Handlungsempfehlungen der UNO zur UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Schlagwörter: Gesetz, Kinder, Bildung, Diskriminierung, Recht, Unterstützung, Arbeit, Menschenrecht, Gewalt, Österreich, Selbstbestimmt Leben, Barrierefreiheit, UN-Konvention, Selbstvertretung
Textsorte: Artikel
Releaseinfo: Dieser Text ist von der Internet-Seite des Monitoring-Ausschusses
Copyright: © Monitoring-Ausschuss 2014

Information zu diesem Text von bidok

Diesen Text haben wir von der Internet-Seite

des Monitoring-Ausschusses.

Der Monitoring-Ausschuss ist eine Gruppe von Menschen,

die überprüft, ob Österreich die UN-Regeln einhält.

Dieser Text ist von 2014.

Das Thema ist: Handlungsempfehlungen der UNO

zur UNO-Konvention

über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.

Auf unserer Internet-Seite haben wir noch einen Text

zum Thema: Monitoring-Ausschuss.

Diesen Text finden Sie hier:

http://bidok.uibk.ac.at/library/wibs-monitoringausschuss-l.html

Einige Wörter sind fett geschrieben.

Das sind schwere Wörter.

Die schweren Wörter werden im Wörterbuch erklärt.

Das Wörterbuch ist am Ende vom Text.

Handlungsempfehlungen der UNO zur UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Einleitung

Alle Länder, die die UNO-Konvention über die Rechte

von Menschen mit Behinderungen unterschrieben haben,

müssen regelmäßig einen Bericht schreiben.

In diesem Bericht muss stehen,

ob die Forderungen der UNO-Konvention

auch wirklich umgesetzt werden.

Die UNO überprüft die Berichte

und schreibt dann Empfehlungen an die einzelnen Länder.

In diesen Empfehlungen steht,

was die Länder noch tun oder verändern müssen.

Diese Empfehlungen nennt man Handlungsempfehlungen.

Die Handlungsempfehlungen für Österreich

sind im Herbst 2013 herausgegeben worden.

Am 7. November 2013 hat es eine Sitzung

des Monitoring-Ausschusses gegeben,

die für alle interessierten Menschen zugänglich war.

Bei dieser Sitzung ist über die

Handlungsempfehlungen für Österreich geredet worden.

Die Mitschrift von dieser Sitzung war sehr wichtig

für diesen vorliegenden Bericht.

Die Handlungsempfehlungen der UNO

sind auf der Internet-Seite vom BMASK veröffentlicht worden.

Sonst hat es aber keine Gespräche darüber gegeben.

Es ist aber sehr wichtig,

über die Handlungsempfehlungen zu reden.

Bei diesen Gesprächen müssen auch

Selbst-Vertreterinnen und Selbst-Vertreter dabei sein.

Es muss vor allem darüber geredet werden,

was in Österreich jetzt geschehen muss.

  • Die ganze österreichische Regierung ist dafür zuständig,

    dass die Handlungsempfehlungen der UNO

    auch wirklich umgesetzt werden.

    Aber welche Stelle soll dabei die Führung haben?

  • Wie wird man sich darüber einigen,

    wie die Handlungsempfehlungen umgesetzt werden?

  • Wann kommen die Handlungsempfehlungen

    in den Nationalen Aktionsplan?

  • Es gibt in den einzelnen österreichischen Bundesländern

    noch immer unterschiedliche Regelungen

    für Menschen mit Behinderungen.

    Wann gibt es dafür eine Lösung?

  • Österreich muss im Oktober 2018

    wieder einen Bericht an die UNO schreiben,

    ob die Forderungen der UNO-Konvention

    auch wirklich umgesetzt werden.

    Bei der Umsetzung müssen auch

    Selbst-Vertreterinnen und Selbst-Vertreter dabei sein.

    Es muss jemand überprüfen,

    was genau dafür getan wird,

    dass die Handlungsempfehlungen

    in Österreich umgesetzt werden.

    Wie wird das gemacht werden?

Die Handlungsempfehlungen sind vom Verein BIZEPS

ins Deutsche übersetzt worden.

Dieser Bericht richtet sich nach dieser Übersetzung.

In diesem Bericht steht,

welche Handlungsempfehlungen seit dem Jahr 2013

schon umgesetzt worden sind und welche nicht.

Außerdem versucht dieser Bericht festzustellen,

wer für die Umsetzung der Handlungsempfehlungen zuständig ist.

Allgemeine Grundsätze und Pflichten

Die UNO-Konvention ist ursprünglich auf Englisch geschrieben worden.

Dann ist sie in verschiedene Sprachen übersetzt worden.

In den Handlungsempfehlungen steht,

dass die deutsche Übersetzung der UNO-Konvention

noch einmal überarbeitet werden soll.

In der jetzigen Übersetzung

sind einige Punkte nicht ganz richtig übersetzt.

Bei der neuen Überarbeitung der Übersetzung

müssen Selbst-Vertreterinnen und Selbst-Vertreter mitarbeiten.

Dazu gibt es schon eine Arbeits-Gruppe.

An den Sitzungen dieser Arbeits-Gruppe

nehmen auch Selbst-Vertreterinnen und Selbst-Vertreter teil.

Diese Gruppe arbeitet derzeit.

Die Arbeit an der Übersetzung soll bald fertig sein.

Der Monitoring-Ausschuss stellt fest,

dass es viel mehr Änderungen geben muss,

als angenommen worden ist.

Außerdem muss sich die Arbeits-Gruppe

sehr genau damit beschäftigen,

was mit den Forderungen der UNO-Konvention gemeint ist.

Ein paar kleine Änderungen sind zu wenig.

Es gibt einige falsche Übersetzungen,

die sofort auffallen.

Zum Beispiel ist das englische Wort für Inklusion

mit Integration übersetzt worden:

  • Aber Inklusion heißt etwas ganz anderes als Integration.

    Inklusion heißt einbeziehen.

    Damit ist gemeint,

    dass Menschen mit Behinderungen

    genauso in der Gesellschaft leben können

    wie Menschen ohne Behinderungen.

    Alle Menschen in unserer Gesellschaft

    müssen die gleichen Rechte und Möglichkeiten haben.

Integration heißt, dass man Menschen mit Behinderungen

von außen in die Gesellschaft hereinholt.

Menschen mit Behinderungen sollen nach dieser Idee

von der Gesellschaft aufgenommen werden.

Sie sind aber nicht gleich wie alle anderen Menschen.

Es gibt aber noch andere Beispiele.

Zum Beispiel ist das englische Wort für Assistenz

mit dem Wort Hilfe übersetzt worden.

Richtig wäre Assistenz oder Unterstützung.

Es ist aber etwas völlig anderes,

wenn man einen Menschen unterstützt,

als wenn man einem Menschen hilft.

Unabhängig zu leben

ist auch nicht das Gleiche wie Selbstbestimmung.

Es muss viele Gespräche mit vielen Menschen geben,

damit allen Menschen klar wird,

was mit den Forderungen der UNO-Konvention

wirklich gemeint ist.

Anmerkung:

Es ist aber nicht klar,

wer dafür in Österreich verantwortlich ist.

Es ist auch nicht klar,

wie genau das geschehen soll.

In den Handlungsempfehlungen steht,

dass die Gesetze für Menschen mit Behinderungen

geändert werden müssen.

Sie müssen so geschrieben werden,

dass sie zu den Ideen der UNO-Konvention passen.

In der UNO-Konvention steht,

dass sich die Einstellung der Gesellschaft

gegenüber Menschen mit Behinderungen ändern muss.

Menschen mit Behinderungen können nicht

gleichgestellt an allen Bereichen des Lebens teilhaben,

weil viele Menschen Vorurteile haben.

Diese Vorurteile führen dazu,

dass Menschen mit Behinderungen oft diskriminiert werden.

Das muss sich ändern.

Es geht auch darum,

dass Menschen mit Behinderungen nicht krank sind.

Sie sind meistens gesund

und haben eine Behinderung.

Wenn sie die richtige Unterstützung bekommen,

können sie gleichberechtigt in der Gesellschaft leben.

Beeinträchtigungen müssen nach dieser Idee eingeschätzt werden.

Der Monitoring-Ausschuss hat schon im Jahr 2010 gesagt,

dass die Gesetze deshalb geändert werden müssen.

Anmerkung:

Es gibt viele Beispiele aus anderen Ländern,

dass man das Thema Behinderung auch anders sehen kann.

In vielen Ländern überprüft man nicht mehr,

wie krank ein Mensch ist,

sondern wie viel Unterstützung ein Mensch braucht.

Die Verordnung zur Einschätzung einer Behinderung

muss in Österreich dringend angepasst werden.

Außerdem müssen auch andere Regelungen

zur Gesundheit von Menschen mit Behinderungen geändert werden.

Der Monitoring-Ausschuss weist darauf hin,

dass das BMASK angekündigt hat,

dass es dazu eine Arbeits-Gruppe geben soll.

In den Handlungsempfehlungen steht,

dass es in Österreich

einheitliche Gesetze und Regelungen

für Menschen mit Behinderungen geben soll.

Die Unterschiede in den einzelnen Bundesländern

passen nicht zu den Forderungen der UNO-Konvention.

Durch diese Gesetze und Regelungen

muss es Möglichkeiten geben,

dass Menschen mit Behinderungen wirklich und echt

am Leben in der Gesellschaft teilhaben können.

Es muss Organisationen geben,

die Gesetze und Pläne

für Menschen mit Behinderungen machen können.

Es ist also sehr wichtig,

dass es in allen österreichischen Bundesländern

die gleichen Rechte für Menschen mit Behinderungen gibt.

Der Monitoring-Ausschuss hat schon oft gesagt,

dass die unterschiedlichen Gesetze ein großes Problem sind.

Es ist in Österreich nicht klar,

wer für welche Probleme zuständig ist.

Deshalb gibt es keine Lösung

für die wichtigsten Probleme von Menschen mit Behinderungen.

Es gibt in Österreich den Bundes-Behinderten-Beirat.

Das ist eine Gruppe von Menschen,

die sich um die Anliegen und Rechte

der Menschen mit Behinderungen kümmern soll.

Aber der Bundes-Behinderten-Beirat

hat in Österreich leider keinen großen Einfluss.

Deshalb ist es dringend notwendig,

dass der Bundes-Behinderten-Beirat

viel mehr Rechte und Einfluss bekommt.

Sonst kann die Forderung

nach einheitlichen Gesetzen und Regelungen

nicht erfüllt werden.

Das hat der Monitoring-Ausschuss

auch schon mehrfach gesagt.

Bis jetzt ist aber nichts geschehen.

Der Monitoring-Ausschuss hat auch schon oft gesagt,

dass Selbst-Vertreterinnen und Selbst-Vertreter

dabei mitarbeiten müssen.

Anmerkung:

Es ist dringend notwendig,

dass es in den einzelnen österreichischen Bundesländern

keine unterschiedlichen Rechte

für Menschen mit Behinderungen gibt.

Dazu muss die österreichische Regierung

endlich geeignete Möglichkeiten schaffen.

Selbst-Vertreterinnen und Selbst-Vertreter

müssen selbstverständlich und immer

dabei mitarbeiten können.

Gleichberechtigung und Nicht-Diskriminierung

In den Handlungsempfehlungen steht,

dass in Österreich die Gesetze

gegen Diskriminierung gestärkt werden müssen.

Es muss mehr Möglichkeiten geben,

dass Diskriminierung verhindert werden kann.

Zum Beispiel müssen Menschen mit Behinderungen

einen Anspruch darauf haben,

dass eine Diskriminierung aufhört.

Die UNO schlägt vor:

Österreich muss überprüfen,

wie die Regelungen geändert werden müssen,

damit es nicht zu mehrfachen Diskriminierungen kommt.

Mehrfache Diskriminierung ist es zum Beispiel,

wenn eine Frau schlecht behandelt wird,

weil sie eine Frau ist und eine Behinderung hat.

Österreich soll überprüfen,

wie man die Regelungen und Gesetze ändern muss,

damit mehrfache Diskriminierung verhindert wird.

Mehrfache Diskriminierungen kommen vor.

Das ist eine Tatsache.

Menschen müssen einen Anspruch darauf haben,

dass eine Diskriminierung beseitigt wird.

Jahre lang hat es Forderungen gegeben,

dass es in Österreich besseren Schutz

vor mehrfachen Diskriminierungen geben muss.

Es hat auch immer wieder Ankündigungen gegeben,

dass es diesen besseren Schutz bald geben wird.

Aber es hat sich leider nichts geändert.

Auch andere Länder haben bemerkt,

dass es in Österreich sehr schwierig ist,

ernsthaft etwas gegen Diskriminierung zu tun.

Es ist zum Beispiel oft nicht klar,

wer zuständig ist, wenn ein Mensch diskriminiert wird.

Anmerkung:

  • Die zuständigen Stellen der österreichischen Regierung

    müssen die Gesetze so anpassen,

    dass es wirkungsvollen Schutz vor Diskriminierung gibt.

  • Egal, warum ein Mensch diskriminiert wird,

    es muss immer den gleichen Schutz geben.

  • Menschen mit Behinderungen müssen

    einen Anspruch darauf haben,

    dass eine Diskriminierung beendet wird.

  • In den einzelnen österreichischen Bundesländern

    gibt es auch Gesetze gegen Diskriminierung.

    Aber diese Gesetze schützen Menschen mit Behinderungen

    oft nicht gut genug.

    Deshalb müssen die Gesetze verbessert werden.

  • Viele Menschen wissen gar nicht genau,

    was Diskriminierung eigentlich genau bedeutet.

    Deshalb muss es mehr Informationen darüber geben.

    Es muss auch mehr Informationen darüber geben,

    was man gegen Diskriminierung tun kann.

  • Es muss eindeutig klar sein,

    wer zuständig ist, wenn ein Mensch diskriminiert wird.

In Österreich dürfen alle Frauen

eine Schwangerschaft in den ersten 3 Monaten abbrechen.

Schwangerschaften dürfen aber

noch viel später abgebrochen werden,

wenn das Kind eine Behinderung hat.

In den Handlungsempfehlungen steht,

dass das nicht mehr erlaubt sein darf.

Es darf nicht erlaubt sein,

dass eine Schwangerschaft

nur wegen einer Behinderung

sehr spät abgebrochen wird.

Darüber soll es in Österreich Gespräche geben.

Der Monitoring-Ausschuss hat schon gesagt,

dass es bei diesem Thema nicht nur darum geht,

was in den Gesetzen steht.

Es muss zum Beispiel für die betroffenen Eltern

Unterstützung und Informationen geben.

Außerdem muss es auch dann Maßnahmen geben,

wenn es nicht mehr erlaubt ist,

dass eine Schwangerschaft

nur wegen einer Behinderung

sehr spät abgebrochen wird.

Es muss dann Maßnahmen geben,

dass Schwangerschaften nicht trotzdem abgebrochen werden,

weil man irgendeinen anderen Grund dafür findet.

Anmerkung:

In Österreich kommt es immer wieder vor,

dass Schwangerschaften sogar noch

nach 6 Monaten abgebrochen werden,

wenn das Kind eine Behinderung hat.

Deshalb soll es nicht nur Gespräche darüber geben,

sondern es muss sich etwas ändern.

Frauen mit Behinderungen

Frauen und Mädchen mit Behinderungen werden oft diskriminiert,

weil sie Frauen oder Mädchen sind

und weil sie eine Behinderung haben.

In den Handlungsempfehlungen steht,

dass es in Österreich Maßnahmen geben muss,

damit Frauen und Mädchen mit Behinderungen

nicht mehrfach diskriminiert werden.

Die Arbeit für Menschen mit Behinderungen

muss darauf Rücksicht nehmen,

dass Frauen und Männer wirklich

gleich zu ihrem Recht kommen können.

Es muss eine Selbst-Vertretung

von Frauen und Mädchen mit Behinderungen geben.

Es muss überall in Österreich Dienstleistungen

für Frauen und Mädchen mit Behinderungen geben.

Diese müssen barrierefrei zugänglich sein.

Wenn Frauen mit Behinderungen sagen,

dass sie Opfer von Gewalt geworden sind,

glauben das viele Menschen nicht.

Der Monitoring-Ausschuss hat

Berichte an die UNO geschrieben,

in denen es um Schutz vor Gewalt

gegen Menschen mit Behinderungen gegangen ist.

In diesen Berichten ist auch viel

über die besonderen Probleme

von Frauen und Mädchen mit Behinderungen gestanden.

Manche Menschen haben Vorurteile gegenüber Frauen

und Vorurteile gegenüber Menschen mit Behinderungen.

Deshalb haben es Frauen und Mädchen mit Behinderungen

oft besonders schwer.

Und oft wissen sie gar nicht,

wie sie sich wehren können

oder wo es Unterstützung gibt.

Es ist deshalb sehr wichtig,

dass Frauen und Mädchen mit Behinderungen

eine gute Ausbildung bekommen.

Außerdem müssen sie Wissen und Informationen bekommen,

wie sie sich schützen können.

Eine Selbst-Vertretung von Frauen und Mädchen mit Behinderungen

muss stark unterstützt werden.

Angebote zum Schutz bei Gewalt

müssen barrierefrei sein.

Zum Beispiel Beratungs-Stellen oder Frauenhäuser.

Anmerkung:

Die zuständigen Stellen der österreichischen Regierung

müssen die passenden Maßnahmen setzen,

damit Frauen und Mädchen mit Behinderungen

mehr Schutz bekommen.

Es ist auch sehr wichtig,

dass sie dadurch bessere Chancen

auf eine gute Ausbildung bekommen.

Dadurch bekommen Frauen und Mädchen mit Behinderungen

auch leichter einen Arbeitsplatz.

Kinder mit Behinderungen

In den Handlungsempfehlungen steht,

dass Österreich mehr darauf achten muss,

dass die Rechte der Kinder mit Behinderungen

auch wirklich umgesetzt werden.

Die Menschenrechte für Kinder mit Behinderungen

müssen gesichert und barrierefrei sein.

Kinder mit Behinderungen müssen

gemeinsam mit Kindern ohne Behinderungen

in den Kindergarten und in die Schule gehen können.

Außerdem muss es mehr Hortplätze geben,

in denen Kinder mit Behinderungen

nach der Schule betreut werden.

Im Nationalen Aktionsplan stehen einige Maßnahmen

für mehr Kinder-Rechte.

Aber die Handlungsempfehlungen

fordern viel mehr Maßnahmen.

Anmerkung:

Die UNO-Arbeits-Gruppe für Kinder-Rechte

fordert sehr viele Maßnahmen,

damit die Rechte der Kinder mit Behinderungen

in Österreich umgesetzt werden.

Diese Forderungen müssen sofort umgesetzt werden.

Die Maßnahmen im Nationalen Aktionsplan

reichen eindeutig nicht aus.

Verhindern von Vorurteilen

In den Handlungsempfehlungen steht,

dass es in Österreich mehr Informationen

über Menschen mit Behinderungen geben muss.

Es glauben noch immer sehr viele Menschen,

dass alle Menschen mit Behinderungen

beschützt werden müssen.

Sie glauben, dass Menschen mit Behinderungen

Mitleid und Hilfe brauchen.

Diese Meinung muss sich ändern.

Die Menschen müssen Informationen bekommen,

dass Menschen mit Behinderungen nicht hilflos sind.

Außerdem haben sie alle Menschenrechte,

die in der UNO-Konvention stehen.

Außerdem muss es Maßnahmen geben,

damit es keine Vorurteile und schlechte Meinungen

über Menschen mit Behinderungen gibt.

Bei diesen Maßnahmen müssen

Selbst-Vertreterinnen und Selbst-Vertreter mitarbeiten.

Es muss auch Maßnahmen geben,

damit die Schwierigkeiten beseitigt werden,

die Menschen mit Behinderungen haben,

wenn sie ein Kind adoptieren wollen.

Menschen mit Behinderungen werden oft verspottet.

Menschen ohne Behinderungen müssen Schulungen bekommen,

damit das nicht mehr passiert.

Es ist ganz besonders wichtig,

dass Menschen ohne Behinderungen

ihre Meinung über Menschen mit Behinderungen ändern.

Dabei ist es absolut notwendig,

dass Selbst-Vertreterinnen und Selbst-Vertreter mitmachen.

Es ist notwendig,

dass Menschen mit Behinderungen

alle Menschenrechte bekommen,

die in der UNO-Konvention stehen.

Das muss den Menschen ohne Behinderungen klar werden.

Im Nationalen Aktionsplan stehen einige Maßnahmen,

wie man die Meinung der Menschen ändern kann.

Aber diese Maßnahmen reichen absolut nicht aus.

Anmerkung:

Es sind einzelne Maßnahmen geplant,

damit Menschen ohne Behinderungen

ihre Meinung über Menschen mit Behinderungen ändern.

Diese Maßnahmen sollen von

unterschiedlichen Stellen durchgeführt werden.

Die Maßnahmen müssen aber

einheitlich geplant und durchgeführt werden.

Es darf nicht nur da oder dort einzelne Maßnahmen geben.

Barrierefreiheit

In den Handlungsempfehlungen steht,

dass in Österreich Barrierefreiheit

in einem viel größeren Ausmaß notwendig ist.

Menschen mit Behinderungen haben das Recht,

dass sie immer und überall

am Leben in der Gesellschaft teilhaben können.

Das ist aber nur dann möglich,

wenn es überall Barrierefreiheit gibt.

Zum Beispiel gilt in Österreich Barrierefreiheit für Gebäude

erst ab einer bestimmten Größe.

Barrierefreiheit muss aber

für alle öffentlichen Gebäude gelten.

In Österreich gibt es Pläne,

bis wann Barrierefreiheit umgesetzt werden soll.

In den Handlungsempfehlungen steht,

dass das viel schneller gehen muss,

als in den Plänen steht.

Außerdem müssen die Sendungen im österreichischen Fernsehen

bald Untertitel haben.

Der Monitoring-Ausschuss hat schon oft erklärt,

dass Barrierefreiheit viele Punkte betrifft.

Barrierefreiheit bedeutet zum Beispiel,

dass man mit einem Rollstuhl

in ein Gebäude fahren kann.

Es bedeutet aber auch,

dass auch Menschen mit Lernschwierigkeiten

wichtige Informationen verstehen können.

Oder dass kein Mensch Vorurteile

gegenüber Menschen mit Behinderungen hat.

Der Monitoring-Ausschuss

hat immer wieder Vorschläge gemacht,

wie man Barrierefreiheit erreichen kann.

Zum Beispiel im Krankenhaus

oder bei der Ärztin oder beim Arzt.

Oder wenn Menschen mit Behinderungen

Unterstützung bei einer Wahl brauchen.

Ein Problem ist es vor allem,

dass im Behinderten-Gleichstellungs-Recht steht,

dass sich Menschen mit Behinderungen beschweren können,

wenn etwas nicht barrierefrei ist.

Aber in der UNO-Konvention steht,

dass jeder Staat dafür verantwortlich ist,

dass es überall Barrierefreiheit gibt.

Außerdem sind die Pläne,

bis wann Barrierefreiheit umgesetzt werden soll,

oft nur ungefähre Schätzungen.

Anmerkung:

Barrierefreiheit betrifft alle Abteilungen und Stellen

in der österreichischen Verwaltung.

Deshalb muss die Umsetzung von Barrierefreiheit

von einer zuständigen Stelle organisiert werden.

Barrierefreiheit kann nur dann überall umgesetzt werden,

wenn es für alle Bundesländer die gleichen Reglungen gibt.

Gefahren und Notfälle

Im Fall von Katastrophen brauchen

viele Menschen mit Behinderungen die richtige Unterstützung.

In den Handlungsempfehlungen steht,

dass Österreich Informationen bereitstellen soll,

welche Unterstützung für Menschen mit Behinderungen geplant ist.

Österreich arbeitet auch mit ärmeren Ländern zusammen

und unterstützt sie unter anderem bei Katastrophen.

Auch bei dieser Zusammenarbeit

müssen Menschen mit Behinderungen

von Anfang an mit berücksichtigt werden.

Es soll keine eigenen Projekte

nur für Menschen mit Behinderungen geben.

Es geht aber auch um Katastrophen in Österreich.

Deshalb geht es auch um den gleichen Schutz

aller Menschen in Österreich.

Dieser Schutz der Menschen

muss überall barrierefrei sein.

Das ist in Österreich aber nicht sichergestellt.

Der Monitoring-Ausschuss hat schon

in seinem Bericht über die Zusammenarbeit mit anderen Ländern

auf dieses Problem hingewiesen.

Unterstützte Entscheidungen

Menschen mit Behinderungen können manche Entscheidungen

nur mit Unterstützung treffen.

Zum Beispiel wenn es um Geld geht

oder wenn es um Behandlungen

bei einer Ärztin oder einem Arzt geht.

Das nennt man unterstützte Entscheidungs-Findung.

Aber in Österreich treffen diese Entscheidungen

oft andere Menschen für Menschen mit Behinderungen.

In den Handlungsempfehlungen steht,

dass es in Österreich nur mehr

unterstützte Entscheidungs-Findung geben soll.

Österreich soll dafür sorgen,

dass Menschen mit Behinderungen

barrierefreien Zugang zur

unterstützten Entscheidungs-Findung bekommen.

Es soll keine Sachwalterschaft mehr geben.

Es ist sehr wichtig,

dass bei einer wichtigen Entscheidung

die Selbstständigkeit und der Wille

der betroffenen Person beachtet wird.

Das steht auch in der UNO-Konvention

und muss deshalb auch beachtet werden.

Alle Menschen mit Behinderungen

haben bei Entscheidungen die gleichen Rechte

wie alle anderen Menschen.

Zum Beispiel dürfen auch

Menschen mit Behinderungen selber entscheiden,

ob sie bei einer Ärztin oder einem Arzt

eine bestimmte Behandlung wollen oder nicht.

Wenn Menschen mit Behinderungen

einer Behandlung zustimmen,

dürfen sie das aber auch wieder rückgängig machen,

wenn sie es sich anders überlegt haben.

Sie dürfen zum Beispiel auch wählen, heiraten

und ihren Wohnort aussuchen,

so wie sie es wollen.

Bei allen Maßnahmen

zur Unterstützung bei Entscheidungen

müssen Selbst-Vertreterinnen und Selbst-Vertreter mitarbeiten dürfen.

Außerdem muss es

für alle beteiligten Menschen Schulungen geben.

Zum Beispiel für Beamtinnen und Beamte

oder Richterinnen und Richter,

aber auch für Menschen in der Behinderten-Arbeit.

Diese Menschen müssen lernen,

wie die Unterstützung bei Entscheidungen funktioniert

und welche Rechte Menschen mit Behinderungen haben.

Der Monitoring-Ausschuss hat schon betont,

dass die Unterstützung bei Entscheidungen sehr wichtig ist.

Es darf bald keine Sachwalterschaft mehr geben.

Besonders bei Entscheidungen über Gesundheit

ist Barrierefreiheit sehr wichtig.

Menschen mit Behinderungen müssen hier

mit Respekt behandelt werden.

Außerdem muss es Erklärungen über mögliche Behandlungen

in leicht verständlicher Sprache geben.

Anmerkung:

Es muss nicht nur ein passendes Gesetz geben,

damit die Unterstützung bei Entscheidungen umgesetzt wird,

sondern es muss Schulungen in dem Bereich geben.

Viele Stellen sind dafür verantwortlich.

Freiheit und Sicherheit des Menschen

Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen

werden immer wieder in Krankenhäusern

oder anderen Einrichtungen festgehalten,

obwohl sie das nicht wollen.

In den Handlungsempfehlungen steht,

dass kein Mensch gegen seinen Willen

in einer Einrichtung festgehalten werden darf.

Österreich muss dafür sorgen,

dass so etwas nicht passiert.

Behandlungen von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen

dürfen nur dann durchgeführt werden,

wenn die betroffenen Menschen zustimmen.

Österreich muss mehr Geld dafür ausgeben,

dass Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen

viel Unterstützung bekommen,

wenn sie das brauchen.

Es muss genügend Unterstützung geben,

damit betroffene Menschen

in einem Krankenhaus oder einer anderen Einrichtung

zwar behandelt werden,

aber nicht dort bleiben müssen.

Wenn Menschen selbstbestimmt leben können,

gibt es weniger Missbrauch in Einrichtungen.

Im Nationalen Aktionsplan steht:

Es soll weniger Behandlungen

von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen

in Krankenhäusern und Einrichtungen geben.

Aber es steht nicht drin,

wie genau das erreicht werden soll.

Der Monitoring-Ausschuss stellt fest,

dass dabei auch die Unterstützung bei Entscheidungen wichtig ist.

Außerdem muss es für

Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen

in der Nähe ihrer Wohnorte

Möglichkeiten zur Behandlung geben.

Anmerkung:

Es muss viel bessere Pläne geben,

damit Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen

nicht mehr gegen ihren Willen festgehalten werden.

Außerdem muss es bei der Entwicklung dieser Pläne

die richtige Unterstützung geben.

Auch für dieses Problem sind in Österreich

verschiedene Stellen zuständig.

Keine grausame Behandlung

Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen

und auch Menschen mit Lernschwierigkeiten

werden immer wieder in Krankenhäusern

oder anderen Einrichtungen grausam behandelt.

Zum Beispiel werden diese Menschen

in ihren Betten festgebunden.

Oder sie müssen lange in Netzbetten bleiben.

Das sind Betten,

die rundherum und auch oben ein Netz haben,

damit man es nicht verlassen kann.

Menschen in Netzbetten werden also

gegen ihren Willen eingesperrt.

In den Handlungsempfehlungen steht,

dass es in Österreich so etwas nicht mehr geben darf.

Es muss Schulungen für das Personal

in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen geben,

damit niemand mehr grausam behandelt wird.

Diese Handlungsempfehlung muss sofort umgesetzt werden.

Es ist unmenschlich,

dass Menschen so grausam behandelt werden.

Es muss andere Möglichkeiten geben,

wie Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen

in Österreich behandelt werden.

Vor allem ist es wichtig,

dass das Personal in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen

sofort Schulungen bekommt,

damit so etwas nicht mehr geschieht.

Selbst-Vertreterinnen und Selbst-Vertreter müssen mitarbeiten,

damit man andere Lösungen finden kann.

Für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen

ist es oft sehr schwierig

als Selbst-Vertreterinnen und Selbst-Vertreter zu arbeiten.

Deshalb muss es dabei die richtige Unterstützung geben.

Anmerkung:

Es darf ab sofort keine Behandlungen mehr geben,

mit denen die betroffenen Menschen

nicht einverstanden sind.

Vor allem dürfen keine Menschen mehr

in ihren Betten festgebunden werden.

Es darf auch keine Netzbetten mehr geben.

Netzbetten sollen ab Juli 2015 verboten werden.

Aber diese Regelung ist nicht gut geschrieben.

Es kann Ausnahmen geben.

Deshalb muss diese Regelung neu geschrieben werden.

Keine Ausbeutung, keine Gewalt, kein Missbrauch

In den Handlungsempfehlungen steht,

dass es in Österreich noch mehr Maßnahmen geben muss,

damit Menschen mit Behinderungen

vor Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch geschützt sind.

In Österreich gibt es einen sehr guten Schutz

vor Gewalt im eigenen Zuhause.

Zum Beispiel, wenn Männer ihre Frauen schlagen.

Aber dieser Schutz geht nicht genug

auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen ein.

Anmerkung:

Es ist noch immer nicht geklärt,

wer für den Schutz vor Gewalt

von Menschen mit Behinderungen zuständig ist.

Außerdem gibt es noch keinen

barrierefreien Schutz vor Gewalt.

Selbstbestimmt leben und leben in der Gesellschaft

In den Handlungsempfehlungen steht,

dass Österreich mehr dafür tun muss,

dass Menschen mit Behinderungen

leben können, wo sie wollen.

Außerdem soll Österreich dafür sorgen,

dass es genug Geld für persönliche Assistenz gibt.

Auch für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen

und für Menschen mit Lernschwierigkeiten

muss es persönliche Assistenz geben.

Der Monitoring-Ausschuss hat schon eine Sitzung

zum Thema persönliche Assistenz gemacht.

Dort haben viele betroffene Menschen ihre Meinung gesagt.

Diese Meinungen hat der Monitoring-Ausschuss

in einem Bericht aufgeschrieben.

Es hat auch eine Sitzung zum Thema

persönliches Budget gegeben.

Das spricht man so: persönliches Büdschee.

Das ist eigenes Geld.

Dieses Geld bekommen Menschen mit Behinderungen.

Mit diesem Geld bezahlen sie ihre Unterstützung.

Menschen mit Behinderungen können sich selbst aussuchen,

welche Unterstützung sie wollen.

Anmerkung:

Damit Menschen mit Behinderungen in Österreich

selbstbestimmt in der Gesellschaft leben können,

müssen die österreichische Regierung

und die Landesregierungen der Bundesländer zusammenarbeiten.

Die Lösungen müssen für ganz Österreich gleich sein.

Die UNO-Konvention fordert nämlich,

dass alle Menschen überall die gleichen Rechte haben.

Bildung

In den Handlungsempfehlungen steht,

dass in Österreich mehr

für gemeinsame Bildung getan werden muss.

Schülerinnen und Schüler mit und ohne Behinderungen

müssen im Kindergarten und in der Schule

gemeinsam lernen können.

Man muss die richtigen Pläne machen,

wie das am besten geht.

Dabei müssen Selbst-Vertreterinnen und Selbst-Vertreter mitarbeiten.

Außerdem muss Österreich dafür sorgen,

dass mehr Menschen mit Behinderungen

an Universitäten studieren können.

Es muss mehr ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer geben,

die die Gebärden-Sprache können.

Die Gebärden-Sprache ist die Sprache

von gehörlosen Menschen.

Bei der Gebärden-Sprache macht man

Zeichen mit den Händen, dem Gesicht oder dem Körper.

Diese Zeichen nennt man Gebärden.

Mit einer Gebärde zeigt man ein Wort.

Und es müssen mehr

Lehrerinnen und Lehrer ausgebildet werden,

die selbst gehörlos oder schwerhörig sind.

Das ist notwendig,

damit gehörlose oder schwerhörige Menschen

die gleiche Bildung wie alle anderen bekommen können.

Der Monitoring-Ausschuss hat schon eine Sitzung

zu diesem Thema gemacht.

Viele Selbst-Vertreterinnen und Selbst-Vertreter haben gesagt,

dass derzeit gehörlose oder schwerhörige Menschen

in Österreich nicht gut ausgebildet werden.

Es ist deshalb sehr wichtig,

dass Lehrerinnen und Lehrer ausgebildet werden,

die selbst gehörlos oder schwerhörig sind.

Bei der Bildung von Menschen mit Behinderungen

muss es viel mehr Mitarbeit

von Selbst-Vertreterinnen und Selbst-Vertretern geben.

Im Nationalen Aktionsplan ist geplant,

dass es in bestimmten Regionen

Lehrerinnen und Lehrer mit Behinderungen geben soll.

Das ist aber zu weinig.

Wenn Menschen mit Behinderungen

nur in bestimmten Regionen eine gute Ausbildung bekommen,

ist das keine Inklusion.

Inklusion muss es für alle geben

und überall geben.

Weil es keine gute Ausbildung

für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen gibt,

müssen immer mehr von ihnen

in die Sonderschule gehen.

Anmerkung:

Der Monitoring-Ausschuss hat schon im Jahr 2010 gefordert,

dass es einen Plan für die gemeinsam Bildung

von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderungen

geben muss.

Arbeit und Beschäftigung

In den Handlungsempfehlungen steht,

dass es Förder-Programme geben muss,

damit Menschen mit Behinderungen

am offenen Arbeitsmarkt arbeiten können.

Unter offenem Arbeitsmarkt versteht man alle Arbeitsplätze,

die von Firmen angeboten werden.

Diese Arbeitsplätze hängen nicht davon ab,

dass eine Person eine Unterstützung bekommt.

Außerdem soll es Maßnahmen geben,

dass Frauen und Männer

gleich behandelt und gleich bezahlt werden.

Menschen mit Behinderungen sollen in die Lehre gehen können

und verschiedene Berufe gut erlernen können.

Die Firmen brauchen gut ausgebildete Menschen.

Außerdem soll es für Menschen mit Behinderungen leichter werden,

wenn sie selbst eine Firma gründen wollen.

Menschen mit Behinderungen sind aber leider oft

in einer Beschäftigungs-Therapie.

Das heißt, sie sitzen in einer Einrichtung

und lernen keinen Beruf.

Aber Menschen mit Behinderungen haben das Recht auf Arbeit.

Auch wenn sie in einer Einrichtung sind

und eine Beschäftigungs-Therapie machen,

müssen sie die gleichen Rechte haben

wie alle anderen Menschen.

Das ist aber derzeit nicht so.

Das muss sich sehr bald ändern.

Außerdem haben immer mehr

Menschen mit Behinderungen keinen Arbeitsplatz.

Das muss besser werden.

Anmerkung:

Im Nationalen Aktionsplan gibt es Pläne,

wie die Situation

für Menschen mit Behinderungen besser werden soll.

Aber das reicht nicht aus.

Alle zuständigen Stellen

müssen gemeinsam eine Lösung suchen.

Teilhabe am politischen Leben und am Leben in der Gesellschaft

In den Handlungsempfehlungen steht,

dass Wahlen für alle Menschen

vollkommen barrierefrei sein müssen.

Auch alle Informationen zu den Wahlen

müssen für alle Menschen barrierefrei sein.

Jeder Mensch hat das Recht zu wählen.

Es muss in Österreich selbstverständlich sein,

dass alle Menschen auch wählen können.

Wenn das nicht möglich ist,

sind Gesetze und Entscheidungen der Politik wenig wert.

Der Monitoring-Ausschuss hat schon gesagt,

wie wichtig völlige Barrierefreiheit beim Wählen ist.

Anmerkung:

Für die Barrierefreiheit beim Wählen

sind die österreichische Regierung,

die Landesregierungen der Bundesländer

und auch die Gemeinden zuständig.

Außerdem müssen Menschen mit Behinderungen

auch ihre eigenen Interessen vertreten können.

Informationen über Menschen mit Behinderungen

In den Handlungsempfehlungen steht,

dass Österreich viel mehr Informationen

über Frauen und Mädchen mit Behinderungen sammeln muss.

Diese Informationen müssen außerdem

sinnvoller geordnet werden.

Man muss dabei auch darauf achten,

welche besonderen Bedürfnisse

Frauen und Mädchen mit Behinderungen haben.

Nur so kann man Verbesserungen

und die richtigen Entscheidungen treffen.

Die Überwachung der UNO-Konvention

wird dadurch besser möglich.

Außerdem kann Österreich so besser berichten,

ob die Forderungen der UNO-Konvention

wirklich umgesetzt werden.

Es gibt in Österreich viel zu wenige Informationen

über Menschen mit Behinderungen.

Das gilt für ganz Österreich

und auch für die einzelnen Bundesländer.

Vor allem muss es Informationen darüber geben,

in welchen Bereichen Menschen

aus dem Leben in der Gesellschaft

ausgeschlossen werden,

weil es keine Barrierefreiheit gibt.

In anderen Ländern gibt es schon

Berichte und Sammlungen von Informationen.

Zum Beispiel in Deutschland.

Das wäre auch für Österreich sehr wichtig.

Anmerkung:

Es gibt in Österreich viele Bereiche,

in denen es keine Informationen

über die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen gibt.

Oder Informationen, wo es noch keine Barrierefreiheit gibt.

Alle zuständigen Stellen

müssen gemeinsam daran arbeiten,

dass es eine gute Lösung gibt.

Durchführung und Überwachung der UNO-Konvention

In den Handlungsempfehlungen steht,

dass der Monitoring-Ausschuss

völlig unabhängig sein muss.

Außerdem soll es in jedem österreichischen Bundesland

unabhängige Einrichtungen geben,

die die Umsetzung der UNO-Konvention überprüfen.

Nur so ist es möglich,

dass die Arbeit für Menschen mit Behinderungen

für ganz Österreich einheitlich ist.

Der Monitoring-Ausschuss soll eigenes Geld bekommen,

damit er sinnvoll arbeiten kann.

Der Monitoring-Ausschuss muss das Recht haben,

dieses Geld selbstständig zu verwalten.

Der Monitoring-Ausschuss hat schon oft gesagt,

dass er nicht so arbeiten kann,

wie es von der UNO gefordert wird.

Der Monitoring-Ausschuss hat auch darauf hingewiesen,

dass in den einzelnen österreichischen Bundesländern

zu wenig überprüft wird,

ob die Forderungen der UNO-Konvention umgesetzt werden.

Alle Einrichtungen in Österreich,

die die Umsetzung der UNO-Konvention überprüfen,

müssen völlig unabhängig arbeiten können.

Abschließende Bemerkungen

Österreich soll diese Handlungsempfehlungen

so schnell wie möglich umsetzen.

Alle zuständigen Personen

sollen die Handlungsempfehlungen barrierefrei bekommen.

Zum Beispiel:

  • Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen

  • Mitglieder der Regierung

  • Beamtinnen und Beamte

  • Lehrerinnen und Lehrer

  • Personal im Gesundheitsbereich.

    Zum Beispiel Ärztinnen und Ärzte

    oder Pflegerinnen und Pfleger

  • Organisationen für Menschen mit Behinderungen

Außerdem sollen die Medien

über die Handlungsempfehlungen informiert werden.

Zum Beispiel Zeitungen, Radio oder Fernsehen.

Österreich muss im Jahr 2018

wieder einen Staatenbericht schreiben,

wie die Forderungen der UNO-Konvention umgesetzt werden.

Diesmal sollen auf jeden Fall

Selbst-Vertreterinnen und Selbst-Vertreter mitarbeiten.

Im September 2013 hat die Staatenprüfung stattgefunden.

Dabei ist überprüft worden,

ob Österreich die Forderungen der UNO-Konvention umsetzt.

Das Ergebnis waren diese Handlungsempfehlungen.

Auf diese Handlungsempfehlungen hat es aber

nur sehr wenige Reaktionen gegeben.

Der Monitoring-Ausschuss erwartet,

dass sich das deutlich ändert.

Es muss sehr bald Gespräche geben,

wie man die Handlungsempfehlungen umsetzen kann.

Dabei müssen unbedingt

Selbst-Vertreterinnen und Selbst-Vertreter mitarbeiten.

Außerdem müssen Selbst-Vertreterinnen und Selbst-Vertreter

beim nächsten Staatenbericht mitarbeiten.

Schlusswort

Expertinnen und Experten aus verschiedenen Ländern

haben für diese Handlungsempfehlungen gearbeitet.

Sie haben deutlich gesagt,

welche Probleme es in Österreich noch gibt.

Damit die Handlungsempfehlungen umgesetzt werden können,

muss es in Österreich große Veränderungen geben.

Die Gesellschaft muss lernen,

Menschen mit Behinderungen als gleichgestellte Menschen zu sehen,

sonst kann Österreich die Forderungen der UNO-Konvention

nicht umsetzen.

Dafür sind die österreichische Regierung

und auch die Regierungen der einzelnen Bundesländer verantwortlich.

Der Monitoring-Ausschuss fordert dringend,

dass die Probleme und Bedürfnisse

der Menschen mit Behinderungen in Österreich

genau überprüft werden.

Das ist sehr wichtig,

damit man weiß,

was weiter geschehen muss.

Wörterbuch

barrierefrei, Barrierefreiheit

Barrierefreiheit bedeutet,

dass jeder Mensch ungehindert

überallhin gelangen kann

und alles ungehindert nutzen kann.

Zum Beispiel können im barrierefreien Internet

alle Menschen gut zu Informationen kommen.

Oder ein Gebäude ist so gebaut,

dass Menschen im Rollstuhl

selbstständig hineinkönnen.

BMASK

BMASK ist eine Abkürzung.

Diese Abkürzung steht für

„Bundesministerium für Arbeit,

Soziales und Konsumentenschutz“.

Man sagt auch kurz: Sozial-Ministerium.

Ein Ministerium ist eine Behörde.

Es gibt verschiedene Ministerien:

Zum Beispiel das Sozial-Ministerium,

das Finanz-Ministerium oder das Wirtschafts-Ministerium.

Das BMASK kümmert sich zum Beispiel

um die Probleme von Menschen mit Behinderungen.

Diskriminierung, diskriminieren

Diskriminierung heißt,

dass jemand benachteiligt wird,

weil er oder sie eine bestimmte Eigenschaft hat.

Zum Beispiel Frauen, Flüchtlinge

oder Menschen mit Behinderungen.

EU

EU ist die Abkürzung für „Europäische Union“.

Union bedeutet Vereinigung.

In der EU haben sich viele europäische Länder verpflichtet,

eng zusammenzuarbeiten.

Jede EU-Bürgerin und jeder EU-Bürger

kann innerhalb der EU wohnen, wo sie oder er will.

Zum Beispiel kann eine Person aus Deutschland

jederzeit nach Österreich ziehen.

Gesetz

Gesetze sind Regeln, die ein Staat macht.

Alle Menschen, die sich in diesem Staat aufhalten,

müssen sich an diese Regeln halten.

Zum Beispiel gelten die österreichischen Gesetze

für alle Menschen, die sich in Österreich aufhalten.

Wenn man die Gesetze nicht befolgt,

kann man bestraft werden.

Inklusion

Inklusion heißt Einbeziehen.

Damit ist gemeint,

dass Menschen mit Behinderungen

genauso in der Gesellschaft leben können

wie Menschen ohne Behinderungen.

Alle Menschen in unserer Gesellschaft

müssen die gleichen Rechte und Möglichkeiten haben.

Menschenrechte

Menschenrechte sind Regeln,

die für alle Menschen

auf der ganzen Welt gelten sollten.

Damit sollen die Würde und die Rechte der Menschen

bewahrt bleiben.

Die Würde eines Menschen wird zum Beispiel verletzt,

wenn er nichts zu essen hat

oder nicht medizinisch versorgt wird,

wenn er krank oder verletzt ist.

Zum Beispiel steht in den Menschenrechten:

„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde

und Rechten geboren.“

Monitoring-Ausschuss

Monitoring bedeutet „überwachen“.

Ein Ausschuss ist eine Gruppe von Menschen,

die sich mit einem bestimmten Thema gut auskennen

und gemeinsam daran arbeiten.

Ein Monitoring-Ausschuss

ist also eine Gruppe von Menschen,

die etwas überwacht.

Dieser Monitoring-Ausschuss überwacht,

dass die Gesetze für Menschen mit Behinderungen

eingehalten werden.

Nationaler Aktionsplan

Die österreichische Regierung

hat einen Plan gemacht.

In diesem Plan steht,

was in den Jahren 2012 bis 2020

für Menschen mit Behinderungen

getan werden muss.

Dieser Plan soll auch dabei helfen,

dass die UNO-Konvention über die Rechte

von Menschen mit Behinderungen

in Österreich eingehalten wird.

Dieser Plan heißt

Nationaler Aktionsplan.

Die Abkürzung ist NAP.

Psychische Beeinträchtigung

Bei einer psychischen Beeinträchtigung

haben Personen Probleme mit ihren Gefühlen.

Diese Personen sind zum Beispiel

oft sehr traurig oder haben oft große Angst.

Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen

erleben Situationen anders

und verhalten sich oft anders

als Menschen ohne psychische Beeinträchtigung.

Zum Beispiel fühlen, denken und handeln

Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen

oft anders als Menschen ohne psychische Beeinträchtigung.

Politik, politisch

Politik nennt man

Gespräche und Entscheidungen

über das Zusammenleben der Menschen.

Die Politik entscheidet über Regeln

für das Zusammenleben der Menschen.

Politikerinnen und Politiker

vertreten dabei die Bürgerinnen und Bürger.

Sie werden von der Bevölkerung gewählt

und sollen Lösungen für Probleme finden.

Sachwalterinnen oder Sachwalter Sachwalterschaft

Sachwalterinnen oder Sachwalter sind Personen,

die Menschen mit Lernschwierigkeiten oder Behinderungen

oder Menschen mit psychischen Erkrankungen

bei bestimmten Dingen helfen.

Zum Beispiel:

  • wenn jemand Hilfe bei finanziellen Angelegenheiten braucht

  • wenn jemand einen Vertrag machen muss

  • oder wenn jemand zu einer Behörde muss

Aber die Sachwalterin oder der Sachwalter

darf sich nicht in alle Dinge

im Leben dieser Person einmischen.

Selbst-Vertreterinnen, Selbst-Vertreter

Selbst-Vertreterinnen und Selbst-Vertreter

vertreten die Interessen von Menschen mit Behinderungen.

Die Selbst-Vertreterinnen und Selbst-Vertreter

sind selbst Menschen mit Behinderungen.

Sie sagen, was Menschen mit Behinderungen

brauchen oder möchten.

Sie lernen,

welche Rechte und Pflichten

Menschen mit Behinderungen haben.

Sie sagen die Rechte und Pflichten weiter.

Sie können mitbestimmen,

wenn es um die Rechte von

Menschen mit Behinderungen geht.

UNO

Die UNO ist ein Zusammenschluss

von fast allen Ländern der Welt.

Die UNO ist zum Beispiel dafür da,

dass die Menschenrechte eingehalten werden

oder dass sie die Menschen schützt,

wenn irgendwo Krieg ist.

UNO-Konvention

Eine Konvention ist ein Vertrag,

bei dem sich viele verschiedene Länder

auf eine gemeinsame Sache einigen.

Die UNO hat eine Konvention gemacht,

in der die Rechte der Menschen mit Behinderungen

auf der ganzen Welt stehen.

Quelle

Unabhängiger Monitoringausschuss: Handlungsempfehlungen der UNO zur UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Wien 2014.

Original: http://monitoringausschuss.at/stellungnahmen/handlungsempfehlungen-des-un-fachausschusses-umsetzungsstand-09-09-2014/

bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet

Stand: 02.10.2017

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