Überwachen und Strafen in Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen

Eine kritische Betrachtung von Institutionen für Menschen mit Behinderungen vor dem Hintergrund des Heimaufenthaltsgesetzes

Autor:in - Kathrin Reichle
Themenbereiche: Recht, Lebensraum
Schlagwörter: Gesetz, Wohnen, Institution, Heim
Textsorte: Diplomarbeit
Releaseinfo: Diplomarbeit zur Erlangung des akademischen Grades einer Magistra der Philosphie an der Fakultät für Bildungswissenschaften der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck, eingereicht bei Ao. Univ.-Prof. Dr. Volker Schönwiese, Institut für Erziehungswissenschaften, Universität Innsbruck
Copyright: © Kathrin Reichle 2011

Inhaltsverzeichnis

Vorwort

Eine Lehrveranstaltung von Frau Mag. Flieger, in der sie auf die Problematik der Freiheitsbeschränkungen in Wohneinrichtungen hinwies, war für mich der Anlass, mich im Rahmen meiner Diplomarbeit mit diesem Thema auseinander zu setzen. Besonders interessant schien mir diese Thematik, da ich selbst in einer Wohneinrichtung für Menschen mit Behinderungen arbeite und mich als kritische Mitarbeiterin immer wieder an vorherrschenden üblichen Praktiken stoße. Ebenso kenne ich die täglichen Probleme und Schwierigkeiten in solchen Institutionen für deren Lösung kaum Unterstützung von außerhalb kommt.

Ein Treffen mit der Bewohnervertretung, bei dem ich eine recht kritische Haltung gegenüber Wohneinrichtungen wahrzunehmen glaubte, war schließlich hilfreich bei der konkreten Themenwahl. So war es mir im Rahmen dieser Arbeit wichtig, einerseits auf die Einrichtungen Bezug zu nehmen, diese kritisch zu beleuchten und anhand von Theorien zu untermauern, und andererseits auf den Kontakt zwischen Bewohnervertretung und den Einrichtungen der Behindertenhilfe einzugehen, der ja erst durch das Gesetz 2005 entstanden ist.

In diesem Zusammenhang möchte ich mich bei Frau Mag. Flieger für die Unterstützung bei meiner Diplomarbeit durch zahlreiche Literaturtipps, kritische Fragen, Hinweise und Kommentare zu meinen Ausführungen und ihre Geduld mit mir bedanken.

Bei Frau Dr. Elisabeth Villotti und Frau Mag. Jasmin Sailer von der Bewohnervertretung Tirol möchte ich mich dafür bedanken, dass sie mir ermöglicht haben, ins "Feld einzutauchen" und dafür, dass sie mir zahlreiche Fragen beantwortet haben und mich mit Informationen versorgt haben, die mir für meine Diplomarbeit sehr hilfreich waren.

Außerdem danke ich den LeiterInnen der besuchten Einrichtungen für die Zustimmung meines Beiseins bei den Besuchen der Bewohnervertretung im Rahmen meiner Forschungsarbeit. Besonderer Dank gilt meiner Familie für ihre Unterstützung während meines Studiums und meiner Diplomarbeit.

Einleitung

Durch das Heimaufenthaltsgesetz, das am 1. Juli 2005 in Österreich in Kraft getreten ist und die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen regelt, kam es erstmals zum Kontakt zwischen dem Personal in Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Bewohnervertretung. Einerseits schützt das Heimaufenthaltsgesetz die Rechte der BewohnerInnen in Einrichtungen, andererseits wird dadurch ein gesetzlicher Rahmen für die Arbeit des Personals geschaffen, die sich vorher oftmals in einer gesetzlichen Grauzone abspielte. Die Bewohnervertretung als neu geschaffenes Instrument hat eine doppelte Funktion vom Staat erhalten, nämlich einerseits in Bezug auf Alternativen und Möglichkeiten zu Freiheitsbeschränkungen zu beraten und andererseits zu kontrollieren, ob das Gesetz auch eingehalten wird.

Ziel dieser Arbeit soll es nun sein, den Kontakt zwischen Bewohnervertretung und Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe, zwei Institutionen, die beide mit schwierigen Rahmenbedingungen und verantwortungsvollen Aufgaben konfrontiert sind, einer Analyse zu unterziehen. Außerdem soll die gängige Praxis in Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen, über die das Heimaufenthaltsgesetz gewissermaßen rückschließen lässt, näherer Betrachtung unterzogen werden. Den theoretischen Hintergrund dazu bildet Foucault mit seinem Werk "Überwachen und Strafen".

Das Heimaufenthaltsgesetz wird im ersten Kapitel dieser Arbeit beschrieben. Diese Beschreibung ist insofern bedeutsam, um die Ausgangslage aufzuzeigen und einen kleinen Einblick in die Vorgehensweisen in Einrichtungen zu bekommen.

Im zweiten Kapitel wird Foucaults Machtbegriff thematisiert. Es wird eine Einführung in sein Werk Überwachen und Strafen und schließlich ein Beispiel aus der sozialen Arbeit in der Foucaults Theorien deutlich herauszulesen sind folgen.

Die Kapitel drei und vier gehen auf die Situation in Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe vor und nach Inkrafttreten des Heimaufenthaltsgesetzes ein. Dabei wird speziell auf die Rahmenbedingungen, die BewohnerInnen, aber auch auf das Personal, die Bewohnervertretung und deren Zusammenarbeit Bezug genommen.

Die Darstellung der Forschungsmethode, nämlich der "Teilnehmenden Beobachtung" folgt im fünften Kapitel. Zusätzlich wird ein Einblick in die Systemische Denkfigur gegeben, die sich sehr gut für die Analyse von sozialen Systemen eignet.

Die Ausarbeitung der Forschungsinhalte folgt schließlich im sechsten Kapitel, die im siebten Kapitel in einem Resümee mit persönlichen Gedanken abgerundet werden.

Meine Herangehensweise zu den Themen der hier vorliegenden Arbeit, habe ich versucht an Foucaults Kritikverständis anzulehnen, das sich wie folgt versteht:

"Kritik heißt nicht, dass man lediglich sagt, die Dinge seien nicht gut so, wie sie sind. Kritik heißt herausfinden, auf welchen Erkenntnissen, Gewohnheiten und erworbenen aber nicht reflektierten Denkweisen die akzeptierte Praxis beruht." (Foucault in Defert/Ewald 2005, 221)

Foucault weist mit dieser Aussage daraufhin, nicht alles hinzunehmen, sondern es zu hinterfragen und zu reflektieren. Im Rahmen dieser Arbeit ist es mir ein Anliegen, das Kritikverständnis Foucaults aufzunehmen und es auf bestehende Systeme, wie Institutionen und deren Machtstrukturen, anzuwenden. Dabei geht es nicht darum, bestimmte Institutionen in ein schiefes Licht zu rücken und sie zu verurteilen, vielmehr möchte ich herausfinden wie und auf welcher Grundlage in Institutionen agiert wird, wie mit den dort lebenden Personen umgegangen wird und wie neue Gesetzeslagen in bestehende Strukturen eingepasst werden.

1 Das Heimaufenthaltsgesetz

Mit dem Ziel, die Lebensqualität in Österreichs Heimen zu steigern und zu verbessern wurden das Heimvertragsgesetz (HVerG 2004) und das Heimaufenthaltsgesetz (HeimAufG 2005 und Novelle 2006/2010) geschaffen. Das neue Gesetz dient der Orientierung und Kontrolle und trägt zur Sensibilisierung für freiheitsbeschränkende Maßnahmen bei. Für die Umsetzung ist die Bewohnervertretung zuständig. Österreichweit sind es insgesamt 1852 Einrichtungen mit 130828 Plätzen, die unter das Heimaufenthaltsgesetz fallen. Die Hälfte der Einrichtungen sind Alten- und Pflegeheime, die andere Hälfte sind Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, für kranke Menschen u.Ä. Durch eine wirksame und kompetente Vertretung durch die Bewohnervertretung sollen die Rechte der BewohnerInnen gesichert sein. (vgl. Schlaffer 2009, 5)

1.1 Grundlegendes

Das Heimaufenthaltsgesetz trat mit 1. Juni 2005 in Kraft (Novelle: 2006/2010) und regelt seitdem sog. freiheitsbeschränkende Maßnahmen in Heimen, Betreuungseinrichtungen und Krankenhäusern. Diese Maßnahmen waren vorher gesetzlich nicht geregelt und spielten sich in einer juristischen Grauzone ab, was die Situation für alle Beteiligten, BewohnerInnen und das Betreuungspersonal untragbar machte. Durch das Gesetz werden nun Beschränkungen der persönlichen Freiheit im Detail geregelt, wie Voraussetzungen, Grund, Art, Beginn und Dauer der freiheitsbeschränkenden Maßnahme. Außerdem werden durch das Gesetz auch jene Personen unterstützt, die für die Pflege bzw. die Betreuung verantwortlich sind. Freiheitsbeschränkungen müssen bei der Bewohnervertretung gemeldet werden. Die Bewohnervertretung ist dafür zuständig, die Angemessenheit der Freiheitsbeschränkung im Einzelfall zu überprüfen.

1.2 Ziele

"Die persönliche Freiheit von Menschen, die aufgrund des Alters, einer Behinderung oder einer Krankheit der Pflege oder Betreuung bedürfen, ist besonders zu schützen. Ihre Menschenwürde ist unter allen Umständen zu achten und zu wahren. Die mit der Pflege oder Betreuung betrauten Menschen sind zu diesem Zweck besonders zu unterstützen." (§1 HeimAufG. BGBl I, 11/2004)

Neben der Verbesserung der pflegerischen Situation und der Schaffung klarer Verhältnisse geht es vor allem darum, die Person, die auf Pflege und/oder Betreuung angewiesen ist, auch rechtlich in den Mittelpunkt zu stellen. Zugleich wird durch das Gesetz auch eine rechtliche Absicherung des Pflege- und Betreuungspersonals gewährleistet. Das durch das Heimaufenthaltsgesetz geförderte Bewusstsein und die Sensibilität für freiheitsbeschränkende Maßnahmen sollten Anlass geben, Alternativen zu freiheitsbeschränkenden Maßnahmen zu finden.

1.3 Definition von Freiheitsbeschränkung

Laut §3 des Heimaufenthaltsgesetzes liegt eine Freiheitsbeschränkung dann vor, "wenn eine Ortsveränderung einer betreuten oder gepflegten Person gegen oder ohne ihren Willen mit physischen Mitteln, insbesondere durch mechanische, elektronische oder medikamentöse Maßnahmen, oder durch deren Androhung unterbunden wird." (§3 HeimAufG.)

Als Androhung einer Freiheitsbeschränkung gilt in diesem Fall auch, wenn der Bewohner bzw. die Bewohnerin den Eindruck hat, seinen Aufenthaltsort nicht verlassen zu können, da er oder sie daran gehindert oder zurück geholt wird.

Wesentliches Kriterium stellt in diesem Zusammenhang die Beschränkung der Bewegungsfreiheit auf einen räumlich begrenzten Bereich dar. Beispiele dafür sind das Angebundensein an ein Bett oder einen Rollstuhl, das Eingesperrtsein in einem Zimmer oder Stockwerk, oder die Hinderung am Verlassen der Institution.

Der zeitliche Aspekt für das Bestehen einer Freiheitsbeschränkung stellt kein Kriterium dar. Es gilt als irrelevant wie lange die Beschränkung andauert.

Auch die eigenen Fähigkeiten zur Mobilität der BewohnerInnnen sind kein Kriterium, um zu beurteilen, ob eine Freiheitsbeschränkung vorgenommen werden kann. (vgl. Schlaffer 2009, 8)

"Wenn die Bewohnerin/Patientin ungehindert von äußerem Zwang ihren Aufenthaltsort nach freiem Willen verlassen kann und nicht mit einem physischen Zugriff (etwa Zurückhalten durch MitarbeiterInnen oder Androhung dieser Maßnahme) rechnen muss, liegt keine Freiheitsbeschränkung vor." (ebd., 9)

Freiheitsbeschränkungen können mit ausdrücklicher Einwilligung von Bewohnern und Bewohnerinnen erfolgen. Dafür muss die Einsichts- und Urteilsfähigkeit der jeweiligen Bewohnerin bzw. des Bewohners gegeben sein. Die Einwilligung kann jederzeit von der Bewohnerin bzw. dem Bewohner widerrufen werden. (vgl. ebd., 9)

1.4 Geltungsbereich

Der Geltungsbereich des Heimaufenthaltsgesetzes ist klar begrenzt auf:

  • Alten- und Pflegeheime

  • Stationäre und nichtstationäre Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen

  • Einrichtungen, in denen mindestens drei psychisch kranke oder geistig behinderte Personen ständig gepflegt oder betreut werden können

  • Krankenanstalten, wenn dort Menschen mit psychischer Erkrankung oder geistiger Behinderung einer ständigen Pflege oder Betreuung bedürfen und deswegen beschränkt werden (mit Ausnahme psychiatrischer Abteilungen).

Außerdem muss immer dann, wenn Menschen aus Senioren-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen in einem Krankenhaus stationär aufgenommen werden geprüft werden, ob das Heimaufenthaltsgesetz anzuwenden ist. Falls eine Beschränkung erforderlich ist, muss diese dem Heimaufenthaltsgesetz entsprechend angeordnet, dokumentiert und gemeldet werden (vgl. Schlaffer 2009, 5)

1.5 Arten von Freiheitsbeschränkungen

Als Freiheitsbeschränkende Maßnahmen gelten laut Heimaufenthaltsgesetz (HeimAufG. BGBl I, 11/2004) wie folgt:

  • Hinderung am Verlassen des Bettes durch Befestigung von Bettgittern, Bettseitenteilen, Steckbrettern, Gurten, durch Verwendung eines Netzbettes oder durch Hindernisse vor dem Bett, wie Tische, Sessel oder Nachtkästchen.

  • Hinderung am Aussteigen aus dem Rollstuhl oder am Aufstehen von einer Sitzgelegenheit durch Fixieren am Rollstuhl oder Sessel mittels Gurten, Leintuch oder Fixierhose, durch Hindernisse vor dem Rollstuhl oder Sessel, die die Person aus eigener Kraft nicht entfernen kann oder durch Entfernen der Gehhilfe.

  • Hinderung am Verlassen eines Bereiches mittels Festhalten, versperrter Türen, Drehknöpfe und Trickschlösser, Türcodes, Überwachungs- und Alarmsysteme (wie Alarm beim Türöffnen, Chips an der Kleidung, Magnetstreifen im Schuh usw.), Labyrinths oder sog. "Auszeit-Räume"(Isolierraum).

  • Sedierung mit Medikamenten durch Verabreichen von sog. Sedativum zur Unterbindung des Bewegungsdrangs und der Mobilitätsfähigkeit. (vgl. Schlaffer 2009, 9)

1.6 Zulässigkeit der Freiheitsbeschränkungen

Für die Zulässigkeit von Freiheitsbeschränkungen gibt es laut §4 (HeimAufG.) Voraussetzungen, die gleichzeitig erfüllt sein müssen. Dazu gehören:

  • Psychische Krankheit oder geistige Behinderung der Bewohnerin bzw. des Bewohners und im Zusammenhang damit eine erhebliche Gefährdung des eigenen Lebens und der Gesundheit bzw. einer ernstlichen Gefährdung des Lebens und der Gesundheit anderer.

  • Unerlässlichkeit der Beschränkung zur Behebung dieser Gefahr und Angemessenheit der Beschränkung in Dauer und Intensität im Verhältnis zur Gefahr.

  • Fehlende Möglichkeiten, die Gefahr durch schonendere Betreuungs- und Pflegemaßnahmen abzuwenden. "Die angeordnete Freiheitsbeschränkung muss jedenfalls sowohl das gelindeste Mittel als auch die "ultima ratio" sein!" (Schlaffer 2009, 10)

1.7 Vorgehensweise

Freiheitsbeschränkungen dürfen nur von dazu befugten Personen angeordnet werden. Medikamentöse Freiheitsbeschränkungen oder andere Maßnahmen, die gesetzlich einem Arzt vorbehalten sind, dürfen lediglich durch diesen vorgenommen werden. Pflegerische Maßnahmen, die eine freiheitsbeschränkende Wirkung haben, können von einer für die Einrichtung zuständigen Person des gehobenen Dienstes der Gesundheits- und Krankenpflege veranlasst werden. Anordnungsbefugt sind außerdem die pädagogische Leitung bzw. deren Vertreter, nämlich, wenn es in Einrichtungen der Behindertenhilfe um Maßnahmen im Rahmen der Betreuung geht. (Vgl. §5 HeimAufG.)

Wird eine Freiheitsbeschränkung nicht angeordnet oder fehlt die Meldung darüber, so gilt sie als unzulässig und muss sofort aufgehoben werden.

Der Grund, die Art, der Beginn und die Dauer der Freiheitsbeschränkung müssen schriftlich dokumentiert sein. Für die Dokumentation und die Meldung wurden von Bewohnervertretervereinen Formulare entwickelt, die über das Internet (www.bewohnervertretung.at) abrufbar sind. (Schlaffer 2009, 7,20)

Mir erscheint die relativ ausführliche Beschreibung des Gesetzes im Rahmen meiner Arbeit insofern sinnvoll und bedeutend, da die Regelungen des Gesetzes mit all seinen zusätzlichen Ausführungen und Details gewissermaßen einen Einblick in die täglichen Routinen und Gewohnheiten in Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen und alten Menschen geben. Das Gesetz verdeutlicht durch die neuen Regelungen eindrücklich, wie Menschen in Institutionen bisher zum Teil behandelt wurden und unter welchen Bedingungen sie zu leben hatten, ohne sich dagegen wehren zu können. Umso wichtiger scheint das Heimaufenthaltsgesetz nun als ein erster Schritt zu sein, um ein menschenwürdiges und lebenswertes Leben zu wahren bzw. wieder zu erlangen. Denn es darf nicht vergessen werden, dass Freiheiten in anderen Lebensbereichen, die nicht unter das Heimaufenthaltsgesetz fallen, oftmals nach wie vor massiv begrenzt werden.

2 Foucaults Theorien als Grundlage

Foucault nimmt in meiner Arbeit einen sehr großen Stellenwert ein und fließt mit seinen Theorien von "Disziplinierung", "Überwachung", "Bestrafung", "Kontrolle" immer wieder in die Ausführungen meiner Gedanken ein. Ich betrachte sein Werk "Überwachen und Strafen" als Grundlage bzw. als Hintergrund für meine Fragestellungen und Annahmen. Warum ich gerade Foucault mit seinen Theorien so viel Platz in meiner Arbeit einräume, rückt Gehring (2007) im Folgenden sehr gut in den Fokus:

"Ohne Zweifel ist Foucault ein "kritischer Denker" - ein Kritiker der Psychiatrie und Biomedizin, der Soziologisierung, der Verpolizeilichung des Zusammenlebens, ein Kritiker auch der Kontrolle der Vielfalt individueller Lebensgeschichten im Zeichen der "Normalität". Freilich kritisieren Foucaults Texte nicht einfach, indem sie kritische Wertungen äußern würden - etwa im Stil einer "kritischen Theorie" unserer heutigen durchrationalisierten Welt. Foucault bewertet die Verhältnisse, die er schildert, nicht etwa als inhuman oder als unwürdig. Eher schon setzt er unsere traditionellen Vorstellungen von Humanisierung einer Art Umkehrung aus: Das vermeintlich Humane der modernen Zeit wird außer Wert gesetzt. Umgekehrt behauptet Foucault auch nicht, früher sei alles besser gewesen. Vielmehr erscheinen alle historischen Epochen auf ihre Weise grausam. Man weiß nicht mehr an welchen Fortschritt man glauben soll. Foucaults Bücher nehmen Partei für eine ungeschriebene Geschichte. Sie bewerten jedoch nicht - oder so gut wie nicht. Ihr Anspruch lautet: Sie "zeigen" lediglich "auf"." (Gehring 2007, 22f)

Foucault gelingt etwas sehr Schwieriges, jedoch wie ich finde auch sehr Wichtiges: Er beleuchtet Systeme aus Geschichte und Gegenwart kritisch - jedoch ohne sie als gut oder schlecht zu werten. Er "zeigt auf", wie schon Gehring oben beschreibt, er leitet seine Theorien aus beobachtbaren Ereignissen aus Geschichte und Gegenwart ab und setzt sie in Zusammenhang. Dadurch macht er die Entwicklung der Strafe und Disziplinierung verständlich und ermöglicht eine rationale Sicht auf eine mögliche Weiterentwicklung von Institutionen und deren Vorgehensweisen.

Gehring beschreibt gezielt den Zusammenhang und die Aktualität von Foucaults Werken (wie ich sie bereits angedeutet habe), die sich hauptsächlich auf geschichtliche Ereignisse beziehen mit der heutigen Zeit: "In der Tat hat Foucault vor allem Geschichtsbücher geschrieben. Eine der wichtigsten Erfahrungen, die diese vermitteln, ist gleichwohl, dass Geschichte gar nicht vergangen ist, dass sie gegenwartspolitisch unmittelbar brisant sein kann." (ebd., 23)

Foucault selbst beschreibt seine Werke folgendermaßen:

"Alle meine Bücher [...] sind, wenn Sie so wollen, kleine Werkzeugkisten. Wenn die Leute sie aufmachen wollen und diesen oder jenen Satz, diese oder jene Idee oder Analyse als Schraubenzieher verwenden, um die Machtsysteme kurzzuschließen, zu demontieren oder zu sprengen, einschließlich vielleicht derjenigen Machtsysteme, aus denen diese meine Bücher hervorgegangen sind - nun gut, umso besser." (Foucault 1976, 53)

Mir gefällt der Vergleich von Foucaults Werken mit einer Werkzeugkiste schon deshalb, weil er aufzeigt wie vielseitig verwendbar Foucaults Arbeiten sind, wie auch Werkzeuge vielseitig einsetzbar sind. Andererseits zeigt der Vergleich in gewisser Weise auch die Gefahr auf, damit zu arbeiten. Die Gefahr sehe ich vor allem dabei in der Auslegung der Begriffe und komplexen Texte dem Autor gerecht zu werden.

Dennoch wage ich den Versuch, in seiner Werkzeugkiste zu kramen, um entsprechende Werkzeuge zu finden, mit deren Hilfe ich mein Thema bearbeiten kann.

2.1 Foucaults Machtbegriff

Im Folgenden beschreibe ich den Machtbegriff wie er von Foucault definiert und verwendet wird. Dabei geht es mir nicht darum, seinen Machtbegriff umfassend darzustellen, sondern wichtige Aspekte daraus zu beschreiben, die für diese Arbeit relevant sind.

2.1.1 Macht und Freiheit

Foucault fragt nicht danach was Macht ist, sondern er fragt danach wie Macht ausgeübt wird. Damit möchte der Autor eine kritische Untersuchung der Machtthematik sicherstellen und die Komplexität der Macht herausarbeiten, um wichtige Einzelheiten nicht zu übersehen. Außerdem ist die Frage nach dem Wie der Macht dienlich, um überhaupt heraus zu finden, ob es legitim ist, danach zu fragen was Macht ist, wer sie inne hat und wer nicht (vgl. Foucault 1987, 251). Wenn also bei Foucault von einem Machtbegriff gesprochen wird, so geht es um eine Definition von Machtausübung. Foucault kommt schließlich zur Auffassung, dass es die Macht nicht gibt und argumentiert seine Aussage wie folgt: "die Idee, daß es an einem gegebenen Punkt irgendetwas geben könnte, das eine Macht ist, scheint mir auf einer trügerischen Analyse zu beruhen und ist jedenfalls außerstande, von einer beträchtlichen Anzahl von Phänomenen Rechenschaft zu geben. Bei der Macht handelt es sich in Wirklichkeit um Beziehungen, um ein mehr oder weniger pyramidalisiertes, mehr oder weniger koordiniertes Bündel von Beziehungen." (Foucault 1978, 126)

Im Zuge seiner Machtanalytik hat Foucault eine bedeutende begriffliche Differenzierung zwischen Macht, Herrschaft und Regierung vorgenommen. Er definiert Machtbeziehungen wie bereits angedeutet grundlegend als "Form von Handeln, die nicht direkt und unmittelbar auf andere, sondern auf deren Handeln einwirkt. Eine handelnde Einwirkung auf Handeln, auf mögliches oder tatsächliches, zukünftiges oder gegenwärtiges Handeln." (Foucault 2005 zit. nach Anhorn/Bettinger/Stehr 2007, 324)

Weiters beschreibt Foucault Machtverhältnisse als "strategische Spiele zwischen Freiheiten" (ebd.) und verweist somit auf den wechselseitigen Versuch, auf Handeln einzuwirken und zu beeinflussen. Somit zeichnen sich Machtverhältnisse dadurch aus, dass einerseits die Handlungsmöglichkeit bzw. eine gewisse Freiheit von beiden Seiten anerkannt ist und andererseits, dass das Verhältnis instabil, reversibel, beweglich, veränderbar und flexibel ist. Herrschaftszustände sind in diesem Zusammenhang Machtverhältnisse mit äußerst eingeschränkten Freiheitsspielräumen und zudem hierarchisch angeordnet, asymmetrisch, irreversibel, häufig auf Dauer gestellt und institutionell verankert. Die Regierung beschreibt Foucault als vermittelnde Ebene zwischen Macht und Herrschaft, die "in der Zone zwischen den zwangsförmigen und verfestigten, institutionalisierten Herrschaftszuständen und den spontanen, mobilen und reversiblen, sich auf "freie Subjekte" beziehenden Machtverhältnissen operieren." (ebd.)

2.1.2 Abgrenzungen des Machtbegriffs

Der Machtbegriff Foucaults wird nach zwei Seiten abgegrenzt, einerseits zur Gewalt und andererseits zum Vertrag bzw. der Übereinkunft:

Gewaltverhältnisse sind dadurch gekennzeichnet, dass jemand keinen Handlungsspielraum und keine Entscheidungsmöglichkeiten mehr hat, und dass auf diese Person und dessen Körper in direkter Form eingewirkt wird: "Ein Gewaltverhältnis wirkt auf einen Körper, wirkt auf Dinge ein: es zwingt, beugt, bricht, es zerstört: es schließt alle Möglichkeiten aus; es bleibt ihm kein anderer Gegenpol als der der Passivität." (Foucault 1987, 254)

Der Vertrag und die Gewalt sind häufig Instrumente aber auch Wirkungen von Machtverhältnissen, aber laut Foucault nicht deren Grundlage oder Natur. (vgl. ebd)

Von den oben genannten Abgrenzungen des Machtbegriffs von Foucault müssen vollständigkeitshalber noch folgende Unterscheidungen getroffen werden:

Wenn Foucault von Machtverhältnissen spricht, so ist das Verhältnis zwischen Individuen gemeint und muss von Macht über Dinge unterschieden werden. Diese Form der Machtausübung bezeichnet Foucault als Fähigkeit. (vgl. ebd., 251)

Ebenso muss eine Unterscheidung zwischen Machtbeziehungen und Kommunikationsbeziehungen getroffen werden. Kommunizieren bedeutet zwar, in gewisser Weise auf eine Person einzuwirken, es wird jedoch von Foucault eher als Instrument für Machtwirkungen betrachtet. (vgl. ebd., 252)

Die Unterscheidungen wie sie oben genannt werden, treten nicht isoliert auf, sondern sie sind stets miteinander verbunden und unterstützen sich gegenseitig. In unserer Gesellschaft wird dies an Orten deutlich, wie Institutionen unterschiedlicher Art, "...in denen der Einsatz der technischen Fähigkeiten, das Spiel der Kommunikationen und die Machtverhältnisse nach durchdachten Formeln aufeinander abgestimmt ist..." (ebd., 252f) In diesem Zusammenhang taucht das Wort "Disziplin" auf.

Die Disziplin ist laut Foucault (Foucault in Defert/Ewald 2005) ein Machtmechanismus, über den die Gesellschaft bis hin zum Individuum kontrolliert wird. In diesem Zusammenhang spricht er von der "Individualisierung der Macht". (ebd., 228) Die Absicht dabei ist folgende: "Wie kann man jemanden überwachen, sein Verhalten und seine Eignung kontrollieren, seine Leistung steigern, seine Fähigkeit verbessern? Wie kann man ihn an den Platz stellen, an dem er am nützlichsten ist? (ebd., 228f)

An dieser Stelle sei mir ein Hinweis auf einen Artikel von Rainer Nathow (Nathow in Wunder/Sierck 1982, 129-133) gestattet, indem er sehr eindringlich beschreibt, wie mit sog. geistig behinderten Menschen in unserer Gesellschaft umgegangen wird.

2.1.3 Machtdynamiken

Um die großen Strategien der Macht zu verstehen, ist es laut Foucault zunächst notwendig, die Machtbeziehung zwischen Individuen in Familien, Schulen usw. zu untersuchen. Dies versucht der Autor indem er sie historisch analysiert, also ihre Herkunft hinterfragt und Veränderungen im Laufe der Geschichte verfolgt. (vgl. Foucault 1978, 109f)

"Man muß [...] eine aufsteigende Analyse der Macht machen, d.h. von den unendlich kleinen Mechanismen ausgehen, die ihre Geschichte, ihren Ablauf, ihre Technik und Taktik haben und dann ergründen, wie diese Machtmechanismen von immer allgemeineren Machtmechanismen und von Formen globaler Herrschaft besetzt, kolonisiert, umgebogen, transformiert, verlagert, ausgedehnt usw. wurden und werden" (ebd., 83).

Foucaults Analysen in Bezug auf Macht und Machtdynamiken haben außerdem ergeben, "dass sich die Disziplinen - u.a. Pädagogik, Psychiatrie und Medizin - nicht nur einer hehren Wahrheitssuche über den Menschen verpflichtet fühlen, sondern die moralische Funktion übernehmen, mittels des zwanglosen Zwangs objektivierender Diagnosetechniken und subjektivierender Therapieverfahren, neue menschliche Identitäten um soziale Normen herum hervorzubringen. Sie wirken gleichsam wie Sollensethiken, indem sie die Menschen dazu bringen, sich als Wahnsinnige, Behinderte, Kranke usw. zu erkennen. Dabei bedienen sie sich vornehmlich des "natürlichen" Körpers als Medium zur Beschreibung von Abweichungen." (Rösner 2002, 387)

Was durch diese Klassifikation und Erstellung von Normen ausgelöst wird, kann in einschlägiger Fachliteratur zu den Themen "Norm" und "Normalisierung" nachgelesen werden. Hierbei möchte ich auf einen Artikel von Naue (2005, im Internet) hinweisen, in dem die Autorin die Gefahren des medizinischen Modells beschreibt. Dieses Modell stellt die Norm in den Vordergrund, vergleicht und klassifiziert anhand dieser Norm. Die Autorin geht dabei einen Schritt weiter und beschreibt "Norm" und "Normalität" als Machtstrategien im Sinne Foucaults und kommt zu folgendem Schluss: "Macht wirkt [...] über die Norm auf den Körper." (ebd.) Foucault verdeutlicht seine Aussage über die Schaffung neuer Identitäten über den Vergleich mit der Norm anhand eines Beispiels aus dem Strafsystem, mit dem er sich im Rahmen seiner Analysen zu Macht und Machtdynamiken besonders beschäftigte.

"Sehen Sie nur, was im Strafsystem geschieht. Ich weiß nicht wie es in Brasilien ist, aber in europäischen Staaten, wie Deutschland, Frankreich oder Großbritannien gibt es praktisch keinen Straftäter mehr und wird es bald schon keinen Menschen mehr geben, der nicht bei einem Strafverfahren durch die Hände von Spezialisten aus dem Bereich Medizin, Psychiatrie oder Psychologie ginge. Das ist so, weil wir in einer Gesellschaft leben, in der das Verbrechen nicht mehr nur und vor allem eine Gesetzesübertretung darstellt, sondern in allererster Linie eine Abweichung von der Norm." (Foucault in Defert/Ewald 2005, 237)

Das heißt also, dass nicht so sehr die Gesetzesübertretung als solche das Problem ist, sondern vielmehr die Abweichung von der Norm, von der man in diesem Fall automatisch ausgeht. Es werden wie Foucault oben beschreibt, die Hintergründe beleuchtet, warum es zu einer bestimmten Handlung/Tat/Übertretung kommt.

Nicht nur bei Menschen, die eine Straftat begangen haben ist dies so, auch Menschen, die durch eine Behinderung von der Norm abweichen, werden durch sogenannte "Spezialistenhände" gereicht. Auch dabei geht es um die Hintergründe für die Abweichung von der Norm und um eine Klassifikation im Sinne einer Diagnose.

Wenn man nun davon ausgeht, dass es Gemeinsamkeiten zwischen Gefängnissen und Einrichtungen der Behindertenhilfe gibt, wie es in der Literatur immer wieder zu lesen ist, so ist auch die folgende Aussage Foucaults für Menschen mit Behinderungen, die in Institutionen leben bedeutend: "Schon in der allerersten Zeit erkannte man, dass diese Gefängnissysteme nicht zu den erwünschten Ergebnissen führten, sondern genau die entgegengesetzten Folgen zeitigte. Je länger ein Mensch im Gefängnis blieb, umso geringer der Umerziehungserfolg und desto stärker seine Kriminalisierung." (ebd., 233) Es stellt sich nun die Frage, ob Institutionen der Behindertenhilfe das bewirken, was sie eigentlich sollten, nämlich ein weitgehend selbstständiges Leben ermöglichen, Inklusion fördern, Selbstbestimmung und Empowerment als leitende Konzepte in den Mittelpunkt stellen usw. Dieser Frage auf den Grund zu gehen und nachzuforschen was es tatsächlich bedeutet, sein Leben in einer Institution zu verbringen, würde den Rahmen meiner Arbeit sprengen. Doch der empirische Teil meiner Arbeit lässt immer wieder Rückschlüsse dazu ziehen.

2.1.4 Macht über den Körper

Foucault beschreibt die Zugriffe auf den Körper als eine neue "Mikrophysik der Macht", die definiert, "wie man die Körper der anderen in seine Gewalt bringen kann, nicht nur, um sie machen zu lassen, was man verlangt, sondern um sie so arbeiten zu lassen, wie man will: mit den Techniken, mit der Schnelligkeit, mit der Wirksamkeit, die man bestimmt. Die Disziplin fabriziert auf diese Weise unterworfene und geübte Körper, fügsame und gelehrige Körper." (Foucault 1994, 176f)

Die dabei wirksamen Disziplinartechniken haben zum Ziel, Menschen in bestimmte Verhaltensabläufe zu drängen, bei denen sie einem objektivierenden Blick unterworfen werden, der sie qualifiziert und klassifiziert. Die Techniken der Normierung und Normalisierung sind Voraussetzungen dafür, um Individuen als "Fall" zu definieren und sie zur Zielscheibe der Normierungs- und Normalisierungsmacht zu machen: "Das Individuum wird zum "Fall" durch die Möglichkeit, es beschreiben, abschätzen, messen, mit anderen vergleichen zu können." (Stehr 2007, 32)

Die ständige Überwachung und Kontrolle liefern ein systematisierbares Wissen, das die Steigerung der Macht über die Individuen ermöglicht. (vgl. ebd., 32)

2.1.5 Macht in Institutionen

Institutionen bestehen aus einem hierarchischen Netz von Positionen, Abständen und Beziehungen, um Tätigkeiten zu kontrollieren und die Effektivität zu steigern. Als Instrumente dafür beschreibt Foucault die "hierarchische Überwachung" und die "normierende Sanktion". (vgl. Foucault 1994, 284)

Bei der hierarchischen Überwachung wird direkte Gewalt durch möglichst lückenlose Kontrolle und Dokumentation des erworbenen Wissens ersetzt. Jeder Beteiligte in Systemen der Macht ist in unterschiedlichem Ausmaß Träger, Objekt und Instrument der Macht: "Denn die Überwachung beruht zwar auf Individuen, doch wirkt sie wie ein Beziehungsnetz von oben nach unten und bis zu einem gewissen Grade auch von unten nach oben und nach den Seiten. Dieses Netz 'hält' das Ganze und durchsetzt es mit Machtwirkungen, die sich gegenseitig stützen: pausenlos überwachte Überwacher. In der hierarchisierten Überwachung der Disziplinen ist die Macht keine Sache, die man innehat, kein Eigentum, das man überträgt; sondern eine Maschinerie, die funktioniert." (ebd., 228)

Den Rang innerhalb eines Beziehungsgefüges legt die "normierende Sanktion" fest. Unter dem Anspruch prinzipieller Gleichheit wird durch sie für Abstufungen nach individuellen Unterschieden gesorgt. Dieser Unterschied ist durch Bezugnahme auf den Durchschnitt und somit durch die Feststellung der Abweichung von der Norm festgelegt. Die normierende Sanktion ist eine wertende Messung, die diese Abweichungen sanktioniert und das hierarchische Beziehungsnetz sichert und legitimiert.

Wie bei Foucault (1994) beschrieben hat die "Anordnung nach Rängen oder Stufen eine zweifache Aufgabe: "sie soll die Abstände markieren, die Qualitäten, Kompetenzen und Fähigkeiten hierarchisieren; sie soll aber auch bestrafen und belohnen. Die Reihung wirkt sanktionierend, die Sanktionen wirken ordnend. Die Disziplin belohnt durch Beförderungen, durch die Verleihung von Rängen und Plätzen; sie bestraft durch Zurücksetzungen. Der Rang selber gilt als Belohnung oder Bestrafung." (ebd., 234)

2.2 Überwachen und Strafen - Inhalt

Foucaults Werke sind eine Art Klassiker geworden und werden in fast allen sozial- und kulturwissenschaftlichen Disziplinen bearbeitet. Nicht nur Universitätswissenschaften, sondern auch in der Praxis, wie der Sozialen Arbeit, findet Foucault mit seinen Themen und Gedanken regen Anklang.

Sein Werk "Überwachen und Strafen" beschäftigt sich mit der Geschichte des Gefängnisses, dem Wandel der Strafsysteme vom späten Mittelalter bis heute und dem Versuch, Menschen durch Einsperren "normal" zu machen. Foucault gelingt es damit, "ein düsteres Schattenbild der Funktionsweise uns vertrauter moderner Institutionen [zu] zeichnen. Foucault schildert die Entstehungsgeschichte von Institutionen, die wir erstens für unverzichtbar halten und die wir zweitens gewohnt sind, als mehr oder weniger positive, humane "Errungenschaften" zu betrachten". (Gehring 2007, 16)

Foucault beschreibt das Gefängnis als "Relaisstation in einem allgemeinen Netz der Disziplinen und Überwachungen." (Foucault 1994, 394). Im 19. Jahrhundert wurde das Gefängnis zum Herzstück eines Überwachungs- und Prüfungssystems, das Menschen von außen her einschränken und vor allem in ihrem Selbstverständnis hervorbringen und so das Funktionieren der Gesellschaft sicherstellen sollte.

Im Absolutismus war der Körper Ziel der Bestrafung und der Tod des Häftlings wurde als Schauspiel zelebriert, in dem dem Scharfrichter die Hauptrolle zustand. Das neue Strafsystem im 19. Jahrhundert fand verborgen hinter Gefängnismauern statt und anstelle des Strafrichters traten Aufseher, Ärzte, Priester, Psychiater usw. Der Körper wurde immer weniger zum Gegenstand der Strafe als vielmehr die Seele. Nicht mehr nur die Straftat stand im Interesse, sondern vor allem die Gründe des Täters, die zur Tat führten. (vgl. Ruffing 2008, 57ff)

Damit sich Delikte nicht wiederholten tauchte die Idee auf, dem Justizapparat ein Überwachungsorgan anzuschließen. Ziel dabei war es herauszufinden, was die individuellen Ursachen der Kriminalität waren. Gefängnisse wurden so gebaut, dass die Körper der Insassen ständig überwacht werden konnten. "Installiert wurde eine Mikrophysik der Macht, die ihre Aufmerksamkeit noch auf die kleinsten Einzelheiten richtete: Bewegungen, Gesten, Haltungen, Schnelligkeit, um den Körper fügsam, gelehrig und produktiv zu machen." (ebd., 61)

Irrenanstalten, große Behinderteneinrichtungen und Krankenanstalten weisen Ähnlichkeiten mit Strafanstalten auf und so gibt es auch in der Entwicklung Parallelen zu erkennen. Die Abschaffung der Körperstrafe leitet einen Umbruch ein, der sowohl die Politik jener Zeit als auch den veränderten Nutzen des arbeitsfähigen Körpers widerspiegelt. Ziel ist nun, den ökonomisch unnützen, belastenden und die Sicherheit gefährdenden Täter anzupassen, zu verbessern und zu sozialisieren, indem er weggesperrt wird. Foucault kommt am Ende seiner Ausführungen zu der bereits angedeuteten Erkenntnis, dass Gefängnisse geschaffen werden, "die wegsperren und in ihrem Inneren eher zu weiteren Straftaten erziehen als zum Gegenteil. Die Delinquenz wird durch den modernen [...] Strafvollzug im Grunde in keiner Weise verringert, sondern in der Anstalt eher noch sicherer prognostizierbar gemacht und in die Individuen eingesenkt." (Gehring 2007, 18)

Das System der ständigen Überwachung wurde auf Gefängnisse, Fabriken, Schulen usw. angewendet, um das Funktionieren jedes Einzelnen zu gewährleisten. Auffällige, abweichende Verhaltensweisen wurden registriert und mit Therapien behandelt. Die Informationen über Personen durch die Überwachung dienten "weniger dem Wohlergehen der Massen als den Instanzen der Macht, der es um die Schaffung eines gelehrigen und produktiven Körpers gegangen sei". (Ruffing 2008, 62)

Das Überwachungssystem wurde im 19. Jahrhundert schließlich auf die gesamte Gesellschaft angewendet und sollte so den "Traum einer disziplinierten Gesellschaft" verwirklichen. (Foucault 1994, 255) Für Foucault ist das Panopticon (Abbildung unten) der Ausdruck der modernen Gesellschaft für Überwachung, Disziplinierung und Normalisierung.

Abb.1: Panopticon-Skiszze von Jeremy Bentham, 1791

Abb. 2: Typisches Panopticon: ehemaliges Presidio Modelo

Abb. 3: Presidio Modelo, Innenansicht

Die Hauptwirkung des Panopticons ist "die Schaffung eines bewussten und permanenten Sichtbarkeitszustandes beim Gefangenen, der das automatische Funktionieren der Macht sicherstellt." (ebd., 258) Das Entscheidende hierbei beschreibt Foucault folgendermaßen: "Das Panopticon ist eine Maschine zur Scheidung des Paares Sehen/Gesehen werden: im Außenring wird man vollständig gesehen, ohne jemals zu sehen; im Zentralturm sieht man alles, ohne je gesehen zu werden." (ebd., 259) Laut Foucault ist hierbei die Macht automatisiert und entindividualisiert und es hat wenig Bedeutung wer die Macht ausübt. (vgl. ebd.) Das Panopticon hat die Funktion der Naturforschung und stellt dabei Unterschiede fest: "bei den Kranken beobachtet es die Symptome eines jeden, [...] bei den Kindern registriert es die Leistungen [...], erfasst die Fähigkeiten, schätzt die Charaktere ab, nimmt strenge Klassifizierungen vor und unterscheidet vor dem Hintergrund einer normalen Entwicklung "Faulheit und Trotz" von "unheilbarem Schwachsinn", bei den Arbeitern registriert es die Fähigkeit eines jeden, vergleicht die Arbeitszeiten und berechnet danach die Tageslöhne." (ebd., 261) Ebenso beschreibt Foucault das Panopticon als Laboratorium, zum Beispiel "als Maschine für Experimente, zur Veränderung des Verhaltens, zur Dressur und Korrektur von Individuen." (ebd., 262)

Wie Foucault das Panopticon mit seinen Funktionen beschreibt, so scheint es als würden wir unser gesamtes Leben lang überwacht und bewertet werden. Bei genauerer Betrachtung trifft genau dies in einer bestimmten Weise zu. Es gilt, von klein auf festgesetzten Normen zu entsprechen und gewisse Entwicklungsstufen aufzuweisen. Spätestens in der Schule wirken sich Abweichungen von der Norm separierend und zum Teil für das ganze Leben durch die Feststellung eines SPF (sonderpädagogischer Förderbedarf) oder die Überweisung in eine Sonderschule nachteilig für die betreffende Person aus. Psychische Beeinträchtigungen, physische Auffälligkeiten aber auch Verhaltensprobleme sind verzeichnet und bei Bedarf abrufbar. Immer weiter rücken wir dem Bild des "gläsernen Menschen" näher und so scheint es das Ziel zu sein, der enggefassten Norm zu entsprechen und so wenig wie möglich aufzufallen. Durch den bewussten und permanenten Sichtbarkeitszustand wie es Foucault oben benennt, wird schließlich das automatische Funktionieren der Macht in der Gesellschaft sichergestellt.

Gehring fasst die Inhalte von Foucaults Werk "Überwachen und Strafen" kurz und doch auf den Punkt gebracht zusammen, indem sie schreibt:

"Foucault entwirft so etwas wie eine dunkle Theorie, der sich in sich selbst einrichtenden Vernunft und eine Theorie des Umgangs der durch eine solche Vernunft geprägten Institutionen mit der Abweichung. Foucault beschreibt die gewaltsamen Formen der Herstellung von Herrschaft, Sicherheit und "Normalität", er analysiert die Logik der Anstalten und er umreißt eine Theorie der Wissensgewinnung am Menschen [...]." (Gehring 2007, 18)

2.3 Kontrolle in der sozialen Arbeit - ein Beispiel

Eine Analyse mit dem Titel "Discipline and dehumanization in a total institution: institutional survivors`descriptions of Time-Out Rooms", basierend auf Foucaults Theorien, hat Claudia Malacrida (2005) veröffentlicht. Diese Analyse bezieht sich auf die Erzählungen von zwölf Frauen und neun Männern, die im Michener Center untergebracht waren. Das Michener Center ist eine Institution für Menschen mit geistigen Behinderungen, die seit 1923 besteht. Die Erzählungen beziehen sich auf die Zeit um 1980 und dabei speziell auf "Time-Out Rooms", die zur Disziplinierung von Fehlverhalten und Fluchtversuchen verwendet wurden. Das Durchschnittsalter der Interviewten war beim Eintritt in die Institution zwölf Jahre und beim Verlassen der Institution 27 Jahre. Unter dem Deckmantel der Schaffung eines Ortes der Bildung für Menschen mit Behinderungen versuchte man, im Namen der Eugenik "schlechte Erbanlagen" auszusondern: "At Michener Center, institutionalization, segregation and eugenics were intimately linked." (Malacrida 2005, 526) Die Institution funktionierte als eine versteckte Form der Eugenik: "Defective individuals segregated in these ways posed little risk of polluting the social body with their genetic material." (ebd., 526) Nur fünf Jahre nach der Eröffnung des Michener Centers wurde schließlich die Sterilisation für die dort lebenden Menschen eingeführt.

Wie bereits oben erwähnt, gab es für die Menschen in dieser Institution "Time-Out Rooms", um angepasstes Verhalten zu erzielen. Diese Räume hatten eine verschließbare Tür mit einem schmalen Schlitz, durch den Aufseher Befehle erteilten und Nahrung reichten. Ausgestattet waren die Räume mit einem Abfluss im Boden. Weiters gab es in diesen Räumen einen Einwegspiegel, durch den Aufsichtspersonen und die anderen "Insassen" die Person im Time-Out Room beobachten konnten. Diese Personen konnten selbst nur ihr Spiegelbild betrachten.

"Time-Out Rooms were a central form of physical and psychological, reactive and proactive social control." (ebd., 527) Ziel dieser durchsichtigen Räume war es, angepasstes Verhalten zu fördern und die Konsequenzen für nicht akzeptiertes Verhalten vor Augen zu führen: Time-Out Room`s interior layout and its positioning within the institution give expression to institutional and societal norms about acceptable treatment for individuals in Michener Center and, more broadly, for all individuals who are considered to be less-than normal. The rooms, with theire vault-like qualities, express societal fears of those who are different: in this architecture, the unruly defective must naturally be contained, isolated and broken, and any acknowledgement of their human needs for comfort, safety or dignity is denaturalized." (ebd., 528)

Foucaults Modell zeigt auf, dass der Körper und vor allem der Körper eines Menschen mit Behinderung in verschiedenen Gesellschaften und zu verschiedenen Zeiten unterschiedlich behandelt wurde: "...a careful observation of the ways that such bodies are handled or treated can provide us with insight into the workings of power and knowledge in a particular society. (ebd.)

Foucault weist auf die unterschiedlichen Verfahren mit den Körpern im Laufe der Geschichte hin und streicht dabei deutlich den Unterschied zwischen der einst brutalen körperlichen Bestrafung und der Produktion von fügsamen, gelehrigen Körpern durch routinierte Praxen hin. Das fortschrittlich wirkende System in Gefängnissen aber auch vielen anderen Anstalten und Institutionen sieht Malacrida in Anlehnung an Foucault jedoch nicht als positive Weiterentwicklung. "Instead, these modern practices, informed by medical, psychiatric and criminological knowledge and professionals, actually operate to increase the pervasiveness of social control on increasingly docile bodies." (ebd.)

Eine wichtige Rolle in Foucaults Theorien, die die Autorin in Zusammenhang mit dem Michener Center aufgreift, ist die Ausübung der Macht über den Blick. Das ständige beobachtet und überwacht werden, wie es bereits bei der Beschreibung des Panopticons und des "Time-Out Rooms" aufgeführt ist, zeigt die Macht und Brutalität dieser Methode: "Foucault shows us, that this gaze replaced brutality, as exemplified by the metaphor of the Panopticon, an ideal prison designed by Jeremy Bentham that promised a means of exercising power through the simple use of the gaze. [...] The effectiveness of the gaze as disziplinary force occurs to such extent that prisoners, engaging in technologies of the self, preemptively discipline their own bodies, simply because at any time the warder could be watching." (Foucault 1995 zit. nach Malacrida 2005, 529)

Die Time-Out Rooms hatten neben der Bestrafung, der Disziplinierung und der Erniedrigung der dort lebenden Menschen zusätzlich die Funktion der Spaltung der Bewohner. So waren diejenigen Bewohner, die durch ihr angepasstes Verhalten vermieden in einen Time-Out Room zu kommen teilnahmslos jenen gegenüber, die diese Strafe über sich ergehen lassen mussten. Eine der zwölf befragten Frauen bemerkte: "I never went to the Time-Out Rooms, no. I would make sure I wouldn`t get in trouble. So I could get out, you know? I thought that with my behaviour that sooner or later, I`d get out of Michener. I thought that I was the kind of person that knew what to do." (ebd., 532)

Die Aussage der Interviewpartnerin zeigt deutlich, dass sie sich von den anderen Bewohnern zu distanzieren und ein positives Selbstbild zu bewahren versucht. Dies hat zur Folge, dass sie selbst an Macht gewinnt, nämlich die Macht, Bestrafungen zu vermeiden, die Macht, sich selbst unter Kontrolle zu haben und die Macht, von einer anderen, besseren Welt zu träumen. Diese Macht, die diese Frau anwendet, wurde ironischerweise von der Institution nicht direkt angeordnet, sondern sie erhält die Lage durch eine Unterordnung und durch das Unterstützen und Bewusstmachen der Unterschiede der BewohnerInnen untereinander. So werden Hierarchien innerhalb der BewohnerInnengruppe gebildet. Malacrida sieht vor allem in der Demütigung und der Entmenschlichung den Grund dafür, warum viele der BewohnerInnen abstreiten, in Time-Out Rooms gewesen zu sein und warum sie über andere BewohnerInnen, die dies miterleben mussten, abwertend sprechen. (vgl. ebd., 533)

Im Beispiel oben kommen sowohl die Macht über den Körper als auch die Macht über die Psyche des Menschen, wie sie bei Foucault beschrieben werden zum Tragen. Das Aussondern der Menschen mit Beeinträchtigung in eine Institution und deren Sterilisation weist somit auf eine alte Tradition der körperlichen Bestrafung hin. Die Praxis der Time-Out Rooms hingegen zeigt deutlich die modernere Vorgehensweise auf, nämlich die Disziplinierung. Bestrafung und Disziplinierung als Formen der Machtausübung existieren in diesem Beispiel somit nebeneinander. Die Time-Out Rooms sind exakt nach dem Prinzip des Panopticons aufgebaut und erfüllen dadurch die von Foucault angeführten Funktionen. Menschen, die sich nicht den vorgegebenen Regeln entsprechend verhielten, wurden sozusagen öffentlich "ausgestellt" und den anderen Bewohnern "vorgeführt". Einerseits diente dies als Abschreckung für die anderen, andererseits wurden so Hierarchien innerhalb der Bewohnergruppe aufgebaut, um sich vom "anderen" zu distanzieren und abzuheben. In diesem Zusammenhang kann diese Distanzierung von den anderen als Selbstschutz gedeutet werden, um sein eigenes Selbst zu schützen und zu bewahren. An diesem Punkt setzt somit die Kontrolle über den Menschen an und erhält ein enormes Ausmaß an Macht. Die Anpassung an die Institution wie sie von der Interviewpartnerin oben beschrieben wird, kann somit als Erfolg der institutionellen Macht beschrieben werden.

3 Zur Situation in Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe

Soziale Einrichtungen, auch Institutionen genannt, sind laut Goffman Orte, an denen regelmäßig eine festgelegte Tätigkeit ausgeführt wird. Institutionen sind "allumfassend" (Goffman 1973, 15), das heißt, sie nehmen Zeit und Interesse der Mitglieder in Anspruch und stellen für sie eine Lebenswelt dar. Die Institutionen unterscheiden sich im Grad ihres allumfassenden Charakters, der sich durch eine Begrenzung sozialer Kontakte mit der Außenwelt sowie in baulichen Beschränkungen, wie Mauern, Tore u.Ä. äußert. (vgl. ebd., 15f)

3.1 Totale Institutionen

Die Lebensbereiche "Schlafen", "Arbeit" und "Freizeit" sind normalerweise örtlich getrennt und weisen unterschiedliche Interaktionspartner auf. Außerdem unterliegen sie unterschiedlichen Autoritäten. In totalen Institutionen gibt es keine Begrenzungen zwischen den einzelnen Lebensbereichen, was als Hauptmerkmal betrachtet werden kann. Das heißt also, alle Lebensbereiche der BewohnerInnen spielen sich am selben Ort ab und unterliegen einer Autorität. Sie leben in einer Gruppe, in der alle Mitglieder gemeinsame Tätigkeiten haben und gleich behandelt werden. Der Tagesablauf ist genau geplant und wird von oben geregelt. Der vorgeschriebene Tagesablauf wird durch einen rationalen Plan geregelt, mit dem die Ziele der Institution erreicht werden sollen. Goffman beschreibt totale Institutionen weiters als "soziale Zwitter", denn sie seien "einerseits Wohn- und Lebensgemeinschaft, andererseits formale Organisation" (ebd., 23).

Zu den totalen Institutionen gehören u.a. Sanatorien, psychiatrische Anstalten, Kriegsgefangenenlager, Gefängnisse, Konzentrationslager, Kasernen, Schiffe, Internate, Arbeitslager, Abteien und Klöster. Aber auch jene Institutionen, die für Menschen mit besonderen Bedürfnissen, denen ein selbstständiges Leben nicht möglich ist eingerichtet wurden, gelten als totale Institutionen, wie z. B. Blinden- und Altersheime, Waisenhäuser und Armenasyle (ebd., 16).

Totale Institutionen dienen demnach der Verwahrung von Personen, von denen angenommen wird, dass sie für sich selbst oder andere gefährlich seien, würden sie nicht weggesperrt aber auch von Personen, denen die Fähigkeit für sich selbst zu sorgen abgesprochen wird. Einrichtungen der Behindertenhilfe weisen sehr stark einen allumfassenden Charakter auf. Einerseits gibt es meist nur wenige Kontakte zur Außenwelt, außer der Familie und andererseits werden häufig Freiheitsbeschränkungen unterschiedlicher Art eingesetzt. Ebenso gibt es oft keine Trennung der einzelnen Lebensbereiche. Auch wenn der Arbeitsplatz an einem anderen Ort als der Wohnplatz liegt, so ist meist die selbe Organisation für beide Bereiche zuständig. Die Personen, die in der Institution leben, verbringen somit ihre Freizeit als auch ihre Arbeitszeit miteinander. Durch die eingerichteten Fahrdienste sind ebenso kaum Kontakte zur Außenwelt möglich. Auch der Tagesablauf ist genau geplant und von allen Mitgliedern einzuhalten, seien es Essenszeiten oder Schlafenszeiten. Im empirischen Teil meiner Arbeit sind zahlreiche Hinweise darauf zu finden, dass Einrichtungen der Behindertenhilfe Merkmale der totalen Institution aufweisen. Im Folgenden untermauert Klee (1980) den Vergleich von Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen mit den Beschreibungen Goffmans einer totalen Institution.

3.2 Untersuchungsfeld Wohneinrichtung

"Behindertenheime sind wie Gefängnisse. Die Heimleitung regelt die Bedürfnisse genauso rigoros wie die Gefängnisleitung, sie bestimmt, was für den Bewohner gut oder schlecht ist, förderlich oder schädlich. [...] Das ist der Unterschied: Im Heim geschieht die Entmündigung im Namen der Pflegebedürftigkeit, im Gefängnis wird sie mit der Gefährlichkeit und Sozialschädlichkeit der Eingesperrten legitimiert." (Klee 1980, im Internet)

Klee untermauert seine Aussage indem er die Heim- und Gefängnisordnungen vergleicht, die sich seiner Meinung nach lediglich graduell unterscheiden: So wird auch in Heimen der Tagesablauf von der Heimleitung geregelt und nicht von jedem Bewohner selbst bestimmt. Es wird bestimmt, wann es Zeit ist aufzustehen, zu essen, wann Besuch kommen darf und wann Schlafenszeit ist. Sexualität ist ebenso wie im Gefängnis untersagt. Argumentiert wird mit dem Wohl der Bewohner, die dadurch geschützt werden. Und so scheint es, als würden nicht nur Menschen, die eine Straftat begangen haben in ihren Rechten eingeschränkt, sondern auch Menschen mit Behinderungen haben in Heimen wenig Recht, ihre Persönlichkeit zu leben. So gilt: "Wer Pflege braucht, wird rechtlos." (ebd.)

Menschen mit Behinderungen die in Heimen leben haben sich zwar nicht strafbar gemacht, trotzdem haben sie laut Klee gegen ein ungeschriebenes Gesetz verstoßen: Ihre Arbeitskraft ist eingeschränkt oder nicht vorhanden, sie produzieren nichts, sondern leben nur. Die Strafe dafür ist der Heimaufenthalt und die Einweisung in Anstalten fern ab der Sozialgemeinschaft. (vgl. ebd.)

Klee verweist in seinen Ausführungen immer wieder sehr konkret, wenn auch zugespitzt auf die Gemeinsamkeiten von Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen und Gefängnissen und zieht somit ähnliche Schlüsse wie Foucault, die ich am Beginn dieser Arbeit eingebracht habe. Vor allem die Funktionsweisen der beiden genannten Institutionen werden bei Klee genaueren Untersuchungen unterzogen und es fällt auf, dass sich lediglich die Legitimation der institutionellen Handlungsweisen voneinander unterscheidet.

Meiner Meinung nach gibt es jedoch sehr wohl einen Unterschied bezüglich der von Klee angesprochenen Rechte. Gefängnisinsassen fällt es wahrscheinlich viel leichter, auf ihre Rechte zu verweisen und diese einzufordern, als Menschen in Einrichtungen der Behindertenhilfe. Ich möchte in diesem Zusammenhang auf jene Menschen mit Behinderungen verweisen, denen es nicht möglich ist, ihre Rechte einzufordern und institutionelle Funktionsweisen in Frage zu stellen. Sei es da sie nur das kennen, was sie täglich erleben, sich vielleicht nicht artikulieren können oder sich ihres geringen Einflusses auf starre Strukturen bewusst sind und so keine Hoffnung in Veränderungen setzen. Das Heimaufenthaltsgesetz sollte nun vor allem auch auf diese Menschen achten und im Bereich der Freiheitsbeschränkungen kontrollieren und beraten. Doch wer achtet auf alle anderen menschlichen Rechte, die nicht im Heimaufenthaltsgesetz berücksichtigt sind?

Meiner Erfahrung nach ist es stark von der Einrichtung und deren MitarbeiterInnen abhängig, inwiefern diese Rechte beachtet und respektiert werden. Der Leitsatz für alle MitarbeiterInnen in Wohneinrichtungen sollte jedoch folgender sein:

"Wir haben ein Mandat für die Unterstützung der bestmöglichen Entfaltung und Entwicklung für Menschen mit geistiger Behinderung. Jedoch keine Verfügungsmacht über ihr Lebensrecht und über die Gestaltung ihres Lebens" (Neuer-Miebach 1997 zit. nach Jantzen 2003, 282)

3.2.1 Strukturelle Macht in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen

Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen sind "Symbole der Ausgliederung" schreibt Klee (Klee 1980, im Internet) und bezeichnet sie wie Gefängnisse und psychiatrische Anstalten als totale Institutionen. Die Regeln und Strukturen in diesen Heimen bestimmen das Leben der BewohnerInnen, haben Macht über sie und üben Gewalt ihnen gegenüber aus, ob das nun von der Heimleitung beabsichtigt ist oder nicht.

Im Folgenden werden die einzelnen Merkmale struktureller Gewalt nach Klee, wie sie in Heimen für behinderte Menschen zu finden sind, kurz umrissen:

  • Es gibt keine Trennung der Lebensbereiche Arbeit, Freizeit und Schlafen. Die HeimbewohnerInnen sind an einen Ort "gefesselt" und der Kontakt mit der Außenwelt wird erschwert. Die Isolierung ruft eine Verhaltensunsicherheit im Umgang mit der Außenwelt hervor, wodurch das Heim ausbruchssicher gemacht wird.

  • In Heimen vollzieht sich eine Entpersönlichung, die das Individuum zum Massenwesen macht. Der Tagesablauf wird durch die Heimstruktur geregelt und vollzieht sich in Gegenwart der anderen BewohnerInnen. Die Wir-Sprache, der Identitäts- und auch der Schamverlust sind kennzeichnend für den Bewohner bzw. die Bewohnerin als Massenwesen.

  • Der Tagesablauf ist fremdbestimmt und wird von der Einrichtung aufgrund der Organisationsplanung als selbstverständlich betrachtet.

  • Die Ziele der Institution stehen über den Bedürfnissen der BewohnerInnen. Individuelle Wünsche müssen somit dem reibungslosen Ablauf in der Organisation weichen.

  • Die wichtigsten Entscheidungen über die Bedürfnisse der BewohnerInnen regeln einige wenige, die den Betroffenen am fernsten sind und am wenigsten Umgang mit ihnen haben. So werden menschliche Bedürfnisse bürokratisch geregelt, wobei nicht das Wohlbefinden an oberster Stelle steht, sondern eine möglichst rationelle Betreuung und Verwahrung.

  • In Heimen gibt es ein deutliches Abhängigkeitsgefühl der BewohnerInnen dem Personal gegenüber. Nicht selten kommt es dabei auch zu indirekten Bestrafungen.

  • Die BewohnerInnen von Heimen sind von Entscheidungen weitgehend ausgeschlossen. Der Informationsfluss geht in Einrichtungen immer von oben nach unten und Informationen werden von der Leitung nach eigenem Interesse und Nützlichkeit gefiltert.

Klee betont am Ende seiner Ausführung über die Merkmale struktureller Gewalt, dass nicht alle Einrichtungen ihre Beschränkungen derart drastisch setzen, doch es gibt überall typische Eigenschaften von Fremdbestimmung und Bedürfnisregelung. Damit fordert Klee auf, bestehende Heime, die aus behinderten Menschen Krüppel machen, aufzulösen und neue Wohnformen für die Betroffenen zu schaffen. (vgl. ebd.)

Zu diesem Thema äußert sich auch Lederer (vgl. Lederer 2005) kritisch. Sie spricht von einer großen Gruppe von Personen in Institutionen, die Beschränkungen in ihrer Freiheit hinnehmen müssen, die nicht gesetzlich erfasst und geregelt sind. Damit spricht sie vor allem jene Menschen an, die auf Grund ihrer Beeinträchtigung stark auf Fremdhilfe angewiesen sind. Sie nennt hierzu alltägliche Freiheitsbeschränkungen wie:

  • Einschränkungen beim Essen

  • Zwang zum Essen

  • Ausübung von Macht in der Pflege und der Kleiderwahl

  • Einschränkungen beim Wunsch von Freizeitaktivitäten

  • ins Bett gehen müssen

  • Musik wird nicht eingeschaltet, obwohl der Wunsch besteht

  • versperrte Küche

  • versperrte Kästen in verschiedenen Räumen, wie verschlossener Süßigkeiten-Kasten

  • Versperrungen von WCs und Zugängen zu Wasserleitungen (vgl. ebd., 25f)

Diese Beschränkungen sind nicht gesetzlich geregelt und haben laut Lederer mit der inhaltlichen Ausrichtung der Einrichtung, aber auch mit der Fortbildung der MitarbeiterInnen, der Kommunikation in der Einrichtung und den dort gelebten Werten zu tun. Lederer betont, dass die oben genannten Einschränkungen ebenso bedeutsam sind wie die vom Gesetz geregelten Freiheitsbeschränkungen. (vgl. ebd., 26)

Das Thema der Selbstbestimmungsrechte in Wohneinrichtungen, die sehr wohl persönliche Freiheiten beschränken, ist in meinen Augen sehr bedeutsam und ich vermute, dass in fast jeder Einrichtung genau die oben genannten Beispiele von Lederer zutreffen. In meiner bisherigen beruflichen Laufbahn sind auch mir schon einige dieser Anweisungen begegnet. Braucht es denn solche Einschränkungen? Welche Konsequenzen ergeben sich daraus? Kann es unter Umständen eventuelle gesundheitliche Konsequenzen für die betreffende Person geben, oder ist es reine Schikane? Ich betrachte jene Art von Freiheitsbeschränkungen auf jeden Fall als gefährliche Gratwanderung zwischen Autonomie und Verantwortung, die dringend ständige Reflexion und Auseinandersetzung benötigt. Zudem scheint es, wie Lederer oben schon andeutet, in Bezug auf die Ausbildung und Fortbildung der MitarbeiterInnen in solchen Einrichtungen Defizite zu geben. So gilt es, das eigene Bild von Menschen mit Behinderungen und die Einstellung ihnen gegenüber zu überdenken und mehr auf Beziehungsarbeit zu achten. Nur auf diese Weise kann das persönliche Recht auf Selbstbestimmung gewahrt werden.

Dieses Kapitel zur strukturellen Gewalt in Wohneinrichtungen beende ich mit einer Aussage Foucaults, die wie ich meine vorher Beschriebenes nochmals sehr genau auf den Punkt bringt: "...die Geschichte der vielen kleinen Machtausübungen, denen wir unterworfen sind, die unsere Körper, unsere Sprache und unsere Gewohnheiten domestizieren, die Geschichte all der Kontrollmechanismen, die auf die Individuen einwirken, bleibt noch zu schreiben." (Foucault zit. nach Defert/Ewald 2005, 71)

3.2.2 Selbstbestimmung als Leitidee für die Organisationsentwicklung

Rösner beschreibt, dass das autonome Subjekt immer schon ein spannungsgeladenes Verhältnis zu fremdbestimmten Einflüssen hatte, und dass Selbstbestimmung mehr ist, " als nur die autonome Artikulation oder Durchsetzung der eigenen Bedürfnisse." (Rösner 2002, 380)

Mit Foucault macht der Autor darauf aufmerksam, dass in den Verhältnissen in denen wir leben, das Subjekt zur Bedingung für eine neoliberale "Gouvernementalität" (Foucault zit. nach Rösner 2002, 381) geworden ist. Weiters schreibt der Autor Foucaults Geschichte der Machttheorien die Verantwortung für den Umbruch in der Auffassung der Subjektivität des Menschen zu. Es hat sich durch die Verrechtlichung ein Prozess entwickelt, der den Menschen von anderen isoliert und als Individuum beschreibt, das von sozialen Normen abweicht. Als "Gehorsamsindividuum" (Foucault zit. nach Rösner 2002, 381) versucht der Mensch sich jedoch stets an die Norm anzupassen, sich also selbst zu korrigieren. Gleichzeitig wird er über die Abweichung von der Norm definiert. Foucault stellt die Konstruktion von Behinderung durch den Begriff des Normalen und Natürlichen in Frage. Außerdem genüge es laut Rösner "für die Selbstachtung behinderter Menschen nicht [...], allgemein über gleiche Rechte zu verfügen, die in Form von Ansprüchen eingeklagt werden müssen. Die Art und Weise, wie durch Behindertsein die gegenwärtige Beziehung zwischen Subjekt und Macht geregelt wird, erfordere eine veränderte Form der Selbst-Gestaltung. [...] Behinderte Menschen benötigen zusätzlich die ethische Anerkennung anderer in ihrer je eigenen Lebensweise, um sich selbst schätzen und respektieren zu können." (ebd., 385f)

Wie einleitend erwähnt, betont Rösner, dass Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen mehr ist, als die eigenen Bedürfnisse zu artikulieren und diese durchzusetzen. Bedeutungsvoll in diesem Zusammenhang sei die Anerkennung anderer für ihre Lebensweise. Diese Aussage scheint zwar für alle Menschen zu gelten, doch sie trifft für Menschen mit Behinderung in höherem Maße zu, da sie einem besonderen Anerkennungsdilemma ausgesetzt sind.

Die Idee der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen stellt das Leben in Großeinrichtungen in Frage und rückt den Einzelnen und seine Zufriedenheit in den Mittelpunkt. Für Institutionen bedeutet diese Leitidee laut Hähner (2005) Folgendes:

"Die Idee der Selbstbestimmung wird nicht zur Einsparung von Personal führen, wird begleitende Fachleute nicht entlasten und ihnen kein unbeschwertes Arbeitsleben bescheren. Möglich ist es, dass Überversorgung, und die gibt es sicher in der stationären Behindertenhilfe, wegfällt und die Ressourcen umverteilt werden. Es wird anders werden, sehr viel schwieriger und komplexer. Und die herkömmlichen Einrichtungen werden sich mit der Paradoxie konfrontiert sehen, Individualität organisieren zu sollen." (Hähner 2005, 15)

3.2.3 Personal, AssistentInnen, HelferInnen

Es gibt in der Arbeit mit Menschen mit Behinderungen eine Reihe von AkteurInnen, die an der Lebenssituation von beeinträchtigten Menschen und an der Situation in Wohnhäusern maßgeblich beteiligt sind. Dazu gehören diese Menschen selbst, ihre Angehörigen, Mitbewohner, das Personal in den Einrichtungen, das Verwaltungspersonal, Ärzte, Verbände aber auch die Gemeinde, die Politik und die Öffentlichkeit. Die mächtigste und bedeutsamste Gruppe, bezüglich der Gestaltung des Alltags der BewohnerInnen ist das Personal, das in regelmäßigem Kontakt mit den BewohnerInnen steht. Die Hierarchie in Wohneinrichtungen schreibt dieser Berufsgruppe, die oft als Assistenz bezeichnet wird, zwar eher ausführende als gestaltende Tätigkeiten zu, dennoch bestimmt sie mit ihren Aufgaben und Tätigkeiten im täglichen Kontakt mit den Bewohnern die Qualität der Dienstleistungen: "Gegen und ohne die Mitarbeiter ist jeder Versuch, die Verhältnisse in solchen Einrichtungen zu ändern, zum Scheitern verurteilt." (Berlach-Pobitzer u.a. 2005, 8)

Diese bedeutende Rolle der AssistentInnen ist in Institutionen oft zu wenig erkannt.

Menschen in helfenden Berufen gelten meist als tugendhaft und selbstlos. Klee weist darauf hin, dass ihr Handeln jedoch nicht so selbstlos ist wie es scheint, wertet dies jedoch nicht negativ. (Klee 1980, im Internet)

Im Helfen steckt insofern positiver Eigennutz, als dass dadurch Bestätigung erfolgt wertvoll zu sein und sinnvoll zu handeln. Als soziale Wesen ist es für Menschen normal, durch die Umwelt die entsprechende Bestätigung zu suchen und zu finden. Man könnte diese Bestätigung als narzisstisches Bedürfnis bezeichnen, das keinesfalls zweifelhaft erscheint, wenn es darum geht, den Bedürfnissen anderer gerecht zu werden.

Klee zeigt jedoch auch die negative Seite des Helferberufs auf, indem er auf die Selbstbestätigung von Helfern verweist. Es werden vor allem in der Behindertenarbeit Schwächere dazu benutzt, sich selbst stark zu machen. Auf diese Weise erleben sich Menschen mit Behinderungen in der Opferrolle: "Gefragt ist im Grunde meist nur der kritiklose Behinderte, der den Nichtbehinderten Erfolgserlebnisse und Selbstbestätigung garantiert. Nicht die Bedürfnisse des Behinderten interessieren, es geht nur um die Bedürfnisse der Helfer - und dafür soll sich der Behinderte auch noch dankbar erweisen." (ebd.)

Diesem Thema hat sich auch Schmidbauer (Schmidbauer 2008) gewidmet und zeigt in seinem Buch "Hilflose Helfer - über die seelische Problematik der helfenden Berufe" eine sehr interessante und unerwartete Seite der helfenden Berufe auf. Er spricht vom sog. Helfersyndrom als einem Modell seelischer Probleme: "Das Helfer-Syndrom, die zur Persönlichkeitsstruktur gewordene Unfähigkeit, eigene Gefühle und Bedürfnisse zu äußern, verbunden mit einer scheinbar omnipotenten, unangreifbaren Fassade im Bereich der sozialen Dienstleistungen, ist sehr weit verbreitet." (ebd., 15)

Der Helfer bzw. die Helferin, versucht ein Ideal zu verkörpern, das eigene Schwächen und die eigene Hilfsbedürftigkeit verleugnet. Die soziale Fassade eines Menschen mit Helfer-Syndrom, die an einem starren Ich-Ideal angelehnt ist, wird ständig von einem kritischen Über-Ich überwacht und auf reibungsloses Funktionieren überprüft:

"Gerade darin drückt sich das Helfer-Syndrom besonders deutlich aus, daß Schwäche und Hilflosigkeit, offenes Eingestehen emotionaler Probleme, nur bei anderen begrüßt und unterstützt werden, während demgegenüber das eigene Selbstbild von solchen "Flecken" um jeden Preis frei bleiben muss." (ebd., 16f)

Das bedeutet also, dass der Beziehung zwischen HelferIn und KlientInnen die Gegenseitigkeit fehlt. Der Mangel an offener Gegenseitigkeit ist beim Helfer-Syndrom ein typischer Persönlichkeitszug. Schmidbauer beschreibt die seelische Situation eines Menschen mit Helfer-Syndrom sehr bildlich: "ein verwahrlostes, hungriges Baby hinter einer prächtigen, starken Fassade." (ebd., 18)

Häufige Folgen des Helfer-Syndroms sind das sog. Burnout und die Depression.

(vgl. ebd., 15,21)

Klee stimmt Schmiedbauers Ausführungen bezüglich Menschen in Helferberufen zu, doch kritisiert er auch die psychoanalytische Darstellung des Helfersyndroms: "Gesellschaftliche Bedingungen jeder Sozialarbeit sind völlig ausgeblendet. Denn auch Helfer, die nicht aus versteckt narzißtischen Trieben helfen, fühlen sich in der Arbeit überfordert. Sie scheitern nicht nur an persönlichen Problemen, sondern an gesellschaftlichen Zuständen, daß Aus-der-Norm-Fallende ausgesondert, asyliert, abgeschrieben werden." (Klee 1980, im Internet)

Gesellschaftliche Einflüsse scheinen in Schmiedbauers psychoanalytischen Erklärungen und generell in der Psychoanalyse zu wenig beachtet. Außerdem kritisiert Klee an der Psychoanalyse, dass Konflikte zu sehr an die Eltern gebunden werden.

Der Kontakt zwischen HelferInnen und "Hilflosen" ist laut Klee kaum noch natürlich, da professionelles Handeln im Sinne von therapeutischem Handeln gefordert ist und so kommt es zu einer Abwertung der Person, die auf Hilfe angewiesen ist: "Natürlichen Umgang gibt es kaum noch. Die Professionellen nähern sich ihren "Schützlingen" bereits anormal, nämlich therapeutisch, verbannen jede Natürlichkeit in das Schongehege der Befürsorgung, die den Partner nicht akzeptiert." (ebd.)

Ich bin überzeugt davon, dass es unterschiedliche Motive dafür gibt, warum jemand einen Helferberuf ergreift. Genau so wird es in jeder anderen Berufsgruppe sein. Die Ausführungen Klees und Schmiedbauers sind, gerade wenn man in diesem Berufsfeld tätig ist, provokant und regen zum Nachdenken über die eigenen Motive an. Insofern finde ich die zum Teil überzogenen Darstellungen gut gewählt. Dennoch sind die Ausführungen der beiden Autoren zu einfach und pauschal. Um es mit einem Beispiel auszudrücken: "Den Behinderten" gibt es nicht, genauso wenig gibt es "den Helfer". Damit möchte ich sagen, dass jeder Mensch und in diesem Fall jeder "Helfer" anders ist, eine andere Vergangenheit und einen anderen Zugang zu seiner Tätigkeit hat. Was Klee jedoch über die Natürlichkeit in der Arbeit mit Menschen mit Behinderungen sagt, kann ich nur unterstreichen. Auch ich bin der Meinung, dass ein natürlicher Umgang miteinander, der von einer Begegnung auf gleicher Augenhöhe ausgeht, oftmals von therapeutischem Handeln verdrängt wird. Mitunter sehe ich den Grund für das überzogene "professionelle Handeln", wie Klee es oben ausdrückt in der geringen gesellschaftlichen Anerkennung der sozialen Arbeit, die in diesen Berufsfeldern deutlich zu spüren ist.

3.3 Das Leben der "Insassen"

"Wo Kliniken, Heime oder die Eltern die Verantwortung für den Körper übernommen haben, bedeuten Betreuung und Pflege Anpassung an ein künstliches Milieu." (Klee 1980, im Internet)

Gerade Menschen mit Behinderungen müssen sich oft an soziale Bedingungen und vorgefertigte Regeln einer künstlich geschaffenen Umgebung orientieren:

"Entweder ist es die Familie, die den Behinderten auf Schritt und Tritt befürsorgt, ihn so lange in Unmündigkeit hält und ihn vor der Welt >draußen< bewahrt, bis sie ihn schließlich einschließen und verstecken muß, weil das Gegenteil von dem erreicht wurde, was ursprünglich als >Erziehungsziel< vorschwebte; oder es ist das Heim, das vermutlich nie etwas anderes erreichen konnte und wollte, als der Disziplinarkarriere von Randständigen zu dienen." (ebd.)

Unter "Disziplinarkarrieren" versteht Klee das Akzeptieren behinderter Menschen, ihrer Lebensbedingungen, Anhängigkeiten, Fremdbestimmungen und das Ersetzen des eigenen Bewusstseins durch ein Institutionsbewusstsein. Eigene Regeln werden kaum berücksichtigt, sondern durch Regeln ersetzt, die das reibungslose Ablaufen des Alltags in der Institution ermöglichen. (vgl. ebd.)

Anne Waldschmidt (Waldschmidt in Anhorn/Bettinger/Stehr 2007, 119-133) berichtet in einem Artikel über ein Mädchen mit Mehrfachbehinderung, dessen Eltern das Wachstum und die sexuelle Entwicklung ihrer Tochter durch operative Eingriffe aufhalten ließen. Laut Angaben der Eltern wollten sie das Mädchen auch in Zukunft zuhause versorgen, dabei hätte ein größeres Körpergewicht der Tochter die eigenen Kräfte überfordert. Die Ethikkommission der Universität von Washington in Seattle stimmte dem Eingriff zu, da sie ebenfalls überzeugt waren, dass dadurch eine spätere Heimeinweisung verhindert werden würde. Waldschmidt äußert sich wie folgt zu diesem Vorfall:

"Dieser Fall von Verstümmelung auf der Basis des elterlichen Willens, im Namen von Fürsorge und Kindeswohl, der vielleicht auch hierzulande hätte passieren können und weltweit erregte Debatten hervorgerufen hat, wirft ein grelles Licht auf den spätmodernen Umgang mit behinderten Menschen, der immer noch von dem "klinischen Blick" (Foucault 1973) geprägt ist, dem individualisierenden, paternalistischen Rehabilitationsmodell folgt und oft genug in gewalttätige Körperdisziplinierung mündet." (Waldschmidt 2007, 119)

Auch bei uns gibt es eine deutliche "Dominanz der Rehabilitationswissenschaften", (vgl. ebd, 119) vor allem, wenn es darum geht gesundheitliche Störungen, Schädigungen oder Beeinträchtigungen zu behandeln und die "Normalität" wieder herzustellen. Doch es gibt auch eine rehabilitationskritische Bewegung, nämlich die Disability Studies, denen daran gelegen ist, "mit Foucault (1978b) darauf aufmerksam zu machen, dass nicht nur der Wahnsinn, sondern auch "Behinderung" als Begriff und Konzept sich in einem jahrhundertealten, von Machtverhältnissen durchdrungenen Prozess entfaltet hat und nur in dem Verhältnis zu Vernunft und Normalität wirklich analytisch erfasst werden kann." (ebd., 120)

Ein Kritikpunkt an den Disability Studies, der immer wieder aufzutauchen scheint, ist die "Körpervergessenheit" (ebd, 123). Foucault erkennt den menschlichen Körper als Ausgangs- bzw. Ansatzpunkt an, stellt den Körper in den Mittelpunkt und betrachtet ihn als Wissensobjekt und Zielscheibe von Macht. Ebenso ist es Foucault, der darauf hinweist, dass der individuelle Körper hinter der medizinischen Untersuchung und dem Blick auf Dysfunktionen, Defiziten und Defekten zu verschwinden scheint. Dies wiederum hat für Menschen mit Behinderungen tiefgreifende Folgen, wie "chirurgische Eingriffe, Prothetisierung, segregierte Beschulung, institutionelle Unterbringung und soziale Isolierung." (ebd. 124)

Waldschmidt weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es erstaunlich sei, dass Foucault in den körpertheoretischen Überlegungen der Disability Studies immer wieder großen Platz einnimmt, da sich seine Überlegungen zu Körpertheorien vor allem auf den Körper als Gegenstand von Diskursen und disziplinären Machtpraktiken bezieht. Andererseits weist die Autorin im Anschluss an diese Überlegung darauf hin, dass "die Erfahrung von (Ver-)Objektivierung mit der Erfahrung von Behinderung allzu häufig eng verknüpft ist." (ebd. 124f) Anne Waldschmidt untermauert ihre Aussage, indem sie auf die täglichen Lebensbedingungen und Erfahrungen von Menschen mit Behinderungen verweist: "Körperobjekt zu sein, in den Händen von Ärzten, Therapeuten, Pflegekräften, ohne sich gegen entwürdigende Eingriffe zur Wehr setzen und über körperliche Bedürfnisse selbst bestimmen zu können - das ist eine Alltagserfahrung der meisten Menschen, die mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen leben. Kein Wunder also, dass die von Foucault heraus gearbeiteten Praktiken der Körperdisziplinierung im Mittelpunkt der Disability Studies stehen." (ebd.125)

In den Ausführungen oben ist zu erkennen, dass die Aussagen Klees im Groben mit deren Waldschmidts übereinstimmen. Es wird deutlich, dass Menschen mit Behinderungen der Subjektstatus entzogen wird, dass über sie bestimmt wird und sie somit keine Entscheidungsfreiheiten haben. Ich kann die Aussagen gut nachvollziehen, doch mir fehlt bei den Ausführungen der beiden AutorInnen etwas, wie ich finde sehr Bedeutendes. Es wird lediglich davon gesprochen, wie Menschen mit Behinderungen zu Objekten gemacht werden, was ihnen eine gewisse Passivität verleiht. Aber, dass Menschen mit Behinderungen über Kompetenzen verfügen, dass sie aktiv an ihrer Lebensplanung und Lebensführung beteiligt sind, scheint völlig ausgeblendet zu sein.

Die Körperdisziplinierung bei Foucault, wie sie bei Anne Waldschmidt bereits angesprochen wird, gründet auf folgender Vorstellung Foucaults:

"Im Strafsystem der Disziplinarmacht zielt die Kunst der Bestrafung nicht auf Sühne und auch nicht eigentlich auf die Unterdrückung eines Vergehens ab. Sie führt vielmehr fünf verschiedene Operationen durch: [...] Das lückenlose Strafsystem. Das alle Punkte und alle Augenblicke der Disziplinaranstalten erfaßt und kontrolliert, wirkt vergleichend differenzierend, hierarchisierend, homogenisierend, ausschließend. Es wirkt normend, normierend, normalisierend." (Foucault 1994, 236)

Waldschmidt räumt ein, dass Behinderung ein "schuldloses Verbrechen (im Sinne von Devianz)" sei (Waldschmidt in Anhorn/Bettinger/Stehr 2007, 127), trotzdem seien die fünf genannten Verfahren der Disziplinarmacht, der Vergleich, die Differenzierung, die Hierarchisierung, die Homogenisierung und die Ausschließung präsent: Um Körper als behindert abstempeln zu können, werden sie mit anderen Körpern verglichen, wie in medizinischen Diagnostiken; sie werden differenziert, indem sie als unterschiedlich leistungs-, förder- oder pflegebedürftig eingestuft werden; zudem werden sie in eine hierarchisierte Rangordnung eingegliedert, nach dem Grad der Behinderung; homogene Gruppen werden durch die Einteilung in Arten von Behinderungen gebildet und schließlich werden sie in Institutionen, wie Sonderschulen, Wohnheime und Werkstätten ausschließenden Strategien unterworfen.

Die Institutionen, die oben genannt werden, stellen den "klinischen Blick", also den Blick der beobachtet, zu durchdringen versucht, um therapeutisches Wissen zu erlangen in den Mittelpunkt. Der Erkenntnisgewinn stellt jedoch nur einen Aspekt von Sichtbarkeit dar, deshalb kommt eine zweite Dimension zum Tragen, die Überwachung: "Der Blick, der wissen und erkennen will, verbündet sich mit dem Blick, der kontrollieren und disziplinieren will. Wie Foucault in "Überwachen und Strafen" gezeigt hat, wird nicht nur in der Klinik (in der Form der Patientenüberwachung), sondern auch im modernen Gefängnis Sichtbarkeit zum entscheidenden Machtmittel. Der "Panoptimismus" ermöglicht die Installation von höchst effektiven, dauerhaften Kontrollregimen, bei denen das Machtzentrum verborgen bleibt, die Insassen aber ständig das Auge des Gesetzes auf sich gerichtet fühlen." (ebd., 129)

Auch Waldschmidt vertritt die Meinung, dass es durchaus Parallelen zwischen Institutionen für Menschen mit Behinderungen und Gefängnissen gibt, wie Klee im Kapitel über Wohneinrichtungen klar zu verstehen gibt. Waldschmidt lehnt sich mit ihrer These an Foucault: "Klinik und Gefängnis - mit Foucault kann man behaupten, dass dies die beiden Prototypen der Disziplinarmacht sind, aus denen heraus sich die Institutionen der Behindertenhilfe entwickelt haben. Ihr konkretes, historisches Vorbild war die psychiatrische Anstalt, ein Raum, der in idealer Weise die beiden Funktionen der Klinik - Erkenntnisgewinnung und Interventionsfeld - mit denjenigen des Gefängnisses - Internierung und (Re-)Sozialisierung - kombinierte." (ebd.)

Kontrollsysteme im Anstalts- und Heimalltag, wie Hausordnungen, Belohnungen und Strafen mit durchgängiger Wirkung schränken Gruppensolidaritäten ein und schaffen fünf Grundverhaltensmuster. Bei diesen Grundverhaltensmustern beziehe ich mich auf Goffman (Goffman 1973), der diese wie folgt beschreibt:

  • Rückzug aus der Situation: Dazu werden Regression, Stumpfsinn und Knastpsychose genannt. Es werden keine Interessen dafür gezeigt, was außerhalb der körperlichen Umgebung passiert. Es bedarf erheblichen Zwang, einen Menschen auf diese Weise zu verändern, deshalb "ist diese Art der Anpassung oft tatsächlich irreversibel." (ebd., 66)

  • Kompromissloser Standpunkt: Es kommt hierbei zur Verweigerung der Zusammenarbeit mit dem Personal. Auch alles, was vom Personal als Provokation betrachtet wird, fällt in diese Kategorie.

  • Kolonisierung als Standardform: Dabei kommt es zur Anpassung an die Institution. Alles was in der Institution als befriedigend erlebt wird, wird ausgeschöpft und eine relativ zufriedene Existenz aufgebaut.

  • Konversion: Die betreffende Person versucht, die Rolle des "perfekten Insassen" zu spielen, dessen Haltung "diszipliniert, moralisch und monochrom" ist und "mit dessen Begeisterung für die Anstalt das Personal allezeit rechnen kann." (ebd., 67)

  • "Ruhig Blut bewahren": Mehrere Anpassungstechniken, Konversion, Kolonisierung und Loyalität gegenüber der Gruppe der "Insassen" (Goffman 1973, 68) werden miteinander kombiniert und somit die besten Voraussetzungen geschaffen, unter den vorherrschenden Verhältnissen keine physischen und psychischen Schäden davon zu tragen. (vgl. ebd, 64-69)

Auf die genannten Grundverhaltensmuster von Goffman wird im empirischen Teil der Arbeit anhand einiger Beispiele konkret Bezug genommen.

Im Zusammenhang mit dem Leben in einer Institution muss auch eine Verhaltensweise benannt werden, die immer wieder zu beobachten ist, nämlich selbstverletzendes Verhalten. Mit dem Vorkommen und den Zusammenhängen von selbstverletzendem Verhalten haben sich Johnson und Day (vgl. Johnson/Day 1992 zit. nach Rohmann/Elbing 1998, 138) im Rahmen von 30 Studien befasst. Eine Erkenntnis daraus, die im Rahmen der vorliegenden Arbeit von Bedeutung erscheint, ist der Zusammenhang zwischen geistiger Behinderung und einem erhöhten Vorkommen von selbstverletzendem Verhalten. Vor allem stark geistig behinderte Menschen sind jene Personengruppe mit der höchsten Rate von selbstverletzendem Verhalten. Interessant scheint hierbei, dass dieses Verhalten vor allem Menschen zeigen, die in Institutionen leben. Johnson und Day können keine Antwort darauf geben, ob Menschen mit Behinderungen, die in Institutionen leben, deswegen öfters selbstverletzende Verhaltensweisen zeigen, als diejenigen, die in Familien oder Gemeinschaften leben, oder ob Menschen aufgrund ihres selbstverletzenden Verhaltens vermehrt in Institutionen untergebracht werden. (vgl. ebd., 139)

Etwas konkreter äußert sich Mühl (2001) zu dem Zusammenhang zwischen Großeinrichtungen und der Häufigkeit von selbstverletzendem Verhalten. Er bezeichnet es als voreilig zu behaupten, dass Großeinrichtungen Verhaltensstörungen hervorbringen würden, fügt jedoch hinzu, dass sich die Bedingungen in solchen Einrichtungen nicht unbedingt positiv auf den Abbau von Verhaltensschwierigkeiten auswirken. (vgl. Mühl. 2001, 164)

Lanwer (2002) kommt in der Auseinandersetzung mit diesem Thema zu folgendem Schluss: "Sowohl der Prozess der Behinderung eines Menschen als auch die bei ihm in Erscheinung tretenden selbstverletzenden Handlungen werden als Phänomene verstanden, die sozialen Ursprungs sind. Es handelt sich um selbst organisierende Prozesse im "System Psyche" unter isolierenden Bedingungen, d. h. unter den Bedingungen einer sozialen und sensorischen Deprivation." (Lanwer 2002, 17)

Wikipedia definiert Sensorische Deprivation wie folgt: "Sensorische Deprivation, also Mangel an Außenreizen (Farben, Geräuschen, Mitmenschen, Gesprächen usw.) führt zu Halluzinationen und zu Denkstörungen. Diese wird bei Verhören, Folterungen und zur Gehirnwäsche eingesetzt, aber auch zu Bewusstseinserweiterung und Entspannung." (Wikipedia im Internet)

Interessant bei dieser Definition ist das Einsatzgebiet der Sensorischen Deprivation, nämlich wie oben beschrieben Verhöre, Folterungen und Gehirnwäsche. Damit scheint zu Foucault und seinen Theorien zu Gefängnissen und anderen Institutionen, eben auch Institutionen für Menschen mit Beeinträchtigungen wiederum eine Verbindung hergestellt.

Rohmann und Elbing beschreiben das Phänomen Autoaggression und äußern sich zu entsprechenden Vorgehensweisen: "Selbstverletzendes Verhalten ist als kommunikatives Signal zu verstehen, eingebettet in eine Vielschichtigkeit unterschiedlichster Bedingungen und Zusammenhänge. Therapeutische Vorgehensweisen, die ausschließlich das Symptom in das Zentrum der Überlegungen stellen, sind zum Scheitern verurteilt [...]."

(Rohmann/Elbing 1998, 143) In diesem Sinne wird deutlich, dass eine Freiheitsbeschränkung keine Lösung für selbstverletzendes Verhalten darstellen kann.

An dieser Stelle möchte ich nicht unerwähnt lassen, welche Belastung das störende Verhalten, autoaggressives und fremdaggressives Handeln von BewohnerInnen in Wohneinrichtungen für MitbewohnerInnen und das Personal darstellt, abgesehen davon wie es der Person selbst damit geht. Heinrich beschreibt im Artikel über Krisenintervention bei Fremd- und Sachaggression sehr eindringlich, dass die eigentlich Leidtragenden die behinderten Mitmenschen innerhalb des Systems sind: "Zuwendung und Förderungsmöglichkeiten werden über längere Zeit eingeschränkt, ebenso die Wohn- und Lebensqualität; eine unangenehme Anspannung hält oft weit über den Konflikt an; Mitbewohner spüren Angst, sie ziehen sich zurück, Freizeitaktivitäten werden abgesagt; "Opfer" von Aggressionen entwürdigt und verletzt; Abläufe und Situationen werden unüberschaubar usw." (Heinrich in Wüllenweber/Theunissen 2001, 217)

Aber auch für das Personal ist das Problemverhalten von BewohnerInnen eine schwierige Angelegenheit. Häufig werden eigener Souveränitätsverlust, Handlungsverlust, Selbstzweifel und Selbstvorwürfe, Angst vor der betreffenden Person und eigenen Überreaktionen, Wut, Ärger, Verunsicherung, Hilflosigkeit und Verminderung der Lebenslust vom Personal als Nebenerscheinungen gemeldet. Ebenso hat dies Auswirkungen auf das Team. Einerseits kann der Zusammenhalt innerhalb eines Teams verstärkt werden, auf der anderen Seite kommt es häufig vor, dass bestehende Probleme innerhalb des Teams verstärkt werden. (ebd., 217)

Auf selbstverletzendes Verhalten von BewohnerInnen wird im empirischen Teil der Arbeit nochmals Bezug genommen.

3.4 Freiheitsbeschränkungen in Wohneinrichtungen

Um das Problem der Durchführung und Verwendung von freiheitsbeschränkenden Maßnahmen in Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen zu verstehen, sind der Hintergrund, die Beschaffenheit und die Funktionsweise von "(bürokratischen) formal-rationalen Organisationen" (Berlach-Pobitzer u.a. 2005, 11) zu beleuchten. Das Heim bildet die Grundlage des Handelns der dort beschäftigten Menschen. Diese verfügen über bestimmte Strategien, Ressourcen, Interessen und bestimmtes Wissen, um ihren Alltag zu bewältigen. Zentrales Problem dabei ist allgemein formuliert die Erhaltung einer räumlichen und zeitlichen Ordnung mit dem Ziel im Hintergrund, das Wohlergehen der "betreuten" Personen zu sichern. Die Funktion von Freiheitsbeschränkungen erklärt sich in diesem Zusammenhang wie folgt:

"Das Problem der Freiheitsbeschränkungen bildet dabei einen Parameter, dessen Bedeutung sich erschließt, wenn man die komplexe Funktionsweise des Alltags dieser Einrichtungen rekonstruiert. Freiheitsbeschränkungen sind eine Form der Problemlösung und die zentrale Frage lautet: sind sie notwendig, wie können sie gesteuert werden und welche funktionalen Äquivalente lassen sich zu diesen Maßnahmen denken?" (ebd., 11)

Eine Reihe von Faktoren sind für das Ausmaß und die Umsetzung von freiheitsbeschränkenden Maßnahmen bestimmend. Neben der Größe der Einrichtung, ihrer Lage und ihrer Trägerschaft, sind die drei Organisationsmerkmale "Risikoorientierung", "Flexibilität" und "Kommunikation" von Bedeutung.

Risikoorientierung:

In Wohneinrichtungen gibt es bezüglich der Risikoorientierung zwei Seiten. Einerseits wird größtmögliche Freiheit und Selbstbestimmung gefordert und andererseits herrscht die Sorge um die körperliche Unversehrtheit der BewohnerInnen. Ob diesen das "Recht auf den Sturz" eingeräumt wird, oder ob mit freiheitsbeschränkenden Mitteln auf mögliche Risiken reagiert wird, hängt von der internen Verteilung von Kompetenzen und Verantwortlichkeiten ab und ist somit ein Teil der Organisationskultur. (vgl. ebd., 31f)

Flexibilität:

Routine spielt in vielen Wohneinrichtungen eine wichtige Rolle. Der Tagesablauf und pflegerische Tätigkeiten werden von einem mehr oder weniger engen Zeitplan bestimmt. Einerseits ist Routine notwendig, um komplexe Abläufe zu koordinieren und die Arbeit zu bewältigen. Auf der anderen Seite, scheinen BewohnerInnen mit ihren menschlichen Eigenschaften diese Routine zu stören. Die Organisationskultur in einer Einrichtung wird hierbei wieder entscheidend: "Einrichtungen, die eine größere Flexibilität in den routinisierten Strukturen des Heimalltags erlauben, werden weniger auf freiheitsbeschränkende Maßnahmen zurückgreifen, als solche, die ein klar definiertes Regime im Alltag aufrecht erhalten." (ebd., 34)

Kommunikation:

Die Form der Kommunikation in Einrichtungen ist verantwortlich dafür, wie Informationen weitergegeben, wie Entschlüsse gefasst, Aufgaben und Ziele festgelegt und Probleme gelöst werden. Das Klima in Einrichtungen ist stark abhängig von der dort herrschenden kommunikativen Kultur. Von hierarchischen Strukturen spricht man, wenn Anweisungen von der Leitung an MitarbeiterInnen gegeben werden. Anders strukturiert sind hingegen horizontal kommunikative Ordnungen. Teamkommunikation, Supervisionen, gemeinsame Fortbildungen und regelmäßige Teambesprechungen sind förderlich für gemeinsam überdachte und verantwortungsbewusste Entscheidungen und sind wichtig, "um den Einsatz freiheitsbeschränkender Maßnahmen möglichst rational und rationell zu gestalten." (ebd., 36)

Laut der Studie "Grundlagen für die Implementation des Heimaufenthaltsgesetzes" des Bundesministeriums für Justiz, sind zunächst die physischen und baulichen Maßnahmen von Wohneinrichtungen zu beachten. Die Parameter Größe, Lage und Zustand von Einrichtungen sind für den Hintergrund der Nutzung der Wohneinrichtungen als Handlungsfeld und für das Verständnis der Problematik freiheitsbeschränkender Maßnahmen von großer Bedeutung. Dabei gibt es enorme Unterschiede zwischen den Einrichtungen bezüglich der Gestaltung von Wohnflächen und Wohnformen:

"Die Diskussion über die Gestaltung von Pflegeeinrichtungen und verwandten Institutionen hat eine lange Tradition, die von Jeremy Benthams Idee des Panopticums bis hin zu zeitgenössischen Kontroversen über angemessene Wohnformen [...] reicht." (ebd., 6)

4 Veränderungen durch Inkrafttreten des HeimAufG

Durch Inkrafttreten des Heimaufenthaltsgesetzes gab es einige Veränderungen, die in diesem Kapitel angesprochen werden. So wurde zum Beispiel eine neue Institution ins Leben gerufen, nämlich die Bewohnervertretung. Die Zusammenarbeit der Bewohnervertretung und der Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen, wie sie in der bearbeiteten Literatur dargestellt wird, ist Thema dieses Kapitels. Ebenso wird ein Blick auf die Umsetzung des Heimaufenthaltsgesetzes geworfen. Es werden Kritikpunkte aber auch Chancen diesbezüglich benannt.

4.1 Bewohnervertretung

Die Bewohnervertretung ist beauftragt, auf die Rechte von Bewohnern bezüglich freiheitsbeschränkender Maßnahmen zu achten und diese wahrzunehmen. Einrichtungen sind dazu verpflichtet, Freiheitsbeschränkungen bei der Bewohnervertretung zu melden. Diese können wiederum die Einrichtungen unangemeldet besuchen, Einsicht in die Pflege- und Krankengeschichte nehmen. Sie haben zudem das Recht, sich bei den MitarbeiterInnen über die BewohnerInnen zu erkundigen und mit den Anordnungsbefugten über die Zulässigkeit von Freiheitsbeschränkungen zu sprechen.

MitarbeiterInnen in Wohneinrichtungen konnten sich vor Inkrafttreten des Heimaufenthaltsgesetzes kein Bild von der Bewohnervertretung und ihren Funktionen und Rollen machen. So gab es Annahmen über die Zuständigkeit der Bewohnervertretung, die von einer weiteren Kontrollinstanz bis zu Aufgaben von Sachwaltern und Bewohnersprechern reichten.

Tatsächlich sind die Aufgaben der Bewohnervertretung sehr vielfältig. Neben der vorgeschriebenen Einzelfallorientierung sind zudem strukturelle, organisationsbezogene Gegebenheiten zu beachten, da sich die betroffenen Personen alle in Institutionen befinden. (vgl. Hofinger u.a. 2007, 33)

4.1.1 Aufgaben/Arbeit

Die Bewohnervertretung wurde aus Personen von unterschiedlichen Berufs- und Tätigkeitsfeldern zusammengestellt. Sowohl JuristInnen, SozialarbeiterInnen, KrankenpflegerInnen, Heil-, Sonder- und BehindertenpädagogInnen, PsychologInnen und SoziologInnen, zum Teil mit Erfahrungen im Bereich der Sachwalterschaft und Patientenanwaltschaft, arbeiten an verschiedenen Standorten als multiprofessionelle Teams. Eine Mitarbeiterin der Bewohnervertretung beschreibt laut Hofinger (2007) ihre Aufgaben und die damit verbundenen Anforderungen an multiprofessionelle Kompetenzen als sehr schwierig. Man frage sich in der Rolle der Bewohnervertretung sehr häufig, ob man in manchen Fällen einen Antrag auf gerichtliche Überprüfung von Freiheitsbeschränkungen stellen soll oder nicht. Über solche und ähnliche Fragen wird prinzipiell im Team der Bewohnervertretung diskutiert. Dennoch sind alle Fälle unterschiedlich und es gibt kein Rezept für eine angemessene Lösung, die immer passt. Auch in der Zusammenarbeit mit den Ärzten gibt es oftmals Schwierigkeiten, da die Auskünfte für die Bewohnervertretung nicht zufriedenstellend sind. Laut Aussage dieser Bewohnervertreterin ist es bedeutsam, wahre Missstände aufzudecken, statt sich immer nur Freiheitsbeschränkungen, wie Seitenteile bei Betten anzuschauen. Sobald eine gerichtliche Überprüfung freiheitsbeschränkender Maßnahmen von der Bewohnervertretung beantragt ist, so beschreibt diese Mitarbeiterin der Bewohnervertretung, sei sie das Feindbild der Einrichtung. (vgl. ebd., 49)

Diese Mitarbeiterin der Bewohnervertretung lässt bereits anklingen, welche Forderungen von Seiten der Wohneinrichtungen an die Bewohnervertretung gestellt werden, nämlich "Rechtssicherheit für die Praxis zu schaffen - aber diese nicht in Frage zu stellen." (ebd., 50)

Der Kontakt zwischen Bewohnervertretung und den Wohneinrichtungen ist geprägt von zwei unterschiedlichen professionellen Haltungen. Für die Bewohnervertretung ist eine rechtliche Überprüfung von freiheitsbeschränkenden Maßnahmen in einer Wohneinrichtung für Menschen mit Behinderungen eine alltägliche Handlung, die zur Berufsausübung gehört. Für die Wohneinrichtungen sind sie ungewöhnlich und stoßen teilweise auf Widerstand, da der Eindruck entsteht, dass eigene Kompetenzen nicht anerkannt werden.

Der Einsatz von Freiheitsbeschränkungen ist jedoch ein komplexes Thema und deren Bearbeitung durch die Bewohnervertretung ist ebenso vielschichtig und schwierig. Deshalb ist es notwendig, nicht nur einen Blick auf die Angelegenheit zu werfen, sondern möglichst viele Sichtweisen, wie juristische, medizinische, pflegerische und pädagogische zu vereinen.

Dabei sind die multiprofessionellen Teams von Vorteil. Bei den Besuchen in den Wohneinrichtungen sind sie jeweils auf sich alleine gestellt mit der Anforderung, ein möglichst umfassendes Bild der BewohnerInnen und deren Umgebung zu zeichnen und entsprechende Maßnahmen anzuordnen. Mögliche Probleme werden dann in der Gruppendiskussion mit anderen BewohnervertreterInnen vorgebracht und besprochen.

Für die Bewohnervertretung sind die Formulierungen des Heimaufenthaltsgesetzes, die durchaus Interpretationen zulassen, hin und wieder problematisch, da in manchen Fällen nicht eindeutig ist, ob eine Freiheitsbeschränkung im Sinne des Heimaufenthaltsgesetzes vorliegt oder nicht. Oftmals wird von Seiten der Einrichtung mit der Zustimmung eines Arztes oder der betroffenen Person selbst argumentiert: "Manche Einrichtungen weichen aus über die ärztliche Anordnung. Wenn die Ärzte zustimmen, dann geht das. Dann heißt es, der Bewohner hat prinzipiell ja gesagt. Man biegt das Problem so lange zurecht, bis man es nicht mehr lösen muss. Es wird versucht, mit Freiheitseinschränkungen statt mit Freiheitsbeschränkungen zu arbeiten, aber das geschieht tendenziös, man versucht, dem Bewohner das schmackhaft zu machen." (ebd., 53)

Als neue Institution hat die Bewohnervertretung schwierige Aufgaben zu bewältigen - die erforderliche Professionalität, die notwendigen Kompetenzen, die entsprechende Rolle und Anerkennung müssen erst entwickelt und gefestigt werden. Für die Durchsetzung des Heimaufenthaltsgesetzes ist ihre Rolle von enormer Wichtigkeit und bisherige Untersuchungen haben gezeigt, dass sie mit ihrer Arbeit in relativ kurzer Zeit erstaunlich viel erreicht haben. (ebd., 53f)

In Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe war die Arbeit der Bewohnervertretung laut dem Abschlussbericht zum Heimaufenthaltsgesetz (Hofinger u.a. 2007) mit weniger Problemen konfrontiert als in Wohneinrichtungen für alte Menschen. Das Absperren bestimmter Bereiche scheint in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen die häufigste Form freiheitsbeschränkender Maßnahmen zu sein, die von den Einrichtungen auch als solche definiert und größtenteils gemeldet wird.

Für Bewohnervertretung stellt sich oftmals das Dilemma, einerseits auf die Notwendigkeit lokaler Besonderheiten reagieren zu können und somit eine gewisse Entscheidungsfreiheit zuzulassen und andererseits eine allgemein gültige Gesamtstrategie zu entwickeln, die keine Fragen offen lässt. (vgl. ebd., 57f)

Zum einen ist die Bewohnervertretung damit beauftragt, die Rechte der BewohnerInnen, die selbst nicht dazu in der Lage sind, individuell wahrzunehmen. Zum anderen sollte sie die Lebensbedingungen aller BewohnerInnen betrachten und gegebenenfalls auf die baulichen Maßnahmen hinweisen, die unter Umständen freiheitsbeschränkende Wirkungen haben können. Sie beraten in kritischen Situationen, sind bei der Suche nach adäquaten Lösungen behilflich und überprüfen, ob die Freiheit von Bewohnern in Wohneinrichtungen geachtet und gewahrt ist. Die Aufgaben der Bewohnervertretung sind sehr vielfältig und komplex und verlangen nach Multiprofessionalität. Die Zusammensetzung aus Personen unterschiedlicher Berufsgruppen und die regelmäßigen Sitzungen sind in meinen Augen eine sehr gute Lösung, um Fragen und Probleme aus allen Bereichen abdecken und klären zu können.

4.1.2 Bild von Einrichtungen

Die Bewohnervertretung beschreibt Einrichtungen der Behindertenhilfe mit den Dimensionen "kooperativ - unkooperativ" und "vertrauenswürdig - wenig vertrauenswürdig" (Hofinger u.a. 2007, 59). Als Grundlagen für die gemeinsame Zusammenarbeit von Bewohnervertretung und Ansprechpersonen in den Wohneinrichtungen gelten die Beziehung und die Kommunikationsstruktur, die zwischen den beiden Institutionen aufgebaut wird. Die Einrichtung wird von der Bewohnervertretung folglich über die Art der Beziehung eingeschätzt und bewertet. Laut Einschätzungen der Bewohnervertretung wird das Gesprächsklima kritisch, wenn es zu keiner Einigung bezüglich der Verwendung freiheitsbeschränkender Mittel kommt und die Bewohnervertretung von der Möglichkeit einer gerichtlichen Überprüfung Gebrauch macht. Den Grund dafür sieht die Bewohnervertretung im regen Austausch der Einrichtungen untereinander und der Angst der Einrichtungen davor, als "Schandfleck" dargestellt zu werden, da ein Verfahren oftmals zu gleichen Teilen auf die Wohneinrichtung und die Bewohnervertretung zurückfällt.

Ein Problem mit den Einrichtungen gibt es auch in Bezug auf die Anerkennung und Akzeptanz der Rolle der Bewohnervertretung, was sich auf folgende Weisen äußern kann:

  • Mitarbeiter von Wohneinrichtungen stehen der Bewohnervertretung skeptisch und ablehnend gegenüber und zweifeln an ihrer Kompetenz, über den konkreten Fall zu entscheiden.

  • Einrichtungen geben klar zu verstehen, dass sie die Notwendigkeit für die besprochenen Angelegenheiten nicht einsehen würden und diese nur der Bewohnervertretung zuliebe täten.

  • Zum Teil kommt es zu Missverständnissen bezüglich der Rolle der Bewohnervertretung, die befugt ist, im Bereich freiheitsbeschränkender Maßnahmen Anordnungen zu tätigen. (vgl. ebd., 59)

Neben den bisher genannten negativen Erfahrungen der Bewohnervertretung mit Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe gibt es jedoch auch positive Fälle der Begegnung, die laut Angaben der Bewohnervertretung in der Minderzahl liegen. Dennoch sind gerade jene Einrichtungen, die sich in Bezug auf das Heimaufenthaltsgesetz als kooperativ erweisen, die Vorschläge und Möglichkeiten der Bewohnervertretung ernst nehmen und nutzen, um die eigenen Routinen in der täglichen Arbeit zu reflektieren als gelungene Beispiele für andere Einrichtungen motivierend, um das Misstrauen und die Skepsis abzulegen. (vgl. ebd.)

Einig sind sich Mitarbeiter der Bewohnervertretung darüber, dass es kaum möglich ist, in Wohneinrichtungen wirklich etwas zu verändern, da ihnen die Mittel dazu fehlen:

"Zwar ist es gelungen, die leichten Fälle in größerem Ausmaß positiv zu bearbeiten, aber die strukturellen Bedingungen der Unterbringung in Einrichtungen, der Personalmangel, die jahrzehntelang eingespielten Routinen einer bestimmten Pflegekultur, die baulichen Voraussetzungen - all dies sind Faktoren, die sich der Beeinflussung der Bewohnervertretung weitestgehend entziehen und die, wenn überhaupt, nur langfristig verändert werden können." (ebd., 60)

Ebenso spielt hierbei die Vermutung der Bewohnervertretung eine Rolle, dass der Rückgang von körperlichen Freiheitsbeschränkungen auf eine Zunahme von sedierenden Medikamenten zurückzuführen sei. Medikamentöse Freiheitsbeschränkungen sind weniger sichtbar und schwieriger zu überprüfen, da die Grenze zwischen therapeutischen Gründen und Freiheitsbeschränkung schwer zu ziehen ist. Die oben genannte Vermutung gibt für Wohneinrichtungen Anlass zu überdenken, ob es durch das Heimaufenthaltsgesetz lediglich einen Umbruch in der Art der Freiheitsbeschränkungen gegeben hat, nämlich von körperlichen Beschränkungen hin zu medikamentösen Beschränkungen. (vgl. ebd.)

In Befragungen von Bewohnervertreterteams unterschiedlicher Standorte im Rahmen des Abschlussberichts zum Heimaufenthaltsgesetz (Hofinger u.a. 2007) wurden verschiedene Wahrnehmungen und Selbsteinschätzungen erfasst.

Lediglich in zwei Teams wurden sowohl die Einrichtungen als auch die zuständigen Gerichte wohlwollend beurteilt. Sie berichten von recht kooperativen, experimentierfreudigen und lernbereiten Wohneinrichtungen mit denen eine fachlich kompetente Kommunikation möglich ist. Die positive Selbsteinschätzung als "anerkanntes Kompetenzzentrum" zeigt wiederum deutlich die gegenseitige wertschätzende Haltung: "Es kommt je länger je häufiger vor, dass wir gefragt werden, was es denn da so für Möglichkeiten gibt, dass wir wie eine Drehscheibe werden, wo man auch anfragt und anruft." (ebd., 62) Gerichtliche Auseinandersetzungen sind bei diesem kooperativen Stil zwischen Bewohnervertretung und Wohneinrichtungen sehr selten. Begründet wird dies mit der Solidarität, die für die MitarbeiterInnen in Wohneinrichtungen empfunden wird: "Wir sind eigentlich Sammler, wir sammeln viele Informationen, um die Tätigkeit ausüben zu können. Wenn man die Strukturen nicht kennt, dann kann man die Aufgabe gar nicht ausführen." (ebd.)

Andere Teams stehen den Wohneinrichtungen deutlich kritischer gegenüber und empfinden die Gerichte als stabile Partner, die die Bewohnervertretung unterstützen. Die Gerichte werden hier als Mittel zur Drohung verwendet, um die Rechte der BewohnerInnen zu vertreten: " [...] Wenn eine Ablehnung kommt und keine Kooperation im Sinne von Ausprobieren, ich aber den Eindruck habe, es ist noch etwas möglich, ich kann es ihnen aber fachlich nicht darlegen, mach ich einen Antrag." (ebd., 63)

Zum Teil wurden die dringende Notwendigkeit der Bewohnervertretung und die Betroffenheit aufgrund der angetroffenen Situation in Wohneinrichtungen als Motivation für die Arbeit genannt. Die tägliche Arbeit besteht in diesen Teams aus Aufklärungsarbeit und der Suche nach Alternativen. Außerdem werden immer wieder unmenschliche Großinstitutionen und die Schwäche des Rechts beklagt. In der Kooperation mit den Einrichtungen wird dabei mehr Gewicht auf das Wohl der BewohnerInnen gelegt, als auf ihr Recht. Gerichtsverhandlungen versucht man weitestgehend zu vermeiden, da man vermutet, dass der Konflikt das Wohl der BewohnerInnen beeinflussen könnte: "Gerichtsverhandlungen sind belastende Situationen. Das Klima ist danach nicht gut. Es ist eine Kränkung der Einrichtung, wenn das, was sie machen, als unzulässig erklärt wird...Das Problem ist, dass viel auf dem Rücken der Bewohner ausgetragen wird." (ebd., 64)

Einige Teams der Bewohnervertretung kritisieren das "relativ inkompetente Pflege-, Medizin-, Verwaltungs- und Rechtspersonal, geprägt von Provinzialismus und Problemverleugnung" und sehen sich selbst als "verlorene Professionalitätsapostel". Sie zeigen auf, dass freiheitsbeschränkende Maßnahmen in Einrichtungen nicht problematisiert, sondern sogar vertreten werden und Richter eher den Schutz der Personen ihrer Freiheit vorziehen. Bis sich dies ändert, davon wird ausgegangen, wird es noch lange dauern. So setzt man auf möglichst gute Kommunikation bei der Einzelfallbearbeitung und vermeidet größere Konfrontationen.

Ähnliche Enttäuschungen hört man auch von anderen Teams der Bewohnervertretung. Idealismus trifft auf ein starres System mit wenigen Ressourcen. Die Einrichtungen werden als wenig kooperativ erlebt und die Bewohnervertretung hat Mühe, ihren Expertenstatus zu übermitteln.

Wieder andere Bewohnervertreter-Teams gehen direkt auf Konfrontation. Gerichte, Landesbehörde, Angehörige und das Personal in den Einrichtungen nehmen laut Bewohnervertretung, die sich als Hüterin des Gesetzes sieht, wenig Rücksicht auf die Regelungen des Heimaufenthaltsgesetzes: "Es gibt LG-Entscheidungen, in denen steht, dass auf knappe Ressourcen Rücksicht genommen werden muss. Personalmangel wird von den Gerichten akzeptiert. Die Richter haben oft sehr wenig Ahnung vom Gesetz...Durch Gerichtssprüche entstehen Aussagen, die jedem humanistisch gesinnten Menschen die Haare aufstellen". (ebd., 65)

Die beschriebenen unterschiedlichen Teams und ihre Sichtweisen bezüglich der Wohneinrichtungen müssen im Zusammenhang und als Ergebnis vieler Faktoren betrachtet werden. Dazu gehören landespolitische Kontexte, Besonderheiten der Wohneinrichtungen, Einstellungen der Richter, die professionelle Zusammensetzung der Teams und die persönlichen Einstellungen jedes einzelnen Teammitglieds. (vgl. ebd., 66)

4.2 Zusammenarbeit

Kreissl bezeichnet das Heimaufenthaltsgesetz als bestimmten Typus von Verrechtlichung, der dem traditionellen Recht Probleme bereitet. Dementsprechend ist die Umsetzung des Gesetzes eine Herausforderung für alle Beteiligten. (Kreissl 2008, im Internet) Was Kreissl damit meint, wird im folgenden Kapitel erläutert.

4.1.2 Gemeinsame und unterschiedliche Aufgaben, Ziele und Lösungsansätze von Wohneinrichtungen und der Bewohnervertretung

Kreissl betont am Beginn seiner Ausführungen zum Heimaufenthaltsgesetz, die Komplexität des Handlungsfeldes, in das das Heimaufenthaltsgesetz eingeführt wurde und die damit einhergehenden verstrickten Probleme. Aus diesem Grund würde es nicht genügen, wenn das Gesetz in einem Satz formuliert würde, wie: "Es ist verboten, Menschen, auch wenn sie Bewohner von Einrichtungen der Alten- und Behindertenpflege sind, in ihrer Freiheit zu beschränken. Damit aber ist es, wie wir alle wissen, nicht getan." (ebd.)

Das Heimaufenthaltsgesetz ist laut Kreissl eine bestimmte Art von Gesetz, das dem traditionellen Recht bestimmt Schwierigkeiten bereitet. Diese Schwierigkeiten treffen schließlich jene, die solche Gesetze entwickeln, aber auch diejenigen, die für eine korrekte Einhaltung des Gesetzes verantwortlich sind.

Die Schwierigkeit, wenn der Pflegebereich verrechtlicht werden soll, liegt laut Kreissl darin, dass zuerst verstanden werden muss, wo es Probleme gibt und wie diese beschaffen sind. Dem Heimaufenthaltsgesetz gelingt dieser Ansatz insofern sehr gut, da davon ausgegangen wird, dass es in Einrichtungen für alte und behinderte Menschen Freiheitsbeschränkungen gibt, die unter gewissen Bedingungen gerechtfertigt werden können. Im Gesetz sind diese Bedingungen festgehalten, ebenso wie die Kompetenzen der beteiligten Personen und deren Rollen, zu denen durch die Implementierung des Gesetzes die Bewohnervertretung als neue Institution hinzukommt. Kreissl sieht die Funktion des Heimaufenthaltsgesetzes in der Sicherung von Rahmenbedingungen, innerhalb denen es den Beteiligten möglich ist, Konflikte zu lösen.

Die Wichtigkeit des Heimaufenthaltsgesetzes sieht der Autor vor allem darin, ein besonderes Machtverhältnis zu behandeln. Wie bereits bei Foucault genannt gab es dies in Fabriken, Strafanstalten, psychiatrischen Anstalten, Schulen und schließlich auch in der Familie. Das Heimaufenthaltsgesetz setzt diese Reihe der Verrechtlichungen von naturgegebenen, gesellschaftlich bedingten und bürokratisch strukturierten Machtverhältnissen fort. Was damit bewirkt werden sollte, fasst Kreissl im Folgenden zusammen: "Der normative Sinn dieser Verrechtlichung besteht darin, den weniger Mächtigen oder Herrschaftsunterworfenen die Position eines Rechtssubjekts zu verschaffen, sie mit den Mitteln des Rechts zu Personen zu machen, die nicht mehr den natürlichen Machtverhältnissen ausgeliefert sind." (ebd.)

Das Heimaufenthaltsgesetz bringt auch deshalb Schwierigkeiten mit sich, da es auf einen Bereich lebensweltlicher Beziehungen trifft: "Die zu pflegenden Personen sind nicht nur Rechtssubjekte und Vertragspartner, sondern an der Schnittstelle von Personal und Bewohner wird lebensweltlich agiert." (ebd.)

An dieser Stelle sind wir an einem Problem angelangt, mit dem die Soziale Arbeit seit jeher zu kämpfen hat, nämlich die Vereinbarkeit der Fürsorge und Zuneigung mit der Anforderung einer professionellen Dienstleistung. Da ich jedoch im Rahmen dieser Arbeit nicht näher auf dieses Phänomen eingehen möchte, verweise ich hier an den Soziologen Peter Fuchs (Fuchs 2005, 13-18) der sich ausführlich mit der Sozialen Arbeit als Profession beschäftigt hat.

In der Sozialen Arbeit wird laut Kreissl also mehr verlangt, als die Einhaltung von Gesetzen und vertraglichen Beziehungen. Dazu zählen Empathie, Einfühlungsvermögen, Zuwendung, Verständnis und Rücksichtnahme.

Kreissl bringt die Problematik des Heimaufenthaltsgesetzes im komplexen Feld der Sozialen Arbeit auf den Punkt:

"Einrichtungen der Alten- und Behindertenpflege sind auf der einen Seite rechtlich definierte und bürokratisch strukturierte Organisationen, auf der anderen Seite sind sie Orte, an denen hilfsbedürftige Menschen die emotionale Zuwendung und praktische Unterstützung erhalten sollen, die sie an anderen Orten aus verschiedenen Gründen nicht oder nicht mehr bekommen können" (Kreissl 2008, im Internet).

Das Problem dabei sieht Kreissl bei den Aufgaben und den Rollen des Personals in Einrichtungen. Einerseits haben die MitarbeiterInnen die Aufgabe, die Regelungen einer formalen Organisation zu beachten und zu gewährleisten, andererseits sind sie dazu aufgerufen, den BewohnerInnen individuell und menschlich zu begegnen und eine angenehme, lebenswerte Umgebung für sie zu schaffen. (vgl. ebd.)

Neben der Schwierigkeit, diese beiden Anforderungen gleichzeitig zu bewältigen, weist Kreissl auf die kritischen Bedingungen bezüglich der Ressourcen in Einrichtungen hin. Ein Mangel an Zeit, Personal und Ausstattung wie auch tägliche Routinen, erschweren den individuellen Zugang zu BewohnerInnen. In diesem Zusammenhang spricht Kreissl von Freiheitsbeschränkungen als eine Art der Problemlösung. Auch die Widersprüchlichkeit der Anforderungen an das Personal wertet Kreissl als schwerwiegendes Problem in Wohneinrichtungen. Zum einen sollten BewohnerInnen sicher, sauber, satt und zufrieden sein und zum anderen sollte jedes Risiko vermieden und alle anfallenden Arbeiten mit Zeitdruck erledigt werden.

Das Resultat beschreibt Kreissl wie folgt:

"Es kommt in dieser Situation zum Einsatz problematischer Mittel. Die Bewohner werden medikamentös sediert, sie werden mechanisch fixiert, die Türen von Zimmern werden abgeschlossen, es werden Vorsorgemaßnahmen unterschiedlichster Art getroffen, die darauf abzielen, den Eintritt eines möglichen Schadens zu verhindern und die anfallenden Arbeiten der Pflege in der zur Verfügung stehenden Zeit mit den vorhandenen Mitteln zu erledigen." (ebd.)

Dies wird dann zum Problem, wenn die dort lebenden Menschen in ihren Grundrechten, wie ihrer persönlichen Freiheit, eingeschränkt werden. Dass Einschränkungen der Freiheit in Wohneinrichtungen alltäglich vorkommen und unter bestimmten Bedingungen gerechtfertigt sein können, schließt das Heimaufenthaltsgesetz laut Kreissl ein. Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes könne nun jedoch offiziell darüber gesprochen werden und jene, die bisher die Verantwortung bezüglich mangelnder Aufsichtspflicht oder bestehender Freiheitsbeschränkungen trugen, sind nun entlastet.

Obwohl das eigentlich sehr positiv klingt und für Mitarbeiter in Institutionen Erleichterung bringen sollte, wurde das Gesetz in der Praxis mit wenig Begeisterung aufgenommen: "Die Erfahrungen, die ich dabei gemacht habe, waren eine Bestätigung der alten These, dass nichts so stabil ist, wie alte eingeführte Routinen." (ebd.)

Vor allem ein subjektiv empfundener Angriff auf den eigenen Kompetenzbereich scheint für die Ablehnung verantwortlich zu sein. Es kommt hinzu, dass die Bewohnervertretung vielerorts als inkompetenter Eindringling angesehen und dementsprechend behandelt wurde.

Generell sind in Kreissls Ausführungen die beiden Institutionen (Wohneinrichtungen und Bewohnervertretung) als Gegenpole, fast schon als Gegner dargestellt. Er beschreibt recht ausführlich, dass er für beide Seiten, mit ihren Schwierigkeiten und ihren Rahmenbedingungen Verständnis und Respekt aufbringt, doch seine Sympathie der Bewohnervertretung gegenüber ist deutlich herauszulesen. Für mich sehr bedeutend in seiner Rede ist der von ihm immer wieder klar formulierte Konflikt, der zwischen der Bewohnervertretung und Wohneinrichtungen zu herrschen scheint. Auch die Macht, die Kreissl anspricht, gibt Rückschlüsse auf Foucault und seine Ansichten bezüglich Machtverhältnissen in Institutionen, wie sie am Beginn meiner Arbeit beschrieben sind. Und wie es scheint, gibt es diese Machtprobleme nicht nur zwischen BewohnerInnen, Bewohnervertretung und Wohneinrichtungen, sondern auch auf Länderebene:

"Wenn es um die Probleme von Machtansprüchen geht, sollte an dieser Stelle auch die Auseinandersetzung mit den auf Länderebene agierenden Institutionen erwähnt werden. Auch hier sind die aufgrund der geteilten Kompetenzen vorhersehbaren Konflikte zwischen Bewohnervertretung und Heimaufsicht der Bundesländer erwartungsgemäß aufgebrochen und die entsprechenden Auseinandersetzungen im Schatten des Leviathan dauern hier meines Wissens noch an." (ebd.)

Kreissl spricht hierbei von "vorhersehbaren Konflikten aufgrund von geteilten Kompetenzen". Mit dem Satz oben sagt er aus, dass bei dem Konflikt zwischen Bewohnervertretung und Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen und alten Menschen dieselben Gründe, also die geteilten Kompetenzen verantwortlich sind. Für mich stellt sich dabei die Frage, wie sich der Konflikt lösen lässt, wenn es hierbei wirklich um die Kompetenzenverteilung geht? Andererseits frage ich mich, ob es überhaupt erstrebenswert ist, diesen Konflikt zu lösen, oder ob es für die Bewohner, um die es ja eigentlich geht, besser ist, die Konflikte bestehen weiterhin, schließlich bewegt sich durch Konflikte etwas (im besten Fall bewegt sich etwas weiter) und Neues entsteht. Und das kann bei der heutigen Lage von Menschen in Institutionen doch nur Positives bedeuten.

4.2.2 Parameter für die Beschreibung von Dynamiken zwischen Institutionen

Um typische Probleme und Dynamiken innerhalb von Einrichtungen, aber auch zwischen unterschiedlichen Institutionen oder Netzwerken, wie beispielsweise Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen und der Bewohnervertretung zu verstehen, greife ich auf soziologisch gesicherte Tatsachen zurück (Berlach-Pobitzer u.a. 2005), die im Folgenden erläutert werden:

  • Perspektivendifferenz: Jeder Mensch nimmt die Welt selektiv wahr und aus unterschiedlichen Perspektiven. So nehmen auch Personen, die in oder um das Handlungsfeld Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen beschäftigt sind, andere Dinge wahr. Die unterschiedlichen Sichtweisen sind in sich konsistent und sind Ergebnis von eigenen Erfahrungen und Erfordernissen aus Beruf und Lebenswelt.

  • Gemeinsamer Bezugspunkt: Die Perspektivendifferenz führt nicht zwangsläufig zu Verwirrungen und andauernden Konflikten. Um die Kommunikation aufrecht zu erhalten und gemeinsame Lösungen zu finden, ist die Bezugnahme auf ein gemeinsames Ziel notwendig. Im Falle der Wohneinrichtung für Menschen mit Behinderungen ist dieses Ziel das Wohl der BewohnerInnen - das für jeden beteiligten Akteur wiederum eine etwas andere inhaltliche Bedeutung haben mag.

  • "Second Code": Neben dem gemeinsamen Bezugspunkt und den offiziellen Aufgaben von Organisationen im Wohneinrichtungsdiskurs, wie dem Wohl der Bewohner, ihrer Gesundheit und ihren Rechten, was auch als erster Code bezeichnet wird, gibt es in bürokratisch strukturierten Organisationen noch eine andere Orientierung wie den zweiten Code ("second Code"). Beim zweiten Code geht es um organisationsspezifische Fragen. Drei zusammenhängende Typen von Problemen bilden hier den Grundstock, nämlich das Zurechnungsproblem, das Ressourcenproblem und das Dokumentationsproblem. Am Beispiel des Heimaufenthaltsgesetzes bezieht sich das Zurechnungsproblem darauf, wer dazu befugt ist, eine freiheitsbeschränkende Maßnahme zu setzen - eine Handlung, die sich vor der Einführung des Heimaufenthaltsgesetzes in einer sog. "Grauzone" abspielte. Das Dokumentationsproblem gibt an, dass nur dokumentierte Ereignisse aus der Vergangenheit für die Organisation existent zu sein haben. Nur was aktenförmig, also dokumentiert ist, kann als verbindlich gelten. Ressourcen in Einrichtungen sind knapp bemessen, worauf sich das Ressourcenproblem stützt. Entscheidungen und Handlungen werden oftmals mit Verweis auf die Knappheit von Ressourcen begründet. (vgl. ebd., 9ff)

4.2.3 Konflikte durch unterschiedliche Professionen

Ein Konflikt zwischen Bewohnervertretung und Personen, die in Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen arbeiten, scheint schon durch die unterschiedliche Ausbildung und damit verbundenen Sichtweisen und Einstellungen gegeben zu sein. Die Bewohnervertretung setzt sich aus Personen mit unterschiedlichen Professionen zusammen und bilden sogenannte multiprofessionelle Teams, bestehend aus JuristInnen, PädagogInnen, SozialarbeiterInnen usw. Dennoch ist ihre Ausrichtung auf die Einhaltung der gesetzlichen Lage und somit die juristische Perspektive stark im Vordergrund. MitarbeiterInnen in Einrichtungen haben vorwiegend Ausbildungen im pädagogischen, sozialpädagogischen oder pflegerischen Bereich und mit juristischen Feldern meist relativ wenig zu tun.

Kreissl stützt meine Behauptung indem er von zwei Stellvertretern (der Bewohnervertretung und dem Personal in Einrichtungen) spricht, die behinderte Personen mit ihren Bedürfnissen und Ansprüchen vertreten:

"Die eine Seite beruft sich auf die Rechtslage und das Heimaufenthaltsgesetz, die andere auf lebensweltliche Intimität und Vertrautheit. Dazwischen die Pflege, deren Aufgabe es ist, die Maßnahme zu vollziehen oder auszusetzen, je nachdem welche Position sie sich zu eigen macht. - Ich halte dies für eine dilemmatische Situation, für die es keine gute Lösung gibt. Letztlich auf dem Rechtsweg durchsetzbar wäre vermutlich die Position der Bewohnervertretung. Aber was wäre damit gewonnen?" (Kreissl 2008, im Internet)

In diesem Fall appelliert Kreissl an eine Fähigkeit, die von Mitarbeitern der Bewohnervertretung gefordert wird, nämlich die reflexive Kompetenz. Dabei geht es darum, die eigene, von Gesetz klar festgesetzte Position von außerhalb zu betrachten. Durch den reflexiven Blick können zwei Gefahren erkannt werden: "einerseits die Gefahr, sich den real existierenden eingelebten Verhältnissen auszuliefern und der normativen Kraft des Faktischen zum Opfer zu fallen; andererseits die Gefahr, auf einen Rechtsstandpunkt zu bestehen, der zwar durchsetzbar, aber möglicherweise nebenfolgenbehaftet wäre." (ebd.)

Es ist hier klar ersichtlich, dass die Bewohnervertretung eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe zu erfüllen hat. Dabei geht es nicht immer nur um die gesetzliche Lage und deren strikte Einhaltung, sondern auch die lebensweltlichen Zusammenhänge der betreffenden Person in der Einrichtung müssen miteinbezogen werden. Dies erfordert ein gutes Gespür und ein großes Maß an Einfühlungsvermögen von Seiten der Bewohnervertretung. Aus dieser Perspektive scheint es verständlich, dass es in der Arbeit der Bewohnervertretung viele Grenzfälle gibt, bezogen auf die Rechtslage und die Lebenszusammenhänge von BewohnerInnen in Institutionen. Unter diesen Umständen könnte ich mir vorstellen, dass es nicht nur zu Konflikten zwischen Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Bewohnervertretung kommt, sondern auch zu inneren bzw. persönlichen Konflikten. Wahrscheinlich hat sich jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter der Bewohnervertretung selbst schon in der einen oder anderen Situation die Frage gestellt, richtig gehandelt und entschieden zu haben - oder wie es Kreissl ausdrückt, "im Schatten des Leviathan auf ihr Gespür verlassen" (ebd.) zu haben.

4.2.2 Gemeinsame Probleme

Nicht nur in Einrichtungen der Behindertenhilfe hat man mit dem Problem der Personalknappheit zu kämpfen. Auch die Bewohnervertretung benötigt laut Philip König (König 2006, im Internet) mehr personelle Ressourcen, damit der vom Heimaufenthaltsgesetz vorgesehene Rechtsschutz gewahrt werden könne.

Ihre Aufgabe besteht schließlich nicht nur in einer überprüfenden Funktion bezüglich der Einhaltung des Gesetzes, sondern auch in der Ausarbeitung von Alternativen zu Freiheitsbeschränkungen, gemeinsam mit allen Beteiligten.

König betont besonders die Wichtigkeit des persönlichen Kontaktes zu den Einrichtungen und den direkt betroffenen Personen und weist auf die vielfältigen Aufgaben hin, die von der Bewohnervertretung zu leisten sind: "Neben der persönlichen Kontaktaufnahme mit den BewohnerInnen wurden die neuen gesetzlichen Vorschriften besprochen sowie in kooperativen Gesprächen mit den Einrichtungs- und Pflegedienstleitungen Vorgehensweisen entwickelt, die einen bestmöglichen Schutz der Freiheitsrechte der betroffenen BewohnerInnen sicherstellen sollen." (ebd.)

Auffallend bei Königs Artikel ist der durchwegs als positiv beschriebene Kontakt zwischen Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Bewohnervertretung. Dies verdeutlicht sich auch in folgender Aussage Königs: "Durch viele Schulungen und die laufenden Beratungen vor Ort entstand in vielen Regionen ein guter Dialog zwischen BewohnervertreterInnen und MitarbeiterInnen der Heime." (ebd.)

Sowohl die Bewohnervertretung als auch Einrichtungen der Behindertenhilfe klagen über einen akuten Personalmangel. Trotzdem haben sie die Aufgabe verantwortungsvoll mit freiheitsbeschränkenden Mitteln umzugehen und für alle BewohnerInnen eine individuell passende Lösung zu finden. Dies widerspricht sich, da eine genaue Betrachtung der Lebensumstände, der Lebensbiographie und der individuellen Bedürfnisse der betreffenden Person viel Zeit benötigt und somit nicht bewältigt werden kann, wenn zu wenig Personal vorhanden ist. Wie ist es dann möglich, diesen zeitlichen Mehraufwand abzudecken? Und wenn es zeitlich nicht möglich ist, dies gewissenhaft und verantwortungsvoll zu durchlaufen - wie wird dann nach alternativen Lösungen gesucht?

Kritik an Einrichtungen der Behindertenhilfe und deren Umgang mit Freiheitsbeschränkungen kommt laut Gsenger (2010) auch von Seiten der GutachterInnen, die im Fall einer gerichtlichen Überprüfung eingeschaltet werden, um die Einrichtungen zu beraten und dem/der RichterIn bei der Entscheidungsfindung behilflich ist. Sie kritisieren an Institutionen vor allem die strukturelle Gewalt und fehlende pädagogische Konzepte sowie eine schlechte Grundausbildung der MitarbeiterInnen, was sich in Überforderung mit schwierigen KlientInnen und einem wenig entwicklungsorientierten Behinderungsbild äußert. (vgl. Gsenger 2010, im Internet)

4.2.5 Grenzen und Entmutigung in der sozialen Arbeit

In einem sozialen Berufsfeld zu arbeiten, ist ein Wunsch vieler Menschen. Die Vorstellung, anderen Menschen zu helfen und sie in Bereichen zu unterstützen, die sie nicht alleine bewältigen können, scheint für viele eine sinnvolle und die Persönlichkeit bereichernde Tätigkeit zu sein. In der Theorie klingt das auch sehr positiv und wünschenswert. Ich bin mir jedoch sicher, wer die Realität sozialer Tätigkeiten miterlebt, kommt rasch mit Grenzen und Barrieren in Kontakt, die schnell entmutigen können und in einem Gefühl der Hoffnungslosigkeit enden. Dieses Gefühl ist sicher auch MitarbeiterInnen der Bewohnervertretung und MitarbeiterInnen von Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe bekannt und ich betrachte es als eine enorme Bremse bei der Weiterentwicklung der Lebensformen von behinderten Menschen. Auch Foucault scheint in dieser Hinsicht nicht gerade positiv in die Zukunft zu blicken.

In seinen Texten ist deutlich zu erkennen, dass er nicht an einen Vernunftfortschritt oder das Fortschreiten der Freiheit in der Geschichte glaubt. Das heißt, dass bei Foucault auch keine Ratschläge für eine bessere Zukunft zu finden sind. Ganz im Gegenteil klingt eher eine Verzweiflung durch, wenn Gehring die praktische Seite zu Foucaults Theorien beleuchtet:

"Was tut man, wenn man begriffen hat, wie sehr etwa das ganze Paradigma der Sozialwissenschaften zutiefst mit der Sache des Staates und der eigentümlichen Empirie einer "sozialen Physik" des Anormalen verknüpft ist? Wie soll man sich stellen zu einem institutionellen Arbeitsfeld wie dem der sozialen Arbeit oder dem einer sozialen Pädagogik? Gibt es Auswanderungen aus der menschenwissenschaftlichen, der "normalisierenden" Form? Gibt es Kritikstrategien? Gibt es wirksame Alternativen? (Gehring 2007, 26)

4.2.6 Probleme der Macht

Sehr interessant ist das von Kreissl beschriebene Bild eines Mobiles zur Darstellung des Heimaufenthaltsgesetzes. Durch das Hinzukommen der Bewohnervertretung als neue Figur wird das bisherige Zusammenspiel von Management der Einrichtungen, Ärzten, Pflegepersonal und Aufsichtsbehörden gestört: "Plötzlich gibt es da diese Bewohnervertreter, die mit neumodischen Ansichten über Freiheit und Entscheidung der Pflegebedürftigen auf den Plan treten und die eingespielten Routinen durcheinander bringen. Wie sich in unserer Studie über die Wirksamkeit des Heimaufenthaltsgesetzes zeigte, gibt es immer wieder Fälle, in denen traditionelle Statusansprüche der Professionshierarchie und sachlich begründeten Entscheidungskompetenzen auseinanderfallen." (Kreissl 2008, im Internet)

Das bedeutet also, dass die Bewohnervertretung schwer damit zu kämpfen hat, die Rechte der BewohnerInnen von Einrichtungen tatsächlich durchzusetzen, obwohl dies von Gesetzes wegen her bestimmt ist. Das Problem scheint einfach zu sein, dennoch gibt es in der Praxis große Schwierigkeiten damit. Das heißt, obwohl das Heimaufenthaltsgesetz die Bedingungen und Rechtmäßigkeiten von Freiheitsbeschränkungen klar definiert und vorgibt, herrscht in der Umsetzung ein regelrechter Machtkampf zwischen den unterschiedlichen Akteuren. Kreissl äußert sich folgendermaßen dazu: "Nicht nur der Teufel, auch der Rechtsstaat sitzt im Detail oder Recht haben und Recht zu bekommen sind zwei paar Stiefel." (ebd.)

Durch die folgende Aussage Kreissls fühle ich mich in meinen Ausführungen zum möglichen positiven Nutzen von Konflikten im vorderen Teil meiner Arbeit bestätigt:

"Ich hatte vorhin das Bild des Mobiles bemüht, [...] in dieses Mobile wird mit der Bewohnervertretung ein neues Element eingehängt und das führt dazu, dass die Dinge in Bewegung kommen. Im Moment scheinen sich die Dinge zu bewegen und wie es aussieht, verändern sich damit die Verhältnisse im Bereich der Alten- und Behindertenpflege. Es scheint, [...] dass die Dinge beginnen, sich zum Positiven zu verändern." (ebd.)

4.2.7 Offene Probleme

In einem Artikel äußert sich Walter Krög, die pädagogische Leitung des Vereins Tafie Innsbruck-Land kritisch zu den Vorgaben des Heimaufenthaltsgesetzes.

Er betont zu Beginn die inhaltliche Wichtigkeit des Heimaufenthaltsgesetzes, weist jedoch darauf hin, dass es bei der Umsetzung immer wieder zu Problemen und Grenzen kommt. Er beschreibt ein Bespiel eines jungen Bewohners mit geistiger Behinderung und chronischer psychischer Erkrankungen, dessen Bewegungsdrang und Orientierungslosigkeit für den Bewohner Selbstgefährdung bedeutet. Trotz ärztlicher Argumentation wurde die Freiheitsbeschränkung, also das Versperren der Haustür für unzulässig erklärt. Die von der Bewohnervertretung vorgeschlagene Lösung des Problems - eine akustische Signalanlage - erwies sich nicht als solche. Der Gerichtsbeschluss bezog sich nunmehr auf das Problem der Personalressourcen und verwies auf eine kostenintensive Aufstockung von qualifiziertem Personal. Das Land Tirol hat für den gestiegenen Unterstützungsbedarf keine personellen Ressourcen finanziert und so muss der Mehraufwand vom bestehenden Team geleistet werden. Als Folge ergibt sich für die anderen BewohnerInnen eine geringere Unterstützung durch das Personal.

Walter Krög weist am Ende seiner Ausführung darauf hin, dass lediglich Großeinrichtungen, die schon lange überholt sind, mehr Spielraum bei der Umverteilung von Ressourcen haben. Es wäre jedoch ein enormer Rückschritt, wenn wieder mehr dieser großen Einrichtungen entstehen würden.

Für Krög bleibt noch eine weitere Frage offen, bezüglich der Anordnung eine Türe zu versperren, aufgrund von Selbst- oder Fremdgefährdung und der dadurch für andere BewohnerInnen entstehenden Freiheitsbeschränkung: "Dann muss die Tür zugleich versperrt und nicht versperrt sein. Wie dies zu bewerkstelligen ist, ohne teure elektronische Maßnahmen, die vom Land nicht finanziert werden, konnten uns Bewohnervertretung und Gericht bislang nicht erklären." (Krög 2007, im Internet)

In Krögs Ausführungen ist eine deutliche Verzweiflung im Umgang mit dem Gesetz zu erkennen. Einerseits resultiert dies daraus, dass die Rahmenbedingungen für das neue Gesetz, in seinem Fall die Ressourcen an Arbeitsstunden in der Einrichtung, nicht vorhanden sind und vom Land auch für die Zukunft nicht eingeplant werden. Auf der anderen Seite fühlt er sich von der Bewohnervertretung und den Gerichten vor den Kopf gestoßen, die auf die Rechtslage beharren, jedoch keine geeigneten Vorschläge für eine allseits passende Lösung bieten können. In diesem Fall scheint es also große Schwierigkeiten in der Zusammenarbeit von Bewohnervertretung und Wohneinrichtung zu geben, die aus einem fehlenden Verständnis füreinander entstanden sind.

In Rücksprache mit der Bewohnervertretung zu diesem Fall wurde mir mitgeteilt, dass die Maßnahmen gemäß den Empfehlungen eines Sachverständigen getroffen wurden. Die anfänglichen Bedenken des damaligen Leiters (mittlerweile ist dort eine neue Leitung) waren schließlich kein Thema mehr und die Lage des Bewohners und auch der Einrichtung hat sich zum Guten entwickelt. (vgl. Bewohnervertretung 2010/2011)

4.3 Umsetzung des Heimaufenthaltsgesetzes

Zwei Jahre nach Inkrafttreten des Heimaufenthaltsgesetzes wurde die Studie "Zur Implementation des Heimaufenthaltsgesetzes - Effekte von Rechtsschutz auf die Kultur der Pflege" (Hofinger u.a. 2007) veröffentlicht, aus der ich bereits in den vorhergehenden Kapiteln zitiert habe. Es handelt sich dabei um eine Untersuchung zur Akzeptanz des Heimaufenthaltsgesetzes und dessen Auswirkungen auf den Umgang mit freiheitsbeschränkenden Maßnahmen in Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen und in Wohneinrichtungen für alte, pflegebedürftige Menschen.

In dieser Studie von 2007, die zugleich als "Abschlussbericht" zum Heimaufenthaltsgesetz bezeichnet wird, sind die bis dahin wichtigsten Erkenntnisse und Ergebnisse zur Umsetzung in der Praxis beschrieben.

4.3.1 Erkenntnisse

Untersuchungen zufolge hat das Heimaufenthaltsgesetz flächendeckend zu einer Sensibilisierung für freiheitsbeschränkende Maßnahmen in Wohneinrichtungen gesorgt, was wiederum mehr Lebensqualität für deren BewohnerInnen bedeutet.

Oftmals fehlen jedoch noch konstruktive Alternativen zu den bisher angewandten Methoden. Einerseits wird das durch Gewohnheiten erklärt, andererseits durch strukturelle und finanzielle Restriktionen. Das Umdenken der Berufsgruppen in Wohneinrichtungen wird nach Einschätzungen noch eine Weile dauern und sollte möglichst moderiert und angeleitet werden.

Durch die Dokumentations- und Meldepflicht ist es möglich, Informationen über die Ausbreitung, das Ausmaß und die Entwicklung von Freiheitsbeschränkungen zu erhalten. Diese Daten scheinen durch die Aufklärung über das Gesetz, die Melderoutine und der Beobachtung der Meldedisziplin an Zuverlässigkeit gewonnen zu haben. Ein Manko weisen dabei jedoch noch die Dokumentationssysteme der Bewohnervertretervereine auf, die dafür noch nicht ausreichend angelegt und ausgewertet sind.

Die sog. "Clearing-Funktion" der Bewohnervertretung wurde laut der Studie erfüllt und eine von manchen befürchtete Flut von gerichtlichen Überprüfungsverfahren konnte abgewendet werden. Dies konnte erreicht werden, indem bei unterschiedlichen Einschätzungen seitens der Einrichtungen und der Bewohnervertretung auf die Möglichkeit einer gerichtlichen Entscheidung hingewiesen wurde: "Die meisten Konflikte konnten so im >Schatten des Leviathan< gelöst werden." (ebd., 5)

Die bis dahin erfolgten Rechtssprechungen waren nicht immer zufriedenstellend. Einerseits wird dies als Zeichen für einen Mangel an qualifizierten GutachterInnen gewertet, andererseits sind einzelne Richter dafür verantwortlich, die an der Sicherheit der BewohnerInnen orientiert sind und weniger an deren Freiheitsschutzrechten.

Die Einrichtung der Bewohnervertretung kann laut Untersuchung als sehr positiv gewertet werden, mit dem Erfolg einer nachhaltigen Wirkung für die Praxis. Obwohl erst eine neue Einrichtung und Organisation trotz personellen Engpässen geschaffen werden musste, konnte durch sie schon viel erreicht werden.

Einer Weiterentwicklung bedarf jedoch das Melde- und Dokumentationssystem als auch die Ausbildung und Qualifikation der MitarbeiterInnen.

Die Rolle von ÄrztInnen im Prozess der Anordnung von Freiheitsbeschränkungen trifft in der Praxis auf Schwierigkeiten. So sind sie es zwar, die entsprechende Maßnahmen anordnen, doch die faktische Entscheidung bei der Beurteilung der Angemessenheit freiheitsbeschränkender Maßnahmen liegt nicht bei ihnen.

Bei medikamentösen Formen von Freiheitsbeschränkungen spielen sie eine weit größere Rolle. Die Schwierigkeit bei dieser Form der Freiheitsbeschränkungen liegt in der Unterscheidung von therapeutischer und freiheitsbeschränkender Wirkung der Medikation. Dafür werden in Zukunft handhabbare Kriterien entwickelt werden müssen.

Deutlich wurde in der Untersuchung, dass das Heimaufenthaltsgesetz in Krankenanstalten nicht in befriedigendem Maße angewendet wurde. Grund dafür ist vor allem die Ressourcenknappheit der Bewohnervertretung, die sich bislang zu wenig um diesen Bereich kümmern konnte und dadurch die Sensibilisierung noch nicht soweit fortgeschritten ist. (vgl. ebd.)

Mittlerweile jedoch, so beschreibt die Bewohnervertretung Innsbruck in einem Gespräch, habe sich die Situation deutlich verbessert. In Salzburg beispielsweise kommt die Mehrzahl der Meldungen über freiheitsbeschränkende Maßnahmen aus Krankenhäusern und generell ist zu sagen, dass Krankenhäuser mittlerweile vermehrt Meldungen machen. (Bewohnervertretung 2010/2011)

Bezüglich der "Rechtsanwendungskulturen" gibt es auffallende Unterschiede in lokaler Hinsicht. Die Regelungen des Heimaufenthaltsgesetzes werden nicht überall in der gleichen Interpretation, mit gleichem Schwerpunkt und gleichem Nachdruck verfolgt. Ziele dabei werden künftig ein stärkerer Informationsaustausch und eine Vereinheitlichung des Vorgehens sein.

Die Entwicklung von Pflegemitteln verläuft insofern positiv, indem zunehmend Produkte vermarktet werden, die nicht unnötig freiheitsbeschränkend wirken.

Auf der anderen Seite gibt es jedoch den Verdacht, dass der deutliche Rückgang von körperlichen Freiheitsbeschränkungen auf den vermehrten Einsatz von medikamentösen Mitteln zurück zu führen ist. Diese sind wie bereits angedeutet schwerer zu definieren und als freiheitsbeschränkende Mittel zu erkennen. (vgl. Hofinger 2007, 6ff)

4.3.2 Schwierigkeiten

Die Arbeit in Institutionen findet in einem klar definierten beruflichen und bürokratischen Zusammenhang statt. Professionelles Handeln der angestellten Personen ist beeinflusst von zahlreichen externen Faktoren, wie der Art der Einrichtung bis hin zu staatlichen und sozialpolitischen Rahmenbedingungen, die Ressourcen begrenzen: "Personalknappheit, schlechte bauliche Bedingungen, mangelnde Versorgung mit technischen Hilfsmitteln, arbeitszeitrechtliche Regelungen oder fehlende Unterstützung durch entsprechende Fachdienste können die Art der Pflegekultur ebenso beeinflussen wie eine Veränderung in der Zusammensetzung der Bewohnerschaft." (ebd., 17)

Freiheitsbeschränkende Maßnahmen können in diesem Zusammenhang als ein Mittel zur Problemlösung betrachtet werden. Dabei wird nicht die Kompetenz des Personals in Frage gestellt und es kann auch nicht von einer Notwendigkeit bei der betroffenen Person ausgegangen werden, wie es häufig argumentiert wird. Bei genauerem Hinsehen wird deutlich, dass die Strukturen und Rahmenbedingungen der Arbeit in Wohneinrichtungen die Verwendung von Freiheitsbeschränkungen als angemessenes Mittel erscheinen lassen. Es sind also "die Verhältnisse und nicht das Verhalten" (ebd., 18) die freiheitseinschränkende Mittel erforderlich wirken lassen. Dabei würden oftmals geringe Änderungen der Rahmenbedingungen reichen, um Freiheitsbeschränkungen zu vermeiden oder zu minimieren.

Weiters werden freiheitsbeschränkende Maßnahmen oftmals mit dem Schutz vor Gefährdungen gerechtfertigt. (ebd., 18) Dieses Phänomen ist jedoch in Wohneinrichtungen für alte Menschen vergleichsweise häufiger anzutreffen als in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, da die moderne Behindertenpädagogik großen Wert auf eine aktivierende, autonomiebetonende Haltung legt. Dementsprechend entwickeln körpernahe Freiheitsbeschränkungen in Einrichtungen der Behindertenhilfe oftmals eine besondere Dramatik. So kann das temporäre Isolieren einer Person auch innerhalb der Einrichtung stark umstritten sein. Einen konstruktiven Beitrag bei der Suche nach Alternativen kann hierbei die Bewohnervertretung liefern.

Durch das neue Gesetz wurden zahlreiche Systeme auf den Markt gebracht, wie elektronische Meldesysteme, neue Pflegebetten usw., die den Standards entsprechen. Das Problem dabei ist das für die Einrichtung zur Verfügung stehende Budget für Investitionen. Hinzu kommt noch, dass gerade jene BewohnerInnen, die körperlich mobil sind und für die entsprechende gelindere, aber eben teure Sicherheitsmaßnahmen angeschaffen werden sollten, eine niedrige Pflegestufe haben. (vgl. ebd., 32f)

Solche Schwierigkeiten wie oben beschrieben weisen bereits auf den nächsten Punkt in diesem Kapitel hin, in dem es um die Kritik aus der Praxis am Heimaufenthaltsgesetz geht. Die Kritikpunkte wurden in Befragungen von Leitungspersonen und MitarbeiterInnen im Rahmen des Abschlussberichts des Heimaufenthaltsgesetzes 2007 erhoben. (ebd.)

4.3.3 Kritik am HeimAufG aus der Sicht der Praxis

Bereits vor Inkrafttreten des Heimaufenthaltsgesetzes wurden die Erwartungen in Wohneinrichtungen untersucht und die Befürchtung einer weiteren externen Kontrollinstanz wurde deutlich. Das Personal fürchtete eine Kontrolle nach bestimmten Maßstäben, ohne Kenntnisse der genauen Situation und somit ein schlechtes Bild der Wohneinrichtungen, das "die Einrichtungen wieder in die Ecke der schlecht geführten und unmenschlichen Verwahranstalten stellen würde." (Hofinger u.a. 2007, 33) Durch zusätzlichen bürokratischen Aufwand, die Störung des Alltagsbetriebes und die Einmischung von außen fühlte man sich bedroht.

Auf der anderen Seite gab es jedoch auch positive Erwartungen an das Gesetz, wie die Beseitigung der Grauzone, die Erweiterung der eigenen Sichtweise durch den Blick von außen oder der Druck auf die Träger von Einrichtungen, um durch die neuen Regelungen zu besseren Ausstattungen zu kommen.

Die Skepsis innerhalb der Einrichtungen überwog jedoch zum größten Teil und die Beschäftigten erwiesen sich als erstaunlich uninformiert.

Ein Jahr nach Inkrafttreten des Heimaufenthaltsgesetzes konnten sowohl positive Wirkungen beobachtet werden als auch einzelne Kritikpunkte.

Als sehr positiv wurden von den Einrichtungen die Sensibilisierung und auch ein (selbst)kritischer Blick bezüglich freiheitsbeschränkenden Maßnahmen beschrieben. Nicht nur LeiterInnen, sondern auch die MitarbeiterInnen, die direkt mit Menschen mit Behinderungen arbeiten, hinterfragen Freiheitsbeschränkungen kritisch, da nun der Umgang mit diesen Maßnahmen klar definiert ist.

Die Kritik von Seiten der Einrichtungen bezieht sich klar auf die gestiegenen Dokumentationserfordernisse und auf die MitarbeiterInnen der Bewohnervertretung. Bei der Etablierung der Bewohnervertretung gab es Anlaufschwierigkeiten, die in Wohneinrichtungen als Störung der Routine und Verunsicherung empfunden wurde. Außerdem wurde der zusätzliche Arbeits- und Zeitaufwand bei Besuchen der Bewohnervertretung in Wohneinrichtungen kritisiert, wenn auch positive Aspekte dabei erkannt werden.

Schwierigkeiten scheinen auch aufgrund der unterschiedlichen professionellen Orientierung zwischen MitarbeiterInnen von Wohneinrichtungen und der Bewohnervertretung zu entstehen:

"Zwar finden sich auch hin und wieder Stimmen, die es begrüßen, wenn der Bewohnervertreter als kooperativer externer Beobachter eine andere professionelle Optik verwendet, als sie das Pflegepersonal besitzt - sonst könne man sich ja gleich selbst überprüfen. In den meisten Fällen wird jedoch die fremde Sichtweise als problematisch empfunden." (ebd., 38f)

Ein Konflikt tritt immer wieder in den Vordergrund, nämlich das Verhältnis zwischen persönlicher Freiheit und körperlichem Schutz bzw. der Sicherheit der BewohnerInnen. Dabei spielt der häufig verwendete Spruch "Recht auf Sturz" immer wieder eine tragende Rolle. Neben der Forderung der besseren Ausstattung in Institutionen wird auch eine Strategie der Gradualisierung zunehmend verlangt. Sollte es Meinungsverschiedenheiten geben, ob eine Freiheitsbeschränkung angemessen ist oder nicht, so besteht immer noch die Möglichkeit, eine gelindere Maßnahme einzusetzen, wie zum Beispiel eine Sturzmatratze statt eines Bettgitters zu verwenden.

Gibt es keine Einigung zwischen Einrichtung und Bewohnervertretung, so muss eine gerichtliche Überprüfung stattfinden. Hier wird nach einer sogenannten Minimax-Strategie verfahren, das heißt, entweder wird eine Beschränkung zugelassen oder nicht. Alternativen wie eine Gradualisierung, in diesem Falle Zwischenschritte bei dem Übergang zwischen Freiheitsbeschränkungen und deren Aufhebung sind selten berücksichtigt. Hin und wieder wird eine Zeitspanne vereinbart, in der eine gelindere Maßnahme statt der Freiheitsbeschränkung gefunden werden muss.

Gibt es keine Gradualisierung und eine Freiheitsbeschränkung wird plötzlich aufgehoben, so wäre es eine sinnlos erkämpfte Befreiung eines Bewohners bzw. einer Bewohnerin, würde er/sie sich daraufhin verletzen. (vgl. ebd., 40)

Als das Heimaufenthaltsgesetz in Kraft trat, gab es in fast allen Einrichtungen Anfangsschwierigkeiten im Umgang mit neuen Routinen, ebenso mit der Kooperation mit einer neuen Institution, nämlich der Bewohnervertretung und der Umstellung von eingespielten Praktiken. Im Laufe der Zeit kam es jedoch zu einer sogenannten Normalisierung. Das heißt, festsitzende Vorurteile konnten nach und nach abgebaut werden, Meldungen bezüglich freiheitsbeschränkender Maßnahmen wurden getätigt, der Kontakt zur Bewohnervertretung wurde gepflegt und in Kooperation mit ihnen wurde ein gemeinsames Verständnis für die jeweilige Situation ausgebildet und nach gemeinsamen, für alle akzeptable Lösungen gesucht. (vgl. ebd., 44)

Teilweise wurde die Bewohnervertretung in Institutionen lediglich als Kontrollinstanz angesehen und somit wurde "die Rolle der Bewohnervertretung auf die einer Art geduldeter Meldebehörde reduziert." (ebd., 46) So entscheidet das Fachpersonal in der Einrichtung über den Gebrauch freiheitsbeschränkender Maßnahmen und meldet diese lediglich, um die eigenen MitarbeiterInnen abzusichern. Auf jeden Fall wird der Wunsch der Angehörigen jedoch über die Bedenken der Bewohnervertretung gestellt. Auf der anderen Seite kommt es bei der Bewohnervertretung gelegentlich zu der Annahme, dass vor angemeldeten Besuchen im einen oder anderen Fall freiheitsbeschränkende Maßnahmen entfernt werden.

Diese Annahmen zeigen deutlich die noch nicht vorhandene Vertrauensbasis zwischen den beiden Institutionen, der Bewohnervertretung und den Einrichtungen auf. (vgl. ebd.)

Empirischer Zugang

5 Fragestellungen und Forschungsmethode

Im empirischen Teil meiner Diplomarbeit gehe ich anhand einiger konkreter Beispiele auf den Kontakt zwischen Bewohnervertretung und EinrichtungsleiterInnen von Wohneinrichtungen bzw. Tagesstätten ein. Wichtig ist mir bei den Zusammentreffen darauf zu achten, welchen Stellenwert die Person mit Behinderung einnimmt und inwiefern sie in den gesamten Prozess miteinbezogen wird. Auf der anderen Seite geht es in diesem Teil meiner Arbeit besonders darum wie das Gesetz in der Praxis umgesetzt wird und inwiefern Foucaults Theorien aus "Überwachen und Strafen" auf die Praxis in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen zutreffen.

Um Antworten auf meine Fragen zu erhalten, habe ich mich für eine Beobachtung entschieden. Diese Form der Forschung erscheint mir in diesem Fall als sehr geeignet, da ich direkt ins "Feld" eintreten und Situationen miterleben kann, die beispielsweise über ein Interview niemals zu erfragen wären. So ist es mir als Beobachterin möglich, Informationen zu erhalten, die sicherlich weniger "gefiltert" sind, als überlegte und reflektierte Aussagen von InterviewpartnerInnen. Dennoch muss ich davon ausgehen, dass die Situationen die ich miterlebt habe, durch die Anwesenheit meinerseits, aber auch der Bewohnervertretung, zum Teil anders verliefen, als wenn wir nicht dabei gewesen wären. So nehme ich beispielsweise an, dass sich die Leitung und das Personal in der Einrichtung möglichst professionell und vorbildlich der Bewohnervertretung gegenüber verhielten und diese auch die Einrichtung von ihrer besten Seite präsentierten.

5.1 Beobachtung in der Sozialforschung

Für die Beobachtung ist "das systematische Erfassen, Festhalten und Deuten sinnlich wahrnehmbaren Verhaltens zum Zeitpunkt seines Geschehens" (Atteslander 2000, 73) kennzeichnend. Dabei wird jedoch deutlich auf die Unterscheidung zwischen wissenschaftlicher Beobachtung und alltäglicher Beobachtung hingewiesen. Während alltägliches Beobachten auf die Orientierung in der Welt hin ausgerichtet ist, zielt die wissenschaftliche Beobachtung auf "die Beschreibung bzw. Rekonstruktion sozialer Wirklichkeit vor dem Hintergrund einer leitenden Forschungsfrage" ab. (ebd.)

Laut Flick (1995, 159) müssen drei Kriterien erfüllt sein, damit von wissenschaftlicher Beobachtung gesprochen werden kann:

  1. Absicht: Die Beobachtung muss zweckgebunden sein

  2. Selektion: Es werden bestimmte Aspekte der Wahrnehmung ausgewählt

  3. Auswertung: Es kommt zu einem Abschluss indem die Ergebnisse ausgewertet werden

Die Beobachtung ist ein prozesshaft-aktiver Vorgang, der an die Forscher hohe soziale und fachliche Anforderungen stellt. Zum einen ist sozialwissenschaftliche Beobachtung der Erfassung und Deutung sozialen Handelns dienlich, zum anderen ist sie selbst soziales Handeln. (vgl. Atteslander 2000, 73)

Ähnlich wie Atteslander beschreibt es Flick: "Einerseits soll der Forscher mehr und mehr zum Teilnehmer werden und Zugang zu Feld und Personen finden. Andererseits soll auch die Beobachtung einen Prozess zunehmender Konkretisierung und Konzentration auf für die Fragestellung wesentliche Aspekte durchlaufen." (Flick 1995, 158)

Eine in sich geschlossene Theorie der Beobachtung gibt es laut Lamnek nicht. Es sind unterschiedliche Formen der Beobachtung möglich, die sich auf verschiedene Weise kombinieren lassen. Im Folgenden werden die Beobachtungsformen gegenübergestellt und kurz beschrieben:

  • Wissenschaftlich vs. naiv: Die wissenschaftliche Beobachtung unterscheidet sich von der naiven, auch alltäglichen Beobachtung genannt, durch die systematische Planung, Aufzeichnung und Analyse der Daten.

  • Strukturiert vs. unstrukturiert: Beobachtungen strukturierter oder standardisierter Art werden mit einem vorher festgelegten Beobachtungsschema und Beobachtungskategorien durchgeführt. Unstrukturierte Beobachtungen geben mehr Raum für die vorherrschenden Verhältnisse und deren Entwicklungen im Beobachtungsraum.

  • Offen vs. verdeckt: Bei der offenen Beobachtung ist die Rolle des Beobachters bekannt, bei der verdeckten Beobachtung hingegen ist dieser nicht als solcher zu erkennen.

  • Teilnehmend vs. nicht teilnehmend: Der Forscher beobachtet bei der nicht teilnehmenden Beobachtung von außen, während er bei der teilnehmenden Beobachtung zu einem Teil des Feldes wird, indem er präsent ist und Rollen übernimmt.

  • Aktiv vs. passiv: Ob von aktiv oder passiv gesprochen werden kann, hängt vom Partizipationsgrad der Teilnahme im Feld ab.

  • Direkt vs. indirekt: Die direkte Beobachtung wird als die eigentliche Mehode der Beobachtung beschrieben. Bei der indirekten Beobachtung werden im Nachhinein Dokumente zur Beobachtung analysiert.

  • Feld vs. Labor: Feldbeobachtung geschieht in natürlichen Alltagssituationen, Laborbeobachtungen hingegen werden in einem künstlich geschaffenen Umfeld durchgeführt.

  • Qualitativ vs. quantitativ: Im Gegensatz zur quantitativen ist die qualitative Beobachtung unstrukturiert, offen, teilnehmend, tendenziell aktiv teilnehmend, direkt und im Feld. (vgl. Lamnek 2005, 564f)

5.2 Teilnehmende Beobachtung

Flick (1995, 159) definiert die teilnehmende Beobachtung wie folgt: "teilnehmende Beobachtung ist eine Feldstrategie, die gleichzeitige Dokumentenanalyse, Interviews mit Interviewpartnern und Informanten, direkte Teilnahme und Beobachtung sowie Introspektion kombiniert."

Auch Lamnek betont das Zusammenspiel mehrerer Methoden bei der Nutzung der teilnehmenden Beobachtung: "Die (teilnehmende) Beobachtung ist eine grundlegende sozialwissenschaftliche Methode, doch ist sie in ihrer Anwendung mit anderen Methoden, wie etwa Befragung und Inhaltsanalyse verschränkt." (Lamnek 2005, 552)

Friebertshäuser hingegen beschreibt die teilnehmende Beobachtung als einen wichtigen Teilbereich einer weiter gefassten Forschungsmethode, nämlich als "Kernstück der Feldforschung, der es darauf ankommt, das tägliche Leben zu beobachten und durch die Untersuchung möglichst wenig einzugreifen oder zu verändern." (Friebertshäuser 2003, 504) Die Autorin weist dabei konkret auf die Besonderheit der teilnehmenden Beobachtung hin: " Während Interviewverfahren und Fragebogenerhebungen Verhaltensweisen und Einstellungen lediglich aus den Angaben der Befragten erschließen, vermag die teilnehmende Beobachtung Verhalten in vivo zu erfassen und zu dokumentieren, sowie die Beobachteten direkt im Anschluss an die Situation zu befragen. So geraten Alltagshandeln und Alltagssituationen in den Blick, die den Befragten häufig nicht bewusst sind und dadurch nur schwer direkt erfragt werden können." (ebd., 505)

Die teilnehmende Beobachtung kommt dann zur Anwendung, wenn soziale Wirklichkeit erfasst werden sollte, Situationsdefinitionen ausgehandelt werden sollten und wenn Forschungsfelder mit anderen Methoden schwer zu erreichen sind. Die Methode der teilnehmenden Beobachtung kann über eine sehr kurze aber auch eine sehr lange Zeitspanne erfolgen und der bzw. die Forschende kann in unterschiedlicher Art und Weise im Untersuchungsfeld auftreten. Bei dieser Methode tauchen die Forschenden in das Untersuchungsfeld ein und nehmen am Alltagsleben der Personen teil, die für die Forschung bedeutsam sind. Dadurch können Daten über deren Handeln und Denken und über Interaktionsmuster und Wertvorstellungen gesammelt und für die Ausarbeitung dokumentiert werden.

Ursprünglich wurde die teilnehmende Beobachtung in der Ethnologie und Kulturanthropologie eingesetzt, bei denen es um die Erschließung fremder Kulturen und Völker ging. In der eigenen Kultur dient sie hauptsächlich der Milieuerschließung und der Untersuchung von Subkulturen oder sozialen Randgruppen. (vgl. Flick 1995, 158)

5.2.1 Setting der Beobachtung

Für die vorliegende Arbeit wurden Beobachtungen in fünf verschiedenen Einrichtungen der Behindertenhilfe gemacht. Die Beobachtungen fanden im Rahmen der Besuche der Bewohnervertretung in den ihnen zugewiesenen Einrichtungen statt, die mindestens einmal jährlich durchgeführt werden. Als geeignete Form der Beobachtung erwies sich die teilnehmende Beobachtung.

Von der Bewohnervertretung wurde mein Vorhaben sehr unterstützt indem sie mir ermöglichte, bei den Besuchen in Einrichtungen der Behindertenhilfe dabei zu sein und dies auch mit den EinrichtungsleiterInnen bereits im Vorfeld abklärte.

Vor den Besuchen der Einrichtungen habe ich als qualitativ forschende Beobachterin keine Dimensionen und Kategorien formuliert. Dennoch habe ich durch die Bearbeitung des Themas im Vorfeld meinen Blick auf jene Dinge gerichtet, die mir im Rahmen meiner Arbeit interessant und hilfreich erschienen.

Um meine Beobachtungen festzuhalten, habe ich direkt vor Ort Notizen gemacht und einzelne Aussagen mitgeschrieben. Dies war in den meisten Fällen nicht sonderlich auffallend oder ablenkend für die Beteiligten, da auch die Bewohnervertretung ihre Dokumente im Rahmen der Besuche vervollständigte. In vereinzelten Situationen bemerkte ich, dass meine Aufzeichnungen Verunsicherung auslösten, was mich dazu veranlasste, meine Beobachtungsnotizen zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen, um die Situation möglichst nicht zu beeinflussen.

Die Bewohnervertretung bot mir freundlicherweise eine Mitfahrgelegenheit zu den Einrichtungen an, wodurch ich bereits bei den Fahrten viele Informationen zum Thema Freiheitsbeschränkungen in Wohneinrichtungen aber auch zu gesetzlichen Besonderheiten und zu den Einrichtungen in formaler Hinsicht erhielt. Auch Fragen, die im Laufe meiner Beobachtungen oder die allgemein zu gesetzlichen Grundlagen auftauchten, wurden mir ausführlich und sehr offen beantwortet.

5.2.2 Auswertung der Daten

Laut Girtler ist die Aufgabe des Forschenden, "die sozialen Regeln sowie die hinter den Handlungsprozessen stehenden Alltagswirklichkeiten [...], die das soziale Handeln ja einsetzen, zu erfassen." (Girtler 1984, zit. nach Lamnek 2005, 622) Die konkrete Ausarbeitung der teilnehmenden Beobachtung steht der Klarheit Girtlers Aussage gegenüber. Die ungeregelte Ausarbeitung der teilnehmenden Beobachtung hat ihr letztlich den Ruf des "Impressionistischen" (Lamnek 2005, 622) eingebracht. Als festgesetztes Prinzip gilt jedoch, dass Regeln und Regelmäßigkeiten entdeckt und beschrieben werden sollen. Weiters soll in Erfahrung gebracht werden, ob diese typisch oder außergewöhnlich für die untersuchten Gruppen oder Personen sind, um schließlich zu Hypothesen und Theorien über den Forschungsbereich zu gelangen.

Lamnek weist darauf hin, dass sich teilnehmende Beobachtung auf Verhalten bezieht, das meist kommunikativer Natur ist, weshalb auf Methoden zurück gegriffen werden kann, wie sie beim Interview, der Inhaltsanalyse u.a. verwendet werden.

Für die Auswertung meiner Beobachtungen habe ich die vier Phasen nach Lamnek (2005, 402-407) nämlich die Transkription, die Einzelanalyse, die generalisierende Analyse und die Kontrollphase herangezogen. Diese vier Phasen stellen eine "allgemeine Handlungsanweisung für die Auswertung" (ebd., 402) mit einer generellen Struktur dar, die jedoch offen für angemessene Variationen ist. Die klare Struktur, die flexible Anwendbarkeit und die Offenheit der vier Phasen von Lamnek scheinen mir für die Auswertung meiner Beobachtung sehr gut geeignet.

Transkription

Die erste Phase stellt die Ausformulierung und Reinschrift der vor Ort gemachten kurzen Notizen in Form von Stichwörtern aber auch von Zitaten wesentlich erscheinenden Aussagen beteiligter Personen. Dieser mühsame und zeitaufwändige Schritt ist erforderlich für die spätere Auswertung (vgl. ebd., 403). Ich habe mich entschieden, die Reinschrift meiner Beobachtungen nicht als Anhang in meine Diplomarbeit zu geben, da zahlreiche persönliche Notizen meinerseits als auch vertrauliche Informationen von Seiten der Bewohnervertretung bzw. von betreffenden Wohneinrichtungen darin enthalten sind. Diese Informationen sind für mich von großer Wichtigkeit, um Zusammenhänge und Bedeutungen in meinen Beobachtungen erkennen zu können und diese in diesem Rahmen darzustellen, aber nicht um sie ungefiltert der Öffentlichkeit preiszugeben.

Einzelanalyse

In der zweiten Phase liegt der Schwerpunkt auf der Analyse der einzelnen Beobachtungen. Dabei werden wesentliche Themen aus den Beobachtungen herausgearbeitet und Überbegriffen zugeordnet. Aussagen und Handlungen von Personen werden dabei nach inhaltsanalytischen Kriterien ausgewertet und kommentiert.

Generalisierende Analyse

Durch diese Vorarbeiten ist es nun möglich, das vorhandene Material zu klassifizieren und zu allgemeinen Erkenntnissen zu gelangen. Im ersten Schritt, der "typisierenden Generalisierung", werden Gemeinsamkeiten aber auch Unterschiedlichkeiten aus den Beobachtungen gefiltert. Diese Gemeinsamkeiten oder auch Unterschiede geben schließlich Aufschluss über "Grundtendenzen und Syndrome, die [...] typisch erscheinen." Fallbeispiele verdeutlichen und belegen dabei generalisierte Aussagen und Inhalte.

Kontrollphase

In der Kontrollphase wird darauf geachtet, ob es in der Auswertung eventuelle Fehlinterpretationen gibt, die es zu berichtigen gilt. Dafür wird der ursprüngliche Text mit den eigenen Interpretationen und Erkenntnissen verglichen.

5.3 Subjektivität in der sozialen Forschung

Die Sozialforschung nähert sich über den Einzelfall, also den handelnden Menschen, gesellschaftlichen Phänomenen an. Dafür sind Deutungen und Interpretationen von Wahrnehmungen notwendig. Dabei sollte sowohl die Subjektivität der InformantInnen also auch der Forschenden berücksichtigt sein. Ernst von Glasersfeld formuliert sehr deutlich, dass die Sozialforschung nicht als objektiv bezeichnet werden kann: "Objektivität ist die Selbsttäuschung eines Subjekts, dass es Beobachten ohne ein Subjekt geben könnte. Die Berufung auf Objektivität ist die Verweigerung der Verantwortung - daher auch ihre Beliebtheit." (von Glasersfeld zit. nach Behse-Bartels/Brand 2009, 15) Sich dessen bewusst zu sein, das eigene Forschungshandeln zu reflektieren und sich kritisch mit dem Methodenrepertoire auseinanderzusetzen, lässt Subjektivität neben einer theoretischen Kategorie zu einem zentralen Gütekriterium qualitativer Sozialforschung werden. (vgl. Behse-Bartels/Brand 2009, 67f)

Ebenso erkennt Friebertshäuser das Problem der Subjektivität in der Sozialforschung: "Das Kernproblem wissenschaftlicher Beobachtung entsteht daraus, daß menschlichem Verhalten sowohl durch subjektive und kollektive Intentionen und Deutungen wie auch durch gesellschaftliche Zuschreibungen Sinn und Bedeutung verliehen wird." (Friebertshäuser 2003, 521)

Um das Zusammenspiel von Bewohnervertretung und Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe genauer unter die Lupe zu nehmen, ziehe ich zusätzlich einige Aspekte der systemischen Denkfigur, wie sie bei Geiser (Geiser 2000) beschrieben ist, heran. Es folgt nun eine kurze Beschreibung der systemischen Denkfigur, die im Forschungsteil weiter ins Detail gehen und praktisch veranschaulicht wird.

5.4 Systemische Denkfigur

Die systemische Denkfigur kann als Instrument sowohl kognitiver als auch praktischer Art zur Bewältigung professioneller Aufgaben betrachtet werden. Hypothesen bezüglich der individuellen und sozialen Situation können mit ihr getätigt werden. Diese Hypothesen und Beschreibungen sind wiederum grundlegend, um eine Situation zu bewerten und die Ressourcen oder Probleme zu erkennen. Durch die Problem- und Ressourcenanalyse ist es schließlich möglich, entsprechende Ziele zu formulieren und die dafür nötigen Mittel und Interventionen zu klären. (vgl. Geiser 2000, 19f)

Die systemische Denkfigur lässt inhaltlich einen Aufforderungscharakter erkennen. Sie fordert dazu auf zu fragen und stellt somit ein Angebot der besseren Verständigung für Professionelle in der sozialen Arbeit dar. Außerdem wird durch die Denkfigur der Anspruch auf eine sachliche Begründung von Entscheidungen eingelöst. (vgl. ebd., 271)

Die systemische Denkfigur dient laut Geiser (2000, 20) dazu:

  • Die Situation von Individuen als Komponenten sozialer Systeme zu erfassen und zu beschreiben: Das Ergebnis ist ein Bild über ihre Ausstattungsprobleme und -ressourcen;

  • Beziehungen bzw. soziale Systeme zu erfassen und zu beschreiben. Die Beziehungen können ihrer Struktur nach unterschieden werden, nämlich als Austauschbeziehungen einerseits und als Machtbeziehungen andererseits. Das Ergebnis ist ein Bild über Austausch- und Machtprobleme bzw. entsprechende soziale Ressourcen;

  • Ausstattungs-, Austausch- und Machtprobleme kann man nach den jeweils verletzten gesellschaftlichen Werten befragen. Das Ergebnis ist eine Bewertung der Beschreibungen als Wertproblem.

Die verschiedenen Bereiche der systemischen Denkfigur, die für die Analyse von Situationen der sozialen Arbeit notwendig sind, werden im Folgenden konkret benannt und im empirischen Teil anhand des Kontakts zwischen Bewohnervertretung und Einrichtungen der Behindertenhilfe exemplarisch dargestellt.

Analyse des Individuums

Das folgende Modell der systemischen Denkfigur wird zur Darstellung der individuellen Ausstattung des Individuums verwendet.

Abb. 4: Darstellung der individuellen Ausstattung des Individuums

Die Ecken dieses Gebildes stellen biologische, psychische, sozio-ökonomische, sozioökologische und soziokulturelle Eigenschaften des Individuums dar. Die Strecken dazwischen zeigen reale Interaktionen auf.

Ui - bedeutet Umwelt intern und meint körperliche Eigenschaften des Menschen.

Ue - die Umwelt extern bezieht sich auf die Bildung und die Erwerbsarbeit und die damit verbundene Position, auf die soziokulturelle Umgebung, auf die sozio-ökologische Umwelt und Mitgliedsschaften.

E/M: "E" symbolisiert den assoziativen Bereich im Sinne von Erkennen, Erleben und Reagieren auf Reize und Informationen von außen. "M" hingegen steht für Wissensformen in Bezug auf Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft.

R - sind die Rezeptoren, die für das Aufnehmen von Reizen und die Weiterleitung ins Zentralnervensystem verantwortlich sind.

A - bezeichnet den motorischen Bereich, bezogen auf äußeres Verhalten bzw. Handeln in Abhängigkeit von Wissen, Bedürfnissen und Motivation.

Diese Eigenschaften zusammen werden für die Problem- und Ressourcenanalyse in Bezug auf die individuelle Ausstattung eines Individuums benötigt. So werden Eigenschaften, die zu Vor- oder Nachteilen führen und Ressourcen für Veränderungen erhoben. Das Zusammenspiel aller Eigenschaften zeigt schließlich das Austauschpotenzial auf, das zur Gestaltung von Austauschbeziehungen verwendet werden kann. Ebenso stellt die Gesamtheit der Eigenschaften das Machtpotenzial dar, das Auskunft darüber gibt, inwiefern machthaltige Beziehungen gestaltet werden können. (ebd., 23f)

Genau dies ist für eine nähere Betrachtung der Beziehung zwischen der Institution der Bewohnervertretung und Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe interessant und macht die Komplexität deutlich.

Soziale Systeme/ soziale Beziehungen

Grundlegend wird zwischen zwei Beziehungssystemen unterschieden, die für diese Diplomarbeit relevant sind.

Austauschbeziehungen Austauschbeziehungen werden auch als nicht-hierarchische oder horizontale Beziehungen bezeichnet. Es gibt bei dieser Form der Beziehung keine Entscheidungs- und Kontrollinstanz, sondern beide Seiten haben die selbe Rolle. Idealtypisch stellen sich je nach Eigenschaften der Individuen ausgeglichene, gleichwertige und gegenseitige Beziehungen heraus. (vgl. ebd., 21)

Macht-/Abhängigkeitsbeziehungen

Diese Art der Beziehung, auch vertikale oder hierarchische Beziehung genannt, weist eine Seite mehr bedürfnisrelevante Güter auf oder verfügt über eine Kontroll- und Entscheidungsinstanz. So gibt es in dieser Art der Beziehung eine Macht- und eine Ohnmachtposition. Es gibt unterschiedliche Formen der Macht, die jedoch alle dafür geeignet sind, Macht aufzubauen und andere abhängig zu machen:

Ui - die Körpermacht, Gewalt;

Ue - die Ressourcenmacht (Abgeben oder Vorenthalten von Gütern);

E/M - die Artikulationsmacht/Modellmacht (Verfügung über Wissen - Verbreitung dessen und als gültig zu bestimmen bzw. die Fähigkeit, Ereignisse zu interpretieren und über die Richtigkeit der Interpretation zu entscheiden)

A - die Positionsmacht (wie beispielsweise die Zuweisung oder der Entzug von Aufgaben; Kontrollbefugnis; Beeinflussung bezügl. der Arbeitsverteilung)

Abb. 6: Darstellung von Macht-/Abhängigkeitsbeziehung

Zusätzlich zu erwähnen ist im Zusammenhang mit der vorliegenden Arbeit die Begrenzungsmacht, die eingesetzt wird, um die Macht von Privilegierten einzugrenzen und Benachteiligten die Möglichkeit zur Teilhabe und Teilnahme an Gütern und am sozialen Austausch zu geben. Diese Macht reduziert Behinderungen, beseitigt sie, oder lässt sie gar nicht erst entstehen. Es ist die Aufgabe sozialer Arbeit, Begrenzungsmacht auszuüben und damit Behinderungsmacht einzudämmen. Als Behinderungsmacht wird jene Macht verstanden, die Freiräume anderer um des eigenen Vorteils willen begrenzt. ebd., 21f)

6 Ausarbeitung

Nachdem ich, wie ich bereits erklärt habe, dieser Arbeit keine Beobachtungsprotokolle beifüge, beschreibe ich im Folgenden zum besseren Verständnis überblicksmäßig die einzelnen Situationen der Beobachtung.

6.1 Schilderung der Situationen

Setting 1:

Die Leiterinnen des Wohnhauses und der Werkstätte haben die für einen Mann mit Behinderung vom Arzt neu angeordnete Medikation an die Bewohnervertretung gemeldet, obwohl der Hausarzt bestätigte, dass das Medikament keine freiheitsbeschränkende Wirkung zu haben scheint. Auf diese Meldung hin kommt es zum Kontakt mit der Bewohnervertretung. Der betreffende Bewohner ist laut Angaben der Leiterinnen sehr herausfordernd in seinem Verhalten, er ist angstbesetzt und drückt dies in lautem Schreien aus. Es gibt jedoch auch Situationen, in denen man nicht nachvollziehen kann, was ihn zum Schreien veranlasst. Die beiden Leiterinnen vermuten jedoch, dass dies noch aus seiner Geschichte in der Psychiatrie rührt. Neben der medikamentösen Umstellung, die den Schlafrhythmus regulieren sollte, gab es auch strukturelle Änderungen, wie die Möglichkeit morgens etwas später in die Werkstätte gehen zu können, um Stresssituationen zu verhindern. Das neue Medikament hat sich laut Aussagen der Leiterinnen positiv auf den Schlafrhythmus des Bewohners ausgewirkt, obwohl dieser noch immer nicht durchschlafen kann. Allerdings kann es nun sein, dass der Bewohner untertags einschläft, was die beiden Leiterinnen auf die körperliche Beeinträchtigung des Bewohners und dessen fortschreitendes Alter zurückführen. Einig sind sich die Leiterinnen in Bezug darauf, dass das Medikament auf den Bewohner keine sog. "dämpfende" Wirkung hat, sondern im Gegenteil, die Lebensqualität des Bewohners steigert.

Die Leiterinnen und die Bewohnervertretung statten dem Bewohner einen Besuch in seiner Werkstättengruppe ab und finden diesen schlafend über einem Teller Suppe. Die Bewohnervertretung versucht ihn zu wecken, doch kaum hebt er den Kopf, nickt er schon wieder ein. Daraufhin verabschieden sich die Leiterinnen und die Bewohnervertretung aus der Gruppe. Die Bewohnervertretung gibt zu bedenken, dass dieser Besuch eine Momentaufnahme war und sie auf die Aussagen der Leiterinnen angewiesen ist. Eine der Leiterinnen meint nochmals, sie könne mit bestem Gewissen sagen, dass der Bewohner nicht gedämpft wird. Daraufhin äußert die Bewohnervertretung die Bitte, sich bei Auffälligkeiten zu melden und in Kontakt zu bleiben. (vgl. Protokoll 1)

Wie mir von der Bewohnervertretung mitgeteilt wurde, konnte die Situation durch weitere Vertretungsschritte, nämllich einem Gespräch mit dem behandelnden Arzt, der Einschätzung eines externen Konsulenten und weitere Besuche beim Bewohner geklärt werden. (Bewohnervertretung 2010/2011)

Inhaltliche Kurzanalyse:

Die Meldung über die neu verordnete Medikation, die laut Arzt keine freiheitsbeschränkende Wirkung hat, wurde trotzdem an die Bewohnervertretung weiter geleitet. Dies zeigt die Auseinandersetzung dieser Einrichtung mit dem Thema Freiheitsbeschränkungen auf. Durch diese Handlung wird in gewisser Weise eine Vertrauensbasis zwischen der Einrichtung und der Bewohnervertretung hergestellt, was sich in den Gesprächen äußert.

Die Wirkung des Medikaments scheint jedoch außer Frage zu stehen. Die Schilderungen des herausfordernden Verhaltens des Bewohners, das die Leiterinnen im Gespräch schildern, ist schließlich ein Gegensatz zu dem, was beim Besuch beobachtet werden kann. Der Bewohnervertretung ist es nicht möglich, mit dem Bewohner in Kontakt zu treten, da dieser immer nur kurz die Augen öffnet und sofort wieder einschläft. Ob das Medikament nun die Lebensqualität steigert, wie es die Leiterinnen ausdrücken, ist schwer zu beurteilen.

Kennzeichnend für diesen Besuch ist vor allem die gute Basis der Zusammenarbeit zwischen Bewohnervertretung und Einrichtungsleiterinnen, die in den Gesprächen immer wieder deutlich wird. Auffällig war jedoch auch die relativ kurze Auseinandersetzung mit dem Bewohner selbst, der eigentlich keine Möglichkeit hatte, sich zu seiner Situation zu äußern. Außerdem war die Bewohnervertretung in ständigem Beisein einer Einrichtungsleiterin in der Institution unterwegs, was für mich deutlich das Bestreben von Seiten der Einrichtungsleitung widerspiegelt, die Situation zu kontrollieren. Für den Kontakt zwischen Bewohner und Bewohnervertretung kann dies unter Umständen störend sein, wenn es darum geht, Beschwerde einzulegen.

Setting 2:

Im Wohnhaus gibt es vier Meldungen über BewohnerInnen mit freiheitsbeschränkenden Medikamenten. Für die Bewohnervertretung ist es einer der regelmäßigen Besuche, bei denen ev. Änderungen abgeklärt und der Kontakt zur Einrichtung gepflegt werden soll. Dabei wird auch die Dokumentation der Bewohnervertretung durchgeschaut und gegebenenfalls ergänzt. Die Leiterin scheint mit den Meldungen sehr verlässlich zu sein und ist interessiert daran, ob es eine Auflistung der medikamentösen Freiheitsbeschränkungen gibt. Außerdem wurde versucht, die freiheitsbeschränkenden Medikamente eines Bewohners abzusetzen, was schließlich nicht funktionierte, dafür wurde die Bedarfsmedikation durch zusätzliche Beschäftigung mit dem Bewohner ersetzt. Die Leiterin spricht sich dafür aus, dass mehr Personal den Bewohnern im Haus gut täte, doch dass sie immer wieder auf die Bewilligung ihres Ansuchens um Erhöhung des Betreuungsschlüssels angewiesen ist. Bettgitter werden im Wohnhaus keine verwendet, stattdessen wurden die Bettbeine bei einem Bett abgeschnitten und eine Matratze vor das Bett gelegt, um ein Herausfallen zu verhindern. Die BewohnerInnen, die zur Zeit im Haus sind, werden kurz begrüßt - zum Teil in ihrem Zimmer, zum Teil in einem Ess- oder Wohnzimmer. Die Besuche sind sehr kurz. (vgl. Protokoll 2)

Inhaltliche Kurzanalyse:

Wie in der Einrichtung, die oben beschrieben wird, ist auch in dieser Wohneinrichtung der positive Kontakt zwischen Bewohnervertretung und Einrichtungsleiterin auffallend. Ebenso scheint die Auseinandersetzung der Einrichtung mit freiheitsbeschränkenden Maßnahmen gewissenhaft und zum Teil sogar sehr kreativ zu sein. So wird die Zimmereinrichtung entsprechend den Bedürfnissen der BewohnerInnen umgebaut, damit keine Freiheitsbeschränkungen notwendig sind.

Der zeitliche Aufwand, die Dokumentation auf den neuesten Stand zu bringen und sich mit der Einrichtungsleitung auszutauschen steht ebenfalls in dieser Einrichtung in keinem Verhältnis zu der Zeit, die mit den BewohnerInnen verbracht wird, um sich nach dem Befinden und nach persönlichen Bedürfnissen in Bezug auf freiheitsbeschränkende Maßnahmen zu erkundigen. Im Vergleich zu anderen Einrichtungen wirkt diese Wohneinrichtung fortschrittlich. Hier wird deutlich, dass das sehr von der Leitungspersönlichkeit und den MitarbeiterInnen abhängig ist. Sie wissen was sie brauchen, um Freiheitsbeschränkungen so weit wie möglich aus dem Weg zu gehen, fordern diese Hilfe auch an (wie eine Erhöhung des Personalschlüssels), doch stoßen dabei oft an die Grenzen, wenn die Bewilligung von oben ausbleibt.

Setting 3:

Das Wohnhaus ist sehr groß und besteht aus vielen einzelnen Wohngruppen, die mit Namen bezeichnet sind. Außerdem sind die Gruppen in Männer- und Frauengruppen getrennt. Um zu den Gruppen zu gelangen, muss man bei einem Pförtner vorbei, der laut Angaben der Bewohnervertretung bei jedem der Besuche die Pflegedienstleitung informiert. Diesmal gibt es keine Probleme, am Pförtner vorbei zu kommen. Die Gänge im Gebäude wirken wie in einem Krankenhaus. Es gibt zahlreiche Meldungen aus verschiedenen Gruppen in diesem Wohnhaus, zu viele, um sie alle an diesem Tag zu kontrollieren.

Ein sog. "Stationsleiter" schildert die Schwierigkeiten eines Bewohners, der zunehmend sturzgefährdet ist und deshalb die meiste Zeit im Rollstuhl verbringt. Im Bett hat er ein Seitenteil, das nach oben gezogen wird. Die Bewohnervertretung schlägt das halbseitige Hochziehen des Seitenteils als gelindere Maßnahme vor. Der Leiter meint, dass das erst mit dem Nachtdienst besprochen werden müsse, da er untertags selten im Bett sei. Außerdem beteuert er eindringlich, dass er niemanden einsperren oder einschränken wolle, sondern dass dies lediglich zur Sicherheit des Bewohners sei. Die Bewohnervertretung schlägt vor, ein Niederflurbett anzuschaffen, worauf der Leiter meint, dass der Bewohner das selbst bezahlen muss und er erst schauen müsse, wie es bei ihm finanziell ausschaut. Die Bewohnervertretung stattet dem betreffenden Bewohner einen kurzen Besuch ab. Da dieser beim Essen ist, verabschiedet sie sich gleich wieder.

In der nächsten Wohngruppe kann die Leiterin nicht genau zuordnen, was der Besuch der Bewohnervertretung zu bedeuten hat und sie fragt mehrmals nach. Die gemeldeten Beschränkungen eines Bewohners werden besprochen und anschließend schickt die Leiterin eine Assistentin, um diesen zu holen. Nachdem die Assistentin ohne Bewohner wiederkommt, da er nicht mitkommen möchte, geht die Leiterin selbst, um nachzusehen. Sie kommt wieder und zieht den Bewohner hinter sich her, dieser weint. Die Bewohnervertretung meint schockiert, dass er nicht dabei sein muss, wenn er das nicht will.

In der nächsten Wohngruppe werden wir sehr freundlich von ein paar Bewohnerinnen begrüßt, die zuerst meinen, wir hätten uns verlaufen und dann sehr erfreut darüber sind, dass dieser Besuch tatsächlich ihnen gilt. Die Bewohnerinnen sind sehr anhänglich und vereinnahmend, die Leiterin hingegen wirkt eher etwas abweisend. Auch ihre Aussagen sind ungenau und widersprechen sich hin und wieder. (vgl. Protokoll 3)

Inhaltliche Kurzanalyse:

Auffallend bei dem Besuch ist die Größe der Einrichtung und ihr unwohnlicher Charakter. Die Unterteilung in verschiedene Gruppen und die Gänge, die eine Krankenhausatmosphäre schaffen, hat mit dem was man sich unter einem gemütlichen Zuhause vorstellt wenig zu tun. Auch die Unterteilung in Männer- und Frauengruppen hat in heutiger Zeit etwas sehr Befremdliches und lässt auf die Einstellung zu Partnerschaft und Sexualität schließen. Das Sicherheitsdenken ist in dieser Einrichtung ein wesentliches Merkmal. So werden Freiheitsbeschränkungen verschiedener Art unreflektiert angewendet, um beispielsweise Stürze der BewohnerInnen abzuwenden, ohne dass eine besondere Gefahr diesbezüglich bestünde. Der Grund dafür könnte darin liegen, dass die GruppenleiterInnen in dieser Institution zum Teil sehr wenig vom Heimaufenthaltsgesetz und den Regelungen bzgl. Freiheitsbeschränkungen wissen, was in den Gesprächen deutlich wurde. Kennzeichnend für diesen Besuch war auch ein unangemessenes Verhalten einzelner LeiterInnen gegenüber den BewohnerInnen der Einrichtung. Selbstbestimmung und ein menschenwürdiges Leben der BewohnerInnen, scheinen bei diesen LeiterInnen kein Thema zu sein, was wiederum auf eine schlechte Ausbildung hinweisen würde.

Hervorzuheben ist in dieser kurzen Analyse ebenso die Grenze zur Außenwelt, die auf zwei verschiedene Arten deutlich wird. Einerseits gibt es eine bauliche Grenze, nämlich eine Mauer. Der Zugang zur Einrichtung erfolgt durch ein Tor, bei dem ein Pförtner überwacht, wer die Einrichtung betritt und verlässt. Dieser meldet Besucher bei der Pflegedienstleitung, wie das im Fall der Bewohnervertretung ist, um sie durch die Gruppen zu begleiten. Auf der anderen Seite ist die Grenze zur Außenwelt deutlich im Verhalten der BewohnerInnen bemerkbar, die sich sehr über den Besuch von außen freuen, aber zunächst meinen, dieser gelte nicht ihnen. Sie sind zum Teil sehr anhänglich und ziehen uns hinter sich her, erzählen durcheinander und jede/r will die volle Aufmerksamkeit bekommen.

Setting 4:

Die Wohngruppe ist in einem Haus mit insgesamt zwei Wohngemeinschaften untergebracht. Im vorderen Teil des Hauses wohnen Menschen, die weniger Unterstützungsbedarf haben, als jene im hinteren Teil. Der Besuch der Bewohnervertretung gilt einem Herrn, der immer wieder das Haus alleine verlassen hat. Aufgrund der Alleingänge dieses Bewohners wurde vom Personal zu bestimmten Zeiten, zum Beispiel während der Pflege bei anderen BewohnerInnen der Wohngemeinschaft oder wenn Personalwechsel ist, die Tür zum Vorplatz des Hauses versperrt. Dies wurde schon im Vorfeld von der Bewohnervertretung als unzulässig befunden und nachdem keine Einigung möglich war und die Frist um gelindere Maßnahmen zu finden abgelaufen war, stellte die Bewohnervertretung einen Antrag auf gerichtliche Überprüfung. Durch den Besuch der Bewohnervertretung soll die momentane Situation mit dem Tor zum Vorplatz nochmals genauer geprüft werden und andererseits sollen die Daten der anderen beiden Bewohnerinnen - und wie sich bald herausstellt der drei Bewohnerinnen, die ebenfalls durch das Tor in ihrer Freiheit beschränkt werden, aufgenommen werden. Der Leiter beschreibt die momentane Situation mit dem Bewohner und die Ausführungen des Heimleiters lassen klar erkennen, dass selbstverletzende Verhaltensweisen lediglich einen Bruchteil des schwierigen Verhaltens des Bewohners ausmachen. Neben den Verletzungen anderer im Haus lebender Personen, der Zerstörung von Gegenständen im Haus und außerhalb schilderte der Heimleiter ausführlich, wie schwierig die momentane Situation für alle anderen BewohnerInnen im Haus und das Personal ist. Der Besuch der Bewohnervertretung bezieht sich ja wie bereits beschrieben jedoch eigentlich nicht auf eine Abklärung einer Freiheitsbeschränkung durch genannte Probleme, sondern auf eine verschlossene Tür zum Garten, die den betreffenden Bewohner daran hindert, das Haus bzw. die nähere Umgebung zu verlassen und auch für drei weitere Bewohnerinnen eine Freiheitsbeschränkung darstellt. Anzumerken sei an dieser Stelle, dass der Bewohner zum Zeitpunkt des Besuchs kaum alleine durch das Haus gehen konnte, da er seit geraumer Zeit Probleme mit einem Bein zu haben scheint. Das Problem schien somit vordergründig nicht die verschlossene Tür zu sein, sondern die Fremd- und Eigengefährdung des Bewohners, bzw. seine zerstörerischen Handlungen im Haus, die das Personal sehr fordern. Der Heimleiter beschreibt die Situation wie folgt: "Wir wissen nicht mehr weiter, unser Latein ist am Ende." (Protokoll 4)

Inhaltliche Kurzanalyse:

Die Bewohnervertretung hat eine gerichtliche Überprüfung in diesem Fall bereits beantragt und die Leitung davon informiert. Bei dem Besuch geht es nun darum, Einzelheiten abzuklären und Fakten für die Überprüfung festzuhalten. Diese Tatsache scheint jedoch keine Auswirkungen auf das Gesprächsklima und die Kooperationsbereitschaft zwischen Einrichtungsleiter und Bewohnervertretung zu haben. Kennzeichnend für diesen Besuch ist außerdem eine deutlich erkennbare Überforderung des Leiters und des Personals mit der Situation. Die Art und Weise wie der Einrichtungsleiter den betreffenden Bewohner beschreibt und seine Resignation der Bewohnervertretung gegenüber, die Lösungen vorschlägt, um die Situation zu erleichtern, zeigen dies auf. Die Betroffenheit über die momentane Situation im Wohnhaus scheint jede Möglichkeit auf zusätzliche Hilfe von außen zu überschatten. So gibt der Einrichtungsleiter auch zu verstehen, dass sie bereits alles probiert haben und verweist darauf, dass sie ein professionelles Team sind. Die Betonung dessen weist wiederum darauf, dass die Angebote der Bewohnervertretung für Unterstützungsmaßnahmen als Angriff auf die professionelle Arbeit gewertet werden.

Auffallend in dieser Wohneinrichtung ist außerdem das Verhalten einiger BewohnerInnen gegenüber ihren MitbewohnerInnen. Angrifffe körperlicher Art mit oftmals schwerwiegenden Folgen scheinen laut Dokumentationsmappen keine Seltenheit zu sein. Auch Selbstverletzungen oder Beschädigungen von Gegenständen in der Einrichtung kommen immer wieder vor. Die Probleme in dieser Einrichtung haben somit nicht nur mit Freiheitsbeschränkungen zu tun, sondern liegen weit tiefer. Die resignierende Haltung des Leiters, Hilfe anzunehmen, ist dabei nicht gerade förderlich.

Setting 5:

Das Wohnhaus besteht aus zwei Wohngruppen. Diese befinden sich im ersten und zweiten Stock und in den übrigen Stockwerken sind andere Einrichtungen untergebracht. Der Leiter ist noch sehr neu und mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen zu Freiheitsbeschränkungen noch nicht vertraut. So erklärt ihm die Bewohnervertretung die wichtigsten Punkte des Gesetzes und bietet an, ihm Infomaterial zukommen zu lassen. Der Leiter wirkt sehr interessiert und einsichtig. Er bringt die Bewohnervertretung mit dem Personal der Wohngruppen in Kontakt, die direkt mit den betreffenden BewohnerInnen arbeiten. Ob dies nun auf die Offenheit und Vertrauenswürdigkeit des Leiters zurück zu führen ist oder vielleicht aber auch auf seine noch bestehende Unsicherheit bzw. seine Unerfahrenheit in Bezug auf die BewohnerInnen des Hauses, sei dahin gestellt. Der Kontakt zu den BewohnerInnen, denen der Besuch der Bewohnervertretung gilt, ist auch in diesem Wohnhaus sehr kurz, da die BewohnerInnen gerade beim Mittagessen sind. Hauptsächlich wird das Personal der Einrichtungen befragt, das sehr unterschiedlich auf die Fragen der Bewohnervertretung reagiert. Interessant an diesem Besuch war vor allem der Kontakt zwischen Bewohnervertretung und Einrichtungsleiter bzw. dem Personal, darum werde ich an dieser Stelle nicht näher auf die BewohnerInnen und die Freiheitsbeschränkungen eingehen. (vgl. Protokoll 5)

Inhaltliche Kurzanalyse:

Da der Leiter der Einrichtung erst seit kurzem dort beschäftigt ist und sich mit dem Heimaufenthaltsgesetz noch nicht befasst hatte, stand die Information darüber im Vordergrund des Treffens. Für Informationen zu Freiheitsbeschränkungen innerhalb der Wohneinrichtung wurde das Personal hinzu gezogen. Die MitarbeiterInnen wussten zum Teil nicht so recht, wie sie mit dem Besuch der Bewohnervertretung umgehen sollen. In einer Wohngruppe wurde anhand der Reaktionen des Personals auf die Fragen der Bewohnervertretung sehr deutlich, dass sie sich angegriffen fühlen. Auch die Blicke die sich die MitarbeiterInnen zuwarfen, ließen Unmut über den Besuch erkennen. In der anderen Wohngruppe war eine MitarbeiterIn sehr hilfsbereit und gab Auskünfte zu allen Fragen der Bewohnervertretung. Anzumerken ist, dass auch bei diesem Besuch der Bewohnervertretung kaum Kontakt zu den BewohnerInnen aufgenommen wurde, sondern Informationen über die betreffende Person anhand von Dokumentationen und über Gespräche mit der Leitung bzw. dem Personal gesammelt wurden.

6.2 Ausarbeitung - Kriterien

Die Kriterien, nach denen ich meine Beobachtungsprotokolle strukturiert und ausgewertet habe, haben sich durch das Thema der Arbeit, durch die Beobachtungen selbst, aber auch durch die zuvor bearbeitete Literatur ergeben. Bei der Durchsicht meiner Aufzeichnungen haben sich immer wieder Zusammenhänge, vor allem mit den Werken Foucaults, aber auch Goffmans abgezeichnet. In den folgenden Kapiteln werden die Zusammenhänge zwischen den theoretischen Teilen der Arbeit und den Beobachtungen aus den Zusammentreffen der Bewohnervertretung mit den Einrichtungen der Behindertenhilfe dargestellt.

6.3 Verhalten der BewohnerInnen

Bei meinen Beobachtungen in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen im Rahmen der gemeinsamen Besuche mit der Bewohnervertretung konnte ich einige Eindrücke sammeln, aber auch Aussagen von Einrichtungsleitern notieren, die ich in Zusammenhang mit den im Theorieteil genannten Grundverhaltensmustern von Goffman (1973) setze.

Störendes Verhalten, fremdaggressive Verhaltensweisen und Sachaggression:

Ein Problem, das in mehreren Institutionen von Einrichtungsleitern beschrieben wurde, sind Verhaltensweisen wie Schreien und andere akustische Äußerungen, die als Störungen empfunden werden. Eine Einrichtungsleiterin beschreibt die Äußerungen eines Bewohners in Form von lauten Schreien als eine Belastung und als Geduldsprobe für das Personal und die anderen BewohnerInnen des Hauses: "Das ist für ihn schlecht, aber für die anderen Bewohner natürlich auch". (Protokoll 1)

Dass dies auch für den Bewohner selbst schlecht ist, abgesehen davon wie es ihm psychisch geht und was der Grund für seine Schreie ist, wird in einem anderen Wohnhaus deutlich, und welche Auswirkungen solche "Störungen" auf den betroffenen Bewohner haben können.

Dort berichtet ein Einrichtungsleiter von den Reaktionen der BewohnerInnen auf einen Bewohner, der immer wieder "Schreiattacken" hat und sogar in der Nacht immer wieder das ganze Haus durch seine Schreie weckt. So kann es passieren, dass er von anderen BewohnerInnen im Vorbeigehen gezwickt oder geschlagen wird. Ebenso berichtet er von einem Übergriff einer Bewohnerin auf den betreffenden Bewohner, bei dem sie ihm die Pflaster nach einer Entfernung von Muttermalen herunter riss und zu kratzen begonnen hat, bis die Wunden wieder zu bluten anfingen. Der Bewohner erduldet derartige Angriffe, ohne sich in diesem Moment zu wehren. Er lässt dies über sich ergehen, obwohl er laut Angaben kräftemäßig weit überlegen wäre. (Protokoll 4)

Der oben genannte Bewohner hat einige Tage vor dem Besuch der Bewohnervertretung eine Bewohnerin geschlagen und im Gesicht gekratzt, auch sei es laut Einrichtungsleiter hin und wieder vorgekommen, dass er in einem unerwarteten Moment auf andere BewohnerInnen einschlägt oder mit dem Kopf gegen den eines anderen schlägt. (Protokoll 4)

Der Einrichtungsleiter wertet das Verhalten der anderen BewohnerInnen, also die aggressiven Handlungen gegenüber ihrem Mitbewohner als Mittel, um Aufmerksamkeit zu erlangen: "Jeder versucht auf irgend eine Weise seine Aufmerksamkeit wieder herzubringen." Das Verhalten des Bewohners ist für den Einrichtungsleiter nicht zu erklären. Es gibt Zeiten in denen er stark weint, diese wechseln mit Zeiten in denen er schreit, Gegenstände zerstört, oder wie vor dem Besuch der Bewohnervertretung passierte, MitbewohnerInnen verletzt. Auch eine Abklärung in der Psychiatrie und eine damit verbundene Veränderung der Medikation brachten laut Angaben nicht die gewünschten Erfolge. (Protokoll 4)

An dieser Stelle möchte ich nochmals an die Aussage der Leiterin erinnern, die bereits zitiert wurde und aussagt, dass Störungen eines Bewohners sowohl für die MitbewohnerInnen als auch für den Bewohner selbst schlecht sind. Der tatsächliche Inhalt dieser Aussage wurde mir erst bei der Bearbeitung und Analyse meiner Beobachtungsprotokolle bewusst. Welche drastischen Auswirkungen es tatsächlich auf BewohnerInnen haben kann, wenn ihr Verhalten als störend empfunden wird und nur versucht wird, die Symptome zu bekämpfen, anstatt sich Gedanken darüber zu machen, was die Ursachen für dieses Verhalten sind, kann in vielen Fällen nur erahnt werden.

Ein Beispiel dafür liefert eine Leiterin einer Wohngruppe mit einer Aussage darüber, dass sie die sehr hoch dosierte Medikation eines Klienten nicht verringern konnten, da er so starke "Energieschübe habe und so laut geworden ist", dass er die Medikation einfach braucht.

Auf den Hinweis der Bewohnervertretung hin, dass "laut werden" kein Grund für die Verwendung von Medikamenten sei und dass man froh sein könne, wenn der Bewohner Energieschübe hat, verwies die Leiterin der Wohngruppe auf die Bedenken der Anfallsambulanz zu diesem Thema. (Protokoll 3)

An diesem Beispiel wird deutlich, wie Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen oftmals funktionieren und es lässt sich eine Verbindung zu den Ausführungen Goffmans (Goffman 1973) über solche Institutionen herstellen: "Entsprechend der Außenkontrolle und der inneren Funktionen bilden sich eine Reihe von effizienten Strukturen (z. B. Beißern die Zähne ziehen, Kahlscheren des Kopfes usw.), die jeweils als spezifische Notwendigkeiten unter Bedingungen von Krankheit oder Devianz interpretiert werden." (ebd., 78)

In diesem Zusammenhang ist es auch nicht abwegig, der Aufzählung hinzuzufügen, jemandem der schreit oder wie die Leiterin der Wohngruppe meinte "laut wird" und "Energieschübe hat", Medikamente zu verabreichen, die dies verhindern sollen.

Die Beispiele zu störendem Verhalten, die genannt werden, enthalten in meinen Augen zwei der Grundverhaltensmuster wie sie von Goffman (1973) beschrieben werden. Die Schreie und anderen störenden Verhaltensweisen ordne ich dem "kompromisslosen Standpunkt" zu. Oftmals werden sie als Provokation erlebt und als Mittel, um Aufmerksamkeit zu bekommen. Die Teilnahmslosigkeit des vorne beschriebenen Bewohners, sogar bei Verletzungen seiner Person durch andere MitbewohnerInnen beschreibe ich als "Rückzug aus der Situation" und zwar in massivster Weise. Gerade in dieser Situation im Zusammenhang mit der Konstellation dieser Wohngemeinschaft ist dringender Handlungsbedarf. Die verschlossene Tür zum Garten ist für diese Gruppe noch das geringste Problem. Denn hier gibt es massive Schwierigkeiten innerhalb der Wohngruppe, die sich immer wieder aufschaukeln und zu ernsthaften Verletzungen führen können. Es gilt, eine Wohnatmosphäre zu schaffen, die für alle BewohnerInnen passt und in der sich alle wohlfühlen können. Der Leiter der Wohngruppe beschreibt den Bewohner als einen Einzelfall, der nirgends hinein passt. Auf die Frage, was es braucht, um den Bewohner, seine Mitbewohner und das Team zu unterstützen, antwortet der Heimleiter, dass es nichts gäbe und dass sie das dann schon längst getan hätten.

Diese Haltung wirkt sehr resignierend und eigenbrötlerisch.

Die Bewohnervertretung hat zum Problem mit dem verschlossenen Tor einen Antrag auf gerichtliche Überprüfung gestellt. Sie sieht darin eine Chance für den Bewohner und seine gesamte Umgebung, da in diesem Zusammenhang eine Sachverständige die Sachverhalte genauer unter die Lupe nimmt und eine Sicht von außen mit ins Spiel bringt. Dadurch sollten Lösungsvorschläge ermittelt und der Wohngemeinschaft geholfen werden. (Protokoll 4)

Aggressives Verhalten von BewohnerInnen wird laut Heinrich (Heinrich in Wüllenweber/Theunissen 2001, 215) vom Personal einerseits durch die entstandene Schädigung und andererseits durch das eigene subjektive Befinden definiert. Es kommt laut Angaben des Autors immer wieder vor, dass "der Mensch, der gelegentlich Aggressionen zeigt, insgesamt negativ bewertet oder pauschal verurteilt wird ("da kommt das Monster")." (ebd.)

Diese Beobachtung konnte ich in einem Wohnhaus machen. Schon am Beginn des Besuchs erzählte uns der Leiter eines Wohnhauses, was der betreffende Bewohner alles "angestellt" hat und wollte sogleich die Fotos, die er davon machte anbringen. Seine Aufzählungen reichten von herausgerissenen Holzwänden, die mit Dübeln und Schrauben in der Wand befestigt waren, über eine umgeworfene Couch mit "herausgefetzter" Matratze, zerstörter Balkontür, herumfliegende Tische und Stühle, urin- und kotbeschmierte Wände und Böden über körperliche Verletzungen von MitbewohnerInnen. (Protokoll 4)

Um die Vielzahl möglicher Ursachen von Aggressionen zu ergründen, bedarf es im Einzelfall einer genauen und umfassenden Diagnostik. Heinrich (Heinrich in Wüllenweber/Theunissen 2001, 218) gibt Anregungen, für die Ursachenforschung im Einzelnen und zählt eine beträchtliche Anzahl von möglichen Auslösern für aggressives Verhalten auf, die für eine Diagnostik hilfreich sein können.

Autoaggression - Umgang mit selbstverletzendem Verhalten:

Bei den gemeinsamen Besuchen mit der Bewohnervertretung in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen war auch selbstverletzendes Verhalten ein Thema. Ein Heimleiter berichtete von problematischen Verhaltensweisen eines Bewohners, der nasse Einlagen nicht nur in seinem Zimmer zerreißt und die Wände beschmiert, sondern auch Teile dieser Einlage gegessen hat. (vgl. Protokoll 4) Auch das Essen von nicht essbaren Gegenständen oder das Essen von Kot oder Erbrochenem gilt als selbstverletzendes Verhalten (vgl. Mühl 2001, 163).

Betrachtet man dies nun mit der Theorie von Rohmann und Elbing (1998), die besagt, dass selbstverletzendes Verhalten als "kommunikatives Signal" im Rahmen verschiedener Bedingungen zu verstehen ist, wird deutlich, dass darauf nicht mit einer Freiheitsbeschränkung reagiert werden kann. Sie ist lediglich eine Möglichkeit, das Symptom, nämlich die Selbstverletzung einzudämmen, nicht aber, um den Auslöser dafür zu finden und zu beheben.

6.4 Delinquenz durch Anstalt

Foucault beschreibt im Rahmen seiner Forschungen über Strafgefangene und die Auswirkung von Gefängnissen auf deren Verhalten, dass das Wegsperren eher das Gegenteil bewirkt, als das, was es zu tun vorgibt, nämlich eine Besserung der Person zu erzielen. Wie schon im Kapitel über Foucault und sein Werk "Überwachen und Strafen" beschrieben, scheinen Anstalten Delinquenzen sogar eher herbei zu führen und in Menschen einzusenken. Was bedeutet dies nun für Menschen in Einrichtungen der Behindertenhilfe?

Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen weisen in gewisser Weise Ähnlichkeiten mit Gefängnissen auf (vgl. Gehring 2007, 18). Auch in diesen Einrichtungen gibt es Freiheitsbeschränkungen, die in unerwünschtem Verhalten begründet sind, sei es durch Fixierungen, verschlossenen Türen oder durch Medikamente usw.

Delinquenzen, also Vergehen bzw. Überschreitungen in Einrichtungen der Behindertenhilfe unterscheiden sich von denen in Gefängnissen. Als sogenannte Delinquenzen in Wohneinrichtungen können beispielsweise Störungen im Tagesablauf, Störungen durch bestimmte Verhaltensweisen wie Schreien, aber auch Verletzungen von anderen oder sich selbst darstellen.

Dazu gibt es ein Beispiel aus meinen Aufzeichnungen von einem Besuch mit der Bewohnervertretung in einer Wohngruppe, in der eine Leiterin von einem Bewohner berichtet: Der Bewohner ist zwar nicht für andere gefährdend, jedoch sehr laut und störend und manchmal "gibt er richtig Gas". "Verbal ist der Bewohner sehr begrenzt, er sagt immer die selben Wörter und tragischerweise sind es alles Schimpfwörter. Aber so ist er halt einfach." (Protokoll 3)

Bei dieser Beschreibung könnte man nun sagen, es muss ja nicht unbedingt von der Institution abhängen, dass dieser Bewohner mit Schimpfwörtern um sich wirft. Auffällig scheint, dass der Bewohner laut Angaben der Leiterin sonst nicht oder nur sehr wenig spricht. Für mich stellt sich die Frage, ob der Bewohner selbst außer Schimpfwörtern vielleicht nicht allzu viele sprachliche Anregungen bekommt? Die folgende Beobachtung, die in der selben Wohngruppe gemacht wurde, gibt in gewisser Weise eine Antwort auf diese Frage: Ein Bewohner sitzt in einem Sessel, sein T-Shirt ist durchnässt von Speichel, der ihm aus dem Mund läuft. Eine Assistentin/Betreuerin geht vorbei und meint: "Na, jetzt schäm dich, was hast du getan? So ein Schweindl." Eine andere Mitarbeiterin deutet ihm mit dem Zeigefinger, dass er mitkommen solle. (Protokoll 3) Diese Situation spiegelt für mich sehr deutlich den respektlosen Umgang des Personals in dieser Einrichtung mit den BewohnerInnen wider.

6.5 Macht - Überwachung - Disziplinierung

Diesen Abschnitt meiner Arbeit, in der ich die von Foucault häufig verwendeten Begriffe "Macht, Überwachung und Disziplinierung" vor dem Hintergrund dem Alltag in Institutionen der Behindertenhilfe näher beleuchte, beginne ich mit einer wesentlichen Erklärung von Foucault.

Wie wird Macht nun aber konkret in Einrichtungen der Behindertenhilfe ausgeübt und wie kommt dies zum Ausdruck? Mit dieser Frage im Kopf habe ich meine Aufzeichnungen der Beobachtungssituationen bearbeitet.

In mehreren der besuchten Einrichtungen gab es beispielsweise Regulierungen des Schlafverhaltens mittels Medikamenten. So sollten Personen, die wenig schlafen oder Probleme beim Einschlafen haben, durch Medikamente zu einem "der Norm angepassten" Schlafrhythmus kommen. (vgl. Protokoll 1; Protokoll 4)

So ist vor allem die Verordnung von Medikamenten, die freiheitsbeschränkende Wirkung haben, ein sehr großes Problem. Die Macht über den Körper der betreffenden Person haben hierbei oftmals Ärzte und das Personal der Einrichtung, auf dessen Aussagen sich Ärzte verlassen, gerade wenn die sprachlichen Möglichkeiten der Person mit Behinderung begrenzt sind. (vgl. Protokoll 1)

Ebenso stellen Freiheitsbeschränkungen, wie zum Beispiel Seitenteile an einem Bett oder Gurte an Stühlen eine Machtausübung über den Körper der betreffenden Person dar. Bei dem Besuch einer Wohneinrichtung war beispielsweise ein Bett mit durchgehendem Seitenteil eines Bewohners Thema zwischen dem Leiter und der Bewohnervertretung. So erklärte der Leiter, dass das Schrägstellen des Seitenteils, das schließlich als "gelindere Maßnahme" gelten würde, schon möglich wäre, doch dass dies auch noch mit dem Nachtdienst besprochen werden müsse. Diesen beträfe es hauptsächlich, doch nicht nur: "Er ist auch untertags manchmal im Bett - wenn er Anfälle hat, muss er ins Bett - da rastet er einen Tag - das ist für uns einfacher." (Protokoll 4)

Weiters erklärte uns der Leiter, dass sich die anderen Rollstuhlfahrer in der Wohngruppe kaum bewegen, aber eben dieser sich stark bewegen würde. Die Frage der Bewohnervertretung, ob dieser Bewohner im Rollstuhl einen Gurt hat verneint der Leiter und weist darauf hin, dass er nur aus Gründen des einfacheren Transportes auf den Rollstuhl angewiesen sei. (vgl. Protokoll 4)

Ein wesentliches Beispiel für Machtausübung in Wohneinrichtungen nennt die Bewohnervertretung indem sie auf die Persönlichkeitsrechte von BewohnerInnen verweist, die tagtäglich durch die Regelungen der Institution verletzt werden. So sind es banale Dinge, wie die Auswahl des Essens, die Zeit wann man isst, ob man spazieren gehen oder etwas trinken kann wann man will, ob man sich aussuchen kann wann man duscht...

Diese oben beschriebenen Formen der Ausübung von Macht sollen dazu dienen, Menschen an das Leben in der Institution anzupassen. Oftmals geschieht dies unter dem Vorwand der Sicherheit der betreffenden Personen. Das Sicherheitsdenken in Einrichtungen der Behindertenhilfe war bei den Besuchen der Bewohnervertretung immer wieder Thema: Ein Leiter einer Wohngruppe spricht dies sehr deutlich an, der das Seitenteil bei einem Bett eines Bewohners rechtfertigen möchte. Er beteuert, dass sie niemanden einschränken oder einsperren möchten und es dabei lediglich um die Sicherheit und den Schutz des Bewohners ginge. Schließlich fügt er hinzu, dass er noch nie jemandem etwas angetan habe. (vgl. Protokoll 3)

Auch die Bewohnervertretung bestätigt, dass der Sicherheitsaspekt immer wieder klar in den Vordergrund gerückt wird. Haftbar sei man jedoch nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Es sei ein Manko, dass Menschen in Sozialberufen darüber nicht ausreichend Bescheid wissen. (vgl. Protokoll 3)

In einer Einrichtung war sehr spannend zu erkennen, wie eine Frau mit Behinderung die Bewohnervertretung als "Machtinstrument" identifizierte. Auf die Erklärung der Bewohnervertretung über ihre Aufgaben in dieser Einrichtung, wie "zu schauen, dass niemand eingesperrt wird, oder wenn jemand einen Gurt hat, zu schauen ob das auch in Ordnung ist", meinte die Frau: "Aha, wie bei der Polizei!" Die Bewohnervertreterin bestätigte diese Auffassung indem sie meinte, es ginge schon in diese Richtung, sei aber nicht so streng. (vgl. Protokoll 1)

Foucaults Szenarien der Überwachung aus "Überwachen und Strafen" spielen sich größtenteils im 18. und 19. Jahrhundert ab. Dies bedeutet nicht, dass diese nun der Vergangenheit angehören. Überwachungsverfahren gibt es noch, wenn auch zu einem großen Teil in veränderter Form. Den Begriff Überwachen möchte ich mit einer Definition von Lyon ( 2001) klären: " What is surveillance? In this context, it is any collection and processing of personal data, whether identifiable or not, for the purpose of influencing or managing those whose data have been garnered." (ebd., 2)

Diese Auffassung Lyons geht also davon aus, dass Überwachung das Sammeln und Verarbeiten persönlicher Daten darstellt mit dem Ziel, diejenigen Menschen zu beeinflussen oder zu verwalten. An dieser Stelle möchte ich auf das folgende Kapitel verweisen, in dem die Überwachung in Institutionen genauer unter die Lupe genommen wird, in Verbindung mit Benthams Panopticon.

6.6 Panopticon

Das Sammeln von Daten der dort lebenden BewohnerInnen ist in Institutionen üblich, dies reicht von der Geschichte des Bewohners und persönlichen Ereignissen aus der Vergangenheit bis hin zu Aufzeichnungen über das Schlafverhalten oder das Stuhlgangverhalten. Man kann darüber streiten, inwiefern es für die betreffende Person nützlich oder sogar notwendig sein kann, dass es eine genaue Dokumentation über bestimmte Dinge gibt. Klar scheinen hingegen die Parallelen zum Panopticon von Bentham wie Foucault es in Überwachen und Strafen beschreibt.

Für Mitarbeiter in Institutionen der Behindertenhilfe sind Dokumentationen schon deshalb wichtig, um sich absichern zu können, in bestimmten Situationen richtig gehandelt zu haben, oder die Geschäftsleitung auf Missstände in der Einrichtung aufmerksam zu machen. So konnte beispielsweise aus einer Dokumentation einer Wohneinrichtung heraus gelesen werden, wie sich der Vorfall zwischen einer Bewohnerin mit einem Mitbewohner abspielte, wie von Mitarbeitern darauf reagiert wurde, und dass zu der Zeit, in der eine Mitarbeiterin mit dem betreffenden Bewohner in die Klinik fuhr, das Personal in der Einrichtung derart unterbesetzt war, dass verantwortungsvolles Handeln im gewünschten Ausmaß nicht mehr möglich war. (Protokoll 4)

In den besuchten Einrichtungen gibt es zu jedem Bewohner und jeder Bewohnerin eine eigene Dokumentationsmappe, in der biographische Daten, eine Auflistung der Medikamente, Rehabilitations- und Therapiemaßnahmen, medizinische Daten und Krankenhausaufenthalte, aber auch bestimmte Vorkommnisse gesammelt werden. Deutlich wurde die Wichtigkeit für die genaue Dokumentation, die doch in gewisser Weise den Beigeschmack der Überwachung hatte, wie sie bei Foucault (1994) und Lyon (2001) beschrieben werden, bei einem Gespräch mit der Bewohnervertretung. Diese beteuerte immer wieder, dass eine genaue Dokumentation das "Um und Auf" sei, und dass man dadurch in seinen Handlungen abgesichert sei. Zudem machte ich die Beobachtung, dass anhand der Dokumentation Rückschlüsse über die Qualität einer Einrichtung von Seiten der Bewohnervertretung gezogen wurden. (Protokoll 5) Dies scheint wenig verwunderlich, da diese Dokumentation die Grundlage für die Ausübung der Tätigkeiten der Bewohnervertretung in Einrichtungen darstellt. Schließlich ist es nur eine sehr kurze Zeit, in der sie dort ist und sich selbst ein Bild über den Bewohner bzw. die Bewohnerin und die Abläufe in der Einrichtung machen kann.

Der Wunsch der Bewohnervertretung nach einer genauen Dokumentation oder auch Durchführungsnachweisen kommt auch von bisherigen negativen Erfahrungen mit Einrichtungen. Die Bewohnervertretung beschreibt dazu eine Situation, in der eine Frau mit einem Gurt am Leibstuhl angebunden wurde, was damit gerechtfertigt wurde, dass die Frau dann keine Windel bräuchte bzw. ihr Toilettentraining durchführe. Auch habe es schon Einrichtungen gegeben, wo Menschen stundenlang auf der Toilette sitzen gelassen wurden. (vgl. Protokoll 3)

6.7 Bild behinderter Menschen

In den Einrichtungen, die ich gemeinsam mit der Bewohnervertretung besuchte, gab es im Großen und Ganzen zwei konträre Verhaltensweisen zu beobachten. Es gab Einrichtungen, in denen sehr respektvoll mit den dort lebenden Menschen gesprochen wurde, in denen man das Gefühl hatte, dass sie ernst genommen werden und nach ihren Wünschen gehandelt wird. Aber es waren auch Einrichtungen dabei, die das gegenteilige Gefühl vermittelten. Diese Einrichtungen ließen an Foucaults Ausführungen im theoretischen Teil dieser Arbeit zu Machtbeziehungen, den Rängen und Hierarchien in Institutionen erinnern.

Die Hierarchie in den beobachteten Institutionen wurde oftmals durch die Art und Weise wie Menschen mit Behinderung gegenüber agiert wurde deutlich.

So wurde sehr häufig in ihrer Gegenwart besprochen, was sie können, was sie nicht können, welche "Probleme" es mit ihnen gibt und weitere Dinge, die keiner gerne öffentlich besprechen würde. (Protokoll 1; Protokoll 3; Protokoll 4)

Aber auch wie in Abwesenheit der betreffenden BewohnerInnen in einzelnen Einrichtungen über diese gesprochen wurde, ließ Rückschlüsse auf das vorherrschende Menschenbild über Menschen mit Behinderungen und ihre Positionierung im hierarchischen System Wohneinrichtung ziehen. Äußerungen wie "man tut jemanden ins Bett" (Protokoll 1), "bei der Freizeitbeschäftigung wird auch geschaut, dass er hingehen darf" (Protokoll 3), oder "sie ist geistig behindert, nicht minderbegabt, sonst könnte sie ja lesen und schreiben", (Protokoll 4) konnte ich im Rahmen meiner Beobachtungen vielfach notieren.

Sehr deutlich wurde die Anordnung nach Rängen auch in einem großen Wohnhaus mit mehreren Wohngruppen, in dem laut Bewohnervertretung sehr stark unterschieden wird zwischen "Rehaleuten" und den anderen. (Protokoll 3) In diesem Fall gibt es eine Rangordnung zwischen den Bewohnergruppen bzw. Bewohnern, wie es auch schon bei den Ausführungen zum Artikel von Claudia Malacrida (2005) in meiner Arbeit zu lesen war.

6.8 Dumme/stumme Gewohnheiten und Denkweisen

"Selbst in den dümmsten Institutionen und in stummen Gewohnheiten gibt es ein wenig Denken. Kritik ist der Versuch, dieses Denken aufzustöbern und zu verändern." (Foucault zit. nach Ernst/Haider/Weinschenk 2007, 11)

Mit dieser Aussage rückt Foucault Institutionen nicht gerade in ein gutes Licht. Auf der anderen Seite lässt er die Hoffnung durchschimmern, es sei nicht alles verloren, sondern man könne etwas verändern. Seine Aussage bestärkt er mit der folgenden weiter gefassten Ausführung:

"Kritik heißt nicht, dass man lediglich sagt, die Dinge seien nicht gut so, wie sie sind. Kritik heißt herausfinden, auf welchen Erkenntnissen, Gewohnheiten und erworbenen aber nicht reflektierten Denkweisen die akzeptierte Praxis beruht." (Foucault zit. nach Defert/Ewald 2005, 221)

In diesem Zusammenhang möchte ich auf die Beschreibung des Heimaufenthaltsgesetzes im Rahmen meiner Arbeit hinweisen und meine Hinweise an früherer Stelle, dass die Regelungen des Gesetzes mit seinen Details in gewisser Hinsicht einen Einblick in die täglichen Routinen und Gewohnheiten in Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe geben. Die neuen gesetzlichen Regelungen zeigen auf, was bisher in diesen Einrichtungen erlaubt war und welchen Bedingungen Menschen mit Behinderungen ausgesetzt waren.

Im Rahmen der gemeinsamen Besuche mit der Bewohnervertretung in Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen gab es auch Beobachtungen, zu, wie Foucault es beschreibt, "stummen Gewohnheiten" (Foucault zit. nach Ernst/ Haider/Weinschenk 2007, 11) oder wie ich es benennen möchte, "unreflektierten Verhaltens- und Handlungsweisen".

In bestimmten Situationen wurde in einzelnen Einrichtungen deutlich, auf welcher Grundlage agiert wird oder welche Strukturen dort vorherrschend sind.

So erzählt eine Einrichtungsleiterin von einem Klienten, der schlimme Erfahrungen in der Psychiatrie erdulden musste und nun immer wieder Einläufe bekomme, da die Umgebung der Toilette mit den weißen Fliesen Erinnerungen aufkommen ließen, die ihn blockieren. Außerdem spricht die Leiterin in diesem Zusammenhang von Zwängen des Klienten, die auf diese Erfahrungen zurück zu führen seien. Für mich stellt sich die Frage, ob es denn nicht möglich sei, die Gestaltung der Toilette so zu verändern, dass für den Bewohner keinerlei Verbindungen zur Psychiatrie gegeben sind, statt ihm Übergriffe wie einen Einlauf zumuten zu müssen?

Ebenso ist die Überfürsorglichkeit oder das "Schutzdenken", wie bereits im Kapitel "Macht - Überwachung - Disziplinierung" beschrieben, gründlich zu überdenken. Natürlich besteht für die Personen, die in diesen Einrichtungen leben, eine gewisse Verantwortung von Seiten des Einrichtungspersonals, doch zu viel der Fürsorglichkeit und des Schutzes kann eben auch negative Auswirkungen für den betreffenden Bewohner, dessen Freiheiten und Entwicklungen haben.

In einer Wohngruppe einer Einrichtung wurde sehr deutlich, dass die BewohnerInnen sehr isoliert leben und wenige Kontakte außerhalb der Einrichtung haben. So erklärte uns eine Bewohnerin beim Eintreffen in der Wohngruppe, wir hätten uns verirrt. Nach der Erklärung des Besuchs durch die Bewohnervertretung, war diese Bewohnerin hellauf begeistert und erzählte ihren Mitbewohnerinnen, dass Besuch hier sei. Daraufhin waren wir umringt von Menschen, die durcheinander redeten, sehr anhänglich waren und uns vereinnahmten. Auch die Bewohnervertretung meinte zu dieser Situation: "Wie die BewohnerInnen reagieren, wenn Besuch kommt - da merkt man schon wie sie abgeschottet werden - das ist nicht gut." (vgl. Protokoll 3)

Ebenso ist die Unterteilung in Frauen- und Männerwohngruppen, die in dieser Einrichtung besteht, ebenso überholt wie fraglich. Diese Trennung ist absolut unnatürlich, erspart der Einrichtung jedoch, wie ich unterstellen möchte, das Thema Beziehung und Sexualität, das bei behinderten Menschen oft als problematisch betrachtet wird.

In einer anderen Einrichtung berichtet ein Leiter verzweifelt von den schwierigen Verhaltensweisen eines Bewohners. Einerseits sei er sehr "getrieben", möchte ständig gehen, sei aggressiv und laut, andererseits weine er plötzlich wieder "Rotz und Wasser", dass es für alle "schlimm zum Zuschauen" sei. (vgl. Protokoll 4) Gelöst wird dieses "Problem" momentan so, dass dieser Bewohner Medikamente bekommt. Da noch nicht die richtigen dabei gewesen zu sein scheinen, wird noch probiert, welche Medikamente passend sind, mit der Nebenwirkung, dass der Bewohner an manchen Tagen bis zu sieben Anfälle hat und laut Angabe des Leiters zwei- bis dreihundert Meter gehen kann, bis er am Boden liegt. (vgl. Protokoll 4)

Unverständlich scheint mir am Beispiel dieses Bewohners, dass keine Hilfe von außerhalb in Anspruch genommen wird. Der Einrichtungsleiter beteuert zwar, dass geschultes Fachpersonal in der Einrichtung beschäftigt ist, doch in diesem Fall scheint eine Sicht von außen durch Fachleute unumgänglich, wenn eine Lösung gefunden werden sollte, die nicht lediglich Symptome bekämpft, sondern die Ursachen für das offensichtliche Unbehagen des Bewohners erforscht.

Warum das von der Einrichtung nicht organisiert wird, könnte unter Umständen damit in Zusammenhang stehen, dass man sich einfach nicht in die Karten schauen lassen will, um keine Angriffsfläche für Kritik zu bieten. Dabei wäre ein offener Umgang damit eine Bereicherung sowohl für das Personal in Einrichtungen, das Anregungen für das tägliche Handeln erhält und die Möglichkeit, Handlungsweisen zu reflektieren, andererseits aber auch für die BewohnerInnen, die durch ein verändertes Bewusstsein des Personals profitieren.

6.9 Positive Effekte des Gesetzes

Bisher wurden in der hier vorliegenden Arbeit sehr viele negative Eindrücke und Beobachtungen, die im Rahmen meiner Forschung entstanden sind, geschildert. Dies liegt mitunter sicherlich daran, dass mein Hauptaugenmerk bei den Beobachtungen auf Macht und Machtverhältnisse gerichtet war und der Begriff der Macht, obwohl es sich um einen sehr vielschichtigen Begriff handelt, einen negativen Beigeschmack hat, vor allem, wenn er in Zusammenhang mit Einrichtungen für behinderte Menschen steht. Bei den Besuchen mit der Bewohnervertretung gab es jedoch auch einige positive Dinge zu beobachten, die auf keinen Fall unerwähnt bleiben dürfen.

Eine Einrichtung fiel besonders damit auf, dass sie die Strukturen der Einrichtung auf die BewohnerInnen abstimmten, um den Bewohnern ein möglichst barrierefreies Wohnen zu ermöglichen. So wurde beispielsweise im Team eine Möglichkeit gefunden, um Bedarfsmedikationen völlig einzustellen und alle anderen Medikamente so weit wie möglich zu reduzieren. Gelungen ist es dem Team durch vermehrte Assistenz, was jedoch immer wieder ins Wackeln gerät, da diese Maßnahme jedes halbe Jahr neu genehmigt werden muss und die Finanzen knapp bemessen zu sein scheinen.

Die Leiterin der Einrichtung meint selbst, dass nur wenige Menschen in dieser Einrichtung ihre Wünsche artikulieren können, aber dass man versucht, diese dann auch möglichst umzusetzen. So ist es der Wunsch eines Bewohners, nachmittags alleine einkaufen zu gehen. Es gab früher hin und wieder Beschwerdeanrufe von Menschen aus der Umgebung, als dieser Bewohner alleine unterwegs war, der laut Leiterin ein paar ungewöhnliche Verhaltensweisen hat, die andere Menschen unter Umständen erschrecken können. So wurde Kontakt mit dem Geschäft in der Nähe hergestellt und vereinbart, dass sie sich melden, falls etwas sein sollte. Seither funktionieren die Einkäufe des Bewohners sehr gut und er ist zufrieden mit der Situation.

Statt die Seitengitter des Bettes eines Bewohners hochzuziehen, entschied man sich in dieser Einrichtung dafür, die Beine des Bettes einfach abzuschneiden und eine Matratze vor das Bett zu legen, damit sich der Bewohner nicht verletzen kann, wenn er in der Nacht herausfällt. (Protokoll 2)

In einer anderen Einrichtung wurden zeitliche Strukturen geändert, wie ein verspäteter Werkstättenbeginn eines Bewohners, um ihm in der Früh die Zeit zu geben, die er braucht. (Protokoll 1) Dies klingt eigentlich banal, betrachtet man jedoch die Strukturen und Abläufe in Wohneinrichtungen, so ist es bereits ein Fortschritt, wenn diese an die Bedürfnisse der BewohnerInnen angepasst werden.

In zwei Einrichtungen waren Bemühungen seitens der EinrichtungsleiterInnen erkennbar, in Zusammenarbeit mit der Bewohnervertretung Möglichkeiten zu finden, um, wie es genannt wurde, "das Heim (der betreffenden Person) zu erhalten". (Protokoll 1; Protokoll 4) Beide LeiterInnen klagten im Vorfeld über die schwierige Situation mit den jeweiligen Bewohnern, wollten ihnen aber auf keinen Fall einen Umzug in ein anderes Zuhause zumuten. Der Leiter einer Wohneinrichtung meinte dazu, dass ein Umzug wohl die einfachste Möglichkeit wäre, aber dass es nicht in Frage käme, weil das Problem des Bewohners dadurch nicht gelöst wäre und dass man Lösungen finden müsse, dass man mit ihm zusammen kommt. (Protokoll 4)

Diese Aussage des Leiters weist daraufhin, dass nicht der leichteste Weg für Personal und MitbewohnerInnen gewählt wird, sondern, dass Beziehungsarbeit geleistet wird, dass man sich mit Schwierigkeiten gemeinsam auseinander setzt, Situationen reflektiert und nach Lösungswegen sucht, die für alle hilfreich sind. Auch wenn in Wohneinrichtungen meiner persönlichen Einschätzung nach nicht alles rund läuft, so ist es doch beruhigend, wenn dort etwas in Bewegung ist, sich weiter entwickelt und Auseinandersetzung stattfindet.

6.10 Kontakt zwischen Bewohnervertretung und Einrichtungen der Behindertenhilfe

Wie bereits im Kapitel "Bewohnervertretung" beschrieben, konnten sich EinrichtungsleiterInnen vor in Kraft treten des Heimaufenthaltsgesetzes kein genaues Bild über die Zuständigkeitsbereiche und Aufgaben der Bewohnervertretung machen. So schien es bei den Besuchen in den Einrichtungen, als wäre es für manche LeiterInnen noch immer nicht ganz klar, welche Rolle die Bewohnervertretung hat.

6.10.1 Das Problem mit der Rolle der Bewohnervertretung

Die Annahme der Bewohnervertretung als Kontrollmechanismus, wie es bereits angeführt wurde, war in mehreren Einrichtungen vorherrschend. Auffällig hierbei war eine gewisse Unsicherheit im Umgang mit der Bewohnervertretung, was sich in Rechtfertigungen und Abwehrverhalten äußerte.

In einer der besuchten Einrichtungen waren frei stehende Gatter vor jeder Tür zu finden. Die Bewohnervertretung fragte nach, welchen Sinn die Gatter denn hätten und was es dadurch für Auswirkungen auf die BewohnerInnen gäbe. Die beiden angetroffenen Assistentinnen in der Einrichtung hatten sichtlich Mühe, die Bedeutung der Gatter zu erläutern und werden mit jeder Frage gereizter, fühlen sich sichtlich bedroht und persönlich angegriffen. In einem Gespräch mit der Bewohnervertretung ein wenig später äußert sich diese zu dem Vorgefallenen und meint, dass sie sachliche Fragen gestellt habe und das Verhalten der Assistentinnen unprofessionell war, wenn sie sich gleich in die Enge getrieben und angegriffen fühlen. Es gehe um die Klärung von Sachverhalten, nicht darum, dass sie Kompetenzen von MitarbeiterInnen in Frage stellen will. (Protokoll 5)

6.10.2 Unterschiedliche Professionen treffen aufeinander

Bei dem Beispiel oben spielen sicherlich noch die unterschiedlichen Professionen eine Rolle, wie sie bereits im Kapitel "Gemeinsame und unterschiedliche Lösungsansätze" angesprochen wurden. Keiner will sich von jemandem der in diesem Bereich "keine Ahnung hat" in die Karten schauen lassen und schon gar nicht "was sagen lassen müssen". Inwiefern LeiterInnen und MitarbeiterInnen über die unterschiedlichen Professionen der Bewohnervertretung informiert sind ist fraglich, dass die Bewohnervertretung die gesetzliche Lage und juristische Perspektiven vertritt, scheint durch ihre Aufgabe dabei mehr im Vordergrund zu stehen.

Gerade ein Antrag auf gerichtliche Überprüfung wird von Einrichtungen oftmals als Angriff auf die eigene Person und die eigenen Kompetenzen gewertet. Nach einem Besuch in einer Einrichtung erzählt die Bewohnervertretung, dass sich manche LeiterInnen und MitarbeiterInnen in Einrichtungen gleich angegriffen fühlen, wenn sie dort vorbei kommen und es sei vor allem dann schwierig, wenn bereits ein Verfahren statt gefunden hat.

Die Bewohnervertretung berichtet jedoch auch von gegenteiligen Situationen und fügt hinzu, sie habe den Eindruck, je professioneller die Leute sind, umso eher können sie so ein Verfahren auch zulassen und dem sogar etwas Positives abgewinnen. (Protokoll 1)

Weiters erzählt die Bewohnervertretung von einer Einrichtung in der ein Verfahren unumgänglich war, da sich trotz mehrmaliger Hinweise der Bewohnervertretung auf Unzulänglichkeiten nichts geändert hat. Das Verfahren wurde jedoch positiv aufgenommen bzw. als Chance gesehen und das Verhältnis zur Bewohnervertretung dadurch nicht getrübt. (Protokoll 1)

6.10.4 Wahrnehmungen und Erfahrungen der Bewohnervertretung mit Wohneinrichtungen

Wie bereits beschrieben, gab es in den anfänglichen Untersuchungen von Seiten der Bewohnervertretung unterschiedliche Wahrnehmungen der Einrichtungen der Behindertenhilfe bzw. Erfahrungen mit ihnen. So wurde von kooperativen, experimentierfreudigen und lernbereiten Wohneinrichtungen, mit denen eine gute Kommunikation möglich sei, ebenso berichtet wie von unprofessionellem Personal, das von "Provinzialismus und Problemverleugnung" (Hofinger u.a. 2007, 65) geprägt ist.

Diese Wahrnehmungen und Erfahrungen wurden in den Gesprächen mit der Bewohnervertretung im Rahmen der Besuche in Einrichtungen der Behindertenhilfe bestätigt. Interessant in diesem Zusammenhang war auch die Auffassung der Bewohnervertretung, dass ein positiver Kontakt zu einem großen Teil in Zusammenhang mit der Professionalität der Einrichtungsleitung stehe. (Protokoll 1)

Kritisch äußert sich die Bewohnervertretung zu einer Einrichtung, die nach außen hin sehr restriktiv ist, auch gegenüber der Bewohnervertretung. Am Eingang der Einrichtung ist ein Pförtner, der die Leitung herbeiruft, wenn die Bewohnervertretung das Haus betritt. Bei dieser Einrichtung ist laut Bewohnervertretung kaum Innovation spürbar. Auch MitarbeiterInnen der Einrichtung haben sich schon bei der Heimanwältin kritisch über die Zustände in dieser Einrichtung geäußert. (Protokoll 3)

Dies ist auch Anlass für die Bewohnervertretung, genauer hinzuschauen. Für sie gilt es, auch wenn es unter Umständen schwer ist, die eigene Rolle nicht zu überschreiten: "Strukturelle Sachen darf ich eigentlich nicht zu meinem Problem machen. Aber oft geht es eh Hand in Hand mit Freiheitsbeschränkungen, dann ist es schon wieder mein Problem." (Protokoll 3)

Auch die Wahrnehmungen, Erfahrungen und Eindrücke scheinen bei der Bewohnervertretung in mancher Hinsicht von Bedeutung zu sein. So beschreibt die Bewohnervertretung, dass das Flair in einer Einrichtung oft schon sehr viel über die Einrichtung aussagt und man regelrecht erspüren kann, wie mit den Leuten in der Einrichtung umgegangen wird. Bestätigt scheint die Annahme, dass man sich in manchen Dingen auf sein Gefühl verlassen kann durch die Heimanwältin, mit der die Bewohnervertretung im Austausch steht und deren Eindrücke sich ganz gut mit den ihrigen decken. (Protokoll 2)

6.10.5 Das Verhältnis zwischen Bewohnervertretung und Einrichtungen der Behindertenhilfe anhand der systemischen Denkfigur

Um das Verhältnis zwischen Bewohnervertretung und Einrichtungen der Behindertenhilfe zu klären kommt, nun die systemische Denkfigur ins Spiel. Diese wurde bereits in einem eigenen Kapitel beschrieben und soll nun als theoretische Grundlage für die Beziehungen zwischen den beiden Institutionen dienen.

Betrachtet man vor dem Hintergrund der systemischen Denkfigur die Beziehung zwischen Bewohnervertretung und Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe, so ist sowohl eine Austausch- als auch eine Machtbeziehung zu erkennen. Die Austauschbeziehung ist in der Kommunikation und der Kooperation zwischen den beiden Institutionen zu finden. Dennoch ist die Macht- bzw. Abhängigkeitsbeziehung eindeutig vordergründig. Die Positionsmacht (A) ist gegeben durch die Möglichkeit, in Einrichtungen zu erscheinen und freiheitsbeschränkende Maßnahmen zu kontrollieren oder diese anzuordnen bzw. abzulehnen. Ebenso hat die Bewohnervertretung die Artikulationsmacht (E/M), indem sie freiheitsbeschränkende Situationen in Einrichtungen interpretieren und beurteilen. Zusätzlich möchte ich hier noch die Ressourcenmacht (Ue) erwähnen. Die Bewohnervertretung hat die Möglichkeit, in ihrer beratenden Funktion Einrichtungen über mögliche Alternativen zu freiheitsbeschränkenden Maßnahmen zu informieren. Die Körpermacht (Ui) ist insofern vorhanden, indem Einrichtungen bei Nichtbeachtung von strittigen Freiheitsbeschränkungen mit einer gerichtlichen Einigung gedroht wird.

Die Macht- bzw. Abhängigkeitsbeziehung zwischen Bewohnervertretung und Wohneinrichtung der Behindertenhilfe ist formal betrachtet eindeutig gegeben. Betrachtet man nun jedoch die Situation in Wohneinrichtungen, die durch Behinderungsmacht, wie sie bereits beschrieben wurde gekennzeichnet ist, so scheinen die angeführten Formen der Macht zusammengefasst als Begrenzungsmacht legitim und notwendig.

6.10.5 Das eigene Rollenverständnis der Bewohnervertretung

Von der Bewohnervertretung kommt in einem Gespräch der Vorwurf an den Gesetzgeber, der Bewohnervertretung eine Rolle gegeben zu haben, die schwierig auszufüllen ist und die eigentlich kaum bewerkstelligt werden kann. Einerseits sollte die Bewohnervertretung ein Vertrauensverhältnis zur Einrichtung aufbauen und beraten, auf der anderen Seite aber kontrollieren, was in diesem Fall bedeutet, dass die BewohnerInnen vertreten werden gegenüber der Einrichtung. Außerdem obliegt der Bewohnervertretung die Aufgabe, das Gericht einzuschalten, dann ist laut Angabe der Bewohnervertretung die Vertrauensbasis wieder weg. Zuerst wird also ein mediativer Weg eingeschlagen und dann ein rein rechtlicher Weg, indem das Gericht eingeschalten wird. Die Bewohnervertretung meint schließlich: "Man muss sich der Situation entsprechend entscheiden, eine Person kann nicht alle Rollen einnehmen. Es ist eigentlich eine undankbare Rolle." (Protokoll 1)

6.10.6 Einrichtungen der Behindertenhilfe aus der Sicht der Bewohnervertretung

Wie im Kapitel "Bild von Einrichtungen" angeführt, werden Einrichtungen der Behindertenhilfe von der Bewohnervertretung mit den Dimensionen "kooperativ - unkooperativ" und "vertrauenswürdig - wenig vertrauenswürdig" beschrieben (Hofinger u.a. 2007, 59). Meinen Aufzeichnungen von den Besuchen der Bewohnervertretung in Einrichtungen nach war sehr häufig das Wort "offen" bzw. "wenig offen", als Beschreibung für das Verhalten von LeiterInnen und MitarbeiterInnen zu entnehmen und bestätigt so in gewisser Weise die Einteilung der Einrichtungen wie sie vorne beschrieben ist. Ebenso scheinen tatsächlich die Art der Beziehung und die Kommunikationsstruktur zwischen den beiden Institutionen als Bewertungsgrundlage für die Einrichtung heran gezogen zu werden, wie Hofinger (2007, 59) schreibt.

So erzählt die Bewohnervertretung nach dem Besuch einer Einrichtung, dass es sehr angenehm sei, mit dieser Einrichtung zusammenzuarbeiten, da die Leiterin schon öfters wegen einer freiheitsbeschränkenden Wirkung von Medikamenten nachgefragt hat, obwohl ein Arzt vorher schon eine derartige Wirkung verneinte. Ebenso wandte sich diese Einrichtungsleiterin bereits einige Male an die Bewohnervertretung, um sich bezüglich Alternativen zu Freiheitsbeschränkungen in konkreten Fällen beraten zu lassen. Die Bewohnervertretung meint, es würde ein positiver Eindruck entstehen, wenn sich Einrichtungen von sich aus melden, wenn es Unsicherheiten im Umgang mit freiheitsbeschränkenden Maßnahmen gibt. In diesen Fällen ist auch das Vertrauen größer, wenn es um die Einschätzung der LeiterInnen geht, ob z.B. die Medikation ihrer BewohnerInnen als Freiheitsbeschränkung betrachtet werden kann oder nicht. Diese könnten die sedierende Wirkung der Medikamente laut Bewohnervertretung am besten abschätzen, da sie die BewohnerInnen über längere Zeit beobachten können. Auf die Aussagen der LeiterInnen ist die Bewohnervertretung angewiesen, da sie selbst nur eine Momentaufnahme der Situation habe. Deshalb ist eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den Einrichtungen und der Bewohnervertretung enorm wichtig. (Protokoll 1)

Dies trifft nun genau das, was die Bewohnervertretung als so schwierig erlebt. Einerseits ist sie auf die Aussagen des Personals in Einrichtungen angewiesen und auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit ihnen, auf der anderen Seite ist sie die Vertretung der BewohnerInnen dieser Einrichtungen und somit das "Gegenüber" der Einrichtung. Dass dies nicht funktionieren kann, liegt eigentlich auf der Hand. So ist es unverständlich, warum der Gesetzgeber das Problem der Freiheitsbeschränkungen auf diese Weise gelöst hat. Ich bin der Meinung, dass bereits eine Aufstockung an Personal bei der Bewohnervertretung diese Misere entschärfen könnte, da die Bewohnervertretung auf diese Weise die Möglichkeit hätte, den Einrichtungen öfters Besuche abstatten zu können, um dort einen intensiveren Kontakt mit den BewohnerInnen zu pflegen. Ebenso wäre es wünschenswert, wenn auch der Austausch mit Personen außerhalb der Einrichtung möglich wäre, wie mit Eltern oder anderen nahestehenden Menschen der BewohnerInnen, die die Situation vielleicht anders Wahrnehmen.

6.10.7 Zusammenfassung

Die Aussagen der Bewohnervertretung über die Wohneinrichtungen im Rahmen der ersten Studie zum Heimaufenthaltsgesetz geben Grund zu der Annahme, dass das Verhältnis und der Kontakt zwischen den beiden Institutionen wenig positiv sind. Diese Annahme kann ich im Rahmen meiner Beobachtungen nicht bestätigen. Vier von fünf Einrichtungen wurden von der Bewohnervertretung als recht positiv beschrieben. Die Bewohnervertretung lobt den in einigen dieser Institutionen herrschenden reflektierten Umgang mit den BewohnerInnen und der Gesetzeslage und die Art und Weise wie die Bewohnervertretung in schwierigen Situationen hinzu gezogen wird. Der Kontakt und die Zusammenarbeit mit diesen Institutionen scheinen sehr gut zu passen. Das bedeutet nun nicht, dass es keine Meinungsverschiedenheiten und Konflikte zu bewältigen gilt. Auch in diesen Einrichtungen gab und gibt es zum Teil gerichtliche Überprüfungen. Doch sowohl die Bewohnervertretung als auch die LeiterInnen der Einrichtungen sind um ein gutes Gesprächsklima und um die Einhaltung der Gesetze bemüht. (Protokoll 1,2,4,5)

6.11 Persönliche Reflexion zu den Beobachtungen

Ich arbeite selbst in einer Wohneinrichtung für Menschen mit Behinderungen und kenne den nicht immer rosigen Alltag von solchen Institutionen. Dennoch musste ich feststellen, wie groß die Unterschiede zwischen den Institutionen sein können und war erschüttert über die Zustände in einigen der besuchten Einrichtungen. Zwei dieser Einrichtungen und die Beobachtungen und Informationen vor Ort haben mich längere Zeit besonders beschäftigt. Eine davon ist die Großeinrichtung, die im Inneren wie ein Krankenhaus und somit absolut unpassend als Zuhause wirkte. Von außen hatte die Einrichtung eher etwas von einem Gefängnis. Dieser Eindruck wurde durch die erschwerte Möglichkeit der BewohnerInnen, dieses Gebäude zu verlassen, bestärkt. Erschreckend an dem Besuch war für mich aber vor allem das Personal und dessen Umgang mit den BewohnerInnen. Es schien als fehle es nicht nur in der Ausbildung des Personals, sondern auch in der Menschlichkeit und im respektvollen Umgang miteinander. Beispiele dazu wurden bereits in den vorhergehenden Kapiteln angeführt. Die zweite Einrichtung, die mich noch eine Weile beschäftigt hat, ist jene, in der immer wieder körperliche Angriffe zwischen den BewohnerInnen stattfinden, das zentrale Thema des Besuchs der Bewohnervertretung jedoch ein versperrtes Tor ist. Was mich bei dem Besuch besonders gestört hat, war die Einstellung des Leiters, der meinte, man habe eh schon alles probiert, aber nichts würde helfen. Ich finde es höchst unprofessionell, keine Hilfe in Anspruch nehmen zu wollen. Es ist nämlich kein Zeichen von Schwäche dies zu tun, ganz im Gegenteil. Er sagt selbst, dass sie nicht mehr weiter wissen. Nichts liegt dann näher, als sich Hilfe ins Team zu holen, schließlich ist es eine sehr schwierige Situation für alle Beteiligten. Gewalt gegenüber anderen und sich selbst kommt nicht von ungefähr, sondern hat immer Hintergründe, die es zu erforschen gilt. Dass es diesen Personen selbst nicht gut geht, steht dabei wohl außer Frage, auch wenn diejenigen, denen Gewalt angetan wird, immer als die Opfer betrachtet werden. Ich sehe es als seine Aufgabe als Leiter, sein Team auf diese Weise zu unterstützen und vor allem für die BewohnerInnen eine Lösung zu finden, damit sich jede/r in seinem Zuhause wohl und sicher fühlen kann.

Die anderen drei Einrichtungen, die ich im Rahmen dieser Arbeit mit der Bewohnervertretung besucht habe, waren für mich weitaus weniger erschreckend als die beiden zuvor genannten Beispiele. Dennoch gab es durchaus Situationen, die nachdenklich stimmten. So auch die Situation des Bewohners, der mitten am Vormittag über einem Teller Suppe schlafend von der Bewohnervertretung vorgefunden wurde, bei dem der Arzt und die Leitung beteuerten, dass die Medikamente, die er bekommt, keine sedierende Wirkung auf ihn hätten. Ich stelle mir hierbei die Frage, auch wenn die Bewohnervertretung überzeugt ist, dass das Medikament eine sedierende Wirkung auf den Bewohner hat und dies gerichtlich überprüfen lässt, welche Chance gibt es dann für den Bewohner? Wer sind die Menschen, die über diesen Bewohner entscheiden? Einerseits sind es die BetreuerInnen und die Leitung der Einrichtung, die dem Arzt die Situation des Bewohners schildern und damit großen Einfluss auf dessen Entscheidung haben. Nach der Entscheidung des Arztes liegt es, falls die Bewohnervertretung einen Antrag auf gerichtliche Überprüfung einbringt, in der Hand eines Richters zu entscheiden, wie in diesem Fall weiter verfahren wird. Dieser wiederum muss sich auf Gutachter verlassen, schließlich ist er mit der Situation des Bewohners nicht vertraut. Ebenso wie die meisten der Personen, die über den Bewohner entscheiden. Besonders betroffen sind jene BewohnerInnen, die sich nicht verbal äußern können. Ich finde das höchst erschreckend.

Auffallend bei den Besuchen mit der Bewohnervertretung war, dass meine Erwartungen an die Rolle der Bewohnervertretung an der Realität vorbei gingen. Als Pädagogin, die mit Menschen mit Behinderungen arbeitet ist es für mich eine Selbstverständlichkeit, den Kontakt mit diesen Menschen zu suchen, wenn ich etwas über ihre Situation bezüglich Freiheitsbeschränkungen erfahren möchte. Tatsächlich war der Kontakt in jeder Einrichtung diesbezüglich in meinen Augen zu kurz und zu oberflächlich. Stattdessen wurden Meldungen mithilfe der Einrichtungsleitung vervollständigt. Es wurde also über diese Person gesprochen, anstatt mit ihr. In einem Gespräch mit der Bewohnervertretung wurde mir mitgeteilt, dass das Erstgespräch im Beisein der BewohnerInnen stattfinden würde und sie dort die Möglichkeit haben, die Person kennen zu lernen. Bei den folgenden Besuchen wäre ein direkter Kontakt nicht mehr in diesem Ausmaß nötig.

(Bewohnervertretung 2010/2011)

Diese Einstellung enttäuscht mich ein wenig, da die Bewohnervertretung, wie der Name schon sagt, eine Vertretung der BewohnerInnen sein müsste und dafür ein guter Kontakt zu den BewohnerInnen meines Erachtens nach unbedingt erforderlich ist. Die Bewohnervertretung wie sie vom Gesetzgeber her geplant und eingesetzt wurde, kann die Anforderungen, die an sie gestellt werden, alleine nicht bewältigen. Mein Vorschlag für eine Bewohnervertretung, die den BewohnerInnen gerecht werden kann, geht eher in die Richtung eines Vertretungskreises, der aus mehreren Personen besteht, gemeinsam berät und Entscheidungen trifft. Zu diesem Kreis gehört dann sowohl die Bewohnervertretung, wie es sie bereits gibt als rechtliche Vertretung, aber auch Menschen die der Person nahe stehen, wie Eltern, Verwandte, Freunde und vielleicht auch jemand aus der Wohneinrichtung. Die Hauptperson im Vertreterkreis ist jedoch der Bewohner bzw. die Bewohnerin selbst, die sich je nach eigener Möglichkeit den Vertreterkreis zu einem gewissen Teil selbst wählt. Für Menschen, die über andere Kommunikationsformen als die gesprochene Sprache verfügen, wäre zusätzlich ein Übersetzer bzw. Stellvertreter nötig, der über die persönlichen Anliegen bescheid weiß. Das Modell des Vertreterkreises wäre nicht nur in Bezug auf Freiheitsbeschränkungen interessant, sondern auch für die Sicherung persönlicher Rechte der BewohnerInnen.

7 Resümee

Das Ziel meiner Arbeit war es, die gängige Praxis in Einrichtungen der Behindertenhilfe ein wenig zu beleuchten und mit den Theorien von Foucault aus seinem Werk "Überwachen und Strafen" zu vergleichen. Außerdem war ein weiteres Ziel der vorliegenden Arbeit, die Zusammenarbeit von Bewohnervertretung und Einrichtungen der Behindertenhilfe, die im Rahmen des Heimaufenthaltsgesetzes unumgänglich ist, genauer zu betrachten und einer Analyse zu unterziehen.

Durch die Beschäftigung mit der Fachliteratur und durch meine eigenen Forschungsergebnisse komme ich zu der Erkenntnis, dass Foucault mit seinem Vergleich von sozialen Institutionen mit Gefängnissen keine abwägigen Gedanken hatte. Betrachtet man die täglichen Abläufe in Institutionen, den Verlust der Identität im Tausch gegen das Kollektiv und die oftmals ungeschriebenen Regelungen in Wohneinrichtungen, so scheinen die Freiheitsbeschränkungen lediglich die Spitze des Eisbergs zu sein. Vor diesem Hintergrund wird deutlich, dass Insassen von Gefängnissen eigentlich mehr Rechte haben, als Menschen mit Behinderungen und von ihren persönlichen Ressourcen her vielleicht auch eher die Möglichkeit haben, diese einzufordern. Damit möchte ich nicht sagen, dass Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen generell zu verurteilen sind und ich muss an dieser Stelle hinzufügen, dass es auch gelungene Beispiele für individuelles Wohnen behinderter Menschen gibt. Doch in sehr vielen Einrichtungen werden Tagesablauf, Persönlichkeitsrechte und Machtdynamiken durch die Struktur der Institution beeinflusst und bestimmt. Diese Kontrolle über den Menschen, bzw. die Überwachung des Menschen wie es Foucault beschreibt, (Foucault 1994) scheint, wie es auch in meiner Forschung klar hervortritt, ein bedeutendes Instrument von Institutionen zu sein, wodurch Normierung und Normalisierung erreicht wird.

Beziehungen geprägt von Kontrolle und Macht gibt es in Institutionen jedoch nicht nur zwischen den BewohnerInnen und dem Personal, sondern auch zwischen dem Personal und der Bewohnervertretung. In der Forschungsarbeit wurde bald klar, dass der ursprünglich angenommene und durch die Literatur vermittelte Eindruck eines sehr schwierigen Kontaktes zwischen Bewohnervertretung und Wohneinrichtungen zu einem Teil bestätigt werden kann. Bei den Besuchen der Bewohnervertretung in den Einrichtungen der Behindertenhilfe, scheint meinen Beobachtungen nach die Kommunikation zwischen den beiden Einrichtungen teilweise recht gut zu funktionieren. Schwierig ist der Kontakt jedoch laut Angaben der Bewohnervertretung dann, wenn eine gerichtliche Überprüfung stattfinden sollte, bzw. wenn Einrichtungen Freiheitsbeschränkungen nicht melden, was immer noch vorkommt. (vgl. Bewohnervertretung 2010/2011) Auch wurde deutlich, dass die Rolle der Bewohnervertretung, wobei man eigentlich die Rollen der Bewohnervertretung sagen müsste, so geplant sind, dass sie für eine Person nicht zu bewerkstelligen sind. Das bedeutet nicht, dass sie ihre Aufgaben nicht erfüllt. Die Bewohnervertretung ist bedacht darauf, den schmalen Grad zwischen Kontrollinstanz und beratender, helfender Instanz zu meistern. Dennoch bin ich der Meinung, dass es einer Vertretung der BewohnerInnen bedarf, die sich voll und ganz, mit realistischen zeitlichen Ressourcen auf deren Bedürfnisse konzentrieren kann. An dieser Stelle möchte ich zudem noch einmal darauf verweisen, dass der Kontakt zwischen der Bewohnervertretung und den BewohnerInnen bei den Einrichtungsbesuchen meiner Einschätzung nach viel zu kurz kommt. Für mich ist es nicht nachvollziehbar wie die betreffende Person gut vertreten werden soll, wenn kaum persönlicher Kontakt besteht. Zwar wurde ich im Nachhinein darauf hingewiesen, dass ein Unterschied besteht, ob es sich bei dem Besuch z.B. um eine Erstabklärung oder eine Abklärung nach einem Jahr handelt, was sich im Ausmaß des Kontakts zum Bewohner bzw. zur Bewohnerin widerspiegelt. Dennoch waren es im Rahmen dieser Arbeit fünf Einrichtungsbesuche, auf die ich mich berufen kann, bei denen der Kontakt zu den BewohnerInnen ähnlich und wie bereits beschrieben verlief.

Am Ende meiner Arbeit ist es mir außerdem ein Anliegen, auf Artikel 19 der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu verweisen. Darin steht, dass Menschen mit Behinderungen darin unterstützt werden müssen, wie andere Menschen in der Gemeinschaft zu leben und das Recht auf Teilhabe an der Gesellschaft haben. Dazu zählt auch die Wahl des Aufenthaltsortes und der eigenen Wohnform. Sie müssen frei entscheiden können wo und mit wem sie wohnen und dürfen nicht dazu gezwungen werden, in speziellen Wohnformen zu leben. (vgl. UN 2006, im Internet) Dies sagt bereits sehr deutlich aus, dass Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen einer zeitgemäßen Begleitung keineswegs entsprechen und somit höchst fragwürdig sind. Dennoch gelten sie in unserer Gesellschaft als natürliche Lebensform von Menschen mit Behinderungen.

Mit dem Heimaufenthaltsgesetz scheint also nun ein erster Schritt gesetzt zu sein, um Lebensumstände in Heimen für BewohnerInnen in einen gesetzlichen Rahmen zu bringen. Ich wähle hier nun bewusst keine positive Formulierung, um die Auswirkungen des Gesetzes auf die Lebensumstände der BewohnerInnen zu beschreiben, da man nicht vergessen darf, dass durch das Heimaufenthaltsgesetz Freiheitsbeschränkungen ja auch erst legitimiert wurden. Schönmalereien wären also fehl am Platz.

Mein Appell am Ende dieser Arbeit richtet sich nun viel mehr an jene Personen, die in Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen arbeiten. Ich bin überzeugt davon, dass die Situation in diesen Einrichtungen nicht lediglich durch Gesetze verbessert werden kann, wenn sie auch als Grundstein dienen. Aber die eben angesprochene Personengruppe hat es in der Hand, auch wenn die Rahmenbedingungen nicht immer ideal sind, durch ihr Handeln Wesentliches zu verändern, hin zu einem menschlichen und respektvollen Umgang miteinander.

Literaturverzeichnis

Anhorn, Roland; Bettinger, Frank & Stehr, Johannes (Hrsg.) (2007). Foucaults Machtanalytik und Soziale Arbeit - Eine kritische Einführung und Bestandsaufnahme. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften.

Atteslander, Peter (2000). Methoden der empirischen Sozialforschung (9.Aufl.). Berlin: Walter de Gruyter.

Behse-Bartels, Grit & Brand, Heike (Hrsg.) (2009). Subjektivität in der qualitativen Forschung. Der Forschungsprozess als Reflexionsgegenstand. Opladen: Verlag Barbara Budrich.

Berger, Ernst (2006). Psychiatrische Hilfe für Menschen mit intellektueller Behinderung - Diagnostik, Therapie und strukturelle Bedingungen. Verfügbar unter: http://bidok.uibk.ac.at/library/berger-psychiatrisch.html [Stand: 14.04.2010]

Berlach-Pobitzer, Irene; Kreissl, Reinhard; Pelikan, Christa & Pilgram, Arno (2005). Grundlagen für die Implementation des Heimaufenthaltsgesetzes. Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Justiz. Verfügbar unter: http://www.irks.at/downloads/HeimAufGForschungsberichtIRKS.pdf [Stand: 11.07.2009]

Bewohnervertretung (2010/2011). Mitteilungen vom 13.12.2010 und 10.01.2011, VertretungsNetz, Bewohnervertretung Innsbruck.

Brand, Heike (2009). Rekonstruktionsmodi als Professionalisierungsindikatoren Sozialer Arbeit. In: Behse-Bartels, Grit & Brand, Heike (Hrsg.), Subjektivität in der qualitativen Forschung. Der Forschungsprozess als Reflexionsgegenstand, (S.55-69). Opladen: Verlag Barbara Budrich.

Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich (2004) 11.Bundesgesetz: Bundesgesetz über den Schutz der persönlichen Freiheit während des Aufenthalts in Heimen und anderen Pflege- und Betreuungseinrichtungen (Heimaufenthaltsgesetz - HeimAufG) Verfügbar unter: http://www.ris.bka.gv.at/ [Stand: 13.05.2009]

Defert, Daniel & Ewald, Francois (Hrsg.) (2005). Michel Foucault. Analytik der Macht. Frankfurt am Main: Suhrkamp.

Defert, Daniel & Ewald, Francois (Hrsg.) (2005). Michel Foucault. Schriften in vier Bänden. Dits et Ecrits IV. Frankfurt am Main: Suhrkamp.

Dreyfus, Hubert, L. & Rabinow, Paul (1987). Michel Foucault. Jenseits von Strukturalismus und Hermeneutik. Weinheim: Beltz-Verlag.

Ernst, Michaela; Haider, Stefanie & Weinschenk, Teresa (Hrsg.) (2007). Pädagogik macht Kritik. Texte zur Gouvernementalität. Wien: Erhard Löcker Verlag.

Flick, Uwe (1995). Qualitative Forschung. Theorie, Methoden, Anwendung in

Psychologie und Sozialwissenschaften. Reinbek: Rowohlt.

Foucault, Michel (1976). Mikrophysik der Macht. Über Strafjustiz, Psychiatrie und Medizin. Berlin: Merve-Verlag.

Foucault, Michel (1978). Dispositive der Macht. Über Sexualität, Wissen und Wahrheit. Berlin: Merve-Verlag.

Foucault, Michel (1987). Das Subjekt und die Macht. In: Dreyfus, Hubert, L. & Rabinow, Paul. Michel Foucault.Jenseits von Strukturalismus und Hermeneutik, (S. 243-261). Weinheim: Beltz-Verlag.

Foucault, Michel (1994). Überwachen und Strafen. Die Geburt des Gefängnisses. Frankfurt a. Main: Suhrkamp Verlag.

Foucault, Michel (2005). Wahnsinn, eine Frage der Macht. In: Defert, Daniel & Ewald, Francois (Hrsg.), Michel Foucault. Analytik der Macht, (S69-73). Frankfurt am Main: Suhrkamp.

Friebertshäuser, Barbara & Prengel, Annedore (Hrsg.) (2003). Handbuch Qualitative Forschungsmethoden in der Erziehungswissenschaft. Weinheim, München: Juventa Verlag.

Friebertshäuser, Barbara (2003). Feldforschung und teilnehmende Beobachtung. In: Friebertshäuser, Barbara & Prengel, Annedore (Hrsg.), Handbuch Qualitative Forschungsmethoden in der Erziehungswissenschaft, (S. 503-534). Weinheim, München: Juventa Verlag.

Fuchs, Peter (2005). Soziale Arbeit - System, Funktion, Profession. In: Uecker, Horst D. & Krebs, Martin (Hrsg.), Beobachtungen der Sozialen Arbeit, Theoretische Provokationen, Bd.1, (S.13-18). Heidelberg: Carl-Auer Verlag.

Gehring, Petra (2007). Sprengkraft von Archivarbeit - oder: Was ist so reizvoll an Foucault? In: Anhorn, Roland; Bettinger, Frank & Stehr, Johannes (Hrsg.), Foucaults Machtanalytik und Soziale Arbeit - Eine kritische Einführung und Bestandsaufnahme, (S. 15-27). Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften.

Geiser, Kaspar (2000). Problem- und Ressourcenanalyse in der Sozialen Arbeit: eine Einführung in die systemische Denkfigur und ihre Anwendung. Luzern: Verlag für Soziales und Kulturelles.

Goffman, Erving (1973). Asyle. Über die soziale Situation psychischer Patienten und anderer Insassen. Frankfurt a. Main: Suhrkamp Verlag.

Gsenger, Maritta (2010): Alternativen zur Freiheitsbeschränkung in Behinderteneinrichtungen aus Sicht von sonder- und heilpädagogischen Sachverständigen. Verfügbar unter: http://bidok.uibk.ac.at/library/gsenger-freiheitsbeschraenkung-dipl.html [Stand: 03.02.2011]

Hähner, Ulrich; Niehoff, Ulrich; Sack, Rudi & Walter, Helmut (Hrsg.) (2005). Kompetent begleiten: Selbstbestimmung ermöglichen, Ausgrenzung verhindern! Die Weiterentwicklung des Konzepts "Vom Betreuer zum Begleiter". Marburg: Lebenshilfeverlag.

Hähner, U. (2005). Gedanken zur Organisationsentwicklung unter der Leitidee der Selbstbestimmung. In: Hähner, Ulrich; Niehoff, Ulrich; Sack, Rudi & Walter, Helmut (Hrsg.), Kompetent begleiten: Selbstbestimmung ermöglichen, Ausgrenzung verhindern! Die Weiterentwicklung des Konzepts "Vom Betreuer zum Begleiter", (S. 15-32). Marburg: Lebenshilfeverlag.

Heinrich, Johannes (2001). Krisenintervention bei Fremd- und Sachaggressionen. In: Wüllenweber, Ernst & Theunissen Georg (Hrsg.). Handbuch Krisenintervention. Hilfen für Menschen mit geistiger Behinderung, Theorie, Praxis, Vernetzung, (S 213-234) Stuttgart: Verlag W. Kohlhammer.

Hofinger, Veronika; Kreissl, Reinhard; Pelikan, Christa & Pilgram, Arno (2007). Zur Implementation des Heimaufenthaltsgesetzes - Effekte von Rechtsschutz auf die Kultur der Pflege. Abschlussbericht zum Heimaufenthaltsgesetz. Verfügbar unter: http://www.irks.at/downloads/Zur%20Implementation%20des%20HeimAufG_Endbericht.pdf [Stand: 11.07.2009]

Jantzen, Wolfgang (2003). "...Die da dürstet nach der Gerechtigkeit." Deinstitutionalisierung in einer Großeinrichtung der Behindertenhilfe. Berlin: Verlag Volker Spiess.

Klee, Ernst (1980). Behinderte. Über die Enteignung von Körper und Bewußtsein. Ein kritisches Handbuch. Frankfurt a. M.: S. Fischer-Verlag. Verfügbar unter: http://bidok.uibk.ac.at/library/klee-behindert.html [Stand: 12.05.2009]

König, Philip (2006). Rechte setzen sich nicht von selber durch. Verfügbar unter: www.behindertenarbeit.at [Stand: 15.09.2009]

Kreissl, Reinhard (2008). VertretungsNetz und Heimaufenthaltsgesetz - Über die Lösung komplexer Probleme in einem komplexen Arbeitsfeld. Verfügbar unter: http://www.irks.at/downloads/Vertretungsnetz%20Vortrag.pdf [Stand: 19.01.2009]

Krög, Walter (2007). Die Kunst eine Tür abzusperren und sie gleichzeitig unversperrt zu lassen ... Auswirkungen des Heimaufenthaltsgesetzes auf die Arbeit in Einrichtungen für Menschen mit der Diagnose einer mehrfachen Behinderung. Verfügbar unter: http://www.tafie-il.at/pdf/Artikel-HeimAufG-WK-03-05-07.pdf [Stand: 12.03.2009]

Lamnek, Siegfried (2005). Qualitative Sozialforschung (4. Aufl.). Weinheim: Beltz Verlag.

Lederer, Magdalena (2005). "FREIHEITSBESCHRÄNKUNGEN" bei Personen mit einer geistigen Behinderung und/oder einer psychischen Erkrankung. Dokumentation der Fachtagung des österreichischen Komitees für soziale Arbeit vom 16. Juni 2005 in Salzburg. Verfügbar unter: http://www.oeksa.at/files/publikationen/OEKSA_2005_freiheit.pdf [Stand: 06.11.2008]

Lyon, David (2001). Surveillance Society: monitoring everyday life.

Buckingham: Open University Press.

Malacrida, Claudia (2005). Discipline and dehumanization in a total institution: institutional survivors`descriptions of Time-Out Rooms. In: Disability & Society, Vol 20, No. 5, August 2005, S 523-537.

Mühl, Heinz (2001). Zum pädagogischen Umgang mit selbstverletzendem Verhalten bei Menschen mit geistiger Behinderung. In: Wüllenweber, Ernst & Theunissen Georg (Hrsg.). Handbuch Krisenintervention. Hilfen für Menschen mit geistiger Behinderung, Theorie, Praxis, Vernetzung, (S 163-189) Stuttgart: Verlag W. Kohlhammer.

Rohmann, Ulrich & Elbing, Ulrich (2002). Selbstverletzendes Verhalten. Überlegungen, Fragen und Antworten (3. Aufl.) Dortmund: Verlag modernes Lernen.

Rösner, Hans Uwe (2002). Jenseits normalisierender Anerkennung. Reflexionen zum Verhältnis von Macht und Behindertsein. Frankfurt a. Main: Campus Verlag.

Ruffing, Reiner (2008). Michel Foucault. Paderborn: Wilhelm Fink Verlag.

Schlaffer, Peter (Hrsg.) (2009). Heimaufenthaltsgesetz. Informationen über Bewohnerinnenrechte. Verfügbar unter: http://www.vertretungsnetz.at/fileadmin/user_upload/6_Bewohnervertretung/HeimaufG_web2009.pdf [Stand: 11.07.2009]

Schmidbauer, Wolfgang (2008). Hilflose Helfer. Über die seelische Problematik der helfenden Berufe (16. Aufl.). Reinbek b. H.: Rowohlt Verlag.

Stehr, Johannes (2007). Normierungs- und Normalisierungsschübe - Zur Aktualität des Foucaultschen Disziplinbegriffes. In: Anhorn, Roland; Bettinger, Frank & Stehr, Johannes (Hrsg.), Foucaults Machtanalytik und Soziale Arbeit - Eine kritische Einführung und Bestandsaufnahme, (S. 119-133). Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften.

UN (United Nations) (2006). Übereinkunft über die Rechte von Menschen mit Behinderung. Zwischen Deutschland, Liechtenstein, Österreich und der Schweiz abgestimmte Übersetzung. Verfügbar unter: http://archiv.uni-saarland.de/mediadb/organisation/beauftragte/behinderte/Texte/Aktuelle-Infos/UNBehKonvention2009.pdf [Stand: 18.08.10]

Waldschmidt, Anne (2007). Die Macht der Normalität: Mit Foucault "(Nicht-) Behinderung" neu denken. In: Anhorn, Roland; Bettinger, Frank & Stehr, Johannes (Hrsg.), Foucaults Machtanalytik und Soziale Arbeit - Eine kritische Einführung und Bestandsaufnahme, (S. 119-133). Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften.

Wikipedia: Stichwort "Deprivation". Verfügbar unter: http://de.wikipedia.org/wiki/Deprivation#Sensorische_Deprivation [Stand: 13.07.2010]

Wüllenweber, Ernst & Theunissen Georg (Hrsg.). Handbuch Krisenintervention. Hilfen für Menschen mit geistiger Behinderung, Theorie, Praxis, Vernetzung. Stuttgart: Verlag W. Kohlhammer.

Wunder, Michael & Sierck, Udo (Hrsg.). Sie nennen es Fürsorge. Behinderte zwischen Vernichtung und Widerstand. Berlin: Verlagsgesellschaft Gesundheit.

Abbildungsverzeichnis:

Abb.1: Panopticon-Skizze von Jeremy Bentham, 1791. Verfügbar unter: http://de.wikipedia.org/wiki/Panopticon

Abb.2: Typisches Panopticon: ehemaliges Gefängnis Presidio Modelo. Verfügbar unter: http://de.wikipedia.org/wiki/Panopticon

Abb.3: Presidio Modelo; Innenansicht. Verfügbar unter: http://de.wikipedia.org/wiki/Panopticon

Abb.4: Darstellung der individuellen Ausstattung des Individuums. In: Geiser, Kaspar (2000). Problem- und Ressourcenanalyse in der Sozialen Arbeit: eine Einführung in die systemische Denkfigur und ihre Anwendung. Luzern: Verlag für Soziales und Kulturelles, S 21.

Abb.5: Darstellung von Austauschbeziehung. In: Geiser, Kaspar (2000). Problem- und Ressourcenanalyse in der Sozialen Arbeit: eine Einführung in die systemische Denkfigur und ihre Anwendung. Luzern: Verlag für Soziales und Kulturelles, S 21.

Abb.6: Darstellung von Macht-/Abhängigkeitsbeziehung. In: Geiser, Kaspar (2000). Problem- und Ressourcenanalyse in der Sozialen Arbeit: eine Einführung in die systemische Denkfigur und ihre Anwendung. Luzern: Verlag für Soziales und Kulturelles, S 22.

Eidesstattliche Erklärung

Ich erkläre hiermit an Eides Statt, dass ich die vorliegende Diplomarbeit selbständig angefertigt habe. Die aus fremden Quellen direkt oder indirekt übernommenen Gedanken sind als solche kenntlich gemacht.

Die Arbeit wurde bisher weder in gleicher noch in ähnlicher Form einer anderen Prüfungsbehörde vorgelegt und auch noch nicht veröffentlicht.

Innsbruck, April 2011

Kathrin Reichle

Lebenslauf

Persönliche Daten:

Name: Kathrin Reichle

Geboren: 16.08.1984 in Innsbruck

Familienstand: ledig

Staatsbürgerschaft: Österreich

Bildungslaufbahn:

1990-1994: Volksschule in Obsteig

1994-1998: Hauptschule in Mieming

1998-2002: Bundesoberstufenrealgymnasium in Telfs; Matura 2002

2002-2005: Studium an der Pädagogischen Akademie der Diözese Innsbruck in Stams (Diplomstudium Lehramt an Volksschulen)

2002-2005: Studium an der Pädagogischen Akademie der Diözese Innsbruck in Stams (Diplomstudium Lehramt an Sonderschulen);

2005-2008: Lehrgang "Elementare Musikerziehung" am Tiroler Landeskonservatorium in Innsbruck

2005-2011: Studium der Pädagogik an der Universität Innsbruck seit WS 2007 im Studienzweig Integrative Pädagogik und Psychosoziale Arbeit

Berufliche Tätigkeiten:

Herbst 2006: Tiroler Schuldienst

Seit 2007: Lebenshilfe Tirol, Wohnhaus in Innsbruck

Quelle:

Kathrin Reichle: Überwachen und Strafen in Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen. Eine kritische Betrachtung von Institutionen für Menschen mit Behinderungen vor dem Hintergrund des Heimaufenthaltsgesetzes

Diplomarbeit zur Erlangung des akademischen Grades einer Magistra der Philosphie an der Fakultät für Bildungswissenschaften der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck, eingereicht bei Ao. Univ.-Prof. Dr. Volker Schönwiese, Institut für Erziehungswissenschaften, Universität Innsbruck

bidok - Volltextbibliothek: Erstveröffentlichung im Internet

Stand: 17.11.2011

zum Textanfang | zum Seitenanfang | zur Navigation