Wolfgang Enders (1 Beitrag)

Zum Urteil des OLG Köln vom 8.1.1998 - Behindertenurteil

Autor:in - Wolfgang Enders

Copyright: © Luchterhand 1998

Aufspieldatum: 12.09.2005

Zusammenfassung: Urteil: "...zwischen dem 1. April und dem 31. Oktober durch geeignete Maßnahmen zu verhindern, daß von den auf seinem Grundstück ... untergebrachten geistig behinderten Personen Lärmeinwirkungen wie Schreien, Stöhnen, Kreischen und sonstige unartikulierte Laute zu folgenden Tageszeiten auf das Grundstück des Klägers dringen ..." Die unter dem Aspekt des Art. 3 III 2 GG heikelste Aussage des OLG betrifft den behindertenspezifischen "Lästigkeitsfaktor" der Geräuscheinwirkung. Damit knüpft die Ermittlung der Wesentlichkeit der Einwirkung unmittelbar an der Behinderteneigenschaft an.(Auszug aus dem Text)

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