Konzeptionelle Überlegungen und Projektentwicklung zur nachgehenden Begleitung von Schulabsolventen mit Lernschwierigkeiten

Autor:in - Joachim Radatz
Themenbereiche: Arbeitswelt
Textsorte: Artikel
Copyright: © Joachim Radatz 1999

1. Problemlage

Menschen mit Lernschwierigkeiten haben es unter anderem deshalb besonders schwer, einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz zu finden, weil einfach strukturierte Tätigkeiten stark abgenommen haben und ein Verdrängungswettbewerb auf dem Ausbildungs- und Stellenmarkt stattfindet, der dazu führt, daß für gleiche oder ähnliche berufliche Tätigkeiten heute andere und zum Teil höhere Qualifikationen notwendig sind als früher. Schon 1996 erforderten 72,8 Prozent der zu besetzenden Arbeitsstellen in Berlin und Brandenburg eine abgeschlossene Berufsausbildung (LAA, Heft Nr. 2000/96, S. 8). Für viele Arbeitsuchende, die über keine beruflichen Erfahrungen verfügen, ist der Eintritt in das Erwerbsleben nicht möglich. Dies zeigt sich an der in Berlin überproportional hohen Jugendarbeitslosigkeit: Waren Ende September 1998 17,3 Prozent aller abhängigen zivilen Erwerbspersonen arbeitslos gemeldet, so betrug die spezifische Arbeitslosenquote der unter 20-jährigen 20,5 Prozent und der unter 25-jährigen 23,1 Prozent (LAA, Presseinformationen, Arbeitsmarktzahlen im September 1998). Sank die Anzahl der arbeitslos gemeldeten Personen insgesamt im Zeitraum von September 1997 bis September 1998 um 2,3 Prozent, so stieg die der Jugendlichen unter 20 Jahren im selben Zeitraum um 1,1 Prozent und die der 20- bis unter 25-jährigen um 6,8 Prozent (LAA, Heft Nr. 2000/98/09, S. 16). Im September 1998 hatten 89,6 Prozent der Arbeitslosen unter 20 Jahren keine abgeschlossene Berufsausbildung (LAA, Heft Nr. 2000/98/09, S. 53). Für Jugendliche und junge Erwachsene, die lediglich sogenannte untere Bildungsgänge absolviert haben und die aufgrund von Lernschwierigkeiten oder auch aus anderen Gründen keinen Berufsausbildung haben, stehen die Chancen auf Erwerbstätigkeit denkbar schlecht.

Erst die Umsetzung des Sofortprogramms zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit der Bundesregierung führte zu einer Verbesserung. Im März 1999 wiesen die Berliner Statistiken erstmals eine stärkere Abnahme der Arbeitslosigkeit junger Menschen aus als in der Grundgesamtheit. Viele Jugendliche konnten ihre Arbeitslosigkeit durch Vermittlung in eine Maßnahme des Programms beenden. Im Zeitraum von Januar bis April erfolgten 8600 Eintritte, wobei die Schwerpunkte auf außerbetrieblichen Ausbildungen, Qualifizierungs-Arbeits-Beschaffungsmaßnahmen und beruflicher Qualifizierung lagen (LAA, April 99, S. 4). Dennoch lag auch im April 1999 die spezifische Arbeitslosenquote der unter 25-jährigen mit 18,7 um einen Prozentpunkt höher als die allgemeine.

Allein durch Maßnahmen der beruflichen Bildung ist die bestehende hohe Arbeitslosigkeit jedoch nicht abzubauen. Es fehlt an Arbeitsplätzen, auf deren Anforderungen hin die Qualifizierung von Arbeitsuchenden mit dem Ziel ihrer betrieblichen Integration Sinn machen würde. Unter der Annahme, daß alle den Berliner Arbeitsämtern im April diesen Jahres gemeldeten offenen Stellen besetzt worden wären, blieben ca. 97 Prozent der zu diesem Zeitpunkt arbeitslos gemeldete Arbeitsuchenden ohne Anstellung. "In Perioden struktureller Arbeitslosigkeit", so stellt BECK (1996, S. 238 f.) in diesem Zusammenhang fest, "werden berufliche Vorbereitungsprogramme ... ebenso notwendig wie unglaubwürdig. Sozialarbeiter, Psychologen und Betreuer, die um Rehabilitation und Integration ... bemüht sind - was ja immer heißt, Arbeitslose in das Erwerbsleben zu integrieren - gefährden die Effektivität und Autorität ihrer Arbeit, weil derartige Programme nichts an der Grundsituation des bestehenden Arbeitsmangels ändern können."

Es ist von "Warteschleifen" die Rede, die beispielsweise als Berufsvorbereitungsjahr oder Förderlehrgang Arbeitslosigkeit unterbrechen bzw. eine gewisse Zeit verhindern, aber nicht in Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisse des allgemeinen Arbeitsmarktes führen. Die Übergänge zwischen Schule, Berufsausbildung und Erwerbstätigkeit sind brüchig geworden. Es sind Handlungsformen gefragt, mit denen auf diese Brüche adäquat reagiert werden kann und die einen möglichst fließenden Übergang zwischen diesen Systemen ermöglichen. Unter dem Schlagwort "Nachgehende Betreuung" werden seit Jahren Hilfen gefordert, die insbesondere Absolventen und Abbrechern unterer Bildungsgänge auf dem Weg in das Erwachsenenleben dauerhaft begleiten und die Schulzeit mit dem Erwerbsleben besser verbinden. Mit den Konzepten "Unterstützte Beschäftigung" und "Alltagsbegleitung" liegen dazu meiner Meinung nach gut ausgearbeitete und erprobte Strategien vor.

2. Unterstütze Beschäftigung und Alltagsbegleitung als Chance für Menschen mit Lernschwierigkeiten

"Unterstützte Beschäftigung" ist die Übersetzung des in den USA in den 70er Jahren entwickelten Konzepts des "supported employment". Durch flexible am Bedarf des Einzelfalls ausgerichtete und zeitlich nicht befristete Unterstützung sollen insbesondere Menschen mit schweren Behinderungen eine von ihnen erstrebte arbeitsvertraglich gesicherte und regulär bezahlte Arbeit in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes finden und auf Dauer behalten. Dabei ist die Abkehr vom sogenannten Modell der "Berufsreife" ein zentraler Aspekt. Aus der traditionellen Reihenfolge "erst Trainieren, dann Plazieren" wird im Konzept der Unterstützten Beschäftigung die Formel "erst Plazieren, dann Trainieren" (vergl. DOOSE 1997, S. 27 f.). Entsprechend gibt es die oben angedeutete Legitimierungskrise berusfvorbereitender Maßnahmen bei Unterstützter Beschäftigung nicht. Weil die berufliche Qualifizierung arbeitsbegleitend erfolgt und sich ihre Ziele aus den konkreten Anforderungen der aufgenommenen Arbeit ergeben, wird nicht auf Arbeitsplätze hin qualifiziert, die nicht existieren. Der Zusammenhang zwischen Qualifizierung und beruflicher Tätigkeit ist unmittelbar.

Um ein unterstütztes Beschäftigungsverhältnis zu erreichen, muß zunächst jedoch erst einmal ein Arbeitsplatz ge- bzw. erfunden werden, der den individuellen Voraussetzungen eines Arbeitsuchenden möglichst gut entspricht. Für den Personenkreis von Menschen mit Lernschwierigkeiten müssen die Nischen entdeckt werden, in denen es trotz Rationalisierung und Technologisierung noch einfach strukturierte Arbeiten gibt. Häufig sind diese Bereiche nicht über öffentliche Stellenausschreibungen zugänglich. Aus diesem Grund vollzieht sich die Akquisition von Arbeitsplätzen im Sinne der Unterstützten Beschäftigung nicht ausschließlich als Reaktion auf vorhandene Angebote. Indem Integrationsberater und Arbeitsassistenten gemeinsam mit kooperierenden Firmen nach geeigneten Beschäftigungsmöglichkeiten suchen, wird im Unterschied zur traditionellen Arbeitsvermittlung aktive Arbeitsmarktpolitik betrieben. Durch Unterstützte Beschäftigung werden nicht nur vorhandene Arbeitsplätze mit Bewerbern besetzt, die ohne Hilfe kaum Chancen haben, eine Anstellung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu finden: für diesen Personenkreis werden auch neue Arbeitsplätze geschaffen.

Ob eine ge- oder erfundene Arbeitsstelle für einen Arbeitsuchenden geeignet ist, entscheidet sich im Vergleich zwischen den Anforderungen dieser Arbeit und den individuellen Voraussetzungen des Arbeitsuchenden. Ergeben sich dabei Abweichungen, die voraussichtlich zu einer Überforderung des Arbeitsuchenden führen, kann durch Maßnahmen der Arbeitsgestaltung ein besseres Passungsverhältnis hergestellt werden. Erst wenn Anforderungen und Fähigkeiten als hinreichend übereinstimmend gewertet werden, beginnt der in Art, Inhalt, Umfang und Dauer den Gegebenheiten des Einzelfalls angepaßte Qualifizierungsprozeß am Arbeitsplatz. In dem Maße wie die Verselbständigung des Beschäftigten durch diese Qualifizierung voranschreitet, wird die Unterstützung verringert. Wenn ein Beschäftigter in seinem Arbeitsverhältnis soweit stabilisiert ist, daß er die Anforderungen der Arbeit eigenständig bewältigen kann, sind Nachsorge und Krisenhilfe die nach dem Konzept der Unterstützten Beschäftigung die weiterhin bereitgehaltene Form der Unterstützung.

Die vielfältigen mittlerweile auch in Deutschland vorliegenden Erfahrungen mit diesem Konzept belegen nachdrücklich seine Praxistauglichkeit. So wurde von der Gesellschaft für Integration, Sozialforschung und Betriebspädagogik gGmbH (ISB) im Zeitraum vom 01.11.1995 bis 31.12.1997 das Projekt "Into work - Unterstützte Beschäftigung" durchgeführt. Die Ergebnisse dieses Modellprojektes übertrafen die Zielvorgaben und belegen, daß die Eingliederung von Menschen, die Lernschwierigkeiten haben und als geistig behindert bezeichnet werden, in Beschäftigungsverhältnisse des allgemeinen Arbeitsmarktes auch unter den sehr ungünstigen Bedingungen des Berliner Arbeitsmarktes möglich ist, wenn Arbeitsuchenden und den integrierenden Betrieben die im Einzelfall notwendige Unterstützung gegeben wird.

Festzustellen ist aber auch, daß es trotz Unterstützter Beschäftigung nicht gelungen ist, alle erreichten Arbeitsverhältnisse dauerhaft abzusichern. Von insgesamt 44 Arbeitsverhältnissen wurden während der Projektlaufzeit 16 aufgelöst. 7 Projektteilnehmer und -teilnehmerinnen gingen mehr als ein Arbeitsverhältnis ein. Die Integrationsverläufe dieser sieben Personen sind im nachfolgenden Balkendiagramm dargestellt, wobei die grau hinterlegten Flächen die Dauer der in ihnen bezeichneten Arbeitsverhältnisse visualisieren:

Die Darstellung zeigt, daß Erwerbsbiographien von Menschen mit Lernschwierigkeiten trotz Unterstützung diskontinuierlich verliefen.[1] So wechselten Phasen von Arbeitslosigkeit und Erwerbstätigkeit einander ab (Fälle 1-5 und 7), wurde in unterschiedlichen Betrieben (Fälle 1-5 und 7) und unterschiedlichen Branchen (Fälle 2, 3, 7) gearbeitet und der Beschäftigungsstatus in ein und demselben Arbeitsverhältnis geändert (Fall 6).

Die flexible Struktur des Konzepts der Unterstützten Beschäftigung ermöglicht es, auf Veränderungen, die sich aus wechselnden Anstellungsträgern und wechselnden Arbeitsinhalten ergeben, angepaßt zu reagieren. Diese Strukturflexibilität erscheint mir jedoch mit Blick auf Phasen der Arbeitslosigkeit nicht hinreichend. Aufgrund der Zielsetzung von Unterstützter Beschäftigung werden Phasen der Arbeitslosigkeit eher eindimensional unter dem Aspekt der zukünftigen Beschäftigungsaufnahme wahrgenommen. Meiner Meinung nach geht es aber nicht nur darum, Menschen mit Lernschwierigkeiten und anderen Beeinträchtigungen zu helfen, eine Arbeit zu finden und zu behalten. Gerade angesichts der hohen strukturell bedingten Arbeitslosigkeit geht es auch darum, Lebensstile zu entwickeln, die Phasen der Erwerbslosigkeit als ein nicht ausschließlich negatives Element integrieren können. Dazu allerdings bedarf es eines holistischen Ansatzes, den das Konzept der Unterstützten Beschäftigung so nicht bietet.

In der Praxis der Unterstützungsarbeit ergeben sich zwar häufig Situationen, die eine Unterstützung bei der Bearbeitung persönlicher und nicht arbeitsbezogener Probleme, wie sie beispielsweise im Familienzusammenhang, in der Wohngruppe oder in Partnerschaften vorkommen, notwendig machen; nicht zuletzt auch deshalb, weil die gelungene betriebliche Integration in der Regel mit erheblichen Veränderungen in diesen Lebensbereichen verbunden ist. Im hier diskutierten Projekt bezogen sich immerhin ca.10 Prozent der erbrachten Unterstützungsstunden auf das nicht betriebliche soziale Umfeld der Klienten. Aus der Erkenntnis heraus, daß sich private Nöte dieser Herkunft sehr nachteilig auf das Erwerbsleben auswirken können, wird diese Art der Unterstützung jedoch eher als eine flankierende Maßnahme der betrieblichen Integration betrachtet.

Das Konzept der Alltagsbegleitung sieht demgegenüber eine gleichrangige am jeweils individuellen Bedarf orientierte Begleitung auf unterschiedlichen "Karrieresträngen" vor. Neben den Bereichen Bildung und Beschäftigung sollen Unterstützungsleistungen bei finanziellen Angelegenheiten, bei der Freizeitgestaltung, bei Konflikten mit dem Gesetz, bei Wohn- bzw. Unterbringungsproblemen, bei Kontakten mit öffentlichen Einrichtungen, Behörden und Ämtern sowie bei der Gestaltung von sozialen Beziehungen angeboten werden (vergl. STORZ 1994). Das Konzept der Alltagsbegleitung wurde in den 80er Jahren von Prof. G. G. HILLER an der Pädagogischen Hochschule in Ludwigsburg entwickelt. Es geht davon aus, daß der moderne Alltag so komplex und "unübersichtlich" geworden ist, daß Menschen mit Lernschwierigkeiten erst ab etwa dem 25. Lebensjahr genügend "Durchblick" für eine eigenständige Lebensplanung und deren Umsetzung erworben haben. Alltagsbegleitung soll die sich öffnende Schere zwischen steigenden gesellschaftlichen Anforderungen und den sinkenden Möglichkeiten benachteiligter Jugendlicher, schließen helfen. Die dazu notwendige Unterstützung wird von kompetenten Kontaktpersonen in "Halbdistanz" angeboten. Alltagsbegleiter werden immer wieder von sich aus initiativ, rechnen dabei aber mit Phasen unterschiedlicher Intensität der Inanspruchnahme, deren Extreme einerseits intensive Unterstützung oder auch Konflikte sind, andererseits Desinteresse und "Funkstille".

Alltagsbegleitung ist dabei als ein "präventives, auf langfristige Zusammenarbeit angelegtes, komplexes Unterstützungsangebot" zu verstehen, bei dem es darum geht

"mit den jungen Menschen (und deren Umfeld) angemessene und aufeinander abgestimmte Entwürfe für die verschiedenen Bereiche ihres Lebens zu entwickeln und zu erproben, ohne daß sie dabei unnötig behindert, beeinträchtigt oder geschädigt werden" (SCHROEDER/STORZ 1994, S. 12)

Erhebungen zur Lebenslage des Betreuten bilden dabei einen Ausgangspunkt. Durch die Befragung des Betreuten und Personen seines sozialen Umfeldes sollen zwei einander ergänzende Perspektiven der Lebensgeschichte erschlossen und aufeinander bezogen werden: "Aus der Binnenperspektive wird versucht, die verarbeitete Wirklichkeit des Subjekts zu rekonstruieren, von der Außenperspektive her wird das Subjekt als Bestandteil der objektiven Wirklichkeit betrachtet" (STORZ 1994, S. 4). Dieser anspruchsvolle Prozeß wird als "Erfahrungsproduktion" in der "Auseinandersetzung um die zutreffende Einschätzung der aktuellen Lage" zur konkreten Unterstützungspraxis: "Anstehende Probleme werden nicht nur zu lösen versucht; angestrebt wird auch, daß sowohl der Prozeß ihrer Entstehung als auch die Lösungsbemühungen gemeinsam reflektiert werden" (SCHROEDER/STORZ 1994, S. 14).

Auch für das Konzept der Alltagsbegleitung gibt es in Berlin anwendungsbezogene Ergebnisse. Unter dem Titel "Berufsorientierender Lehrgang in Kooperation mit Betrieben der freien Wirtschaft (10. Schuljahr) - BO 10" läuft seit dem Schuljahr 1993/94 ein Schulversuch an Sonderschulen für Lernbehinderte. Die Schulversuchsklassen wurden als eine Alternative zu den herkömmlichen "Berufsbefähigenden Lehrgängen" (BB 10) an berufsbildenden Oberschulen eingerichtet. Durch die Kooperation mit Betrieben der freien Wirtschaft wird den Schülerinnen und Schülern des Schulversuchs die betriebliche Realität nahegebracht. Sie absolvieren pro Schuljahr vier jeweils zweiwöchige Praktika in unterschiedlichen Bereichen bzw. Berufsfeldern, wodurch der Erwerb von Schlüsselqualifikationen gefördert, Schwellenängste abgebaut und Motivation gesteigert werden soll. Die in diesem Projekt vorgesehene nachgehende Betreuung von Schülerinnen und Schülern beginnt mit der Suche nach einem Ausbildungs- oder Arbeitsplatz während der Schulzeit und erstreckt sich über das erste nachschulische Halbjahr. In Anlehnung an das Konzept der Alltagsbegleitung wird die nachgehende Betreuung von sogenannten "Lehrer/innen als Begleiter/innen und Übergangshelfer/innen" (LBÜ) durchgeführt. Die Erfolgsbilanz dieses Schulversuches ist eindeutig. Fanden in den Jahrgängen 1993/94 und 1994/95 der Berufsbefähigenden Lehrgänge (BB 10) 10 Prozent der Schüler und Schülerinnen einen Ausbildungsplatz, so waren es in den Schülerinnen und Schülern des Schulversuches über 50 Prozent. Hinsichtlich der Fehlzeiten ergab sich ein ebenso deutliches Bild (EßER 1998, S. 169 f.). Daß der Übergang von der Schule in das Erwerbsleben auch von schulexternen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wirkungsvoll unterstützt werden kann, zeigte das Projekt "Alltagsbegleitung", das von "Independent Living e.V." von November 1994 bis November 1997 in Kooperation mit dem dargestellten Schulversuch durchgeführt wurde.

Schon im wenig durchgearbeiteten Vergleich zwischen "Unterstützter Beschäftigung" und "Alltagsbegleitung" ergeben sich Verhältnisse, die konzeptionell anregend sind. Einerseits weisen die Konzepte Übereinstimmungen auf. Die Parallelen beider Ansätze liegen u.a. im Prinzip der Individualsierung der Hilfestellung. In beiden Konzepten bestimmt die Lebenslage des einzelnen Klienten, seine persönlichen Vorstellungen, Neigungen, Fähigkeiten und Ziele die Art und das Maß der im Einzelfall sinnvollen Unterstützung. Menschen werden nicht in ein vorhandenes Standardangebot gezwungen; es werden subjektzentrierte Hilfen zur Behebung individueller Probleme entwickelt und umgesetzt, wobei der Mobilisierung von Selbsthilfepotentialen besondere Aufmerksamkeit zukommt. Durch Alltagsbegleitung und durch Unterstützte Beschäftigung werden Menschen auf einem Weg zunehmender Selbständigkeit und Selbstbestimmung begleitet. Weitere Übereinstimmung bestehen in der Nachhaltigkeit der Unterstützung und in der Orientierung auf Vernetzung/Kooperation der am Integrationsprozeß beteiligten Organisationen und Personen.

Andererseits sind beide Ansätze aufgrund ihrer unterschiedlichen Prioritäten komplementär. Ist das Konzept der Unterstützten Beschäftigung auf den Arbeitszusammenhang ausgerichtet und in dieser Hinsicht methodisch durchgearbeitet (vergl. HORIZON-ARBEITSGRUPPE 1995), so bietet das Konzept der Alltagsbegleitung praktische Hinweise und ausgearbeitete Handreichungen auch für die Hilfe in den oben angeführten, zur selbstbestimmten Lebensführung und zur Entwicklung der Lebensqualität von Menschen mit Lernschwierigkeiten bedeutsamen Bereichen (vergl. STORZ/STEIN-SIEGLE 1994; HILLER 1997).

Hinsichtlich des oben skizzierten konzeptionellen Defizits von Unterstützter Beschäftigung bietet Alltagsbegleitung Lösungen, weil sie

  • den Blick auf Lebensbereiche von Menschen mit Lernschwierigkeiten freigibt, in denen die Diskontinuität von Erwerbsbiographien zu einem produktiven Faktor werden kann. So können Phasen der Arbeitslosigkeit beispielsweise in der Freizeit- oder Beziehungskarriere zu einer nützlichen Ressource werden.

  • die Systematisierung der in der Praxis von Unterstützter Beschäftigung ohnehin zu organisierenden Hilfe in nicht arbeitsbezogenen Karrieresträngen ermöglicht.

Auch in anderer Hinsicht kann das Konzept der Alltagsbegleitung als eine bereichernde Erweiterung von Unterstützter Beschäftigung verstanden werden. Die an anderer Stelle bereits erhobene Forderung, der subjektiven Perspektive von Menschen mit Lernschwierigkeiten in Theorie und Praxis der Unterstützten Beschäftigung größere Aufmerksamkeit zu schenken (GEHRMANN/ RADATZ 1997), kann durch den biographisch orientierten Ansatz von Alltagsbegleitung nachgekommen werden.



[1] Angesichts der Gründe, die zur Beendigung der Arbeitsverhältnisse in den dargestellten Fällen führten, ist festzustellen, daß 7 von 11 Kündigungen aller Voraussicht nach auch bei wesentlich besserer Ausstattung des Projektes mittels Unterstützter Beschäftigung nicht hätten verhindert werden können: 5 Kündigungen waren betriebsbedingt, eine erfolgte aufgrund von Krankheit und eine weitere durch die Genehmigung von Erwebsunfähigkeitsrente. Vier Kündigungen wurden allerdings aufgrund von Überlastung oder Unzufriedenheit ausgesprochen. Die Beantwortung der Frage, ob diese Kündigungen durch intensivere Unterstützung hätten verhindert werden können, würde eine Falldiskussion erfordern, die an dieser Stelle nicht erfolgen kann.

3. Nachgehende Betreuung der Beschäftigungsaufnahme und Berufsausbildung für Jugendliche mit Lernschwierigkeiten in Berlin als Modellprojekt

Auf der Grundlage der oben skizzierten Problemlage und den dargestellten konzeptionellen Überlegungen wurde in Kooperation mit der Berliner Senatsverwaltung für Schule, Jugend und Sport ein über den Europäischen Sozialfond finanziertes Projekt beantragt, um Schulabsolventinnen und -absolventen mit Lernbehinderung eine berufliche Perspektive zu geben.

In enger Zusammenarbeit von Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften, Integrationsberatern und Arbeitsassistenten/Alltagsbegleitern sollen insbesondere:

  • eine auf Verselbständigung abzielende einzelfall- und kontextorientierte, flexible und langfristige Unterstützung für die Jugendlichen organisiert werden, die zur Anbahnung und Absicherung ihrer Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse begleitende Hilfen benötigen,

  • zusätzliche Praktikums-, Ausbildungs- und Arbeitsstellen in Wirtschaftsbetrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes akquiriert werden;

  • die Kompetenz der Lehrkräfte durch gezielte Informationen über rechtliche und konzeptionelle Grundlagen der betrieblichen Integration und beruflichen Bildung von Menschen mit Lernschwierigkeiten verbessert werden;

  • Kooperationsbeziehungen zwischen Schulen und sozialen Einrichtungen, Diensten und Maßnahmen zur beruflichen Integration von benachteiligten Jugendlichen angebahnt, entwickelt und dauerhaft nutzbar gemacht werden.

Um dies zu erreichen sieht das Projekt eine Vielzahl von begleitenden und unterstützenden Maßnahmen vor, die zu einer komplexen, flexiblen und am Einzelfall orientierten Praxis führen sollen. Dabei lassen sich eine schulintegrierte und außerschuliche Phase unterscheiden (siehe Abbildung).

Nach einer Vorlaufphase zur organisatorischen Planung soll mittels teilnehmender Beobachtung im Unterricht und ausführlicher Einzelgespräche die Kontaktaufnahme mit den Schülerinnen und Schülern beginnen. Gleichzeitig starten die Aktivitäten zur Akquisition von Arbeits-, Ausbildungs- und Praktikumsplätzen über die bei den Arbeitsämtern gemeldeten offenen Stellen, über Stelleninserate der regionalen Zeitungen und über gezielte Anfragen bei bereits mit der ISB-Gesellschaft und den Schulen kooperierenden Betrieben. Die Information und Beratungder Betriebe hinsichtlich der Einstellung von Menschen mit Behinderungen sind dabei wesentliche Bestandteile des Akquisitionsprozesses. Sobald erste Kooperationen mit Betrieben vereinbart sind, sollen systematische Arbeitsplatzanalysen mit dem Ziel durchgeführt werden, die mit dem Stellenangebot verbundenen Abeitsanforderungen zu ermitteln.

Die Individuelle Zielplanung beginnt in den Einzelgesprächen mit den Schülern und wird im Rahmen ihrer arbeitsvorbereitenden Qualifizierung fortgesetzt, die unter anderem in der Erstellung von Bewerbungsunterlagen und dem Training sozialer Kompetenzen besteht. Der individuelle Planungsprozeß zielt auf die Ermittlung der Fähigkeiten und Wünschen der am Projekt beteiligten Schüler und Schülerinnen. Diese Fähigkeiten und Wünsche sollen dem Integrationsprozeß einerseits die Richtung geben und andererseits Anhaltspunkte zu den gegebenenfalls notwendigen Arbeitsgestaltungsmaßnahmen liefern.

Die Qualifizierung im Praktikum ist nicht nur deshalb dem Übergang zwischen schulintegrierter und außerschulischer Projektphase zugeordnet, weil damit ein Wechsel der Lernorte verbunden ist. Betriebspraktika haben sich bei der beruflichen Integration von Menschen mit Lernschwierigkeiten als ein Schlüsselelement erwiesen. Sie geben Arbeitgebern und Praktikanten die Möglichkeit, ihre Vorstellungen zu überprüfen, auf der Grundlage einer informierten Wahl eine Entscheidung zu treffen und führen gegebenenfalls nach erfolgreichem Abschluß zur Qualifizierung in Arbeits- und Beschäftigungsverhältnissen.

Weil nicht damit gerechnet werden kann, daß alle projektbeteiligten Schülerinnen und Schüler nach Abschluß ihres zehnten Schulbesuchsjahres bruchlos in Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse integriert werden können, sind Qualifizierungszirkel vorgesehen. Die Jugendlichen, die ihre Berufsschulpflicht in anderen Maßnahmen absolvieren, sollen dadurch im Verbund einer Lerngruppe u.a. die Möglichkeiten erhalten, ihre persönliche Situation zu reflektieren, die Stellenangebote der regionalen Zeitungen zu analysieren und entsprechende Bewerbungsschreiben zu formulieren, sich über Bildungsangebote anderer Träger - wie beispielsweise der Volkshochschulen - zu informieren und gemeinsame Freizeitaktivitäten zu planen.

Wir freuen uns, daß unser Projektantrag auf der Grundlage dieser konzeptionellen Überlegungen bewilligt wurde. Seit 01.04.1999 wird das Projekt unter dem Namen "SprungBRETT" vom Europäischen Sozialfonds und der Berliner Senatsverwaltung für Schule, Jugend und Sport sowie der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales gefördert.

Literatur

BECK, U.: Risikogesellschaft. Auf dem Weg in eine andere Moderne, Frankfurt a. M. 1996.

DOOSE, ST.: Neue Wege in der beruflichen Integration für Menschen mit Lernschwierigkeiten: Unterstützte Beschäftigung. Eine Untersuchung von Integrationsfachdiensten und unterstützten Arbeitsplätzen in Deutschland, BAG-UB 1997.

EßER, R.: Realistische Berufsorientierung durch Kooperation mit Betrieben, in: HASEMANN, K./PODLESCH, W.:Gemeinsam leben, lernen und arbeiten, Hohengehren 1998, S. 159-175.

GEHRMANN, M./RADATZ, J.:Stigma-Management als eine Aufgabe von Integrationsfachdiensten für Menschen mit Lernschwierigkeiten, in: Gemeinsam Leben, 5/1997, S. 66-72.

HILLER, G. G.: Durchblick im Alltag. Tipps, Informationen, Materialien. Zweite Folge, Berlin 1994.

HILLER, G.G.: Durchblick im Alltag. Tipps, Informationen, Materialien. Erste Folge, Berlin 1997.

HORIZON-ARBEITSGRUPPE: Unterstützte Beschäftigung. Handbuch zur Arbeitsweise von Integrationsfachdiensten für Menschen mit geistiger Behinderung, Hamburg 1995.

LANDESARBEITSAMT BERLIN-BRANDENBURG (LAA), REFERAT STATISTIK: Strukturmerkmale der Arbeitslosen mit gesundheitlichen Einschränkungen sowie mit anerkannter MdE im Landesarbeitsamtsbezirk Berlin Brandenburg, Heft Nr. 2006/98.

LANDESARBEITSAMT BERLIN-BRANDENBURG (LAA), REFERAT STATISTIK: Strukturmerkmale der Arbeitslosen und offenen Stellen im Landesarbeitsamtsbezirk Berlin Brandenburg, Heft Nr. 2000/96, S. 8.

LANDESARBEITSAMT BERLIN-BRANDENBURG, REFERAT STATISTIK: Strukturmerkmale der Arbeitslosen im Landesarbeitsamtsbezirk Berlin Brandenburg, Heft Nr. 2000/98/09, S. 16.

LANDESARBEITSAMT BERLIN-BRANDENBURG (LAA), REFERAT STATISTIK: Presseinformationen, Arbeitsmarktzahlen im April 98.

ISB: INTO WORK - UNTERSTüTZTE BESCHäFTIGUNG: Modellprojekt zur betrieblichen Integration von Menschen mit sogenannter geistiger Behinderung, Abschlußbericht (nicht veröffentlicht), Berlin 1998.

SCHROEDER, J. / STORZ: Alltagsbegleitung und nachgehende Betreuung, in: SCHROEDER, J./STORZ, M. (Hrsg.): Einmischungen. Alltagsbegleitung junger Menschen in riskanten Lebenslagen, Langenau-Ulm 1994, S. 10-19.

STORZ, M. IN ZUSAMMENARBEIT MIT STEIN-SIEGLE, C.: Alltagsbegleitung konkret. Ein Leitfaden für die Praxis, Langenau-Ulm 1994.

Kontakt

ISB Gesellschaft für Integration,

Sozialforschung und Betriebspädagogik gGmbH

Potsdamer Str. 141

10783 Berlin

Tel.: (0049 30) 21 50 87 0

Fax: (0049 30) 21 50 87 88

Homepage: http://www.isb-berlin.de

E-mail: info@isb-berlin.de

Quelle:

Joachim Radatz: Konzeptionelle Überlegungen und Projektentwicklung zur nachgehenden Begleitung von Schulabsolventen mit Lernschwierigkeiten

bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet

Stand: 14.02.2005

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