Menschenrecht (111 Beiträge, Seite 7/12)
Menschenrechte für alle: Die Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Autor:in - Marianne Schulze
Copyright: © Marianne Schulze 2011
Aufspieldatum: 22.02.2011
Statement beim Gleichstellungsdialog
Schulische Integration beginnt bei den LehrerInnen
Autor:in - Roland Astl
Copyright: © Roland Astl 2010
Aufspieldatum: 06.10.2010
Was ist ein Menschenrecht? Wie können Menschenrechte für behinderte Menschen umgesetzt werden? Was kann der Monitoringausschuss dazu beitragen?
Beispiele aus der Arbeit des Monitoringausschusses
Autor:in - Marianne Schulze
Copyright: © Marianne Schulze 2010
Aufspieldatum: 16.08.2010
Die UN-Konvention zu den Rechten Behinderter - ein Prüfstein für den zukünftigen Umgang mit Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung
Autor:in - Michael Wunder
Copyright: © Michael Wunder 2009
Aufspieldatum: 12.07.2010
Zusammenfassung: : Die UN - Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung hat mit der Ratifizierung durch den Deutschen Bundestags 2008 auch für die Bundesrepublik Deutschland Gültigkeit. Die wichtigsten Rechtsgrundsätze und spezifischen Einzelrechte für Menschen mit Behinderung, die sowohl für die gesellschaftliche Praxis wie auch für die Gesetzgebung eine große Herausforderung darstellen, werden dargestellt. Die Konvention vollzieht den Wechsel vom medizinischen Modell der Behinderung zu einem sozialen Modell der Behinderung. Verbunden damit ist die Abkehr vom stellvertretenden Handeln (
Die "Behindertenrechtskonvention" in Kraft! - Ein Meilenstein auf dem Weg zur inklusiven Bildung in Deutschland?!
Autor:in - Monika Schumann
Copyright: © Monika Schumann 2009
Aufspieldatum: 12.07.2010
Zusammenfassung: : Im März 2009 ist in Deutschland das "Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen" der Vereinten Nationen (kurz "Behindertenrechtskonvention") in Kraft getreten. Mit diesem Vertragswerk verpflichten sich die Unterzeichnerstaaten zur Durchsetzung der Menschen- und Selbstbestimmungsrechte von Menschen mit Behinderungen und zur Förderung ihrer Teilhabe in allen gesellschaftlichen Bereichen. Im Artikel 24 wird das Recht auf inklusive Bildung festgeschrieben, das im deutschen Sprachraum jedoch fälschlicherweise als "integrative Bildung" umgedeutet wird. Wie die aktuellen Bildungsstatistiken zeigen, ist aber selbst diese im deutschen Erziehungs- und Bildungssystem nur unbefriedigend realisiert. Dennoch hat der Prozess der Implementierung der Konvention unwiderruflich begonnen und birgt viele zukünftige Herausforderungen, die abschließend in einer Vision eines Gesamtkonzepts inklusiver Bildung gebündelt werden.
Der unabhängige Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Österreich
Autor:in - Marianne Schulze
Copyright: © Marianne Schulze 2009
Aufspieldatum: 12.07.2010
Zusammenfassung: Österreich hat, den Vorgaben der UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen folgend, ein Überwachungsgremium eingerichtet. Die Geschäftsordnung sieht unter anderem vor, dass der sogenannte Monitoringausschuss Beschwerden von Individuen behandeln und Stellungnahmen abgeben kann. Die Behandlung der ersten Beschwerden hat bereits begonnen.
Das Recht auf Bildung und das besondere Recht auf Bildung
Autor:in - Andrea Platte
Copyright: © Andrea Platte 2009
Aufspieldatum: 12.07.2010
Die neue Konvention stärkt das Recht auf Bildung aller Menschen!
Autor:in - Arnold Köpcke-Duttler
Copyright: © Arnold Köpcke-Duttler 2009
Aufspieldatum: 12.07.2010
Zusammenfassung: : Nach einem interkulturellen Blick auf den Begriff der Inklusion wird das Fundament der neuen Behindertenrechtskonvention expliziert: die Menschenwürde. Anregungen von Martha Nussbaum "Capability Approach" und philosophische Kontroversen über die Menschenrechte (Ernst Tugendhat) zeigen die Verletzbarkeit der menschlichen Würde und die Notwendigkeit sozialer Teilhaberechte, weltweiter sozialer Gerechtigkeit auf. Anschließend wird die Begründung des Menschenrechts auf inklusive Bildung aus der Universalität der menschlichen Würde heraus erläutert, wobei dieses Menschenrecht als personales und zugleich soziales gesehen wird. In dem Kapitel "Gerechtigkeit" wird verdeutlicht, dass sie sich auflehnt gegen den Vorrang der Starken und Gesunden, gegen das Recht der Stärkeren, gegen eine Ökonomisierung des Sozialen insgesamt. Gemeinschaft und Leben in Teilhabe beugen sich nicht jener Ökonomisierung des Sozial- und Gesundheitswesens, die immer wieder Prozesse der Exklusion hervorbringt. So wird die neue Menschenrechts-Konvention gedeutet als Aufruf zur Erwürdigung in Gegenseitigkeit und zu einer menschlichen Bildung.
Menschenrechte für behinderte Frauen und Männer weltweit!
Autor:in - Martina Puschke
Copyright: © Verein Weibernetz e.V. 2004
Aufspieldatum: 12.07.2010
Selbstvertretung
Für sich selbst sprechen
Autor:innen - Michael Kennedy, Patricia Killius
Copyright: © Michael Kennedy, Patricia Killius 2004
Aufspieldatum: 16.06.2010