Das Recht zu Lernen

Schlagwörter: Sonderschule, Schule, Bildung, Unterstützung, Menschenrecht, Inklusion, Gemeinsamer Unterricht, UN-Konvention
Textsorte: Artikel
Copyright: © Monitoring-Ausschuss 2010

Information zu diesem Text (von bidok)

Diesen Text haben wir von der Internetseite des Monitoring-Ausschusses.

Der Monitoring-Ausschuss ist eine Gruppe von Menschen,

die überprüft, ob Österreich die UN-Regeln einhält.

Dieser Text ist von Juni 2010.

Das Thema ist: Das Recht zu Lernen

Auf unserer Internetseite haben wir noch einen Text zum Thema: Monitoring-Ausschuss.

Diesen Text finden Sie hier:

http://bidok.uibk.ac.at/library/wibs-monitoringausschuss-l.html

Das Recht zu Lernen

Es gibt Regeln für den Umgang mit Menschen mit Behinderungen.

Die Regeln sind in einem Text festgeschrieben.

Dieser Text heißt Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.

Eine Kommission achtet auf die Einhaltung dieser Regeln.

Die Kommission heißt Monitoringausschuss.

Die Kommission hat sich die Regeln über das Recht zu lernen angeschaut.

Die Kommission hat folgendes festgestellt:

Menschen mit Behinderungen lernen oft in einer Sonderschule.

Es gibt wenig Menschen mit Behinderungen, die in einer Regelschule lernen.

Wenig Menschen mit Behinderungen lernen an einer Universität.

Das Recht zu Lernen hat jeder Mensch.

Die Regierung hat schon oft gesagt, dass jeder das Recht zu Lernen hat.

Das Recht zu Lernen ist wichtig.

Lernen hilft Menschen selbst Entscheidungen zu treffen.

Das ist wichtig für jeden.

Nur so kann man selbst sagen, was man möchte und was nicht.

Menschen mit Behinderungen werden oft anders behandelt.

Sie werden benachteiligt.

Sie werden versteckt. Menschen mit Behinderungen wird nicht zugetraut, dass sie etwas können.

Es gibt viele Hindernisse für Menschen mit Behinderungen.

Ein Hindernis ist, wenn Menschen mit Behinderungen nicht mit anderen lernen können.

Es gibt zuwenig Unterstützung für Menschen mit Behinderungen.

Auch das ist ein Hindernis.

Menschen mit Lernschwierigkeiten brauchen Unterstützung.

Sie brauchen Texte in leichter Sprache, Bilder und Symbole.

Das gibt es in der Regelschule nicht.

Das ist ein großes Problem.

Die Kommission sagt: Menschen mit Behinderungen sollen mit allen anderen Menschen lernen können.

Das ist ein Recht.

Das Recht gemeinsam zu lernen nennt man auch Inklusion.

Es ist ein wichtiges Recht.

Jeder hat dieses Recht.

Es gibt Hindernisse für das gemeinsame Lernen.

Die Regierung hat sich bemüht, Hindernisse aus dem Weg zu räumen.

Es gibt aber noch sehr viele Hindernisse.

Sonderschulen sind so ein Hindernis.

Die Regierung muss das Recht gemeinsam zu Lernen für alle möglich machen.

Die Regierung muss das Recht zu Lernen für alle möglich machen.

  • Im Kindergarten.

  • In der Volksschule.

  • In der Regelschule.

  • In der Universität.

  • In allen Bildungseinrichtungen.

Lebenslanges Lernen ist ein Recht.

Manche Menschen brauchen Unterstützung beim Lernen.

Die Regierung muss jedem Unterstützung ermöglichen.

Das sagt die Konvention.

Die Konvention muss eingehalten werden.

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Quelle:

Stellungnahme des Unabhängigen Monitoringausschusses zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, Juni 2010.

Original: http://www.monitoringausschuss.at/cms/monitoringausschuss/attachments/2/8/6/CH0914/CMS1276526308845/stellungnahme_inklusive_bildung_leichter_verstaendlich.doc

bidok - Internetvolltextbibliothek. Wiederveröffentlichung im Internet.

Stand: 20.07.2011

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