UN-Konvention (168 Beiträge, Seite 16/17)

Statement beim Gleichstellungsdialog

Schulische Integration beginnt bei den LehrerInnen

Autor:in - Roland Astl

Copyright: © Roland Astl 2010

Aufspieldatum: 06.10.2010

Was ist ein Menschenrecht? Wie können Menschenrechte für behinderte Menschen umgesetzt werden? Was kann der Monitoringausschuss dazu beitragen?

Beispiele aus der Arbeit des Monitoringausschusses

Autor:in - Marianne Schulze

Copyright: © Marianne Schulze 2010

Aufspieldatum: 16.08.2010

Prozesse sozialer Interaktion und Prozesse der Erkenntnisgewinnung in der Arbeit einer Referenzgruppe

Autor:innen - Amelie Estrella Carraro, Elisabeth Hintringer

Copyright: © Amelie Estrella Carraro, Elisabeth Hintringer 2010

Aufspieldatum: 05.08.2010

Die UN-Konvention zu den Rechten Behinderter - ein Prüfstein für den zukünftigen Umgang mit Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung

Autor:in - Michael Wunder

Copyright: © Michael Wunder 2009

Aufspieldatum: 12.07.2010

Zusammenfassung: : Die UN - Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung hat mit der Ratifizierung durch den Deutschen Bundestags 2008 auch für die Bundesrepublik Deutschland Gültigkeit. Die wichtigsten Rechtsgrundsätze und spezifischen Einzelrechte für Menschen mit Behinderung, die sowohl für die gesellschaftliche Praxis wie auch für die Gesetzgebung eine große Herausforderung darstellen, werden dargestellt. Die Konvention vollzieht den Wechsel vom medizinischen Modell der Behinderung zu einem sozialen Modell der Behinderung. Verbunden damit ist die Abkehr vom stellvertretenden Handeln (

Disability Studies contra Integration

Autor:in - Hans Wocken

Copyright: © Hans Wocken 2009

Aufspieldatum: 12.07.2010

Zusammenfassung: : Der Beitrag ist eine Replik auf den Aufsatz von Bruhn/Homann, die in einer "Streitschrift" zwölf Gründe für das "Scheitern" der Integrationspädagogik benennen. Die Erwiderung bemängelt eine hinreichende Literaturkenntnis, fehlende soziologische Phantasie und einen unrealistischen Reformhorizont. Darüber hinaus werden auch grundlegende Thesen des Wissenschaftsansatz Disability Studies wie soziales Modell, Ablehnung therapeutischer Interventionen, Einführung eines verpflichtendes Unterrichtsfaches Gebärdensprache und die Fundamentalopposition gegen Behinderten- und Integrationspädagogik kritisch erörtert.

Die "Behindertenrechtskonvention" in Kraft! - Ein Meilenstein auf dem Weg zur inklusiven Bildung in Deutschland?!

Autor:in - Monika Schumann

Copyright: © Monika Schumann 2009

Aufspieldatum: 12.07.2010

Zusammenfassung: : Im März 2009 ist in Deutschland das "Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen" der Vereinten Nationen (kurz "Behindertenrechtskonvention") in Kraft getreten. Mit diesem Vertragswerk verpflichten sich die Unterzeichnerstaaten zur Durchsetzung der Menschen- und Selbstbestimmungsrechte von Menschen mit Behinderungen und zur Förderung ihrer Teilhabe in allen gesellschaftlichen Bereichen. Im Artikel 24 wird das Recht auf inklusive Bildung festgeschrieben, das im deutschen Sprachraum jedoch fälschlicherweise als "integrative Bildung" umgedeutet wird. Wie die aktuellen Bildungsstatistiken zeigen, ist aber selbst diese im deutschen Erziehungs- und Bildungssystem nur unbefriedigend realisiert. Dennoch hat der Prozess der Implementierung der Konvention unwiderruflich begonnen und birgt viele zukünftige Herausforderungen, die abschließend in einer Vision eines Gesamtkonzepts inklusiver Bildung gebündelt werden.

Der unabhängige Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Österreich

Autor:in - Marianne Schulze

Copyright: © Marianne Schulze 2009

Aufspieldatum: 12.07.2010

Zusammenfassung: Österreich hat, den Vorgaben der UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen folgend, ein Überwachungsgremium eingerichtet. Die Geschäftsordnung sieht unter anderem vor, dass der sogenannte Monitoringausschuss Beschwerden von Individuen behandeln und Stellungnahmen abgeben kann. Die Behandlung der ersten Beschwerden hat bereits begonnen.

Das Recht auf Bildung und das besondere Recht auf Bildung

Autor:in - Andrea Platte

Copyright: © Andrea Platte 2009

Aufspieldatum: 12.07.2010

Die neue Konvention stärkt das Recht auf Bildung aller Menschen!

Autor:in - Arnold Köpcke-Duttler

Copyright: © Arnold Köpcke-Duttler 2009

Aufspieldatum: 12.07.2010

Zusammenfassung: : Nach einem interkulturellen Blick auf den Begriff der Inklusion wird das Fundament der neuen Behindertenrechtskonvention expliziert: die Menschenwürde. Anregungen von Martha Nussbaum "Capability Approach" und philosophische Kontroversen über die Menschenrechte (Ernst Tugendhat) zeigen die Verletzbarkeit der menschlichen Würde und die Notwendigkeit sozialer Teilhaberechte, weltweiter sozialer Gerechtigkeit auf. Anschließend wird die Begründung des Menschenrechts auf inklusive Bildung aus der Universalität der menschlichen Würde heraus erläutert, wobei dieses Menschenrecht als personales und zugleich soziales gesehen wird. In dem Kapitel "Gerechtigkeit" wird verdeutlicht, dass sie sich auflehnt gegen den Vorrang der Starken und Gesunden, gegen das Recht der Stärkeren, gegen eine Ökonomisierung des Sozialen insgesamt. Gemeinschaft und Leben in Teilhabe beugen sich nicht jener Ökonomisierung des Sozial- und Gesundheitswesens, die immer wieder Prozesse der Exklusion hervorbringt. So wird die neue Menschenrechts-Konvention gedeutet als Aufruf zur Erwürdigung in Gegenseitigkeit und zu einer menschlichen Bildung.

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