Das Persönliche Budget - kompetente Beratung und Unterstützung durch Gemeinsame Servicestellen?

Autor:in - Lemuel Ohntrup
Themenbereiche: Recht, Selbstbestimmt Leben
Textsorte: Diplomarbeit
Releaseinfo: Diplomarbeit im Fachbereich Soziale Arbeit an der Fachhochschule Hildesheim, vorgelegt von Lemuel Ohntrup am 31.07.2008, Erstprüferin: Prof. Dr. Gisela Hermes, Zweitprüfer: Prof. Dr. Eberhard Lopau
Copyright: © Lemuel Ohntrup 2008

Einleitung

Seit Anfang 2008 gibt es für behinderte Menschen in Deutschland einen Rechtsanspruch auf ein Persönliches Budget (PB). Zuvor wurde dieses knapp vier Jahre in Modellprojekten erprobt. Mit dem PB haben behinderte Menschen die Möglichkeit, die Leistungen, auf die sie einen Anspruch haben, als Geldleistung in Anspruch zu nehmen. Dadurch soll behinderten Menschen, nach § 17 Abs. 2 Satz 1 SGB IX, ein möglichst eigenverantwortliches und selbst bestimmtes Leben ermöglicht werden (vgl. Deutscher Bundestag 2006, S. 6).

BARTZ beschreibt hierzu passend, dass viele behinderte Menschen den Umgang mit PBs erst erlernen müssen, weil sie es in der Vergangenheit nicht gewohnt waren, selbst über ihr Leben zu bestimmen. (vgl. Bartz 2005, S. 4). Dabei werden viele behinderte Menschen auf Beratung und Unterstützung angewiesen sein. Deshalb schreibt der § 17 Abs. 3 Satz 3 SGB IX vor, dass PBs so bemessen sein müssen, dass die erforderliche Beratung und Unterstützung erfolgen kann. Wer am besten dazu geeignet ist, diese Beratung und Unterstützung zu leisten, ist derzeit noch umstritten.

Mit den Gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation (GSn) wurden deutschlandweit trägerübergreifende Beratungsstellen eingerichtet. Diese sind dazu verpflichtet, vor allem behinderte Menschen, in Fragen der Rehabilitation und Teilhabe zu beraten und zu unterstützen. Die Verpflichtungen der GSn zur Beratung und Unterstützung umfassen, nach § 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB IX, ausdrücklich auch das PB.

Vor diesem Hintergrund möchte ich der Frage nachgehen, ob GSn in der Lage sind kompetente Beratung und Unterstützung zum PB zu leisten.

An dieser Stelle weise ich darauf hin, dass es sowohl zum PB als auch zum den GSn zahlreiche wissenschaftliche Veröffentlichungen gibt, die teilweise nur als Download im Internet verfügbar sind. Ich habe mich zwar bemüht, so weit wie möglich auch Bücher und Beiträge aus Fachzeitschriften in diese Arbeit mit einfließen zu lassen, ein Großteil der verwendeten Literatur sind aber dennoch Internetquellen.

Die Diplomarbeit ist folgendermaßen aufgebaut:

Im ersten Kapitel kläre ich zunächst den Begriff "behinderte Menschen". An dieser Stelle beschränke ich mich auf das rechtliche Verständnis von Behinderung, in Anlehnung an den Behinderungsbegriff der World Health Organization (WHO).

Da das PB behinderten Menschen die Möglichkeit bietet ihren Hilfebedarf selbst zu organisieren, eröffnen sich ihnen auch neue Wege einer selbst bestimmten Lebensführung. Deshalb gehe ich an dieser Stelle etwas näher auf den Begriff der Selbstbestimmung ein.

Im zweiten Kapitel stelle ich das PB vor. Eine Rückblende soll zunächst die politische Entwicklung der Behindertenhilfe hin zum PB vergegenwärtigen. Anschließend erkläre ich was unter einem PB zu verstehen ist. Zum besseren Verständnis gehe ich in einem Exkurs darauf ein, was im Einzelnen unter den Leistungen zur Teilhabe zu verstehen ist. Danach werde ich die Ziele und Erwartungen zum PB, auch aus Sicht der verschiedenen Akteure, darlegen. Nachdem der Sinn und Zweck eines PBs geklärt ist, möchte ich im nächsten Schritt die konkrete Vorgehensweise aufzeigen. Dies reicht von der Antragstellung bis zur Bewilligung und Auszahlung eines PBs. Gemeint ist also das gesamte Verwaltungsverfahren. Beim Verwaltungsverfahren, aber auch nach der Bewilligung des PBs, ergibt sich im jeweiligen Einzelfall ein unterschiedlicher Bedarf an Beratung und Unterstützung. Dies ist das Thema des folgenden Unterpunktes. Im Anschluss daran schildere ich die bisherigen Erfahrungen mit dem PB und diskutiere schließlich noch unterschiedliche Haltungen und Verbesserungsvorschläge zum PB.

Im dritten Kapitel befasse ich mich mit den GSn. Hier kläre ich zunächst, mit welchem Ziel diese eingerichtet wurden. Im nächsten Schritt spreche ich strukturelle Gegebenheiten der GSn an. Im Unterpunkt "Personal" benenne ich Anforderungen und Kompetenzen die Mitarbeiter, die diese für die Arbeit in einer GS mitbringen müssen. Anschließend werde ich die Aufgaben der GSn, speziell auch zum PB, aufzeigen und der Frage nachgehen, ab wann eine GS überhaupt zuständig ist. Auf die Verpflichtungen der GS zur Koordination und Zusammenarbeit sowie Öffentlichkeitsarbeit gehe ich in zwei gesonderten Punkten ein. Im letzten Punkt gebe ich, wie auch beim PB, einen Überblick über die bisherigen Erfahrungen und den derzeitigen Diskussionsstand der GSn, denn heftige Kritik zu den GSn wird von unterschiedlichen Seiten sehr klar geäußert.

Im vierten Kapitel, dem empirischen Teil der Arbeit, stelle ich die Ergebnisse meiner Interviews mit fünf Servicestellenmitarbeitern vor. Dabei gehe ich als erstes auf die Methode des problemzentrierten Interviews ein und beschreibe danach die Planung und Durchführung der Interviews. Damit der Leser einen Überblick über die verschiedenen Interviews bekommt, werde ich diese im Folgenden kurz vorstellen. Im Hauptteil des Kapitels, dem Quervergleich der Interviews, gehe ich die Ergebnisse meiner Forschung nach Themen sortiert durch und vergleiche diese, soweit dies möglich ist, mit der bestehenden Literatur. Zuletzt fasse ich die wesentlichen Ergebnisse des Quervergleichs in Stichpunkten zusammen.

Im fünften und letzten Kapitel komme ich mit dem Fazit zu einer abschließenden Betrachtung der Thematik.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich in dieser Arbeit ausschließlich die männliche Schreibweise, meine aber selbstverständlich auch das weibliche Geschlecht.

1 Begriffe

1.1 Behinderte Menschen

In der Literatur finden sich vielfältige Begriffe und Definitionen von Behinderung und behinderten Menschen. Da es im Folgenden um das Persönliche Budget (PB) und den Rechtsanspruch von behinderten Menschen auf ein PB geht, soll zunächst definiert werden, wer nach geltendem Recht als behindert gilt.

Nach § 2 Abs. 1 SGB IX sind Menschen behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Im § 2 Abs. 1 Satz 2 SGB IX wird gesagt, dass sie von Behinderung bedroht sind, wenn eine Beeinträchtigung ihre Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu erwarten ist. Somit enthält die rechtliche Definition von Behinderung nicht nur den medizinisch diagnostizierten Zustand eines Menschen, sondern auch die, durch den Zustand hervorgerufenen Beeinträchtigungen von außen (vgl. Kai Felkendorff 2003, S. 31).

Die Schwere einer Behinderung wird im SGB IX nach Graden der Behinderung gemessen. Ab einem Grad der Behinderung von 50 gilt man in Deutschland als schwer behindert. Ende 2003 waren 6,6 Millionen Deutsche schwer behindert (vgl. Pfaff 2005, S. 2).

FUCHS zur Folge übernimmt das deutsche Leistungsrecht im SGB IX weitestgehend die Definition der WHO (vgl. Fuchs 2004, S. 2). Dort wird zwischen Impairment (Schädigung), Disability (Einschränkung) und Handicap (Benachteiligung) unterschieden.

Impairment meint hier eine biologische oder psychologische Schädigung.

Disability meint die Einschränkung physischer, psychischer oder kognitiver Fähigkeiten. Handicap meint die Störung der sozialen Stellung. Damit sind Benachteiligungen gemeint, die die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinflussen. Störungen auf dieser Ebene entstehen durch die Reaktion der Gesellschaft auf die Störung und durch die Reflexion betroffener Menschen mit sich und ihrer Umwelt (vgl. Metzler/Wacker 2005, S. 120).

In der Regel stehen alle drei Begriffe in unmittelbarem Zusammenhang, da sich aus der Schädigung zwangsläufig eine Einschränkung gewisser Fähigkeiten ergibt, welche wiederum ursächlich für die Beeinträchtigung im sozialen Zusammenleben ist (vgl. Welti 2002, S. 4).

Bei dem Behinderungsbegriff der WHO werden somit nicht nur medizinische, sondern auch psychologische und soziale Aspekte berücksichtigt. Zudem wird Behinderung demnach nicht mehr nur als eineSchädigung, Fähigkeitsstörung oder Beeinträchtigung gesehen. Vielmehr bewegt sich das Verständnis von einer defizitorientierten Sichtweise auf den Begriff Behinderung, hin zu einer Sichtweise die die Ressourcen in den Vordergrund stellt (vgl. WHO 2005, S. 5).

Ist im Folgenden von behinderten Menschen die Rede, so geschieht dies vor dem Hintergrund einer ressourcenorientierten Sichtweise. Gleichzeitig sind alle gemeint, die nach SGB IX als behindert gelten und somit Anspruch auf ein PB haben. Mir ist dabei bewusst, dass die Bezeichnung "behinderte Menschen" einen sehr großen und heterogenen Personenkreis umschließt.

1.2 Selbstbestimmung

SCHAUB und ZENKE definieren Selbstbestimmung folgendermaßen:

"Das Recht des Einzelnen und gesellschaftlicher Gruppen auf autonome und eigenverantwortliche Gestaltung der eigenen Angelegenheiten..."

(Schaub/Zenke 2007, S. 597-598)

Dieses Recht leitet sich in Deutschland aus dem Artikel 2 des Grundgesetzes, dem Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit, ab. Behinderte Menschen erhalten, nach § 1 SGB IX, Leistungen zur Teilhabe, um gleichberechtigt am Leben in der Gesellschaft teilhaben zu können und um Benachteiligungen zu vermeiden. Die derzeitigen Rechte bieten zwar die Grundlage dafür, dass ein selbst bestimmtes Leben möglich wird, in der der Realität sieht das aber vielfach noch ganz anders aus. Auch wenn sich die Behindertenhilfe mit dem PB und Grundsätzen wie "ambulant vor stationär" im Umbruch befindet, so dominieren derzeit noch zahlreiche Sondereinrichtungen[1] (vgl. Rohrmann 2004, S. 4). Aber auch die haben die Zeichen der Zeit erkannt.

SPÖRKE spricht von einem Widerspruch in sich, wenn selbst Heime von Selbstbestimmung reden (vgl. Spörke 2007, S. 807). Denn dort herrschen meist Strukturen, die auf behinderte Menschen einen enormen Anpassungsdruck ausüben und sie an einer selbst bestimmten und freien Entfaltung ihrer Persönlichkeit hindern (vgl. ebd.).

Ein Umdenken in der Behindertenhilfe wurde entscheidend durch die "Independent Living" Bewegung behinderter Menschen vorangetrieben. Bereits Ende der 60er Jahre haben sich behinderte Menschen in den USA zusammengeschlossen und für ihre Bürgerrechte stark gemacht. Mitte der 80er Jahre schwappte diese Bewegung auch nach Europa über. In Deutschland ist diese Bewegung unter dem Namen "Selbstbestimmt Leben" bekannt (vgl. Miles-Paul 2006, S. 31-34). Wichtige Forderungen dieser Bewegung sind z.B. die Anti-Diskriminierung und Gleichstellung behinderter Menschen, die Auflösung von Sondereinrichtungen und eine größtmögliche Kontrolle über die Organisationen der Behindertenhilfe (vgl. ebd., S. 34-35).

WACKER et al. warnen davor zu sagen, dass Selbstbestimmung auch ein gewisses Maß an Selbstständigkeit voraussetzt. Denn wichtig ist nicht, dass alle alltäglichen Dinge selbstständig bewältigt werden können. Wichtig ist vielmehr, dass man angemessene Unterstützung für die eigenen Bedarfe organisieren kann und somit die Regie über das eigene Leben führt (vgl. Wacker et al. 2006, S. 18). Mit dem PB wurde nun ein rechtliches Instrument eingeführt, dass dazu beitragen soll, behinderten Menschen ein selbst bestimmtes Leben zu ermöglichen.



[1] Gemeint sind z.B. Sonderschulen, Wohnheime für behindert Menschen und Werkstätten für behinderte Menschen

2 Das Persönliche Budget (PB)

2.1 Die politische Entwicklung

Nach dem Zweiten Weltkrieg stand in Deutschland die Versorgung und Pflege behinderter Menschen im Vordergrund. Hierfür wurden Anstalten, Betreuungs- und Sondereinrichtungen geschaffen. Es dominierte ein Verständnis von Behinderung, das dem Verständnis von Krankheit nahe kommt. Wie bei einer Krankheit wurde auf medizinischen Wegen versucht, Symptome und Defizite zu therapieren.

Ab1962, mit Einführung des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG), konnten behinderte Menschen einen Anspruch auf Eingliederungshilfe geltend machen. Dieser Anspruch bezog sich jedoch vor allem auf besondere Arbeits- und Wohnmöglichkeiten. Die Folge war eine Ausweitung der Institutionalisierung in der Behindertenhilfe.

Für Kritik an den Großeinrichtungen der Behindertenhilfe sorgte das Normalisierungsprinzip[2], welches in anderen Ländern dafür gesorgt hat, dass diese Einrichtungen weitestgehend aufgelöst wurden. In Deutschland bewirkte das Normalisierungsprinzip einen Wandel von der Versorgung hin zur Förderung behinderter Menschen. Diese Förderung erfolgte jedoch weiterhin aus einer rein medizinischen Sicht auf die Behinderung. Auch dem Ausbau weiterer Einrichtungen konnte das Normalisierungsprinzip in Deutschland nicht entgegenwirken. Für die Förderung behinderter Menschen wurden weitere Einrichtungen, wie Sonderkindergärten, Sonderschulen und Werkstätten für Behinderte gebaut (vgl. Theunissen 2002, S. 1-2).

Zu Beginn der 90er Jahre entstanden in Deutschland, unter dem Namen "Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland" (ISL e.V.), die ersten Selbsthilfeverbände, die sich für die Selbstbestimmung behinderter Menschen stark machten. Mit ihnen wurde die Kritik an aussondernden Strukturen in der Behindertenhilfe immer lauter.

Gleichzeitig stand die Behindertenhilfe vor dem Problem stetig ansteigender Kosten im Bereich der Eingliederungshilfe. Reformbemühungen zielten nachfolgend darauf ab, Kosten zu senken und gleichzeitig menschenwürdigere Angebote zu schaffen. Aus diesem Grund wurde der § 3a BSHG eingeführt, nach dem offene Hilfen Vorrang vor anderen Hilfeformen hatten. Bereits kurze Zeit später wurde der Vorrang ambulanter Hilfen jedoch wieder eingeschränkt, da sich herausstellte, dass ambulante Hilfen im Vergleich zu stationären Hilfen nicht immer kostengünstiger waren (vgl. Wessel 2007, S. 33-39).

Vor dem Hintergrund steigender Kosten und vermehrter Kritik an bestehenden Strukturen setzte schließlich ein Umdenken ein[3]. Dieses Umdenken ging einher mit einem sich wandelnden Verständnis von Behinderung auf internationaler Ebene.[4] Dadurch, dass dieses neue Verständnis bei der Einführung des SGB IX berücksichtigt wurde, änderten sich auch die Aufgaben und Ziele der Behindertenhilfe. Ausdruck dieser neuen Sichtweise sind z.B. das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), welche behinderten Menschen die gleichen Bürgerrechte zusprechen und sie vor Diskriminierungen schützen sollen.

Das PB soll in diesem Kontext einerseits dazu beitragen, behinderten Menschen ein autonomes und selbst bestimmtes Leben zu ermöglichen, andererseits sollen, durch individuell bemessene Budgets, Kosten eingespart werden (vgl. Klie 2004, S. 4-5).

2.2 Definition

Als juristischer Begriff taucht das PB erstmals seit Inkrafttreten des SGB IX im Juli 2001 auf. Seit dem besteht die Möglichkeit ein PB zu beantragen (vgl. ebd., S. 9). Das SGB IX wurde in den folgenden Jahren noch mehrmals geändert und erweitert. Eine wesentliche Weiterentwicklung, war das Inkrafttreten der Budgetverordnung (BudgetV)[5] und die Einordnung des Sozialhilferechts in das SGB XII im Juli 2004. Damit wurden auch Trägerübergreifende Persönliche Budgets (TPB) gesetzlich möglich gemacht (vgl. Windisch 2006, S. 9-10). In der Zeit vom 1. Juli 2004 bis zum 31.12.2007 wurden PBs bundesweit modellhaft erprobt und wissenschaftlich begleitet. Bis Ende 2007 war das PB aber nur eine "Kann-Leistung" und die Ausführung des PBs lag im Ermessen der Leistungsträger. Seit Anfang 2008 besteht nun der Rechtsanspruch auf ein PB (vgl. Deutscher Bundestag 2006, S. 6).

Eine, stark an den § 17 Abs. 2 SGB IX angelehnte, Definition liefert die Internetseite www.projekt-persoenliches-budget.de:

"Das Persönliche Budget ist ein pauschaler Geldbetrag, den Menschen mit Behinderung entsprechend ihres individuellen Hilfebedarfs erhalten, um damit erforderliche Unterstützungsleistungen zur Teilhabe am Leben der Gesellschaft in eigener Verantwortung ‚einzukaufen' bzw. zu organisieren."

(www.projekt-persoenliches-budget.de, Definition)

Im Folgenden werden, in Anlehnung an THIELICKE, die möglichen Leistungsträger aufgelistet, bei denen behinderte Menschen ein PB beantragen können:

  • Träger der Sozialhilfe (§ 57 SGB XII)

  • Bundesagentur für Arbeit (§ 103 Satz 2 SGB III)

  • Gesetzliche Krankenversicherung (§ 2 Abs. 2 Satz 2 SGB V)

  • Gesetzliche Rentenversicherung (§ 13 Abs. 1 Satz 2 SGB VI)

  • Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (§ 7 ALG)

  • Gesetzliche Unfallversicherung (§ 26 Abs. 1 Satz 2 SGB VII)

  • Kriegsopferversorgung (§ 27d Abs. 3 Satz 1 BVG)

  • Träger der Kinder- und Jugendhilfe (§ 35 a Abs. 3 SGB VIII)

  • Soziale Pflegeversicherung (§ 35a SGB XI)

  • Integrationsämter (§ 102 Abs. 7 SGB IX)

(vgl. Thielicke 2004, S. 23)

Dabei gilt, dass Leistungen zur Teilhabe[6] grundsätzlich alle budgetfähig sind, egal ob sie sich auf alltägliche oder regelmäßig wiederkehrende Bedarfe beziehen (vgl. Welti 2007, S. 53). Aber auch andere Leistungen,

"...der Krankenkassen und der Pflegekassen, Leistungen der Träger der Unfallversicherung bei Pflegebedürftigkeit sowie Hilfe zur Pflege der Sozialhilfe, die sich auf alltägliche und regelmäßig wiederkehrende Bedarfe beziehen..." (§ 17 Abs. 2 Satz 4 SGB IX),

sind prinzipiell budgetfähig. "Alltäglich" kann nach der BAR konkretisiert werden durch

"Anforderungen in Arbeit, Familie, Privatleben und Gesellschaft sowie die Gestaltung des eigenen Lebensumfeldes." (BAR 2006, S. 6).

Regelmäßig wiederkehrend meint, dass ein Bedarf in gewissen Zeitabständen, wie täglich, wöchentlich, monatlich oder jährlich, wiederholt auftritt (vgl. Giraud 2005, Heft 2, S. 36).

Sind mehrere Leistungsträger an einem PB beteiligt, so spricht man auch von einem Trägerübergreifenden Persönlichen Budget (TPB). Nutzer eines TPBs wählen einen Leistungsträger oder eine Gemeinsame Servicestelle (GS) zum Beauftragten. Dieser erbringt dann das Budget als Komplexleistung. Der Nutzer erhält diese Komplexleistung dann aus einer Hand (vgl. ebd.).

Das PB ist keine neue Leistung, bei der behinderte Menschen etwas zusätzlich bekommen (vgl. Metzler et. al. 2007, S. 26). Es ist vielmehr eine neue Form der Leistungserbringung, sodass behinderte Menschen wählen können, ob sie ihre Leistungen zur Teilhabe wie gewohnt nach dem Sachleistungsprinzip beziehen, oder in Form des PBs (vgl. Siebert 2007, S. 4).

2.3 Exkurs: Leistungen zur Teilhabe

Da für ein PB vor allem Leistungen zur Teilhabe in Frage kommen, soll im Folgenden kurz darauf eingegangen werden.

Die Leistungen zur Teilhabe untergliedern sich in Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Teilhabe am Arbeitsleben und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Diese Leistungen verteilen sich in unterschiedlicher Gewichtung auf die zuständigen Träger. Träger sind in erster Linie die Krankenversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung, Arbeitsförderung der Bundesagentur für Arbeit, Integrationsämter sowie die Eingliederungshilfe der Sozialhilfe. Kranken-, Renten- und Unfallversicherung finanzieren überwiegend Leistungen zur medizinischen Rehabilitation. Dies sind zum Großteil stationäre Leistungen, trotz des Vorrangs ambulanter Leistungen (§ 40 SGB V) vor stationären Leistungen. Träger für die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sind z.B. die Eingliederungshilfe der Sozialhilfe, die Bundesagentur für Arbeit und die Integrationsämter. Mit diesen Mitteln werden z.B. die Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) finanziert sowie Hilfen zur Berufs- aus und Fortbildung. Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft leistet hauptsächlich die Eingliederungshilfe der Sozialhilfe. Mögliche Leistungen sind hier z.B. Hilfen für ein selbst bestimmtes Leben in betreuten Wohnmöglichkeiten, Hilfen zum Erwerb praktischer Fähigkeiten und Fertigkeiten oder Hilfen zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben (vgl. BAR Informationen 2005, S. 160-161).

2.4 Ziele und Erwartungen

Die Ziele und Erwartungen die mit dem PB verbunden werden sind, aus Sicht der verschiedenen Akteure, sehr unterschiedlich. Wie oben bereits skizziert hat auf politischer Ebene ein Umdenken im Bereich der Behindertenhilfe eingesetzt.

Bei dem, zurzeit noch dominierenden Sachleistungsmodell[7] werden Geldleistungen vom Leistungsträger mit den Leistungsanbietern verrechnet. Nach diesem traditionellen Modell "kümmert" sich der Leistungsanbieter dann um die anspruchsberechtigte Person bzw. entscheidet in ihrem vermeintlichen Sinne. JÄHNERT kritisiert am Sachleistungsmodell, dass behinderte Menschen an den Verhandlungen zwischen Leistungsträgern und Leistungsanbietern in der Regel nicht beteiligt sind (vgl. Jähnert 2005, S. 32-33). Behinderte Menschen sind nach diesem Modell Objekt wohlfahrtstaatlicher Fürsorge und erhalten standardisierte Leistungen (vgl. Metzler et al. 2007, S. 25).

Abbildung 1: Leistungsbeziehung nach dem Sachleistungsprinzip (Übernommen aus: Metzler et al. 2007, S. 27)

Dies ändert sich mit dem PB nun grundsätzlich und die Rollen der beteiligten Akteure werden neu verteilt. Die Nutzer des PBs erhalten Geldmittel direkt von den Leistungsträgern. Die alten Vereinbarungen zwischen Leistungsträgern und Leistungsanbietern entfallen komplett. Die Nutzer kaufen ihren individuellen Hilfebedarf selbst ein und entscheiden über das von wem, wann und wie oft der Leistungen (vgl. Wacker et al. 2006, S. 33).

Abbildung 2: Leistungsbeziehung nach dem Persönlichen Budget (Übernommen aus: Metzler et al. 2007, S. 28)

Spätestens hier wird deutlich, dass es sich beim PB um eine Verlagerung von Machtstrukturen handelt, bei der nunmehr behinderte Menschen im Mittelpunkt stehen (vgl. Frevert 2007).

Nach § 17 Abs. 2 SGB IX soll behinderten Menschen ein möglichst eigenverantwortliches und selbst bestimmtes Leben ermöglicht werden. Behinderte Menschen bekommen mit dem Geldbetrag natürlich auch die Verantwortung diesen zu verwalten und Ihren Hilfebedarf damit zu organisieren. Mit diesem Geldbetrag treten sie als Kunden aber auch als Arbeitgeber in Verhandlung über die Bedingungen und die Bezahlung (Klie 2007, S. 20-22). Außerdem nehmen sie als Kunden (ab einer gewissen Nachfragemacht) Einfluss auf die bestehenden Angebotsstrukturen und können diese nach ihren Wünschen und Bedürfnissen verändern (vgl. Metzler et al. 2007, S. 27).

Dem Bericht der Bundesregierung[8] lässt sich dazu z.B. entnehmen, dass der überwiegende Anteil der Budgetnutzer außerhalb von stationären Einrichtungen wohnt. Lediglich fünf von mehr als 200 Budgetnehmern wohnten demnach noch in einer stationären Einrichtung (vgl. Deutscher Bundestag 2006, S. 41). Daraus lässt sich indirekt auch ablesen wie behinderte Menschen wohnen möchten. Dies bestätigt auch die Rückmeldung der Budgetnehmer, welche größtenteils aussagen, dass sich ihre Situation mit dem PB eher zum Besseren verändert hat (vgl. ebd. S. 70). Nimmt man nun die Ergebnisse des Berichts der Bundesregierung, so kann man die These wagen, dass Alternativen zu stationären Wohnformen eindeutig bevorzugt werden. Die Stärkung ambulanter Angebotsstrukturen ist vom Gesetzgeber zwar gewollt, aber nur, wenn eine stationäre Variante unzumutbar ist und durch die ambulante Variante keine unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden sind (vgl. § 13 SGB XII). ROHRMANN stellt deswegen kritisch fest, dass der Gesetzgeber behinderten Menschen, mit einem einklagbarem Rechtsanspruch auf ambulante Hilfen, ein wirksameres Instrument zur Umsetzung ihrer Interessen gegeben hätte (vgl. Rohrmann 2004, S. 4).

In wie weit behinderter Menschen mit dem PB zukünftig ihren Hilfebedarf selbst organisieren, hängt letztlich nicht unwesentlich von den Leistungsträgern ab, die beim PB gemeinsam mit den Betroffenen zu einer Einigung kommen müssen. MCGOVERN konstatiert eine zurückhaltende Einstellung der Leistungsträger zum PB, da diese bislang noch nicht absehen können welche finanziellen Folgen das PB für sie haben wird (vgl. McGovern 2007, S. 15-16). Das Bedürfnis der Leistungsträger Kosten einzusparen ist durchaus nachvollziehbar. Allein die Bruttoausgaben der Sozialhilfeträger im Bereich der Eingliederungshilfe betrugen im Jahr 1994 6,3 Mrd. Euro (vgl. Finke 2006, S. 2) und stiegen bis zum Jahr 2006 auf 10,5 Mrd. Euro (vgl. Haustein et al. 2008, S. 15). Die steigenden Ausgaben des Sozialhilfeträgers erklären sich durch eine ebenfalls ansteigende Anzahl an Leistungsberechtigten. Im Bereich stationärer Einrichtungen stieg die Anzahl behinderter Menschen von ca.140.000 im Jahr 1994 auf ca. 235.000 im Jahr 2003. Im Bereich der WfbM von ca. 125.000 im Jahr 1994 auf ca. 200.000 Leistungsberechtigte im Jahr 2003. Insgesamt erhielten im Jahr 2003 etwa 600.000 Menschen Eingliederungshilfen (vgl. Finke 2006, S. 3). Davon erhielten etwa dreiviertel Eingliederungshilfen in Einrichtungen und einviertel außerhalb von Einrichtungen. 93% aller Ausgaben für die Eingliederungshilfen entfielen davon auf den stationären Sektor, auf den ambulanten nur 7% (vgl. Rohrmann 2004, S. 2-3). Dieses Beispiel, der Kostenentwicklung des Sozialhilfeträgers im Bereich der Eingliederungshilfe, zeigt einerseits die in Deutschland bestehenden Strukturen, andererseits soll hier das Interesse der Kosteneinsparung verdeutlicht werden. Das Ziel Kosten einzusparen wird durch den § 17 Abs. 3 Satz 4 SGB IX unterstützt. Demnach soll die Höhe des PBs die Kosten aller bisher bewilligten Leistungen nicht überschreiten.

Für die Leistungserbringer bedeutet das PB einen Machtverlust. Sie müssen sich nun nach den Wünschen der Budgetnehmer orientieren. Dies ist für die Leistungserbringer eine neue Situation, auf die sich viele erst noch einstellen müssen, denn nach ihrem Selbstverständnis haben sie sich immer schon nach den Wünschen ihrer Adressaten gerichtet (vgl. Hansen 2006, S. 16). Mit dem PB werden ihre Dienstleistungen nun von den Budgetnehmern auf die Probe gestellt und wenn ein Budgetnehmer nicht mehr zufrieden mit der Leistungserbringung ist, dann hat er die Möglichkeit den Anbieter zu wechseln. Dies soll einen Wettbewerb unter den Anbietern schaffen, welcher wiederum zu neuen Angeboten von Diensten und zu einer Steigerung der Qualität führen soll (vgl. Metzler et al. 2007, S. 26).

2.5 Das Verwaltungsverfahren

Dieser Teil beschreibt das Verwaltungsverfahren von der Antragstellung bis zur Bewilligung und Auszahlung eines PBs, so wie es rechtlich vorgesehen ist.

2.5.1 Antragstellung

Ein Antrag auf ein PB kann bei allen Leistungsträgern schriftlich oder durch eine sonstige Willenserklärung erfolgen. Der erst angegangene Leistungsträger ist, sofern er an der Leistungserbringung beteiligt ist, der Beauftragte. Als Beauftragter übernimmt er, im Namen aller beteiligten Leistungsträger, die Verantwortung und Koordination des gesamten Verwaltungsverfahrens (vgl. § 17 Abs. 4 SGB IX). Wenn der erstangegangene Leistungsträger nicht am PB beteiligt ist, so leitet er den Antrag unverzüglich an den Leistungsträger weiter, der seiner Meinung nach die Hauptleistung erbringen wird. Wenn der Antrag bei einer GS erbracht wird, so ist der Beauftragte, nach § 3 Abs. 2 BudgetV, der Rehabilitationsträger, dem die GS zugeordnet ist.[9] Nach § 17 Abs. 4 Satz 2 SGB IX können die beteiligten Leistungsträger in Absprache mit dem Leistungsberechtigten auch einen anderen Träger zum Beauftragten bestimmen. Der Beauftragte begleitet die Leistungsberechtigte Person durch das gesamte Verwaltungsverfahren. Er ist dabei zuständig für die Ermittlung, Ausführung und Koordination der Leistungsform bis hin zur Erstellung des Bescheids. Die erste Aufgabe des Beauftragten ist demnach zu prüfen, ob die leistungsberechtigte Person noch Anspruch auf Leistungen von anderen Trägern hat (vgl. Metzler et al. 2007, S. 31). Anschließend unterrichtet der Beauftragte, nach § 3 Abs. 1 BudgetV, alle beteiligten Leistungsträger.

2.5.2 Feststellung des Bedarfs

Um den individuellen Förderbedarf feststellen zu können, holt der Beauftragte Stellungnahmen von allen, an der Komplexleistung, beteiligten Leistungsträgern ein. Diese müssen innerhalb von zwei Wochen vorliegen und Aussagen zu folgenden Aspekten enthalten:

  • "Dem Bedarf, der durch budgetfähige Leistungen gedeckt werden kann, unter Berücksichtigung des Wunsch- und Wahlrechts,

  • Der Höhe des PB als Geldleistung oder durch Gutscheine,

  • Dem Inhalt der Zielvereinbarung und

  • Einem Beratungs- und Unterstützungsbedarf" (§ 3 Abs. 1 BudgetV)

Schon hier wird deutlich, dass beim TPB eine Kooperation unter den beteiligten Leistungsträgern wichtig ist. NARBESHUBER et al. stellen fest, dass es bei der Kooperationsbereitschaft schon allein deswegen Probleme gibt, weil bei vielen Leistungsträgern Informationsdefizite vorhanden sind. Hinzu kommt, dass es neben dem Standartantrag noch verschiedene andere Anträge gibt, was das Vergleichen der Daten erschwert. Auch bei der Dokumentation haben die Leistungsträger unterschiedliche Herangehensweisen, welche eine einheitliche Bearbeitung der Anträge schwierig machen (vgl. Narbeshuber et al. 2007, S. 12).

Um den individuellen Bedarf eines Budgetnehmers feststellen zu können, müssen zunächst alle Beeinträchtigungen am Leben in der Gesellschaft festgestellt werden, die im Zusammenhang mit gesundheitlichen Funktionsstörungen stehen. Eine "funktionsbezogene" Feststellung des Bedarfs nach § 10 Abs. 1 Satz 1 SGB IX grenzt sich nach WELTI somit von der Vorgehensweise nach dem Sachleistungsmodell ab, da die voraussichtlich benötigten Sach- und Dienstleistungen nicht länger einem Leistungserbringer zugeordnet werden (vgl. Welti 2007, S. 41-42).

Die Feststellung gesundheitlicher Funktionsstörungen und Beeinträchtigungen der gesellschaftlichen Teilhabe werden in erster Linie von medizinischen und psychologischen Sachverständigen ermittelt (vgl. ebd., S. 40). Die Leistungsberechtigten können dabei zwischen drei barrierefreien, wohnortsnahen Sachverständigen wählen (vgl. § 14 Abs. 5 Satz 3 SGB IX). Während des Verfahrens soll darauf geachtet werden, dass für die Antrag stellende Person keine unnötigen Belastungen entstehen. So sollen Begutachtungen durch Ärzte und Psychologen so erstellt werden, dass diese für alle beteiligten Leistungsträger verwendet werden können (vgl. Welti 2007, S. 33). Der Bedarf wird im Abstand von zwei Jahren neu ermittelt (vgl. § 3 Abs. 6 BudgetV).

2.5.3 Bedarfsfeststellungsverfahren

Wenn alle Stellungnahmen der beteiligten Leistungsträger beim Beauftragten eingegangen sind, dann beginnt das Bedarfsfeststellungsverfahren. Bei dem Verfahren wird zwischen vereinfachten und ausführlichen Verfahren unterschieden.

Das vereinfachte Verfahren bietet sich immer dann an, wenn die Sachlage eindeutig ist[10] (vgl. Narbeshuber et al. 2007, S. 13) oder der Klärungsbedarf zwischen den Leistungsträgern und dem Budgetnehmer auch auf mündlichem, telefonischem oder schriftlichem Wege geregelt werden kann (vgl. BAR 2006, S. 35). Das ausführliche Verfahren wird immer dann notwendig, wenn weiterer Klärungsbedarf besteht. Dann kommt es zu einer Budgetkonferenz, an der der Budgetnehmer[11], der Beauftragte und alle beteiligten Leistungsträger teilnehmen. Bei einer trägerübergreifenden Feststellung des Bedarfs, kommt es aufgrund der unterschiedlichen Arbeitsweisen der Leistungsträger, laut NARBESHUBER et al. häufig zu einer Budgetkonferenz, wenn der trägerübergreifender Ansatz nicht sogar aufgegeben wird (vgl. Narbeshuber et al. 2007, S. 13). Gründe für das Aufgeben des trägerübergreifenden Ansatzes lassen sich dem Text von NARBESHUBER et al. nur indirekt entnehmen. So wird darauf hingewiesen, dass die Leistungsträger noch unerfahren bei der Durchführung von Budgetkonferenzen sind und Schwierigkeiten bei der Koordination und Kooperation der Leistungsträger untereinander bestehen (vgl. ebd., S. 14). Das Ergebnis des Bedarfsfeststellungsverfahrens ist die Zielvereinbarung.

2.5.4 Höhe des Budgets

Die Höhe des Budgets ist zunächst abhängig davon, wie hoch der individuell festgestellte Bedarf ist und wie viele Leistungsträger an dem PB beteiligt sind. Nach § 17 Abs. 3 Satz 3 SGB IX muss die Höhe des Budgets so bemessen sein, dass zum einen der individuell festgestellte Bedarf gedeckt wird und zum anderen die benötigte Beratung und Unterstützung gesichert ist. Um zu vermeiden, dass das PB bei den Leistungsträgern mehr Kosten verursacht als das Sachleistungsmodell hat der Gesetzgeber mit dem § 17 Abs. 3 Satz 4 SGB IX entschieden, dass

"...die Höhe des PB die Kosten aller bisher individuell festgestellten, ohne das PB zu erbringenden Leistungen nicht überschreiten." (§ 17 Abs. 3 Satz 3 SGB IX)

soll. THÖNNES hebt hierzu hervor, dass diese gesetzliche Regelung nur eine "Soll-Bestimmung" ist und grundsätzlich die Bedarfsgerechtigkeit an erster Stelle steht, sodass im Einzelfall auch höhere Kosten übernommen werden können (vgl. Thönnes 2007, S. 14). Unklar bleibt allerdings nach welcher Höhe sich das PB richtet, wenn vorher noch keine Leistungen bezogen wurden und im Rahmen des PBs zum ersten Mal der Bedarf festgestellt wird (vgl. Bartz 2005, S. 5).

Zudem äußert BARTZ die Befürchtung, dass, aufgrund finanziellen Drucks, nur diejenigen ein PB bewilligt bekommen, bei denen Kosten eingespart werden können. In der Folge würden dann überwiegend Menschen mit geringem Hilfebedarf stationäre Einrichtungen verlassen. Zurückbleiben würden Menschen mit einem hohen Hilfebedarf, da bei ihnen der Auszug aus einer stationären Einrichtung oft mit Mehrkosten verbunden ist. BARTZ warnt deshalb vor einer Mehrklassengesellschaft von Leistungsberechtigten (vgl. Bartz 2007, S. 1-2).

In begründeten Fällen sieht der § 17 Abs. 3 Satz 2 SGB IX vor, dass Leistungen anstatt als Geldleistung in Gutscheinen auszugeben sind. Dies ist z.B. bei gewissen Leistungen der Pflegeversicherung nach § 35a SGB XI derzeit der Fall. WELTI kritisiert an der Lösung durch Gutscheine, dass diese die Selbstbestimmung der betroffenen Budgetnehmer beeinträchtigen, da diese dann darauf angewiesen sind, dass die entsprechenden Leistungserbringer die Gutscheine auch akzeptieren (vgl. Welti 2007, S. 82).

2.5.5 Zielvereinbarung

Wenn der Bedarf ermittelt und die Budgethöhe festgelegt wurde, dann kommt es zwischen dem Beauftragtem und dem Budgetnehmer zum Abschluss einer Zielvereinbarung. Die Zielvereinbarung ist die Vorraussetzung dafür, dass der Beauftragte den Gesamtverwaltungsakt erlassen kann (vgl. § 4 Abs. 1 BudgetV).

Die Zielvereinbarung soll nach § 4 Abs. 1 BudgetV individuelle Förder- und Leistungsziele enthalten, die Erforderlichkeit von Verwendungsnachweisen regeln und die Qualität sichern. Im Allgemeinen sollten Ziele sehr konkret ausformuliert werden und nicht zu allgemein gehalten werden. D.h. Ziele sollten sich auf den Budgetnehmer beziehen und ihn nicht über- oder unterfordern sowie Zeitangaben und andere messbare Angaben enthalten, die eine Überprüfbarkeit der Ziele möglich machen (vgl. BAR 2006, S. 37).

Individuelle Förder- und Leistungsziele werden unter Berücksichtigung des gesamten Lebenshintergrundes, gemeinsam mit der Antrag stellenden Person bestimmt. Wie die festgelegten Ziele erreicht werden bleibt dem Budgetnehmer überlassen (vgl. Welti 2007, S. 26). Bei der

"...Erforderlichkeit eines Nachweises für die Deckung des festgestellten individuellen Bedarfs..." nach § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BudgetV,

geht es um die Sicherstellung, dass die Geldleistungen die durch ein PB ausgezahlt werden auch für die Teilhabeziele des SGB IX verwendet werden. Dieser Nachweis erfolgt in vereinfachter und unbürokratischer Form und bezieht sich lediglich auf die Leistung und nicht auf den Preis (vgl. BAR 2006, S. 38).

Nach der BAR liegt der Schwerpunkt bei der Qualitätssicherung auf der Überprüfung der Ergebnisqualität, d.h. die entscheidende Frage ist, ob die Ziele erreicht wurden. Dabei ist die Zufriedenheit des Budgetnehmers das Qualität sichernde Merkmal (vgl. ebd., S. 39). Eine Überprüfung der Ziele findet gemeinsam mit dem Bedarfsfeststellungsverfahren alle zwei Jahre statt (vgl. § 4 Abs. 3 BudgetV).

Da es sich bei der Zielvereinbarung laut WELTI um einen öffentlich-rechtlichen Vertrag handelt, wird der Budgetnehmer diesen nur dann unterschreiben, wenn er der Ansicht ist, dass die dort vereinbarten Ziele und Bedingungen auch in seinem Interesse liegen (vgl. Welti 2007, S. 26).

2.5.6 Gesamtverwaltungsakt

Der Beauftragte nach § 14 SGB IX erlässt im Auftrag und Namen aller beteiligten Leistungsträger den Gesamtverwaltungsakt und erbringt die Leistung (vgl. § 17 Abs. 4 SGB IX). Die anderen beteiligten Leistungsträger stellen dem Beauftragten ihre Teilbudgets vorab zur Verfügung, so dass dieser den Gesamtbetrag im Voraus an den Budgetnehmer auszahlen kann (vgl. BAR 2006, S. 43). Kommt es zum Widerspruch oder zur Klage, so richtet sich diese nach § 3 Abs. 5 S. 2 BudgetV gegen den Beauftragten. Budgetnehmer und Beauftragter können die Zielvereinbarung kündigen, wenn ihnen die Fortsetzung nicht mehr zumutbar ist. Wichtige Gründe hierfür können für den Budgetnehmer z.B. in persönlichen Gründen liegen (vgl. § 4 Abs. 2 S. 1 BudgetV). Kündigungsgründe für den Beauftragten liegen vor, wenn der Budgetnehmer seinen Nachweisen bezüglich der Bedarfsdeckung und der Qualitätssicherung nicht nachkommt (vgl. ebd., S. 42). Sollten Gründe zur Kündigung führen, so wird der Verwaltungsakt aufgehoben (vgl. § 4 Abs. 2 Satz 2 BudgetV).

2.6 Beratung und Unterstützung

Um nicht vom Thema abzukommen möchte ich mich an dieser Stelle auf die Beratung und Unterstützung beschränken, die im direkten Zusammenhang mit dem PB steht.

Der § 17 Abs. 3 Satz 3 SGB IX legt eindeutig fest, dass PBs so bemessen sein müssen,

"...dass der individuell festgestellte Bedarf gedeckt wird und die erforderliche Beratung und Unterstützung erfolgen kann." (§ 17 Abs. 3 Satz 3 SGB IX)

LACHWITZ sieht Beratung und Unterstützung deshalb rechtlich als einen Teil des Bedarfs an, der bei der Bemessung von PB zu berücksichtigen ist (vgl. Lachwitz 2004, S. 49). Ein Bedarf an Beratung und Unterstützung ergibt sich nach WELTI aus vielfältigen Anforderungen und Aufgaben, die mit einem PB auf den Budgetnehmer zukommen. Mit Anforderungen und Aufgaben ist letztlich die Regelung des gesamten Hilfeprozesses gemeint (vgl. Welti 2007, S. 71). Dieser wird im Sachleistungsmodell ausschließlich zwischen Leistungsträger und Leistungserbringer geregelt. Behinderte Menschen sind es beim Sachleistungsmodell also gewohnt, dass ihr Hilfebedarf für sie bzw. "über ihre Köpfe hinweg" geregelt wird. Bei einem Wechsel der Leistungsform zu einem PB sollte es daher nicht verwundern, wenn behinderte Menschen erst lernen müssen wie sie mit ihrem Budget haushalten (vgl. Bartz 2005, S. 4).

In Bezug auf das PB ist beim Beratungs- und Unterstützungsbedarf oft die Rede von Budgetberatung und Budgetunterstützung. Die Budgetberatung und Budgetunterstützung wird wiederum häufig unter dem Begriff der Budgetassistenz zusammengefasst. Im Folgenden soll etwas näher auf die einzelnen Begriffe eingegangen werden.

2.6.1 Budgetberatung

Bezogen auf das PB dient die Beratung behinderter Menschen dazu, ihnen die Realisierung des rechtlichen Anspruchs auf diese Leistungsform zu ermöglichen (vgl. Stähler 2007, S. 110).

Schon vor Inanspruchnahme eines PBs sind in der Regel Beratungs- und Informationsgespräche nötig, um zu klären was das PB ist, um überhaupt zu einer Entscheidung für oder gegen die Beantragung eines PBs zu kommen. Aber auch beim Bedarfsfeststellungsverfahren, dem Abschluss der Zielvereinbarung und nach dem Erlass des Gesamtverwaltungsaktes sind behinderte Menschen in der Regel auf Beratung angewiesen (vgl. BAR 2006, S. 44). Dabei setzt die Beratung behinderter Menschen im Idealfall schon vor der Antragstellung auf ein PB ein, begleitet sie durch das gesamte Verwaltungsverfahren bis hin zur Bewilligung des PBs (vgl. Stähler 2007, S. 110). Auch nach der Bewilligung des PBs gibt es häufig noch unterschiedlichen Bedarf an Beratung. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn nicht klar ist wofür das PB verwendet werden darf, Steuer- und Versicherungsrechtliche Fragen auftauchen, es Probleme mit den Leistungserbringern gibt, etc. (vgl. Metzler et al. 2007, S. 167).

Von wem behinderte Menschen Beratung in Anspruch nehmen, können sie, nach dem Wunsch- und Wahlrecht (§ 9 SGB IX), selbst entscheiden. Dabei steht es ihnen frei entweder das kostenlose Beratungsangebot von GSn oder den Leistungsträgern in Anspruch zu nehmen, oder sich für entsprechende Beratungsangebote von Wohlfahrtsverbänden und Selbsthilfeorganisationen zu entscheiden. Letztere können diese Beratungsleistungen in der Regel nicht kostenfrei anbieten (vgl. BAR 2006, S. 46). Nimmt der Budgetnehmer kostenpflichtige Beratung in Anspruch, dann muss er diese aus seinem Budget finanzieren (vgl. ebd., S. 40). BARTZ verweist in diesem Zusammenhang auf die Wichtigkeit einer möglichst unabhängigen und neutralen Budgetberatung, welche Selbsthilfeorganisationen am ehesten im Sinne des Leistungsberechtigten leisten können. Denn Leistungsträger haben ein Interesse daran Kosten einzusparen und Leistungserbringer wollen Kunden an sich binden (vgl. Bartz 2007, S. 2). Dies bestätigt auch der Abschlussbericht von METZLER et al., wo 187 Budgetnehmer nach der Zufriedenheit mit ihrer Erstinformation- und Beratung gefragt wurden. Demnach hat das Angebot von unabhängigen Beratungsstellen und Selbsthilfeorganisationen bei den Budgetnehmern die höchste Zufriedenheit erreicht (vgl. Metzler et al. 2007, S. 165).

2.6.2 Budgetunterstützung

Unterstützung wird in erster Linie bei der Umsetzung des PBs benötigt, d.h., wenn Budgetnehmer bei der Verwaltung und Verwendung der Gelder auf die Hilfe Dritter angewiesen sind (vgl. BAR 2006, S. 44). Dazu zählen beispielsweise:

  • das Abschließen und Aushandeln von Kauf-, Dienst-, Miet- und anderen Verträgen, die der Bedarfsdeckung dienen[12],

  • das entwerfen von Dienstplänen, um die persönlichen Assistenten zu koordinieren,

  • die Verwaltung der Gelder (z.B. das begleichen von Rechnungen)

  • das Erfüllen von Verpflichtungen gegenüber dem beauftragtem Leistungsträger (das Einreichen von Verwendungsnachweisen) und

  • als Arbeitgeber muss der Budgetnehmer auch verwaltungs-, steuer- und arbeitsrechtliche Regelungen beachten (vgl. Welti 2007, S. 70; BAR 2006, S. 40).

Dabei kann der individuelle benötigte Bedarf an Unterstützung sehr unterschiedlich sein. Nach Auskunft der Leistungsträger benötigen 45% der Budgetnehmer bei der Verwaltung und Verwendung der Gelder Unterstützung (vgl. Metzler et al. 2007, S. 157). Nach Selbstauskunft der Budgetnehmer benötigen 35% keine Unterstützung bei der Verwaltung der Gelder, 28% benötigen Unterstützung und bei 37% wird das Budget ausschließlich von anderen Personen verwaltet (vgl. ebd., S. 164). Dabei hängen die Verwaltung und Verwendung der Gelder unmittelbar zusammen. Budgetnehmer, die ihr Budget selbst verwalten, entscheiden in der Regel auch über die Verwendung der Gelder (vgl. ebd., S. 187). Während Menschen mit Körperbehinderung hier oft keine oder nur wenig Unterstützung benötigen, sind Menschen mit Lernschwierigkeiten[13] und psychischer Erkrankung hier öfter auf Unterstützung angewiesen (vgl. ebd., S. 157-158).

Bei der Frage, wer die Budgetunterstützung bieten kann und wie diese finanziert werden soll gibt es unterschiedliche Ansichten. Die Leistungsträger leisten nach BAR keine Budgetunterstützung (vgl. BAR 2006, S. 40). In welchem Umfang die GSn in der Lage sind, eine solche Budgetunterstützung zu leisten, werde ich im nächsten Kapitel klären. Bleiben zum einen die Leistungserbringer und Selbsthilfeorganisationen, zum anderen Einzelpersonen wie Angehörige, Gesetzliche Betreuer oder ehrenamtliche Helfer. Da die Leistungserbringer und Selbsthilfeorganisationen die Budgetunterstützung in der Regel nicht kostenfrei anbieten können, soll Nach der BAR bereits im Bedarfsfeststellungsverfahren zunächst festgestellt werden, in wie weit im jeweiligen Einzelfall die erforderliche Unterstützung auch durch ehrenamtliche Kräfte erfolgen kann. Erst wenn die, für die Leistungsträger, kostenfreien Ressourcen im jeweiligen Einzelfall erfolglos ausgeschöpft wurden, muss die erforderliche Budgetunterstützung demnach bei der Bemessung des PBs berücksichtigt werden (vgl. ebd., S. 45-46).

Ein entsprechender Unterstützungsbedarf wird von den Leistungsträgern bisher aber nur sehr selten als gesonderter Posten bei der Bemessung des Bedarfs aufgeführt (vgl. Metzler et al. 2007, S. 157).

BARTZ kritisiert, dass ein Bedarf an Beratung und Unterstützung nach § 17 Abs. 3 Satz 3 SGB IX gesetzlich eindeutig zuerkannt wird, dieser Bedarf von den Leistungsträgern bei der Budgetbemessung allerdings ignoriert wird (vgl. Bartz 2007, S. 2). Dadurch bleibt den Budgetnehmern nur die Möglichkeit, die benötigten Unterstützungsleistungen aus dem PB zu finanzieren. Da die Bemessung des PBs aber nur für andere Leistungen vorgenommen wurde, ist die logische Konsequenz, dass weniger Mittel für die eigentlich bewilligten Leistungen zur Verfügung stehen (vgl. Bartz 2005, S. 4).

2.6.3 Budgetassistenz

Der Begriff der Budgetassistenz wird im Hinblick auf den Beratungs- und Unterstützungsbedarf zum PB häufig verwendet. Dabei ist der Begriff der Budgetassistenz rechtlich nirgends verankert. WELTI definiert den Begriff

"...als Beratung und Unterstützung, die vor Gewährung eines Persönlichen Budgets sowie während des Bezugs des Persönlichen Budgets erfolgt." (WELTI 2007, S. 70).

Die BAR stellt in diesem Zusammenhang fest, dass der Übergang zwischen Beratung und Unterstützung in der Praxis oft fließend verläuft. Demnach dient der Begriff der Budgetassistenz als Oberbegriff für Beratung und Unterstützung (vgl. BAR 2006, S. 44). WESSEL weist darauf hin, dass der Begriff der Budgetassistenz in der Diskussion um das PB inflationär häufig gebraucht wird, gleichzeitig sehr unterschiedlich definiert wird und hält die Verwendung des Begriffs deswegen für problematisch, weil es weder ein rechtlicher, noch vom Gesetzgeber verwendeter Begriff ist (vgl. Wessel 2007, S. 106-109).

Die BAR verwendet in ihrer Handlungsempfehlung zum PB den Begriff der Assistenz und macht in diesem Zusammenhang nochmals sehr deutlich, dass Assistenzkosten von den Leistungsträgern bei der Bemessung des PBs zu berücksichtigen sind und die Leistungsträger behinderte Menschen nicht einfach auf kostenlose Beratungs- und Unterstützungsangebote verweisen dürfen. Dies würde eindeutig dem Wunsch- und Wahlrecht (§ 9 SGB IX) aber auch der gesamten Intention des Gesetzgebers mit Einführung des SGB IX widersprechen. In diesem Zusammenhang wird verdeutlicht, dass dies durchaus bedeuten kann, dass die Budgethöhe die Höhe der Sachleistung überschreitet, wenn eine Leistungsberechtigte Person auf vermehrte Beratung und Unterstützung angewiesen ist. Denn würden die entsprechenden Kosten für diese Person nicht übernommen, hätte dies möglicherweise zur Folge, dass diese Person vom PB ausgeschlossen und dadurch benachteiligt wird (vgl. BAR 2006, S. 46-47).

2.7 Erfahrungen

Im Folgenden erspare ich es mir auf jede Modellregion zum PB im Einzelnen einzugehen. Stattdessen möchte ich mich auf wesentliche Erfahrungen beschränken, welche im Abschlussbericht von METZLER et al. und im "Bericht der Bundesregierung über die Ausführung der Leistungen des Persönlichen Budgets nach § 17 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch" (Drucksache 16/3983) zusammengefasst werden.

Der wissenschaftlichen Auswertung des Abschlussberichts von METZLER et al. liegen 494 PBs aus acht verschiedenen Modellregionen, sowie 353 PBs außerhalb der Modellregionen zu Grunde (vgl. ebd., S. 6). Insgesamt wurden somit 847 bewilligte PBs dokumentiert. Auffallend und interessant für diese Arbeit ist, dass davon nur 18 bewilligte PBs im Land Niedersachsen dokumentiert wurden (vgl. ebd., S. 78). Leider wird nicht erklärt woran dies liegt.

Insgesamt gab es nach Angaben des Berichts der Bundesregierung bundesweit seit dem Jahr 2001 5396 Anträge auf ein PB, von denen 4374 bewilligt wurden. Von den bewilligten PBs haben am 31.03.2006 noch 2611 bestanden. Diese Angaben wurden nach Aussage des Berichts allerdings teilweise geschätzt. Die Begründung des Berichts, warum die Anzahl der PBs abgenommen hat ist die, dass das PB nur für einen bestimmten Zeitraum benötigt wurde und dass es sich um Einmalzahlungen gehandelt hat (vgl. Deutscher Bundestag 2006, S. 34).

Der Bericht von METZLER et al. hat neben den bewilligten, auch 100 nicht bewilligte PBs dokumentiert. In der Hälfte dieser Fälle wurden Anträge auf ein PB vom Antragsteller wieder zurückgezogen. Gründe hierfür lagen zum einen in einer Veränderung der Lebenssituation, zum anderen bestanden falsche Vorstellungen über das PB oder es gab Ängste und Befürchtungen im Zusammenhang mit dem PB. In den anderen Fällen wurden Anträge auf ein PB abgelehnt. Gründe hierfür waren z.B., dass die Sachleistung, aufgrund der derzeitigen Lebenssituation des Antragstellers als angemessener erachtet wurde, keine entsprechenden Leistungsansprüche geltend gemacht werden konnten oder die Zusammenarbeit im Antragsverfahren nicht funktionierte (vgl. Metzler et al. 2007, S. 7).

Dem Bericht der Bundesregierung zur Folge bezogen sich die beantragten Leistungen zu 66% auf nur eine Leistungsart und hier meist auf den Sozialhilfeträger, zu 20% auf zwei Leistungsarten und nur zu 14% auf drei oder mehr Leistungsarten. Dies bedeutet, dass nur bei den wenigsten Budgets von einer trägerübergreifenden Komplexleistung gesprochen werden kann. So wird in dem Bericht von METZLER et al. bezüglich der Aussagekraft von TPB und der Budgetgestaltung außerhalb der Sozialhilfe gesagt, dass diese weitgehend unerforscht sind. Dies wird darauf zurückgeführt, dass das PB bisher nur zögerlich in Anspruch genommen wurden und der Forschung nur wenige PBs zugängig waren, obwohl wesentlich mehr bewilligt wurden. (vgl. Deutscher Bundestag 2006, S. 3).

BARTZ weist bereits 2005 darauf hin, dass das PB bislang noch weitestgehend unbekannt ist und die wenige mediale Berichterstattung eher zu Missverständnissen der Art geführt hat, dass behinderte Menschen dachten, es gebe mit dem PB etwas zusätzlich zu den bisherigen Leistungen. Zudem berichtet BARTZ von verschiedenen Ängsten und Befürchtungen im Zusammenhang mit dem PB. Die Leistungserbringer befürchten Leistungskürzungen, die Leistungsträger hingegen einen Anstieg der Kosten. Dies führe in beiden Fällen dazu, dass nur wenige bereit sind auf die neue Leistungsform hinzuweisen oder dafür zu werben (vgl. Bartz 2005, S. 2-3). Eine weitere weit verbreitete Befürchtung ist, dass behinderte Menschen die Gelder durch das PB nicht zweckentsprechend verwenden. Dies hat sich nach dem Abschlussbericht von METZLER et al. aber nicht bestätigt, Missbrauch bei der Verwendung der Gelder wurde demnach nur selten beobachtet.

Die Höhe des Budgets liegt nach dem Bericht der Bundesregierung im Durchschnitt bei 1109 Euro im Monat, der Median[14] liegt mit 555 Euro jedoch deutlich darunter. Menschen mit einer Körperbehinderung erhalten ein ca. dreimal so hohes Budget wie Menschen mit kognitiven Behinderungen oder psychischen Erkrankungen. Es lässt sich also ein signifikanter Zusammenhang zwischen der Höhe des Budgets und dem Vorliegen eines Pflegebedarfes feststellen. Ein höchst signifikantes Kriterium für die Höhe des Budgets ist darüber hinaus die Anzahl der bewilligten Leistungen. Leistungen zur Pflege und medizinischen Rehabilitation werden am höchsten und Leistungen der ambulanten Eingliederungshilfen sowie Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft am niedrigsten bemessen. Zusammenfassend lässt sich also feststellen, dass die Höhe des Budget abhängig ist von:

  • der Art der Behinderung,

  • dem Grad der Behinderung nach § 69 SGB IX,

  • dem Vorliegen eines Pflegebedarfs sowie

  • der inhaltlichen Ausprägung des Unterstützungsbedarfs (vgl. Deutscher Bundestag 2006, S. 48-54).

Insgesamt kommt der Bericht der Bundesregierung Ende 2006, trotz der geringen Anzahl von 243 dokumentierten PBs zu dem Ergebnis, dass sich das PB in der gegenwärtigen Ausgestaltung bewährt hat (vgl. ebd., S. 6). Von besonderer Wichtigkeit ist aber letztlich nicht, dass sich das Instrument als solches bewährt hat, sondern die Auswirkungen des PBs auf die Budgetnehmer. In diesem Zusammenhang lässt sich METZLER et al. entnehmen, dass sich die Budgetnehmer überwiegend sehr zufrieden äußern. 89% aller Budgetnehmer berichten demnach überwiegend von den Vorteilen, die das PB ihnen bringt (vgl. Metzler et al. 2007, S. 218). Viele Budgetnehmer berichten von einem gestärktem Selbstbewusstsein und betonen die positiven Auswirkungen auf eine selbst bestimmte Lebensführung (vgl. ebd., S. 36). Vor allem die Entscheidungsfreiheit bei der Auswahl passender Hilfen, die Unabhängigkeit von bestimmten Angeboten oder Diensten, die Kontrolle über das eigene Leben und ein Zugewinn an Selbstbestimmung und Lebensqualität wird von den Budgetnehmern hervorgehoben. Von den Budgetnehmern werden aber auch Nachteile genannt. Diese beziehen sich in erster Linie auf die Budgetverwaltung, welche von 40% aller als belastend empfunden wird, aber auch die Budgethöhe (zu knappe Bemessung), die Zweckbindung (Verlust von Flexibilität durch Nachweiserbringung) und das Verwaltungsverfahren (zu bürokratisch) wird von etwa 15% aller Budgetnehmer negativ bewertet (vgl. ebd., S. 219-220). In der Gesamtbewertung wurden die Nachteile offensichtlich von vielen Budgetnehmern zugunsten der Vorteile vernachlässigt, denn eine Mehrheit von 91% würde wieder ein PB beantragen (vgl. ebd., S. 221).

2.8 Diskussionsstand

Auffällig ist, dass die Inanspruchnahme des PBs bislang noch eher abwartend und zögerlich ist. Auch im Bericht der Bundesregierung werden Gründe für die geringe Inanspruchnahme des PBs formuliert. Einerseits bestehen dem Bericht zufolge auf Seiten behinderter Menschen zahlreiche Ängste und Befürchtungen, wie z.B., dass ihnen mit dem PB Leistungen gekürzt werden, dass sie mit der Verwaltung des PBs überfordert sind oder die Angst davor unterversorgt zu sein. Andererseits wird darauf hingewiesen, dass das PB bei vielen noch unbekannt ist (vgl. Deutscher Bundestag 2006, S. 7). Auch EVERS-MEYER stellt fest, dass behinderte Menschen mehr und bessere Informationen zum PB benötigen, da die vorhandenen Informationsdefizite nur Vorurteile und Unsicherheiten hervorrufen (vgl. Evers-Meyer 2007, S. 2). THÖNNES appelliert in diesem Zusammenhang an alle Beteiligten des PBs (Leistungsträger, Leistungserbringer, Verbände, Gemeinsame Servicestellen, Kommunen, Ministerien der Länder und an den Bund) verstärkt Öffentlichkeitsarbeit zu leisten. Er weist z.B. darauf hin, dass im Zeitraum von 2008 bis 2011 im Bundeshaushalt Maßnahmen und Projekte eingeplant sind, die helfen sollen die Inanspruchnahme des PBs voranzubringen (vgl. Thönnes 2007, S. 33-36). Die politischen Weichen für eine selbst bestimmte Lebensführung und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben wurden laut FREVERT mit dem PB gestellt. Er weist aber darauf hin, dass die am PB Beteiligten noch für Sicherheit bei der Umsetzung des PBs sorgen müssen (vgl. Frevert 2007, o. S.).

Darüber hinaus sehen manche in einzelnen Punkten noch Klärungsbedarf.

JÜTTNER beispielsweise sieht ein Hemmnis bei potentiellen Budgetnehmern darin, dass Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherungen bislang nur in Form von Gutscheinen gewährt werden. Er kritisiert, dass die Erbringung des PBs in Form von Gutscheinen die Wahlfreiheit der Budgetnehmer einschränkt (vgl. Jüttner 2007, S. 5). Dies betrifft vor allem Budgetnehmer, die Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben, da diese bislang nur in Form von Gutscheinen erbracht werden. Nach dem Bericht des Deutschen Bundestages sind immerhin etwa ein Viertel aller Budgetnehmer pflegebedürftig und haben Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung (vgl. Deutscher Bundestag 2006, S. 38). Ein weiteres Problem sieht JÜTTNER beim PB, welches die Teilhabe an Arbeit umschließt, da es hier bislang keine sozialversicherungsrechtlichen Absicherungen für potentielle Budgetnehmer gibt, was im Vergleich zu WfbM ein deutlicher Nachteil ist (vgl. Jüttner 2007, 5).

MENNINGER wirft die Frage auf, ob es für Dienstleistungen im Rahmen des PBs Mindeststandards geben sollte und hält es im Sinne der Budgetnehmer für sinnvoll, eine unabhängige Stelle einzurichten, die Leistungen auf ihre Qualität hin überprüft und die Dienstleistungslandschaft somit vergleichbar macht (vgl. Menninger 2007, S. 2). Die Haltung der Leistungserbringer zum PB ist hingegen noch sehr durchwachsen. Sehr deutlich wird dies z.B. bei einem Artikel von SPRINGMANN[15] mit dem Titel "Nein' zum Persönlichen Budget". Dieser befürchtet, dass die Leistungsträger ohne Beteiligung der Leistungserbringer bei der Bedarfsfeststellung das PB ausschließlich dazu nutzen Kosten einzusparen, die Budgetnehmer hingegen keine wirkliche Möglichkeit der Einflussnahme haben, was die Art und Höhe des PBs betrifft und die Leistungserbringer beim Budgetverfahren ausgeschlossen sind. Aber auch SPRINGMANN räumt ein, dass Werkstattbeschäftigte kaum Einflussmöglichkeiten in den einzelnen Einrichtungen haben und sieht ein, dass es hier Verbesserungen braucht. Am Ende des Artikels spricht er sich schließlich für ein PB aus, wenngleich er der Ansicht ist, dass die Leistungserbringer am Leistungsprozess beteiligt werden sollten (vgl. Springmann 2006, S. 12-13). BARTZ hat die Erfahrung gemacht, dass die Dienstleistungserbringer, die sich der Herausforderung des PBs stellen und kreative neue Angebote geschaffen haben, nicht nur ihre Kunden glücklich machen, sondern selbst auch zufriedener sind (vgl. Bartz 2007, S. 3). Ein weiterer Punkt der von vielen als entscheidend für das Gelingen des PBs eingestuft wird und für dessen steigende Inanspruchnahme sorgen dürfte ist, in wieweit auch Beratung und Unterstützung (Assistenz) bei der Bemessung des PBs berücksichtigt wird. MENNINGER stellt z.B. fest:

"Um sicherzustellen, dass eine große Gruppe von Behinderten eine Chance auf ein persönliches Budget hat, sollte deshalb eine kompetente Beratung, Unterstützung und Assistenz der Budgetnehmer unabhängig von Leistungsträgern und Leistungserbringern organisiert sein und bei der Bemessung des Budgets berücksichtigt werden. Dieser Weg würde nach meiner Einschätzung am ehesten sichern, dass die politischen Intentionen, die mit der Einführung des Persönlichen Budgets verbunden sind, verwirklicht werden." (Menninger 2007, S. 2)

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das PB in der Fachöffentlichkeit fast durchweg als zukunftsweisendes Instrument gesehen wird, um behinderten Menschen die Möglichkeit zu eröffnen selbst bestimmter zu leben. Diese Erfahrungen machen in der Mehrzahl auch die bisherigen Budgetnehmer, die ein PB in Anspruch nehmen. Gleichzeitig offenbaren sich aber auch noch Schwierigkeiten und Probleme, die einzelne Punkte betreffen. Ein Punkt, um den es auch im folgenden Kapitel geht, ist die Beratung und Unterstützung zum PB und die Frage, welche Rolle die GSn in diesem Zusammenhang einnehmen.



[2] Das Normalisierungsprinzip ist von Bank-Mikkelsen und Bengt Nirje formuliert worden. Die wesentliche Forderung des Normalisierungsprinzips ist die Schaffung von normalen Lebensbedingungen, vor allem für behinderte Menschen. Die Normalität ist dabei ausgerichtet auf die Lebensumstände, die in einer Kultur oder Gesellschaft als normal angesehen werden und orientiert sich an der Normalität der nicht-behinderten Menschen (vgl. Haeberlin 2005, S. 46-47).

[3] In der Fachliteratur ist häufig auch von einem Paradigmenwandel die Rede

[4] Siehe Definition: behinderte Menschen

[5] Verordnung zur Durchführung des § 17 Abs. 2 bis 4 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (Budgetverordnung − BudgetV)

[6] Siehe "Exkurs: Leistungen zur Teilhabe"

[7] Siehe Abbildung 1

[8] Auf den Bericht der Bundesregierung über die Ausführung PBs wird im Unterpunkt "Erfahrungen" näher eingegangen.

[9] Vorraussetzung hierfür ist, dass die GS am PB beteiligt ist

[10] Alle Unterlagen, Gutachten, Stellungnahmen etc. liegen vor

[11] Auf Wunsch des Budgetnehmers kann eine weitere Person seines Vertrauens an dieser Konferenz teilnehmen.

[12] Auch beim aushandeln und abschließen der Zielvereinbarung kann Unterstützung wichtig sein.

[13] Die Bezeichnung "Menschen mit geistiger Behinderung" ist zurzeit leider noch geläufiger. Diese wird aber vor allem von dem Selbsthilfeverein "Mensch zuerst - Netzwerk People First Deutschland" als diskriminierend empfunden. Deshalb verwenden sie die Bezeichnung "Menschen mit Lernschwierigkeiten" (vgl. Mensch zuerst o.J., www.people1.de).

[14] Der Medianwert ist der Mittelwert. Im Bezug auf die Budgethöhe ist der der Medianwert aussagekräftiger, weil er resistent gegen extrem niedrige und vor allem extrem hohe Werte ist. Der Durchschnitt liegt entsprechend höher, weil hier auch sehr hohe Budgets (Budgets von bis zu 13.275 Euro pro Monat) berücksichtigt werden, die den Durchschnitt nach oben treiben (vgl. Metzler et al. 2007, S. 105)

[15] Detlef Springmann ist Vorsitzender der "Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen in Niedersachsen" (LAG WfbM)

3 Gemeinsame Servicestellen für Rehabilitation (GSn)

Mit Inkrafttreten des SGB IX hat der Gesetzgeber die Rehabilitationsträger dazu verpflichtet GSn einzurichten. Im Namen der GS ist das Wort Service enthalten. MATZEDER stellt fest, dass dies Ausdruck einer sich verändernden Sichtweise in der Behindertenhilfe ist, nachdem behinderte Menschen nicht mehr als Antragsteller oder Hilfebedürftige gesehen werden. Vielmehr soll sich das Angebot der GSn an seinen Kunden orientieren. Somit geraten die Träger, bei denen die GSn eingerichtet sind, in die Rolle eines Dienstleisters und dies umschließt auch, dass sie mit ihrem Angebot um Kunden werben. Als Dienstleister werden GSn selbstverständlich auch auf ihre Qualität hin überprüft (vgl. Matzeder 2003, S. 1).

3.1 Ziele

GSn wurden eingerichtet, um Rat- und Hilfesuchende in allen Fragen der Rehabilitation und Teilhabe umfassend, qualifiziert und zeitnah beraten und unterstützen zu können (vgl. Stähler 2007, S. 820). Vor allem behinderten Menschen und von Behinderung bedrohten Menschen, sowie deren Vertrauenspersonen und Personensorgeberechtigten nach § 60 SGB IX sollen die örtlichen Servicestellen als trägerübergreifende Anlaufstelle dienen. Vor dem Hintergrund der Vielzahl an Leistungsträgern sollen GSn die zentrale Anlaufstelle für behinderte Menschen sein, um ihnen einen einfachen Zugang zu den Leistungen zur Teilhabe zu ermöglichen (vgl. BMAS 2007, S. 1).

GSn kommt dabei eine vernetzende und koordinatorische Aufgabe zu. Kontakte sollen nach BAR vor allem aufgebaut werden zu:

  • "Verbänden behinderter Menschen, Selbsthilfeverbänden, Angehörigen, Beauftragten und Beiräten für behinderte Menschen

  • Arbeitgebern, Betriebsräten, Schwerbehindertenvertretungen, Betriebsärzten/Betriebsärztinnen

  • Ärzten, Gutachtern, Fachkräften in der Rehabilitation und

  • weiteren Partnern wie z.B. Leistungserbringern, Wohlfahrts- und Sozialverbänden." (BAR 2008, S. 3)

Die GSn stellen für behinderte Menschen ein zusätzliches Beratungs- und Informationsangebot dar, d.h. sie können dieses Angebot in Anspruch nehmen, sind aber nicht dazu verpflichtet. Sie können sich auch weiterhin direkt an die Rehabilitationsträger wenden. Die GSn entbinden die Rehabilitationsträger somit nicht von ihren Verpflichtungen zur Auskunft und Beratung (vgl. Marburger 2008, S.17).

3.2 Struktur

Seit Ende 2002 existieren GSn in allen Landkreisen und kreisfreien Städten (vgl. Deutsche Rentenversicherung o.J., www.reha-servicestellen.de). Bundesweit wurden bis Ende Juni 2004 insgesamt 578 GSn eingerichtet (vgl. Deutscher Bundestag 2004, S. 192). Gesetzliche Vorgabe für die Einrichtung der GSn war, dass dabei nach Möglichkeit keine zusätzlichen Kosten entstehen. Der Bundesrechnungshof (BRH)[16] äußert dazu die Kritik, dass es in 60 Landkreisen und kreisfreien Städten bislang keine GSn gibt, in vielen anderen Einzugsgebiete dafür aber mehr als eine. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) weist darauf hin, dass nach § 23 Abs. 1 Satz 2 SGB IX die Möglichkeit besteht, eine GS für mehrere kleine Landkreise und kreisfreie Städte einzurichten, was in den meisten der 60 Fälle auch geschehen ist. Lediglich für sechs Kreise ist demnach tatsächlich noch keine GS zuständig. Nach dem BMAS sollen Doppelstrukturen zwar eigentlich vermieden werden, sind manchmal aber auch notwendig um behinderten Menschen, gerade in Ballungszentren, einen schnellen Zugang zu einer GS zu gewährleisten und die Überlastung einzelner GSn zu vermeiden. Laut BMAS sind Doppelstrukturen immer dann hinzunehmen, wenn dadurch keine zusätzlichen Kosten entstehen (vgl. BMAS 2007, S. 2-3).

Eine weitestgehende Kostenneutralität ist dadurch gegeben, dass die GSn so weit wie möglich in bestehende Trägerstrukturen eingebettet sind (vgl. Pfeuffer et al. 2004, S. 7)[17]. In 57% aller Fälle wurden die GS bei einer gesetzlichen Krankenversicherung und in 38% bei einem Rentenversicherungsträger eingerichtet. Die restlichen 5% entfallen auf die Sozialhilfeträger, Unfallversicherungsträger und die Agentur für Arbeit (vgl. ebd., S. 22). Oft ist auch von virtuellen Servicestellen die Rede, da die GSn auf vorhandene Strukturen zurückgreifen, nur das die Beschäftigten dann auch Tätigkeiten im Rahmen der GS übernehmen (vgl. Deutscher Bundestag 2004, S. 192). Der Rehabilitationsträger, bei dem die GS eingerichtet ist, stellt die Mitarbeiter, die unmittelbar in Kontakt mit den Rat- und Hilfesuchenden treten ("Frontoffice"). Alle anderen Rehabilitationsträger sollen Mitarbeiter als Ansprechpartner für die GS benennen ("Backoffice"). Die Mitarbeiter aus dem Frontoffice und die Ansprechpartner aus dem Backoffice bilden schließlich das Team einer GS. Für die Arbeit in der GS ist schließlich das gesamte Team verantwortlich. Somit kann nur von einer funktionierenden GS gesprochen werden, wenn sich die Teammitglieder untereinander kennen und auch tatsächlich zusammenarbeiten (vgl. Pfeuffer et al. 2004, S. 26-27). Eine Arbeitsteilung nach Front- und Backoffice funktioniert laut PFEUFFER et al. aber in 54% aller Fälle nicht. Es verwundert daher nicht, dass für 48% aller Teammitglieder einer GS die einzelnen Ansprechpartnerschaften unklar sind. 8% aller GSn haben überhaupt keine Ansprechpartner benannt (vgl. ebd.).

3.3 Personal

In der Regel arbeiten ein bis zwei Mitarbeiter im Frontoffice einer GS. Diese leisten die Tätigkeiten in der GS meist zusätzlich zu Aufgaben der Kundenbetreuung und Reha-Sachbearbeitung, ohne dass dafür ein gesonderter Stellenanteil festgelegt wird (vgl. Deutscher Bundestag 2004, S. 192-193). Dadurch dass die Tätigkeiten zusätzlich anfallen und nicht speziell entlohnt werden, kann vermutet werden, dass die Servicestellenmitarbeiter, aber auch deren Vorgesetzte in der Regel wenig Interesse daran haben, dass die Tätigkeiten in der GS zunehmen. Denn für die Servicestellenmitarbeiter stellt dies eine Mehrbelastung dar, die nicht entsprechend entlohnt wird. Im Falle einer starken Zunahme bei Anfragen, die die GS betreffen, wären die (Personal-) Chefs der jeweiligen Träger, bei denen die GS eingerichtet wurden, unter Umständen dazu gezwungen, zusätzliches und kostenintensives Personal einzustellen, welches die Servicestellenmitarbeiter entlastet (vgl. BAR 2007, S. 23-24).

Der Gesetzgeber stellt fest, dass die vielfältigen Aufgaben innerhalb der GSn nur durch

"...besonders qualifiziertes Personal mit breiten Fachkenntnissen..." (§ 23 Abs. 3 Satz 2 SGB IX)

zu bewältigen ist. Die BAR konkretisiert die Kompetenzen, die Servicestellenmitarbeiter benötigen:

  • "Fachkompetenz / Berufserfahrung (u.a. trägerübergreifende Grundkenntnisse im Recht der Rehabilitation und Teilhabe, vertiefte Fachkenntnisse und Anwendungsfertigkeiten im Leistungsbereich des entsendenden Trägers)

  • Beratungskompetenz (z.B. Techniken der Gesprächsführung)

  • Sozialkompetenz (u.a. Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit, Teamfähigkeit, Kritik- und Konfliktfähigkeit)

  • Selbstkompetenz (u.a. Eigenverantwortung, Motivation, Selbstständigkeit, hohe Belastbarkeit, prozessorientiertes und ganzheitliches Denken)

  • Methodenkompetenz (u.a. Problemlösungsfähigkeit, Analysekompetenz, Zielsetzung)" (BAR 2008, S. 6)

In der Regel arbeiten Sozialversicherungsfachangestellte, Diplom-Verwaltungswirte und Rehabilitationsberater in den GSn. Nur 9% der Servicestellenmitarbeiter haben eine pädagogische Ausbildung als Sozialpädagoge oder Sozialarbeiter. Dem entsprechend weisen die Servicestellenmitarbeiter hohe Kompetenzen in sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheiten auf, jedoch nur geringe Kompetenzen im Bereich der Beratung (Gesprächsführung), der Bedarfsermittlung oder des Case Management[18] (vgl. Pfeuffer et al. 2004, S. 27-28). DALFERT plädiert in diesem Zusammenhang dafür, dass GSn mit Sozialpädagogen und Sozialarbeitern besetzt werden, da diese schon in ihrem Studium viele der geforderten Qualifikationen erworben haben. Er nennt in diesem Zusammenhang unter anderem die Berücksichtigung lebensweltlicher Bezüge, Case Management, Empowerment[19], Lobbyarbeit für die Hilfesuchenden oder Soziale Netzwerkarbeit[20] (vgl. Dalferth 2006, S. 183-184). Damit die Servicestellenmitarbeiter die Arbeit in den GSn erfolgreich bewältigen können, ist es nach der BAR unerlässlich, dass diese sich kontinuierlich weiterbilden. Für Fort- und Weiterbildungen stehen den Servicestellenmitarbeitern Angebote der Rehabilitationsträger, der BAR und von Verbänden behinderter Menschen und den Wohlfahrtsverbänden zur Verfügung (vgl. BAR 2008, S. 7). BARTZ berichtet in diesem Zusammenhang davon, dass Sie gebeten wurde, ein Schulungskonzept für Servicestellenmitarbeiter zu entwickeln, in dem es für die Servicestellenmitarbeiter darum geht, den Umgang mit Menschen mit verschiedensten Behinderungen zu erlernen (vgl. Deutscher Bundestag 2003, S.13-14). Dieses Beispiel verdeutlicht, dass auf Seiten der Servicestellenmitarbeiter noch Unsicherheiten und Berührungsängste bestehen, die es abzubauen gilt.

3.4 Aufgaben

Die Aufgaben der GSn sind rechtlich im § 22 SGB IX festgelegt. Wie oben angesprochen beziehen sich die Aufgaben der GSn in erster Linie auf die Beratung und Unterstützung. Die Aufgaben werden im § 22 Abs. 1 SGB IX noch konkretisiert. Demnach sollen GSn:

  • über Leistungsvoraussetzungen informieren

  • den Rehabilitationsbedarf klären (z.B. bei Leistungen zur Teilhabe oder dem PB)

  • die Zuständigkeiten klären und Anträge weiterleiten

  • den zuständigen Rehabilitationsträger informieren, wenn ein Gutachten erforderlich ist

  • den zuständigen Rehabilitationsträgern zuarbeiten und darauf hinwirken, dass diese schneller über Leistungen entscheiden können

  • behinderte Menschen bis zur Leistungserbringung unterstützen und begleiten

  • zwischen Rehabilitationsträgern und Beteiligten koordinierend und vermittelnd tätig werden (vgl. § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB IX)

Zudem sollen GSn so ausgestattet sein, dass es keine Zugangs- und Kommunikationsbarrieren gibt[21] und Wartezeiten bei der Inanspruchnahme der erforderlichen Beratung und Unterstützung vermieden werden (Vgl. § 23 Abs. 3 SGB IX). Die BAR formuliert verschiedene Anforderungen an die Beratung und Unterstützung. Demnach soll die Beratung in einem persönlichen Gespräch stattfinden und die Beratung sowie Unterstützung soll verständlich und vollständig erfolgen. Dazu kann es auch nötig sein, dass die Beratung in der Wohnung des Betroffenen stattfindet (Vgl. BAR 2008, S. 5-6). Insgesamt hat sich bei den GSn bislang jedoch kein einheitliches Beratungsprofil entwickelt. GSn haben dabei sehr unterschiedliche Auffassungen darüber, was ihre Aufgabe ist. Dies reicht von der Auffassung, dass sie im Grunde ein zusätzliches Angebot darstellen, welches gar nicht benötigt wird, über die Auffassung, dass sie nur in besonders schwierigen Fällen benötigt werden, bis hin zu der Auffassung, dass sie die zentrale Anlaufstelle für alle Fragen der Rehabilitation sind. Die letzte Sichtweise wird etwa von einem Viertel aller GSn vertreten. Diese zeichnen sich durch eine aktive Öffentlichkeitsarbeit und hohe Fallzahlen aus (vgl. Pfeuffer et al. 2004, S. 67-68). Aufgaben, die die GSn bisher erbracht, bzw. nicht erbracht haben, lassen sich nach PFEUFFER et al. in vier Aufgabenbereiche unterteilen:

  • etwa 50% aller GSn informieren über Leistungsvoraussetzungen und Leistungen der Rehabilitationsträger und helfen bei der Klärung der Zuständigkeiten

  • ein Drittel aller GSn hilft bei der Klärung des Rehabilitationsbedarfs, beim ausfüllen und weiterleiten von Anträgen

  • ein Fünftel informiert über besondere Hilfen im Arbeitsleben, über Verwaltungsabläufe und hilft bei der Inanspruchnahme von Leistungen der Teilhabe

  • darüber hinaus gibt es Aufgaben, die eher selten erbracht werden, wie die Vorbereitung auf eine Entscheidung, die Begleitung der Betroffenen und die Koordinierung und Vermittlung (vgl. Deutscher Bundestag 2004, S. 194)

Bei dem PB sollen GSn sicherstellen, dass potentielle Budgetnehmer umfassend über die Möglichkeiten der Inanspruchnahme informiert werden.

Bei den Aufgaben wird explizit auch die Beratung und Unterstützung zum PB genannt (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB IX). Die Aufgaben der Beratung und Unerstützung beziehen sich damit auf alle Belange, die im oben genannten Aufgabenkatalog vorkommen (vgl. BAR 2008, S. 4). Die Liste an Aufgaben nach § 22 SGB IX ist nach WELTI aber nicht als abschließend zu verstehen. Im Hinblick auf das PB hebt WELTI hervor, dass sich die Verpflichtungen der GSn zur Beratung und Unterstützung, nicht auf eine reine Rechtsberatung beschränkt sondern sehr umfassend angelegt sind (vgl. Welti 2007, S. 78).

Dieser Aspekt ist vor allem bei TPB wichtig, um behinderten Menschen eine umfassende und neutrale Beratung und Unterstützung anbieten zu können (vgl. Dalferth 2006, S. 187). WELTI sieht im Zusammenhang mit dem PB die Möglichkeit, dass GSn das gesamte Verwaltungsverfahren unterstützen und moderieren könnten. Eine Budgetassistenz während der Inanspruchnahme des PB können GSn nach WELTI zwar rein rechtlich gesehen leisten, in der Realität hält er diese aber für nicht geeignet. Er sieht vor allem bei arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen eine Überforderung der GSn (vgl. Welti 2007, S. 78-79). Ähnlich sieht das auch die BAR, die hervorhebt, dass die Hauptaufgabe der GSn zum PB auf der Beratung und Unterstützung beim Verwaltungsverfahren liegt. Zwar können GSn demnach eine Beratung und Unterstützung auch nach Erlass des Verwaltungsaktes in Einzelfällen leisten. Die BAR stellt aber fest, dass GSn damit im Regelfall überfordert sind, sodass die Budgetassistenz während des Bezugs eines PB meist von Verbänden der Behindertenhilfe und Selbsthilfe, der freien Wohlfahrtspflege oder von Einzelpersonen aus dem Umfeld des Budgetnehmers übernommen wird. Eine solche Budgetassistenz können diese aber in der Regel nicht kostenfrei anbieten (vgl. BAR 2006, S. 45-46).

3.5 Zuständigkeit

Die Frage, wie stark GSn in Anspruch genommen wurden, beantworten diese deshalb so unterschiedlich, weil es regional starke Unterschiede gibt. Unterschiede von 0 bis über 4700 dokumentierten Fällen (Servicestellenfälle) im Jahr 2003, zwischen einzelnen GSn erklären sich dadurch, dass die GSn unterschiedlich definieren, wann sie im Einzelnen zuständig sind. Ca. 14% aller GSn sehen einen Servicestellenfall schon dann als gegeben, wenn der Rehabilitationsträger, bei der die GS eingerichtet wurde, für diesen Fall selbst zuständig ist. 42% sehen einen Servicestellenfall als gegeben, wenn ein anderer Leistungsträger zuständig ist, dieser aber nicht eingeschaltet wird und lediglich ca. 35% legen für einen Servicestellenfall die "BAR-Definition" zugrunde. Demnach liegt ein Servicestellenfall nur dann vor, wenn die Zuständigkeit eines anderen Leistungsträgers gegeben ist und dieser auch eingeschaltet wird (vgl. Pfeuffer et al. 2004, S. 88). Die Definition der BAR soll Fälle ausschließen, die nicht des zusätzlichen Angebots der GS bedurft hätten, weil sie ebenso gut durch die bisherigen Auskunfts- und Beratungsleistungen der einzelnen Träger hätten erbracht werden können (vgl. BAR 2007, S. 4).

Die GSn sind dazu verpflichtet, jeden Servicestellenfall nach der BAR-Definition in anonymisierter Form zu dokumentieren. Diese Falldokumentationen werden, im Abstand von drei Jahren, über die Spitzenverbände der einzelnen Rehabilitationsträger an die BAR geschickt (vgl. ebd., S. 9). Das BMAS ist mit dieser engen Definition der BAR nicht einverstanden und sagt, dass diese auch nicht im Sinne des Gesetzgebers ist, da eine trägerübergreifende Beratung, ohne die Einschaltung eins dritten Trägers nicht als Servicestellenfall gilt. Dadurch entgehen der BAR nach Auffassung des BMAS zahlreiche Fälle (vgl. BMAS 2007, S. 4).

3.6 Koordination und Zusammenarbeit

Die Fallbezogene Kooperation der Teammitglieder, d.h. die Zusammenarbeit untereinander bewerten die meisten Teammitglieder (etwa 70% aller Träger) als gut bis sehr gut (vgl. Pfeuffer et al. 2004, S. 46). Einschränkend ist hierzu zu sagen, dass es bislang nur wenige Anlässe für eine fallbezogene Zusammenarbeit gab (vgl. ebd., S. 52). Seltsam erscheint eine gute bis sehr gute Zusammenarbeit der Teammitglieder auch vor dem Hintergrund, dass mehr als die Hälfte aller Teammitglieder nicht weiß, wer überhaupt zum Team der GS gehört oder Teammitglieder nicht einmal benannt wurden (vgl. ebd., S. 26). Wichtig erscheint in diesem Zusammenhang, dass sich das Servicestellenteam regelmäßig trifft, um das Funktionieren einer trägerübergreifenden Zusammenarbeit garantieren zu können. Bei 56% aller Teams fand im Jahr 2003 wenigstes ein Teamtreffen statt, in den anderen Fällen fanden keine Teamtreffen statt, oder es wurden diesbezüglich keine Angaben gemacht (vgl. ebd., S. 48-49). Die BAR stellt auch 2007 fest, dass die trägerübergreifenden Zusammenarbeit z.B. durch Erfahrungsaustausche verbessert werden könnte (vgl. BAR 2007, S. 21).

Die Zusammenarbeit mit Dritten (Ärzte, Integrationsfachdienste, Selbsthilfegruppen, Wohlfahrtsverbände, Behindertenverbände, Arbeitgeber, Sonderpädagogischen Schulen, etc) ist insgesamt noch entwicklungsbedürftig und beschränkt sich in der Regel auf Einzelfälle (vgl. Pfeuffer et al. 2004, S. 56). Nach § 22 Abs. 1 S. 5 SGB IX werden auch Verbände behinderter Menschen, Verbände der Wohlfahrtspflege, Selbsthilfegruppen und Interessenvertretungen behinderter Frauen an der Beratung der GS beteiligt, wenn der behinderte Mensch im Einzelfall damit einverstanden ist. Nach PFEUFFER et al. gaben 21% aller GSn an, Behindertenverbände an der Beratung zu beteiligen. Die überwiegende Anzahl der GSn (68%) verweist Ratsuchende bei Bedarf einfach an die entsprechenden Behindertenverbände, wobei dies in der Regel nicht in Form einer persönlichen Begleitung geschieht, sondern durch die Weitergabe einer Adresse oder die Nennung eines Ansprechpartners erfolgt (vgl. ebd., S. 60-61).

3.7 Öffentlichkeitsarbeit

Die Öffentlichkeitsarbeit der GSn richtet sich in erster Linie an behinderte Menschen, aber auch an alle anderen mit denen GSn zusammenarbeiten. Dabei soll die Öffentlichkeitsarbeit vor allem dafür sorgen, dass ein einheitliches Erscheinungsbild und eine einheitliche Botschaft vermittelt werden. Außerdem soll der Nutzen der Inanspruchnahme von GSn verdeutlicht werden und der Bekanntheitsgrad des Beratungsangebotes gesteigert werden (vgl. BAR 2008, S. 8).

Der Bekanntheitsgrad der GSn ist in der Öffentlichkeit allerdings noch sehr gering. 2004 nutzten nur die wenigsten GSn ein spezielles Signum und 20 bis 25% aller GSn gaben an, keine oder nur sporadisch Öffentlichkeitsarbeit zu leisten. Immerhin die Hälfte aller GSn versuchte durch Faltblätter und persönliche Gespräche auf sich aufmerksam zu machen. Dreiviertel aller GSn waren bemüht, sich in der Presse oder durch Presseerklärungen, bekannt zu machen (vgl. Deutscher Bundestag 2004, S. 196). Auch wenn die Öffentlichkeitsarbeit in den letzten Jahren durch Vorträge, Informationen, Veranstaltungen, Tage der offenen Tür, Pressearbeit etc. intensiviert wurde, so ist die Inanspruchnahme der GSn immer noch nicht zufrieden stellend (vgl. BAR 2007, S. 20). Erklärungsansätze der Servicestellenmitarbeiter hierfür sind nach BAR, dass behinderte Menschen sehr genau wissen, welcher Träger für sie zuständig ist. Nur wenn sich ein Träger als nicht zuständig erklärt hat oder eine bereits getroffene Entscheidung eines Trägers nicht im Sinne des Betroffene war, wurden GSn in Anspruch genommen (vgl. ebd., S. 21). Ein weiterer Erklärungsansatz für die geringe Inanspruchnahme in Städten ist, dass die Versorgungsdichte dort entsprechend hoch ist und der Beratungsbedarf von anderen Institutionen gedeckt wird. Die Inanspruchnahme auf dem Land soll demnach höher sein, weil es dort weniger Beratungsangebote gibt. Im Bericht des Deutschen Bundestages wird zusammenfassend festgehalten, dass zwischen geringer Inanspruchnahme und wenig Öffentlichkeitsarbeit ein Zusammenhang besteht, wenngleich eine steigende Öffentlichkeitsarbeit in den GSn nicht die alleinige Bedingung für eine steigende Inanspruchnahme ist (vgl. Deutscher Bundestag 2004, S. 196-197).

3.8 Erfahrungen und Stand der Diskussionen

Im zweiten Bericht über die GSn der BAR wurden im Zeitraum vom 1.7.2004 bis 30.6.2007 insgesamt 19.277 Servicestellenfälle nach der BAR-Definition dokumentiert. Die GSn wurden in den meisten Fällen von den Rat- und Hilfesuchenden, Angehörigen oder Betreuungspersonen aufgesucht. In der überwiegenden Mehrzahl aller Fälle wurden GSn aufgesucht, weil Hilfe bei Antragstellungen benötigt wurde (10.785 Fälle) oder weil die Zuständigkeit eines Rehabilitationsträgers unklar war (9.069 Fälle). Nur in 234 Fällen wurden GSn eingeschaltet, um bei der Koordinierung von Rehabilitationsleistungen verschiedener Träger mitzuwirken (vgl. BAR 2007, S. 9). Dem Bericht lässt sich leider nicht entnehmen in wie vielen Fällen die GSn wegen dem PB eingeschaltet wurden. Der Bericht der BAR kommt zu dem Schluss, dass die Inanspruchnahme der GSn zwar ansteigt, aber immer noch gering ist (vgl. ebd., S. 20).

Aufgrund der insgesamt so niedrigen Anzahl an Servicestellenfällen fordert der BRH das BMAS auf, zu prüfen, ob überhaupt noch Bedarf an dem Instrument der GSn besteht. Das BMAS führt verschiedene Gründe für die niedrigen Fallzahlen auf:

  • geringer Bekanntheitsgrad bei den Ratsuchenden

  • die Qualität der verschiedenen GSn ist regional sehr unterschiedlich

  • die BAR-Definition von einem Servicestellenfall ist laut BMAS zu eng gefasst und gibt nicht die Intention des Gesetzgebers wieder

  • wenngleich GSn nicht nur für komplexe Einzelfälle gedacht sind, werden sie oft bei komplexen Sachverhalten nachgefragt

Das BMAS geht davon aus, dass die Nachfrage der GSn mit dem Rechtsanspruch auf das PB ab Anfang 2008 steigen wird. Komplexe Beratungsbedarfe dürften hier speziell beim TPB entstehen (vgl. BMAS 2007, S. 3-4).

Sehr deutlich fällt nach BAR auch die Kritik der Verbände behinderter Menschen aus, die darauf hinweisen, dass das Instrument der GS in der Praxis kaum oder gar nicht funktioniert. Die Schuld für das Nichtfunktionieren wird jedoch nicht auf die Servicestellenmitarbeiter geschoben, sondern auf deren Vorgesetzte und die Führungsebene, die die Arbeit in den GSn nicht fördern, wenn nicht sogar blockieren. Kritisiert wird auch, dass kaum trägerübergreifende Beratung und Unterstützung stattfindet, die Umsetzung der Barrierefreiheit noch nicht ausreichend ist, das Angebot an Schulungen für Servicestellenmitarbeiter ausbaufähig ist und seit Einrichtung der GSn kaum mehr Öffentlichkeitsarbeit betrieben wurde. Aufgrund der schlechten Erfahrungen, die die Verbände behinderter Menschen mit den GSn gemacht haben, sind diese immer seltener bereit, behinderte Menschen an GSn weiterzuvermitteln (vgl. BAR 2007, S. 23-24).

Auch DALFERTH äußert deutliche Kritik an den GSn. Seiner Ansicht nach sind GSn unbekannt, ineffizient und überfordert. Unbekannt sind diese nach seiner Erfahrung vor allem bei Fachleuten und behinderten Menschen. Deshalb verwundert es ihn nicht, dass GSn nur selten in Anspruch genommen werden. Die Ineffizienz und Überforderung wird nach DALFERTH z.B. dadurch deutlich, dass Servicestellenmitarbeiter ein Zeitkontingent von 1-2 Stunden pro Monat angeben, GSn sich selten als eine zentrale Stelle für alle Fragen der Rehabilitation sehen und ein uneinheitliches Beratungsprofil aufweisen. Für die geringe Inanspruchnahme der GSn macht er den geringen Bekanntheitsgrad, negative Mund-zu-Mund-Propaganda von unzufriedenen Kunden und Qualifikationsdefizite von Servicestellenmitarbeitern verantwortlich (vgl. Dalferth 2006, S. 183-187). Das Hauptproblem der GSn sieht er aber in der

"...halbherzige(n) und vordergründig kostenneutrale(n) Umsetzung des Gesetzes..." (ebd., S. 186).

Trotz aller Kritik stehen nach BAR sowohl die Vertreter der Rehabilitationsträger als auch die Vertreter der Behindertenverbände hinter der eigentlichen Idee und Zielsetzung der GSn, nämlich das

"...zergliederte deutsche Rehabilitationssystem zu überwinden." (Menninger 2007, S. 1).

Einigkeit besteht auch darin, dass ein entsprechender Bedarf an kompetenter Beratung besteht (vgl. BAR 2007, S. 24-25).

Damit GSn ihre eigentlichen Ziele erfüllen können, sehen die Vertreter der Behindertenverbände nach BAR die Notwendigkeit, dass Mitarbeiter entsprechend den Anforderungen geschult werden und die regionale Vernetzung konsequent umgesetzt wird, damit GSn auch den trägerübergreifenden Anforderungen gerecht werden können. Zudem fordern sie den Gesetzgeber auf, Nachbesserungen am SGB IX vorzunehmen, die dahin gehen, GSn mehr Entscheidungskompetenzen einzuräumen (vgl. BAR 2007, S. 24). Solche fehlenden Entscheidungskompetenzen stehen nach WELLMANN vor allem einer schnellen Fallbearbeitung und der Beschleunigung von Prozessen entgegen (vgl. Wellmann 2005, S. 4).

Nach BAR erwarten die Vertreter der Behindertenverbände von den Rehabilitationsträgern vor allem ein klares Bekenntnis zum Instrument der GSn. Dies umschließt für sie, dass Servicestellenmitarbeiter entsprechend qualifiziert werden und für die Arbeit in der GS freigestellt werden, damit sie die Möglichkeit haben, sich mit der Arbeit in der GS zu identifizieren (vgl. BAR 2007, S. 25).



[16] In einer "Prüfung der Finanzierung, der Auslastung und des Nutzens der ‚Gemeinsamen

Servicestellen' der Rehabilitationsträger i.S.d. §§ 22ff. SGB IX" kritisiert der BRH den derzeitigen Einrichtungsstand der GS. Das BMAS geht in einer Stellungnahme auf die einzelnen Kritikpunkte ein.

[17] Im Folgenden beziehe ich mich häufiger auf Ergebnisse des Integrierten Abschlussberichts " Einrichtung und Arbeitsweisen Gemeinsamer Servicestellen für Rehabilitation" (Pfeuffer et al. 2004). In dem "Bericht der Bundesregierung über die Lage behinderter Menschen und die Entwicklung ihrer Teilhabe" werden die Ergebnisse von Pfeuffer et al. kurz zusammengefasst (Deutscher Bundestag 2004, S. 191-198).

Die Zahlen und Statistiken sind jedoch mit Vorsicht zu genießen, da es sich bei der Befragung in erster Linie um die Selbstauskünfte der Servicestellenmitarbeiter handelt und insgesamt nur ca. 70% aller GSn an der schriftlichen Befragung teilgenommen haben. Bei den übrigen GSn ist dem Bericht zur Folge davon auszugehen, dass diese bisher nur wenig Erfahrungen und somit auch nur wenig Positives zu berichten haben (vgl. ebd., S. 162). Es ist also zu berücksichtigen, dass sich die Angaben nur auf die rund 70% der GSn beziehen, die bereit waren, Auskunft über ihre Erfahrungen zu geben. Besonders interessant für diese Arbeit ist, dass Niedersachsen, mit nur 28% bundesweit, eindeutig die niedrigste Beteiligungsquote hat (vgl. ebd., S. 9).

[18] Im Mittelpunkt des Case Management steht die Problemlösung eines Klienten oder Kunden. Case Management hat dabei die Funktion die Lebenssituation des Klienten / Kunden zu analysieren, um die erforderliche Hilfe festzustellen. Schließlich wird gemeinsam mit dem Klienten / Kunden ein Hilfe- und Unterstützungsplan erstellt und ein Unterstützungsnetzwerk aufgebaut (vgl. Galuske 2005, S. 201-208).

[19] Der Ansatz des Empowerment orientiert sich an den Stärken und Ressourcen der Menschen und versucht sie darin zu bekräftigen ihre Angelegenheiten selbst zu regeln. Ziel des Empowerments ist die Selbstbestimmung und Kontrolle über das eigene Leben (vgl. Galuske 2005, S. 269-275).

[20] Die Soziale Netzwerkarbeit erforscht die Beziehungen des Klienten zu anderen Personen, Gruppen, Vereinen, etc. und wirkt darauf hin, dass bestehende Beziehungen und Kontakte dahingehend optimiert werden, dass sich die Klienten in ihrem sozialen Netzwerk wohl fühlen und die nötige Unterstützung erfahren (vgl. Galuske 2005, S. 285-294).

[21] D.h., unter Berücksichtigung aller unterschiedlichen Behinderungsarten, soll zum einen eine räumliche Barrierefreiheit und zum anderen eine barrierefreie Kommunikation gegeben sein (vgl. BAR 2008, S. 6). Die räumliche Barrierefreiheit umfasst eine gute Erreichbarkeit der GS mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Parkplätze für Rollstuhlfahrer sowie leicht befahrbare Zuwegungen in das Gebäude, zu Aufzüge sowie taktile Hilfen für Sehbehinderte und Blinde, gut lesbare Hinweisschilder, etc. Zur barrierefreien Kommunikation gehört, dass die Servicestellenmitarbeiter deutlich und leicht verständlich kommunizieren, Gebärdensprachdolmetscher zur Verfügung stehen, oder andere notwendige Hilfsmittel. (vgl. Haack 2002, S. 1-10)

4 Empirischer Teil

4.1 Das problemzentrierte Interview als Methode

Das problemzentrierte Interview eignet sich vor allem für die theoriegeleitete Forschung, die sich mit einer bestimmten, gesellschaftlich relevanten Fragestellung auseinandersetzt. Dies setzt voraus, dass der theoretische Sachverhalt vor dem Führen der Interviews bekannt ist. Anhand der theoretischen Analyse entwickelt der Interviewer einen Interviewleitfaden. Der Interviewleitfaden enthält Fragen, die so formuliert sind, dass der Befragte möglichst frei zu Wort kommen kann. Dieses Prinzip der Offenheit hat den Vorteil, dass keine Antworten vorgegeben werden (vgl. Schmidt-Grunert 2004, S. 40-43). Die Befragten können ihren subjektiven Standpunkt vertreten und dabei auch größere Zusammenhänge und Strukturen darlegen. Der Interviewer hat die Möglichkeit zu überprüfen, ob er vom Befragten verstanden wurde und kann gegebenenfalls gezielt nachfragen.

Zwischen Interviewer und Befragten soll nach Möglichkeit eine gleichberechtigte Beziehung aufgebaut werden, in der sich der Befragte nicht ausgehorcht, sondern ernst genommen fühlt. Dies erfordert vom Forscher eine offene und unvoreingenommene Haltung während seiner Untersuchung (vgl. Mayring 2002, S. 68-69).

Während des Interviews unterteilt MAYRING zwischen drei verschiedenen Arten von Fragen:

  • Sondierungsfragen sind allgemeine Fragen, die einen Einstieg in das Thema darstellen und dem Interviewer Erkenntnisse darüber liefern, wie wichtig dem Befragten dieses Thema ist,

  • Leitfadenfragen sind die wesentlichen Fragen des Interviewleitfadens,

  • spontane Rückfragen stellt der Interviewer immer dann, wenn das Interview auf Aspekte stößt, die zwar nicht im Leitfaden festgehalten wurden, aber dennoch wichtig für die Untersuchung oder den Gesprächsverlauf sind.

Um die erhobenen Daten festzuhalten und später auswerten zu können, bittet der Interviewer den Befragten meist um die Erlaubnis, das Gespräch aufzeichnen zu dürfen (vgl. ebd., S. 70). Die Erhebung und Auswertung der Daten ist einem Prozess unterworfen, bei dem der Forscher offen für neue Erkenntnisse ist. Diese Erkenntnisse bezieht er in seine Untersuchung mit ein (vgl. Schmidt-Grunert 2004, S. 42). Durch den Leitfaden ist garantiert, dass die verschiedenen Interviews miteinander verglichen und ausgewertet werden können (vgl. Mayring 2002, S. 70).

4.2 Planung und Durchführung

Da diese Arbeit der Frage nachgeht, wie qualifiziert GSn zum PB beraten und unterstützen, hat es sich angeboten, Servicestellenmitarbeiter selbst zu befragen. Nachdem ich den theoretischen Teil im Groben abgeschlossen hatte, entwickelte ich den Interviewleitfaden für die problemzentrierten Interviews. Der Interviewleitfaden enthält zwei Frageblöcke.

Der erste Block bezieht sich auf Fragen zu den GSn. Hier möchte ich näheres über die Einrichtung und Struktur, über die Mitarbeiter und deren Aufgaben, sowie über die (trägerübergreifende) Zusammenarbeit und die allgemeine Inanspruchnahme erfahren.

Im zweiten Block beziehen sich die Fragen vor allem auf das PB. Hier interessiert mich zunächst die Inanspruchnahme bzw. die Nachfrage. Mit den anschließenden Fragen möchte ich herausfinden, wie umfassend das Angebot der GSn zum PB ist. Dabei erfrage ich auch die Haltung der Servicestellenmitarbeiter zum PB und die konkrete Vorgehensweise bei Nachfragen zum PB. Schließlich interessiert mich, ob die Servicestellenmitarbeiter (auch aus Sicht behinderter Menschen) Bedarf an Veränderungen sehen. Am Ende des Interviews biete ich den Servicestellenmitarbeitern die Möglichkeit, auf Themen einzugehen die ich nicht hinterfragt habe, die aber aus Sicht der Interviewten von Bedeutung sind.[22]

Zunächst entschloss ich mich, die Forschung auf die Region Hannover zu begrenzen. Anfangs gab es zwar die Überlegung, unterschiedliche Orte miteinander zu vergleichen, dies wäre vom Umfang her aber zu aufwendig geworden. Die Suche der GSn erfolgte über die Internetseite www.reha-servicestellen.de. Hier hat man die Möglichkeit GSn nach Ort oder Postleitzahl zu suchen. Nach der Eingabe des Suchbegriffs "Hannover" erschienen zahlreiche Treffer von GSn direkt in Hannover, aber auch in der Umgebung von Hannover. Aus den ersten zehn Treffern wählte ich fünf GSn aus. Dabei achtete ich darauf, möglichst unterschiedliche Träger, sowohl in Hannover selbst, als auch in der ländlichen Umgebung von Hannover auszuwählen. Anschließend vereinbarte ich telefonisch Termine mit den einzelnen GSn. Vor den einzelnen Interviews führte ich meine Interviewpartner kurz in das Thema meiner Arbeit ein, sicherte ihnen die Anonymisierung der erhobenen Daten zu und fragte um Erlaubnis, das Interview mit einem Diktiergerät aufnehmen zu dürfen. Anschließend wurde ein Kurzfragebogen mit allgemeinen Informationen zu den Interviewten ausgefüllt. Erst danach begann das eigentliche Interview. Das erste Interview (Probeinterview) diente dazu, meinen Interviewleitfaden zu erproben und gegebenenfalls zu verändern. Außerdem hatte ich die Möglichkeit, mich selbst zu erproben und Erfahrungen zu sammeln (vgl. Mayring 2002, S. 69). Nach dem Vergleich des Probeinterviews mit den anderen Interviews habe ich mich entschlossen, auch das Probeinterview in meine Untersuchung mit einzubeziehen.[23]

4.3 Nacherzählungen der Interviews

4.3.1 Interview A

Frau A ist 49 Jahre alt und kann auf 31 Jahre Berufserfahrung bei ihrem Träger zurückblicken. In der GS arbeitet Frau A seit 3 Jahren.

Zu Beginn des Gesprächs geht es vor allem um allgemeine Strukturen der GS. Frau A macht deutlich, dass die Mitarbeiter, die für die GS zuständig sind, in erster Linie für die Abteilung Rehabilitation arbeiten und Tätigkeiten der GS nur nebenbei machen. Den zeitlichen Aufwand der GS beziffert Frau A mit "null". Als Grund für die geringe Inanspruchnahme nennt Frau A die hohe Dichte an Beratungsstellen und Trägern in der Stadt, was ihrer Meinung nach dazu führt, dass sich Betroffene an anderer Stelle beraten lassen. Als wesentliche Aufgabe der GS sieht Frau A die Weiterleitung von Anträgen an die zuständigen Träger, die Beratung und die Klärung von Leistungsansprüchen. Öffentlichkeitsarbeit und die Zusammenarbeit mit anderen Trägern, Vereinen oder Organisationen finden in der GS von Frau A nur sehr begrenzt statt.

Im Zusammenhang mit dem PB berichtet Frau A von verschiedenen Anfragen. In zwei Fällen betraf das PB Leistungen der Pflegeversicherung. In beiden Fällen entschieden sich die potentiellen Budgetnehmer nach einem Beratungsgespräch gegen ein PB. Im Hinblick auf das PB sieht Frau A zwar positive Effekte für behinderte Menschen, macht aber deutlich, dass das PB ihren Träger nur sehr selten betrifft. Eine stark am eigenen Träger ausgerichtete Sichtweise wird im Interview mit Frau A an vielen Stellen deutlich. Beratung und Unterstützung ist die GS von Frau A in der Regel nur dann bereit zu leisten, wenn Ihr Träger auch zuständig ist. Hier macht Frau A deutlich, dass ihre GS für eine trägerübergreifende Beratung und Unterstützung nicht ausreichend geschult worden ist. Anlass für weitere Schulungen sieht Frau A auf Grund der geringen Inanspruchnahme jedoch nicht. Frau A geht davon aus, dass behinderte Menschen gut über das PB informiert sind, sich aber dennoch gegen ein PB entscheiden, weil es für sie keinen Sinn macht oder eine zusätzliche Belastung darstellt.

4.3.2 Interview B

Herr B ist 43 Jahre und arbeitet seit 22 Jahren als Sozialversicherungsfachangestellter bei seinem Träger. Herr B hat sich berufsbegleitend zum Krankenkassenbetriebswirt fortgebildet und arbeitet seit fünf oder sechs Jahren in der GS.

Zu Beginn des Interviews geht es um die Einrichtung der GS bei seinem Träger. Laut Herrn B wurde die GS bei seinem Träger eingerichtet, weil dieser vor Ort der größte und bekannteste ist. Für die Arbeit in der GS ist Herr B alleine zuständig. Den zeitlichen Aufwand für die GS beziffert er mit null Stunden. Darüber war Herr B auch froh, da Fälle, die die GS betreffen, sehr zeitaufwendig werden können und für ihn zusätzliche Arbeit bedeuten, die er nicht bezahlt bekommt. Seiner Ansicht nach liegt der Grund für eine geringe Inanspruchnahme der GSn darin, dass behinderte Menschen entweder sehr selbstständig sind und keine GSn brauchen oder einen Betreuer haben, der ihre Angelegenheiten besorgt. Herr B macht deutlich, dass ihm persönliche Kontakte wichtiger sind, als das Instrument der GS und spricht sich auch im Zusammenhang mit dem PB für pragmatische Vorgehensweisen aus, um Anliegen von behinderten Menschen schnell und unbürokratisch zu regeln.

Zum PB hatte Herr B zwar eine Anfrage, dies beschränkte sich aber auf die Weitervermittlung der ratsuchenden Person an das Sozialamt. Herr B bezieht sich beim PB auf Schulungen, die er in diesem Zusammenhang besucht hatte. Dort hat er gehört, dass 95% aller PBs das Sozialamt betreffen, daher hält er es für sinnvoller, die GSn bei den Sozialämtern einzurichten.

Während Herr B im Instrument der GS keinen Nutzen für behinderte Menschen sieht, kann er beim PB durchaus Vorteile für behinderte Menschen erkennen. Als möglichen Grund für die geringe Inanspruchnahme des PBs nennt er Bequemlichkeit und Angst vor dem Verwaltungsverfahren bei behinderten Menschen.

4.3.3 Interview C

Herr C ist 47 Jahre alt und arbeitet seit 23 Jahren als Sozialversicherungsangestellter. Als Zusatzqualifikation gibt er "Reha-Berater" an. Er arbeitet seit vier Jahren in der GS.

Herr C geht davon aus, dass sich sein Träger als Standort für die Einrichtung einer GS angeboten hat, weil die Vorraussetzung der Barrierefreiheit an dem Gebäude gegeben waren. Insgesamt acht Rehabilitationsberater sind seiner GS tätig, diese übernehmen Aufgaben in der GS aber nur "nebenbei". Herr C begründet die geringe Nachfrage bei der GS damit, dass die meisten Anfragen bereits durch andere Träger abgefangen werden. Bei seinem Träger gehört es zum Service, auf die Versicherten zuzugehen, wenn sich die Lebensumstände der Versicherten verändert haben. Er weist daher darauf hin, dass die eigenen Versicherten in der Regel nicht auf die GS zukommen müssen. Weitere Schulungen der Servicestellenmitarbeiter oder die Zusammenarbeit mit anderen Trägern hält Herr C für unnötig.

Anfragen zum PB hat es in der GS von Herrn C noch nicht gegeben, weil diese in der Kundenberatung seines Trägers bearbeitet werden. Als einen Fall für die GS bezeichnet er vor allem das TPB. Das normale PB liegt seiner Auffassung nach eher im Zuständigkeitsbereich der einzelnen Träger. Herr C vertritt die Ansicht, dass das PB als Instrument für behinderte Menschen überflüssig ist und kann sich nicht vorstellen, in welchem Fall das PB behinderten Menschen einen Vorteil verschafft. Bei der Beratung zum PB sieht Herr C seine Aufgabe darin, die ratsuchende Person über Vor- und Nachteile zum PB aufzuklären. Die Neutralität der Beratung hält er für gegeben. Öffentlichkeitsarbeit zum PB leistet die GS von Herrn C nicht. Er geht davon aus, dass behinderte Menschen ausreichend über das PB informiert sind, sich aber bewusst gegen ein PB entscheiden.

4.3.4 Interview D

Herr D ist 52 Jahre alt und seit 37 Jahren berufstätig. Sein derzeit höchster Abschluss ist der zum Verwaltungsfachwirt. Herr D ist Dienststellenleiter von drei verschiedenen Bereichen innerhalb seines Trägers und berichtet von zahlreichen Weiterbildungen und Lehrgängen, die er bereits absolviert hat. Tätigkeiten in der GS übernimmt Herr D seit drei Jahren.

Die Einrichtung der GSn begründet Herr D damit, dass es einen Bedarf an zentralen Stellen für Fragen der Rehabilitation gegeben hat, weshalb auch bei seinem Träger eine GS eingerichtet wurde. Außer Herrn D arbeiten fünf bis sechs weitere Personen in seiner GS. Die Tätigkeiten dort nehmen für Herrn D täglich zwischen drei und fünf Stunden in Anspruch. Die meisten anderen Kollegen sind den ganzen Tag mit Arbeiten im Rahmen der GS beschäftigt. Als Arbeitsschwerpunkte benennt Herr D unter anderem das Informieren, Aufklären und Beraten von behinderten Menschen, Institutionen, Vereinen, etc. zum PB oder zu anderen Themen. Er erzählt, dass vielen ratsuchenden Personen nicht klar ist, auf welche Leistungen sie im einzelnen einen Anspruch haben. In diesem Zusammenhang sieht er seine Aufgabe darin im Gespräch mit den ratsuchenden Menschen die verschiedenen Möglichkeiten aufzuzeigen; so auch die Möglichkeit ein PB zu beantragen.

Zum PB hat die GS von Herrn D monatlich etwa acht bis zwölf gezielte Anfragen. Herr D berichtet in diesem Zusammenhang fast ausschließlich von positiven Erfahrungen und führt diese auf die gute Aufklärungsarbeit seiner GS zurück. Die Öffentlichkeitsarbeit seines Trägers beschreibt er als sehr umfangreich. Die GS von Herrn D bietet z.B. Vorträge zum PB an.

Nach den Auskünften von Herrn D äußern sich auch behinderte Menschen selbst sehr zufrieden mit der Arbeit der GS. Die gute Arbeit der GS hat sich nach Aussagen von Herrn D bereits herumgesprochen. Er macht deutlich, dass sich die GS in einem ständigen Prozess der Weiterentwicklung befindet und seine GS ständig bemüht ist, den Service für behinderte Menschen zu optimieren. Die geringe Inanspruchnahme des PBs erklärt Herr D durch eine abwartende Haltung. Dies ist seiner Auffassung nach aber ganz normal, weil neue gesetzliche Regelungen sich erst etablieren und bekannt gemacht werden müssen. Deshalb rechnet er damit, dass sich Anträge auf ein PB in Zukunft häufen werden. Ein Vorschlag von Herrn D, um den Bekanntheitsgrad des PBs zu erhöhen ist es, Kurse über das PB an Volkshochschulen anzubieten.

4.3.5 Interview E

Herr E ist 36 Jahre alt und arbeitet, wenn man die Ausbildungszeit zum Krankenkassenfachwirt mitrechnet, seit 17 Jahren bei seinem Träger. Seit vier Jahren übernimmt er Tätigkeiten in der GS.

In der GS von Herrn E arbeiten drei Mitarbeiter. Die Hauptaufgabe der Mitarbeiter seiner GS ist vor allem die Reha-Sachbearbeitung. Tätigkeiten seiner GS werden eher nebenbei erledigt. Fälle, in denen die GS von Herrn E in Anspruch genommen wurde, bezogen sich bislang nur auf Zuständigkeitsfragen. Die Hauptaufgabe einer GS sieht Herr E in der trägerübergreifenden Beratung. Schulungen für die Servicestellenmitarbeiter oder das Zusammenarbeiten der GS mit anderen Trägern, Verbänden und Vereinen finden seiner GS nur in begrenztem Umfang statt.

Anfragen zum PB hat es nach Auskunft von Herrn E zwar gegeben, allerdings hat es sich dabei oft um Missverständnisse dahingehend gehandelt, dass das PB als eine zusätzliche Leistung verstanden wurde. Herr E macht deutlich, dass mit einem PB auch eine hohe Verantwortung verbunden ist, da sich behinderte Menschen dann selbst um ihre Dinge kümmern müssen. Darin sieht er einerseits einen Zugewinn an persönlicher Freiheit, andererseits auch Risiken. Als Risiko nennt Herr E, dass es zu Engpässen in der Versorgung durch Leistungserbringer kommen kann oder dass die Gelder des PBs schon vor Monatsende aufgebraucht sind.

Den Überblick auch in trägerübergreifenden Sachfragen zu behalten, benennt Herr E als eine zentrale Schwierigkeit bei der Arbeit in der GS. Seiner Meinung lässt sich dieses Problem nur durch Erfahrungsaustausche mit den Ansprechpartnern anderer Träger lösen. Herr E betont, dass ein solcher Austausch aber nur anlassbezogen stattfinden sollte. Zur geringen Inanspruchnahme des PBs sagt er, dass die Informationen durch die Medien missverständlich sind und er vermutet, dass bei behinderten Menschen noch Informationsdefizite bestehen. Öffentlichkeitsarbeit zum PB leistet die GS von Herrn E nicht.

4.4 Quervergleich der Interviews

In diesem Teil werden die Interviews nach Themen ausgewertet, untereinander und mit der bestehenden Literatur verglichen. Dabei soll ein Bild davon vermittelt werden, wie die GSn der befragten Servicestellenmitarbeiter ausgerüstet sind, um den bereits beschriebenen Anforderungen gerecht zu werden. Im Bezug auf das PB soll dargelegt werden, welche Rolle die GSn bzw. deren Mitarbeiter hierzu einnehmen.

An dieser Stelle möchte ich darauf hinweisen, dass mir keine Quellen bekannt sind, in denen die Erfahrungen von Servicestellenmitarbeitern im Umgang mit Anfragen zum PB geschildert werden. Deswegen sind die Darlegungen in der "Hauptkategorie Persönliches Budget" nur begrenzt mit Literatur zu vergleichen.

4.4.1 Hauptkategorie Gemeinsame Servicestelle

4.4.1.1 Inanspruchnahme

Zu Beginn möchte ich einen kurzen Überblick darüber geben, wie viel Erfahrung die befragten Servicestellenmitarbeiter bislang sammeln konnten. Vor diesem Hintergrund dürften die nachfolgenden Ausführungen besser nachzuvollziehen sein.

Frau A beziffert den bisherigen Aufwand in ihrer GS mit "null" und berichtet, dass es seit Einrichtung der GS zwei Anfragen gab (vgl. Frau A, Zeile 54-61). Ganz ähnlich sieht die Inanspruchnahme bei Herrn B aus:

"Also ich habe noch keinen einzigen Fall gehabt, wo hier ein Behinderter saß und gesagt hat: ‚Bitte wird als Servicestelle für mich tätig." (Herr B, Zeile 40-41)

Auch Herr C und Herr E stellen fest, dass ihre GSn bislang kaum in Anspruch genommen wurden und geben an, dass der zeitliche Umfang für Tätigkeiten in der GS äußerst gering ist (vgl. Herr C, Zeile 45-53; Herr E, Zeile 31-33).

Die Ausnahme bildet die GS von Herrn D, die mit acht bis zehn Kunden täglich, die mit Abstand höchste Inanspruchnahme zu verzeichnen hat (vgl. Herr D, Zeile 28-37). Sehr "verdächtig" oder interessant ist an dieser Stelle auch folgende Äußerung von Herrn D:

"...wir stellen allerdings auch fest, dass, ja, oft Menschen kommen, die sich schon bei anderen Servicestellen erkundigt haben und hier noch mal ne Meinung einholen, wie das denn diese Servicestelle so sieht." (ebd., Zeile 464-467)

Herr D geht davon aus, dass sich die gute Arbeit seiner GS bei behinderten Menschen bereits herumgesprochen hat (vgl. ebd., Zeile 290-292).

Im Folgenden muss also auch der Frage nachgegangen werden, woran es liegt, dass die GS von Herrn D so häufig und die anderen GSn nur sehr selten nachgefragt werden.

4.4.1.2 Struktur

Die Servicestellen der fünf Befragten wurden entweder bei Krankenkassen oder Rentenversicherungen eingerichtet. Dies deckt sich mit den Erfahrungen von PFEUFFER et al., die feststellen, dass die GSn zu 95% bei Krankenkassen oder Rentenversicherungen eingerichtet wurden. Über den genauen Hergang der Einrichtung der GSn wussten die befragten Servicestellenmitarbeiter oft nicht viel zu berichten. Herr C z.B. antwortete kurz und knapp:

"Eingerichtet wurden die aufgrund gesetzlicher Vorgabe. Ganz einfach." (Herr C, Zeile 5).

Die Frage, warum die GS ausgerechnet bei Ihrem Träger eingerichtet wurde, wird unterschiedlich begründet. Herr B sieht den Grund darin, dass sein Träger vor Ort sehr groß und bekannt ist. Darum wundert es ihn nicht, dass die Einrichtung der GS auf seinen Träger entfallen ist (vgl. Herr B, Zeile 4-14).

Herr C geht davon aus, dass es eigentlich egal ist wer die GS einrichtet. Wichtig ist seiner Meinung nach nur, dass eine flächendeckende Versorgung garantiert ist (vgl. Herr C, Zeile 8-18). Herr D sieht einen Bedarf an GSn, um bestimmten Menschen eine zentrale Anlaufstelle für Fragen der Rehabilitation zu bieten. Um dies zu leisten, wurde seiner Meinung nach auch eine GS bei seinem Träger eingerichtet (vgl. Herr D, Zeile 17-21).

4.4.1.3 Personal

Die Anzahl der Mitarbeiter in den einzelnen GSn variiert von einer Person (vgl. Herr B, Zeile 29; Frau A, Zeile 10) bis zu acht Personen (vgl. Herr C, Zeile 39). Auffällig hierbei ist, dass die Arbeit der GS oft von Mitarbeitern übernommen wird, die bei ihrem Träger als Reha-Sachbearbeiter tätig sind. Hier scheint es so zu sein, dass in der Abteilung "Rehabilitation" eines Trägers entweder einzelne Personen (vgl. Frau A, Zeile 9-20) oder alle Mitarbeiter dieser Abteilung gleichzeitig auch die Aufgaben der GS übernehmen (vgl. Herr E, Zeile 16-18). Die Hauptbeschäftigung der Mitarbeiter liegt hier durchweg auf der Reha-Sachbearbeitung ihres Trägers. Der zeitliche Umfang für Tätigkeiten in der GS wird überwiegend als sehr gering eingestuft (vgl. Frau A, Zeile 54-61; Herr B, Zeile 34-43; Herr C, Zeile 45-53; Herr E, Zeile 25-33). Diese Erfahrung deckt sich auch mit Angaben von PFEUFFER et al., die feststellen, dass die meisten Servicestellenmitarbeiter eine Vollzeitstelle bei ihrem Träger haben und Tätigkeiten im Rahmen der Servicestelle zusätzlich übernehmen (vgl. Pfeuffer et al. 2004, S. 29). Dies wird von Herrn B durchaus kritisch gesehen:

"...wenn so ein Fall kommt, (...) kann er sehr aufwändig werden, vom zeitlichen Umfang und gibt halt auch so und mein Arbeitsplatz ist nicht so konzipiert, dass ich Freiraum für die Gemeinsame Servicestelle hätte." (Herr B, Zeile 93-97).

In diesem Zusammenhang ist Herr B froh, dass bislang noch nicht viel für die GS zu tun war (vgl. Herr B, Zeile 90-94). Die einzige Ausnahme bildete hier die GS von Herrn D, in der alle sechs bis sieben Servicestellenmitarbeiter mindestens den halben Tag mit Tätigkeiten der GS beschäftigt sind. Vier bis fünf Mitarbeiter sind nach Aussagen von Herrn D sogar den ganzen Tag mit Aufgaben der GS betraut (vgl. Herr D, Zeile 28-35). Ein derart hoher Zeitaufwand wurde im Bericht von PFEUFFER et al. (im Jahr 2004) nur bei den wenigsten GSn festgestellt. Demnach kamen lediglich 4% aller GSn auf einen Zeitaufwand von mehr als 40 Stunden im Monat (vgl. Pfeuffer et al. 2004, S. 30).

Die befragten Servicestellenmitarbeiter sind ausgebildet als Sozialversicherungsfachangestellte, Krankenkassenfach- und betriebswirte oder Verwaltungsfachwirte. Somit weisen die meisten Mitarbeiter vom Berufsbild her zwar Kompetenzen in sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheiten auf, pädagogische Kompetenzen, wie Case Management, Empowerment, Lobbyarbeit für die Hilfesuchenden oder Soziale Netzwerkarbeit (vgl. Dalferth 2006, S. 183-184) wurden jedoch auch unter Zusatzqualifikationen nicht aufgeführt.

Weiterbildungen oder Schulungen, die die Mitarbeiter auf die Anforderungen in der GS vorbereiten, fanden insgesamt nur vereinzelt statt:

"Ich weiß jetzt nicht was damals irgendwo, da sind wahrscheinlich Informationsveranstaltungen gelaufen, aber sonst nix weiter. Genauso wie jetzt übers Persönliche Budget dann ne Informationsveranstaltung gelaufen ist, was auf einen zukommen könnte." (Frau A, Zeile 65-68).

"Wir haben die Reha-Beratung, die eigentlich schon umfassender ist vom Anforderungsprofil als wir eigentlich benötigen für die Servicestelle, also da bräuchten wir also eigentlich keine Schulung, weil wir sind geschult, vorher schon. Eigentlich." (Herr C, Zeile 103-106).

Auch die anderen Servicestellenmitarbeiter berichten nur von einzelnen Seminaren die zur GS oder zum PB besucht wurden. Lediglich Herr D kann auf zahlreiche Fort- und Weiterbildungen sowie Lehrgänge verweisen (vgl. Herr D, Kurzfragebogen). Herr D berichtet außerdem, dass sein Träger selbst Kurse gibt und Schulungen zum PB hält (vgl. Herr D. Zeile 89-93). Von einer kontinuierlichen Weiterbildung, wie es die BAR fordert (vgl. BAR 2008, S. 7), kann bei den übrigen Servicestellenmitarbeitern nicht die Rede sein. Nach PFEUFFER et al. sind Fort- und Weiterbildungen aber ein wesentlicher Bestandteil der Qualitätssicherung in der Beratungsarbeit (vgl. Pfeuffer et. al 2004, S. 86-87). Wenn also vier der Befragten nur von sporadisch besuchten Seminaren reden, ist dies für mich ein erstes Indiz der Inkompetenz, denn woher sollen diese Servicestellenmitarbeiter das Wissen für die neuen Anforderungen in der GS nehmen, wenn sie nicht in kontinuierlichen Fort- und Weiterbildungen darauf vorbereitet werden.

4.4.1.4 Zuständigkeit

Die Frage, wann die GS zuständig ist, wird von den interviewten Mitarbeitern unterschiedlich beantwortet. Herr B z.B. bezieht sich auf Leistungen des eigenen Trägers und fragt sich, ob er dabei schon als GS tätig geworden ist (vgl. Herr B, Zeile 47-55; Zeile 399-404). Die eigene Zuständigkeit wird von Herrn C deutlicher formuliert:

"...wenn ein Behinderter oder ein von Behinderung bedrohter Versicherter, die Leistungen mehrerer Träger benötigt. In dem Moment, wo nur (unser Träger) zuständig ist, ist das für uns kein Servicestellenfall." (Herr C, Zeile 78-81).

Auch Frau A und Herr E sehen die GS erst dann als zuständig, wenn es um Leistungen von anderen Trägern geht (vgl. Frau A, Zeile 34-37; Herr E, Zeile 71-79). Für Herrn D liegt schon dann eine Zuständigkeit als GS vor, wenn jemand diese anruft und um Hilfe bittet. Herr D betont, dass sich seine GS um alle Fälle kümmert und auch alle Anträge erstmal entgegennimmt (vgl. Herr D, Zeile 105-109). Auffallend im Hinblick auf die eigene Zuständigkeit ist, dass keine der befragten GSn die Definition der BAR für einen Servicestellenfall zu Grunde legt (vgl. BAR 2007, S. 4). Für die Mehrzahl der Befragten reicht es aus, wenn die Zuständigkeit eines anderen Trägers vorliegt. Die unterschiedliche Handhabung der eigenen Zuständigkeit wird auch bei PFEUFFER et al. beobachtet. Demnach kommen vor allem GSn mit einer weit gefassten Definition der eigenen Zuständigkeit, wie Herr D sie beschreibt, auf extrem hohe Fallzahlen (vgl. Pfeuffer et al., S. 88). Dies stellt somit eine wichtige Erklärung für die hohe Inanspruchnahme der GS von Herrn D dar.

4.4.1.5 Ziele und Aufgaben

Nach Meinung von Herrn C übernehmen die GSn eine Lotsenfunktion, d.h. sie sollen Rat- und Hilfesuchenden den Weg durch die Zuständigkeiten der verschiedenen Leistungsträger weisen (vgl. Herr C, Zeile 278-280). So ähnlich sehen das auch die anderen Befragten Servicestellenmitarbeiter, die an verschiedenen Stellen darauf hinweisen, dass es bei den GSn um eine trägerübergreifende Koordinierung geht (vgl. z.B. Herr E, Zeile 49-50). Dies deckt sich im Wesentlichen auch mit der Intention des Gesetzgebers, nach der die GSn als ein Instrument gesehen werden, um behinderten Menschen einen trägerübergreifenden und einfachen Zugang zu den Leistungen der Teilhabe zu garantieren (vgl. BMAS 2007, S. 1).

Die Benennung von Aufgaben ist vielen Befragten schwer gefallen. Bei Herrn B liegt die Vermutung nahe, dass er die GS als überflüssig erachtet. Da er seines Wissens nach noch nicht als GS in Anspruch genommen wurde, geht er davon aus, dass behinderte Menschen oder ihre Betreuer sehr gut informiert sind und deshalb das Angebot der GS nicht benötigen (vgl. Herr B, Zeile 56-60).

Wesentliche Aufgaben der GS sieht Frau A in der Klärung von Leistungsansprüchen und in der Weiterleitung von Anträgen an andere Träger, wenn der eigene Träger nicht zuständig ist (vgl. Frau A, Zeile 43-46). Herr D nennt darüber hinaus auch das Informieren über das PB sowie das Klären von Anfragen zu Themen wie HIV oder Sucht (vgl. Herr D, Zeile 40-45) und versteht seine Arbeit in der GS als Aufklärungsarbeit:

"Menschen die hier ratsuchend her kommen, wissen nicht was es für Leistungen gibt, wie umfangreich das Leistungsangebot ist." (ebd., Zeile 50-51)

"...und wenn man das hinterfragt wo die Leute oft gar nicht drauf kommen, dann kann man ganz andere Möglichkeiten aufzeichnen. Das passiert hier also (...), in der Reha-Servicestelle recht häufig. Eigentlich jeder Fall." (ebd., Zeile 58-61)

Somit finden sich in meinen Interviews ähnliche Auffassungen der Befragten über den eigenen Aufgabenbereich innerhalb der GS wieder, wie sie auch bei PFEUFFER et al. beschrieben werden (vgl. Pfeuffer et al. 2004, S. 67-68).

4.4.1.6 Zusammenarbeit

Die Frage nach Zusammenarbeiten mit anderen Trägern oder Verbänden, Vereinen, Gruppen etc. wurde unterschiedlich beantwortet. Herr C und Herr E stellen fest, dass eine Zusammenarbeit nicht oder nicht gut stattfindet. Ihrer Meinung nach macht eine Zusammenarbeit mit anderen Trägern oder Dritten nur im Einzelfall Sinn:

"...also das machen wir im Einzelfall dann auch. Es war eigentlich noch nicht nötig, dass man irgendwelche Konferenzen machen müsste. Ist vorgesehen, also kann man machen, aber muss natürlich auch was da sein, um das machen zu können, aber wir hattens einfach noch nicht." (Herr C, Zeile 118-121)

"Nee, also anlassbezogen, so ne wirkliche Zusammenarbeit jetzt gibt es nicht, ne? Dass man sich regelmäßig trifft, oder wennse so was dahinter jetzt meinen, das nicht." (Herr E, Zeile 59-64)

Frau A erwähnt als einzige, dass ihre GS Ansprechpartner bei anderen Trägern hat, mit denen sie in Verbindung treten kann, wenn spezielle Anfragen kommen. Eine solche Kooperation findet aber aufgrund der geringen Inanspruchnahme der GS kaum statt (vgl. Frau A, Zeile 82-90). Herr B berichtet von verschiedenen Kontakten, so z.B. mit dem Blindenverein, dem Sozial- oder Versorgungsamt. Diese Kontakte hat Herr B aber nicht im Rahmen der GS geknüpft, sondern als Mitarbeiter bei seinem Träger (vgl. Herr B, Zeile 65-79). In der GS von Herrn D bestehen Zusammenarbeiten mit unterschiedlichen Verbänden, Organisationen und Vereinen:

"Also, (unser Träger) ist unter anderem Mitglied in verschiedenen Vereinen, ich nenne da z.B. die Rollstuhl-Sportgemeinschaft von (Ort) von 1994, die richten regelmäßig Veranstaltungen aus, wo wir dann auch herzlich eingeladen sind, wir beteiligen uns, beteiligen uns, ja, A natürlich durch unsere Anwesenheit, durch Informationsstände in denen wir unsere Leistungen kund tun,..." (Herr D, Zeile 69-73)

An anderen Stellen lässt sich den Äußerungen von Herrn D entnehmen, dass seine GS auch mit anderen Trägern zusammenarbeitet (vgl. Herr D, Zeile 250-251). Zudem berichtet Herr D von regelmäßigen Erfahrungsaustauschen mit anderen GS in der Region, die alle drei Monate stattfinden (vgl. Herr D, Zeile 111-113; Zeile 276-278). Die BAR schreibt vor, dass regelmäßige Teamtreffen stattfinden sollen und auch Kontakte zu Verbänden behinderter Menschen, Arbeitgebern, Ärzten und Leistungserbringern aktiv aufgebaut und gepflegt werden sollen (vgl. BAR 2008, S. 3). Bei PFEUFFER et al. werden gute und regelmäßige Kooperationen auch als wichtig für eine umfassende und kompetente Beratung gewertet (vgl. Pfeuffer et al. 2004, S. 157-158). Dies ist durchaus nachvollziehbar, denn bestehen z.B. gute Kontakte zu Verbänden der Behindertenselbsthilfe, kann sich ein im Einzelfall überfragter Servicestellenmitarbeiter unkompliziert dort Hilfe holen. Einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen guten Kooperationen und hoher Inanspruchnahme lässt sich PFEUFFER et al. nicht entnehmen. Dabei kann man sich im Falle der GS von Herrn D durchaus vorstellen, dass die zahlreichen Kontakte hier, gepaart mit der Erfahrung kompetenter Beratung, wie ein Multiplikator auf die Inanspruchnahme auswirken.

4.4.1.7 Öffentlichkeitsarbeit

Die BAR stellt fest, dass das Angebot der GSn vielfach noch unbekannt ist (vgl. BAR 2008, S. 8). Deshalb interessiert mich, ob die GSn der befragten Servicestellenmitarbeiter versuchen, das Angebot ihrer GS in der Öffentlichkeit bekannt zu machen.

Herr C und Herr E sagen beide, dass sie keine Öffentlichkeitsarbeit leisten. Herr C begründet dies damit, dass eine andere GS in seinem Ort für die Öffentlichkeitsarbeit zuständig ist und meint damit die GS von Herrn D (vgl. Herr C, Zeile 340-347). Herr E verweist in diesem Zusammenhang auf Informationen durch den Behindertenbeauftragten und die Behindertenverbände (vgl. Herr E, Zeile 246-249). Frau A erzählt, dass es bei ihrem Träger eine Wanderausstellung zur GS gegeben hat, diese ging aber auf die Initiative des Behindertenbeauftragten des Landes Niedersachsen zurück (vgl. Frau A, Zeile 290-297). Herr B beschreibt die Öffentlichkeitsarbeit seiner GS folgendermaßen:

"Das wurde in der Versichertenzeitschrift am Anfang halt einmal, Servicestelle bei (unserem Träger) in (Ort), dann war da noch ein Bildchen von mir drin,..."

(Herr B, Zeile 276-268)

Herr D erwähnt, dass seine GS dazu verpflichtet ist, aufklärende Arbeit zu leisten (vgl. ebd., Zeile 74-77). Ungewiss bleibt hierbei, ob Herr D allgemeine Vorschriften nach der BAR meint, an die sich alle GSn richten sollten (vgl. BAR 2008, S. 3), oder Verpflichtungen die seine GS im speziellen betreffen. Die Öffentlichkeitsarbeit der GS von Herrn D wird von einer eigenen zentralen Stelle verwaltet, für die er selbst nicht zuständig ist (vgl. Herr D, Zeile 80-82).

"Aber was wir an Öffentlichkeitsarbeit machen, also so ein bisschen bin ich ja informiert, wir drucken natürlich Informationsmaterial, geben Kurse, halten Vorträge, aber das ist sicherlich noch ne Vielzahl mehr." (ebd., Zeile 90-93)

An anderer Stelle weist Herr D auch auf Informationen über die Internetseite des Trägers hin (vgl. ebd., Zeile 191-194). Um das PB bekannter zu machen hat er die Idee, entsprechende Kurse an der Volkshochschule anzubieten. In diesem Zusammenhang verweist Herr D auf gute Erfahrungen mit einem anderen Angebot seines Trägers, welches derzeit an verschiedenen Volkshochschulen läuft (vgl. ebd., Zeile 480-492).

Insgesamt muss also auch hier von einem Zusammenhang zwischen einer umfassenden Öffentlichkeitsarbeit und einer hohen Inanspruchnahme der GS von Herrn D ausgegangen werden, wenngleich dies nicht das einzige Kriterium für die hohen Fallzahlen sein dürfte. Zu demselben Schluss kommen auch PFEUFFER et al., die hier einen Zusammenhang feststellen können. Eine gute Öffentlichkeitsarbeit ist nach PFEUFFER et al. aber nicht alleiniger Garant für eine hohe Inanspruchnahme (vgl. Pfeuffer et al. 2004, S. 119-123).

4.4.2 Hauptkategorie Persönliches Budget

4.4.2.1 Umgang mit Nachfragen

Auch beim PB soll zunächst ein Überblick über die bisherige Nachfrage bei den jeweiligen GSn gegeben werden. In diesem Zuge wird auch gleich beschrieben, um welche Art von Anfragen es dabei geht und wie die einzelnen Servicestellenmitarbeiter damit umgehen.

Frau A berichtet von verschiedenen Anfragen zum PB, beantwortet diese aber nicht als Servicestellenmitarbeiterin:

"Ja zum Persönlichen Budget gabs jetzt mal Anfragen, das andere war ja jetzt so insgesamt auf die Reha-Servicestelle gemünzt." (Frau A, Zeile 115-116)

Bei zwei Anfragen die Frau A zum PB hatte, ging es für die Ratsuchenden um die Frage, ob für sie ein PB sinnvoll ist oder nicht. In beiden Fällen kamen diese nach einem Beratungsgespräch zu der Entscheidung, dass sie kein PB mehr beantragen wollten (vgl. Frau A, Zeile 128-150).

Herr B berichtet von einer Anfrage zum PB, bei der die ratsuchende Person ihn als Mitarbeiter einer GS sprechen wollte. Da es für die ratsuchende Person um eine Leistung des Sozialamts ging, hat Herr B der betreffenden Person geraten, sich direkt an das Sozialamt zu wenden (vgl. Herr B, Zeile 130-143):

"...ich weiß nicht wie der darauf gekommen ist, aber der hat gehört, da gibt's ne Servicestelle die regelt das für mich. Hab ihm gesagt: ‚ich kann das gerne für Sie regeln und wenn Sie mal bei mir anrufen und ich ruf bei dem an und der sacht mir was und ich ruf dann Sie wieder an.' Und der sacht dann: ‚das ist doch Blödsinn', Sach ich: ‚Richtig.' Und dann denk ich hat der seine Angelegenheiten beim Sozialamt selber erledigt." (vgl. ebd., Zeile 138-143)

Diese Textstelle macht sehr deutlich, dass Herr B nicht bereit ist, eine koordinierende Rolle zu übernehmen oder dem Sozialamt dahingehend zuzuarbeiten, dass dieses möglichst schnell zu einer Entscheidung im Sinne des Betroffenen kommt. Herr B scheint sich auch nicht die Mühe gemacht zu haben, die betreffende Person umfassend zu beraten, wie es nach § 22 SGB IX vorgesehen ist.

Bei der GS von Herrn C ist es so, dass Anfragen zum PB bei der Kundenberatung seines Trägers entgegengenommen werden. Herr C ist der Meinung, dass das PB nicht unbedingt im Zuständigkeitsbereich der GS, sondern eher Aufgabe der jeweiligen Träger ist. Nur im Bereich des TPBs sieht Herr C ein Aufgabenfeld der GS. Den Aussagen von Herrn C lässt sich entnehmen, dass er bisher keine oder nur sehr begrenzt Erfahrungen sammeln konnte (vgl. Herr C, Zeile 126-134).

In der GS von Herrn D gab es sowohl Anfragen als auch Anträge zum PB. Monatlich zählt die GS etwa acht bis zehn Anfragen:

"...die Leute kommen dann hier her entweder als Spontanbesucher oder mit einem Termin und lassen sich über das Persönliche Budget beraten oft ist es aber auch so, dass sich wie gesagt sich aus dem Gespräch heraus ergibt, dass das ein Feld aus dem Persönlichen Budget sein könnte." (Herr D, Zeile 122-126)

Somit wartet die GS von Herrn D nicht nur auf gezielte Anfragen zum PB, sondern klärt auch Menschen auf, die zunächst aus anderen Gründen den Weg zur GS gefunden haben, für die das PB aber dennoch in Frage kommt. Seit Anfang 2008 verzeichnet die GS von Herrn D eine steigende Anzahl von Anfragen zum PB (vgl. Herr D, Zeile 287-293).

Herr E berichtet von verschiedenen Anfragen zum PB, wobei es oft Missverständnisse der Art gab, dass die betreffenden Personen dachten, es gibt mit dem PB etwas zusätzlich. Die Erfahrung, die Herr E gemacht hat, schildert auch Frau BARTZ, die sagt, dass die wenige und unkorrekte mediale Berichterstattung zum PB zu Missverständnissen dieser Art geführt hat (vgl. Bartz 2005, S. 2). Herr E erzählt weiter, dass es nach Richtigstellung des Sachverhalts und dem Verweis darauf, dass mit dem PB ein hohes Maß an Verantwortung einhergeht, in keinem Fall mehr zu einer Antragstellung gekommen ist (vgl. Herr E, Zeile 86-101).

4.4.2.2 Einstellungen

Die Einstellungen der befragten Servicestellenmitarbeiter gegenüber dem PB sind sehr unterschiedlich. Herr C vertritt die Ansicht, dass das PB im Grunde überflüssig ist und begründet dies damit, dass es mit dem PB nur die Leistungen gibt, die es vorher auch schon gab:

"Weil letztendlich ist so ein Persönlich, so ein Budget nichts anderes als die Sachleistung, die sie normalerweise kriegen, nur sie kaufen sich dann da halt das. Von dem Geld was sie kriegen kaufen Sie sich das, was sie normal als Sachleistung bekommen. Also vom Prinzip her ist es ja nichts weiter als ne andere Art der Bezahlung." (Herr C, Zeile 297-301)

Die geringe Inanspruchnahme führt Herr C somit darauf zurück, dass auch behinderte Menschen für sich keinen Vorteil mit einem PB sehen (vgl. ebd., Zeile 329-336). Die meisten anderen Befragten sehen sowohl positive als auch negative Aspekte beim PB. Häufig wird gesagt, dass das PB an sich zwar gut ist, aber nur selten den eigenen Träger betrifft (vgl. Frau A, Zeile 170-182; Herr B, Zeile 147-189; Herr E, Zeile 114-115).

Die Vorzüge des PBs sehen die meisten Befragten in einem Zugewinn an Entscheidungsfreiheit und somit auch in einer steigenden Lebensqualität behinderter Menschen (vgl. Frau A, Zeile 185-194; Herr E, Zeile 183-187). Herr B äußert sich folgendermaßen:

"...vom Prinzip her finde ich die Leistung nicht schlecht...dass sie über ihre Finanzmittel dann so verfügen können, dass sie sich die Leistungen dann einkaufen können und halt nicht mehr diese, Bittsteller ist vielleicht ein bisschen böse gesagt, aber eben diese Bittsteller-Haltung sondern halt als Vertragspartner von diesen Leistungsanbietern. Das hat mit Sicherheit Vorteile." (Herr B, Zeile 303-308)

Herr D betont an vielen Stellen, dass er bislang überwiegend positive Erfahrung mit dem PB gemacht hat. Den großen Vorteil beim PB sieht Herr D ebenfalls in der selbst bestimmten Verwaltung der Gelder, weist aber darauf hin, dass behinderte Menschen über die Verwendung der Gelder Nachweise erbringen müssen (vgl. Herr D, Zeile 136-149). Trotz der positiven Erfahrungen mit dem PB macht Herr D deutlich, dass sich seine GS in einem Prozess befindet und mit jedem neuen Fall dazu lernt (vgl. ebd., Zeile 121-129).

Als Nachteil des PBs sieht Frau A, dass das PB eine hohe Verantwortung mit sich bringt und für behinderte Menschen eine zusätzliche Belastung darstellt. Deshalb ist ein PB aus ihrer Sicht oft nicht sinnvoll (vgl. Frau A, Zeile 303-310). Herr B sieht Gründe für die geringe Inanspruchnahme des PBs zum Teil in der Bequemlichkeit behinderter Menschen, die mit ihrer derzeitigen Lage zufrieden sind und sich nicht der Ungewissheit eines PBs ausliefern möchten:

"...also es läuft doch alles, warum soll ich da jetzt groß dran rütteln, nur weil sich der Gesetzgeber da wieder was tolles hat einfallen lassen." (Herr B, Zeile 313-315)

Diese Textstelle verdeutlicht außerdem, dass Herr B nicht unbedingt dem PB an sich, aber dem Gesetzgeber skeptisch gegenüber steht. In diesen Zusammenhang passt auch seine Einstellung zur Bürokratie. Herr B ist der Ansicht, dass durch das PB zusätzlich Bürokratie geschaffen wird und plädiert für eine pragmatische Vorgehensweise in Bezug auf das PB, die auch ohne komplizierte Anträge und Formulare auskommt (vgl. Herr B, Zeile 323-331). Die Auffassung, dass durch das PB zusätzliche Bürokratie entsteht, teilt auch Herr E (vgl. Herr E, Zeile 114-115). Dabei ist nach BMAS ein Ziel des PBs, Verwaltungsabläufe zu verkürzen und Bürokratie abzubauen, welches nach Aussagen der BMAS auf Grund der dort beschriebenen Erfahrungen auch gelungen ist (vgl. BMAS 2006, S. 9).

Schwierigkeiten sieht Herr E immer dann, wenn es Probleme in der Versorgung behinderter Menschen gibt, wenn z.B. Probleme mit den Leistungserbingern entstehen oder wenn das Geld schon vor Ende des Monats aufgebraucht ist (vgl. Herr E, Zeile 166-178). Negative Rückmeldungen hatte Herr D nur dann zu verzeichnen, wenn die GS bei der betreffenden Person keinen Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe feststellen konnte (vgl. ebd. Zeile 393-401). Anfangs hatte Herr D zwar die Befürchtung, dass die Gelder des PBs nicht im Sinne der betroffenen Personen verwendet werden könnten. Durch die Erfahrungen die Herr D bislang mit dem PB gemacht hat, stellte sich jedoch heraus, dass Befürchtungen dieser Art unbegründet waren (vgl. ebd., Zeile 153-165). Auch wenn Herr D sich nicht über eine geringe Auslastung seiner GS beschweren kann, führt er mögliche Gründe für eine bislang zögerliche Inanspruchnahme auf:

"Wir haben es allerdings auch schon erlebt, dass Leute sich geäußert haben und gesagt haben: ‚Naja, ich habe jetzt so viele Behörden-, Marathon-, Gänge absolviert, dass ich davon erstmal nichts wissen möchte. Vielleicht später.' Die Leute reagieren verhalten zum Teil und sagen: ‚wir warten erst mal ab, wie sich das ganze entwickelt.' Es werden Erfahrungen gesammelt." (ebd., Zeile 427-432)

4.4.2.3 Beratung und Unterstützung

Hier interessiert mich die Frage, wie Servicestellenmitarbeiter beim PB vorgehen und wie umfassend sie zum PB beraten und unterstützen. Da viele der befragten Servicestellenmitarbeiter bislang kaum Erfahrungen mit Anfragen zum PB haben, wurden diese Fragen oft hypothetisch beantwortet. Deshalb lässt sich in diesen Fällen nur vermuten, wie die Mitarbeiter der GSn im Einzelnen vorgehen.

Frau A macht deutlich, dass sie Anträge zum PB nur dann bearbeitet, wenn ihr Träger tatsächlich die Leistung erbringt, bzw. beim TPB mit der Hauptleistung am Budget beteiligt ist. Betrifft das PB in erster Linie Leistungen von anderen Trägern, dann nimmt sie den Antrag entgegen und leitet diesen an den zuständigen Leistungsträger weiter. Frau A betont, dass die GS keine Entscheidung über die Leistungen treffen kann, weil dies in der Zuständigkeit der einzelnen Träger liegt (vgl. Frau A, Zeile 199-230). ). Nach WELLMANN stehen fehlende Entscheidungskompetenzen dieser Art einer schnellen Fallbearbeitung und der Beschleunigung von Prozessen entgegen (vgl. Wellmann 2005, S. 4).

Dies verdeutlicht zwar, dass Frau A gut in der Lage ist, die Arbeit bei der GS einerseits und bei ihrem Träger andererseits zu trennen und die einzelnen Zuständigkeiten zu benennen. Allerdings wird an verschiedenen Stellen deutlich, dass Frau A häufig den Umfang der Aufgaben der GS einschränkt. Dies wird z.B. an folgenden Stellen deutlich:

"Ja sie geht dazu, ihn zu Unterstützen bei der Antragstellung zu unterstützen, ne? Wie bei dem Antrag, das wir ihn ausfüllen, dass wir ihm da so weit es in unserer Macht, als Kenntnis liegt, dann Auskünfte dazu geben, aber wie gesagt, weitere qualifizierte Auskunft, die ist jedem Leistungsträger über, ist dafür zuständig." (Frau A, Zeile 245-249)

"Also wenn er jetzt überhaupt keine Kenntnisse hat, über irgendeine spezielle Leistung, die uns nicht (Träger) betrifft, dann sollte er sich doch erstmal genau erkundigen bei seiner Stelle, wo er bisher diese Leistung her bekommt. Ne?" (ebd., Zeile 260-262)

Frau A sieht die Aufgaben der GS somit eher in einer allgemeinen Beratung und sieht sich selbst nicht ausreichend qualifiziert, um im trägerübergreifenden Recht zur beraten (vgl. ebd., Zeile 265-277). Unterstützungsbedarf für behinderte Menschen sieht sie vor allem bei der Antragstellung (vgl. ebd., Zeile 245-249).

Herr B beantwortet die Frage der Vorgehensweise beim PB deutlich anders als Frau A. Während Frau A zunächst klärt, ob ihr Träger zuständig ist, würde Herr B die betreffende Person zunächst zu einem persönlichen Beratungsgespräch einladen, um zu klären welche Hilfen die betroffene Person benötigt. Wenn es schließlich von der betreffenden Person gewünscht ist, würde Herr B eine begleitende, koordinierende und unterstützende Rolle übernehmen (vgl. Herr B, Zeile 193-200). An dieser Stelle macht Herr B auch seinen Standpunkt den GSn gegenüber deutlich:

"...die behinderten Menschen, die sind ja, was ich vorhin schon mal gesagt hatte, die sind ja nicht unselbstständig und hilflos. Die haben ein paar Einschränkungen, aber die wissen eigentlich immer sehr sehr genau was sie für Rechte haben, was sie für Möglichkeiten haben und wie sie an diese Leistungen gelangen. Deshalb wird das ganze auch nicht soo erfolgreich sein mit diesen Servicestellen." (ebd., Zeile 204-209)

Herr C würde so ähnlich wie Herr B vorgehen, nur dass er in dem Beratungsgespräch versuchen würde herauszubekommen, was die ratsuchende Person mit einem PB bezwecken möchte. Seine Aufgabe sieht er schließlich darin, die betreffende Person über Vor- und Nachteile des PBs zu informieren. Fraglich ist an dieser Stelle, ob Herr C, angesichts der Tatsache, dass er das PB eigentlich für überflüssig hält, nicht voreingenommen in ein entsprechendes Beratungsgespräch geht. Herr C sagt, dass die Neutralität seiner Beratung gegeben ist (vgl. Herr C, Zeile 207-223). Die Frage, wie umfassend seine GS Beratung und Unterstützung zum PB leistet, beantwortet Herr C eher wage:

"Kann ich nicht sagen, also jeder Einzelfall ist ja anders, also, so lange wies nötig ist, ne? Solange irgendwie ein Handlungsbedarf da ist." (ebd., Herr C, Zeile 265-266)

Dass Herr C Schwierigkeiten hat, Aufgaben im Einzelnen zu benennen, hängt vermutlich damit zusammen, dass dieser bislang kaum Erfahrung zum PB sammeln konnte (vgl. ebd., Zeile 294-295).

Herr E würde so ähnlich wie Herr B und Herr C vorgehen. Zunächst würde er den Bedarf bei der ratsuchenden Person hinterfragen, dann würde er die betreffende Person über die Vor- und Nachteile des PBs aufklären. Herr E zählt im Folgenden verschiedene Risiken auf und betont, dass zunächst über die Schwierigkeiten geredet werden muss, damit schon im Vorfeld ein Weg gefunden wird, diese zu umgehen (vgl. Herr E, Zeile 152-187).

Herr D sagt zur Vorgehensweise beim PB, dass auch hier zunächst geklärt werden muss, ob ein Grundanspruch besteht. Schließlich versucht er im persönlichen Gespräch mit der behinderten Person herauszubekommen, welche Leistungen in das PB mit einfließen können (vgl. Herr D, Zeile 170-174). Da Beratungsgespräche im Rahmen der GS häufig sehr aufwendig sind, betont Herr D, dass sich seine GS so viel Zeit nimmt, wie im Einzelfall nötig ist (vgl. ebd., Zeile 439-441). Herr D stellt im Gespräch dann häufig fest, dass ein anderer Träger vorrangig zuständig ist. Wenn dem so ist, dann entscheidet Herr D im Einzelfall, ob er den Kunden an den zuständigen Leistungsträger verweist oder den Antrag aufnimmt und selbst an die entsprechende Stelle weiterleitet (vgl. ebd., Zeile 169-200). An anderer Stelle erwähnt Herr D, dass die GS diese Weiterleitung an andere Träger oft übernimmt, wenn die betreffenden Personen aus gesundheitlichen Gründen dazu nicht in der Lage sind. Herr D weist darauf hin, dass eine entsprechende Weiterleitung auf Grund gesetzlicher Bestimmungen sehr zügig vorzunehmen ist (vgl. ebd., Zeile 239-255). Der § 14 SGB IX schreibt vor, dass die Rehabilitationsträger innerhalb von zwei Wochen prüfen müssen, ob sie selbst zuständig sind. Sind sie nicht zuständig, dann muss der entsprechende Antrag unverzüglich an die zuständige Stelle weitergeleitet werden. Wenn der Träger der GS von Herrn D schließlich zuständig ist, dann prüft dieser, ob die entsprechenden Vorraussetzungen erfüllt sind und es wird gemeinsam mit der behinderten Person erarbeitet, wofür die bewilligten Gelder verwendet werden sollen (vgl. ebd., Zeile 209-216). Damit meint Herr D wahrscheinlich den Abschluss einer Zielvereinbarung nach § 4 BudgetV. Insgesamt kann hier von einer umfassenden und auch trägerübergreifenden Beratung ausgegangen werden (vgl. ebd., Zeile 319-337). Unbekannt ist Herrn D, inwieweit bei der Bemessung des Budgets auch Beratung und Unterstützung als Bedarf berücksichtigt wurde (vgl. Herr D, Zeile 375-379).

4.4.2.4 Veränderungsbedarf

Hier interessierte mich, ob die Servicestellenmitarbeiter beim PB die Notwendigkeit für Veränderungen sehen. Frau A sieht keine Notwenigkeit für Veränderungen und begründet dies damit, dass die Nachfrage bislang sehr gering war (vgl. Frau A, Zeile 281-286). Auch behinderte Menschen werden Ihrer Ansicht nach ausreichend durch Behindertenverbände oder den Behindertenbeauftragten beraten und informiert (vgl. ebd., Zeile 290-297). Herr B stellt fest, dass das Antragswesen immer komplizierter wird. Deswegen hält er schnellere und unbürokratischere Abläufe für wichtig, die behinderten Menschen, aber auch ihm selbst bei seiner Arbeit, zu gute kommen würden (vgl. Herr B, Zeile 287-298). Herr C sieht keinen Veränderungsbedarf, was darauf zurückzuführen sein dürfte, dass er das PB an sich für überflüssig hält (vgl. Herr C, Zeile 294-297). Herr D zeigt sich zufrieden, wie es in seiner GS bislang läuft (vgl. Herr D, Zeile 386-388) und hofft, dass die Inanspruchnahme des PBs durch weitere Aufklärungsarbeit steigt (vgl. ebd., Zeile 422-424). Hierzu stellt er fest:

"...wie bei vielen Dingen, bei Gesetzesdingen, erst reagieren die Menschen so ein bisschen verhalten und durch entsprechende Aufklärungsarbeit und eben dadurch, dass eigene Erfahrungen gesammelt werden, wird dann später die Antragswut größer, das ist einfach so." (ebd., Zeile 444-447)

Herr E hält es für angebracht, darüber nachzudenken, woran es liegt, dass das PB nur so selten in Anspruch genommen wird und vermutet ähnlich wie Herr B, dass es behinderten Menschen zu bürokratisch ist (vgl. Herr E, Zeile 192-198). Für die Wahrnehmung seiner Aufgaben innerhalb der GS findet es Herr E schwierig den Überblick auch in trägerübergreifenden Fragen zu behalten. Hier hält er den Austausch mit Ansprechpartnern anderer Träger für wichtig. Einschränkend sagt Herr E dann aber, dass ein solcher Austausch nur bei konkreten Einzelfällen stattfinden sollte (vgl. Herr E, Zeile 202-225).

4.5 Zusammenfassung der Ergebnisse

  • Sehr auffallend ist, dass nur Herr D eine hohe Nachfrage in seiner GS verzeichnen kann. Somit ist er auch der einzige, der auf ein umfangreiches Erfahrungswissen zurückgreifen kann. Alle anderen Interviewten wurden nur selten als Servicestellenmitarbeiter in Anspruch genommen. Herr D weist darauf hin, dass einige Ratsuchende sich schon bei einer anderen GSn erkundigt haben, sich aber bei seiner GS eine zweite Meinung einholen wollen.

  • Die Anzahl der Mitarbeiter pro GS schwankt zwischen einer und acht Personen. Die meisten Befragten sind hauptsächlich in der Reha-Sachbearbeitung ihres Trägers tätig und erledigen Aufgaben der GS nebenbei. Dadurch fällt es ihnen schwer sich mit der Arbeit in der GS zu identifizieren. Die Ausnahme ist hier die GS von Herrn D, in der Servicestellenmitarbeiter Voll- und Teilzeit beschäftigt sind.

  • Keiner der befragten Servicestellenmitarbeiter hat eine pädagogische Ausbildung. Von der höchsten Fachkompetenz kann bei Herrn D ausgegangen werden, da dieser zahlreiche Zusatzqualifikationen vorweisen kann und regelmäßig an Schulungen und Weiterbildungen teilnimmt. Bei den anderen Befragten lässt sich das nur in Ansätzen erahnen, was als Indiz für deren Inkompetenz gewertet werden kann.

  • Den Zweck der GS sehen die meisten Befragten in der trägerübergreifenden Anlaufstelle für behinderte Menschen.

  • Die Benennung von Aufgaben ist den meisten Befragten nicht leicht gefallen. Hauptaufgaben der GSn werden in koordinierenden Tätigkeiten, in der Klärung von Zuständigkeiten, der Unterstützung bei Anträgen und in Beratungstätigkeiten gesehen. Wie umfassend Beratungsgespräche der GS sein können, wird bei Herrn D am deutlichsten. So ist die GS von Herrn D z.B. bemüht, behinderten Menschen zunächst alle rechtlichen Möglichkeiten aufzuzeigen. Dies umfasst auch das Informieren und Aufklären über Alternativen wie das PB oder weniger bekannten Leistungen wie die Möbilitätshilfe.

  • Lediglich Herr B bringt zum Ausdruck, dass er das Instrument der GS wenig Erfolg versprechend findet. Ihm scheint auch unklar zu sein, wann er als GS zuständig wird.

  • Die meisten anderen hingegen sehen sich als GS immer dann zuständig, wenn sich Anfragen oder Anträge auf Leistungen anderer Träger beziehen. Die GS von Herrn D dagegen hat ein sehr weit gefasstes Verständnis der eigenen Zuständigkeit, was als ein Grund für die hohe Inanspruchnahme seiner GS gewertet werden kann.

  • Eine Zusammenarbeit mit anderen Trägern ist bei den meisten GSn nur im Einzelfall vorgesehen. Da es bislang aber kaum entsprechende Einzelfälle in den GSn gegeben hat, waren auch trägerübergreifende Zusammenarbeiten die Ausnahme. Von Zusammenarbeit mit Dritten wird vereinzelt berichtet, allerdings sind entsprechende Kontakte meist auf die Initiative des entsprechenden Trägers zurückzuführen.

  • Öffentlichkeitsarbeit zum Angebot der GS oder zum PB wird entweder gar nicht oder nur sporadisch geleistet.

  • In diesem Zusammenhang berichtet nur Herr D von verschiedenster Zusammenarbeit und einer umfangreichen Öffentlichkeitsarbeit. Das dürfte einen positiven Einfluss auf die Nachfrage der GS von Herrn D ausüben.

  • Beim PB verzeichnen vier der Befragten Servicestellenmitarbeiter eine geringe Nachfrage, deren Bearbeitung sich bislang in der Weitervermittlung an andere Träger, der Klärung von Missverständnissen und allgemeinen Beratungsgesprächen erschöpft hat. Nach solchen Beratungsgesprächen durch die GSn haben sich die Betroffenen dann gegen ein PB entschieden. Eine hohe Nachfrage zum PB, mit positiven Rückmeldungen der Rat- und Hilfesuchenden, kann nur die GS von Herrn D verzeichnen.

  • Die Hauptaufgabe im Bezug auf das PB sehen die Servicestellenmitarbeiter in beratenden Gesprächen. Eine klare Trennung zwischen Beratung und Unterstützung hat keiner der Befragten Servicestellenmitarbeiter vorgenommen. Der Begriff der Assistenz wurde nicht erwähnt. Was die Beratung und Unterstützung zum PB im Einzelnen umfassen kann, wurde aufgrund fehlender Erfahrungen oft wage oder hypothetisch beantwortet. Manche Servicestellenmitarbeiter würden behinderte Menschen über die Vor- und Nachteile zum PB aufklären. Manche würden zunächst den konkreten Hilfebedarf des Ratsuchenden hinterfragen und bei der Antragstellung behilflich sein. Die Aufgaben der GS in Bezug auf das PB werden bei Herrn D am konkretesten benannt. Auch wenn er nicht unbedingt Begrifflichkeiten wie "Bedarfsfeststellung" oder "Zielvereinbarung" verwendet, lässt sich seinen Antworten eine umfassende Beratung und Begleitung behinderter Menschen vor und währen des gesamten Verwaltungsverfahrens entnehmen.

  • Die Einstellungen der befragten Servicestellenmitarbeiter dem PB gegenüber sind sehr unterschiedlich. Die Haltungen reichen von eindeutig ablehnend (Herr C) bis eindeutig befürwortend (Herr D). Während Herr C den Vorteil des PBs nicht erkennt, weil er keinerlei Erfahrungen damit gemacht hat, stützt sich die befürwortende Haltung von Herrn D auf durchweg positive Erfahrungen. Die anderen Befragten sehen in dem PB zwar einen guten Ansatz, haben aber nur begrenzt Erfahrungen mit dem PB gesammelt und es ist in keinem Fall zu einer Beantragung gekommen. Möglicherweise ist dies der Grund dafür, dass Risiken und Probleme im Zusammenhang mit dem PB hier stärker betont werden, als die Chancen und Potentiale des PBs.

  • Einen Bedarf zu Veränderungen sehen Frau A und Herr C trotz geringer Nachfrage in ihrer GS nicht. Herr B und Herr E fragen sich, warum das PB so selten in Anspruch genommen wird und vermuten, dass es behinderten Menschen zu bürokratisch ist. Herr D zeigt sich zufrieden damit, wie es in seiner GS bisher läuft, ruht sich aber nicht auf seinen Erfolgen aus, sondern zeigt sich bemüht, Abläufe in seiner GS im Sinne behinderter Menschen zu optimieren. Die Aufklärungsarbeit in seiner GS hält Herr D für ausbaufähig. In diesem Zusammenhang äußert er den Wunsch, Kurse zum PB an Volkshochschulen anzubieten.



[22] Der Interviewleitfaden befindet sich im Anhang dieser Arbeit

[23] Der Kurzfragebogen, die Interviews und die dazugehörigen Postskripta befinden sich im Anhang dieser Arbeit.

5 Fazit

Schon als ich den Titel meiner Diplomarbeit formuliert habe lag die Vermutung nahe, dass ich bei den GSn nicht von einer kompetenten Beratung und Unterstützung zum PB ausgehen kann. Gestützt wurde diese Vermutung zunächst durch verschiedene Studien, die sowohl eine geringe Inanspruchnahme beim PB (vgl. Deutscher Bundestag 2006) und insbesondere beim TPB (vgl. Metzler et al. 2007), als auch bei den GSn (vgl. Pfeuffer et al. 2004; BAR 2007) konstatieren. Unberücksichtigt bleibt in diesen Studien, in wieweit GSn schon Erfahrungen mit dem PB gesammelt haben und ob sie in der Lage sind, kompetente Beratung und Unterstützung zum PB zu leisten. Hier liefern die Interviews mit den Servicestellenmitarbeitern ein Bild von der Situation im Raum Hannover. Außerdem werden unterschiedliche Haltungen der Servicestellenmitarbeiter zu den Instrumenten GS und PB deutlich.

Nach der Auswertung der Interviews, komme ich zu dem Schluss, dass von einer wirklich kompetenten Beratung und Unterstützung nur in der GS von Herrn D ausgegangen werden kann. Herr D ist hoch qualifiziert, engagiert und kann sich eindeutig mit der Arbeit in der GS identifizieren. Die GS hat, auch in Bezug auf das PB, eine hohe Inanspruchnahme und positive Rückmeldungen von Rat- und Hilfesuchenden zu verzeichnen. Die Frage, die sich mir leider erst jetzt stellt ist: Woran liegt es, dass Herr D so gute Arbeit leistet? Schließlich wurden die GSn doch so eingerichtet, dass nach Möglichkeit keine zusätzlichen Kosten entstehen. Wenn in der GS von Herrn D aber noch weitere fünf bis sechs Mitarbeiter Vollzeit arbeiten, stellt sich doch die Frage, warum der Träger von Herrn D so eindeutig hinter dem Instrument der GS steht.

Den Aussagen der übrigen vier Befragten lässt sich ein besonderes Engagement ihrer Träger jedenfalls nicht entnehmen. Die Servicestellenmitarbeiter sind dort überwiegend mit Tätigkeiten des jeweiligen Trägers betraut und haben auch gar keine Zeit, um die Arbeit in der GS so wahrzunehmen, dass sie den hohen Qualitätsanforderungen gerecht werden. Für die Servicestellenmitarbeiter bestehen außerdem keine Anreize, sich in besonderer Weise für die GS zu engagieren. Herr B vergleicht die Tätigkeiten in der GS deshalb sogar mit einem Ehrenamt. Es verwundert also nicht, dass sich diese vier Befragten und deren Träger, kaum mit dem Instrument der GS identifizieren können. Deshalb konnten sie sich bei den Antworten oft nur auf ihre eigenen Träger beziehen. Aber auch bei ihren Trägern sehen sie nur begrenzte Möglichkeiten ein PB zu realisieren. Dementsprechend schlecht sind die Vorraussetzung für eine kompetente Beratung und Unterstützung zum PB. Bei den wenigen Anfragen, die diese befragten Servicestellenmitarbeiter bearbeitet haben, kam es in keinem Fall zu einer Beantragung. Da also insgesamt eher enttäuschenden Erfahrungen gemacht wurden, verwundert nicht, dass hier Risiken und Probleme rund um das PB stärker betont werden.

Die Menschen, die sich nun rat- und hilfesuchend an eine dieser GSn wenden, werden über deren Qualität der Auskunft und Beratung nicht viel Gutes zu berichten haben.

Deshalb gehe ich, ähnlich wie DALFERTH, davon aus, dass sich die Inkompetenz der meisten GSn herumgesprochen hat (vgl. Dalferth 2006, S. 186). Genauso hat sich aber auch die gute Arbeit der GS von Herrn D herumgesprochen, was im Großraum Hannover scheinbar dazu führt, dass die GS von Herrn D zur Entlastung der anderen GSn beiträgt.

Die Grundvoraussetzung für das Funktionieren einer GS scheint mir zu sein, dass jede GS mindestens eine feste Stelle für die Arbeit dort einstellt. Somit sehe ich, wie auch DALFERTH, die kostenneutrale Einrichtung der GS als das wesentliche Hindernis für deren Funktionieren (vgl. ebd., S. 185). Nach der BAR wünschen sich genau hier auch die Behindertenverbände Nachbesserungen von den Rehabilitationsträgern, damit sich deren Mitarbeiter besser mit der Arbeit in der GS identifizieren können (vgl. BAR 2007, S. 25). Sieht man sich nun die Anforderungen, die an Mitarbeiter einer GS gestellt werden und deren Aufgaben an, dann kommt man nicht umhin, DALFERTH darin zuzustimmen, dass GSn mit Fachkräften der Sozialen Arbeit perfekt besetz wären (vgl. Dalferth 2006, S. 186-187).

Eine für mich interessante Beobachtung war, dass Ängste und Befürchtungen beim PB vor allem immer dann bestehen, wenn bislang nur wenige Erfahrungen mit diesem Instrument gesammelt wurden. Überall dort, wo vermehrt Erfahrungen mit dem PB gemacht werden und es immer öfter zu Beantragungen kommt, äußern sich auch die Budgetnehmer fast immer positiv. Und nach BAR ist die Zufriedenheit des Budgetnehmers das Qualität sichernde Merkmal (vgl. BAR 2006, S. 39). Diese Erfahrung habe ich zum einen beim lesen der verschiedenen Studien zum PB gemacht, zum anderen ist mir das bei der Auswertung meiner Interviews aufgefallen. So liefert diese Arbeit, mit der GS von Herrn D, zumindest ein Beispiel dafür, wie GSn optimaler Weise funktionieren können. Mich bestärkt das darin, dass GSn gute Beratung und Unterstützung zum PB leisten können, wenn die strukturellen und personellen Vorraussetzungen erfüllt sind. Denn erst wenn Servicestellenmitarbeiter mit einer festen Stelle in der GS beschäftigt sind, werden sie motiviert sein sich den Anforderungen und Aufgaben einer GS zu stellen, sich entsprechend Fort- und Weiterzubilden, Kontakte zu anderen Trägern und Dritten aufbauen, für ihr Angebot werben, etc. Schließlich hätten die Servicestellenmitarbeiter nun schon deshalb ein Interesse daran Kunden anzulocken, um die Legitimität des eigenen Arbeitsplatzes sicherzustellen.

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Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe, Fassung vom 26.06.1990, zuletzt geändert am 19.02.2007, URL: http://www.bundesrecht.juris.de/bundesrecht/sgb_8/gesamt.pdf, zuletzt geprüft am 30.07.2008 um 12:40 Uhr

Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen, Fassung vom 19.06.2001, zuletzt geändert am 18.12.2007, URL: http://www.bundesrecht.juris.de/bundesrecht/sgb_9/gesamt. pdf, zuletzt geprüft am 30.07.2008 um 12:43 Uhr

Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI)

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Abkürzungsverzeichnis

Abs. Absatz

AGG Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

ALG Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte

Aufl. Auflage

BAR Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation

BMAS Bundesministerium für Arbeit und Soziales

BGG Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen

BRH Bundesrechnungshof

BSHG Bundessozialhilfegesetz

BudgetV Verordnung zur Durchführung des § 17 Abs. 2 bis 4 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (Budgetverordnung)

BVG Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges

bzw. beziehungsweise

ca. circa

d.h. das heißt

ebd. ebenda

et al. und andere

ff. folgende

GS Gemeinsame Servicestelle für Rehabilitation

Hrsg. Herausgeber

i.S.d. im Sinne des

ISL e.V. Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland eingetragener Verein

Jg Jahrgang

Nr. Nummer

o.J. ohne Jahr

PB Persönliches Budget

S. Seite

SGB III Sozialgesetzbuch, Drittes Buch, Arbeitsförderung

SGB V Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch, Gesetzliche Krankenversicherung

SGB VI Sozialgesetzbuch, Sechstes Buch, Gesetzliche Rentenversicherung

SGB VII Sozialgesetzbuch, Siebtes Buch, Gesetzliche Unfallversicherung

SGB VIII Sozialgesetzbuch, Achtes Buch, Kinder- und Jugendhilfe

SGB IX Sozialgesetzbuch, Neuntes Buch, Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen

SGB XI Sozialgesetzbuch, Elftes Buch, Soziale Pflegeversicherung

SGB XII Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch, Sozialhilfe

TPB Trägerübergreifendes Persönliches Budget

u.a. unter anderem

vgl. vergleiche

WfbM Werkstätten für behinderte Menschen

WHO World Health Organization (Weltgesundheitsorganisation)

z.B. zum Beispiel

Eidesstattliche Erklärung

Name: Lemuel Ohntrup

Adresse: Bismarckplatz 19, 31135 Hildesheim

Erklärung

Hiermit erkläre ich an Eides Statt, dass ich die vorliegende Arbeit selbst angefertigt habe. Direkt oder indirekt übernommenen Gedanken aus fremden Quellen habe ich als solche kenntlich gemacht.

Bei der Verwendung von Quellen aus dem Internet habe ich diese gekennzeichnet, auf Aktualität überprüft und mit der Internet-Adresse (URL) ins Literaturverzeichnis aufgenommen.

Ich versichere, dass die von mir angefertigte Arbeit keine personenbezogenen Daten enthält.

Hildesheim, den

Unterschrift

Anhang

Interviewleitfaden

Fragen zur Gemeinsamen Servicestelle

  • Wie kam es dazu, dass die GS hier eingerichtet wurde?

  • Wie viele MitarbeiterInnen arbeiten in dieser GS?

  • Arbeiten die MitarbeiterInnen ausschließlich in der GS?

  • Wie viel Zeit nimmt die Arbeit in der GS in Anspruch?

  • Was sind Ihre Arbeitsschwerpunkte in der GS?

  • In wieweit wurden Sie auf die Arbeit in der GS vorbereitet?

  • Arbeitet diese GS mit anderen Trägern, Organisationen, Vereinen oder Verbänden zusammen?

  • Wie ist diese GS strukturiert?

Fragen zum Persönlichen Budget

  • Gab es Anfragen zum PB? Wurden PB's beantragt?

  • Wann haben Sie zuerst vom PB gehört? Wissen Sie noch mit welcher Haltung Sie dem PB begegnet sind?

  • Hat sich Ihre Haltung zum PB bis heute verändert?

  • Wie gehen Sie vor, wenn sich ein behinderter Mensch unschlüssig ist, ob er für sich das PB beantragen soll oder nicht?

  • Was können Sie einem behinderten Menschen an Beratung und Unterstützung zum PB anbieten?

  • Was könnte für GS nützlich sein, damit sie eine kompetente Beratung und Unterstützung zum PB leisten können?

  • Was denken Sie, brauchen behinderte Menschen, um in Sachen PB gute Beratung und Unterstützung zu erfahren?

  • Was denken Sie sind die Gründe dafür, dass bislang nur so wenige PB's beantragt wurden?

  • In welchem Umfang leistet diese GS Öffentlichkeitsarbeit zum PB?

  • Fällt Ihnen noch etwas Wichtiges ein, was ich vergessen habe zu fragen?

Interview A

Kurzfragebogen:

Geschlecht: weiblich

Alter: 49 Jahre

Ausbildung/Abschluss: Krankenkassenfachwirtin

Zusatzqualifikationen: Ausbildereignungsprüfung

Berufserfahrung: 31 Jahre

Tätig in GS seit: drei Jahren

Interview mit Frau A:

Können Sie sich noch daran erinnern, wann die Gemeinsame Servicestelle hier eingerichtet wurde? Waren Sie dabei?

Da war ich nicht dabei, das war da noch nicht zu meinem Aufgabengebiet mitgehörig. Aber ich denke das war so irgendwann, in den, Ende der 90er Jahre oder so was gewesen.

Hm. Wie viele Mitarbeiter arbeiten hier in der Servicestelle?

Wenn, in der Servicestelle einer.

Einer.

Der das also so nebenbei macht.

Hm. Aber Sie arbeiten ja auch mit in der Servicestelle oder haben Sie einen Teilbereich oder wie genau ist das organisiert?

Also es gibt einmal ja hier gesagt ein Abteilung Rehabilitation, da sind vier Mitarbeiter tätig und ich bin also die Vorgesetzte für diesen Bereich mit und für diese Reha-Servicestelle ist eine Mitarbeiterin dafür mit abgestellt, wenn solche Fragen kommen, dass sie dort denn Ansprechpartner ist. Bisher war ja die Servicestelle zuständig für Angelegenheiten aus der Rehabilitation, also wenn Anträge hier kommen die dort eingehen oder da Beratungsbedarf besteht, dass man dann mit dem Kunden auseinander setzt.

Ja, und die Mitarbeiter die in der Servicestelle arbeiten, arbeiten die Vollzeit in der Servicestelle, oder haben die nebenbei noch andere Tätigkeiten?

Ja die machen ihre Rehabilitationssachen, denn die Servicestelle ist wie gesagt so nen Anhängsel dort. Falls wirklich mal jemand kommt. Dann ist jemand da, der ist dort Ansprechpartner.

Alles klar. Können Sie das denn überhaupt trennen? Also, Servicestelle zum einen, und dann...oder bleibt das eher irgendwas...

Ja, die Servicestelle ist ja eigentlich dafür zuständig wenn hier Versicherte zu uns kommen, oder Kunden kommen, die nicht bei uns versichert sind, die einen Antrag auf Rehabilitation stellen wollen. Und zu uns kommen eigentlich die Kunden, die auch bei uns versichert sind.

OK. Ja das macht es für mich gerade ein bisschen schwierig, weil ich denke, was sind dann genau Ihre Tätigkeiten in der Gemeinsamen Servicestelle und was die Tätigkeiten bei (ihrem Träger), bei (dem Träger)?

Die Tätigkeiten einer Servicestelle sind ja, wenn Kunden kommen sie zu beraten, im Zuge der Rehabilitationsmaßnahmen, was für Ansprüche haben sie, gegen wen können sie diese Ansprüche geltend machen, gegebenenfalls den Antrag entgegennehmen und ihn an die richtige Stelle weiterleiten.

Ja.

Das heißt, jemand kommt, der möchte ein, möchte zur Kur fahren, ist ein Arbeitnehmer und ist, für den ist dann die Rentenversicherung zuständig, das heißt, dass man mit ihm dann den Antrag aufnimmt, und ihn an die entsprechende Stelle, zur deutschen Rentenversicherung (Ort) weiterleitet.

Wie hoch schätzen sie den zeitlichen Aufwand ein, den sie dann jetzt ausschließlich für Tätigkeiten in der Gemeinsamen Servicestelle verwenden?

Null.

Null? Also...

Seitdem es diese Servicestelle hier gibt, sind hier vielleicht zwei Anfragen oder so was da gewesen in den ganzen Jahren.

OK. Gab es denn irgendwelche Vorbereitungen auf die Arbeit in der Gemeinsamen Servicestelle?

Ich weiß jetzt nicht was damals irgendwo, da sind wahrscheinlich Informationsveranstaltungen gelaufen, aber sonst nix weiter. Genauso wie jetzt übers Persönliche Budget dann ne Informationsveranstaltung gelaufen ist, was auf einen zukommen könnte. So ist das damals dann also auch abgelaufen. Also ich denke hier in (Ort) ist die persönliche Servicestelle kein Thema, weil alle Träger hier am Ort sind und wenn die Leute gezielt Fragen haben sie also zu ihrem speziellen Träger dann also auch hingehen und den Antrag direkt stellen. Aufm platten Land ist das oft was anderes, wenn dort keine weiteren Beratungsstellen sind, oder die Rentenversicherung hat dort keinen Standort in der Nähe, dass man dann eben zur Servicestelle geht, sich dort beraten lässt, und die Sachen dann eben von dort aus weitergeleitet werden.

Ja. OK. Arbeiten Sie denn mit anderen Trägern zusammen, also Sie sagen meistens gehen die direkt zum Träger...

...direkt zur, zur, nach (Ort) oder zur Auskunfts- und Beratungsstelle hier in der (Ort) ist ja auch was.

Und arbeiten Sie dann mit den anderen Trägern zusammen oder gabs das bis jetzt solche Zusammenarbeiten mit anderen Trägern oder mit anderen Organisationen, Verbänden oder ähnliches?

Also wenns jetzt irgendwelche speziellen Frage gibt, haben wir Ansprechpartner dann also auch bei den anderen Trägern und können uns mit denen dann also auch abstimmen, ne? Beziehungsweise nachfragen.

Ist das schon geschehen in der Vergangenheit?

Aufgrund der nicht vorhandenen Anträge, also natürlich auch nicht gut, ne?

Können Sie noch mal kurz ein paar Sätze zur Struktur sagen? Das ist mir immer noch nicht ganz klar. Sie sagten vier Mitarbeiter sind im Bereich Rehabilitation zuständig?

Wo der Kostenträger (unser Trägers) ist. Ne? Also die sind jetzt also hier im Rehabilitationsrecht fit, die kennen sich also mit aus, wann gibt es überhaupt Leistungen zur Rehabilitation, wir sind ja immer nur zuständig, wir sind ja immer der nachrangige Träger, wir leisten also nur, wenn kein anderer Träger vorrangig zuständig ist, also wenn der Rentenversicherungsträger nicht zuständig ist, wenns ein Arbeitsunfall ist, ist ja die Berufsgenossenschaft zuständig, wenns Sie nen Kriegsleiden haben, dann ist es das Versorgungsamt also es spielt ja vieles damit rein. Und wenn wir der Kostenträger sind, bearbeiten wir diese Anträge. Wenn jetzt andere Fragen kommen die einen anderen Leistungsträger betreffen, sind sie also so fit in diesem Gebiet, dass sie also auch dazu Stellung nehmen können, und diese Aufgaben eben mit wahrnehmen können, ne?

Trägerübergreifend sozusagen.

Ja. Hm.

Ja. Gut, ja, dann wärs das erstmal zur Gemeinsamen Servicestelle und dann würd ich übergehen zum Persönlichen Budget und da haben Sie eine Frage schon mehr oder weniger beantwortet, und zwar obs Anfragen gab.

Ja zum Persönlichen Budget gabs jetzt mal Anfragen, das andere war ja jetzt so insgesamt auf die Reha-Servicestelle gemünzt. Zum Persönlichen Budget, zu Beginn des Jahres, kamen einzelne Anfragen, wo Leute sich also erkundigen wollten, ob für sie ein Persönliches Budget sinnvoll ist, oder ob es überhaupt möglich ist. Diese Anfragen bezogen sich zum Teil auf Sachen aus der Pflegeversicherung, oder auf die häusliche Krankenpflege, das heißt, es kommt ein Pflegedienst zum Beispiel ins Haus und ich möchte den irgendwie privat organisieren, das ich also sagen möchte, dass man nicht mehr über diesen Pflegedienst laufen, sondern ich möchte die Geldleistung nehmen und dann irgendjemand anstellen bei mir zu Hause der dann diese Tätigkeiten anstatt des Pflegedienstes wahrnimmt. OK, solche Gespräche haben wir dann mal in zwei Fällen geführt, kam aber beides mal dann zu dem Ergebnis, dass das für den Versicherten nicht sinnvoll ist solche Leistungen in Anspruch zu nehmen, weil er dann die Person anstellen muss, für die ein Anstellungsvertrag stellen, schließen muss. Er tritt dann als Arbeitgeber auf, muss die Arbeitgeberpflichten erfüllen, sei es hier die Steuern für den abführen, die Sozialversicherungsabgaben. Da er aber als Leistung im Rahmen des Persönlichen Budgets nur die Leistungen bekommt, die vergleichbar sind mit seiner bisherigen Leistung, wär das für ihn ein Zuschussgeschäft gewesen, was er nicht finanzieren wollte oder konnte und deswegen also das auch nicht in Anspruch nehmen wollte.

Aber es heißt ja im Einzelfall können auch mehr finanzielle Mittel aufgewendet werden, als jetzt die Kosten der Sachleistung. Wenns zum Beispiel um den Auszug geht vom Heim ins selbstständige wohnen, wo die betreffende Person natürlich mehr Unterstützung braucht...

Hm. Also bei der häuslicher Krankenpflege ist das also nicht so der Fall. Das ist ja jetzt die rein pflegerische Tätigkeit, die damit abgedeckt werden. Das heißt, ich brauche jetzt jemanden, der mir täglich die Spritze gibt, das die Tabletteneinnahme da ist oder sonst was, oder irgendwas um meine Beine wickelt und so was also macht, ne?

Und da hatten sich dann die betreffenden Personen dagegen entschieden das Persönliche Budget zu beantragen.

Die haben sich dagegen entschieden, die sind da beraten worden und haben gesagt, das möchten sie dann nicht. Oder eben dass manchmal Anfragen kamen, das waren also auch noch irgendwelche zwei Anfragen, denen irgendwelche Leistungen von uns abgelehnt wurden und die haben dann gemeint, dann könnten sie ja anstelle dieser abgelehnten Leistungen, würde ihnen einen Geldbetrag dann zustehen. Das ist natürlich dann auch nicht der Fall, weil das Persönliche Budget ersetzt eine andere laufend wiederkehrende Leistung und wenn mir eine Heilmittelverordnung abgelehnt wird, eine Massage zum Beispiel oder ne Krankengymnastik oder so was, dann kann ich jetzt nicht sagen, jetzt möchte ich dafür 200 Euro haben.

OK, das war dann ein Missverständnis.

Ne? Das waren dann Missverständnisse, weil die da was in der Zeitung gelesen haben und haben sich dann diesbezüglich an uns gewandt, ne?

Ja. Wissen Sie noch wann Sie zum ersten Mal vom Persönlichen Budget gehört haben?

Vor nen paar Jahren mal, vor zwei Jahren, als das vom Gesetzgeber eingeführt wurde, aber dann nicht weiter damit beschäftigt, weils ja erstmal ausprobiert wurde in den einzelnen Bundesländern.

Ja. Wissen Sie noch ungefähr was Sie ungefähr gedacht haben oder was so Ihre Haltung war zum Persönlichen Budget damals?

Kann ich nicht sehr viel, bin da eigentlich ganz vornahmslos ran rangegangen.

Hat sich das in irgendeiner Form verändert bis heute? Denken Sie heute anders darüber, oder...

Ja, man hat sich jetzt natürlich irgendwo mal mit beschäftigt und ich denke für einzelne Fälle kanns vielleicht ganz günstig sein, nur es wird sich am wenigsten auf (unseren Träger) beziehen. Da sind andere Träger, Integrationsamt, Versorgungsamt...

Sie sagten bei einzelnen Fällen ist es vielleicht ganz sinnvoll?

Ne? Aber die sich jetzt nicht irgendwo auf (unseren Träger) beziehen.

Ja. Bei wem wärs denn sinnvoll, oder wann wärs sinnvoll?

Ich hatte jetzt irgendwo mal nen paar Beispiele gelesen jetzt irgendwann, wo Behinderte, die jetzt irgendwo Arbeiten und dann über das Integrationsamt also auch ne Arbeitsassistenz oder so was bekommen und dass die das dann eben alles in einer Hand machen, was von dort an Zuschüsse läuft, als Einmalzahlung, also als Zahlung ausgezahlt bekommen und könnens dann eben selber steuern, wie sie das Geld dann da verteilen, ums dann besser selber einteilen können, wann kommt die Person dann zu mir, ne? Beim Pflegedienst bin ich ja immer drauf angewiesen wann er Zeit hat, zu dem Zeitpunkt kommt der dann eben, ne? Das passt mir so vielleicht gar nicht in den Wagen rein.

Ja. Wie würden Sie denn vorgehen wenn ein behinderter Mensch sich unschlüssig ist. Soll ichs beantragen oder nicht. Wie gehen Sie dann vor mit so nem Fall?

Ja also wir können ja nur die Beurteilung hier vornehmen wenn sichs um Leistungen (unseren Trägers) handelt. Da können wir ja erstmal unsere Auffassung dazu vertreten. Wenn jetzt wirklich jemand zu uns kommen würde, der jetzt einen Antrag stellt wo ein anderer Leistungsträger von betroffen ist, heißt es, können wir dazu ja erstmal gar keine Aussagen treffen, dann können wir den Antrag nur entgegen nehmen, können ihn weiterleiten an den zuständigen Träger und die Entscheidung, ob das für ihn dann ziel führend ist, muss dann dieser Träger eben auch wieder entscheiden.

Aber als Gemeinsame Servicestelle arbeiten Sie ja schon auch trägerübergreifend, das heißt wenns jetzt erstmal um ne Beratung geht, ganz allgemein, soll ich oder soll ich nicht das Persönliche Budget beantragen...

...Hm, sehen wir uns als (Träger) werden wir uns auch als Gemeinsame Servicestelle nicht da weiter raus hängen. Weil die Entscheidung wenn das nur um eine Leistung geht die nicht nur uns als (Träger) betrifft, nicht von uns getroffen werden kann. Wenn es mehrere Leistungen sind, sei es, es betrifft (unseren Träger) und einen anderen Träger, dann müssen wir ja gucken, wer ist überwiegend davon betroffen, sind wir es als (Träger), dann würden wir die andere Stelle also anschreiben und dort nachfragen, wie siehts aus mit dem Persönlichen Budget, ist das da sinnvoll, was könnt ihr erbringen und was ist also machbar.

Sie denken dann auch daran, wer dann der Beauftragte ist sozusagen das Persönliche Budget dann zu erbringen...

...wer dann das Persönliche Budget dann also auch erbringen muss, wenn mehrere Leistungsträger dran beteiligt sind und das soll derjenige sein, der also dann die Hauptleistung dann auch erbringt. Und die Servicestelle ist ja dann da, diesen Antrag dann gegebenen, also dann entgegen zu nehmen und ihn also auch weiterzuleiten. Die Servicestelle trifft keine Entscheidung über diese Anträge. Die Servicestelle würde ja also auch den Antrag, wenn er (unseren Träger) betrifft an (unseren Träger) weiterleiten.

Gut. Was können Sie einem behinderten Menschen an Beratung und Unterstützung zum Persönlichen Budget anbieten, wenn der jetzt zu ihnen kommt.

Wir können ihn nur jetzt so beraten, ja aufgrund seiner Fragen die er uns stellt, ne?

Ja.

Ja.

Ja das ist klar. Nun, im Gesetz heißt es ja, dass die Gemeinsamen Servicestellen zum Persönlichen Budget beraten und unterstützen sollen und jetzt frag ich mich, ja wie weit geht denn die Beratung und Unterstützung durch die Gemeinsamen Servicestellen?

Ja sie geht dazu, ihn zu Unterstützen bei der Antragstellung zu unterstützen, ne? Wie bei dem Antrag, das wir ihn ausfüllen, dass wir ihm da so weit es in unserer Macht, als Kenntnis liegt, dann Auskünfte dazu geben, aber wie gesagt, weitere qualifizierte Auskunft, die ist jedem Leistungsträger über, ist dafür zuständig.

Hm. Und wie genau gehen Sie vor, wenn jetzt jemand anruft, also ich weiß, es ist noch nicht vorgekommen.

Ne, das ist ja so, ne?

Und deswegen haben Sie noch nicht so viel Erfahrung, sag ich mal, aber wie würden Sie denn vorgehen, wenn jemand ganz allgemein fragt? Gibt es da ein gewisses Schema nach dem Sie vorgehen, oder verweisen Sie erstmal den Antragstellenden an eine andere Stelle, die eher dafür zuständig ist?

Also wenn er jetzt überhaupt keine Kenntnisse hat, über irgendeine spezielle Leistung, die uns nicht (Träger) betrifft, dann sollte er sich doch erstmal genau erkundigen bei seiner Stelle, wo er bisher diese Leistung her bekommt. Ne? Denn der Antrag kann ja bei jeder Stelle gestellt werden. Der Antrag, also bei der Stelle, die die Leistung auch erbringt. Der kann auch bei der Servicestelle gestellt werden, die dann diesen Antrag aber weiterleitet. Der Versicherte kann dann natürlich nicht hier von uns erwarten, dass wir dieses recht genau kennen, was jeder, bei dieser Vielzahl der Träger da alles nun im Einzelnen da kennt, ne? Es gibt da ja so ein Verzeichnis das hab ich hier auch irgendwo, was da irgendwo alles in Betracht kommen könnte und das sind ja Massen von Trägern, ne? Wo wir natürlich als (Träger) ja, Kriegsopferfürsorge und...

Ja, das ist ne ganze Liste.

Unfallversicherung, ne? Welche Sachen da irgendwo alles in Betracht nun kommen. Wir haben hier schon Unterlagen und können dann natürlich auch, wenn jetzt speziell dazu geht auch mal im Gesetzestext nachgucken, aber wir haben keine speziellen Schulungen jetzt auf die gesamte Sache da so jetzt irgendwo erhalten, ne?

Was könnten Sie denn noch gebrauchen, damit Sie zum Persönlichen Budget vielleicht besser beraten oder unterstützen können?

Ich denke das was wir haben reicht also aus, für das was bisher gekommen ist und beziehungsweise was noch erwartet wird, denn das gleiche kennt man ja schon von den Bundesländern, ich glaube Baden-Württemberg war das, die das also als Pilot mal durchgeführt haben, die als, (Träger in Ort) zum Beispiel landesweit drei Fälle irgendwie haben, wo sie Leistungen aus dem Persönlichen Budget bezahlen, wo sie Kostenträger sind, ne?

Und was denken Sie können behinderte Menschen noch brauchen, damit sie zum Persönlichen Budget gut beraten und unterstützt werden?

Ich glaube die werden also informiert und beraten also auch über die Behindertenverbände, ne? Der Behindertenbeauftragte hier im Land Niedersachsen, ist glaub ich auch intensiv dabei, die Versicherten zu informieren, es gibt hier also auch im Land weiß ich solche Wanderausstellungen, auch zu den Gemeinsamen Servicestellen, die also auch bei (unseren Trägern) dann vor Ort zum Teil durchgeführt werden, dann gibt's also auch Informationsveranstaltungen mit dem Behindertenbeauftragten zusammen.

Ja. Sie haben selbst die Erfahrung gemacht, dass es im Prinzip wenige Anfragen gibt und auf Bundesebene sieht das ja auch ähnlich aus, es gibt einfach noch nicht viele beantragte Persönliche Budgets. Was denken Sie sind die Gründe dafür, dass das so wenig in Anspruch genommen wird?

Weil das für die Versicherten oft nicht sinnvoll ist.

Es ist nicht sinnvoll. Können Sie noch mal sagen, aus welchen Gründen ist das nicht sinnvoll oft.

Dass es für sie eine Mehrbelastung ist. Dass sie sich also besser stehen, wenn sie die Leistung wie bisher als Sachleistung in Anspruch nehmen, anstatt wenn sie sich das Geld auszahlen lassen und dann diese Leistung privat finanzieren, ne?

OK. Ja dann habe ich noch eine Frage. Leistet diese Servicestelle hier Öffentlichkeitsarbeit? Also, versuchen Sie das Thema publik zu machen?

Also wir hatten hier auch mal so eine Ausstellung gehabt, wo wir die, wo wir die Servicestelle mal bekannt gemacht haben, mit dem Behindertenbeauftragten zusammen, die laufen jetzt durch ganz Niedersachsen irgendwo rum, wir waren Auftaktstelle hier gewesen, auch in Zusammenarbeit mit (anderer Träger), die ja auch hier in (Ort) auch Gemeinsame Servicestelle ist. Das ist hier so mal gelaufen, aber sonst groß weiter wie gesagt erstmal nicht.

Das heißt, wenn jemand kommt und erstmal vorab irgendwelche Informationen haben will, könnten Sie ihm dann irgendwas in die Hand drücken oder mitgeben, gibt es irgendwelche Broschüren oder ähnliches?

Es gibt so ne Broschüre von der Bundesregierung, die ist, haben wir bestellt und die können wir ihm dann also auch in die Hand drücken, ne?

Gut, damit wär ich eigentlich schon am Ende jetzt, dann noch die Frage, habe ich irgendetwas Wichtiges vergessen? Fällt Ihnen noch was ein, was eigentlich noch gesagt werden müsste?

So nicht. Ich meine ich hab so auch auf ihre Fragen so geantwortet bin manchmal so ein bisschen vielleicht auch zu weit ausgeschweift, aber sonst nichts, ne? Aus dem ein oder anderen kann man vielleicht noch ne Frage bilden, ne? Ne, aber wie gesagt, ich denke also das ist auch so ne Sache. Großstadt. Wo also auch eine Gemeinsame Servicestelle hier nicht so angenommen wird wie auf dem platten Land oder so.

Woran könnte das liegen, dass das in der Stadt weniger in Anspruch genommen wird?

Weils hier alles Mögliche gibt. Es gibt ja, alle Möglichen Träger sind ja hier zum Teil hier am Ort, ne. Wenn ich was mit dem Versorgungsamt klären will, klär ich das mit dem Versorgungsamt, weil ich dann weiß, da sind die qualifizierten Leute, ne? Ich kenn ja dort meinen Ansprechpartner. Wenn ich jetzt hier in (Ort) oder so wohne, ich weiß nicht obs da jetzt auch nen Versorgungsamt irgendwo gibt, aber ich muss 50 Kilometer irgendwo hinfahren, dann lass ich das zum Teil sein, ne? Dann versuch ich das vor Ort zu klären und fahr also dann auch mal (zum Träger) hin, ne? Das haben wir also auch ganz klar gemerkt, bei so ner Tagung, bei einer Besprechung, wir hatten da so eine Schulung und danach auch noch mal so ein Nachgespräch, dass wir geführt haben, dass also gerade so in kleineren Orten, diese Fragen mehr da waren als wie hier in einer Großstadt.

OK. Gut Frau A, wenn Sie dann nichts wichtiges mehr haben, dann wäre ich am Ende.

War nichts mehr, ne?

Gut. Danke.

Freue mich wenns Ihnen weiter geholfen hat.

Postskriptum:

Der Termin für das Interview wurde telefonisch vereinbart. Dabei habe ich zuerst mit dem Pressechef des Trägers gesprochen und dieser hat sich darum gekümmert, dass ich von einer zuständigen Person zurückgerufen werde. Ich wurde schließlich von Frau A zurückgerufen. In dem Telefonat machte Frau A deutlich, dass sie bislang nur sehr wenig Erfahrungen im Bereich der GS sammeln konnte und machte mir den Vorschlag, statt dessen Sozialhilfeträger zu interviewen, da diese schon mehr Erfahrungen mit dem PB gesammelt haben. Ich machte ihr deutlich, dass es in meiner Arbeit um Aufgaben der GS in Zusammenhang mit dem PB geht. Etwas zögerlich willigte Frau A schließlich in ein Interview ein. Der Termin wurde für den 17.06.2008 um 11 Uhr vereinbart. Abgemacht war, dass ich von Frau A im Eingangsbereich des Gebäudes abgeholt werde. Da ich jedoch nicht wie vereinbart abgeholt wurde, versuchte ich mich an der Rezeption nach Frau A zu erkundigen. Bei der Terminabklärung hatte ich den Namen von Frau A allerdings falsch verstanden. Dadurch konnte mir an der Rezeption keiner weiter helfen. Da ich vorab mit dem Pressechef gesprochen hatte, führte mich eben dieser schließlich zu der Frau A Das Interview fand schließlich im Büro von Frau A statt und dauerte 23 Minuten. Außer Frau A und mir waren keine weiteren Personen anwesend. Vor allem zu Beginn des Interviews war Frau A die Nervosität anzuspüren. Diese legte sich aber im weiteren Verlauf des Interviews. Insgesamt war der Verlauf des Interviews eher stockend. Ein richtiges Gespräch kam nur in Ansätzen zu Stande. Während des Interviews gab es keine Unterbrechungen.

Interview B

Kurzfragebogen:

Geschlecht: männlich

Alter: 43 Jahre

Ausbildung/Abschluss: Sozialversicherungsfachangestellter

Zusatzqualifikation: Fortbildung zum Krankenkassenbetriebswirt, EDV-Lehrgänge

Berufserfahrung: 22 Jahre

Tätig in GS seit: fünf bis sechs Jahren

Interview mit Herrn B:

Ja, wie kams denn dazu, dass die Servicestelle jetzt hier eingerichtet wurde?

Ich denke einfach mal es lag daran, wir sind hier in (Ort) ein groß etablierter (Träger), schon seit über 50 Jahren und wenn hier im gesundheitspolitischen Bereich was passiert, dann sind wir immer mit dabei und in so fern war es eigentlich fast logisch, dass wenn nun so was eingerichtet wird zentral, dass das entweder bei (anderer Träger) oder bei uns gemacht wird, das sind die größten (Träger) hier vor Ort und dann hat man sich geeinigt, OK, (der anderer Träger) hat eine Geschäftsstelle oder Servicestelle in (Ort), so ein Ortsteil von hier, so 15 Kilometer weg und die Servicestelle hier in (Ort) haben wir gekriegt und deshalb, weil wir hier der größte (Träger) hier am Ort sind und Bekanntheitsgrad ist groß und wir liegen zentral und deshalb hat man sich wohl dazu entschieden das hier zu machen.

Und wie genau lief das dann ab?

Also wer da auf welcher Ebene, das kam über unseren Vorstand hier an mich rangetragen, weil ich zum damaligen Zeitpunkt überwiegend Reha-Sachbearbeitung gemacht habe, was dann dem ganzen, ja, ziemlich nahe kam, das ist ja im Grunde ne Art Reha-Sachbearbeitung nur trägerübergreifend was man da beim Persönlichen Budget machen soll. Ja und weil ich halt so ein bisschen rechte und linke Hand des Vorstandes bin und mal gesagt habe: ‚OK das muss an einer vernünftigen Stelle aufgehängt sein, vom groben Berufsbild mach ich das schon, schaun wir mal was kommt, wir setzen hier erstmal die Mütze auf.'

OK und sind Sie der einzige der jetzt hier für die Gemeinsame Servicestelle hier zuständig ist oder gibt es noch andere?

Hier in (Ort) oder (Ort) bin ich der einzige, wie gesagt bei (dem anderen Träger) gibt's ne Geschäftsstelle in (Ort) und wir haben noch eine gemeinsame Servicestelle in unserer Geschäftsstelle in (Ort). Also bei (unserem Träger) sind wir eigentlich zwei die das machen. Also in (Ort) und ich.

Und wie viel Zeit nimmt die Arbeit der Gemeinsamen Servicestelle jetzt für Sie ein?

Bis auf die drei oder vier Einladungen von Behindertenverbänden oder Gewerkschaftsverbänden, die ich so ziemlich am Anfang der ganzen Geschichte gekriegt habe, damals als das alles aufgezogen wurde, null Stunden.

OK.

Also ich habe noch keinen einzigen Fall gehabt, wo hier ein Behinderter saß und gesagt hat: ‚Bitte wird als Servicestelle für mich tätig.' Oder: ‚Bitte sag mir was zum Persönlichen Budget.'

Alles klar. Dann ist es auch schwer jetzt, irgendwelche Arbeitsschwerpunkte in der Gemeinsamen Servicestelle für Sie zu benennen, schätze ich.

Absolut, weil gut bei uns könnte es eigentlich nur sein, wenn Behinderte auf uns zu kommen, dass sich das im Bereich der Pflegeversicherung irgendwo abspielt, oder im Bereich Hilfsmittel durch (unseren Träger). Das, das müssten die Hauptbereiche sein, vielleicht hab ich schon dem einen oder anderen dabei weitergeholfen, nur der hat mich nicht als Servicestelle gefragt sondern als Reha-Sachbearbeiter und das sind die gleichen Auskünfte die ich ihm da gebe, wenn ich ne Kur oder ne Rehabilitation vermittle, und da setze ich jetzt nicht extra meine Servicestellenmütze auf, oder wenns um ein spezielles Hilfsmittel geht, oder so was, was ich dann bearbeite, dann werd ich nicht speziell als Servicestelle tätig. Das ist vielleicht auch so ein bisschen der Knackpunkt, also, die behinderten Menschen die sind entweder so selbstständig, dass sie schon wissen bei welchem Träger, oder wo sie hingehen, wenn sie was brauchen und dann kommen sie nicht und sagen: ‚ich brauch hier mal ne Servicestelle.' Und wenn sies nicht sind, dann haben sie Betreuer die das wissen.

OK, das heißt die sind schon gut informiert und brauchen jetzt diese trägerübergreifende Information, Beratung gar nicht mal so sehr, oder wissen die das vielleicht auch gar nicht, dass es das gibt?

Also das was ich so, wie gesagt, also alles was ich Ihnen so sage ist immer ohne die Mütze Servicestelle auf zu haben, aber ich hier natürlich so viel mit Behindertenvertretern zu tun, wenns um spezielle Hilfen geht, die Blindenvertretung hier in (Ort) zum Beispiel sehr aktiv, der Blindenverein und die haben natürlich öfters mal Problem hier, wenns um Schulungen für Behinderte geht dann brauchen wir Orientierungsschulen und und und. Oder die Hörgeschädigten da geht's dann halt um Gebärdendolmetscher und sowas, das sind halt alles Leistungen (unseres Trägers) teilweise, teilweise sinds aber auch Leistungen der Sozialhilfe, des Sozialhilfeträgers oder auch mal das Versorgungsamt. So was hab ich hier schon mal, nur dann mach ich das dann nicht als Servicestelle oder ich ruf auch nicht beim Sozialamt an und sach: ‚Schönen guten Tag ich bin hier die Servicestelle nach SGB IX.' sondern ich sach: ‚Ich bin Herr (B) von der (Träger) (Ort).' Da komme ich eigentlich weiter weil ich hab oft erlebt, dass auch gerade bei uns bei der Stadt die Servicestelle das, das, ist einfach nicht...

...ist auch eher eine art virtuelle Servicestelle, aber gibt's dann schon ne extra Telefonnummer, dass Sie wissen, OK, dass ist jetzt jemand der die Servicestelle haben will oder ist das jemand der (euren Träger) haben will?

Ja gut ich stehe in diesen ganzen Gremien da, da steh ich ja mit Telefonnummer und alles drin, da haben Sie mich ja höchstwahrscheinlich auch rausgefummelt.

Ja genau.

In sofern, wenn jemand mich als Servicestelle anrufen will, dann kann er das gut machen, oder wenn hier vorn jemand reinkommt und sacht: ‚Sie haben hier die Servicestelle damals gemacht, wer ist das?', dann wird der zu mir geschickt. Ist aber noch nicht passiert. Ich fülle einmal im Jahr ganz kräftig die tollen Fragebögen aus die da kommen, vom Bundesministerium für Gesundheit und dann schreib ich da immer null null null rein und also toi, toi, toi, bis jetzt ist noch nichts gekommen. Es ist nicht so, dass ich mich damals um den Job gerissen habe und türlich, wenn so ein Fall kommt, wird er, nach dem was man so, gibt da ja schon Studien, das wissen Sie sicher besser als ich, is er, kann er sehr aufwändig werden, vom zeitlichen Umfang und gibt halt auch so und mein Arbeitsplatz ist nicht so konzipiert, dass ich Freiraum für die Gemeinsame Servicestelle hätte. Ich könnt sie mir nehmen...

Wie ist das denn so, mal angenommen es kommt jemand, dann ist das für Sie zusätzliche Arbeit und Sie bekommen auch kein Geld dafür zusätzlich?

Nein.

Das heißt Sie übernehmen das einfach noch.

Fast ehrenamtlich, so nach dem Motto. Oder weil ich halt ganz gut durch meine Berufserfahrung, dass was ich hier mache in dieser Materie sowieso drin stecke. Alles andere da müssen wir jetzt extra Mitarbeiter mit diesem Thema richtig schulen und da ich hier von Anfang an hier in diese Richtung sowieso qualifiziert und deshalb hat man mich da ausgesucht.

Sie haben ja schon angesprochen, dass Sie auch mit anderen Verbänden anfangs zusammengearbeitet haben oder da mal auf Schulung waren oder so. Gibt's da, weiß ich andere Zusammenarbeiten mit anderen Trägern vor Ort oder Organisationen oder Verbänden?

Also in den meisten Fällen wenn ich jemanden brauche um irgendwelchen Menschen hier zu helfen, dann ist das das Sozialamt. Wenn wir halt, aus welchen Gründen auch immer halt, die Leistung nicht erbringen können, sind es oft Leistungen der Eingliederungshilfe übers Sozialamt, ab und an mal der Rentenversicherungsträger, wenns um Heilverfahren geht oder sone Geschichten und wir da auch, immer dann wenn wir nicht zuständig sind, wenn wir da schon die Leistung erbringen können, die Hilfe anbieten können, brauch ich keinen anderen Träger, aber wenn wir halt auf Grund der gesetzlichen Regelungen diese Leistungen nicht erbringen können, dann ist das Sozialamt, der Rentenversicherungsträger, ab und an mal das Versorgungsamt, (unverständlich), aber das sind halt alles Jobs die ich in meinem normalen (Träger-)job auch gemacht habe.

Gut dann würde ich zum Persönlichen Budget wechseln. Ja, gabs schon irgendwelche Anfragen zum Persönlichen Budget oder gar Anträge?

Es gab eine telefonische Anfrage zum Persönlichen Budget und mit dem habe ich dann gesprochen und es hat sich sehr schnell herausgestellt, dass, da es ihm um Eingliederungshilfe da ging, die er zusätzlich beantragen wollte, dass war dann ganz eindeutig eine Leistung des Sozialamtes, ich habe ihm den zuständigen Ansprechpartner beim Sozialamt genannt und seit dem habe ich von dem auch nichts mehr gehört. Ich denke mal Sie haben ja auch ein paar...

...das heißt Sie haben aber auch nicht nur das Sozialamt dann quasi...

...er wollt auch nur was vom Sozialamt. Der hat aber genauso, ich weiß nicht wie der darauf gekommen ist, aber der hat gehört, da gibt's ne Servicestelle die regelt das für mich. Hab ihm gesagt: ‚ich kann das gerne für Sie regeln und wenn Sie mal bei mir anrufen und ich ruf bei dem an und der sacht mir was und ich ruf dann Sie wieder an.' Und der sacht dann: ‚das ist doch Blödsinn', Sach ich: ‚Richtig.' Und dann denk ich hat der seine Angelegenheiten beim Sozialamt selber erledigt.

Das war dann sozusagen nur ne Vermittlung.

Das war nur ne Vermittlung, mehr nicht, und ich weiß ja nicht Sie haben ja höchstwahrscheinlich diese ganzen Studien oder was da jetzt alles, Projektphasen und alles was da gelaufen ist, haben Sie ja sicher besser verfolgt. Also ich hatte mal ein sonen (unverständlich) beim Berufsbildungswerk in (Ort), so im letzten, vorletzten Jahr zum Persönlichen Budget angegeben wurde, da hatten sie gesagt, dass in 95% aller Fälle die das Persönliche Budget betreffen für das Sozialamt eigentlich sind, so und in so fern, und ich glaub es waren ein oder zwei Fälle von diesen gesamten acht- oder neunhundert Probefällen die sie da hatten, wo überhaupt (unser Träger) in irgend einer Form involviert war. Über die Pflegeversicherung in den meisten Fällen. In so fern ist das nicht ganz verwunderlich, dass bisher noch gar nichts passiert ist.

Dann, ist es nicht eigentlich sinnvoller wenn die Gemeinsamen Servicestellen jetzt beim Sozialamt angesiedelt wären, oder...

Ja die haben ja auch welche, glaub ich.

Wenig.

Ja genau, längst nicht so verbreitet wie bei (unserem Träger). Also wenn ich bei irgendwelchen Schulungen oder Seminaren da war, dann saßen da immer 80-90 Prozent Krankenkassenmenschen oder Rentenversicherung, vom Rentenversicherungsträger und von den Sozialämtern hat man nie, kaum jemand gesehen. Natürlich, klar wären die da am sinnvollsten angesiedelt, weil halt weit, fast 90 Prozent der Leistungen, tipp ich mal aus dem Bereich sowieso kommen.

Wann haben Sie zuerst vom Persönlichen Budget gehört?

Ich war am 1.10. auf nem Seminar in (Ort) letztes Jahr, also das wird dann im Sommer letzten Jahres gewesen sein. Wo ich mal geguckt hab wo man sich da schlau machen kann und dann war ich da in (Ort).

Was war da so Ihre erste Haltung zum Persönlichen Budget?

Gute Sache, bei uns falsch angesiedelt. Hab ich damals schon abgesehen weil halt diese hauptsächlichen Leistungen nicht bei uns liegen können, das sind Nebenleistungen, die diese behinderten Menschen brauchen. Die gibt's aber eh bei (unserem Träger), wenn sie einen Anspruch auf Pflegegeld haben, mein Gott dann kommt jeden, wird das jeden Monat überwiesen, da brauchen die keine großen Kontakte, keine großen Hilfen, das wird einmal beantragt, wenn sie da mal Hilfe brauchen, das machen auch unsere Sachbearbeiter, da brauchen die die Servicestelle nicht für und alles andere wird auch hier ganz normal im täglichen Ablauf, obs Heil- oder Hilfsmittel oder irgendwas sind, können wir regeln da brauchen wir keine Servicestelle hier vor Ort. Wenn die Sozialhilfeträger da jemanden einrichten könnten, der sich da auch wirklich zeitnah um Dinge kümmert und das nicht drei, vier, fünf, sechs Monate läuft dort, das wär mit Sicherheit sinnvoller.

Ja. Das ist jetzt auch eher eine hypothetische Frage. Wie würden Sie denn vorgehen, wenn jetzt ein behinderter Mensch hier anruft und sich unschlüssig ist, soll ers beantragen oder nicht?

Ja gut, ich würde ihn einladen um erst mal die persönliche Situation angucken, anhören, was braucht der überhaupt, in welchem Bereich braucht er Hilfen, ist es materiell oder ist es eher Unterstützung bei den Behörden, bei den Ämtergängen, das ist zum Teil auch nicht mehr so einfach heutzutage. Ja und dann könnt ich ihm diese Hilfen, wenns möglich ist, dass ich da irgendwas koordinieren kann, na gut ich bin jetzt schon 20 Jahre hier vor Ort, ich kenn auch so nen paar Leute bei der Rentenversicherung, beim Sozialamt, wenn ich da anrufe geht's vielleicht schon mal nen bisschen schneller, als wenn da derjenige selber anruft. Wenn ich koordinierend tätig werden kann würde ich das dann machen und ansonsten würde ich ihm klar sagen wo er was bekommt, oder wo er sinnvoller Weise, an wen er sich da wenden kann, wenn ers nicht immer über Dritte machen will und das ist eigentlich so, die behinderten Menschen, die sind ja, was ich vorhin schon mal gesagt hatte, die sind ja nicht unselbstständig und hilflos. Die haben ein paar Einschränkungen, aber die wissen eigentlich immer sehr sehr genau was sie für Rechte haben, was sie für Möglichkeiten haben und wie sie an diese Leistungen gelangen. Deshalb wird das ganze auch nicht soo erfolgreich sein mit diesen Servicestellen. Die brauchen keinen der die Mütze Servicestelle auf hat, die wissen ganz genau wenn ich das und das brauche dann fahr ich zum Sozialamt, wenn ich das und das brauche fahr ich zur Krankenkasse und wenn ich das und das brauche gehe ich zum Rentenversicherungsträger oder zum Versorgungsamt. Die klären das dort direkt. Die wollen aus meiner Sicht glaub ich nicht, sonst wär ja schon mal jemand hier gewesen, die sich nicht bequem zurücklegen wollen und sagen: ‚So, jetzt macht das mal für mich!'

Wie weit würde dann jetzt die Beratung und Unterstützung gehen für Sie? Also angenommen es möchte jemand einen Antrag stellen, geht das durchs Antrag-, durch das Verfahren noch oder auch nach Antragstellung?

Müsste ich jetzt auch hypothetisch beantworten, weil ich weiß gar nicht wie groß diese, ich weiß nur, dass es ne ziemliche, ziemliche Antrags-, Wust sein soll. Ich hab da so nen Antrag selber noch nie mit jemandem gestellt. Also ich würde das schon eher versuchen das auf die pragmatische Art zu lösen und jetzt nicht hier denjenigen erst mal mit einem riesigen Antrag zum Persönliches Budget knechten, Also ich würde schon versuchen in einem persönlichen Gespräch versuchen herauszukriegen, was will er, was braucht er, wo muss die Hilfe sein und dann versuchen das ganze, ja, nicht so starr an den Abläufen zum Persönlichen Budget und Antragstellung und Anschreiben an den Sozialhilfeträger und an die anderen potentiellen Leistungsträger, denn dann entstehen diese Sachen wie in den Probe-, in den Probefällen gesehen, sechs Monate dauert. Damit ist keinem geholfen, ne? Also es geht vieles schneller, wenn man sich nicht an starre Abläufe und Antragstellung und noch ein Formular und wenn dann doch noch was fehlt, also ich versuche das ganze wenn dann pragmatisch zu lösen. Wenns dann halt nen Antrag braucht vom Sozialamt, dann kriegen sie auch ihren Antrag, aber dann, wenns nicht sein muss, dann kann mans auch anders versuchen.

Ja, und was denken Sie woran liegts, dass bisher nur so wenige Budgets überhaupt beantragt wurden beziehungsweise gestellt wurden?

Ja, das was ich schon gesagt habe, die behinderten Menschen kennen ihre Rechte, die haben ihre Leistungen schon früher bekommen, es ist ja durch das Persönliche Budget sind ja keine zusätzlichen Leistungen geschaffen worden. Sondern es einfach nur nen Angebot, sprich einen Träger an, der regelt alles für dich, nur das ist ein Angebot für Menschen die jetzt akut, neu zwischen einer Behinderung betroffen sind. Alle anderen die bis dahin, bevor das kam, schon ne Behinderung hatten die kannten auch ne Möglichkeit ihre Richtung, ihre Wege und haben ihre Leistungen größtenteils ja schon gehabt. Die haben jetzt andere Möglichkeiten sich diese Leistungen einzukaufen und selber da tätig zu werden, aber dafür brauchen sie mich nicht.

Das heißt Sie denken sie wissen sehr wohl, dass es das Persönliche Budget gibt, aber sie entscheiden sich dann bewusst dagegen, oder?

Ich denke, gut, es gibt natürlich auch die Betreuer für behinderte Menschen, die natürlich auch sehr viel regeln, wissen, die natürlich dann denk ich mal, auch uns als Servicestelle in so fern auch viel Arbeit abnehmen, weil bevor man zu so ner (Träger) fährt, zu so ner Servicestelle, nen Menschen den man noch nie gesehen hat anspricht, ich denke mal das diese Betreuersituation dieser Berufsbetreuer, merk ich in letzter Zeit auch, weil ich fachlich immer mehr mit Betreuern zu tun habe und nicht mit den Versicherten selber, die haben ne hohe Akzeptanz, die haben zum großen Teil auch ein hohes Fachwissen, und ich denke also diese Servicestellen sind den behinderten Menschen einfach zu abstrakt. Das ist ne zusätzliche Behörde für die und wozu soll ich das haben, die haben ihre Ansprechpartner, die wissen wo sie was kriegen, warum soll ich jetzt noch zu ner Behörde rein.

Und hat die Servicestelle hier, oder haben Sie da irgendwelche Öffentlichkeitsarbeit gemacht, zu sagen, ja, es gibt das jetzt?

Das wurde in der Versichertenzeitschrift am Anfang halt einmal, Servicestelle bei (unserem Träger) in (Ort), dann war da noch ein Bildchen von mir drin, in (Ort) haben sie das mal ein bisschen größer aufgezogen das ganze, um das Publik zu machen, da hing dann mal ein Bild von meinem Kollegen bei Karstadt im Schaufenster, da haben sie mal eine Kampagne gemacht, weil da auch nichts passiert ist in den Servicestellen und da, ja gut (Ort) ist ein bisschen größer und da passiert schon mal schneller was, da haben sie die ganzen Servicestellen in (Ort) noch mal mit Schauwänden und großen Fotos da bei Karstadt reingehängt, aber so weit ich weiß, hatte mein Kollege auch noch nicht einen Fall als Servicestelle zum Persönlichen Budget bearbeitet.

Und gabs irgendwelche Öffentlichkeitsarbeit dann speziell zum Persönlichen Budget, oder auch nicht?

Von uns aus nicht, nein. Von den Behindertenverbänden und sowas, das habe ich schon gesehen, da habe ich diverse Broschüren mal hier, mal da, mal dort was zugeschickt bekommen. Die haben das schon bekannt gemacht.

Was denken Sie könnten dann behinderte Menschen noch gebrauchen, damit sie vielleicht besser beraten, unterstützt werden, oder, nicht besser, was könnten sie gebrauchen?

Was sie brauchen könnten wären schnellere unbürokratischere Abläufe zwischen den einzelnen Leistungsträgern. Nur das wünsche ich mir hier für meine Arbeit hier tagtäglich auch immer, aber die Bürokratie hält uns alle und mich auch nun mal am Leben und sie ist in den letzten Jahren nicht weniger geworden, sondern viel schlimmer und viel viel mehr geworden, vielleicht hat man das vor dem Hintergrund gemacht, dass das Antragswesen immer komplizierter wird, man muss hier und da und dort alles Mögliche ausfüllen, aber, scheinbar, sag ich mal wenns nicht alles die Betreuer machen, sind die behinderten Menschen dem dann doch schon gewachsen, weil sie sich da von Anfang an halt auch da reinfuchsen konnten und ich hab immer so ein Problem damit, wenn man den behinderten Menschen, die wollen gar nicht so viel Hilfe, die wollen eigentlich eher Hilfe zur Selbsthilfe, die wollen ihre Sachen selber regeln.

Dann wär doch das Persönliche Budget eigentlich gar nicht schlecht für behinderte Menschen.

Es wäre nicht schlecht, die hätten ihre eigenen Finanzmittel, es wäre, es ist vom Prinzip her finde ich die Leistung nicht schlecht, wenn meinetwegen das Pflegegeld, ja gut das Pflegegeld kriegen sie ja so, aber dass sie über ihre Finanzmittel dann so verfügen können, dass sie sich die Leistungen dann einkaufen können und halt nicht mehr diese, Bittsteller ist vielleicht ein bisschen böse gesagt, aber eben diese Bittsteller-Haltung sondern halt als Vertragspartner von diesen Leistungsanbietern. Das hat mit Sicherheit Vorteile. Warum das viele nicht in Anspruch nehmen, oder nicht machen, ich denke mal bei vielen, wenns halt läuft dann läufts so nach dem Motto. Warum soll ich jetzt groß was rütteln nur damit ich dann dem das Geld in die Hand drücke, mein Gott wenn (unser Träger) das überweist, ist das auch nicht schlimm. Kann natürlich auch ein bisschen Bequemlichkeit sein oder auch die Geschichte, also es läuft doch alles, warum soll ich da jetzt groß dran rütteln, nur weil sich der Gesetzgeber da wieder was tolles hat einfallen lassen. Vielleicht ist es Bequemlichkeit ein bisschen aber vielleicht ists auch der Horror, wenn ich da jetzt hingehe, muss ich ja wieder alles neu beantragen und und und, ne? Und wenns dann schon läuft die Leistung die man beanspruchen kann schon in irgendeiner Form kommt, dann würd ich da auch nicht alles wieder umschmeißen damit ich dann das Persönliche Budget habe.

Denken Sie das Persönliche Budget ist ein Mittel um Bürokratie auch abzubauen, oder glauben Sie nicht, dass das dann weniger wird?

Ich denke nicht, weil die, die Abläufe sind ja da, die sind ja auch beim Persönlichen Budget vorgeschrieben und allein schon mit der Antragstellung und dann sollen sich die einzelnen Leistungsträger zusammensetzen und kommunizieren und da wird Bürokratie geschaffen. Man kanns natürliche wie immer, was ich vorhin gesagt habe, versuchen pragmatisch zu lösen, nur in dem Moment, wo dann ein Leistungsträger nicht damit einverstanden ist und sagt: ‚Nee, ich will jetzt hier meinen Antrag haben und ich brauche das Formular XY und dann muss ich das prüfen und dann muss das zum Gutachter', ist das ganze hinfällig und insofern also denke ich nicht, dass das Bürokratie abbaut. Verlagert sie halt. Soll verlagern auf einen oder vom Behinderten Menschen weg auf jemanden der Fachkundig ist und dann diese Koordinationsrolle übernimmt, aber scheint ja wie gesagt nicht soo gewünscht zu sein wie es mit Sicherheit geplant war und gut, jetzt könnte man sagen im beschaulichen (Ort), das ist nicht repräsentativ, aber wie gesagt auch mein Kollege in (Ort), der da in der Geschäftsstelle mitten im Zentrum sitzt, hat da noch keinerlei Aufträge in der Richtung gehabt.

Ich mein, als Leistungsträger müssten Sie sich dann zumindest nicht mehr mit den Leistungserbringern abmühen sondern haben dann ja den direkten Kontakt zum behinderten Menschen, sozusagen, das heißt, es fällt ja dann der eine Weg weg dann sozusagen mit den Leistungserbringern.

Ja, das ist für uns nur im Prinzip Wurscht, ob ich den Menschen selber die Geld, die Leistungen überweise oder ob ich die an die Leistungserbringer überweise. Das ist uns egal. Das ist nicht mehr und nicht weniger Aufwand. Das ist ne Änderung der Kontonummer.

OK.

Ne? Also in sofern, ich machs auch lieber, ich sprech lieber direkt mit den Menschen als über Dritte, oder auch lieber mit dem Menschen selbst als mit den Leistungserbringern, weil da hat man dann auch nie dreimal den Gleichen am Telefon. Aber ansonsten, vom Aufwand ist es eigentlich egal mit wem wir da, oder an wen wir da die Leistung überbringen, oder wem wir Gelder überweisen das ist für uns, oder für unsere Arbeit ja nicht ausschlaggebend.

Ja gut, dann wär ich erstmal am Ende, ja, habe ich irgendwas Wichtiges vergessen zu fragen?

Also ich weiß ja nicht was für Sie, was für Ihre Arbeit wichtig ist...

Nö, vielleicht gibt's ja noch etwas was sie noch loswerden wollen?

Also ich hab mir noch mal die Aufzeichnungen aus meinem Seminar angeguckt, aber da ist nichts so gravierendes, was wir noch nicht angesprochen haben, diese Probephase, diese 800 Persönlichen Budgets, die da angesprochen wurden, und, und, und, bei diesem Seminar kam immer wieder der Knackpunkt, Geld für Betreuungsleistungen raus und das war eigentlich was, wofür, oder wovor wir uns so nen bisschen, ja, nicht gefürchtet haben, aber wo vielleicht ein Problem liegen könnte, was ich hier gar nicht gehört habe. Wer bezahlt denn die Betreuer für die behinderten Menschen, wenn so ein Betreuer, um sie über das Persönliche Budget zu beraten? Kommt das aus dem Persönlichen Budget oder nicht? Da waren auch Behindertenvertreter und da hatten die unglaubliche Angst vor, dass da jetzt so ein Markt entsteht von Betreuern, die auf die behinderten Menschen einströmen und denen versuchen, ja so nach dem Motto, du musst jetzt unbedingt ein Persönliches Budget haben und das und ein gewisser Teil davon ist dann schon mal meins. So, ja? Aber da hab ich auch noch nichts gehört, also weiß jetzt nicht ob Sie da schon irgendwelche Kontakte zu diesen Betreuern hatten, oder, ob da damals, das war ja Oktober letzten Jahres haben die gesagt. Die gehen davon aus, dass da ein regelrechter Berufszweig entstehen wird, der sich auf die behinderten Menschen stürzt, um ihnen diese Persönlichen Budgets zu vertickern und damit dann halt ihren Job zu finanzieren als Betreuer, aber das scheint ja bisher auch noch nicht so viel passiert zu sein.

Das halte ich auch erstmal für ein Gerücht, dass das passieren, oder für eine Befürchtung.

Das kam von den Behindertenvertretern selbst, die sagten, was passiert denn, wenn ich ein Persönliches Budget und dann kommt ein Betreuer und sacht: ‚ich mach das mit deinem Persönlichen Budget, aber das kost dann so und soviel aus deinem Persönlichen Budget', oder wird das extra berechnet?

Ja das ist natürlich so ne Frage, ob der Beratungs- und Unterstützungsbedarf, wird der überhaupt erstmal bemessen, bei der Bedarfsfeststellung und wenn ja, dann können sich behinderte Menschen aussuchen, wer soll diese Beratung und Unterstützung dann machen.

So und das wäre dann wieder so ein Punkt, wenn das geschieht, dann denke ich mal würden wir als Servicestelle besser ins Boot kommen, denn bei uns kost' nüscht.

Genau.

Aber wie gesagt, bisher, nicht, kein, also nichts großes was ich da erzählen könnte, weil die Inanspruchnahme geht gegen null. Aber wie gesagt, vielleicht merk ichs ja auch nicht immer, wenn ich ein Gespräch führe und mich jemand fragt: ‚Wo bekomme ich dies und das und jenes?', dann kann es da sein, dass ich dann schon als Servicestelle tätig gewesen bin und hab es nur nicht gemerkt, weil es auch sonst normal hier mein Job (bei meinem Träger) ist.

Das heißt Sie sehen gar nicht, wenn jetzt ein Anruf kommt, das ist jemand der will jetzt die Servicestelle, oder?

Wenn der das nicht sagt, nein.

Das heißt, das ist auch dieselbe Nummer dann?

Ja klar, meine ganz normale Durchwahl. Ich hab jetzt nicht ne extra Telefonnummer als Servicestelle.

Gut, dann danke ich Ihnen für das Gespräch.

Bitte. Gar kein Problem.

Postskriptum:

Das Interview wurde telefonisch vereinbart. Herr B erklärte sich sofort bereit das Interview mit mir zu führen, wies mich aber bereits beim Telefonat darauf hin, dass er bislang noch keinen einzigen Fall gehabt hat und das Interview deswegen aller Voraussicht nach schon nach drei Minuten beendet sein dürfte. Als Termin wurde der 19.06.2008 vereinbart. Das Interview startete zur vereinbarten Zeit, um 11 Uhr im Büro von Herrn B Außer uns beiden war keine weitere Person anwesend. Herr B machte während der gesamten Zeit einen sehr souveränen und selbstsicheren Eindruck. Das Interview wurde einmal durch einen eingehenden Telefonanruf bei Herrn B gestört. Dies störte den Verlauf des Interviews aber nicht wesentlich. Insgesamt war es sehr unkompliziert mit Herrn B ins Gespräch zu kommen.

Interview C

Kurzfragebogen:

Geschlecht: männlich

Alter: 47

Ausbildung/Abschluss: Sozialversicherungsfachangestellter

Zusatzqualifikation: Reha-Berater

Berufserfahrung: 23 Jahre

Tätig in GS seit: vier Jahren

Interview mit Herrn C:

Ja gut, dann können Sie ja gleich damit anfangen, wie es dazu kam, dass die hier eingerichtet wurden.

Eingerichtet wurden die aufgrund gesetzlicher Vorgabe. Ganz einfach.

Und warum jetzt hier bei (eurem Träger)?

Warum jetzt (unser Träger) sich dazu entschlossen hat das jetzt zu machen, kann ich jetzt nicht sagen. Das ist ja von ganz oben, von (unverständlich) entschieden worden. Aber eigentlich wurde vom Gesetzgeber erwartet, dass man in gewissen Zentren hier eine bestimmte Anzahl von Servicestellen hat und (unser Träger) hat halt bei einigen Städten halt Servicestellen auch eingerichtet, in anderen auch wiederum nicht. Das kommt, das ist eigentlich auch egal (unser Träger) das macht oder überhaupt welcher Träger das macht, es muss nur halt so flächendeckend, sollte vielleicht da sein, oder mehrere Servicestellen da sein und (unser Träger) hat gesagt wir machen ne bestimmte Anzahl machen wir mit, andere (Träger) machens dann halt woanders. Das ist jetzt nicht so zielgerichtet oder so, glaub ich.

Wie genau lief das ab? Waren Sie von Anfang an dabei, dass Sie das mitbekommen haben?

Nein, also wie die Planung war, das habe ich nicht mitbekommen, ne. Wir sind halt irgendwann, wurde auf, auf den einzelnen Reha-, Reha-Standorten, wo also Reha-Berater sind von (unserem Träger), wurde dann halt auf uns zugegangen und hat gesagt: ‚wer möchte das machen?' und wo passt es einigermaßen, weil es mussten auch die Gegebenheiten passen, also die, die Infrastruktur musste da sein. Also behindertengerecht musste, musste es sein. Es gab ja auch Standorte mit Reha-Beratern, die waren irgendwo im dritten Stock ohne Fahrstuhl. Die fielen natürlich gleich raus, ne? Wir hatten hier eigentlich von vorneherein schon behindertengerecht eingerichtet hier und deswegen passt das natürlich hier für uns.

Das heißt am Gebäude musste jetzt keine Veränderung mehr vorgenommen werden.

Nein, das passte von vorneherein.

Mit wie vielen Mitarbeitern arbeiten Sie jetzt hier in der Gemeinsamen Servicestelle?

Hier in (Ort), muss ich nachrechnen, Moment. Eins, zwei, drei, vier, fünf,...acht Reha-Berater und ein Teamleiter.

Also bei (eurem Träger).

Hier in (Ort), ja.

Ja, das ist ja recht viel. Und arbeiten Sie da ausschließlich in der Gemeinsamen Servicestelle, oder haben Sie da noch andere Tätigkeiten?

Genau andersherum, wir machen die Servicestelle praktisch nebenbei. Wir haben eigentlich die Reha-Beratung und wenn jemand die Servicestelle braucht, dann sind wir dafür da.

Und wie viel Zeit würde das, oder nimmt das in Anspruch?

Verschwindend. Also überhaupt nicht der Rede wert, also man kann das gar nicht beziffern. Jetzt kommen wir dazu was ich am Anfang gesagt hatte, als noch nicht eingeschaltet war, wir haben deswegen eigentlich kaum, also fast gar keine Servicestellenfälle, weil zum einen die betroffenen Personen meisten zu (ihrem eigenen Träger) gehen, das ist einfach normal. Wenn ich irgendwas habe, dann gehe ich zu (meinem Träger). So, dann landen die nicht mehr bei uns sondern landen vielleicht bei (einem anderen Träger), die haben auch eine Servicestelle. In (Ort) gibt es ne ganze Menge eigentlich und bei verschiedenen (Trägern) auch, das heißt, die sehen wir schon gar nicht mehr. Und unsere Versicherten kommen nicht direkt zur Servicestelle, weil wir machen die Reha-Beratung, wir kommen von uns aus auf die Versicherten zu, wenn bestimmte Behinderungen oder Einschränkungen da sind, das heißt die kommen gar nicht auf die Idee zur Servicestelle zu gehen, weil im Vorfeld das schon abgeklärt ist. Das ist unser Job der Reha-Beratung, also wir machen das schon seit 1990 so in dieser Art und Weise.

Das heißt, Sie gehen dann auf Ihre Versicherten selber zu.

Ja genau. Wenn wir merken, also das ist diagnosespezifisch, ne? Wenn wir sehen, als Beispiel einer hat ne Querschnittslähmung, hat nen Unfall gehabt, dann kriegen wir das hier in den Computer rein und dann gehen wir schon auf die los, oder auf die Behandler, wenn die erstmal nicht ansprechbar sind und versuchen die Lage zu klären und dann entstehen natürlich eigentlich gar keine Servicestellenfälle.

Was genau ist den für Sie ein Servicestellenfall? Also, wie genau definieren Sie das?

Der ist eigentlich so definiert, wenn ein Behinderter oder ein von Behinderung bedrohter Versicherter, die Leistungen mehrerer Träger benötigt. In dem Moment, wo nur (unser Träger) zuständig ist, ist das für uns kein Servicestellenfall. Das ist unsere ureigene Aufgabe. Oder wenn jemand nur einen Rentenantrag benötigt, ist das auch kein Servicestellenfall, weil da ist eigentlich ganz klar, der braucht ne Rentenberatung oder einen Rentenantrag, mehr nicht. In dem Moment wo jetzt mehr Stellen ineinander übergreifen müssen, dann ist es ein Servicestellenfall. Sonst eigentlich nicht.

Und mal angenommen ein anderer Träger ist zuständig oder mit zuständig. Vermitteln Sie die ratsuchende Person weiter oder wie läuft das dann genau ab?

Kommt drauf an, also wenn es eindeutig ist, ist es natürlich sinnvoll ihn weiterzuvermitteln, wenns z.B. um ne Rentenberatung geht. Können wir gar nicht leisten. Also wenn wir genau wissen, der Träger ist zuständig und sonst nichts, dann kann man am besten sagen, OK dann wenden Sie sich am besten dorthin. Es sei denn es sind allgemeine Dinge, die wir klären können, das ist natürlich klar. Wenn jemand fragt, kann ich ne Rente, kann ich nen Reha-Antrag haben, oder was weiß ich auch immer und wir das klären können machen wir das natürlich sowieso. Aber wenn das nicht allzu spezifisch ist und wir können das nicht, dann muss man sagen gut, in diesem Fall kein anderer Träger zuständig, Rentenversicherung, fertig.

Ja, gabs irgendwelche Schulungen oder Vorbereitungen auf diese Tätigkeiten die Sie hier machen?

Wir haben die Reha-Beratung, die eigentlich schon umfassender ist vom Anforderungsprofil als wir eigentlich benötigen für die Servicestelle, also da bräuchten wir also eigentlich keine Schulung, weil wir sind geschult, vorher schon. Eigentlich.

Arbeiten Sie denn mit anderen Trägern zusammen? Also, gibt's da irgendwie regelmäßige Treffen?

Nein.

Nicht.

War noch nicht nötig.

OK.

Also wir handeln ja immer einzelfallbezogen und wenn irgendwo ein anderer Träger eingeschaltet werden muss oder müsste, dann wenden wir uns an den von vornherein, also das machen wir im Einzelfall dann auch. Es war eigentlich noch nicht nötig, dass man irgendwelche Konferenzen machen müsste. Ist vorgesehen, also kann man machen, aber muss natürlich auch was da sein, um das machen zu können, aber wir hattens einfach noch nicht.

OK. Ja, ja gut ich glaube zur Gemeinsamen Servicestelle wars das dann im Prinzip schon. Dann komme ich zum Persönlichen Budget. Hatten Sie schon Anfragen zum Persönlichen Budget?

Hier in der Servicestelle noch nicht. Weil das Persönliche Budget ist bei uns nicht bei der Servicestelle angelagert sondern bei der Kundenberatung, weil da schlagen die Leute ja auch meistens auf. Und das Persönliche Budget an sich ist ja erstmal, hat ja nichts mit der Servicestelle zu tun, sondern geht ja immer auf den jeweiligen Trägern. Weil Persönliches Budget heißt, ich möchte bei (dem Träger), für irgendeine Leistung oder für mehrere Leistungen das Geld haben und dafür halt mich selber darum kümmern. Das ist ja was anderes als das Trägerübergreifende Persönliche Budget, was dann mehr in Richtung Servicestelle gehen würde.

Und in die Richtung gabs auch noch keine Anfragen?

Doch. Beim Persönlichen Budget sehr wohl. Aber wie gesagt, da kann ich nicht sagen wie das gehandhabt wurde und was draus geworden ist, weil das wird halt in der Kundenberatung gemacht.

Das ist dann gar nicht bei Ihnen gelandet.

Nein.

Können Sie sich noch daran erinnern, wann Sie zum ersten Mal vom Persönlichen Budget gehört haben?

Das war als die Servicestellen eingerichtet wurden, rein theoretisch haben wir davon gehört, dass es so was gibt, aber so richtig wusste keiner darüber bescheid.

Was waren so Ihre ersten Gedanken dazu?

Erster Gedanke für Persönliches Budget? Eigentlich nicht nötig. Weil die Dinge die man bekommt, die bekommt man so oder so über die Versichertenkarte, weil wir können ja nicht, es gibt ja kein Budget für Dinge, die (unser Träger) nicht leisten würde. Kühlschrank oder so was. Gibt's ja nicht. Es gibt ja nur ein Budget zum Beispiel für Krankengymnastik, nur als Beispiel. Das kriege ich auch über die Karte. Das ist einfacher abzurechnen, ein- und abzuliefern.

Das heißt, das Persönliche Budget betrifft jetzt (euren Träger) nicht so sehr?

Selten, ja. Also wir, ich krieg das schon mal mit, weil es landen ja manchmal hier diese, die kommen bei uns auf den Tisch, durch die Post, weil sie falsch gelagert sind, und wir gebens dann weiter an die Kundenberatung ist sehr selten.

Und ganz allgemein, jetzt nicht mit Blick auf (euren Träger), was denken Sie da zum Persönlichen Budget?

Ich weiß nicht, also bei der Rentenversicherung kann ich mir das schon mal gar nicht vorstellen, weil Rente an sich das geht nicht, höchsten Kuren, andererseits, es wird ja praktisch errechnet, was kostet so was, wo man so was nachgucken kann. Ja, dann krieg ich praktisch das Geld, ja, was ich für die Kur bezahl, was die kosten würde, würde ich kriegen. Ja, ich kriegs natürlich auch nur, wenn ich die Vorraussetzungen dafür erfüllt habe. Dann kann ich die Kur auch noch mal nehmen und direkt bezahlen lassen vom Rentenversicherungsträger, also da sehe ich auch nicht so unbedingt so nen Bedarf.

Und hatte man vorher schon die Wahl welche Kur man in Anspruch nimmt, oder wäre das denn eine Wahlfreiheit, zu sagen, jetzt mit dem Geld, habe ich die Freiheit mir auch einen anderen Standort zu wählen?

Das kann man machen, ja. Ja gut man hat da ein bisschen mehr Wahlfreiheit, das ist natürlich richtig. Wer das so haben will, ja gut der nimmts in Anspruch, ne? Aber ansonsten, ich seh nicht so unbedingt den Vorteil. Wie es genau bei anderen Trägern aussieht, beim Sozialamt, das kann ich nicht, da kann ich mir kein Urteil drüber bilden, kanns vielleicht eher mal was sein, aber das die Leute vielleicht das Geld sehen und es dann dafür nicht ausgeben, weiß ich nicht, aber da werden mit Sicherheit auch Kontrollmechanismen mit drin sein.

Ja, ich mein, viele Leistungen laufen ja über das Sozialamt, aber die wenigsten Servicestellen sind ja jetzt bei den Sozialämtern angesiedelt. Wie sehen Sie das, wäre es sinnvoller, wenn das beim Sozialamt angesiedelt ist, oder...

Die Servicestelle?

Ja.

Für die Fälle auf jeden Fall. Vor allem wenns um die Fälle geht, wo das Sozialamt zuständig ist. Das ist für alle anderen Träger das Sozialamt, ich glaub so heißt das gar nicht mehr, aber ist auch egal. Wenns die, die Vorschriften des Sozialamts sind, die für alle anderen ziemlich, ja böhmische Dörfer sind, ja, da steigen die zum Teil selber nicht durch, ja? Das ist sehr schwierig, also wenn man da, ein bisschen mehr ansiedeln würde, das wär mit Sicherheit gar nicht so verkehrt.

Ja, wie gehen Sie vor, ich weiß Sie hatten jetzt noch keinen Fall, aber wie gehen Sie denn vor, wenn jemand anruft und sich dann unschlüssig ist, soll er ein trägerübergreifendes Persönliches Budget beantragen oder nicht?

Ja gut, ich würde jetzt nicht, ich würde erstmal fragen was er damit beabsichtigt. Wenn das Sinn macht, dann ist das ja in Ordnung, wenn das jetzt wirklich überhaupt keinen Sinn macht, dann muss man halt drüber informieren was die Vor- und Nachteile sind. Vorteil wäre, man sucht sich halt vielleicht, wenns um ne Kur geht, man sucht sich halt nen anderen Ort aus, OK, aber so richtig beraten, also richtig zu sagen, jetzt machen Sie das oder nicht, kann man eigentlich gar nicht, weil das ist ne rein persönliche Angelegenheit, das, ich würde jetzt natürlich nicht abraten, das natürlich nicht, kann ich ja nicht. Ich würde nur sagen, OK, das sind die Vorteile das sind die Nachteile. Mehr kann ich ja nicht machen, ich kann denen ja nicht sagen, nehmen Sie's in Anspruch oder machen Sie's nicht, ne?

Was denken Sie wie neutral sind Sie als Servicestelle hier, wenn Sie beraten? Oder haben Sie irgendwelche, kommen Sie da in einen Interessenkonflikt?

Nein. Wüsste ich jetzt nicht in welchen Konflikt ich da käme. Jetzt nur auf das Budget bezogen oder grundsätzlich?

Grundsätzlich.

Grundsätzlich. Nein. Weil letztendlich sind die Zuständigkeiten sind gesetzlich letztlich eindeutig geregelt. Ich kann also nicht sagen: ‚Ach, beantragen Sie das mal lieber woanders,' obwohl wir zuständig sind, das kriegen wir ja zurück, ne? Als das geht gar nicht, also letztendlich, die Neutralität ist gegeben, ganz sicher.

Auch wenns jetzt um die Bedarfsfeststellung geht? Oder die Bemessung des Budgets?

Die Bedarfsfeststellung sollte ja meistens dort geschehen, wo die Hauptleistung ist, so ist es eigentlich vorgesehen. Und das merkt man ja, man sieht ja, OK, der will das, das und das haben und dann sieht man ja letztendlich wo ist die Hauptleistung und da wird meistens auch die Bedarfsfeststellung gemacht. Macht ja auch Sinn.

Ich weiß gar nicht, ist es dann eigentlich so, dass sich die Ratsuchenden auch die Gemeinsame Servicestelle als Beauftragten aussuchen können?

Können Sie, ja.

Und dann müssten Sie das auch machen, sozusagen? Die Bedarfsfeststellung? Die Begleitung dann durch das gesamte Antragsverfahren?

Gehe ich mal von aus, dass ich das dann machen müsste, genau. Wobei, aber ich hab da so mitbekommen, von anderen, dass da die Praxis in der Tat dann auch so ist, dass man sagt, so, es geht jemand bei der, der geht beim Sozialamt ein und der will dort nur zehn Euro haben aber 100.000 will er von der Rentenversicherung haben, dann sagen die auch: ‚Och mach mal lieber über die Rentenversicherung, die klären das alles.' Weil alles andere macht eigentlich keinen großen Sinn, weil man muss ja dann auch, dann ist ja schwieriger, das ist ja einfacher wenn man bei sich im Hause alles klären kann und nur so einen kleinen Rest anderswo, als andersherum.

Ja, aber mal angenommen es ist jetzt das Sozialamt und der Rentenversicherungsträger und die betreffende Person wünscht sich aber, dass die Gemeinsame Servicestelle, also Sie das klären, dann wär das schon möglich?

Ja wär möglich. Ist meines Erachtens nach zwar noch nicht vorgekommen, aber wär möglich.

Ja, wie weit würde in so einem Fall Beratung und Unterstützung für sie gehen?

Kann ich nicht sagen, also jeder Einzelfall ist ja anders, also, so lange wies nötig ist, ne? Solange irgendwie ein Handlungsbedarf da ist.

Was könnte das alles umschließen?

Alles. Das kann ich wirklich nicht sagen, weil das sind ja alles, jeder Fall ist anders. Es kann alles sein. Also man kann das einfach nicht beziffern, kann man gar nicht. Weil es gibt ja, wenn jetzt alles normiert wäre, dann würde es ja letztendlich auch keine Servicestellen benötigen, wofür? Es ist einfach, jeder Fall ist komplett anders, es gibt keinen zweiten gleichen Fall und der eine kann mit einem Gespräch erledigt sein, beim nächsten dauerts ein halbes Jahr, ne?

Und worin sehen Sie dann jetzt die Hauptaufgaben der Gemeinsamen Servicestelle?

Die Hauptaufgabe sehe ich darin, dass man versucht Menschen durch den, durch die verschiedenen Zuständigkeiten zu lotsen. Die einfach nicht wissen an wen sie sich wenden müssen und wie sie sich verhalten müssen.

Das heißt so ne...

...Lotsenfunktion.

Koordinierung.

Und das machen wir bei (unserem Träger) schon seit 1990 eigentlich, mit der Reha-Beratung, also das ist eigentlich nichts anderes. Und deswegen gibt es bei uns eigentlich keine Servicestellenfälle, weil wir die vorab wegnehmen schon, selber machen. Wir nennen die nicht Servicestellenfälle, weil das sind halt Versicherte bei uns, ne?

Was denken Sie könnten behinderte Menschen noch gebrauchen im Hinblick auf das Persönliche Budget?

Ich hab überhaupt keine Erfahrung jetzt mit Persönlichen Budget, kann ich nicht sagen. Also ich bin eher der Meinung, eigentlich ist es nicht unbedingt nötig so ein Persönliches Budget, es muss nur klargestellt sein, dass die Leute das, was sie brauchen auch kriegen. Weil letztendlich ist so ein Persönlich, so ein Budget nichts anderes als die Sachleistung, die sie normalerweise kriegen, nur sie kaufen sich dann da halt das. Von dem Geld was sie kriegen kaufen Sie sich das, was sie normal als Sachleistung bekommen. Also vom Prinzip her ist es ja nichts weiter als ne andere Art der Bezahlung. Darum sag ich, deswegen ist es eigentlich nicht nötig, es muss nur sichergestellt werden, dass die auch das kriegen was notwendig ist.

Nur haben sie bislang mit der Sachleistung nicht unbedingt die Möglichkeit, sich die Leistung auszusuchen.

Ja, schlecht zu sagen, also die Leistung aussuchen, sie kriegen ja auch kein, kein Persönliches Budget und suchen sich dann irgendwas aus, sondern sie kriegen ja ein Budget für etwas, also das wird ja vorher beziffert, um was es geht. Sie können sich ja praktisch, wenn sie nen Budget für nen Rollstuhl kriegen, können sie sich keinen Fernseher für kaufen. Also müssen sie sich einen Rollstuhl für kaufen. Also letztendlich ist das

Ja, nur vorher ist vielleicht festgelegt welchen Rollstuhl sie bekommen und dann können sie sich aussuchen, es gibt ja verschiedene Modelle von Rollstühlen, sag ich mal und...

Ja also vorgeschaltet ist ja immer der Arzt und der, der Leistungserbringer. Beide zusammen gucken, wie muss das Ding sein was er braucht, wie muss das beschaffen sein, wie muss das aussehen, also nicht optisch, wie, was für ein Ding braucht der. Also da ist schon ne Bedarfsfeststellung da, also die Notwendigkeit und der Umfang wird ja schon festgelegt. Wenn natürlich jemand meint er, der will lieber eine Sitzbreite von 58 haben obwohl er ne 38er hat, das kann er machen, nur da sehe ich keinen Sinn drin. Da rutscht er nämlich hin und her. Also was er braucht und wie das aussehen muss, dass ist vorher schon klar und das kriegt er ja auch.

OK. Ja. Was denken Sie sind die Gründe das bislang so wenige nur beantragt wurden, Persönlich Budgets jetzt?

Also Information wird's nicht sein, denn die Behindertenverbände schon ziemlich informieren, also ich denke mal eher, dass die Notwendigkeit nicht gesehen wird.

Von den behinderten Menschen selber, also denken Sie die wissen eigentlich, dass es das gibt, aber entscheiden sich dann quasi bewusst dagegen?

Denke ich schon, ja.

Leisten Sie jetzt hier als Servicestelle eigentlich Öffentlichkeitsarbeit zum Persönlichen Budget, oder...

Nee, wir direkt jetzt nicht, das läuft immer über einen Verband, also das macht die Koordinationsstelle in, das ist hier die ehemalige (Träger), also jetzt (der Träger in Ort), die haben so ein, so den, die machen so die Öffentlichkeitsarbeit für die Servicestellen hier in (Ort).

Im ganzen Großraum dann sozusagen.

Das heißt, wenn irgendwas ist, dann läuft alles über die. Die stimmen das dann mit uns ab.

Das heißt, oder als jetzt die Servicestelle hier eingerichtet wurde, das hat auch dann alles (der Träger) gemacht.

Genau. Die haben auch ne eigene Servicestelle auch und koordinieren das auch für die anderen.

Ja gut dann bin ich schon am Ende eigentlich, wenn Ihnen jetzt nicht noch was einfällt, was wichtig ist für das Interview?

Ja, nö.

Dann wars das. Vielen Dank Herr C.

Ja.

Postskriptum:

Das Interview wurde telefonisch für den 24.06.2008 um 10 Uhr vereinbart. Einen Tag vorher habe ich nochmals angerufen, um mich zu vergewissern, ob der Termin noch fest steht. Es stellte sich heraus, dass Herr C nun um 10 Uhr an einer anderen Konferenz teilnehmen muss. Darum haben wir den Termin auf 9 Uhr am selben Tag vorverlegt. Fälschlicherweise hatte ich mir die Adresse des Standortes der GS herausgesucht, obwohl mir Herr C (ca. zwei Wochen vor dem Termin) eine andere Adresse nannte, in der das Interview stattfinden sollte. Zum Glück lag das Büro von Herrn C nicht sehr weit entfernt von der GS. Somit traf ich schließlich leicht verspätet bei Herrn C im Büro ein. Durch dieses Missverständnis kam es schon vor Beginn der Aufzeichnung zu einem kurzen Gespräch darüber, wie die GS organisiert ist. Herr C sagte, dass wenn jemand den persönlichen Kontakt zur GS sucht, er oder andere Servicestellenmitarbeiter telefonisch von der GS kontaktiert werden und zu Fuß zur GS "rüber laufen". Das heißt die Servicestellenmitarbeiter befinden sich nicht am selben Standort wie die GS, sondern befinden sich zu Fuß etwa fünf Minuten entfernt. Bei der Frage, ob es Ihm recht sei, wenn ich das Interview mit aufzeichne, reagierte Herr C eher zurückhaltend, willigte aber ein. Im Verlauf des Interviews beschränkte sich Herr C überwiegend auf kurze und knappe Antworten. Insgesamt war es nur schwer möglich Herrn C zu längeren Antworten oder der Preisgabe seiner eigenen Meinung und Haltung zu bewegen. Erst als das Interview beendet war und die Aufzeichnung durch das Aufnahmegerät gestoppt wurde, begann Herr C verstärkt seinen Standpunkt zu vertreten. Dies lässt vermuten, dass der Mitschnitt des Gesprächs eine abschreckende Wirkung auf ihn hatte, bzw. ihn daran hinderte völlig frei zu reden.

In dem Gespräch nach dem eigentlichen Interview vertrat Herr C den Standpunkt, dass GS bei seinem Träger überflüssig sind, da er Leistungen, die durch die GS erbracht werden sollen, auch schon vor Einrichtung der GS erbracht hat. Allerdings beschränken sich die Leistungen in den Schilderungen von Herrn C auf die (auch trägerübergreifende) Begleitung und Beratung von Versicherten seines Leistungsträgers. Er hielt es außerdem für Problematisch, wenn sich die Politiker mit den GS "mal wieder was Tolles überleget haben", ohne vorher die betroffenen Menschen selbst zu fragen, ob sie sich das auch wünschen. Deshalb sei nun auch nicht verwunderlich, dass diese das neue Angebot nicht in Anspruch nehmen.

Interview D

Kurzfragebogen:

Geschlecht: männlich

Alter: 52

Ausbildung/Abschluss: Zweite Verwaltungsfachprüfung zum Verwaltungsfachwirt

Zusatzqualifikationen:

Herr D ist Dienststellenleiter für drei verschiedene Bereiche innerhalb des Trägers

Weiterbildungen im Bereich der medizinischen und beruflichen Rehabilitation sowie im Bereich des PB

Ca. 20 weitere Zusatzqualifikationen (z.B. Lehrgänge zu Themen wie: sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz, Mobbing oder sozialmedizinischer Leistungsbeurteilung)

Berufserfahrung: 37 Jahre

Tätig in GS seit: drei Jahren

Interview mit Herrn D:

Ja waren Sie dabei als die Servicestelle eingerichtet wurde?

Ich war nicht dabei als die Servicestelle eingerichtet wurde, habe diese aber kurze Zeit später übernommen, weil der ursprüngliche Kollege, der bei der Einrichtung dabei war in den Außendienst gegangen ist und Fachberater für Rehabilitation wurde.

Haben Sie das mit mitbekommen wie das hier abgelaufen ist?

Ich habe das mitbekommen, weil, ich war seinerzeit hier im Hause bereits tätig, wo die Gemeinsame Servicestelle jetzt eingerichtet ist. Ferner gab es ständig Informationen über das Intranet was im Hause verbreitet wurde, bzw. über zusätzliche schriftliche Informationen.

Wie kam es denn dazu, dass es jetzt ausgerechnet hier mit eingerichtet wurde?

Es bestand der Bedarf eine Gemeinsame Servicestelle einzurichten, damit eben halt weite Teile der Bevölkerung, speziell in Fragen der Rehabilitation, zentrale Anlaufstellen hatten. So wurden also verschiedene Servicestellen im Bereich Niedersachsen eingerichtet, unter anderem bei den (andere Träger) und auch hier (unserer Träger) in (Ort).

Arbeiten Sie alleine in der Servicestelle? Oder gibt es noch mehr Mitarbeiter die Sie unterstützen?

Ich arbeite hier nicht alleine in der Gemeinsamen Servicestelle, unterstützt werde ich circa von fünf bis sechs Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen.

Wie hoch ist der Zeitaufwand den Sie in der Gemeinsamen Servicestelle aufwenden?

Der Zeitaufwand für mich alleine beträgt, ja, pro Tag vielleicht circa drei bis fünf Stunden. Für die übrigen Kolleginnen und Kollegen, da kommt es drauf an, ob sie teilweise damit beschäftigt sind, bzw. mit Grundsatzfragen, ganze oder manche Tage, also manche sind bei Bedarf damit beschäftigt, da geht circa ein halber Tag bei drauf, mindestens vier oder fünf Kolleginnen und Kollegen sind aber auch den ganzen Tag damit beschäftigt. Speziell hier im Beratungsdienst ist es so, dass also circa acht bis zehn Kunden Informationen über die Reha-Servicestelle haben wollen, bzw. durch ihr Begehren die Reha-Servicestelle aufsuchen.

Und was würden Sie sagen sind da so die Arbeitsschwerpunkte?

Die Arbeitsschwerpunkte sind also häufig, Menschen die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen, sprich Behinderungen Informationen über das Persönliche Budget haben wollen, aber es gibt auch gezielte Anfragen, oft auch Anfragen von Institutionen, Gesellschaften oder Vereinen bezüglich zum Beispiel HIV-Patienten, Suchtproblematik in den verschiedensten Formen, also Alkohol, Medikamente, Drogen.

Und gibt es was wo Sie sagen würden: ‚hauptsächlich mach ich dies oder jenes?' Also Ihre Haupttätigkeiten sind? Beratung...

...Also Beratungstätigkeiten ergeben sich, ja, in der Zielsetzung eben halt oft erst im Gespräch. Menschen die hier ratsuchend her kommen, wissen nicht was es für Leistungen gibt, wie umfangreich das Leistungsangebot ist. Es geht los, dass sie eben halt sagen: ‚ja, ich möchte gerne eine medizinische Rehabilitation, sprich Kur, oder ne berufliche Rehabilitation.' Dann ergibt sich also im Laufe des Gesprächs, dass etwas anderes sinnvoll wäre, zum Beispiel sind wenig Menschen darüber informiert, dass es Mobilitätshilfe gibt. Mobilitätshilfe oder aber weiterführende Maßnahmen, wenn bestimmte Vorraussetzungen erfüllt sind, ja, z.B. liegt eine Schwerbehinderteneigenschaft vor, ist der Ausweis vorhanden, welche, welche Buchstaben, welche Merkmale sind dabei und wenn man das hinterfragt wo die Leute oft gar nicht drauf kommen, dann kann man ganz andere Möglichkeiten aufzeichnen. Das passiert hier also in der Reha-Serviceaus-, in der Reha-Servicestelle recht häufig. Eigentlich jeder Fall.

OK. Dann, Sie hatten es eigentlich schon angesprochen, viele Anfragen kommen auch von Verbänden, Organisationen und Vereinen, das heißt Sie arbeiten mit denen auch zusammen?

Ja.

Wie genau sieht das aus?

Also, (unser Träger) ist unter anderem Mitglied in verschiedenen Vereinen, ich nenne da z.B. die Rollstuhl-Sportgemeinschaft von (Ort) von 1994, die richten regelmäßig Veranstaltungen aus, wo wir dann auch herzlich eingeladen sind, wir beteiligen uns, beteiligen uns, ja, A natürlich durch unsere Anwesenheit, durch Informationsstände in denen wir unsere Leistungen kund tun, weil eben halt viele Leute das nicht wissen, aber wir sind natürlich entsprechend verpflichtet entsprechende aufklärende Arbeit zu verrichten. Ferner halten wir bei verschiedenen Institutionen, Vereinen, Firmen Vorträge in alle Richtungen, über das Persönliche Budget und über Reha-Leistungen im Allgemeinen.

OK. Das heißt, das ist sozusagen Öffentlichkeitsarbeit, die Sie da machen.

Ja, die Öffentlichkeitsarbeit ist sehr umfangreich, die wir hier betreiben, da haben wir auch ne zentrale Stelle, die das verwaltet, wo die Anfragen im Regelfall eintreffen und dann erfolgt eine Weiterleitung hier in die hiesige Abteilung.

Was, was umfasst das alles, die Öffentlichkeitsarbeit, die Sie betreiben?

Also das weiß ich jetzt nicht so genau, weil die Öffentlichkeitsarbeit ist also, ja, drüben im zentralen Haus...

...das heißt das machen Sie jetzt nicht?

Nein, Öffentlichkeitsarbeit, mach ich, mach ich speziell nicht, das wird, das ist eben firmentechnisch so, dass das hier zugesteuert wird, ne? Aber was wir an Öffentlichkeitsarbeit machen, also so ein bisschen bin ich ja informiert, wir drucken natürlich Informationsmaterial, geben Kurse, halten Vorträge, aber das ist sicherlich noch ne Vielzahl mehr. Soll ich das hinterfragen und ich liefere es nach?

Das können wir so machen oder wenn sie im Anschluss noch Zeit haben, könnt ichs auch dann einfach schriftlich noch festhalten.

Ich schreib mir das mal auf ne?

Ja, ist OK.

So, Öffentlichkeitsarbeit, speziell bezüglich des persönlichen Budgets ne?

Genau, oder, ja doch das ist eigentlich das Wichtigste. Eine Frage vielleicht noch zu den Gemeinsamen Servicestellen. Wie genau definieren Sie das jetzt? Was ist ein Servicestellenfall, oder wann, ja, hätte es eigentlich dem Angebot der Gemeinsamen Servicestelle gar nicht bedurft?

Also, ein Servicefallen-, fell-, Quatsch. Ein Servicestellenfall liegt immer da-, dann vor, wenn jemand, ja, mit einem Begehren, meist gesundheitlicher Art oder Form, eine, eine Behörde anruft und um Hilfe bittet. Die Gemeinsame Servicestelle hier im Hause nimmt sich aller Fälle an, wo die Leute nicht so genau wissen: ‚bin ich richtig?' Nimmt Anträge für andere Behörden auf, leitet diese weiter, wenn sie selber nicht zuständig ist. Es gibt Gemeinsame Servicestellen im Raum (Ort) wo regelmäßig, ja, wo Erfahrungsaustausche, Informationsveranstaltungen stattfinden, damit eben halt auch tatsächlich alle Servicestellen gleich handeln.

Das heißt, dass ein einheitliches Erscheinungsbild garantiert wird.

Ja.

Gut ja dann komme ich zum Persönlichen Budget und da die erste Frage, gab es denn schon Anfragen? Oder gar Anträge die gestellt wurden?

Es gab Anfragen und Anträge, ja, da werden also auch Statistiken drüber geführt. Ich sage mal pro Monat rechnen wir mit, ja acht bis zwölf, oder sind 8 bis 10 Anfragen, also die, die Leute kommen dann hier her entweder als Spontanbesucher oder mit einem Termin und lassen sich über das Persönliche Budget beraten oft ist es aber auch so, dass sich wie gesagt sich aus dem Gespräch heraus ergibt, dass das ein Feld aus dem Persönlichen Budget sein könnte.

Ja gut, wann haben Sie denn eigentlich zum ersten Mal vom Persönlichen Budget gehört?

Im Jahre 2004, weil es dauerte circa vier Jahre, bis das Gesetz in trockenen Tüchern verpackt war und im Jahre 2004, Ende 2004, Anfang 2005 wurde das also quasi publik und ja seit dem haben wir uns eigentlich auch kontinuierlich damit auseinandergesetzt.

Wissen Sie noch was so Ihre erste Haltung war als Sie davon gehört haben?

Die erste Haltung war, zunächst ja, zunächst erstmal so nen bisschen die kritische Betrachtungsweise aber im nachhinein stellte sich also heraus, kurze Zeit später bereits, dass das ne gute Sache werden würde, weil Menschen, die die Behinderung haben oder an Krankheiten leiden, eben halt, selber bestimmen können wie ihnen die Zeiteinteilung möglich ist unter Berücksichtigung der finanziellen Mittel, die da eben zur Verfügung gestellt werden, bislang wars ja doch häufig so, dass ja vorgegeben wurde, bzw. eine Vorfinanzierung des behinderten Menschen erfolgen musste und der, im Nachhinein, ja, seine Abrechnung geltend machen musste. Heute ist das so, dass das ein bisschen anders ist, dass also der Betroffene die Leistung in Anspruch nehmen kann, das Geld, die finanziellen Mittel selber verwalten kann, natürlich werden da auch Nachweise geführt, Leistungsnachweise, also es muss dann schon dargelegt werden, in einem ganz persönlich zu erstellenden Plan, was passiert mit dem Geld und ist die ganze Sache auch von Erfolg gekrönt.

Sie haben am Anfang gesagt, erstmal war so ein bisschen Skepsis da, können Sie kurz sagen in welche Richtung das ging?

Ja, also ich sage mal, die Vermutung lag natürlich schon nahe, dass man sagen musste, es gibt sehr viele behinderte Menschen, die nicht unbedingt einen Betreuer haben oder jemanden der sich um sie kümmert. Ich habe also die Befürchtung gehabt, ist denn jetzt gewährleistet, dass die Ansprüche A, in der Form geltend gemacht werden können, dass, dass das Geld auch, sinnvoll für den Betroffenen, ja, Verwendung findet. Also viele Sachen denke ich mal könnten untergehen, weil die Menschen gar nicht in der Lage sind das entsprechend wahrzunehmen, aber wir mussten aus der Erfahrung heraus eben halt feststellen, dass also Leute mit Behinderung, die Ansprüche nach dem Persönlichen Budget haben könnten, durchaus sehr, sehr lebhaft am Leben teilnehmen, also auch in Form des Internets und viele Menschen kommen erfreulicherweise sehr, sehr vorbereitet zu uns und erkunden sich nach den entsprechenden Möglichkeiten, sodass also diese ursprünglichen Zweifel schnell ausgeräumt werden konnten.

Das heißt, Sie haben ja jetzt viele Erfahrungen jetzt schon sammeln können in die Richtung, was sind denn da so Ihre Erfahrungen bisher, mit dem Persönlichen Budget?

Also beim Persönlichen Budget ist es so, dass nach wie vor eben halt geprüft werden muss, ja besteht ein Grundanspruch, wenn der Grundanspruch besteht, dann wird die entsprechende Leistung halt eben planmäßig verteilt oder ausgezahlt und die Erfahrungen, die wir bislang damit gemacht haben, sind also durchweg positiv. Wir bekommen gute Rückmeldungen, verzeichnen gute Erfolge und durch die entsprechende Aufklärungsarbeit, werden die Menschen, die davon betroffen sind, eben halt auch richtungweisend darauf vorbereitet, was aus unseren Gesichtspunkten, beziehungsweise aus unseren Erfahrungen am sinnvollsten ist und das klappt eigentlich sehr gut.

Und wie gehen Sie vor, wenn sich ein behinderter Mensch unschlüssig ist ob ers beantragen möchte oder nicht?

Also es wird, ja, in Form von Gesprächen schon heraus, herausgearbeitet welche Form am sinnvollsten ist. Oft haben behinderte Menschen Leute, die sie betreuen bzw. die ihnen sehr nahe stehen und da haben es wir hier häufig erlebt, dass da entsprechende Informationen durch Nachgespräche, durch entsprechende Rückmeldungen doch überwiegend positive Erfahrungen gemacht wurden.

Das heißt, Sie haben ja auch gesagt, die sind in der Regel ganz gut vorbereitet, ja, das heißt die haben schon sehr viel Vorwissen und wissen eigentlich schon was sie wollen, oder...?

Der üblich Schritt ist, dass Informationen in schriftlicher Form aus dem Internet gezogen werden, bzw. durch Broschüren die bestehen, die existieren, es gibt un, umfangreiches Schriftgut, auch (unser Träger) bietet hier im Internet die entsprechenden Informationen an, ist klar, und dann kommen die Leute eben hier in die GS und fragen, habe ich Leistungen, habe ich Ansprüche nach dem Persönlichen Budget und dann wird im einzelnen über den Fall diskutiert, oft ist es so, dass ein anderer Leistungsträger vorrangig zuständig ist, aber deswegen sind wir ja GS, um das eben halt herauszuarbeiten und dann dem Kunden entweder an eine andere Servicestelle zu verweisen oder dass wir aber sagen, wir nehmen die Anträge hier entsprechend auf und leiten sie weiter, das ist von Fall zu Fall unterschiedlich und das ist im Einzelfall zu beurteilen.

Und welche Rolle nehmen Sie da ein? Wie weit geht die Unterstützung die Sie leisten?

Also die Unterstützung erfolgt halt in der Form, dass hier in der gemeinsamen Reha-Servicestelle die Beratung stattfindet, die Anträge werden aufgenommen, sie werden zur weiteren Bearbeitung, wenn wir selber zuständig sind eben halt ins Haus gegeben oder aber wenn wir nicht zuständig sind erfolgt die Abgabe an weitere Stellen. Der Fall wird geprüft, ob die gesetzlichen Vorraussetzung erfüllt sind, sind die Vorraussetzungen erfüllt, wird ein Bewilligungsbescheid erteilt und dann wird eben halt etwas erarbeitet gemeinsam mit dem Betroffenen, damit, damit die finanzierten bzw., die bewilligten Gelder, ja, im Sinne des, des Betroffenen, also ich sage mal korrekt angewendet werden. Das heißt also, dass das ihnen nach bestmöglichen Gegebenheiten das Leben erleichtert wird bzw. dass eine Linderung oder gegebenenfalls auch Besserung in seinem Leistungsbild, in seinem gesundheitlichen Leistungsbild eintritt.

Ja, ja gibt es denn noch irgendwas, was Sie oder die GS noch gebrauchen könnten, was noch nötig wäre, was bisher vielleicht noch nicht berücksichtigt wurde?

Also ich denke mal wir sind im Augenblick ganz gut ausgestattet, die gesetzliche Vorschrift trat ja erst am 1.1.2008 in Kraft, d.h. wir sind jetzt noch so nen bisschen in der, in den Anfängen, wir lernen aus unseren Erfahrungen, aus den Rückmeldungen, die im Augenblick als durchweg positiv verlaufen und wir wollen diese Erfahrungen sammeln und regelmäßig finden, ja, Austauschveranstaltungen statt, wo man eben halt sagt, OK, wir haben in den und den Bereichen durchaus positive Erfahrungen gesammelt, in den anderen Bereichen vielleicht weniger und da ist man natürlich ständig bemüht, Verbesserungen im Sinne des Betroffenen zu schaffen.

D.h. bisher wars eigentlich durchweg positiv, gabs auch mal nen Fall wo gesagt wurde, ja nee in dem Fall macht es jetzt überhaupt keinen Sinn, oder gab es da Missverständnisse, oder in der Art?

Also, oft oder gelegentlich, gelegentlich bis oft, einigen wir uns auf darauf ist es so, dass Menschen hier bei uns nachfragen, weil wir eben halt die GS sind, wo, wo andere Leistungsträger vorrangig zuständig wären. Sie müssen davon ausgehen, z.B. bei Vorliegen von Pflegebedürftigkeit, oft handelt es sich da um die Dritte Stufe, ist es so, dass, ja, mehr der Krankenversicherungsträger gefragt ist (unser Träger) ja bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Umschulung, Wiedereingliederung, was das im Einzelnen so umfasst. Also je nach Gespräch, je nach Gesundheitszustand des Betroffenen, erfolgt also tatsächlich dann eine, eine Weiterempfehlung an die zuständige Stelle. Oft ist es aber auch so, dass wir dann den Schriftverkehr für den Betroffenen selber führen, weil, ja, dann bestimmte Dinge eben nicht mehr selber leistbar sind. Aus gesundheitlichen Gründen.

Und geht so was denn auch schneller, wenn Sie das in die Hand nehmen?

Also.

Haben Sie da einen direkteren Draht zu den anderen Trägern?

Ja, also ein Austausch mit den anderen Trägern findet durchaus statt und ich denke mal es ist der kürzere Weg. Es ist ja auch so, ich sage mal, das Verwaltungshandeln beruht auf, auf Prozessschritte, also mit anderen Worten, wir sind verpflichtet dazu und machen das auch gerne, dass eben halt bestellte Anträge, sehr, sehr zügig, auf Grund auch gesetzlicher Vorschriften, innerhalb einer bestimmten Frist zu bearbeiten sind, bzw. weiterzuleiten sind, wenn die eigene angesprochene Stelle nicht zuständig ist.

Welcher Träger ist denn meistens zuständig? Oder...

...Beim Persönlichen Budget haben wir die Feststellung gemacht, dass also oft die, die Krankenversicherung zuständig ist, eben weil es sich hierbei um Menschen handelt, die bereits eine Pflegestufe haben, oder, ja, seit Geburt eine Pflegestufe haben, da ist also häufig die Krankenversicherung zuständig. Bei (unser Träger) ist es ja oft so, dass ne Vorversicherungszeit gefordert wird, z.B. für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, also Umschulung, Wiedereingliederung, wie auch immer. Nun gibt es aber sehr, sehr viele Menschen die von Geburt an behindert sind, die also (unserem Träger) keine Beiträge entrichtet haben, ja und da ist denn quasi die Zuständigkeit als GS insofern gegeben, dass wir uns um den Betroffenen kümmern, aber dann von hieraus gleich die Weiterleitung an den Krankenversicherungsträger vornehmen.

Und haben Sie Erfahrungen mit Trägerübergreifenden Persönlichen Budgets, oder sind es meistens eindeutig, ja, ist meistens immer eindeutig ein Träger zuständig?

Also wir haben schon Erfahrungen mit trägerübergreifenden Budgets, aber es hält sich im Moment noch so ein bisschen in Grenzen, weil, wie gesagt, es, es läuft erst sechs Monate, ne? In wenigen Wochen findet ein weiterer Erfahrungsaustausch statt und ich denke mal, ja, dann werden auch die ersten Zahlen auf den Tisch gelegt, dass findet also alle drei Monate statt so ein Austausch und die Entwicklung also bezüglich der trägerübergreifenden Initiative läuft durchaus positiv und es handelt sich ja auch um gemeinsame Reha-Servicestellen und ich denke mal der Begriff steht dafür, dass man da eben auch gemeinsam versucht Lösungen zu finden im Sinne der Betroffenen.

Und bemerken Sie jetzt seit 2008, seit der Einführung Persönlicher Budgets einen Anstieg im Gegensatz zu vorher, zur Modellphase sag ich jetzt mal, wo es ja noch ein Sollanspruch war?

Ja wir bemerken einen Anspruch, ziemlich deutlich, also am Anfang 2008 war, waren deutlich weniger Interessenten, bzw. Ratsuchende hier, die eben halt Informationen zum Persönlichen Budget haben wollten, aber es ist also ein deutlicher Anstieg zu verzeichnen, zumal es jetzt quasi durch die Erfahrungen, die die Betroffenen eben halt machen, die Weiterempfehlung intern, im Freundeskreis, im Bekanntenkreis, im Internet vorgenommen wird in den entsprechenden Foren. Wir haben also häufig hier Anfragen, ja, da erkennen wir von vorneherein, das könnte in die Richtung gehen und dann wird eben halt durch gezieltes Hinterfragen ermittelt, ob das ein derartiger Fall ist.

Was denken Sie denn wie bekannt ist das Persönliche Budget bei behinderten Menschen?

Also ich gehe davon aus, dass das bei behinderten Menschen sehr gut bekannt ist, weil behinderte Menschen, also aus meiner Erfahrung heraus oft gut informieren durch die entsprechenden Medien, wie Zeitschriften oder einschlägige Literatur oder aber durch das Internet, ganz allgemein auf vielen Gebieten, die sind also sehr aktiv, das ist ja auch schön so, aber auch die Betroffenen die für Behinderte eben halt die alltäglichen Dinge regeln, treffen sich ja im allgemeinen zum Erfahrungsaustausch und da hat man eben halt ganz oft die Situation, wenn man hinterfragt, woher haben Sie ihre Informationen oder wie sind Sie dazu gekommen, dass man eben halt diese Aussage bekommt. Ich denke also schon, dass da ein ziemlich, ziemlich reger Austausch statt findet.

Denken Sie das gilt auch für alle Behinderungsarten gleichermaßen?

Nein, das denke ich nicht, weil, wir haben oft hier auch die Situation, das ist auch Vorraussetzung für (unverständlich), das hat jetzt nichts mit dem Persönlichen Budget zu tun, dass eine Behinderung vorliegt, eine Schwerbehinderung, ein Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit muss festgestellt worden sein und haben wir also oft Situationen, wo mal irgendwann in den Vorjahren eine MdE festgestellt wurde...

...Schuldigung was?

Eine Minderung der Erwerbsfähigkeit. Das wurde dann aber nicht weiter verfolgt und das bedeutet, dass, dass es aufgrund der, sagen wir mal rein optisch vorhandenen Leiden, ein wesentlich höherer Grad der Behinderung vorliegen müsste. Das ist aber seit fünf Jahren, oder seit acht Jahren, oder seit zwölf Jahren nicht weiterverfolgt worden, weil die Leute es einfach nicht wussten. Es gibt beim Landesamt für Soziales in Hannover die entsprechenden Anträge, die haben wir hier als Reha-Servicestelle auch und es gibt Verschlimmerungsanträge, die wir selbstverständlich auch haben, also oft wissen die Betroffenen nicht, dass es Verschlimmerungsanträge gibt und im Laufe des Gesprächs ergibt sich dann halt die Frage: ‚Haben Sie eigentlich mal darüber nachgedacht?' und dann kommt die Antwort: ‚Ich wusste nicht dass es das gibt.' Und das ist insofern eine gute Sache, dass die Beratung hier so weit ausgedehnt werden kann, dass dann gleich noch in dem Zuge geholfen werden kann. Da gibt es auch problemlos z.B. gute Kontakte zum Landesamt für Soziales und auch zu anderen Behörden, dass man eben halt sacht: ‚Also wir sind hier die gemeinsame Reha-Servicestelle, wir haben andere Verpflichtungen im Rahmen der Aufklärung der Auskunft, stellt ihr uns eure Anträge zur Verfügung, damit wir dann im Bedarfsfall die Aushändigung an den Betroffenen vornehmen können.' Auch mit der Region (Ort) läuft das sehr gut, z.B. über die Mobilitätshilfe.

Was genau ist die Mobilitätshilfe? Also ich habe davon noch nicht gehört.

Die Mobilitätshilfe, das ist, ja, eine Leistung an behinderte Menschen, die also eine bestimmte Vorraussetzung erfüllen müssen, laut Ausweis muss die Begleitung erforderlich sein, weil sie sich selber nicht im öffentlichen Verkehr zurecht finden, oder aber es muss eine außergewöhnliche Gehbehinderung vorliegen, also das AG, oder, oder eine hohe Minderung der Erwerbsfähigkeit, also ich sage jetzt mal pauschal 100 % oder 80, dann kann tatsächlich von der Region (Ort), im Rahmen dieser Mobilitätshilfe eine Leistung gewährt werden, dass der behinderte Mensch also an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen kann. Es wird ausdrücklich empfohlen, dass er sich von dem Geld, was gestaffelt ist in drei Stufen, 450 Euro 900 Euro und 1350 Euro im Jahr, wo er sich also nach dem Vorliegen der Vorraussetzung, tatsächlich mal ne Fahrt zum Frisör mit dem Taxi leisten kann, ein Theater besuchen oder einfach nur Freunde Besuchen können.

OK, ich dachte jetzt erstmal an Assistenzdienste, aber das ist ja dann doch noch mal was anderes, ne?

Assistenzdienste, also wofür er das Geld nimmt, das bleibt ihm überlassen. Er kann theoretisch auch ein, ja, einen Sozialdienst anrufen, oder ein, eine Firma die sich mit Altenpflege beschäftigt oder mit der Pflege, von pflegebedürftigen Menschen und er kann sagen ich möchte heute mal den Nachmittag am (Ort) verbringen, leistet ihr diese Arbeit, dann würde ich euch eben halt aus diesem, dieser Mobilitätshilfe bezahlen. Das wäre in Ordnung.

Waren Sie denn jetzt beim Persönlichen Budget jetzt auch schon an der Bedarfsfeststellung beteiligt oder haben Sie das in der Regel nicht gemacht?

Nein, ich habs nicht gemacht.

Also wird so was denn bei der Bedarfsfeststellung dann berücksichtigt?

Ja.

...Und fließt dann bei der Berücksichtigung in das Persönliche Budget mit ein?

Ja. Genau, so ist es, ja.

Und haben Sie da irgendwelche Erfahrungen inwieweit auch Beratung und Unterstützung bei Persönlichen Budgets mit eingeflossen ist, als Leistung?

Beratung und Unterstützung?

Oder Assistenz, sag ich mal?

Also da gibt es sicherlich Zahlen, aber die müsste ich dann auch nachliefern, da gibt's Statistiken drüber.

Nee könnte ja sein, dass Sie da Erfahrung haben.

Nein. Nein, nehmen wir aber gerne mit auf, ne? Kein Problem.

Ja, gibt's denn noch irgendwas, wo Sie denken, das könnten behinderte noch ganz gut gebrauchen, im Hinblick auf das Persönliche Budget?

Also ich, ich denke mal im Augenblick ist das ein guter Start, ein guter Anfang gewesen, natürlich gibt es immer Möglichkeiten, dass man etwas erweitern kann, ausarbeiten kann, zusätzlich gewähren kann. Im Moment denke ich mal ist das so OK wie es läuft, weil sobald die Vorraussetzung vorliegen und Leistungen aus dem Persönlichen Budget in Anspruch genommen werden, haben wir durchweg positive Rückmeldungen bekommen und eigentlich keine Rückmeldung, dass, also von den Betroffenen, dass man da oder dafür eben halt noch Leistungen in Anspruch nehmen könnte. Ganz im Gegenteil, wir haben positive Rückmeldungen bekommen, manchmal ist es so, dass die Leute, ja, nicht so positiv äußern, wenn der Anspruch abgelehnt wurde. Aber das ist nun mal so im Leistungsverfahren, also es ist ein Begehren, der Berechtigte oder der Betroffene, stellt, stellt den Antrag, weil er eben halt der Auffassung ist, es stünde ihm zu. Aber es erfolgt ja dann eine eingehende Anspruchsvoraussetzungsprüfung und, und wenn dem nicht so ist, dann sind die Leute natürlich oft auch nicht sehr begeistert. Aber das ist glücklicherweise sehr selten, also wo einer Leistung also nicht entsprochen werden kann.

Das heißt, da ist der Grund dann es liegt keine Behinderung vor, oder was ist da genau der Grund dann?

Ja, also ich sage mal da kann ich jetzt nur hier für (unseren Träger) sprechen. Also es muss, muss dem, dem Grunde nach Anspruch bestehen. Aber ich sagte eingangs auch oft ist es so, dass Leute anfragen, telefonisch oder auch persönlich hier in der Beratung und, und die sagen dann ich möchte gerne meine medizinische Rehabilitation, sprich Kur in Polen machen, können Sie mir bitte die Kosten, 4000 Euro überweisen und ich mache den Rest. Ich sage mal das ist eigentlich gar nicht mal so, so unmöglich, so ungewöhnlich, aber so weit sind wir noch nicht, das können wir, das geht im Moment noch nicht.

Und das wär ja auch eher eine Einmalzahlung als eine laufende Zahlung wie beim Persönlichen Budget.

Das käme auch noch dazu. Wobei, oft ist es ja so, dass schon ne Begrenzung vorgesehen ist, allerdings bis zum nächsten Schritt dann, weil man erstmal gucken will, wie sich das ganze entwickelt.

Ja, was denken Sie sind die Gründe dafür, dass bislang eigentlich doch insgesamt eher wenige Persönliche Budgets beantragt wurden?

Ja also, ich hoffe, oder ich gehe davon aus, dass wir das durch entsprechende Aufklärungsarbeit hinbekommen langfristig, dass das also mehr wird oder noch mehr wird, ich weiß, die Zahlen sagen im Moment noch etwas anderes aus, allerdings ist es so, wie bei vielen anderen Ansprüchen, Grundsicherung, Sozialhilfe oder wie auch immer, die Leute die davon betroffen sind, wollen diese Leistungen aus Scham nicht annehmen, weil sie denken das ist ein Geschenk. Wir haben es allerdings auch schon erlebt, dass Leute sich geäußert haben und gesagt haben: ‚Naja, ich habe jetzt so viele Behörden-, Marathon-, Gänge absolviert, dass ich davon erstmal nichts wissen möchte. Vielleicht später.' Die Leute reagieren verhalten zum Teil und sagen: ‚wir warten erst mal ab, wie sich das ganze entwickelt.' Es werden Erfahrungen gesammelt. Ich sage mal, es wäre schon erfreulich, wenn, obwohl, wir können uns eigentlich nicht beklagen, weil wir haben viel, viele Anfragen hier und viele Beratungen und die sind natürlich auch immer besonders aufwändig, weil im Regelfall kennen wir die Ratsuchenden nicht. Wir müssen also das ganze erstmal nehmen, vorsichtig hinterfragen, aber als, ja, als Leistungsträger haben wir hier auch erfreulicherweise, ich sage mal, Schwerbehindertenbeauftragte, wir haben Gebärdendolmetscher und wenn wir das im Vorfeld in die Richtung bringen können, dass die das erkennen, dann sitzen wir halt auch alle um einen runden Tisch herum, dann ist das egal ob das 30 Minuten dauert, 60 Minuten oder zwei Stunden, ne? Wir kümmern uns, wir beschäftig-, beschäftigen uns mit den Leuten, mit den, mit den Menschen und wir gehen natürlich schon davon aus, das das halt eben wie gesagt, dass sich das rum spricht, dass das Kreise zieht und wie bei vielen Dingen, bei Gesetzesdingen, erst reagieren die Menschen so ein bisschen verhalten und durch entsprechende Aufklärungsarbeit und eben dadurch, dass eigene Erfahrungen gesammelt werden, wird dann später die Antragswut größer, das ist einfach so.

Und haben Sie denn auch die Erfahrung gemacht, dass mit zunehmenden Fällen, mit denen Sie ja hier zu tun haben, die Arbeit dann auch leichter oder schneller fällt?

Ja durchaus, man sammelt seine Erfahrungen als Reha-Servicestelle müssen wir auch so nen bisschen fachkundig sein im übergreifenden Recht, also im Recht (anderer Träger), wir haben es häufig mit Berufsgenossenschaften zu tun, oder aber mit (anderer Träger), also da sind wieder bestimmte Vorraussetzungen nötig, wer ist wann zuständig und wir sammeln da gute Erfahrungen, wir haben da unter anderem telefonische Kontakte hergestellt, um also innerhalb kürzester Zeit, das best möglichste für den Betroffenen herauszuarbeiten.

Ich glaube das ist eben ein bisschen untergegangen, aber vielleicht können Sie eben noch mal kurz sagen, was die Gründe dafür sind dass nur so wenige bis jetzt beantragt wurden, also Persönliche Budgets jetzt?

Ich gehe eben davon aus, dass erstmal ne abwartende Haltung da, da sich vollzieht, wobei also ich muss sagen, wir haben hier eigentlich nicht zu klagen, wir stellen allerdings auch fest, dass, ja, oft Menschen kommen, die sich schon bei anderen Servicestellen erkundigt haben und hier noch mal ne Meinung einholen, wie das denn diese Servicestelle so sieht. Aber das ist denke ich mal ein völlig legaler Weg und, das, das würden wir ja also auch machen, wenn wir etwas bestimmtes begehren, dass wir Vergleiche anstellen. Aber wie gesagt, wir können uns hier über die Zahlen definitiv nicht beklagen, wir sind gut ausgelastet und wir machen das gerne und wir lernen mit jedem Fall dazu.

Ja gut, dann bin ich eigentlich schon am Ende, wenn ich nicht noch was wichtiges vergessen habe, was Ihnen jetzt noch einfällt, wo Sie sagen, ja, das wär eigentlich noch wichtig zu sagen.

Mir ist es, also ich denke Sie haben das gut hinterfragt, wir haben da so nen bisschen was ausgearbeitet, es, es ist eigentlich im Moment nichts weiter zu sagen. Mein Wunsch wäre, ich weiß, dass es Veranstaltungen gibt z.B. bei Altenpflegedienste, auch bei (anderen Trägern) über das Persönliche Budget, Beratung, mein Wunsch wäre es, dass vielleicht, dass ein bisschen mehr Öffentlichkeitsarbeit, vielleicht in Form von Kursen in der Volkshochschule laufen, ich weiß, dass diese Kurse bereits laufen in größeren Städten bei Dementerkrankten bzw. bei, für Angehörige die mit älteren Menschen zu tun haben. Das wäre ne gute Sache, wenn, wenn derartige Veranstaltungen an den Volkshochschulen oder bei Institutionen in den größeren Städten über das Persönliche Budget laufen würden.

Sehen Sie da die Möglichkeit dass das in Zukunft passieren wird?

Ja durchaus, also wir haben noch ne andere Initiative im Moment laufen, das ist die Initiative ‚Altersvorsorge macht schule', die läuft seit drei oder vier Jahren an den Volkshochschulen und ist ziemlich wachsend und so was ähnliches könnte ich mir in diesem Bereich auch vorstellen, gut vorstellen sogar. Vielleicht da zunächst erstmal in den größeren Städten, weil wir haben da also festgestellt, die Hilfe von behinderten Menschen auf dem Lande ist oft anders als die in den Städten. Auf dem Lande wird also häufig, sehr häufig doch durch, durch Angehörige gewährleistet, ohne dass eben halt, ja, der Begriff Persönliches Budget überhaupt aufgetaucht ist. Da sind die Kontakte, die sozialen Kontakte nicht so umfangreich wie in größeren Städten.

Wie äußert sich dieser Unterschied Stadt - Land? Gibt es jetzt in der Stadt mehr Beantragungen, oder?

Ja, wir stellen also fest, dass viele, oder mehr Anträge gestellt werden aus Menschen die in ner Stadt wohnen. Das kann natürlich auch daran liegen, dass es ein Ballungszentrum ist, aber ich sage mal in ner Stadt gibt es mehr Informationsmaterial, mehr Behördenhäuser und wird eine Behörde betreten, dann haben Sie Flyer da rum liegen. Also Flyer die werben für Veranstaltungen, die werben für Leistungen, die werben für gesetzliche Ansprüche. Das ist Aufklärungsarbeit, Aufklärungsarbeit macht jede Behörde, die damit eben halt beschäftigt ist. So, das gibt es auf dem Land weniger. Da haben sie das Bürgerbüro, das hat täglich geöffnet, da haben sie aber die Flut, da liegen noch die Steuererklärungen mit aus, oder was es da sonst noch so gibt, an kulturellen Veranstaltungen vor Ort und da geht das oft unter oder es dort gar nicht bekannt.

Da ist das Angebot in der Stadt dann einfach ausdifferenzierter, gibt's mehr Spezialisten, sozusagen.

Ja

Ja, gut Herr (Name), wenn Ihnen weiter nichts einfällt, dann bedanke ich mich für das Gespräch.

Alles klar, gern geschehen, schönen Dank und wie gesagt, wenn noch irgendwas sein sollte, wir können gerne noch mal telefonieren.

Alles klar, danke.

Postskriptum:

Das Interview mit Herrn D wurde telefonisch vereinbart und am 26.06.2008 um 9:30 im Büro von Herrn D durchgeführt. Das Interview mit Herrn D zeichnete sich dadurch aus, dass er sehr fachkundig und ausführlich auf alle Fragen eingegangen ist. Selbst ein oder zwei kurze Unterbrechungen während des Interviews störten den Gesprächsverlauf nur oberflächlich. Da Herr D bereits vielfältige Erfahrungen im Bereich der GS aber auch zum PB sammeln konnte, vielen seine Antworten entsprechend länger aus. Zudem tauchten bei den Ausführungen von Herrn D neue Aspekte auf, wodurch ich wiederum die Möglichkeit hatte genauer nachzufragen. Insgesamt war Herr D sehr aufgeschlossen und bemüht darum meine Fragen so genau und ausführlich wie möglich zu beantworten. Auch nach dem Interview bot er mir an, dass ich bei Rückfragen oder Unklarheiten gerne noch einmal kommen könne. Schließlich gab mir Herr D noch eine Fülle an Broschüren und eine aktuelle Ausgabe des SGB IX mit auf den Heimweg und versicherte mir außerdem noch weitere Materialien per E-Mail zuzuschicken.

Interview E

Kurzfragebogen von Herrn E:

Geschlecht: männlich

Alter: 36

Ausbildung/Abschluss: Krankenkassenfachwirt

Zusatzqualifikationen: keine

Berufserfahrung: 17 Jahre (inklusive Ausbildungszeit)

Tätig in GS seit: vier Jahren

Interview mit Herrn E:

Gut, ja können Sie sich denn daran erinnern, wie die Gemeinsame Servicestelle hier eingerichtet wurde? Waren Sie da mit dabei?

Nee.

Können Sie jetzt nichts zu sagen?

Nee. Also, das war, also ich war nicht mit dabei und im Enddefekt kann ich Ihnen das auch nicht sagen, wie das dazu gekommen ist und (unser Träger) macht das ja schon seit Jahren im Enddefekt und in jedem Servicezentrum, für jeden Landkreis wurde ne Servicestelle vorgehalten, aber den genauen Werdegang und Hintergrund kann ich Ihnen jetzt nicht schildern.

Wie genau ist denn die Servicestelle hier also strukturiert, also wie ist die denn aufgebaut hier? Das ist ja zum Teilrecht unterschiedlich.

Die Servicestelle ist im Grunde den Reha-Sachbearbeitern mit angegliedert, die halt die Reha-Anträge hier bearbeiten und das sind halt drei Köpfe, die halt mit der Aufgabe dann betraut sind.

Und arbeiten die dann ausschließlich in der Gemeinsamen Servicestelle oder was haben die sonst noch für Tätigkeiten?

Nee, sacht ich ja bereits, Reha-Sachbearbeiter, die halt die stationäre Reha hier bearbeiten.

Und das heißt, wenn Sie das jetzt gewichten müssten, oder kann man das gar nicht trennen Reha-Sachbearbeitung und Servicestelle?

Ja, man kann es schlecht greifen, weil Reha-Servicestelle ja dann in dem Sinne, sehr eng begrenzt ist oder halt schon nur bestimmte Anfragen betrifft, ne? Und die Hauptaufgabe ist halt die Reha-Sachbearbeitung.

Wenn Sie das jetzt beziffern müssten, wie hoch ist dann der Anteil in der Servicestelle?

Gering.

Gering. Was sind denn Ihre Arbeitsschwerpunkte jetzt im Bezug auf die Servicestelle?

Die Reha-Servicestelle im Grunde wird ja tätig, wenn halt Nachfragen kommen auf, ne? Auf Anfragen sag ich mal und da wird sie halt relativ wenig in Anspruch genommen.

Was waren dann so Fälle, wo es in Anspruch genommen wurde?

Das sind, das sind im Enddefekt dann, immer wenn halt jemand halt ne, ne, nicht weiß an welchen Reha-Träger er sich wenden muss, wenn er allgemeine Informationen haben will, so in diese Richtung geht das, aber wirklich ganz, ganz begrenzte Anzahl.

Und worin sehen Sie dann so die Hauptaufgaben der Gemeinsamen Servicestelle? Oder der Reha-Servicestellen?

Ja schon in der Koordination, ne? In der Zusammenführung in der Beratung halt, die Möglichkeiten aufzuzeigen, die es gibt, in dieser Richtung, ne?

Wurden Sie jetzt speziell vorbereitet auf die Arbeit hier in der Servicestelle, oder, ja, gabs Schulungen?

Ja, es wurde nen Seminar besucht sag ich mal über die Hintergründe, die vermittelt wurden, wo gesacht wurde, wie das aufgebaut ist und welche Sachverhalte es geht und welche Dinge dann zu erledigen sind.

Wissen Sie ob die Gemeinsame Servicestelle mit anderen Trägern zusammenarbeitet, Organisationen, Vereinen, Verbänden oder so weiter?

Nee, also anlassbezogen, so ne wirkliche Zusammenarbeit jetzt gibt es nicht, ne? Dass man sich regelmäßig trifft, oder wennse so was dahinter jetzt meinen, das nicht. Sondern nur halt anlassbezogen, wenn es halt bestimmte Beratungsanlässe gibt, wo man sich dann untereinander halt einbindet.

Was verstehen Sie denn unter, ja, oder was ist ein Fall für ne Servicestelle? Ich mein es gab ja sicher vorher auch schon Anfragen im Reha-Bereich, aber was unterscheidet denn jetzt noch mal ne Anfrage, jetzt speziell an die Gemeinsamen Servicestellen? Oder machen Sie die Unterscheidung da gar nicht?

Nee, also im Enddefekt, für die Gemeinsame Servicestelle ist es im Enddefekt dann, oder das kommt aus unserer Sicht dann zum Tragen, wenn es kein Leistungsfall für uns ist, sag ich mal, ne? Wenn das ein normaler Reha-Antrag ist an (unseren Träger), in dem Moment ist das aus meiner Sicht kein Fall für die Gemeinsame Servicestelle. Die Servicestelle kommt dann zum Einsatz, wenn es halt um, um, für andere Träger geht, um Koordination von irgendwelchen gemeinsamen Zielen oder Anträgen, dann kommt die Servicestelle zum tragen, aber nicht in dem Fall wo es ein Versicherter (unseren Trägers) der ne Reha-Maßnahme beantragt.

Also es muss schon ein anderer Träger...

Ja, genau, so würde ich das sehen.

Gut, ja, das wärs erstmal zur Gemeinsamen Servicestelle, würd ich jetzt zum Persönlichen Budget kommen und da die erste Frage, gabs denn schon Anfragen zum Persönlichen Budget?

Anfragen gab es.

In welcher Richtung gingen die?

Deshalb hab ich auch extra Anfragen gab es, ne? Es ist noch nicht wirklich zu nem Antrag gekommen und im Enddefekt ist sehr viel was wir, was ich festgestellt habe bei diesen Anfragen, es wird erstmal verstanden, es gibt jetzt was neues, n' zusätzliches Budget, wo ich zusätzliches Geld bekomme. Und den, den die halt ne Anfrage stellen, ist im Grunde nicht klar, dass es halt nur um die Form der Leistungserbringung geht, sondern die denken, da, oder die, so wie es auch in der Öffentlichkeit diskutiert wurde, ist der Eindruck entstanden, dass es um zusätzliche Leistungen geht und wenn man dann halt erläutert, dass es tatsächlich ne Form, um die Form der Leistungserbringung geht, dass halt anstatt der Leistung die man im Moment bezieht halt ne Geldleistung tritt. Und dann halt auch vor dem Hintergrund der größeren Verantwortung, das man halt sich um mehr Dinge kümmern muss und so weiter, sind die meisten, die bisher angefragt haben dann gar nicht so weit gekommen, dass sie den Antrag stellen wollen.

Wissen Sie noch wann Sie zu erst vom Persönlichen Budget gehört haben?

Ja die Information, dass das kommt, die hatten wir schon in 2004, ich meine müsste 2004 müsste das ja gekommen sein und dann waren ja die unterschiedlichen Modellprojekte, wo auch andere Bundesländer federführend waren. Da, in dem Zusammenhang hatten wir schon davon gehört und wussten, dass es halt eingeführt wird, aber halt noch keine konkreten, konkreten Informationen, wie tatsächlichen damit umzugehen ist.

Wissen Sie noch was Sie damals so gedacht haben, oder was für ne Haltung Sie damals hatten zum Persönlichen Budget? So der erste Eindruck?

Der erste Eindruck ist, dass es halt, wenn man es sieht, ein guter Ansatz ist, der aber mit sehr viel Aufwand und Verwaltung und Bürokratie verbunden ist.

Und hat sich die Haltung bis heute verändert oder ist das gleich geblieben?

Also, ich denke, dass es halt tatsächlich Beispiele gibt, wo es Sinn macht, für den Bereich (unseres Trägers) sehe ich das eher begrenzt.

Warum?

Weil es ja einen Nutzen bringen soll für denjenigen und wenn ich zum Beispiel in der Pflegeversicherung dann sehe, dass es halt entweder ne Geldleistung ist oder ne Sachleistung als Gutschein, dann weiß ich nicht wo der Vorteil ist, den derjenige hat, ne Geldleistung bekommt er auch so als Geldleistung und ob ich das Sachleistungsprinzip habe oder halt das mit Gutscheinen abrechne, ändert sich aus meiner Sicht nicht viel.

Wo würde es denn mehr Sinn machen?

Ja ich denke diese Beispiele sind denke ich mal hauptsächlich in der Sozialhilfe oder wo es halt dann, oder Integrationsamt, wo es halt um verschiedene Hilfen geht, die man dann zusammenführen kann und halt anstatt auf Leistungserbringer dann halt selber ne Kontakt besorgen kann. Ein Beispiel ist auch immer, dass für Behinderte die in einer Einrichtung leben und in so ner Werkstatt arbeiten, dass die halt mit dem, das als Persönliches Budget halt die, die, das Geld bekommen, das sie halt für diese Einrichtung, für den Platz gezahlt wird und dafür sich in der freien Wirtschaft einen Arbeitsplatz suchen können. In diesen Dingen, ich denke da sind halt bestimmte Konstellationen, wo es halt, wo es tatsächlich n Vorteil für, für den Behinderten bringt. Da gibt es schon Beispiele aus meiner Sicht, ne? Oder auch wenn verschiedene, erst kommt der Pflegedienst, dann kommt die Arbeits, jemand der bei der Arbeit unterstützt, ne? Wenn diese Dinge, und wenn man dass dann zusammenfasst und das von einer Kraft halt erbringt, so wie sich der Behinderte das wünscht, dann macht das Sinn aus meiner Sicht.

Und gabs denn hier schon Fälle, wo das in so eine Richtung ging?

Eigentlich nicht, nein.

Und wie gehen Sie denn vor, wenn sich jemand unschlüssig ist, soll ich das jetzt beantragen oder nicht?

Ja, den Fall hatten wir auch noch nicht.

Können Sie sich vorstellen, was Sie in so einem Fall machen würden?

Ja, man müsste erstmal tatsächlich konkret den Bedarf hinterfragen, ne? Das ist halt das und man muss halt gucken welche Leistungen kommen überhaupt in betracht und dann steht halt immer tatsächlich im Vordergrund, welchen Vorteil bringt es für denjenigen und dagegen muss man halt abwägen, welche Risiken gibt es und vor welche Probleme könnte derjenige sich dann selber stellen, wenn er halt alles selber organisieren muss, wenn er halt auch mit dem Budget was er zur Verfügung hat, dann halt auch auskommen muss, was passiert wenn unvorhergesehene Dinge eintreten, wenn er halt jemanden hat der halt bestimmte Tätigkeiten für ihn übernimmt, was macht er, wenn derjenige erkrankt, solche Dinge, ne? Wo halt Unwägbarkeiten sind, das muss man hinterfragen, aber ich denke im Enddefekt die Entscheidung muss dann derjenige selber treffen, ne?

Worin sehen Sie Risiken beim Persönlichen Budget? Oder was sehen Sie da kritisch, frag ich mal so?

Ja, das Problem ist halt, dass der Budgetnehmer ja im Enddefekt ja seine Leistungen selber einkauft, selber als Vertragspartner auftritt, selber die Rechnungen bezahlen muss halt, unter Umständen auch bestimmte Rabatte oder Vorteile die halt, die die anderen Leistungsträger halt in Anspruch nehmen, nicht in Anspruch nehmen kann. Wenn so nen Leistungserbringer halt nicht leisten kann, aus welchem Gründ auch immer, was passiert dann, wie kann er diese Lücke füllen, sag ich mal, ne? Auch wenn man sagt er stellt selber ne Kraft an, kommt immer drauf an wie, um was es geht, ne? Wie sind Vertretungen geregelt und so weiter, ne? Im Enddefekt geht es auch um die Frage, was passiert, wenn das Budget vorzeitig aufgebraucht ist, aber der Zeitraum noch nicht rum, ne? Das sind halt die Risiken an die man denken muss aus meiner Sicht. Und das sind halt Dinge, die man auch vorher, wenn man im Enddefekt vorher überlegen muss, wie kann man solche Dinge organisieren, dann.

Dann muss ich jetzt auch fragen, worin sehen sie die Vorteile des Persönlichen Budgets? Oder was sind die Stärken vom Persönlichen Budget?

Die Eigenverantwortung. Mehr persönliche Freiheit, ne? Das, das, das ist aus meiner Sicht der große Vorteil, ne? Dass man halt, oder dass halt der behinderte Mensch, der Budgetnehmer halt, zwar ne größere Verantwortung bekommt aber im Gegenzug halt auch ne große Eigenverantwortlichkeit und die Freiheit Entscheidungen selber zu treffen, ne?

Ja, was denken Sie könnten behinderte Menschen noch brauchen im Bezug aufs Persönliche Budget? Denken Sie es gibt noch was, was vielleicht noch nicht so gut läuft?

Ja, schwer zu sagen, wir haben ja kaum praktische Erfahrung, haben wir ja noch nicht. Von daher isses, isses halt schwierig zu sagen, ne? Also is, ich denke wenn man sieht, es, es gibt auch nicht wirklich viele Fälle, wo bisher das Persönliche Budget durchgeführt wurden ist und da muss man sich überlegen, woran das liegt. Ob da die Hürden zu hoch sind, ob es zu, zu bürokratisch, zu aufwendig ist, keine Ahnung woran es liecht, ne? Es sind, es gibt ja kaum Budgetnehmer bisher, von denen ich weiß.

Und gibt es irgendwas was die Gemeinsame Servicestelle, was Sie hier noch gebrauchen könnten, was ihnen noch nützlich sein könnte bei Ihrer Arbeit?

Was halt schwierig ist, sag ich mal für, auch für die Gemeinsame Servicestelle, den Überblick zu haben, welche Leistungen es in welchem Fall für wen gibt. Das ist, das ist denke ich wirklich das Schwierige, auch die Zuständigkeit der einzelnen Reha-Träger dann und, und welche, welche Leistungen halt in welchem Moment möglich ist. Zum ersten, schon im ersten Ansatz. Das ist denke ich die Hauptschwierigkeit auch, das ist schwierig.

Also das Zuordnen von verschiedenen Leistungsformen, dass man da den Überblick hat.

Genau und welche Leistungen es überhaupt auch gibt, weil das ist halt wenn man halt immer speziell im Enddefekt auch aus dem Bereich aus dem man kommt, da ist man sicher, aber dann die Zuständigkeiten und die anderen Leistungen die sind dann denke ich immer das Problem, wo man dann halt auch immer erst sich wieder Rücksprachen halten muss und so weiter, um da zu ermitteln, welche Möglichkeiten haben wir denn da überhaupt.

Und was würden Sie dann sagen müsste da jetzt dann besser laufen oder sehen Sie einen Lösungsvorschlag für dieses Problem?

Nee, es kann ja nur darüber laufen, dass man halt seine Ansprechpartner hat und sich mit denen gegebenenfalls austauscht. Anders wird das nicht funktionieren.

Also ein Erfahrungsaustausch mit Kollegen, mit Kollegen auch von anderen Trägern sozusagen.

Auch anlassbezogen dann halt, ne? Dass man sich dann gegenseitig unterstützt.

Und gibt's so was bis jetzt oder findet so was eher in Ausnahmen mal statt?

Anlassbezogen.

Also wenns jetzt einen konkreten Fall gibt?

Ja genau.

Ja, was denken Sie sind denn die Gründe dafür, dass eigentlich bis jetzt ja so wenige, sie habens ja gesagt, so wenig Persönliche Budgets beantragt wurden?

Reine Spekulation, ich habs ja schon, ich habs ja schon gesagt, ne? Ich denke zum Einen erstmal, dass es, dass erstmal der Ansatz, oder der, so wie es halt in der, dargestellt wird, das erstmal der, der Gedanke erstmal gar nicht klar ist, dass es tatsächlich denjenigen, die es beantragen, sich informieren halt tatsächlich um zusätzliches Geld geht. Das ist vielleicht die Informationen für die, was wirklich Sinn macht, noch nicht so wirklich durchgedrungen sind. Ansonsten, weiß ich nicht woran es liecht, keine Ahnung.

Ja, leisten Sie denn eigentlich Öffentlichkeitsarbeit zum Persönlichen Budget? Also, versuchen Sie das bekannter zu machen?

Eher weniger. Also wir, dass wir jetzt da intensiv, dass wir das offensiv vermarkten, nein. So ist das nicht. Sondern, ich denke da ist die, die Informationen kommen da denke ich hauptsächlich vom Behindertenbeauftragten und von den Behindertenverbänden und so weiter. Aber wir bewerben es jetzt nicht aktiv.

Das heißt also sie schätzen das schon so ein, dass auch noch Informationsdefizite dann bestehen bei behinderten Menschen oder denken Sie eigentlich sind die ganz gut aufgeklärt?

Ich denke, dass da sehr viel halt über die Verbände läuft und über den Behindertenbeauftragen und dass, dass da durchaus die Informationen vorhanden sind. Das, das denke ich eigentlich schon. Wobei die allgemeinen Informationen aus der Presse halt, eher denke ich irreführend sind und dann halt über diese Fachverbande und so schon detaillierter informiert wird.

Ja, damit wäre ich erstmal schon am Ende, wenn Ihnen jetzt nicht noch was wichtiges einfällt, was ich übersehen habe, was ich vergessen habe.

Nö, ich denke, lassen wir es dabei erstmal bewenden.

Alles klar, dann danke ich Ihnen für das Gespräch.

Ja.

Postskriptum:

Das Interview wurde telefonisch vereinbart und fand zur abgemachten Zeit, am 26.06.2008 um 14 Uhr statt. Das Interview wurde in einem Besprechungszimmer des Trägers durchgeführt. Die Fragen zur GS beantwortete Herr E eher zurückhaltend und knapp. Die Fragen, die sich auf das Persönliche Budget bezogen, wurden etwas ausführlicher beantwortet. Die tendenziell eher knappen Antworten von Herrn E machten es jedoch schwierig Folgefragen zu stellen, bzw. Herrn E in ein längeres Gespräch zu verwickeln. Herr E wirkte sichtlich entspannter als das Gespräch beendet war.

Quelle:

Lemuel Ohntrup: Das Persönliche Budget - kompetente Beratung und Unterstützung durch Gemeinsame Servicestellen?

Diplomarbeit im Fachbereich Soziale Arbeit an der Fachhochschule Hildesheim, vorgelegt von Lemuel Ohntrup am 31.07.2008, Erstprüferin: Prof. Dr. Gisela Hermes, Zweitprüfer: Prof. Dr. Eberhard Lopau

bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet

Stand: 30.03.2009

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