Die steirische Arbeitsassistenz

"Leistungsspektrum und Erfolge"

Themenbereiche: Arbeitswelt
Textsorte: Bericht
Releaseinfo: Studie im Auftrag des Bundessozialamtes, Landesstelle Steiermark; Endbericht
Copyright: © Institut für Arbeitsmarktbetreuung und -forschung 2008

Inhaltsverzeichnis

1 EINLEITUNG

Den arbeitsmarktpolitischen Hintergrund für die Entwicklung der Arbeitsassistenz bildeten die zahlreichen Hürden für eine erfolgreiche Arbeitsintegration von Menschen mit Behinderung in den "Normalarbeitsmarkt", die sich in den letzten Jahren europaweit zunehmend schwieriger gestaltete.

Im Jahr 1992 wurden in Nieder- und in Oberösterreich zwei Arbeitsassistenz-Modellprojekte[1] für die Zielgruppe der psychisch beeinträchtigten Personen eingerichtet. Zielsetzung der Arbeitsassistenz war (und ist), Hilfestellungen bei der Suche nach einer ge-eigneten Beschäftigung zu geben, einem potentiellen Arbeitsplatzverlust entgegenzuwirken sowie die betreuten Personen und auch ArbeitgeberInnen zu unterschiedlichen Belangen in Zusammenhang mit der beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung zu informieren und zu beraten.

Im Rahmen des Einheitlichen Programmplanungsdokuments zu Ziel 3 des ESF für die Peri-ode 1995 bis 1999 war vorgesehen, die Arbeitsassistenz flächendeckend als wichtiges Instrument zur Integration von Menschen mit Behinderungen in den ersten Arbeitsmarkt anzubieten. In Folge dessen wurde die Arbeitsassistenz in Österreich ausgebaut, nunmehr gibt es dieses Angebot für Personen mit unterschiedlichen Behinderungen in allen Bundesländern.

In der Steiermark wurden 1995 von der Landesstelle des Bundessozialamtes drei Trägerorganisationen (BBRZ, Chance B, pro mente) mit der Erstellung und Erprobung eines Arbeitsassistenzkonzeptes - vorerst noch eingeschränkt auf die Zielgruppe psychisch beeinträchtigter und sinnesbehinderter Menschen - beauftragt. Seitdem erfolgte ein regionaler Ausbau der Arbeitsassistenz, eine Erweiterung der Zielgruppe auf Menschen mit Behinderung - unabhängig von der Art ihrer Behinderung - sowie um das Angebot der Jugendarbeitsassistenz.

Derzeit wird die Arbeitsassistenz in der Steiermark - dezentral organisiert - flächendeckend angeboten. Arbeitsassistenz ist dabei eine von mehreren Maßnahmen zur Förderung und Unterstützung der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen am ersten Arbeitsmarkt.

Die finanziellen Mittel für die steirische Arbeitsassistenz werden einerseits vom Europäischen Sozialfonds (ESF) und andererseits zu etwa gleichen Anteilen vom Land Steiermark, dem Arbeitsmarktsservice Steiermark und dem Bundessozialamt Landesstelle Steiermark - der Institution, die für die Arbeitsassistenz die Hauptverantwortung trägt - aufgebracht. Die Arbeitsassistenz für Erwachsene kann seit der neuen Förderperiode nicht mehr aus dem ESF finanziert werden, dieser Bereich wird daher seit 2007 zur Gänze von den drei regionalen Fördergebern übernommen.

1.1 Ziele der Evaluierung

Im Rahmen der vorliegenden Evaluierung wurden das Leistungsspektrum und die Erfolge der steirischen Arbeitsassistenz sowie die Zufriedenheit ihrer KundInnen aus unterschiedlichen Blickwinkeln betrachtet.

Das Angebot der Arbeitsassistenz richtet sich an unterschiedliche Zielgruppen: Zum einen zählen Menschen mit Behinderungen zu den KundInnen dieses Betreuungsangebots, zum anderen richtet sich die Arbeitsassistenz bei der Akquisition von Arbeitsplätzen bzw. bei der Erhaltung von gefährdeten Arbeitsplätzen mittels Beratung und Information auch an "betriebliche KundInnen".

Ein Überblick über die betreuten Personen und die Erfolge der Betreuungen erfolgt hier auf Basis von Berechnungen der Monitoringdaten des Bundessozialamtes[2]. Es wurden die Daten zur Arbeitsassistenz für den Zeitraum 2004 bis 2006 ausgewertet. Ergänzt wurden die-se Statistiken mit Erfahrungen aus der praktischen Arbeit und Informationen über Betreuungs- und Integrationsverläufe. Leitende Fragen der Evaluierung konzentrierten sich dabei z.B. auf für den Integrationsprozess bzw. für eine Arbeitsplatzerhaltung förderliche und hinderliche Faktoren sowie auf nachgefragte Informationen oder Beratungen.

Der Betreuungsprozess selbst erfordert - im Sinne der optimalen Betreuung und Integration von Menschen mit Behinderungen sowie der adäquaten Zusammenarbeit mit den betrieblichen KundInnen - Vernetzungen mit unterschiedlichen Projekten und auch mit größeren Institutionen bzw. Körperschaften[3]. Weitere wichtige Fragestellungen der Erhebung betrafen daher organisatorische Rahmenbedingungen und Kooperationen bzw. Vernetzungen der Arbeitsassistenzen sowie die Art und die Bewertung der Kooperationen auf unterschiedlichen Ebenen.

Im Rahmen der Evaluierung wurde weiters die Zufriedenheit der beiden KundInnengruppen näher untersucht[4]. Ziel war einerseits, die Zufriedenheit mit dem konkreten Angebot der Arbeitsassistenz und dessen Teilleistungen, die Information über das Angebot und die Zu-gänge zu diesen Informationsleistungen sowie die Art und Dauer der Betreuung zu eruieren und andererseits zusätzlichen Unterstützungsbedarf sowie Verbesserungsvorschläge und -wünsche zu erfassen. Ziel einer weiteren vertiefenden Analyse war es, anhand von Fallbeispielen Betreuungsverläufe darzustellen und einen möglichen Einfluss der Betreuung auf die weitere berufliche Karriere aufzuzeigen.

Die einzelnen Einrichtungen weisen einen unterschiedlichen Anteil an erfolgreichen Betreuungen auf. Hierzu wurde versucht, mögliche Einflussfaktoren sowie Erfolgsindikatoren aufzuzeigen und in den Vergleich zwischen den Trägerorganisationen mit einzubeziehen. Da-zu zählen neben organisatorischen Rahmenbedingungen und personellen Ressourcen der einzelnen Einrichtungen vor allem die Einbindung der Arbeitsassistenz in andere Angebote (des eigenen Trägers oder auch trägerübergreifend) oder Kooperationen mit wichtigen regionalen AkteurInnen sowie mit betrieblichen KundInnen. In den Vergleich weiters einbezogen wurden Kennziffern zur Arbeitslosigkeit in den Regionen[5].

In Kapitel 6 werden wichtige Ergebnisse und Optimierungsvorschläge aus Sicht der Evaluatorinnen zusammengefasst[6].

1.2 Methoden und Arbeitsschritte

Im Rahmen dieser Evaluierung wurden folgende Erhebungen durchgeführt:

  • Explorative Interviews mit VertreterInnen aller steirischen Arbeitsassistenzprojekte (insgesamt wurden 33 Personen interviewt)

  • ExpertInneninterviews mit VertreterInnen der Fördergeber sowie der Job-Allianz (insgesamt 6 Personen)

  • Literatur- und Dokumentenanalyse (u.a. die Jahresberichte der einzelnen Arbeitsassistenzprojekte)

  • Aufbereitung und Auswertung der Monitoringdaten 2004 bis 2006 des Bundessozialamtes Landesstelle Steiermark

  • KundInnenerhebung

  1. Betriebe: Telefonische Befragung (insgesamt wurden 20 Betriebe befragt)Betreute Personen: telefonische bzw. schriftliche Befragung (insgesamt wurden 20 Personen befragt)

  2. Betriebe: vertiefende persönliche bzw. telefonische Interviews (5 Betriebe)

  3. Betreute Personen: vertiefende persönliche bzw. telefonische Interviews (10 Personen)



[1] Vgl. dazu auch: Blumberger, W.: Aktivierende wissenschaftliche Begleitung des Aufbaus der Arbeitsassistenz in Österreich. Zusammenfassung. Linz: 2001, S.4. sowie: Lechner, H.; Seiler, E.C.; Stoppacher, P.: Das Sozialpolitische Beschäftigungsprogramm des Landes Steiermark als Beispiel für kooperative Arbeitsmarkt-politik: Ziele und Erfolge. Ein Forschungsbericht im Auftrag des Landes Steiermark. Graz: Oktober 2000, S.25ff.

[2] Siehe dazu Kapitel 2, "Die Arbeitsassistenz in der Steiermark", S.5ff.

[3] Siehe dazu Kapitel 3, "Kooperationen und Zusammenarbeit", S.31ff.

[4] Siehe dazu Kapitel 4 "KundInnenzufriedenheit", S.28ff.

[5] Siehe dazu Kapitel 5, "Erfolgsindikatoren", S. 78ff.

[6] Siehe dazu Kapitel 6, "Wichtigste Ergebnisse und Optimierungsvorschläge", S.83 ff.

2 DIE ARBEITSASSISTENZ IN DER STEIERMARK

2.1 Zielsetzungen

Hauptzielsetzungen der Arbeitsassistenz sind - bezogen auf die Zielgruppe der Menschen mit Behinderungen - einerseits die Erhaltung bzw. Sicherung und anderseits die Erlangung von Arbeitsplätzen (bzw. die Vermittlung auf einen Arbeitsplatz). Darüber hinaus beraten die Arbeitsassistenzen z.B. über mögliche weiterführende oder flankierende Maßnahmen bzw. notwendige Schritte zur Klärung von Rahmenbedingungen.

Im letztgültigen Konzept[7] zur Arbeitsassistenz aus dem Jahre 1999 werden diese Zielset-zungen folgendermaßen beschrieben:

  • "Durchführung einer intensiven, auf den Einzelnen ausgerichteten Form der Arbeitsvermittlung (=integrativer Teil).

  • Hilfestellung bei der Erhaltung eines Arbeitsplatzes (=präventiver Teil).

  • Beratung und Hilfestellung bei Fragen sowohl von Seiten der Arbeitsuchenden als auch von Seiten der Firmen und Betriebe. Maßnahmen zur Hebung der Einstellungsbereitschaft der Betriebe (=kommunikativer Teil)."

Grundsätzlich war fast allen befragten Einrichtungen das Konzept zur Arbeitsassistenz von 1999 bekannt und - laut Angaben in den Interviews - bei der Arbeit "auch irgendwo im Hintergrund" präsent. Die ArbeitsassistentInnen eines Projekts haben nicht gewusst, dass der Tätigkeit der Arbeitsassistenz ein Konzept zugrunde liegt. In der konkreten Praxis wurden die ursprünglichen Vorgaben durchwegs adaptiert. Einige Befragten betonen, "verbindlich für die Arbeit der Arbeitsassistenz seien nur die Fördervereinbarungen mit dem Bundessozialamt"[8], die jährlich mit den einzelnen Trägern abgeschlossen werden. In diesen Fördervereinbarungen ist nach Auskunft einer/s VertreterIn des Auftraggebers auch das Konzept Vertragsbestandteil.

Laut Eigendefinition der einzelnen Projekte ist die wichtigste Zielsetzung der Arbeitsassistenz die "Vermittlung bzw. Erhaltung" von Arbeitsplätzen. Daneben kommen aus Sicht der einzelnen Projekte weitere Zielsetzungen wie z.B. die Klärung von Rahmenbedingungen hinzu. So betonen vor allem jene Arbeitsassistenzeinrichtungen, welche auf die Zielgruppe der Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen spezialisiert sind, die Wichtigkeit der "persönlichen Stabilisierung" der betreuten Personen. Nur einzelne Projekte betonen in Hinblick auf den Vermittlungsprozess den spezifischen Bedarf der Betriebe bzw. eine möglichst "passgenaue" Vermittlung für die betreuten Personen als wichtige Zielsetzung.

2.2 Regionale Verteilung der Arbeitsassistenzen

In der Steiermark wird die Arbeitsassistenz von neun unterschiedlichen Trägern mit 13 Projekten und rund 50 ArbeitsassistentInnen (Stand Mitte 2007) angeboten.

Die Arbeitsassistenz wird in allen Bezirken angeboten, wobei die einzelnen Träger jeweils für bestimmte Regionen zuständig sind. Für spezielle Zielgruppen wie sehbehinderte/blinde und hörbehinderte/gehörlose Personen sind jeweils eigene landesweit zuständige Betreuungsstellen tätig. Einige Einrichtungen bieten auch eine Arbeitsassistenz für Jugendliche an. Zum einen gibt es bei diesen Einrichtungen ein eigenständiges - auch personell extra besetztes - Angebot speziell für Jugendliche, zum anderen werden in einigen Einrichtungen Jugendliche und Erwachsene von den gleichen ArbeitsassistentInnen betreut. (Im Rahmen dieser Darstellung wird das Angebot speziell für Jugendliche nicht gesondert behandelt).

Abbildung 1: Regionale Verteilung der Arbeitsassistenzeinrichtungen

In manchen Regionen besteht eine Konzentration mehrerer Einrichtungen. Vor allem in der Süd- und in der Oststeiermark sowie im Raum Graz sind mehrere Arbeitsassistenz-Projekte für dieselben Gebiete sowie zum Teil auch für die dieselben Zielgruppen zuständig: In der Südsteiermark bieten die Lebenshilfe Radkersburg sowie die Gesellschaft zur Förderung der seelischen Gesundheit mit dem Psychosozialen Zentrum Leibnitz (PSZ Leibnitz) Arbeitsassistenzleistungen an, wobei das PSZ Leibnitz auf die Zielgruppe der Personen mit psychischen Beeinträchtigungen fokussiert. Die Zielgruppe der Arbeitsassistenz der Lebenshilfe Radkersburg umfasst grundsätzlich alle Personen mit Behinderungen.

In der Oststeiermark gibt es zwei unterschiedliche Einrichtungen, die auf Personen mit psychischen Beeinträchtigungen spezialisiert sind (pro mente Hartberg und das Psychosoziale Zentrum Hartberg - letztere Einrichtung ist aber nur für den Bezirk Hartberg zuständig) sowie die Arbeitsassistenz der Chance B, die sich grundsätzlich auf Personen mit körperlichen und/oder Lernbeeinträchtigungen konzentriert und - wie auch pro mente Hartberg - die Bezirke Feldbach, Fürstenfeld, Hartberg und Weiz abdeckt.

Im Raum Graz sind sowohl die Arbeitsassistenz von Jugend am Werk für Menschen mit körperlichen und/oder geistigen Behinderungen sowie die auf Menschen mit psychischen Krisen spezialisierte Arbeitsassistenz von pro mente Graz tätig.

In anderen Regionen, wie z.B. der Obersteiermark, gibt es kein spezielles Arbeitsassistenzprojekt für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen. Personen mit diesen Beeinträchtigungen werden von den dort zuständigen Arbeitsassistenzen betreut.

Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Arbeitsassistenzen in der Steiermark und deren Betreuungsgebiete:

Tabelle 1: Übersicht über Träger und Angebote der Arbeitsassistenz in der Steiermark nach Regionen

Träger

Name des Angebots

Region

Berufliches Bildungs- und Rehabilitationszentrum (BBRZ) Steiermark, Kärnten

Arbeitsassistenz Bruck/Mur, Leoben, Mürzzuschlag

Leoben, Bruck/M., Mürzzuschlag

Chance B

Arbeitsassistenz Feldbach, Fürstenfeld, Hartberg, Weiz

Weiz, Hartberg, Feldbach, Fürstenfeld

 

Arbeitsassistenz Steiermark West

Deutschlandsberg, Voitsberg

Jugend am Werk Steiermark

Arbeitsassistenz Graz für Menschen mit körperlichen u./o. geistigen Behinderungen

Graz /Graz-Umgebung

 

Arbeitsassistenz Steiermark für Menschen mit Hörbehinderung

Steiermark

Lebenshilfe Ennstal

Arbeitsassistenz Liezen

Liezen

Lebenshilfe Radkersburg

Arbeitsassistenz Leibnitz, Radkersburg

Bad Radkersburg, Leibnitz

Odilieninstitut

Arbeitsassistenz Steiermark für sehbehinderte und blinde Menschen

Steiermark

Gesellschaft zur Förderung seelischer Gesundheit

Psychosoziales Zentrum Hartberg: Assistenz zur Arbeitsfindung für Jugendliche und Erwachsene mit psychischen Erkrankungen

Hartberg

 

Psychosoziales Zentrum Leibnitz: Assistenz zur Arbeitsfindung für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen

Leibnitz

Verein für psychische und soziale Lebensberatung Judenburg

Arbeitsassistenz Judenburg, Murau, Knittelfeld

Murau, Judenburg, Knittelfeld

Verein pro mente Steiermark

Arbeitsassistenz Graz für Menschen mit psychischen Krisen

Graz und Graz-Umgebung

 

Arbeitsassistenz für Menschen mit psychischen Krisen: Hartberg, Feldbach, Fürstenfeld, Weiz

Hartberg, Feldbach, Fürsten-feld, Weiz

2.2.1 ArbeitsassistentInnen: Rekrutierung und Ausbildung

Mitte 2007 sind laut Angaben der interviewten TrägervertreterInnen insgesamt 52 ArbeitsassistentInnen (=41,2 Vollzeitäquivalente) bei den unterschiedlichen Einrichtungen tätig, davon konzentriert sich etwa ein Drittel der Personen auf die Zielgruppe der Jugendlichen mit Beeinträchtigungen.

Die ArbeitsassistentInnen für Erwachsene sind im Vergleich zu den ArbeitsassistentInnen für Jugendliche insgesamt betrachtet zu einem höheren durchschnittlichen Stundenausmaß beschäftigt. Die vier ArbeitsassistentInnen, die steiermarkweit bei einer der Spezialarbeitsassistenzen für sehbehinderte/blinde oder hörbehinderte/gehörlose Personen beschäftigt sind, weisen im Vergleich die höchsten durchschnittlichen Arbeitsstunden auf:

Tabelle 2: ArbeitsassistentInnen in der Steiermark (Stand: Juni 2007): Anzahl der Personen, Vollzeitäquivalente und durchschnittliche Stundenanzahl nach Konzentration auf die Zielgruppen der Jugendlichen bzw. Erwachsenen sowie Spezial-Arbeitsassistenz; Quelle: Trägerangaben, Juli 2007; Eigenberechnung IFA Steiermark

 

Anzahl ArbeitsassistentInnen (Personen)

Anzahl ArbeitsassistentInnen (Vollzeitäquivalente)

Durchschnittliche Stundenanzahl pro Person Annahme: VZ= 38h (bzw. 40h)

Jugendliche:

18

13,6

28,7 (bzw. 30,2)

Erwachsene*:

30

24, 0

30,5 (bzw. 32,1)

Spezial-AASS:

4

3,6

34,2 (bzw. 36)

Gesamt:

52

41,2

30,1 (bzw. 31,7)

* Wird in einem Projekt keine eigene Jugendarbeitsassistenz angeboten, wurden die jeweiligen ArbeitsassistentInnen dem Bereich "Erwachsene" zugeordnet.

Betrachtet man die Entwicklung der Anzahl der ArbeitsassistentInnen in der Steiermark nach Vollzeitäquivalenten seit Beginn[9], so stieg die Anzahl bis 2002 kontinuierlich auf 38,8 an und beträgt nun - nach einem Rückgang auf 35,73 bis ins Jahr 2004 - wieder über 40 Vollzeitäquivalente.

Wie im Sozial- und Behindertenbereich generell überwiegen auch bei der Arbeitsassistenz mit einem Anteil von 74% eindeutig die weiblichen Beschäftigten[10], in insgesamt vier Teams (pro mente Graz, pro mente Hartberg, Odilieninstitut, Jugend am Werk - Hörbe-hinderung) arbeiten Mitte 2007 ausschließlich weibliche Beschäftigte.

Das Anforderungsprofil für die Tätigkeit eines/einer ArbeitsassistentIn ist umfangreich und umfasst neben den Fähigkeiten, mit der jeweiligen Zielgruppe zu arbeiten auch Kompetenzen im Bereich der Akquisition von Arbeitsplätzen bei Unternehmen und Unternehmensberatung sowie regionale Arbeitsmarktkenntnisse[11].

Die Personalakquisition im Bereich Arbeitsassistenz liegt in der Verantwortung der jeweiligen Träger. Angestellt werden Personen mit unterschiedlichen Formal- und Ausgangsqualifikationen sowie beruflichen Erfahrungen. Die vorliegenden Ausbildungen und Erfahrungen konzentrieren sich auf bestimmte Bereiche: Insgesamt die Hälfte der beschäftigten ArbeitsassistentInnen verfügt über eine universitäre Ausbildung. Ein Teil dieser Personengruppe wurde aber ohne berufliche Vorerfahrung im Projekt angestellt.

Etwa die Hälfte der 33 ArbeitsassistentInnen, die im Rahmen der Evaluierung interviewt wurden, wies bei ihrem Einstieg in die Arbeitsassistenz Qualifizierungen vorwiegend im Bereich Psychologie/Pädagogik/Soziales auf (z.B. ein Studium der Pädagogik oder der Psychologie, eine Ausbildung zum/zur SozialarbeiterIn oder zum/zur LehrerIn, etc.); Berufserfahrungen im Behindertenbereich bzw. mit AMS-Projekten hat etwa ein Drittel der befragten Personen. Nur in Einzelfällen hatten die befragten Personen beim Einstieg Kennt-nisse oder Vorerfahrungen aus dem "Wirtschaftsbereich".

Nach Angaben der interviewten ArbeitsassistentInnen haben ihnen zu Beginn ihrer Tätigkeit sehr häufig Kenntnisse aus dem Rechtswesen (z.B. Arbeitsrecht, Kenntnisse über konkrete rechtliche Regelungen wie z.B. über das Behinderteneinstellungsgesetz) oder über Förderungen gefehlt. Hinzu kam, dass die Personen nur in wenigen Einzelfällen Vorerfahrungen mit Unternehmenskontakten hatten oder Arbeitsmarktkenntnisse aufwiesen.

Die Träger bieten durchwegs schon sehr lange die Arbeitsassistenz an[12]. Es gibt nur wenige ArbeitsassistentInnen, die seit Projektstart dabei sind, insgesamt liegt eine relativ hohe Fluktuation bei den Arbeitsassistenzen vor. In fünf der 13 Projekte arbeiten - betrachtet man nur die Entwicklung der letzten Jahre - relativ "neue" Teams. Aber auch bei den anderen Projekten veränderte sich seit Beginn öfters die personelle Zusammensetzung der Teams.

Die relativ hohe Fluktuation unter den ArbeitsassistentInnen wird neben persönlichen beruflichen Veränderungswünschen und trägerspezifischen Faktoren -dies ist ein Ergebnis der Interviews mit den Einrichtungen sowie den VertreterInnen der Fördergeber -unterschiedlich begründet:

  • Karenz/Mutterschutz: Der Anteil der weiblichen Beschäftigten bei den Arbeitsassistenzen ist - wie insgesamt im Sozial- bzw. Behindertenbereich - relativ hoch und damit ist ein Wechsel durch Karenz- und Mutterschutzzeiten gegeben.

  • Die einzelnen Arbeitsassistenzprojekte haben jeweils nur zeitlich befristete Verträge.

  • Die ArbeitsassistentInnen sind nach BAGS[13]-Kollektivverträgen eingestuft und bekommen damit - den eigenen Angaben nach - auch vergleichsweise "sehr geringe Bezahlungen".

  • Bei neuen ArbeitsassistentInnen divergierten zum Teil die Vorstellungen darüber, welche konkreten Inhalte die Tätigkeit der Arbeitsassistenz umfasst, mit der tatsächlich zu leistenden Arbeit. Vor allem der "Quotendruck" und die damit in Verbindung stehende Erfolgsmessung "ausschließlich nach Anzahl der Vermittlungen" stehen manchmal im Gegensatz zu dem erwarteten stärkeren Fokus auf dem "sozialpädagogischen Betreuungsaspekt" der Tätigkeit.

  • Weiters wird die Arbeit neben dem großen Erfolgsdruck zum Teil auch "durch die Schicksale der Personen" als belastend erlebt und weist manchmal eine "Burnout- Gefahr auf, die mit dem Pflegebereich vergleichbar ist".

2.3 Zielgruppen und Angebot

Die Arbeitsassistenz arbeitet mit zwei unterschiedlichen Zielgruppen bzw. KundInnengruppen, welche unterschiedliche Kompetenzen und Qualifikationen der eingesetzten ArbeitsassistentInnen erfordern:

  • Menschen mit (anerkannten) Behinderungen, die einen Arbeitsplatz suchen bzw. deren Arbeitsplatz aus unterschiedlichen Gründen gefährdet ist, sowie

  • Betriebe, die Menschen mit Behinderungen beschäftigen bzw. beschäftigen wollen.

Grundsätzlich ist beim Angebot der Arbeitsassistenz zwischen Beratungen und Betreuungen zu unterscheiden. Als "Beratungen" gelten Gespräche, in denen z.B. über weiterführende Angebote oder über rechtliche Bestimmungen informiert wird. Als "Betreuungen" werden Fälle gezählt, in denen Personen über einen längeren Zeitraum hinweg die Dienstleistungen der Arbeitsassistenz in Anspruch nehmen. Grundsätzlich ist es im Rahmen der Arbeitsassistenz möglich, eine Person bis zu einem Jahr zu betreuen, falls notwendig, sind nach Absprache mit dem Bundessozialamt auch Betreuungen länger als ein Jahr möglich.

Bei den Betreuungen praktizieren die einzelnen Einrichtungen zum Teil unterschiedliche Arbeitsweisen. Dies hat einerseits klientenspezifische Ursachen, andererseits unterscheiden sich die einzelnen Einrichtungen auch hinsichtlich ihrer Grundausrichtung (auf diese Unterschiede wird in den nächsten Kapiteln näher eingegangen werden).

2.3.1 Betreute Personen mit Behinderung

Das Spektrum der geleisteten Unterstützung für Menschen mit (anerkannten) Behinderungen reicht grundsätzlich von der Hilfe bei der Arbeitsuche und Arbeitserprobung über Begleitung beim Arbeitseinstieg bis zur Hilfe bei Problemen am konkreten Arbeitsplatz im Betrieb.

Die betreuten Personen müssen entweder nach dem Behinderteneinstellungs- oder dem Landesbehindertengesetz anerkannt sein oder ihre Behinderung (mittels fachärztlicher oder psychologischer Gutachten) glaubhaft machen können. Die Überprüfung der Befunde und damit der Zielgruppenzugehörigkeit erfolgt durch den ärztlichen Dienst des Bundessozial-amtes. Nach einer Vereinbarung des Bundessozialamtes mit dem Arbeitsmarktservice in der Steiermark kann - vorerst "probeweise für das Jahr 2007" - ein bestimmter Anteil (etwa ein Drittel) der Personen, die vom AMS zugewiesen werden, auch "nur" nach AMS- Kriterien anerkannt sein.[14]

Zu den Beeinträchtigungen der betreuten Personen kommen - nach Angaben der ArbeitsassistentInnen in den Interviews - häufig weitere vermittlungshemmende Faktoren wie z.B. "Schulden", "Analphabetismus", "Mobilitätseinschränkungen", "Betreuungspflichten" und bei Jugendlichen häufig "Schulabbrüche", "zerrüttete Elternhäuser" oder Zuweisungen von der "Bewährungshilfe" hinzu.

Für das Bundessozialamt Landesstelle Steiermark zählt die Arbeitsassistenz durch die Betreuung ihrer Hauptzielgruppe Menschen mit Behinderungen (die nach dem Behinderteneinstellungsgesetz als begünstigt oder begünstigbar gelten) und die Fokussierung auf den Bereich "Integration in den Arbeitsmarkt" zu den Leitprojekten.

Die Arbeitsassistenz ist Teil des Sozialpolitischen Beschäftigungsprogramms des Landes Steiermark, zuständig ist das Ressort Arbeit und Soziales, wobei es Strategie des Sozialressorts ist, "Personen mit Schwierigkeiten am Arbeitsmarkt zu unterstützen". Betreut werden von der Arbeitsassistenz auch Personen, die Anerkennungen nach dem Steirischen Behindertengesetz aufweisen.

Das AMS ist als größter Dienstleistungsanbieter im Bereich Arbeitsmarktintegration auch für Personen mit Behinderungen zuständig, für die es in den meisten Regionalen Geschäftsstellen eigene Reha-BeraterInnen gibt. Seit 2007 betreut die Arbeitsassistenz - wie erwähnt - zu einem Drittel auch Personen, die Beeinträchtigungen nach AMS-Kriterien aufweisen. Gemäß AMS Richtlinie kann - sind die eigenen Betreuungskapazitäten nicht ausreichend - das AMS zu Maßnahmen zuweisen. Laut eines/einer VertreterIn des AMS "bekommt die Arbeitsassistenz die Zielgruppe, die man im herkömmlichen Sinne nicht mehr betreuen kann", d.h. Personen, die intensivere Betreuungen als im AMS möglich benötigen. Aufgrund der Kooperation mit den zwei anderen Fördergebern umfasst die Zielgruppe dann den engeren Kreis der arbeitslos gemeldeten Personen mit Beeinträchtigungen.

2.3.2 Betriebe

Im Monitoring des Bundessozialamtes, das alle Förderfälle z.B. nach Leistungsart, bestimmten Personenmerkmalen der betreuten Personen sowie Abschluss der Betreuungen erfasst, sind keine Angaben über die jeweiligen ArbeitgeberInnen enthalten. Im Rahmen dieser Evaluierung ist es daher nicht möglich, Auskunft über jene Betriebe zu geben, welche von der Arbeitsassistenz betreute Personen beschäftigen.

Grundsätzlich haben es Arbeitsassistenzeinrichtungen bei ihrer Arbeit mit Betrieben aller Größen und Branchen sowie öffentlichen Körperschaften zu tun. Das Dienstleistungsangebot für Betriebe umfasst grundsätzlich die Beratung und Unterstützung bei der Personal-auswahl und -erprobung, Hilfestellung bei Problemen mit dem/der MitarbeiterIn mit Behinderung sowie Informationsweitergabe zu rechtlichen Aspekten vor allem in Bezug auf Kündigungsschutz, Ausgleichstaxe und Förderungen sowie die mögliche Unterstützung während der Einarbeitungsphase.

2.3.3 Betreuungsansätze - Arbeitsplatzerhaltung

Die Betreuungsverläufe bei Arbeitsplatzerlangungen lassen sich grob in drei grundlegende Phasen einteilen:

  1. Erstgespräch/Abklärung

  2. Bewerbungsphase (im Konzept zur Arbeitsassistenz[15] wird diese Phase als "Vorbereitungsphase auf den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt" bezeichnet)

  3. Vermittlung/Nachbetreuung (dies wird im Konzept "Einstiegsphase und Weiterbetreuung am Arbeitsplatz" genannt)

Zu den "Abklärungen und Erstgesprächen" am Beginn der Betreuungen zählen z.B. Abklärungen, ob eine Person zur Zielgruppe zählt, wie "freiwillig" sie zur Arbeitsassistenz gekommen ist (ein Aspekt, der vor allem in Zusammenhang mit der Betreuung von Jugendlichen genannt wurde), welche "Motive" die Personen haben und "welche beruflichen Vorkarrieren und Qualifikationen" sie aufweisen.

Unterschiede zwischen einzelnen Projekten zeigen sich z.B. darin,

  • wer bei dem ersten Gespräch dabei ist (mehrere Teammitglieder für etwaige Über-gaben, AMS-VertreterInnen, bei Jugendlichen - Eltern, bzw. eine Vertrauensperson, VertreterInnen anderer Projekte im Rahmen von Übergabegesprächen, etc.),

  • wo das erste Treffen stattfindet (im AMS, in der Arbeitsassistenzeinrichtung),

  • welche standardisierten Instrumentarien zur Erhebung der grundlegenden Informationen zu Beginn verwendet werden (z.B. standardisierter Fragebogen, der von den Personen vor dem Erstgespräch ausgefüllt werden muss), oder

  • wie lange es dauert, bis es zu einer Aufnahme in die Betreuung kommt (z.B. Zeit zwischen Erstgespräch und Aufnahme).

Zur Bewerbungsphase zählen z.B. die Erfassung bzw. Erarbeitung von "Zukunfts- und Zielperspektiven", die Erstellung eines "Arbeitsprofils", das konkrete "Bewerbungstraining", "Telefontraining", diverse Coachings, "Jobrecherchen", "Mobilitätstraining" oder die Durchführung von Praktika.

Unterschiede zwischen den einzelnen Einrichtungen zeigen sich hier z.B. darin,

  • worauf der Fokus der Unterstützung liegt - auf der Stabilisierung der Person auch im Sinne einer "Hilfe zur Selbsthilfe" bzw. auf den konkreten Job-Bewerbungen

  • wie weit die Arbeitsassistenz die KundInnen bei den konkreten Bewerbungen unterstützt (Einbindung in das Verfassen der Bewerbungsunterlagen - "Bewerbungen schreiben lernen" bzw. "geschrieben bekommen", Anrufen bei Betrieben, Begleitung beim Erstgespräch im Betrieb), oder

  • bei der Durchführung von Praktika (in der durchschnittlichen Dauer der durchgeführten Praktika, in der Nutzung bestehender Firmenkontakte für die Durchführung von Praktika, Einbindung der Arbeitsassistenz ins Praktikum), etc.

Zum Bereich Vermittlung/Nachbetreuung zählen grundsätzlich z.B. die gesamte Förderabwicklung, der offizielle Abschluss der Betreuungen sowie die Nachbetreuung.

Unterschiede bei den einzelnen Einrichtungen sind auch dahingehend zu beobachten,

  • wie sehr die Arbeitsassistenzen in den Betrieben präsent sind (Betreuung am konkreten Arbeitsplatz, unterstützende und stabilisierende Gespräche im Hintergrund bzw. Betriebskontakt nur bei Förderabwicklung) oder

  • wie die Betreuung abgeschlossen wird (z.B. standardisiertes Abschlussgespräch).

Zusammengefasst zeigen sich in der konkreten Umsetzung der Dienstleistung bei den Trägern unterschiedliche Ansätze. Deutlich werden die Unterschiede z.B. im Kontakt mit den Betrieben. Dies reicht von einer "offensiven" Betriebsakquisition bis hin zu einer fast aus-schließlich im Hintergrund agierenden Arbeitsassistenz. Größere Unterschiede zeigen sich darin, welche Unterstützung die betreuten Personen konkret bei der Arbeitsplatzsuche er-halten und auf welche Aspekte zusätzlich fokussiert wird; ob es z.B. stark um die Stabilisierung der Person und die Verbesserung ihrer Lebensumstände geht oder auch darum, wie es ein Projekt formuliert, die Anforderungen und Anliegen der Betriebe "gleichgewichtet" zu betrachten, um eine "win-win Situation" auch für den Arbeitgeberbetrieb zu erreichen.

2.4 Auswertung Monitoring: Betreuungen 2004 bis 2006

Die Kontrolle bzw. die Messung des Erfolgs und der geleisteten Arbeit der Arbeitsassistenz erfolgt über unterschiedliche "Schienen":

Einerseits werden von den einzelnen Projekten Angaben über die betreuten Personen in das Monitoring des Bundessozialamtes[16] eingegeben, andererseits wird der Betreuungsverlauf auch in Akten festgehalten, die im Rahmen von (halb-)jährlich stattfindenden Controllingterminen durch das Bundessozialamt stichprobenartig geprüft werden. Durch diese Termine wird es möglich, genauere Einsicht in Betreuungsverläufe und damit z.B. auch Erklärungen zu Fällen zu bekommen, die nicht erfolgreich abgeschlossen werden konnten sowie auch über "Clearings" bzw. Beratungen, die nicht im Monitoring erfasst werden.

Weiters müssen die einzelnen Projekte schriftliche Jahresberichte ("Jahresbericht zur Statistik") erstellen, die genauere Angaben zu den betreuten Personen und den verzeichneten Erfolgen enthalten. In diesen Berichten werden von den Projekten Erklärungen zu den jährlichen Monitoringdaten geliefert und beinhalten neben der "Erfolgsstatistik" und den An-gaben über die betreuten Personen so z.B. Angaben über die beschäftigten ArbeitsassistentInnen, die Öffentlichkeitsarbeit oder die unterschiedlichen Kooperationen.

Um einen Überblick über die betreuten Personen und die Erfolge der Betreuungen geben zu können, wurden im Rahmen der Evaluierung Berechnungen von Monitoringdaten des Bundessozialamt durchgeführt. Im Folgenden werden diese Auswertungen der Monitoringdaten dargestellt, ergänzt um Ergebnisse aus den Jahresberichten der einzelnen Projekte und den persönlichen Interviews.

2.4.1 Betreute Personen 2004-2006

Die Zielgruppen der Arbeitsassistenz sind - wie bereits dargestellt - Menschen mit Behinderungen, die entweder nach dem Behinderteneinstellungs- oder dem Landesbehindertengesetz begünstigt oder begünstigbar sind bzw. ein Teil der Personen kann auch eine Behinderung laut AMS aufweisen.

In den Jahren 2004 bis 2006 sind insgesamt 4441 Förderfälle im Monitoring der Betreuung durch die Arbeitsassistenz erfasst. Dabei ist es möglich, dass eine Person in diesem Zeitraum mehrfach KundIn der Arbeitsassistenz war. Dies ist z.B. der Fall, wenn eine Person mit Hilfe der Arbeitsassistenz einen Arbeitsplatz bekommt, diesen aber nach einer bestimmten Zeit wieder verliert und sich dann bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz wieder an die Arbeitsassistenz wendet und erneut in die Betreuung aufgenommen wird. Dazu zählen auch z.B. Fälle, bei denen nach einer erfolgreichen Vermittlung nach einer gewissen Zeit der Arbeitsplatz aus den unterschiedlichsten Gründen gefährdet ist und durch die Unterstützung der Arbeitsassistenz erhalten werden soll.

Insgesamt 719 Personen wurden im ausgewählten Zeitraum von der Arbeitsassistenz mehrfach betreut - dies sind etwa 16% aller in diesem Zeitraum betreuten Personen.

Im Folgenden werden die in der Monitoringdatei im ausgewählten Zeitraum erfassten Förderfälle[17] der Arbeitsassistenz näher beschrieben.

2.4.1.1 Alter und Geschlecht

Insgesamt handelt es sich bei den Förderfällen zu 55% um Männer. In 2% der Förderfälle haben die Personen keine österreichische Staatsbürgerschaft.

Die einzelnen Arbeitsassistenzprojekte betreuten in den Jahren 2004 bis 2006 Personen ab 15 Jahre, der/die älteste KundIn war bei Betreuungsbeginn bereits 63 Jahre alt. Ein Drittel der Personen zählt zu den Jugendlichen (Personen unter 25 Jahre), etwa 17% sind bereits über 45 Jahre alt und finden neben ihrer Beeinträchtigung auch aufgrund ihres Alters erschwerte Bedingungen am Arbeitsmarkt vor.

Betrachtet man die Verteilung der Fälle nach Alter und Geschlecht, ist zu erkennen, dass der Frauenanteil in der Gruppe der unter 19- bzw. der über 45-Jährigen etwas geringer ist:

Tabelle 3: Förderfälle Arbeitsassistenz 2004-2006, Alter nach Geschlecht; Quelle: BASB Monitoring 2004, 2005, 2006; Eigenberechung IFA Steiermark

   

Geschlecht

   

Gesamt

 
 

Männer

 

Frauen

     
 

Anzahl

%

Anzahl

%

Anzahl

%

15-19 Jahre

469

19,2

334

16,8

803

18,1

20-24 Jahre

379

15,5

315

15,8

694

15,6

25-34 Jahre

536

21,9

470

23,6

1006

22,7

35-44 Jahre

610

24,9

558

28,0

1168

26,3

45 Jahre oder älter

454

18,6

316

15,9

770

17, 3

Gesamt

2448

100

1993

100

4441

100

Von der Arbeitsassistenz wurden im ausgewählten Zeitraum mehr Männer als Frauen betreut. Betrachtet man die Personen mit Behinderungen, die in dieser Zeit arbeitslos gemeldet waren, liegt der Anteil der arbeitslos gemeldeten Männer mit einer Behinderung bei etwa 65%, etwa 35% der arbeitslos gemeldeten Personen mit Behinderung waren Frauen - d.h. im Vergleich zur Prozent-Verteilung beim AMS betreute die Arbeitsassistenz im ausgewählten Zeitraum anteilsmäßig mehr Frauen mit Behinderungen.

2.4.1.2 Art der Beeinträchtigung

Im Monitoring sind die Beeinträchtigungen der betreuten Personen nach Kategorien erfasst, wobei eine Person mit Mehrfachbehinderungen mehreren Kategorien zugeordnet wird.

Knapp 30% der betreuten Personen weisen rein körperliche Beeinträchtigungen auf, etwa gleich viele haben Mehrfachbehinderungen, wobei es sich hier meist um eine Kombination von körperlichen und psychischen bzw. psychischen oder körperlichen in Kombination mit sozialemotionalen Beeinträchtigungen handelt. Eine Zuordnung zu vorwiegend psychischen Beeinträchtigungen ist bei 20% der Fälle gegeben.

Es zeigen sich geschlechtsspezifische Unterschiede dahingehend, dass bei den betreuten Personen Männer häufiger rein körperliche und Frauen häufiger rein psychische Beeinträchtigungen aufweisen

Tabelle 4: Förderfälle Arbeitsassistenz 2004-2006, Behinderungsart nach Geschlecht; Quelle: BASB Monitoring 2004, 2005, 2006; Eigenberechung IFA Steiermark

   

Geschlecht

   

Gesamt

 
 

Männer

 

Frauen

     
 

Anzahl

%

Anzahl

%

Anzahl

%

Körperliche Beeinträchtigung

765

31,3

499

25,0

1264

28,5

Lernbeeinträchtigung

122

5,0

93

4,7

215

4,8

Mehrfachbehinderung

700

28,6

564

28,3

1264

28,5

Psychische Beeinträchtigung

407

16,6

475

23, 8

882

19,9

Sinnesbehinderung

131

5,4

140

7,0

271

6,1

Sozial/emotional/sonst. Beein.

323

13,2

222

11,1

545

12,3

Gesamt

2448

100

1993

100

4441

100

Die Monitoringdaten geben keine Auskunft über die genauen Beeinträchtigungen oder deren Schweregrad bzw. bei Mehrfachbehinderungen keine Auskunft über die dominierende Beeinträchtigung.

2.4.2 Merkmale der Betreuung

Eine Person kann von der Arbeitsassistenz bis zu einem Jahr betreut werden, nach Absprache mit dem Bundessozialamt sind aber auch Betreuungen länger als ein Jahr möglich.

Dies ist, wie die folgende Tabelle zeigt, bei etwa 7% der betreuten Personen der Fall. Bei knapp einem Drittel (28%) der Förderfälle wird die Betreuung in einem Zeitraum von zwei Monaten abgeschlossen. (In den Monitoringdaten gibt es aber keine Aussagen, ob sich die einzelnen Betreuungen in ihrer Intensität - also in der Häufigkeit und im Umfang der einzelnen Betreuungen und Beratungen im Gesamt-Betreuungszeitraum unterscheiden.):

Tabelle 5: Förderfälle Arbeitsassistenz 2004-2006, Betreuungsdauer nach Geschlecht; Quelle: BASB Monitoring 2004, 2005, 2006; Eigenberechung IFA Steiermark

   

Geschlecht

   

Gesamt

 
 

Männer

 

Frauen

     
 

Anzahl

%

Anzahl

%

Anzahl

%

bis 6 Tage

63

3,0

43

2,6

106

2,8

7 bis 30 Tage

226

10,6

172

10,2

398

10,4

31 bis 63 Tage

334

15,6

225

13,4

559

14,6

64 bis 182 Tage

817

38,3

634

37,6

1451

38,0

183 bis 365 Tage

567

26,6

474

28,1

1041

27,3

länger als ein Jahr

128

6,0

136

8,1

264

6,9

Gesamt

2135

100

1684

100

3819*

100

Nicht enthalten in dieser Aufstellung sind 449 Fälle, die mit Ende 2006 noch offen sind, bzw. 173 Fälle, bei denen kein Betreuungsende vermerkt wurde.

Eine "Arbeitsplatzerlangung" wird mit dem Eintritt der betreuten Person in ein Dienstverhältnis abgeschlossen; etwaige Beratungen und Interventionen der Arbeitsassistenz, die nach Eintritt in das Dienstverhältnis erfolgen, werden im Monitoring nicht erfasst und sind - nach Aussagen der befragten ArbeitsassistentInnen - unterschiedlich arbeitsintensiv.

Durchschnittlich dauern die Betreuungen der Arbeitsassistenz 156 Tage, wobei sich sowohl nach Geschlecht, nach Alter und nach Art der Beeinträchtigung Unterschiede zeigen.[18] Frauen werden durchschnittlich länger betreut als Männer (nur Männer über 45 Jahre werden durchschnittlich länger betreut als die weibliche Vergleichsgruppe), Personen unter 19 Jahre weisen die durchschnittlich kürzeste Betreuungsdauer auf:

Tabelle 6: Förderfälle Arbeitsassistenz 2004-2006, durchschnittliche Betreuungsdauer in Tagen; Quelle: BASB Monitoring 2004, 2005, 2006; Eigenberechung IFA Steiermark

 

Geschlecht

 

Gesamt

 

Männer

Frauen

 

15-19 Jahre

132,0

145,1

137,3

20-24 Jahre

165,0

178,0

170,9

25-34 Jahre

156,5

167,0

161,3

35-44 Jahre

150,9

167,4

158,7

45 Jahre oder älter

154,7

149,0

152,4

Gesamt

151,2

162,3

156,1

Nach Art der Beeinträchtigungen betrachtet weisen Personen mit Sinnesbehinderungen mit 197 Tagen die durchschnittlich höchste (wobei aber nur 6% der betreuten Personen insgesamt reine Sinnesbehinderungen aufweisen) und Personen mit ausschließlich sozial-emotionalen Beeinträchtigungen (dieser Kategorie werden häufig Jugendliche zugeordnet) die kürzeste durchschnittliche Betreuungsdauer auf:

Tabelle 7: Förderfälle Arbeitsassistenz 2004-2006, durchschnittliche Betreuungsdauer in Tagen; Quelle: BASB Monitoring 2004, 2005, 2006; Eigenberechung IFA Steiermark

 

Geschlecht

 

Gesamt

 

Männer

Frauen

 

körperliche Beeinträchtigung

149,8

153,1

151,1

Lernbeeinträchtigung

159,8

175,9

166,9

Mehrfachbehinderung

156,8

166,8

161,1

Psychische Beeinträchtigung

147,3

162,1

155,1

Sinnesbehinderung

178,6

212,4

196,5

sozial/emotional/sonst. Beein.

133,9

136,2

134,9

Gesamt

151,2

162,3

156,1

2.4.3 Erfolg: Arbeitsplatzerlangungen und -erhaltungen

Der Erfolg der Arbeitsassistenz wird daran gemessen, in welchem Ausmaß die angestrebten unterschiedlichen Zielsetzungen

  1. Arbeitsplatzerlangung bzw.

  2. Arbeitsplatzerhaltung

erreicht werden konnten. Die Erfolge werden aus den Angaben der einzelnen Projekte über die betreuten Personen im Monitoring berechnet und mit den Daten des Hauptverbands der Sozialversicherungsträger abgeglichen.

Nach den vom Bundessozialamt festgelegten Quoten muss bei der Arbeitsassistenz pro Vollzeitäquivalent eine gewisse Anzahl von Personen pro Jahr betreut und eine gewisse Vermittlungsquote bzw. Quote an erhaltenen Arbeitsplätzen erreicht werden, wobei die Vermittlungen zu einem höheren Prozentsatz in den ersten Arbeitsmarkt erfolgen müssen. Die Erfolgsquoten sind auf die spezifischen Zielgruppen der Arbeitsassistenz abgestimmt und werden jährlich zwischen Fördergebern und Trägervereinen vereinbart.

Pro Jahr müssen derzeit pro Vollzeitäquivalent 30 Personen betreut werden, wobei darauf zu achten ist, dass im Betreuungszeitraum jeweils ca. etwa 20 Personen zugleich betreut werden. Pro Jahr müssen weiters insgesamt 15 Vermittlungen/Arbeitsplatzerhaltungen erfolgreich abgeschlossen werden. Für bestimmte Zielgruppen - wie Personen mit psychischen Beeinträchtigungen - gelten entsprechend niedrigere Werte, hier sollen pro Jahr 10 Personen vermittelt bzw. es soll ihr Arbeitsplatz erhalten werden.

Eine "Arbeitsplatzerlangung" zählt dann als Erfolg, wenn eine Person mit Behinderung auf einen Arbeitsplatz vermittelt wird und in einem Durchrechnungszeitraum von sechs Monaten ab Betreuungsende drei Monate durchgängig in Beschäftigung ist. Eine "Arbeitsplatz-erhaltung" kann dann als Erfolg gewertet werden, wenn die Person sechs Monate nach Betreuungsbeginn durch die Arbeitsassistenz noch immer beschäftigt ist.

Im Folgenden werden die erreichten Erfolge der Arbeitsassistenz auf den Zeitraum 2004-2006 bezogen dargestellt:

80% der erfassten Betreuungen hatten zur Zielsetzung, einen Arbeitsplatz für eine Person mit Behinderung zu finden. 54% dieser Förderfälle konnten positiv abgeschlossen werden, wobei Männer häufiger vermittelt werden konnten. 66% der Arbeitsplatzsicherungen konnten mit Erfolg abgeschlossen werden, wobei hier eher die Arbeitsplätze von Frauen häufiger gesichert werden konnten.

Tabelle 8: Förderfälle Arbeitsassistenz 2004-2006, abgeschlossene Fälle, Erfolg nach Geschlecht und Zielsetzung Arbeitserlangung bzw. -sicherung; Quelle: BASB Monitoring 2004, 2005, 2006; Eigenberechung IFA Steiermark

   

Zielsetzung

   

Gesamt

 
 

Erlangung

 

Sicherung

     
 

Anzahl (Ziel)

davon mit Erfolg abgeschlossen [a]

Anzahl (Ziel)

davon mit Erfolg abgeschlossen

Anzahl (Ziel)

davon mit Erfolg abgeschlossen*

   

%

 

%

 

%

Männer

1676

55,4

372

65,3

2048

57,2

Frauen

1246

51,6

374

67,1

1620

55,2

Gesamt

2922

53,8

746

66,2

3668

56,3

[a] Inkludiert in "mit Erfolg abgeschlossen" sind jene Fälle, bei denen ein Erfolg als "wahrscheinlich" kodiert ist (dies sind jene Fälle, bei denen der geforderte Zeitraum (3 Monate bei Erlangung und 6 Monate bei Erhaltung) noch nicht verstrichen ist und daher noch keine eindeutige Erfolgsmeldung vorliegt; es handelt sich insgesamt um 25 Fälle)

Betrachtet man die Verteilung der Erfolge im Bereich "Arbeitsplatzerlangung", so ist ein eindeutiger Trend dahingehend erkennbar, dass die Erfolgsquote der ArbeitsassistentInnen mit dem Alter der zu vermittelnden Personen sinkt:

Tabelle 9: Förderfälle Arbeitsassistenz 2004-2006, abgeschlossene Fälle, Erfolg nach Alter und Zielsetzung Arbeitserlangung bzw. -sicherung; Quelle: BASB Monitoring 2004, 2005, 2006; Eigenberechung IFA Steiermark

   

Zielsetzung

   

Gesamt

 
 

Erlangung

 

Sicherung

     
 

Anzahl (Ziel)

davon mit Erfolg abgeschlossen*

Anzahl (Ziel)

davon mit Erfolg abgeschlossen*

Anzahl (Ziel)

davon mit Erfolg abgeschlossen*

   

%

 

%

 

%

15-19 Jahre

598

58,3

105

74,3

703

60,9

20-24 Jahre

480

58,3

94

56,4

574

58,0

25-34 Jahre

637

52,4

166

63,3

803

54,7

35-44 Jahre

713

52,3

227

63,4

940

55,0

45 Jahre oder älter

494

47,6

154

74,0

648

54,9

Gesamt

2922

53,8

746

66,2

3668

56,3

Nach Art der Beeinträchtigung wurden die besten Ergebnisse bei Personen mit Sinnesbehinderungen erzielt, bei Personen mit psychischen Beeinträchtigungen sind im Vergleich die geringsten Erfolge erzielt worden:

Tabelle 10: Förderfälle Arbeitsassistenz 2004-2006, abgeschlossene Fälle, Erfolg nach Art der Beeinträchtigung und Zielsetzung Arbeitserlangung bzw. -sicherung; Quelle: BASB Monitoring 2004, 2005, 2006; Eigenberechung IFA Steiermark

   

Zielsetzung

   

Gesamt

 
 

Erlangung

 

Sicherung

     
 

Anzahl (Ziel)

davon mit Erfolg abgeschlossen*

Anzahl (Ziel)

davon mit Erfolg abgeschlossen*

Anzahl (Ziel)

davon mit Erfolg abgeschlossen*

   

%

 

%

 

%

körperliche B.

846

55,1

214

71,0

1060

58,3

Lernbeeinträcht.

151

58,9

31

64,5

182

59,9

Mehrfachbehind.

815

51,0

239

63,2

1054

53,8

Psychische Beh.

557

46,3

131

53,4

688

47,7

Sinnesbehind.

144

63,2

73

80,8

217

69,1

soz./emot./so. B.

409

61,6

58

72,4

467

63,0

Gesamt

2922

53,8

746

66,2

3668

56,3

Frauen, die von der Arbeitsassistenz betreut wurden, weisen im Vergleich zur männlichen Personengruppe durchschnittlich sowohl bei einer "Arbeitsplatzerlangung" und als auch bei einer "Arbeitsplatzsicherung" eine längere Betreuungsdauer auf.

"Arbeitsplatzerlangungen" - die 80% aller Betreuungsfälle zum Ziel haben - benötigen eine längere Betreuungsdauer durch die Arbeitsassistenz als Arbeitsplatzsicherungen. Dies ist vor allem durch die durchschnittlich längere Betreuungsdauer bei Fällen bedingt, die letztlich nicht erfolgreich abgeschlossen werden können:

Tabelle 11: Förderfälle Arbeitsassistenz 2004-2006, abgeschlossene Fälle, Betreuungsdauer in Tagen nach Geschlecht und Zielsetzung Arbeitserlangung bzw. -sicherung sowie erfolgreichem Abschluss (ja/nein); Quelle: BASB Monitoring 2004, 2005, 2006; Eigenberechung IFA Steiermark

   

Zielsetzung

   

Gesamt

 
 

Erlangung

 

Sicherung

     
 

Betreuungsdauer in Tagen

 

Betreuungsdauer in Tagen

 

Betreuungsdauer in Tagen

 
 

Erfolgreicher Abschluss

Nicht erfolgreicher Abschluss

Erfolgreicher Abschluss

Nicht erfolgreicher Abschluss

Erfolgreicher Abschluss

Nicht erfolgreicher Abschluss

Männer

132,2

180,7

123,3

154,0

130,4

176,8

Frauen

143,4

185,5

143,0

175,7

143,3

183,9

Gesamt

136,7

182,9

133,3

164,6

135,9

180,0

Nach Art der Beeinträchtigung betrachtet sind deutliche Unterschiede erkennbar: Personen mit Sinnesbehinderungen weisen sowohl bei Arbeitsplatzerlangung als auch bei erhaltungen die längsten Betreuungsdauern auf. Diese Personengruppe kann aber im Vergleich am erfolgreichsten auf einen Arbeitsplatz vermittelt bzw. es können ihre Arbeits-plätze gesichert werden. Die durchschnittlich kürzeste Betreuungsdauer weisen Personen auf, die soziale/emotionale oder sonstige Beeinträchtigungen aufweisen und deren Betreuungen erfolgreich abgeschlossen werden können.

Tabelle 12: Förderfälle Arbeitsassistenz 2004-2006, abgeschlossene Fälle, Betreuungsdauer in Tagen nach Art der Beeinträchtigung und Zielsetzung Arbeitserlangung bzw. -sicherung sowie erfolgreichem Abschluss (ja/nein); Quelle: BASB Monitoring 2004, 2005, 2006; Eigenberechung IFA Steiermark

   

Zielsetzung

   

Gesamt

 
 

Erlangung

 

Sicherung

     
 

Betreuungsdauer in Tagen

 

Betreuungsdauer in Tagen

 

Betreuungsdauer in Tagen

 
 

Erfolgreicher Abschluss

Nicht erfolgreicher Abschluss

Erfolgreicher Abschluss

Nicht erfolgreicher Abschluss

Erfolgreicher Abschluss

Nicht erfolgreicher Abschluss

körperliche B.

133,5

189,2

103,8

144,2

126,4

182,9

Lernbeeinträcht.

140,9

214,2

129,3

171,9

138,8

207,9

Mehrfachbeh.

143,0

178,3

150,8

171,4

145,0

177,1

Psychische B.

127,5

174,6

142,7

187,0

130,7

176,7

Sinnesbeh.

199,9

231,7

177,0

124,1

190,9

209,2

soz./emot./so. B.

117,2

165,9

96,9

151,4

114,5

164,6

Gesamt

136,7

182,9

133,3

164,6

135,9

180,0

Grundsätzlich werden von allen Einrichtungen die vorgegebenen Betreuungs- und Erfolgs-quoten in etwa erreicht, zum Teil auch übererfüllt.

In den Interviews mit den einzelnen Arbeitsassistenzprojekten wurde von einigen Befragten betont, dass der Druck durch die vorgegebenen Quoten im Bereich der Vermittlungen eine "Belastung" darstellt. Schwierigkeiten bereiten zum Teil auch die vorgegebenen 20 laufend zu betreuenden Personen, hingegen stellt die Gesamtanzahl der betreuten Personen pro Jahr für die meisten befragten ArbeitsassistentInnen kein Problem dar.

Den Erfolg ausschließlich über die erreichten Vermittlungszahlen zu messen, ist vor allem bei arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen für Zielgruppen, die auf Grund unterschiedlicher Faktoren am Arbeitsmarkt benachteiligt sind bzw. zum Teil explizit als "schwer vermittelbar" gelten, oft Anlass für intensive Diskussionen zwischen Trägern und Fördergebern über "realistische" Integrationsquoten bzw. eine Ausweitung der Erfolgsdefinition auf potenzielle Nutzeffekte für die betreuten Personen, die sich kaum messen lassen[19]. Weitere Angaben - wie z.B. über Clearing, über Beratungen aber vor allem genauere Angaben über die betreuten Personen und ihre Beeinträchtigungen sowie zusätzliche Vermittlungshemmnisse wären - nach Angaben einzelner Befragter - hilfreich, um ein genaueres Bild der notwendigen Betreuungsdauer und -inhalte zu zeichnen. (Diese Angaben sind in den Akten über die betreuten Personen enthalten und werden im Zuge der punktuellen Controllingtermine des Bundessozialamts gesichtet.)

Von einem/einer VertreterIn der Fördergeber wird im Zusammenhang mit der Diskussion um Erfolgsquoten betont, dass dieser "Leistungsnachweis absolut notwendig ist, da viel Geld in diese Maßnahmen fließt".

2.4.4 Betreuungen ohne erfolgreichen Abschluss

In der Monitoringdatei gibt es keine Begründungen dafür, warum bestimmte Betreuungsfälle nicht erfolgreich abgeschlossen werden konnten.

Die Auswertungen der Monitoringdaten zeigten aber, dass eher bei Personen, die psychische Beeinträchtigungen aufweisen sowie mit zunehmendem Alter der betreuten Personen anteilsmäßig weniger Erfolge erzielt werden konnten.

Mögliche Begründungen für nicht erfolgreich abgeschlossene Fälle wurden in den Interviews mit den Arbeitsassistenzprojekten sowie den VertreterInnen der Fördergeber erfasst.

Ursachen für Betreuungsabschlüsse ohne Erfolg könnten demnach sein:

  • Die Arbeitsfähigkeit der Personen ist nicht gegeben (von einem/einer ArbeitsassistentIn wird dazu angemerkt, dass die konkrete Arbeitsleistung einer Person im Rahmen der Arbeitsassistenz "eigentlich nur über Praktika" feststellbar ist)

  • Die Motivation der Person ist zu gering bzw. die Person hat sich nicht von sich aus bzw. freiwillig an die Arbeitsassistenz gewandt.

  • Bei psychischen Beeinträchtigungen: zyklische Verläufe bestimmter Erkrankungen können zu einem Abbruch der Betreuung oder dem Verlust eines Arbeitsplatzes führen, zum Teil kommt es auch zu einem falschen Umgang mit der Krankheit, Medikamente werden z.B. abgesetzt

  • Die persönlichen oder familiären Probleme der Personen sind zu groß

  • Alkoholprobleme

  • Bei Jugendlichen: oft falsche und überzogene Erwartungshaltungen der Eltern, Eltern "mischen sich ein"

  • Regionale Komponenten: Spezifischer Stellenmarkt mit vorwiegend Saisonarbeitsplätzen, dazu kommen Mobilitätsschwierigkeiten in einigen Regionen

  • Mangelnde Zusammenarbeit der Person mit der Arbeitsassistenz, z.B. werden Ter-mine nicht eingehalten.

  • Viele KundInnen der Arbeitsassistenz arbeiten vorwiegend im ungelernten Bereich bzw. HilfsarbeiterInnenbereich. Arbeitsplätze in diesem Bereich sind - nach Ausführungen einer Einrichtung - "fast ausschließlich über Zeitarbeitsfirmen zugänglich, es gibt kaum noch Betriebe, die diese Stellen noch selbständig besetzen". Diese Arbeitskräfteüberlasser oder Personalleasingfirmen "nehmen kaum Menschen mit Behinderungen in ein Dienstverhältnis auf. Einerseits stellt bei Menschen mit Anerkennung nach BEinstG der Kündigungsschutz eine große Hürde dar und andererseits ist es für Arbeitskräfteüberlasser naturgemäß problematisch, ihren FirmenkundInnen DienstnehmerInnen mit Behinderungen als ArbeitnehmerInnen anzubieten".

Betont wird aber von den einzelnen Arbeitsassistenzprojekten, dass - auch wenn ein Betreuungsfall ohne Erfolg abgeschlossen werden muss - in den meisten Fällen trotzdem ein subjektiver Nutzen für die betreuten Personen gegeben ist.

Genannt werden z.B.:

  • Persönliche und zum Teil auch psychische Stabilisierung (durch begleitende Psycho-therapie)

  • Private Veränderung/Klärung von Rahmenbedingungen

  • Beratung über weiterführende Angebote - Weitervermittlung

  • Weiterbildung durch Bewerbungstraining

  • Training von "Soft Skills": Pünktlichkeit, Termine einhalten, Verantwortung über-nehmen

  • Person beginnt eine Ausbildung

  • Invaliditäts-/Berufsunfähigkeitspension

  • Abklärung der konkreten Arbeitsfähigkeit einer Person sowie Kennenlernen des "Wunschberufes" durch Praktika

2.5 Darstellungen nach einzelnen Arbeitsassistenzprojekten

2.5.1 Betreute Personen

Im Folgenden werden die Ergebnisse der Monitoringdaten nach einzelnen Arbeitsassistenzprojekten dargestellt und verglichen. Die Projekte wurden für die Darstellung nach der Zielgruppe, die sie betreuen, geordnet: neben den zwei "Spezialarbeitsassistenzen" gibt es die Projekte, die sich auf Personen mit psychischen Beeinträchtigungen konzentrieren. Die größte Gruppe stellen die Projekte dar, die Personen mit Behinderungen - unabhängig von der Art der Behinderung - betreuen.

Unterschiede zwischen den einzelnen Projekten zeigen sich in der Altersverteilung der betreuten Personen vor allem in Abhängigkeit davon, ob das Projekt auch eine Jugendarbeitsassistenz anbietet oder nicht.

Vor allem die Arbeitsassistenzprojekte der Lebenshilfe Ennstal, von Jugend am Werk (außer Hörbehinderung), des PSZ Leibnitz und der Chance B weisen vergleichsweise einen hohen Anteil an betreuten Jugendlichen auf. Die Projekte, die vergleichsweise einen höheren An-teil an Personen über 45 Jahre verzeichnen, sind die Lebenshilfe Radkersburg, das BBRZ, das PSZ Leibnitz sowie pro mente Hartberg. Auch bei der Arbeitsassistenz für Hörbehinde-rungen von Jugend am Werk ist bei den betreuten Personen vergleichsweise ein höherer Anteil an Personen über 45 Jahre gegeben.

Die folgende Grafik zeigt die Altersverteilung der in den Jahren 2004 bis 2006 betreuten Personen (Förderfälle) nach einzelnen Arbeitsassistenzprojekten:

Nach Art der Beeinträchtigung unterscheiden sich die zwei Spezial-Arbeitsassistenzprojekte sowie die Projekte, die Personen mit psychischen Beeinträchtigungen betreuen, voneinander fast nur durch den Anteil der Personen, die Mehrfachbehinderungen aufweisen, also eine oder mehrere weitere Beeinträchtigungen zusätzlich zu einer Sinnesbehinderung bzw. einer psychischen Einschränkung. Das PSZ Hartberg betreut in diesem Vergleich die meisten Personen mit Mehrfachbehinderungen, pro mente Hartberg die wenigsten.

In der Gruppe der Projekte, die nicht auf eine Personengruppe mit einer bestimmten Beeinträchtigungsart spezialisiert sind, zeigen sich bei den Beeinträchtigungen der betreuten Personen größere Unterschiede. Einen hohen Anteil an Personen mit ausschließlich körper-lichen Beeinträchtigungen betreuten im ausgewählten Zeitraum die Arbeitsassistenzprojekte der Lebenshilfe Radkersburg, der Chance B sowie von Jugend am Werk. Die Lebenshilfe Ennstal betreute im Vergleich die meisten Personen mit Lernbeeinträchtigungen. Im Vergleich häufiger werden Personen mit psychischen Beeinträchtigungen von der Lebensberatung Judenburg sowie der Lebenshilfe Ennstal (in dieser Region gibt es kein eigenes Ar-beitsassistenzprojekt, das auf diese Personengruppe spezialisiert ist) aber auch von der Arbeitsassistenz der Chance B betreut (in dieser Region gibt es zwei weitere Arbeitsassistenzprojekte, die auf diese Personengruppe spezialisiert sind):

2.5.2 Erfolg

Die einzelnen Projekte weisen einen unterschiedlichen Anteil an erfolgreich abgeschlossenen Betreuungen auf, wobei sich nach der Konzentration der Projekte auf bestimmte Zielgruppen tendenziell Unterschiede zeigen:

Am häufigsten konnten Betreuungen mit der Zielsetzung der Arbeitsplatzerlangung erfolgreich von der Arbeitsassistenz für Hörbehinderungen abgeschlossen werden (diese erreichte auch im Bereich der Arbeitsplatzsicherungen im Vergleich sehr viele erfolgreich abgeschlossene Betreuungen), die meisten erfolgreich abgeschlossenen Arbeitsplatzsicherungen wurden im ausgewählten Zeitraum von der zweiten Spezial-Arbeitsassistenz - diese Projekt ist auf Sehbehinderungen spezialisiert - erzielt (dieses Projekt konnte auch im Vergleich bei den Arbeitsplatzerlangungen häufig Betreuungen erfolgreich abschließen).

Im Bereich der Arbeitsplatzerlangungen weisen die Projekte für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen im Vergleich mit den anderen Projekten einen etwas geringeren Anteil an erfolgreich abgeschlossenen Betreuungen auf, im Bereich der Arbeitsplatzsicherungen zeigen sich zwischen den "Projektgruppen" - außer im Vergleich zu den Spezial-Arbeitsassistenzen - keine Unterschiede.

Insgesamt die meisten erfolgreichen Betreuungsabschlüsse weisen - mit über 60% erfolgreich abgeschlossenen Arbeitsplatzerlangungen und -erhaltungen - die zwei Spezial- Arbeitsassistenzprojekte sowie die Arbeitsassistenz der Chance B auf:

Unterschiede zwischen den Projekten zeigen sich auch bei der Betreuungsdauer.

Jene zwei Spezial-Arbeitsassistenzen, die zu den erfolgreichsten Arbeitsassistenzprojekten in der Steiermark zählen, betreuen ihre KundInnen durchschnittlich am längsten.

Die Arbeitsassistenzen für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen weisen durchschnittlich etwas höhere Betreuungsdauern auf als jene Projekte, welche Personen unabhängig von der Art der Beeinträchtigung betreuen.

Durchschnittlich am kürzesten werden die KundInnen von den Arbeitsassistenzprojekten der Chance B, der Lebenshilfe Ennstal und der Lebenshilfe Radkersburg betreut:

Aufgrund der Monitoringdaten-Auswertungen kann kein direkter Zusammenhang zwischen dem erfolgreichen Abschluss einer Betreuung und der durchschnittlichen Betreuungsdauer hergestellt werden. Zwar weisen erfolgreiche Betreuungen durchschnittlich insgesamt eine geringere Betreuungsdauer auf als nicht erfolgreich abgeschlossene Betreuungen, die Projekte aber, die im Vergleich am besten abschneiden - JAW Hörbehinderung und Odilieninstitut - weisen die durchschnittlich höchsten Betreuungsdauern auf. Die Projekte der Chance B und der Lebenshilfe Ennstal, die vergleichsweise durchschnittlich eher kurze Betreuungsdauern aufweisen, erzielen insgesamt eine der höchsten Erfolgsquoten.

Der Erfolg einer Betreuung ist immer ein Zusammenspiel mehrerer Faktoren. Nach Betrachtungen der Monitoringdaten ist aber anzunehmen, dass vor allem die Faktoren

  • Alter der betreuten Personen (je älter die betreute Person ist, desto seltener wird eine Betreuung - aber nur Arbeitsplatzerlangung - positiv abgeschlossen) und

  • Art der Beeinträchtigung (am schwierigsten sind Personen mit psychischen Beeinträchtigungen bzw. vor allem mit einer Kombination aus psychischen und weiteren Beeinträchtigungen zu vermitteln) den erfolgreichen Abschluss einer Betreuung mit bedingen.

In Kapitel 5, Erfolgsindikatoren (S.78) werden diese unterschiedlichen Erfolgszahlen der Projekte näher beleuchtet und mögliche weitere Einflussfaktoren und Erfolgsindikatoren diskutiert.



[7] Vgl. dazu: Herbst, M.; Wolfmayr, F.; Zeitlinger, A.: Konzept der steirischen Arbeitsassistenz. Graz: März 1999, S.7.

[8] Alle im Bericht verwendeten Zitate werden kursiv und unter Anführungszeichen dargestellt.

[9] Datenmaterial zur Verfügung gestellt vom Bundessozialamt Landesstelle Steiermark, Oktober 2007.

[10] Vgl. dazu: Projekte des Bundessozialamtes, Landesstelle Steiermark 2007 (Stand: September 2007)

[11] Das Anforderungsprofil der Arbeitsassistenz ist in den Richtlinien für die Förderung begleitender Hilfen (§6 Abs.2 lit.d BEinstG, Sonderrichtlinie zur Förderung von Arbeitsmöglichkeiten für behinderte Menschen) geregelt.

[12] Die meisten dieser Trägereinrichtungen bieten die Dienstleistung der Arbeitsassistenz bereits seit Beginn bzw. seit den ersten Umsetzungsjahren in der Steiermark an. Die jüngste Einrichtung ist das PSZ Hartberg, diese Einrichtung startete erst 2005.

[13] BAGS: Berufsvereinigung von Arbeitgebern für Gesundheits- und Sozialberufe.

[14] Falls sie somit nicht in die Gruppe der "begünstigten oder begünstigbaren" Personen fallen, dürfen sie - aufgrund der AMS Kodierung - zwar die Arbeitsassistenz in Anspruch nehmen, können dann aber beim Arbeitseinstieg nicht mit den für Menschen mit anerkannten Behinderungen üblichen Förderungen unterstützt werden.

[15] Vgl. dazu auch: Herbst, M.; Wolfmayr, F.; Zeitlinger, A.: Konzept der steirischen Arbeitsassistenz. Graz: März 1999, S.19ff.

[16] Die Monitoringdaten umfassen Angaben über alle Förderfälle des Bundessozialamtes und damit auch über die Personen, die von der Arbeitsassistenz betreut werden.

[17] Durch die erwähnten Mehrfachbetreuungen ist in der Folge bei der Darstellung der Ergebnisse von Förder-fällen und nicht Personen die Rede.

[18] Es zeigen sich weiters Unterschiede in der Betreuungsdauer in Abhängigkeit davon, ob Personen erfolgreich vermittelt werden konnten oder nicht. Diese Ergebnisse werden im Kapitel 2.4.3, S. 21 dargestellt.

[19] Vgl. dazu auch: Lechner, H.; Seiler, E.C.; Stoppacher, P.: Das Sozialpolitische Beschäftigungsprogramm des Landes Steiermark als Beispiel für kooperative Arbeitsmarktpolitik:, S.34.

3 KOOPERATION UND ZUSAMMENARBEIT: EINE NETZWERK-ANALYSE

Laut Konzept der Arbeitsassistenz wird die Arbeitsassistenz "sowohl auf der Angebotsseite als auch auf der Nachfrageseite des Arbeitsmarktes eingesetzt. Um die erforderlichen Informationen zu erhalten, ist der Aufbau und die Pflege eines Netzwerkes von Kontakten und KooperationspartnerInnen von besonderer Wichtigkeit"[20].

Die Arbeitsassistenz arbeitet dabei "im Feld zwischen KundInnen und Betrieben" aber auch Fördergebern sowie unterschiedlichen Einrichtungen im Arbeitsmarkt-, Sozial- oder Behindertenbereich. Eine funktionierende und reibungslose Zusammenarbeit ist für das wirkungsvolle Agieren der Arbeitsassistenzen vor allem im Sinne der KundInnen auf mehreren Ebenen erforderlich.

Das konkrete "Netzwerk" der involvierten Einrichtungen wurde im Rahmen der Evaluierung untersucht. Im Mittelpunkt der Analyse standen dabei vor allem die Kooperationen mit den unterschiedlichen Fördergebern und weiteren PartnerInnen. Dimensionen der Analyse waren etwa die Kooperationsarten der AkteurInnen und die Beurteilung der Kooperationen auf unterschiedlichen Ebenen. In die Netzwerkanalyse einbezogen wurden einerseits die befragten VertreterInnen der Arbeitsassistenzen sowie VertreterInnen der Fördergeber bzw. eines Projekts - der JobAllianz -, mit dem die Arbeitsassistenzen eng zusammenarbeiten.

Im Folgenden werden die Kooperationen auf drei unterschiedlichen Ebenen beschrieben: die Zusammenarbeit der einzelnen Arbeitsassistenz-Einrichtungen untereinander, mit anderen Projekten bzw. Maßnahmen sowie mit den drei Fördergebern Bundessozialamt Landes-stelle Steiermark, Land Steiermark und AMS Steiermark.

Zusammenfassend zeigt sich, dass auf der konkreten praktischen Ebene, wo es darum geht, für einen Kunden bzw. eine Kundin weiterführende Angebote zu empfehlen oder In-formationen und Beratungen einzuholen, die Arbeitsassistenzen den eigenen Angaben nach "sehr gut" vernetzt sind. Unterschiede zeigen sich in den Kooperationen mit den Fördergebern AMS und BASB sowie mit der JobAllianz.

3.1 Kooperationen der Arbeitsassistenzprojekte untereinander

Neben punktuellen Kooperationen der einzelnen Projekte, die nach Aussagen in den Interviews fast ausschließlich nur dann erfolgen, wenn kundInnenbezogene Informationen ein-geholt oder weitergegeben werden, gibt es den Austausch der Projekte mit den Spezial-Arbeitassistenzen für gehörbeeinträchtigte/gehörlose sowie sehbehinderte/blinde Personen und ein projekt- und kundInnenübergreifendes Treffen der einzelnen ArbeitsassistentInnen - das sog. "Kooperationstreffen".

Diese Kooperationstreffen, die früher regelmäßig mehrmals im Jahr stattfanden, werden jeweils von einem anderen Projekt organisiert. In letzter Zeit sind laut Aussage einzelner ArbeitsassistentInnen diese Treffen "etwas eingeschlafen". Auch die Sinnhaftigkeit dieser Treffen stellt sich nicht für alle ArbeitsassistentInnen gleich dar: Vor allem die ArbeitsassistentInnen, die relativ neu in diesem Bereich arbeiten, beurteilen diesen Austausch als "sinnvoll" und "informativ". Für einige der ArbeitsassistentInnen, die diese Beschäftigung bereits längere Zeit ausüben, ist der Austausch vor allem durch die hohe Personalfluktuation und die damit einhergehende "Schwierigkeit, kontinuierlich an Themen zu arbeiten", "nicht mehr so effektiv". Hinzu kommt, dass immer nur eine ArbeitsassistentIn pro Team "offiziell" zu diesen Treffen fahren kann und dies bei größeren Teams dazu führt, dass je-der/jede ArbeitsassistentIn diese Treffen nur in einem sehr großen Zeitabstand besuchen kann. Unklarheiten bereitet - nach Ansicht eines/einer ArbeitsassistentIn - auch die Frage: "Wer ist verantwortlich für die Aufrechterhaltung und Initiierung dieser Treffen?"

Punktueller kundInnenbezogener Austausch erfolgt einerseits bei regionalen Überschneidungen einzelner Einrichtungen und hat vor allem die "Abklärung von etwaigen Doppelbetreuungen" zum Thema. Andererseits erfolgt z.B. ein Austausch, wenn einzelne KundInnen den Wohnort wechseln und damit in das Gebiet einer anderen Arbeitsassistenz fallen. Insgesamt erfolgt aber außerhalb der Koordinationstreffen kaum ein fachspezifischer Austausch der Projekte untereinander - außer es handelt sich um Projekte desselben Trägers.

Der Kontakt zu und die Kooperation mit den zwei steiermarkweit tätigen Spezial-Arbeitsassistenzen funktioniert laut Aussage der Befragten "grundsätzlich gut". Fällt ein/eine KundIn in die Zielgruppe einer Spezialassistenz, wird von einzelnen Befragten betont, so "entscheidet die Person selbst, von welcher Einrichtung sie betreut werden möchte". Obwohl es zwar Absprachen, genau abgegrenzte Zielgruppen und im Fall einer Arbeitsassistenz auch eine Vereinbarung gibt, ist einrichtungsübergreifend trotzdem nicht klar, wann genau eine Spezialarbeitsassistenz zu kontaktieren ist und wann nicht. Dies erweckt in der Folge den Eindruck, als ob in einzelnen Regionen "Personen mit bestimmten Beeinträchtigungen so gut wie nicht vorkommen." Da die jährliche Anzahl der zu betreuen-den Personen nicht für alle Projekte leicht zu erreichen ist, wird auch ein Zusammenhang mit der Anzahl der KundInnen der einzelnen Projekte vermutet. Ein Projekt erklärt dies so: "Die, die viele Personen haben, kooperieren leichter."

3.2 Kooperationen mit Projekten und Einrichtungen

Im Rahmen der Betreuung der Menschen mit Behinderungen beraten und informieren die ArbeitsassistentInnen z.B. über weiterführende Projekte, Qualifizierungsangebote und weitere Beratungsangebote, verweisen zu Ambulatorien oder spezifischen FachärztInnen und geben Auskunft zu rechtlichen Belangen und Bestimmungen rund um das Thema "Integration von Menschen mit Behinderungen". Dazu sind Kooperationen oder Vernetzungen mit unterschiedlichen Projekten und Einrichtungen sowie Informationsquellen notwendig.

Im Folgenden sollen diese Vernetzungen in groben Zügen beschrieben werden, wobei unterschieden wird, ob es sich um trägerinterne oder trägerübergreifende Vernetzungen handelt. Gesondert dargestellt wird die Vernetzung zur JobAllianz, ein weiteres Projekt des Bundessozialamtes Landesstelle Steiermark, das auf Sensibilisierung von Betrieben rund um das Thema Integration von Menschen mit Behinderung fokussiert und die Zusammenarbeit mit der Arbeitsassistenz konzeptiv verankert hat.

Die einzelnen Arbeitsassistenzprojekte werden - wie erwähnt - von neun Trägern unterschiedlicher Größe und Ausrichtung angeboten.

Projekte, die innerhalb eines Trägers mit der Arbeitsassistenz meist enger zu tun haben, sind im Bereich der Betreuung von Jugendlichen mit Behinderungen "Startklar/Clearing" oder die "Berufsausbildungsassistenz". Im Bereich der Erwachsenen arbeiten einzelne Projekte trägerintern z.B. in den Bereichen Diagnostik, Qualifizierung, zweiter Arbeitsmarkt oder JobCoaching zusammen.

Grundsätzlich ist bei allen Einrichtungen eine trägerinterne Vernetzung gegeben. Unterschiede zwischen den Trägern zeigen sich aber in der Häufigkeit und Verbindlichkeit des internen Austauschs, der sowohl kundInnenbezogen als auch übergreifend gegeben sein kann.[21]

Die Vernetzung, welche "trägerextern" erfolgt, ist - laut Angaben der einzelnen Arbeitsassistenzprojekte - grundsätzlich sehr breit gefächert (genannt wurden z.B. Vernetzungen zu unterschiedlichen Beratungszentren (Sucht, Familien), Beschäftigungsprojekte, FachärztInnen, AMS- Projekten, etc.) und funktioniere "gut". Bemängelt wurde in einigen Regionen, dass der 2. Arbeitsmarkt "zum Großteil härtere Zugangsmöglichkeiten aufweist als Betriebe am freien Markt" und daher häufig von den KundInnen nicht genutzt werden kann.

3.2.1 JobAllianz

In der ursprünglichen Konzeptfassung zur JobAllianz von 2001 war eine verbindliche Ko-operation der JobAllianz mit den integrationsunterstützenden Diensten wie z.B. der Arbeits-assistenz vorgesehen und es war geplant, Betriebskontakte ausschließlich über die JobAllianz anzubahnen. Diese anfängliche Definition wurde aber aufgrund von Kritik der Anbieter der Arbeitsassistenz geändert. Im neuen Konzept ist vorgesehen, dass Neukontakte mit Betrieben über die JobAllianz akquiriert werden und die Arbeitsassistenz für bereits bestehende Kontakte zuständig ist. Voraussetzung für eine derartige Vorgehensweise ist eine sehr gute Abstimmung zwischen diesen beiden Projekten. In der Praxis hat man sich aber auch von dieser konzeptiven Anlage der Betriebskontakte wegbewegt und es werden auch von den ArbeitsassistentInnen Neukontakte mit Betrieben hergestellt.

Die Kooperationen zwischen den Projekten "laufen aber positiv in den Regionen" und finden vor allem in den kontinuierlich stattfindenden Vernetzungstreffen ihren Niederschlag. Die Vernetzung mit der JobAllianz funktioniert vor allem dort sehr gut, wo "beide Projekte vom selben Träger angeboten werden".

Die Jobbörse (diese wird von der JobAllianz betrieben), eine Internet-Plattform zur Optimierung der Besetzung offener Stellen für Menschen mit Behinderungen, die seit 2003 Informationen über offene Stellen überregional veröffentlicht, wird von einzelnen Arbeitsassistenzprojekten bei der Unterstützung ihrer KundInnen eingesetzt. Derzeit gibt es aber noch Vorbehalte, dieses Instrument auch aktiv zu nutzen, d.h. offene Stellen, die über eine Arbeitsassistenz akquiriert aber nicht besetzt werden, über die Jobbörse anderen Einrichtungen bekannt zu machen.

3.3 Kooperationen der Arbeitsassistenzeinrichtungen mit den Fördergebern

Pro Jahr finden etwa drei bis vier Treffen der Steuerungsgruppe - ein Gremium, in dem VertreterInnen aller drei Fördergeber sowie der Träger zusammenkommen - statt. In diesen Sitzungen geht es - nach Aussage eines/einer VertreterIn der Fördergeber - "aber hauptsächlich um finanzielle Anliegen der Träger und vor allem um Diskussionen bei finanziellen Kürzungen". Aus Sicht eines/einer anderen Vertreters/Vertreterin ergeben sich lange Diskussionen auch dadurch, dass es sich bei der Steuerungsgruppe um "eine sehr große Gruppe" handelt, die durch die Nominierung eines/einer übergreifenden Trägersprechers/in oder von zwei bis drei SprecherInnen, die nach regionalen Kriterien ausgewählt werden, in ihrer Entscheidungs- und Diskussionsfähigkeit optimiert werden könnte. Insgesamt würden "strategische Überlegungen, in die auch die Ideen der TrägervertreterInnen einfließen" in diesen Sitzungen "zu kurz kommen".

Die Kooperationen der Fördergeber im Bereich der Arbeitsassistenz werden von diesen selbst als "vorbildhaft" und "sehr gut" beschrieben.

Die Zusammenarbeit der Arbeitsassistenzeinrichtungen mit dem Fördergeber Land Steiermark - hier haben die einzelnen Arbeitsassistenzen vor allem mit den Bezirkshauptmannschaften in Zusammenhang mit betreuten Personen, die nach dem Landesbehindertenge-setz anerkannt sind, zu tun - wird grundsätzlich als "sehr unkompliziert" und "gut" beschrieben.

Mit dem Fördergeber Bundessozialamt haben die ArbeitsassistentInnen auf mehreren Ebenen zu tun. Neben den jährlich ein- bis zweimal stattfindenden Controllingbesuchen und den Steuerungsgruppensitzungen (hier sind vorwiegend die GeschäftsführerInnen der Einrichtungen vertreten) haben die ArbeitsassistentInnen auch Kontakt mit einzelnen SachbearbeiterInnen und - in weiterer Folge - mit dem ärztlichen Dienst, wenn es um die Einschätzung geht, ob eine Person, die mit einem ärztlichen Befund eine Beeinträchtigung nachweisen kann, zum Kreis der begünstigbaren Personen und damit zur förderbaren Zielgruppe zählt.

Die Controllingtermine und die Steuerungsgruppensitzungen werden von allen Befragten als grundsätzlich "positiv" erlebt, bezüglich der Kooperationen auf konkreter SachbearbeiterInnen-Ebene hingegen berichten die befragten ArbeitsassistentInnen von unterschiedlichen Erfahrungen (die einzelnen Arbeitsassistenzen sind unterschiedlichen SachbearbeiterInnen zugeordnet).

Zu den Entscheidungen des ärztlichen Dienstes über Zielgruppenzugehörigkeit von Personen wünschen sich einige ArbeitsassistentInnen "transparentere" Entscheidungen. VertreterInnen des Auftraggebers geben dazu an, dass diese Entscheidungen nach den Richtsatz-verordnungen erfolgen. Diese Verordnungen gelten jedoch nicht für Personen mit psychischen Beeinträchtigungen. Hier erfolgt die Einschätzung über die Zielgruppenzugehörigkeit danach, ob die Person mit psychischer Beeinträchtigung ohne Hilfe den Arbeitsplatz weder erlangen noch erhalten kann.

Zum Teil haben einzelne ArbeitsassistentInnen auch mit den Berufskundlichen Sachverständigen des Bundessozialamtes (im Rahmen der Krisenintervention) zu tun und beschreiben diese Zusammenarbeit als "sehr gut". Die Berufskundlichen Sachverständigen versuchen im Rahmen dieser Maßnahmen Menschen mit Behinderungen, die nach dem Behinderteneinstellungsgesetz anerkannt sind und von Kündigung bedroht sind, vor Ort im Betrieb durch eine Reihe von Interventionen wie z.B. Arbeitsplatzbegutachtungen und Krisengespräche mit allen Beteiligten zu unterstützen und die Situation für alle befriedigend zu lösen.

Mit dem Arbeitsmarktservice (AMS) - und hier mit den regionalen Geschäftstellen - haben die ArbeitsassistentInnen sehr häufig zu tun, werden doch die meisten der KundInnen vom AMS zur Arbeitsassistenz zugewiesen. Nur ein einziges Projekt hat "so gut wie keinen Kontakt" und auch keine Zuweisungen von der regionalen Geschäftsstelle, bei den anderen Projekten liegt der Anteil der Personen vom AMS meist bei 70 bis 80%. Die Kooperationen werden insgesamt sehr unterschiedlich beschrieben und reichen von "sehr gut" bis "inzwischen o.k". Schwierigkeiten eines Arbeitsassistenzprojektes mit der Zuweisung einer regionalen AMS-Geschäftsstelle konnten durch ein Klärungsgespräch, bei dem auch VertreterInnen des Bundessozialamtes dabei waren, ausgeräumt werden.

Unterschiede zeigen sich auch in der Art der Kooperationen: Einige Projekte haben "Fix-termine" im AMS bzw. "regelmäßigen Kontakt". Die Erstgespräche mit den KundInnen finden zum Teil in Räumlichkeiten der regionalen Geschäftsstellen statt, andere Projekte weisen punktuelle Zusammenarbeit und vorwiegend telefonische Kontakte auf.

Zuweisungen zu den steiermarkweit tätigen Spezialeinrichtungen für gehörbeeinträchtigte/gehörlose bzw. sehbeeinträchtigte/blinde Personen erfolgen nur in wenigen Fällen bzw. von nur wenigen regionalen Geschäftsstellen direkt, die betroffenen Personen werden vom AMS meist zuerst zu den für die Region zuständigen Arbeitsassistenzen zugewiesen.

Von Seiten eines/einer AMS-VertreterIn wird die Entlastung des AMS durch die Arbeitsassistenz betont und angemerkt, dass das "AMS ja eine große Bandbreite an Personen betreut, und auch die, die schwer vermittelbar sind. Vorher haben dies die Reha-BeraterInnen übernommen, aber da es nun nicht mehr so viel Personal gibt, übernimmt dies die Arbeitsassistenz". Betont wird aber von dem/der AMS- VertreterIn auch, dass es immer "am günstigsten wäre, man hätte diese Agenden auch im Haus."

Wird eine Person dann von der AASS betreut, gibt es von Seiten des AMS "zwischendurch Kontakt, bei dem besprochen wird, wie es läuft". Bei einem Praktikum klärt das AMS mit dem Betrieb die nötigen Formalitäten ab.

Die Arbeitsassistenz ist aber nicht die einzige Möglichkeit, die dem AMS als Unterstützung bei der Integration von Personen mit Beeinträchtigungen zur Verfügung steht. Ein/e AMS-VertreterIn einer RGS gibt dazu an: "Bei Personen mit körperlichen Beeinträchtigungen weisen wir eher gleich zur Arbeitsassistenz zu, bei Personen mit psychischen Problemen erfolgt häufig zuerst eine Zuweisung zu anderen Projekten z.B. zu einem Arbeitstraining".



[20] Vgl. dazu: Herbst, M.; Wolfmayr, F.; Zeitlinger, A.: Konzept der steirischen Arbeitsassistenz. Graz: März 1999, S.7.

[21] Besonders intensive trägerinterne Kooperationen aufgrund eines häufigen und großteils standardisierten Austauschs weisen - den eigenen Angaben nach - z.B. die Arbeitsassistenzen der Chance B und der Lebenshilfe Ennstal auf.

4 KUNDINNENZUFRIEDENHEIT

Die Analyse der KundInnenzufriedenheit fokussiert sowohl auf Personen, die von der Arbeitsassistenz betreut wurden als auch auf betriebliche KundInnen, die bei der Integration von MitarbeiterInnen mit Behinderung bzw. dem Erhalt eines gefährdeten Arbeitsplatzes unterstützt wurden. Im Rahmen der KundInnenerhebungen wurden dafür in einem ersten Schritt im Zeitraum August bis Oktober 2007 40 KundInnen der Arbeitsassistenz telefonisch bzw. teilweise schriftlich befragt. Diese Ergebnisse beschäftigen sich vor allem mit dem beanspruchten Leistungsspektrum und der Bewertung der in Anspruch genommenen Leistungen. Ebenfalls standen die Bewertung der Wirksamkeit und des Nutzens der Interventionen und Unterstützungsleistungen der Arbeitsassistenz sowie Stärken, Schwächen und mögliche Optimierungen im Mittelpunkt der Erhebungen.

In einem zweiten Schritt der Erhebungen zur KundInnenzufriedenheit wurden mit weiteren KundInnen der Arbeitsassistenz vertiefende Interviews durchgeführt und analysiert. Die Interviews mit fünf betrieblichen KundInnen und zehn durch die Arbeitsassistenz betreuten Personen wurden im Oktober und November 2007 teilweise persönlich und teilweise telefonisch durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Interviews flossen vor allem in die Stärken- und Schwächen-Analyse (siehe dazu Kap. 4.1.6 und 4.2.6) ein. Zum anderen wurden auf Basis der Interviews mit den zehn betreuten KundInnen Fallbeispiele erstellt. Die Fallbeispiele zeigen Betreuungsverläufe und die damit verbundenen Auswirkungen auf die weitere berufliche Entwicklung der betreuten Personen auf.

4.1 Betriebliche KundInnen

Im Rahmen der Unterstützung und Beratung von Menschen mit Behinderung und dem Ziel, ihre Integration in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen bzw. zu sichern, arbeiten die Arbeitsassistenzprojekte mit steirischen Betrieben aller Größen und Branchen sowie öffentlichen Körperschaften zusammen.

Neben direkten, persönlichen Kontakten sind professionelle, auf Unternehmen zugeschnittene Vorgehensweisen sowohl bei der Akquisition als auch bei der Betreuung wesentliche Voraussetzungen für eine langfristig erfolgreiche Unterstützung der Zielgruppe. Von zentraler Bedeutung sind weiters die Seriosität der Informationen sowie die Kontinuität der Betreuung. Das Dienstleistungsangebot für Betriebe umfasst wie erwähnt die Beratung und Unterstützung bei der Gestaltung von Arbeitsprozessen und organisatorischen Rahmenbedingungen sowie bei der Personalauswahl und -erprobung, Hilfestellung bei Problemen mit dem/der MitarbeiterIn mit Behinderung sowie die Informationsweitergabe zu rechtlichen Aspekten vor allem in Bezug auf Kündigungsschutz, Ausgleichstaxe und Förderungen.

4.1.1 Darstellung der befragten Betriebe

Im Rahmen der Analyse der KundInnenzufriedenheit wurden 20 steirische Betriebe aus unterschiedlichen Regionen und Branchen zur Bewertung der Beratungs- und Unterstützungs-leistungen durch die Arbeitsassistenz befragt. Der Großteil der befragten Betriebe ist in den Bereichen "Produktion/Industrie", "Gesundheit und Pflege" sowie im Handel tätig. Mehr als die Hälfte der befragten Betriebe beschäftigte weniger als 50 MitarbeiterInnen.

Tabelle 13: Betriebsgröße und Branche; Quelle: Betriebsbefragung, IFA Steiermark, August-Oktober 2007.

Betriebsgröße

Anzahl

Branche

Anzahl

Kleinstbetriebe (≤9)

4

Produktion/Industrie

4

Kleinbetriebe (10-49)

9

Gesundheit/Pflege

4

Mittelbetriebe (50-249)

4

Handel

3

Großbetriebe (≥ 250)

3

Gastronomie

2

Gesamt

20

Gesamt

13

Bei der Durchführung der Untersuchung wurde neben bestimmten Unterscheidungsmerkmalen wie Betriebsgröße, Branche und Region auch darauf geachtet, dass die Bewertungen betrieblicher KundInnen aller steirischen Arbeitsassistenzeinrichtungen in die Befragung mit einfließen. Weiters wurden die Betriebe danach ausgewählt, ob die Zusammen-arbeit mit der Arbeitsassistenz zu einem erfolgreichen Abschluss gelangt ist - bei denen also eine Personalvermittlung (zehn Betriebe) oder eine Arbeitsplatzerhaltung (drei Betriebe) erfolgt ist, als auch Betriebe, bei denen es trotz Kooperation mit der Arbeitsassistenz zu keiner erfolgreichen Vermittlung bzw. Erhaltung (sieben Betriebe) gekommen ist.

Bis auf sechs Betriebe beschäftigten alle Unternehmen zum Zeitpunkt der Befragung bereits MitarbeiterInnen mit anerkannter Behinderung, meist zwischen einer und drei Personen. Insgesamt unterlagen sieben der befragten Betriebe der Einstellungspflicht - vier Betriebe haben diese auch erfüllt; drei Betriebe, die allesamt der Branche "Produktion/Industrie" zuzuordnen sind, hatten ihre Einstellungspflicht nicht erfüllt.

Die Hälfte der befragten Betriebe hatte neben der Arbeitsassistenz auch zu anderen Projekten und Trägerorganisation im Bereich der Integration von Menschen mit Behinderung Kontakt.

4.1.2 Zugang und Motive zur Zusammenarbeit mit der Arbeitsassistenz

Der erste Kontakt zur Arbeitsassistenz bzw. die ersten Informationen über das Unterstützungsangebot der Arbeitsassistenz erfolgten in den meisten Fällen von Seiten der Arbeitsassistenzen. Dadurch wird verdeutlicht, dass die Akquisitionstätigkeiten und Betriebskontakte der Arbeitsassistenz wichtig für den Zugang zu möglichen neuen kooperierenden Betrieben sind.

Abbildung 6: Zugang Betriebe (N=20); Quelle: Betriebsbefragung, IFA Steiermark, August-Oktober 2007.

Wie die Darstellung verdeutlicht, sind neun der befragten 20 Betriebe von einer Arbeitsassistenzeinrichtung kontaktiert und auf das Beratungs- und Unterstützungsangebot aufmerksam gemacht worden. Davon haben vier Betriebe angegeben, beim Erstkontakt allgemeine Informationen über die Arbeitsassistenz erhalten zu haben, während drei bzw. zwei Betriebe angaben, konkret wegen eines möglichen Praktikumsplatzes oder der Vermittlung möglicher neuer MitarbeiterInnen kontaktiert worden zu sein. In drei Fällen haben die BetriebsvertreterInnen von MitarbeiterInnen, die von der Arbeitsassistenz betreut wurden, von dem Angebot erfahren. Jeweils zwei der befragten Betriebe haben sich selbst mit dem Wunsch, einen Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin mit Behinderung anstellen zu wollen, an die Arbeitsassistenz gewandt bzw. sind vom AMS auf das Angebot aufmerksam gemacht worden; ein Betrieb wurde vom Bundessozialamt auf die Möglichkeit der Unterstützung durch die Arbeitsassistenz hingewiesen. Drei weitere BetriebsvertreterInnen haben angegeben, nicht mehr zu wissen, wie der Erstkontakt mit der Arbeitsassistenz zustande gekommen war.

Die Auswertungen der Betriebsbefragung ergeben, dass es hinsichtlich des Erfolgs der weiteren Zusammenarbeit zwischen Betrieb und Arbeitsassistenz (d.h. einer darauf folgenden Arbeitsaufnahme oder Erhaltung) nicht relevant ist, ob der Zugang zum Betrieb von Seiten der Arbeitsassistenz, von Seiten des Betriebes oder von Seiten der MitarbeiterInnen des Betriebes selbst erfolgt ist. Deutlich wird aber, dass sich in jenen drei Fällen, in denen der Kontakt zur Arbeitsassistenz über eine Behörde (AMS und BASB) hergestellt wurde, eine erfolgreiche Kooperation zwischen Arbeitsassistenz und Betrieb ergeben hat.

Die Motive der befragten BetriebsvertreterInnen, sich für eine Kooperation mit der Arbeitsassistenz zu entscheiden, waren vielfältig:

Abbildung 7: Motive der Betriebe (Mehrfachnennungen möglich); Quelle: Betriebsbefragung, IFA Steiermark, August-Oktober 2007.

Ein Viertel der befragten Betriebe gab an, in der Vergangenheit bereits positive Erfahrung bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung gemacht und sich deshalb für eine Kooperation mit der Arbeitsassistenz entschlossen zu haben. Vier weitere BetriebsvertreterInnen wiesen darauf hin, dass die guten Arbeitsleistungen der neuen MitarbeiterInnen mit Behinderung, die ein Praktikum oder "Schnuppertage" absolviert hatten bzw. bereits ihre Arbeit aufgenommen hatten, ausschlaggebend dafür waren, zusätzlich die Unterstützungs- und Beratungsleistungen der Arbeitsassistenz in Anspruch zu nehmen. "Der Mitarbeiter hat sich am Probetag gut gemacht und wir wollten ihn übernehmen. Da haben wir uns auch von der Arbeitsassistenz informieren lassen."

Für drei Betriebe stellten Förderungen ein wichtiges Argument dar, sich für die Integration eines Mitarbeiters/einer Mitarbeiterin mit Behinderung und die Zusammenarbeit mit der Arbeitsassistenz zu entscheiden. Die hoch eingeschätzte Arbeitsmotivation von Menschen mit Behinderung stellte für zwei Unternehmen einen wichtigen Grund dar, MitarbeiterInnen mit Behinderung anzustellen und begleitend eine Dienstleistung in Anspruch zu nehmen, die sie bei der Integration dieser MitarbeiterInnen unterstützt. So wies ein/eine BetriebsvertreterIn, der/die bereits auf Erfahrungen in der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung verweisen konnte, darauf hin, "dass man mit Menschen mit Behinderung gut zusammenarbeiten kann, da sie dankbar sind für die Chance und deshalb engagierter sind." Persönliche Erfahrungen mit Menschen mit Behinderung im Bekannten- oder Familienkreis waren ein weiteres Motiv ebenso wie soziales Engagement von Seiten der Firmen und Aufgeschlossenheit gegenüber dem Thema "Beschäftigung von Menschen mit Behinderung".

4.1.3 Erhaltene Leistungen und Leistungsbewertung

Der Großteil der befragten Betriebe (14 Betriebe) zählt seit dem Jahr 2006 bzw. 2007 zu den KundInnen der Arbeitsassistenz, sechs der befragten Betriebe arbeiteten mehrere Jahre mit der Arbeitsassistenz zusammen und hatten bereits vor dem Jahr 2006 erstmals Kontakt zur Arbeitsassistenz. Die Beratung und Unterstützung nahm bei den meisten der befragten Betriebe (neun Betriebe) weniger als drei Monate in Anspruch. Jeweils fünf Betriebe wurden über einen Zeitraum zwischen drei und sechs Monaten bzw. auch länger als sechs Monate hinweg begleitet und unterstützt.

Wie bereits dargestellt, reicht das Dienstleistungsangebot der Arbeitsassistenz von Personalvermittlung und Personalerprobung über Informations- und Beratungsleistungen im Bereich Förderungen und Arbeitsplatzadaptierungen bis hin zu Personalbegleitung und Konfliktmanagement im Betrieb. Was die Inanspruchnahme von Leistungen und Unterstützungsangeboten betrifft, so ist festzustellen, dass der Großteil der befragten Betriebe Beratungsleistungen zum Thema "Förderungen bzw. Unterstützungsleistungen bei der Förderabwicklung" erhalten hat. 14 der befragten Betriebe gaben weiters an, dass ihnen von Seiten der Arbeitsassistenz PraktikantInnen vermittelt worden sind. Ebenfalls mehr als die Hälfte der Firmen wurde allgemein zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung beraten.

Deutlich wird aber, dass die Betriebe in geringerem Ausmaß Dienstleistungen in Anspruch genommen haben, die vor Ort, direkt am Arbeitsplatz oder im Unternehmen stattfanden - wie die Unterstützung der ArbeitsassistentInnen bei der "Analyse von Problemen und Konflikten" oder der "Einschulung in neue Tätigkeitsbereiche" oder die "Sensibilisierung des betrieblichen Umfeldes".

Die Unterstützungs- und Beratungsleistungen wurden von den BetriebsvertreterInnen generell positiv bewertet. Die folgende Tabelle verdeutlicht, dass die befragten Betriebe damit durchschnittlich gesehen "sehr zufrieden" bis "zufrieden" sind. Ebenfalls zeigten sich die Betriebe grundsätzlich mit dem Dienstleistungsangebot der Arbeitsassistenz zufrieden - Wünsche nach einer Erweiterung des Angebots für Unternehmen wurden keine genannt.

Leistungen AASS:

Anzahl Betriebe:

Durchschnittliche Bewertung (Schulnote 1-5)

Beratung Förderungen/Abwicklung

17

1,29

Praktika/Personalerprobung

14

1,29

Beratung zum Thema Beschäftigung MmB

11

1,10

Personalvermittlung

9

1,22

Beratung zu Arbeitsplatzadaptierungen

8

1,25

Unterstützung bei der Problemlösung am Arbeitsplatz

6

1,00

Vorstellung möglicher neuer MitarbeiterInnen

6

2,17

Unterstützung bei Problemen mit neuen MitarbeiterInnen

6

1,33

Sensibilisierung im Betrieb

5

2,00

Analyse von Problemen oder Konflikten im Betrieb

5

1,20

Unterstützung bei der Einschulung/Personalbegleitung

3

1,33

Betrachtet man die Inanspruchnahme sowie die Bewertung von Leistungen differenzierter, so zeigen sich bei den befragten Betriebe Unterschiede, je nachdem, ob es gelungen ist, einen neuen Mitarbeiter/eine neue Mitarbeiterin mit Behinderung zu integrieren, einen bestehenden Arbeitsplatz zu erhalten oder ob keine Vermittlung bzw. Erhaltung erfolgt ist:

4.1.3.1 Beanspruchte Leistungen und Bewertung - Vermittlung

Die folgende Übersicht verdeutlicht die beanspruchten Leistungen jener zehn Betriebe, denen in Folge der Zusammenarbeit mit der Arbeitsassistenz ein/eine oder mehrere MitarbeiterInnen mit Behinderung vermittelt werden konnten.

Abbildung 8: Beanspruchte Leistungen Vermittlung (Mehrfachnennungen möglich); Quelle: Betriebsbefragung, IFA Steiermark, August-Oktober 2007.

Alle zehn Betriebe haben die Leistung "Förderberatung bzw. Unterstützung bei der Förderabwicklung" in Anspruch genommen. Neun der zehn Betriebe, denen in Folge der Zusammenarbeit mit der Arbeitsassistenz ein/e oder mehrere neue MitarbeiterInnen mit Behinderung vermittelt werden konnten, gaben an, dass die "Personalvermittlung" über die Arbeitsassistenz erfolgt ist. Ein Betriebsvertreter/eine Betriebsvertreterin wies darauf hin, dass sich die Arbeitsassistenz erst später - nach Arbeitsbeginn - eingeschaltet hatte. Zu Praktika bzw. einer Personalerprobung der zukünftigen MitarbeiterInnen war es bei acht von zehn Betrieben gekommen. Weiters gaben sechs Betriebe an, dass sie von der Arbeitsassistenz bei aufgetretenen Problemen und Konflikten beim Arbeitseinstieg der neuen MitarbeiterInnen unterstützt wurden.

Deutlich wird wiederum, dass die Interventionen direkt im Betrieb oder am konkreten Arbeitsplatz, wie die Sensibilisierung des betrieblichen Umfeldes oder die Unterstützung bei der Einschulung in neue Tätigkeiten oder Arbeitsabläufe durch die Arbeitsassistenz von den Betrieben seltener in Anspruch genommen wurden.

Zu bemerken ist auch, dass die Zufriedenheit mit den erhaltenen Leistungen und Unterstützungsangeboten unter diesen zehn Betrieben hoch ist und beinahe ausschließlich die Be-wertungen "sehr gut" oder "gut" vergeben wurden. Nur jeweils ein Betrieb bewertete die Sensibilisierungsarbeit im Betrieb bzw. die Förderberatung mit "befriedigend".

4.1.3.2 Beanspruchte Leistungen und Bewertung - Arbeitsplatzerhalt

Die von jenen drei Betrieben, in denen mit Unterstützung der Arbeitsassistenz ein Arbeits-platzerhalt erfolgt ist, beanspruchten Leistungen unterscheiden sich deutlich von jenen Betrieben, in denen eine Vermittlung erfolgt ist. Im Unterschied zu ihnen nahmen diese Unternehmen neben allgemeinen Beratungsleistungen (ein Betrieb erhielt eine Förderberatung, ein Betrieb Beratung zu Arbeitsplatzadaptierungen, zwei Betriebe allgemeine Information über die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung) vor allem jene Dienstleistungen der Arbeitsassistenz in Anspruch, die direkt im Betrieb auf die Analyse und Lösung von Problemen am Arbeitsplatz abzielen. Zwei der befragten Betriebe gaben an, eine konkrete Analyse von Problemen am Arbeitsplatz sowie Unterstützung bei der Behebung dieser Probleme erhalten zu haben.

Die Lösungsstrategien, die schließlich zum Erhalt der drei Arbeitsplätze beigetragen haben, waren unterschiedlich. Ein Arbeitsplatz konnte erhalten werden, da mithilfe der Arbeitsassistenz ein neuer Tätigkeitsbereich innerhalb des Betriebes, der mit entsprechenden Hilfsmitteln ausgestattet wurde, gefunden werden konnte. Ein weiterer Arbeitsplatz konnte er-halten werden, da die Betreuung des betroffenen Mitarbeiters/der betroffenen Mitarbeiterin durch die Arbeitsassistenz zu seiner/ihrer psychischen Stabilisierung beigetragen hatte. Im dritten Betrieb reichte die Beratung und Unterstützung bei Förderungen durch die Arbeitsassistenz aus, um den gefährdeten Arbeitsplatz eines Mitarbeiters/einer Mitarbeiterin zu erhalten.

Was die Bewertung der erhaltenen Leistungen und Lösungsstrategien betrifft, so ist festzuhalten, dass jene drei Firmen, die Unterstützung bei der Erhaltung eines Arbeitsplatzes beansprucht haben, die beanspruchten Leistungen ausschließlich mit "sehr gut" bewerteten.

4.1.3.3 Beanspruchte Leistungen und Bewertung - keine erfolgte Vermittlung/kein Arbeitsplatzerhalt

Sieben der befragten 20 Betriebe haben Beratungs- und Unterstützungsleistungen der Arbeitsassistenz zwar in Anspruch genommen, die Vermittlung eines neuen Mitarbeiters/einer neuer Mitarbeiterin bzw. der Erhalt eines bestehenden Arbeitsplatzes konnte dadurch aber nicht erreicht werden.

In sechs dieser Unternehmen ist es zur "Vorstellung möglicher neuer MitarbeiterInnen" sowie zu "Praktika" gekommen. Neben Informations- und Beratungsleistungen wurden vier Betriebe während des Praktikums von der Arbeitsassistenz auch bei der Lösung von auftretenden Problemen am Arbeits- bzw. Praktikumsplatz unterstützt; zwei Betriebe haben auch "Unterstützung bei der Einschulung von PraktikantInnen" erhalten.

Abbildung 9: Beanspruchte Leistungen keine erfolgte Vermittlung/Erhaltung (N=7); Quelle: Betriebsbefragung, IFA Steiermark, August-Oktober 2007.

In der Bewertung der erhaltenen Leistungen gibt es - trotz nicht erfolgter Vermittlung bzw. Arbeitsplatzerhaltung - keine auffälligen Unterschiede zu jenen Betrieben, in denen die Zusammenarbeit mit der Arbeitsassistenz erfolgreich abgeschlossen werden konnte. Die beanspruchten Beratungs- und Unterstützungsleistungen wurden von den Betrieben größtenteils mit "sehr gut" oder "gut" bewertet. Lediglich ein Betrieb zeigte sich mit der Vorstellung möglicher neuer MitarbeiterInnen weniger zufrieden.

Die Gründe für das Scheitern der Vermittlung- bzw. Arbeitsplatzerhaltungsversuche sahen die befragten UnternehmensvertreterInnen weniger in den fehlenden oder mangelhaften Unterstützungsstrukturen als vielmehr in betrieblichen Gegebenheiten - wie das Fehlen von geeigneten Tätigkeitsbereichen für Menschen mit Behinderung im Betrieb, keinen Personalbedarf oder der Schließung eines Betriebes - oder in der gesundheitlichen Verfassung vorgestellter MitarbeiterInnen: Insgesamt stimmten fünf Betriebe der Aussage zu, dass das Fehlen geeigneter Tätigkeitsbereiche einen wichtigen Grund für das Scheitern eines Vermittlungsversuches darstellte. Für vier Betriebe war der schlechte gesundheitliche Zustand der möglichen neuen MitarbeiterInnen mit entscheidend für das Scheitern einer Arbeitsaufnahme. Für zwei weitere Betriebe waren die Förderungen zu gering - "das Preis-Leistungsverhältnis rentiert sich für uns auch mit den Förderungen nicht." Schließlich stellten für einen Betrieb auch rechtliche Regelungen wie der Kündigungsschutz einen Grund dar, sich gegen die Aufnahme eines neuen Mitarbeiters/einer neuen Mitarbeiterin mit Behinderung zu entscheiden. Im Falle eines Betriebes wurde das Arbeitsverhältnis von Seiten des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin abgebrochen.

4.1.4 Bewertung des Beratungs- und Unterstützungsprozesses

Wie die beanspruchten Unterstützungsleistungen der Arbeitsassistenz bewerteten die be-fragten Unternehmen auch den Beratungsprozess überwiegend positiv.

Abbildung 10: Bewertung des Beratungsprozesses (N=20); Quelle: Betriebsbefragung, IFA Steiermark, August-Oktober 2007.

Die Grafik verdeutlicht, dass sowohl die "fachliche Kompetenz" der ArbeitsassistentInnen sowie "Auftreten und Präsentation" von allen Betrieben mit "sehr gut" oder "gut" bewertet wurde. Ebenfalls weisen die Ergebnisse darauf hin, dass sich die Beratung durch die Arbeitsassistenz an den Bedürfnissen und Wünschen der einzelnen Unternehmen orientiert hat und die Abstimmung und Kommunikation mit den BetriebsvertreterInnen gut funktioniert haben.

Von dieser durchgehend positiven Bewertung etwas abweichend wird die Vorauswahl möglicher neuer MitarbeiterInnen durch die Arbeitsassistenz gesehen: Zwar sind die befragten Betriebe mit dieser Leistung mehrheitlich zufrieden, jedoch bewerteten vier der 17 Betriebe, in denen eine Vermittlung erfolgen sollte bzw. erfolgt ist, diesen Bereich nur mit "befriedigend".

Auffallend ist, dass jene Firmen, in denen trotz Unterstützung der Arbeitsassistenz der Vermittlungsprozess nicht erfolgreich abgeschlossen werden konnte, den Beratungsprozess nicht schlechter bewerteten als jene Betriebe, in denen es zu einer erfolgreichen Vermittlung gekommen ist.

4.1.5 Nachhaltigkeit der Dienstverhältnisse und Nutzen der Zusammen-arbeit mit der Arbeitsassistenz

Was die Nachhaltigkeit der durch die Arbeitsassistenz vermittelten oder erhaltenen Beschäftigungsverhältnisse betrifft, so zeigte sich zum Zeitpunkt der Befragung, dass - bis auf einen Fall, in dem ein/e MitarbeiterIn bereits in Pension gegangen war - alle MitarbeiterInnen noch in den Betrieben beschäftigt waren und ihre zukünftigen Beschäftigungsmöglichkeiten von den UnternehmensvertreterInnen durchgängig positiv eingeschätzt wurden.

Betrachtet man die Beschäftigungsdauer der vermittelten bzw. aufrecht erhaltenen Dienst-verhältnisse, so wird ersichtlich, dass die Hälfte der 12 Betriebe ihre MitarbeiterInnen zum Zeitpunkt der Befragung bereits länger als ein halbes Jahr beschäftigten. Drei Betriebe beschäftigten jene MitarbeiterInnen, die ihnen von der Arbeitsassistenz vermittelt worden sind, erst kürzer als drei Monate.

Den Nutzen der Arbeitsassistenz sehen die befragten UnternehmensvertreterInnen vor allem darin, die Betriebe dabei zu unterstützen, ihrer sozialen Verantwortung als Unternehmen nachzukommen, Menschen mit Behinderung eine Chance zu geben: "Jede Unterstützung dabei ist hilfreich." Auf diesen generellen Nutzen von Unterstützungsangeboten wies auch ein Betrieb aus dem Pflegebereich hin, der angab, die Beschäftigung von MitarbeiterInnen mit Behinderung aufgrund deren speziellen Fähigkeiten zu forcieren: "Sie haben einen sehr guten Zugang zu alten Menschen und nehmen ihre Arbeit ernst."

Als wichtigen Faktor bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung nannten die befragten Betriebe vor allem auch finanzielle Unterstützungsleistungen - der Nutzen der Arbeitsassistenz besteht in diesem Bereich in der Förderberatung und "unkomplizierten und unbürokratischen" Unterstützung bei Förderansuchen. Weiters sehen einige Betriebe den Nutzen der Arbeitsassistenz auch in der spezifischen Betreuung, welche die neuen MitarbeiterInnen mit Behinderung durch die Arbeitsassistenz erhalten: Gestaltet sich für MitarbeiterInnen der Arbeitsbeginn einfacher, ergeben sich dadurch auch Vorteile für den jeweiligen Betrieb. Als nützlich habe sich die Inanspruchnahme des Angebots der Arbeitsassistenz für manche Betriebe auch erwiesen, weil dadurch engagierte MitarbeiterInnen gefunden werden konnten, "die gut ins Unternehmen passen." Als besonders hilfreich wurde dabei die Möglichkeit eines Praktikums zur Abklärung der Arbeitsleistung hervorgehoben - "den Mitarbeiter hätten wir ohne Praktikum wahrscheinlich nicht genommen." Der betriebliche Nutzen der Unterstützung durch die Arbeitsassistenz kann auch - wie es sich in einem Unternehmen gezeigt hat - darin bestehen, die Beschäftigung langjähriger und erfahrener UnternehmensmitarbeiterInnen zu sichern, indem geeignete Tätigkeitsbereiche im Betrieb gesucht und Hilfsmittel installiert werden.

4.1.6 Stärken, Schwächen, Optimierungen aus Sicht der Unternehmen

Die Stärken des Angebots und der Unterstützungsleistungen der Arbeitsassistenz sehen die befragten Betriebe vor allem im Bereich der Förderberatung und Unterstützung bei der Förderabwicklung, wobei die rasche und unkomplizierte Vermittlung zu den richtigen Ansprechpersonen und Stellen besonders hervorgehoben wurde.

Auch das Engagement bei der Unterstützung der neuen MitarbeiterInnen sowie die rasche und kompetente Unterstützung bei auftretenden Problemen wurden von einigen BetriebsvertreterInnen als Stärken genannt - der Arbeitsassistenz wurde diesbezüglich attestiert, dass sie "auf Nachfrage immer da ist" und damit als wichtiger Ansprechpartner fungiert.

Auch die schnelle und unbürokratische Personalvermittlung bzw. Vermittlung von Praktika, wurden von mehreren BetriebsvertreterInnen als Stärke identifiziert. "In unserem Bereich ist es sehr wichtig, dass alles schnell geht. Alle Fragen wurden von der Arbeitsassistenz geklärt und sie haben sich unbürokratisch um ein Praktikum gekümmert." Für einen Unternehmensvertreter/eine Unternehmensvertreterin fungiert die Arbeitsassistenz deshalb als "wichtiges Bindeglied am Arbeitsmarkt, das Angebot und Nachfrage zusammenbringt."

Ein Betriebsvertreter/eine Betriebsvertreterin, der/die bereits über mehrere Jahre hinweg in Kontakt mit der Arbeitsassistenz steht, wies darauf hin, dass eine wichtige Stärke der Arbeitsassistenz auch im guten Auftreten gegenüber den DienstgeberInnen zu sehen ist und dass die mehrjährige Kooperation mit der Arbeitsassistenz auch dazu beigetragen hat, die Bewusstseinsbildung und Sensibilisierung unter den MitarbeiterInnen zum Thema Beschäftigung und Integration von Menschen mit Behinderung zu fördern.

Demgegenüber wurde von BetriebsvertreterInnen aber auch auf Schwächen hingewiesen und damit verbundene Optimierungswünsche wurden geäußert: Als einen wichtigen verbesserungswürdigen Aspekt nannten die BetriebsvertreterInnen aufgrund der oft fehlenden Bekanntheit des Angebots der Arbeitsassistenz den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit. Eine frühere Information über die konkreten Unterstützungsleistungen der Arbeitsassistenz sowie allgemeine Informationen über mögliche Förderungen und rechtliche Grundlagen der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung wurden daher angeregt.

Ein weiterer Optimierungsaspekt, der von mehreren BetriebsvertreterInnen angemerkt wurde, betrifft die Dauer der Nachbetreuung von neuen MitarbeiterInnen nach einer erfolgten Arbeitsaufnahme bzw. die Betreuungsdauer, wenn es um den Erhalt eines Arbeitsplatzes geht. Einerseits wurde eine flexiblere Betreuungsdauer gewünscht - "manche brauchen einfach eine längere Betreuung, vor allem wenn sie psychische Erkrankungen haben." Andererseits wurde die Betreuung nach Arbeitseinstieg generell als zu kurz empfunden. Außerdem sei es grundsätzlich "nicht transparent, wie lange eine Betreuung möglich ist." Die Betreuung neuer MitarbeiterInnen sollte daher kontinuierlich weiterlaufen, ebenso wie die Betreuung und Beratung der Betriebe. Gewünscht wurden diesbezüglich von Seiten des betroffenen Betriebsvertreters/der betroffenen Betriebsvertreterin vor allem Unterstützungsleistungen bei weiteren Förderungsansuchen und Beratung zum Thema "Kündigungsschutz". "Oft sind Förderungen nach einem oder zwei Jahren weg. Dann bekommt man keine Förderungen mehr und hat einen Mitarbeiter mit Kündigungsschutz und wird auch nicht mehr betreut. (...) Auch die Unternehmen bräuchten da eine kontinuierliche Betreuung."

Eine weitere Schwäche, die ausschließlich von VertreterInnen öffentlicher Einrichtungen oder öffentlichkeitsnaher Betriebe angemerkt wurde, betrifft die fehlende Intensität und Kontinuität der Vernetzung mit den unterschiedlichen Arbeitsassistenzeinrichtungen. Zum einem wurde angemerkt, dass es notwendig sei, dass die Arbeitsassistenz in öffentlichen Einrichtungen bzw. in Betrieben, in denen es Behindertenvertrauenspersonen gibt "auf diese zugeht" und intensiver mit ihnen kooperiert. Andererseits wurde eine intensivere Zusammenarbeit und Vernetzungsarbeit auf politischer Ebene angeregt, wenn es beispielsweise um gesetzliche Veränderungen wie die Eingliederung der Behindertenplanstellen in den allgemeinen Stellenplan des Bundesdienstes geht: "Diese neue Regelung wird dazu führen, dass man weniger MitarbeiterInnen mit Behinderung einstellen kann." Wünschenswert wäre daher generell ein intensiverer Austausch mit der Arbeitsassistenz über derartige politische Themen oder gesetzliche Veränderungen: "So etwas wie eine Krisensitzung zu diesem Thema wäre wünschenswert."

Vereinzelt wurde von Seiten der öffentlichen Einrichtungen bzw. öffentlichkeitsnahen Betrieben auch auf ein Problem aufmerksam gemacht, das durch die Personalfluktuation in manchen Arbeitsassistenzeinrichtungen entsteht. "Es ist wichtig, erfahrene Arbeitsassistenten zu bekommen. Das ist teilweise aber schwierig aufgrund der hohen Fluktuation. Es ist schon von Vorteil, wenn die Arbeitsassistenten die Strukturen im öffentlichen Bereich kennen."

Auffallend ist, dass Verbesserungsanregungen vor allem von jenen BetriebsvertreterInnen angemerkt wurden, mit denen es zu erfolgreichen Kooperationen gekommen ist. Diese Betriebe dürften sich intensiver mit dem Angebot und den Unterstützungsleistungen der Arbeitsassistenz auseinandergesetzt haben. Von jenen Betrieben, in denen keine Vermittlung bzw. Arbeitsplatzerhalt erfolgt ist, wurden nur sehr vereinzelt Anregungen gemacht was Schwächen bzw. mögliche Verbesserungen betrifft. So sollte die Arbeitsassistenz den von ihr betreuten Personen "stärker auf die Finger schauen" und das Unternehmen früher darüber zu informieren, wenn von Seiten der MitarbeiterIn eine Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses in Erwägung gezogen wird. Ebenfalls hatte ein Unternehmen, in dem ein Vermittlungsversuch letztlich gescheitert ist, vorgeschlagen, die "Schnupperzeit" möglicher neuer MitarbeiterInnen auf mehr als eine Woche zu verlängern, um den Betrieb eine noch bessere Einschätzung der Leistungsfähigkeit zu erlauben und passende Tätigkeitsbereiche im Betrieb zu finden.

4.2 KundInnen "Menschen mit Behinderung"

Menschen mit Behinderung, die einen Arbeitsplatz suchen bzw. deren Arbeitsplatz aus unterschiedlichen Gründen gefährdet ist, stellen die primäre KundInnengruppe der Arbeitsassistenz dar. Das Spektrum der geleisteten Unterstützung durch die Arbeitsassistenz reicht dabei von der Hilfe bei der Arbeitsuche und Arbeitserprobung über Begleitung beim Arbeitseinstieg bis zur Hilfe bei Problemen am konkreten Arbeitsplatz im Betrieb. Betriebspraktika stellen dabei ein wichtiges Instrument der Arbeitsassistenz dar.

Neben den Integrationszielen (Arbeitsplatzerlangung bzw. Arbeitsplatzerhaltung) fokussieren die Unterstützungsleistungen der Arbeitsassistenz auch auf das "Clearing" - der Abklärung der physischen und psychischen Leistungsfähigkeit der betreuten Personen.

4.2.1 Darstellung der befragten KundInnen

Im Rahmen der KundInnenbefragung haben 20 betreute Personen die Unterstützungsleistungen durch die Arbeitsassistenz bewertet. Die Befragung erfolgte im August und September 2007 und wurde telefonisch bzw. teilweise schriftlich durchgeführt.[22] Eingang in die Analyse der KundInnenzufriedenheit fanden die Rückmeldungen von elf Frauen und neun Männern, die im Verlauf der letzten beiden Jahre von der Arbeitsassistenz bei der Arbeits-platzsuche bzw. beim Erhalt eines bestehenden Arbeitsplatzes unterstützt wurden. Verglichen mit den Auswertungen der Monitoringdaten entspricht die Geschlechterzusammensetzung der befragten KundInnengruppe in etwa der GesamtkundInnenstruktur der Arbeitsassistenz im Zeitraum 2004 bis 2006 - wobei die Frauen in der Befragung mit knapp über 50% geringfügig stärker vertreten sind. Befragt wurden weiters insgesamt neun Personen, die mithilfe der Arbeitsassistenz erfolgreich vermittelt werden konnten, vier Personen, deren gefährdeter Arbeitsplatz erhalten werden konnte und sieben Personen, bei denen trotz Unterstützung der Arbeitsassistenz keine Vermittlung bzw. kein Arbeitsplatzerhalt erfolgte.

Die Hälfte der Befragten gehörte der Altersgruppe der 25- bis 44-Jährigen an; ein Fünftel der Befragten zählte zur Gruppe der Jugendlichen. Vergleicht man diese Anteile wiederum mit der gesamten KundInnenstruktur 2004 bis 2006, wird deutlich, dass Personen über 45 Jahre in der Befragung etwas stärker repräsentiert sind, während der Anteil der befragten Jugendlichen geringer ist als jener in der GesamtkundInnenstruktur. Hinsichtlich des Ausbildungsgrades der befragten KundInnen ist festzuhalten, dass für den Großteil der Befragten die Pflichtschule die höchste abgeschlossene Ausbildung darstellt, ein Viertel hat eine Lehre absolviert. Vier der befragten Personen - ausschließlich Frauen - gingen Betreuungspflichten nach.

Tabelle 15: Alter und höchste abgeschlossene Ausbildung der befragten Personen; Quelle: Betriebsbefragung, IFA Steiermark, August-Oktober 2007.

Alter

Anzahl

Ausbildung

Anzahl

bis zu 24 Jahren

4

Pflichtschule

10

zwischen 25 und 34 Jahren

7

Lehre

5

zwischen 35 und 44 Jahren

3

Mittlere Schule

3

45 und älter

6

Höhere Schule

1

Gesamt

20

Gesamt

19

Wie schon bei den Betrieben wurde auch bei der Befragung der betreuten Personen darauf geachtet, dass die Bewertungen von KundInnen aller steirischen Arbeitsassistenzeinrichtungen in die Auswertungen mit einfließen. Dies erklärt auch, wieso der Anteil jener Personen, die eine psychische Beeinträchtigung aufweisen, mit sieben befragten KundInnen am größten ist (steiermarkweit beschäftigen sich vier Einrichtungen vornehmlich mit dieser Zielgruppe) und verglichen mit der GesamtkundInnenstruktur überrepräsentiert ist. Ebenfalls stärker vertreten sind Personen mit einer Hörbehinderung (vier KundInnen), da die Beteiligung an der Befragung, die bei dieser Zielgruppe schriftlich erfolgte, sehr hoch war. Fünf Personen mit körperlichen Behinderungen, zwei Personen mit Mehrfachbehinderungen, sowie jeweils eine Person mit Lernbeeinträchtigung bzw. Sehbehinderung haben sich ebenfalls an der Befragung beteiligt.

4.2.2 Zugang zur Arbeitsassistenz und Motive der befragten KundInnen

Der Zugang der befragten KundInnen zur Arbeitsassistenz erfolgte vor allem über das AMS: Zehn KundInnen gaben an, vom AMS an die Arbeitsassistenz weitervermittelt worden zu sein. Ein Viertel suchte die Arbeitsassistenz auf, da ihnen dies im Rahmen der Betreuung in anderen Beratungs- bzw. Unterstützungseinrichtungen empfohlen wurde. Vor allem Personen mit psychischen Einschränkungen fanden über andere Beratungseinrichtungen Zugang zur Arbeitsassistenz.

Abbildung 11: Zugang KundInnen (N=20); Quelle: KundInnenbefragung, IFA Steiermark, August-Oktober 2007.

Nur in geringem Ausmaß erfuhren die befragten KundInnen von FreundInnen und Bekannten bzw. von Plakaten und sonstigem Informationsmaterial vom Unterstützungsangebot der Arbeitsassistenz. In einem Fall erfuhr ein befragter Kunde/eine befragte Kundin von seinem/ihrem Vorgesetzten von der Möglichkeit, sich an die Arbeitsassistenz zu wenden, in einem anderen Fall wurde der/die KundIn von seinem/ihrem Arzt darauf hingewiesen.

Bei jenen 16 KundInnen, die arbeitslos waren, als sie sich an die Arbeitsassistenz wandten, stellte der Grund bzw. die Hoffnung, Unterstützung bei der Arbeitssuche zu bekommen das wichtigste Motiv dar, die Leistungen der Arbeitsassistenz in Anspruch zu nehmen. Nur vereinzelt war für diese Personengruppe der Wunsch nach Berufsorientierung bzw. nach In-formationen über Ausbildungsmöglichkeiten ein Beweggrund, die Arbeitsassistenz aufzusuchen.

Jene vier KundInnen, die Unterstützung bei der Arbeitsplatzerhaltung benötigten, hatten unterschiedliche Motive, die Arbeitsassistenz aufzusuchen: Die Hilfe der Arbeitsassistenz wurde beansprucht, weil es generell Probleme am Arbeitsplatz gab, weil Unterstützung bei spezifischen Tätigkeiten in der Arbeit notwendig geworden war, weil Probleme mit Vorgesetzten auftraten bzw. weil zusätzliche Hilfsmittel benötigt wurden, um den Tätigkeitsbereich auch noch weiterhin ausführen zu können.

Der Erstkontakt mit der Arbeitsassistenz lag bei dem Großteil der befragten KundInnen zum Zeitpunkt der Befragung nicht länger als ein Jahr zurück. 12 KundInnen hatten im zweiten Halbjahr 2006 bzw. erst im Jahr 2007 das erste Mal Kontakt zur Arbeitsassistenz aufgenommen. Die Betreuungsdauer gestaltete sich bei der Hälfte der befragten KundInnen kürzer als ein halbes Jahr; sechs Personen gaben an, länger als neun Monate betreut worden zu sein.

Tabelle 16: Erstkontakt und Betreuungsdauer (N=20 bzw. 19); Quelle: KundInnenbefragung, IFA Steiermark, August-Oktober 2007.

Erstkontakt AASS

Anzahl

Betreuungsdauer

Anzahl

vor 2006

5

bis zu 3 Monate

4

Jänner-Juni 2006

3

4-6 Monate

6

Juli-Dezember 2006

6

7-9 Monate

3

2007

6

länger als 9 Monate

6

Gesamt

20

Gesamt

19

Was die Betreuungsdauer betrifft, so zeigen sich bei den befragten KundInnen keine auffälligen Unterschiede zwischen Personen, die vermittelt und jenen, die nicht vermittelt werden konnten. Auffallend ist jedoch, dass Personen, die bei der Arbeitsplatzerhaltung unterstützt wurden, generell eine wesentliche kürzere Betreuungsdauer aufwiesen (von ihnen wurde keiner/keine länger als sechs Monate betreut).

Betrachtet man die Betreuungsdauer der unterschiedlichen Altersgruppen, wird deutlich, dass vor allem Personen zwischen 25 und 44 eine längere Betreuungszeit als neun Monate beanspruchten - die befragten Jugendlichen sowie die Personengruppe über 45 wiesen generell eine vergleichsweise kürzere Betreuungsdauer auf.

Die geschlechtsspezifischen Unterschiede hinsichtlich der Betreuungsdauer sind hingegen nur geringfügig: Während ebenso viele Frauen wie Männer kürzer als ein halbes Jahr in Betreuung waren, nahmen etwas mehr Frauen (vier Kundinnen) als Männer (zwei Kunden) eine länger als neun Monate dauernde Betreuungsphase in Anspruch.

Auch ist zu erkennen, dass vor allem jene befragten KundInnen, die eine psychische Beeinträchtigung (zwei KundInnen) oder eine Hörbehinderung (drei KundInnen) aufwiesen, eine längere Betreuungsdauer beanspruchten.

4.2.3 Beanspruchte Leistungen und Bewertung

Wie eingangs schon dargestellt, unterstützt die Arbeitsassistenz KundInnen mit Behinderungen, die einen Arbeitsplatz suchen bzw. einen gefährdeten Arbeitsplatz erhalten wollen, auf vielfältige Weise: Das Unterstützungsangebot reicht dabei von allgemeinen Informationsleistungen und der Unterstützung bei der Arbeitsplatzsuche bzw. Arbeitsplatzerhaltung über Unterstützungsleistungen vor Ort im Betrieb bis hin zu Hilfestellungen bei privaten Problemen oder der Klärung von möglichen beschäftigungserschwerenden Umfeldfaktoren wie Mobilität und Kinderbetreuung.

Was die Inanspruchnahme von Leistungen und Unterstützungsangeboten der befragten KundInnen betrifft, so ist festzustellen, dass vor allem die Leistungen "Unterstützung bei der Arbeitsplatzsuche" und "Unterstützung bei Bewerbungen" in Anspruch genommen wurden, worunter sowohl Unterstützungsleistungen beim Verfassen von Bewerbungen aber auch eine mögliche Begleitung bei Bewerbungsgesprächen durch die ArbeitsassistentInnen zusammenzufassen sind.

In geringerem Ausmaß wurden die Leistungen "Unterstützung bei Problemen in der Arbeit", "Unterstützung beim Erlernen von Tätigkeiten" aber auch die Unterstützung bei der Klärung der Umfeldfaktoren "Mobilität" und "Kinderbetreuung" in Anspruch genommen. Wie schon bei den befragten Betrieben zeigt sich auch bei den befragten KundInnen, dass Leistungen vor Ort im Betrieb oder am konkreten Arbeitsplatz nur vereinzelt in Anspruch genommen wurden und der Schwerpunkt bei jenen Leistungen lag, die begleitend zur Arbeitsplatzsuche angeboten werden.

Tabelle 17: Beanspruchte Leistungen und durchschnittliche Bewertung (Mehrfach-nennungen möglich); Quelle: KundInnenbefragung, IFA Steiermark, August-Oktober 2007.

Leistungen AASS

Anzahl Personen

Durchschnittliche Bewertung*

Unterstützung bei der Arbeitsplatzsuche

16

1,69

Unterstützung bei Bewerbungen

14

1,50

Unterstützung bei gesundheitlichen Problemen

8

1,25

Unterstützung bei privaten Problemen

6

1,67

Unterstützende Gespräche nach Arbeitseinstieg

6

1,17

Unterstützung Vereinbarkeit Beruf - private Situation

4

1,25

Unterstützung bei Problemen in der Arbeit

3

1,00

Unterstützung Erlernen von Tätigkeiten

3

1,00

Unterstützung durch Hilfsmittel am Arbeitsplatz

2

1,00

Unterstützung bei Problemen mit Vorgesetzten

1

1,00

Unterstützung bei der Kinderbetreuung

1

1,00

Unterstützung Mobilität

1

2,00

* (1=sehr zufrieden; 4=nicht zufrieden)

Die Bewertung der beanspruchten Leistungen ist überwiegend positiv - die befragten KundInnen bewerteten die Unterstützungsleistungen der Arbeitsassistenz durchschnittlich zwischen "sehr zufrieden" und "zufrieden". Zu bemerken ist, dass sich die KundInnen mit jenen Leistungen, die nach Arbeitsbeginn beansprucht wurden wie "Unterstützung bei Problemen in der Arbeit", "Unterstützung beim Erlernen von Tätigkeiten" aber auch "Unterstützung durch Hilfsmittel am Arbeitsplatz" ausschließlich "sehr zufrieden" zeigten.

Neben unterschiedlichen Unterstützungsleistungen haben die befragten Personen auch unterschiedliche Informationsleistungen in Anspruch genommen: Deutlich ist hierbei, dass die befragten KundInnen vor allem Informationen zum Thema "Förderungen" bzw. zu ihrer eigenen Förderbarkeit erhalten haben. Etwas mehr als die Hälfte der Befragten gab an, auch Informationen über unterschiedliche Berufsmöglichkeiten bzw. Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten erhalten zu haben. Nur in geringem Ausmaß beansprucht wurden Informationen zum Thema "Kinderbetreuungsmöglichkeiten" oder Informationen über andere Beratungsstellen und Unterstützungsangebote.

Tabelle 18: Beanspruchte Informationsleistungen und durchschnittliche Bewertung (Mehrfachnennungen möglich); Quelle: KundInnenbefragung, IFA Steiermark, August-Oktober 2007.

Informationen AASS

Anzahl Personen:

Durchschnittliche Bewertung*

Informationen über Förderungen

15

1,53

Informationen über Berufsmöglichkeiten

7

2,00

Informationen zu Aus- oder Weiterbildungen

5

1,67

Informationen über andere Beratungsstellen

4

1,25

Informationen Kinderbetreuungsmöglichkeiten

2

1,00

* (1=sehr zufrieden; 4=nicht zufrieden)

Auch mit den erhaltenen Informationen zeigten sich die befragten KundInnen überwiegend zufrieden. Auch hier liegt die durchschnittliche Bewertung der unterschiedlichen Bereiche zwischen "sehr zufrieden" und "zufrieden".

Was die Inanspruchnahme bestimmter Unterstützungs- oder Informationsleistungen betrifft, zeigten sich bei den befragten KundInnen nur in einigen Bereichen Unterschiede hinsichtlich Geschlecht, Alter oder Art der Beeinträchtigung: Weibliche KundInnen haben im Vergleich zu den männlichen Kunden öfter "Unterstützung bei privaten Problemen" beansprucht, die Unterstützung durch die Arbeitsassistenz bei "Problemen in der Arbeit" wurde ausschließlich von Frauen in Anspruch genommen. Auch die Möglichkeit, nach Arbeitsbeginn unterstützende Gespräche mit MitarbeiterInnen der Arbeitsassistenz zu führen sowie die Unterstützung bei der Vereinbarkeit der neuen beruflichen Situation mit dem privaten Lebensumfeld wurde vor allem von Frauen genutzt. Informationen über unterschiedliche und alternative Berufsmöglichkeiten wurden hingegen vor allem von Männern in Anspruch genommen.

Wesentlich geringere Unterschiede bei der Nutzung von Leistungen ergeben sich, wenn unterschiedliche Altersgruppen oder Behinderungsarten miteinander verglichen werden: Hierbei zeigt sich lediglich, dass die "Unterstützung bei privaten Problemen" vor allem von Personen mit psychischen Beeinträchtigungen beansprucht wurde und ausschließlich von Personen, die zwischen 25 und 44 Jahren alt sind - sowohl bei den jugendlichen KundInnen als auch bei jenen über 45 waren private Probleme kein Thema in der Betreuung. "Informationen über Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten" wurden ausschließlich von Jugendlichen und Personen unter 35 Jahren eingeholt.

Was die Bewertung der beanspruchten Leistungen betrifft, so zeigen sich keine erkennbaren Unterschiede hinsichtlich Alter und Behinderungsart. Hingegen lassen sich in einigen wenigen Bereichen geschlechtsspezifische Unterschiede ausmachen. Die befragten weiblichen KundInnen bewerteten die erhaltene "Unterstützung bei der Arbeitsplatzsuche und bei Bewerbungen" sowie die "Unterstützung bei privaten Problemen" geringfügig positiver als die befragten männlichen Kunden.

Neben den Kategorien Geschlecht, Alter oder Art der Beeinträchtigung wird die Inanspruchnahme von Leistungen sowie deren Bewertung im folgenden Abschnitt auch differenziert nach erfolgter Vermittlung, Arbeitsplatzerhalt oder keiner erfolgten Vermittlung betrachtet.

4.2.3.1 Leistungen "Vermittlung" - Inanspruchnahme und Bewertung

Bevor die Vermittlung erfolgte, wurden die neun befragten KundInnen im Rahmen der Betreuung der Arbeitsassistenz bei ihrer Arbeitssuche aktiv unterstützt. Ein Großteil dieser Personengruppe beanspruchte Unterstützungsleistungen beim Verfassen von Bewerbungen oder wurde von MitarbeiterInnen der Arbeitsassistenz auf Bewerbungsgespräche vorbereitet oder dort hin begleitet. Sieben Personen absolvierten vor dem Arbeitseinstieg ein Praktikum in jenem Betrieb, in den sie daraufhin vermittelt werden konnten. Für alle Befragten stellt dieses Praktikum einen wichtigen Schritt dar - die Praktika waren vor allem hilfreich, "weil man gesehen hat, was auf einen zukommt", und dadurch die Möglichkeit geboten wurde, KollegInnen und Vorgesetzte kennen zu lernen und man "in die Arbeit hineinfinden" konnte. Wesentlich geringer beansprucht wurden Leistungen wie die Unterstützung bei gesundheitlichen Problemen oder bei der Organisation der Kinderbetreuung. Mit den erhaltenen Leistungen zeigten sich die befragten Personen, die vermittelt werden konnten, ausschließlich "sehr zufrieden" oder "zufrieden".

Abbildung 12: Beanspruchte Leistungen Vermittlung (N=9); Quelle: KundInnenbefragung, IFA Steiermark, August-Oktober 2007.

Acht der neun befragten Personen sind nach Arbeitsbeginn weiterhin von der Arbeitsassistenz betreut und unterstützt worden.[23] Davon wurden drei Personen bis zu drei Monate lang nachbetreut, fünf Personen gaben an, die Betreuung durch die Arbeitsassistenz länger als drei Monate - und damit länger als die vorgesehene Nachbetreuungszeit - beansprucht zu haben.

Im Rahmen der Nachbetreuung erhielten die befragten KundInnen unterschiedliche Leistungen. Am häufigsten wurde die Möglichkeit genutzt, mit MitarbeiterInnen der Arbeitsassistenz begleitend zum Jobeinstieg unterstützende Gespräche zur führen, die teilweise telefonisch, teilweise aber auch persönlich stattgefunden haben. Die Hälfte der befragten KundInnen beanspruchte die Unterstützung der Arbeitsassistenz auch, um die neue berufliche Situation und die damit verbunden Anforderungen mit dem privaten Lebensumfeld zu vereinbaren. Nur in geringem Ausmaß wurden - wie bereits zu Beginn erwähnt - Leistungen vor Ort im Betrieb, wie die Unterstützung durch Hilfsmittel oder die Klärung möglicher Tätigkeitsbereiche im Betrieb beansprucht. Die Leistungsbewertung fällt wie bereits bei den beanspruchten Leistungen vor Arbeitsbeginn ausschließlich positiv aus.

Abbildung 13: Beanspruchte Leistungen Nachbetreuung (N=9, Mehrfachnennungen möglich); Quelle: KundInnenbefragung, IFA Steiermark, August-Oktober 2007.

4.2.3.2 Leistungen "keine erfolgte Vermittlung" - Inanspruchnahme und Bewertung

Auch bei jener Personengruppe, die nicht erfolgreich vermittelt werden konnte, standen die begleitenden Unterstützungsleistungen bei der Arbeitsplatzsuche bei der Betreuung durch die Arbeitsassistenz im Mittelpunkt. Neben der Unterstützung bei Bewerbungen, gaben fünf der sieben Personen an, auch gezielt bei der Suche nach einem Praktikumsplatz unterstützt worden zu sein - vier Personen konnten mit Hilfe der Arbeitsassistenz auch ein Praktikum absolvieren. Nur vereinzelt wurde die Unterstützung durch die Arbeitsassistenz bei Problemen am Arbeitsplatz oder bei der Einschulung während der Praktikumszeit beansprucht.

Abbildung 14: Beanspruchte Leistungen von Personen, die nicht erfolgreich vermittelt werden konnten (N=7, Mehrfachnennungen möglich); Quelle: KundInnenbefragung, IFA Steiermark, August-Oktober 2007.

Die beanspruchten Unterstützungsleistungen bewerteten die befragten KundInnen zwar überwiegend positiv, jedoch vergleichsweise etwas kritischer als jene Personengruppe, die erfolgreich vermittelt werden konnte. Leichte Unterschiede zeigen sich hierbei vor allem bei der Bewertung der Unterstützung bei der Arbeitsplatzsuche und der Unterstützung bei Bewerbungen - diese Bereiche wurden von befragten KundInnen durchschnittlich etwas schlechter bewertet als von den erfolgreich vermittelten KundInnen.

4.2.3.3 Leistungen "Arbeitsplatzerhalt" - Inanspruchnahme und Bewertung

Jene vier Personen, deren Arbeitsplatz mit Hilfe der Arbeitsassistenz erhalten werden konnte, haben sehr unterschiedliche Unterstützungsleistungen beansprucht. In einem Fall fokussierten die Interventionen der Arbeitsassistenz auf die Unterstützung bei der Auswahl und Anschaffung neuer Hilfsmittel, in einem anderen Fall unterstützte die Arbeitsassistenz den/die KundIn vor Ort im Betrieb bei der Suche nach einem alternativen Tätigkeitsbereich, der trotz gesundheitlicher Probleme übernommen werden kann. Ein weiterer Arbeitsplatz konnte erhalten werden, da mit Hilfe der Arbeitsassistenz Probleme mit Vorgesetzten gelöst werden konnten. Schließlich reichten in einem weiteren Fall Informationen über Förderungen aus, um einen Arbeitsplatz zu erhalten, der aufgrund eines bevorstehenden Personalabbaus gefährdet war. Zwei KundInnen gaben zudem an, während der Interventionen zum Arbeitsplatzerhalt von Seiten der Arbeitsassistenz Unterstützung bei gesundheitlichen Problemen erhalten zu haben.

Die KundInnen, deren Arbeitsplatz erhalten werden konnte, sind jene Gruppe, welche die Unterstützungsleistungen der Arbeitsassistenz am positivsten bewertete und sich mit den beanspruchten Maßnahmen ausschließlich "sehr zufrieden" zeigte.

4.2.4 Bewertung des Betreuungsprozesses

Neben der Bewertung der Unterstützungs- und Informationsleistung kommt der Bewertung des Betreuungsprozesses besondere Wichtigkeit zu. Im Mittelpunkt des im Konzept angeführten Betreuungsprozesses stehen die Selbstbestimmung des Kunden/der Kundin sowie die Stärkung des Selbstbewusstseins - der Betreuungsverlauf orientierte sich dabei an den Wünschen und Bedürfnissen der KundInnen.[24]

Die beinahe ausschließlich positiven Bewertungen der befragten KundInnen hinsichtlich unterschiedlicher Bereiche des Betreuungsprozesses legen die Vermutung nahe, dass die Umsetzung dieser Betreuungsgrundsätze bisher gut gelungen ist. Wie die angeführte Grafik verdeutlicht, wurde im Rahmen des Betreuungsprozesses aus Sicht der befragten KundInnen auf ihre Interessen und Wünsche eingegangen. Grundsätzlich haben sich die befragten KundInnen gut betreut gefühlt: Die Ergebnisse weisen zudem darauf hin, dass zu einer persönlicher Stabilisierung der betreuten Personen beigetragen wurde, da die Betreuungsgespräche den KundInnen weitergeholfen haben und ihnen von Seiten der MitarbeiterInnen der Arbeitsassistenz erfolgreich "Mut gemacht" werden konnte. Auch Informationsaspekte sind zur Zufriedenheit der KundInnen in den Betreuungsprozess eingeflossen.

Abbildung 15: Bewertung Betreuungsprozess (N=20); Quelle: KundInnenbefragung, IFA Steiermark, August-Oktober 2007.

4.2.5 Nutzen und Wirkung der Unterstützung durch die Arbeitsassistenz

Neben der Bewertung der Unterstützungsleistungen und des Betreuungsprozesses standen vor allem Aspekte der Wirkung und des Nutzens der Unterstützung durch die Arbeitsassistenz im Mittelpunkt der Erhebungen zur KundInnenzufriedenheit, wobei auch der Nachhaltigkeit der erzielten Erfolge (Vermittlung und Arbeitsplatzerhaltung) Wichtigkeit zukam. Da die Zufriedenheit der Personen mit ihrem vermittelten bzw. gesicherten Arbeitsplatz sowie arbeitsbedingte aber auch private Rahmenbedingungen die Nachhaltigkeit eines Beschäftigungsverhältnisses beeinflussen, werden auch diese Aspekte dargestellt, um die nachhaltige Wirkung der Unterstützung durch die Arbeitsassistenz zu bewerten.

Im Folgenden werden Nutzen und Wirkung der Interventionen der Arbeitsassistenz wiederum differenziert nach "Vermittlung", "Arbeitsplatzerhalt" oder "keine erfolgreiche Vermittlung" betrachtet.

4.2.5.1 Vermittlung - Nutzen und Wirkung

Bis auf eine Ausnahme, in dem der Beginn des Beschäftigungsverhältnisses des Kun-den/der Kundin noch unmittelbar bevorstand, waren die vermittelten KundInnen zum Zeit-punkt der Befragung in Beschäftigung. In sieben von acht Fällen dauerte das Beschäftigungsverhältnis bereits länger als drei Monate an und konnte damit als Vermittlungserfolg verbucht werden. Drei KundInnen waren dabei bereits länger als neun Monate beschäftigt, was durchaus als Indiz für die nachhaltige Integration dieser MitarbeiterInnen in den Betrieb gesehen werden kann.

Den Einfluss der Unterstützung der Arbeitsassistenz auf die Erlangung eines neuen Arbeitsplatzes schätzten die befragten KundInnen unterschiedlich ein - drei KundInnen bewerteten die Wirkung der Unterstützung dabei eher als gering und gaben an, dass sie ihrer Ein-schätzung nach auch ohne die Arbeitsassistenz einen neuen Arbeitsplatz gefunden hätten. Davon wiesen zwei KundInnen explizit darauf hin, ihren Arbeitsplatz im konkreten Fall auch tatsächlich ohne die Unterstützung der Arbeitsassistenz aufgrund von Stellenhinweisen von FreundInnen oder Bekannten gefunden zu haben. Dem gegenüber sahen sechs der befragten KundInnen die Unterstützung durch die Arbeitsassistenz als entscheidend für die gelungene Vermittlung an und glaubten, dass sie ohne die dortige Betreuung keinen Arbeitsplatz gefunden hätten.

Neben der Vermittlung eines neuen Beschäftigungsverhältnisses lassen sich Nutzen und Wirkung der Unterstützung durch die Arbeitsassistenz auch in anderen Bereichen festmachen, die vor allem für eine nachhaltige Beschäftigung der vermittelten KundInnen von Wichtigkeit sind. Die Ergebnisse weisen darauf hin, dass es der Arbeitsassistenz in den meisten Fällen nicht nur gelungen ist, die KundInnen bei der Erlangung eines neuen Beschäftigungsverhältnisses zu unterstützen, sondern auch Arbeitsplätze zu finden, die den Fähigkeiten und Interessen der KundInnen entsprechen und längerfristige Beschäftigungs-möglichkeiten bieten.

Abbildung 16: Vermittelte KundInnen: Einschätzung der Wirkung der Unterstützung (N=9); Quelle: KundInnenbefragung, IFA Steiermark, August-Oktober 2007.

So stimmte der Großteil der Befragten der Aussage zu, dass sie mit Hilfe der Arbeitsassistenz einen für sie passenden und ihren Fähigkeiten und Fertigkeiten entsprechenden Arbeitsplatz gefunden haben und einer Tätigkeit nachgehen, die sie gerne machen. Jene zwei KundInnen, die angegeben hatten, den Arbeitsplatz nicht aufgrund der Unterstützung der Arbeitsassistenz, sondern über einen anderen Weg gefunden zu haben, konnten diesen Aussagen nicht zustimmen. Der Großteil der befragten KundInnen war der Meinung, mit Hilfe der Arbeitsassistenz auch einen langfristigen Arbeitsplatz gefunden zu haben. (Dieser Einschätzung konnten wiederum jene beiden KundInnen nicht zustimmen, die angegeben hatten, ihren Arbeitsplatz ohne die Unterstützung der Arbeitsassistenz erlangt zu haben.) Für die befragten KundInnen bestand der Nutzen der Assistenzleistungen aber vor allem auch in der Unterstützung beim Jobeinstieg (dem stimmten alle Befragten zu) und in der erfolgten persönlichen Stabilisierung. (Sieben KundInnen stimmten der Aussage zu, dass ihnen die Arbeitsassistenz geholfen hat, mit ihrem Leben generell zurechtzukommen).

Zudem zeigte sich, dass die vermittelten KundInnen sowohl mit dem mit dem neuen Arbeitsplatz verbunden Tätigkeitsbereich zufrieden sind, als auch mit wichtigen Rahmenbedingungen des neuen Beschäftigungsverhältnisses wie Entlohnung und Arbeitszeit. Auch die soziale Integration in den neuen Betrieb bewerteten die Befragten positiv - mit der Zusammenarbeit mit neuen KollegInnen und Vorgesetzten zeigte sich der Großteil der vermittelten KundInnen "sehr zufrieden" oder "zufrieden".

Abbildung 17: Bewertung des Tätigkeitsbereichs und der Rahmenbedingungen des vermittelten Arbeitsplatzes (N=9); Quelle: KundInnenbefragung, IFA Steiermark, August-Oktober 2007.

Auch diese Bewertungsergebnisse weisen darauf hin, dass im Rahmen der Unterstützung durch die Arbeitsassistenz überwiegend Arbeitsplätze gefunden werden konnten, die den Wünschen der betreuten KundInnen entsprechen. Die Qualität dieser Arbeitsplätze stellt nicht zuletzt ein wichtiges Kriterium für die Nachhaltigkeit der vermittelten Beschäftigungs-verhältnisse dar.

4.2.5.2 Keine erfolgte Vermittlung - Nutzen und Wirkung

Auch jene KundInnengruppe, die im Rahmen der Betreuung durch die Arbeitsassistenz nicht erfolgreich vermittelt werden konnte, gab größtenteils an, aus der Unterstützung durch die Arbeitsassistenz Nutzen gezogen zu haben. Obwohl die KundInnen mit Hilfe der Arbeitsassistenz keinen Arbeitsplatz gefunden hatten, werteten sie als Erfolg, aufgrund der Unterstützung "bei Bewerbungen sicherer" geworden zu sein, neue Erfahrungen gesammelt zu haben sowie "Mut zugesprochen" bekommen zu haben, "auch in anderen Berufen oder Bereichen nach Arbeit zu suchen."

Neben der Orientierung und der Abklärung neuer Berufs- oder Ausbildungsbildungsmöglichkeiten als wichtiger Nutzeffekt, den vier bzw. drei von sieben Befragten hervorhoben, stellt der mit Hilfe der Arbeitsassistenz erhaltene Praktikumsplatz einen zentralen Nutzen dar. Auch die adäquate Weitervermittlung an wichtige andere Beratungsstellen, Behörden oder anderen Unterstützungsmaßnahmen erwies sich bei drei KundInnen als ein Effekt der Unterstützung durch die Arbeitsassistenz.

Abbildung 18: KundInnen, die nicht erfolgreich vermittelt werden konnten: Ein-schätzung der Wirkung der Unterstützung (N=7); Quelle: KundInnenbefragung, IFA Steiermark, August-Oktober 2007.

Inwieweit sich diese genannten Nutzeffekte auf den weiteren beruflichen Verlauf der KundInnen auswirkten, lässt sich nicht konstatieren. Hinzuweisen ist darauf, dass zum Zeitpunkt der Befragung zwei befragte KundInnen angaben, nach der Betreuung durch die Arbeitsassistenz einen Arbeitsplatz gefunden zu haben; zwei weitere KundInnen befanden sich in Schulung bzw. nahmen an einer Aktivierungsmaßnahme teil. Drei KundInnen waren weiterhin aktiv auf der Suche nach einem Arbeitsplatz.

Die Gründe für das Scheitern einer Vermittlung sahen die betreuten Personen nicht in der unzureichenden oder nicht adäquaten Betreuung durch die Arbeitsassistenz, sondern viel-mehr in unterschiedlichen anderen Faktoren: So gab ein Kunde/eine Kundin an, die Betreuung durch die Arbeitsassistenz und die Vermittlungsversuche von sich aus abgebrochen zu haben, da notwendig gewordene Pflege- und Betreuungspflichten von Familien-angehörigen dies erforderten: Eine weitere Person gab an, von sich aus "das Schnuppern" in einem Betrieb abgebrochen zu haben. Zwei weitere KundInnen hatten zwar die Möglichkeit erhalten, ein Praktikum zu absolvieren, wurden von den Betrieben aber nicht übernommen, da sie, so die KundInnen, über zu geringe Berufserfahrung verfügten bzw. "die Förderungen dem Betrieb nicht gepasst haben." Ganz generell wurden von den befragten KundInnen die Behinderung und der damit verbundene Kündigungsschutz als große Hürde bei der Arbeitsplatzsuche angesehen sowie in einem Fall die geringe Anzahl an offenen Stellen in bestimmten Tätigkeitsbereichen, welche der Ausbildung entsprechen.

4.2.5.3 Arbeitsplatzerhalt - Nutzen und Wirkung

Jene vier KundInnen, die von der Arbeitsassistenz bei der Erhaltung ihres bestehenden Arbeitsplatzes unterstützt wurden, waren zum Zeitpunkt der Befragung noch im selben Betrieb beschäftigt. Der Arbeitsplatzerhalt eines Kunden/einer Kundin lag erst weniger als drei Monate zurück, der Arbeitsplatz zweier weiterer KundInnen konnte bereits vor über einem halben Jahr bzw. vor über einem Jahr erhalten werden. In diesen beiden Fällen können die Interventionen der Arbeitsassistenz zur Sicherung des Arbeitsplatzes durchaus als nachhaltig bezeichnet werden. (Dies entspricht auch den Einschätzungen der Befragten.) Die KundInnen übten ihre Arbeit im Betrieb zum Zeitpunkt der Interventionen der Arbeitsassistenz bereits mehrere Jahre, in einem Fall bereits über 15 Jahre aus. Eine Person machte bezüglich des Zeitpunkts der Unterstützung der Arbeitsassistenz sowie der Beschäftigungsdauer im Betrieb keine Angaben.

Drei der vier befragten KundInnen schrieben der Unterstützung durch die Arbeitsassistenz großen Einfluss auf die Arbeitsplatzsicherung zu, wobei eine Person angab, dass auch ohne die Hilfe der Arbeitsassistenz der Arbeitsplatz zwar erhalten geblieben wäre, aber ein Tätigkeitswechsel, der nicht im Interesse des Kunden/der Kundin lag, vorgenommen hätte werden müssen. Den Einfluss der Interventionen der Arbeitsassistenz auf eine langfristige Arbeitsplatzerhaltung schätzten die drei KundInnen unterschiedlich ein. Während zwei Personen diesen Einfluss positiv bewerteten, bezweifelte eine Person, dass die erfolgte Sicherung auch zu einer längerfristigen Beschäftigung führt. Ein/e Befragte/r ging davon aus, das sein/ihr Arbeitsplatz auch ohne Intervention der Arbeitsassistenz erhalten hätte werden können.

Bezüglich der Wirkung und des Nutzens der Unterstützung durch die Arbeitsassistenz waren sich alle Befragten darin einig, dass die gesetzten Maßnahmen zur Arbeitsplatzsicherung dazu beigetragen haben, dass die Arbeit und die damit verbundenen Tätigkeiten besser auf die eigenen Fähigkeiten und Bedürfnisse abgestimmt sind. Zudem gaben drei KundInnen an, dass die Interventionen der Arbeitsassistenz auch dazu geführt haben, dass sie sich an ihrem Arbeitsplatz nun generell "wohler fühlen". Bis auf einen Kunden/eine Kundin, der/die diesbezüglich keine Angabe machte, stimmten auch alle Befragten der Aussage zu, dass sie von der Arbeitsassistenz bei der konkreten Problemlösung am Arbeitsplatz gut unterstützt wurden.

4.2.6 Schwächen und Optimierungen aus Sicht der KundInnen

Von den betreuten Personen wurden aufgrund der überwiegend positiven Bewertung des Angebots und der Unterstützungsleistungen der Arbeitsassistenz keine Anregungen bezüglich möglicher Angebotsergänzungen bzw. zusätzlicher Leistungen gemacht. Die Verbesserungswünsche der befragten KundInnen bezogen sich vornehmlich auf Optimierungsaspekte bestehender Leistungen und betreffen teilweise Bereiche, die bereits von den Betrieben als verbesserungswürdig angeführt wurden.

Zum einem wurde im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit auch von den befragten KundInnen eine "intensivere und frühere" Information über das Angebot der Arbeitsassistenz, sowie eine detailliertere Beschreibung des Angebots angeregt. Angemerkt wurde diesbezüglich auch, dass es "andere Wege der Information" als das Auflegen und die Verbreitung von Broschüren und anderem Informationsmaterial benötige - "wenn sich der gesundheitliche Zustand verschlechtert, hat man wenig Motivation lauter Broschüren durchzulesen." So sollten beispielsweise ÄrztInnen in persönlichen Gesprächen verstärkt auf das Angebot hinweisen.

Zum anderen wiesen die KundInnen - wie auch schon einige UnternehmensvertreterInnen - darauf hin, dass die auf drei Monate befristete Möglichkeit zur Nachbetreuung - eine Zeitspanne, die von KundInnen vereinzelt als zu kurz empfunden wurde - als Schwäche des Angebots der Arbeitsassistenz angesehen werden kann.

Zusätzlich wurden von KundInnen vereinzelt weitere Optimierungsaspekte identifiziert: Einen wichtigen Bereich stellten dabei die Betriebsakquisition und die Betriebskontakte der Arbeitsassistenz dar. Einerseits wurde der Wunsch geäußert, dass die regionalen Betriebskontakte von Seiten der Arbeitsassistenz forciert werden, "damit sie [Anm. die Arbeitsassistenz] auch besser über offene Stellen Bescheid wissen, nicht nur über die offenen Stellen beim AMS." Andererseits wurde von einem Kunden/einer Kundin darauf hingewiesen, dass es wichtig sei, dass die für die Betriebsakquisition zuständigen MitarbeiterInnen der Arbeitsassistenz aus der jeweiligen Region stammen: "Wenn ein Jungspund in einen Betrieb rein kommt und denen was erzählen möchte, ist das halt nicht so einfach. Da braucht man eher einen g'standenen Typen aus der Region oder dem Bezirk, der sich auskennt und der die Betriebe kennt."

Ein weiterer Verbesserungswunsch, der vereinzelt von KundInnen angemerkt wurde, betrifft den Bereich der Beratung und Information. Die Verbesserungswünsche der KundInnen diesbezüglich richteten sich vor allem darauf, vorab detaillierter über die Einstufung bzw. die Anerkennung einer Behinderung und der damit verbunden Folgen informiert zu werden sowie generell verstärkt über den persönlichen Nutzen von Förderungen beraten zu werden - "Zuschüsse sind ja vor allem für Betriebe, aber was hat die Person davon. Über Unternehmensförderungen findet man im Internet viel, aber wie können Personen gefördert werden?" Ebenfalls gewünscht wurde es, von Seiten des Bundessozialamts mehr Informationen darüber zu erhalten, wie eine Einstufung und das Ausmaß der Einstufung zustande kommen.

Von einem Kunden/einer Kundin wurde schließlich auf ein weiteres Problem hingewiesen, das mit den Erfolgsquoten verbunden ist, die die einzelnen Arbeitsassistenzeinrichtungen erfüllen müssen: Dadurch könne es passieren, dass die Arbeitsassistenz nicht immer auf die spezifischen Vorkenntnisse und Interessen einer Person eingehen kann: "Dann schicken sie die Leute zu irgendwelchen Stellen (...) nur damit der Erfolg da ist."

Während Schwächen und damit verbundene Optimierungen nur von einem Teil der befragten KundInnen angemerkt wurden, wurden Stärken des Angebots und der Unterstützungsleistungen der Arbeitsassistenz beinahe von allen KundInnen angeführt.

Die meisten KundInnen nannten dabei unterschiedliche Aspekte der Betreuung als Stärken der Arbeitsassistenz. Zum einem wurden die Freundlichkeit und Kompetenz der MitarbeiterInnen hervorgehoben - "man merkt einfach, dass sie einem weiterhelfen wollen." Auch die Möglichkeit sich jederzeit und beim Auftreten möglicher Probleme an die Arbeitsassistenz wenden zu können ebenso wie die Zeit, die sich die MitarbeiterInnen der Arbeitsassistenz für die einzelnen KundInnen nehmen, wurden als wichtige Faktoren der Betreuung identifiziert. Hinzu kommen aus Sicht der befragten KundInnen spezifische Unterstützungs-leistungen, die sich als besonders hilfreich erwiesen haben: Dazu zählen das Miteinbeziehen der KundInnen in die Auswahl konkreter Hilfsmittel und der Arbeitsplatzausstattung, die persönliche Begleitung bei Bewerbungsgesprächen sowie vorbereitende Gespräche auf Bewerbungen, die Unterstützung während Umschulungsmaßnahmen und das Aufzeigen von beruflichen Möglichkeiten und Alternativen.

Eine weitere wichtige Stärke des Angebots der Arbeitsassistenz, die von vielen KundInnen angeführt wurde, besteht in der persönlichen Stabilisierung, die während des Betreuungs-verlaufs erfolgt: Einerseits wurde die KundInnen in unterstützenden Gesprächen aufgebaut - "Jedes Mal, wenn man sich vorstellen war und eine Absage erhalten hat, war das Minderwertigkeitsgefühl groß. Dort [Anm.: bei der Arbeitsassistenz] wurde man wieder aufgebaut" - andererseits bot die Betreuung im Rahmen der Arbeitsassistenz den KundInnen auch die Möglichkeit um über Probleme sprechen zu können. "Man ist einfach mit einem positiven Gefühl nach einem Gespräch wieder herausgekommen."

Teilweise wurden auch die bestehenden oder während der Arbeitsplatzsuche geknüpften Betriebskontakte von den KundInnen als große Stärke des Angebots der Arbeitsassistenz genannt. Zum einem konnten dadurch Betriebe erfolgreich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung sensibilisiert werden, zum anderen erleichterten auch bereits bestehende Kontakte zu Firmen, die Erfahrung in der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung aufweisen, die Arbeitsplatzsuche. In diesem Zusammenhang wurde auf eine weitere Stärke der Arbeitsassistenz hingewiesen: Die bereits bestehenden Unternehmenskontakte und die damit verbundenen Kenntnisse über betriebliche Strukturen und Gegebenheiten ermöglichten es, die MitarbeiterInnen optimal auf Vorstellungsgespräche vorzubereiten.

4.3 Fallbeispiele: Betreuungsverläufe und ihre Auswirkungen auf die berufliche Situation der KundInnen

Vertiefend zur Darstellung der beanspruchten Leistungen und deren Bewertungen wurden zehn weitere KundInnen (fünf Frauen und fünf Männer), die im Rahmen der Betreuung durch die Arbeitsassistenz erfolgreich vermittelt werden konnten bzw. deren Arbeitsplatz erhalten werden konnte, interviewt. Ziel dieser Analyse war es, anhand von Fallbeispielen nachzuzeichnen, welchen Einfluss die Betreuung durch die Arbeitsassistenz aus Sicht der KundInnen auf die erfolgte Arbeitsplatzerlangung bzw. -erhaltung hatte. Die KundInnen beschrieben im Rahmen dieser Interviews sowohl ihre berufliche Ausgangssituation als auch die erfolgte Unterstützung durch die Arbeitsassistenz sowie den spezifischen Nutzen und die Wirksamkeit der Unterstützungsleistungen. Die konkreten Unterstützungsleistungen sowie die Wirkung dieser Maßnahmen wurden dabei immer vor dem Hintergrund der individuellen beruflichen und persönlichen Ausgangssituation der KundInnen betrachtet.

Vorab ist generell anzumerken, dass die interviewten KundInnen den Einfluss der Betreuung durch die Arbeitsassistenz auf die erfolgte Vermittlung oder den erfolgten Arbeitsplatzerhalt nicht immer als direkt und unmittelbar wirksam einschätzten. In machen Fällen wurde der Unterstützung von den KundInnen eher eine indirekte bzw. mittelbare Wirkung zu-geschrieben, die weniger in der Unterstützung bei der aktiven Arbeitsplatzsuche lag, sondern vielmehr über die persönliche Stabilisierung oder die Beratung und Eröffnung neuer beruflichen Perspektiven erfolgte. Die einzelnen Fallbeispiele wurden daher unterschiedlichen Kategorien zugeordnet, die aufzeigen sollen, welche Aspekte bei der Betreuung im Rahmen der Arbeitsassistenz im Vordergrund standen und in welchen Bereichen die Unter-stützung besondere Wirksamkeit zeigte. Die Fallbeispiele wurden daher - je nachdem welchem Aspekt der Betreuung aus Sicht der KundInnen besondere Wichtigkeit zukam - den drei Kategorien "Unterstützung bei der Arbeitsplatzsuche und Betriebsakquisition", "Unter-stützung durch persönliche Stabilisierung" und "Unterstützung durch Beratung und Orientierung" zugeordnet.

Die Darstellung der einzelnen Fallbeispiele folgt dabei folgendem vorgegebenen Schema:

  • Darstellung zentraler Merkmale der KundInnen

  • Beschreibung der Ausgangssituation der KundInnen (Qualifikationen und Erfahrungen bei der bisherigen Arbeitsplatzsuche)

  • Unterstützungsleistungen durch die Arbeitsassistenz und Aspekte der Betreuung

  • Einschätzung der Wirksamkeit der Unterstützung durch die Arbeitsassistenz

4.3.1 Unterstützung bei der Arbeitsplatzsuche und Betriebsakquisition

Dieser Kategorie sind jene Fallbeispiele zuzurechnen, bei denen die aktive Unterstützung der Arbeitsassistenz bei der Suche nach offenen Stellen sowie bei der Bewerbung einerseits und die Sensibilisierung von Betrieben und bereits bestehende Betriebskontakte der Arbeitsassistenz andererseits im Vordergrund standen und aus Sicht der KundInnen (mit-) entscheidend für die Erlangung eines neuen Arbeitsplatzes waren. Dieser Kategorie wurden insgesamt fünf Fallbeispiele zugeordnet.

Fallbeispiel 1:

KundIn

Männlich

43 Jahre

körperliche Behinderung

Ausgangssituation

Der Kunde war über 20 Jahre als gelernter Tischler tätig; Bandscheibenvorfälle und ein schwerer Arbeitsunfall haben aus gesundheitlichen Gründen eine einvernehmliche Lösung notwendig gemacht. Es folgten eine AMS-Umschulung im Bereich EDV und eine 5-jährige Anstellung in einem Baumarkt, der in Konkurs ging. Die darauf folgende Arbeitsplatzsuche gestaltete sich v.a. aufgrund der anerkannten Behinderung schwierig: "Mit dieser Einstufung ist es schwierig einen Job zu finden. Ich geh offen damit um und schreib'es auch in den Lebenslauf hinein, aber wenn die meisten Firmen das sehen, ist es vorbei."

Unterstützung

Abklärung der beruflichen Interessen und Qualifikationen

Gemeinsame Stellensuche und Unterstützung beim Verfassen von Bewerbungen

Begleitung bei Bewerbungsgesprächen: "Er [Anm.: der/die ArbeitsassistentIn] ist mitgekommen und hat mit den Betrieben gesprochen und ihnen die Angst vor dem Kündigungsschutz genommen."

Telefonische Nachfragen und Besuch im Betrieb, "um zu sehen, wie es mir geht."

Wirkung

Der Kunde ist seit 2005 im Bereich Verkauf und Lagerplanung eines Gewerbebetriebs beschäftigt. Die Unterstützung der Arbeitsassistenz bei der Arbeitsplatzsuche war vor allem deswegen hilfreich, da die Unternehmen im Rahmen der Vorstellungsgespräche für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung sensibilisiert wurden- "ohne diesen Zugang schauen sich Unternehmen eine Bewerbung oft gar nicht genauer an, wenn sie sehen, dass einer eingestuft ist.(...)Wichtig ist, dass sie [Anm.: die Arbeitsassistenz] Kontakte zu Unternehmen haben und dort hingehen und ihnen die Angst nehmen, Leute mit Behinderung einzustellen."

Die Gespräche mit der Arbeitsassistenz waren "aufbauend". Auch der Erfahrungsaustausch mit anderen KundInnen der Arbeitsassistenz war "hilfreich".

Fallbeispiel 2:

KundIn

Männlich

48 Jahre

körperliche Behinderung

Ausgangssituation

Der Kunde musste aufgrund der Folgen eines schweren Motorrad-unfalls seinen Beruf als Tischlermeister aufgeben. Sein Ansuchen um I-Pension wurde abgelehnt. Während der mehrere Jahre andauernden Arbeitslosigkeit absolvierte der Kunde eine ECDL-Schulung und nahm an einem Projekt teil, im Rahmen dessen ihm eine Stelle im Bereich Verkauf vermittelt wurde - "einen Tag bevor die Förderungen für die ersten sechs Monate ausgelaufen sind, wurde ich aber gekündigt." Die Arbeitsplatzsuche gestaltete sich vor allem aufgrund der anerkannten Behinderung schwierig: "Der Kündigungsschutz ist für viele Betriebe immer noch ein Problem. Aber ich muss sagen, dass ich einen Einstellschein habe - damit ist es schwierig."

Unterstützung

Computereinschulung, um am PC nach offenen Stellen suchen zu können

Hinweise und Informationen über offene Stellen - "Zuerst wurde ich generell zu Betrieben geschickt, dann später zu Betrieben, die schon Erfahrungen mit Behinderten hatten."

Gemeinsame Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche - Analyse von geführten Vorstellungsgesprächen

Informationen über Förderungen bzw. die eigene Förderbarkeit- "Ich habe erst bei der Arbeitsassistenz erfahren, dass es diese Möglichkeiten gibt und dass man das den Betrieben auch sagenkann und dass das mit der Unkündbarkeit nicht so stimmt."

Unterstützende Gespräche nach Arbeitsbeginn

Wirkung

Der Kunde ist seit 2005 in einem Taxiunternehmen beschäftigt. Als besonders nützlich bei der Arbeitsplatzsuche haben sich die vorhandenen Betriebskontakte der Arbeitsassistenz herausgestellt. Diese Betriebe wiesen bereits Erfahrung in der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung auf. "Die Kontakte warenwichtig, weil man weiß, dass die Betriebe auch Leute mit Ein-stellschein nehmen. Dann geht man nicht nur als Bittsteller hin, sondern mit dem Gefühl, dass auch der Betrieb von einem was braucht."

Die Wirkung der Unterstützung durch die Arbeitsassistenzschätzt er sehr hoch ein. "Es war eine effektive Hilfe. Nicht nur dass ich dadurch Arbeit gefunden habe. Der Selbstwert war am Boden. (...) Ich wurde dort wieder aufgebaut." Ebenfalls wurde dem Kunden durch unterstützende Gespräche die Angst vor dem Arbeitseinstieg genommen.

Wie diese ersten beiden Fallbeispiele verdeutlichen wurden die Betriebskontakte der Arbeitsassistenz, um Unternehmen für die Einstellung von Menschen mit Behinderung zu sensibilisieren, als besonders nützlich und hilfreich für die Arbeitsplatzsuche betrachtet. Ersichtlich wird auch, dass die Behinderung und die damit verbundenen Vorurteile von Unternehmen von den beiden Kunden als großes Hindernis bei der Arbeitsplatzsuche erlebt wurden. Die Unterstützungsleistungen der Arbeitsassistenz fokussierten daher vor allem auf die Sensibilisierung von Unternehmen bzw. auf die Kontaktaufnahme zu Betrieben, die bereits Menschen mit Behinderung beschäftigen.

Neben den Betriebskontakten der Arbeitsassistenz wird auch deutlich, dass der Unterstützung bei der Suche nach offenen Stellen und dem Bewerbungstraining in beiden Fällen Wichtigkeit zukam. Parallel dazu kam vor allem im zweiten Fallbeispiel der persönlichen Stabilisierung des Kunden eine besondere Bedeutung zu, die auch vom Kunden als wichtig für die Erlangung eines neuen Arbeitsplatzes wahrgenommen wurde.

Die Unterstützung bei der Arbeitsplatzsuche durch Informationen über offene Stellen sowie der bereits bestehende Kontakt zu einem Unternehmen, das bereits Erfahrung in der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung hatte, stellte sich auch im folgenden dritten Fallbeispiel als (mit-)entscheidend für die Aufnahme eines neuen Beschäftigungsverhältnisses heraus.

Fallbeispiel 3:

KundIn

Weiblich

Alter: keine Angabe

körperliche Behinderung

Ausgangssituation

Die Kundin hatte ursprünglich den Beruf der Kellnerin erlernt und war jahrelang in der Gastronomie tätig. Nachdem sie den Taxi-schein erworben hatte, ging sie ein Jahr einer selbständigen Beschäftigung als Taxifahrerin nach, bevor sie innerhalb weniger Jahre zwei Schlaganfälle erlitt und eine Gehbehinderung zurück-behielt. Es folgten ein Jahr Frühpension und schließlich eine Aus-bildung zur Heimhilfe. Die daraufhin folgende Anstellung im Pflegebereich wurde nach kurzer Zeit von Seiten des Dienstgebers und ohne Angabe von Gründen gekündigt. "Wahrscheinlich war es wegen meinem Bein, weil das nicht so belastbar war. Ich habe mich diskriminiert gefühlt". Eine weitere Anstellung als Heimhilfe musste von der Kundin selbst aufgrund der damit verbundenen körperlichen Belastungen aufgegeben werden. Der Wunsch im Pflegebereich eine Anstellung zu finden, bestand weiterhin.

Unterstützung

Hinweise und Informationen über offene Stellen (zunächst im Bereich Pflege, dann in weiteren Tätigkeitsbereichen) - "Ich hab dann ca. einmal im Monat vorbeigeschaut und hab' Stellen bekommen."

Unterstützende Gespräche nach Arbeitsbeginn

Wirkung

Die Kundin ist seit 2007 bei einem Taxiunternehmen beschäftigt. Die Unterstützung durch die Arbeitsassistenz bei der Arbeitsplatz-suche war hilfreich, da der Kontakt zum Betrieb, in dem die spätere Anstellung erfolgt ist, von der Arbeitsassistenz aufgebaut wurde.

Die Gespräche mit den MitarbeiterInnen der Arbeitsassistenz haben der Kundin "auch in menschlicher Sicht weitergeholfen." Die Kundin konnte dabei auch sehr persönliche Themen ansprechen und dadurch ein Vertrauensverhältnis zu ihrem Arbeitsassistenten/ihrer Arbeitsassistentin aufbauen.

In den folgenden beiden Fallbeispielen 4 und 5 zeigte aus Sicht der Kunden die Betreuung der Arbeitsassistenz vor allem im Bereich der Unterstützung bei konkreten Bewerbungen und damit verbundenen vorbereitenden Gesprächen und Trainings Wirksamkeit. Hinzu kommt, dass in beiden Fällen "Schnuppertage" bzw. ein Praktikum absolviert wurden, die zu einer festen Anstellung führten:

Fallbeispiel 4:

KundIn

Männlich

23 Jahre

Lernbeeinträchtigung

Ausgangssituation

Der Kunde war bereits in unterschiedlichen Bereichen (Malerbetrieb, Tischlerei, Baunebengewerbe) als Hilfsarbeiter tätig. Auf-grund von Problemen mit Kollegen musste er diese Arbeit jedoch aufgeben. Er hat daraufhin im Rahmen der Betreuung durch das AMS einen 5-wöchigen EDV-Kurs besucht und bereits acht Monatelang nach einer neuen Anstellung gesucht, bevor er von der Arbeitsassistenz unterstützt wurde. Obwohl er in unterschiedlichen Tätigkeitsbereichen nach offenen Stellen gesucht hat und "jeden Jobnehmen wollte", suchte er alleine erfolglos nach einer neuen Arbeit.

Unterstützung

Unterstützung bei der Suche nach offenen Stellen

Begleitung bei Bewerbungsgesprächen - "Die [Anm.: die Arbeitsassistenz] hat Termine mit den Chefs gemacht und wir sind dann gemeinsam hingegangen und dann habe ich mich vorgestellt."

Organisation einer Arbeitserprobung in Form von "Schnuppertagen"

Wirkung

Der Kunde ist seit 2006 im Bereich Handel beschäftigt und erledigt dort Hilfsarbeiten. Er hat sich mittlerweile gut eingearbeitet und versteht sich auch mit seinem Chef "sehr gut". Neben der Unterstützung bei der Arbeitsplatzsuche durch die Arbeitsassistenz besteht der Nutzen der Betreuung auch darin, "dass ich gelernt habe, wie ich eine Arbeit suche."

Auch die unterstützenden Gespräche mit den MitarbeiterInnen der Arbeitsassistenz haben den Kunden während der Arbeitsplatzsuche aufgebaut. "Die Leute waren nett und ruhig. Sie sind mit mir nichtlaut geworden und haben mich gelobt."

Fallbeispiel 5:

KundIn

Männlich

37 Jahre

Sehbehinderung

Ausgangssituation

Der Kunde hat eine Ausbildung zum Bürokaufmann absolviert und Weiterbildungen im Bereich "Buchhaltung" gemacht. Die jahrelange Suche nach einer Anstellung im Bereich "Büro/Buchhaltung" gestaltete sich schwierig. "Ich bin sogar zu Bewerbungsgesprächen nach Tirol gefahren. (...) Am Ende hab ich immer wieder zu hören bekommen, dass mir die Berufserfahrung fehlt." Daraufhin begann der Kunde auch in anderen Tätigkeitsbereichen nach offenen Stellen zu suchen. "Am Ende war mir der Bereich dann schon egal, ichwollte nur mehr arbeiten, damit mir die Decke nicht auf den Kopffällt."

Unterstützung

Unterstützung beim Verfassen von Bewerbungsschreiben

Vorbereitung auf Bewerbungsgespräche - "Sie [Anm.: die MitarbeiterInnen der Arbeitsassistenz] haben mir Tipps gegeben, wie man sich geben soll. Das war nach längerer Arbeitslosigkeit gar nicht so einfach."

Vermittlung eines Praktikums

Unterstützende Gespräche nach Arbeitseinstieg - "Der Einstieg war schwer. Man musste sich erst wieder daran gewöhnen, dass man eine Arbeit hat. Auch die Umstellung auf die Nachtarbeit ist mir schwer gefallen."

Unterstützung bei der Ausstattung mit Hilfsmitteln einige Jahre nach Arbeitseinstieg - "Mein Bildschirm ist kaputt gegangen und ich habe zuerst versucht, mir die finanzielle Unterstützung für einen neuen selbst zu organisieren. Das war sehr kompliziert. Ich bin von Tür zu Tür gelaufen. Die Arbeitsassistenz hat das dann in die Handgenommen."

Wirkung

Der Kunde ist seit 1999 als Nachtportier in einem Hotel tätig und wurde 2007 ein weiteres Mal von der Arbeitsassistenz betreut, als es um die Finanzierung einer neuen Arbeitsmittelausstattung ging. Wirksam war die Unterstützung vor allem bei den Vorstellungsgesprächen. Auch die "rasche Unterstützung" bei der Förderung und Bereitstellung neuer Hilfsmittel hat sich als sehr hilfreich erwiesen.

Nicht zuletzt konnte der Kunde auch persönlichen Nutzen aus der Unterstützung durch die Arbeitsassistenz ziehen: "Es hat mir auch für meine Persönlichkeitsentwicklung etwas gebracht. Ich weiß, wo meine Schwächen und Stärken sind."

Auch in diesen beiden Fällen kam es zum Kontakt zwischen den Betrieben und der Arbeitsassistenz im Rahmen der Organisation einer Arbeitserprobung bzw. im Rahmen eines Vorstellungsgespräches. Der Nutzen der Unterstützung durch die Arbeitsassistenz wurde von den Kunden aber vor allem im Bereich der Unterstützung bei der Arbeitsplatzsuche und in der gezielten Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche gesehen.

4.3.2 Unterstützung der persönlichen Stabilisierung

Dieser Kategorie sind zwei Fallbeispiele zugeordnet, bei denen die persönliche Stabilisierung der Kundinnen von zentraler Bedeutung für eine Arbeitsaufnahme bzw. für den Erhalt eines bestehenden Arbeitsplatzes war. Der Betreuungsverlauf dieser Kundinnen ist gekennzeichnet durch intensive unterstützende Gespräche und - in einem Fall - auch durch die Unterstützung bei der Organisation einer begleitenden psycho-sozialen Betreuung.

Fallbeispiel 6:

KundIn

Weiblich

58 Jahre

psychische Beeinträchtigung

Ausgangssituation

Die Kundin war 21 Jahre lang als Arbeiterin in einem Produktionsbetrieb tätig. Mit der Abwanderung des Betriebes ins Auslandwurde sie arbeitslos und nahm dann eine Beschäftigung in einem Supermarkt an. Mobbing der dortigen Belegschaft machte einen Krankenhausaufenthalt der Kundin sowie eine Rehabilitation notwendig. Am letzten Arbeitstag vor Beginn der Rehabilitation wurde die Kundin gekündigt.

Die darauf folgende Arbeitsplatzsuche gestaltete sich vor allem aufgrund ihres Alters schwierig, obwohl sie bereit war jede Tätigkeit anzunehmen. "Zu diesem Zeitpunkt hätte ich alles gemacht, auch Putzen." Auch mit vielen Absagen umgehen zu müssen, hat die Suche erschwert: "Sie haben mir immer wieder Hoffnung gemacht und mich dann nicht genommen. Das waren große Enttäuschungen."

Unterstützung

Computereinschulung, um Stellenangebote suchen zu können

Informationen über Förderungen bzw. die eigene Förderbarkeit(Abwicklung des Förderansuchens)

Informationen über psychosoziale Betreuungseinrichtungen

Unterstützende Gespräche und Zuspruch, zu Bewerbungsgesprächen zu gehen

Unterstützende Gespräche nach Arbeitsbeginn, "weil in der Arbeit der Druck sehr hoch ist und viel zu tun ist."

Wirkung

Die Kundin ist seit Mai 2007 im Bereich Handel beschäftigt. Die Wirkung der Unterstützung der Arbeitsassistenz bei der Arbeits-platzsuche liegt vor allem in der erfolgten persönlichen Stabilisierung der Kundin: "Die Arbeitsassistenz hat mir die Angst genommen, wieder wohin zu gehen und mich zu bewerben. Ich hatte schon große Angst vor Absagen."

Es war für die Kundin wichtig, Zuspruch und Anerkennung zu bekommen. Die Unterstützung hat sich auch positiv auf ihr Privatleben ausgewirkt, da "die Sorgen weniger geworden sind."

Fallbeispiel 7:

KundIn

Weiblich

39 Jahre

psychische Beeinträchtigung

Ausgangssituation

Die Kundin ist seit über 20 Jahren in einem Produktionsbetrieb beschäftigt. "Die Probleme in der Arbeit haben damit angefangen, dass ich plötzlich den Tätigkeitsbereich alleine machen musste, den früher immer drei bis vier Leute erledigt haben." Als Folge dieser Belastungen erlitt die Kundin einen Kreislaufkollaps, musste für längere Zeit in Krankenstand gehen und psychosoziale Betreuung in Anspruch nehmen.

Unterstützung

Abklärung des Tätigkeitsbereichs - "Zuerst wurde geschaut, ob die Arbeit noch für mich passt, sonst hätten wir eine andere gesucht. Ich wollte die Arbeit aber behalten, also war das kein Themamehr."

Unterstützende Gespräche und Zuspruch

Tipps und Hinweise, sich verbal zur Wehr zu setzen und abzugrenzen - "Mein Betreuer hat mir konkrete Sätze gegeben, die ich verwenden kann, um dem Chef gegenüber auch einmal Nein sagen zu können oder zu sagen, dass es nicht mehr geht und dass bestimmte Dinge halt warten müssen."

Wirkung

Die Unterstützung durch die Arbeitsassistenz hat sich positiv auf den Arbeitsalltag der Kundin ausgewirkt. Die erhaltenen Hinweise zur Abgrenzung gegenüber zusätzlichen Aufgaben und Belastungen werden von der Kundin im Betrieb umgesetzt. "Dadurch gibt es jetzt weniger Druck. Ich kann mich besser wehren und durchsetzen. Wenn ich jetzt eine zusätzlich Schicht am Samstag übernehmen soll, sag ich einfach Nein."

Die Tatsache, dass mit der Arbeit weniger Druck und Stress verbunden ist, wirkt sich zudem auch positiv auf das Privatleben der Kundin aus, das seitdem viel entspannter verläuft.

Im Gegensatz zu den bisher beschriebenen Fallbeispielen wird deutlich, dass die Betreuung der Arbeitsassistenz in diesen beiden Fällen "im Hintergrund" erfolgte und keine Betriebskontakte aufgebaut wurden bzw. keine bereits bestehenden Betriebskontakte genutzt wurden. In Fallbeispiel 6, in dem es um die Erlangung eines neuen Arbeitsplatzes ging, werden die Unterschiede zum Betreuungsverlauf der Kategorie "Unterstützung bei der Arbeitsplatzsuche und Betriebsakquisition" besonders deutlich. Im Mittelpunkt der Betreuung stand weniger die Unterstützung bei der konkreten Arbeitsplatzsuche oder bei Bewerbungen, sondern die persönliche Stabilisierung der Kundin, die vor allem über unterstützende Gespräche vor und nach Arbeitsbeginn erfolgte. In diesem Fall bestand die Wirksamkeit der Unterstützung der Arbeitsassistenz überwiegend darin, die Kundin so weit zu stabilisieren, dass sie wieder Bewerbungsaktivitäten setzte.

Auch in Fallbeispiel 7 waren aus Sicht der Kundin die unterstützenden Gespräche sowie die gemeinsame Entwicklung von Strategien, den Problemen in der Arbeit angemessen zu begegnen, entscheidend, um die berufliche Situation der Kundin zu verbessern.

Beide KundInnen hoben auch deutlicher als alle anderen KundInnen hervor, dass sich die Unterstützung durch die Arbeitsassistenz und die damit verbundene Verbesserung ihrer beruflichen Situation auch positiv auf ihr Privatleben auswirkte.

4.3.3 Unterstützung durch Beratung und Orientierung

Dieser Kategorie wurden jene Fallbeispiele zugeordnet, bei denen aus Sicht der KundInnen die Eröffnung neuer beruflicher Perspektiven den zentralen Nutzen der Betreuung die Arbeitsassistenz darstellte. Das kann bedeuten, dass die KundInnen wichtige Informationen über neue Berufsbereiche erhalten haben oder auch, dass von Seiten der Arbeitsassistenz konkrete Umschulungsmaßnahmen vorgeschlagen wurden und die KundInnen während der Umschulung oder bei der Organisation dieser Schulungen unterstützt wurden.

Fallbeispiel 8:

KundIn

Weiblich

27 Jahre

Blindheit

Ausgangssituation

Die Kundin hat direkt nach der Schule eine Ausbildung zur "Korb-und Möbelflechterin" gemacht und wollte zunächst einer Tätigkeit im handwerklichen Bereich nachgehen. Die Arbeitsplatzsuche blieb jedoch erfolglos, da der Beruf der "Korb- und Möbelflechterin" "bei-nahe ausgestorben ist."

Unterstützung

Unterstützung bei der Suche nach offenen Stellen

Informationen über Ausbildungen, Schulungen und alternative Berufsmöglichkeiten

Organisation einer (vom AMS finanzierten) Umschulung zum "Call Center Agent"

Unterstützung während der Umschulung - Abstimmungsgespräche mit AusbildungstrainerIn und Kundin

Unterstützende Gespräche nach Arbeitsbeginn, "weil es mir in der neuen Firma am Anfang nicht gut gegangen ist."

Wirkung

Die Kundin ist seit 2002 als Telefonistin in einer Bank tätig. Der Unterstützung durch die Arbeitsassistenz kam bei der Vermittlung des neuen Arbeitsplatzes zentraler Stellenwert zu: "Das Angebot für den neuen Job und für die Umschulung ist von der Arbeitsassistenz gekommen." Auch die Unterstützung während der Umschulung hat sich als sehr hilfreich erwiesen.

Es war wichtig, mit MitarbeiterInnen der Arbeitsassistenz über den Arbeitseinstieg und die damit verbundenen Herausforderungen reden zu können. "Die Arbeitsassistenz war auch ein bisschen wie ein Seelentröster, das war schon auch wichtig."

Fallbeispiel 8 weist ebenfalls zentrale Elemente des Betreuungsverlaufs der Kategorie "Unterstützung bei der Arbeitsplatzsuche und Betriebsakquisition" auf, da auch diese Kundin bei der Suche nach offenen Stellen unterstützt wurde und das spätere Beschäftigungsverhältnis aufgrund von bereits bestehenden Betriebskontakten der Arbeitsassistenzeinrichtung akquiriert werden konnte. Der zentrale Nutzen bestand aus Sicht der Kundin aber vor allem in der Unterstützung und Abstimmung von Ausbildungsinhalten während der Umschulung. Deutlich wird auch, dass die Organisation dieser Umschulung von der Arbeitsassistenz übernommen wurde. Wiederum zeigt sich auch bei diesem Fallbeispiel die persönliche Stabilisierung, die vor allem durch unterstützende Gespräche nach Arbeitseinstieg erfolgte, als wichtiger Effekt der Unterstützung durch die Arbeitsassistenz.

Während hier also neben der Eröffnung neuer beruflicher Perspektiven auch vorhandene Betriebskontakte der Arbeitsassistenz eine Rolle bei der Erlangung eines neuen Arbeitsplatzes spielten, steht bei den folgenden zwei Fallbeispielen die Beratung und Orientierung noch stärker im Vordergrund:

Fallbeispiel 9:

KundIn

Weiblich

31 Jahre

psychische Beeinträchtigung

Ausgangssituation

Die Kundin hat nach der Absolvierung eines HAK-Kollegs zu-nächst im Bereich Büro und Buchhaltung gearbeitet, wurde nacheinem Jahr aber arbeitslos. Während dieser Zeit hat sie an einem Kurs im Bereich "Büro und Administration" sowie an einem ECDL-Kurs teilgenommen. Die Arbeitsplatzsuche, bei der sich die Kundin zunächst auf den Bereich Sekretariat und Administration konzentrierte, gestaltete sich vor allem aufgrund der psychischen Erkrankung schwierig, da die Kundin krankheitsbedingt sehr viele" Leerzeiten" aufwies. "Man hat mir gesagt, dass mich damit im Bürobereich keiner nimmt." Die Kundin zog danach andere Berufsbereiche als mögliche Betätigungsfelder in Betracht, absolvier-te eine Pflegehelferausbildung und entschied sich anschließen dein Studium aufzunehmen.

Unterstützung

Tipps und Hinweise über offene Stellen

Hinweise über Jobs und Tätigkeiten, denen parallel zum Studium nachgegangen werden kann

Informationen über alternative Berufsbereiche und mögliche neue Betätigungsfelder

Unterstützende Gespräche nach Arbeitseinstieg

Wirkung

Die Kundin geht seit 2006 neben ihrem Studium einer Tätigkeit im Sozialbereich nach. Die Wirkung der Unterstützung der Arbeitsassistenz bestand weniger in der direkten Arbeitsplatzvermittlung: "Die Vermittlung hat nicht so eine große Rolle gespielt. Ich hab mir Tipps und Hinweise geholt und mich dann selbst beworben. Wenn man zur Arbeitsassistenz geht, muss man offen sein für einen Job, man muss selber initiativ sein." Die Unterstützung der Arbeitsassistenz hat vor allem den Blick für alternative Berufsmöglichkeiten geöffnet. "Ich hab wichtige Informationen über den Sozialbereich bekommen und Stellen, wo ich mich bewerben kann."

Die Gespräche mit den MitarbeiterInnen der Arbeitsassistenz haben der Kundin weitergeholfen, v.a. wurden dabei Möglichkeiten aufgezeigt, "die man selber nicht sieht."

Fallbeispiel 10:

KundIn

Männlich

40 Jahre

psychische Beeinträchtigung

Ausgangssituation

Der Kunde war nach seiner HAK-Matura 15 Jahre im öffentlichen Dienst im EDV-Bereich tätig. Nach seinem Wohnortwechsel in die Steiermark arbeitete er kurzzeitig als EDV-Techniker in einem Produktionsunternehmen, bevor er 2003 arbeitslos wurde. Einer Teilnahme an einer Maßnahme des AMS folgte die Betreuung durch die Arbeitsassistenz. Die Arbeitsplatzsuche war vor allem deshalb nicht einfach, "weil es schwierig ist, zu argumentieren, wieso man so lang arbeitslos ist und die [Anm.: krankheitsbedingte] Lücken im Lebenslauf zu erklären. Auch das Alter ist in diesem Bereich eine gewisse Hürde." Auch negative Erfahrungen mit der Absolvierung von Praktika, bei denen er" von Betrieben ausgenutzt" wurde, kennzeichneten die jahrelan-ge Suche nach einem Arbeitsplatz.

Während der Betreuung durch die Arbeitsassistenz nahm der Kunde ein auf vier Monate befristetes Beschäftigungsverhältnis an, dass er sich "selbst aufgestellt hatte". Seit Beendigung dieser Beschäftigung wird er wiederum von der Arbeitsassistenz betreut und sucht weiterhin nach einer Beschäftigung.

Unterstützung

Bereitstellung von Materialen für Bewerbungsunterlagen

Informationen über Förderungen bzw. die eigene Förderbarkeit

Unterstützung beim Formulieren von Bewerbungen - v.a. "wie man die Möglichkeit für Lohnkostenzuschüsse in die Bewerbung einbringt."

Informationen über mögliche Umschulungen

Unterstützung bei der Organisation einer Umschulung - erste Abstimmungsgespräche mit dem AMS

Wirkung

Der Kunde nahm während der Betreuung durch die Arbeitsassistenz ein auf vier Monate befristetes Beschäftigungsverhältnis an. Diesen - wenn auch nur kurzfristigen - Vermittlungserfolg schreibt er jedoch eher seiner Eigeninitiative als der Unterstützung durch die Arbeitsassistenz zu. Die Unterstützung der Arbeitsassistenz hat hingegen vor allem dazu beigetragen, neue berufliche Perspektiven durch eine mögliche Umschulung zu eröffnen. "Die Perspektive mit der Umschulung ist vor allem von der Arbeitsassistenz gekommen. Ich wäre selbst vielleicht nichtdrauf gekommen und hätte mich beim AMS nicht fragen getraut."

Auch die erhaltenen Informationen über die eigene Förderbarkeit schätzt der Kunde als wertvoll für die weitere Arbeitsplatz-suche ein: "Es ist gut zu wissen, dass es Lohnkostenzuschüsse gibt. Vielleicht ist das ja für einen Betrieb interessant."

Fallbeispiel 9 und 10 verdeutlichen, dass die KundInnen den direkten Einfluss der Betreuung der Arbeitsassistenz auf die erfolgte Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses eher als gering ansehen und den Erfolg vor allem ihrer Eigeninitiative zuschreiben. Hingegen kommt der Eröffnung neuer beruflicher Perspektiven durch die Arbeitsassistenz aus Sicht der KundInnen zentraler Stellenwert zu. Der Nutzen der Betreuung durch die Arbeitsassistenz wird vor allem darin gesehen, auf Möglichkeiten hingewiesen zu haben, die von Seiten der Kundin/des Kunden bislang noch nicht wahrgenommen wurden. Auch die Organisation einer möglichen Umschulung durch die Arbeitsassistenz wurde dabei als effektive Hilfestellung erlebt.

Auffallend ist, dass die beiden KundInnen - im Vergleich zu anderen KundInnen mit psychischen Beeinträchtigungen - der persönlichen Stabilisierung durch die Arbeitsassistenz keine wichtige Funktion zuschreiben.

4.3.4 Resümee

Die Beschreibung unterschiedlicher Fallbeispiele und der damit verbundenen Betreuungsverläufe sowie die Zuordnung zu unterschiedlichen Unterstützungskategorien sollte verdeutlichen, wie vielfältig die Effekte der Unterstützung durch die Arbeitsassistenz sein können. Wie wirksam war nun die Unterstützung der Arbeitsassistenz bei der Erlangung neuer oder Sicherung bestehender Beschäftigungsverhältnisse?

Um diese Frage beantworten zu können, muss berücksichtigt werden, dass Unterstützung Unterschiedliches bedeuten kann und nicht immer auf die direkte Arbeitsplatzsuche fokussieren muss. Wirksamkeit kann auch bedeuten, dass der Kundin/dem Kunden die Angst vor weiteren Bewerbungen erfolgreich genommen werden konnte oder dass neue berufliche Perspektiven eröffnet werden konnten. Vor allem in diesen Fällen ist es letztendlich nicht einfach einzuschätzen, welchen Anteil diese Aspekte der Unterstützung durch die Arbeitsassistenz auf die Erlangung oder Erhaltung eines Arbeitsplatzes hatten. Etwas einfacher, wenn auch dennoch nicht messbar, ist es, den Einfluss der Arbeitsassistenz auf die Erlangung eines Arbeitsplatzes in jenen Fällen abzuschätzen, in denen Unternehmen für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung sensibilisiert werden oder Arbeitsplätze für KundInnen aufgrund bereits bestehender Betriebskontakte akquiriert werden konnten. In diesen Fällen wirkt sich die Unterstützung durch die Arbeitsassistenz, auch aus Sicht der KundInnen, direkt und unmittelbar auf die Erlangung eines neuen Beschäftigungsverhältnisses aus.

Letztendlich muss die Wirksamkeit der gesetzten Unterstützungsleistungen und Interventionen immer auch vor der individuellen Ausgangssituation jeder einzelnen Kundin/jedes einzelnen Kunden betrachtet werden. So wird anhand der Fallbeispiele beispielsweise deutlich, dass sich bei Personen, die psychische Beeinträchtigungen aufweisen, die Effekte der Unterstützung durch die Arbeitsassistenz vor allem im Bereich der persönlichen Stabilisierung oder der Eröffnung neuer beruflicher Perspektiven zeigten, während die intensive Unterstützung bei der Arbeitsplatzsuche weniger im Vordergrund stand und Kontakte zu Betrieben keine Rolle spielten.

Die Ergebnisse der Analyse der Fallbeispiele verdeutlichen jedoch klar, dass sich die Unterstützung durch die Arbeitsassistenz - unmittelbar oder mittelbar - positiv auf die Erlangung oder Sicherung eines Arbeitsplatzes der interviewten KundInnen ausgewirkt hat.



[22] Personen mit Hörbehinderungen sowie teilweise Personen mit psychischen Beeinträchtigungen, die mit der Weitergabe ihres Namens und ihrer Telefonnummer nicht einverstanden waren, wurden schriftlich befragt.

[23] Eine Person hatte zum Zeitpunkt der Befragung ein Praktikum bereits erfolgreich absolviert und erhielt eine Zusage für eine Übernahme, das Dienstverhältnis hatte aber noch nicht begonnen.

[24] Vgl. dazu: Konzept der Steierischen Arbeitsassistenz, Graz, März 1999, S. 20.

5 ERFOLGSINDIKATOREN

In den Interviews mit den ArbeitsassistentInnen aber auch mit den VertreterInnen der Fördergeber wurden mögliche Gründe erhoben, die für den unterschiedlichen Erfolg der einzelnen Arbeitsassistenzprojekte verantwortlich sein könnten.

Diese unterschiedlichen Begründungen und Vermutungen sowie die Rückschlüsse, die sich aus den Ergebnissen der Monitoringdaten und der KundInnenbefragung ableiten lassen, werden im Folgenden nach bestimmten Gruppen gegliedert dargestellt. Es wird angenommen, dass sich erfolgreiche Betreuungen aus dem "Zusammenspiel" dieser unterschiedlichen Indikatoren ergeben. Die Gewichtung einzelner Indikatoren innerhalb des "Zusammenspiels" ist aber (in diesem Rahmen) nicht bestimmbar.

5.1 Regionale Indikatoren

Von den Befragten werden mögliche Begründungen für den unterschiedlichen Erfolg der einzelnen Arbeitsassistenzprojekte in Abhängigkeit von deren Standort und Einzugsgebiet gesehen.

Folgende regionale Erfolgsindikatoren werden genannt:

  • Arbeitsmarktsituation in der Region: dazu zählt vor allem die Entwicklung der arbeitslosen Personen mit Behinderung in den einzelnen Regionen; Entwicklung der offenen Stellen - wichtig in diesem Zusammenhang sind vor allem saisonale Schwankungen im Angebot

  • Wirtschaftsstruktur der Region: Branche und Größe der wichtigsten regionalen Arbeitgeber

  • Regionale Infrastruktur: welche Anforderungen stellt eine Region an die Mobilität der betreuten KundInnen (öffentliche Verkehrsmittel, welche Hauptverkehrsrouten gehen durch die Region)

  • Regional vorhandene Projektlandschaft und "sozialtherapeutische" Infrastruktur: welche Unterstützungs- und Beratungsangebote neben der Arbeitsassistenz gibt es, welche Maßnahmen und Projekte konzentrieren sich auf arbeitslose Menschen mit Behinderungen

  • Konzentration der AASS in bestimmten Regionen: Konkurrenz durch mehrere Arbeitsassistenz-Angebote

Einige Indikatoren - so wie z.B. die Entwicklung der Anzahl der arbeitslosen Personen in einer Region - können mit objektiven Daten belegt werden. Betrachtet man die Entwicklung der beim AMS arbeitslos gemeldeten Personen in der Steiermark seit 2004 zeigt sich folgendes Bild: Insgesamt sinkt die Anzahl der arbeitslosen Personen in der Steiermark seit Anfang 2004 (nach Bezirken verzeichnet nur die RGS Gröbming einen Anstieg), die Anzahl der arbeitslos gemeldeten Menschen mit Behinderungen steigt hingegen und damit auch der Anteil, den Personen mit Behinderungen an allen arbeitslos gemeldeten Personen ausmachen - von knapp 19% (Jahresdurchschnitt 2004) auf 23% (Durchschnitt Jänner bis September 2007).

Die beim AMS arbeitslos gemeldeten Personen mit Behinderungen können entweder Begünstigungen nach dem BEinstG und/oder dem Landesbehindertengesetz aufweisen oder nach AMS-Kriterien eingestuft sein. Seit 2004 stieg der Anteil der Personen, die nach AMS Kriterien eingestuft sind, an allen arbeitslos gemeldeten Personen mit Behinderungen von 63% (Jahresdurchschnitt 2004) auf 67% (Durchschnitt Jänner bis September 2007). Weiters zeigt sich bei der Anzahl der gemeldeten Personen mit Behinderung, die nach AMS Kriterien anerkannt sind, eine deutliche saisonale Abhängigkeit mit einem Anstieg in den Wintermonaten.

Bei den arbeitslos gemeldeten Personen mit Behinderungen zeigen sich regionale Unterschiede: In der Oststeiermark steigt in allen Bezirken (bzw. RGS-Bezirken) - außer in Hartberg - die Anzahl der arbeitslos gemeldeten Personen mit Behinderungen. Auch in allen Bezirken in der Süd- und der Weststeiermark sowie auch in der RGS Graz ist seit Anfang 2004 ein Anstieg der arbeitslos gemeldeten Personen mit Behinderung zu verzeichnen.

In der Obersteiermark zeigt sich ein etwas anderes Bild: Hier sinkt - entgegen dem sonstigen "Trend" - die Anzahl der arbeitslos gemeldeten Personen in allen Bezirken außer in Bruck und Murau.

Die Auswertungen der Monitoringdaten und die Erfolge der einzelnen Projekte spiegeln diesen Trend nicht wieder (könnte aber vielleicht in der nächsten Zeit Auswirkungen auf die Arbeitsassistenzprojekte haben).

Die Projekte, die in Graz und in der umliegenden Steiermark liegen und eine im Vergleich zu z.B. obersteirischen Bezirken vergleichsweise bessere Verkehrs-Infrastruktur haben, weisen im Vergleich zu den Projekten, die in "abgelegeneren" Regionen angesiedelt sind, keine höhere Anzahl von erfolgreichen Betreuungen auf. Auch die Fülle der umliegenden Angebote oder die regionale Konzentration - und damit auch Konkurrenzsituation - einiger Arbeitsassistenzangebote ergibt keine eindeutigen Erfolgszusammenhänge.

Insgesamt wird angenommen, dass regionale Indikatoren zwar den Erfolg der Einrichtungen mitbestimmten, dieser ist aber nicht eindeutig festzumachen.

5.2 Trägerspezifische Indikatoren

Die folgenden Indikatoren beziehen sich auf Unterschiede der einzelnen Projekte, die auf-grund der Größe und regionalen Verankerung sowie "Grundausrichtung" der jeweiligen Träger gegeben sind:

  • Anbindung der Arbeitsassistenz an den jeweiligen Träger und dessen Leistungen: Welche Projekte/Maßnahmen bietet der Träger an, wie sieht die interne Kooperation aus, wie ist das Projekt eingebunden, welcher Austausch erfolgt auf Ebene der Informationen zu konkret zu vermittelnden Personen, welche Möglichkeiten der in-ternen "Übergabe" zu anderen Projekten gibt es?

  • Verankerung und Image und damit auch im Zusammenhang die Größe des Trägers in der Region: Vorhandene Netzwerke, (Betriebs-)Kontakte, auf die man bei der Arbeitsplatzakquisition zurückgreifen kann

  • interner Stellenwert des Projekts: welche Unterstützung und welchen Stellenwert hat das Projekt beim Träger

  • unterschiedliche Ansätze aufgrund der Grundausrichtung des Trägers: vor allem in Bezug zu den Arbeitgeber-Betrieben - aktive Arbeitsplatzakquisition mit Betreuung vor Ort versus Stabilisierung der Person und Agieren "im Hintergrund"

Zwischen den Trägern gibt es Unterschiede in der Ausrichtung der angebotenen Dienstleistungen, der Größe sowie regionalen Verankerung und damit auch Unterschiede in der Vernetzung und den Kooperationen vor allem mit dem AMS. Weiters zeigen sich Unter-schiede - hier aber in Abhängigkeit von der betreuten Zielgruppe und der konkreten Art der Beeinträchtigung - in den konkreten Zugängen zu den Betrieben. Wie schon oben erwähnt reicht hier bei den einzelnen Arbeitsassistenzen das Spektrum von einer sehr aktiven Arbeitsplatzakquisition mit Betreuung und Präsenz der Arbeitsassistenz auch in den Betrieben bis hin zu einem Agieren im "Hintergrund" mit starker Fokussierung auf der Stabilisierung der betreuten Personen und der Stärkung ihrer Eigenständigkeit. Bei den Projekten, die auf Personen unabhängig von der Art der Behinderung fokussieren, zeigen sich hierzu Beispiele:

Zwei Projekte (Chance B und Lebenshilfe Ennstal), die im Vergleich kürzere Betreuungs-dauern und hohe Vermittlungsquoten erreichen, weisen - den eigenen Angaben nach - eine sehr gute Zusammenarbeit einerseits trägerintern und andererseits mit den zuständigen regionalen AMS-Geschäftsstellen auf. Daher ist z.B. anzunehmen, dass durch gute AMS-Kooperationen diese beiden Projekte eher KundInnen betreuen können, die wirklich "jobready" sind, oder - bei KundInnen, die noch nicht arbeitsfähig sind - auf andere trägerinternen Projekte zurückgreifen können. Weiters betreuen diese beiden Einrichtungen aufgrund des personell gut besetzten Angebots der Jugendarbeitsassistenz auch vergleichsweise einen höheren Anteil an Jugendlichen mit Behinderungen - eine Personen-gruppe, die durchschnittlich die geringsten Betreuungsdauern und üblicherweise gut funktionierende Integrationsketten in der Betreuung (z.B. Clearing - Arbeitsassistenz - Berufsausbildungsassistenz) aufweist. Weiters wird angenommen, dass auch die starken regionalen Verankerungen beider Träger Einfluss auf die Arbeit der Arbeitsassistenz haben.

5.3 Indikatoren, welche die Arbeitsassistenzprojekte direkt betreffen

  • Qualifikation und Berufserfahrung: die ArbeitsassistentInnen müssen verschiedene Kompetenzen aufweisen, die sich einerseits aus Fähigkeiten, mit der Zielgruppe der Personen mit Behinderungen und andererseits mit den Betrieben zu arbeiten, zusammensetzen. Weiters gibt es dabei sowohl relativ rasch erlernbare Kompetenzen (dazu zählt z.B. konkretes Wissen über Förderungen oder rechtliche Bestimmungen) aber auch Qualifikationen, die erst aufgrund mehrjähriger und einschlägiger Berufserfahrung erworben werden können (wie z.B.: professionelles Auftreten in unter-schiedlichen Firmenkonstellationen, regionales Arbeitsmarkt-Wissen, Wissen über Berufskunde, arbeitsplatzbezogenes Wissen).

  • Fluktuation, personelle Kontinuität: wie werden die neuen MitarbeiterInnen eingeschult, wie viel Wissen geht bei einem Personalwechsel "verloren"?

  • persönliche Fähigkeit der einzelnen ArbeitsassistentInnen, diese Arbeit zu leisten (Eingehen auf KundInnen, hohes Maß an Kommunikationsfähigkeit und hoch entwickelte soziale Kompetenzen, "Fingerspitzengefühl")

Ein Erfolgsindikator, der vor allem durch die Erhebung bei den KundInnen bestätigt werden kann, ist in der Beständigkeit und Erfahrung der ArbeitsassistentInnen (bzw. der Personen eines Teams) zu sehen. In der KundInnenerhebung wird betont, dass vor allem Branchen- und/oder arbeitsplatzbezogene Kenntnisse der AssistentInnen sowie das Netzwerk und zentrale Ansprechpersonen bei der Arbeitsassistenz, die kontinuierlich zu erreichen sind, für eine erfolgreiche Betreuung sprechen können.

Bezüglich der Qualifikationen der ArbeitsassistentInnen zeigten sich schwerpunktmäßig Ausbildungen im psychologischen bzw. pädagogisch-sozialen Bereich, einem Feld, das eine wichtige Voraussetzung für die Arbeit mit der Zielgruppe darstellt. In eher weniger Fällen können die ArbeitsassistentInnen Vorerfahrungen im Bereich der Arbeitsplatzakquisition aufweisen. Jene Teams weisen hier Vorteile auf, die über eine längere Beschäftigung einzelner ArbeitsassistentInnen verfügen und diese sich damit spezifisches Wissen aneignen konnten. Als ein Beispiel dafür kann z.B. das arbeitsplatzbezogene Wissen der Spezial-Arbeitsassistenz des Odilieninstituts genannt werden. Auch in den Interviews mit dem AMS wird diese Komponente betont und hervorgehoben, dass die Träger bei der Zusammensetzung ihrer Teams darauf achten müssten, dass "unterschiedliche Qualifikationen und Erfahrungen im Team abgedeckt werden".

Wie sehr sich die Fluktuation unter den ArbeitsassistentInnen auf die konkreten Erfolgszah-len auswirkt, ist nicht ableitbar, da im Monitoring die einzelnen Förderfälle keinem/r Be-treuer/in zugeordnet sind.

5.4 Zielgruppenspezifische Faktoren

Wie sich bereits in den Monitoringdaten zeigte, weisen die einzelnen Arbeitsassistenzprojekte unterschiedliche Erfolge in Abhängigkeit von der betreuten Zielgruppe auf. Zu den Indikatoren rund um die betreuten Personen werden hier folgende genannt:

  • Zielgruppe: Personen mit bestimmten Beeinträchtigungen gelten als leichter vermittelbar als andere: als besonders schwierige Gruppe werden allgemein Personen mit psychischen Beeinträchtigungen betrachtet. Eine weitere Gruppe, die am Arbeitsmarkt als schwer zu vermitteln gilt, sind Personen, die Lernbeeinträchtigungen auf-weisen.

  • Zielgruppenzuweisung - Zusammenarbeit mit dem AMS: wie arbeitsfähig (und job-ready) sind die Personen, die der Arbeitsassistenz zugewiesen werden

Nach den Angaben im Monitoring zeigen sich eindeutige Unterschiede im erfolgreichen Abschluss nach Konzentration der Projekte auf bestimmte Zielgruppen. Die erfolgreichsten Betreuungen verzeichnen die beiden Spezial-Arbeitsassistenzen, die sich auf die Zielgruppen gehörbeeinträchtigte/gehörlose bzw. sehbeeinträchtigte/blinde Personen konzentrieren. Diese beiden Einrichtungen weisen aber im Vergleich auch längere Betreuungsdauern auf (dies hängt damit zusammen, dass hier häufig auch Arbeitsplatzadaptierungen not-wendig sind). Die im Vergleich geringsten Erfolge werden bei Arbeitsassistenzen erzielt, die Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen betreuen.

In diesem Zusammenhang ist zu sehen, dass bestimmte Behinderungsarten im Vergleich zu anderen gesellschaftlich stärker stigmatisiert werden und zum Teil "Berührungsängste" hervorrufen. Wie auch etliche empirische Studien belegen, sind vor allem gegenüber Menschen mit psychischen sowie Lernbeeinträchtigungen große Vorbehalte gegeben, die sich auf die Zusammenarbeit mit diesen Personen und ihre konkrete Leistungsfähigkeit beziehen. Darüber hinaus stellen auch zyklische Erkrankungen bei psychischen Behinderungen und die Schwierigkeit für DienstgeberInnen, damit umzugehen, einen wesentlichen Grund dafür da. Im Vergleich dazu unterliegen z.B. Personen mit Sinnesbehinderungen Vorurteilen nicht in einem derartigen Ausmaß.

Weiters kommt dazu, dass mit bestimmten Beeinträchtigungsarten häufig bestimmter Qualifikationsniveaus einhergehen, die wiederum den Erfolg von Vermittlungen mitbestimmen. So verfügen Personen mit Lernschwierigkeiten häufig über geringere Formalqualifikationen als z.B. Personen mit Sinnes- oder auch Körperbehinderungen. Unterschiede sind auch darin zu sehen, ob es sich bei den Beeinträchtigungen um im Laufe des Lebens erworbene Behinderungen handelt (die z.B. erst nach einer bestimmten Berufskarriere auftreten) oder ob diese seit der Geburt vorhanden sind.

Weiters kommen - wie in den Interviews erwähnt - bei den betreuten Personen weitere zusätzliche Vermittlungseinschränkungen (höheres Alter, Betreuungspflichten, etc.) dazu, die wiederum eng mit dem konkreten Betreuungsaufwand zusammenhängen. Dies ist aber im Monitoring nicht erfasst und daher sind keine Rückschlüsse möglich.

5.5 Indikatoren im Betreuungsverlauf

  • KundInnen: Bereitschaft und Motivation der KundInnen, Klärung der Rahmenbedin-gungen

  • Betriebe: beschäftigen sie bereits Menschen mit Behinderung, wie sehr sind sie ge-genüber dem Thema Integration aufgeschlossen?

  • Adäquates Matching zwischen Anforderungen und Leistungsfähigkeit

Unterschiedliche Faktoren sind dafür ausschlaggebend, dass ein Betreuungsverlauf mit Erfolg abgeschlossen werden kann: Nach Aussagen der befragten Einrichtungen stellen besonders die "Motivation und Freiwilligkeit der betreuten Personen" und ein "gutes Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitsassistenz und KundIn" wesentliche Faktoren für einen erfolgreichen Verlauf dar. Wichtig für eine erfolgreiche Vermittlung bzw. Arbeitsplatzerhaltung ist auch die "Klärung von Rahmenbedingungen." Dazu zählen bei Erwachsenen z.B. die Klärung von Schulden oder Betreuungspflichten, bei Personen mit psychischen Diagnosen eine adäquate Beratung/Therapie "im Hintergrund" oder das Selbstwerttraining/Coaching der KundInnen bzw. eine Mobilitätssteigerung. Bei der Betreuung von Jugendlichen wird z.B. eine konstruktive Zusammenarbeit mit den Eltern als erfolgsfördernd genannt.

Ein weiterer Erfolgsfaktor ist die "gute Motivation der Betriebe". Dazu sind auch "Ehrlichkeit und Transparenz gegenüber den Betrieben" vor allem die konkrete Leistungsfähigkeit der vermittelten Personen betreffend und eine "gute Kommunikation mit den Betrieben" erforderlich. In Hinblick auf die Nachhaltigkeit der Vermittlungen werden ein "gutes Matching zwischen DienstgeberIn und DienstnehmerIn" bzw. der genaue Abgleich des "Arbeitsplatzes mit dem Anforderungs-/Leistungsprofils" sowie "Praktika" und "Förderungen" betont. Dies erfordert aber, dass die Arbeitsassistenz vor Ort in den Betrieben präsent ist und die ArbeitsassistentInnen über adäquate Qualifikationen in der Betriebsberatung verfügen.

6 WICHTIGSTE ERGEBNISSE UND OPTIMIERUNGSVORSCHLÄGE

Im Folgenden werden die wichtigsten Ergebnisse und Optimierungsvorschläge dargestellt, die von den Befragten genannt wurden sowie aus Sicht der Evaluatorinnen aus den Ergebnissen ableitbar sind.

Umsetzung:

  • Die einzelnen Einrichtungen weisen eine unterschiedliche Umsetzung vor allem in Bezug auf den Zugang zu den betrieblichen KundInnen auf. Diese Unterschiede sind zum Teil bedingt durch die jeweiligen Behinderungsarten der betreuten Personen. Aber auch bei Einrichtungen, die ähnliche Zielgruppen betreuen, zeigen sich trägerspezifische Unterschiede im Betreuungsverlauf dahingehend, mit welchen Methoden/Beratungsansätzen gearbeitet wird.

  • Laut KundInnenbefragung stellen die Arbeitsplatzakquisition und die Betriebskontakte der Arbeitsassistenz einen Optimierungsbereich dar - eine Forcierung regionaler Betriebskontakte sowie mehr Wissen über offene Stellen scheint erforderlich.

  • Konnte ein Arbeitsassistenzprojekt auf bereits bestehende Betriebskontakte zurück-greifen, wurde dies als große Stärke angesehen.

  • Ein Optimierungsaspekt aus Sicht der KundInnen betrifft die Dauer der Nachbetreuung und die Transparenz über die Möglichkeiten bei der Nachbetreuung.

Aus Sicht der Evaluierung ist es für die Gesamtausrichtung der Arbeitsassistenz und in der Folge für die trägerübergreifende Qualitätssicherung und auch für die "Vermarktung" bzw. Öffentlichkeitsarbeit wichtig, die Umsetzung neu abzustimmen. Vor allem sind jene Ansätze und Methoden herauszuarbeiten und zu vereinheitlichen, die sich als erfolgreich etablieren konnten. Daher werden folgende Optimierungen vorgeschlagen:

  • Erfassung von bisherigen trägerübergreifenden good practice Ansätzen vor allem in Bezug auf die Akquisition von Arbeitsplätzen und die Vernetzung mit regionalen (Leit-)betrieben

  • Aktualisierung des bestehenden Konzepts und in der Folge einheitliche Umsetzung mit Berücksichtigung der unterschiedlichen Zielgruppen und der Nachbetreuung

Trägerübergreifender und fachspezifischer Austausch:

  • Der Austausch zwischen den einzelnen Arbeitsassistenzen erfolgt zum überwiegenden Teil ausschließlich kundInnenbezogen.

  • An fachspezifischen Themen wird im Rahmen der Kooperationstreffen gearbeitet, diese finden aber - derzeit - in sehr großen Zeitabständen statt und der Nutzen ist nicht für alle ArbeitsassistentInnen gegeben.

  • Die Steuerungsgruppe wird nach Aussagen in den Interviews zu wenig für übergreifende strategische bzw. fachspezifische Überlegungen genutzt und von Diskussionen über Finanzierungen dominiert.

Von Seiten der Evaluierung wird daher - auch vor dem Hintergrund der vorgeschlagenen Diskussion über die Abstimmung eines aktualisierten Konzepts - eine stärkere trägerübergreifende fachliche und strategische Zusammenarbeit vorgeschlagen, welche die einheitliche Qualität der angebotenen Dienstleistung sichern könnte.

  • Stärkere trägerübergreifende Kooperation der unterschiedlichen Arbeitsassistenzprojekte: know how Transfer, intensiverer fachspezifischer Austausch

  • Ad Kooperationstreffen: klare Verantwortlichkeiten und inhaltliche Strukturierung; Möglichkeit der Teilnahme mehrerer Personen eines Teams

  • Stärkere auch strategische Diskussion in der Steuerungsgruppe auf Basis eines einheitlichen Trägerkonzepts

Qualifikationen der ArbeitsassistentInnen und Weiterbildungsmöglichkeiten:

  • Die einzelnen ArbeitsassistentInnen weisen unterschiedliche Vorqualifikationen auf. Es gibt kein Einschulungsprogramm, das einen bestimmten trägerübergreifenden Standard gewährleisten würde[25].

  • In der KundInnenbefragung wird betont, dass die ArbeitsassistentInnen über längere Berufserfahrung und Wissen über den regionalen Arbeitsmarkt verfügen sollten.

Da vor allem die mehrjährige und einschlägige Berufserfahrung der ArbeitsassistentInnen - und damit die regionale Vernetzung zu wichtigen Betrieben, die Kenntnis des konkreten Arbeitsmarkts und dazu meist persönliche Kontakte zu den MitarbeiterInnen der RGS des Arbeitsmarktservice und damit zur zuweisenden Stelle - Einfluss auf den erfolgreichen Abschluss haben und neuen MitarbeiterInnen in den meisten Fällen Grundwissen im Bereich Förderungen und rechtliche Belange fehlt, wird aus Sicht der Evaluierung folgendes vorgeschlagen:

  • Einheitliches Ausbildungscurriculum (Einschulungsprogramm) mit klar definierten Grundanforderungen für neue ArbeitsassistentInnen; spezifische Unterlagen mit den wichtigsten Informationen (z.B. interne Website)

  • Berücksichtigung der erforderlichen unterschiedlichen Qualifikationen bei der Zusammensetzung eines Teams

Vernetzung:

  • Die einzelnen Arbeitsassistenzprojekte weisen unterschiedlich funktionierende und intensive Kooperationen mit dem Bundessozialamt sowie mit dem AMS auf.

  • Eine Schwäche aus der KundInnenbefragung, die ausschließlich von VertreterInnen öffentlicher Einrichtungen oder öffentlichkeitsnaher Betriebe angemerkt wurde, betrifft die fehlende Intensität und Kontinuität der Vernetzung mit den unterschiedlichen Arbeitsassistenzeinrichtungen.

Mögliche Optimierungen könnten hier aus Sicht der Evaluierung vor allem dazu beitragen, dass jene Personen in die Betreuung der Arbeitsassistenz zugewiesen werden, die "jobready" und damit sofort vermittelbar sind. Dazu sind gute Absprachen und Kooperationen vor allem mit den Fördergebern notwendig. Eine stärkere regionale Verankerung der Arbeitsassistenz betrifft die Vernetzung mit Leitbetrieben:

  • Persönliche und standardisierte periodische Treffen auf Ebene der zuständigen Reha-BeraterInnen und SachbearbeiterInnen der regionalen AMS-Geschäftsstellen sowie des Bundessozialamtes und den regionalen ArbeitsassistentInnen

  • Intensivere Vernetzung mit regionalen Leitbetrieben

Öffentlichkeitsarbeit:

  • In den Interviews mit den VertreterInnen der Arbeitsassistenzen sowie in der KundInnenbefragung - sowohl bei den befragten Betrieben als auch den betreuten Personen - wurde die fehlende Öffentlichkeitsarbeit als häufigster Optimierungsvor-schlag genannt.

Aus Sicht der Evaluierung würde eine stärkere Präsenz der Arbeitsassistenz in der Öffentlichkeit jenen KundInnen helfen, deren Arbeitsplätze aus unterschiedlichen Gründen gefährdet sind. Betriebe und/oder ArbeitnehmerInnen könnten sich frühzeitig an die Arbeitsassistenz wenden - durch die Bekanntheit des Unterstützungsangebots würde die Integration von Menschen mit Behinderungen erleichtert. Folgende Optimierungen werden angeregt:

  • Koordiniertes, intensiviertes und einheitliches Auftreten nach außen; Voraussetzung dafür ist eine trägerübergreifende "Linie" und ein einheitliches Umsetzungskonzept

  • Klärung der Zuständigkeiten für Öffentlichkeitsarbeit mit dem Bundessozialamt

Controlling/Monitoring:

  • Im Monitoring des Bundessozialamtes - die Datenbank dient zur Berechnung der Erfolgszahlen auch der Arbeitsassistenz - sind keine genaueren Aufzeichnungen über z.B. die Intensität der Betreuungen, den Schweregrad der Beeinträchtigungen der Personen, die Arbeitgeberbetriebe und vor allem nicht über eine nachhaltigere Integration der Personen über die geforderten drei Monate hinaus sowie die geleistete Nachbetreuung durch die Arbeitsassistenz enthalten.

  • Weiters sagen die Daten nichts über die konkreten Arbeitsplätze und deren Rahmenbedingungen (wie z.B. Arbeitszeiten oder Bezahlung) aus.

Bei einer Erfolgsbetrachtung, die eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt näher beleuchtet, wäre es einerseits notwendig, Parameter zur Nachhaltigkeit und Art und Qualität der Arbeitsplätze zu definieren und andererseits die einzelnen Betreuungsverläufe genauer zu erfassen, um mögliche Wirkungszusammenhänge aufzeigen zu können. Daher wird aus Sicht der Evaluierung eine genauere Erfassung der Betreuungen vorgeschlagen (unter Berücksichtigung des dafür notwendigen Aufwands):

  • Genauere Erfassung der Leistungen: exaktere Kodierung der Behinderungsarten der Personen; Erfassung von Indikatoren zum Betreuungsverlauf, um dessen Intensität aufzuzeigen

  • Angaben zur Nachhaltigkeit der Vermittlungen, um auch good practice Ansätze ableiten zu können - im Sinne eines (steirischen) Qualitätsmonitoring



[25] Schon in einem Evaluierungsbericht von 2001 wird die Wichtigkeit eines einheitlichen Qualifikationsprofils der ArbeitsassistentInnen betont, das vor allem auch die Komponenten "Wirtschaftskompetenz" und "Personalwirtschaft" enthält. Vgl. dazu: Blumberger, W.: Aktivierende wissenschaftliche Begleitung des Aufbaus der Arbeitsassistenz in Österreich. Zusammenfassung. Linz: 2001, S.47.

7 LITERATURVERZEICHNIS

Blumberger, W.: Aktivierende wissenschaftliche Begleitung des Aufbaus der Arbeitsassistenz in Österreich. Zusammenfassung. Linz: 2001

Herbst, M.; Wolfmayr, F.; Zeitlinger, A.: Konzept der steirischen Arbeitsassistenz. Graz: März 1999

Jahresberichte der einzelnen Arbeitsassistenzprojekte

Konzept der Steirischen Arbeitsassistenz, Graz, März 1999, S. 20.

Lechner, H.; Seiler, E.C.; Stoppacher, P.: Das Sozialpolitische Beschäftigungsprogramm des Landes Steiermark als Beispiel für kooperative Arbeitsmarktpolitik: Ziele und Erfolge. Ein Forschungsbericht im Auftrag des Landes Steiermark. Graz: Oktober 2000, S.34.

Projekte des Bundessozialamtes, Landesstelle Steiermark 2007 (Stand: September 2007)

Richtlinien für die Förderung begleitender Hilfen (§6 Abs.2 lit. d BEinstG, Sonderrichtlinie zur Förderung von Arbeitsmöglichkeiten für behinderte Menschen)

www.dabei-austria.at/

Quelle:

Silvia Paierl, Eva-Christina Seiler: Die steirische Arbeitsassistenz. "Leistungsspektrum und Erfolge", Endbericht

Eine Studie im Auftrag des Bundessozialamts, Landesstelle Graz

bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet

Stand: 14.10.2013

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