Beurteilung der Möglichkeit auf Arbeit und Beschäftigung

Schlagwörter: Jugendliche, Recht, Hörbehinderung, Alte Menschen, Frauen, Österreich, UN-Konvention
Textsorte: Artikel
Releaseinfo: Dieser Text ist von der Internet-Seite des Monitoring-Ausschusses
Copyright: © Monitoring-Ausschuss 2011

Information zu diesem Text (von bidok)

Diesen Text haben wir von der Internet-Seite

des Monitoring-Ausschusses.

Der Monitoring-Ausschuss ist eine Gruppe von Menschen,

die überprüft, ob Österreich die UN-Regeln einhält.

Dieser Text ist von 2011.

Das Thema ist: Beurteilung der Möglichkeit

auf Arbeit und Beschäftigung.

Auf unserer Internetseite haben wir noch einen Text

zum Thema: Monitoring-Ausschuss.

Diesen Text finden Sie hier:

http://bidok.uibk.ac.at/library/wibs-monitoringausschuss-l.html

Beurteilung der Möglichkeit auf Arbeit und Beschäftigung

Der Monitoring-Ausschuss überwacht,

ob die UNO-Konvention über die Rechte

der Menschen mit Behinderungen

in Österreich eingehalten wird.

Er hat dabei auch überprüft,

welche Chancen auf einen Arbeitsplatz

Menschen mit Behinderungen

in Österreich haben.

1. Was fordert die UNO-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen?

Im Artikel 27 der UNO-Konvention steht,

dass Menschen mit Behinderungen

das gleiche Recht auf Arbeit haben

wie alle anderen Menschen auch.

Die Idee dahinter ist die,

dass es gute und gleichberechtigte Arbeitsmöglichkeiten

für Menschen mit Behinderungen gibt:

  • Sie müssen in einem Umfeld arbeiten können,

    das Menschen mit und ohne Behinderungen

    gleichberechtigt behandelt.

  • Der Zugang zu Arbeitsplätzen

    muss für alle Menschen mit verschiedenen Behinderungen

    barrierefrei sein.

  • Menschen mit Behinderungen

    müssen genug verdienen können,

    dass sie davon leben können.

  • Es soll Arbeitsplätze geben,

    die den Fähigkeiten von

    Menschen mit Behinderungen entsprechen.

    An diesen Arbeitsplätzen sollen sie aber auch

    alle nötigen Absicherungen haben.

    Zum Beispiel fixe Arbeitszeiten

    oder ausreichende Versicherungen.

2. Wie ist die Situation in Österreich?

Derzeit haben Menschen mit Behinderungen viele Nachteile,

wenn sie am allgemeinen Arbeitsmarkt eine Arbeit suchen.

Eigentlich müssen alle Betriebe darauf achten,

dass sie barrierefrei sind.

Das steht in einem österreichischen Gesetz.

Dieses Gesetz heißt „Behinderten-Einstellungs-Gesetz“.

Viele Betriebe halten sich aber nicht an das Gesetz.

Alle Betriebe müssten eigentlich Maßnahmen ergreifen,

damit Menschen mit Behinderungen

  • den Arbeitsplatz erreichen können,

  • ihren Beruf ausüben können,

  • in ihrem Beruf im Laufe der Zeit mehr erreichen können,

  • an Ausbildungen und Weiterbildungen

    teilnehmen können.

Ein Betrieb muss diese Maßnahmen nicht ergreifen,

wenn er es sich nicht leisten kann,

weil es viel zu teuer wäre.

Aber es wäre für viele Betriebe nicht zu teuer,

wenn es genug Förderungen geben würde.

Leider wissen noch immer zu wenige Menschen,

welche Rechte Menschen mit Behinderungen

in der Arbeitswelt haben.

Es wissen auch zu wenige Menschen,

was Barrierefreiheit genau heißt.

Dabei gibt es schon viele Informations-Angebote.

Zum Beispiel kann man sich

auf dieser Website informieren:

www.arbeitundbehinderung.at

Es gibt in Österreich auch

viel zu wenig Unterstützungs-Maßnahmen

wie Arbeits-Assistenz oder

Assistenz bei der Berufs-Ausbildung.

Diese Maßnahmen sollten

Menschen mit Behinderungen helfen,

einen Arbeitsplatz zu finden oder zu behalten.

Besonders schlimm ist die Situation

für Menschen mit Lernschwierigkeiten.

Mehr als die Hälfte aller Menschen mit Lernschwierigkeiten

bekommt nach der Schule keine Unterstützung.

Dadurch haben sie fast keine Chance auf Arbeit.

Die österreichische Regierung

hat im Jahr 2008 einen Bericht geschrieben,

wie die Situation der Menschen mit Behinderungen

in Österreich derzeit ist.

In diesem Bericht steht,

dass nicht viele Betriebe bereit sind,

Menschen mit Behinderungen anzustellen.

Deshalb ist es für Menschen mit Behinderungen

noch immer sehr schwierig,

dass sie wie andere Menschen

ihr eigenes Geld verdienen können.

Betriebe müssen ab einer

bestimmten Zahl von Mitarbeitern

Menschen mit Behinderungen anstellen.

Wenn sie das nicht tun,

müssen sie stattdessen Geld zahlen.

Diese Arbeitsplätze heißen Pflicht-Stellen.

Insgesamt gab es im Jahr 2008

über 100.000 solcher Pflicht-Stellen.

66.400 dieser Stellen waren

mit Menschen mit Behinderungen besetzt.

34.700 dieser Stellen waren nicht besetzt.

Es waren also nur etwas mehr als die Hälfte

der Pflicht-Stellen der Betriebe besetzt.

Beim Bund wurden alle Pflicht-Stellen besetzt.

Der Bund ist die Verwaltung von Österreich.

Er macht zum Beispiel

die Gesetze für ganz Österreich.

In bestimmten Bereichen wurden sogar

mehr Menschen mit Behinderungen angestellt,

als es das Gesetz fordert.

Im Mai 2010 waren fast ein Sechstel

aller Arbeitslosen in Österreich Menschen mit Behinderungen.

Im Jahr 2007 hatte ein Drittel

der begünstigten Behinderten keine Arbeit.

Menschen mit Behinderungen haben meistens

eine schlechtere Ausbildung

als Menschen ohne Behinderungen.

Deshalb sind sie viel länger arbeitslos

als Menschen ohne Behinderungen

und finden viel schwerer Arbeit.

Es gibt auch Menschen mit Behinderungen,

die nicht arbeiten können.

Diese Menschen werden

in bestimmten Einrichtungen beschäftigt.

Sie zählen nicht als arbeitslos.

Begünstigte Behinderte sind in Österreich

besonders davor geschützt,

dass sie an einem Arbeitsplatz gekündigt werden.

Sie können nur dann gekündigt werden,

wenn der Behinderten-Ausschuss

der Kündigung zustimmt.

Seit 1. Jänner 2011 gibt es den

besonderen Kündigungsschutz für

begünstigte Behinderte an einem neuen Arbeitsplatz

aber erst nach 4 Jahren.

Wenn Menschen während

ihres Arbeits-Lebens behindert werden,

ist dieser Kündigungs-Schutz ein Vorteil.

Sie können dann nicht mehr so leicht gekündigt werden.

Für Menschen, die schon eine Behinderung haben

und Arbeit suchen, ist dieser Kündigungs-Schutz

oft kein Vorteil.

Das ist deswegen so,

weil viele Betriebe

deswegen keine Menschen mit Behinderungen

anstellen wollen.

Sie haben Angst,

dass sie diese Menschen

nie mehr kündigen können.

Das ist vielen Betrieben zu riskant.

Deshalb stellen viele Jugendliche keinen Antrag,

dass sie als begünstigte Behinderte anerkannt werden.

Außerdem haben diese Jugendlichen oft Angst,

dass sie andere Menschen schlecht behandeln,

wenn sie als „Behinderte“ gelten.

Derzeit arbeiten ungefähr 19.000

Menschen mit Behinderungen in Werkstätten.

Für diese Werkstätten

gelten nicht die gleichen Regeln

wie für den Arbeitsmarkt.

Diese Menschen sind in einer anderen Situation

als Menschen an einem Arbeitsplatz.

Ihre Arbeit gilt nicht als „richtige“ Arbeit.

Sie sind rechtlich nur

sehr schlecht abgesichert.

Das heißt, sie haben zum Beispiel

keine eigene Krankenversicherung

oder Pensionsversicherung.

Menschen mit Behinderungen,

die in Werkstätten arbeiten,

gelten also nicht als richtige

Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer.

Der Monitoring-Ausschuss hat dazu

einen eigenen Bericht geschrieben.

Diesen Bericht finden Sie im Internet:

http://monitoringausschuss.at/stellungnahmen/

(Link zur LL-Version)

Das höchste Gericht in Österreich

hat in letzter Zeit entschieden,

dass spezielle Arbeitsverhältnisse

für Menschen mit Behinderungen

nicht gleich viel wert sind,

wie „normale“ Arbeitsverhältnisse.

Auch wenn sie voll versichert sind,

einen Arbeitsvertrag haben

und einen Lohnzettel haben.

Das ist keine gute Entscheidung.

Menschen mit Behinderungen sollten

ja eigentlich dabei unterstützt werden,

dass sie die gleichen Möglichkeiten haben

wie alle anderen Menschen auch.

Das steht auch in der

UNO-Konvention über die Rechte

der Menschen mit Behinderungen.

Frauen mit Behinderungen

Frauen mit Behinderungen werden oft

aus mehreren Gründen diskriminiert.

Erstens weil sie Behinderungen haben

und zweitens weil sie Frauen sind.

Sie sind noch öfter schlecht ausgebildet

und haben noch weniger Chancen

auf einen Arbeitsplatz.

Deswegen sind auch noch mehr Frauen

mit Behinderungen arbeitslos

als Männer mit Behinderungen.

Frauen mit Behinderungen arbeiten meistens

in sehr schlecht bezahlten Berufen,

in denen vor allem Frauen arbeiten.

Jugendliche mit Behinderungen

Es gibt für Jugendliche mit Behinderungen

zwar einige Unterstützungen.

Zum Beispiel:

  • Beratungen

  • Unterstützung bei Ausbildungen

  • Unterstützung bei der Wahl des Berufes

  • Arbeitsassistenz

  • Unterstützung beim Einstieg in den Beruf

  • Unterstützung bei einer besseren Ausbildung

Aber dabei gibt es auch Probleme.

Es werden zum Beispiel

bestimmte Anforderungen gestellt,

wenn Jugendliche mit Behinderungen

so eine Unterstützung bekommen sollen.

Oder es muss bestimmte Erfolge geben.

Diese Anforderungen können

aber nicht alle erfüllen.

Deshalb bekommen diese Unterstützungen

fast nur die Jugendlichen mit Behinderungen,

die besonders gut sind

und ohnehin gute Chancen

auf einen Arbeitsplatz haben.

Viele Jugendliche mit Behinderungen,

die schwer einen Arbeitsplatz finden,

bekommen kaum Unterstützung.

Sie werden dann oft

in Werkstätten beschäftigt.

Ältere Menschen mit Behinderungen

Es sind auch immer öfter

ältere Menschen mit Behinderungen arbeitslos.

Das sind Menschen ab dem Alter von 45 Jahren.

Es gibt für diese Menschen zwar Förderungen,

aber sie bekommen trotzdem

nur schwer einen Arbeitsplatz.

Wenn sie einen Arbeitsplatz haben,

behalten sie ihn meistens nicht sehr lange.

Hörbehinderte und gehörlose Menschen

Hörbehinderte und gehörlose Menschen

bekommen meistens keine gute Ausbildung,

weil es kaum Unterricht mit Gebärdensprache gibt.

Deshalb bekommen sie oft nur

sehr einfache, langweilige Arbeit.

Hörbehinderte und gehörlose Menschen

bekommen kaum Arbeitsplätze,

an denen sie zeigen können,

welche Fähigkeiten sie wirklich haben.

Hörbehinderte und gehörlose Menschen

haben auch weniger Chancen auf eine Weiterbildung,

weil es nur sehr wenige Weiterbildungs-Angebote

mit Gebärdensprache gibt.

Deshalb haben sie kaum Möglichkeiten,

einen besseren Arbeitsplatz zu bekommen.

Hörbehinderte und gehörlose Frauen haben

fast überhaupt keine Möglichkeit

auf Weiterbildung und bessere Arbeit.

Es gibt noch ein weiteres Problem.

Es gibt bestimmte Leistungen,

die Menschen mit Behinderungen

nur dann bekommen,

wenn sie nichts oder nur wenig verdienen.

Zum Beispiel eine höhere Familienbeihilfe

oder eine Waisenpension.

Es kann also passieren,

dass ein Mensch mit Behinderungen

bestimmte Leistungen nicht mehr bekommt,

wenn er zu viel Geld verdient.

Dann kann es sogar sein,

dass er im Monat weniger Geld bekommt,

wenn er arbeiten geht,

als wenn er nicht arbeiten geht.

Außerdem ist es nicht sicher,

dass er diese Leistungen wieder bekommt,

wenn er seine Arbeit verliert.

Außerdem gibt es in manchen Bundesländern Wartelisten,

wenn man zum Beispiel einen Platz

in einer Werkstätte haben möchte.

Es kann also passieren,

dass man nirgends mehr aufgenommen wird,

wenn man seine Arbeit verliert.

Ein sehr großes Problem ist auch,

dass man nicht genau sagen kann,

wie die Arbeits-Situation

für Menschen mit Behinderungen

in Österreich wirklich ist.

Es gibt nämlich keine einheitlichen Informationen.

Es gibt zwar Berichte von verschiedenen Stellen,

aber es gibt zum Beispiel keine genaue Beschreibung,

was genau eine Behinderung ist.

Deshalb gelten manche Menschen in einem Bericht

als Menschen mit Behinderungen

und in einem anderen Bericht nicht.

In den verschiedenen Berichten

stehen also verschiedene Informationen.

Außerdem steht in den Berichten nicht,

welche Gründe es genau gibt,

warum bestimmte Menschen keine Arbeit bekommen.

Es steht auch nicht in den Berichten,

warum Barrierefreiheit noch immer nicht

überall möglich ist.

3. Rechtliche Situation

Es gibt mehrere Gesetze,

in denen steht,

dass Diskriminierung und Belästigung

von Menschen mit Behinderungen verboten sind.

Das gilt auch für den Arbeitsplatz.

Menschen mit Behinderungen haben auch da

die gleichen Rechte wie Menschen ohne Behinderungen.

Sie haben zum Beispiel das Recht

auf eine gute Ausbildung

oder dass sie Mitglied bei einer Gewerkschaft werden.

Wenn ein Mensch mit Behinderungen

Schadenersatz dafür haben will,

dass er diskriminiert worden ist,

kann er nicht gleich zu einem Gericht gehen.

Er muss vorher beim Bundes-Sozialamt versuchen,

eine gemeinsame Lösung zu finden.

Das nennt man „Schlichtungs-Verfahren“.

Dabei soll ein Streit also geschlichtet werden.

Im Arbeitsleben haben

Menschen mit Behinderungen das Recht,

dass sie zu einem Gericht gehen,

damit sie ohne Diskriminierung arbeiten können.

Aber das wissen nur wenige Menschen.

Deswegen nehmen nur wenige Menschen

dieses Recht in Anspruch.

Betriebe mit mehr als 25 Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern

müssen mindestens eine begünstigte Behinderte

oder einen begünstigten Behinderten anstellen.

Es zählen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dazu.

Dabei ist es egal,

ob sie Teilzeit oder Vollzeit arbeiten.

Begünstigte Behinderte zählen ebenfalls dazu.

Manche Personen zählen sogar doppelt.

Das sind zum Beispiel Lehrlinge,

blinde Personen oder Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer.

Wenn ein Betrieb mit mehr als

25 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern

keine Menschen mit Behinderungen anstellt,

muss er eine bestimmte Summe Geld zahlen.

Diese Summe heißt „Ausgleichstaxe“.

Seit 1. Jänner 2011 sind das 226 Euro im Monat.

Betriebe mit mehr als 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern

zahlen 316 Euro im Monat.

Betriebe mit mehr als 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern

zahlen 336 Euro im Monat.

Aber diese Regelung ist nicht mehr richtig.

In der UNO-Konvention über die Rechte

von Menschen mit Behinderungen steht,

dass Menschen mit Behinderungen

die gleichen Chancen und Rechte

auf Arbeit haben müssen

wie alle anderen Menschen auch.

Deshalb sollten die Betriebe

viel mehr Menschen mit Behinderungen

anstellen müssen.

Eigentlich sollte die Ausgleichstaxe

ungefähr so hoch sein

wie ein Drittel vom Lohn

einer Arbeiterin oder eines Arbeiters.

Mittlerweile ist es aber viel weniger,

weil die Löhne mehr gestiegen sind

als die Ausgleichstaxe.

Es gibt laut Gesetz eine bestimmte Grenze,

ab der ein Mensch als nicht arbeitsfähig gilt:

Ein Mensch ist nicht arbeitsfähig,

wenn er nur die Hälfte oder weniger

von dem leisten kann,

was eine Person ohne

körperliche oder geistige Einschränkungen

leisten kann.

Die Hälfte von einem Ganzen sind 50 Prozent.

Deshalb nennt man das die 50 Prozent Grenze.

Für die Leistungen,

die Menschen mit Behinderungen bekommen,

sind deshalb verschiedene Stellen zuständig.

Das hängt auch davon ab,

ob ein Mensch mit Behinderung

mehr oder weniger als 50 Prozent leisten kann.

Menschen werden dadurch also nicht gleich behandelt.

Das ist eine Diskriminierung.

Es gibt außerdem viele verschiedene Stellen,

die beurteilen, ob ein Mensch mit Behinderungen

arbeiten kann oder nicht.

Diese Stellen beurteilen das aber alle anders.

Wenn ein Mensch mit Behinderungen

bestimmte Leistungen bekommen will,

muss er sich bei all diesen Stellen

extra untersuchen lassen.

Meistens kommen dabei

viele verschiedene Beurteilungen heraus,

auf welche Leistungen jemand ein Recht hat.

Das ist meistens unverständlich

und führt dazu,

dass Menschen mit Behinderungen

und deren Angehörige unsicher werden,

welche Rechte sie haben.

Es gibt in Österreich viele unterschiedliche Förderungen,

damit Menschen mit Behinderungen

im Arbeitsleben unterstützt werden.

Das ist sehr unübersichtlich

und Menschen mit Behinderungen

und deren Angehörige kennen sich damit

oft nicht aus.

4. Was muss geändert werden?

Die Möglichkeiten auf Arbeit

sind für Menschen mit Behinderungen

in Österreich nicht so,

wie es in der UNO-Konvention gefordert wird.

In der UNO-Konvention steht,

dass Menschen nicht behindert sind,

sondern behindert werden.

Es gibt dann eine Behinderung,

wenn ein Mensch eine Beeinträchtigung hat

und die anderen Menschen nicht darauf achten,

dass es keine Barrieren gibt.

Deshalb haben Menschen mit Behinderungen

das Recht auf Unterstützung.

Sie haben das Recht darauf,

dass sie alle notwendigen Leistungen bekommen,

damit sie gleichberechtigt

mit allen anderen Menschen leben können.

Es darf also nicht festgestellt werden,

ob ein Mensch arbeitsfähig ist oder nicht.

Es muss stattdessen festgestellt werden,

welche Unterstützung ein Mensch braucht.

Damit alle Menschen die gleichen Chancen haben,

müssen auch alle Menschen

die gleiche Bildung bekommen können.

Der Monitoring-Ausschuss ist der Meinung,

dass Menschen mit Behinderungen in Österreich

nicht genügend Chancen auf Arbeit haben.

Sie haben nicht immer die Möglichkeit,

dass sie genug Geld zum Leben verdienen können.

Deshalb sollte Folgendes geschehen:

  • Alle Menschen müssen

    in die gleichen Schulen gehen können.

  • Es muss in der Verfassung stehen,

    dass alle Menschen das Recht auf Arbeit haben.

  • In der UNO-Konvention über die Rechte

    von Menschen mit Behinderungen steht,

    dass Menschen mit Behinderungen

    in allen Bereichen des Lebens

    die gleichen Rechte und Chancen

    haben müssen.

    Deshalb müssen sie auch

    die gleichen Rechte auf Arbeit haben.

  • Es muss sicher sein,

    dass alle Arbeitsplätze

    für alle Menschen mit Behinderungen

    barrierefrei sind.

  • Wenn Menschen mit Behinderungen

    bei der Arbeit diskriminiert werden,

    müssen sie besser geschützt sein.

    Sie müssen stärkere Rechte haben.

  • Menschen mit Behinderungen müssen

    die gleichen Chancen haben,

    im Arbeitsleben gut versichert zu sein.

  • Es muss ausreichende persönliche Assistenz geben.

    Die persönliche Assistenz soll

    Menschen mit Behinderungen nicht nur

    am Arbeitsplatz unterstützen.

    Sie soll ihnen ein selbstbestimmtes Leben

    in allen Bereichen ermöglichen.

  • Jeder Mensch mit Behinderung

    braucht eine andere Art der Unterstützung.

    Deshalb muss es für jeden

    die richtige Unterstützung geben.

  • Menschen mit Behinderungen müssen

    genau die Unterstützung bekommen,

    die sie brauchen.

    Das gilt vor allem für Menschen mit Lernschwierigkeiten

    und Menschen mit seelischen Beeinträchtigungen.

    Sie müssen Arbeit bekommen,

    die genau zu ihnen passt.

    Sie müssen bei dieser Arbeit

    gut versichert und abgesichert sein.

  • Es muss noch mehr dafür getan werden,

    damit Menschen mit Behinderungen

    am allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können.

    Sie sollen nicht nur in Werkstätten oder

    an geschützten Arbeitsplätzen arbeiten.

  • Menschen mit Behinderungen müssen leichter

    Arbeit am allgemeinen Arbeitsmarkt finden können.

    Deshalb müssen die zuständigen Stellen

    besser zusammen arbeiten.

    Es darf nicht sein,

    dass Menschen mit Behinderungen

    schlechtere Chancen haben,

    weil verschiedene zuständige Stellen

    nicht richtig miteinander reden

    oder verschiedene Ziele verfolgen.

    Das kann dazu führen,

    dass Menschen mit Behinderungen

    zu wenig Geld zum Leben haben.

  • Es muss in Österreich einen guten Plan geben,

    damit Menschen mit und ohne Behinderungen

    die gleichen Möglichkeiten haben.

  • Wenn Menschen mit Behinderungen

    zu arbeiten beginnen,

    müssen sie entsprechend unterstützt werden.

    Vor allem für Jugendliche muss es

    die passende Unterstützung geben.

    Sie müssen das Recht

    auf diese Unterstützung bekommen.

  • Es muss etwas getan werden,

    damit mehr Betriebe

    Menschen mit Behinderungen anstellen.

    Zum Beispiel muss es höhere Strafen geben,

    wenn ein Betrieb mit mehr als

    25 Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern

    keine Menschen mit Behinderungen anstellt.

  • Es muss anders und besser beurteilt werden,

    welche Unterstützung

    ein Mensch mit Behinderungen braucht,

    damit er seine Leistung erbringen kann.

    Man darf nicht nur überprüfen,

    wie stark eine Behinderung ist

    oder wie krank ein Mensch ist.

    Außerdem dürfen es nicht länger

    viele verschiedene Stellen feststellen,

    welche Leistungen ein Mensch bekommt.

    Es muss eine Stelle geben,

    bei der alles überprüft wird.

  • Menschen mit und ohne Behinderungen

    dürfen nicht unterschiedlich bezeichnet werden,

    wenn es um Arbeits-Recht oder Versicherungen geht.

  • Es muss völlig neue und bessere Rechte

    für Menschen geben,

    die in Werkstätten arbeiten.

    Sie müssen die gleichen Arbeits-Rechte

    und die gleichen Versicherungen bekommen

    wie alle anderen Menschen auch.

  • Menschen ohne Behinderungen müssen

    mehr Informationen bekommen,

    dass auch Menschen mit Behinderungen

    das Recht auf Arbeit haben.

    Es muss allen Menschen klar sein,

    dass Menschen mit Behinderungen

    die gleichen Chancen und Rechte bekommen müssen,

    wie alle anderen Menschen.

    Vor allem die Betriebe müssen besser informiert werden.

  • Alle Fragen zur Arbeits-Situation

    von Menschen mit Behinderungen

    müssen einfach erledigt werden.

    Die zuständigen Stellen müssen zusammen arbeiten.

    Es darf nicht so sein,

    dass die Anliegen von Menschen mit Behinderungen

    anders behandelt werden als die von anderen Menschen.

  • Menschen mit Behinderungen und

    ihre Interessens-Vertretungen

    müssen bei allen Fragen zum Recht auf Arbeit

    mitreden können.

  • Die Informationen über Menschen mit Behinderungen

    müssen vollständig gesammelt werden.

    Diese Informationen müssen danach geordnet sein,

    welche Unterstützung notwendig ist.

    Es müssen auch Informationen

    aus anderen Ländern beachtet werden.

Es hat schon Arbeitsgruppen gegeben,

die sich mit manchen der Fragen in diesem Bericht

beschäftigt haben.

Es gibt auch schon Versuche,

wie man die Forderungen verwirklichen kann.

Die Ergebnisse daraus sollte man verwenden,

damit die UNO-Konvention über die Rechte

von Menschen mit Behinderungen

eingehalten werden kann.

Es darf keine Regelungen geben,

die Menschen mit Behinderungen benachteiligen.

Für den Monitoring-Ausschuss

Die Vorsitzende

Marianne Schulze

Quelle

Unabhängiger Monitoringausschuss: Beurteilung der Möglichkeit auf Arbeit und Beschäftigung. Wien 2011.

Original: http://monitoringausschuss.at/stellungnahmen/arbeit-und-beschaeftigung-27-06-2011/

bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet

Stand: 28.06.2016

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