Der Monitoring-Ausschuss Österreich hat eine Internet-Seite. Der Text ist von dieser Internet-Seite.
Inhaltsverzeichnis
Diesen Text haben wir von der Internet-Seite
des Monitoring-Ausschusses.
Der Monitoring-Ausschuss ist eine Gruppe von Menschen,
die überprüft, ob Österreich die UN-Regeln einhält.
Dieser Text ist von 2015.
Das Thema ist:
Jahresbericht 2013 und 2014.

Einige Wörter sind fett geschrieben.
Das sind schwere Wörter.
Die schweren Wörter werden im Wörterbuch erklärt.
Das Wörterbuch ist am Ende vom Text.
Sie lesen hier den Jahresbericht des Monitoring-Ausschusses
für die Jahre 2013 und 2014.
Der Monitoring-Ausschuss ist jetzt Mitglied
im Bundes-Behinderten-Beirat.
Außerdem ist die Internet-Seite neu gemacht worden.
Diese Änderungen ändern aber nichts daran,
wie Menschen mit Behinderungen in Österreich leben.
Österreich hat die UNO-Konvention
vor 7 Jahren unterschrieben.
Also müssten die Forderungen der UNO-Konvention erfüllt werden.
Aber das ist leider nicht so:
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Es gibt noch immer nicht Persönliche Assistenz
für alle Menschen mit Behinderungen.
-
Seit kurzem gibt es weniger Pflegegeld.
-
Immer mehr Menschen mit Behinderungen
finden keinen Arbeitsplatz.
-
Inklusion im Kindergarten und in den Schulen
gibt es noch immer nicht überall.
-
Niemand weiß genau,
wie viele Menschen mit Behinderungen
in Heimen oder Einrichtungen leben.
-
Es gibt zu wenig gute Beratung
für die Eltern von Menschen mit Behinderungen.
Das sind nur einige Beispiele.
Es gibt leider noch viel mehr Probleme.
Im September 2013
hat eine Arbeits-Gruppe der UNO überprüft,
ob der Staat Österreich
die Forderungen der UNO-Konvention erfüllt.
Viele Forderungen sind aber noch nicht erfüllt worden.
Die Arbeits-Gruppe hat deshalb nach der Überprüfung
eine lange und genaue Liste vorgelegt.
Auf dieser Liste ist gestanden,
was in Österreich noch passieren muss,
damit die Forderungen erfüllt werden.
Aber nur bei einer Sitzung des Monitoring-Ausschusses
ist über diese Liste gesprochen worden.
Es ist nicht eindeutig klar,
wer dafür zuständig ist,
dass die Forderungen erfüllt werden,
die auf der Liste stehen.
Vor allem wäre es sehr wichtig,
dass die einzelnen österreichischen Bundesländer
besser mit der Regierung zusammenarbeiten.
Dabei müsste auf jeden Fall auch
der Bundes-Behinderten-Beirat mitarbeiten.
Es gibt einen Plan,
was der Staat Österreich in den nächsten Jahren
für Menschen mit Behinderungen tun will.
Aber auch dort steht nichts darüber,
wie die einzelnen österreichischen Bundesländer
besser mit der Regierung zusammenarbeiten können.
Es gibt aber auch Erfolge:
-
Es gibt jetzt auch in einigen österreichischen Bundesländern
eigene Arbeits-Gruppen,
die Rechte der Menschen mit Behinderungen überwachen.
Der Monitoring-Ausschuss arbeitet gut
mit diesen Arbeits-Gruppen zusammen.
-
Es wird bald ein neues Gesetz über die Sachwalterschaft geben.
Dieses Gesetz wird die Forderungen der UNO-Konvention
wahrscheinlich erfüllen.
Im Jahr 2013 hat der Monitoring-Ausschuss
insgesamt 10 Sitzungen abgehalten.
Es hat 2 öffentliche Sitzungen gegeben.
An diesen Sitzungen können alle Menschen teilnehmen,
die sich für die Probleme
von Menschen mit Behinderungen interessieren:
-
Die erste war im Frühling 2013 in Salzburg.
Das Thema war die Gesundheits-Versorgung.
-
Die zweite war im Herbst in Wien.
Das Thema waren die Empfehlungen der UNO,
was Österreich noch
für Menschen mit Behinderungen tun muss.
Bei dieser Sitzung waren sehr viele Menschen.
Wenn die zuständigen Politikerinnen und Politiker
bei der Diskussion gut mitgemacht hätten,
hätte man dort viele Probleme lösen können.
Im September 2013 war der Monitoring-Ausschuss
in der Stadt Genf bei einer Arbeits-Gruppe der UNO.
Dort ist über die Umsetzung der UNO-Konvention
in Österreich geredet worden.
Im Jahr 2014 hat der Monitoring-Ausschuss
insgesamt 9 Sitzungen abgehalten.
Es hat 2 Sitzungen gegeben,
an denen alle Menschen teilnehmen konnten,
die sich für die Probleme
von Menschen mit Behinderungen interessieren:
-
Die erste war im Frühling 2014 in Linz.
Das Thema war Barrierefreie Behörden.
-
Die zweite war im Herbst in Wien.
Das Thema war Teilhabe in der Politik.
Bei den öffentlichen Sitzungen
sind jedes Mal ungefähr 200 Personen dabei.
Bei diesen öffentlichen Sitzungen
gibt es immer sehr gute Gespräche.
Aber es gibt leider schon in Wien nicht viele Orte,
wo der Monitoring-Ausschuss diese Sitzungen machen kann.
Es gibt noch immer viel zu wenig Gebäude,
die völlig barrierefrei sind.
Es sind auch nicht alle öffentlichen Verkehrsmittel barrierefrei.
In manchen Landeshauptstädten
gibt es überhaupt keinen Ort,
wo der Monitoring-Ausschuss
eine öffentliche Sitzung machen kann.
In einigen österreichischen Bundesländern
gibt es schon eigene Arbeits-Gruppen,
die Rechte der Menschen mit Behinderungen überwachen.
Und es sollen noch mehr werden.
Diese Arbeits-Gruppen
fragen den Monitoring-Ausschuss immer wieder
nach seinen Erfahrungen.
Der Monitoring-Ausschuss will regelmäßig
mit diesen Arbeits-Gruppen zusammenarbeiten.
Im Jahr 2014 hat der Monitoring-Ausschuss
bei einer Sitzung mit verantwortlichen Personen
über ein bestimmtes Thema geredet.
Das Thema war die Gesundheits-Versorgung
von Menschen mit Behinderungen.
Es waren viele Vertreterinnen und Vertreter
von Ministerien und Versicherungen da.
Aber leider waren nur sehr wenige
Politikerinnen und Politiker da.
In den Jahren 2013 und 2014
hat der Monitoring-Ausschuss an vielen Gesprächen
mit Arbeits-Gruppen der EU teilgenommen.
Außerdem war der Monitoring-Ausschuss
bei Beratungen über die Menschenrechte dabei.
Der Monitoring-Ausschuss will auch weiterhin
an Gesprächen und Veranstaltungen teilnehmen.
Aber es kommt immer öfter vor,
dass der Monitoring-Ausschuss Arbeits-Gruppen
bei der Arbeit begleitet und berät.
Diese Arbeits-Gruppen beschäftigen sich
mit vielen Problemen von Menschen mit Behinderungen.
Es gibt aber viele solche Arbeits-Gruppen.
Der Monitoring-Ausschuss kann nicht überall mitarbeiten.
Die Mitglieder arbeiten ohne Bezahlung
und haben nicht genug Zeit.
Außerdem ist der Monitoring-Ausschuss so aufgebaut,
dass er gar nicht die Möglichkeiten hat,
überall mitzuarbeiten.
Die Abteilung für Zivilrecht im Bundesministerium für Justiz
arbeitet sehr viel mit Menschen mit Behinderungen zusammen.
Der Monitoring-Ausschuss will hier ausdrücklich sagen,
dass diese Arbeit ausgezeichnet ist.
Inhaltsverzeichnis
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Bildung
Das Thema barrierefreie Bildung ist sehr wichtig.
Wenn Menschen mit Behinderungen
und Menschen ohne Behinderungen
gemeinsam in den Kindergarten und in die Schule gehen,
können sie in Zukunft besser gemeinsam leben.
Alle können dabei voneinander lernen.
Dazu müssen Kindergärten, Schulen
und andere Bildungs-Einrichtungen umgestaltet werden,
damit Menschen mit und ohne Behinderungen
gemeinsam dort lernen können.
Dabei sollen Menschen helfen,
die sich mit diesem Thema gut auskennen.
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Wohnen
Es ist unbedingt notwendig,
dass Menschen selbst darüber entscheiden können,
wie sie leben wollen und wo sie leben wollen.
Nur so können Menschen selbstbestimmt leben.
Der Zugang zum Wohnen muss unbedingt barrierefrei sein.
Barrierefreiheit bedeutet aber nicht nur,
dass man ohne Stiegen in ein Haus gelangt.
Zum Beispiel brauchen manche Menschen
Persönliche Assistenz, damit sie alleine leben können.
Oder manche Menschen brauchen Unterstützung,
damit sie richtig entscheiden können,
welche Wohnform für sie die beste ist.
In allen Berufen,
die mit dem Bauen zu tun haben.
muss es Ausbildungen für Barrierefreiheit geben.
Barrierefreiheit muss eine Voraussetzung dafür sein,
dass es Förderungen für den Bau von Wohnungen gibt.
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Gesundheits-Versorgung
Viele Menschen, die in der Gesundheits-Versorgung arbeiten,
haben zu wenig Respekt
vor Menschen mit Behinderungen.
Sie wollen oft nicht direkt
mit Menschen mit Behinderungen reden.
Das ist das größte Problem in der Gesundheits-Versorgung.
Außerdem unterscheiden viele Menschen nicht
zwischen Krankheit und Behinderung.
Es ist sehr wichtig,
dass Menschen mit Behinderungen
nicht als kranke Menschen gesehen werden.
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Wahlrecht
Bei Wahlen muss es unbedingt völlige Barrierefreiheit geben.
Es muss mehr Menschen mit Behinderungen geben,
die in der Politik arbeiten können.
Die Bevölkerung muss Menschen mit Behinderungen
in der Politik sehen.
Nur so wird allen Menschen klar,
dass Menschen mit Behinderungen
die gleichen Fähigkeiten haben,
wie andere Menschen auch.
Dazu ist aber barrierefreie Bildung nötig.
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Opferschutz
Menschen mit Behinderungen werden immer wieder
Opfer von Gewalt und Missbrauch,
wenn sie in Einrichtungen leben.
Es ist sehr wichtig,
dass wir uns stark mit diesem Thema beschäftigen.
Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen passiert oft,
weil andere Menschen zu wenig über sie wissen.
Deshalb ist es notwendig,
dass die Menschen ohne Behinderungen
mehr über Menschen mit Behinderungen erfahren.
Dazu ist es zum Beispiel wichtig,
dass alle Kinder gemeinsam in den Kindergarten
und in die Schule gehen.
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Recht auf Kultur
Menschen mit Behinderungen müssen
barrierefreien Zugang zu Kunst und Kultur bekommen.
Kultur muss für alle Menschen da sein.
Menschen mit Behinderungen müssen daran teilhaben können.
Das muss in vielen verschiedenen Bereichen umgesetzt werden.
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Empfehlungen der UNO
Die UNO hat Empfehlungen gemacht,
was Österreich für Menschen mit Behinderungen tun muss.
Diese Empfehlungen muss Österreich ernst nehmen,
weil sonst die Forderungen der UNO-Konvention
nicht erfüllt werden.
Aber es ist noch immer nicht klar,
wer dafür zuständig ist,
dass diese Empfehlungen umgesetzt werden.
Der Staat Österreich muss aber mit
Vertreterinnen und Vertretern von
Menschen mit Behinderungen reden.
Es muss klar sein,
wer bei diesen Gesprächen welche Rolle hat.
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Barrierefreie Behördenwege
Manche Menschen mit Behinderungen
müssen mit einer Sachwalterschaft leben,
nur damit sie ihre Erledigungen
bei den Behörden machen können.
Das Problem liegt aber weniger
an den Menschen mit Behinderungen.
Das Problem liegt bei den Behörden.
Die Erledigungen bei den Behörden
sind leider überhaupt nicht barrierefrei.
Es ist zum Beispiel sehr schwierig,
Formulare richtig auszufüllen.
Aber die Behörden müssen den Menschen
bei ihren Erledigungen helfen.
Sie müssen die Menschen so informieren,
dass sie diese Informationen auch verstehen.
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Wenn Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen
eine Straftat begehen,
bekommen sie eine Strafe.
Manchmal werden sie auch in einer Einrichtung eingesperrt,
in der sie eine Therapie bekommen sollen.
Das nennt man Maßnahmen-Vollzug.
Dort sind die Bedingungen für die Menschen sehr schlecht.
Es gibt zum Beispiel zu wenig Therapie-Angebote,
und viele Therapien sind sinnlos.
Außerdem werden viele Entscheidungen getroffen,
die die Insassen nicht verstehen können.
Zum Beispiel wird willkürlich entschieden,
wie lange ein Mensch im Maßnahmen-Vollzug bleiben muss.
Außerdem werden die Menschenrechte oft missachtet.
Das muss sich dringend ändern.
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Bericht an die Arbeits-Gruppe der UNO
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Opferschutz
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Barrierefreies Wahlrecht
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Barrierefreies Wohnen
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Änderungen beim Gesetz über die Adoption
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Änderung der Überprüfung der Staatsbürgerschaft
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Änderungen beim Gesetz über das Berufsrecht
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Erwachsenen-Schutz-Gesetz
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Steiermärkisches Gesetz gegen Diskriminierung
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Erklärung zum Demokratiepaket
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Erster Bericht zum EU-Projekt STRAT.at
zum Zusammenhalt in der EU
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Burgenländisches Gesetz gegen Diskriminierung
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Änderung des Gesetzes für die Hochschulen
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Änderung des Gesetzes über die Staatsbürgerschaft
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Gesundheits-Versorgung
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Recht auf Kultur
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Werden die Empfehlungen der UNO umgesetzt?
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Barrierefreie Behördenwege
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Bestrafung und Therapie für Straftäter mit
psychischen Beeinträchtigungen im Maßnahmen-Vollzug
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Gesetz über Gesundheit, Patientinnen und Patienten
und die Behinderten-Anwaltschaft im Burgenland
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Änderung des Gesetzes über die Fortpflanzungsmedizin
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Gesetz über die Hochschülerinnen und Hochschüler
und die Hochschülerschaft
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Änderung des Gesetzes über den Familien-Lastenausgleich
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Änderung des Gesetzes über das Recht auf Informationsfreiheit
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Änderung des Bundes-Behinderten-Gesetzes.
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Behinderten-Gesetz Steiermark
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Änderung des Gesetzes über die Universitäten
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Regelungen für Schulbehörden
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Änderungen des Schulrechts
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Änderung des Gesetzes über die Sozialversicherungen
Der Monitoring-Ausschuss überprüft regelmäßig,
ob die österreichischen Gesetze so sind,
dass die Forderungen der UNO-Konvention erfüllt werden.
Es werden auch neue Gesetze überprüft,
bevor sie gültig werden.
Das ist eine aufwändige Arbeit.
Deshalb braucht der Monitoring-Ausschuss dafür Zeit.
Eigentlich hat der Monitoring-Ausschuss 6 Wochen Zeit.
Aber in den letzten Jahren
ist diese Frist ständig kürzer geworden.
Das ist ein Problem
und dürfte in Österreich nicht passieren.
Es gibt zu wenig Zeit,
um neue Gesetze ausreichend zu überprüfen.
Dadurch bekommen sehr viele Menschen in Österreich
keine Informationen über neue Gesetze.
Der Monitoring-Ausschuss hat folgende Anliegen
an den Bundes-Behinderten-Beirat:
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Die Empfehlungen der Arbeits-Gruppe der UNO
müssen umgesetzt werden
Im September 2013
hat eine Arbeits-Gruppe der UNO überprüft,
ob der Staat Österreich
die Forderungen der UNO-Konvention erfüllt.
Diese Arbeits-Gruppe hat Empfehlungen gemacht,
was Österreich für Menschen mit Behinderungen tun muss.
Aber es ist noch immer nicht klar,
wann diese Forderungen erfüllt werden.
Und es ist nicht klar, wer dafür zuständig ist,
dass diese Empfehlungen umgesetzt werden.
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In Österreich darf es keine
unterschiedlichen Bestimmungen geben
In Österreich gibt es unterschiedliche Bestimmungen
für Menschen mit Behinderungen.
Die einzelnen Bundesländer haben verschiedene Gesetze,
und manche Gesetze macht der Staat.
Das heißt,
dass Menschen in verschiedenen Bundesländern
oft bei der gleichen Sache nicht gleich behandelt werden.
Zum Beispiel gibt es verschiedene Gesetze
zu Förderungen für das Wohnen.
Das ist ungerecht und muss sich ändern.
Es muss für alle Menschen
überall die gleichen Bestimmungen geben.
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Der Monitoring-Ausschuss muss völlig unabhängig sein
Der Monitoring-Ausschuss kritisiert schon lange,
dass er nicht unabhängig arbeiten kann,
sondern zu einem Ministerium gehört.
Auch die Arbeits-Gruppe der UNO ist der Meinung,
dass der Monitoring-Ausschuss unabhängig sein muss.
Für den Monitoring-Ausschuss
Die Vorsitzende
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Eine Anwaltschaft ist eine Stelle,
wo gut ausgebildete Leute arbeiten,
damit die Rechte und Interessen
von bestimmten Personen beachtet werden.
Zum Beispiel kümmert sich die
Anwaltschaft für Menschen mit Behinderungen
um die Rechte und Interessen
von Menschen mit Behinderungen.
Barrierefreiheit bedeutet,
dass jeder Mensch ungehindert
überallhin gelangen kann
und alles ungehindert nutzen kann.
Zum Beispiel können im barrierefreien Internet
alle Menschen gut zu Informationen kommen.
Oder ein Gebäude ist so gebaut,
dass Menschen im Rollstuhl
selbstständig hineinkönnen.
Der Bundes-Behinderten-Beirat
ist eine Gruppe von Menschen
aus verschiedenen Arbeits-Bereichen,
die auf die Rechte von Menschen mit Behinderungen achtet.
Im Bundes-Behinderten-Beirat sind zum Beispiel
Politikerinnen und Politiker,
Vertreterinnen und Vertreter von Menschen mit Behinderungen,
der Behinderten-Anwalt und auch der Monitoring-Ausschuss.
Diskriminierung heißt,
dass jemand benachteiligt wird,
weil er oder sie eine bestimmte Eigenschaft hat.
Zum Beispiel Frauen, Flüchtlinge
oder Menschen mit Behinderungen.
Gesetze sind Regeln, die ein Staat macht.
Alle Menschen, die sich in diesem Staat aufhalten,
müssen sich an diese Regeln halten.
Zum Beispiel gelten die österreichischen Gesetze
für alle Menschen, die sich in Österreich aufhalten.
Wenn man die Gesetze nicht befolgt,
kann man bestraft werden.
Inklusion heißt Einbeziehen.
Damit ist gemeint,
dass Menschen mit Behinderungen
genauso in der Gesellschaft leben können
wie Menschen ohne Behinderungen.
Alle Menschen in unserer Gesellschaft
müssen die gleichen Rechte und Möglichkeiten haben.
Menschenrechte sind Regeln,
die für alle Menschen
auf der ganzen Welt gelten sollten.
Damit sollen die Würde und die Rechte der Menschen
bewahrt bleiben.
Die Würde eines Menschen wird zum Beispiel verletzt,
wenn er nichts zu essen hat
oder nicht medizinisch versorgt wird,
wenn er krank oder verletzt ist.
Zum Beispiel steht in den Menschenrechten:
„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde
und Rechten geboren.“
Monitoring bedeutet „überwachen“.
Ein Ausschuss ist eine Gruppe von Menschen,
die sich mit einem bestimmten Thema gut auskennen
und gemeinsam daran arbeiten.
Ein Monitoring-Ausschuss
ist also eine Gruppe von Menschen,
die etwas überwachen.
Dieser Monitoring-Ausschuss überwacht,
dass die Gesetze für Menschen mit Behinderungen
eingehalten werden.
Bei einer psychischen Beeinträchtigung
haben Personen Probleme mit ihren Gefühlen.
Diese Personen sind zum Beispiel
oft sehr traurig oder haben oft große Angst.
Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen
erleben Situationen anders
und verhalten sich oft anders
als Menschen ohne psychische Beeinträchtigung.
Zum Beispiel fühlen, denken und handeln
Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen
oft anders als Menschen ohne psychische Beeinträchtigung.
Sachwalterinnen oder Sachwalter sind Personen,
die Menschen mit Lernschwierigkeiten oder Behinderungen
oder Menschen mit psychischen Erkrankungen
bei bestimmten Dingen helfen.
Zum Beispiel:
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wenn jemand Hilfe bei finanziellen Angelegenheiten braucht
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wenn jemand einen Vertrag machen muss
-
oder wenn jemand zu einer Behörde muss
Aber die Sachwalterin oder der Sachwalter
darf sich nicht in alle Dinge
im Leben dieser Person einmischen.
Die UNO ist ein Zusammenschluss
von fast allen Ländern der Welt.
Die UNO ist zum Beispiel dafür da,
dass die Menschenrechte eingehalten werden
oder dass sie die Menschen schützt,
wenn irgendwo Krieg ist.
Die UNO ist ein Zusammenschluss
von fast allen Ländern der Welt.
Eine Konvention ist ein Vertrag,
bei dem sich viele verschiedene Länder
auf eine gemeinsame Sache einigen.
Die UNO hat eine Konvention gemacht,
in der die Rechte der Menschen mit Behinderungen
auf der ganzen Welt stehen.
Quelle
Unabhängiger Monitoringausschuss: Jahresbericht 2013 und 2014. Wien 2015.
Original: https://monitoringausschuss.at/download/berichte/MA_Jahresbericht_2013_2014_LL.pdf
bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet
Stand: 20.09.2018