Modelle persönlicher Assistenz

Schlagwörter: Gesellschaft, Recht, Empowerment
Textsorte: Artikel
Copyright: © Monitoring-Ausschuss 2011

Information zu diesem Text (von bidok)

Diesen Text haben wir von der Internetseite des Monitoring-Ausschusses.

Der Monitoring-Ausschuss ist eine Gruppe von Menschen, die überprüft, ob Österreich die UN-Regeln einhält.

Dieser Text ist von 2011.

Das Thema ist: Modelle persönlicher Assistenz

Auf unserer Internetseite haben wir noch einen Text zum Thema: Monitoring-Ausschuss.

Diesen Text finden Sie hier:

http://bidok.uibk.ac.at/library/wibs-monitoringausschuss-l.html

Modelle persönlicher Assistenz

Es gibt Regeln für den Umgang mit Menschen mit Behinderungen.

Die Regeln sind in einem Text festgeschrieben.

Dieser Text heißt Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.

Eine Kommission achtet auf die Einhaltung dieser Regeln.

Die Kommission heißt Monitoringausschuss.

Die Kommission hat sich die Regeln über Persönliche Assistenz angeschaut.

Die Kommission hat folgendes festgestellt:

Was ist persönliche Assistenz?

Behinderte Menschen brauchen oft Hilfe.

Zum Beispiel brauchen Sie Hilfe beim Anziehen, beim Einkaufen oder beim Kochen.

Sie brauchen Hilfe bei der Arbeit.

Sie brauchen auch Hilfe in der Freizeit.

Persönliche Assistenten und Assistentinnen können helfen.

Der behinderte Mensch bestimmt selbst, wann er Hilfe braucht.

Er bestimmt selbst, welche Hilfe er möchte.

Er bestimmt selbst, wer ihm helfen soll.

Die Hilfe muss er bezahlen können.

Dafür muss er vom Staat genug Geld bekommen.

Menschen mit Lernschwierigkeiten brauchen manchmal Hilfe,

den richtigen Assistenten zu finden.

Was gibt es in Österreich?

Im Moment gibt es in jedem Bundesland von Österreich andere Regeln für persönliche Assistenz.

Zum Beispiel muss man unterschiedlich viel Geld für Assistenten zahlen.

Manche Bundesländer zahlen gar keine persönliche Assistenz.

Es ist oft leichter, einen Heimplatz zu bekommen als persönliche Assistenz.

Wer Hilfe oder Betreuung braucht, hat auch ein Recht auf Pflegegeld.

Hilfe ist aber sehr teuer.

Das Pflegegeld ist oft zu wenig.

Persönliche Assistenz bei der Arbeit

Persönliche Assistenz bei der Arbeit hilft Menschen mit schweren Körperbehinderungen, eine Arbeit machen zu können.

Man hat aber kein Recht, eine persönliche Assistenz bei der Arbeit zu bekommen.

Daher bekommen auch nur sehr wenig Menschen einen persönlichen Assistenten bei der Arbeit.

Persönliche Assistenz bei der Arbeit wird von einer anderen Stelle bezahlt als persönliche Assistenz für Freizeit.

Das ist für Menschen mit Behinderungen nicht gut.

Die Bundesregierung will hier Verbesserung machen.

Persönliche Assistenz in der Schule

Behinderte Menschen können auch persönliche Assistenz in der Schule bekommen.

Die Regeln dafür sind in jedem Bundesland anders.

Das macht viele Probleme.

In Tirol gibt es viel persönliche Assistenz in der Schule.

Vorteile der persönlichen Assistenz

Mit persönlicher Assistenz können behinderte Menschen selbst über ihr Leben bestimmen.

Sie können eine eigene Wohnung haben.

Sie können arbeiten gehen.

Sie können eine Familie haben.

Menschen, die mit persönlicher Assistenz leben, brauchen nicht im Heim wohnen.

In Heimen ist Gewalt leichter möglich.

Persönliche Assistenz kann helfen Gewalt zu verhindern.

Menschen mit persönlicher Assistenz leben gesünder.

Das steht in einem Bericht der Stadt Wien.

Persönliche Assistenz kostet ungefähr 195,- Euro am Tag.

Das Leben im Heim ist genauso teuer.

Manchmal sogar teurer.

Die Regeln der Konvention sagen:

Jeder Mensch ist gleich viel wert.

Jeder Mensch soll eigene Entscheidungen treffen können.

Jeder Mensch muss in der Gemeinschaft leben können.

Dafür muss er persönliche Assistenz bekommen.

Wo gibt es gute Regeln für persönliche Assistenz?

In Wien gibt es gute Regeln für persönliche Assistenz.

In Wien wird mehr Pflegegeld für persönliche Assistenz gezahlt.

Dieses Geld heißt Pflegegeld-Ergänzungs-Leistung.

Außerhalb von Österreich gibt es gute Regeln für persönliche Assistenz.

Zum Beispiel in Schweden, Dänemark und Norwegen.

Dort haben auch schwerbehinderte Menschen ein Recht auf persönliche Assistenz.

Was soll getan werden?

In ganz Österreich muss es gleiche Regeln für persönliche Assistenz geben.

Die Regeln dafür werden in einer Arbeitsgruppe erarbeitet.

In dieser Arbeitsgruppe sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Sozialministerium und aus den Bundesländern.

In dieser Arbeitsgruppe müssen auch behinderte Menschen mitarbeiten.

Es gibt eine Richtlinie für Europa von der internationalen Selbstbestimmt-Leben-Bewegung.

Diese Richtlinie soll dabei helfen, gute Regeln für persönliche Assistenz in den Ländern zu machen.

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Quelle:

Stellungnahme des Unabhängigen Monitoringausschusses zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, Innsbruck 2011.

Original: http://www.monitoringausschuss.at/cms/monitoringausschuss/attachments/5/8/0/CH0914/CMS1318231634489/sn_pa_ll.doc

bidok - Internetvolltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet.

Stand: 31.10.2011

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