Wolfgang Enders (1 Beitrag)
Zum Urteil des OLG Köln vom 8.1.1998 - Behindertenurteil
Autor:in - Wolfgang Enders
Copyright: © Luchterhand 1998
Aufspieldatum: 12.09.2005
Zusammenfassung: Urteil: "...zwischen dem 1. April und dem 31. Oktober durch geeignete Maßnahmen zu verhindern, daß von den auf seinem Grundstück ... untergebrachten geistig behinderten Personen Lärmeinwirkungen wie Schreien, Stöhnen, Kreischen und sonstige unartikulierte Laute zu folgenden Tageszeiten auf das Grundstück des Klägers dringen ..." Die unter dem Aspekt des Art. 3 III 2 GG heikelste Aussage des OLG betrifft den behindertenspezifischen "Lästigkeitsfaktor" der Geräuscheinwirkung. Damit knüpft die Ermittlung der Wesentlichkeit der Einwirkung unmittelbar an der Behinderteneigenschaft an.(Auszug aus dem Text)