Der Monitoring-Ausschuss Österreich hat eine Internet-Seite. Der Text ist von dieser Internet-Seite.
Inhaltsverzeichnis
- Information zu diesem Text von bidok
- Was ist der Monitoring-Ausschuss?
- Welche Aufgaben hat der Monitoring-Ausschuss?
- Wie arbeitet der Monitoring-Ausschuss?
- Wichtige Themen
- Wesentliche Hindernisse
-
Wörterbuch
- Angehörige
- barrierefrei, Barrierefreiheit
- Bundesland, Bundesländer
- Diskriminierung, diskriminieren
- Gesetz
- Institution
- Medien
- Menschenrechte
- Monitoring-Ausschuss
- Partizipation
- Persönliche Assistenz
- Sachwalterinnen oder Sachwalter, Sachwalterschaft
- Selbst-Vertreterinnen und Selbst-Vertreter
- UNO
- UNO-Konvention
Diesen Text haben wir von der Internet-Seite
des Monitoring-Ausschusses.
Der Monitoring-Ausschuss ist eine Gruppe von Menschen,
die überprüft, ob Österreich die UN-Regeln einhält.
Dieser Text ist von 2016.
Das Thema ist:
Bericht an den Bundes-Behindert-Beirat.

Einige Wörter sind fett geschrieben.
Das sind schwere Wörter.
Die schweren Wörter werden im Wörterbuch erklärt.
Das Wörterbuch ist am Ende vom Text.
Inhaltsverzeichnis
Im Artikel 33 der UNO-Konvention steht:
Jedes Land muss überwachen,
ob die Forderungen der UNO-Konvention eingehalten werden.
Das macht in Österreich
der unabhängige Monitoring-Ausschuss.
Der Monitoring-Ausschuss arbeitet
nach dem Bundes-Behinderten-Gesetz.
Es gibt den Monitoring-Ausschuss
seit dem 10. Dezember 2008.
Am 1. April 2009 hat der Monitoring-Ausschuss
eine Geschäfts-Ordnung gemacht.
Eine Geschäfts-Ordnung ist eine Zusammenfassung der Regeln.
Nach diesen Regeln arbeitet
eine bestimmte Gruppe von Menschen zusammen.
Am 31. März 2016 ist die Geschäfts-Ordnung
zum letzten Mal geändert worden.
Im Monitoring-Ausschuss arbeiten 7 Mitglieder.
Außerdem gibt es 7 Ersatz-Mitglieder,
falls eine Person ausfällt.
Die Mitglieder sind:
-
4 Vertreterinnen oder Vertreter
von Organisationen von Menschen mit Behinderungen.
Diese Organisationen arbeiten nicht für die Regierung.
Außerdem eine Person als Ersatzmitglied,
falls eine Vertreterin oder ein Vertreter ausfällt.
-
1 Vertreterin oder 1 Vertreter
einer Organisation aus dem Bereich der Menschenrechte.
Diese Organisation arbeitet nicht für die Regierung.
Außerdem eine Person als Ersatzmitglied,
falls die Vertreterin oder der Vertreter ausfällt.
-
1 Vertreterin oder Vertreter,
die oder der für eine Organisation arbeitet,
die andere Länder unterstützt.
Außerdem eine Person als Ersatzmitglied,
falls die Vertreterin oder der Vertreter ausfällt.
-
1 Wissenschaftlerin oder ein Wissenschaftler.
Außerdem eine Person als Ersatzmitglied,
falls die Wissenschaftlerin oder der Wissenschaftler ausfällt.
Außerdem arbeiten noch Beraterinnen und Berater mit.
-
1 Vertreterin oder ein Vertreter des Sozialministeriums
-
1 Vertreterin oder ein Vertreter der Abteilung,
die für ein bestimmtes Problem zuständig ist.
Es gibt eine Arbeits-Gemeinschaft,
mit der die österreichischen Behinderten-Verbände zusammenarbeiten:
Die Österreichische Arbeits-Gemeinschaft
für Rehabilitation.
Diese Arbeits-Gemeinschaft schlägt vor,
wer im Monitoring-Ausschuss arbeiten soll.
Das Sozialministerium bestimmt dann,
ob diese Personen für den Monitoring-Ausschuss passen.
Bis jetzt sind alle Vorschläge der Arbeits-Gemeinschaft
angenommen worden.
Die Mitglieder des Ausschusses sind unabhängig.
Niemand kann ihnen sagen,
welche Entscheidungen sie treffen sollen.
Die Mitglieder und Ersatzmitglieder
werden für 4 Jahre gewählt.
Danach gibt es wieder eine Wahl.
Die Mitgliedschaft im Ausschuss ist ein Ehrenamt.
Die Mitglieder bekommen kein Geld für die Arbeit.
Sie wählen eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden.
Die Vorsitzende oder der Vorsitzende bekommt Geld
für ihre oder seine Arbeit.
Es gibt genaue Regelungen,
damit ein Monitoring-Ausschuss
sicher unabhängig arbeiten kann.
Diese Regelungen heißen Pariser Prinzipien.
In der UNO-Konvention steht:
Jedes Land muss diese Regelungen einhalten.
In Österreich ist das leider nicht der Fall.
Der Monitoring-Ausschuss kritisiert das schon lange.
Auch eine Arbeits-Gruppe der UNO hat das kritisiert.
In der UNO-Konvention steht:
Bei der Überwachung der Rechte
von Menschen mit Behinderungen
müssen Menschen mit Behinderungen voll mitarbeiten können.
Diese Mitarbeit heißt Partizipation.
Es müssen auch die Organisationen mitarbeiten,
die Menschen mit Behinderungen vertreten.
Der Monitoring-Ausschuss will diese Mitarbeit
durch Folgendes sicherstellen:
-
Im Monitoring-Ausschuss sollen immer auch
Menschen mit Behinderungen mitarbeiten.
-
Der Monitoring-Ausschuss macht Sitzungen,
bei denen alle interessierten Menschen teilnehmen können.
-
Der Monitoring-Ausschuss trifft sich immer wieder
mit Selbst-Vertreterinnen und Selbst-Vertretern.
Der Monitoring-Ausschuss soll vor allem überwachen,
ob Österreich die UNO-Konvention einhält.
Der Monitoring-Ausschuss fördert und schützt außerdem
die Einhaltung der UNO-Konvention.
Förderung heißt:
Der Monitoring-Ausschuss soll den Menschen klar machen,
wie wichtig die UNO-Konvention ist.
Dafür soll es zum Beispiel folgendes geben:
-
Broschüren
-
Veranstaltungen
-
Angebote zur Weiterbildung.
Schutz heißt zum Beispiel:
-
Der Monitoring-Ausschuss soll sich um Beschwerden kümmern.
-
Die Rechte von Menschen mit Behinderungen
werden oft nicht eingehalten.
Der Monitoring-Ausschuss
soll sich in solchen Fällen darum kümmern,
dass das aufhört.
-
In anderen Ländern können die Überwachungs-Ausschüsse
Menschen mit Behinderungen auch
vor Gerichten und Ämtern vertreten.
Das kann der Monitoring-Ausschuss aber nicht tun.
Dafür hat er zu wenige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Überwachung heißt zum Beispiel:
-
Der Monitoring-Ausschuss schaut sich die Gesetze an.
Der Monitoring-Ausschuss prüft:
Passen die Gesetze
zu den Forderungen der UNO-Konvention?
Halten alle die Gesetze ein,
die für Menschen mit Behinderungen da sind?
-
Der Monitoring-Ausschuss macht Berichte,
ob die UNO-Konvention in Österreich eingehalten wird.
-
Der Monitoring-Ausschuss überwacht,
ob es für Menschen mit Behinderungen
besser oder schlechter wird.
Aber der Monitoring-Ausschuss
kann nicht alle Aufgaben erfüllen.
Dafür gibt es zu wenig Geld
und zu wenige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Die Aufgaben Förderung und Schutz
kann der Monitoring-Ausschuss nur zum Teil erfüllen.
Deshalb beschäftigt er sich vor allem mit der Überwachung.
Inhaltsverzeichnis
Der Monitoring-Ausschuss macht ungefähr
10 normale Sitzungen im Jahr.
Normal heißt: Bei diesen Sitzungen
sind nur die Mitglieder dabei.
Aber wir schreiben genau mit,
was wir bei diesen Sitzungen besprechen.
Diese Mitschriften finden Sie auf unserer Internet-Seite.
Die Adresse ist: https://monitoringausschuss.at/protokolle/
Bei den Sitzungen besprechen wir zum Beispiel:
-
Welche Probleme gibt es mit den österreichischen Gesetzen?
-
Welche Themen sind besonders wichtig?
Wo muss der Monitoring-Ausschuss
besonders dringend etwas tun?
-
Welche Themen besprechen wir als nächstes?
-
Gibt es Verbesserungen für
Menschen mit Behinderungen in Österreich?
Oder gibt es schlechte Entwicklungen?
Den Monitoring-Ausschuss gibt es seit Dezember 2008.
Seitdem hat es 75 normale Sitzungen gegeben.
Es gibt ungefähr 2 Mal im Jahr Sitzungen,
bei denen jeder interessierte Mensch dabei sein kann.
Diese Sitzungen heißen öffentliche Sitzungen.
Bei diesen Sitzungen sind immer viele Menschen.
Normalerweise sind 150 bis 250 Menschen
bei den öffentlichen Sitzungen.
Bis jetzt hat es 13 öffentliche Sitzungen gegeben.
Die öffentlichen Sitzungen sind abwechselnd in Wien
und in den österreichischen Bundesländern.
Diese öffentlichen Sitzungen sollen ermöglichen, dass
-
Menschen mit Behinderungen mitreden
und mitentscheiden können,
wenn es um ihre Angelegenheiten geht.
-
jeder Mensch Informationen bekommt,
ob die Rechte der Menschen mit Behinderungen
eingehalten werden.
-
jeder Mensch weiß,
was der Monitoring-Ausschuss arbeitet.
Vor allem sollen Menschen mit Behinderungen selbst
über ihre Anliegen sprechen können.
Außerdem sollen alle Menschen
über wichtige Themen
von Menschen mit Behinderungen Bescheid wissen.
Dadurch erfahren alle,
welche Probleme es für Menschen mit Behinderungen gibt.
Auch die Personen,
die Entscheidungen treffen können.
Bei den öffentlichen Sitzungen
treffen sich viele Menschen.
Diese Menschen kommen aus verschiedenen Bereichen.
Aber alle haben mit Menschen mit Behinderungen zu tun.
Es ist wichtig,
dass sich diese Menschen regelmäßig treffen.
So erfahren sie von den Problemen,
die Menschen in anderen Bereichen haben.
Und jeder kann den anderen
aus seinem Bereich erzählen.
Bei den öffentlichen Sitzungen
geht es immer um bestimmte Themen.
Zu diesen Themen gibt es immer viele Beiträge
von verschiedenen Menschen.
Der Monitoring-Ausschuss sammelt diese Beiträge.
Nach den Sitzungen gibt es immer Berichte.
In den Berichten steht,
was der Monitoring-Ausschuss
zu den Themen der Sitzungen sagt.
Die Mitglieder des Monitoring-Ausschusses
halten viele Vorträge.
Bei diesen Vorträgen geht es um wichtige Themen,
die Menschen mit Behinderungen betreffen.
Vor allem geht es darum,
was in der UNO-Konvention steht.
Die Vortragenden erklären den Menschen,
wie Österreich Menschen mit Behinderungen
unterstützen muss.
Es gibt auch viele Veranstaltungen,
bei denen Mitglieder des Monitoring-Ausschusses dabei sind.
Eine Arbeit wird immer wichtiger:
Die Unterstützung von Arbeits-Gruppen.
Zum Beispiel:
-
Medien berichten oft falsch
über Menschen mit Behinderungen.
Deshalb hat eine Arbeits-Gruppe einen Plan gemacht,
wie die Medien richtig über Menschen mit Behinderungen
berichten können.
Das hat der Monitoring-Ausschuss unterstützt.
-
Die UNO-Konvention ist eigentlich auf Englisch.
Es hat eine deutsche Fassung gegeben.
Aber bei dieser Fassung war nicht alles richtig übersetzt.
Deshalb ist die UNO-Konvention
neu ins Deutsche übersetzt worden.
Auch dabei hat der Monitoring-Ausschuss geholfen.
-
Es gibt schon länger ein Gesetz über Sachwalterschaft.
Dieses Gesetz soll gerade verbessert werden.
Auch da war der Monitoring-Ausschuss dabei.
Aber leider kann der Monitoring-Ausschuss
bei diesen Arbeits-Gruppen nicht genug mitarbeiten.
Es gibt zu wenig Geld und
zu wenige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Außerdem arbeiten die Mitglieder ehrenamtlich.
Das heißt, sie bekommen kein Geld
für die Arbeit im Monitoring-Ausschuss.
Aber die Mitglieder des Monitoring-Ausschusses
müssen natürlich Geld verdienen.
Sie haben also auch noch eine andere Arbeit.
Deshalb haben sie nicht genug Zeit
für den Monitoring-Ausschuss.
Der Monitoring-Ausschuss hat Expertinnen und Experten
zu Gesprächs-Runden in 2 Bereichen eingeladen:
-
Ein Thema war die Gesundheits-Versorgung
von Menschen mit Behinderungen.
Dabei hat der Monitoring-Ausschuss
mit verschiedenen Personen gesprochen,
die in dem Bereich Entscheidungen treffen können.
-
Das zweite Thema war eine bessere Zusammenarbeit
von Organisationen für Menschen mit Behinderungen.
Es ist um Organisationen gegangen,
die nicht für die österreichische Regierung arbeiten.
Der Monitoring-Ausschuss überprüft Gesetze,
die mit Menschen mit Behinderungen zu tun haben.
Der Monitoring-Ausschuss sagt auch
seine Meinung zu bestimmten Themen.
Die Ergebnisse der Überprüfungen
schickt der Monitoring-Ausschuss
an die zuständigen Stellen.
Zum Beispiel dem zuständigen Ministerium.
Oder der Landesregierung von einem Bundesland.
Bis jetzt hat der Monitoring-Ausschuss
50 Gesetze überprüft.
Zu ungefähr 50 wichtigen Themen
hat der Monitoring-Ausschuss seine Meinung
aufgeschrieben und an die zuständigen Stellen geschickt.
Außerdem schickt der Monitoring-Ausschuss
regelmäßig Berichte an den Bundes-Behinderten-Beirat.
In diesen Berichten steht,
was der Monitoring-Ausschuss arbeitet.
Es gibt viele Beschwerden,
dass Österreich die Forderungen
der UNO-Konvention nicht einhält.
Der Monitoring-Ausschuss
kann einige Anfragen oder Beschwerden
von einzelnen Personen annehmen.
Diese Anfragen oder Beschwerden
leiten wir an die zuständigen Stellen weiter.
Der Monitoring-Ausschuss kann sich aber leider
nicht genug um diese Beschwerden kümmern.
Wir können die betroffenen Personen auch nicht unterstützen.
Dazu haben wir zu wenig Geld
und zu wenige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Der Monitoring-Ausschuss kümmert sich
um ungefähr 50 Beschwerden und Anfragen im Jahr.
Auch die einzelnen Bundesländer überprüfen,
ob die UNO-Konvention eingehalten wird.
Es gibt in den Bundesländern eigene Stellen.
Es soll jedes Jahr ein Treffen
von allen diesen Stellen geben.
Aber einige haben gerade erst
mit der Arbeit angefangen.
Deshalb gibt es noch keine richtige Zusammenarbeit
mit dem Monitoring-Ausschuss.
Die UNO hat Regeln gemacht,
damit auf der Welt die Menschenrechte eingehalten werden.
Jedes Land muss zum Beispiel eine Stelle haben,
die auf die Menschenrechte achtet.
Diese Stelle muss genug Geld bekommen,
damit sie gut arbeiten kann.
Außerdem muss es genug
bezahlte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geben.
Es gibt in verschiedenen europäischen Ländern solche Stellen.
Und es gibt eine Arbeits-Gruppe,
die diese Stellen unterstützt.
Das ist eine Arbeitsgruppe der europäischen Organisationen,
die sich mit Menschenrechten beschäftigen.
Der Monitoring-Ausschuss hat Kontakt zu dieser Arbeits-Gruppe.
Aber leider hält Österreich
die Regeln der UNO nicht ein,
wie unabhängig eine Menschenrechts-Einrichtung sein muss.
Der Monitoring-Ausschuss hat nicht genug Geld.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
bekommen kein Geld für ihre Arbeit.
Deshalb kann der Monitoring-Ausschuss
bei dieser Arbeits-Gruppe
nicht wirklich mitarbeiten.
Viele europäische Länder besprechen regelmäßig,
ob die UNO-Konvention eingehalten wird.
Der Monitoring-Ausschuss ist regelmäßig
bei diesen Gesprächen dabei.
Die UNO überprüft regelmäßig,
ob die Rechte der Menschen mit Behinderungen
beachtet werden.
Der Monitoring-Ausschuss unterstützt diese Prüfung.
Der Monitoring-Ausschuss macht auch
regelmäßig Berichte für die UNO.
Die UNO überprüft nicht nur die Menschenrechte
von Menschen mit Behinderungen.
Die UNO überprüft zum Beispiel auch,
ob die Rechte von Frauen oder Kindern eingehalten werden.
Oder ob in einem Land Menschen gefoltert werden.
Auch bei diesen Überprüfungen
unterstützt der Monitoring-Ausschuss die UNO.
Inhaltsverzeichnis
Der Monitoring-Ausschuss achtet darauf,
welche Forderungen der UNO-Konvention
in Österreich nicht eingehalten werden.
Mit diesen Problemen
beschäftigt sich der Monitoring-Ausschuss besonders.
Österreich hat im Jahr 2008
die UNO-Konvention über die Rechte
von Menschen mit Behinderungen unterschrieben.
Deshalb muss Österreich die Forderungen
der UNO-Konvention einhalten.
Aber in Wirklichkeit hält Österreich
noch lange nicht alle Forderungen ein.
In der UNO-Konvention steht,
welche Rechte Menschen mit Behinderungen haben.
Der Monitoring-Ausschuss überprüft,
welche Rechte Menschen mit Behinderungen
in Österreich wirklich haben.
Der Monitoring-Ausschuss überprüft dazu zum Beispiel
-
Gesetze und Regelungen
-
Beschwerden von betroffenen Personen
-
Berichte von Menschen mit Behinderungen
So kann der Monitoring-Ausschuss feststellen,
welche Forderungen der UNO-Konvention
nicht eingehalten werden.
Der Monitoring-Ausschuss überprüft also:
Welche Rechte haben Menschen mit Behinderungen
in Österreich nicht?
Dann macht der Monitoring-Ausschuss
die Menschen darauf aufmerksam.
Zum Beispiel mit Berichten,
die für alle Menschen zugänglich sind.
Der Monitoring-Ausschuss überprüft,
wo es Probleme für Menschen mit Behinderungen gibt.
Der Monitoring-Ausschuss überprüft,
-
wo die UNO-Konvention nicht eingehalten wird
-
wo die zuständigen Stellen
eine Forderung der UNO-Konvention
nicht richtig verstehen.
Dann gibt der Monitoring-Ausschuss eine Rückmeldung,
was geändert werden muss.
Der Monitoring-Ausschuss hat schon zu sehr vielen Themen
eine Rückmeldung gegeben.
Zum Beispiel:
-
Werden in Österreich alle Menschenrechte eingehalten?
-
Werden in Österreich alle Rechte von Kindern eingehalten?
-
Können Menschen mit Behinderungen
bei wichtigen Entscheidungen mitreden?
Können sie Entscheidungen beeinflussen?
-
Gibt es Schulen und Ausbildungen,
wo Menschen mit Behinderungen gemeinsam
mit Menschen ohne Behinderungen lernen können?
-
Gibt es Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen?
-
Gibt es genug Arbeits-Plätze für Menschen mit Behinderungen?
-
Bekommen Menschen mit Behinderungen eigenes Geld,
damit sie ihre Unterstützung selbst aussuchen können?
-
Können Menschen barrierefrei in eigenen Wohnungen leben?
-
Bekommen die Angehörigen von Menschen mit Behinderungen
genug Unterstützung?
-
Gibt es noch immer große Einrichtungen,
in denen viele Menschen mit Behinderungen leben müssen?
Der Monitoring-Ausschuss macht regelmäßig Sitzungen,
bei denen jeder interessierte Mensch dabei sein kann.
Diese Sitzungen heißen öffentliche Sitzungen.
Bei diesen Sitzungen geht es um besonders wichtige Themen.
Der Monitoring-Ausschuss überprüft,
welche Themen für Menschen mit Behinderungen
besonders wichtig sind.
Zum Beispiel Probleme,
die sehr viele Menschen mit Behinderungen betreffen.
Der Monitoring-Ausschuss hat festgestellt,
dass folgende Themen besonders wichtig sind:
-
Beschäftigungs-Therapie.
-
Gemeinsame Bildung für Menschen mit Behinderungen
und Menschen ohne Behinderungen.
-
Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen.
-
Missbrauch von Menschen mit Behinderungen.
-
Persönliche Assistenz.
Zum Beispiel gibt es keine Persönliche Assistenz
für Menschen mit Lernschwierigkeiten.
-
Unterstützung, wenn ein Mensch mit Lernschwierigkeiten
wichtige Entscheidungen treffen muss.
-
Eigenes Geld, damit Menschen mit Behinderungen
Persönliche Assistenz selber bezahlen können.
-
Barrierefreie Bildung.
Menschen mit allen möglichen Behinderungen
müssen die gleichen Möglichkeiten haben,
wie alle anderen Menschen.
Zum Beispiel müssen sie
die gleichen Ausbildungen machen können.
-
Passende Gesundheits-Versorgung
für Menschen mit Behinderungen.
-
Eine Arbeits-Gruppe der UNO hat Vorschläge gemacht,
was Österreich für Menschen mit Behinderungen
verbessern muss.
Österreich muss diese Vorschläge umsetzen.
-
Behörden und Ämter müssen barrierefrei sein.
-
Menschen mit Behinderungen müssen
bei Regelungen und Gesetzen mitentscheiden können.
-
Es darf keine großen Einrichtungen mehr geben,
in denen Menschen mit Behinderungen leben müssen.
-
Menschen mit Behinderungen müssen
die gleichen Rechte haben,
wenn sie eine Partnerschaft oder eine Familie haben wollen.
Der Monitoring-Ausschuss
kann einige Anfragen oder Beschwerden
von einzelnen Personen annehmen.
Bei diesen Anfragen und Beschwerden
geht es sehr oft um Sachwalterschaft und Bildung.
Zum Beispiel:
-
Viele betroffene Personen sind mit der Sachwalterschaft
allgemein nicht zufrieden.
Aber sie können nicht mitentscheiden,
dass sich etwas ändert.
-
Viele Personen sind mit einer bestimmten Sachwalterin
oder einem bestimmten Sachwalter nicht zufrieden.
Aber viele können sich die Sachwalterin oder den Sachwalter
nicht aussuchen.
-
Manche Sachwalterinnen oder Sachwalter verhindern,
dass ein Mensch mit Behinderung
Kontakt zu seiner Familie hat.
-
Viele Lehrerinnen und Lehrer wissen nicht,
wie sie mit Kindern mit Behinderungen umgehen müssen.
-
Es gibt zu wenige Vorbereitungen,
damit Kinder mit Behinderungen
gleichberechtigte Möglichkeiten haben.
-
Manche Kinder mit Behinderungen
dürfen nicht mit Kindern ohne Behinderungen
in die Schule gehen.
-
Oft ist es nicht klar,
welche Stelle für ein Problem zuständig ist.
Dann kann es sehr lange dauern,
bis Menschen mit Behinderungen Unterstützung bekommen.
Inhaltsverzeichnis
Einige wesentliche Hindernisse verhindern,
dass die Rechte von Menschen mit Behinderungen
in Österreich eingehalten werden:
In Österreich sind verschiedene Stellen zuständig,
wenn es um die Rechte von Menschen mit Behinderungen geht.
Für manche Probleme
sind die Behörden der Bundesländer zuständig.
Für andere Probleme ist der Staat Österreich zuständig.
Deshalb gibt es unterschiedliche Regelungen
in den einzelnen Bundesländern.
Das heißt zum Beispiel:
Menschen mit Behinderungen haben
in Wien andere Möglichkeiten
als in der Steiermark oder in Salzburg.
Das ist ungerecht und gegen die UNO-Konvention.
In jedem Bundesland treffen
andere Personen Entscheidungen.
Diese Personen haben unterschiedliche Meinungen,
wie wir Menschen mit Behinderungen behandeln sollen.
Deshalb gibt es große Unterschiede
zwischen den Bundesländern.
Besonders große Unterschiede gibt es zum Beispiel
bei diesen Punkten:
-
Schule und Ausbildung
-
Persönliche Assistenz für die Freizeit
-
Förderung von kleinen Kindern mit Behinderungen
-
Geld für Hilfsmittel
-
Es gibt unterschiedliche Regelungen
für das barrierefreie Bauen von Gebäuden.
-
Der Schutz vor Diskriminierung ist in Österreich
nicht überall gleich.
Das heißt: Es gibt in Österreich keine gleiche Behandlung
von Menschen mit Behinderungen.
Es ist für Menschen mit Behinderungen nicht klar,
welche Rechte sie haben.
Der Monitoring-Ausschuss ist besorgt:
Die verantwortlichen Personen
wollen dieses Problem nicht ändern.
Die Bundesländer und der Staat Österreich
reden nicht viel über eine Verbesserung
der Lage von Menschen mit Behinderungen.
Niemand will darüber reden,
ob man die Zuständigkeit anders regeln kann.
Es gibt auch keine guten Ideen,
wie man die Lage für Menschen mit Behinderungen
verbessern könnte.
Es muss dringend eine Arbeits-Gruppe
für ganz Österreich geben.
Diese Arbeits-Gruppe muss für alle Bundesländer
und alle zuständigen Abteilungen Pläne machen.
Nur so kann es einheitliche Regelungen
in ganz Österreich geben.
Für die Barrierefreiheit sind viele verschiedene Stellen verantwortlich.
Barrierefreiheit ist eine Verpflichtung für die Bundesländer
und für den Staat Österreich.
Aber das ist vielen zuständigen Personen nicht klar.
Es gibt bestimmte Regeln,
wie man barrierefrei baut.
Aber diese Regeln
kennen viele zuständige Personen gar nicht.
Außerdem gibt es kein eindeutiges Gesetz für diese Regeln.
Das heißt:
In der UNO-Konvention steht,
dass es Barrierefreiheit geben muss.
Also gibt es eigentlich
eine Verpflichtung zur Barrierefreiheit.
Aber es ist fast nicht möglich,
dass diese Verpflichtung wirklich durchgesetzt wird.
Es gibt zwar einige Vorschriften für das barrierefreie Bauen.
Aber diese Vorschriften sind sehr ungenau.
Es muss ganz genaue Vorschriften geben,
was für die Barrierefreiheit wichtig ist.
Es muss für die Barrierefreiheit einen Plan geben,
der für ganz Österreich gleich gilt.
In der UNO-Konvention steht,
dass Menschen mit Behinderungen
bei Entscheidungen über sie selbst mitentscheiden dürfen.
Das heißt Partizipation.
Aber die verantwortlichen Personen verstehen nicht,
was das wirklich bedeutet.
Oft bekommen betroffene Personen nur die Information,
dass es eine bestimmte Entscheidung gegeben hat.
Manchmal hören sich die verantwortlichen Personen
die Meinung von Menschen mit Behinderungen an.
Aber oft handeln sie nicht danach.
Es gibt genaue Regeln für die Beteiligung an Entscheidungen.
Aber diese Regeln kennt fast niemand.
Viele Menschen glauben noch immer,
dass Behinderungen Krankheiten sind.
In der UNO-Konvention steht aber:
Behinderung entsteht dadurch,
dass es überall Hindernisse
für Menschen mit Behinderungen gibt.
Diese Meinung gibt es in Österreich noch nicht oft.
Es gibt zwar hin und wieder Versuche,
dass wir Behinderung richtig verstehen.
Es ist aber sehr wichtig,
dass alle verantwortlichen Personen
völlig anders denken als jetzt.
Zum Beispiel im Bereich Bildung:
Bildung muss für alle Menschen völlig gleich sein.
Es kann nicht sein,
dass Menschen mit Behinderungen
ein „bisschen gleich“ behandelt werden.
Auch bei der Arbeit darf es keine Hindernisse geben.
Menschen mit Behinderungen können oft
einen bestimmten Job nicht machen,
nur weil es Hindernisse gibt.
Nicht, weil sie krank sind.
Das gilt auch für das Wohnen.
Menschen mit Behinderungen können oft nicht entscheiden,
wo und mit wem sie wohnen wollen.
Oft müssen sie in großen Einrichtungen leben.
Dort haben sie fast keinen Kontakt
zu Menschen ohne Behinderungen.
Und das ist nur deshalb so,
weil es zu wenig Unterstützung
beim selbstständigen Wohnen gibt.
Das darf nicht sein.
Es darf auch nicht sein,
dass es ein paar kleine Verbesserungen
beim Arbeiten oder Wohnen gibt.
Die betroffenen Bereiche müssen
vollständig neu gemacht werden.
Viele Menschen wollen
mit Menschen mit Behinderungen nichts zu tun haben.
Viele wissen nicht,
wie sie mit Menschen mit Behinderungen umgehen sollen.
Sie haben sogar Angst vor einem Kontakt.
Viele Menschen verstehen auch nicht,
dass eine Behinderung keine Krankheit ist.
Die meisten Menschen glauben,
dass Menschen mit Behinderungen hilflos sind.
Auch in den Medien werden Menschen mit Behinderungen
oft als arm und hilflos dargestellt.
Sie bekommen oft Mitleid
und unsere Gesellschaft sagt:
„Menschen mit Behinderungen dürfen bei uns leben.“
Aber das ist der falsche Weg.
„Dürfen“ klingt so:
Menschen mit Behinderungen brauchen eine Erlaubnis,
gemeinsam mit uns zu leben.
Aber sie brauchen keine Erlaubnis.
Sie haben das Recht darauf,
gleichberechtigt in unserer Gesellschaft zu leben.
Wir müssen auch etwas dafür tun,
damit Menschen mit Behinderungen
gleichberechtigt in unserer Gesellschaft leben können.
Zum Beispiel muss es die richtige Unterstützung geben.
Und das würde auch Geld kosten.
Aber oft gibt es wichtige Maßnahmen nicht,
weil sie angeblich zu teuer sind.
Oft werden die Rechte
der Menschen mit Behinderungen nicht eingehalten,
weil das Geld kosten würde.
Bei der UNO gibt es eine Arbeits-Gruppe,
die die Rechte der Menschen mit Behinderungen überprüft.
Diese Arbeits-Gruppe hat im September 2013 überprüft,
ob Österreich die Forderungen der UNO-Konvention einhält.
Diese Überprüfung heißt: Staaten-Prüfungs-Verfahren.
Der Monitoring-Ausschuss hat diese Überprüfung unterstützt.
Er hat zum Beispiel Berichte
für die Arbeits-Gruppe der UNO geschrieben.
Nach der Überprüfung
hat die Arbeits-Gruppe der UNO
einen Bericht geschrieben.
Dort steht, was Österreich noch tun muss.
Diese Empfehlungen muss Österreich
bis zur nächsten Überprüfung umsetzen.
Die nächste Überprüfung ist wahrscheinlich nächstes Jahr.
Die Arbeits-Gruppe der UNO
hat viele Empfehlungen in den Bericht geschrieben.
Es gibt auch sehr genaue Anweisungen,
wie man die Empfehlungen umsetzen kann.
Trotzdem werden die meisten Empfehlungen
nur sehr langsam umgesetzt.
Manche Empfehlungen werden gar nicht umgesetzt.
Es gibt keinen sinnvollen Plan,
wie das geschehen soll.
Die verantwortlichen Personen
wollen keine wirklich großen Veränderungen.
Diese Veränderungen wären aber notwendig.
Sonst hält Österreich die Menschenrechte
der Menschen mit Behinderungen nicht ein.
Inhaltsverzeichnis
- Angehörige
- barrierefrei, Barrierefreiheit
- Bundesland, Bundesländer
- Diskriminierung, diskriminieren
- Gesetz
- Institution
- Medien
- Menschenrechte
- Monitoring-Ausschuss
- Partizipation
- Persönliche Assistenz
- Sachwalterinnen oder Sachwalter, Sachwalterschaft
- Selbst-Vertreterinnen und Selbst-Vertreter
- UNO
- UNO-Konvention
Angehörige sind meistens Verwandte.
Zum Beispiel:
-
Eltern
-
Kinder
-
Großeltern
-
Enkel
Zu den Angehörigen gehören aber auch
-
die Ehe-Frau oder der Ehe-Mann
-
die Lebens-Partnerin oder der Lebens-Partner
Barrierefreiheit bedeutet,
dass jeder Mensch ungehindert
überallhin gelangen kann
und alles ungehindert nutzen kann.
Zum Beispiel können im barrierefreien Internet
alle Menschen gut zu Informationen kommen.
Oder ein Gebäude ist so gebaut,
dass Menschen im Rollstuhl
selbstständig hineinkönnen.
Österreich besteht aus 9 Bundesländern:
-
Wien
-
Niederösterreich
-
Oberösterreich
-
Salzburg
-
Steiermark
-
Burgenland
-
Kärnten
-
Tirol
-
Vorarlberg
Alle Bundesländer zusammen
bilden den Staat Österreich.
Man sagt dazu auch „der Bund“.
Jedes Bundesland hat eine eigene Landesregierung
und auch eigene Behörden.
Diskriminierung heißt, dass jemand benachteiligt wird, weil er oder sie eine bestimmte Eigenschaft hat. Zum Beispiel Frauen, Flüchtlinge oder Menschen mit Behinderungen.
Gesetze sind Regeln, die ein Staat macht.
Alle Menschen, die sich in diesem Staat aufhalten,
müssen sich an diese Regeln halten.
Zum Beispiel gelten die österreichischen Gesetze
für alle Menschen, die sich in Österreich aufhalten.
Wenn man die Gesetze nicht befolgt,
kann man bestraft werden.
Institutionen sind viele Heime und Einrichtungen
für Menschen mit Behinderungen.
In Institutionen können Menschen mit Behinderungen
nicht selbst über ihr Leben bestimmen.
Eindeutige Zeichen für eine Institution sind:
-
Menschen mit Behinderungen haben keinen Kontakt
zu anderen Menschen
-
Menschen mit Behinderungen können sich nicht aussuchen,
mit wem sie zusammenleben
-
Menschen mit Behinderungen können
keine eigenen Entscheidungen treffen
-
Menschen mit Behinderungen können sich ihre Zeit
nicht selbst einteilen
-
Die Betreuerinnen und Betreuer achten nicht
auf die Bedürfnisse der einzelnen Menschen
Medien sind zum Beispiel Zeitungen,
das Fernsehen oder das Internet.
Über Medien bekommen wir Informationen.
Über die Medien bekommen wir aber auch
Unterhaltung und Bildung.
Menschenrechte sind Regeln,
die für alle Menschen
auf der ganzen Welt gelten sollten.
Damit sollen die Würde und die Rechte der Menschen
bewahrt bleiben.
Die Würde eines Menschen wird zum Beispiel verletzt,
wenn er nichts zu essen
hat oder nicht medizinisch versorgt wird,
wenn er krank oder verletzt ist.
In den Menschenrechten steht:
„Alle Menschen sind frei
und gleich an Würde und Rechten geboren.“
Monitoring bedeutet „überwachen“.
Ein Ausschuss ist eine Gruppe von Menschen,
die sich mit einem bestimmten Thema gut auskennen
und gemeinsam daran arbeiten.
Ein Monitoring-Ausschuss
ist also eine Gruppe von Menschen,
die etwas überwachen.
Dieser Monitoring-Ausschuss überwacht,
dass die Gesetze für Menschen mit Behinderungen
eingehalten werden.
Partizipation bedeutet Mitwirkung an etwas.
Partizipation ist nur möglich,
wenn Menschen auf Entscheidungen
Einfluss nehmen können.
Ihre eigene Meinung muss ernst genommen werden
und Einfluss auf Entscheidungen haben.
Assistenz bedeutet Unterstützung oder Hilfe.
Persönliche Assistentinnen und Assistenten
helfen Menschen, wenn sie im Alltags-Leben etwas brauchen.
Zum Beispiel unterstützen sie Menschen
beim Einkaufen, beim Lernen.
Oder auch bei Gesprächen mit der Bank,
wenn es um Geld geht.
Persönliche Assistentinnen und Assistenten
unterstützen aber nur,
-
wenn der Mensch mit Behinderung das will
-
wie der Mensch mit Behinderung das will
-
wann der Mensch mit Behinderung das will
Sachwalterinnen oder Sachwalter sind Personen,
die Menschen mit Lernschwierigkeiten oder Behinderungen
oder Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen
bei bestimmten Dingen helfen.
Zum Beispiel:
-
wenn jemand Hilfe bei finanziellen Angelegenheiten braucht
-
wenn jemand einen Vertrag machen muss
-
oder wenn jemand zu einer Behörde muss
Aber die Sachwalterin oder der Sachwalter
darf sich nicht in alle Dinge
im Leben dieser Person einmischen.
Selbst-Vertreterinnen und Selbst-Vertreter
vertreten die Interessen von Menschen mit Behinderungen.
Selbst-Vertreterinnen und Selbst-Vertreter
sind selbst Menschen mit Behinderungen.
Sie sagen, was Menschen mit Behinderungen
brauchen oder möchten.
Sie lernen,
welche Rechte und Pflichten
Menschen mit Behinderungen haben.
Sie sagen die Rechte und Pflichten weiter.
Sie können mitbestimmen,
wenn es um die Rechte von
Menschen mit Behinderungen geht.
Die UNO ist ein Zusammenschluss
von fast allen Ländern der Welt.
Die UNO ist zum Beispiel dafür da,
dass die Menschenrechte eingehalten werden
oder dass sie die Menschen schützt,
wenn irgendwo Krieg ist.
Eine Konvention ist ein Vertrag,
bei dem sich viele verschiedene Länder
auf eine gemeinsame Sache einigen.
Die UNO hat eine Konvention gemacht,
in der die Rechte der Menschen mit Behinderungen
auf der ganzen Welt stehen.
Quelle
Unabhängiger Monitoringausschuss: Bericht an den Bundes-Behinderten-Beirat. Wien 2016.
Original: https://monitoringausschuss.at/download/berichte/BBB_Bericht_LL_2016_corr1.pdf
bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet
Stand: 31.07.2018