Länderbericht Sachsen 2003

zur 17. Jahrestagung der IntegrationsforscherInnen in deutschsprachigen Ländern Kirkel (Saarland) vom 19. - 22.2.2003

Themenbereiche: I-Tagung
Textsorte: Bericht
Copyright: © Ursula Mahnke, Norbert Störmer 2003

1. Integration im vorschulischen Bereich

In der Integrationsentwicklung in Sachsen lassen sich zwischen dem vorschulischen und schulischen Bereich massive Unterschiede feststellen. Während im Kindergartenbereich sich die Integration seit 1991 kontinuierlich quantitativ und qualitativ weiterentwickelt hat - inzwischen besuchen etwa 2/3 der behinderten Kinder integrative Einrichtungen - und sowohl vom sächs. Sozialministerium als auch in der Praxis mit großem Selbstverständnis und Wohlwollen betrachtet wird, gibt es bei der Integration im schulischen Bereich auch vier Jahre nach Einführung einer entsprechenden Verordnung immer noch massive Behinderungen. Eine Diskussion um integrative Strukturen im beruflichen Bereich wird derzeit nur in sehr begrenztem Umfang geführt - von deren Umsetzung kann zur Zeit nicht die Rede sein.

1.1 Die rechtliche Situation

Im Sächsischen Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (Gesetz über Kindertageseinrichtungen - SächsKitaG) vom 27. 11. 2001 wird im § 2, der die Aufgaben und Ziele von Kindertageseinrichtungen fixiert, im Absatz 4 formuliert: "Die Integration der Kinder mit Behinderungen und der von Behinderung bedrohten Kinder in Kindertageseinrichtungen ist zu fördern. Ihrem spezifischen Förderbedarf ist zu entsprechen". Im § 19 des Gesetzes wird dieser Anspruch nochmals unterstrichen und auf eine diesbezügliche Rechtsverordnung verwiesen.

Diese "Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur Integration von behinderten und von Behinderung bedrohten Kindern in Tageseinrichtungen (Sächsische Integrationsverordnung - SächsIntegrVO)" vom 13. 12. 2002 regelt nun die Bedingungen für die Aufnahme und Integration von behinderten und von Behinderung bedrohten Kindern mit Anspruch auf Eingliederungshilfe. In ihr werden Modalitäten zur Aufnahme behinderter Kinder in Kindertageseinrichtungen fixiert, die Erarbeitung eines Hilfeplanes / Gesamtplanes verlangt, die Anzahl der Kinder in einer Gruppe wie auch die Zusammensetzung der Gruppen und der Personalschlüssel sowie die personelle Besetzung festgelegt. Zudem legt diese Verordnung bezogen auf die Kooperation der Kindertageseinrichtung mit anderen Fachkräften fest, dass in der Kindestageseinrichtung eine auf die Ganzheitlichkeit der Entwicklung des Kindes orientierte Förderung zu gewährleisten ist und therapeutische Maßnahmen in "begründeten Fällen" in der Kindertageseinrichtung erbracht werden, die zudem "soweit wie möglich mit der Gruppenarbeit abzustimmen" sind (§ 6, Abs. 2). Weiterhin werden Forderungen an die räumlichen Bedingungen und die Ausstattung von Kindertageseinrichtungen fixiert, sowie die Notwendigkeit der Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten bei der Integration behinderter Kinder unterstrichen.

1.2 Die personelle Situation in integrativen Gruppen

In der Sächsischen Integrationsverordnung (SächsIntegrVO) ist im § 5, Abs. 1 festgeschrieben, in jeder Gruppe, in der behinderte Kinder mit Anspruch auf Eingliederungshilfe betreut werden, eine zweite pädagogische Fachkraft einzusetzen ist. Diese Notwendigkeit wird dann als gegeben angesehen, wenn drei Kinder in der Krippe, vier Kinder im Kindergarten und 10 Kinder im Hort den Anspruch auf Eingliederungshilfe haben. Aber auch die Möglichkeit des Abweichens von dieser Regelung wird in der Verordnung unterstrichen, wenn dies "zugunsten des Kindes" als notwendig angesehen wird.

Eine der eingesetzten Fachkräfte in solchen Gruppen soll entweder über eine Ausbildung als Heilpädagoge oder aber über eine heilpädagogische Zusatzqualifikation verfügen. Letztere wiederum hat den Empfehlungen des Sozialministeriums zu entsprechen. Diese Empfehlungen werden zur Zeit gerade überarbeitet. Ziel dabei ist es, dem Anliegen des gemeinsamen Leben, Spielen und Lernens von Kindern mit unterschiedlichen Kompetenzen und Unterstützungsbedürfnissen noch besser gerecht werden zu können.

1.3 Stand der Entwicklung der Integration in Kindertageseinrichtungen

Im Freistaat Sachsen verfügen aktuell 827 Kindertageseinrichtungen über eine Betriebserlaubnis als "integrative Einrichtung". Mit der jeweiligen Betriebserlaubnis wird auch das Angebot an "integrativen Plätzen" festgelegt. Insgesamt werden im Freistaat Sachsen 4629 integrative Plätze in Kindertageseinrichtungen angeboten. Belegt sind aktuell jedoch nur 3.540 dieser Plätze. Diese Zahlen beziehen sich jedoch ausschließlich auf die Kinder, denen Eingliederungshilfe gewährt wird. Insgesamt kann jedoch gesagt werden, dass die Anzahl dieser Kinder in integrativen Gruppen kontinuierlich angestiegen ist.

Leider ist im Freistaat Sachsen all diesen Kindern, die gemeinsam "eine Kindertagesstätte für alle Kinder" besucht haben, der gemeinsame Übergang zu einer Schule nicht so ohne weiteres möglich.

2. Integration im schulischen Bereich

2.1. Die rechtliche Situation

Die schulische Integration wird in Sachsen seit März 1999 durch die Schulintegrationsverordnung (SchIVO) geregelt. Im Sächsischen Schulgesetz von 1994 wird in § 13 lediglich auf die Möglichkeit der Beschulung Behinderter an allgemeinen Schulen mittels "besonderer Hilfen" verwiesen, weitere Regelungen sind nicht enthalten. Seit 1999 ist erstmals auch zieldifferente Integration in Sachsen möglich, allerdings nur bis zur Klasse 4 (Grundschule).

Die SchIVO ist eine KANN-Regelung (§ 2 Abs. 1) mit Haushaltsvorbehalt, d.h. es gibt für Eltern keinen Rechtsanspruch auf Integration. Die Eltern müssen lediglich angehört werden, bevor eine Entscheidung getroffen wird. In der Verordnung werden vier Formen integrativer Unterrichtung unterschieden (SchIVO § 3 Abs. 1):

  1. Der behinderte Schüler nimmt in vollem Umfang am Unterricht der Regelschule teil; die Regelschullehrer werden durch einen Förderschullehrer beraten.

  2. Wie in Form 1 (d.h. der behinderte Schüler nimmt in vollem Umfang am Unterricht der Regelschule teil); ein zusätzlicher Lehrer fördert die Schüler in der Klasse oder gesondert im Förderunterricht. Die in Abschnitt 2.2 genannten Zahlen beziehen sich ausschließlich auf diese Form der Integration.

  3. Eine Regelschule und eine benachbarte Förderschule kooperieren miteinander, d.h. der behinderte Schüler besucht stundenweise in einzelnen Unterrichtsfächern den Unterricht der Regelklasse. Mit dieser Form hat die schulische Integration in Sachsen in größerem Umfang im Rahmen eines BLK-Modellversuchs begonnen. (KLEIN 1996; 1996a; SCHWÄGERL 1996) Diese Form wird derzeit in der Regel favorisiert bei der Integration von Schülern mit geistiger Behinderung.

  4. Eine Regelschule und eine benachbarte Förderschule kooperieren miteinander. Wie diese Kooperation im einzelnen aussehen kann, ist in der Verordnung nicht genauer ausgeführt.

Für die integrative Förderung nach Form 2 gibt es Obergrenzen: Sie reichen von drei Wochenstunden bei Sprach- und Lernbehinderten bis zu fünf Stunden bei Schülern mit geistiger Behinderung.

(MAHNKE 2002)

2.2 Umfang der schulischen Integration

Im Schuljahr 2001/2002 sind in der Schulstatistik 1.159 Integrationsschüler ausgewiesen.[1] Das bedeutet gegenüber dem Vorjahr eine Zunahme um etwa 10 %. Seit dem Schuljahr 1996/97 haben sich die Zahlen von 526 auf 1.159 mehr als verdoppelt. Bezogen auf die Integrationsquote sind das 4,6 %; im Vorjahr lag sie bei 4 % (Bundesdurchschnitt etwa 10 %). Die Verteilung auf die Schularten war in den letzten Jahren weitgehend stabil: Mehr als die Hälfte der Integrationsschüler entfallen auf die Grundschule (58%), etwa ein Drittel auf die Mittelschule[2] (32 %) und 9 % auf das Gymnasium. Die überproportionale Zunahme der Integrationsschüler in der Mittelschule vom Vorjahr (Schj. 2000/2001) um fast 30 % setzte sich nicht fort.

Bezogen auf die sozialräumliche Verteilung ist die schulische Integration in Sachsen nach wie vor sehr ungleich verteilt: Auf die Regionalschulämter Leipzig und Dresden[3] verteilen sich jeweils etwa ein Drittel der Integrationsschüler, das restliche Drittel decken gemeinsam die Regionalschulämter Chemnitz, Zwickau und Bautzen.[4] Dies bezieht sich nicht nur auf die absoluten Zahlen, sondern auch auf die Quoten, d.h. die Verteilung der Integrationsschüler ist auch bezogen auf die Gesamtzahl der Förderschüler ungleich. In Leipzig beträgt die Quote 6 %, in Dresden 5,6%, d.h. in diesen beiden Regionen mit den größten Städten liegen auch die Quoten über dem Landesdurchschnitt. In den anderen (ländlichen) Regionen liegen sie darunter (4,5% in Chemnitz, 4,0 % in Bautzen, 3,5 % in Zwickau).

Bei der Verteilung auf die Behinderungsarten machen Schüler mit Körper- und Sinnesbehinderungen mehr als 60% aus. Etwa 20 % sind Erziehungshilfe-Schüler und der Rest entfällt auf Schüler mit Lernbehinderungen und geistiger Behinderung. Die zieldifferente Integration von Schülern mit geistiger Behinderung stagniert bei 12 Schülern.

Anhand dieser Zahlen ist zu erkennen, dass schulische Integration in Sachsen inzwischen nicht mehr eine ‚exotische Randerscheinung' darstellt, sondern im Schulsystem fest verankert ist - allerdings mit großen regionalen Schwankungen und vornehmlich für Schüler mit Körper- und Sinnesbehinderungen. Anhand der Zahlen wird auch deutlich, dass Integration im Schulbereich langsam hoch wächst - auch aufgrund der Tatsache, dass im vorschulischen Bereich etwa 2/3 aller Kinder mit Behinderungen bzw. Entwicklungsverzögerungen in integrativen Einrichtungen gefördert werden. Es ist davon auszugehen, dass ein Teil der Eltern dieser Kinder eine Fortsetzung der integrativen Förderung in der Schule zumindest prüfen wird. Perspektivisch ist somit von weiter steigendem Bedarf nach integrativer Förderung im Schulbereich auszugehen.

2.3. Problemfelder

Eine der zentralen Fragen ist die Qualifikation der Lehrkräfte. Das größte Hindernis, vor allem in Bezug auf motivationale Aspekte, scheinen die rigiden Teilzeitregelungen im Grundschulbereich zu sein, die sich angesichts der Stabilisierung der Schülerzahlen auf niedrigem Niveau auch in absehbarer Zeit nicht ändern werden. Landesweite Fortbildungen seitens der Schulbehörden beschränken sich weitgehend auf die Umsetzung der rechtlichen Rahmenbedingungen. Qualitative Fragen spielen dabei kaum eine Rolle.

Diese Lücke wurde in den letzten Jahren von der LANDESARBEITSGEMEINSCHAFT GEMEINSAM LEBEN - GEMEINSAM LERNEN - ELTERN GEGEN AUSSONDERUNG E.V. (LAG) aufgegriffen, durch einzelne Fortbildungsveranstaltungen unter Mitarbeit engagierter Lehrer mit Integra-tionserfahrung. Zunehmend wurden in diese Fortbildungen auch Erzieherinnen aus Inte-grativeinrichtungen einbezogen, um an der Schnittstelle des Übergangs Kita-Schule ent-sprechend beraten zu können. Im letzten Jahr hingegen fanden zunehmend regionale Fortbildungen statt, die von sog. "Integrationsberatern"[5] initiiert wurden und praxis-begleitenden Charakter haben.

Mit der Verbreitung integrativer Förderung im Schulbereich bekommen sog. "Integrationshelfer" als zusätzliche Unterstützung eine zunehmende Bedeutung und in Einzelfällen sogar eine Schlüsselrolle bei der Bewilligung von Integration - vor allem bei Kindern mit geistiger Behinderung bzw. umfänglicher Körperbehinderung. Neben Fragen der Finanzierung, die bislang in den meisten Fällen von den Eltern (erfolgreich) eingeklagt werden muss, ergibt sich auch professionsbezogener Diskussionsbedarf. In diese Diskussion werden seit einem Jahr erfolgreich die Ausbildungsstätten für Heilpädagogen/Heiler-ziehungshelfer einbezogen. (MAHNKE 2002a)

Die größten Probleme bereiten derzeit die zieldifferente Integration und die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs.

Trotz der Möglichkeit, in der Grundschule zieldifferent zu integrierende Schüler (Lernbe-hinderung, geistige Behinderung) einzubeziehen, bereitet die Akzeptanz von geistig Behinderten Schülern in der Grundschule ein gravierendes Problem. Die niedrigen Zahlen (s.o.) spielen bei weitem nicht die Elternwünsche wieder. Zum einen wird bei diesen Schülern auf Kooperationsmöglichkeiten verwiesen (nach der SchIVO Form 3), zum anderen werden Widerstände in Grundschulen sehr massiv vorgetragen und auch von den Schulämtern unterstützt (bis hin zur gerichtlichen Klärung).

Das Verfahren der Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs - in Sachsen Voraussetzung für Integration - geht nach wie vor davon aus, dass Förderbedarf ausschließlich an Förderschulen geleistet werden soll. Ein Forschungsprojekt der Universität Leipzig[6] hat nun ein neues "Handbuch zur Förderdiagnostik in Sachsen" (SMK 2002) zur Diskussion vorgelegt. In Bezug auf Integration würde die Umsetzung des vorgeschlagenen Verfahrens eine erhebliche Verschlechterung der Elternbeteiligung bedeuten. Insbesondere die Entscheidung über eine sog. "Probebeschulung"[7] und die Einsicht von Eltern in Gutachten ist nicht zufriedenstellend geregelt.



[1] Quelle auch für die folgenden Zahlen: Statist. Landesamt des Freistaates Sachsen, Stand: 3/2002. Aktuelle Zahlen für das laufende Schuljahr (2002/03) liegen erst im Frühjahr 2003 vor.

[2] In Sachsen Haupt-/Realschule.

[3] Mit den größten Städten.

[4] Mit weitgehend ländlichem Raum bzw. geringer Besiedlungsdichte.

[5] Jedem der fünf Regionalschulämtern ist ein Integrationsberater zugeordnet. Bislang sind von fünf erst drei Berater-innen "berufen". Diese sind den Referenten für Sonderschulen unterstellt und mit fünf Abminderungsstunden für eine ganze Region zuständig. Die Arbeitsweise der Integrationsberaterinnen unterscheidet sich je nach regionalen Besonder-heiten sowie nach dem Selbstverständnis der zuständigen Referenten im Schulamt.

[6] Die Autorin URSULA MAHNKE war daran nicht beteiligt!

[7] In Sachsen ist eine sonderpädagogische Überprüfung innerhalb einer Diagnosewoche an einer Förderschule weit verbreitet und auch nach bisherigen Regelungen zulässig. Bisher konnten (informierte) Eltern diese Form der Diagnostik ablehnen, nach der neuen Regelung ist dies nicht mehr möglich.

3. Integration im nachschulischen Bereich

Konkrete Aussagen sind uns hierzu im Moment nicht möglich.

4. Zusammenfassende Beurteilung

Die Integrationsentwicklung in Sachsen ist nicht nur als situative Bestandsaufnahme zu betrachten (diese fällt sehr uneinheitlich aus), sondern auch im Kontext historischer und länderspezifischer Entwicklungen.

Im Bereich von Kindertagesstätten gelang es mit Beginn der 90er Jahre sehr schnell, den Gedanken des gemeinsamen Leben, Spielen und Lernens von behinderten und nichtbehinderten Kindern aufzugreifen und auch zu realisieren. Positiv machte sich dabei bemerkbar, dass die ersten diesbezüglichen Impulse von administrativer Seite aktiv unterstützt wurden und auch sehr schnell einen administrativen Rahmen bekamen. Auf dieser Grundlage war des dann auch vielen anderen Einrichtungen möglich, den Weg der Integration zu gehen.

Im bundesdeutschen Vergleich kann Sachsen heute bezüglich der Integration im vorschulischen Bereich als sehr weit vorangekommen angesehen werden. Im schulischen Bereich erinnern viele Probleme an die Anfänge in den alten Bundesländern.

Im Vergleich allerdings etwa mit anderen neuen Bundesländern wie Thüringen und Sachsen-Anhalt sind - auch im schulischen Bereich - durchaus positive Entwicklungstendenzen auszumachen, vor allem was das Engagement von Eltern betrifft.

Vielfältige Widerstände lassen sich - neben aktuellen bildungspolitischen Setzungen - auch aus dem historisch geprägten sonderpädagogischen Selbstverständnis heraus erklären, das auch nach 12 Jahren Deutscher Einheit immer noch präsent ist. (MAHNKE 2002b)

Dr. Ursula Mahnke

Prof. Norbert Störmer

Februar 2003

Quellen:

Klein, Gerhard: Ziele und Konzepte des Modellversuchs. In: Die neue Sonderschule 41 (1996) 2, S. 96 - 100

Klein, Gerhard: Ergebnisse des Modellversuchs. In: Die neue Sonderschule 41 (1996a) 2, S. 105 - 109

Mahnke, Ursula: Die rechtliche Situation. In: Mahnke, Ursula (Hrsg.): Schulische Integration in Sachsen. Handbuch zur Unterstützung von Integrationsprozessen, Link: Kronach; München; u.a. 2002, S. 17 - 26

Mahnke, Ursula: Heilpädagogische Aufgaben in der schulischen Integration in Sachsen. In: Gemeinsam Leben 10 (2002a) 4, S. 184 - 187

Mahnke, Ursula: Integration in den neuen Bundesländern. In: Eberwein, Hans/Knauer, Sabine (Hrsg.): Inte-grationspädagogik, Weinheim; Basel: Beltz 2002b (6. Aufl.), S. 485 - 494

Schwägerl, Dieter: Verlauf und Ergebnisse des Modellversuchs in Sachsen. In: Die neue Sonderschule 41 (1996) 2, S. 110 - 114

(SMK 2002) Sächsisches Staatsministerium für Kultus (Hrsg.): Handbuch Förderdiagnostik in Sachsen, Mai 2002 (unveröffentlichtes Manuskript - einzusehen unter: www.uni-leipzig.de/~bwb/ material/handbuch. pdf)

Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Familie (Hrsg.): Modellprojekt "Integration von behinderten Kindern in Kindertageseinrichtungen" - Abschlußbericht: Auf dem Weg zu einer Kindertageseinrichtung für alle Kinder. Dresden 1999

Quelle:

Ursula Mahnke, Norbert Störmer: Länderbericht Sachsen 2003 zur 17. Jahrestagung der IntegrationsforscherInnen in deutschsprachigen Ländern Kirkel (Saarland) vom 19. - 22.2.2003

bidok - Volltextbibliothek: Erstveröffentlichung im Internet

Stand: 02.11.2005

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