Dieser Text ist von der Internetseite des Monitoring-Ausschusses
Inhaltsverzeichnis
Diesen Text haben wir von der Internet-Seite
des Monitoring-Ausschusses.
Der Monitoring-Ausschuss ist eine Gruppe von Menschen,
die überprüft, ob Österreich die UN-Regeln einhält.
Dieser Text ist von 2009.
Das Thema ist: Beurteilung der Überwachung
der Menschenrechte in Österreich
Auf unserer Internet-Seite haben wir noch einen Text
zum Thema: Monitoring-Ausschuss.
Diesen Text finden Sie hier:
http://bidok.uibk.ac.at/library/wibs-monitoringausschuss-l.html
Der Monitoring-Ausschuss überwacht,
ob die UNO-Konvention über die Rechte
der Menschen mit Behinderungen
in Österreich eingehalten wird.
Dabei hat der Monitoring-Ausschuss auch überprüft,
ob die Überwachung der Menschenrechte
in Österreich genau genug ist.
Die Länder, die die UNO-Konvention
über die Rechte der Menschen mit Behinderungen
unterschrieben haben,
müssen eine Überprüfungs-Einrichtung haben.
Diese Einrichtung überprüft,
ob die Menschenrechte von
Menschen mit Behinderungen eingehalten werden.
Das steht in der UNO-Konvention
über die Rechte der Menschen mit Behinderungen
und auch im österreichischen
Bundes-Behinderten-Gesetz.
In Österreich gibt es dafür den Monitoring-Ausschuss.
Er wurde sehr rasch gegründet.
Das ist ein gutes Zeichen.
In der UNO-Konvention steht auch,
dass diese Überprüfungs-Einrichtungen
nach bestimmten Grundsätzen arbeiten müssen.
Die UNO hat diese Grundsätze aufgeschrieben.
Sie gelten auf der ganzen Welt.
Leider hat Österreich diese Grundsätze
beim Monitoring-Ausschuss
nicht eingehalten.
Folgende Punkte werden nicht eingehalten:
-
Der Monitoring-Ausschuss muss unabhängig sein.
Er ist aber ein Teil des BMASK.
Dadurch ist er nicht unabhängig genug.
-
Es steht auch nicht in der österreichischen Verfassung,
dass der Monitoring-Ausschuss unabhängig sein muss.
-
Es gibt in Österreich auch keine eigenen Gesetze,
dass es den Monitoring-Ausschuss geben muss.
-
Außerdem bekommt der Monitoring-Ausschuss
kein eigenes Geld für seine Arbeit.
Es ist außerdem nicht gut,
dass der Monitoring-Ausschuss
ausgerechnet ein Teil des BMASK ist.
In der UNO-Konvention steht,
dass Menschen mit Behinderungen
in allen Bereichen des Lebens
gleichgestellt mit allen anderen Menschen
sein müssen.
In der UNO-Konvention über die Rechte
der Menschen mit Behinderungen
geht es um alle Menschenrechte.
Es geht also auch um alle Bereiche des Lebens.
Bei der Arbeit des BMASK geht es aber
hauptsächlich um den sozialen Bereich.
Dadurch hat man den Eindruck,
dass das Zusammenleben von
Menschen mit Behinderungen
und Menschen ohne Behinderungen
nur zu diesem Bereich gehört.
Früher hat man das auch so gesehen.
Aber in der UNO-Konvention über die Rechte
der Menschen mit Behinderungen
steht eindeutig etwas anderes:
Menschen mit Behinderungen sollen
gleichberechtigt an allen Bereichen
des Lebens teilhaben können.
Es muss eine Einrichtung zur Überprüfung
aller Menschenrechte in Österreich geben.
Diese muss nach
den Grundsätzen der UNO arbeiten können.
Sie sollte mit anderen Einrichtungen zusammenarbeiten,
die es in Österreich schon gibt.
Zum Beispiel die Gleichbehandlungs-Anwaltschaft,
die Volksanwaltschaft oder die
Kinder- und Jugendanwaltschaft.
Diese Einrichtung soll dafür sorgen,
dass alle Menschenrechte
für alle Menschen in Österreich
eingehalten werden.
Diese Einrichtung soll die gleichen Aufgaben
wie der Monitoring-Ausschuss haben.
Dadurch soll es in Österreich
selbstverständlich werden,
dass Menschen mit Behinderungen
in allen Bereichen des Lebens
gleichberechtigt sind.
Der Monitoring-Ausschuss
macht auch auf Folgendes aufmerksam:
Im Jahr 1993 gab es die
Weltkonferenz für Menschenrechte.
Diese hat in Wien stattgefunden
und wurde von Österreich sehr stark unterstützt.
Dort haben alle Mitglieder der UNO
gemeinsam beschlossen,
dass es in jedem Land eine Einrichtung
zur Überprüfung der Menschenrechte geben muss.
Das gilt auch für Österreich.
In der Stadt Genf in der Schweiz
wird von der UNO gerade überprüft,
wie die Menschenrechte
in den einzelnen Ländern
eingehalten werden.
Danach gibt es eine Beurteilung für jedes Land,
wie gut dort die Menschenrechte
eingehalten werden.
Österreich wird im Jahr 2011 überprüft.
Bei anderen Ländern
war bei der Beurteilung ein wichtiger Punkt,
ob es eine Einrichtung zur Überprüfung
der Menschenrechte gibt oder nicht.
Österreich leistet einen wichtigen Beitrag
zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte.
Wenn es in Österreich eine Einrichtung
zur Überprüfung der Menschenrechte geben würde,
wäre dieser Beitrag noch größer.
Quelle
Unabhängiger Monitoringausschuss: Beurteilung der Überwachung der Menschenrechte in Österreich. Wien 2009.
Original: http://monitoringausschuss.at/stellungnahmen/nationale-menschenrechtsinstitution-27-05-2009/
bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet
Stand: 28.06.2016