Bericht an den Bundes-Behinderten-Beirat 2012

Schlagwörter: Gesetz, Diskriminierung, Menschenrecht, Inklusion, Österreich, Barrierefreiheit, UN-Konvention
Textsorte: Bericht
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Copyright: © Monitoring-Ausschuss Österreich 2013

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Diesen Text haben wir von der Internet-Seite

des Monitoring-Ausschusses.

Der Monitoring-Ausschuss ist eine Gruppe von Menschen,

die überprüft, ob Österreich die UN-Regeln einhält.

Dieser Text ist von 2013.

Das Thema ist:

Bericht an den Bundes-Behindert-Beirat 2012.

Einige Wörter sind fett geschrieben.

Das sind schwere Wörter.

Die schweren Wörter werden im Wörterbuch erklärt.

Das Wörterbuch ist am Ende vom Text.

In diesem Bericht sind einige Wörter unterstrichen. Das sind schwierige Wörter, die vielleicht nicht jeder Mensch kennt. Sie werden im Wörterbuch erklärt.

Einleitung

Dies ist der 4. Bericht,

den der Monitoring-Ausschuss gemacht hat.

Der Monitoring-Ausschuss überprüft

die Einhaltung der UNO-Konvention

über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.

Der Monitoring-Ausschuss arbeitet 4 Jahre lang

und wird dann neu zusammengestellt.

Diese Zeit nennt man Funktions-Periode.

Die ersten 4 Jahre sind jetzt vorbei.

Es ist der letzte Bericht in dieser Funktions-Periode.

Dieser Bericht wird in 2 Teile geteilt.

Im 1. Teil steht etwas

über die Arbeit im Jahr 2012.

Im 2. Teil steht etwas darüber,

wie der Monitoring-Ausschuss

in den letzten 4 Jahren gearbeitet hat.

1. Teil: Bericht über die Arbeit im Jahr 2012

1. Treffen im Jahr 2012

Im Jahr 2012 hat sich der Monitoring-Ausschuss

insgesamt 13 Mal getroffen.

2 von diesen Treffen waren öffentlich.

Das heißt: jeder interessierte Mensch

hat dabei sein dürfen.

Die Treffen waren an folgenden Terminen:

  • 19. Jänner

  • 22. Februar

  • 13. März

  • 12. April

  • 26. April

  • 15. Mai

  • 12. Juni

  • 28. August

  • 18. September

  • 2. Oktober

  • 12. November

  • 28. November

  • 10. Dezember

Seit dem letzten Bericht

hat es 3 öffentliche Treffen gegeben.

  • Treffen in Wien: Unterstützung bei Entscheidungen

  • Treffen in Graz: Eigenes Geld

    für Assistenz und Unterstützung

  • Treffen in Wien: Barrierefreie Bildung für alle

Diese öffentlichen Treffen

sind eine sehr gute Möglichkeit,

dass verschiedene Menschen

miteinander reden können.

Der Monitoring-Ausschuss kann dort gut

mit der Selbstvertretung

von Menschen mit Behinderungen sprechen.

Auch andere Menschen

mit Interesse an der UNO-Konvention

können miteinander und mit dem

Monitoring-Ausschuss reden.

Diese Gespräche werden immer besser.

Die Erfolge dieser Gespräche

merkt man auch an den Erklärungen,

die der Monitoring-Ausschuss beschlossen hat.

Dabei waren die Gespräche

bei den öffentlichen Treffen sehr wichtig.

Die Menschen beim Monitoring-Ausschuss

bekommen für ihre Arbeit kein Geld.

Sie machen das freiwillig

für Menschen mit Behinderungen.

Aber diese Menschen

haben auch eine andere Arbeit,

von der sie leben können,

weil sie bezahlt wird.

Für diese Arbeit brauchen sie auch Zeit.

Und sie brauchen dann noch

Zeit für sich selbst.

Deshalb gibt es zu viele Treffen

für den Monitoring-Ausschuss.

Die Menschen beim Monitoring-Ausschuss

arbeiten gerne und viel

für Menschen mit Behinderungen.

Aber das ist ein sehr hoher Aufwand.

Aber niemand erkennt diesen hohen Aufwand an.

Es gibt noch immer viel zu wenig Geld

für den Monitoring-Ausschuss.

Für die Arbeit wäre es nämlich wichtig,

dass es noch mehr Sitzungen geben würde.

Es müsste auch viel mehr Zeit

für einzelne Menschen mit Behinderungen

und ihre Probleme geben.

Die öffentlichen Treffen

sind weiterhin nicht immer barrierefrei.

Vor allem kann der Monitoring-Ausschuss

ohne Geld nicht garantieren,

dass alle Informationen gut verständlich sind.

Deshalb können Menschen mit Lernschwierigkeiten

nicht gut Mitglieder im Monitoring-Ausschuss werden.

Das ist aber eine Diskriminierung.

Die Barrierefreiheit bei den öffentlichen Treffen

ist nur deshalb teilweise möglich,

weil viele Menschen mit sehr viel Eifer mithelfen.

Der Monitoring-Ausschuss kann seine Treffen

also auch im 4. Jahr noch immer nicht barrierefrei machen.

Obwohl das in der UNO-Konvention gefordert wird.

2. Welche Erklärungen hat der Monitoring-Ausschuss beschlossen?

Der Monitoring-Ausschuss hat sich im Jahr 2012

viele Gesetze genau angeschaut.

Immer wenn eines von diesen Gesetzen

für Menschen mit Behinderungen

nicht gut gewesen ist,

hat der Monitoring-Ausschuss

eine Erklärung geschrieben.

In diesen Erklärungen steht,

warum ein Gesetz nicht gut ist

und was man anders machen müsste.

Der Monitoring-Ausschuss hat sich

sehr viele Gesetze anschauen müssen.

Oft war auch nur sehr wenig Zeit für die Erklärungen.

Das war so viel Arbeit,

dass der Monitoring-Ausschuss

das fast nicht mehr geschafft hat.

  • Unterstützung bei Entscheidungen

    Bei der Sachwalterschaft bestimmt ein Mensch,

    was ein anderer Mensch machen darf.

    Das ist oft gut gemeint.

    Sachwalterinnen und Sachwalter sollen ja dafür da sein,

    dass sie Menschen helfen,

    die manche Entscheidungen nicht alleine treffen können.

    Aber trotzdem haben alle Menschen das Recht darauf,

    dass sie selbst über ihr Leben bestimmen.

    Das ist ein Menschenrecht

    und steht auch in der UNO-Konvention.

    Es muss also andere Möglichkeiten geben,

    als die Sachwalterschaft.

    Eine gute Möglichkeit ist

    Unterstützung bei bestimmten Entscheidungen.

    Menschen mit Lernschwierigkeiten können nämlich

    oft viele Entscheidungen selbst treffen.

    Sie brauchen oft nur

    bei manchen Entscheidungen Unterstützung.

  • Eigenes Geld für Assistenz und Unterstützung

    Menschen mit Behinderungen brauchen eigenes Geld,

    damit sie selbst bestimmen können,

    welche Art von Assistenz und Unterstützung sie brauchen.

    Dieses eigene Geld nennt man „persönliches Budget“.

    Budget spricht man so aus: Büdschee.

    Ihre Wünsche sind dabei das Wichtigste.

    Sie müssen selbst über ihr Leben bestimmen können.

    Alle Menschen mit Behinderungen

    sollen dieses eigene Geld bekommen.

    Unabhängig davon,

    wie viel Assistenz und Unterstützung sie brauchen.

    Es darf nicht sein,

    dass andere Menschen bestimmen,

    welche Leistungen jemand bekommt.

    Nur mit eigenem Geld

    können Menschen mit Behinderungen

    die Unterstützung bekommen,

    die sie wirklich brauchen.

  • Sozialversicherungs-Änderungs-Gesetz

    In diesem Gesetz geht es unter anderem

    um Menschen mit Behinderungen am Arbeits-Markt.

    Menschen mit Behinderungen

    können am Arbeits-Markt Probleme haben.

    Im Entwurf von diesem Gesetz

    geht es aber nur um Probleme,

    die durch die Gesundheit entstehen.

    Es geht aber um viel mehr als nur die Gesundheit.

    Man muss bei der Inklusion von Menschen,

    die nicht so viel leisten können,

    wie einige andere Menschen

    an sehr Vieles denken.

  • Abschätzung von Zielen und Auswirkungen

    Der Monitoring-Ausschuss ist der Meinung,

    dass es einige sehr wichtige Punkte gibt,

    wenn man beschreiben will,

    wie gut Menschen mit Behinderungen

    am Leben teilhaben können.

    • Man muss allen Menschen klar machen,

      wie viele verschiedene Barrieren es gibt.

      Vor allem beim Leben mit anderen Menschen.

      Zum Beispiel Diskriminierung.

      Oder dass viele Menschen glauben,

      dass Menschen mit Behinderungen

      arm und hilflos sind.

    • Man muss über die Unterstützungs-Möglichkeiten sprechen,

      die Menschen mit Behinderungen haben

      und welche Maßnahmen es dafür gibt.

    Es ist auch sehr wichtig,

    dass man an die Übergänge

    zwischen dem Lebensbereich „Arbeit“

    und anderen Lebensbereichen denkt.

    Zum Beispiel brauchen manche

    Menschen mit Behinderungen ihre

    Persönliche Assistenz auch dafür,

    damit sie in die Arbeit kommen.

    Das heißt,

    sie brauchen sie auch

    außerhalb der Arbeitszeit.

  • Konvention zu den Rechten der Frauen

    Der Staat Österreich muss einen Bericht schreiben,

    wie die UNO-Konvention

    in Österreich eingehalten wird.

    Es gibt dabei auch

    eine eigene Gruppe von Menschen,

    die sich ganz genau damit beschäftigen,

    wie die Rechte der Frauen eingehalten werden.

    Der Monitoring-Ausschuss

    hat seine Meinung zu diesem Thema

    an diese Gruppe geschickt.

  • Rechte bei der Beziehung zwischen Eltern und Kindern

    Der Monitoring-Ausschuss ist der Meinung,

    dass das Wichtigste

    das Wohlergehen des Kindes ist.

    Dieses Wohlergehen muss im Gesetz

    genau festgelegt werden.

    Es gibt dafür schon Bestimmungen,

    die in der Kinderrechts-Konvention

    und auch in der UNO-Konvention über die Rechte

    von Menschen mit Behinderungen stehen.

    Es ist sehr wichtig,

    dass man Rücksicht

    auf die Meinung der Kinder nimmt.

    Meistens passiert das aber nicht.

    Meistens entscheiden Erwachsene

    für Kinder mit Behinderungen.

    Die Kinder dürfen meistens

    nicht selbst entscheiden.

  • Unterstützung und Zusammenarbeit

    mit ärmeren Ländern

    Österreich und andere reichere Länder

    unterstützen ärmere Länder,

    damit es den Menschen dort besser geht.

    Zum Beispiel gibt es Unterstützung

    im Gesundheits-Bereich, bei der Bildung

    oder beim Bau von Gebäuden.

    Dabei muss man natürlich auch an die Bedürfnisse

    von Menschen mit Behinderungen denken.

    Man muss an 2 verschiedene Punkte denken:

    Es muss Unterstützung speziell

    für Menschen mit Behinderungen geben.

    Und Menschen mit Behinderungen

    müssen von Anfang an bei allen Projekten

    mitarbeiten können.

    Sie wissen nämlich am besten,

    was sie brauchen und was gut für sie ist.

  • Versicherungen für Menschen mit Behinderungen

    Beim Recht auf Versicherungen

    für Menschen mit Behinderungen

    hat es Verbesserungen gegeben.

    Das findet der Monitoring-Ausschuss gut.

    Es steht im Gesetz,

    dass überprüft werden muss,

    ob Menschen mit Behinderungen

    die gleichen Rechte haben

    wie alle anderen Menschen.

    Deshalb hat der Monitoring-Ausschuss

    eine Überprüfung eingefordert.

    Es muss überprüft werden,

    ob in Österreich das Recht auf Versicherungen

    mit der UNO-Konvention zusammen passt.

    Dabei ist Folgendes herausgekommen:

    Versicherungen können selber feststellen lassen,

    wie viel Menschen mit Behinderungen

    für eine Versicherung zahlen müssen.

    Bei Menschen ohne Behinderungen

    wird das nach bestimmten Vorgaben berechnet.

    Dadurch werden Menschen mit Behinderungen

    schlechter behandelt als andere Menschen.

    Das kann sogar dazu führen,

    dass die Verbesserungen

    beim Recht auf Versicherungen

    für Menschen mit Behinderungen

    sinnlos sind.

  • Vergaberecht

    Die öffentlichen Stellen

    müssen sehr genau prüfen,

    wem sie Aufträge geben.

    Dafür gibt es bestimmte Regeln.

    Zum Beispiel darf es keine Diskriminierung geben

    und man muss an Barrierefreiheit

    und Inklusion denken.

    Die zuständige Stelle ist das „Lebens-Ministerium“.

    Diese Stelle wollte nicht

    mit dem Monitoring-Ausschuss sprechen.

    Das ist unverständlich und schlecht.

    Trotzdem hat der Monitoring-Ausschuss

    seine Meinung zu diesen Regeln gesagt.

  • Förderungen

    Menschen mit Behinderungen brauchen Unterstützung,

    damit sie ihre Menschenrechte verwirklichen können.

    Dafür gibt es Förderungen vom Staat Österreich.

    Diese Förderungen müssen selbstverständlich sein.

    Jeder Mensch hat das Recht darauf,

    dass die Menschenrechte eingehalten werden.

    Wenn er dafür Förderungen braucht,

    darf man das nicht als großzügige Hilfe sehen.

    Es muss also das Recht

    auf diese Förderungen geben.

  • Neues beim Bundes-Behinderten-Gesetz

    Im Bundes-Behinderten-Gesetz steht auch,

    dass es keine Diskriminierung geben darf.

    Aber es gibt viele Gründe für Diskriminierung.

    Und es gibt nicht für alle Gründe gleich viel Schutz.

    Zum Beispiel gibt es Mehrfach-Diskriminierung.

    Das gibt es dann,

    wenn ein Mensch

    aus mehreren Gründen diskriminiert wird.

    Zum Beispiel, weil dieser Mensch eine Frau ist

    und eine Behinderung hat.

    Dagegen muss es einen besseren Schutz geben.

    Es muss auch im Gesetz stehen,

    dass Diskriminierungen beseitigt werden müssen.

  • Gesetz für die Überprüfung

    der UNO-Konvention in Niederösterreich

    In diesem Gesetz stehen nicht

    alle wichtigen Punkte der UNO-Konvention.

    Zum Beispiel die Teilnahme

    von Menschen mit Behinderungen

    an allen Bereichen des Lebens.

  • Gesetz gegen Diskriminierung in Vorarlberg

    In diesem Gesetz sind nicht alle wichtigen Punkte

    der UNO-Konvention genügend sichergestellt.

    Zum Beispiel die Teilnahme

    von Menschen mit Behinderungen

    an allen Bereichen des Lebens.

  • Nationaler Aktionsplan

    In diesem Plan wird stehen,

    was in Österreich geschehen muss,

    damit Menschen mit Behinderungen

    die gleichen Rechte haben,

    wie alle anderen Menschen.

    Es hat einen Entwurf von diesem Plan gegeben.

    Der Monitoring-Ausschuss

    hat seine Meinung dazu gesagt.

    Es hat auch sonst viele Rückmeldungen gegeben.

    Aber diese Rückmeldungen

    sind nicht für alle Menschen

    zugänglich gemacht worden.

    Das ist nicht verständlich.

    Der Monitoring-Ausschuss hat

    zu vielen verschiedenen Themen

    für Menschen mit Behinderungen seine Meinung gesagt

    und Vorschläge gemacht.

    Diese Vorschläge müssen jetzt umgesetzt werden.

3. Einzelfälle

Der Monitoring-Ausschuss kann sich leider

noch immer nicht um die Probleme

von einzelnen Menschen kümmern.

Dafür gibt es zu wenig Geld

und zu wenige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Viele Probleme hängen damit zusammen,

dass es in den einzelnen österreichischen Bundesländern

verschiedene Bestimmungen

für Menschen mit Behinderungen gibt.

Die meisten Probleme gibt es in 2 Bereichen:

  • Probleme mit Sachwalterschaften.

    Viele Menschen mit Behinderungen

    haben zu wenige Informationen.

    Sie wissen oft nicht,

    welche Rechte und Möglichkeiten sie haben,

    wenn sie eine Sachwalterin oder einen Sachwalter haben.

  • Für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen

    gibt es viel zu wenig Unterstützung

    bei Schulen und anderen Ausbildungen.

    Sie können deshalb oft nicht gemeinsam

    mit Kindern und Jugendlichen ohne Behinderungen

    in die Schule gehen oder eine Ausbildung machen.

Der Monitoring-Ausschuss kann sich

noch immer nicht um die Probleme

von einzelnen Menschen kümmern.

Dafür gibt es zu wenig Geld

und zu wenige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Das geht auch deshalb nicht,

weil es in den einzelnen österreichischen Bundesländern

verschiedene Bestimmungen

für Menschen mit Behinderungen gibt.

4. Wie kann der Monitoring-Ausschuss seine Arbeit für alle Menschen zugänglich machen?

  • Internet-Seite und Verbreitung der Meinungen und Vorschläge

    Die Internet-Seite muss geändert werden.

    Vor allem muss man auf der Internet-Seite

    leichter von einem Bereich zum anderen finden können.

    Aber das ist schwierig.

    Der Monitoring-Ausschuss ist noch immer

    vom Ministerium abhängig.

    Der Monitoring-Ausschuss braucht unbedingt

    genug eigenes Geld,

    sonst kann er nicht gut genug arbeiten.

    Viele interessierte Menschen

    verwenden die Internet-Seite.

    Diese Menschen erkennen auch an,

    dass wir uns bemühen,

    dass die Internet-Seite barrierefrei wird.

    Aber wir wollen,

    dass möglichst viele Menschen wissen,

    welche Probleme es für Menschen mit Behinderungen gibt.

    Das ist notwendig,

    damit wir unsere Arbeit gut machen können.

    Deshalb wollen wir auch Menschen informieren,

    die wenig mit dem Monitoring-Ausschuss

    oder der UNO-Konvention zu tun haben.

    Das ist aber unmöglich,

    weil es zu wenig Geld gibt.

    Der Monitoring-Ausschuss kann ohnehin

    nur wenige Berichte für die Presse machen,

    weil es zu wenig Geld dafür gibt.

    Und auch das verhindert das Ministerium.

    Aber eigentlich hat das Ministerium versprochen,

    dass es dabei hilft.

    Das ist seltsam.

    Wichtige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

    im Ministerium haben offensichtlich

    noch immer nicht verstanden,

    wie wichtig der Monitoring-Ausschuss ist.

    Sie haben offensichtlich auch nicht verstanden,

    dass das Ministerium

    den Monitoring-Ausschuss nur unterstützen soll.

    Der Monitoring-Ausschuss

    soll nämlich unabhängig sein.

  • Vorträge, Gespräche und Tagungen

    Der Monitoring-Ausschuss

    wird immer wieder zu Vorträgen,

    Gesprächen oder Tagungen eingeladen.

    Im Jahr 2012 haben noch mehr Mitglieder

    diese Einladungen angenommen,

    als in der Zeit davor.

    Es ist noch immer nicht klar,

    wie das bezahlt werden soll.

    Das waren die Einladungen:

    Frau Naue, 12. Jänner, Innsbruck, Universität, Vortrag

    Frau Schulze, 20. Jänner, Krems, Fachtagung Psychiatrie

    Frau Meierschitz, 1. März, Wien, Fachtagung

    Frau Schulze, 9. März, Salzburg, HPE Tagung

    Frau Naue, 15. März, Bruck/Mur, Kongress zu Bildung, Vortrag

    Frau Schulze, 15. März, Wien, Fachgruppe FamilienrichterInnen,

    Vortrag

    Frau Schulze, 21. März, Götzis, Kathi Lampert Schule, Vortrag

    Frau Wurzinger, 22. März, Bozen (Südtirol), Landesregierung,

    Vortrag

    Frau Schulze, 22. März, Innsbruck, Landhaus, Podiumsdiskussion

    Frau Schulze, 22. März, Innsbruck, Sozialausschuss, Vortrag

    Frau Schulze, 20. April, Baden, Pädagogische Hochschule, Vortrag

    Frau Schulze, 25. April, St. Pölten, Landhaus, Vortrag

    Frau Schulze, 25. April, Graz, Universität, Vortrag

    Frau Schulze, 2. Mai, Villach, Tagung, Vortrag

    Frau Schulze, 15. Juni, Wien, ÖKSA Tagung, Vortrag

    Frau Schulze, 19. Juni, Wien, Kulturkontakt, Vortrag

    Frau Naue, 25. Juni, Wien, IVS Tagung, Vortrag

    Frau Schulze, 4. Juli, Wien, ADA Tagung, Vortrag

    Frau Schulze, 20. August, Wesenufer, Tagung, Vortrag

    Frau Schulze, 19. September, Wels, Integra, Vortrag

    Frau Naue, 22. Oktober, Wien, Universität Bodenkultur, Vortrag

    Herr Ladstätter, 6. November, Wien, Symposium, Diskussion

    Frau Meierschitz, 9. November, St. Pölten, Fachtagung, Vortrag

    Frau Schulze, 15. November, Dornbirn, Fachtagung, Vortrag

    Frau Schulze, 16. November, Dornbirn, Fachtagung, Diskussion

    Frau Schulze, 17. November, Salzburg, Universität, Ringvorlesung

    Frau Schulze, 18. November, Wien, Rathaus, Fachtagung, Vortrag

    Frau Schulze, 19. November, Wien, Direktorenkonferenz

    Sozialberufeschulen

    Frau Schulze, 26. November, St. Pölten, Landtag, Vortrag

    Frau Schulze, 27. November, Wien, Integration Wien, Vortrag

    Frau Schulze, 28. November, Wien, Elternforum Downsyndrom,

    Vortrag

    Frau Weissenberg, 6. Dezember, St. Pölten, Vertretungsnetz,

    Vortrag

  • Anfragen an den Monitoring-Ausschuss

    Der Monitoring-Ausschuss bekommt

    viele Anfragen aus vielen Ländern.

    Zum Beispiel ist der

    Monitoring-Ausschuss gebeten worden,

    ein Projekt gegen Gewalt

    an Kindern mit Behinderungen zu unterstützen.

5. Die wichtigsten Inhalte

Im Jahr 2012 hat sich der Monitoring-Ausschuss

vor allem mit 2 Punkten beschäftigt,

die sehr wichtig für das selbstbestimmte Leben

von Menschen mit Behinderungen sind.

  • Unterstützung bei Entscheidungen

  • Eigenes Geld für Assistenz und Unterstützung

Der Monitoring-Ausschuss hat

über die Probleme gesprochen,

die es bei Sachwalterschaften gibt.

Bei der Sachwalterschaft bestimmt ein Mensch,

was ein anderer Mensch machen darf.

Das ist gegen das Recht auf Selbstbestimmung.

Deshalb hat der Monitoring-Ausschuss

eine andere Möglichkeit vorgestellt:

Die Unterstützung bei Entscheidungen.

Der Monitoring-Ausschuss hat festgestellt,

dass es nicht gut ist,

wenn es eigene Regeln

nur für Menschen mit Behinderungen gibt.

Dadurch glauben viele Menschen nur,

dass Menschen mit Behinderungen

anders sind als andere Menschen.

Man muss sich also überlegen,

welche Regeln überhaupt notwendig sind.

Menschen mit Behinderungen müssen

die gleichen Rechte haben,

wie alle anderen Menschen.

Dazu gehört auch das Recht,

ein Risiko einzugehen

oder einen Fehler zu machen.

Bei der Sachwalterschaft

ist das fast ausgeschlossen.

Die Sachwalterinnen und Sachwalter sollen aber

noch mehr Macht in noch mehr

Lebens-Bereichen bekommen.

Das wäre nicht gut.

Das ist ein wichtiger Punkt.

Die Persönliche Assistenz

muss in ganz Österreich gleich sein.

Jetzt gibt es Unterschiede

in den einzelnen österreichischen Bundesländern.

Das ist aber offensichtlich ein Problem.

Es wird viel über die Persönliche Assistenz gesprochen,

aber es gibt dabei keine Ergebnisse.

Für den Monitoring-Ausschuss

ist das ein großes Problem.

Es ist auch nicht klar,

welche Ergebnisse herauskommen sollen.

Der Monitoring-Ausschuss ist der Meinung,

dass die Persönliche Assistenz

besonders wichtig ist.

Dazu gehört auch das

eigene Geld für Assistenz und Unterstützung.

Damit Menschen mit Behinderungen

wirklich selbstbestimmt leben können,

müssen sie selbst entscheiden können,

welche Assistenz, Hilfe oder Unterstützung

sie haben wollen.

Und das ist nur mit dem eigenen Geld möglich.

Das eigene Geld für Assistenz und Unterstützung

ist für alle Menschen mit Behinderungen gedacht.

Unabhängig davon,

wie viel Assistenz und Unterstützung sie brauchen.

Es darf nicht sein,

dass andere Menschen bestimmen,

welche Leistungen jemand bekommt.

Nur mit eigenem Geld

können Menschen mit Behinderungen

die Unterstützung bekommen,

die sie wirklich brauchen.

Wie viel eigenes Geld

ein Mensch mit Behinderung bekommt,

soll davon abhängen,

welche Unterstützung notwendig ist.

Auch im Bereich der Bildung

ist in den letzten Jahren nicht viel passiert.

Es ist besonders wichtig,

dass Menschen mit Behinderungen

und Menschen ohne Behinderungen

gemeinsam in die Schule gehen

oder eine Ausbildung machen.

Nur dann ist es möglich,

dass Menschen mit und ohne Behinderungen

normal und gleichberechtigt miteinander umgehen.

Menschen ohne Behinderungen haben oft

keine gute Meinung von Menschen mit Behinderungen.

Das ist oft nur deshalb so,

weil sie gar keine Menschen mit Behinderungen kennen.

Wenn sie aber schon gemeinsam in die Schule gehen,

kann sich das ändern.

Aber der Monitoring-Ausschuss ist besorgt,

dass viele Menschen

diese Tatsache nicht verstehen.

Wir können die Forderungen der

UNO-Konvention aber nur umsetzen,

wenn Menschen mit und ohne Behinderungen

gemeinsam lernen.

Damit es die Unterstützung bei Entscheidungen

statt der Sachwalterschaft geben kann,

müssen Menschen mit und ohne Behinderungen

ganz normal miteinander umgehen.

Deshalb hat es im Oktober 2012

ein eigenes Treffen zum Thema

barrierefreie Bildung für alle gegeben.

Dieses Treffen war für alle interessierten Menschen,

nicht nur für den Monitoring-Ausschuss.

6. Grundlegende Fragen zum Monitoring-Ausschuss

Der Monitoring-Ausschuss

hat von Anfang an kein Geld bekommen.

Er hat auch nicht unabhängig arbeiten können.

Er war vom Ministerium abhängig.

Das hat die Arbeit schon immer

sehr schwierig gemacht.

Und die Situation ist nicht besser geworden.

Es gibt kein Geld und der Monitoring-Ausschuss

ist noch immer vom Ministerium abhängig.

Es ist auch immer weniger klar,

welche Aufgaben der Monitoring-Ausschuss genau hat.

Der Monitoring-Ausschuss

hat auch nicht viele Möglichkeiten,

wirklich etwas zu tun,

damit Menschen mit Behinderungen

mehr Rechte bekommen.

Für den Monitoring-Ausschuss

ist das eine sehr unerfreuliche Situation.

Außerdem kann man deshalb

anderen Menschen fast nicht erklären,

wofür die Arbeit eigentlich gut ist.

Der Monitoring-Ausschuss

hat mehr als 40 Mal Vorschläge gemacht,

wie man Forderungen der UNO-Konvention

in Österreich umsetzen könnte.

Es wäre logisch gewesen,

wenn man diese Vorschläge

auch umgesetzt hätte.

Das war aber nicht möglich.

Der Monitoring-Ausschuss

muss mehr Möglichkeiten haben.

Nur dann können wir in Österreich

ernsthaft darüber reden,

wie wir die Forderungen

der UNO-Konvention

und die Menschenrechte einhalten können.

Der Monitoring-Ausschuss

kann noch immer nicht garantieren,

dass seine Treffen barrierefrei sind.

Dafür gibt es kein Geld.

Das bedeutet aber,

dass der Monitoring-Ausschuss

Menschen diskriminieren muss.

Vor allem können Menschen mit Lernschwierigkeiten

nicht beim Monitoring-Ausschuss mitarbeiten.

Bei den öffentlichen Treffen

gibt es mehr Barrierefreiheit,

weil viele Menschen mit sehr viel Eifer mithelfen.

Aber auch da kann Barrierefreiheit

nicht sichergestellt werden.

In den österreichischen Bundesländern

gibt es immer mehr Einrichtungen,

die überprüfen,

ob die UNO-Konvention eingehalten wird.

Das ist auch eine gute Entwicklung.

Aber diese Einrichtungen

müssen besser miteinander

zusammen arbeiten können.

Außerdem müssen sie

auf die gleiche Art und Weise prüfen,

ob die Rechte der Menschen mit Behinderungen

in Österreich eingehalten werden.

Dafür braucht man Geld.

Dieses Geld gibt es aber nicht.

Es ist auch geklärt worden,

wer für den Schutz gegen Gewalt

gegen Menschen mit Behinderungen

zuständig ist.

Das ist ebenfalls gut.

Auch hier müsste der Monitoring-Ausschuss

mitarbeiten können.

Aber auch dafür gibt es kein Geld.

Der Monitoring-Ausschuss findet es gut,

dass es einen Nationalen Aktionsplan geben wird.

In diesem Plan wird stehen,

was in Österreich geschehen muss,

damit Menschen mit Behinderungen

die gleichen Rechte haben,

wie alle anderen Menschen.

Der Monitoring-Ausschuss hat seine Meinung

zu dem Entwurf schon gesagt.

Es soll eine Gruppe von Fachleuten geben,

die zur Beratung dabei sein sollen,

wenn der Plan fertig gestellt wird.

Das ist gut.

Es ist auch gut,

dass der Monitoring-Ausschuss mitarbeiten soll.

Aber wenn der Monitoring-Ausschuss

wirklich mitarbeiten soll,

muss es dafür auch die Möglichkeiten geben.

7. Mögliche Themen

Der Monitoring-Ausschuss arbeitet

4 Jahre lang und wird dann neu zusammengestellt.

Das nennt man Funktions-Periode.

Die ersten 4 Jahre waren

im Dezember 2012 vorbei.

Der neue Monitoring-Ausschuss muss entscheiden,

welche Themen er besonders genau überprüft.

Wir schlagen folgende Themen vor:

  • Es muss barrierefreien Zugang

    zur Gesundheitsversorgung geben.

    Menschen mit Behinderungen müssen

    alle Gesundheits-Einrichtungen

    barrierefrei erreichen können

    und alle Informationen verstehen können.

    Zum Beispiel im Krankenhaus

    oder bei der Hausärztin oder dem Hausarzt.

  • Menschen mit Behinderungen müssen

    die gleichen Versicherungen bekommen

    wie alle anderen Menschen.

    Sie müssen zum Beispiel Geld bekommen,

    wenn sie ihren Arbeitsplatz verlieren

    oder eine Pension,

    wenn sie alt sind.

  • Im Jahr 2013 wählen

    die Österreicherinnen und Österreicher

    eine neue Regierung.

    Diese Wahlen müssen barrierefrei sein.

  • Menschen mit Behinderungen

    haben das Recht auf Kultur.

    Zum Beispiel auf Theater oder Konzerte.

    Dieses Recht muss umgesetzt werden.

  • Der Staat Österreich muss einen Bericht schreiben,

    wie die UNO-Konvention

    in Österreich eingehalten wird.

    Der neue Monitoring-Ausschuss soll

    darüber mit den Fachleuten in Genf

    Anfang September 2013 sprechen.

    Außerdem soll es Vorschläge

    für die Regierung geben,

    wie sie den Monitoring-Ausschuss

    besser arbeiten lassen kann.

8. Ersuchen an den Bundes-Behinderten-Beirat

Der Monitoring-Ausschuss hat

den Bundes-Behinderten-Beirat

in den Jahren 2010 und 2012

um Unterstützung gebeten.

Es hat aber keine richtige Antwort darauf gegeben.

Deshalb wiederholt der Monitoring-Ausschuss

seine Anliegen noch einmal:

  • Richtige Informationen

    Viele Menschen ohne Behinderungen

    müssen noch lernen,

    dass Menschen mit Behinderungen

    nicht anders sind als sie.

    Nur dann können alle

    gleichberechtigt miteinander leben.

    Das muss man vielen Menschen

    aber erst klar machen.

    Das ist sehr wichtig und steht auch

    in der UNO-Konvention.

    Der Monitoring-Ausschuss leistet dabei

    auch seinen Beitrag.

    Der Bundes-Behinderten-Beirat

    wird dringend gebeten,

    dass er daran noch mehr mitarbeitet.

  • Gespräch über bessere Möglichkeiten

    wie man die UNO-Konvention

    umsetzen kann

    Es ist in Österreich schwierig,

    dass die Forderungen der UNO-Konvention

    auch wirklich umgesetzt werden.

    Es gibt in den einzelnen Bundesländern

    unterschiedliche Bestimmungen,

    verschiedene Stellen sind zuständig.

    Dadurch ist es auch schwer,

    sich dabei auszukennen.

    Es muss dringend darüber gesprochen werden,

    wie man das verbessern kann.

    Barrierefreiheit und Inklusion

    müssen endlich umgesetzt werden.

  • Gespräch über den Bericht

    der Welt-Gesundheits-Organisation

    Die Welt-Gesundheits-Organisation

    hat einen Bericht über

    Menschen mit Behinderungen geschrieben.

    In diesem Bericht stehen viele Vorschläge,

    wie man ihre Situation verbessern kann.

    Der Monitoring-Ausschuss schlägt vor,

    dass der Bundes-Behinderten-Beirat

    Gespräche über diesen Bericht

    und die Vorschläge leitet.

  • Der Monitoring-Ausschuss muss

    im Bundes-Behinderten-Beirat sein

    Im Gesetz steht,

    dass der Monitoring-Ausschuss

    zum Bundes-Behinderten-Beirat gehört.

    Es ist aber kein Mitglied

    im Beirat vertreten.

    Vor allem die Vorsitzende oder der Vorsitzende

    des Monitoring-Ausschusses

    muss aber im Bundes-Behinderten-Beirat sein.

Teil 2: Rückblick auf die letzten 4 Jahre

Der Monitoring-Ausschuss hat bereits erklärt,

warum er nicht so gut arbeiten kann,

wie das notwendig wäre:

  • Der Monitoring-Ausschuss ist noch immer

    vom Ministerium abhängig.

  • Der Monitoring-Ausschuss braucht unbedingt

    genug eigenes Geld,

    sonst kann er nicht gut genug arbeiten.

Viele Schwierigkeiten hängen

mit diesen 2 Fehlern zusammen.

Bestimmte Menschen können

beim Monitoring-Ausschuss nicht mitarbeiten,

weil es kein Geld für Barrierefreiheit gibt.

Auch die Treffen mit allen interessierten Menschen

können deshalb nicht barrierefrei sein.

Der Monitoring-Ausschuss müsste

die Probleme und Beschwerden

von einzelnen Menschen bearbeiten können.

Das ist aber nicht gut möglich,

wenn beim Monitoring-Ausschuss

nur Menschen freiwillig und ohne Bezahlung arbeiten.

Es wäre aber möglich,

dass sich das ändert.

Das wäre deshalb so wichtig,

weil den Menschen dann klar werden würde,

welche Aufgaben der Monitoring-Ausschuss hat.

Viele Leute glauben,

der Monitoring-Ausschuss ist so etwas

wie eine Interessens-Vertretung

von Menschen mit Behinderungen.

Er überwacht aber,

ob die Gesetze eingehalten werden.

Es geht nicht darum,

was ein paar Menschen wollen.

Es geht darum,

was in Österreich geschehen muss,

weil es im Gesetz steht.

Der Monitoring-Ausschuss hält Treffen

in den österreichischen Bundesländern ab.

Das ist wichtig,

weil er dadurch bekannter wird.

Vor allem wird dadurch die

UNO-Konvention über die Rechte

von Menschen mit Behinderungen bekannt.

Außerdem bemerken die Menschen

bei diesen Treffen in den Bundesländern,

dass es durch die unterschiedlichen

Bestimmungen in Österreich Probleme gibt.

Es war schwierig,

dass der Monitoring-Ausschuss

überhaupt gegründet worden ist.

Aber das ist gelungen.

Dadurch ist es klar geworden,

dass es so einen Monitoring-Ausschuss

geben muss und wie er arbeiten kann.

Es muss aber auf jeden Fall Änderungen geben,

damit die Forderungen der UNO-Konvention

auch wirklich umgesetzt werden.

Außerdem ist der Monitoring-Ausschuss

nicht gut abgesichert.

Er ist viel zu abhängig davon,

ob es im Ministerium Änderungen gibt.

Die Menschen,

die für den Monitoring-Ausschuss

im Büro arbeiten,

sind ausgezeichnete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Es ist sehr wichtig für den Monitoring-Ausschuss,

dass sie auch weiter für ihn arbeiten.

Die Menschen im Büro arbeiten großartig.

Die Mitglieder im Monitoring-Ausschuss

kennen sich bei ihrer Arbeit sehr gut aus.

Und bei den Treffen können alle

sehr gut miteinander arbeiten.

Bei den öffentlichen Treffen

haben immer mehr Menschen mit Behinderungen

gleichberechtigt mitgemacht.

Viele Menschen ohne Behinderungen haben erlebt,

wie Menschen mit Behinderungen

bei den Treffen mitgearbeitet haben.

Es ist zwar nicht möglich gewesen,

dass die Treffen völlig barrierefrei gewesen sind,

aber alle waren mit den Ergebnissen zufrieden.

Es sind bei den Treffen auch immer

wichtige Themen gefunden worden,

was man noch tun muss,

damit Menschen mit Behinderungen

gleichberechtigt leben können.

Aber auf Dauer kann der Monitoring-Ausschuss

so auf keinen Fall arbeiten.

Es gibt immer mehr Arbeit.

Diese Arbeit kann der Monitoring-Ausschuss

auf diese Weise nicht mehr schaffen.

Die Mitglieder, die in den ersten 4 Jahren

ohne Bezahlung mitgearbeitet haben waren:

Bernadette Feuerstein,

Marko Gabriel,

Karl Garnitschnig,

Irmtraut Karlsson,

Ruth Renée Kurz,

Martin Ladstätter,

Johanna Mang,

Christina Meierschitz,

Ursula Naue,

Manfred Nowak,

Erwin Riess,

Marianne Schulze,

Johannes Trimmel,

Heinz Trompisch,

Gunther Trübswasser,

Karin Wagner,

Silvia Weissenberg,

Anthony Williams,

Markus Wolf und

Christina Wurzinger

Im Büro des Monitoring-Ausschuss

haben diese Menschen großartig mitgearbeitet:

Wolfgang Iser, Waltraud Palank-Ennsmann und Sabine Wagner.

Für den Ausschuss

Die Vorsitzende

LL Wörterbuch

Barrierefrei oder Barrierefreiheit

Das bedeutet,

dass Menschen mit Behinderungen

ohne fremde Hilfe etwas nutzen können.

Zum Beispiel ein Gebäude, ein Verkehrsmittel

oder eine Internet-Seite.

Bundes-Behinderten-Beirat

Der Bundes-Behinderten-Beirat

ist eine Gruppe von Menschen,

die die Sozialministerin oder den Sozialminister berät.

Der Bundes-Behinderten-Beirat

unterstützt Menschen mit Behinderungen.

Beim Bundes-Behinderten-Beirat

arbeitet zum Beispiel der Behinderten-Anwalt.

Diskriminierung

Diskriminierung heißt,

dass jemand benachteiligt wird,

weil er oder sie eine bestimmte Eigenschaft hat.

Zum Beispiel Frauen, Flüchtlinge

oder Menschen mit Behinderungen.

Gesetz

In einem Gesetz stehen Regeln,

die für alle Bürgerinnen und Bürger eines Landes gelten.

Manchmal werden auch besondere Gesetze

für besondere Gruppen

von Bürgerinnen und Bürgern gemacht.

Zum Beispiel gibt es Gesetze,

die sicher stellen,

dass Menschen mit Behinderungen

nicht schlechter behandelt werden

als andere Menschen.

Inklusion

Inklusion heißt Einbeziehen.

Damit ist gemeint,

dass Menschen mit Behinderungen

alle Lebensbereiche mit gestalten.

Konvention

Das ist ein Vertrag,

bei dem sich viele verschiedene Länder

auf eine gemeinsame Sache einigen.

Menschenrechte

Menschenrechte sind Bestimmungen,

die für alle Menschen

auf der ganzen Welt gelten sollten.

Damit sollen die Würde und die Rechte der Menschen

bewahrt bleiben.

Die Würde eines Menschen wird zum Beispiel verletzt,

wenn er nichts zu essen hat

oder nicht medizinisch versorgt wird,

wenn er krank oder verletzt ist.

Zum Beispiel steht in den Menschenrechten:

„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde

und Rechten geboren.“

Ministerium

Ein Ministerium ist eine

Einrichtung des Staates.

Es ist dafür zuständig,

dass bestimmte Aufgaben des Staates

für die Bürgerinnen und Bürger erledigt werden.

Es gibt verschiedene Ministerien:

Zum Beispiel das Sozial-Ministerium,

das Finanz-Ministerium oder das Wirtschafts-Ministerium.

Monitoring-Ausschuss

Monitoring bedeutet „Überwachen“.

Ein Ausschuss ist eine Gruppe von Menschen,

die sich mit einem bestimmten Thema gut auskennen

und gemeinsam daran arbeiten.

Ein Monitoring-Ausschuss

ist also eine Gruppe von Menschen,

die etwas überwachen.

Dieser Monitoring-Ausschuss überwacht,

dass die Gesetze für Menschen mit Behinderungen

eingehalten werden.

Nationaler Aktionsplan

Die österreichische Regierung

hat einen Plan gemacht.

In diesem Plan steht,

was in den Jahren 2012 bis 2020

für Menschen mit Behinderungen

getan werden muss.

Dieser Plan soll auch dabei helfen,

dass die UNO-Konvention über die Rechte

von Menschen mit Behinderungen

in Österreich eingehalten wird.

Dieser Plan heißt

Nationaler Aktionsplan.

Die Abkürzung ist NAP.

Persönliche Assistenz

Assistenz bedeutet Unterstützung oder Hilfe.

Persönliche Assistentinnen und Assistenten helfen Menschen,

wenn sie im Alltags-Leben etwas brauchen.

Zum Beispiel unterstützen sie Menschen

beim Einkaufen, beim Lernen.

Oder bei Gesprächen mit der Bank, wenn es um Geld geht,

oder wenn Menschen mit Lernschwierigkeiten und Behinderungen

eine Reise machen wollen.

Persönliche Assistentinnen und Assistenten

unterstützen nur dann,

wenn der Mensch mit Behinderung das will.

Sachwalterschaft, Sachwalterinnen oder Sachwalter

Sachwalterinnen oder Sachwalter sind Personen,

die Menschen mit Lernschwierigkeiten oder Behinderung

oder Menschen mit psychischen Erkrankungen

bei bestimmten Dingen helfen.

Zum Beispiel:

  • wenn jemand Hilfe bei finanziellen Angelegenheiten braucht

  • wenn jemand einen Vertrag machen muss

  • oder wenn jemand zu einer Behörde muss

Aber die Sachwalterin oder der Sachwalter darf sich nicht

in alle Dinge im Leben dieser Person einmischen.

UNO-Konvention

Die UNO ist ein Zusammenschluss

von fast allen Ländern der Welt.

Die UNO heißt auf deutsch

auch „Vereinte Nationen“.

„Nation“ ist ein anderer Name für „Land“.

Die UNO ist zum Beispiel dafür da,

dass die Menschenrechte eingehalten werden

oder dass sie die Menschen schützt,

wenn irgendwo Krieg ist.

Eine Konvention ist ein Vertrag,

bei dem sich viele verschiedene Länder

auf eine gemeinsame Sache einigen.

Die UNO hat eine Konvention gemacht,

in der die Rechte der Menschen mit Behinderungen

auf der ganzen Welt stehen.

Sie heißt

„UNO-Konvention über die Rechte

von Menschen mit Behinderungen“.

Quelle

Unabhängiger Monitoringausschuss: Bericht an den Bundes-Behinderten-Beirat 2012. Wien 2013.

Original: https://monitoringausschuss.at/download/berichte/MA_Bericht_Bundesbehindertenbeirat_2012_LL.pdf

bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet

Stand: 20.12.2018

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