Dieser Text ist von der Internet-Seite des Monitoring-Ausschusses
Inhaltsverzeichnis
Diesen Text haben wir von der Internet-Seite
des Monitoring-Ausschusses.
Der Monitoring-Ausschuss ist eine Gruppe von Menschen,
die überprüft, ob Österreich die UN-Regeln einhält.
Dieser Text ist von 2011.
Das Thema ist: Beurteilung der Möglichkeit
auf Arbeit und Beschäftigung.
Auf unserer Internetseite haben wir noch einen Text
zum Thema: Monitoring-Ausschuss.
Diesen Text finden Sie hier:
http://bidok.uibk.ac.at/library/wibs-monitoringausschuss-l.html
Inhaltsverzeichnis
Der Monitoring-Ausschuss überwacht,
ob die UNO-Konvention über die Rechte
der Menschen mit Behinderungen
in Österreich eingehalten wird.
Er hat dabei auch überprüft,
welche Chancen auf einen Arbeitsplatz
Menschen mit Behinderungen
in Österreich haben.
Im Artikel 27 der UNO-Konvention steht,
dass Menschen mit Behinderungen
das gleiche Recht auf Arbeit haben
wie alle anderen Menschen auch.
Die Idee dahinter ist die,
dass es gute und gleichberechtigte Arbeitsmöglichkeiten
für Menschen mit Behinderungen gibt:
-
Sie müssen in einem Umfeld arbeiten können,
das Menschen mit und ohne Behinderungen
gleichberechtigt behandelt.
-
Der Zugang zu Arbeitsplätzen
muss für alle Menschen mit verschiedenen Behinderungen
barrierefrei sein.
-
Menschen mit Behinderungen
müssen genug verdienen können,
dass sie davon leben können.
-
Es soll Arbeitsplätze geben,
die den Fähigkeiten von
Menschen mit Behinderungen entsprechen.
An diesen Arbeitsplätzen sollen sie aber auch
alle nötigen Absicherungen haben.
Zum Beispiel fixe Arbeitszeiten
oder ausreichende Versicherungen.
Derzeit haben Menschen mit Behinderungen viele Nachteile,
wenn sie am allgemeinen Arbeitsmarkt eine Arbeit suchen.
Eigentlich müssen alle Betriebe darauf achten,
dass sie barrierefrei sind.
Das steht in einem österreichischen Gesetz.
Dieses Gesetz heißt „Behinderten-Einstellungs-Gesetz“.
Viele Betriebe halten sich aber nicht an das Gesetz.
Alle Betriebe müssten eigentlich Maßnahmen ergreifen,
damit Menschen mit Behinderungen
-
den Arbeitsplatz erreichen können,
-
ihren Beruf ausüben können,
-
in ihrem Beruf im Laufe der Zeit mehr erreichen können,
-
an Ausbildungen und Weiterbildungen
teilnehmen können.
Ein Betrieb muss diese Maßnahmen nicht ergreifen,
wenn er es sich nicht leisten kann,
weil es viel zu teuer wäre.
Aber es wäre für viele Betriebe nicht zu teuer,
wenn es genug Förderungen geben würde.
Leider wissen noch immer zu wenige Menschen,
welche Rechte Menschen mit Behinderungen
in der Arbeitswelt haben.
Es wissen auch zu wenige Menschen,
was Barrierefreiheit genau heißt.
Dabei gibt es schon viele Informations-Angebote.
Zum Beispiel kann man sich
auf dieser Website informieren:
Es gibt in Österreich auch
viel zu wenig Unterstützungs-Maßnahmen
wie Arbeits-Assistenz oder
Assistenz bei der Berufs-Ausbildung.
Diese Maßnahmen sollten
Menschen mit Behinderungen helfen,
einen Arbeitsplatz zu finden oder zu behalten.
Besonders schlimm ist die Situation
für Menschen mit Lernschwierigkeiten.
Mehr als die Hälfte aller Menschen mit Lernschwierigkeiten
bekommt nach der Schule keine Unterstützung.
Dadurch haben sie fast keine Chance auf Arbeit.
Die österreichische Regierung
hat im Jahr 2008 einen Bericht geschrieben,
wie die Situation der Menschen mit Behinderungen
in Österreich derzeit ist.
In diesem Bericht steht,
dass nicht viele Betriebe bereit sind,
Menschen mit Behinderungen anzustellen.
Deshalb ist es für Menschen mit Behinderungen
noch immer sehr schwierig,
dass sie wie andere Menschen
ihr eigenes Geld verdienen können.
Betriebe müssen ab einer
bestimmten Zahl von Mitarbeitern
Menschen mit Behinderungen anstellen.
Wenn sie das nicht tun,
müssen sie stattdessen Geld zahlen.
Diese Arbeitsplätze heißen Pflicht-Stellen.
Insgesamt gab es im Jahr 2008
über 100.000 solcher Pflicht-Stellen.
66.400 dieser Stellen waren
mit Menschen mit Behinderungen besetzt.
34.700 dieser Stellen waren nicht besetzt.
Es waren also nur etwas mehr als die Hälfte
der Pflicht-Stellen der Betriebe besetzt.
Beim Bund wurden alle Pflicht-Stellen besetzt.
Der Bund ist die Verwaltung von Österreich.
Er macht zum Beispiel
die Gesetze für ganz Österreich.
In bestimmten Bereichen wurden sogar
mehr Menschen mit Behinderungen angestellt,
als es das Gesetz fordert.
Im Mai 2010 waren fast ein Sechstel
aller Arbeitslosen in Österreich Menschen mit Behinderungen.
Im Jahr 2007 hatte ein Drittel
der begünstigten Behinderten keine Arbeit.
Menschen mit Behinderungen haben meistens
eine schlechtere Ausbildung
als Menschen ohne Behinderungen.
Deshalb sind sie viel länger arbeitslos
als Menschen ohne Behinderungen
und finden viel schwerer Arbeit.
Es gibt auch Menschen mit Behinderungen,
die nicht arbeiten können.
Diese Menschen werden
in bestimmten Einrichtungen beschäftigt.
Sie zählen nicht als arbeitslos.
Begünstigte Behinderte sind in Österreich
besonders davor geschützt,
dass sie an einem Arbeitsplatz gekündigt werden.
Sie können nur dann gekündigt werden,
wenn der Behinderten-Ausschuss
der Kündigung zustimmt.
Seit 1. Jänner 2011 gibt es den
besonderen Kündigungsschutz für
begünstigte Behinderte an einem neuen Arbeitsplatz
aber erst nach 4 Jahren.
Wenn Menschen während
ihres Arbeits-Lebens behindert werden,
ist dieser Kündigungs-Schutz ein Vorteil.
Sie können dann nicht mehr so leicht gekündigt werden.
Für Menschen, die schon eine Behinderung haben
und Arbeit suchen, ist dieser Kündigungs-Schutz
oft kein Vorteil.
Das ist deswegen so,
weil viele Betriebe
deswegen keine Menschen mit Behinderungen
anstellen wollen.
Sie haben Angst,
dass sie diese Menschen
nie mehr kündigen können.
Das ist vielen Betrieben zu riskant.
Deshalb stellen viele Jugendliche keinen Antrag,
dass sie als begünstigte Behinderte anerkannt werden.
Außerdem haben diese Jugendlichen oft Angst,
dass sie andere Menschen schlecht behandeln,
wenn sie als „Behinderte“ gelten.
Derzeit arbeiten ungefähr 19.000
Menschen mit Behinderungen in Werkstätten.
Für diese Werkstätten
gelten nicht die gleichen Regeln
wie für den Arbeitsmarkt.
Diese Menschen sind in einer anderen Situation
als Menschen an einem Arbeitsplatz.
Ihre Arbeit gilt nicht als „richtige“ Arbeit.
Sie sind rechtlich nur
sehr schlecht abgesichert.
Das heißt, sie haben zum Beispiel
keine eigene Krankenversicherung
oder Pensionsversicherung.
Menschen mit Behinderungen,
die in Werkstätten arbeiten,
gelten also nicht als richtige
Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer.
Der Monitoring-Ausschuss hat dazu
einen eigenen Bericht geschrieben.
Diesen Bericht finden Sie im Internet:
http://monitoringausschuss.at/stellungnahmen/
(Link zur LL-Version)
Das höchste Gericht in Österreich
hat in letzter Zeit entschieden,
dass spezielle Arbeitsverhältnisse
für Menschen mit Behinderungen
nicht gleich viel wert sind,
wie „normale“ Arbeitsverhältnisse.
Auch wenn sie voll versichert sind,
einen Arbeitsvertrag haben
und einen Lohnzettel haben.
Das ist keine gute Entscheidung.
Menschen mit Behinderungen sollten
ja eigentlich dabei unterstützt werden,
dass sie die gleichen Möglichkeiten haben
wie alle anderen Menschen auch.
Das steht auch in der
UNO-Konvention über die Rechte
der Menschen mit Behinderungen.
Frauen mit Behinderungen werden oft
aus mehreren Gründen diskriminiert.
Erstens weil sie Behinderungen haben
und zweitens weil sie Frauen sind.
Sie sind noch öfter schlecht ausgebildet
und haben noch weniger Chancen
auf einen Arbeitsplatz.
Deswegen sind auch noch mehr Frauen
mit Behinderungen arbeitslos
als Männer mit Behinderungen.
Frauen mit Behinderungen arbeiten meistens
in sehr schlecht bezahlten Berufen,
in denen vor allem Frauen arbeiten.
Es gibt für Jugendliche mit Behinderungen
zwar einige Unterstützungen.
Zum Beispiel:
-
Beratungen
-
Unterstützung bei Ausbildungen
-
Unterstützung bei der Wahl des Berufes
-
Arbeitsassistenz
-
Unterstützung beim Einstieg in den Beruf
-
Unterstützung bei einer besseren Ausbildung
Aber dabei gibt es auch Probleme.
Es werden zum Beispiel
bestimmte Anforderungen gestellt,
wenn Jugendliche mit Behinderungen
so eine Unterstützung bekommen sollen.
Oder es muss bestimmte Erfolge geben.
Diese Anforderungen können
aber nicht alle erfüllen.
Deshalb bekommen diese Unterstützungen
fast nur die Jugendlichen mit Behinderungen,
die besonders gut sind
und ohnehin gute Chancen
auf einen Arbeitsplatz haben.
Viele Jugendliche mit Behinderungen,
die schwer einen Arbeitsplatz finden,
bekommen kaum Unterstützung.
Sie werden dann oft
in Werkstätten beschäftigt.
Es sind auch immer öfter
ältere Menschen mit Behinderungen arbeitslos.
Das sind Menschen ab dem Alter von 45 Jahren.
Es gibt für diese Menschen zwar Förderungen,
aber sie bekommen trotzdem
nur schwer einen Arbeitsplatz.
Wenn sie einen Arbeitsplatz haben,
behalten sie ihn meistens nicht sehr lange.
Hörbehinderte und gehörlose Menschen
bekommen meistens keine gute Ausbildung,
weil es kaum Unterricht mit Gebärdensprache gibt.
Deshalb bekommen sie oft nur
sehr einfache, langweilige Arbeit.
Hörbehinderte und gehörlose Menschen
bekommen kaum Arbeitsplätze,
an denen sie zeigen können,
welche Fähigkeiten sie wirklich haben.
Hörbehinderte und gehörlose Menschen
haben auch weniger Chancen auf eine Weiterbildung,
weil es nur sehr wenige Weiterbildungs-Angebote
mit Gebärdensprache gibt.
Deshalb haben sie kaum Möglichkeiten,
einen besseren Arbeitsplatz zu bekommen.
Hörbehinderte und gehörlose Frauen haben
fast überhaupt keine Möglichkeit
auf Weiterbildung und bessere Arbeit.
Es gibt noch ein weiteres Problem.
Es gibt bestimmte Leistungen,
die Menschen mit Behinderungen
nur dann bekommen,
wenn sie nichts oder nur wenig verdienen.
Zum Beispiel eine höhere Familienbeihilfe
oder eine Waisenpension.
Es kann also passieren,
dass ein Mensch mit Behinderungen
bestimmte Leistungen nicht mehr bekommt,
wenn er zu viel Geld verdient.
Dann kann es sogar sein,
dass er im Monat weniger Geld bekommt,
wenn er arbeiten geht,
als wenn er nicht arbeiten geht.
Außerdem ist es nicht sicher,
dass er diese Leistungen wieder bekommt,
wenn er seine Arbeit verliert.
Außerdem gibt es in manchen Bundesländern Wartelisten,
wenn man zum Beispiel einen Platz
in einer Werkstätte haben möchte.
Es kann also passieren,
dass man nirgends mehr aufgenommen wird,
wenn man seine Arbeit verliert.
Ein sehr großes Problem ist auch,
dass man nicht genau sagen kann,
wie die Arbeits-Situation
für Menschen mit Behinderungen
in Österreich wirklich ist.
Es gibt nämlich keine einheitlichen Informationen.
Es gibt zwar Berichte von verschiedenen Stellen,
aber es gibt zum Beispiel keine genaue Beschreibung,
was genau eine Behinderung ist.
Deshalb gelten manche Menschen in einem Bericht
als Menschen mit Behinderungen
und in einem anderen Bericht nicht.
In den verschiedenen Berichten
stehen also verschiedene Informationen.
Außerdem steht in den Berichten nicht,
welche Gründe es genau gibt,
warum bestimmte Menschen keine Arbeit bekommen.
Es steht auch nicht in den Berichten,
warum Barrierefreiheit noch immer nicht
überall möglich ist.
Es gibt mehrere Gesetze,
in denen steht,
dass Diskriminierung und Belästigung
von Menschen mit Behinderungen verboten sind.
Das gilt auch für den Arbeitsplatz.
Menschen mit Behinderungen haben auch da
die gleichen Rechte wie Menschen ohne Behinderungen.
Sie haben zum Beispiel das Recht
auf eine gute Ausbildung
oder dass sie Mitglied bei einer Gewerkschaft werden.
Wenn ein Mensch mit Behinderungen
Schadenersatz dafür haben will,
dass er diskriminiert worden ist,
kann er nicht gleich zu einem Gericht gehen.
Er muss vorher beim Bundes-Sozialamt versuchen,
eine gemeinsame Lösung zu finden.
Das nennt man „Schlichtungs-Verfahren“.
Dabei soll ein Streit also geschlichtet werden.
Im Arbeitsleben haben
Menschen mit Behinderungen das Recht,
dass sie zu einem Gericht gehen,
damit sie ohne Diskriminierung arbeiten können.
Aber das wissen nur wenige Menschen.
Deswegen nehmen nur wenige Menschen
dieses Recht in Anspruch.
Betriebe mit mehr als 25 Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern
müssen mindestens eine begünstigte Behinderte
oder einen begünstigten Behinderten anstellen.
Es zählen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dazu.
Dabei ist es egal,
ob sie Teilzeit oder Vollzeit arbeiten.
Begünstigte Behinderte zählen ebenfalls dazu.
Manche Personen zählen sogar doppelt.
Das sind zum Beispiel Lehrlinge,
blinde Personen oder Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer.
Wenn ein Betrieb mit mehr als
25 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
keine Menschen mit Behinderungen anstellt,
muss er eine bestimmte Summe Geld zahlen.
Diese Summe heißt „Ausgleichstaxe“.
Seit 1. Jänner 2011 sind das 226 Euro im Monat.
Betriebe mit mehr als 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
zahlen 316 Euro im Monat.
Betriebe mit mehr als 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
zahlen 336 Euro im Monat.
Aber diese Regelung ist nicht mehr richtig.
In der UNO-Konvention über die Rechte
von Menschen mit Behinderungen steht,
dass Menschen mit Behinderungen
die gleichen Chancen und Rechte
auf Arbeit haben müssen
wie alle anderen Menschen auch.
Deshalb sollten die Betriebe
viel mehr Menschen mit Behinderungen
anstellen müssen.
Eigentlich sollte die Ausgleichstaxe
ungefähr so hoch sein
wie ein Drittel vom Lohn
einer Arbeiterin oder eines Arbeiters.
Mittlerweile ist es aber viel weniger,
weil die Löhne mehr gestiegen sind
als die Ausgleichstaxe.
Es gibt laut Gesetz eine bestimmte Grenze,
ab der ein Mensch als nicht arbeitsfähig gilt:
Ein Mensch ist nicht arbeitsfähig,
wenn er nur die Hälfte oder weniger
von dem leisten kann,
was eine Person ohne
körperliche oder geistige Einschränkungen
leisten kann.
Die Hälfte von einem Ganzen sind 50 Prozent.
Deshalb nennt man das die 50 Prozent Grenze.
Für die Leistungen,
die Menschen mit Behinderungen bekommen,
sind deshalb verschiedene Stellen zuständig.
Das hängt auch davon ab,
ob ein Mensch mit Behinderung
mehr oder weniger als 50 Prozent leisten kann.
Menschen werden dadurch also nicht gleich behandelt.
Das ist eine Diskriminierung.
Es gibt außerdem viele verschiedene Stellen,
die beurteilen, ob ein Mensch mit Behinderungen
arbeiten kann oder nicht.
Diese Stellen beurteilen das aber alle anders.
Wenn ein Mensch mit Behinderungen
bestimmte Leistungen bekommen will,
muss er sich bei all diesen Stellen
extra untersuchen lassen.
Meistens kommen dabei
viele verschiedene Beurteilungen heraus,
auf welche Leistungen jemand ein Recht hat.
Das ist meistens unverständlich
und führt dazu,
dass Menschen mit Behinderungen
und deren Angehörige unsicher werden,
welche Rechte sie haben.
Es gibt in Österreich viele unterschiedliche Förderungen,
damit Menschen mit Behinderungen
im Arbeitsleben unterstützt werden.
Das ist sehr unübersichtlich
und Menschen mit Behinderungen
und deren Angehörige kennen sich damit
oft nicht aus.
Die Möglichkeiten auf Arbeit
sind für Menschen mit Behinderungen
in Österreich nicht so,
wie es in der UNO-Konvention gefordert wird.
In der UNO-Konvention steht,
dass Menschen nicht behindert sind,
sondern behindert werden.
Es gibt dann eine Behinderung,
wenn ein Mensch eine Beeinträchtigung hat
und die anderen Menschen nicht darauf achten,
dass es keine Barrieren gibt.
Deshalb haben Menschen mit Behinderungen
das Recht auf Unterstützung.
Sie haben das Recht darauf,
dass sie alle notwendigen Leistungen bekommen,
damit sie gleichberechtigt
mit allen anderen Menschen leben können.
Es darf also nicht festgestellt werden,
ob ein Mensch arbeitsfähig ist oder nicht.
Es muss stattdessen festgestellt werden,
welche Unterstützung ein Mensch braucht.
Damit alle Menschen die gleichen Chancen haben,
müssen auch alle Menschen
die gleiche Bildung bekommen können.
Der Monitoring-Ausschuss ist der Meinung,
dass Menschen mit Behinderungen in Österreich
nicht genügend Chancen auf Arbeit haben.
Sie haben nicht immer die Möglichkeit,
dass sie genug Geld zum Leben verdienen können.
Deshalb sollte Folgendes geschehen:
-
Alle Menschen müssen
in die gleichen Schulen gehen können.
-
Es muss in der Verfassung stehen,
dass alle Menschen das Recht auf Arbeit haben.
-
In der UNO-Konvention über die Rechte
von Menschen mit Behinderungen steht,
dass Menschen mit Behinderungen
in allen Bereichen des Lebens
die gleichen Rechte und Chancen
haben müssen.
Deshalb müssen sie auch
die gleichen Rechte auf Arbeit haben.
-
Es muss sicher sein,
dass alle Arbeitsplätze
für alle Menschen mit Behinderungen
barrierefrei sind.
-
Wenn Menschen mit Behinderungen
bei der Arbeit diskriminiert werden,
müssen sie besser geschützt sein.
Sie müssen stärkere Rechte haben.
-
Menschen mit Behinderungen müssen
die gleichen Chancen haben,
im Arbeitsleben gut versichert zu sein.
-
Es muss ausreichende persönliche Assistenz geben.
Die persönliche Assistenz soll
Menschen mit Behinderungen nicht nur
am Arbeitsplatz unterstützen.
Sie soll ihnen ein selbstbestimmtes Leben
in allen Bereichen ermöglichen.
-
Jeder Mensch mit Behinderung
braucht eine andere Art der Unterstützung.
Deshalb muss es für jeden
die richtige Unterstützung geben.
-
Menschen mit Behinderungen müssen
genau die Unterstützung bekommen,
die sie brauchen.
Das gilt vor allem für Menschen mit Lernschwierigkeiten
und Menschen mit seelischen Beeinträchtigungen.
Sie müssen Arbeit bekommen,
die genau zu ihnen passt.
Sie müssen bei dieser Arbeit
gut versichert und abgesichert sein.
-
Es muss noch mehr dafür getan werden,
damit Menschen mit Behinderungen
am allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können.
Sie sollen nicht nur in Werkstätten oder
an geschützten Arbeitsplätzen arbeiten.
-
Menschen mit Behinderungen müssen leichter
Arbeit am allgemeinen Arbeitsmarkt finden können.
Deshalb müssen die zuständigen Stellen
besser zusammen arbeiten.
Es darf nicht sein,
dass Menschen mit Behinderungen
schlechtere Chancen haben,
weil verschiedene zuständige Stellen
nicht richtig miteinander reden
oder verschiedene Ziele verfolgen.
Das kann dazu führen,
dass Menschen mit Behinderungen
zu wenig Geld zum Leben haben.
-
Es muss in Österreich einen guten Plan geben,
damit Menschen mit und ohne Behinderungen
die gleichen Möglichkeiten haben.
-
Wenn Menschen mit Behinderungen
zu arbeiten beginnen,
müssen sie entsprechend unterstützt werden.
Vor allem für Jugendliche muss es
die passende Unterstützung geben.
Sie müssen das Recht
auf diese Unterstützung bekommen.
-
Es muss etwas getan werden,
damit mehr Betriebe
Menschen mit Behinderungen anstellen.
Zum Beispiel muss es höhere Strafen geben,
wenn ein Betrieb mit mehr als
25 Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern
keine Menschen mit Behinderungen anstellt.
-
Es muss anders und besser beurteilt werden,
welche Unterstützung
ein Mensch mit Behinderungen braucht,
damit er seine Leistung erbringen kann.
Man darf nicht nur überprüfen,
wie stark eine Behinderung ist
oder wie krank ein Mensch ist.
Außerdem dürfen es nicht länger
viele verschiedene Stellen feststellen,
welche Leistungen ein Mensch bekommt.
Es muss eine Stelle geben,
bei der alles überprüft wird.
-
Menschen mit und ohne Behinderungen
dürfen nicht unterschiedlich bezeichnet werden,
wenn es um Arbeits-Recht oder Versicherungen geht.
-
Es muss völlig neue und bessere Rechte
für Menschen geben,
die in Werkstätten arbeiten.
Sie müssen die gleichen Arbeits-Rechte
und die gleichen Versicherungen bekommen
wie alle anderen Menschen auch.
-
Menschen ohne Behinderungen müssen
mehr Informationen bekommen,
dass auch Menschen mit Behinderungen
das Recht auf Arbeit haben.
Es muss allen Menschen klar sein,
dass Menschen mit Behinderungen
die gleichen Chancen und Rechte bekommen müssen,
wie alle anderen Menschen.
Vor allem die Betriebe müssen besser informiert werden.
-
Alle Fragen zur Arbeits-Situation
von Menschen mit Behinderungen
müssen einfach erledigt werden.
Die zuständigen Stellen müssen zusammen arbeiten.
Es darf nicht so sein,
dass die Anliegen von Menschen mit Behinderungen
anders behandelt werden als die von anderen Menschen.
-
Menschen mit Behinderungen und
ihre Interessens-Vertretungen
müssen bei allen Fragen zum Recht auf Arbeit
mitreden können.
-
Die Informationen über Menschen mit Behinderungen
müssen vollständig gesammelt werden.
Diese Informationen müssen danach geordnet sein,
welche Unterstützung notwendig ist.
Es müssen auch Informationen
aus anderen Ländern beachtet werden.
Es hat schon Arbeitsgruppen gegeben,
die sich mit manchen der Fragen in diesem Bericht
beschäftigt haben.
Es gibt auch schon Versuche,
wie man die Forderungen verwirklichen kann.
Die Ergebnisse daraus sollte man verwenden,
damit die UNO-Konvention über die Rechte
von Menschen mit Behinderungen
eingehalten werden kann.
Es darf keine Regelungen geben,
die Menschen mit Behinderungen benachteiligen.
Für den Monitoring-Ausschuss
Die Vorsitzende
Marianne Schulze
Quelle
Unabhängiger Monitoringausschuss: Beurteilung der Möglichkeit auf Arbeit und Beschäftigung. Wien 2011.
Original: http://monitoringausschuss.at/stellungnahmen/arbeit-und-beschaeftigung-27-06-2011/
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Stand: 28.06.2016