Zusammen-Fassung der Studie in Leichter Sprache
Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialeshat die Forscherinnen von der Universität Leipzig gefördert.
Inhaltsverzeichnis
- Information von bidok
- Danke
- Unterstützte Elternschaft für behinderte und chronisch kranke Eltern
- Projekte zur Unterstützung von Eltern mit Behinderungen
- Diese Leistungen bieten die Sozial-Ämter an
- Diese Leistungen bieten die Jugend-Ämter an
- Diese Leistungen bieten die Projekte an:
- Hilfe-Planung
- Gutachten für die Hilfe-Planung
- Dauer von Unterstützung
- Wenn die Trennung von Eltern und Kind nötig wird
- Hilfen aus einer Hand
- Gespräche mit Eltern mit Behinderungen
- Das muss sich verändern
Abbildungsverzeichnis
Der Text ist eine Zusammenfassung in Leichter Sprache.
Der Text in schwerer Sprache heißt:
Unterstützte Elternschaft
– Angebote für behinderte und chronisch kranke Eltern –
Analyse zur Umsetzung des Artikels 23 der UN-BRK
Abschlussbericht
Der Text in schwerer Sprache ist auch auf bidok.
Das ist der Link zu dem Text:
http://bidok.uibk.ac.at/library/michel-elternschaft.html
Marion Michel, Martina Müller und Ines Conrad
haben den Text geschrieben.
Der Text wurde im Jahr 2017 veröffentlicht.
Wir bedanken uns beim Bundes-Ministerium für Arbeit und Soziales.
Das Ministerium hat uns das Geld für die Studie gegeben.
Wir bedanken uns bei allen,
die uns bei der Arbeit geholfen haben
und die uns beraten haben.
Wir bedanken uns bei allen,
die unsere Frage-bogen beantwortet haben
und die mit uns gesprochen haben:
-
bei den Jugend-Ämtern
-
bei den Sozial-Ämtern
-
bei den Projekten für Begleitete Elternschaft
und Eltern-Assistenz
-
und besonders bei den Eltern mit Behinderungen.
Das Bundes-Ministerium
für Arbeit und Soziales
hat Geld gegeben
für eine wissenschaftliche Studie.

Forscherinnen der Universität Leipzig
haben untersucht,
wie Eltern mit Behinderungen
in Deutschland unterstützt werden.

Das sind die Forscherinnen:
Viele Fach-Leute und 6 Studenten
haben unsere Arbeit unterstützt.

Über unsere Arbeit haben wir
einen Bericht geschrieben.
Alle Jugend-Ämter in Deutschland
sollten einen Frage-Bogen beantworten.
Und alle Sozial-Ämter.

Aber nur ein kleiner Teil der Ämter hat mitgemacht.
Die Ämter sind meistens in großen Städten.
Viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
von den Ämtern hatten keine Zeit.
Oder sie wussten zu wenig
über Eltern mit Behinderungen.

Wir haben auch Fach-Leute befragt,
die Eltern mit Behinderungen beraten
und unterstützen.

Die Unterstützung gibt es als Eltern-Assistenz
oder als Begleitete Elternschaft.
Elternschaft ist ein schweres Wort für Eltern-sein.

Angebote für Eltern-Assistenz
und Begleitete Elternschaft
nennen wir in der Studie Projekte.
Viele Projekte haben mitgemacht.
Die meisten Projekte sind in großen Städten.

In kleinen Städten und Dörfern
gibt es weniger Projekte.
Eltern müssen oft sehr weit fahren,
wenn sie Unterstützung brauchen
oder Beratung.

Es gibt Bundes-Länder in Deutschland,
die haben viele Projekte
zur Unterstützung von Eltern mit Behinderungen.
Die sind vor allem im Norden von Deutschland,
zum Beispiel in Bremen und Brandenburg

Und es gibt Bundes-Länder,
die haben noch keine Projekte
zur Unterstützung von Eltern mit Behinderungen.
Diese Bundes-Länder
sind vor allem im Süden von Deutschland,
zum Beispiel in Bayern
oder in Baden-Würtemberg.
Manche Bundes-Länder haben schon Regeln
für die Unterstützung
von Eltern mit Behinderungen.
Das haben Sie in einem Plan aufgeschrieben.
In diesem Plan stehen noch mehr Regeln,
damit Menschen mit Behinderungen
am Leben in der Gesellschaft teilhaben können.
Die Pläne heißen deshalb
Landes-Teilhabe-Pläne.

Wenn die Bundes-Länder
schon solche Regeln haben,
gibt es auch schon bessere Projekte
für die Eltern mit Behinderungen.
Ämter wissen wenig
über Eltern mit Behinderungen

Nur ein kleiner Teil von den Jugend-Ämtern
hat besondere Angebote
für Eltern mit Behinderungen
und für Kinder mit Behinderungen.
Nur wenige Ämter machen Schulungen,
damit sie mehr
über Menschen mit Behinderungen wissen.

Es gibt aber ein Angebot für alle Eltern.
Das heißt Frühe Hilfen.

Eltern sollen lernen,
wie sie ihr Kind gut versorgen können.

Die Frühe Hilfe ist auch gut
für Eltern mit Lern-Schwierigkeiten
oder mit anderen Behinderungen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Ämtern
können dort auch viel
über Eltern mit Behinderungen lernen.

Von den Jugend-Ämtern werden vor allem
Eltern mit Lern-Schwierigkeiten unterstützt.

Und Eltern mit seelischen Behinderungen.
Bei den Sozial-Ämtern ist das auch so.
Eltern mit anderen Behinderungen
werden selten unterstützt.

Das sind zum Beispiel Eltern,
die schlecht laufen können
oder die schlecht hören können
oder die schlecht sehen können.

Die Projekte unterstützen Eltern mit Behinderungen

-
ambulant: die Unterstützer
kommen in die Wohnung zu den Eltern
-
stationär: die Eltern leben mit ihren Kindern
in einer Wohn-Gruppe
oder einem Heim.

Projekte Begleitete Elternschaft unterstützen
Eltern mit Lern-Schwierigkeiten.

Projekte Eltern-Assistenz unterstützen
Eltern mit körperlichen Behinderungen
oder Eltern, die schlecht hören können
oder die schlecht sehen können.
Die Projekte müssen
mit den Jugend-Ämtern zusammen-arbeiten
oder mit den Sozial-Ämtern.
Die Ämter bezahlen die Arbeit in den Projekten.
Die Projekte und die Ämter arbeiten manchmal auch
in Arbeits-Gruppen zusammen.

Probleme gibt es,
wenn sich die Ämter nicht einigen können,
wer die Unterstützung für die Eltern bezahlt.

Die Projekte berichteten, dass Ämter oft wenig
wissen,

-
wie Eltern mit Behinderungen
gut unterstützt werden können,
-
welche Unterstützung die Eltern brauchen
-
und welche Projekte es gibt zur Unterstützung.

Am besten werden Eltern mit Behinderungen
unterstützt,
wenn alle gut zusammen-arbeiten.
Dazu gibt es einige gute Beispiele.
Aber es ist noch nicht in allen Ämtern so.

Die Projekte finden die Zusammen-Arbeit gut,
-
wenn sich die Ämter mit den Projekten beraten,

-
wenn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den
Eltern gut zuhören
und mit den Eltern gut zusammen-arbeiten,
-
wenn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
in den Ämtern viel wissen
über Menschen mit Behinderungen,

-
wenn die Ämter die Rechte
von Menschen mit Behinderungen kennen
-
und wenn sie diese Rechte beachten.

Die Projekte sind oft mit der Zusammen-Arbeit
nicht zufrieden.
Sie sagen, die Zusammen-Arbeit muss besser
werden.

Probleme gibt es,
-
wenn die Ämter wenig wissen
über Eltern mit Behinderungen,
-
wenn sie sich von den Projekten
nicht beraten lassen
und die Eltern schlecht unterstützen,

-
wenn die Ämter nur darauf achten,
dass die Unterstützung wenig Geld kostet
-
oder wenn sie sich streiten,
welches Amt die Unterstützung bezahlen muss.

Das bieten die Sozial-Ämter
für Eltern mit Behinderungen an:

-
Ambulant betreutes Wohnen
für Eltern mit seelischen Erkrankungen
oder mit Lern-Schwierigkeiten.
-
Einige Sozial-Ämter
bieten auch Eltern-Assistenz an.

Die Sozial-Ämter wollen die Eltern gut unterstützen.
Das klappt aber noch nicht immer.

Zum Beispiel,
wenn es keine Begleitete Elternschaft
oder Eltern-Assistenz gibt.
Oder wenn die Ämter wenig über Eltern mit
Behinderungen wissen.
Oder wenn sie sich mit dem Jugend-Amt streiten,
wer die Unterstützung bezahlen muss.

Die Ämter sagen,
sie brauchen für die Unterstützung klare Regeln.

Die Regeln gibt es jetzt.
Sie stehen in einem neuen Gesetz.
Das Gesetz heißt Bundes-Teilhabe-Gesetz.

Viele Sozial-Ämter sagen,
dass die Jugend-Ämter alleine
die Eltern mit Behinderungen unterstützen müssen.
Sozial-Ämter unterstützen Eltern mit Behinderungen,
wenn die Eltern Gebärden-Sprache benötigen.

Manchmal benutzen sie auch schon Leichte Sprache

oder Punkt-Schrift
für Menschen, die schlecht sehen können.

Das bieten die Jugend-Ämter
für Eltern mit Behinderungen an:

-
Viele Jugend-Ämter bieten Kurse für Eltern an.
Die Eltern sollen lernen,
wie sie gut für ihre Kinder sorgen können.
Für Eltern mit Lern-Schwierigkeiten
sind die Kurse manchmal zu schwer.

-
Die Jugendämter bieten auch Familien-Hilfe an.
Die Helfer kommen dann zu den Eltern nach
Hause.

-
Oder die Mutter und ihr Kind
ziehen in eine Wohn-Gemeinschaft
Oder in ein Mutter-Kind-Heim.
Dort lernt sie,
wie sie ihr Kind gut versorgen kann.

-
In den Wohn-Gruppen oder Heimen
dürfen nur die Mütter mit ihren Kindern leben
oder nur die Väter mit ihren Kindern.
Wenn die Kinder 6 Jahre alt sind,
müssen die Mütter oder Väter mit ihren Kindern
aus diesen Heimen ausziehen.

Einige Jugend-Ämter sagen,
sie können die Eltern nur zwei Jahre unterstützen.

Aber das ist falsch.
Die Jugend-Ämter
können die Eltern so lange unterstützen,
wie die Eltern das brauchen.
Manche Jugend-Ämter
unterstützen auch schon so lange,
wie die Eltern das brauchen.

Die Jugend-Ämter wollen die Eltern gut unterstützen.
Das klappt aber noch nicht immer.
Zum Beispiel,
wenn es keine Begleitete Elternschaft
oder Eltern-Assistenz gibt.

Oder wenn die Ämter wenig über Eltern mit
Behinderungen wissen.
Oder wenn sie sich mit dem Sozial-Amt streiten,
wer die Unterstützung bezahlen muss.

Die Projekte unterstützen Eltern mit Behinderungen
sehr gut.

Sie prüfen,
welche Unterstützung die Eltern benötigen.
Sie fördern die Eltern,
wenn sie etwas schon gut können.
Die Eltern bestimmen mit,
wie sie unterstützt werden wollen.

Die Eltern sollen stark gemacht werden,
damit sie ihre Kinder gut versorgen können.
Die Projekte unterstützen die Mütter und die Väter.

In den meisten Wohn-Gruppen oder Heimen
wohnen die Mütter und die Väter
zusammen mit ihren Kindern.
In der Begleiteten Elternschaft
können die Familien so lange wohnen,
wie sie das brauchen.

Die Unterstützung bezahlt das Jugend-Amt
und das Sozial-Amt.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Projekten
wissen viel über Eltern mit Behinderungen.

Sie bieten auch Schulungen für Eltern an
oder für Ämter
oder für Fach-Leute,
die etwas über behinderte Eltern lernen wollen.
Sie schreiben Informations-Hefte in Leichter Sprache.

Es gibt sehr viele verschiedene Angebote
-
von den Jugend-Ämtern,
-
von den Sozial-Ämtern
-
und von den Projekten.

Es gibt aber zu wenig Angebote,
wo alle zusammen planen,
wie die Eltern am besten unterstützt werden können.
Das Bundes-Teilhabe-Gesetz hat dazu
Regeln aufgeschrieben.

In Zukunft müssen die Ämter die Unterstützung
gemeinsam planen,
damit die Eltern ihre Kinder gut versorgen können.
Und damit Kinder bei ihren Eltern leben können.
Das steht im Bundes-Teilhabe-Gesetz.

Probleme haben die Projekte,
-
wenn Eltern Lern-Schwierigkeiten
und eine seelische Behinderung haben,
-
wenn Eltern Lern-Schwierigkeiten haben
und viel Alkohol trinken,

-
wenn Eltern Lern-Schwierigkeiten haben
und Drogen nehmen.

Dann können die Kinder manchmal
nicht weiter in der Familie leben.

Die Projekte überlegen dann,
wie die Kinder weiter unterstützt werden können.
Und wie die Eltern weiter mit ihren Kindern
zusammen sein können.
Jugend-Ämter verwenden jedem Bundes-Land
andere Regeln für die Hilfe-Planung.
Sozial-Ämter haben auch unterschiedliche Regeln.

Das Bundes-Teilhabe-Gesetz will einheitliche Regeln.
Das ist wichtig,
damit alle Eltern so unterstützt werden können,
wie sie das brauchen.

Wichtig ist zum Beispiel,
-
ob die Eltern unterstützt werden von der Familie
oder von Freunden,
-
was die Eltern selbst gelernt haben für die
Versorgung von Kindern,
-
was sie durch ihre Behinderung nicht können,
-
was sie mit Unterstützung können,
-
ob sie die nötigen Hilfs-Mittel haben.

Das ist alles bei der Hilfeplanung zu beachten
damit das Kindes-Wohl nicht gefährdet ist.
Kindes-Wohl heißt,
-
dass sich das Kind gut entwickeln kann,
-
dass es gesundes Essen bekommt,

-
ordentliche, saubere Sachen,
gute Spielsachen.

-
dass die Eltern lieb zu ihrem Kind sind
und dem Kind helfen, wenn es nötig ist.
-
dass die Eltern dem Kind helfen, seine Welt zu
entdecken.
-
dass die Eltern dem Kind auch sagen, was es
falsch gemacht hat.

Manchmal schaffen die Eltern das nicht.
Dann kann es sein,
dass sich ihr Kind nicht gut entwickelt.

Dann sagen die Fach-Leute,
das Kindes-Wohl ist gefährdet.
Aber:
Das Kindes-Wohl ist nicht gefährdet
nur weil die Eltern eine Behinderung haben.
Eltern mit Behinderung können gute Eltern sein.
Die Gefahr besteht,
wenn die Eltern zu wenig Unterstützung bekommen.
Oder wenn die Unterstützung schlecht ist
und es den Eltern dabei schlecht geht.
Das müssen manche Jugend-Ämter noch lernen.

Viele Jugend-Ämter beraten sich mit Fach-Leuten,
welche Unterstützung nötig ist.
Manchmal fragen Eltern selbst beim Jugend-Amt,
ob sie Unterstützung bekommen können.

Manchmal sagen aber auch Fach-Leute
dem Jugend-Amt,
dass sich ein Kind schlecht entwickelt.
Und dass die Familie Unterstützung braucht.
Diese Fach-Leute sind zum Beispiel

-
Lehrer und Lehrerinnen,
-
Erzieherinnen aus dem Kinder-Garten,
-
Kinder-ärzte,
-
Ärzte aus Kranken-Häusern,
-
Hebammen.

Es ist wichtig,
dass die Familie recht-zeitig Unterstützung bekommt.
Deshalb kann es gut sein,
wenn die Hebamme das Jugend-Amt informiert
und wenn die Unterstützung
gleich nach der Geburt beginnt.
Das kann aber auch schlecht sein,
wenn das Jugend-Amt das Kind gleich
aus der Geburts-Klinik abholt.
Die Eltern können dann gar nicht lernen,
ihr Kind zu versorgen.

Für die Hilfe-Planung werden oft Gutachten nötig.
Zum Beispiel von Ärzten,
wenn Unterstützung beim Sozial-Amt beantragt wird.
Oder von Psychologen,
wenn es um die Erziehung der Kinder geht.

Durch die Gutachten dauert es manchmal lange,
bis die Unterstützung beginnen kann.
Manche Gutachten sind aber auch schlecht.

Die Gutachter wissen zu wenig
über Menschen mit Behinderungen.
Dann denken sie,
dass Eltern mit Behinderungen
keine guten Eltern sein können.

Es ist deshalb wichtig, dass Gutachter
viel lernen über Menschen mit Behinderungen
und über Möglichkeiten zur Unterstützung.

Einige Jugend-Ämter und viele Sozial-Ämter
sind mit den Gutachten unzufrieden.
Die meisten Projekte
sind mit den Gutachten unzufrieden.

Die Gutachten müssen besser werden,
damit die Eltern gut unterstützt werden können.
Und damit die Kinder nur dann
aus der Familie genommen werden,
wenn die Eltern nicht selbst
für ihre Kinder sorgen können.
Manchmal werden die Gutachten
nicht mit den Eltern besprochen.

Eltern haben aber das Recht,
die Gutachten zu sehen.
Die Gutachten müssen richtig erklärt werden.
Die Eltern sollen verstehen,
was in den Gutachten steht.
Sie sollen wissen, was sie gut machen
und was sie falsch machen.
Viele Jugend-Ämter unterstützen
Eltern mit Behinderungen länger
als Eltern ohne Behinderung.

Wie lange die Eltern unterstützt werden
hängt oft von ihrer Behinderung ab.
Manchmal möchten die Eltern
die Unterstützung nicht mehr,
zum Beispiel,
wenn die Unterstützer die Eltern bevormunden
oder die Eltern wenig achten.

Ohne gute Unterstützung
kann für die Eltern die Gefahr bestehen,
von ihren Kindern getrennt zu werden.

Deshalb ist eine Unterstützung als
Begleitete Elternschaft wichtig.
Mit den Eltern wird achtungs-voll umgegangen.
Die Eltern werden gleich-berechtigt behandelt.
Manche Jugend-Ämter haben das verstanden.
Aber oft fehlen Angebote
für die Begleitete Elternschaft.
Manchmal schaffen es die Eltern nicht,
für ihre Kinder zu sorgen.
Das kann auch passieren,
wenn die Eltern sehr gut unterstützt wurden.

Dann kann die Mutter
in eine Mutter-Kind-Wohngemeinschaft ziehen.
Oder es kommt zu einer Trennung
von Eltern und Kindern.

Die Kinder leben dann in einer Pflege-Familie
oder in einer Wohn-Gemeinschaft
oder in einem Kinder-Heim.
Einige Jugend-Ämter versuchen dann,
dass die Eltern weiter
in ihrer vertrauten Umgebung bleiben können.

Die Eltern sollen weiter Kontakt zu ihren Kindern
halten können.
Die Eltern können dann zum Beispiel Fahrgeld
bekommen,
wenn sie ihre Kinder besuchen.

Viele Ämter müssen aber noch lernen,
wie sie die Eltern und die Kinder
dann weiter gut unterstützen können.
Wenn die Kinder nicht mehr
bei ihren Eltern leben können,
unterstützen sie die Projekte gut.
Die Projekte besprechen mit den Eltern,
wo die Kinder in Zukunft leben.

Und wie die Eltern weiter
am Leben ihrer Kinder teilnehmen können.
Sie begleiten die Eltern bei Besuchen
bei ihren Kindern
oder fahren mit den Eltern und Kindern zum Beispiel
in die Ferien.
Es ist wichtig,
dass die Eltern die Trennung verstehen können
und dass die Kinder die Trennung verstehen können.
Eltern dürfen die Trennung nicht als Bestrafung
erleben.

Wichtig ist auch,
dass die Kinder gemeinsame Erlebnisse
mit ihren Eltern haben.
Die Pflege-Eltern
oder die Erzieherinnen und Erzieher in Wohnheimen
müssen achtungsvoll mit den Eltern umgehen.
Das müssen Pflege-Eltern
oder Erzieherinnen und Erzieher oft noch lernen.

Besonders Eltern mit Lern-Schwierigkeiten
werden oft von verschiedenen Helfern unterstützt.
Zum Beispiel

-
vom gesetzlichen Betreuer,
-
dem Mitarbeiter vom
-
Ambulant betreuten Wohnen (ABW),
der Familien-Hebamme,
-
der Familien-Helferin vom Jugend-Amt.
Das Jugend-Amt bezahlt die Familien-Helfer.
Die Familienhelfer kommen in die Familie.

Das Sozial-Amt bezahlt die Helfer für die Eltern,
zum Beispiel vom ABW.
Die Helfer vom ABW kommen auch in die Familie.
Das ist für die Familie oft zu viel.

Das Bundes-Teilhabe-Gesetz fordert deshalb,
dass es Hilfe aus einer Hand gibt.
Das heißt,
Jugend-Amt und Sozial-Amt beraten mit den Eltern
über die Hilfe.
Und wieviel Geld das Jugend-Amt für die Hilfe bezahlt
und wieviel Geld das Sozial-Amt bezahlt.

Das Jugend-Amt und das Sozial-Amt bezahlen
die Helfer gemeinsam.
Dann kommen nicht mehr viele verschiedene Helfer
in die Familie.
Mit den Eltern arbeitet nur noch eine Person oder
höchstens zwei.

So gelingt es besser,
die Familie gut zu unterstützen.
Manche Ämter machen das schon so.
Mit dem neuen Gesetz müssen das in Zukunft alle
Ämter so machen.
Das müssen viele Ämter noch lernen.

Die Ämter müssen die ganze Familie unterstützen.
Für die Familie ist es egal,
wer die Unterstützung bezahlt.
Für die Familie ist wichtig,
dass sie gut unterstützt wird
als Mutter, Vater und Kind.

Manchmal muss das Jugend-Amt
Kinder aus der Familie nehmen
-
weil die Eltern die Versorgung von ihrem Kind
nicht mehr schaffen

-
oder weil die Eltern nicht gut für ihr Kind sorgen
können.
Das Jugend-Amt sagt dann,
das Kindes-Wohl ist in Gefahr
Jugend-Ämter sollen Eltern aber unterstützen,
damit die Kinder wieder bei ihren Eltern leben können.

Die Behinderung der Eltern geht nicht wieder weg.
Die Eltern brauchen deshalb oft lange Unterstützung.
Eltern mit Behinderung brauchen länger
Unterstützung als Eltern ohne Behinderung.

Wenn die Kinder wieder zu ihren Eltern kommen,
brauchen die Eltern viel Unterstützung.
Die Unterstützung muss schon beginnen,
wenn die Kinder noch in einer Pflege-familie leben
oder einem Wohn-Heim.
Dazu müssen die Jugend-Ämter überlegen,
wie sie das machen können
und welche Unterstützung nötig ist.
Einige Jugend-Ämter machen das schon gut.
Es ist wichtig, dass alle Jugend-Ämter so arbeiten.

In der Studie haben wir auch Eltern mit
Behinderungen gefragt,
wie sie unterstützt werden.

Das haben die Eltern gesagt:
-
Einige Eltern haben keine Unterstützung
bekommen.

-
Einige Eltern wollten keine Unterstützung.
-
Einige Eltern haben Eltern-Assistenz
bekommen.
Das war gut für sie.

-
Bei 2 Müttern mit Lernschwierigkeiten
lebten die Kinder in einem Heim.

-
Eine Mutter hat es geschafft,
dass sie wieder mit ihrem Kind
zusammen leben kann.
Sie hat darum gekämpft,
dass sie besser unterstützt wird.
Das war aber sehr schwer.
Jetzt wird die Mutter gut vom Sozial-Amt
unterstützt.

-
Eine Familie wurde gleich nach der Geburt
sehr gut unterstützt.
Mutter und Vater haben Lern-Schwierigkeiten.
Am Anfang hat eine Familien-Hebamme
die Familie unterstützt.

-
Dann haben Jugend-Amt und Sozial-Amt
gemeinsam die Hilfe bezahlt.

-
Die Familie hat 2 Kinder.
Die Kinder leben bei ihren Eltern
und gehen in den Kinder-garten.
Alle haben gut zusammen-gearbeitet.

Inhaltsverzeichnis
Die Ämter und die Projekte wünschten sich
bessere Regeln
für die Unterstützung von Eltern mit Behinderungen.

Das Bundes-Teilhabe-Gesetz hat Regeln aufgeschrieben
-
für die Unterstützung von Eltern mit Behinderungen,
-
für die Hilfe-Planung,
-
für die Bezahlung von Hilfen,
-
und für die Zusammenarbeit von Ämtern,
damit Eltern mit Behinderungen
gut unterstützt werden können.

Nun müssen auch andere Gesetze geändert werden,
zum Beispiel das Gesetz,
das für die Jugend-Ämter wichtig ist.
Das Gesetz heißt Kinder- und Jugend-Hilfe-Gesetz.
Kinder dürfen nur von ihren Eltern getrennt werden,
wenn sie wirklich nicht für ihre Kinder sorgen können.
Dazu müssen auch andere Regeln verbessert werden,
zum Beispiel für die Kinder- und Jugend-Hilfe.
Solche Regeln müssen aufgeschrieben werden
-
für die Bundes-Länder
-
für die Städte und Land-Kreise.

Viele Fachleute müssen mehr lernen
über Menschen mit Behinderungen
und über Eltern mit Behinderungen.

Die Eltern sollen ihre Rechte kennen lernen.
Und sie müssen lernen, ihre Rechte zu fordern.

Menschen mit Behinderungen haben
die gleichen Rechte
wie Menschen ohne Behinderungen.

Das müssen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
in der Jugend-Hilfe und
in der Behinderten-Hilfe lernen,
Übersetzung in Leichte Sprache:
Marion Michel
Prüfer:
Kristin Burckhardt , Steven Wallner
Prüf-Assistentin:
Anja Seidel
Verein Leben mit Handicaps e.V. – Kompetenzzentrum für behinderte
und chronisch kranke Eltern
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.,
Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013
Quelle
Marion Michel, Martina Müller, Ines Conrad (2017): Unterstützte Elternschaft für behinderte und chronisch kranke Eltern. Zusammen-Fassung der Studie in Leichter Sprache.
bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet
Stand: 24.10.2019