Grundsätzliches zu den Lebensrechten behinderter Menschen

Autor:in - Peter Malina
Themenbereiche: Schule, Recht
Textsorte: Artikel
Releaseinfo: erschienen in: TAFIE (Hrsg.): Pädagogik und Therapie ohne Aussonderung. 5. Gesamtösterreichisches Symposium 1989, S. 131 - 164
Copyright: © Peter Malina 1989

"Ihre Grenzen sind unsere Grenzen..."

Geschichte, Gegenwart und Zukunft sind nicht voneinander zu trennen. Das Bewußtwerden der eigenen Gegenwart ist unabdingbare Voraussetzung für den Umgang mit der Vergangenheit und Voraussetzung für die Bewältigung der Zukunft. Als Teilnehmer der Tagung und Mitbeteiligter an dem Grundsatzarbeitskreis ist mir dies in mehrfacher Hinsicht bewußt geworden:

Bewußt geworden ist mir wieder einmal, wie schnell der Begriff des "Normalen" dazu verwendet werden kann, die jeweils "anderen" aus dem eigenen Bereich der "Normalität" auszugrenzen und abzuschieben. Deutlich wurden mir dabei auch die Grenzen der herkömmlichen (wissenschaftlichen) Beschäftigung mit Geschichte. Im Grunde geht es stets darum, sich zu fragen, von welcher Geschichte und von wessen Geschichten denn eigentlich die Rede sein soll. Geschichte der "Großen" und der "Mächtigen" ist gewiß auch ein Teil "unseres" Lebens; zu fragen ist aber ganz konkret, wo denn von "uns" selbst, den Kleinen und den "klein Gemachten" die Rede ist. Die Geschichtswissenschaft konnte (und kann) darauf nur begrenzt Antwort geben: sie hat bisher mit Fleiß und einem beträchtlichen Aufwand vornehmlich die Geschichte der Erfolgreichen beschrieben und die Geschichte derer, die nicht erfolgreich waren oder sein konnten, weitgehend unbeachtet gelassen.

Bewußt geworden ist mir, daß diese "Normal"-Schule, von der in den Referaten und Diskussionsbeiträgen so oft die Rede war, im Grunde sehr "normale" Bedürfnisse überaus behindert: Solidarität, Aufeinanderachten, auf "Schwache" oder Schwächere Rücksicht nehmen, seine eigenen Grenzen erkennen werden hier in der Regel nicht gelernt und auch nicht als "Wert" anerkannt. Ein eng gezogener, im Grunde mißverstandener Begriff von "Leistung" ist nicht imstande, mit jenen menschlich umzugehen, die diese Ansprüchen so nicht zu erfüllen vermögen. In historischer Perspektive wirkt hier - so meine ich - ein unbarmherziges Leistungsdenken nach, das unter anderem auch im Nationalsozialismus eine seiner Wurzeln hat. In der Wiederaufbauphase nach 1945 konnte diese Leistungs-Ideologie sehr wohl nutzbringend gebraucht werden. Die Notwendigkeit des materiellen Wiederaufbaus ersparte es allerdings, sich mit den Zielen und den Inhalten der nachfaschistischen Leistungsgesellschaft auseinanderzusetzen. Selbstverständlich heißt dies nicht, daß damit die österreichische Gesellschaft nach 1945 einem pauschalen Faschismusverdacht ausgesetzt werden soll. Trotzdem erscheint es mir notwendig, sich auch auf Grund historischer Erfahrungen mit jenen Inhalten auseinanderzusetzen, die unbefragt einen wesentlichen Bestandteil unsere politischen Kultur ausmachen und sehr konkret auf alle jene auswirken, die den Zielsetzungen einer auf Leistung und "Erfolg" ausgerichteten Gesellschaft nicht entsprechen.

Bewußt geworden ist mir, daß Verständigung und Verständnis nur als Ergebnis eines gesprächs- und lernbereiten Kommunikationsprozesses möglich sind. Diese Aufgabe scheint mir allerdings bisher in erster Linie von jenen geleistet, die als direkt Betroffene zu ihrem Leben als "Behinderte" und/oder mit "Behinderten" zusätzlich noch die Last der Aufarbeitung für jene zu tragen haben, die aus Unwissen und/oder auf Grund nicht hinterfragter Vor-Urteile die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für diese Behinderung mit zu verantworten haben. In Analogie zu den Erfahrungen mit dem Umgang mit unserer (faschistischen) Vergangenheit sind es auch hier die "Opfer", die das tun, was die "anderen" offenkundig nicht zu leisten imstande sind. Die historische Aufarbeitung der "Euthanasie" ist bisher nicht von den dafür vorgesehenen "Fachleuten" (Historikern), sondern wesentlich von eigentlich "Fachfremden" (aber sehr wohl auch Betroffenen) - Ärzten vor allem - geleistet worden.

Im Umgang mit der Geschichte von Menschen werden HistorikerInnen zu lernen haben, daß Geschichte immer auch die Geschichte ihrer eigenen (professionellen) "Behinderung" ist: behindert durch ein zu enges Verständnis von Geschichte, gehen ihnen vielfach die "menschlichen" Dimensionen der Vergangenheit verloren. Geschichte bleibt vielfach immer noch reduziert auf eine im Detail sicherlich für Fachleute interessante Ereignis- und Faktengeschichte, in der die Geschichte von Menschen, ihren geglückten und verfehlten "Beziehungen" im sozialen, politischen und ökonomischen Bereich, nichts zu suchen hat.

Den "Spuren der Besiegten" nachzugehen, den bisher Stummen und Sprachlosen zur Sprache zu verhelfen, scheint mir eine Aufgabe, die von der Geschichtswissenschaft noch geleistet werden muß. Die Erfahrungen in Reutte haben mir dazu Mut gemacht. Ich danke jenen, die im Plenum und in den Gesprächen in der Arbeitsgruppe für mich Wesentliches bewußt gemacht haben: Geschichte ist Ent-Grenzung und damit auch Grenz-Überschreitung.

Entsprechend der Aufgabenstellung des Kleinplenums ging es mir darum, im Rückblick auf die historische Entwicklung "Grundsätzliches" zu den Lebensrechten behinderter Menschen zu erörtern. In der historischen Perspektive bedeutet dies allerdings auch, sich bewußt zu werden, daß auf dem Hintergrund der Erfahrungen der letzten 100 Jahren notwendiger Weise auch von der Verweigerung der Lebensrechte Behinderter gesprochen werden muß. In den letzten Monaten ist eine erschreckte Öffentlichkeit mit der Tatsache konfrontiert worden, daß in einem österreichischen Krankenhaus alte, das heißt: für die Zwecke unserer Gesellschaft nicht mehr "wertvolle", wegen ihres Alters und/oder ihrer Krankheit "behinderte" Menschen medizinisch zu Tode "behandelt" worden sind. Gewiß sind diese Tötungen die Taten Einzelner gewesen und daher auch von diesen zu verantworten. Allerdings sollte nicht vergessen werden, daß diese individuellen Taten sich auf dem Hintergrund einer "Tradition" gesellschaftlicher Einstellungen ereigneten, die vor nur ganz wenigen Jahrzehnten es durchaus als "normal", ja geradezu als "notwendig" fande, alle jene aus der Gemeinschaft auszuscheiden", die für die Zwecke dieser Gesellschaft nicht mehr tauglich sein sollten. Das Herrschaftssystem des Nationalsozialismus, das gar nicht so wenige Österreicher bereitwillig mitgetragen haben, hatte - unterstützt von durchaus willigen und "hilfsbereiten" Ärzten und Angehörigen des Pflegepersonals, Fürsorgern, Erziehern, Sonderschullehrern, Juristen und Verwaltungsbeamten - ein engmaschiges System der Erfassung, Verfolgung und Vernichtung geistig und körperlich Behinderter, soziale "Auffälliger" und Unerwünschter entwickelt, dem zehntausende zum Opfer gefallen sind.[1]

Die Geschichte jener, die im Nationalsozialismus den Aggressionen einer Umwelt ausgesetzt gewesen sind, die ihnen kein Lebensrecht zubilligen wollte, ist erst in den letzten Jahren langsam - viel zu langsam - in unser Bewußtsein getreten[2]. Voraussetzung dafür war (und ist) allerdings eine "Blickerweiterung", die es erlaubt, "alle" Menschen der Gesellschaft auch als "Menschen" wahrnehmen zu können[3]. Voraussetzung dafür ist der Blick zurück. "Geschichtliche Erinnerung" - so hat es Dirk Blasius in seinen Überlegungen zum historischen Stellenwert der NS-Psychiatrie formuliert - hat immer mehr zu sein als ein "lustvoll oder verbittert stimmendes Herumstöbern" in der Vergangenheit:

"So fern uns die Zeit des Nationalsozialismus von unseren eigenen Wertmaßstäben auch liegen mag, es besteht nicht nur die moralische Verpflichtung, sondern auch die politische Notwendigkeit, sich diese Zeit auf eine sinnträchtige Weise anzueignen..." [4]

Noch heute sind viele von denen, die im Nationalsozialismus als "lebensunwert" denunziert wurden und die Verfolgung überlebten, mit dem Makel des "Asozialen" und "Anormalen" belegt - soweit sie die Verfolgung überhaupt überlebten:

"Die Wunden, die ihnen in der Zeit der NS-Herrschaft geschlagen wurden, konnten in der Nachkriegszeit nicht vernarben. Sie befanden sich weiterhin in der Rolle des unerwünschten Außenseiters; häufig verinnerlichten sie sogar die ihnen von ihrer Umwelt vorgehaltene Meinung, daß sie letztendlich selbst schuld gewesen seien an ihrer eigenen Verfolgung..." [5]

Nach 1945 blieben sie von der "Wiedergutmachung" - nun davon abgesehen, ob sich das ihnen angetane Unrecht überhaupt wieder "gut" machen ließe - ausgeschlossen, unbeachtet und von der Gesellschaft (weiterhin) gemieden.

Um zu "verstehen", was damals an für uns heute nahezu Unfaßbarem und Entsetzlichem geschehen ist, ist es notwendig, der Vor-Geschichte des Schreckens nachzugehen und das Entsetzen im "Alltäglichen" aufzuspüren, und zwar dort, wo es noch lange nicht um Mord und Verbrechen gegangen ist. Die Vordenker waren lange vor der Etablierung des nationalsozialistischen Regimes bereits am Werk, und auch die Nach-Denker sollten nicht vergessen werden.



[1] Die Beschäftigung mit dem "österreichischen" Anteil an der "Euthanasie" im Nationalsozialismus steht erst in den Anfängen. Von den bisher publizierten Veröffentlichungen sei vor allem verwiesen auf: Behinderte im Dritten Reich. Hrsg. v. einer Aktivgruppe des Behindertendorfes Altenhof. Altenhof, 1982; Michael Hubensdorf, "... und wurden von den Nazi ins Altreich verschleppt und dort aus dem Leben befördert" - eine österreichische Geschichtslüge. In: Gerhard Baader, Ulrich Schultz (Hrsg.), Medizin und Nationalsozialismus. Tabuisierte Vergangenheit - Ungebrochene Tradition. Berlin, 1980, 102-112; Wolfgang Neugebauer, "Euthanasie" und Zwangssterilisierung. In: Widerstand und Verfolgung in Niederösterreich 1934-1945. Eine Dokumentation. Bd 3. Wien, 1987, 632-682; Wolfgang Neugebauer, Zur Psychiatrie in Österreich 1938-1945. "Euthanasie" und Sterilisierung. In: Erika Weinzierl, Karl R. Stadler (Hrsg.), Justiz und Zeitgeschichte. Wien, 1983, 197-285; Helge Stromberger, Die Ärzte, die Schwestern, die SS und der Tod. Die Region Kärnten und das produzierte Sterben in der NS-Periode. Klagenfurt/Celovec, 1988 (Dissertationen und Abhandlungen. 13); Vom Umgang mit der Vergangenheit. Psychiatrie in Österreich und die Gegenwart. In: Psychologie und Gesellschaftskritik, 3(1979), 12, 75-88; Florian Zehethofer, Das Euthanasieproblem im Dritten Reich am Beispiel Schloß Hartheim (1938-1945). In: Oberösterreichische Heimatblätter, 32(1978), 1/2, 46-62; derselbe, Hartheim und die Euthanasie. In: Widerstand und Verfolgung in Oberösterreich 1934-1945. Eine Dokumentation. Bd 2. Wien, 1982, 509-540; Der Einmarsch in die Psyche. Psychoanalyse, Psychologie und Psychiatrie im Nationalsozialismus und die Folgen. Wien, 1989 (Edition M).

[2] Einen Überblick über den historischen Ablauf der "Euthanasie" im Nationalsozialismus bieten die Arbeiten von Ernst Klee: "Euthanasie" im NS-Staat. Die "Vernichtung lebensunwerten Lebens". Frankfurt/M., 1985 (Fischer-Taschenbuch. 4326); Dokumente zur "Euthanasie". Frankfurt/M., 1985 (Fischer-Taschenbuch. 4327); Was sie taten - was sie wurden. Ärzte, Juristen und andere Beteiligte am Kranken- oder Judenmord. Frankfurt/M., 1986 (Fischer-Taschenbuch. 4364). Weitere Spezialuntersuchungen werden in den folgenden Anmerkungen wenn nötig nachgewiesen.

[3] Klaus Dörner, Tödliches Mitleid. Zur Frage der Unerträglichkeit des Lebens oder Die soziale Frage: Entstehung, Medizinisierung, NS-Endlösung gestern - heute. Gütersloh, 1988, 20.

[4] Dirk Blasius, Die Ordnung der Gesellschaft. Zum historischen Stellenwert der NS-Psychiatrie. In: Klaus Dörner (Hrsg.), Fortschritte der Psychiatrie im Umgang mit Menschen. Wert und Verwertung des Menschen im 20. Jahrhundert. Rehburg-Loccum, 1985, 21.

[5] Verachtet - verfolgt - vernichtet. Zu den "vergessenen" Opfern des NS-Regimes. Hamburg, 1986, 9.

Die Vordenker des Schreckens

Rassentheorien und Eugenik gehören zum Traditions-"Gut" nicht nur der deutschen/österreichischen Geschichte. Die theoretische Fundierung der Rassenideologie (die dann von den Nationalsozialisten bereitwillig aufgegriffen wurde) geht vorwiegend auf zwei Denk-Ansätze des 19. Jahrhunderts zurück, die von dem Franzosen Joseph Arthur Gobineau (1816-1882) in seinem "Versuch über die Ungleichheit der Menschenrassen" (1853-1855) und dem Engländer Charles Darwin (1809-1882) in dem Buch "Über die Entstehung der Arten durch natürliche Zuchtwahl" (1859) formuliert worden sind. Während Gobineau von einer grundsätzlichen Ungleichwertigkeit der Menschen-"Rassen" ausgeht, bot die Übertragung des von Darwin formulierten Selektionsprinzips auf die menschliche Gesellschaft die Möglichkeit einer "rassischen" Interpretation der Gesellschaft. Die Ideologen der "rassischen" Auslese der Gesellschaft, die die Selektionstheorie des Darwinismus auf die sozialen Beziehungen zwischen Menschen anwandten (Sozial-Darwinisten), gingen von dem im Grunde antidarwinistischen Konzept einer "Hemmung der Auslese" und der Überzeugung aus, daß diese in modernen Gesellschaften nicht mehr zur Geltung komme.

Im Gegensatz zu Darwin sprachen die Sozial-Darwinisten dem "Kampf ums Dasein" und dem "Ausleseprinzip" unter bestimmten gesellschaftlichen und politischen Bedingungen eine kontraselektorische Wirkung zu. Bei Frauen und Männern eines Teiles der Gesellschaft wollten sie "Entartungs"- und Degenerationserscheinungen bemerken. In der "modernen" Gesellschaft werde - so meinten sie - durch "Humanität" ("Humanitätsduselei"), moderne Medizin und soziale Reformen die Armen, Kranken, Schwachen, Behinderten (die "Minderwertigen" also) geschützt und damit dem Gesetz der "natürlichen Auslese" entzogen. Durch menschliche Eingriffe sei eine "Gegenauslese" möglich geworden, die "Minderwertige" auf Kosten der "Wertvollen" begünstige. Die Theoretiker des Rassismus und Sozialdarwinismus glaubten zu erkennen,

"daß die soziale Wirklichkeit keineswegs vollständig der Vorstellung von einem allseitigen Konkurrenzkampf in der Natur entspricht. Aufgrund erblicher Privilegien oder sozial-humanitärer Einrichtungen seinen in gewissen gesellschaftlichen Bereichen die Auslesefaktoren ausgeschaltet oder zumindest in ihrer Wirksamkeit behindert" [6].

Voraussetzung für dieses selektive Denken, das die Gesellschaft in "Brauchbare" und "Unbrauchbare" schied, war es, daß mit der beginnenden Industrialisierung in Europa im 18. und vor allem dann im 19, Jahrhundert im wahrsten Sinne des Wortes ein Teil der Gesellschaft "fragwürdig" geworden war, und zwar in dem Sinne, daß ab diesem Zeitpunkt die "soziale Frage" und ihre "Lösungen" die politischen Phantasie, aber auch die Ängste und Befürchtungen von Gesellschaftswissenschaftlern, politisch Verantwortlichen und von Ärzten bewegte. Im Sinne der neuen "industriellen Brauchbarkeit" galt nun als nutzbringend für das neue industrielle System zunehmend die Fähigkeit

"zur Anpassung an einen vielfältigen Normendruck, von der Pünktlichkeit bis zur Leistungsgleichmäßigkeit ohne individuell-physiologischen Rhythmus, die Fähigkeit, immer dieselben Handgriffe auszuführen, die Bereitschaft zum reibungslosen, monotonen Funktionieren, die Unterdrückung störender persönlicher Besonderheiten und Eigenarten sowie Kalkulierbarkeit und Vorausrechenbarkeit des Verhaltens über eine lange Zeit..." [7]

Die "Brauchbaren" bildeten das Personal der neuen Fabriken. Für die "Unbrauchbaren", Unvernünftigen (das denjenigen, die sich den vorgegebenen Zwängen nicht beugen konnten oder wollten), und als "asozial" denunzierten dienten Spezialeinrichtungen des sozialen Versorgungssystems zu ihrer Behandlungen und/oder Aussonderung und "Bewahrung":

"Im Zuge dieses Prozesses wurden zunehmend systematisch für unbrauchbare Alte Altersheime errichtet, für Pflegebedürftige Pflegeheime, für Unversorgte oder störende Kinder Waisenhäuser und Kindergärten, für geistig Behinderte Idiotenanstalten, für Arbeitsscheue Arbeitshäuser, für Straffällige zum ersten Mal eigene Gefängnisse und für die Verrückten Irrenanstalten..." [8]

Konzentration und Kontrolle sind die Merkmale der sozialen Einrichtungen der Industriegesellschaft für die von ihr nicht gebrauchten Bevölkerungsteile. Insbesondere die psychisch Kranken werden aus einem umfassenden Verständnis von Menschsein zusehends entfernt und mehr und mehr zu "Gegenständen" von Spezialwissenschaften (Psychologie, Soziologie, Biologie, Pädagogik, Kriminologie, Nationalökonomie und Psychiatrie), die sie den Zusammenhang ihres Forschungsgegenstandes mit der Gesamtgesellschaft aus den Augen verloren. Klaus Dörners Fazit dieser Entwicklung:

"Wer im Menschenbild einer Gesellschaft nicht mehr vorkommt, ist auch sonst nur schwerlich als Mensch zu erkennen und anzuerkennen" [9].

Damit war man aber auch keine Notwendigkeit gegeben, die sonst üblichen Umgangsformen in der Begegnung mit diesen gesellschaftlichen Randgruppen (das heißt: an den Rand gedrängten Gruppen) einzuhalten.



[6] Johannes Zischka, Die NS-Rassenideologie. Machttaktisches Instrument oder handlungsbestimmendes Ideal? Frankfurt/M., Bern, New York, 1986 (Europäische Hochschulschriften, R. 3, Ser. 3), 37.

[7] Dörner, Tödliches Mitleid, 22.

[8] Ebenda, 23.

[9] Ebenda, 26.

Die "Medizinisierung" der sozialen Frage

Im letzten Drittel des 19. Jahrhunderts trat insofern eine Verschärfung der "sozialen Frage" ein, als die Entwicklung einer selbstbewußten, entsprechend organisierten und ihre Interesse auch gegen Widerstände vertretenden Arbeiterschaft eine weitere Abgrenzung gegenüber jenen mit sich brachte, die für die industrielle Gesellschaft nicht "brauchbar" waren. Damit war nach der Einschätzung Klaus Dörners die formale Voraussetzung gegeben, sich von diesen als "unbrauchbaren" klassifizierten Gruppen abzugrenzen - "etwa mit Begriffen wie die Minderwertigen, die Asozialen, die Entarteten. die Untermenschen, später in den 30er und 40er Jahren auch die Gemeinschaftsunfähigen oder die Gemeinschaftsfremden" [10]. In dem Maße, in dieser Begriff der "Minderwertigkeit" gesellschaftsfähig wurde, verschärfte sich die "soziale" Frage zu einer "Wertfrage", wobei die Gesellschaft in "wertvolle" und "minderwertige", "wertlose" Menschen geteilt wurde:

"Seither war ein Mensch in allen europäischen sich industrialisierenden Gesellschaften keineswegs immer auch ein Mensch; er konnte auch ein Unmensch oder Untermensch sein. Und kaum jemand fand etwas dabei." [11]

Damit war allerdings auch eine Veränderung des Umgangs mit jenen verbunden, die als "soziales Problem" verstanden wurden. Anstelle der Pädagogik trat im 19. Jahrhundert die Medizin, die zusehends beanspruchte, auch soziale Defekte als Abweichungen von der "Norm" behandeln, korrigieren und "heilen" zu können. Geradezu unschlagbar jedoch wurde das medizinische Modell der Lösung sozialer, gesellschaftlicher Probleme, als es

"auch noch das aus der Biologie übernommene Erklärungsmuster der Erblichkeit in sein Waffenarsenal aufnahm; denn jetzt konnte man mit Hilfe der Erblichkeitshypothese auch bei Regelwidrigkeiten, denen man therapeutisch noch nichts anhaben konnte, durch Verhinderung der Fortpflanzung eugenisch-präventiv und damit für die Gesellschaft kostensparend und segensreich wirken..." [12]

1883 bezeichnete der britische Evolutionstheoretiker Sir Francis Galton (1822-1911), ein Vetter Darwins, die "Eugenik" als eine Wissenschaft, "die sich mit allen Einflüssen beschäftigt, welche die angeborenen Qualitäten einer Rasse verbessern" [13]. Galton, ein international anerkannter Vererbungspsychologe, war von dem Gedanken besessen, die Übel der Welt ließen sich durch Heranzüchtung einer Begabungselite verhindern. Er übertrug die Vererbungslehre vom Individuum auf die ganze menschliche (d.h. die "weiße") Rasse, die er durch die fehlende Auslese gefährdet sah [14]. Seine "Frohe Botschaft", die sich auf die davon Betroffenen freilich als "Droh"-Botschaft auswirken sollte, lautete: Verbrechen kann durch Nichtvermehrung der Verbrecher, Armut durch Nichtvermehrung der Armen "geheilt" werden [15]. Dahinter stand einer tiefe Angst vor der Degeneration und "Entartung" der Gesellschaft, die gleichsam als "biologischer" Organismus mit einer gleichen bzw. ähnlichen Struktur gedacht wurde.

Um dies zu verhindern, müsse - so Galtons Vorstellung - das "natürliche Selektionsprinzip", das durch Maßnahmen der Sozialpolitik und durch "Humanitätsduselei" außer Kraft gesetzt worden sei, wieder zu seinem Recht kommen. Notwendig sei also ein allgemeines Umdenken, das allerdings auch durch staatliche Maßnahmen entsprechend gefördert werde [16]. Galton hat seine Vorstellungen von dieser "neuen", selektierten Welt in seinen utopischen Entwurf des Landes "Kantsaywhere" festgehalten: Menschen werden hier nach einem Punktesystem je nach ihren vererbbaren psychischen und geistigen Eigenschaften eingeteilt. Wer "positiv" abgeschnitten hat, erhält das Zeugnis "Passed in Genetics". Diejenigen, die die genetische "Prüfung" (ihrer Erbanlagen) nicht bestehen, werden zum Verzicht auf Nachkommen verpflichtet beziehungsweise zum Verlassen von "Kantsaywhere" aufgefordert [17].

Da die erforderlichen "positiven" Maßnahmen der Eugenik (die Förderung "wertvoller" Erbmasse) nur langfristig Wirkung zeigen konnte, verschoben sich die (wissenschaftliche) Argumentationen wie konkrete Handlungsstrategien mehr und mehr in Richtung auf die "Ausmerzung" derer, denen kein (erbbiologischer) "Wert" zugemessen wurde. Die Stunde der wissenschaftlichen "Schreibtischtäter" hatte geschlagen:

"Die Forderungen zielten auf die große Gruppe der sogenannten Anormalen, also Schwachsinnige, Geisteskranke, Epileptiker etc., dann Gewohnheitsverbrecher, Asoziale Psychopathen usw. Im Laufe der Jahrzehnte wurden die Forderungen immer radikaler: von der Asylierung in Anstalten und Eheverbot, über freiwillige und Zwangssterilisierung, bis zur 'Vernichtung lebensunwerten Lebens'..." [18]

Die Rassenhygiene als sozialreaktionäre Strömung suchte mit dem Hinweis auf die "Natur" des Menschen die konkreten sozialpolitischen Veränderungen zur Lösung der "sozialen Frage" rückgängig zu machen. Es sei daher notwendig, das Zeugen und Gebären bei "Wertvollen" zu fördern und bei "Minderwertigen" einzuschränken bzw. zu verhindern und eine Rückkehr zur "sexuellen Auslese" durchzusetzen. Hermann Werner Siemen hat dies in seiner Schrift "Vererbungslehre, Rassenhygiene und Bevölkerungspolitik. Für Gebildete aller Stände" (1916) deutlich folgendermaßen formuliert:

"Der Brennpunkt aller rassenhygienischen Bestrebungen liegt folglich ebenso wie der Brennpunkt jeder zielbewußten Bevölkerungspolitik in Maßnahmen zur Abstufung der Fruchtbarkeit nach dem Erbwert: An der Erzeugung des nächsten Geschlechts müssen die durchschnittlich Tüchtigeren in höherem Grade beteiligt sein als die weniger Leistungsfähigen. Der Kernpunkt der ganzen Rassenhygiene ist also... eine rassenhygienische Geburtenpolitik..." [19]

Für Alfred Ploetz, der 1904 das "Archiv für Rassenkunde und Gesellschaftsbiologie" und 1905 die "Gesellschaft für Rassenpflege" gegründet hatte, bot die Medizin die besten Voraussetzungen zur Herstellung neuer gesellschaftlicher Tatbestände, als deren Endziel ein "Veredelungsprozeß" der germanischen Rasse erreicht werden sollte [20]. In seinem Buch "Die Tüchtigen unserer Rasse und der Schutz der Schwachen" beschäftigte er sich mit "günstigen menschlichen Zuchtbedingungen" und plädierte für die Tötung schwächlicher und "mißratener" Kinder. Die Armut ist für ihn ein Mittel der "ökonomischen Ausjäte", Kranken- und Arbeitslosenversicherungen seien abzulehnen, da sie den Kampf ums Dasein korrigierten [21].

Der bayrische Arzt Dr. Wilhelm Schallmayer präsentierte 1903 der Öffentlichkeit seine Vorstellungen von einer "biologischen Gesellschaftsreform". Immerhin war er damit Preisträger bei einem von Alfred Krupp ausgeschriebenen Wettbewerb geworden, der der Beantwortung der Frage gewidmet war "Was lernen wir aus den Prinzipien der Descendenztheorie?". In seiner Arbeit "Vererbung und Auslese im Lebenslauf der Völker, eine staatswissenschaftliche Studie auf Grund der neueren Biologie" (die in den nächsten Jahren als das Standardwerk für Eugenik/Erbgesundheitslehre galt) meinte Schallmayer unter anderem, die Sozialreform habe es den Schwachen erst ermöglicht, zu überleben, und der Staat habe damit in den natürlichen Selektionsprozeß eingegriffen. Als Korrektur sei eine "aktive Auslese" ("Zuchtwahl") notwendig [22]. Zur besseren Kontrolle der "Untüchtigen" schlug Schallmayer übrigens die Einführung einer "Krankenpaßkarte" vor, die nicht nur Daten zur Person, sondern auch auch Informationen über die "genetische" Qualität des Trägers enthalten sollte [23]. Daß diese Frage durchaus wissenschaftlich diskutabel erschien, geht nicht zuletzt daraus hervor, daß an dem Kruppschen Preisausschreiben 44 deutsche, 8 österreichische, 4 schweizer und je zwei amerikanische beziehungsweise russische Konkurrenten teilgenommen hatten [24].



[10] Ebenda, 28.

[11] Ebenda, 28.

[12] Ebenda, 30.

[13] Egmont R. Koch, Im Kopf ein Paradies. Auf dem Weg zu einem sanften Faschismus. München, 1984 (Kösel-Sachbuch), 20.

[14] Christian Ganssmüller, Die Erbgesundheitspolitik des Dritten Reiches. Planung, Durchführung und Durchsetzung. Köln, Wien, 1987, 12.

[15] Michael Billig, Die rassistische Internationale. Zur Renaissance der Rassenlehre in der modernen Psychologie. Frankfurt/M., 1981, 11.

[16] Inghwio Aus der Schmitten, Schwachsinnig in Salzburg. Zur Geschichte einer Aussonderung. Salzburg, 1985, 161.

[17] Peter Weingart, Jürgen Kroll, Kurt Bayertz, Rasse, Blut und Gene. Geschichte der Eugenik und Rassenhygiene in Deutschland. Frankfurt/M., 1988, 32f.

[18] Aus der Schmitten, Schwachsinnig in Salzburg, 161f.

[19] Gisela Bock, Zwangssterilisation im Nationalsozialismus. Studien zur Rassenpolitik und Frauenpolitik. Opladen, 1986 (Schriften des Zentralinstituts für Sozialwissenschaftliche Forschung der Freien Universität Berlin. 48), 33.

[20] Biesold, Klagende Hände, 10.

[21] Klee, Euthanasie im NS-Staat, 18.

[22] Weingart/Kroll/Bayertz, Rasse, Blut und Gene, 38ff.

[23] Sheila Faith Weiss, Race Hygiene and National Efficiency. The Eugenics of Wilhelm Schallmayer. Berkeley, Los Angeles, London, 1987, 55.

[24] Ebenda, 71.

"Kosten" und "Nutzen"

Eine wesentliche Verschärfung des Umgangs mit Behinderten, Kranken und sozial Schwachen brachten die gleichzeitig immer deutlicher ausgesprochenen Erwägungen und Berechnungen des (gesellschaftlichen) Kostenaufwands für die als "behindert" und daher als gesellschaftliche "Last" Stigmatisierten. Rentabilitätsrechnungen gehören bis heute zum Arsenal der gesellschaftlichen Diffamierung und Ausgrenzung Behinderter. 1911 schrieb die Frankfurter Zeitschrift "Umschau" (eine "Wochenschrift für die Fortschritte in Wissenschaft und Technik") ein Preisausschreiben aus zum Thema "Was kosten die schlechten Rassenelemente den Staat und die Gesellschaft?" In dem Ausschreibungstext heißt es:

"Der arbeitende, Wert schaffende Teil der Bevölkerung hat nicht allein sich selbst zu erhalten, sondern auch alle diejenigen, welche nicht arbeiten können oder wollen. dadurch ist eine gewaltige Last auf seine Schultern gelegt... Von einem sehr erheblichen Teil dieser Bürde könnten die Arbeitenden befreit werden. Denn nicht nur der Jugend und dem Alter müssen sie ihre Tätigkeit opfern, sondern auch der Erhaltung und Pflege der Kranken und Minderwertigen, welche zeitweilig oder dauernd zur Arbeit nicht befähigt oder nicht willig sind. Ungeheure Summen an Zeit, Geld und Arbeitskraft könnten erspart werden, wenn durch Verbesserungen des Milieus im weitesten Sinne (Tilgung der Ansteckungsgefahren, Beseitigung hygienischer Schädlichkeiten, sorgfältige Erziehung usw.) die Entstehung von Kranken, Krüppeln, Irren, Verbrechern, erwerbsunfähigen Armen usw. vorgebeugt wird. Aber alle Anstrengungen zur Verbesserung der Umwelt versagen gegenüber der angeborenen, ererbten Kränklichkeit und Minderwertigkeit, und eine volle Befreiung der Arbeitenden von vermeidbaren lasten kann nur erreicht werden, wenn auch die Erzeugung von Kranken und Minderwertigen soviel als möglich verhindert wird... Die Verminderung der Erzeugung von 'Minusvarianten' wird zu einer immer gebieterischen Forderung unserer Zeit... In allen Veröffentlichungen, welche sich mit der Verbesserung unserer Rasse beschäftigen, wird darauf hingewiesen, welche Unsummen der Staat, die Gemeinden und der Privatmann direkt oder indirekt für Personen ausgeben müssen, die besser nicht geboren wären; wie viele Tausende tüchtiger Bürger, statt nützlicher Arbeit nachgehen zu können, müssen sich diesen Personen als Wärter, Beamte, Ärzte usw. widmen!" [25]

Der Sozialhygieniker Alfred Grotjahn schätzte 1912 die Kosten eines nicht arbeitsfähigen "Krüppels" auf 600 Mark; 1913 berechnete Ignaz Kraupp einen Mehraufwand von über 100 Millionen Mark für die Unterbringung der "idiotischen epileptischen, geisteskranken, taubstummen, verkrüppelten Kinder und insbesondere auch für Hilfsschüler und Fürsorgezöglinge gegenüber den normalen Schülern" [26].

Die Rassenbiologie entwickelte sich zu einer Waffe, die gegen alle jene gerichtet werden konnte, die die Normalität der bestehenden Ordnung in Frage stellten. Mit rassenbiologisch geprägten "Argumenten" versuchte man auch die Emanzipation der Frauen zu verhindern; Rassenhygieniker forderten die Vernichtung der "Minderwertigen", "Kriminalbiologen" meinten die Probleme der Kriminalität auf biologischem Wege durch Asylierung, Sterilisation und Kastration "lösen" zu können [27].

Dazu wurden nicht nur gesundheitliche Vorsorge-, Schutz- und Vorsichtsmaßnahmen formuliert, sondern - lange vor dem Nationalsozialismus - von der Rasseneugenik auch ein Katalog von biologisch "begründeten" Maßnahmen zur Vernichtung "lebensunwerten Menschenmaterials" zusammengestellt. Die zunächst "nur" in Worten und Gedanken formulierten und geforderten Vernichtungsaktionen gegen "rassisch Minderwertige" hatte allerdings auch eine sozialpsychologische Projektionsfunktion. Das Postulat "Vom Klassenkampf zum Rassenkampf" bot die Möglichkeit, von realen ökonomischen Mißständen abzulenken und deren Ursachen den jeweils "rassisch Unterlegenen" anzulasten. Innenpolitische Konflikte wurden zu Rassenauseinandersetzungen und damit zu einer "Rasseninnenpolitik" uminterpretiert [28].

Die Rassenhygiene war somit weniger eine ideengeschichtliche, sondern vor allem eine sozialpolitische Bewegung mit sehr konkreten, praktischen Zielen. Ihre Theorien richteten sich nicht auf die "Erklärung" vergangener, sondern auf die Steuerung zukünftiger Entwicklungen. An Stelle des ökonomisch-sozialen "Kampfes ums Dasein" setzten sie den geschlechtlich-sozialen Kampf um die Fortpflanzung". Dazu beriefen sie sich allerdings nicht auf das Recht des Stärkeren in "freier Konkurrenz", sondern auf die Eingriffe des Staates zur Regelung der praktischen Rassenhygiene. Unterstützt wurden sie dabei durch die organisierte medizinische Überwachung der Bevölkerung, wobei sie sich eines immer enger werdenden Netzes von "amtlichen" Fürsorgeeinrichtungen bedienen konnten.

"Intelligenz" wurde zu einem Gradmesser für soziale Anpassungs- und Einpassungsfähigkeit und "Entartung" zu einem diagnostischen Kriterium. Dahinter standen tiefe gesellschaftliche Ängste (vor den "Unter"-Schichten, den "Frauen", der Überfremdung und dem "Fremden"), deren Folgen von der Medizin aufgegriffen und "behandelt" werden sollten. 1891 entwickelte J. L. A. Koch sein Konzept der "psychopathischen Minderwertigkeit" (gemeint waren damit von Geburt an "entartete" und daher überflüssige Menschen), das später in den Begriffen des "Psychopathen" und "Soziopathen" eine unheilvolle Auswirkung hatte. E. Kraepelin entwickelte auf Grund einer begrenzten "Insassenwissenschaft" ein "ähnlich unsinniges" Konzept der "dementia praecox" (der späteren Schizophrenie), die unweigerlich zum Defekt, zur Demenz, zur Versandung und zum geistigen Tod führen müsse [29].

Bis zum Ersten Weltkrieg blieben die hinter diesen Befürchtungen einer biologischen (genetischen) "Verschlechterung" der Gesellschaft stehenden "Theorien" auf einen kleinen Kreis beschränkt. Die "Gesellschaft für Rassenhygiene" zum Beispiel hatte 1914 (10 Jahre nach ihrer Gründung) immer noch nicht mehr als 350 Mitglieder. Ihre Forderung nach einer "sexuellen Zuchtwahl" (im Klartext: Eheverbot und Zwangssterilisation) bzw. die Unterstützung der Kinderfreudigkeit der "Wertvollen" (durch wirtschaftliche Maßnahmen und eine Verpflichtung zum Kinderkriegen) erreichte nur einen begrenzten Teil der Öffentlichkeit. Sie wurden jedoch durch die professoralen Mitglieder der Gesellschaft in Vorlesungen und Veröffentlichungen vor allem im akademisch-medizinischen Milieu verbreitet und beeinflußten so eine ganze Generation von Medizinern und anderen Wissenschaftlern [30].

Der Erste Weltkrieg bedeutete für die Eugenik eine Herausforderung insofern, als sie befürchtete, daß sich in diesem Kampf, den sie als "Kampf ums Dasein" und ums "Überleben" interpretierte, die "Besten" opferten, während die "Minderwertigen" und Wehrunwürdigen ungeschoren davonkommen. Diese Vorstellungen beschränkten sich keineswegs ausschließlich auf einen kleinen Kreis von Chauvinisten. Auch für Julius Tandler (und damit wendet er sich gerade gegen jene Patrioten, die im Krieg eine Probe für die Tüchtigkeit des Volkes sehen wollten) hat der Erste Weltkrieg eine negativ selektorische Funktion, der gerade die Mutigsten, Kräftigsten und "Besten" zum Opfer fallen, während gerade diejenigen, die Hause blieben (und überlebten) die "Untauglichsten" seien [31]. Das Feindbild der Feld- Ärzte des Ersten Weltkrieges waren die "Kriegsneurotiker"; im Sinne einer militarisierten Sozial-Ethik begannen Ärzte, sich als Feiglinge und Verräter zu erleben, wenn sie mit ihren Patienten Mitleid empfanden und "nervöse Schwächlinge" aus der Kampflinie zurückzogen. Als "Erzieher" ihrer Patienten entwickelten sie eine Therapie der "durchfahrenden Pädagogik", die die Medizin als Straf- und Disziplinierungsinstrument einsetzte [32].



[25] Zitiert nach: Gabriel Richter, Blindheit und Eugenik (1918-1945. Freiburg/Bg., 1986 (Freiburger Forschungen zur Medizingeschichte. NF. 15), 32f.

[26] Ebenda, 33.

[27] Wolfgang Wippermann, Faschismus - nur ein Schlagwort? Die Faschismusforschung zwischen Kritik und kritischer Kritik. In: Tel Aviver Jahrbuch für deutsche Geschichte, 16(1987), 364.

[28] Heinz-Georg Marten, Sozialbiologismus. Biologische Grundpositionen der politischen Ideengeschichte. Frankfurt/M., New York, 1983, 26.

[29] Dörner, Tödliches Mitleid, 35.

[30] Swantje Köbsell, Eingriffe. Zwangssterilisation geistig behinderter Frauen. München, 1987, 16.

[31] Doris Bayer, Rassenhygiene und Wohlfahrtspflege. Zur Entstehung eines sozialdemokratischen Machtdispositivs in Österreich bis 1934. Frankfurt/M., New York, 1988 (Campus-Forschung. 564), 76.

[32] Johann Bleker, Heinz-Peter Schmiedebach (Hrsg.), Medizin und Krieg. Vom Dilemma der Heilberufe 1865 bis 1985. Frankfurt/M., 1987 (Fischer-Taschenbuch. 3859), 127f.

Medizin für End-"Lösungen"

In den Diskussionen um die Ursachen der gesellschaftlich- politischen Krise der Weimarer Republik neigten zunehmend mehr und mehr Psychiater dazu, bestimmte Patientengruppen als "Ballastexistenzen" zu stigmatisieren, da sie der Gesellschaft durch ihre notwendige Versorgung unerträglich hohe Kosten verursachten. Der Jurist Karl Binding (Professor in Leipzig und Reichsgerichtspräsident) und der Mediziner Alfred Erich Hoche (Professor für Psychiatrie und Neurologie in Freiburg/Bg.) haben diesen Tendenzen 1920 in ihrer Schrift "Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens" den notwendigen akademischen (ärztlichen und juridischen) Argumentationsrahmen geliefert und damit die Diskriminierung und Kriminalisierung chronisch geistig/körperlich Kranker durch ihre Reputation als Wissenschaftler legitimiert. Nun werden die von ihnen geprägten Begriffe "leere Menschenhülsen", "Defektmenschen" ohne irgendwelche produktiven Leistungen, "Ballastexistenzen" zum Allgemeingut der rassenhygienischen Debatten. Hoche bezifferte 1920 die Kosten für die Pflege eines "Idioten" mit 1.300 Mark [33].

Bindings und Hoches Schrift war ein Signal für eine Entwicklung, die sich - gestützt auf die krisenhafte Entwicklung gegen Ende der 20er Jahre) mehr und mehr bemerkbar machte: Ein unmenschliches, ökonomisches Denken nahm Einzug in die Heilkunde. Es wurde nun vor allem die "negative Eugenik" in ihrer ganzen Bandbreite zur Diskussion gestellt, von der Asylierung über die Zwangssterilisation" bis hin zur Freigabe der Tötung vermeintlich "lebensunwerten Lebens" [34]. In Zeiten wirtschaftlicher, materieller und sozialer Not sind es vor allem die Minderheiten, deren finanzielle Mittel beschnitten und die als erste (wieder einmal) ins gesellschaftliche Abseits gedrängt werden sollen [35]. 1932 veranstaltete der Deutsche Verein für Psychiatrie einen Fragenwettbewerb unter dem Titel "Kann die Versorgung der Geisteskranken billiger gestaltet werden und wie?" Der Preisträger, der Direktor der Berlin-Wittenauer Heilanstalten, E. Bratz, schloß seinen Beitrag mit der Versicherung, bei der "Verbilligung" der Geisteskrankenfürsorge in jeder Weise behilflich zu sein. Dazu sei allerdings das staatliche Eingreifen notwendig, um die politischen und weltanschaulichen Bedenken auszuräumen, die einer gesetzlichen Regelung der Sterilisierung entgegenstehen [36].

Ernst Mann, einer der frühen Verfechter der End-"Lösung" der "Euthanasie", schätzte die Ausgaben für Irrenhäuser, Krüppel- und Siechenheime im Inflationsjahr 1922 auf einige Milliarden [37]. Er war es übrigens auch, der (1920 bereits) in seiner Schrift "Die Moral der Kraft" zur Vermeidung untragbarer Mehrkosten die Eliminierung irreparabler Kranker und Behinderter forderte und als Instrument dafür die Einsetzung von Kontrollversammlungen und "Selektionsärzten" forderte:

"Der Staat sorge streng für die Vernichtung aller Schwächlinge und Kränklinge. Auf jährlichen Kontrollversammlungen ist der Gesundheitszustand des ganzen Volkes durch die besten Ärzte zu prüfen, die Kranken und Schwachen auszuscheiden und zu vernichten. Auch außerhalb dieser Kontrollversammlungen sei es die Pflicht eines jeden, der sich krank oder elend fühlt, sich den Kontrollärzten zu stellen, für jeden, der einen kranken, elenden Menschen antrifft, ihn der Gesundheitspolizei zu melden..." [38]

Rudolf Kraemer, der als Blinder von den Vernichtungsattacken Manns durchaus bedroht gewesen wäre, hat in einem Beitrag aus dem Jahre 1927 die Konsequenzen der grenzenlose Vernichtungswut dieser Auswahl-Medizin deutlich ausgesprochen:

"Zu der erstrebten Befreiung der Menschheit vom Elend der körperlichen und geistigen Unvollkommenheit würde nun aber eine einmale Abschlachtung aller Minderwertigen natürlich keineswegs genügen, weil ja Mängel in der persönlichen Beschaffenheit immer von neuem entstehen... Einmal kommt übrigens jeder dran; denn auch bei den wenigen Vollrüstigen, Edelstolzen, Geistesstarken, Todesmutigen, die nach der ersten Volkssäuberung allenfalls noch übrigbleiben, stellt sich doch früher oder später auch einmal irgend ein unbestreitbarer Mangel, eine unheilbare Beschädigung durch Unfall oder die zur Arbeit unfähig machende Altersschwäche ein, was das Todesurteil zur Folge haben muß. Die Mannsche Volksgemeinschaft bedroht also grundsätzlich und dauernd das leben aller ihrer Angehörigen und hat die frühere oder spätere Vernichtung jedes Einzelnen zum Zwecke..." [39]

Mit Bezug auf die Schrift Bindings und Hoches wendet sich Kraemer als Betroffener gegen den Begriff des dort formulierten "lebensunwerten" Lebens:

"... Ob mein Leben, wenn auch mit zehn Gebrechen belastet, für mich noch Wert hat oder nicht, das kann nur ich wissen, nur ich beurteilen, nur ich entscheiden. Soviel ist jedenfalls sicher..." [40]

1924 veröffentlichte Ministerialrat Boeters aus Zwickau (der 1921 bis 1925 etwas mehr als 60 Sterilisierungen durchführte) einen Aufruf an die deutsche Ärzteschaft, in dem er die Straffreiheit von Sterilisationen bei Einwilligung des gesetzlichen Vertreters forderte. Seine Vorlage an den Deutschen Reichstag (Lex Zwickau) 1925 hatte allerdings keinen Erfolg. Daß Boeters nicht alleine stand, zeigen ähnliche Gesetzesentwürfe zur Regelung der Sterilisation auf Grund von eugenischer Indikation in den folgenden Jahren. Die Diskussion war in Bewegung geraten: Auf der Jahresversammlung des "Deutschen Vereins für Psychiatrie" des Jahres 1925 befaßte sich Robert Gaupp mit dem Thema "Die Unfruchtbarmachung geistig und sittlich Kranker und Minderwertiger"; im selben Jahr wurde der "Deutsche Verein für soziale Hygiene" gegründet, der sich die "Ausmerzung" aller "Volksschädlinge" zum Ziele setzte; 1932 stellte die Deutsche Gesellschaft für Rassenhygiene (=Eugenik) 14 Leitsätze zur Rassenhygiene auf. Demnach sollten die "Untüchtigen" an der Fortpflanzung gehindert und die Wohlfahrtspflege eugenisch orientiert werden. Zur gesetzlichen "Regelung" schien nur mehr ein kleiner Schritt: 1932 wurde dem Deutschen Reichstag ein vom Ausschuß des Preußischen Gesundheitsamt ausgearbeiteter Entwurf eines Gesetzes zur Legalisierung der Sterilisation vorgelegt. Seine erfolgreiche Behandlung blieb dem nationalsozialistischen Deutschland vorbehalten [41].

Die Faszination durch die Möglichkeiten der medizinischen Wissenschaft (die diese erfolgreich zu erwecken imstande gewesen ist), kam zusehends als "Erwartungsdruck" auf die Wissenschaft zurück. Die Psychiatrie wurde aktiv:

"Hatten sich nun die Psychiater bisher hauptsächlich darauf beschränkt, die Gruppen der Sozialen Frage durch Diagnostizieren in eine Medizinische Frage zu verwandeln und hatten sie darüber hinaus durch Sterilisieren und fortpflanzungsverhindernde Freiheitsberaubung das Vorbeugen geübt, so fehlte ihnen jetzt noch als letzter Beweis des medizinischen Charakters ihrer Wissenschaft das erfolgreiche Therapieren. Der Wille hierzu war ihr Programm der 20er und 30er Jahre und bestimmte ihre Aktivitäten." [42]

Hermann Simon, der seine Erfahrungen in dem Buch "Aktivere Krankenbehandlung in der Irrenanstalt" (1929) niedergelegt hat, verwandelte nach der Beschreibung Klaus Dörners psychiatrische Krankenhäuser mit den Mitteln der "Arbeitstherapie" (die er "Psychotherapie" nannte) in "Arbeitshäuser" mit einer "gnadenlosen preußischen Zucht", um nach Möglichkeit alle Patienten zum regelmäßigen Arbeiten zu bringen und damit (auch) die wirtschaftliche Autonomie der Anstalten sicherzustellen: "Die Minderwertigen sollten keine Kosten verursachen" [43]. Mit drakonischen Maßnahmen sollten Kranke geheilt werden:

"zahllosen Menschen mit sozialen Regelwidrigkeiten wurden große Teile ihres Gehirns herausgeschnitten - gewissermaßen ohne Rücksicht auf Verluste. Die Malaria-Therapie der progressiven Paralyse wurde auch bei anderen psychischen Störungen erprobt. Die größte Begeisterung löste verständlicherweise die Schocktherapie aus, sei es mit Insulin, Cardiazol oder elektrischem Strom; gab es doch hier wahre Wunderheilungen, wogegen die hohen Verlustraten an Leben oder Gesundheit der minderwertigen Objekte als unwichtig oder als notwendige Opfer empfunden wurden. Versuche mit allen möglichen Medikamenten, mit Hormonen oder mit bestimmten Diäten rundeten das Aktivitätsprogramm ab..." [44]

Mit der Etablierung des nationalsozialistischen Regimes ab dem Jänner 1933 waren auch für die Gesundheitspolitik wesentliche Beschränkungen gefallen. Unter den Rahmenbedingungen nationalsozialistischer Herrschaft (Zerstörung der Demokratie, Dominanz kriegswirtschaftlicher Zielsetzung, Zugriff auf sämtliche gesellschaftliche Ressourcen) entwickelte sich eine nationalsozialistische Gesundheitspolitik, die keinen Platz für gesundheitspolitische Alternativen bot und eine "Billigmedizin" anpeilte, die letzten Endes auf die "Leistungssteigerung" des einzelnen ausgerichtet war. Die NS-Medizin machte den Menschen zu einem Objekt gesellschaftlich-politischer Verwertung.



[33] Richter, Blindheit und Eugenik, 34.

[34] Köbsell, Eingriffe, 17.

[35] Richter, Blindheit und Eugenik, 185.

[36] Norbert Schmacke, Hans-Georg Güsen, Zwangssterilisiert, verleugnet, vergessen. Zur Geschichte der nationalsozialistischen Rassenhygiene am Beispiel Bremen. Bremen, 1984, 18.

[37] Richter, Blindheit und Eugenik, 34.

[38] Zitiert nach: ebenda, 49.

[39] Zitiert nach: ebenda, 61f.

[40] Zitiert nach: ebenda, 63.

[41] Köbsell, Eingriffe, 16ff.

[42] Dörner, Tödliches Mitleid, 41.

[43] Ebenda, 41.

[44] Ebenda, 41f.

Der "eugenische Blutrausch" wird Realität

Unter den politischen Rahmenbedingungen des NS-Regimes war es nun möglich, jene zunächst nur laut oder leise gedachten Vorstellungen einer "neuen" Gesellschaft in die Praxis umzusetzen. Dies gelang umso leichter, als die Ziele der nationalsozialistischen "Gesundheits"-Politik durchaus in Einklang mit medizinischen Reform-Vorstellungen zu bringen waren. Dazu kam, daß sich die NS- Gesundheitspolitik vor dem Kriege in der Phase einer gesteigerten Aufrüstung vorwiegend an gesamtwirtschaftlichen Interessen orientierte. Ihr generelles Ziel war die Senkung der gesellschaftlichen Gesundheitskosten durch Leistungssteigerung und die Einschränkung des Gebrauchs gesundheitlicher Güter. Pointiert gesagt: Nicht die Behandlung Kranker, sondern die Vermeidung von Krankheit standen im Vordergrund [45].

Begleitet wurde die Senkung der gesundheitlichen Kosten von einer "rigorosen Kahlschlagpolitik im gesamten sozialen Bereich" [46]. Der arbeitende Mensch wurde zur Leitfigur des "vollwertigen" Menschen. Die (staatliche) Gesundheitspolitik hatte die Aufgabe, die Arbeitsfähigkeit, die Wehrfähigkeit und die Reproduktionsfähigkeit des "Volkes" sicherzustellen:

"Neben dem Bemühen um Leistungssteigerung und Erhaltung der Wehrkraft verlangte die Konzentrierung aller, vor allem auch wirtschaftlicher Kräfte auf den Krieg, daß Belastungen durch 'Kranke', 'Kriminelle' und 'Arbeitsunwillige' niedrig gehalten wurden. Hitler seiner seits argumentierte, daß die knappe Ernährungswirtschaft es nicht erlaube, unheilbar Kranke durch den Krieg zu schleppen..." [47]

Damit exekutierte die Medizin im Grunde genommen genau jene Gesundheitspolitik, die Adolf Hitler 1929 auf dem Reichsparteitag der NSDAP in Nürnberg wie folgt skizziert hatte:

"... Würde Deutschland jährlich eine Million Kinder bekommen und 700.000 bis 800.000 der Schwächsten beseitigen, dann würde am Ende eine Kräftesteigerung herauskommen." [48]

1930 hatte Hans Frank, der Führer des Deutschen Nationalsozialistischen Juristenbundes im Kampf um das Deutsche Recht zwei Kernsätze postuliert:

"Tode dem lebensunwerten Leben! Ausschaltung der Vermehrbarkeit verbrecherischer Charaktersubstanzen ohne jede Rücksicht." [49]

Verfehlt wäre es freilich, in einer nach 1945 gerne angewandten Abwehr Schuld und Verantwortung auf den "Führer" abzuschieben. Die "Euthanasie" war nicht der Wille und auch nicht das Werk eines einzigen. An den medizinischen Untaten des Nationalsozialismus waren in ihrer Mehrheit keine Scharlatanen oder medizinische Monster beteiligt. Diese lebensfeindliche und lebenszerstörende Medizin war auch Ausdruck einer "Sozialpolitik" mit "anderen" Mitteln und der Versuch einer medizinischen Gesellschafts- und Gesundheitsreform. Geboren waren diese Konzepte aus Ideen, die schon lange vorher da gewesen waren, die nun aber komprimiert und radikalisiert wurden:

"Denn im Nationalsozialismus wurde, wie gerade an der Eugenik deutlich wird, Herrschaft in hohem Maße medizinisch artikuliert, und eine herrschaftsanaloge Medizin leistete ihren Beitrag, gewachsene Wertorientierungen im Umgang mit kranken Menschen außer Kraft zu setzen..." [50]

Für die systemkonforme Medizin jedenfalls war die Unterstützung der Rassenhygiene durch "politische" Maßnahmen eine wesentliche Voraussetzung dafür, jene Maßnahmen zu realisieren, die bereits vor 1933 vorausgedacht worden waren, aber unter den damals gegebenen politischen Rahmenbedingungen (noch) nicht realisiert werden konnten. Otmar von Verschuer, einer der prominentesten Vertreter der Auslesemedizin meinte dazu in seinem "Leitfaden der Rassenhygiene" (1941):

"Es ist entscheidend für die Geschichte eines Volkes, was der politische Führer von den Ergebnissen der Wissenschaft als wesentlich erkennt und zur Tat werden läßt. Die Geschichte unserer Wissenschaft ist aufs engste verknüpft mit der Geschichte der jüngsten Vergangenheit. Der Führer des Deutschen Reiches ist der erste Staatsmann, der die Erkenntnisse der Erbbiologie und Rassenhygiene zu einem leitenden Prinzip in der Staatsführung gemacht hat..." [51]

Das Bild des nationalsozialistischen Herrschaftssystems ist in der öffentlichen (und zum Teil auch in der wissenschaftlichen) Meinung geprägt durch Zielsicherheit und Zielstrebigkeit. Damit entspricht es jenem Selbstbild, das die NS-Propaganda permanent und mit der Erfolg der Öffentlichkeit vermittelte. Tatsächlich war die Realität des NS-Systems sehr stark durch die jeweiligen konkreten Bedingungen bestimmt. Dies gilt auch für seine rassistische Verfolgungs- und Vernichtungsmedizin, die sich im mehreren Phasen entwickelte:

  • Die erste Phase von 1934-1936 ist gekennzeichnet durch einen erbbiologischen "Aufbruch" mit dem Ziel, die Erbbiologie und die Erblichkeitstheorie in allen Bereichen des öffentlichen und privaten Lebens durchzusetzen. Einer "entfesselten" Ministerialbürokratie und der Medizin war nun (endlich) ein Instrument in die Hand gegeben, um die soziale Frage medizinisch zu lösen.

  • In der zweiten Phase (1937-1938/39) geraten die sozialen Störenfriede, die Randgruppen der Gesellschaft, die "Gemeinschaftsunfähigen" zunehmend in das Netz der Erfassung und "Behandlung". Wer den Normen sozialer Anpassung und (nationalsozialistischer) Lebensbewährung nicht entsprach, wurde als "asozial" stigmatisiert und war damit aus der "Volksgemeinschaft" und ihren Hilfeleistungen ausgeschlossen: Der "Abwurf des sozialen Ballasts" hatte begonnen; die Erblichkeitsdiagnostik verwandelte sich zu einer "sozialen" Diagnostik - soziales "Abweichlertum" galt als "erblich".

  • In der dritten Phase (1939-1945) tritt an die Stelle der den Anforderungen nicht genügenden Erbbiologie und der Rassenhygiene die physische Vernichtung körperlich, geistiger, sozialer und politischer Gruppen durch die End-Therapie der "Sonderbehandlungen" [52]. Eine wesentliche Voraussetzung für die Durchführung dieses Programms war die diagnostische Erfassung und "Verkartung" einer ganzen Gesellschaft nach den Kriterien von Gesundheit und Krankheit, Leistungs- und Konsumfähigkeit, Gefährlichkeit und Ungefährlichkeit. Damit sollten und konnten aus der "Volkskörper" jene erkannt und ausgeschieden werden, die keine "Volksgenossen" sein durften und als "Gemeinschaftsfremde" aus der Gesellschaft ausgeschlossen bleiben sollten.



[45] Walter Grode, Die "Sonderbehandlung 14f13" in den Konzentrationslagern des Dritten Reiches. Ein Beitrag zur Dynamik faschistischer Vernichtungspolitik. Frankfurt/M., Bern, New York, 1987 (Europäische Hochschulschriften, R. 31, Ser. 31, 100), 61ff.

[46] Ebenda, 65.

[47] Ganssmüller, Die Erbgesundheitspolitik des Dritten reiches, 8f.

[48] Ebenda, 23f. Quellennachweis bei: Richter, Blindheit und Eugenik, Anm. 416.

[49] Zitiert nach: Richter, Blindheit und Eugenik, 68.

[50] Beitrag Dirk Blasius. In: Medizin im Nationalsozialismus. München, 1988 (Kolloquien des Instituts für Zeitgeschichte), 54.

[51] Zitiert nach: Richter, Blindheit und Eugenik, 23.

[52] Christiane Rothmaler, "Erbliche Belastung liegt sicher vor, ist nur nicht festzustellen": Zwangssterilisation in Hamburg. In: Dokumentationsstelle zur NS-Sozialpolitik. Mitteilungen, 2(1986), 13/14, 65ff.

Die "Legalisierung" der Verfolgung

Ein Mittel zur Exekution dieses Ausgrenzungs- und Vernichtungsprogramms war die staatliche Gesetzgebung, die nun die Möglichkeit bot, durchaus "legal" und mit Hilfe der öffentlichen Einrichtungen dieses Programm der Ausmerze und der Stigmatisierung durchzuführen:

Mit dem "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" - vom 14. Juli 1933 konnte Menschen oder Familien das Recht abgesprochen werden, sich zu vermehren. Betroffen davon war, wer an "schwerem Alkoholismus" oder an folgenden Krankheiten litt: Angeborener Schwachsinn, Schizophrenie, zirkuläres Irresein, erbliche Fallsucht, erblicher Veitstanz, erbliche Blindheit, erbliche Taubheit, schwere erbliche körperliche Mißbildungen. Antragsberechtigt waren die Betroffenen selbst (oder ihr gesetzlicher Vertreter), beamtete Ärzte und die Anstaltsleiter von Kranken-, Heil- und Pflegeanstalten. Zuständig für die Entscheidung waren die "Erbgesundheitsgerichte". Das Gesetz trat am 1. Jänner 1934 in Kraft. Nach Erhebungen des (bundesdeutschen) Bundesministers für Justiz sind zwischen 1933 und 1945 insgesamt etwa 350.000 Sterilisierungen (oft gegen den Willen der Betroffenen) vorgenommen worden [53].

Das NS-Sterilisierungsgesetz wich in drei entscheidenden Punkten von dem Preußischen Gesetzesentwurf ab: die Möglichkeit der Anwendung unmittelbaren Zwangs; die genauere Spezifikation als erblich angesehener Erkrankungen; die Beifügung eines Auszugs aus dem "Gesetz gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher und über Maßregeln der Sicherung und Besserung" [54].

Die Widersprüchlichkeit dieser Auslesemedizin besteht darin, daß ihre Prinzipien zum Teil auch von den Betroffenen selbst akzeptiert und als Mittel zur notwendigen "Heilung" und Verbesserung des "Volkskörpers" verstanden wurden. In einer Stellungnahme eines Opfers der NS-Sterilisation, archiviert im Deutschen Blindeninstitut Marburg, finden sich zum Thema "Der kranke Volksgenosse und das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" beispielsweise folgende Bemerkungen:

"Dieses Gesetz verlangt von uns Opfer, die nicht in rauschenden Festen, bei Fahnenweihen, Musik und Reden, als Heldentaten gefeiert werden... Dieses Opfer muß sein, weil an ihm der Gedeih und Verderb unseres geliebten Volkes hängt... und darum wollen wir nicht jammern oder uns durch das Gewäsch moralisch verkommener Subjekte abhalten lassen, sondern dieses Gesetz mit dem frohen Bewußtsein tragen: daß wir damit das Unsere tun, unser geliebtes deutsches Volk zu retten! Oder möchtet ihr, daß die Geschichte einst von uns meldet: Als der große Kanzler ein Gesetz erließ, welches sein Volk vor Verelendung bewahren sollte, ein Gesetz, das von den Kranken und Krüppeln den Verzicht auf eigene Kinder verlangte, da erhoben diese Leute ein großes Klagen, weil sie zu feige waren, für ihr Volk ein paar vorübergehende Schmerzen zu ertragen und weil ihnen an der guten Meinung einiger Ehrvergessener zu viel gelegen war. Niemals, meine Freunde, wollen wir das auf uns laden! Die Geschichte wird melden: da haben die deutschen Kranken und Krüppel dieses Gesetz ohne Klage auf sich genommen. Heil unser Volk! Heil seinen Führern!" [55]

Das hier dem Führer und den "Führern" zugerufene "Heil" erwies sich als Unheil für die, die sich gegen den medizinischen Terror des NS-Regimes nicht zur Wehr setzen konnten.



[53] Ganssmüller, Die Erbgesundheitspolitik des Dritten Reiches, 42f.

[54] Richter, Blindheit und Eugenik, 100.

[55] Ebenda, 285ff.

Erblichkeitsdiagnostik und soziale "Auslese"

Mit welcher Verfolgungswut die Sterilisationsaktionen vorangetrieben wurden, zeigt sich etwa darin, daß bis zum Juni 1937 bereits 197.419 Männer und Frauen entsprechend den Bestimmungen des GzVeN zwangssterilisiert worden waren (exakt: 95.165 Frauen und 102.218 Männer). Mindestens 362 Frauen und 70 Männer starben an den Folgen des Eingriffs, der vor allem auf Grund der Diagnose "Schwachsinn" vorgenommen wurde (1934 waren dies 53 Prozent gewesen). Mit dem Beginn der Zweiten Weltkriegs wurden die Sterilisationen insofern begrenzt, da das Gesetz nur bei "großer Fortpflanzungsgefahr" zur Anwendung kommen sollte [56]. Der Leibesstrafe der Sterilisation waren (insgesamt) mehr Frauen (57,3 Prozent) als Männer (40,7 Prozent) ausgesetzt gewesen [57], und sie betraf vor allem die sozial Schwachen:

"Eine Frau mußte also folgsam, untertänig, fleißig, nicht-jüdisch, gesund etc. sein, um das Etikett 'arisch' bzw. 'gemeinschaftsfähig' zu erhalten. Damit verbunden war allerdings die Pflicht, soviel Kinder wie möglich zu bekommen. Abtreibung, Verhütung und Sterilisation waren diesen Frauen verboten. war eine Frau jedoch nicht angepaßt, sondern vielleicht politisch engagiert, emanzipiert, leistungsunwillig, Sintiza, Jüdin oder behindert, so mußte sie damit rechnen, in die Kategorien 'erbkrank', 'asozial' oder 'gemeinschaftsunfähig' eingeordnet zu werden. Das bedeutete dann Zwangssterilisation und -abtreibung. Unter Umständen bedeutete es auch physische Vernichtung durch Zwangsarbeit, Sich-zur-Verfügung-stellen-müssen für 'medizinische' Versuche oder Tod durch 'Euthanasie'..." [58]

Das "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" war nur ein erster Anfang für eine medizinische "Reform" der Gesellschaft. Schon 1934 erklärte der bayerische Staatskommissar für das Gesundheitswesen, Schultze, bei der Eröffnung der Staatsmedizinischen Akademie, daß

"die Zwangssterilisierung, die mit der Begründung der wirtschaftlichen Behinderung Deutschlands durch den Vertrag von Versailles bereits 1933 gesetzlich eingeführt wurde, nicht genüge. Psychopathen, Schwachsinnige und andere Minderwertige müßten abgesondert und ausgemerzt werden; und dann wörtlich: 'diese Politik hat ihren Anfang schon in unseren heutigen Konzentrationslagern gefunden'..." [59]

Christiane Rothmaler hat auf Grund der Auswertung der Akten des Erbgesundheitsgerichtes Hamburg zutreffend als sozial- politischen Auswirkungen des "Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" aus dem Jahre 1934 festgehalten, daß die mit einem großen Verwaltungsaufwand (und damit auch mit einer beträchtlichen Beteiligung) durchgeführte "Erblichkeitsdiagnostik" tatsächlich die Funktion einer "sozialen Diagnostik" hatte, die von den sozialpolitischen Verhältnissen bestimmt gewesen ist [60].

Mit den neuen Leibesstrafen "Sterilisation" und "Abtreibung" sicherte sich der nationalsozialistische Staat (und seine Erbjustiz) endgültig den Zugriff auf den Körper von Männern, Frauen und Kindern. Zugleich war ihm ein Instrument in die Hand gegeben, sozial Nichtangepaßte zu disziplinieren und/oder sie durch den Entzug von Sozialleistungen zu bestrafen. In Hamburg leitete die Bürokratie parallel zu den Zwangssterilisationen und Kastrationen, zu den Zwangsasylierungen und Zwangsarbeitsverfahren, sehr bald auch den Abbau von Fürsorge und Wohlfahrt für die weniger "Würdigen", die Alten, Schwachen und Siechen, die "Asozialen", die Prostituierten und die "Anlageverbrecher", also den "minderwertigen Brei" der deutschen Bevölkerung, ein [61].

Aus dem Jahre 1935 ist eine Äußerung Hitlers zum Reichsärzteführer Wagner über die von ihm geplante "Euthanasie" belegt [62]. Hitler sprach damit etwas an, was von der NS-Propaganda sehr bald der Öffentlichkeit Schritt für Schritt vermittelt wurde: 1936 veröffentlichte zum Beispiel der Augenarzt Hellmuth Unger (übrigens Pressechef Wagners) seinen Roman "Sendung und Gewissen", der für die "Sterbehilfe" eintrat. Dieser Roman wurde übrigens später unter der Regie Wolfgang Liebeneiners (mit Heidemarie Hatheyer, Paul Hartmann und Mathias Wiemann in den Hauptrollen) verfilmt [63].

Begleitende "gesetzliche" Maßnahmen unterstützten diese Entwicklung: Schon 1935 war durch eine Änderung des "Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" vom 26. Juni 1935 die Schwangerschaftsunterbrechung aus "eugenischen" Gründen möglich gemacht worden. Mit dem "Gesetz zum Schutz der Erbgesundheit des Deutschen Volkes" vom 18. Oktober 1935 (Ehegesundheitsgesetz) wurden nicht "erbgesunde Menschen" von der Eheschließung ausgeschlossen.

Für Klaus Dörner ist diese unheilvolle Entwicklung durch eine steigende "Radikalisierung" der Mittel wie der Ziele gekennzeichnet, die schließlich in einem gnadenlosen, gleichwohl mit ungleichen Waffen ausgetragenen "Krieg" gegen die psychisch Kranken, Nichtgewollten und sich den Ansprüchen des Regimes Verweigernden führte. Analog zum außenpolitischen Konzept des Vernichtungskrieges entwickelte sich ein "industrieller Vernichtungskrieg" gegen die inneren Feinde, der sich der durch die Medizin denkbar möglich gemachten Unterscheidung zwischen "Heilbaren" und "Unheilbaren" bediente [64].

Mit dem "Euthanasie"-Gesetz (das 1941 bereits in einer vorbereitenden Fassung vorlag) sollte erstens die Möglichkeit des "Gnadentod" legalisiert und zweitens Menschen in einem unheilbaren Zustand von ihrem Leiden "erlöst" werden. Das Endziel war ein "reformiertes" psychiatrisches Krankenhaus, in dem heilbare Krankheiten behandelt werden sollten. Voraussetzung dafür waren allerdings die "Säuberung" der Anstalten von "Ballastexistenzen" und die "Erlösung" unheilbar Kranker [65].

Die tödlichen Konsequenzen dieser nationalsozialistischen "Sozialpolitik", die als Züchtigungsinstrument die Medizin zur Hand hatte, sind auch in dem "Gemeinschaftsfremdengesetz" (das 1944 bereits ausgearbeitet war) enthalten. Mit ihm sollte die deutsche/österreichische Gesellschaft umfassend in Lebenswerte und "Lebensunwerte", nicht zu der Gemeinschaft gehörende eingeteilt und Maßnahmen zur Ausscheidung der "Gemeinschaftsfremden" durch die Kraft des "Gesetzes" gerechtfertigt werden [66]. Die Autoren nahmen damit lediglich ein Feindbild auf, das durchaus zum Repertoire der kontrollierten Öffentlichkeit gehörte. So wies zum Beispiel 1940 der "Nationalsozialistische Volksdienst" darauf hin, daß nicht nur die Kriminellen eine wirtschaftliche und vor allem biologische Gefahr für das Volksganze bildeten. Darüber hinaus gebe es eine noch viel größere Zahl von Menschen, die, ohne straffällig zu werden, als "Schmarotzer an der Gesamtheit" anzusehen seien, da sie keinerlei "Einordnungswillen" zeigten und daher als "Schlacken der menschlichen Gesellschaft" und als "Gemeinschaftsuntüchtige" bezeichnet werden müßten [67].



[56] Köbsell, Eingriffe, 27.

[57] Ebenda, 27. Die Zahlen beziehen sich auf die Angaben in: Heilen und Vernichten im Nationalsozialismus. Tübingen, 1983, 150.

[58] Ebenda, 56f.

[59] Friedrich Karl Kaul, Die Psychiatrie im Strudel der "Euthanasie". Ein Bericht über die erste industriemäßig durchgeführte Mordaktion des Naziregimes. Frankfurt/M., 1979, 30.

[60] Rothmaler, "Erbliche Belastung liegt sicher vor, ist nur nicht festzustellen", 63.

[61] Ebenda, 64.

[62] Klee, "Euthanasie" im NS-Staat, 52.

[63] Details bei Karl Heinz Roth, Filmpropaganda für die Vernichtung der Geisteskranken und Behinderten im "Dritten Reich". In: Reform und Gewissen. "Euthanasie" im Dienst des Fortschritts. Berlin, 1985 (Beiträge zur nationalsozialistischen Gesundheits- und Sozialpolitik. 2), 125-193.

[64] Dörner, Tödliches Mitleid, 54.

[65] Siehe dazu besonders: Klaus Dörner, Mythos der Heilbarkeit gestern und heute. In: Michael Wunder, Ingrid Genkel, Harald Jenner, Auf dieser schiefen Ebene gibt es kein Halten mehr. Die Alsterdorfer Anstalten im Nationalsozialismus. Hamburg, 1987, 11-14.

[66] Beitrag Dörner. In: Medizin im Nationalsozialismus, 26; derselbe, Mythos der Heilbarkeit, 11f.

[67] Klee, Euthanasie im NS-Staat, 177.

"Heilen" durch Vernichten

Der erste Schritt zur Praktizierung der Vernichtung "lebensunwerten" Lebens war der streng vertrauliche Runderlaß des Reichsinnenministers vom 18. August 1938, mit dem die "Meldepflicht für mißgestaltete und idiotische Kinder" eingeführt wurde. Zu melden waren alle neugeborenen Kinder, die schwere Mißbildungen aufwiesen (Idiotie, Mongolismus, Mikrozephalie, Hydrozephalus, andere körperliche Mißbildungen, Lähmungen etc.) und alle jene Kinder bis zu einem Alter von drei Jahren, die an diesen Krankheiten litten. Hebammen erhielten für ihre "Mühewaltung" eine Entschädigung von RM 2,-, die ihnen vom jeweiligen Gesundheitsamt ausgefolgt werden sollte [68].

Vorangegangen waren diesem Erlaß einige Ansuchen Schwerkranker um "Sterbehilfe", darunter auch das Ersuchen der Eltern Knauer um Erlaubnis für die Tötung ihres behinderten Kindes. In der Folge wurden diese und ähnliche Ansuchen in der "Kanzlei des Führers" bearbeitet, die - gedeckt durch eine entsprechende Weisung Hitlers - die notwendigen organisatorischen Entscheidungen traf. In die konkrete Durchführung der "Kinderaktion" sollten weder staatliche noch nationalsozialistische Organisationen eingebunden sein. Als erste Tarnorganisation für den Tod Mißliebiger 1939 wurde der "Reichsausschuß zur wissenschaftlichen Erfassung von erb- und anlagebedingten schweren Leiden" ins "Leben" gerufen, der die Meldungen entgegennahm und an drei "Gutachter" weitergab. Die Klassifikation "Behandlung" bedeutete die Einweisung in eine "Kinder-Fachabteilung", wo die Kinder zum Teil wissenschaftlichen Untersuchungen unterzogen und nach Freigabe durch den "Reichsausschuß" dann ermordet wurden (insgesamt etwa 5.200).

Mit der "Freigabe" der medizinischen Ermordung von Klein- Kindern war eine Entwicklung in Gang gesetzt worden, die binnen kurzer Zeit auch ältere Kinder, Jugendliche und dann auch Erwachsene "erfaßte". Beschleunigt wurde dieser Prozeß auch dadurch, daß der euphorische Glaube der dreißiger Jahre an die Möglichkeit, mit Hilfe der Sterilisierung das "Ballast"-Potential abzubauen, schon aus statistischen Gründen einer Ernüchterung weichen mußte.

Die Erweiterung des medizinischen Handlungsspielraums nach dem Überfall auf Polen im September 1939 führte dazu, daß anstelle der Leibesstrafe der Sterilisierung die Todes-Strafe der "Ausmerzung" gesetzt werden konnte. Klaus Dörner hat darauf hingewiesen, daß dieser Prozeß bereits unmittelbar nach Kriegsbeginn in Polen in Gang gesetzt wurde - "ganz präzise ab 15. Oktober im Fort VII der preußischen Befestigungsanlagen von Posen", wo man die ersten psychiatrischen Patienten der nächstgelegenen Anstalt mit Gas ermordete [69]. Die Gleichsetzung von Polen und psychisch Kranken als "Untermenschen" half, eine wesentliche Hemmschwelle zur systematisch-industriellen Tötung von Menschen zu durchbrechen. Auf die Tötung kranker, "wertloser" Untermenschen folgte die Säuberung des "Reiches" von unheilbar Kranken und dann (mit zum Teil demselben Personal) die Ermordung aller jener die den "rassischen" Anforderungen oder den Phantasmen einer "neuen", nationalsozialistischen Gesellschaft nicht zu entsprechen vermochten.

Anfang Oktober 1939 unterzeichnete Hitler in einem Schriftstück von 5 Zeilen an Dr. Brandt und Reichsleiter Bouhler die Ermächtigung zum "Gnadentod", der bis August 1941 etwa 70.000 geistig und körperlich behinderte Menschen zum Opfer fielen. Die Rückdatierung erfolgte auf den 1. September 1939 und signalisiert, daß der Krieg nach "außen" nun auch durch einen gnadenlosen Kampf im Inneren ergänzt wurde, dem insbesondere Kranke, Schwache und Hilflose zum Opfer fielen. Voraussetzung dafür war der Aufbau eines flexiblen, halbstaatlichen Verwaltungsapparats:

  • die "Reichsarbeitsgemeinschaft Heil- und Pflegeanstalten" organisierte die Erfassung der Opfer;

  • die "Gemeinnützige Stiftung für Anstaltspflege" besorgte den Rechtsverkehr bei der Abwicklung des Mordprogramms;

  • die "Gemeinnützige Krankentransport GmbH" (GeKraT) war für den Transport der Opfer zuständig;

  • die "Zentrale Verrechnungsstelle Heil- und Pflegeanstalten" regelte die finanziellen Angelegenheiten [70].

Der Sitz der "Stiftung" war die Tiergartenstraße 4 in Berlin (daher der Tarnname "T4"). Die Festlegung des Kreises der Opfer und ihre Anzahl war für die "Stiftung" lediglich die Frage eine Rechenexperiments: Am 9. September 1939 wurde als Planziel der Tötungsaktionen folgendes festgelegt:

"Die Zahl der Opfer ergibt sich aus einer Berechnung, der das Verhältnis 1000:10:5:1 zugrundeliegt. Das bedeutet: Von 1000 Menschen bedürfen 10 psychiatrischer Betreuung, von diesen 5 in stationärer Form, davon aber fällt ein Kranker unter die Aktion, d.h. von 1000 Menschen wird einer von der Aktion erfaßt. Auf die Bevölkerungszahl des Großdeutschen Reiches übertragen, hat man demnach mit 65.000 bis 70.000 Fällen zu rechnen..." [71]

Unter den Tötungsanstalten befand sich (an prominenter Stelle) auch das Schloß Hartheim in Oberösterreich (bei Linz). Die Einbindung der Krankenanstalten in die Mordaktionen erfolgte durch ihre Beteiligung am Ausleseverfahren: wer einige rettete, machte sich gleichzeitig am Tod anderer mit-schuldig. Um "Unruhe" zu vermeiden und zur Verschleierung dienten "Zwischenstationen". Nach einem in Hartheim nach 1945 gefundenen Dokument sind bis 1. September 1941 in den 6 Vernichtungsanstalten 70.273 Menschen ermordet worden [72].



[68] Ebenda, 152.

[69] Beitrag Klaus Dörner. In: Medizin im Nationalsozialismus, 24f.

[70] Detailinformationen dazu sind vor allem in den Veröffentlichungen von Ernst Klee ("Euthanasie" im NS-Staat; Dokumente zur "Euthanasie") zu finden.

[71] Michael Wunder, "Auf dieser schiefen Ebene gibt es kein Halten mehr". In: Michael Wunder, Ingrid Genkel, Harald Jenner, Auf dieser schiefen Ebene gibt es kein Halten mehr. Die Alsterdorfer Anstalten im Nationalsozialismus. Hamburg, 1987, 42.

[72] Ebenda, 47.

"Unproduktivität" als Todesurteil

Die "Euthanasie"-Aktion konnte mit der Unterstützung des bürokratischen Apparats rechnen. Zumindest im Bereich der Verwaltung konnte die Zahl der zwangsläufigen "Mitwisser" nicht auf einen verschwiegenen kleinen Kreis beschränkt bleiben. Dies geht aus einem Dokument hervor, das per Zufall 1982 auf dem Dachboden des Rathauses Bremen gefunden wurde. In einer handschriftlichen Notiz hat der damalige Vertreter Bremens bei der Reichsregierung den Inhalt einer Sitzung im Deutschen Gemeindetag vom 3. April 1940 festgehalten. Nach dem Bericht von Pg. Brack (aus der Kanzlei des "Führers") von der Stabsführung - so heißt es dort - seien

"z.Zt. etwa 300.000 Geisteskranke in etwa 600 Heil- und Pflegeanstalten untergebracht. Diese Anstalten würden dringend gebraucht zu anderen Zwecken: Reservelazarett, Luftschutz u.a.m. 40 bis 40 der Insassen seien asoziale und lebensunwerte Elemente, infolgedessen werde die Umlegung dieser Elemente in primitive Unterkünfte durchgeführt werden, wodurch einige Unruhe in der Bevölkerung entstehen könne. In diesen primitiven Unterkünften werde die Sterblichkeit natürlich erheblich größer sein, insbesondere in Kriegszeiten. Erbitte zweierlei: a. die Bevölkerung zu beruhigen, b. auf den Friedhöfen nicht allzu viele neue Gräber anzulegen und deshalb Einäscherungen vorzunehmen... Es sei damit zu rechnen, daß die Angehörigen der Verstorbenen sich gegen solche Einäscherungen wehren werden (vornehmlich, soweit katholisch) oder zumindest bitten würden, die Durchführung an einem fremden Orte vorzunehmen... Die ganze Aktion muß unbedingt mit äußerster Vorsicht durchgeführt werden... Reichsleiter Oberbürgermeister Piehler ermahnte abschließend zu größter Geheimhaltung." [73]

Mütter, die ihre Kinder bei sich zu Hause behalten und selbst betreuen wollten, waren Pressionen ausgesetzt und konnten mit keinen Erleichterungen rechnen. So teilte ein Mitarbeiter des "Reichsausschusses" zum Beispiel dem Leiter eines örtlichen Arbeitsamtes im August 1944 mit, daß die häusliche Pflege eines für die Unterbringungen in einer der "Kinderfachabteilungen" vorgesehenen Kindes nicht als Grund für die Zurückstellung der Mutter vom Arbeitseinsatz gelten könne [74].

Als Hitler am 27. August 1941 die "Euthanasie" wegen des Protests der Kirchen vor allem offiziell einstellen ließ, war das im Oktober 1939 gesteckte Plan-Soll bereits erfüllt. Unabhängig davon wurde jedoch die "Kinder-Euthanasie" weitergeführt, und mit der "Sonderbehandlung 14f13" sollten "unangepaßte" oder nicht mehr arbeitsfähige KZ-Häftlinge erfaßt und in den bereits erprobten Vernichtungsanlagen getötet werden. Ebenso wie in Polen wurden auch in der Sowjetunion nach dem deutschen Überfall im Juli 1941 psychiatrische Anstalten, Krankenhäuser und Altersheime "leergemordet" [75]. Die Zentrale der "T 4" wurde nach dem August 1941 nicht aufgelöst, sondern lediglich organisatorisch umgebaut und ein flexibleres Programm für die Weiterführung der Tötungsaktionen erarbeitet. Im Oktober 1941 wurde die Aktion straffer an die NS-Administration angebunden, die "Erfahrungen" des Personals wurden im Rahmen der "Aktion Reinhard" bei der Einrichtung der Vernichtungslager von Belzec, Sobibor und Treblinka genutzt.

Als Ergebnis der "Denkpause" der Organisatoren von "T 4" ist eine Erweiterung des Kreises der Opfer auch auf die "sozial Minderwertigen" und die Insassen von Altersheimen, Fürsorgeanstalten und Heimen für Sicherheitsverwahrte festzustellen. Unter dem medizinischen Begriff des "Psychopathen" fielen nun auch jene, die als nicht "gemeinschaftsfähig" oder als zum "Parasitismus" neigende Volkselemente angeprangert wurden. Ein T4-Gutachter (Psychiater) verstand darunter 1942

"alle psychopathischen, bestraften, sogenannten geborenen Verbrecher und Gemeinschaftsfeinde, die Schwindler, Betrüger, Hochstapler und Bauernfänger, die hysterischen Kanaillen, die nachgewiesenermaßen Haltlosen und dadurch asozial gewordenen Psychopathen, die grob Gemütsarmen, unter ihnen vor allen Dingen die schweren, unverbesserlichen Anlageverbrecher, dazu die eingefleischten Prostituierten, die Zuhälter, die unverbesserlich und eingefleischten homosexuell sich Betätigenden und die unverbesserlichen Arbeitsscheuen" [76].

In der Verbindung von aktiver Behandlung und Tötung der hoffnungslosen "Fälle" lag das neue Konzept der Euthanasie nach 1941, wobei die Krankenanstalten selbst in den "Ausleseprozeß" mit einbezogen werden sollten. Mit der "Aktion Brandt" (ab Mitte 1942) wurden die Heil- und Pflegeanstalten und ihre Insassen Objekt einer großräumigen, katastrophenmedizinischen Planung. Alle Geisteskranken, Siechen, Alten oder in anderer Weise "unproduktiven" Menschen wurden zur "Verschiebemasse" oder zu "Platzhaltern", die solange geduldet wurden, bis ihr Platz aus kriegsnotwendigen Gründen gebraucht wurde [77]. Damit war eine am "Bedarf" sich orientierende dezentrale Entscheidung für den Abtransport und die Tötung in den Tötungsanstalten wieder eingeführt. Nach Bombenangriffen in Hamburg Mitte des Jahres 1943 wurden aus den Alsterdorfer Anstalten (Hamburg) Massendeportationen angeordnet. Am 16. August 1943 wurden 228 Mädchen und Frauen von dort in die Wiener Landesheilanstalt am Steinhof überführt. Nur wenige von ihnen überlebten [78]. Um sie gibt und gab es keine Wiedergutmachung, keine Trauer, keine Rehabilitierung. "Rehabilitiert" - so Erich Klee - "wurden die Täter und ihre Helfer" [79].



[73] Biesold, Klagende Hände, 174.

[74] Kaul, Die Psychiatrie im Strudel der "Euthanasie", 37f.

[75] Wunder, "Auf dieser schiefen Ebene gibt es kein Halten mehr", 47.

[76] Ebenda, 48.

[77] Ebenda, 49.

[78] Michael Wunder, Der Exodus von 1943. Der Transport nach Wien. In: Wunder/Genkel/Jenner, Auf dieser schiefen Ebene gibt es kein Halten mehr, 213-236.

[79] Klee, Was sie taten, was sie wurden, 14. Ergänzend dazu: Till Bastian, Arzt, Helfer, Mörder. Eine Studie über die Bedingungen medizinischer Verbrechen. Paderborn, 1982; Fridolf Kudlien, Ärzte im Nationalsozialismus. Köln, 1985; Robert Jay Lifton, Ärzte im Dritten Reich. Stuttgart, 1988.

Notwendige zeitgemäße Überlegungen

Nur wenige waren im NS-System bereit, sich gegen eine unmenschliche Medizin auszusprechen, die erbarmungslos und durchaus "guten" Gewissens ihren Sachverstand zur Verfolgung Kranker und Schwacher zur Verfügung stellte. Gewiß gab es auch Zeichen von Verweigerung und "Protest". In der Regel freilich fand die Unmenschlichkeit einer Medizin, die Menschen, mit denen sie nichts mehr zu tun haben wollte, ausgrenzte und der ärztlichen "Behandlung" freigab, Zuspruch und /oder Unterstützung - und dies auch bei Gruppen, die prinzipiell durchaus für den Schutz des Lebens und Mitleid gegenüber Schwachen und Bedürftigen eintraten. Im Jahrbuch der Caritaswissenschaft aus dem Jahre 1934 zum Beispiel war zur Frage der Sterilisierung zu lesen:

"... Es mag gewiß sein, daß man durch eine Sterilisation erreicht, daß die Fortpflanzung gewisser minderwertiger Erbstämme ausgeschaltet wird. Aber ebenso sicher ist, daß jeder Sterilisierte in seiner hemmungslosen und hemmungslos gemachten Geschlechtlichkeit eine Quelle ansteckender Krankheiten bilden kann und häufig bilden wird..." [80]

Bedrohungsängste und eine rigide Moral, die sich permanent "Anfechtungen" ausgesetzt sah, waren wohl auch dafür verantwortlich, daß die Vertreter des (deutschen) katholischen Episkopats grundsätzlich zwar gegen das Sterilisierungsgesetz eintraten, sich zugleich aber auch gegen die Sterilisierten wendeten und darauf aufmerksam machten:

"daß mit der Durchführung des Gesetzes für die private und öffentliche Sittlichkeit große Gefahren sich ergeben; denn die sterilisierten Männer und Frauen können sich nun ihrem Geschlechtsleben hemmungslos überlassen, da ja aus ihrem Verkehr keine Nachkommen entstehen. Von seiten der Regierung wurden hier Schutzmaßnahmen zugesagt..." [81]

Ärzte übernahmen freiwillig und vielfach auch bereitwillig ihre Rolle als "Theoretiker und Priester des Vernichtungskultes" [82]. Eine Voraussetzung dafür war, Menschen als "Krankengut" grundsätzlich auf ein Forschungsobjekt zu reduzieren:

"Wenn der Psychiater mit dem Verzweifelten, dem Verwirrten, dem Langsam Denkenden, wie ein weiser, freundlicher Mensch spräche und ihm zuhörte, dann wäre er eben nicht mehr objektiver (Natur)-wissenschaftler und Arzt, sondern - ja, was wäre er? Wir haben kein rechtes Wort für einen solchen Menschen, da es ihn nicht als Professionellen in unserer Gesellschaft gibt..." [83]

Für die Opfer dieser ärztlicher Vernichtungsattacken war nach 1945 von Gesetz wegen nichts vorgesehen. Sterilisierungs- und Euthanasieopfer standen nie zur Diskussion. Die wenigen "Wiedergutmachungs"-Anträge wurden jeweils negativ "erledigt", und von Amts wegen wurde im nachhinein noch die nationalsozialistische lebensverachtende erbbiologische Aussonderung als durchaus "legale" medizinische Maßnahme sanktioniert. Österreich ist da keine Ausnahme gewesen. In einem von Wolfgang Neugebauer zitierten Bescheid des Sozialministeriums vom 22. Dezember 1958 ist zum Beispiel zu lesen:

"Es ist unbestritten, daß die Berufungswerberin vor ihrer Sterilisation weder politisch tätig war noch ihrer Religion, Abstammung oder Nationalität wegen von den nationalsozialistischen Behörden verfolgt worden ist. Sie wurde vielmehr anläßlich einer Einlieferung in eine Heil- und Pflegeanstalt auf Grund der damals geltenden Bestimmungen zur Verhütung erbkranken Nachwuchses sterilisiert. Es handelt sich sohin um keine Verfolgungsmaßnahme im Sinn der angeführten Gesetzesstelle, weshalb spruchgemäß zu entscheiden war..." [84]

Daß Behinderte als Opfer des Nationalsozialismus für das öffentliche Bewußtsein als Belastung und damit als "störend" empfunden werden, zeigte sich gerade im "Gedenkjahr" 1988 ganz deutlich. Das Mahnmal für die Opfer des Krieges und des Faschismus vor der Wiener Albertina ist nach Widerständen doch noch zustande gekommen; ein Mahn-Mal zum Gedenken an die Opfer der "Euthanasie" hat bis heute keinem öffentlichen Platz gefunden. Im Gegenteil: Das Hartheim-Denkmal, geschaffen von einer Initiative Behinderter und Nichtbehinderter im Zusammenarbeit mit engagierten Künstlern, wurde zunächst versteckt und ist dann "aus Platzmangel" einfach verschwunden [85].

Klaus Dörner hat mehrfach mit Nachdruck darauf hingewiesen, daß die "Lösung der sozialen Frage" auch in den postfaschistischen Gesellschaften Deutschlands/Österreichs keineswegs ihre Faszination verloren hat. Die Bezeichnungen für die Abgeschobenen und nicht (mehr) Leistungsfähigen wurden geändert - nun spricht man von "Randgruppen" und/oder sozialen Minderheiten - in der Sache freilich zeigen sich unheilvolle und alarmierende Kontinuitäten. Die heute begeistert geforderte "Qualifizierungsoffensive" im Zuge der Produktions- und Arbeitsmarktumstellungen der Zweiten Industriellen Revolution findet (ebenso wie die Erste) an der besonderen Menschlichkeit des einzelnen ihre Grenzen. Wer sich nicht umstellen und seine Qualifikation den geänderten Produktionsanforderungen anpassen kann, ist wieder (einmal) ein "soziales" Problem. Dörners Fazit:

"Wir haben jetzt außer den alten Arbeitslosen, die immer schon auf Grund von Krankheit, Behinderung oder anderen Beeinträchtigungen vom Arbeitsmarkt ausgegrenzt und zur Sozialen oder Medizinischen Frage geworden sind, heutzutage die neuen Arbeitslosen, die auf den einfachen Arbeitsplätzen durchaus erwerbsfähig wären, aber jetzt ebenfalls industriell unbrauchbar geworden sind." [86]

Auch diese Gruppe, die immerhin schon etwa 10 Prozent der Bevölkerung umfaßt, sieht Dörner therapeutischen "Angriffen" ausgesetzt, die sie in Heilbare und Unheilbare unterscheiden werde: "Der weniger geschützte und gefährdetere Rand der Gesellschaft ist breiter geworden." [87] Zusammen mit dem durch "Überalterung" entstehenden Bereich werden sich die komplexen industriellen Gesellschaften zu "Eindrittel-Gesellschaften" entwickeln, in denen "einem Drittel der dann noch industriell brauchbaren Volksgemeinschaft... zwei Drittel Gemeinschaftsfremde gegenüberstehen" [88]. Dörner spricht den auch von der Notwendigkeit einer "Fern-Ethik" und dem "Prinzip Verantwortung", das über den Tag hinaus auf die Entwicklungen der Zukunft gerichtet sein müsse [89].

Reproduktionstechnologen, Gentechnologie und Humangenetiker arbeiten an der "Konstruktion" des "perfekten" Menschen, der "funktioniert" und dem "Staat" nach Möglichkeit wenig Folgekosten verursacht. In dieses Konzept gehört es, daß "Erbkrankheiten" als Abweichung von der Norm nach Möglichkeit ausgerottet oder ihr Entstehen verhindert werden soll. Mit der Entwicklung der pränatalen Diagnostik stehen Frauen unter einem zusätzlichen gesellschaftlichen wie medizinischen Druck. So gibt es zum Beispiel Überlegungen, Mütter für die durch ihre "Fahrlässigkeit" an ihren Kindern entstandenen Schäden haften zu lassen. "Fahrlässig" hieße demnach auch, die pränatale Diagnostik zu verweigern und ein behindertes Kind zur Welt zu bringen. Im Herbst 1986 wurde in Hamburg eine Ärztin zur lebenslangen Unterhaltszahlung für ein Mädchen mit Down-Syndrom verurteilt, weil sie dessen Mutter nicht vor der Geburt zur Amnizentese geraten hatte, obwohl diese bereits 35 Jahre alt war. Entsprechend diesem Gerichtsurteil war das behinderte Kind demnach ein "Schadensfall", der zu "verhindern" gewesen wäre [90].

Die neue Unmenschlichkeit - dies wurde gerade am Auftritt des "Ethikers" Peter Singer überaus deutlich - kleidet sich allerdings durchaus "zeitgemäß". Sie kalkuliert - so hat es Franz Christoph formuliert - den Tod derer mit ein, für deren Freiheit es sich nicht mehr zu streiten lohne: Die "Freiheit der Normalen" wird zum Tod der "Unnormalen" [91].

Zur Weiterdenken, nicht zum "Abschluß", sei aus einem Brief von Fredi Saal an Klaus Dörner zitiert, den dieser im Anhang zu seinen Überlegungen zur Frage der "Unerträglichkeit" des Lebens abgedruckt hat. Dort heißt es:

"Als wirklich schwer behinderter Mensch, der nur mit allergrößten Schwierigkeiten ohne Hilfe anderer den Alltag überstehen könnte, habe ich das Recht, ja die Pflicht, mich meiner Umwelt zuzumuten. Ich bin ein Teil des Ganzen im menschlichen Kosmos. Ich trage dazu bei, daß niemand vergißt, dieses Ganze zu sehen, wie ich auch von den anderen mit ihrer eigenen Individualität darauf gestoßen werde, in ihnen einen Teil des Ganzen zu sehen, ohne den es den Menschen nicht gibt in seiner Totalität. Ich kann und muß also meinen Platz beanspruchen mit allen Ansprüchen an ein menschenwürdiges Leben..." [92]

Quelle:

Peter Malina: Grundsätzliches zu den Lebensrechten behinderter Menschen

Erschienen in: TAFIE (Hrsg.): Pädagogik und Therapie ohne Aussonderung

5. Gesamtösterreichisches Symposium, S. 131 - 164

Autoreneigenverlag TAK, Innsbruck 1990

bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet

Stand: 15.07.2002



[80] Ernst Klee, "Die SA Jesu Christi". Die Kirchen im Banne Hitlers. Frankfurt/M., 1989 (Fischer-Taschenbuch. 4409), 101.

[81] Zitiert nach: Klee, "Die SA Jesu Christi", 100.

[82] Benno Müller-Hill, Tödliche Wissenschaft. Die Aussonderung von Juden, Zigeunern und Geisteskranken 1933-1945. Reinbek b. Hamburg, 1984 (RoRoRo aktuell. 5349), 92.

[83] Ebenda, 100.

[84] Zitiert nach: Wolfgang Neugebauer, Das Opferfürsorgegesetz und die Sterilisationsopfer in Österreich. Überarbeitetes Referat, gehalten bei VII. Internationalen Symposion der Österreichischen Gesellschaft für Sozialanthropologie zum Thema Zwangssterilisation, Wien 1986, in: Dokumentationsarchiv des Österreichischen Widerstandes. Jahrbuch 1989. Wien, 1989, 148.

[85] Siehe dazu die Ausführungen von Helmut Kurz-Goldenstein in der Diskussion über Zensur und Gesetzgebung vom 24. November 1988, wiedergegeben in: "... um weitere Mordmeldungen wird gebeten." Dokumentation der Zensur-Enquete der IG Autoren. Wien, 1989, 115.

[86] Dörner, Tödliches Mitleid, 73f.

[87] Ebenda, 74.

[88] Ebenda, 76.

[89] Ebenda, 93.

[90] Köbsell, Eingriffe, 63.

[91] Franz Christoph, "Die ich rief, die Geister, werd' ich nun nicht los", in: Profil, 20.11.1989, 69.

[92] Zitiert nach: Dörner, Tödliches Mitleid, 113.

zum Textanfang | zum Seitenanfang | zur Navigation