft zu erreichen. Peer Counseling dient der Ermächtigung in diesem Prozess, da das Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten durch Lebenswege in Sondereinrichtungen und Diskriminierungserfahrungen verschüttet sein kann.

    Der Verband betont in seinen Veröffentlichungen außerdem, dass individuelle Beratung und politische Interessenvertretung untrennbar miteinander verknüpft sind und sich bedingen und wechselseitig fördern.

    Die Grundsätze der Ressourcenorientierung und Ganzheitlichkeit, des Expertentums in eigener Sache, der Ermächtigung, der Parteilichkeit und Unabhängigkeit finden sich im Weiterbildungscurriculum Peer Counseling wieder. „Peer Counseling als Schlüssel zur Stärkung der Selbsthilfe behinderter Menschen“ lautete 2010 der Titel des 11. Weiterbildungskurses „Peer Counselor/in ISL“, durchgeführt von bifos, dem Weiterbildungsinstitut der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben (ISL). Die Weiterbildung soll dazu befähigen, Kenntnisse über die eigene Lebensgeschichte als behinderter Mensch, eigene Verarbeitungsstrategien und Beziehungsmuster zu reflektieren, Selbsterfahrungen weiter zu geben und in die Beratung einzubringen.

    Tabelle 5: Module der Peer Counseling-Weiterbildung vom Berufsverband BVP e.V.

    1. Geschichte und Ideen von Peer Counselling, Selbstbestimmte-Leben-Bewegung und persönliche Geschichte

    2. Selbsterfahrung – Auseinandersetzung mit der eigenen Behinderung bzw. chronischen Erkrankungen

    3. Beratungsmethoden A: Kommunikation und klientenzentrierte Gesprächsführung

    4. Beratungsmethode B: Systemische Beratung und Konfliktlösungsstrategien

    5. Beratungsmethode C: Persönliche Zukunftsplanung

    6. Persönliches Budget/Assistenz – Strukturen und Vernetzung sowie individuelle Hilfesysteme

    In der 144 Unterrichtseinheiten umfassenden Weiterbildung sollen Beratungskompetenzen und Beratungsmethoden vermittelt und eingeübt werden. Mit der Vermittlung von Theorien verschiedener Beratungskonzepte und Beratungsformen und mit vertiefter Selbsterfahrung soll die in den Zentren Selbstbestimmt Leben (ZSL) und in der Selbsthilfe deutlich gewordene Weiterbildungslücke bei ehrenamtlich und hauptamtlich tätigen behinderten Beraterinnen und Beratern geschlossen werden.

    Die Weiterbildungen zeigen große inhaltliche Übereinstimmungen. Sie unterscheiden sich in erster Linie im Handlungsfeld spezifischen Wissen, das vermittelt werden soll. Auch die Gewichtung des Sachwissens ist sowohl bei „Wir sehen weiter“ als auch bei den „Lotsen und Lotsinnen für Menschen mit Behinderungen in Westfalen“ zu Ungunsten der Beratungsmethoden höher als bei den Peer Counseling-Weiterbildungen ISL.

    Barrieren und Beeinträchtigungen im Beratungsprozess selbst finden bei allen Weiterbildungen keine explizite Erwähnung. Der Berufsverband der Peer Counselor gibt der Auseinandersetzung mit der eigenen Behinderung allerdings hohe Priorität. Die praktischen Erfahrungen in der Weiterbildung bieten sicher zudem ein hervorragendes Übungsfeld für die barrierefreies Ausgestaltung von Gesprächssituationen. Beim beeinträchtigungsübergreifenden Ansatz sowohl bei den ISL-Weiterbildungen als auch beim NRW-Lotsen werden durch die Heterogenität der Gruppe bei den Teilnehmenden einige der im folgenden diskutierten Fragen aufkommen. Die Beeinträchtigungen der Peers erfordern mit ihren möglichen Auswirkungen auf das Beratungsgeschehen aktive Berücksichtigung. Peer Counseling gebietet umfassende Barrierefreiheit, bei den Räumlichkeiten beinhaltet dies auch die Aspekte der Auffindbarkeit und der guten Hörbarkeit. Daneben müssen Materialien und Methodenwahl die Einschränkungen und die Ressourcen im Zusammenhang mit den jeweiligen Beeinträchtigungen berücksichtigen und ggf. individuell adaptiert werden. Der zeitliche Rahmen wird den individuellen Möglichkeiten der Peers angepasst, Kommunikationsbedarfe werden geklärt und ggf. eine Dolmetschung in Deutscher Gebärdensprache (DGS) oder als Schriftdolmetschung organisiert und finanziert.

    Daneben gilt es, selbstreflexiv mögliche Wirkungen der Beeinträchtigungen auf die eigene Person wahrzunehmen und ihnen zu begegnen sowie auch die Wirkung der eigenen Beeinträchtigung oder auch der Tatsache, behindert-zu-sein, beim Peer antizipierend zu beachten und ggf. zu klären.

    Folgende Fragen können für diesen Prozess hilfreich sein:

    • Welche Wirkung hat die Lautstärke der Stimme?

      Wirken Aussagen mit schwacher Stimme weniger entschieden?

      Wirken Menschen mit leiser Stimme schwächer?

    • Welche Rolle spielt willkürliche Mimik?

      Welchen Einfluss haben unwillkürliche oder als Gegensatz kaum sichtbare Gesichtsbewegungen? Und welchen unwillkürliche oder eingeschränkte Gestik?

    • Wirken sich Körpergröße oder Kleinwuchs oder die Beweglichkeit im Beratungsgeschehen aus?

    • Wie beeinflusst das ästhetische Empfinden die Gesprächsathmosphäre?

    • Stärkt oder ängstigt die sichtbare Schwere der Beeinträchtigung des Peers bei z.B. progredient verlaufenden Beeinträchtigungen?

    • Wie wirken sich Verständigungsprobleme auf Grund ungewohnter Sprechmuster oder schwer kompensierbarer Schwerhörigkeit in der Beratungssituation aus?

    Peer Counseling in der Beratung behinderter und chronisch kranker Studierender

    Die Entstehung der Beratungsform Peer Counseling ist eng mit der Geschichte der "Independent Living-Bewegung", der Bürgerrechtsbewegung behinderter Menschen verknüpft (Ratzka, 1988; Miles-Paul, 1992). Eine Gruppe behinderter Studierender in Berkeley um Edward V. Roberts, Aktivisten für ein gleichberechtigtes Studieren und Leben mit Behinderungen, gelten als die Kernzelle von Independent Living in den USA. 1972 gründeten sie das erste Center for Independent Living, nachdem sie 1970 das Physically Disabled Students Program initiiert hatten. Im Peer Counseling, einem häufig verwandtem Instrument in Gruppen der amerikanischen Bürgerrechtsbewegungen, sahen sie ein Kernelement des Empowerments in der Auseinandersetzung mit aussondernden Lebens- und Studienbedingungen im Streit um gleiche Bürgerrechte und adaptierten es für die Situation eines Lebens mit Beeinträchtigungen und Diskriminierung. (Miles-Paul, 1994; Laurie, 1982)

    In Deutschland sind Selbstbestimmt Leben-Bewegung und die Selbsthilfe und die Unterstützung behinderter Studierender nicht so linear miteinander verknüpft, es gibt eher personelle Überschneidungen. Aktive Mitglieder der studentischen Selbsthilfe behinderter Studierender gründeten gemeinsam mit Aktivisten der Politischen Behindertenselbsthilfe in den 1980er Jahren Ambulante Dienste, gliederten Beratungsangebote an und gründeten die ersten Zentren Selbstbestimmt Leben, andere strebten parteipolitische Einflussnahme an und wiederum andere bauten professionelle Beratungs- und Unterstützungsangebote für behinderte Studierende auf. Während dieser Zeit setzten einzelne Männer und Frauen Lebensentwürfe um, die im Behindertenhilfesystem nicht vorgesehen waren. Pflegeabhängige zogen in eigene Wohnungen, beatmete Menschen verließen die Klinik, behinderte Paare wurden Eltern, gehörlose junge Erwachsene nahmen ein Studium auf. Sie erfuhren Unterstützung innerhalb der Selbsthilfe und wurden gleichzeitig zum Modell für andere. Peer Counseling und Peer Support waren von Beginn an ein wichtiger Motor der Politischen Behindertenselbsthilfe, Jahre bevor der amerikanische Name für diese Unterstützungsform in der Bundesrepublik gewählt wurde.

    Beispielhaft für die Umsetzung von Peer Counseling in den Beratungsalltag wird der Beratungsansatz des Beratungsdienstes behinderter und chronisch kranker Studierender (BbS) an der TU Dortmund dargestellt.

    Beratung und Peer Involvement an der Hochschule

    Das Ende der 1970er Jahre an der PH Dortmund gestartete Beratungsangebot ist in den drei Jahrzehnten zu einem differenzierten Unterstützungsangebot des Dortmunder Zentrums Behinderung und Studium (DoBuS) ausgebaut worden. Die konkrete Beratung behinderter und chronisch kranker Studierender war und ist Kristallisationspunkt dieser Arbeit. Grundsätze und Methoden einer Beratungstätigkeit nach dem Selbstbestimmt Leben–Prinzip werden neben die Unterstützung der kollektiven Selbsthilfe gestellt und in die institutionelle Strukturarbeit eingebettet.

    Für die Einzelberatung im Beratungsdienst behinderter und chronisch kranker Studierender (BbS) ist das „Expertentum in eigener Sache“ der Beratungskunden und –kundinnen grundlegend, sei es, dass es sich um studieninteressierte Schüler und Schülerinnen, also sehr junge Erwachsene handelt, oder auch, dass diese behinderte und chronisch kranke Studierende sind. Dieser für die 1980er Jahre bedeutsame Blickwechsel vom „Objekt der Betreuung zum Subjekt eigenen Wollens und Handelns“ (vgl. Steiner, 1974, 131) prägt bis heute die Beratungsbeziehung. Der Berater bzw. die Beraterin ist ein/e „Peer“ im Sinne des Peer Counseling, verfügt über eigene Erfahrungen eines Lebens mit einer Beeinträchtigung und über diskriminierende Erfahrungen im Zusammenhang mit dieser Beeinträchtigung. Er oder sie sind in der Regel keine Peers, was Studienrichtung oder, wesentlich gravierender, das Alter betrifft, oft sind sie keine Peers für die genaue Beeinträchtigungsform, das Geschlecht oder kulturelle Erfahrungen, z.B. auf Grund eines Migrationshintergrundes. Die Gleichartigkeit liegt in den Erfahrungen des „mit einer Beeinträchtigung zu leben“ und des „von der Gesellschaft behindert Werdens“ und einer erfolgreichen Gegenwehr gegen diese Diskriminierungen.

    Der Berater oder die Beraterin auf Augenhöhe bringt, sich der Macht in der beratenden Beziehung allerdings sehr wohl bewusst (vgl. Nestmann & Sickendiek, 2002, 170ff.), Fachwissen und Kenntnisse der Lebens- und Studiensituation beeinträchtigter Studierender in einen von Achtung getragenen Prozess ein. Die dialogisch gestaltete Beratung des BbS folgt nicht stringent einer „Schule“, während sich die stark an der amerikanischen Peer Counseler-„Schule“ orientierte (vgl. Wienstroer, 1999, 172f.) deutsche Peer Counseler-Ausbildung (vgl. ABeR Mainz & ISL Deutschland, 1993; vgl. Sandfort, 1996, 2000) auf die non-direktive Gesprächsführung nach Rogers (1973) konzentriert. Sein Menschenbild mit den Prinzipien der eigenen Verantwortlichkeit und Selbstbestimmung der Person und sein Vertrauen in die selbstregulierenden, selbstaktualisierenden und selbstheilenden Kräfte der Person gekoppelt an die von ihm gesetzten Beratervariablen der Empathie, Echtheit und Selbstkongruenz sowie unbedingter Wertschätzung und Akzeptanz legen dies nahe. Auch im Beratungsansatz des BbS finden sich viele Merkmale der Personenzentrierten Beratung, der „Anwendung des von Carl Rogers begründeten klientzentrierten Konzepts auf das Anwendungsgebiet „Beratung““ (Sander, 2004, 331). Gleichwohl kommen neben einer eindeutigen Ressourcenorientierung (Nestmann, 2004) ebenfalls Momente der nichtverletzenden Konfrontation (vgl. Straumann, 2001, 2004, 650f) und Methoden des lösungsorientierten Beratungsmodells (vgl. Bamberger, 2004, 2005) zum Einsatz.

    Der Beratungsansatz im BbS hat seine Ursprünge in der Politischen Behindertenselbsthilfe und hat im Laufe der Jahrzehnte eine Professionalisierung erfahren. Basierend auf den Grundsätzen von Selbstbestimmt Leben wurde ein den Bedarfslagen aus der Beratungspraxis bzw. hochschul- und sozialpolitischen Anforderungen entsprechendes Beratungs- und Interaktionswissen (Kommunikations-, Handlungs- und Veränderungsmodelle, Kontext- und Prozessmodelle, Beratungsmethodologie und –methoden) aufgebaut.

    Netzwerk- und Lebensweltorientierung finden sich ebenfalls im Beratungsansatz des BbS wieder. Prägend für diese Prinzipien war die aus der Politischen Behindertenselbsthilfe übernommene Gemeinwesenorientierung der Beratungsarbeit, die ihre Interventionen mit dem Ziel einer gleichberechtigten Partizipation der Beratungskunden und –kundinnen daran ausrichtet(e), Ressourcen verfügbar zu machen bzw. vorhandene Ressourcen von Menschen in ihren Lebenswelten zu fördern. Ein Abbild dieser Ausrichtung findet sich in Jahresberichten etc. der Zentren Selbstbestimmt Leben oder auch des fib e.V. wieder. Theoretische Abhandlungen abgesehen von der eher schmalen Peer Counseling-Literatur existieren nicht. Außerhalb der Selbstbestimmt Leben - Bewegung finden sich viele dieser zentralen Anliegen am ehesten in den Leitkonzepten der gemeindepsychologischen Beratung mit seinem ausgeprägten Empowerment-Ansatz wieder (Lenz, 2000, 2004; s. a. Nestmann, 2002; Röhrle, 2004; vgl. Teuber, Stiemert-Strecker & Seckinger, 2000).

    Das Prinzip einer stringenten Begleitungsverantwortung wurde im BbS bewusst von Beginn an gegen das noch heute im Behindertenbetreuungswesen verbreitete Weiterverweisen von Anfragenden gesetzt. Beeinträchtigte Menschen, die für ihren Lebensweg Angebote und Unterstützungsleistungen benötigen, die im klassischen Angebot der Behindertenhilfe nicht zum Standard gehören oder noch gar nicht „erfunden“ wurden, finden i.d.R. innerhalb dieses Systems auch keine (Beratungs)Stelle, die ihr Beratungsanliegen als ungedeckten Bedarf bzw. als Angebotslücke versteht und aktiv aufgreift. Begleitungsverantwortung in der Beratung bedeutet konkret, sich als Berater oder Beraterin sachkundig zu machen bis zum nächsten Beratungstermin oder ggf. andere Fachleute hinzuzuziehen. Es kann heißen, gemeinsam mit dem Beratungskunden bzw. der Beratungskundin Strategien für eine pragmatische Lösung zu überlegen oder ein kompetenteres Beratungsangebot zu erschließen. Es bedeutet auf jeden Fall, die Ratsuchenden bis zur Lösung des Problems zu begleiten oder gemeinsam zu konstatieren, das sich die Situation aktuell nicht in allen Bereichen befriedigend verändern lässt. Durch diese Vorgehensweise wird im Beratungsgeschehen deutlich, dass die unbefriedigende Situation nicht Ergebnis eines Versagens der Anfragenden war, die „richtige“ Stelle nicht gefunden zu haben. Auch die geteilte Verantwortlichkeit für die (An)Passung im System Hochschule im Sinne des sozialen Modells von Behinderung bleibt dabei offensichtlich. Lediglich die Kompensation der Beeinträchtigungen verbleibt in der Zuständigkeit der behinderten Studierenden, der Ausgleich von Barrieren und aussondernden Bedingungen liegt in der Verantwortung der Hochschule. Unbefriedigende Situationen müssen auf dieser Interpretationsfolie erklärt und verantwortet werden. Gleichzeitig verbleiben die offenen Beratungsanliegen in der Beratungsstelle als Anlass, auch weiterhin nach Strategien und Lösungsansätzen für diese Situationen zu suchen. Bedeutsam ist es ebenfalls, auch pragmatisch erarbeitete individuelle Strategien für strukturell bedingte Probleme als offene Beratungsanliegen zu führen. Viele Modifikationen der Hochschulstruktur und einige Dienstleistungsangebote an der Technischen Universität Dortmund wurden aus solchen Beratungssituationen heraus entwickelt.

    Ein derartiger Beratungsstil erfordert die Bereitschaft zur Kooperation mit Personen zahlreicher Institutionen. Das heißt, sowohl deren Fachkompetenz anzuerkennen als auch das eigene Wissen in seiner Begrenztheit in die Situation einzubringen und dabei darauf zu achten, dass das Anliegen des Beratungskunden bzw. der –kundin zentral bleibt, so dass er bzw. sie die Möglichkeit hat, in diesem Kooperationsgeschehen den eigenen Weg zu verfolgen. Neben der notwendigen Bereitschaft zur Kooperation erwächst für Beratungskräfte aus einer Begleitungsverantwortung in der Beratung behinderter und chronisch kranker Studierender auch zeitlicher Aufwand für die Vernetzung sowohl mit Diensten und Einrichtungen der Behindertenhilfe und der medizinischen Rehabilitation als auch mit hochschulnahen Institutionen (vgl. Von Kardorff, 1998). Auch wenn in den letzten Jahren Kooperation und Vernetzung unterschiedlicher Berufsgruppen und Einrichtungen zu den notwendigen Bestandteilen psychosozialer Beratung zählen (vgl. Arbeitsgemeinschaft Beratungswesen, 2004, 1276), sehen bisher weder Arbeitszeitkontingente noch Konzeptionen diese Aufgaben planmäßig vor.

    Deutlich geworden ist, dass sich Beratende wie ihre Beratungskunden und kundinnen an den Schnittstellen verschiedener Systeme bewegen. Die Doppelverortung der Beratung (vgl. Engel, Nestmann & Sickendiek, 2004, 35) erfordert neben Beratungs- und Interaktionswissen als feldunspezifische Kompetenzbasis das handlungsfeldspezifische Wissen, das für die Arbeit im BbS aus verschiedenen Systemen generiert werden muss (zum Beispiel bezogen auf Finanzierungsregelungen und Nachteilsausgleiche), um behinderte und chronisch kranke Studierende fachlich kompetent begleiten zu können. Diese Unterstützung ist zwingend erforderlich. Auch wenn behinderte Studierwillige zu den potentiellen Modernisierungs-Gewinnern der Biographiebastel-Generation gehören, denen die von Beck (1986) beschriebenen gesellschaftlichen Veränderungen und die Anerkennung von „Selbstbestimmung als späte Befreiung“ (vgl. Waldschmidt, 2003a) zunehmend erlauben, ein Studium aufzunehmen, trugen und tragen sie in hohem Maße gleichzeitig die Risiken des Scheiterns. Denn dieses Bildungssegment war für sie im Behindertenhilfesystem nicht vorgesehen und die Bildungseinrichtung Hochschule hatte sich auf sie ebenfalls nicht eingestellt (vgl. Solarová, 1999, 14, 20). 1993 spricht Helmut Lang, ein langjähriger Studienberater aus Münster, davon, dass deutsche Hochschulen behinderte Studierende „bisher nur dulden“ (Lang, 1993, 168). Würden Hochschulen sie „wirklich willkommen heißen, so sehe ich – neben der weiteren Verbesserung der Rahmenbedingungen – als entscheidenden Schritt, die Bereitstellung von hauptamtlich versehenen Beratungsangeboten für behinderte Studierende“ (ebd., 168). Diese Aussage stützt die These, dass dieser Lebensweg für behinderte Studierwillige nur dann möglich wurde (und wird), wenn sie ihn sich selbst „basteln“. Hierfür bietet die Beratung den notwendigen Rückhalt: Sie ist Garant für die Rechtmäßigkeit und das Legitime des Ansinnens, mit Behinderung zu studieren, steht für eine Machbarkeit des Vorhabens und bietet Unterstützung und Begleitung. Sie kann die Studierenden in ihrem „Expertentum in eigener Sache“ unterstützen, ihnen helfen, Experte und Expertin für sich und ein Leben und Studium mit Beeinträchtigung und Barrieren zu sein bzw. auch zunehmend zu werden. Beck benennt die Notwendigkeit, „sich selbst als Handlungszentrum, als Planungsbüro in Bezug auf seinen eigenen Lebenslauf, seine Fähigkeiten, Orientierungen und Partnerschaften zu begreifen“ (ebd., 1986, 59). Adam spricht von einer „neuen, schwierigen Balancesituation“ (1993, 146), in der es wichtig ist, dass die Studierenden nicht allein gelassen werden. Dies erfordert somit auch die (kritisch-)parteiische Unterstützung im Umgang mit machtvollen Stellen, wie z.B. Kostenträgern und gelegentlich auch Fachbereichen und Lehrstühlen. Die Beratung im BbS koppelte von Beginn an die individuelle Unterstützung kreativer Wege zum und im Studium mit der hochschulpolitischen Forderung nach konsequenter Gleichstellung behinderter Studierender. Der Grundsatz der Parteilichkeit in der Beratung zielte stets auf die anzustrebende Chancengleichheit der Studienbedingungen verbunden mit dem Recht auf angemessene individuelle Nachteilsausgleiche.

    Kontakte zu Peers – Peer Involvement

    An der TU Dortmund ist seit mehr als 30 Jahren die studentische Selbsthilfe aktiv, eine Interessengemeinschaft behinderter, chronisch kranker und nichtbehinderter Studierender (IbS) setzt sich für gleichberechtigte Studienbedingungen und den Abbau ausgrenzender, benachteiligender und diskriminierender Strukturen an der Hochschule ein. Diese Gruppe arbeitet studienbedingt mit wechselnden Mitgliedern, nicht beeinträchtigte Studierende beteiligen sich eher selten, die individuelle Mitarbeitsdauer liegt durchschnittlich bei mehreren Semestern, einige Studierende bleiben auch nach dem Studienabschluss aktiv. Neben nicht initiierten Peer Support-Prozessen im Rahmen der fast wöchentlichen Treffen bieten einzelne IbS-Mitglieder Beratung behinderter Studierender im Rahmen einer wöchentlichen Sprechstunde ergänzend oder, wenn gewünscht, auch alternativ zum Beratungsdienst behinderter und chronisch kranker Studierender an.

    Nicht alle behinderten oder chronischen kranken Studierenden, die Kontakt zum Beratungsdienst behinderter und chronisch kranker Studierender aufnehmen, sind an einer Mitarbeit in der Interessengemeinschaft mit ihrem öffentlichen Auftreten und ihrem breiten Spektrum interessiert, nicht für alle scheint eine Mitgliedschaft sinnvoll. Es gibt Phasen, in denen Studierende es als Zeichen von Schwäche bzw. des Eingestehens von Schwäche erleben, auf eine Selbsthilfegruppe angewiesen zu sein. Für andere Studierende ist das Aufsuchen der Beratungsstelle ihr erstes Coming-Out, geschützt von der Schweigepflicht in der Beratung. Einige Studierende sind aufgrund der Beeinträchtigung oder der Anforderungen im Studium oder auf Grund von beidem so stark belastet, dass ihnen jede zusätzliche Aktivität als Überforderung erscheint. Wenn es in der Beratung sinnvoll erscheint oder wenn es explizit gewünscht wird, werden für diese Personen Kontakte zu anderen behinderten oder chronisch kranken Studierenden mit der gleichen Beeinträchtigung oder aus dem gleichen Studienfach hergestellt. Regelmäßig geschieht dies für studieninteressierte behinderte Schüler und Schülerinnen. Auch das jährliche Schnupperstudium für behinderte Studieninteressierte plant gezielt Peer Support–Elemente in das dreitägige Programm ein. Assistenz-Tutoriate, Gruppenangebote und Nutzer/innentreffen bieten ebenfalls Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme mit Peers. Die Bereitschaft in der Interessengemeinschaft und von den Nutzern und Nutzerinnen von Angeboten und Dienstleistungen wie z.B. des Arbeitsraums und Hilfsmittelpools für behinderte Studierende (AfB) genauso wie bei den Beratungskunden und kundinnen selbst ist sehr hoch, sich anderen Studierenden als „Peer“ zur Verfügung zu stellen. Da es sich bei diesen vermittelten Kontakten eher um „Peer Involvement“ (vgl. Bauch, 1997; vgl. Kleiber, 1999) als um „Peer Counseling“ im Rahmen der studentischen Selbsthilfe handelt und die beratenden Studierenden über keinerlei formaler Qualifikation oder auch nur formalisierter Weiterbildung von ISL verfügen, bleibt es in der Verantwortung der Beraterin, welche Peers sie konkret anspricht und inwieweit sie den Prozess gegebenenfalls begleitet. Dieser gezielte pädagogisch indizierte und initiierte Einbezug von Peers, der die Beratungsarbeit von Beginn an kennzeichnet, gilt zwischenzeitlich im Rahmen gesundheitsfördernder Programme als eine aus Amerika kommende Methode zur Stärkung insbesondere von Netzwerkressourcen (Sloane & Zimmer, 1993). Die Politische Behindertenselbsthilfe spricht von der „Stütze zur Emanzipation“ (Miles-Paul, 1997, 52), die das Zusammenkommen mit anderen Betroffenen darstellen kann. Dieser Emanzipationsprozess, von MilesPaul verstanden als „Herauswachsen aus der Verleugnung und Verdrängung der Behinderung in ein neues Bild oder einen neuen Stolz vom Behindert-Sein“, bietet eine „gute Basis für ein besseres Selbstbewusstsein, erfolgreiches Studium und verbesserte Chancen auf dem Arbeitsmarkt ...“ (ebd., 53).

    Literatur- und Quellenverzeichnis

    ABeR (Autonomes Behindertenreferat) des Asta der Uni Mainz & ISL Deutschland (Hrsg.) (1993): Peer-Counseling-Training-Programm. Bad Godesberg: o.V.

    ABeR (Autonomes Behindertenreferat) des Asta der Uni Mainz & ISL Deutschland (Hrsg.) (1994): Peer-Counseling-Training-Programm (Erweiterte Neu-Auflage). Bad Godesberg: o.V.

    Adam, Clemens (1993): Überlegungen zur Verbesserung der Studienbedingungen für Menschen mit Behinderungen in den neuen Bundesländern. In: Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft (Hrsg.): Studieren mit Behinderungen. Dokumentation der Fachtagung anlässlich des zehnjährigen Bestehens der Beratungsstelle für behinderte Studienbewerber und Studenten des DSW. Bonn/Bad Honnef: K.H. Bock Verlag, S. 143-149.

    Arbeitsgemeinschaft Beratungswesen (2004): Psychosoziales Beratungsverständnis (20036). In: Nestmann, Frank; Engel, Frank & Sickendiek, Ursel (Hrsg.): Das Handbuch der Beratung. Ansätze, Methoden und Felder, Bd. 2. Tübingen: dgvt-Verlag, S. 1275-1280.

    Bamberger, Günter G. (2001): Lösungsorientierte Beratung. Psychologie Verlags Union: Weinheim.

    Bamberger, Günter G. (2004): Beratung unter lösungsorientierter Perspektive. In: Nestmann, Frank; Engel, Frank & Sickendiek, Ursel. (Hrsg.): Das Handbuch der Beratung. Ansätze, Methoden und Felder, Bd. 2. Tübingen: dgvt-Verlag, S. 737-748.

    Bamberger, Günter G. (2005): Lösungsorientierte Beratung. Praxishandbuch. Weinheim: PVU.

    Bauch, Jost (1997): Peer-Education und Peer-Involvement. In: Prävention, (2), S. 35-37.

    Beck, Ulrich (1986): Risikogesellschaft. Auf dem Weg in eine andere Moderne. Frankfurt am Main: Suhrkamp Verlag.

    Bender, Carsten (2009): Qualifizierung ehrenamtlicher BeraterInnen als Ausgangspunkt zur Verbesserung der Lebenssituation älterer sehgeschädigter Menschen. In: XXXIV. Kongress des Verbandes der Blinden- und Sehbehindertenpädagoginnen und -pädagogen e.V.: Teilhabe gestalten. Hannover. o.S.

    Bender, Carsten, Drolshagen, Birgit & Walthes, Renate (2010): Ältere sehgeschädigte Menschen kompetent beraten. Evaluation eines Curriculums zur Qualifizierung ehrenamtlicher Berater und Beraterinnen im Projekt „Wir sehen weiter“. Dortmund: Verlag Praxiswissen.

    Berufsverband Peercounseling e.V., [http://www.zsl-mz.de/PC/verein.htm] zuletzt geöffnet 27.03.2011

    Cowie, Helen & Wallace, Patti (2000): Peer support in action from bystanding to standing by. Sage: London.

    Deutscher Bundestag (2008): Gesetz zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie zu dem Fakultativprotokoll vom 13. Dezember 2006 zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil II Nr. 35, ausgegeben zu Bonn am 31. Dezember 2008, [http://www.un.org/Depts/german/uebereinkommen/ar61106-dbgbl.pdf] zuletzt geöffnet 27.03.2011

    Drolshagen, Birgit & Rothenberg, Birgit (Hrsg.) (2008): total normal! Behinderte Mädchen und Jungen erobern ihre Stadt. Evaluation der Praxisphase, Wulff: Dortmund.

    Engel, Frank; Nestmann, Frank & Sickendiek, Ursel (2004): „Beratung“ – Ein Selbstverständnis in Bewegung. In: Nestmann, Frank; Engel, Frank & Sickendiek, Ursel (Hrsg.): Das Handbuch der Beratung. Bd. 1. Disziplinen und Zugänge. Tübingen: dgvt-Verlag, S. 33-43.

    Frauenberatungsstelle Düsseldorf e.V. (2000): Leitfaden oder Leidfaden? Empfehlungen zur Barrierefreiheit. Die frauenberatungsstelle düsseldorf e.V. öffnet sich für Frauen mit Behinderung. Düsseldorf: Eigenverlag.

    ISL (2010): Vielfalt in der Beratung. Curriculum zu einer Peer Counseling-Fortbildung für MigrantInnen mit Behinderung oder chronischer Krankheit [http://www.isl-ev.de/de/e-bibliothek/Alltagssprache/Dokumente/Vielfalt-in-der-Beratung-(Curriculum)/] zuletzt geöffnet 27.03.2011

    Kardorff, Ernst von (1998): Kooperation, Koordination und Vernetzung. Anmerkungen zur Schnittstellenproblematik in der psychosozialen Versorgung. In: Röhrle, Bernd; Sommer, Gert & Nestmann, Frank. (Hrsg.): Netzwerkinterventionen. Tübingen: dgvt-Verlag, S. 203-222.

    Kleiber, Dieter (1999): Empowerment und Partizipation. Chancen von Peer-Education in der Präventionsarbeit. Thema Jugend (4), S. 2-6.

    Lang, Helmut (1993): Zur Entwicklung der Studienberatung für behinderte Studierende, In: Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft (Hrsg.): Studieren mit Behinderungen. Dokumentation der Fachtagung anlässlich des zehnjährigen Bestehens der Beratungsstelle für behinderte Studienbewerber und Studenten des DSW (S. 165-169). Bonn/Bad Honnef: K.H. Bock Verlag, S. 165-169.

    Laurie, Gini (1982): Independent Living In: VIF (Hrsg.), Behindernde Hilfe oder Selbstbestimmung der Behinderten. München: VIF e.V.. S. 120-131.

    Lenz, Albert (2000): Förderung sozialer Ressourcen – eine gemeindepsychologische Perspektive. Gruppendynamik, (31), S. 277-302.

    Lenz, Albert (2004): Beratung in sozialen Kontexten – Community Counseling. In: Nestmann, Frank; Engel, Frank & Sickendiek, Ursel (Hrsg.): Das Handbuch der Beratung. Bd. 1. Disziplinen und Zugänge. Tübingen: dgvt-Verlag, S. 435-448.

    Loeken, Hiltrud (2005): Assistenz statt Pädagogik? Professionelle Entwicklungen in der außerschulischen Sonderpädagogik. In: Horster, Detlef; Hoyningen-Süess, Ursula & Hessen, Christian (Hrsg.): Sonderpädagogische Professionalität. Wiesbaden. S. 119- 132.

    Nestmann, Frank (2004): Ressourcenorientierte Beratung. In: Nestmann, Frank; Engel, Frank & Sickendiek, Ursel (Hrsg.): Das Handbuch der Beratung. Bd. 2. Ansätze, Methoden und Felder. Tübingen: dgvt-Verlag, S. 725-734.

    Nestmann, Frank & Siekendiek, Ursel (2002): Macht und Beratung – Fragen an eine Empowermentorientierung. In: Nestmann, Frank & Engel, Frank (Hrsg.): Die Zukunft der Beratung. Tübingen: dgvt-Verlag, S. 165-186.

    Netzwerk Artikel 3 e.V. (2009): Schattenübersetzung des NETZWERK ARTIKEL 3 e.V., Korrigierte Fassung der zwischen Deutschland, Liechtenstein, Österreich und der Schweiz abgestimmten Übersetzung des Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen [http://www.netzwerk-artikel-3.de/dokum/schattenuebersetzung-endgs.pdf] zuletzt geöffnet 27.03.2011

    Miles-Paul, Ottmar (1992): Wir sind nicht mehr aufzuhalten. München: AG SPAK.

    Nestmann, Frank (2002): Beratung als Ressourcenförderung: Präventive Studentenberatung im Dresdner Netzwerk Studienbegleitender Hilfen (DNS). Weinheim: Juventa-Verlag.

    Opp, Günther & Teichmann, Jana (Hrsg.) (2008): Positive Peerkultur. Best Practices in Deutschland. Klinkhardt Verlag: Bad Heilbronn

    Opp, Günther & Unger, Nicola (2006): Kinder stärken Kinder. Positive Peer Culture in der Praxis. Amerikanische Ideen in Deutschland VII, Körber Edition: Frankfurt/M

    Ratzka, Adolf (1988): Aufstand der Betreuten. In: Mayer, Anneliese & Rütter, Jutta (Hrsg.): Abschied vom Heim. Erfahrungsberichte aus Ambulanten Diensten und Zentren für Selbstbestimmtes Leben. München: AG SPAK, S. 183-201.

    Rock, Kerstin (2001): Sonderpädagogische Professionalität unter der Leitidee der Selbstbestimmung. Bad Heilbrunn: Julius Klinkhardt.

    Röhrle, Bernd (2004): Gemeindepsychologische Beratung. In: Nestmann, Frank; Engel, Frank & Sickendiek, Ursel. (Hrsg.): Das Handbuch der Beratung. Bd. 2. Ansätze, Methoden und Felder. Tübingen: dgvt-Verlag, S. 711-723.

    Rösch, Matthias, (1994): RÖSCH, Matthias (1994): Einleitung. In: Autonomes Behindertenreferat AStA Uni Mainz & ISL (Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V.): Peer-Counseling-Training-Programm (peer-counseling-training-manual) des Independent Living Resource Center SanFrancisco/USA. Mainz: Selbstverlag, S. 7-8.

    Rothenberg, Birgit (2011): Das Selbstbestimmt Leben-Prinzip und seine Bedeutung für das Hochschulstudium. Bad Heilbrunn: Julius Klinkhardt.

    Sander, Klaus (2004): Personenzentrierte Beratung. In: Nestmann, Frank; Engel, Frank & Sickendiek, Ursel (Hrsg.): Das Handbuch der Beratung. Bd. 1. Disziplinen und Zugänge. Tübingen: dgvt-Verlag, S. 331-344.

    Sandfort, Lothar (1996): Ratschlagen will gelernt sein. Kassel: Bifos-Schriften.

    Sandfort, Lothar (2000): Peer-Counseling – Ein neuer Beruf bildet sich aus. In: Färber, Hans-Peter; Lipps, Wolfgang & Seyfarth, Thomas (Hrsg.): Wege zum selbstbestimmten Leben trotz Behinderung. Tübingen: Attempto-Verlag, S. 23-30.

    Schönwiese, Volker (1997): Behindert Sein – Behindert Werden. Zur individuellen und politischen Organisation des Alltags. In: Schönwiese, Volker: Behinderung und Pädagogik – eine Einführung aus der Sicht behinderter Menschen. Hagen: Fernuniversität, S. 56-126.

    Sloane, Beverlie C. & Zimmer, Christine G. (1993): The power of peer health education. Journal of American College Health, (41), S. 241-245.

    Solarová, Svetluse (1999): Begrüßung und Eröffnungsreferat der Initiatorin des Beratungsdienstes behinderter Studierender an der Universität Dortmund. In: Drolshagen, Birgit; Rothenberg, Birgit & Interessengemeinschaft behinderter und nichtbehinderter Studierender (IbS) (Hrsg.): Behinderung und Studium. Rückblick, Stand und Perspektiven. Bochum: projekt verlag, S. 13-20.

    Straumann, Ursula E. (2001): Professionelle Beratung, Bausteine zur Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung. Heidelberg: Asanger.

    Straumann, Ursula E. (2004): Klientenzentrierte Beratung. In: Nestmann, Frank; Engel, Frank & Sickendiek, Ursel (Hrsg.): Das Handbuch der Beratung. Bd. 2. Ansätze, Methoden und Felder. Tübingen: dgvt-Verlag, S. 641-654.

    Theunissen, Georg (2009): Empowerment und Inklusion behinderter Menschen, Lambertus Verlag

    Steiner, Gusti (1974): behindert-sein ist schön. entwurf eines neuen selbstbewußtseins. In: Klee, Ernst: Behindertsein ist schön. Unterlagen zur Arbeit mit Behinderten. Düsseldorf: Patmos Verlag, S. 122-133.

    Steiner, Gusti (1999): Selbsthilfe als politische Interessenvertretung. Zum Konzept der politischen Selbsthilfe. In: Günther, Peter & Rohrmann, Eckhard (Hrsg.): Soziale Selbsthilfe. Alternative, Ergänzung oder Methode sozialer Arbeit?. Heidelberg: Winter-Verlag, Edition S., S. 127-144.

    Teuber, Kirsten; Stiemert-Strecker, Sigrid & Seckinger, Mike (Hrsg.) (2000): Qualität durch Partizipation und Empowerment. Einmischungen in die Qualitätsdebatte. Fortschritte der Gemeindepsychologie. Tübingen: dgvt-Verlag.

    Unger, Nicola (2003): Gemeinsam statt einsam. Peergruppenarbeit in der schulischen Erziehungshilfe. In: Zeitschrift für Heilpädagogik, 54 (2003) 12, S. 505-510.

    Vieweg, Barbara (2003): Selbstbestimmt Leben und gesellschaftliche teilhabe, in : impulse Nr. 25, S. 5-10.

    Waldschmidt, Anne (2003a): Selbstbestimmung als behindertenpolitisches Paradigma – Perspektiven der Disability Studies. In: Bundeszentrale für politische Bildung (Hrsg.): Aus Politik und Zeitgeschehen, (8) Heft B, S. 13-20.

    Wienstroer, Gabriele Naxina (1999): "Peer Counseling das neue Arbeitsprinzip emanzipatorischer Behindertenarbeit". In: Günther, Peter/Rohrmann, Eckhard (Hg.): Soziale Selbsthilfe. Heidelberg: Winter (= "Edition S"), S. 165-180.

    Quelle

    Birgit Rothenberg: Peer Counselling. In: Lenz, Albert (Hrsg.) (2011): Empowerment: Handbuch für die ressourcenorientierte Praxis (Fortschritte der Gemeindepsychologie und Gesundheitsförderung (FGG)). Tübingen. dgvt-Verlag

    bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet

    Stand: 23.11.2017

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