Geistige Behinderung (133 Beiträge, Seite 1/14)
Rehistorisierung unverstandenen Verhaltens und Veränderungen im Feld
Autor:in - Wolfgang Jantzen
Copyright: © Wolfgang Jantzen 2012
Aufspieldatum: 05.07.2018
Sexualität und Selbstbestimmung bei geistiger Behinderung?
Ein Diskurs-Problem!
Autor:innen - Hendrik Treschner, Michael Börner
Copyright: © Hendrik Trescher und Michael Börner 2014
Aufspieldatum: 14.09.2017
Lesen und Schreiben im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung
Historische Entwicklungen und neue Ansätze im Sinne einer subjektbezogenen Didaktik
Autor:in - Holger Schäfer
Copyright: © Holger Schäfer 2009
Aufspieldatum: 02.08.2017
Phonologische Bewusstheit und Lesefähigkeit bei Kindern und Jugendlichen mit Down-Syndrom
Autor:in - Julia Pleuß
Copyright: © Julia Pleuß 2009
Aufspieldatum: 02.08.2017
Sozialorgan Gehirn
Leben unter besonderen neuropsychologischen Bedingungen am Beispiel Trisomie 21
Autor:in - André Frank Zimpel
Copyright: © Zimpel 2011
Aufspieldatum: 05.07.2017
Eine Riesenorgie von Sinneseindrücken! Den Körper entdecken - Sexualität erleben
Sexualassistenz für Menschen mit einer Beeinträchtigung
Autor:in - Nina de Vries
Copyright: © Nina de Vries 2008
Aufspieldatum: 07.01.2014
Körperliche Selbstbestimmung von Menschen mit geistiger Behinderung
eine rechtliche Analyse am Beispiel schwangerschaftsverhütender Maßnahmen
Autor:in - Irene Kopf
Copyright: © Ursula Flossmann 2011
Aufspieldatum: 18.12.2012
Zusammenfassung: Das Sexualleben unterliegt dem Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens. Mischen sich dazu die Merkmale
Geistig behindert und seelisch gestört:
Leben und Entwicklung unter dem Eindruck von Gewalt und die Verantwortung des Pädagogen
Autor:in - Robert Mang
Copyright: © Robert Mang 2011
Aufspieldatum: 15.06.2012
MENSCHENRECHTE TROTZ BEHINDERUNG:
Zur Sexualität, Partnerschaft, und Sterilisationsproblematik geistig behinderter Menschen
Autor:in - Isa Treiber
Copyright: © Isa Treiber 2004
Aufspieldatum: 01.12.2011
Zusammenfassung: Die Rechte von Menschen mit geistiger Behinderung sind in verschiedener Hinsicht unterdrückt oder verhindert. Geistig behinderte Frauen und Männer machen sehr oft die Erfahrung, dass ihr Umfeld diesen Aspekt ihrer Persönlichkeit nur schwer annehmen kann, ihn beeinflusst und kontrolliert. Viele geistig behinderte Erwachsene werden oft wie "kleine Kinder" behandelt, und auch ihre zugehörige Sexualität wird ebenfalls als eine Art "Kindersexualität" betrachtet und zugleich als solche geduldet. Die vorliegende Arbeit versucht, anhand einer intensiven Auseinandersetzung mit der Thematik Sexualität, Partnerschaft, Elternschaft und Sterilisation geistig behinderter Männer und Frauen, einen Einblick in die Sichtweise der Betroffenen zu geben. Anhand eines Literaturstudiums soll in der Arbeit die Diskrepanz zwischen den gesellschaftlichen Erwartungen und den Wünschen der Männer und Frauen mit geistiger Behinderung aufgezeigt werden. Die Diplomarbeit soll dazu anregen, sich mit dem Thema Behinderung, Sexualität, Partnerschaft und Sterilisation auseinander zu setzen. Es soll versucht werden, anhand von verschiedenen Theorien aufzuzeigen, welche Gründe das Erleben von Sexualität und Partnerschaft für Menschen mit einer geistigen Behinderung einschränken oder gar verunmöglichen. Zudem soll aber auch verdeutlicht werden, dass Sexualität und Partnerschaft grundlegende Bedürfnisse aller Menschen sind.
Zwangssterilisation bei geistiger Behinderung
Autor:innen - Ernst Berger, Barbara Michel
Copyright: © Ernst Berger, Barbara Michel 1997
Aufspieldatum: 01.12.2011
Zusammenfassung: Der Diskurs über Rassenhygiene und das "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses " aus dem Jahr 1933 und sein Vollzug bis 1945 stellt den historischen Hintergrund der Thematik dar. Anhand der Analyse von sechs Gerichtsakten aus den Jahren 1942-45 wird der Vollzug des Gesetzes in Österreich kasuistisch beleuchtet. Diese historischen Fakten werden anhand eines Abrisses der gegenwärtigen Diskussion sowie eines aktuellen kasuistischen Beispiels zur heutigen Praxis in Bezug gesetzt. Den Ähnlichkeiten im Vollzug wird die veränderte Argumentationslinie gegenübergestellt.