Dieser Text ist von der Internet-Seite des Monitoring-Ausschusses
Inhaltsverzeichnis
- Information zu diesem Text von bidok
-
Handlungsempfehlungen der UNO zur UNO-Konvention
über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
- Einleitung
- Allgemeine Grundsätze und Pflichten
- Gleichberechtigung und Nicht-Diskriminierung
- Frauen mit Behinderungen
- Kinder mit Behinderungen
- Verhindern von Vorurteilen
- Barrierefreiheit
- Gefahren und Notfälle
- Unterstützte Entscheidungen
- Freiheit und Sicherheit des Menschen
- Keine grausame Behandlung
- Keine Ausbeutung, keine Gewalt, kein Missbrauch
- Selbstbestimmt leben und leben in der Gesellschaft
- Bildung
- Arbeit und Beschäftigung
- Teilhabe am politischen Leben und am Leben in der Gesellschaft
- Informationen über Menschen mit Behinderungen
- Durchführung und Überwachung der UNO-Konvention
- Abschließende Bemerkungen
- Schlusswort
-
Wörterbuch
- barrierefrei, Barrierefreiheit
- BMASK
- Diskriminierung, diskriminieren
- EU
- Gesetz
- Inklusion
- Menschenrechte
- Monitoring-Ausschuss
- Nationaler Aktionsplan
- Psychische Beeinträchtigung
- Politik, politisch
- Sachwalterinnen oder Sachwalter Sachwalterschaft
- Selbst-Vertreterinnen, Selbst-Vertreter
- UNO
- UNO-Konvention
Diesen Text haben wir von der Internet-Seite
des Monitoring-Ausschusses.
Der Monitoring-Ausschuss ist eine Gruppe von Menschen,
die überprüft, ob Österreich die UN-Regeln einhält.
Dieser Text ist von 2014.
Das Thema ist: Handlungsempfehlungen der UNO
zur UNO-Konvention
über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Auf unserer Internet-Seite haben wir noch einen Text
zum Thema: Monitoring-Ausschuss.
Diesen Text finden Sie hier:
http://bidok.uibk.ac.at/library/wibs-monitoringausschuss-l.html

Einige Wörter sind fett geschrieben.
Das sind schwere Wörter.
Die schweren Wörter werden im Wörterbuch erklärt.
Das Wörterbuch ist am Ende vom Text.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Allgemeine Grundsätze und Pflichten
- Gleichberechtigung und Nicht-Diskriminierung
- Frauen mit Behinderungen
- Kinder mit Behinderungen
- Verhindern von Vorurteilen
- Barrierefreiheit
- Gefahren und Notfälle
- Unterstützte Entscheidungen
- Freiheit und Sicherheit des Menschen
- Keine grausame Behandlung
- Keine Ausbeutung, keine Gewalt, kein Missbrauch
- Selbstbestimmt leben und leben in der Gesellschaft
- Bildung
- Arbeit und Beschäftigung
- Teilhabe am politischen Leben und am Leben in der Gesellschaft
- Informationen über Menschen mit Behinderungen
- Durchführung und Überwachung der UNO-Konvention
- Abschließende Bemerkungen
- Schlusswort
Alle Länder, die die UNO-Konvention über die Rechte
von Menschen mit Behinderungen unterschrieben haben,
müssen regelmäßig einen Bericht schreiben.
In diesem Bericht muss stehen,
ob die Forderungen der UNO-Konvention
auch wirklich umgesetzt werden.
Die UNO überprüft die Berichte
und schreibt dann Empfehlungen an die einzelnen Länder.
In diesen Empfehlungen steht,
was die Länder noch tun oder verändern müssen.
Diese Empfehlungen nennt man Handlungsempfehlungen.
Die Handlungsempfehlungen für Österreich
sind im Herbst 2013 herausgegeben worden.
Am 7. November 2013 hat es eine Sitzung
des Monitoring-Ausschusses gegeben,
die für alle interessierten Menschen zugänglich war.
Bei dieser Sitzung ist über die
Handlungsempfehlungen für Österreich geredet worden.
Die Mitschrift von dieser Sitzung war sehr wichtig
für diesen vorliegenden Bericht.
Die Handlungsempfehlungen der UNO
sind auf der Internet-Seite vom BMASK veröffentlicht worden.
Sonst hat es aber keine Gespräche darüber gegeben.
Es ist aber sehr wichtig,
über die Handlungsempfehlungen zu reden.
Bei diesen Gesprächen müssen auch
Selbst-Vertreterinnen und Selbst-Vertreter dabei sein.
Es muss vor allem darüber geredet werden,
was in Österreich jetzt geschehen muss.
-
Die ganze österreichische Regierung ist dafür zuständig,
dass die Handlungsempfehlungen der UNO
auch wirklich umgesetzt werden.
Aber welche Stelle soll dabei die Führung haben?
-
Wie wird man sich darüber einigen,
wie die Handlungsempfehlungen umgesetzt werden?
-
Wann kommen die Handlungsempfehlungen
in den Nationalen Aktionsplan?
-
Es gibt in den einzelnen österreichischen Bundesländern
noch immer unterschiedliche Regelungen
für Menschen mit Behinderungen.
Wann gibt es dafür eine Lösung?
-
Österreich muss im Oktober 2018
wieder einen Bericht an die UNO schreiben,
ob die Forderungen der UNO-Konvention
auch wirklich umgesetzt werden.
Bei der Umsetzung müssen auch
Selbst-Vertreterinnen und Selbst-Vertreter dabei sein.
Es muss jemand überprüfen,
was genau dafür getan wird,
dass die Handlungsempfehlungen
in Österreich umgesetzt werden.
Wie wird das gemacht werden?
Die Handlungsempfehlungen sind vom Verein BIZEPS
ins Deutsche übersetzt worden.
Dieser Bericht richtet sich nach dieser Übersetzung.
In diesem Bericht steht,
welche Handlungsempfehlungen seit dem Jahr 2013
schon umgesetzt worden sind und welche nicht.
Außerdem versucht dieser Bericht festzustellen,
wer für die Umsetzung der Handlungsempfehlungen zuständig ist.
Die UNO-Konvention ist ursprünglich auf Englisch geschrieben worden.
Dann ist sie in verschiedene Sprachen übersetzt worden.
In den Handlungsempfehlungen steht,
dass die deutsche Übersetzung der UNO-Konvention
noch einmal überarbeitet werden soll.
In der jetzigen Übersetzung
sind einige Punkte nicht ganz richtig übersetzt.
Bei der neuen Überarbeitung der Übersetzung
müssen Selbst-Vertreterinnen und Selbst-Vertreter mitarbeiten.
Dazu gibt es schon eine Arbeits-Gruppe.
An den Sitzungen dieser Arbeits-Gruppe
nehmen auch Selbst-Vertreterinnen und Selbst-Vertreter teil.
Diese Gruppe arbeitet derzeit.
Die Arbeit an der Übersetzung soll bald fertig sein.
Der Monitoring-Ausschuss stellt fest,
dass es viel mehr Änderungen geben muss,
als angenommen worden ist.
Außerdem muss sich die Arbeits-Gruppe
sehr genau damit beschäftigen,
was mit den Forderungen der UNO-Konvention gemeint ist.
Ein paar kleine Änderungen sind zu wenig.
Es gibt einige falsche Übersetzungen,
die sofort auffallen.
Zum Beispiel ist das englische Wort für Inklusion
mit Integration übersetzt worden:
-
Aber Inklusion heißt etwas ganz anderes als Integration.
Inklusion heißt einbeziehen.
Damit ist gemeint,
dass Menschen mit Behinderungen
genauso in der Gesellschaft leben können
wie Menschen ohne Behinderungen.
Alle Menschen in unserer Gesellschaft
müssen die gleichen Rechte und Möglichkeiten haben.
Integration heißt, dass man Menschen mit Behinderungen
von außen in die Gesellschaft hereinholt.
Menschen mit Behinderungen sollen nach dieser Idee
von der Gesellschaft aufgenommen werden.
Sie sind aber nicht gleich wie alle anderen Menschen.
Es gibt aber noch andere Beispiele.
Zum Beispiel ist das englische Wort für Assistenz
mit dem Wort Hilfe übersetzt worden.
Richtig wäre Assistenz oder Unterstützung.
Es ist aber etwas völlig anderes,
wenn man einen Menschen unterstützt,
als wenn man einem Menschen hilft.
Unabhängig zu leben
ist auch nicht das Gleiche wie Selbstbestimmung.
Es muss viele Gespräche mit vielen Menschen geben,
damit allen Menschen klar wird,
was mit den Forderungen der UNO-Konvention
wirklich gemeint ist.
Anmerkung:
Es ist aber nicht klar,
wer dafür in Österreich verantwortlich ist.
Es ist auch nicht klar,
wie genau das geschehen soll.
In den Handlungsempfehlungen steht,
dass die Gesetze für Menschen mit Behinderungen
geändert werden müssen.
Sie müssen so geschrieben werden,
dass sie zu den Ideen der UNO-Konvention passen.
In der UNO-Konvention steht,
dass sich die Einstellung der Gesellschaft
gegenüber Menschen mit Behinderungen ändern muss.
Menschen mit Behinderungen können nicht
gleichgestellt an allen Bereichen des Lebens teilhaben,
weil viele Menschen Vorurteile haben.
Diese Vorurteile führen dazu,
dass Menschen mit Behinderungen oft diskriminiert werden.
Das muss sich ändern.
Es geht auch darum,
dass Menschen mit Behinderungen nicht krank sind.
Sie sind meistens gesund
und haben eine Behinderung.
Wenn sie die richtige Unterstützung bekommen,
können sie gleichberechtigt in der Gesellschaft leben.
Beeinträchtigungen müssen nach dieser Idee eingeschätzt werden.
Der Monitoring-Ausschuss hat schon im Jahr 2010 gesagt,
dass die Gesetze deshalb geändert werden müssen.
Anmerkung:
Es gibt viele Beispiele aus anderen Ländern,
dass man das Thema Behinderung auch anders sehen kann.
In vielen Ländern überprüft man nicht mehr,
wie krank ein Mensch ist,
sondern wie viel Unterstützung ein Mensch braucht.
Die Verordnung zur Einschätzung einer Behinderung
muss in Österreich dringend angepasst werden.
Außerdem müssen auch andere Regelungen
zur Gesundheit von Menschen mit Behinderungen geändert werden.
Der Monitoring-Ausschuss weist darauf hin,
dass das BMASK angekündigt hat,
dass es dazu eine Arbeits-Gruppe geben soll.
In den Handlungsempfehlungen steht,
dass es in Österreich
einheitliche Gesetze und Regelungen
für Menschen mit Behinderungen geben soll.
Die Unterschiede in den einzelnen Bundesländern
passen nicht zu den Forderungen der UNO-Konvention.
Durch diese Gesetze und Regelungen
muss es Möglichkeiten geben,
dass Menschen mit Behinderungen wirklich und echt
am Leben in der Gesellschaft teilhaben können.
Es muss Organisationen geben,
die Gesetze und Pläne
für Menschen mit Behinderungen machen können.
Es ist also sehr wichtig,
dass es in allen österreichischen Bundesländern
die gleichen Rechte für Menschen mit Behinderungen gibt.
Der Monitoring-Ausschuss hat schon oft gesagt,
dass die unterschiedlichen Gesetze ein großes Problem sind.
Es ist in Österreich nicht klar,
wer für welche Probleme zuständig ist.
Deshalb gibt es keine Lösung
für die wichtigsten Probleme von Menschen mit Behinderungen.
Es gibt in Österreich den Bundes-Behinderten-Beirat.
Das ist eine Gruppe von Menschen,
die sich um die Anliegen und Rechte
der Menschen mit Behinderungen kümmern soll.
Aber der Bundes-Behinderten-Beirat
hat in Österreich leider keinen großen Einfluss.
Deshalb ist es dringend notwendig,
dass der Bundes-Behinderten-Beirat
viel mehr Rechte und Einfluss bekommt.
Sonst kann die Forderung
nach einheitlichen Gesetzen und Regelungen
nicht erfüllt werden.
Das hat der Monitoring-Ausschuss
auch schon mehrfach gesagt.
Bis jetzt ist aber nichts geschehen.
Der Monitoring-Ausschuss hat auch schon oft gesagt,
dass Selbst-Vertreterinnen und Selbst-Vertreter
dabei mitarbeiten müssen.
Anmerkung:
Es ist dringend notwendig,
dass es in den einzelnen österreichischen Bundesländern
keine unterschiedlichen Rechte
für Menschen mit Behinderungen gibt.
Dazu muss die österreichische Regierung
endlich geeignete Möglichkeiten schaffen.
Selbst-Vertreterinnen und Selbst-Vertreter
müssen selbstverständlich und immer
dabei mitarbeiten können.
In den Handlungsempfehlungen steht,
dass in Österreich die Gesetze
gegen Diskriminierung gestärkt werden müssen.
Es muss mehr Möglichkeiten geben,
dass Diskriminierung verhindert werden kann.
Zum Beispiel müssen Menschen mit Behinderungen
einen Anspruch darauf haben,
dass eine Diskriminierung aufhört.
Die UNO schlägt vor:
Österreich muss überprüfen,
wie die Regelungen geändert werden müssen,
damit es nicht zu mehrfachen Diskriminierungen kommt.
Mehrfache Diskriminierung ist es zum Beispiel,
wenn eine Frau schlecht behandelt wird,
weil sie eine Frau ist und eine Behinderung hat.
Österreich soll überprüfen,
wie man die Regelungen und Gesetze ändern muss,
damit mehrfache Diskriminierung verhindert wird.
Mehrfache Diskriminierungen kommen vor.
Das ist eine Tatsache.
Menschen müssen einen Anspruch darauf haben,
dass eine Diskriminierung beseitigt wird.
Jahre lang hat es Forderungen gegeben,
dass es in Österreich besseren Schutz
vor mehrfachen Diskriminierungen geben muss.
Es hat auch immer wieder Ankündigungen gegeben,
dass es diesen besseren Schutz bald geben wird.
Aber es hat sich leider nichts geändert.
Auch andere Länder haben bemerkt,
dass es in Österreich sehr schwierig ist,
ernsthaft etwas gegen Diskriminierung zu tun.
Es ist zum Beispiel oft nicht klar,
wer zuständig ist, wenn ein Mensch diskriminiert wird.
Anmerkung:
-
Die zuständigen Stellen der österreichischen Regierung
müssen die Gesetze so anpassen,
dass es wirkungsvollen Schutz vor Diskriminierung gibt.
-
Egal, warum ein Mensch diskriminiert wird,
es muss immer den gleichen Schutz geben.
-
Menschen mit Behinderungen müssen
einen Anspruch darauf haben,
dass eine Diskriminierung beendet wird.
-
In den einzelnen österreichischen Bundesländern
gibt es auch Gesetze gegen Diskriminierung.
Aber diese Gesetze schützen Menschen mit Behinderungen
oft nicht gut genug.
Deshalb müssen die Gesetze verbessert werden.
-
Viele Menschen wissen gar nicht genau,
was Diskriminierung eigentlich genau bedeutet.
Deshalb muss es mehr Informationen darüber geben.
Es muss auch mehr Informationen darüber geben,
was man gegen Diskriminierung tun kann.
-
Es muss eindeutig klar sein,
wer zuständig ist, wenn ein Mensch diskriminiert wird.
In Österreich dürfen alle Frauen
eine Schwangerschaft in den ersten 3 Monaten abbrechen.
Schwangerschaften dürfen aber
noch viel später abgebrochen werden,
wenn das Kind eine Behinderung hat.
In den Handlungsempfehlungen steht,
dass das nicht mehr erlaubt sein darf.
Es darf nicht erlaubt sein,
dass eine Schwangerschaft
nur wegen einer Behinderung
sehr spät abgebrochen wird.
Darüber soll es in Österreich Gespräche geben.
Der Monitoring-Ausschuss hat schon gesagt,
dass es bei diesem Thema nicht nur darum geht,
was in den Gesetzen steht.
Es muss zum Beispiel für die betroffenen Eltern
Unterstützung und Informationen geben.
Außerdem muss es auch dann Maßnahmen geben,
wenn es nicht mehr erlaubt ist,
dass eine Schwangerschaft
nur wegen einer Behinderung
sehr spät abgebrochen wird.
Es muss dann Maßnahmen geben,
dass Schwangerschaften nicht trotzdem abgebrochen werden,
weil man irgendeinen anderen Grund dafür findet.
Anmerkung:
In Österreich kommt es immer wieder vor,
dass Schwangerschaften sogar noch
nach 6 Monaten abgebrochen werden,
wenn das Kind eine Behinderung hat.
Deshalb soll es nicht nur Gespräche darüber geben,
sondern es muss sich etwas ändern.
Frauen und Mädchen mit Behinderungen werden oft diskriminiert,
weil sie Frauen oder Mädchen sind
und weil sie eine Behinderung haben.
In den Handlungsempfehlungen steht,
dass es in Österreich Maßnahmen geben muss,
damit Frauen und Mädchen mit Behinderungen
nicht mehrfach diskriminiert werden.
Die Arbeit für Menschen mit Behinderungen
muss darauf Rücksicht nehmen,
dass Frauen und Männer wirklich
gleich zu ihrem Recht kommen können.
Es muss eine Selbst-Vertretung
von Frauen und Mädchen mit Behinderungen geben.
Es muss überall in Österreich Dienstleistungen
für Frauen und Mädchen mit Behinderungen geben.
Diese müssen barrierefrei zugänglich sein.
Wenn Frauen mit Behinderungen sagen,
dass sie Opfer von Gewalt geworden sind,
glauben das viele Menschen nicht.
Der Monitoring-Ausschuss hat
Berichte an die UNO geschrieben,
in denen es um Schutz vor Gewalt
gegen Menschen mit Behinderungen gegangen ist.
In diesen Berichten ist auch viel
über die besonderen Probleme
von Frauen und Mädchen mit Behinderungen gestanden.
Manche Menschen haben Vorurteile gegenüber Frauen
und Vorurteile gegenüber Menschen mit Behinderungen.
Deshalb haben es Frauen und Mädchen mit Behinderungen
oft besonders schwer.
Und oft wissen sie gar nicht,
wie sie sich wehren können
oder wo es Unterstützung gibt.
Es ist deshalb sehr wichtig,
dass Frauen und Mädchen mit Behinderungen
eine gute Ausbildung bekommen.
Außerdem müssen sie Wissen und Informationen bekommen,
wie sie sich schützen können.
Eine Selbst-Vertretung von Frauen und Mädchen mit Behinderungen
muss stark unterstützt werden.
Angebote zum Schutz bei Gewalt
müssen barrierefrei sein.
Zum Beispiel Beratungs-Stellen oder Frauenhäuser.
Anmerkung:
Die zuständigen Stellen der österreichischen Regierung
müssen die passenden Maßnahmen setzen,
damit Frauen und Mädchen mit Behinderungen
mehr Schutz bekommen.
Es ist auch sehr wichtig,
dass sie dadurch bessere Chancen
auf eine gute Ausbildung bekommen.
Dadurch bekommen Frauen und Mädchen mit Behinderungen
auch leichter einen Arbeitsplatz.
In den Handlungsempfehlungen steht,
dass Österreich mehr darauf achten muss,
dass die Rechte der Kinder mit Behinderungen
auch wirklich umgesetzt werden.
Die Menschenrechte für Kinder mit Behinderungen
müssen gesichert und barrierefrei sein.
Kinder mit Behinderungen müssen
gemeinsam mit Kindern ohne Behinderungen
in den Kindergarten und in die Schule gehen können.
Außerdem muss es mehr Hortplätze geben,
in denen Kinder mit Behinderungen
nach der Schule betreut werden.
Im Nationalen Aktionsplan stehen einige Maßnahmen
für mehr Kinder-Rechte.
Aber die Handlungsempfehlungen
fordern viel mehr Maßnahmen.
Anmerkung:
Die UNO-Arbeits-Gruppe für Kinder-Rechte
fordert sehr viele Maßnahmen,
damit die Rechte der Kinder mit Behinderungen
in Österreich umgesetzt werden.
Diese Forderungen müssen sofort umgesetzt werden.
Die Maßnahmen im Nationalen Aktionsplan
reichen eindeutig nicht aus.
In den Handlungsempfehlungen steht,
dass es in Österreich mehr Informationen
über Menschen mit Behinderungen geben muss.
Es glauben noch immer sehr viele Menschen,
dass alle Menschen mit Behinderungen
beschützt werden müssen.
Sie glauben, dass Menschen mit Behinderungen
Mitleid und Hilfe brauchen.
Diese Meinung muss sich ändern.
Die Menschen müssen Informationen bekommen,
dass Menschen mit Behinderungen nicht hilflos sind.
Außerdem haben sie alle Menschenrechte,
die in der UNO-Konvention stehen.
Außerdem muss es Maßnahmen geben,
damit es keine Vorurteile und schlechte Meinungen
über Menschen mit Behinderungen gibt.
Bei diesen Maßnahmen müssen
Selbst-Vertreterinnen und Selbst-Vertreter mitarbeiten.
Es muss auch Maßnahmen geben,
damit die Schwierigkeiten beseitigt werden,
die Menschen mit Behinderungen haben,
wenn sie ein Kind adoptieren wollen.
Menschen mit Behinderungen werden oft verspottet.
Menschen ohne Behinderungen müssen Schulungen bekommen,
damit das nicht mehr passiert.
Es ist ganz besonders wichtig,
dass Menschen ohne Behinderungen
ihre Meinung über Menschen mit Behinderungen ändern.
Dabei ist es absolut notwendig,
dass Selbst-Vertreterinnen und Selbst-Vertreter mitmachen.
Es ist notwendig,
dass Menschen mit Behinderungen
alle Menschenrechte bekommen,
die in der UNO-Konvention stehen.
Das muss den Menschen ohne Behinderungen klar werden.
Im Nationalen Aktionsplan stehen einige Maßnahmen,
wie man die Meinung der Menschen ändern kann.
Aber diese Maßnahmen reichen absolut nicht aus.
Anmerkung:
Es sind einzelne Maßnahmen geplant,
damit Menschen ohne Behinderungen
ihre Meinung über Menschen mit Behinderungen ändern.
Diese Maßnahmen sollen von
unterschiedlichen Stellen durchgeführt werden.
Die Maßnahmen müssen aber
einheitlich geplant und durchgeführt werden.
Es darf nicht nur da oder dort einzelne Maßnahmen geben.
In den Handlungsempfehlungen steht,
dass in Österreich Barrierefreiheit
in einem viel größeren Ausmaß notwendig ist.
Menschen mit Behinderungen haben das Recht,
dass sie immer und überall
am Leben in der Gesellschaft teilhaben können.
Das ist aber nur dann möglich,
wenn es überall Barrierefreiheit gibt.
Zum Beispiel gilt in Österreich Barrierefreiheit für Gebäude
erst ab einer bestimmten Größe.
Barrierefreiheit muss aber
für alle öffentlichen Gebäude gelten.
In Österreich gibt es Pläne,
bis wann Barrierefreiheit umgesetzt werden soll.
In den Handlungsempfehlungen steht,
dass das viel schneller gehen muss,
als in den Plänen steht.
Außerdem müssen die Sendungen im österreichischen Fernsehen
bald Untertitel haben.
Der Monitoring-Ausschuss hat schon oft erklärt,
dass Barrierefreiheit viele Punkte betrifft.
Barrierefreiheit bedeutet zum Beispiel,
dass man mit einem Rollstuhl
in ein Gebäude fahren kann.
Es bedeutet aber auch,
dass auch Menschen mit Lernschwierigkeiten
wichtige Informationen verstehen können.
Oder dass kein Mensch Vorurteile
gegenüber Menschen mit Behinderungen hat.
Der Monitoring-Ausschuss
hat immer wieder Vorschläge gemacht,
wie man Barrierefreiheit erreichen kann.
Zum Beispiel im Krankenhaus
oder bei der Ärztin oder beim Arzt.
Oder wenn Menschen mit Behinderungen
Unterstützung bei einer Wahl brauchen.
Ein Problem ist es vor allem,
dass im Behinderten-Gleichstellungs-Recht steht,
dass sich Menschen mit Behinderungen beschweren können,
wenn etwas nicht barrierefrei ist.
Aber in der UNO-Konvention steht,
dass jeder Staat dafür verantwortlich ist,
dass es überall Barrierefreiheit gibt.
Außerdem sind die Pläne,
bis wann Barrierefreiheit umgesetzt werden soll,
oft nur ungefähre Schätzungen.
Anmerkung:
Barrierefreiheit betrifft alle Abteilungen und Stellen
in der österreichischen Verwaltung.
Deshalb muss die Umsetzung von Barrierefreiheit
von einer zuständigen Stelle organisiert werden.
Barrierefreiheit kann nur dann überall umgesetzt werden,
wenn es für alle Bundesländer die gleichen Reglungen gibt.
Im Fall von Katastrophen brauchen
viele Menschen mit Behinderungen die richtige Unterstützung.
In den Handlungsempfehlungen steht,
dass Österreich Informationen bereitstellen soll,
welche Unterstützung für Menschen mit Behinderungen geplant ist.
Österreich arbeitet auch mit ärmeren Ländern zusammen
und unterstützt sie unter anderem bei Katastrophen.
Auch bei dieser Zusammenarbeit
müssen Menschen mit Behinderungen
von Anfang an mit berücksichtigt werden.
Es soll keine eigenen Projekte
nur für Menschen mit Behinderungen geben.
Es geht aber auch um Katastrophen in Österreich.
Deshalb geht es auch um den gleichen Schutz
aller Menschen in Österreich.
Dieser Schutz der Menschen
muss überall barrierefrei sein.
Das ist in Österreich aber nicht sichergestellt.
Der Monitoring-Ausschuss hat schon
in seinem Bericht über die Zusammenarbeit mit anderen Ländern
auf dieses Problem hingewiesen.
Menschen mit Behinderungen können manche Entscheidungen
nur mit Unterstützung treffen.
Zum Beispiel wenn es um Geld geht
oder wenn es um Behandlungen
bei einer Ärztin oder einem Arzt geht.
Das nennt man unterstützte Entscheidungs-Findung.
Aber in Österreich treffen diese Entscheidungen
oft andere Menschen für Menschen mit Behinderungen.
In den Handlungsempfehlungen steht,
dass es in Österreich nur mehr
unterstützte Entscheidungs-Findung geben soll.
Österreich soll dafür sorgen,
dass Menschen mit Behinderungen
barrierefreien Zugang zur
unterstützten Entscheidungs-Findung bekommen.
Es soll keine Sachwalterschaft mehr geben.
Es ist sehr wichtig,
dass bei einer wichtigen Entscheidung
die Selbstständigkeit und der Wille
der betroffenen Person beachtet wird.
Das steht auch in der UNO-Konvention
und muss deshalb auch beachtet werden.
Alle Menschen mit Behinderungen
haben bei Entscheidungen die gleichen Rechte
wie alle anderen Menschen.
Zum Beispiel dürfen auch
Menschen mit Behinderungen selber entscheiden,
ob sie bei einer Ärztin oder einem Arzt
eine bestimmte Behandlung wollen oder nicht.
Wenn Menschen mit Behinderungen
einer Behandlung zustimmen,
dürfen sie das aber auch wieder rückgängig machen,
wenn sie es sich anders überlegt haben.
Sie dürfen zum Beispiel auch wählen, heiraten
und ihren Wohnort aussuchen,
so wie sie es wollen.
Bei allen Maßnahmen
zur Unterstützung bei Entscheidungen
müssen Selbst-Vertreterinnen und Selbst-Vertreter mitarbeiten dürfen.
Außerdem muss es
für alle beteiligten Menschen Schulungen geben.
Zum Beispiel für Beamtinnen und Beamte
oder Richterinnen und Richter,
aber auch für Menschen in der Behinderten-Arbeit.
Diese Menschen müssen lernen,
wie die Unterstützung bei Entscheidungen funktioniert
und welche Rechte Menschen mit Behinderungen haben.
Der Monitoring-Ausschuss hat schon betont,
dass die Unterstützung bei Entscheidungen sehr wichtig ist.
Es darf bald keine Sachwalterschaft mehr geben.
Besonders bei Entscheidungen über Gesundheit
ist Barrierefreiheit sehr wichtig.
Menschen mit Behinderungen müssen hier
mit Respekt behandelt werden.
Außerdem muss es Erklärungen über mögliche Behandlungen
in leicht verständlicher Sprache geben.
Anmerkung:
Es muss nicht nur ein passendes Gesetz geben,
damit die Unterstützung bei Entscheidungen umgesetzt wird,
sondern es muss Schulungen in dem Bereich geben.
Viele Stellen sind dafür verantwortlich.
Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen
werden immer wieder in Krankenhäusern
oder anderen Einrichtungen festgehalten,
obwohl sie das nicht wollen.
In den Handlungsempfehlungen steht,
dass kein Mensch gegen seinen Willen
in einer Einrichtung festgehalten werden darf.
Österreich muss dafür sorgen,
dass so etwas nicht passiert.
Behandlungen von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen
dürfen nur dann durchgeführt werden,
wenn die betroffenen Menschen zustimmen.
Österreich muss mehr Geld dafür ausgeben,
dass Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen
viel Unterstützung bekommen,
wenn sie das brauchen.
Es muss genügend Unterstützung geben,
damit betroffene Menschen
in einem Krankenhaus oder einer anderen Einrichtung
zwar behandelt werden,
aber nicht dort bleiben müssen.
Wenn Menschen selbstbestimmt leben können,
gibt es weniger Missbrauch in Einrichtungen.
Im Nationalen Aktionsplan steht:
Es soll weniger Behandlungen
von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen
in Krankenhäusern und Einrichtungen geben.
Aber es steht nicht drin,
wie genau das erreicht werden soll.
Der Monitoring-Ausschuss stellt fest,
dass dabei auch die Unterstützung bei Entscheidungen wichtig ist.
Außerdem muss es für
Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen
in der Nähe ihrer Wohnorte
Möglichkeiten zur Behandlung geben.
Anmerkung:
Es muss viel bessere Pläne geben,
damit Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen
nicht mehr gegen ihren Willen festgehalten werden.
Außerdem muss es bei der Entwicklung dieser Pläne
die richtige Unterstützung geben.
Auch für dieses Problem sind in Österreich
verschiedene Stellen zuständig.
Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen
und auch Menschen mit Lernschwierigkeiten
werden immer wieder in Krankenhäusern
oder anderen Einrichtungen grausam behandelt.
Zum Beispiel werden diese Menschen
in ihren Betten festgebunden.
Oder sie müssen lange in Netzbetten bleiben.
Das sind Betten,
die rundherum und auch oben ein Netz haben,
damit man es nicht verlassen kann.
Menschen in Netzbetten werden also
gegen ihren Willen eingesperrt.
In den Handlungsempfehlungen steht,
dass es in Österreich so etwas nicht mehr geben darf.
Es muss Schulungen für das Personal
in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen geben,
damit niemand mehr grausam behandelt wird.
Diese Handlungsempfehlung muss sofort umgesetzt werden.
Es ist unmenschlich,
dass Menschen so grausam behandelt werden.
Es muss andere Möglichkeiten geben,
wie Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen
in Österreich behandelt werden.
Vor allem ist es wichtig,
dass das Personal in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen
sofort Schulungen bekommt,
damit so etwas nicht mehr geschieht.
Selbst-Vertreterinnen und Selbst-Vertreter müssen mitarbeiten,
damit man andere Lösungen finden kann.
Für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen
ist es oft sehr schwierig
als Selbst-Vertreterinnen und Selbst-Vertreter zu arbeiten.
Deshalb muss es dabei die richtige Unterstützung geben.
Anmerkung:
Es darf ab sofort keine Behandlungen mehr geben,
mit denen die betroffenen Menschen
nicht einverstanden sind.
Vor allem dürfen keine Menschen mehr
in ihren Betten festgebunden werden.
Es darf auch keine Netzbetten mehr geben.
Netzbetten sollen ab Juli 2015 verboten werden.
Aber diese Regelung ist nicht gut geschrieben.
Es kann Ausnahmen geben.
Deshalb muss diese Regelung neu geschrieben werden.
In den Handlungsempfehlungen steht,
dass es in Österreich noch mehr Maßnahmen geben muss,
damit Menschen mit Behinderungen
vor Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch geschützt sind.
In Österreich gibt es einen sehr guten Schutz
vor Gewalt im eigenen Zuhause.
Zum Beispiel, wenn Männer ihre Frauen schlagen.
Aber dieser Schutz geht nicht genug
auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen ein.
Anmerkung:
Es ist noch immer nicht geklärt,
wer für den Schutz vor Gewalt
von Menschen mit Behinderungen zuständig ist.
Außerdem gibt es noch keinen
barrierefreien Schutz vor Gewalt.
In den Handlungsempfehlungen steht,
dass Österreich mehr dafür tun muss,
dass Menschen mit Behinderungen
leben können, wo sie wollen.
Außerdem soll Österreich dafür sorgen,
dass es genug Geld für persönliche Assistenz gibt.
Auch für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen
und für Menschen mit Lernschwierigkeiten
muss es persönliche Assistenz geben.
Der Monitoring-Ausschuss hat schon eine Sitzung
zum Thema persönliche Assistenz gemacht.
Dort haben viele betroffene Menschen ihre Meinung gesagt.
Diese Meinungen hat der Monitoring-Ausschuss
in einem Bericht aufgeschrieben.
Es hat auch eine Sitzung zum Thema
persönliches Budget gegeben.
Das spricht man so: persönliches Büdschee.
Das ist eigenes Geld.
Dieses Geld bekommen Menschen mit Behinderungen.
Mit diesem Geld bezahlen sie ihre Unterstützung.
Menschen mit Behinderungen können sich selbst aussuchen,
welche Unterstützung sie wollen.
Anmerkung:
Damit Menschen mit Behinderungen in Österreich
selbstbestimmt in der Gesellschaft leben können,
müssen die österreichische Regierung
und die Landesregierungen der Bundesländer zusammenarbeiten.
Die Lösungen müssen für ganz Österreich gleich sein.
Die UNO-Konvention fordert nämlich,
dass alle Menschen überall die gleichen Rechte haben.
In den Handlungsempfehlungen steht,
dass in Österreich mehr
für gemeinsame Bildung getan werden muss.
Schülerinnen und Schüler mit und ohne Behinderungen
müssen im Kindergarten und in der Schule
gemeinsam lernen können.
Man muss die richtigen Pläne machen,
wie das am besten geht.
Dabei müssen Selbst-Vertreterinnen und Selbst-Vertreter mitarbeiten.
Außerdem muss Österreich dafür sorgen,
dass mehr Menschen mit Behinderungen
an Universitäten studieren können.
Es muss mehr ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer geben,
die die Gebärden-Sprache können.
Die Gebärden-Sprache ist die Sprache
von gehörlosen Menschen.
Bei der Gebärden-Sprache macht man
Zeichen mit den Händen, dem Gesicht oder dem Körper.
Diese Zeichen nennt man Gebärden.
Mit einer Gebärde zeigt man ein Wort.
Und es müssen mehr
Lehrerinnen und Lehrer ausgebildet werden,
die selbst gehörlos oder schwerhörig sind.
Das ist notwendig,
damit gehörlose oder schwerhörige Menschen
die gleiche Bildung wie alle anderen bekommen können.
Der Monitoring-Ausschuss hat schon eine Sitzung
zu diesem Thema gemacht.
Viele Selbst-Vertreterinnen und Selbst-Vertreter haben gesagt,
dass derzeit gehörlose oder schwerhörige Menschen
in Österreich nicht gut ausgebildet werden.
Es ist deshalb sehr wichtig,
dass Lehrerinnen und Lehrer ausgebildet werden,
die selbst gehörlos oder schwerhörig sind.
Bei der Bildung von Menschen mit Behinderungen
muss es viel mehr Mitarbeit
von Selbst-Vertreterinnen und Selbst-Vertretern geben.
Im Nationalen Aktionsplan ist geplant,
dass es in bestimmten Regionen
Lehrerinnen und Lehrer mit Behinderungen geben soll.
Das ist aber zu weinig.
Wenn Menschen mit Behinderungen
nur in bestimmten Regionen eine gute Ausbildung bekommen,
ist das keine Inklusion.
Inklusion muss es für alle geben
und überall geben.
Weil es keine gute Ausbildung
für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen gibt,
müssen immer mehr von ihnen
in die Sonderschule gehen.
Anmerkung:
Der Monitoring-Ausschuss hat schon im Jahr 2010 gefordert,
dass es einen Plan für die gemeinsam Bildung
von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderungen
geben muss.
In den Handlungsempfehlungen steht,
dass es Förder-Programme geben muss,
damit Menschen mit Behinderungen
am offenen Arbeitsmarkt arbeiten können.
Unter offenem Arbeitsmarkt versteht man alle Arbeitsplätze,
die von Firmen angeboten werden.
Diese Arbeitsplätze hängen nicht davon ab,
dass eine Person eine Unterstützung bekommt.
Außerdem soll es Maßnahmen geben,
dass Frauen und Männer
gleich behandelt und gleich bezahlt werden.
Menschen mit Behinderungen sollen in die Lehre gehen können
und verschiedene Berufe gut erlernen können.
Die Firmen brauchen gut ausgebildete Menschen.
Außerdem soll es für Menschen mit Behinderungen leichter werden,
wenn sie selbst eine Firma gründen wollen.
Menschen mit Behinderungen sind aber leider oft
in einer Beschäftigungs-Therapie.
Das heißt, sie sitzen in einer Einrichtung
und lernen keinen Beruf.
Aber Menschen mit Behinderungen haben das Recht auf Arbeit.
Auch wenn sie in einer Einrichtung sind
und eine Beschäftigungs-Therapie machen,
müssen sie die gleichen Rechte haben
wie alle anderen Menschen.
Das ist aber derzeit nicht so.
Das muss sich sehr bald ändern.
Außerdem haben immer mehr
Menschen mit Behinderungen keinen Arbeitsplatz.
Das muss besser werden.
Anmerkung:
Im Nationalen Aktionsplan gibt es Pläne,
wie die Situation
für Menschen mit Behinderungen besser werden soll.
Aber das reicht nicht aus.
Alle zuständigen Stellen
müssen gemeinsam eine Lösung suchen.
In den Handlungsempfehlungen steht,
dass Wahlen für alle Menschen
vollkommen barrierefrei sein müssen.
Auch alle Informationen zu den Wahlen
müssen für alle Menschen barrierefrei sein.
Jeder Mensch hat das Recht zu wählen.
Es muss in Österreich selbstverständlich sein,
dass alle Menschen auch wählen können.
Wenn das nicht möglich ist,
sind Gesetze und Entscheidungen der Politik wenig wert.
Der Monitoring-Ausschuss hat schon gesagt,
wie wichtig völlige Barrierefreiheit beim Wählen ist.
Anmerkung:
Für die Barrierefreiheit beim Wählen
sind die österreichische Regierung,
die Landesregierungen der Bundesländer
und auch die Gemeinden zuständig.
Außerdem müssen Menschen mit Behinderungen
auch ihre eigenen Interessen vertreten können.
In den Handlungsempfehlungen steht,
dass Österreich viel mehr Informationen
über Frauen und Mädchen mit Behinderungen sammeln muss.
Diese Informationen müssen außerdem
sinnvoller geordnet werden.
Man muss dabei auch darauf achten,
welche besonderen Bedürfnisse
Frauen und Mädchen mit Behinderungen haben.
Nur so kann man Verbesserungen
und die richtigen Entscheidungen treffen.
Die Überwachung der UNO-Konvention
wird dadurch besser möglich.
Außerdem kann Österreich so besser berichten,
ob die Forderungen der UNO-Konvention
wirklich umgesetzt werden.
Es gibt in Österreich viel zu wenige Informationen
über Menschen mit Behinderungen.
Das gilt für ganz Österreich
und auch für die einzelnen Bundesländer.
Vor allem muss es Informationen darüber geben,
in welchen Bereichen Menschen
aus dem Leben in der Gesellschaft
ausgeschlossen werden,
weil es keine Barrierefreiheit gibt.
In anderen Ländern gibt es schon
Berichte und Sammlungen von Informationen.
Zum Beispiel in Deutschland.
Das wäre auch für Österreich sehr wichtig.
Anmerkung:
Es gibt in Österreich viele Bereiche,
in denen es keine Informationen
über die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen gibt.
Oder Informationen, wo es noch keine Barrierefreiheit gibt.
Alle zuständigen Stellen
müssen gemeinsam daran arbeiten,
dass es eine gute Lösung gibt.
In den Handlungsempfehlungen steht,
dass der Monitoring-Ausschuss
völlig unabhängig sein muss.
Außerdem soll es in jedem österreichischen Bundesland
unabhängige Einrichtungen geben,
die die Umsetzung der UNO-Konvention überprüfen.
Nur so ist es möglich,
dass die Arbeit für Menschen mit Behinderungen
für ganz Österreich einheitlich ist.
Der Monitoring-Ausschuss soll eigenes Geld bekommen,
damit er sinnvoll arbeiten kann.
Der Monitoring-Ausschuss muss das Recht haben,
dieses Geld selbstständig zu verwalten.
Der Monitoring-Ausschuss hat schon oft gesagt,
dass er nicht so arbeiten kann,
wie es von der UNO gefordert wird.
Der Monitoring-Ausschuss hat auch darauf hingewiesen,
dass in den einzelnen österreichischen Bundesländern
zu wenig überprüft wird,
ob die Forderungen der UNO-Konvention umgesetzt werden.
Alle Einrichtungen in Österreich,
die die Umsetzung der UNO-Konvention überprüfen,
müssen völlig unabhängig arbeiten können.
Österreich soll diese Handlungsempfehlungen
so schnell wie möglich umsetzen.
Alle zuständigen Personen
sollen die Handlungsempfehlungen barrierefrei bekommen.
Zum Beispiel:
-
Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen
-
Mitglieder der Regierung
-
Beamtinnen und Beamte
-
Lehrerinnen und Lehrer
-
Personal im Gesundheitsbereich.
Zum Beispiel Ärztinnen und Ärzte
oder Pflegerinnen und Pfleger
-
Organisationen für Menschen mit Behinderungen
Außerdem sollen die Medien
über die Handlungsempfehlungen informiert werden.
Zum Beispiel Zeitungen, Radio oder Fernsehen.
Österreich muss im Jahr 2018
wieder einen Staatenbericht schreiben,
wie die Forderungen der UNO-Konvention umgesetzt werden.
Diesmal sollen auf jeden Fall
Selbst-Vertreterinnen und Selbst-Vertreter mitarbeiten.
Im September 2013 hat die Staatenprüfung stattgefunden.
Dabei ist überprüft worden,
ob Österreich die Forderungen der UNO-Konvention umsetzt.
Das Ergebnis waren diese Handlungsempfehlungen.
Auf diese Handlungsempfehlungen hat es aber
nur sehr wenige Reaktionen gegeben.
Der Monitoring-Ausschuss erwartet,
dass sich das deutlich ändert.
Es muss sehr bald Gespräche geben,
wie man die Handlungsempfehlungen umsetzen kann.
Dabei müssen unbedingt
Selbst-Vertreterinnen und Selbst-Vertreter mitarbeiten.
Außerdem müssen Selbst-Vertreterinnen und Selbst-Vertreter
beim nächsten Staatenbericht mitarbeiten.
Expertinnen und Experten aus verschiedenen Ländern
haben für diese Handlungsempfehlungen gearbeitet.
Sie haben deutlich gesagt,
welche Probleme es in Österreich noch gibt.
Damit die Handlungsempfehlungen umgesetzt werden können,
muss es in Österreich große Veränderungen geben.
Die Gesellschaft muss lernen,
Menschen mit Behinderungen als gleichgestellte Menschen zu sehen,
sonst kann Österreich die Forderungen der UNO-Konvention
nicht umsetzen.
Dafür sind die österreichische Regierung
und auch die Regierungen der einzelnen Bundesländer verantwortlich.
Der Monitoring-Ausschuss fordert dringend,
dass die Probleme und Bedürfnisse
der Menschen mit Behinderungen in Österreich
genau überprüft werden.
Das ist sehr wichtig,
damit man weiß,
was weiter geschehen muss.
Inhaltsverzeichnis
- barrierefrei, Barrierefreiheit
- BMASK
- Diskriminierung, diskriminieren
- EU
- Gesetz
- Inklusion
- Menschenrechte
- Monitoring-Ausschuss
- Nationaler Aktionsplan
- Psychische Beeinträchtigung
- Politik, politisch
- Sachwalterinnen oder Sachwalter Sachwalterschaft
- Selbst-Vertreterinnen, Selbst-Vertreter
- UNO
- UNO-Konvention
Barrierefreiheit bedeutet,
dass jeder Mensch ungehindert
überallhin gelangen kann
und alles ungehindert nutzen kann.
Zum Beispiel können im barrierefreien Internet
alle Menschen gut zu Informationen kommen.
Oder ein Gebäude ist so gebaut,
dass Menschen im Rollstuhl
selbstständig hineinkönnen.
BMASK ist eine Abkürzung.
Diese Abkürzung steht für
„Bundesministerium für Arbeit,
Soziales und Konsumentenschutz“.
Man sagt auch kurz: Sozial-Ministerium.
Ein Ministerium ist eine Behörde.
Es gibt verschiedene Ministerien:
Zum Beispiel das Sozial-Ministerium,
das Finanz-Ministerium oder das Wirtschafts-Ministerium.
Das BMASK kümmert sich zum Beispiel
um die Probleme von Menschen mit Behinderungen.
Diskriminierung heißt,
dass jemand benachteiligt wird,
weil er oder sie eine bestimmte Eigenschaft hat.
Zum Beispiel Frauen, Flüchtlinge
oder Menschen mit Behinderungen.
EU ist die Abkürzung für „Europäische Union“.
Union bedeutet Vereinigung.
In der EU haben sich viele europäische Länder verpflichtet,
eng zusammenzuarbeiten.
Jede EU-Bürgerin und jeder EU-Bürger
kann innerhalb der EU wohnen, wo sie oder er will.
Zum Beispiel kann eine Person aus Deutschland
jederzeit nach Österreich ziehen.
Gesetze sind Regeln, die ein Staat macht.
Alle Menschen, die sich in diesem Staat aufhalten,
müssen sich an diese Regeln halten.
Zum Beispiel gelten die österreichischen Gesetze
für alle Menschen, die sich in Österreich aufhalten.
Wenn man die Gesetze nicht befolgt,
kann man bestraft werden.
Inklusion heißt Einbeziehen.
Damit ist gemeint,
dass Menschen mit Behinderungen
genauso in der Gesellschaft leben können
wie Menschen ohne Behinderungen.
Alle Menschen in unserer Gesellschaft
müssen die gleichen Rechte und Möglichkeiten haben.
Menschenrechte sind Regeln,
die für alle Menschen
auf der ganzen Welt gelten sollten.
Damit sollen die Würde und die Rechte der Menschen
bewahrt bleiben.
Die Würde eines Menschen wird zum Beispiel verletzt,
wenn er nichts zu essen hat
oder nicht medizinisch versorgt wird,
wenn er krank oder verletzt ist.
Zum Beispiel steht in den Menschenrechten:
„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde
und Rechten geboren.“
Monitoring bedeutet „überwachen“.
Ein Ausschuss ist eine Gruppe von Menschen,
die sich mit einem bestimmten Thema gut auskennen
und gemeinsam daran arbeiten.
Ein Monitoring-Ausschuss
ist also eine Gruppe von Menschen,
die etwas überwacht.
Dieser Monitoring-Ausschuss überwacht,
dass die Gesetze für Menschen mit Behinderungen
eingehalten werden.
Die österreichische Regierung
hat einen Plan gemacht.
In diesem Plan steht,
was in den Jahren 2012 bis 2020
für Menschen mit Behinderungen
getan werden muss.
Dieser Plan soll auch dabei helfen,
dass die UNO-Konvention über die Rechte
von Menschen mit Behinderungen
in Österreich eingehalten wird.
Dieser Plan heißt
Nationaler Aktionsplan.
Die Abkürzung ist NAP.
Bei einer psychischen Beeinträchtigung
haben Personen Probleme mit ihren Gefühlen.
Diese Personen sind zum Beispiel
oft sehr traurig oder haben oft große Angst.
Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen
erleben Situationen anders
und verhalten sich oft anders
als Menschen ohne psychische Beeinträchtigung.
Zum Beispiel fühlen, denken und handeln
Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen
oft anders als Menschen ohne psychische Beeinträchtigung.
Politik nennt man
Gespräche und Entscheidungen
über das Zusammenleben der Menschen.
Die Politik entscheidet über Regeln
für das Zusammenleben der Menschen.
Politikerinnen und Politiker
vertreten dabei die Bürgerinnen und Bürger.
Sie werden von der Bevölkerung gewählt
und sollen Lösungen für Probleme finden.
Sachwalterinnen oder Sachwalter sind Personen,
die Menschen mit Lernschwierigkeiten oder Behinderungen
oder Menschen mit psychischen Erkrankungen
bei bestimmten Dingen helfen.
Zum Beispiel:
-
wenn jemand Hilfe bei finanziellen Angelegenheiten braucht
-
wenn jemand einen Vertrag machen muss
-
oder wenn jemand zu einer Behörde muss
Aber die Sachwalterin oder der Sachwalter
darf sich nicht in alle Dinge
im Leben dieser Person einmischen.
Selbst-Vertreterinnen und Selbst-Vertreter
vertreten die Interessen von Menschen mit Behinderungen.
Die Selbst-Vertreterinnen und Selbst-Vertreter
sind selbst Menschen mit Behinderungen.
Sie sagen, was Menschen mit Behinderungen
brauchen oder möchten.
Sie lernen,
welche Rechte und Pflichten
Menschen mit Behinderungen haben.
Sie sagen die Rechte und Pflichten weiter.
Sie können mitbestimmen,
wenn es um die Rechte von
Menschen mit Behinderungen geht.
Die UNO ist ein Zusammenschluss
von fast allen Ländern der Welt.
Die UNO ist zum Beispiel dafür da,
dass die Menschenrechte eingehalten werden
oder dass sie die Menschen schützt,
wenn irgendwo Krieg ist.
Eine Konvention ist ein Vertrag,
bei dem sich viele verschiedene Länder
auf eine gemeinsame Sache einigen.
Die UNO hat eine Konvention gemacht,
in der die Rechte der Menschen mit Behinderungen
auf der ganzen Welt stehen.
Quelle
Unabhängiger Monitoringausschuss: Handlungsempfehlungen der UNO zur UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Wien 2014.
bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet
Stand: 02.10.2017