Beurteilung der Überwachung der Menschenrechte in Österreich

Schlagwörter: Menschenrecht, Österreich, UN-Konvention
Textsorte: Artikel
Releaseinfo: Dieser Text ist von der Internetseite des Monitoring-Ausschusses
Copyright: © Monitoring-Ausschuss 2009

Information zu diesem Text (von bidok)

Diesen Text haben wir von der Internet-Seite

des Monitoring-Ausschusses.

Der Monitoring-Ausschuss ist eine Gruppe von Menschen,

die überprüft, ob Österreich die UN-Regeln einhält.

Dieser Text ist von 2009.

Das Thema ist: Beurteilung der Überwachung

der Menschenrechte in Österreich

Auf unserer Internet-Seite haben wir noch einen Text

zum Thema: Monitoring-Ausschuss.

Diesen Text finden Sie hier:

http://bidok.uibk.ac.at/library/wibs-monitoringausschuss-l.html

Beurteilung der Überwachung der Menschenrechte in Österreich

Der Monitoring-Ausschuss überwacht,

ob die UNO-Konvention über die Rechte

der Menschen mit Behinderungen

in Österreich eingehalten wird.

Dabei hat der Monitoring-Ausschuss auch überprüft,

ob die Überwachung der Menschenrechte

in Österreich genau genug ist.

Wer überprüft in Österreich die Menschenrechte?

Die Länder, die die UNO-Konvention

über die Rechte der Menschen mit Behinderungen

unterschrieben haben,

müssen eine Überprüfungs-Einrichtung haben.

Diese Einrichtung überprüft,

ob die Menschenrechte von

Menschen mit Behinderungen eingehalten werden.

Das steht in der UNO-Konvention

über die Rechte der Menschen mit Behinderungen

und auch im österreichischen

Bundes-Behinderten-Gesetz.

In Österreich gibt es dafür den Monitoring-Ausschuss.

Er wurde sehr rasch gegründet.

Das ist ein gutes Zeichen.

In der UNO-Konvention steht auch,

dass diese Überprüfungs-Einrichtungen

nach bestimmten Grundsätzen arbeiten müssen.

Die UNO hat diese Grundsätze aufgeschrieben.

Sie gelten auf der ganzen Welt.

Leider hat Österreich diese Grundsätze

beim Monitoring-Ausschuss

nicht eingehalten.

Folgende Punkte werden nicht eingehalten:

  1. Der Monitoring-Ausschuss muss unabhängig sein.

    Er ist aber ein Teil des BMASK.

    Dadurch ist er nicht unabhängig genug.

  2. Es steht auch nicht in der österreichischen Verfassung,

    dass der Monitoring-Ausschuss unabhängig sein muss.

  3. Es gibt in Österreich auch keine eigenen Gesetze,

    dass es den Monitoring-Ausschuss geben muss.

  4. Außerdem bekommt der Monitoring-Ausschuss

    kein eigenes Geld für seine Arbeit.

Es ist außerdem nicht gut,

dass der Monitoring-Ausschuss

ausgerechnet ein Teil des BMASK ist.

In der UNO-Konvention steht,

dass Menschen mit Behinderungen

in allen Bereichen des Lebens

gleichgestellt mit allen anderen Menschen

sein müssen.

In der UNO-Konvention über die Rechte

der Menschen mit Behinderungen

geht es um alle Menschenrechte.

Es geht also auch um alle Bereiche des Lebens.

Bei der Arbeit des BMASK geht es aber

hauptsächlich um den sozialen Bereich.

Dadurch hat man den Eindruck,

dass das Zusammenleben von

Menschen mit Behinderungen

und Menschen ohne Behinderungen

nur zu diesem Bereich gehört.

Früher hat man das auch so gesehen.

Aber in der UNO-Konvention über die Rechte

der Menschen mit Behinderungen

steht eindeutig etwas anderes:

Menschen mit Behinderungen sollen

gleichberechtigt an allen Bereichen

des Lebens teilhaben können.

Der Monitoring-Ausschuss fordert daher Folgendes:

Es muss eine Einrichtung zur Überprüfung

aller Menschenrechte in Österreich geben.

Diese muss nach

den Grundsätzen der UNO arbeiten können.

Sie sollte mit anderen Einrichtungen zusammenarbeiten,

die es in Österreich schon gibt.

Zum Beispiel die Gleichbehandlungs-Anwaltschaft,

die Volksanwaltschaft oder die

Kinder- und Jugendanwaltschaft.

Diese Einrichtung soll dafür sorgen,

dass alle Menschenrechte

für alle Menschen in Österreich

eingehalten werden.

Diese Einrichtung soll die gleichen Aufgaben

wie der Monitoring-Ausschuss haben.

Dadurch soll es in Österreich

selbstverständlich werden,

dass Menschen mit Behinderungen

in allen Bereichen des Lebens

gleichberechtigt sind.

Der Monitoring-Ausschuss

macht auch auf Folgendes aufmerksam:

Im Jahr 1993 gab es die

Weltkonferenz für Menschenrechte.

Diese hat in Wien stattgefunden

und wurde von Österreich sehr stark unterstützt.

Dort haben alle Mitglieder der UNO

gemeinsam beschlossen,

dass es in jedem Land eine Einrichtung

zur Überprüfung der Menschenrechte geben muss.

Das gilt auch für Österreich.

In der Stadt Genf in der Schweiz

wird von der UNO gerade überprüft,

wie die Menschenrechte

in den einzelnen Ländern

eingehalten werden.

Danach gibt es eine Beurteilung für jedes Land,

wie gut dort die Menschenrechte

eingehalten werden.

Österreich wird im Jahr 2011 überprüft.

Bei anderen Ländern

war bei der Beurteilung ein wichtiger Punkt,

ob es eine Einrichtung zur Überprüfung

der Menschenrechte gibt oder nicht.

Österreich leistet einen wichtigen Beitrag

zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte.

Wenn es in Österreich eine Einrichtung

zur Überprüfung der Menschenrechte geben würde,

wäre dieser Beitrag noch größer.

Quelle

Unabhängiger Monitoringausschuss: Beurteilung der Überwachung der Menschenrechte in Österreich. Wien 2009.

Original: http://monitoringausschuss.at/stellungnahmen/nationale-menschenrechtsinstitution-27-05-2009/

bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet

Stand: 28.06.2016

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