Jahresbericht 2013 und 2014

Schlagwörter: Gesetz, Inklusion, Österreich, Barrierefreiheit, UN-Konvention
Textsorte: Bericht
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Diesen Text haben wir von der Internet-Seite

des Monitoring-Ausschusses.

Der Monitoring-Ausschuss ist eine Gruppe von Menschen,

die überprüft, ob Österreich die UN-Regeln einhält.

Dieser Text ist von 2015.

Das Thema ist:

Jahresbericht 2013 und 2014.

Einige Wörter sind fett geschrieben.

Das sind schwere Wörter.

Die schweren Wörter werden im Wörterbuch erklärt.

Das Wörterbuch ist am Ende vom Text.

Einleitung

Sie lesen hier den Jahresbericht des Monitoring-Ausschusses

für die Jahre 2013 und 2014.

Der Monitoring-Ausschuss ist jetzt Mitglied

im Bundes-Behinderten-Beirat.

Außerdem ist die Internet-Seite neu gemacht worden.

Diese Änderungen ändern aber nichts daran,

wie Menschen mit Behinderungen in Österreich leben.

Österreich hat die UNO-Konvention

vor 7 Jahren unterschrieben.

Also müssten die Forderungen der UNO-Konvention erfüllt werden.

Aber das ist leider nicht so:

  • Es gibt noch immer nicht Persönliche Assistenz

    für alle Menschen mit Behinderungen.

  • Seit kurzem gibt es weniger Pflegegeld.

  • Immer mehr Menschen mit Behinderungen

    finden keinen Arbeitsplatz.

  • Inklusion im Kindergarten und in den Schulen

    gibt es noch immer nicht überall.

  • Niemand weiß genau,

    wie viele Menschen mit Behinderungen

    in Heimen oder Einrichtungen leben.

  • Es gibt zu wenig gute Beratung

    für die Eltern von Menschen mit Behinderungen.

Das sind nur einige Beispiele.

Es gibt leider noch viel mehr Probleme.

Im September 2013

hat eine Arbeits-Gruppe der UNO überprüft,

ob der Staat Österreich

die Forderungen der UNO-Konvention erfüllt.

Viele Forderungen sind aber noch nicht erfüllt worden.

Die Arbeits-Gruppe hat deshalb nach der Überprüfung

eine lange und genaue Liste vorgelegt.

Auf dieser Liste ist gestanden,

was in Österreich noch passieren muss,

damit die Forderungen erfüllt werden.

Aber nur bei einer Sitzung des Monitoring-Ausschusses

ist über diese Liste gesprochen worden.

Es ist nicht eindeutig klar,

wer dafür zuständig ist,

dass die Forderungen erfüllt werden,

die auf der Liste stehen.

Vor allem wäre es sehr wichtig,

dass die einzelnen österreichischen Bundesländer

besser mit der Regierung zusammenarbeiten.

Dabei müsste auf jeden Fall auch

der Bundes-Behinderten-Beirat mitarbeiten.

Es gibt einen Plan,

was der Staat Österreich in den nächsten Jahren

für Menschen mit Behinderungen tun will.

Aber auch dort steht nichts darüber,

wie die einzelnen österreichischen Bundesländer

besser mit der Regierung zusammenarbeiten können.

Es gibt aber auch Erfolge:

  • Es gibt jetzt auch in einigen österreichischen Bundesländern

    eigene Arbeits-Gruppen,

    die Rechte der Menschen mit Behinderungen überwachen.

    Der Monitoring-Ausschuss arbeitet gut

    mit diesen Arbeits-Gruppen zusammen.

  • Es wird bald ein neues Gesetz über die Sachwalterschaft geben.

    Dieses Gesetz wird die Forderungen der UNO-Konvention

    wahrscheinlich erfüllen.

1. Sitzungen

Im Jahr 2013 hat der Monitoring-Ausschuss

insgesamt 10 Sitzungen abgehalten.

Es hat 2 öffentliche Sitzungen gegeben.

An diesen Sitzungen können alle Menschen teilnehmen,

die sich für die Probleme

von Menschen mit Behinderungen interessieren:

  • Die erste war im Frühling 2013 in Salzburg.

    Das Thema war die Gesundheits-Versorgung.

  • Die zweite war im Herbst in Wien.

    Das Thema waren die Empfehlungen der UNO,

    was Österreich noch

    für Menschen mit Behinderungen tun muss.

    Bei dieser Sitzung waren sehr viele Menschen.

    Wenn die zuständigen Politikerinnen und Politiker

    bei der Diskussion gut mitgemacht hätten,

    hätte man dort viele Probleme lösen können.

Im September 2013 war der Monitoring-Ausschuss

in der Stadt Genf bei einer Arbeits-Gruppe der UNO.

Dort ist über die Umsetzung der UNO-Konvention

in Österreich geredet worden.

Im Jahr 2014 hat der Monitoring-Ausschuss

insgesamt 9 Sitzungen abgehalten.

Es hat 2 Sitzungen gegeben,

an denen alle Menschen teilnehmen konnten,

die sich für die Probleme

von Menschen mit Behinderungen interessieren:

  • Die erste war im Frühling 2014 in Linz.

    Das Thema war Barrierefreie Behörden.

  • Die zweite war im Herbst in Wien.

    Das Thema war Teilhabe in der Politik.

Bei den öffentlichen Sitzungen

sind jedes Mal ungefähr 200 Personen dabei.

Bei diesen öffentlichen Sitzungen

gibt es immer sehr gute Gespräche.

Aber es gibt leider schon in Wien nicht viele Orte,

wo der Monitoring-Ausschuss diese Sitzungen machen kann.

Es gibt noch immer viel zu wenig Gebäude,

die völlig barrierefrei sind.

Es sind auch nicht alle öffentlichen Verkehrsmittel barrierefrei.

In manchen Landeshauptstädten

gibt es überhaupt keinen Ort,

wo der Monitoring-Ausschuss

eine öffentliche Sitzung machen kann.

In einigen österreichischen Bundesländern

gibt es schon eigene Arbeits-Gruppen,

die Rechte der Menschen mit Behinderungen überwachen.

Und es sollen noch mehr werden.

Diese Arbeits-Gruppen

fragen den Monitoring-Ausschuss immer wieder

nach seinen Erfahrungen.

Der Monitoring-Ausschuss will regelmäßig

mit diesen Arbeits-Gruppen zusammenarbeiten.

Im Jahr 2014 hat der Monitoring-Ausschuss

bei einer Sitzung mit verantwortlichen Personen

über ein bestimmtes Thema geredet.

Das Thema war die Gesundheits-Versorgung

von Menschen mit Behinderungen.

Es waren viele Vertreterinnen und Vertreter

von Ministerien und Versicherungen da.

Aber leider waren nur sehr wenige

Politikerinnen und Politiker da.

In den Jahren 2013 und 2014

hat der Monitoring-Ausschuss an vielen Gesprächen

mit Arbeits-Gruppen der EU teilgenommen.

Außerdem war der Monitoring-Ausschuss

bei Beratungen über die Menschenrechte dabei.

2. Begleitung von Arbeits-Gruppen

Der Monitoring-Ausschuss will auch weiterhin

an Gesprächen und Veranstaltungen teilnehmen.

Aber es kommt immer öfter vor,

dass der Monitoring-Ausschuss Arbeits-Gruppen

bei der Arbeit begleitet und berät.

Diese Arbeits-Gruppen beschäftigen sich

mit vielen Problemen von Menschen mit Behinderungen.

Es gibt aber viele solche Arbeits-Gruppen.

Der Monitoring-Ausschuss kann nicht überall mitarbeiten.

Die Mitglieder arbeiten ohne Bezahlung

und haben nicht genug Zeit.

Außerdem ist der Monitoring-Ausschuss so aufgebaut,

dass er gar nicht die Möglichkeiten hat,

überall mitzuarbeiten.

Die Abteilung für Zivilrecht im Bundesministerium für Justiz

arbeitet sehr viel mit Menschen mit Behinderungen zusammen.

Der Monitoring-Ausschuss will hier ausdrücklich sagen,

dass diese Arbeit ausgezeichnet ist.

3. Erklärungen

Erklärungen des Monitoring-Ausschusses im Jahr 2013

  • Bildung

    Das Thema barrierefreie Bildung ist sehr wichtig.

    Wenn Menschen mit Behinderungen

    und Menschen ohne Behinderungen

    gemeinsam in den Kindergarten und in die Schule gehen,

    können sie in Zukunft besser gemeinsam leben.

    Alle können dabei voneinander lernen.

    Dazu müssen Kindergärten, Schulen

    und andere Bildungs-Einrichtungen umgestaltet werden,

    damit Menschen mit und ohne Behinderungen

    gemeinsam dort lernen können.

    Dabei sollen Menschen helfen,

    die sich mit diesem Thema gut auskennen.

  • Wohnen

    Es ist unbedingt notwendig,

    dass Menschen selbst darüber entscheiden können,

    wie sie leben wollen und wo sie leben wollen.

    Nur so können Menschen selbstbestimmt leben.

    Der Zugang zum Wohnen muss unbedingt barrierefrei sein.

    Barrierefreiheit bedeutet aber nicht nur,

    dass man ohne Stiegen in ein Haus gelangt.

    Zum Beispiel brauchen manche Menschen

    Persönliche Assistenz, damit sie alleine leben können.

    Oder manche Menschen brauchen Unterstützung,

    damit sie richtig entscheiden können,

    welche Wohnform für sie die beste ist.

    In allen Berufen,

    die mit dem Bauen zu tun haben.

    muss es Ausbildungen für Barrierefreiheit geben.

    Barrierefreiheit muss eine Voraussetzung dafür sein,

    dass es Förderungen für den Bau von Wohnungen gibt.

  • Gesundheits-Versorgung

    Viele Menschen, die in der Gesundheits-Versorgung arbeiten,

    haben zu wenig Respekt

    vor Menschen mit Behinderungen.

    Sie wollen oft nicht direkt

    mit Menschen mit Behinderungen reden.

    Das ist das größte Problem in der Gesundheits-Versorgung.

    Außerdem unterscheiden viele Menschen nicht

    zwischen Krankheit und Behinderung.

    Es ist sehr wichtig,

    dass Menschen mit Behinderungen

    nicht als kranke Menschen gesehen werden.

  • Wahlrecht

    Bei Wahlen muss es unbedingt völlige Barrierefreiheit geben.

    Es muss mehr Menschen mit Behinderungen geben,

    die in der Politik arbeiten können.

    Die Bevölkerung muss Menschen mit Behinderungen

    in der Politik sehen.

    Nur so wird allen Menschen klar,

    dass Menschen mit Behinderungen

    die gleichen Fähigkeiten haben,

    wie andere Menschen auch.

    Dazu ist aber barrierefreie Bildung nötig.

  • Opferschutz

    Menschen mit Behinderungen werden immer wieder

    Opfer von Gewalt und Missbrauch,

    wenn sie in Einrichtungen leben.

    Es ist sehr wichtig,

    dass wir uns stark mit diesem Thema beschäftigen.

    Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen passiert oft,

    weil andere Menschen zu wenig über sie wissen.

    Deshalb ist es notwendig,

    dass die Menschen ohne Behinderungen

    mehr über Menschen mit Behinderungen erfahren.

    Dazu ist es zum Beispiel wichtig,

    dass alle Kinder gemeinsam in den Kindergarten

    und in die Schule gehen.

Erklärungen des Monitoring-Ausschusses im Jahr 2014

  • Recht auf Kultur

    Menschen mit Behinderungen müssen

    barrierefreien Zugang zu Kunst und Kultur bekommen.

    Kultur muss für alle Menschen da sein.

    Menschen mit Behinderungen müssen daran teilhaben können.

    Das muss in vielen verschiedenen Bereichen umgesetzt werden.

  • Empfehlungen der UNO

    Die UNO hat Empfehlungen gemacht,

    was Österreich für Menschen mit Behinderungen tun muss.

    Diese Empfehlungen muss Österreich ernst nehmen,

    weil sonst die Forderungen der UNO-Konvention

    nicht erfüllt werden.

    Aber es ist noch immer nicht klar,

    wer dafür zuständig ist,

    dass diese Empfehlungen umgesetzt werden.

    Der Staat Österreich muss aber mit

    Vertreterinnen und Vertretern von

    Menschen mit Behinderungen reden.

    Es muss klar sein,

    wer bei diesen Gesprächen welche Rolle hat.

  • Barrierefreie Behördenwege

    Manche Menschen mit Behinderungen

    müssen mit einer Sachwalterschaft leben,

    nur damit sie ihre Erledigungen

    bei den Behörden machen können.

    Das Problem liegt aber weniger

    an den Menschen mit Behinderungen.

    Das Problem liegt bei den Behörden.

    Die Erledigungen bei den Behörden

    sind leider überhaupt nicht barrierefrei.

    Es ist zum Beispiel sehr schwierig,

    Formulare richtig auszufüllen.

    Aber die Behörden müssen den Menschen

    bei ihren Erledigungen helfen.

    Sie müssen die Menschen so informieren,

    dass sie diese Informationen auch verstehen.

  • Wenn Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen

    eine Straftat begehen,

    bekommen sie eine Strafe.

    Manchmal werden sie auch in einer Einrichtung eingesperrt,

    in der sie eine Therapie bekommen sollen.

    Das nennt man Maßnahmen-Vollzug.

    Dort sind die Bedingungen für die Menschen sehr schlecht.

    Es gibt zum Beispiel zu wenig Therapie-Angebote,

    und viele Therapien sind sinnlos.

    Außerdem werden viele Entscheidungen getroffen,

    die die Insassen nicht verstehen können.

    Zum Beispiel wird willkürlich entschieden,

    wie lange ein Mensch im Maßnahmen-Vollzug bleiben muss.

    Außerdem werden die Menschenrechte oft missachtet.

    Das muss sich dringend ändern.

Alle Erklärungen des Monitoring-Ausschusses in den Jahren 2013 und 2014

  • Bericht an die Arbeits-Gruppe der UNO

  • Opferschutz

  • Barrierefreies Wahlrecht

  • Barrierefreies Wohnen

  • Änderungen beim Gesetz über die Adoption

  • Änderung der Überprüfung der Staatsbürgerschaft

  • Änderungen beim Gesetz über das Berufsrecht

  • Erwachsenen-Schutz-Gesetz

  • Steiermärkisches Gesetz gegen Diskriminierung

  • Erklärung zum Demokratiepaket

  • Erster Bericht zum EU-Projekt STRAT.at

zum Zusammenhalt in der EU

  • Burgenländisches Gesetz gegen Diskriminierung

  • Änderung des Gesetzes für die Hochschulen

  • Änderung des Gesetzes über die Staatsbürgerschaft

  • Gesundheits-Versorgung

  • Recht auf Kultur

  • Werden die Empfehlungen der UNO umgesetzt?

  • Barrierefreie Behördenwege

  • Bestrafung und Therapie für Straftäter mit

    psychischen Beeinträchtigungen im Maßnahmen-Vollzug

  • Gesetz über Gesundheit, Patientinnen und Patienten

    und die Behinderten-Anwaltschaft im Burgenland

  • Änderung des Gesetzes über die Fortpflanzungsmedizin

  • Gesetz über die Hochschülerinnen und Hochschüler

    und die Hochschülerschaft

  • Änderung des Gesetzes über den Familien-Lastenausgleich

  • Änderung des Gesetzes über das Recht auf Informationsfreiheit

  • Änderung des Bundes-Behinderten-Gesetzes.

  • Behinderten-Gesetz Steiermark

  • Änderung des Gesetzes über die Universitäten

  • Regelungen für Schulbehörden

  • Änderungen des Schulrechts

  • Änderung des Gesetzes über die Sozialversicherungen

Die Überprüfung der Gesetze

Der Monitoring-Ausschuss überprüft regelmäßig,

ob die österreichischen Gesetze so sind,

dass die Forderungen der UNO-Konvention erfüllt werden.

Es werden auch neue Gesetze überprüft,

bevor sie gültig werden.

Das ist eine aufwändige Arbeit.

Deshalb braucht der Monitoring-Ausschuss dafür Zeit.

Eigentlich hat der Monitoring-Ausschuss 6 Wochen Zeit.

Aber in den letzten Jahren

ist diese Frist ständig kürzer geworden.

Das ist ein Problem

und dürfte in Österreich nicht passieren.

Es gibt zu wenig Zeit,

um neue Gesetze ausreichend zu überprüfen.

Dadurch bekommen sehr viele Menschen in Österreich

keine Informationen über neue Gesetze.

4. Anliegen an den Bundes-Behinderten-Beirat

Der Monitoring-Ausschuss hat folgende Anliegen

an den Bundes-Behinderten-Beirat:

  • Die Empfehlungen der Arbeits-Gruppe der UNO

    müssen umgesetzt werden

    Im September 2013

    hat eine Arbeits-Gruppe der UNO überprüft,

    ob der Staat Österreich

    die Forderungen der UNO-Konvention erfüllt.

    Diese Arbeits-Gruppe hat Empfehlungen gemacht,

    was Österreich für Menschen mit Behinderungen tun muss.

    Aber es ist noch immer nicht klar,

    wann diese Forderungen erfüllt werden.

    Und es ist nicht klar, wer dafür zuständig ist,

    dass diese Empfehlungen umgesetzt werden.

  • In Österreich darf es keine

    unterschiedlichen Bestimmungen geben

    In Österreich gibt es unterschiedliche Bestimmungen

    für Menschen mit Behinderungen.

    Die einzelnen Bundesländer haben verschiedene Gesetze,

    und manche Gesetze macht der Staat.

    Das heißt,

    dass Menschen in verschiedenen Bundesländern

    oft bei der gleichen Sache nicht gleich behandelt werden.

    Zum Beispiel gibt es verschiedene Gesetze

    zu Förderungen für das Wohnen.

    Das ist ungerecht und muss sich ändern.

    Es muss für alle Menschen

    überall die gleichen Bestimmungen geben.

  • Der Monitoring-Ausschuss muss völlig unabhängig sein

    Der Monitoring-Ausschuss kritisiert schon lange,

    dass er nicht unabhängig arbeiten kann,

    sondern zu einem Ministerium gehört.

    Auch die Arbeits-Gruppe der UNO ist der Meinung,

    dass der Monitoring-Ausschuss unabhängig sein muss.

Für den Monitoring-Ausschuss

Die Vorsitzende

Wörterbuch

Anwaltschaft

Eine Anwaltschaft ist eine Stelle,

wo gut ausgebildete Leute arbeiten,

damit die Rechte und Interessen

von bestimmten Personen beachtet werden.

Zum Beispiel kümmert sich die

Anwaltschaft für Menschen mit Behinderungen

um die Rechte und Interessen

von Menschen mit Behinderungen.

barrierefrei, Barrierefreiheit

Barrierefreiheit bedeutet,

dass jeder Mensch ungehindert

überallhin gelangen kann

und alles ungehindert nutzen kann.

Zum Beispiel können im barrierefreien Internet

alle Menschen gut zu Informationen kommen.

Oder ein Gebäude ist so gebaut,

dass Menschen im Rollstuhl

selbstständig hineinkönnen.

Bundes-Behinderten-Beirat

Der Bundes-Behinderten-Beirat

ist eine Gruppe von Menschen

aus verschiedenen Arbeits-Bereichen,

die auf die Rechte von Menschen mit Behinderungen achtet.

Im Bundes-Behinderten-Beirat sind zum Beispiel

Politikerinnen und Politiker,

Vertreterinnen und Vertreter von Menschen mit Behinderungen,

der Behinderten-Anwalt und auch der Monitoring-Ausschuss.

Diskriminierung, diskriminieren

Diskriminierung heißt,

dass jemand benachteiligt wird,

weil er oder sie eine bestimmte Eigenschaft hat.

Zum Beispiel Frauen, Flüchtlinge

oder Menschen mit Behinderungen.

Gesetz

Gesetze sind Regeln, die ein Staat macht.

Alle Menschen, die sich in diesem Staat aufhalten,

müssen sich an diese Regeln halten.

Zum Beispiel gelten die österreichischen Gesetze

für alle Menschen, die sich in Österreich aufhalten.

Wenn man die Gesetze nicht befolgt,

kann man bestraft werden.

Inklusion

Inklusion heißt Einbeziehen.

Damit ist gemeint,

dass Menschen mit Behinderungen

genauso in der Gesellschaft leben können

wie Menschen ohne Behinderungen.

Alle Menschen in unserer Gesellschaft

müssen die gleichen Rechte und Möglichkeiten haben.

Menschenrechte

Menschenrechte sind Regeln,

die für alle Menschen

auf der ganzen Welt gelten sollten.

Damit sollen die Würde und die Rechte der Menschen

bewahrt bleiben.

Die Würde eines Menschen wird zum Beispiel verletzt,

wenn er nichts zu essen hat

oder nicht medizinisch versorgt wird,

wenn er krank oder verletzt ist.

Zum Beispiel steht in den Menschenrechten:

„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde

und Rechten geboren.“

Monitoring-Ausschuss

Monitoring bedeutet „überwachen“.

Ein Ausschuss ist eine Gruppe von Menschen,

die sich mit einem bestimmten Thema gut auskennen

und gemeinsam daran arbeiten.

Ein Monitoring-Ausschuss

ist also eine Gruppe von Menschen,

die etwas überwachen.

Dieser Monitoring-Ausschuss überwacht,

dass die Gesetze für Menschen mit Behinderungen

eingehalten werden.

Psychische Beeinträchtigung

Bei einer psychischen Beeinträchtigung

haben Personen Probleme mit ihren Gefühlen.

Diese Personen sind zum Beispiel

oft sehr traurig oder haben oft große Angst.

Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen

erleben Situationen anders

und verhalten sich oft anders

als Menschen ohne psychische Beeinträchtigung.

Zum Beispiel fühlen, denken und handeln

Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen

oft anders als Menschen ohne psychische Beeinträchtigung.

Sachwalterinnen oder Sachwalter Sachwalterschaft

Sachwalterinnen oder Sachwalter sind Personen,

die Menschen mit Lernschwierigkeiten oder Behinderungen

oder Menschen mit psychischen Erkrankungen

bei bestimmten Dingen helfen.

Zum Beispiel:

  • wenn jemand Hilfe bei finanziellen Angelegenheiten braucht

  • wenn jemand einen Vertrag machen muss

  • oder wenn jemand zu einer Behörde muss

Aber die Sachwalterin oder der Sachwalter

darf sich nicht in alle Dinge

im Leben dieser Person einmischen.

UNO

Die UNO ist ein Zusammenschluss

von fast allen Ländern der Welt.

Die UNO ist zum Beispiel dafür da,

dass die Menschenrechte eingehalten werden

oder dass sie die Menschen schützt,

wenn irgendwo Krieg ist.

UNO-Konvention

Die UNO ist ein Zusammenschluss

von fast allen Ländern der Welt.

Eine Konvention ist ein Vertrag,

bei dem sich viele verschiedene Länder

auf eine gemeinsame Sache einigen.

Die UNO hat eine Konvention gemacht,

in der die Rechte der Menschen mit Behinderungen

auf der ganzen Welt stehen.

Quelle

Unabhängiger Monitoringausschuss: Jahresbericht 2013 und 2014. Wien 2015.

Original: https://monitoringausschuss.at/download/berichte/MA_Jahresbericht_2013_2014_LL.pdf

bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet

Stand: 20.09.2018

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