Der Monitoring-Ausschuss Österreich hat eine Internet-Seite. Der Text ist von dieser Internet-Seite.
Inhaltsverzeichnis
- Information zu diesem Text von bidok
- Einleitung
-
1. Teil: Bericht über die Arbeit im Jahr
2012
- 1. Treffen im Jahr 2012
- 2. Welche Erklärungen hat der Monitoring-Ausschuss beschlossen?
- 3. Einzelfälle
- 4. Wie kann der Monitoring-Ausschuss seine Arbeit für alle Menschen zugänglich machen?
- 5. Die wichtigsten Inhalte
- 6. Grundlegende Fragen zum Monitoring-Ausschuss
- 7. Mögliche Themen
- 8. Ersuchen an den Bundes-Behinderten-Beirat
- Teil 2: Rückblick auf die letzten 4 Jahre
- LL Wörterbuch
Diesen Text haben wir von der Internet-Seite
des Monitoring-Ausschusses.
Der Monitoring-Ausschuss ist eine Gruppe von Menschen,
die überprüft, ob Österreich die UN-Regeln einhält.
Dieser Text ist von 2013.
Das Thema ist:
Bericht an den Bundes-Behindert-Beirat 2012.

Einige Wörter sind fett geschrieben.
Das sind schwere Wörter.
Die schweren Wörter werden im Wörterbuch erklärt.
Das Wörterbuch ist am Ende vom Text.
In diesem Bericht sind einige Wörter unterstrichen. Das sind schwierige Wörter, die vielleicht nicht jeder Mensch kennt. Sie werden im Wörterbuch erklärt.
Dies ist der 4. Bericht,
den der Monitoring-Ausschuss gemacht hat.
Der Monitoring-Ausschuss überprüft
die Einhaltung der UNO-Konvention
über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Der Monitoring-Ausschuss arbeitet 4 Jahre lang
und wird dann neu zusammengestellt.
Diese Zeit nennt man Funktions-Periode.
Die ersten 4 Jahre sind jetzt vorbei.
Es ist der letzte Bericht in dieser Funktions-Periode.
Dieser Bericht wird in 2 Teile geteilt.
Im 1. Teil steht etwas
über die Arbeit im Jahr 2012.
Im 2. Teil steht etwas darüber,
wie der Monitoring-Ausschuss
in den letzten 4 Jahren gearbeitet hat.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Treffen im Jahr 2012
- 2. Welche Erklärungen hat der Monitoring-Ausschuss beschlossen?
- 3. Einzelfälle
- 4. Wie kann der Monitoring-Ausschuss seine Arbeit für alle Menschen zugänglich machen?
- 5. Die wichtigsten Inhalte
- 6. Grundlegende Fragen zum Monitoring-Ausschuss
- 7. Mögliche Themen
- 8. Ersuchen an den Bundes-Behinderten-Beirat
Im Jahr 2012 hat sich der Monitoring-Ausschuss
insgesamt 13 Mal getroffen.
2 von diesen Treffen waren öffentlich.
Das heißt: jeder interessierte Mensch
hat dabei sein dürfen.
Die Treffen waren an folgenden Terminen:
-
19. Jänner
-
22. Februar
-
13. März
-
12. April
-
26. April
-
15. Mai
-
12. Juni
-
28. August
-
18. September
-
2. Oktober
-
12. November
-
28. November
-
10. Dezember
Seit dem letzten Bericht
hat es 3 öffentliche Treffen gegeben.
-
Treffen in Wien: Unterstützung bei Entscheidungen
-
Treffen in Graz: Eigenes Geld
für Assistenz und Unterstützung
-
Treffen in Wien: Barrierefreie Bildung für alle
Diese öffentlichen Treffen
sind eine sehr gute Möglichkeit,
dass verschiedene Menschen
miteinander reden können.
Der Monitoring-Ausschuss kann dort gut
mit der Selbstvertretung
von Menschen mit Behinderungen sprechen.
Auch andere Menschen
mit Interesse an der UNO-Konvention
können miteinander und mit dem
Monitoring-Ausschuss reden.
Diese Gespräche werden immer besser.
Die Erfolge dieser Gespräche
merkt man auch an den Erklärungen,
die der Monitoring-Ausschuss beschlossen hat.
Dabei waren die Gespräche
bei den öffentlichen Treffen sehr wichtig.
Die Menschen beim Monitoring-Ausschuss
bekommen für ihre Arbeit kein Geld.
Sie machen das freiwillig
für Menschen mit Behinderungen.
Aber diese Menschen
haben auch eine andere Arbeit,
von der sie leben können,
weil sie bezahlt wird.
Für diese Arbeit brauchen sie auch Zeit.
Und sie brauchen dann noch
Zeit für sich selbst.
Deshalb gibt es zu viele Treffen
für den Monitoring-Ausschuss.
Die Menschen beim Monitoring-Ausschuss
arbeiten gerne und viel
für Menschen mit Behinderungen.
Aber das ist ein sehr hoher Aufwand.
Aber niemand erkennt diesen hohen Aufwand an.
Es gibt noch immer viel zu wenig Geld
für den Monitoring-Ausschuss.
Für die Arbeit wäre es nämlich wichtig,
dass es noch mehr Sitzungen geben würde.
Es müsste auch viel mehr Zeit
für einzelne Menschen mit Behinderungen
und ihre Probleme geben.
Die öffentlichen Treffen
sind weiterhin nicht immer barrierefrei.
Vor allem kann der Monitoring-Ausschuss
ohne Geld nicht garantieren,
dass alle Informationen gut verständlich sind.
Deshalb können Menschen mit Lernschwierigkeiten
nicht gut Mitglieder im Monitoring-Ausschuss werden.
Das ist aber eine Diskriminierung.
Die Barrierefreiheit bei den öffentlichen Treffen
ist nur deshalb teilweise möglich,
weil viele Menschen mit sehr viel Eifer mithelfen.
Der Monitoring-Ausschuss kann seine Treffen
also auch im 4. Jahr noch immer nicht barrierefrei machen.
Obwohl das in der UNO-Konvention gefordert wird.
Der Monitoring-Ausschuss hat sich im Jahr 2012
viele Gesetze genau angeschaut.
Immer wenn eines von diesen Gesetzen
für Menschen mit Behinderungen
nicht gut gewesen ist,
hat der Monitoring-Ausschuss
eine Erklärung geschrieben.
In diesen Erklärungen steht,
warum ein Gesetz nicht gut ist
und was man anders machen müsste.
Der Monitoring-Ausschuss hat sich
sehr viele Gesetze anschauen müssen.
Oft war auch nur sehr wenig Zeit für die Erklärungen.
Das war so viel Arbeit,
dass der Monitoring-Ausschuss
das fast nicht mehr geschafft hat.
-
Unterstützung bei Entscheidungen
Bei der Sachwalterschaft bestimmt ein Mensch,
was ein anderer Mensch machen darf.
Das ist oft gut gemeint.
Sachwalterinnen und Sachwalter sollen ja dafür da sein,
dass sie Menschen helfen,
die manche Entscheidungen nicht alleine treffen können.
Aber trotzdem haben alle Menschen das Recht darauf,
dass sie selbst über ihr Leben bestimmen.
Das ist ein Menschenrecht
und steht auch in der UNO-Konvention.
Es muss also andere Möglichkeiten geben,
als die Sachwalterschaft.
Eine gute Möglichkeit ist
Unterstützung bei bestimmten Entscheidungen.
Menschen mit Lernschwierigkeiten können nämlich
oft viele Entscheidungen selbst treffen.
Sie brauchen oft nur
bei manchen Entscheidungen Unterstützung.
-
Eigenes Geld für Assistenz und Unterstützung
Menschen mit Behinderungen brauchen eigenes Geld,
damit sie selbst bestimmen können,
welche Art von Assistenz und Unterstützung sie brauchen.
Dieses eigene Geld nennt man „persönliches Budget“.
Budget spricht man so aus: Büdschee.
Ihre Wünsche sind dabei das Wichtigste.
Sie müssen selbst über ihr Leben bestimmen können.
Alle Menschen mit Behinderungen
sollen dieses eigene Geld bekommen.
Unabhängig davon,
wie viel Assistenz und Unterstützung sie brauchen.
Es darf nicht sein,
dass andere Menschen bestimmen,
welche Leistungen jemand bekommt.
Nur mit eigenem Geld
können Menschen mit Behinderungen
die Unterstützung bekommen,
die sie wirklich brauchen.
-
Sozialversicherungs-Änderungs-Gesetz
In diesem Gesetz geht es unter anderem
um Menschen mit Behinderungen am Arbeits-Markt.
Menschen mit Behinderungen
können am Arbeits-Markt Probleme haben.
Im Entwurf von diesem Gesetz
geht es aber nur um Probleme,
die durch die Gesundheit entstehen.
Es geht aber um viel mehr als nur die Gesundheit.
Man muss bei der Inklusion von Menschen,
die nicht so viel leisten können,
wie einige andere Menschen
an sehr Vieles denken.
-
Abschätzung von Zielen und Auswirkungen
Der Monitoring-Ausschuss ist der Meinung,
dass es einige sehr wichtige Punkte gibt,
wenn man beschreiben will,
wie gut Menschen mit Behinderungen
am Leben teilhaben können.
-
Man muss allen Menschen klar machen,
wie viele verschiedene Barrieren es gibt.
Vor allem beim Leben mit anderen Menschen.
Zum Beispiel Diskriminierung.
Oder dass viele Menschen glauben,
dass Menschen mit Behinderungen
arm und hilflos sind.
-
Man muss über die Unterstützungs-Möglichkeiten sprechen,
die Menschen mit Behinderungen haben
und welche Maßnahmen es dafür gibt.
Es ist auch sehr wichtig,
dass man an die Übergänge
zwischen dem Lebensbereich „Arbeit“
und anderen Lebensbereichen denkt.
Zum Beispiel brauchen manche
Menschen mit Behinderungen ihre
Persönliche Assistenz auch dafür,
damit sie in die Arbeit kommen.
Das heißt,
sie brauchen sie auch
außerhalb der Arbeitszeit.
-
-
Konvention zu den Rechten der Frauen
Der Staat Österreich muss einen Bericht schreiben,
wie die UNO-Konvention
in Österreich eingehalten wird.
Es gibt dabei auch
eine eigene Gruppe von Menschen,
die sich ganz genau damit beschäftigen,
wie die Rechte der Frauen eingehalten werden.
Der Monitoring-Ausschuss
hat seine Meinung zu diesem Thema
an diese Gruppe geschickt.
-
Rechte bei der Beziehung zwischen Eltern und Kindern
Der Monitoring-Ausschuss ist der Meinung,
dass das Wichtigste
das Wohlergehen des Kindes ist.
Dieses Wohlergehen muss im Gesetz
genau festgelegt werden.
Es gibt dafür schon Bestimmungen,
die in der Kinderrechts-Konvention
und auch in der UNO-Konvention über die Rechte
von Menschen mit Behinderungen stehen.
Es ist sehr wichtig,
dass man Rücksicht
auf die Meinung der Kinder nimmt.
Meistens passiert das aber nicht.
Meistens entscheiden Erwachsene
für Kinder mit Behinderungen.
Die Kinder dürfen meistens
nicht selbst entscheiden.
-
Unterstützung und Zusammenarbeit
mit ärmeren Ländern
Österreich und andere reichere Länder
unterstützen ärmere Länder,
damit es den Menschen dort besser geht.
Zum Beispiel gibt es Unterstützung
im Gesundheits-Bereich, bei der Bildung
oder beim Bau von Gebäuden.
Dabei muss man natürlich auch an die Bedürfnisse
von Menschen mit Behinderungen denken.
Man muss an 2 verschiedene Punkte denken:
Es muss Unterstützung speziell
für Menschen mit Behinderungen geben.
Und Menschen mit Behinderungen
müssen von Anfang an bei allen Projekten
mitarbeiten können.
Sie wissen nämlich am besten,
was sie brauchen und was gut für sie ist.
-
Versicherungen für Menschen mit Behinderungen
Beim Recht auf Versicherungen
für Menschen mit Behinderungen
hat es Verbesserungen gegeben.
Das findet der Monitoring-Ausschuss gut.
Es steht im Gesetz,
dass überprüft werden muss,
ob Menschen mit Behinderungen
die gleichen Rechte haben
wie alle anderen Menschen.
Deshalb hat der Monitoring-Ausschuss
eine Überprüfung eingefordert.
Es muss überprüft werden,
ob in Österreich das Recht auf Versicherungen
mit der UNO-Konvention zusammen passt.
Dabei ist Folgendes herausgekommen:
Versicherungen können selber feststellen lassen,
wie viel Menschen mit Behinderungen
für eine Versicherung zahlen müssen.
Bei Menschen ohne Behinderungen
wird das nach bestimmten Vorgaben berechnet.
Dadurch werden Menschen mit Behinderungen
schlechter behandelt als andere Menschen.
Das kann sogar dazu führen,
dass die Verbesserungen
beim Recht auf Versicherungen
für Menschen mit Behinderungen
sinnlos sind.
-
Vergaberecht
Die öffentlichen Stellen
müssen sehr genau prüfen,
wem sie Aufträge geben.
Dafür gibt es bestimmte Regeln.
Zum Beispiel darf es keine Diskriminierung geben
und man muss an Barrierefreiheit
und Inklusion denken.
Die zuständige Stelle ist das „Lebens-Ministerium“.
Diese Stelle wollte nicht
mit dem Monitoring-Ausschuss sprechen.
Das ist unverständlich und schlecht.
Trotzdem hat der Monitoring-Ausschuss
seine Meinung zu diesen Regeln gesagt.
-
Förderungen
Menschen mit Behinderungen brauchen Unterstützung,
damit sie ihre Menschenrechte verwirklichen können.
Dafür gibt es Förderungen vom Staat Österreich.
Diese Förderungen müssen selbstverständlich sein.
Jeder Mensch hat das Recht darauf,
dass die Menschenrechte eingehalten werden.
Wenn er dafür Förderungen braucht,
darf man das nicht als großzügige Hilfe sehen.
Es muss also das Recht
auf diese Förderungen geben.
-
Neues beim Bundes-Behinderten-Gesetz
Im Bundes-Behinderten-Gesetz steht auch,
dass es keine Diskriminierung geben darf.
Aber es gibt viele Gründe für Diskriminierung.
Und es gibt nicht für alle Gründe gleich viel Schutz.
Zum Beispiel gibt es Mehrfach-Diskriminierung.
Das gibt es dann,
wenn ein Mensch
aus mehreren Gründen diskriminiert wird.
Zum Beispiel, weil dieser Mensch eine Frau ist
und eine Behinderung hat.
Dagegen muss es einen besseren Schutz geben.
Es muss auch im Gesetz stehen,
dass Diskriminierungen beseitigt werden müssen.
-
Gesetz für die Überprüfung
der UNO-Konvention in Niederösterreich
In diesem Gesetz stehen nicht
alle wichtigen Punkte der UNO-Konvention.
Zum Beispiel die Teilnahme
von Menschen mit Behinderungen
an allen Bereichen des Lebens.
-
Gesetz gegen Diskriminierung in Vorarlberg
In diesem Gesetz sind nicht alle wichtigen Punkte
der UNO-Konvention genügend sichergestellt.
Zum Beispiel die Teilnahme
von Menschen mit Behinderungen
an allen Bereichen des Lebens.
-
Nationaler Aktionsplan
In diesem Plan wird stehen,
was in Österreich geschehen muss,
damit Menschen mit Behinderungen
die gleichen Rechte haben,
wie alle anderen Menschen.
Es hat einen Entwurf von diesem Plan gegeben.
Der Monitoring-Ausschuss
hat seine Meinung dazu gesagt.
Es hat auch sonst viele Rückmeldungen gegeben.
Aber diese Rückmeldungen
sind nicht für alle Menschen
zugänglich gemacht worden.
Das ist nicht verständlich.
Der Monitoring-Ausschuss hat
zu vielen verschiedenen Themen
für Menschen mit Behinderungen seine Meinung gesagt
und Vorschläge gemacht.
Diese Vorschläge müssen jetzt umgesetzt werden.
Der Monitoring-Ausschuss kann sich leider
noch immer nicht um die Probleme
von einzelnen Menschen kümmern.
Dafür gibt es zu wenig Geld
und zu wenige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Viele Probleme hängen damit zusammen,
dass es in den einzelnen österreichischen Bundesländern
verschiedene Bestimmungen
für Menschen mit Behinderungen gibt.
Die meisten Probleme gibt es in 2 Bereichen:
-
Probleme mit Sachwalterschaften.
Viele Menschen mit Behinderungen
haben zu wenige Informationen.
Sie wissen oft nicht,
welche Rechte und Möglichkeiten sie haben,
wenn sie eine Sachwalterin oder einen Sachwalter haben.
-
Für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen
gibt es viel zu wenig Unterstützung
bei Schulen und anderen Ausbildungen.
Sie können deshalb oft nicht gemeinsam
mit Kindern und Jugendlichen ohne Behinderungen
in die Schule gehen oder eine Ausbildung machen.
Der Monitoring-Ausschuss kann sich
noch immer nicht um die Probleme
von einzelnen Menschen kümmern.
Dafür gibt es zu wenig Geld
und zu wenige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Das geht auch deshalb nicht,
weil es in den einzelnen österreichischen Bundesländern
verschiedene Bestimmungen
für Menschen mit Behinderungen gibt.
-
Internet-Seite und Verbreitung der Meinungen und Vorschläge
Die Internet-Seite muss geändert werden.
Vor allem muss man auf der Internet-Seite
leichter von einem Bereich zum anderen finden können.
Aber das ist schwierig.
Der Monitoring-Ausschuss ist noch immer
vom Ministerium abhängig.
Der Monitoring-Ausschuss braucht unbedingt
genug eigenes Geld,
sonst kann er nicht gut genug arbeiten.
Viele interessierte Menschen
verwenden die Internet-Seite.
Diese Menschen erkennen auch an,
dass wir uns bemühen,
dass die Internet-Seite barrierefrei wird.
Aber wir wollen,
dass möglichst viele Menschen wissen,
welche Probleme es für Menschen mit Behinderungen gibt.
Das ist notwendig,
damit wir unsere Arbeit gut machen können.
Deshalb wollen wir auch Menschen informieren,
die wenig mit dem Monitoring-Ausschuss
oder der UNO-Konvention zu tun haben.
Das ist aber unmöglich,
weil es zu wenig Geld gibt.
Der Monitoring-Ausschuss kann ohnehin
nur wenige Berichte für die Presse machen,
weil es zu wenig Geld dafür gibt.
Und auch das verhindert das Ministerium.
Aber eigentlich hat das Ministerium versprochen,
dass es dabei hilft.
Das ist seltsam.
Wichtige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
im Ministerium haben offensichtlich
noch immer nicht verstanden,
wie wichtig der Monitoring-Ausschuss ist.
Sie haben offensichtlich auch nicht verstanden,
dass das Ministerium
den Monitoring-Ausschuss nur unterstützen soll.
Der Monitoring-Ausschuss
soll nämlich unabhängig sein.
-
Vorträge, Gespräche und Tagungen
Der Monitoring-Ausschuss
wird immer wieder zu Vorträgen,
Gesprächen oder Tagungen eingeladen.
Im Jahr 2012 haben noch mehr Mitglieder
diese Einladungen angenommen,
als in der Zeit davor.
Es ist noch immer nicht klar,
wie das bezahlt werden soll.
Das waren die Einladungen:
Frau Naue, 12. Jänner, Innsbruck, Universität, Vortrag
Frau Schulze, 20. Jänner, Krems, Fachtagung Psychiatrie
Frau Meierschitz, 1. März, Wien, Fachtagung
Frau Schulze, 9. März, Salzburg, HPE Tagung
Frau Naue, 15. März, Bruck/Mur, Kongress zu Bildung, Vortrag
Frau Schulze, 15. März, Wien, Fachgruppe FamilienrichterInnen,
Vortrag
Frau Schulze, 21. März, Götzis, Kathi Lampert Schule, Vortrag
Frau Wurzinger, 22. März, Bozen (Südtirol), Landesregierung,
Vortrag
Frau Schulze, 22. März, Innsbruck, Landhaus, Podiumsdiskussion
Frau Schulze, 22. März, Innsbruck, Sozialausschuss, Vortrag
Frau Schulze, 20. April, Baden, Pädagogische Hochschule, Vortrag
Frau Schulze, 25. April, St. Pölten, Landhaus, Vortrag
Frau Schulze, 25. April, Graz, Universität, Vortrag
Frau Schulze, 2. Mai, Villach, Tagung, Vortrag
Frau Schulze, 15. Juni, Wien, ÖKSA Tagung, Vortrag
Frau Schulze, 19. Juni, Wien, Kulturkontakt, Vortrag
Frau Naue, 25. Juni, Wien, IVS Tagung, Vortrag
Frau Schulze, 4. Juli, Wien, ADA Tagung, Vortrag
Frau Schulze, 20. August, Wesenufer, Tagung, Vortrag
Frau Schulze, 19. September, Wels, Integra, Vortrag
Frau Naue, 22. Oktober, Wien, Universität Bodenkultur, Vortrag
Herr Ladstätter, 6. November, Wien, Symposium, Diskussion
Frau Meierschitz, 9. November, St. Pölten, Fachtagung, Vortrag
Frau Schulze, 15. November, Dornbirn, Fachtagung, Vortrag
Frau Schulze, 16. November, Dornbirn, Fachtagung, Diskussion
Frau Schulze, 17. November, Salzburg, Universität, Ringvorlesung
Frau Schulze, 18. November, Wien, Rathaus, Fachtagung, Vortrag
Frau Schulze, 19. November, Wien, Direktorenkonferenz
Sozialberufeschulen
Frau Schulze, 26. November, St. Pölten, Landtag, Vortrag
Frau Schulze, 27. November, Wien, Integration Wien, Vortrag
Frau Schulze, 28. November, Wien, Elternforum Downsyndrom,
Vortrag
Frau Weissenberg, 6. Dezember, St. Pölten, Vertretungsnetz,
Vortrag
-
Anfragen an den Monitoring-Ausschuss
Der Monitoring-Ausschuss bekommt
viele Anfragen aus vielen Ländern.
Zum Beispiel ist der
Monitoring-Ausschuss gebeten worden,
ein Projekt gegen Gewalt
an Kindern mit Behinderungen zu unterstützen.
Im Jahr 2012 hat sich der Monitoring-Ausschuss
vor allem mit 2 Punkten beschäftigt,
die sehr wichtig für das selbstbestimmte Leben
von Menschen mit Behinderungen sind.
-
Unterstützung bei Entscheidungen
-
Eigenes Geld für Assistenz und Unterstützung
Der Monitoring-Ausschuss hat
über die Probleme gesprochen,
die es bei Sachwalterschaften gibt.
Bei der Sachwalterschaft bestimmt ein Mensch,
was ein anderer Mensch machen darf.
Das ist gegen das Recht auf Selbstbestimmung.
Deshalb hat der Monitoring-Ausschuss
eine andere Möglichkeit vorgestellt:
Die Unterstützung bei Entscheidungen.
Der Monitoring-Ausschuss hat festgestellt,
dass es nicht gut ist,
wenn es eigene Regeln
nur für Menschen mit Behinderungen gibt.
Dadurch glauben viele Menschen nur,
dass Menschen mit Behinderungen
anders sind als andere Menschen.
Man muss sich also überlegen,
welche Regeln überhaupt notwendig sind.
Menschen mit Behinderungen müssen
die gleichen Rechte haben,
wie alle anderen Menschen.
Dazu gehört auch das Recht,
ein Risiko einzugehen
oder einen Fehler zu machen.
Bei der Sachwalterschaft
ist das fast ausgeschlossen.
Die Sachwalterinnen und Sachwalter sollen aber
noch mehr Macht in noch mehr
Lebens-Bereichen bekommen.
Das wäre nicht gut.
Das ist ein wichtiger Punkt.
Die Persönliche Assistenz
muss in ganz Österreich gleich sein.
Jetzt gibt es Unterschiede
in den einzelnen österreichischen Bundesländern.
Das ist aber offensichtlich ein Problem.
Es wird viel über die Persönliche Assistenz gesprochen,
aber es gibt dabei keine Ergebnisse.
Für den Monitoring-Ausschuss
ist das ein großes Problem.
Es ist auch nicht klar,
welche Ergebnisse herauskommen sollen.
Der Monitoring-Ausschuss ist der Meinung,
dass die Persönliche Assistenz
besonders wichtig ist.
Dazu gehört auch das
eigene Geld für Assistenz und Unterstützung.
Damit Menschen mit Behinderungen
wirklich selbstbestimmt leben können,
müssen sie selbst entscheiden können,
welche Assistenz, Hilfe oder Unterstützung
sie haben wollen.
Und das ist nur mit dem eigenen Geld möglich.
Das eigene Geld für Assistenz und Unterstützung
ist für alle Menschen mit Behinderungen gedacht.
Unabhängig davon,
wie viel Assistenz und Unterstützung sie brauchen.
Es darf nicht sein,
dass andere Menschen bestimmen,
welche Leistungen jemand bekommt.
Nur mit eigenem Geld
können Menschen mit Behinderungen
die Unterstützung bekommen,
die sie wirklich brauchen.
Wie viel eigenes Geld
ein Mensch mit Behinderung bekommt,
soll davon abhängen,
welche Unterstützung notwendig ist.
Auch im Bereich der Bildung
ist in den letzten Jahren nicht viel passiert.
Es ist besonders wichtig,
dass Menschen mit Behinderungen
und Menschen ohne Behinderungen
gemeinsam in die Schule gehen
oder eine Ausbildung machen.
Nur dann ist es möglich,
dass Menschen mit und ohne Behinderungen
normal und gleichberechtigt miteinander umgehen.
Menschen ohne Behinderungen haben oft
keine gute Meinung von Menschen mit Behinderungen.
Das ist oft nur deshalb so,
weil sie gar keine Menschen mit Behinderungen kennen.
Wenn sie aber schon gemeinsam in die Schule gehen,
kann sich das ändern.
Aber der Monitoring-Ausschuss ist besorgt,
dass viele Menschen
diese Tatsache nicht verstehen.
Wir können die Forderungen der
UNO-Konvention aber nur umsetzen,
wenn Menschen mit und ohne Behinderungen
gemeinsam lernen.
Damit es die Unterstützung bei Entscheidungen
statt der Sachwalterschaft geben kann,
müssen Menschen mit und ohne Behinderungen
ganz normal miteinander umgehen.
Deshalb hat es im Oktober 2012
ein eigenes Treffen zum Thema
barrierefreie Bildung für alle gegeben.
Dieses Treffen war für alle interessierten Menschen,
nicht nur für den Monitoring-Ausschuss.
Der Monitoring-Ausschuss
hat von Anfang an kein Geld bekommen.
Er hat auch nicht unabhängig arbeiten können.
Er war vom Ministerium abhängig.
Das hat die Arbeit schon immer
sehr schwierig gemacht.
Und die Situation ist nicht besser geworden.
Es gibt kein Geld und der Monitoring-Ausschuss
ist noch immer vom Ministerium abhängig.
Es ist auch immer weniger klar,
welche Aufgaben der Monitoring-Ausschuss genau hat.
Der Monitoring-Ausschuss
hat auch nicht viele Möglichkeiten,
wirklich etwas zu tun,
damit Menschen mit Behinderungen
mehr Rechte bekommen.
Für den Monitoring-Ausschuss
ist das eine sehr unerfreuliche Situation.
Außerdem kann man deshalb
anderen Menschen fast nicht erklären,
wofür die Arbeit eigentlich gut ist.
Der Monitoring-Ausschuss
hat mehr als 40 Mal Vorschläge gemacht,
wie man Forderungen der UNO-Konvention
in Österreich umsetzen könnte.
Es wäre logisch gewesen,
wenn man diese Vorschläge
auch umgesetzt hätte.
Das war aber nicht möglich.
Der Monitoring-Ausschuss
muss mehr Möglichkeiten haben.
Nur dann können wir in Österreich
ernsthaft darüber reden,
wie wir die Forderungen
der UNO-Konvention
und die Menschenrechte einhalten können.
Der Monitoring-Ausschuss
kann noch immer nicht garantieren,
dass seine Treffen barrierefrei sind.
Dafür gibt es kein Geld.
Das bedeutet aber,
dass der Monitoring-Ausschuss
Menschen diskriminieren muss.
Vor allem können Menschen mit Lernschwierigkeiten
nicht beim Monitoring-Ausschuss mitarbeiten.
Bei den öffentlichen Treffen
gibt es mehr Barrierefreiheit,
weil viele Menschen mit sehr viel Eifer mithelfen.
Aber auch da kann Barrierefreiheit
nicht sichergestellt werden.
In den österreichischen Bundesländern
gibt es immer mehr Einrichtungen,
die überprüfen,
ob die UNO-Konvention eingehalten wird.
Das ist auch eine gute Entwicklung.
Aber diese Einrichtungen
müssen besser miteinander
zusammen arbeiten können.
Außerdem müssen sie
auf die gleiche Art und Weise prüfen,
ob die Rechte der Menschen mit Behinderungen
in Österreich eingehalten werden.
Dafür braucht man Geld.
Dieses Geld gibt es aber nicht.
Es ist auch geklärt worden,
wer für den Schutz gegen Gewalt
gegen Menschen mit Behinderungen
zuständig ist.
Das ist ebenfalls gut.
Auch hier müsste der Monitoring-Ausschuss
mitarbeiten können.
Aber auch dafür gibt es kein Geld.
Der Monitoring-Ausschuss findet es gut,
dass es einen Nationalen Aktionsplan geben wird.
In diesem Plan wird stehen,
was in Österreich geschehen muss,
damit Menschen mit Behinderungen
die gleichen Rechte haben,
wie alle anderen Menschen.
Der Monitoring-Ausschuss hat seine Meinung
zu dem Entwurf schon gesagt.
Es soll eine Gruppe von Fachleuten geben,
die zur Beratung dabei sein sollen,
wenn der Plan fertig gestellt wird.
Das ist gut.
Es ist auch gut,
dass der Monitoring-Ausschuss mitarbeiten soll.
Aber wenn der Monitoring-Ausschuss
wirklich mitarbeiten soll,
muss es dafür auch die Möglichkeiten geben.
Der Monitoring-Ausschuss arbeitet
4 Jahre lang und wird dann neu zusammengestellt.
Das nennt man Funktions-Periode.
Die ersten 4 Jahre waren
im Dezember 2012 vorbei.
Der neue Monitoring-Ausschuss muss entscheiden,
welche Themen er besonders genau überprüft.
Wir schlagen folgende Themen vor:
-
Es muss barrierefreien Zugang
zur Gesundheitsversorgung geben.
Menschen mit Behinderungen müssen
alle Gesundheits-Einrichtungen
barrierefrei erreichen können
und alle Informationen verstehen können.
Zum Beispiel im Krankenhaus
oder bei der Hausärztin oder dem Hausarzt.
-
Menschen mit Behinderungen müssen
die gleichen Versicherungen bekommen
wie alle anderen Menschen.
Sie müssen zum Beispiel Geld bekommen,
wenn sie ihren Arbeitsplatz verlieren
oder eine Pension,
wenn sie alt sind.
-
Im Jahr 2013 wählen
die Österreicherinnen und Österreicher
eine neue Regierung.
Diese Wahlen müssen barrierefrei sein.
-
Menschen mit Behinderungen
haben das Recht auf Kultur.
Zum Beispiel auf Theater oder Konzerte.
Dieses Recht muss umgesetzt werden.
-
Der Staat Österreich muss einen Bericht schreiben,
wie die UNO-Konvention
in Österreich eingehalten wird.
Der neue Monitoring-Ausschuss soll
darüber mit den Fachleuten in Genf
Anfang September 2013 sprechen.
Außerdem soll es Vorschläge
für die Regierung geben,
wie sie den Monitoring-Ausschuss
besser arbeiten lassen kann.
Der Monitoring-Ausschuss hat
den Bundes-Behinderten-Beirat
in den Jahren 2010 und 2012
um Unterstützung gebeten.
Es hat aber keine richtige Antwort darauf gegeben.
Deshalb wiederholt der Monitoring-Ausschuss
seine Anliegen noch einmal:
-
Richtige Informationen
Viele Menschen ohne Behinderungen
müssen noch lernen,
dass Menschen mit Behinderungen
nicht anders sind als sie.
Nur dann können alle
gleichberechtigt miteinander leben.
Das muss man vielen Menschen
aber erst klar machen.
Das ist sehr wichtig und steht auch
in der UNO-Konvention.
Der Monitoring-Ausschuss leistet dabei
auch seinen Beitrag.
Der Bundes-Behinderten-Beirat
wird dringend gebeten,
dass er daran noch mehr mitarbeitet.
-
Gespräch über bessere Möglichkeiten
wie man die UNO-Konvention
umsetzen kann
Es ist in Österreich schwierig,
dass die Forderungen der UNO-Konvention
auch wirklich umgesetzt werden.
Es gibt in den einzelnen Bundesländern
unterschiedliche Bestimmungen,
verschiedene Stellen sind zuständig.
Dadurch ist es auch schwer,
sich dabei auszukennen.
Es muss dringend darüber gesprochen werden,
wie man das verbessern kann.
Barrierefreiheit und Inklusion
müssen endlich umgesetzt werden.
-
Gespräch über den Bericht
der Welt-Gesundheits-Organisation
Die Welt-Gesundheits-Organisation
hat einen Bericht über
Menschen mit Behinderungen geschrieben.
In diesem Bericht stehen viele Vorschläge,
wie man ihre Situation verbessern kann.
Der Monitoring-Ausschuss schlägt vor,
dass der Bundes-Behinderten-Beirat
Gespräche über diesen Bericht
und die Vorschläge leitet.
-
Der Monitoring-Ausschuss muss
im Bundes-Behinderten-Beirat sein
Im Gesetz steht,
dass der Monitoring-Ausschuss
zum Bundes-Behinderten-Beirat gehört.
Es ist aber kein Mitglied
im Beirat vertreten.
Vor allem die Vorsitzende oder der Vorsitzende
des Monitoring-Ausschusses
muss aber im Bundes-Behinderten-Beirat sein.
Der Monitoring-Ausschuss hat bereits erklärt,
warum er nicht so gut arbeiten kann,
wie das notwendig wäre:
-
Der Monitoring-Ausschuss ist noch immer
vom Ministerium abhängig.
-
Der Monitoring-Ausschuss braucht unbedingt
genug eigenes Geld,
sonst kann er nicht gut genug arbeiten.
Viele Schwierigkeiten hängen
mit diesen 2 Fehlern zusammen.
Bestimmte Menschen können
beim Monitoring-Ausschuss nicht mitarbeiten,
weil es kein Geld für Barrierefreiheit gibt.
Auch die Treffen mit allen interessierten Menschen
können deshalb nicht barrierefrei sein.
Der Monitoring-Ausschuss müsste
die Probleme und Beschwerden
von einzelnen Menschen bearbeiten können.
Das ist aber nicht gut möglich,
wenn beim Monitoring-Ausschuss
nur Menschen freiwillig und ohne Bezahlung arbeiten.
Es wäre aber möglich,
dass sich das ändert.
Das wäre deshalb so wichtig,
weil den Menschen dann klar werden würde,
welche Aufgaben der Monitoring-Ausschuss hat.
Viele Leute glauben,
der Monitoring-Ausschuss ist so etwas
wie eine Interessens-Vertretung
von Menschen mit Behinderungen.
Er überwacht aber,
ob die Gesetze eingehalten werden.
Es geht nicht darum,
was ein paar Menschen wollen.
Es geht darum,
was in Österreich geschehen muss,
weil es im Gesetz steht.
Der Monitoring-Ausschuss hält Treffen
in den österreichischen Bundesländern ab.
Das ist wichtig,
weil er dadurch bekannter wird.
Vor allem wird dadurch die
UNO-Konvention über die Rechte
von Menschen mit Behinderungen bekannt.
Außerdem bemerken die Menschen
bei diesen Treffen in den Bundesländern,
dass es durch die unterschiedlichen
Bestimmungen in Österreich Probleme gibt.
Es war schwierig,
dass der Monitoring-Ausschuss
überhaupt gegründet worden ist.
Aber das ist gelungen.
Dadurch ist es klar geworden,
dass es so einen Monitoring-Ausschuss
geben muss und wie er arbeiten kann.
Es muss aber auf jeden Fall Änderungen geben,
damit die Forderungen der UNO-Konvention
auch wirklich umgesetzt werden.
Außerdem ist der Monitoring-Ausschuss
nicht gut abgesichert.
Er ist viel zu abhängig davon,
ob es im Ministerium Änderungen gibt.
Die Menschen,
die für den Monitoring-Ausschuss
im Büro arbeiten,
sind ausgezeichnete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Es ist sehr wichtig für den Monitoring-Ausschuss,
dass sie auch weiter für ihn arbeiten.
Die Menschen im Büro arbeiten großartig.
Die Mitglieder im Monitoring-Ausschuss
kennen sich bei ihrer Arbeit sehr gut aus.
Und bei den Treffen können alle
sehr gut miteinander arbeiten.
Bei den öffentlichen Treffen
haben immer mehr Menschen mit Behinderungen
gleichberechtigt mitgemacht.
Viele Menschen ohne Behinderungen haben erlebt,
wie Menschen mit Behinderungen
bei den Treffen mitgearbeitet haben.
Es ist zwar nicht möglich gewesen,
dass die Treffen völlig barrierefrei gewesen sind,
aber alle waren mit den Ergebnissen zufrieden.
Es sind bei den Treffen auch immer
wichtige Themen gefunden worden,
was man noch tun muss,
damit Menschen mit Behinderungen
gleichberechtigt leben können.
Aber auf Dauer kann der Monitoring-Ausschuss
so auf keinen Fall arbeiten.
Es gibt immer mehr Arbeit.
Diese Arbeit kann der Monitoring-Ausschuss
auf diese Weise nicht mehr schaffen.
Die Mitglieder, die in den ersten 4 Jahren
ohne Bezahlung mitgearbeitet haben waren:
Bernadette Feuerstein,
Marko Gabriel,
Karl Garnitschnig,
Irmtraut Karlsson,
Ruth Renée Kurz,
Martin Ladstätter,
Johanna Mang,
Christina Meierschitz,
Ursula Naue,
Manfred Nowak,
Erwin Riess,
Marianne Schulze,
Johannes Trimmel,
Heinz Trompisch,
Gunther Trübswasser,
Karin Wagner,
Silvia Weissenberg,
Anthony Williams,
Markus Wolf und
Christina Wurzinger
Im Büro des Monitoring-Ausschuss
haben diese Menschen großartig mitgearbeitet:
Wolfgang Iser, Waltraud Palank-Ennsmann und Sabine Wagner.
Für den Ausschuss
Die Vorsitzende
Inhaltsverzeichnis
Das bedeutet,
dass Menschen mit Behinderungen
ohne fremde Hilfe etwas nutzen können.
Zum Beispiel ein Gebäude, ein Verkehrsmittel
oder eine Internet-Seite.
Der Bundes-Behinderten-Beirat
ist eine Gruppe von Menschen,
die die Sozialministerin oder den Sozialminister berät.
Der Bundes-Behinderten-Beirat
unterstützt Menschen mit Behinderungen.
Beim Bundes-Behinderten-Beirat
arbeitet zum Beispiel der Behinderten-Anwalt.
Diskriminierung heißt,
dass jemand benachteiligt wird,
weil er oder sie eine bestimmte Eigenschaft hat.
Zum Beispiel Frauen, Flüchtlinge
oder Menschen mit Behinderungen.
In einem Gesetz stehen Regeln,
die für alle Bürgerinnen und Bürger eines Landes gelten.
Manchmal werden auch besondere Gesetze
für besondere Gruppen
von Bürgerinnen und Bürgern gemacht.
Zum Beispiel gibt es Gesetze,
die sicher stellen,
dass Menschen mit Behinderungen
nicht schlechter behandelt werden
als andere Menschen.
Inklusion heißt Einbeziehen.
Damit ist gemeint,
dass Menschen mit Behinderungen
alle Lebensbereiche mit gestalten.
Das ist ein Vertrag,
bei dem sich viele verschiedene Länder
auf eine gemeinsame Sache einigen.
Menschenrechte sind Bestimmungen,
die für alle Menschen
auf der ganzen Welt gelten sollten.
Damit sollen die Würde und die Rechte der Menschen
bewahrt bleiben.
Die Würde eines Menschen wird zum Beispiel verletzt,
wenn er nichts zu essen hat
oder nicht medizinisch versorgt wird,
wenn er krank oder verletzt ist.
Zum Beispiel steht in den Menschenrechten:
„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde
und Rechten geboren.“
Ein Ministerium ist eine
Einrichtung des Staates.
Es ist dafür zuständig,
dass bestimmte Aufgaben des Staates
für die Bürgerinnen und Bürger erledigt werden.
Es gibt verschiedene Ministerien:
Zum Beispiel das Sozial-Ministerium,
das Finanz-Ministerium oder das Wirtschafts-Ministerium.
Monitoring bedeutet „Überwachen“.
Ein Ausschuss ist eine Gruppe von Menschen,
die sich mit einem bestimmten Thema gut auskennen
und gemeinsam daran arbeiten.
Ein Monitoring-Ausschuss
ist also eine Gruppe von Menschen,
die etwas überwachen.
Dieser Monitoring-Ausschuss überwacht,
dass die Gesetze für Menschen mit Behinderungen
eingehalten werden.
Die österreichische Regierung
hat einen Plan gemacht.
In diesem Plan steht,
was in den Jahren 2012 bis 2020
für Menschen mit Behinderungen
getan werden muss.
Dieser Plan soll auch dabei helfen,
dass die UNO-Konvention über die Rechte
von Menschen mit Behinderungen
in Österreich eingehalten wird.
Dieser Plan heißt
Nationaler Aktionsplan.
Die Abkürzung ist NAP.
Assistenz bedeutet Unterstützung oder Hilfe.
Persönliche Assistentinnen und Assistenten helfen Menschen,
wenn sie im Alltags-Leben etwas brauchen.
Zum Beispiel unterstützen sie Menschen
beim Einkaufen, beim Lernen.
Oder bei Gesprächen mit der Bank, wenn es um Geld geht,
oder wenn Menschen mit Lernschwierigkeiten und Behinderungen
eine Reise machen wollen.
Persönliche Assistentinnen und Assistenten
unterstützen nur dann,
wenn der Mensch mit Behinderung das will.
Sachwalterinnen oder Sachwalter sind Personen,
die Menschen mit Lernschwierigkeiten oder Behinderung
oder Menschen mit psychischen Erkrankungen
bei bestimmten Dingen helfen.
Zum Beispiel:
-
wenn jemand Hilfe bei finanziellen Angelegenheiten braucht
-
wenn jemand einen Vertrag machen muss
-
oder wenn jemand zu einer Behörde muss
Aber die Sachwalterin oder der Sachwalter darf sich nicht
in alle Dinge im Leben dieser Person einmischen.
Die UNO ist ein Zusammenschluss
von fast allen Ländern der Welt.
Die UNO heißt auf deutsch
auch „Vereinte Nationen“.
„Nation“ ist ein anderer Name für „Land“.
Die UNO ist zum Beispiel dafür da,
dass die Menschenrechte eingehalten werden
oder dass sie die Menschen schützt,
wenn irgendwo Krieg ist.
Eine Konvention ist ein Vertrag,
bei dem sich viele verschiedene Länder
auf eine gemeinsame Sache einigen.
Die UNO hat eine Konvention gemacht,
in der die Rechte der Menschen mit Behinderungen
auf der ganzen Welt stehen.
Sie heißt
„UNO-Konvention über die Rechte
von Menschen mit Behinderungen“.
Quelle
Unabhängiger Monitoringausschuss: Bericht an den Bundes-Behinderten-Beirat 2012. Wien 2013.
Original: https://monitoringausschuss.at/download/berichte/MA_Bericht_Bundesbehindertenbeirat_2012_LL.pdf
bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet
Stand: 20.12.2018