Peter Singers "Praktische Ethik" - Die neue Euthanasie- und Eugenik - Debatte

Autor:in - Sabine Mäser
Themenbereiche: Eugenik
Textsorte: Diplomarbeit
Releaseinfo: Diplomarbeit zur Erlangung des akademischen Grades einer Magistra der Philosophie eingereicht bei a.o. Univ.-Prof. Dr. Volker Schönwiese, Fakultät für Bildungswissenschaften der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck, Innsbruck 2008
Copyright: © Sabine Mäser 2008

1 Einleitung

Es soll Leben geben, so meinen manche, das "nicht mit dem Leben zu vereinbaren" sei.

Diese Redewendung stellt für mich einen Widerspruch in sich dar. Sie erweckt ferner den Eindruck, dass es der Wille der "reinen Natur" sei, ein Leben, das nicht mit dem Leben vereinbar sei "sterben zu lassen", statt offen auszusprechen und einzugestehen, dass das Leben von Personen mit Behinderung nicht mit unserer Gesellschaft zu vereinbaren ist. (vgl. Wolf, 2007, S.127f)

Peter Singer ist Bioethiker, Professor an der renommierten Universität Princeton und Utilitarist. Der Utilitarismus (lat. Utilitas "Nutzen") ist ein ethisches Konzept, dessen Grundlage lautet: "Handle immer so, dass das größtmögliche Maß an Nutzen bzw. Glück entsteht. Utilitaristisch orientierte Denker gehen davon aus, dass nicht jeder Mensch als Person zu verstehen sei. Das Person-Sein ist bei Peter Singer gebunden an Autonomie, Rationalität und Selbstbewusstsein. Alle Menschen, die diese Eigenschaften nicht aufwiesen, etwa Menschen mit Behinderung, alte oder kranke Menschen, Menschen im Koma, wären "Nicht-Personen". Ihre "Befreiung" vom Leid bzw. ihre Tötung sei, im Hinblick auf den größtmöglichen Nutzen oder Glück, ethisch vertretbar, wenn nicht "gefordert". Singer fordert nicht direkt die Tötung von bestimmten Menschen, ist aber dafür, dass im Falle der Geburt eines Kindes mit Behinderung die Eltern und Ärzte gemeinsam entscheiden sollten, ob das Kind am Leben bleibt oder nicht. Das gleiche gilt etwa auch für alte und kranke Menschen. Singer will den Betroffenen, deren Angehörigen und den Ärzten die Entscheidung überlassen und bürdet ihnen so diese "individuelle Freiheit" auf. "Leiden" soll also verhindert werden, paradoxerweise durch die Verhinderung bzw. Tötung der "Leidenden" selbst.

Singers Ethik führt zu einer Negation des Lebens, da Leid, Schmerz, Krankheit, Alter und Behinderung Bestandteile des Lebens sind und als solche nicht aus diesem ausgeschlossen werden können. Jedes menschenmögliche Dasein ist menschlich und sollte meiner Meinung nach Platz in unserer Gesellschaft haben.

1989 hatte die Bundesvereinigung der Lebenshilfe für geistig Behinderte in Deutschland Peter Singer eingeladen, um bei einer Tagung über das Lebensrecht von schwerstbehinderten Säuglingen zu sprechen. Dieser Einladung folgten heftige Proteste vieler Behindertenorganisationen, welche dazu führten, dass Singer wieder ausgeladen wurde. Behinderte Menschen sahen durch sein Buch "Praktische Ethik" ihr Lebensrecht in Frage gestellt. Es kam zu Diskussionen um Singers Thesen in den Medien und so gelangte der "Geist der Bioethik" nach Deutschland und Österreich.

Warum ich als Studentin einer integrativen Pädagogik und zukünftig Tätige im Berufsfeld der sozialen Arbeit dieses Thema für meine Diplomarbeit gewählt habe, sollte in dieser Einleitung deutlich werden. Bioethische Fragestellungen sind in diesem Feld allgegenwärtig und deren Diskussion in der Öffentlichkeit ist für Menschen mit Behinderung von großer Bedeutung, da es um die Bewertung ihres Lebens geht.

Für behinderte Menschen steht in dieser Diskussion ihr Lebensrecht oder ihr Recht auf körperliche Unversehrtheit in Frage. Vor diesem Hintergrund beschäftigen sich behinderte Menschen in Deutschland, aber auch in vielen anderen Ländern mit dieser Thematik und machen immer wieder auf die Gefahren, die eine Aufteilung der Menschen in zwei unterschiedlich wertvolle Kategorien mit sich bringt, aufmerksam. (Köbsell, 2008, S.18)

Im folgenden Kapitel geht es um die Klärung einiger grundlegender Begriffe, welche für das weitere Verständnis wichtig sind. Besonders leitend ist dabei das soziale Modell von Behinderung, welches davon ausgeht, dass Behinderung keine individuelle Eigenschaft eines einzelnen Menschen ist, sondern eine soziale Konstruktion darstellt. Behinderung ist das Produkt gesellschaftlicher Ausgrenzungsprozesse, welchen entgegenzuwirken ist.

Im dritten Kapitel betrachte ich Singers Hauptwerk "Praktische Ethik" sehr genau, versuche Widersprüche und Gefahren aufzuzeigen und bringe meine Kritik dazu zum Ausdruck.

Kapitel 4 zeigt die häufigsten Kritikpunkte, hauptsächlich deutschsprachiger Autoren, an Peter Singer auf.

Die Parallelen Singers utilitaristischer Position mit dem sozialdarwinistischen Gedankengut der Nationalsozialisten skizziere ich im fünften Kapitel.

Kapitel 6 erläutert kurz die heutige Praxis und den gegenwärtigen Diskurs zu Pränataldiagnostik, Schwangerschaftsabbruch und Sterbehilfe.

Mit den abschließenden Bemerkungen versuche ich meine Arbeit abzurunden und noch einmal darauf zu verweisen, wie wichtig es ist, auf die Gefahren, die eine Aufteilung der Menschen in unterschiedlich wertvolle Kategorien ("Personen" und "Nicht-Personen") mit sich bringt, aufmerksam zu machen.

2 Begriffsbestimmungen

Für das Verständnis und meine weitere Argumentation ist es wichtig, vorab einige Begriffe und Zusammenhänge zu klären. Dass Behinderung nicht von "Natur" aus gegeben und keinesfalls eine konstante Größe ist, erläutere ich in 2.1.1. Die Auffassung von Behinderung als soziale Konstruktion, wie es in 2.1.2 erläutert wird, ist ausschlaggebend für meine Kritik an Peter Singer. Es folgen die Begriffsbestimmungen von Eugenik, Euthanasie, ein kurzer Blick in die Geschichte dieser, und eine Einführung in die Ethik, welche zu Singers Utilitarismus überleitet.

2.1 Behinderung

Das Verständnis von Behinderung hat sich über die Jahrhunderte hinweg sehr verändert und heute werden in der Pädagogik zahlreiche Unterscheidungen getroffen: Hörbehinderung, Sehschädigung, Körperbehinderung, Sprachbehinderung, Lernbehinderung, Hochbegabung, Schwermehrfachbehinderung und geistige Behinderung sind einige, die Biermann und Goetze (2005) nennen. In dieser Arbeit wird es häufig um Menschen mit unterschiedlichen geistigen Behinderungen gehen.

2.1.1 Historischer Abriss

Biermann und Goetze (2005, S.100-125) erläutern, dass sowohl im Mittelalter als auch im 16. Jahrhundert Menschen mit geistiger Behinderung in ein sehr negatives Bild gerückt wurden. Da sie zum einen als Sündenböcke, Teufel, Hexen und Narren galten, wurde ihnen jegliche Chance auf ein gleichberechtigtes Leben genommen. Zum anderen gab es aber auch Menschen mit Behinderung, etwa "Hofnarren", welche klare Rollen hatten und gut versorgt wurden. Andere wiederum lebten ein ebenso elendiges Leben wie alle Leibeigenen und wurden noch nicht als "geistig behindert" bezeichnet. Erst ab dem beginnenden 19. Jahrhundert änderte sich die Einstellung gegenüber Menschen mit Behinderung, denn zu dieser Zeit entwickelte sich eine medizinische Sichtweise. Bei dieser medizinischen, noch defektorientierten, Betrachtungsweise werden Menschen mit Behinderungen nicht als Subjekt, sondern als Objekt mit Mängeln angesehen und die Behinderung wird als Zustand definiert. Das Ziel der Medizin liegt dominant darin, die medizinisch feststellbaren Mängel zu beseitigen. Zu Beginn des 20. Jahrhundert etablierte sich die heilpädagogische und "sozial-fürsorgerische" (vgl. ebd., S.100) Sichtweise, welche von einer Bildungsunfähigkeit bei Menschen mit schwereren Formen von geistiger Behinderung ausging. Diese hätten lediglich ein Bedürfnis an Pflege, nicht aber an Bildung, und so wurden sie in großen Anstalten und Heimen untergebracht und aus dem öffentlichen Leben "verbannt".

Gleichzeitig schritt aber auch die wissenschaftliche Beschäftigung im Bereich der Erziehung von "Schwach-Sinnigen" voran. Der französische Arzt Jean Itard (1774-1838) nahm sich etwa dem sogenannten "Wolfskind" Victor an und führte mit ihm ein "Erziehungsexperiment" durch. Bedeutung erlangte dieses später in der "Taubstummenerziehung", wo man zuvor nicht von einer Sprachfähigkeit ausging. Gehörlose Menschen wurden lange Zeit auch als geistig behindert angesehen. So waren es wohl Itard und sein Schüler Eduard Séguin (1812-1880), die durch ihre Erziehungsmethoden den Gedanken der Bildungsfähigkeit "schwachsinniger Kinder" prägten. Dieser wurde später vor allem durch Maria Montessori (1870-1952) weiterentwickelt. Sie glaubten an die Fähigkeiten geistig behinderter Kinder und setzten sich für die Erziehung dieser in der Schule ein. (vgl. Opp, Kulig, Puhr, 2005, S.11ff)

Erst eine neuere Begabungsforschung zeigte, dass unter bestimmten und günstigen Fördermaßnahmen sehr wohl auch eine Entwicklung auf der Bildungsebene bei Menschen mit schwerster geistiger Behinderung stattfinden kann und diese nicht nur pflegerisch versorgt werden müssen (vgl. Biermann/Goetze, 2005, S.100).

2.1.2 Behinderung als bio-psycho-soziale Konstruktion

Vor allem seit der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts haben sich neue Konzepte, Theorien und Modelle entwickelt, die sich von der defektorientierten Sichtweise abwenden und Menschen mit Behinderung als Subjekte wahrnehmen, deren Kompetenzen und Stärken sie fördern wollen. Auch in der Medizin verlagern sich die Schwerpunkte von "to cure" zu "to care", was vermittelt, dass die Gesundheit bei behinderten Menschen in den Mittelpunkt gerückt wird und der medizinische Prozess verstärkt auf Zusammenarbeit und Dialog aufbaut. Die Medizin sollte sich von einer Medizin der Krankheit zu einer Medizin der Gesundheit entwickeln. "Die erstere hat sich darauf spezialisiert, Krankheiten zu kurieren - sie versteht unter Gesundheit das Nichtvorhandensein von Krankheit - während die andere sich um die Gesundheit sorgt - sie versteht unter Gesundheit das Vorhandensein von Lebensqualitäten" (Milani-Comparetti, 1996). Leider ist diese Entwicklung noch nicht so weit fortgeschritten. Mehrheitlich ist Medizin heute immer noch eine Medizin der Krankheit.

Im heutigen integrationspädagogischen Diskurs stellt sich Behinderung als bio-psychosoziale Konstruktion dar: Menschen werden nicht behindert geboren, sie werden dazu gemacht. Jede Person entwickelt sich in Auseinadersetzung mit der Umwelt. Die Begrifflichkeit "geistige Behinderung" wird heute soziologisch als ein Etikett verstanden, das die Gesellschaft denjenigen aufdrückt, die sich vom "normalen" Erleben und Verhalten unterscheiden (vgl. Biermann/Goetze, 2005, S.101). Gstettner (1982) schreibt, dass in unserer Gesellschaft meist schon das Nicht-Erfüllen eines Standards ausreicht, um als behindert klassifiziert zu werden. In unserer industrialisierten und kapitalistischen Leistungsgesellschaft ist dieses Kriterium oft die Produktivität. Wer nicht am Arbeitsleben teilhaben kann und nicht selbst- und eigenständig für sich sorgt, keine "vollwertige" Arbeitskraft ist, der ist auch kein "vollwertiger" Mensch (vgl. Gstettner, 1982).

Behinderung wurde in den unterschiedlichsten Zeiten und Kulturen ganz unterschiedlich bewertet. Sie ist somit aus der Sicht des Konstruktivismus eine soziale Konstruktion mit einem historischen Hintergrund. An dieser Konstruktion beteiligen sich die verschiedenen wissenschaftlichen Diskurse, unser Alltagswissen, die Medien, die Kirche und andere Institutionen, nicht zuletzt auch die Heil- und Sonderpädagogik.

Die Konstitution von Behinderung ist nicht durch alltägliche Wahrnehmungen, nicht durch eine medizinische Defektologie erklärbar, sondern kann als eine Folge von Einigungsprozessen, an denen eine größere Anzahl von Personen und Institutionen aufgrund eines historisch entstandenen Wissens beteiligt sind, verstanden werden. Es ist ein Akt einer Verständigung, was wir unter Behinderung verstehen. (Schönwiese, 1995)

Diese allgemein verbreiteten, öffentlichen Reaktionsmuster auf Behinderung nennt Gstettner auch Alltagsbewusstsein. Dieses ist lebensgeschichtlich, industriell, historisch und systematisch gebildet, und prägt unsere Reaktionsformen auf Behinderung. Da üblicherweise kaum Kontakt von Menschen mit und ohne Behinderung im Alltag stattfindet, folgt die Begegnung solchen Reaktionsmustern.

Das lebensgeschichtlich geprägte Bewusstsein wird von den Erfahrungen in der Familie und dem weiteren Umfeld des Individuums (Schule, Erfahrungen mit Autoritätspersonen, Leistungsnormen, Einstellungen gegenüber Ästhetik, Religion, Sexualität usw.) bestimmt. (vgl. Gstettner, 1982)

In diesem Bereich wird das personale Gewissen ausgebildet, dessen Ansprüche zum Teil individuell abgewehrt und verdrängt werden. Schuldgefühle sind zumeist das Resultat. Der persönliche Kontakt zu Behinderten ist stark von solchen Gefühlen belastet, deren Verdrängung und Abwehr zur Kontaktvermeidung (Isolierungstendenz) bei gleichzeitigem emotionalen Engagement (Mitgefühl) führen. (ebd.)

Das industriell gebildete Bewusstsein wird von den Massenmedien produziert, die oft unglaubliche Einzelfälle inszenieren, die entweder Mitleid erregen oder zu Bewunderung führen ("... trotz seiner/ihrer Behinderung kann er/sie dies und jenes...").

Das systematisch gebildete Bewusstsein wird von den Disziplinen der verschiedenen Wissenschaften wie Medizin, Psychologie, Anthropologie usw. geprägt. Diese erfüllen eine doppelte Funktion:

Einerseits sorgen sie dafür, daß sich das systematische Wissen über "abweichende Phänomene" wie Anfälle, Krankheit, Selbstmord, Süchtigkeit usw. stets vermehrt. Andererseits arbeiten sie unablässig an der Normierung des gesellschaftlichen Lebens mit: Sie legen fest, wer krank und wer gesund, wer normal und wer verrückt ist, wer interniert gehört und wer frei herumlaufen darf. (ebd.)

Das historisch gebildete Bewusstsein schließlich hängt von den jeweiligen Verhältnissen ab. Unseres hängt zusammen mit der industriellen Revolution, der Aufklärung und der damit zusammenhängenden Individualisierung.

Gstettner nennt als wichtiges Ergebnis seiner Analyse, dass der alltagspraktische Kontakt unter diesen Aspekten zwei Seiten hat. Einerseits kann er die Isolation von Menschen mit Behinderung und die Befangenheit im Umgang miteinander fördern. Andererseits steckt darin auch eine Chance zur Veränderung.

[...] auf neue Sozialisationsnormen, die Mitmenschen nicht gleich zu Außenseitern machen, wenn sie anders sind, auf einen veränderten Einsatz von Medien und Wissenschaften, damit sich ein befreiendes Aufklärungs- und Handlungswissen verbreiten kann, und schließlich auf eine andere Ökonomie, die Arbeit, Leistung und Identität nach neuen, qualitativen Kriterien wertet. (vgl. ebd.)

Menschen mit Behinderung werden also durch gesellschaftliche Normen, Klassifikation durch Experten, Institutionen, unsere Leistungsgesellschaft, unsere Ökonomie und durch politische Entscheidungen ausgeschlossen. Sie werden in diese Prozesse nicht mit einbezogen; es wird nur über sie geredet. Unter Norm, normal und Normalität wird im allgemeinen das verstanden, was "durchschnittlich gegeben" oder "sittlich richtig" ist, oder im alltäglichen als "üblich" angesehen wird (vgl. Rösner, 2002, S.219). Diese Normen sind historisch wandelbar:

"Die Diskurse über das Behindertsein sagen uns nicht was das Subjekt ist, sondern nur, was es innerhalb eines bestimmten veränderbaren Wahrheitsspiels ist" (ebd., S.217). Die Behinderung eines Menschen ist die Abweichung von der "Normalität menschlicher Unversehrtheit" in den Kategorien Leistungsfähigkeit, Gesundheit, Attraktivität und Intelligenz (vgl. ebd., S.220).

Menschen mit geistiger Behinderung wird, mehr noch als Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen, die Teilhabe am öffentlichen und "normalen" Leben abgesprochen. Im Sinne der Normalisierung wird ihnen somit ein "normaler" Lebenslauf verwehrt. Normalisierung bedeutet hier nicht Anpassung an die Norm. Sie soll vielmehr ein Menschenrecht sein, welches ich im Folgenden erläutern will. Wir sind in unserem Alltag leider noch weit von diesem Normalisierungsprinzip entfernt. Dieses Prinzip hat sich seit den 50er Jahren in Skandinavien und den USA entwickelt. Es bedeutete das Zurückholen von "Behinderten" aus den Anstalten und Heimen in "normale" Lebensverhältnisse, wie Wohnen, Arbeit oder Freizeit. Dazu musste eine Umorientierung in der Betreuung von Menschen mit Behinderung stattfinden und eine Umorientierung im Denken hin zur Auffassung: "Behindertes Leben ist normal!". Normalisierung bedeutet jedoch nicht Normalität! Von Menschen mit Beeinträchtigung wird nicht erwartet, sich "normal" zu verhalten und alles zu können. Doch es sollen ihnen alle Hilfen geboten werden, um ihnen einen gleichberechtigten und selbstverantwortlichen Lebensablauf zu ermöglichen. Dazu gehört das Recht auf einen normalen Lebenslauf und einen normalen Lebensrhythmus (vgl. Rösner, 2002, S. 225-229). Das Ziel des Normalisierungsprinzips besteht darin, dass allen Menschen in sämtlichen Lebensbereichen die gleichen Möglichkeiten geboten werden. Das bedeutet, dass allen Menschen die gleichen Rechte zugesprochen werden, alle als gleichwertige Individuen betrachtet werden und somit allen die Möglichkeit offen gelegt wird, ein Leben so "normal" wie möglich zu leben. (vgl. Haack, 1996, S.49ff.)

Der Däne Niels Erik Bank-Mikkelsen prägte den Begriff der Normalisierung in den 1950er Jahren:

Das Grundprinzip der Normalisierungstheorie ist es, daß alle Menschen, seien sie behindert oder nicht, die gleichen Rechte haben; es ist also ein Gleichheitsprinzip. Trotzdem darf man nicht vergessen, daß alle Menschen verschiedenartig sind, daß sie verschiedene Bedürfnisse haben, so daß Gleichheit lediglich bedeutet, jedem einzelnen Menschen Hilfe und Unterstützung anzubieten, die seinen individuellen Bedürfnissen anzupassen sind. Der Behinderte ist in gesetzlicher und humaner Hinsicht als gleichgestellter Bürger zu betrachten, auch wenn die verschiedenen Formen von Therapiebehandlungen die Behinderung nicht zu beseitigen vermögen. Ich möchte hier über den Begriff, der an sich so einfach ist, nicht theoretisieren. Es ist keine neue Ideologie, sondern an und für sich ein Antidogma, das sich gegen die Diskriminierung behinderter Personen wehrt. (Bank-Mikkelsen/ Berg, 1999)

In vielen Anstalten und auch Wohnheimen von Organisationen der Behindertenhilfe gibt es aber einen genau strukturierten Tagesablauf und strenge Regeln. Alle Bewohner müssen beispielsweise um halb sechs Uhr zu Abend essen und sich dann fertig fürs Bett machen, obwohl sie da wahrscheinlich noch munter sind. Es gibt oft keine Trennung von Arbeit, Freizeit und Wohnen, und auch die Möglichkeit zur Selbstbestimmung und selbstständigen Lebensgestaltung wird den behinderten Menschen großteils nicht zugesprochen. Zu einem "normalen" Lebenslauf gehört auch altersgerechte Behandlung und das Recht auf Sexualität und Partnerschaft. Auch dies wird oft noch zuwenig berücksichtigt.

Dworschaks Erläuterungen bringen zum Ausdruck, dass Menschen mit Förderbedarf nicht in allen Lebenslagen Hilfestellungen benötigen, da jedes Handlungsfeld unterschiedliche Kompetenzen voraussetzt und jeder Mensch unterschiedliche Fähigkeiten besitzt. Ob in einem bestimmten Bereich Hilfestellung benötigt wird oder nicht, hängt vom Grad der Passung zwischen der Anforderung des Handlungsfeldes und der Fähigkeit des einzelnen Individuums ab. Bei unzureichender Übereinstimmung besteht Unterstützungsbedarf, wobei dieser individuell gestaltet werden muss. Weiters führt Dworschak an, dass die Schlussfolgerung, eine fehlende Übereinstimmung zwischen Anforderung und Kompetenz mit einer geistigen Behinderung gleichzustellen, falsch ist. Gleichzeitig wird dadurch gezeigt, dass das Konstrukt Behinderung von außen zugeschrieben wird und nicht den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht. (vgl. Dworschak, 2004, S.17-19)

Personen mit Behinderung sind keine einheitliche Menschengruppe, sondern Individuen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen und unterschiedlichem Unterstützungsbedarf. "Es gibt [auch] nicht die Behinderung, nicht die Sexualität, nur immer konkrete Menschengeschichten." (Herrath, 2006, S.2).

Die unterschiedlichen körperlichen oder geistigen Merkmale eines Menschen sollen nicht von der Teilhabe an der Gesellschaft abhalten.

Da es im Alltag leider viel zu wenig Kontakte zu Menschen mit sogenannter geistiger Behinderung gibt, bleiben diese in der Regel verkrampft. Aber auch vermehrter Kontakt mit behinderten Personen muss nicht immer mehr Verständnis hervorrufen, wie Cloerkes in seiner Beschreibung der Verhaltensweisen und Interaktionsstörungen gegenüber Menschen mit Behinderung, aufzeigt (vgl. Cloerkes, 2007, S.101-157). Wichtig ist die Intensität und die Art der Begegnung. Wenn diese ohne günstige Rahmenbedingungen und Begleitung stattfindet, können Ängste noch verstärkt werden. Es besteht aber auch die Chance Vorurteile und Ablehnung zu durchbrechen und die sozialen Reaktionen auf Menschen mit Behinderung zu verändern. Cloerkes schlägt einige Strategien vor (ebd. S.136ff). Einen entscheidenden Ansatz sehe ich besonders in einem Punkt:

Einstellungen gegenüber behinderten Menschen werden bereits in der frühesten Kindheit gelernt. Je früher eine Beeinflussung der Einstellungsentwicklung stattfindet, desto höher sind die Erfolgsaussichten einzuschätzen (ebd., S.137).

Dies spricht auch für die Integration bzw. Inklusion aller Menschen in allen Lebensbereichen. Inklusion meint die generelle Anerkennung jeder Person in ihrer Unterschiedlichkeit. Mehr noch als Integration, die das Hereinholen z.B. von Schülern in die Regelklasse meint, soll in einer inklusiven Schule von vornherein Platz für jede/n sein (vgl. Boban/Hinz, 2003). Diese Chance auf einen selbstverständlicheren Umgang mit allen Menschen sollte auf jeden Fall genutzt werden. Leider ist der adäquate Umgang mit behinderten Personen keinesfalls schon selbstverständlich. Zum Beispiel wird oft von "behinderten Kindern" gesprochen, auch wenn diese "Kinder" bereits über dreißig Jahre alt sind. Man begegnet den Personen dann auch wie Kindern, wobei bequem Sexualität und andere Bedürfnisse ausgeklammert werden können. Wenn jemand nun immer als Kind behandelt wird, kann dies zu beschädigten Interaktionsformen führen. Diejenige Person wird sich dann eventuell nicht weiterentwickeln, etwa hin zur Selbstständigkeit. Diesen Aspekt der "Verinstitutionalisierung von Geistigbehindertsein" beschreibt auch Dietmut Niedecken in ihrem Buch "Namenlos":

Geistig behindert kann niemand geboren werden, auch wenn so gerne schon vom "geistigbehinderten" Säugling gesprochen wird. Von einer geistigen Differenzierung kann beim Neugeborenen ja noch nicht die Rede sein. Wie jede geistige Entwicklung, so konstituiert sich auch die geistig behinderte erst in der Auseinandersetzung zwischen dem Säugling in seinen spezifischen Möglichkeiten und Begrenzungen und seiner Mutter (mit- oder allein erziehende Väter inbegriffen), und in diese Auseinandersetzung geht formbildend ein auch die Haltung der die Mutter und das Kind umgebenden, sie haltenden oder alleinlassenden Umwelt. (Niedecken, 2003, S. 25f)

Die geistige Behinderung entwickelt sich also, wie bereits erwähnt, erst in der Auseinandersetzung zwischen dem Kind und seiner Umwelt:

Ich lernte auch, daß ein Krüppel sorgfältig darauf achten muß, nicht anders zu handeln, als die Leute von ihm erwarten. Vor allem erwarten sie von dem Krüppel, daß er verkrüppelt ist; daß er unfähig und hilflos ist ... (Goffman, 1975, S.137)

Das vordergründige Problem von Personen mit Behinderung ist folglich nicht die Schädigung oder Krankheit; es ist die gestörte Beziehungsebene zu anderen Menschen und die damit verbundene Einsamkeit.

Dazu lohnt sich ein Exkurs zur ICF: der "Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit" der WHO (Weltgesundheits-Organisation). Die ICF ist die Nachfolgerin der Internationalen Klassifikation der Schädigungen, Fähigkeitsstörungen und Beeinträchtigungen (ICIDH) von 1980. In der alten Klassifikation von Behinderung der WHO wird zwischen drei Ebenen unterschieden:

- "Impairment (Schädigung): Impairment bezeichnet eine dauernde oder vorübergehende anatomische, physiologische oder psychologische Einbuße und/oder Anomalie des Organismus oder eines Organsystems, die an äußerlichen Symptomen, an einer fehlerhaften Funktion oder an einem Verlust einer Funktion objektivierbar ist.

- Disability (Beeinträchtigung, Leistungsminderung): Aus einem Impairment folgen Funktions- und Aktivitätseinschränkungen (Disability), die bei der Bewältigung von Aufgaben und Anforderungen im Alltag auffällig werden.

- Handicap (Benachteiligung, Behinderung): Hiermit wird die aus Impairment und Disability hervorgehende Schwierigkeit, Tätigkeiten, die im allgemeinen als wesentliche Grundkomponenten der täglichen Lebensführung gelten, auszuüben. Diese Schwierigkeiten führen zu einer Benachteiligung in familiärer, beruflicher und gesellschaftlicher Hinsicht." (Nickel, 1999)

Positiv anzurechnen ist diesem Modell, dass es die sozialen Zusammenhänge, die bei einer Behinderung eine große Rolle spielen, einbezieht und nicht ausschließlich die medizinischen Aspekte. Allerdings wurde in der Folge kritisiert, dass der medizinische Befund weiterhin an erster Stelle stehe und das Modell eine Ursache-Folge-Konstruktion darstelle. (vgl. Schönwiese, 2006, S.39) Auch Nickel meint, dass diese von der WHO vorgelegte Definition die soziale Benachteiligung mit einbezieht und damit weniger reduktiv ist als andere Definitionen.

Dennoch legt auch diese Definition den Ausgangspunkt der Behinderung im Individuum, in seinen biologischen Konstitutionen fest. Die drei Bestimmungsstücke folgen in der Regel konsekutiv aufeinander. (Nickel, 1999)

Das neue ICF von 2001 bezieht viel stärker die soziale und gesellschaftliche Partizipation der betroffenen Person und deren spezifische Umweltfaktoren ein. Das Modell legt ein Wechselwirkungsverhältnis nahe und kommt dem Denken von Behinderung als bio-psycho-sozialem Konstrukt näher (vgl. Schönwiese, 2006, S.39; Schuntermann, 2007, S12). Besondere Aufmerksamkeit soll dabei auf Faktoren gelenkt werden, die die Partizipation (Teilhabe) der betroffenen Person am gesellschaftlichen Leben und die Möglichkeiten zu individueller Aktivität betreffen. "Menschen sollen so durch die Verwendung der ICF nicht auf ihre Schädigungen und Beeinträchtigungen reduziert werden" (Meyer, 2004, S. 57). Dieses Vorhaben ist sehr positiv zu sehen, Meyer erläutert aber, dass dies in die Praxis nicht so einfach umzusetzen ist. Auch das ICF beinhaltet ein sehr umfassendes Klassifikationssystem, das, obwohl es dem entgegenwirken sollte, in die Praxis umgesetzt, sehr linear (Ursache - Wirkung) auftreten kann. Mit besonderer Aufmerksamkeit angewendet kann es durchaus ressourcenorientiert verwendet werden; die Gefahr der Defizitorientierung und des individuumzentrierten Behinderungsbildes aber bleibt:

Obwohl die ICF ein biopsychosoziales Verständnis von Behinderung anstrebt, überwiegen in der derzeitigen Fassung der ICF bezüglich der Kodierungsmöglichkeiten, die individuellen biologischen Faktoren für die Erklärung von Behinderung: die Körperstrukturen und die Körperfunktionen (Meyer, 2004, S.70).

So besteht auch weiterhin die Gefahr, dass die Beeinträchtigungen und Benachteiligungen nur am Individuum festgemacht werden.

Zu klassifizieren, das heißt das Zusammenfassen von Menschen in verschiedene Gruppen, ist etwas, das dem Menschen Sicherheit verschafft. Es mag in bestimmten Situationen durchaus nützlich sein, etwa eine Diagnose zu stellen, um jemanden medizinisch versorgen zu können. Auch für bestimmte wissenschaftliche Diskurse und zur Planung vieler Maßnahmen im Bereich der Behindertenpädagogik sind Klassifikationen notwendig. Eggert aber schreibt auch, dass in der Behindertenpädagogik bereits ein Umdenken stattgefunden hat:

Im Zuge der Umsetzung des Integrations- und Normalisierungsgedankens hat die Behindertenpädagogik Abschied von der Annahme genommen, daß durch eine weitere ständige Optimierung der diagnostischen und therapeutischen Modelle quasi automatisch auch ein Fortschritt in der Entwicklung der Förderung von Menschen mit geistiger Behinderung zu erzielen sei. [...] der Glaube an die Sinnhaftigkeit und an die Nützlichkeit einer psychologischen Klassifikation und Typologisierung der geistigen Behinderung nach Intelligenzquotienten, Motorikquotienten oder sozialen Quotienten [ist] wenig sinnvoll [...]. (Eggert, 1996)

Auch Waldschmidt diskutiert die ICF und meint, dass sich durchaus eine Veränderung beobachten lässt. Ein flexibler Umgang mit den bisherigen medizinischen Normen sei zu erkennen: "Die Beobachtung [...] lässt die Schlussfolgerung zu, dass sich der flexible Normalismus im aktuellen Behinderungsdispositiv anscheinend endgültig durchgesetzt hat" (Waldschmidt, 2003, S.97). Flexibler Normalismus meint, dass sich die engen Grenzen des "Normalen" öffnen. Im Sinne der Inklusion "fallen" mehr Menschen in den Bereich des "Normalen". Mit dem flexiblen Normalismus einher geht aber auch der Aspekt der Individualisierung, welchen ich noch einmal auf Seite 23 aufgreife. Die Gefahr der Individualisierung besteht darin, dass Probleme auf den/die Einzelne/n abgewälzt werden und jede/r für seinen/ihren Gesundheitszustand oder die Lebensverhältnisse selbst verantwortlich gemacht wird. (siehe auch S.23f in dieser Arbeit)

Öffnen sich jedoch die Grenzen des "Normalen" und wird Individualität zugestanden, besteht die Chance, dass es als "normal" angesehen wird, dass viele Menschen Behinderungen haben:

Meine Persönlichkeit entwickelte sich dadurch, daß ich alles als Behinderter wahrnahm. Wieso sollte ich über dreißig Jahre meines Lebens auf den Müll werfen, nur um etwas zu werden, wovon ich gar nicht weiß, was es ist. [...] Ich habe im Gegenteil nicht den Wunsch, mich der "Normalität" anzupassen, die ich momentan als immer aggressiver und bedrohlicher empfinde. (Christoph, 1990, S.11)

Franz Christoph ist Mitglied und Initiator der "Krüppelbewegung, die das Ziel hat, "sich von der Anpassung an Nicht-Behinderte zu befreien". Er war einer der wichtigen Proponenten des Protests gegen die Einladung Peter Singers nach Deutschland.

"Wir nennen uns Menschen mit Lernschwierigkeiten"

Der oft negativ besetzte Terminus "geistige Behinderung" wird immer wieder durch andere Begrifflichkeiten ergänzt, ist aber aus der Sprache und dem Alltagsdenken noch nicht verschwunden. Selbstvertretungsgruppen von Menschen mit sogenannter geistiger Behinderung, wie zum Beispiel WIBS, ein Projekt von Selbstbestimmt Leben Innsbruck ("Wir informieren, beraten und bestimmen selbst"), nennen sich selbst lieber:

  • Menschen mit besonderen Fähigkeiten

  • Menschen mit verschiedenen Fähigkeiten

  • Menschen mit Beeinträchtigungen

oder

  • Menschen mit Lernschwierigkeiten

"Wir nennen uns Menschen mit Lernschwierigkeiten. Wir wollen nicht mehr "geistig behindert" genannt werden. Wir denken, dass diese Wörter uns schlecht machen. Wir sind stolz, viele Fähigkeiten zu haben." (WIBS)

Wenn ich den Begriff "Menschen mit geistiger Behinderung" verwende, weil dieser in der Literatur am häufigsten vorkommt, stehen bei mir nicht die Defizite im Vordergrund; ich denke an die verschiedensten Fähigkeiten von Menschen mit Beeinträchtigungen.

Trisomie 21 und Spina bifida:

Da der australische Philosoph und Bioethiker Peter Singer in seinen Texten immer wieder Beispiele von Menschen mit den Diagnosen Down-Syndrom (Trisomie 21) und Spina bifida heranzieht und er der Mehrheit "dieser Menschen" ein Leben voll Leid, d.h. ohne Autonomie und Selbstbewusstsein voraussagt (bzw. immer wieder deren Lebenswillen- und Lebensrecht diskutiert) will ich diese ganz kurz erwähnen.

Und das, obwohl aus meiner Sicht diesen Diagnosen nicht zu viel Bedeutung beigemessen werden sollte, da auch diese eine Konstruktion darstellen. Ein integrationspädagogischer Blick sollte sich auf die Kompetenzen der Menschen richten und nicht auf deren Defizite. Spina bifida und Trisomie 21 sind körperliche Schädigungen, die nicht zwangsläufig auch zu geistiger Beeinträchtigung führen müssen.

Trisomie 21 oder Down-Syndrom ist eine Genommutation: Das 21. Chromosom ist dreifach vorhanden. Die Ursache liegt in einer unüblich verlaufenden Zellteilung und die Häufigkeit steigt mit dem zunehmenden Alter der Mutter. Es gibt verschiedene Formen dieser Trisomie und die körperlichen und geistigen Auswirkungen sind ganz unterschiedlich.

Das Down-Syndrom gehört zu den Behinderungen, die durch vorgeburtliche Untersuchungen relativ sicher entdeckt werden können, und so werden in über 90% der Fälle die Kinder mit Trisomie 21 abgetrieben! Dies ist eigentlich unverständlich, da sich Kinder mit Down-Syndrom in einem sicheren und förderlichen Umfeld sehr gut entwickeln und oft nur relativ leichte Beeinträchtigungen haben. Der Entwicklungsrahmen ist sehr weit. Haveman beschreibt, wie mit der entsprechenden Förderung und Einbettung in das soziale Umfeld, sich Kinder mit Down-Syndrom entwickeln können (siehe Haveman, 2007). Es sind Menschen mit Trisomie 21 bekannt, die ein abgeschlossenes Universitätsstudium haben, andere haben sehr große Lernschwierigkeiten. Auch hier darf auf keinen Fall eine Verallgemeinerung stattfinden. Es sollen keiner Gruppe von Menschen aufgrund von körperlichen Merkmalen bestimmte Eigenschaften zugeschrieben werden. Menschen mit Down-Syndrom haben vielfältigste Interessen, lernen meist lesen und schreiben, sind selbstbewusst und treten in Beziehung zu anderen Menschen. Dies macht sie laut der Definition Singers, von der im Weiteren noch viel zu hören sein wird, eigentlich zu "Personen".

Dieser schließt, um sich der Kritik zu entziehen, nie explizit ganze Personengruppen vom "Person-Sein" aus oder ein. Manchen Menschen mit Down-Syndrom gesteht er durchaus personale Eigenschaften zu. Singer argumentiert individualisierend, verwendet aber sehr häufig genau dieses Syndrom für seine Beispiele.

Menschen mit Down-Syndrom sind eine heterogene Gruppe und "im Gegensatz zum weitverbreiteten Glauben, sagt die Diagnose Down-Syndrom weder eine unabänderliche Entwicklung voraus, noch setzt sie dem Vorankommen eines Kindes eine unvermeidliche Höchstgrenze" (Bird/Buckley, 1994, S.19).

Die Entscheidung zum Schwangerschaftsabbruch basiert meist auf Angst, unzureichender Beratung, Information und Hilfestellung.

Spina bifida ist ein Wirbelspalt bzw. ein offener Rücken, welcher sich im Embryonalstadium entwickelt. Er kann heute bereits vor oder kurz nach der Geburt operiert werden. Es gibt viele verschiedene Ausformungen: die körperlichen Auswirkungen reichen von leichten Problemen beim Gehen bis zur Querschnittslähmung.

Die Spina bifida alleine beeinträchtigt nicht die geistige Entwicklung eines Menschen, es kann aber etwa zu einem Hydrozephalus, der Ansammlung von Hirnwasser, kommen. Dies kann sich auf die kognitiven Fähigkeiten auswirken.

Diese Auswirkungen sind aber so vielfältig, dass es auch hier nicht richtig wäre, von den Menschen mit Spina bifida als einer einheitlichen Gruppe zu sprechen.

2.2 Eugenik

Wortherkunft: Der Begriff Eugenik setzt sich zusammen aus den griechischen Wörtern "eu", das u. a. die Bedeutung von "wohl", "gut" und "tüchtig" umfasst und dem Wort Gen, was auf die Entstehung von Leben verweist, das als erblich (genetisch) bedingt vermutet wird. Ziel der Eugenik ist demnach die Züchtung des guten und tüchtigen Menschen (vgl. Wolf, 2007, S.15).

Die Eugenik beginnt sich im letzten Drittel des 19. Jahrhunderts als fächerübergreifende Wissenschaft zu entwickeln und steht heute, am Anfang des 21. Jahrhunderts, vor der Erfüllung ihrer Träume.

Zu Beginn des 20. Jahrhunderts ist sie eine Sozialtechnologie, die sich auf die Vererbungslehre und den Darwinismus stützt und auch "Rassenhygiene" genannt wird. Ihre Mittel waren damals noch begrenzt, denn es gab noch keine biotechnischen Verfahren. Diese "alte" Eugenik setzte auf Stammbaumforschung und die "Erziehung zur eugenischen Vernunft". Es gab etwa Ehe-, Sexual- und Mütterberatung, volkstümliche Vorträge und Faltblätter für die Bevölkerung. Frauen sollten sich die Väter ihrer zukünftigen Kinder nach vernünftigen Kriterien aussuchen. (vgl. ebd., S. 16ff) Man war zum Beispiel auch der Meinung, dass Alkoholismus, "Arbeitsscheu" und "Asozialität vererbbar seien. Allerdings beruhten die meisten dieser als erblich angesehenen "Krankheiten" auf Spekulationen. (vgl. Weingart, 1988, S. 464-480)

Bereits lange vor dem 2. Weltkrieg wurde über Zwangssterilisation, Abtreibungs-, Ehegesetze und Zeugungsverbote nachgedacht. Diese wurden von den Nazis ab 1933 in Deutschland rücksichtslos umgesetzt und in Österreich erst nach dem Anschluss 1938 konsequent durchgeführt. (vgl. Egger, 1990, S.159ff)

Seit der Aufschlüsselung des Erbgutes Mitte der 1950-er Jahre haben sich der modernen Naturwissenschaft neue Wege aufgetan. Der "neuen" Eugenik stehen heute völlig andere Mittel zur Verfügung.

Heute sprechen wir kaum mehr von Eugenik, sondern von Reproduktionsmedizin und Humangenetik. Die Ziele bleiben allerdings dieselben: "Erbkranker" und "lebensunwerter" Nachwuchs soll verhindert werden und die "Züchtung einer perfekten Menschenrasse" vorangetrieben werden. Durch künstliche Befruchtung, Versuche mit Embryonen usw. könnte dies heute theoretisch schon ermöglicht werden. Durch Pränataldiagnostik und daraus folgende Abtreibungen setzt sich dies bereits längst in die Praxis um.

Man kann in diesem Fall noch zwischen "positiver" und "negativer" Eugenik unterscheiden. Erstere meint die Züchtung gewollten Nachwuchses durch künstliche Befruchtung, gezielte Partnerwahl usw. Unter negativer Eugenik versteht man die Verhinderung erbkranken Nachwuchses durch Sterilisation, Abtreibung, Eheverbote, usw. (vgl. ebd., S.16)

Die Forschung soll eine künstliche Selektion möglich machen, die, basierend auf Darwins Evolutionstheorie, die natürliche Auslese ersetzen kann.

Die beteiligten Wissenschaftler versuchen Befürchtungen zu beschwichtigen, dass ihre Forschungen auf eine Art von Menschenzüchtung hinauslaufen würden. Die gesellschaftliche Praxis geht aber bereits seit Ende des 19. Jahrhunderts in diese Richtung.

Die Erziehung zur Vernunft und die damit verbundene Rationalisierung des Fortpflanzungprozesses hat sich längst im Alltagswissen und in den Köpfen der Menschen festgesetzt. Wir brauchen kein Gesetz zur "Verhinderung erbkranken Nachwuchses" mehr. Heute ist jede/r Einzelne/r so diszipliniert, dass Pränataldiagnostik in Anspruch genommen wird, weil die Qualität des Nachwuchses zählt (vgl. Weingart, 1988, S.15-26; Wolf, 2007, S.116f). Diese Rationalisierung und Verinnerlichung der Kontrolle hängt unmittelbar zusammen mit der Individualisierung in der Moderne und Post-Moderne.

Individualisierung: Der Begriff stammt aus der Soziologie und bezeichnet einen mit der Aufklärung, Industrialisierung und Modernisierung der westlichen Gesellschaften verbundenen Prozess des Übergangs des Individuums von der Fremd- zur Selbstbestimmung. In der vorindustriellen Gesellschaft herrschten Formen der gemeinsamen Lebensführung und Existenzsicherung vor. Die Großfamilie wirtschaftete gemeinsam und es gab noch keine Trennung zwischen Produktions- und Reproduktionsarbeit. Mit der Industrialisierung und der Ausgliederung der Erwerbsarbeit aus der Familie ins öffentliche Leben wurden solche Lebensgemeinschaften brüchig, die Existenzsicherung wurde zur Aufgabe und Verantwortung des Einzelnen. Um auf dem Arbeitsmarkt zu bestehen, galt es sich zu disziplinieren und das Leben aktiv und selbstgesteuert zu führen. Das Leben gilt nicht mehr als Geschenk Gottes, sondern ist individueller Besitz (vgl. Beck, 1986; Beck-Gernsheim, 1994, S.318).

Unter diesen Bedingungen gehört die Sorge und Vorsorge für die Gesundheit zu den biographischen Modellen, die die individualisierte Gesellschaft fordert und fördert. Wer in der Konkurrenz bestehen, auf dem Arbeitsmarkt erfolgreich sein will, muß Gesundheit, Leistung und Fitneß vorweisen. Jetzt ist auch Gesundheit nicht mehr so ein Geschenk Gottes, viel eher die Aufgabe und Leistung des mündigen Bürgers. Er muß sie hüten, überwachen und pflegen. Andernfalls hat er die Folgen zu tragen. [...]. Hüte dich vor Krankheit, Unfall, Beschwerden, vor Bazillen und Viren! Sorge rechtzeitig vor, durch messen und wiegen, impfen und trimmen, durch Vitamine, Pillen und Tropfen! Gesundheit, einst etwas Gegebenes, im Notfall zu Reparierendes, wird nun zu einer dauernden Herstellungsleistung. (Beck-Gernsheim, 1994, S.318)

Auch Peter Singer ist ein vehementer Vertreter des Individualismus. Er beansprucht für sich selbst, durch seine Philosophie und Forderungen die Menschenrechte zu vertreten, denn es sei das ureigenste Recht jeder Person über das Leben selbst zu bestimmen. Die Konsequenzen, die sich aus diesem Recht bzw. aus dieser Pflicht ergeben, sind aber schwerwiegend. Wenn jede/r für ihre/seine Gesundheit selbst verantwortlich ist, dann müssen auch die Folgen selbst getragen werden. In der Praxis könnte das so aussehen, dass Eltern eines Kindes mit Behinderung keine Hilfe vom Sozialstaat erwarten können, da sie das Kind ja nicht hätten bekommen müssen.

Die Herstellung einer ganz und gar "leidfreien Gesellschaft", wie es sowohl das Ziel der Rassenhygieniker damals als auch von Peter Singer heute ist, kann aber nur Utopie bleiben. Der Mensch ist verletzbar und sterblich; Krankheit, Behinderung und Tod können von uns nicht ausgeschlossen werden.

Der Traum aber bleibt:

Rassenhygiene, Eugenik, die Anwendung der Gentechnologie auf den Menschen sind Ausdruck einer auf Perfektion abzielenden Fortschrittspraxis, mit der die Idee von Vollkommenheit/Vollendung mit Hilfe der Naturwissenschaften verwirklicht werden soll (Kappeler, 2000, S.31)

2.3 Euthanasie

Der Begriff Euthanasie wird etymologisch vom griechischen "eu" für "richtig", "gut" oder auch "leicht" und von "thanatos", der Tod, abgeleitet. Es könnte also "der gute/leichte Tod" heißen.

Ursprünglich bedeutete Euthanasie soviel wie "Sterbehilfe", der Ausdruck wird im deutschsprachigen Raum aber hauptsächlich für die Vernichtungsaktionen der Nationalsozialisten benutzt. Seit der damaligen Massenvernichtung von Menschen im Nationalsozialismus ist der Begriff bei uns daher nicht mehr unbefangen zu gebrauchen. Und dies soll er auch nicht; wir müssen uns diesem Teil der Geschichte gewahr sein; so wird stattdessen das deutsche Wort "Sterbehilfe" gebraucht (vgl. Klee, 2004, S.11). Im englischsprachigen Raum gibt es diese Unterscheidung nicht. Der Begriff der Euthanasie wird dort hauptsächlich von liberaler Seite verwendet. Diese fordert die Legalisierung der bewusst gewollten Unterstützung durch eine andere Person bei der Herbeiführung des eigenen Todes.

Das zentrale Motiv, das hinter dem "Euthanasie"-Gedanken steht, ist die Vermeidung von Leid. Angestrebt wird die Humanisierung der Menschheit, die Schaffung einer Gesellschaft ohne Leiden. Dies wird scheinbar paradoxerweise mit dem Mittel der Tötung, die ja eine extreme Form von Gewalttätigkeit darstellt, zu erreichen versucht. (Rainer, 1994, S.91)

2.4 Historischer Überblick: Die Vernichtung "lebensunwerten Lebens" im Nationalsozialismus

"Die "Vernichtung lebensunwerten Lebens" - von den Tätern nach dem Kriege "Euthanasie" genannt, ist von den Nationalsozialisten nicht erfunden worden. Ehrbare Wissenschaftler - Juristen, Mediziner, Theologen, Pädagogen - hatten schon lange vor der "Machtergreifung" lautstark die Ausmerzung der "Minderwertigen" gefordert." (Klee, 1990, S.7)

1859 erscheint Charles Darwins Buch: Die Entstehung der Arten durch natürliche Zuchtwahl. Es wird die "Geschichte beeinflussen und durch seine Verfälscher schließlich sogar zur Begründung der Unfruchtbarmachung und Ausmerzung der Geisteskranken herhalten." (Klee, 2004, S.15)

Charles Darwin bezieht sich 1859 allerdings nicht auf Menschen, sondern auf Pflanzen und Tiere. Wenige Jahre später häufen sich aber die Vorschläge derer, die seine Evolutionstheorie auf den Menschen anwenden und darum Sozialdarwinisten genannt werden. Sterilisation und Ausmerzung von "Erbkranken" und "Volksschädlingen" werden aber bis zum Ersten Weltkrieg hauptsächlich von Extremen gefordert.

1906 entsteht der "Mittgartbund", der die Züchtung der germanischen Rasse im Auge hat (vgl. Klee, 2004, S.18f)). "Alles in allem kommt die buntscheckige Rassenveredelungsbewegung über ein Sektiererdasein nicht hinaus. Die "Deutsche Gesellschaft für Rassenhygiene" zählt 1914 nur 350 eingeschriebene Mitglieder, allerdings hauptsächlich Universitätsprofessoren." (ebd.)

Der Durchbruch der Auslese- und Vernichtungs-Ideologie kommt mit einer von Alfred E. Hoche und Karl Binding 1920 gemeinsam verfassten Schrift: Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens. Ihr Maß und ihre Form. Der Professor für Psychiatrie und der Jurist fordern die Straflosigkeit für Sterbehilfe bei

  • Personen, die durch Unfall oder Krankheit "unrettbar verloren" sind und den Wunsch zu sterben selbst äußern.

  • geistig gesunden Personen, die etwa durch einen Unfall bewusstlos geworden sind, und sollten sie je wieder aufwachen, nur mehr "dahinvegetieren" würden.

  • unheilbar "Blödsinnigen" und "Missgeburten" (vgl. Klee, 2004, S. 19-22).

Binding weist darauf hin, dass er seit Jahren beobachten würde, wie letztere Gruppe von anderen Menschen verspottet und angegafft würde. Sie zu töten könne nur ein "Liebesdienst" an diesen Menschen sein. "Eine groteske Logik: Die Verspotteten werden beseitigt, damit sie nicht weiter verspottet werden" (ebd. S.22)

Als Motiv wird hier das Mitleid für die Menschen angegeben, deren Leben für die Autoren nicht mehr lebenswert erscheint. Binding und Hoche bringen gleich aber auch die Kostenfrage und den pflegerischen Aufwand mit ins Spiel:

...Es ist eine peinliche Vorstellung, daß ganze Generationen von Pflegern neben diesen leeren Menschenhülsen dahinaltern, von denen nicht wenige 70 Jahre und älter werden. Die Frage, ob der für diese Kategorien von Ballastexistenzen notwendige Aufwand nach allen Richtungen hin gerechtfertigt sei, war in den vergangenen Zeiten des Wohlstandes nicht dringend; jetzt ist es anders geworden, und wir müssen uns ernstlich mit ihr beschäftigen. (Binding/Hoche, 1920, S.55)

Begriffe wie "Ballastexistenzen", "leere Menschenhülsen" und "geistig Tote" wurden später dann wie Todesurteile verwendet. Hoche legitimierte aber nicht die Kinder-Euthanasie, wie sie im Nationalsozialismus auch geübt wurde. Er meinte, dass kein Arzt schon bei einem Kleinkind den mit Sicherheit andauernden "geistigen Tod" behaupten könne.

Später wurde Hoche zu einem Gegner der Krankenmorde, als um 1940 eine Verwandte von ihm getötet wurde. (vgl. Klee, 2004, S.25)

Bis zur Machtergreifung wird noch viel über Sterilisation, Abtreibung und "Ausmerzung" diskutiert, allerdings noch nicht in die Tat umgesetzt.

Im Folgenden werde ich nur ganz kurz und oberflächlich die Geschehnisse um die Eugenik und Euthanasie im Nationalsozialismus erwähnen. Eine genauere Betrachtung würde den Rahmen dieser Arbeit sprengen. Für Interessierte: Ernst Klee hat dies sehr genau getan.

Am 30. Jänner 1933 wird Adolf Hitler zum Reichskanzler ernannt, am 14. Juli wird das "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" verabschiedet.

Bis 1945 wurden etwa 300 000 bis 400 000 Menschen zwangssterilisiert. Mit Berufung auf Hitlers "Mein Kampf" ging es um die Auslese von "leistungsschwachen Elementen". Darunter fielen nicht "nur" angeblich genetisch kranke Menschen, es wurde auch davon ausgegangen, dass "Alkoholismus", "Kriminalität", "Arbeitsscheu", usw. vererbbar seien.

Die Euthanasie an Kindern und Erwachsenen, hauptsächlich PatientInnen in psychiatrischen Kliniken, begann um 1939. Etwa 100 000 Menschen wurden im Rahmen der sogenannten Aktion T4, dem "Euthanasie-Programm" in "Vernichtungszentren" (u.a. in Grafeneck, Brandenburg, Hartheim) vergast oder erschossen, darunter mehrere tausend Kinder. (vgl. Weingart, 1988, S.562f)

1940 erreichte die Vernichtung ihren Höhepunkt. Die Nationalsozialisten führten die Aktionen genau nach Plan durch und führten Buch über die, in den sechs "Anstalten" von 1940 bis zum 1. September 1941, "desinfizierten" (vergasten) Menschen. Als Gesamtsumme nennt die interne T4-Statistik 70 273 Menschen. Zusätzlich ließ man nach dem "offiziellen" Ende der Aktion 1942 bis Kriegsende noch einmal ungefähr 120 000 PatientInnen verhungern; als "Lebensunwerten" hielt man ihnen die Nahrung vor (vgl. ebd.). In einigen Anstalten, die noch nicht von Alliierten besetzt waren, wurde bis 1945 weiter getötet. (vgl. Klee, 2004, S.461)

2.5 Ethik und Moral

Der Mensch ist nicht wie viele Tiere nur durch seine Instinkte und angeborenen Verhaltensweisen gesteuert. Menschen können ihr Handeln hinterfragen, müssen Entscheidungen treffen und zwischen Handlungen wählen. Dazu brauchen wir Kriterien, nach denen wir diese Entscheidungen fällen und unser Handeln bewerten können.

2.5.1 Was sollen wir tun?

Ursprünglich war das Verhalten der Menschen durch Traditionen und Sitten gelenkt. In vielen Stammeskulturen unterwarfen sich die Mitglieder der so genannten Tabuordnung, welche mündlich überliefert und als natürlich gegeben angesehen wurde. Dieses Meidungsgebot wurde nicht hinterfragt, von der Gemeinschaft kontrolliert und ein Verstoß von ihr bestraft.

Schon die frühen Hochkulturen ersetzten die Tabuordnung dann durch bereits schriftlich festgehaltene Regeln und Gesetze, etwa wie die Israeliten durch die Zehn Gebote (vgl. Liessmann 1998, S. 74f).

Mit der Bildung eines kritischen Bewusstseins in der griechischen Antike werden die traditionellen Sitten mit der Vernunft hinterfragt. "Durch dieses Denken wird eine Distanz zum eigenen Handeln hergestellt - jetzt wird das Handeln im eigentlichen Sinne fragwürdig." (ebd., S. 75)

Wenn also sittliche Traditionen fragwürdig werden oder wenn neue gesellschaftliche oder individuelle Probleme auftauchen, für die keine traditionellen Normen vorhanden sind, dann vollzieht sich der Übergang zur Ethik. (ebd.)

Die Ethik ist eine Disziplin der Philosophie und versteht sich als die Wissenschaft vom moralischen Handeln, als Moralphilosophie. Unter Moral oder Sitte versteht man die in einer Gemeinschaft als gültig akzeptierten Werte und Regeln, die als "gutes" Handeln gelten. Diese Normen können von einer Handlungsgemeinschaft zur anderen unterschiedlich sein; in verschiedenen Gesellschaften können also unterschiedliche Moralvorstellungen herrschen. (vgl. Pieper, 1985, S.9; Liessmann, 1998, S.75)

In unserer vernetzten und globalisierten Welt ist allerdings eine Einigkeit über bestimmte Werte und Normen notwendig. Jedem Menschen das Recht auf Leben einzugestehen ist die Grundvoraussetzung für das Zusammenleben. Die Freiheit des Menschen gibt ihm auch die Möglichkeit, sich freiwillig an gewisse Regeln und Sitten der Gemeinschaft zu halten und so das Miteinander zu ermöglichen. "Erst durch die Selbstbindung an solche Regeln der Freiheit entsteht so etwas wie Verbindlichkeit und damit eine Moral." (Pieper, 1985, S. 23)

Die Aufgabe der Ethik ist die kritische Reflexion dieser bestehenden Moralvorstellungen. Eines ihrer Ziele nennt Pieper:

... die Hinführung zu der Einsicht, daß moralisches Handeln nicht etwas Beliebiges, Willkürliches ist, das man nach Gutdünken tun oder lassen kann, sondern Ausdruck einer für das Sein als Mensch unverzichtbaren Qualität: der Humanität. (1985, S. 10)

Immanuel Kant formulierte eine berühmte Grundfrage der Philosophie, welche sich jeder Mensch bestimmt schon gestellt hat: "Was soll ich tun?"

Diese Frage kann man unterschiedlich verstehen. Einerseits kann damit gemeint sein, welche Mittel man einsetzen soll, um ein bestimmtes Ziel zu erreichen oder ein Bedürfnis zu befriedigen.

Auf der anderen Seite aber geht es darum, was man tun soll, um sich moralisch gut oder richtig zu verhalten. Hier stellt sich dann wieder die Frage, was denn gut ist und an welchen Maßstab man sich dabei halten kann.

Das bekannte Sprichwort "Was du nicht willst, dass man dir tu, das füg auch keinem anderen zu", könnte eine nützliche Richtlinie dafür sein, welche allerdings auch nicht allen Beispielen standhält. Kant führt etwa einen Richter an, der dann niemanden mehr bestrafen dürfte, da er selbst sicher nicht gern bestraft werden würde. Es kann also sein, dass man aus Vernunftgründen etwas tut, das einem selbst unangenehm ist oder auch, dass jemand Dinge für sich selbst mag, die für andere nicht zumutbar wären (vgl. Liessmann, 1998, S. 92-99).

Einer philosophischen Ethik geht es in erster Linie darum zu begründen, weshalb bestimmte Handlungen oder Handlungsziele an sich gut sind. Dabei kann man eine Handlung nach unterschiedlichen Kriterien bewerten:

Bei der Gesinnungsethik ist wichtig, mit welcher Absicht eine Handlung durchgeführt wird.

Kant vertritt diese deontologische Theorie (griech. "das Erforderliche/ die Pflicht"), welche von den Menschen verlangt, nach gutem Willen und vernünftig zu handeln. Sein kategorischer Imperativ: "Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde", soll nicht genau mit oben genanntem Sprichwort gleichgesetzt werden. Es heißt nicht, dass alle anderen genauso handeln sollen wie ich, aber meine Handlungen sollen vernünftig und so für alle nachvollziehbar sein.

Bei der Verantwortungsethik hingegen wird die Handlung nach der tatsächlichen Folge, dem Resultat beurteilt. Man kann sie deshalb immer erst im Nachhinein als moralisch "gut" oder "böse" charakterisieren. Aus diesem Ansatz hat sich die teleologische (zielgerichtete) Theorie entwickelt, bei der der Wert einer Handlung dann gut ist, wenn das beabsichtigte und erreichte Ziel gut ist. Allerdings muss es dann allgemein akzeptierbare Ziele menschlichen Handelns geben, die als gut angesehen werden (vgl. ebd.).

Es wurde versucht, auf diese Frage mit der menschlichen Natur zu antworten. "Was dem Menschen seiner Natur nach gemäß sei, müsse auch gut sein." (ebd., S.94)

Die Hedonisten gaben dann als diesen natürlichen Zweck des menschlichen Handelns den Lustgewinn an. Dies ist aber offensichtlich problematisch, da es einerseits nicht möglich ist zu bestimmen, was denn eigentlich die Natur des Menschen ist, da dieser immer schon in der Kultur verhaftet ist. Andererseits kann man aus dem beobachtbaren Verhalten des Menschen nicht schließen, wie er sich verhalten soll (naturalistischer Fehlschluss). (vgl. ebd.)

Aristoteles war es, der dann als das allerhöchste Ziel des menschlichen Handelns das Glück nannte. "Das Glück, die Eudaimonie, ist das höchste Gut, auf das alles Handeln hinstrebt." (ebd., S.94)

Eine verwandte Theorie wurde dann in der Neuzeit, unter dem Begriff Utilitarismus, formuliert. Dieser wird in dieser Arbeit noch wichtig werden.

2.5.2 Der Utilitarismus

Auch der Utilitarismus versucht auf die Grundfragen "Was sollen wir tun?" und "Wie sollen wir leben?" zu antworten. Denn zum Überleben braucht jede Gesellschaft allgemein anerkannte Normen und Verbindlichkeiten. Das heißt nicht, dass individuelle Unterschiede nicht erwünscht sind. Wir leben in einer pluralistischen Gesellschaft, wo unterschiedliche Moden, Weltanschauungen und Lebensentwürfe mehr oder weniger anerkannt werden. Aber gerade wegen der großen Zahl an Gruppen muss es Normen geben, die das Zusammenleben und die Selbstentfaltung erst ermöglichen. Dazu gehören Grundrechte, Persönlichkeitsrechte, vor allem auch das Tötungsverbot.

Der Begriff Utilitarismus ist vom lateinischen Wort utilis abgeleitet, das so viel wie "nützlich" bedeutet. Er geht im Wesentlichen auf die englischsprachigen Denker Jeremias Bentham und John Stuart Mill zurück (vgl. Liessmann, 1998, S.94f).

Der Utilitarismus ist der Verantwortungsethik zuzuordnen, da es ihm in erster Linie um die Folgen unserer Handlungen geht. Deshalb wird auch von Konsequentialismus gesprochen.

Das, was dem Menschen am meisten nützt, ist das Gute bzw. Richtige. Im Utilitarismus gilt als höchster Wert und Nutzen die "Erfüllung der menschlichen Bedürfnisse und Interessen: das menschliche Glück" (Höffe, 1992, S.10).

Dabei gibt es natürlich unterschiedliche Meinungen darüber, was denn Nutzen sei:

Bei Bentham kann dieser Gewinn, Vorteil, Freude oder Glück meinen und wird nach der Intensität, Dauer, Gewissheit, zeitlichen Nähe oder Ferne, der Folgenträchtigkeit, Reinheit und nach dem Ausmaß berechnet (vgl. Bentham, 1992, S.56).

Von Mill werden geistige Bedürfnisse qualitativ höher eingeschätzt als physische, denn es kann auch glücklich machen, auf die bloße körperliche Befriedigung zugunsten der geistigen Interessen zu verzichten: "Es ist besser, ein unzufriedener Mensch zu sein als ein zufriedengestelltes Schwein; besser ein unzufriedener Sokrates als ein zufriedener Narr." (Mill, 1992, S.89).

Zwar gesteht Mill auch ein, dass sich die Menschen bei der Wahl zwischen niedrigerer und höherer Freude manchmal für die fleischliche und einfachere entscheiden, allerdings wählt der, der beide kennt, doch meist die geistige (vgl. ebd.).

Der Utilitarismus soll daher nicht mit einer hedonistischen Ethik gleichgesetzt werden, der es um die subjektive Sinneslust als Ziel einer Handlung geht (vgl. Liessman, 1998, S.95). Denn das größtmögliche Glück soll ja einer größtmöglichen Anzahl von Menschen zugute kommen.

Durchaus zu hinterfragen ist hier die Bewertung von Körper und Geist als Quelle niedrigerer und höherer Freuden. Doch bei geistigen Freuden sei man in höherem Maße Mensch als bei sinnlichen Freuden (vgl. Höffe, 1992, S.23).

Nach Höffe zählt als erste die Grundfrage: "Was ist moralisch verbindlich, und wie kann man es rational begründen?" (ebd., S.9). Höffe meint, dass der Utilitarismus sich schon durch dieses Vokabular von anderen Ethiken abhebt, da diese oft von richtig und falsch, gut und böse sprechen. Ein großes Problem ist die Frage danach, was denn richtig oder gut sei. Allerdings werden dieselben Begriffe auch im Utilitarismus verwendet: "Der Utilitarismus stellt vielmehr ein Kriterium auf, nach dem sich Entscheidungen, Normen und Institutionen als moralisch richtig oder falsch sollen beurteilen lassen." (Höffe, 1992, S. 9f)

Ziel des Utilitarismus ist die maximale Interessen- und Bedürfnisbefriedigung bzw. eine minimale Unlust aller von der Handlung betroffenen Menschen.

Die utilitaristische Ethik war und ist immer wieder starker Kritik ausgesetzt, und so haben sich auch innerhalb der Lehre unterschiedliche Richtungen herausgebildet. Man suchte immer nach Erneuerungen und Verbesserungen der klassischen Diskussion.

Eine Unterscheidung zwischen den verschiedenen Ansätzen ist die zwischen Handlungsutilitarismus und Regelutilitarismus. In beiden ist das Ziel wiederum das allgemeine Wohlergehen.

Beim Handlungsutilitarismus ist eine einzelne Handlung dann moralisch gut, wenn die Folgen zur Vermehrung des Glücks des Einzelnen und aller Beteiligten beitragen. Es wird jede einzelne Situation individuell bewertet. So kann zum Beispiel eine Lüge besser sein als die Wahrheit, je nach den zu erwartenden Konsequenzen. Auch könnte man z.B. einmal eine Batterie in den Restmüll werfen, da dies der Bequemlichkeit nützt und die Allgemeinheit kaum leiden lassen würde. Weiters wäre es wohl in gewissen Situationen zulässig, eine versprochene Bezahlung nicht zu leisten, um das Geld lieber einer Hilfsorganisation zu spenden. Das Geld würde so wahrscheinlich mehr Menschen zugute kommen.

Der Handlungsutilitarist fragt sich: Wem und wie vielen nützt oder schadet meine Handlung?

Für Regelutilitaristen sollte eine Handlung mit gewissen Handlungsregeln übereinstimmen, die, wenn sie von allen befolgt werden, das größte Maß an Wohlergehen nach sich ziehen. Eine solche allgemeine Regel könnte sein, dass man nicht lügen soll oder auf Müllsortierung achten soll. Denn wenn man etwa ein Versprechen bricht, könnte das für viele Menschen insofern negative Konsequenzen haben, als dass man sich nie wieder auf jemanden verlassen kann. Das würde das Zusammenleben erschweren und gefährden. Man fragt sich: Was wäre, wenn jeder so handelte, wie ich handeln will? (vgl. Höffe, 1992, S. 31; Liessmann, 1998, S. 95f). Diese Regeln sind also nicht von der Moral einer bestimmten Gesellschaft festgelegt, "sondern durch eine ideale Regel - das heißt, durch den Nutzen, der sich ergibt, wenn man eine bestimmte allgemeine moralische Regel hat, oder den Nutzen, der sich ergibt, wenn alle oder die meisten Handlungen, die zu einer relevanten Klasse von Handlungen gehören, ausgeführt werden." (Brandt, 1992, S. 193)

Den Regelutilitarismus könnte man daher auch als eine gemilderte Form des Utilitarismus betrachten.

Eine weitere für diese Arbeit entscheidende Form des Utilitarismus ist der Präferenzutilitarismus, welcher hauptsächlich von Peter Singer geprägt wurde und auf dem klassischen Handlungsutilitarismus aufbaut.

2.5.3 Der Präferenzutilitarismus

Das moralische Gebot dieser modernen Richtung des Utilitarismus ist ebenfalls die Verringerung von Leid und Schmerz bzw. die Vermehrung von Glück oder Lust. Das Hauptaugenmerk liegt auf dem Interesse, der Präferenz jedes Individuums. Obwohl grundsätzlich alle empfindungsfähigen Lebewesen berücksichtigt werden sollen, werden Lebewesen, denen Singer neben bloßen Empfindungen wie Lust und Schmerz auch bewusste Individualität zuspricht, noch zusätzliche Interessen nachgesagt. Die wichtigste Präferenz von selbstbewussten Lebewesen, zu deren Definition ich später noch komme, ist das Interesse weiterzuleben.

Nach dem Präferenz-Utilitarismus ist eine Handlung, die der Präferenz irgendeines Wesens entgegensteht, ohne daß diese Präferenz durch entgegengesetzte Präferenzen ausgeglichen wird, moralisch falsch. Eine Person zu töten, die es vorzieht weiterzuleben, ist daher, gleiche Umstände vorausgesetzt, unrecht. Daß die Opfer nach der Ermordung nicht mehr da sind, um sich darüber zu beklagen, daß ihre Präferenzen nicht beachtet worden sind, ist unerheblich. Das Unrecht liegt darin, daß die Präferenz vereitelt wurde. (Singer, 1994, S. 128f)

3 Peter Singers "Praktische Ethik"

In seinem umstrittenen und kritikwürdigen Hauptwerk "Praktische Ethik", will Peter Singer auf die Anwendung der Ethik und Moral eingehen. Er verwendet dabei die beiden Begriffe so, dass sie austauschbar sind, was nicht ganz richtig ist. Er nimmt Bezug auf praktische Probleme, wie die Behandlung von Minderheiten, Gleichbehandlung von Frauen und Männern, Rechte der Tiere, Umweltverschmutzung, Abtreibung, Euthanasie und die Verpflichtung der Reichen den Armen zu helfen (vgl. Singer, 1994).

3.1 Peter Singer

Peter Albert David Singer wurde 1946 in Melbourne, Australien, geboren. Er ist ein Kind jüdischer Eltern aus Wien, die vor dem Anschluss an das Dritte Reich geflohen und nach Australien ausgewandert sind. Seine Großeltern wurden in Vernichtungslagern der Nazis umgebracht.

Nach dem Studium der Philosophie in Melbourne und Oxford war er Dozent bzw. Professor an der New York University of Colorado in Boulder, der University Irvine und an der australischen La Trobe University. 1977 - 1999 war er Professor für Philosophie an der Monash University in Melbourne. 1999 berief man ihn als DeCamp Professor of Bioethics an das Center for Human Values der Princeton University. Er ist Vorsitzender der Australian and New Zealand Federation of Animal Societies und Mitbegründer und Vorsitzender des Great Ape Projects (Projekt zur Erforschung und zum Schutz großer Menschenaffen) (vgl. Singer, 1998).

International bekannt wurde Singer zuerst als Tierethiker durch sein Buch "Animal Liberation". Sein Buch "Praktische Ethik", das im Original 1979 erschien, war in Europa anfangs noch weitgehend unbekannt.

Im deutschsprachigen Raum löste er 1989 heftige Proteste von mehreren Behindertenverbänden aus, nachdem diese die "Praktische Ethik" doch gelesen hatten. Anlass dazu gab die Einladung Singers zu einem Symposium mit dem Thema "Biotechnik - Ethik - Geistige Behinderung in Marburg. "Einige, an die die Einladung zu diesem Symposium erging, haben dann die "Praktische Ethik" offenbar doch gelesen." (Till, 1990, S.9) Nach massiven Protesten von "Krüppelinitiativen" und vielen Einzelpersonen wurde der Vortrag mit dem Thema "Haben schwerstbehinderte neugeborene Kinder ein Recht auf Leben?" abgesagt. Daraufhin folgte eine breite Diskussion zum Thema in der Medienlandschaft. Mehrere Artikel fanden sich u. a. in "Die Zeit" oder "Der Spiegel", welche sich auch auf die Redefreiheit bezogen (vgl. Brill, 1994, S.317f).

Ganz ähnliche Vorgänge spielten sich 1991 aus Anlass des internationalen Wittgenstein-Symposiums ab. Auch dieses wurde abgesagt, und es begann eine österreichweite Auseinandersetzung mit dem Thema "Euthanasie" (vgl. Schönwiese, 2006, S.79f).

3.2 Über Ethik

In seinem ersten Kapitel, was denn Ethik sei, legt Singer seine Auffassung von Ethik vor und gibt zugleich zu, dass dies nicht die einzig mögliche Auffassung sei, für ihn allerdings eine plausible:

Wer aber glaubt, diese undiskutierten Einwände würden meine Position widerlegen, dem kann ich wiederum nur sagen, daß dieses Kapitel lediglich als eine Darlegung der Annahmen behandelt werden sollte, die diesem ganzen Buch zugrunde liegen (Singer, 1994, S. 24).

Singer meint, dass viele die Moralvorstellungen für unzeitgemäß halten und sie als veraltete Sitten betrachten, welche nur dem Zweck dienen, das Vergnügen zu mindern. Er bezieht sich bei diesen Moralvorstellungen hauptsächlich auf die christlich-jüdischen oder kirchlichen Gebote, welche er ablehnt. Er will eine neue Ethik erschaffen und veraltete Vorstellungen, etwa jene von der Heiligkeit des Lebens, über den Haufen werfen.

Viele Philosophen sind sich einig, dass die Ethik derzeit in einem Dilemma steckt:

Das Grundproblem der derzeitigen Ethik besteht wohl darin, daß unter den z.T. zerstrittenen Ansätzen kaum noch Konsens darüber besteht, was überhaupt Philosophie sei - d.h. welche Aufgaben ihr beim heutigen Stand innerhalb der Gesellschaft und Kultur zukommen. Aus diesem Grund ist die Suche nach einem allseits anerkannten criterium veritatis [Kriterium der Wahrheit; Prüfstein] in praktischen Urteilen unerläßlich. (Pleines, 1992, S.14)

Dieses Dilemma eröffnet Singer den Weg, seine eigene "praktische Ethik" zu entwickeln.

Eine Lüge kann von einem Handlungs-Utilitaristen oder einer -Utilitaristin, wie bereits geschildert, einmal als gut und einmal als schlecht betrachtet werden, je nach den Folgen, die sich aus ihr ergeben.

Der klassische Utilitarist betrachtet eine Handlung als richtig, wenn sie ebensoviel oder mehr Zuwachs an Glück für alle Betroffenen produziert als jede andere Handlung, und als falsch, wenn sie das nicht tut. (Singer, 1994, S. 17)

Man kann also sein Verhalten nicht nur auf seine eigenen Interessen und Vorteile ausrichten, sondern muss auch die Folgen auf die Interessen anderer Betroffener abwägen. Dieser universalistische Aspekt der utilitaristischen Ethik sei, so meint Singer, ein sehr überzeugender Grund dafür, genau diese Position einzunehmen. Er leugnet dabei nicht, dass auch viele andere ethische Ideale (z.B. Gerechtigkeit oder Heiligkeit des Lebens) eine Universalität vertreten, führt dies aber nicht weiter aus. (vgl. ebd., S. 31)

Indem ich akzeptiere, daß moralische Urteile von einem universalen Standpunkt aus getroffen werden müssen, akzeptiere ich, daß meine eigenen Interessen nicht einfach deshalb, weil sie meine Interessen sind, mehr zählen als die Interessen von irgend jemand anderm [sic]. Daher muß, wenn ich moralisch denke, mein ganz natürliches Bestreben, daß für meine Interessen gesorgt wird, ausgedehnt werden auf die Interessen anderer. (ebd., S. 29)

Andere ethische Ideale, welche auch universalistisch sind, wie individuelle Rechte, Gerechtigkeit oder die Heiligkeit des Lebens, sind in vielen Aspekten mit dem Utilitarismus nicht vereinbar (vgl. ebd., S. 31).

3.3 Über Gleichheit

Im 20. Jahrhundert, sagt Singer, habe sich ein erstaunlicher Wandel in den moralischen Grundhaltungen vollzogen, welche aber in sich noch umstritten sind. Es gibt unterschiedliche Meinungen unter den Menschen und auch Gesetze, welche von Staat zu Staat verschieden sind. So herrscht keine Einigkeit in der Auffassung über Abtreibung, Sterbehilfe, Homosexualität, Prostitution, Pornografie, usw.

Mit der Gleichheit aber scheint es sich nach Peter Singer jedoch anders zu verhalten: Dieser Wandel hat sich anscheinend vollständiger vollzogen und hat in der Erklärung der Menschenrechte seinen Platz gefunden. Natürlich gibt es immer noch Menschen, die nicht an die Gleichheit aller glauben, sie können sich aber nicht mehr öffentlich als Rassisten bekennen und Staaten mussten ihre Rassentrennung aufgeben (vgl. ebd., S. 33).

Ich wäre da aber weniger optimistisch, denn Geschlechterdiskriminierung, Unterdrückung und ethnische Ungerechtigkeiten sind in vielen Ländern auch in den Gesetzestexten noch nicht verschwunden. Einmal ganz abgesehen von der fehlenden Umsetzung der politischen Errungenschaften im wirklichen sozialen Alltagsleben.

Singer stellt sich die Frage, warum denn dieses Prinzip der Gleichheit aller Menschen zum allgemeinen Konsens geworden ist. Er will über die bloße moralische Begründung, dass Diskriminierung unrecht sei, hinausgehen und stellt fest, dass sich diese Einigkeit dann zu verflüchtigen beginnt.

Es gebe nämlich zahlreiche Studien über die Intelligenz- und Charakterunterschiede zwischen verschiedenen Rassen und Geschlechtern, welche große Uneinigkeit hervorriefen. (vgl. Singer, 1994, S. 34ff)

Singer verwendet den Begriff "Rasse" sehr häufig. Dieser ist nach neuen Forschungen und Erkenntnissen der Gentechnologie als historisch zu betrachten und gilt heute als unzulässig (vgl. UNESCO-Erklärung, 1995).

Ich vertrete die Ansicht, dass es keine unterschiedlichen Menschenrassen, sondern nur eine "Rasse" Mensch, gibt. Unterschiedliche körperliche Merkmale, wie Hautfarbe, Schädel- oder Ohrenform, dürfen niemals Rückschlüsse auf charakterliche Eigenschaften eines Menschen zulassen. Unter einem solchen biologischen Determinismus versteht man im allgemeinen "Rassismus". Studien über Intelligenzunterschiede zwischen schwarzen und weißen Menschen oder zwischen Frauen und Männern sind umstritten und sollten mit Vorsicht genossen werden. Es gibt andere Gründe dafür, warum manche Menschen bei IQ-Tests schlechter abschneiden als andere. Über die Aussagekraft und Sinnhaftigkeit solcher Tests ganz zu schweigen.

Singer fragt weiter, was wir denn genau sagen, wenn wir behaupten, dass alle Menschen gleich seien. Er meint, dass Rassisten, Sexisten und andere Gegner der Gleichheit oft darauf aufmerksam machen, dass das schlicht und einfach nicht wahr sei. Denn "einige sind groß, andere klein; einige sind gut in Mathematik, andere schlecht, einige können 100 Meter in zehn Sekunden laufen, [...]; einige würden nie absichtlich ein anderes Wesen verletzen, andere würden einen Fremden für 100 Dollar töten, [... .]" (Singer, 1994, S. 35).

Als eine Erklärung der Gleichheit nennt Singer die Ansicht von John Rawls, dass so gut wie alle Menschen eine moralische Persönlichkeit besitzen, "und alle Menschen, die sie besitzen, besitzen sie im gleichen Maße" (ebd.). Mit anderen Worten, alle Menschen hätten einen Gerechtigkeitssinn und man könne moralisch an diesen appellieren.

Singer erklärt diesen Ansatz, nur um ihn dann wieder zu verwerfen, wie er es, wie ich später noch zeigen werde, mit sehr vielen Ansichten macht.

Denn es sei nicht wahr, so Singer weiter, dass alle Menschen moralische Persönlichkeiten seien. Besonders Kleinkinder und Säuglinge, auch manche geistig behinderten Menschen hätten diesen Gerechtigkeitssinn nicht. Rawls aber betrachtet Säuglinge und Kleinkinder als potenziell moralische Personen, da sie mit hoher Wahrscheinlichkeit zu selbstbewussten erwachsenen Menschen heranwachsen werden. Singer empfindet dieses Argument als lächerlich (vgl. ebd., S.37) und bezweifelt, dass es irgendeine moralische Eigenschaft gibt, die alle Menschen besitzen.

Nachdem Singer nun dieses Argument widerlegt zu haben glaubt, führt er eine weitere Verteidigungslinie für die Gleichheit an. Er gibt zu, dass man ja zugestehen könnte, dass jedes Individuum sich unterscheidet, dass es aber deswegen keine moralischen Unterschiede zwischen Rassen und Geschlechtern geben müsse. Diese Ansicht deckt sich mit meiner oben geäußerten Aussage über biologischen Rassismus.

Das Wissen, daß jemand afrikanischer oder europäischer Herkunft, weiblich oder männlich ist, befähigt uns nicht zu Schlüssen über Intelligenz, Gerechtigkeitssinn, Tiefe der Gefühle oder irgend etwas, das uns bevollmächtigen würde, sie oder ihn ungleich zu behandeln. Die rassistische Behauptung, Menschen europäischer Herkunft seien denen anderer Herkunft in diesen Fähigkeiten überlegen, ist in diesem Sinne falsch (ebd., S. 37f).

Wie aber bereits erwähnt, zweifelt Singer nicht an den Studien zu Intelligenzunterschieden zwischen so genannten "Rassen". Er bezieht keine klare Stellung zur Bedeutung der Gene und hält es durchaus für möglich, es gebe relevante genetische Unterschiede zwischen Menschen verschiedener Hautfarbe.

Ebenso gut könne, so Singer, jemand vorschlagen, die Hierarchie in unserer Gesellschaft nach dem Intelligenzquotienten der Menschen, ungeachtet von Rasse und Geschlecht, zu gestalten. Diejenigen mit Werten über 125 wären die herrschende Klasse und dürften Sklaven besitzen, während Menschen mit einem Wert unter 100 ohne Rechte wären: "Denn diese hierarchische Gesellschaft würde auf realen Unterschieden zwischen den Menschen basieren" (ebd., S.39).

Auch die "Realität" dieser Unterschiede würde ich bezweifeln, da ich die Aussagekraft von solchen Tests sehr bestreite.

Nach all diesen absurden Argumenten, die auch Singer nicht gelten lässt, kommt er nun endlich zu dem Schluss, "daß der Anspruch auf Gleichheit nicht auf dem Besitz von Intelligenz, moralischer Persönlichkeit, Rationalität oder ähnlichen Tatsachen [Anm.: wenn dies denn Tatsachen sind] beruht." (ebd.)

Für mich scheint es klar, dass Gleichheit nicht bedeutet, dass alle Menschen genau gleich sind und dass es keine Unterschiede zwischen Individuen geben darf. Gleichheit bedeutet für mich gleiche Rechte und Chancen für alle. Gleichheit und gleiche Rechte heißt nicht, Ungleiche gleich zu behandeln. Es muss nicht heißen, dass alle Menschen dieselbe Behandlung bekommen sollen. In bestimmten Fällen kann es nötig sein, verschiedene Menschen unterschiedlich zu behandeln um Gerechtigkeit herzustellen. Ich denke dabei z.B. an Quotenregelungen für Frauen in bestimmten Berufsfeldern oder die Förderung von Minderheiten.

Aus einer ähnlichen Überlegung über die Interessen von Menschen führt Singer nun sein Prinzip der gleichen Interessenerwägung ein: Der Grad von Intelligenz oder Rationalität eines Menschen darf nicht dazu führen, dass wir manche Interessen höher bewerten als andere. "Interesse ist Interesse, wessen Interesse es auch immer sein mag" (ebd.).

Aus zwei Beispielen über medizinische Versorgung, die ich ganz kurz anführen möchte, kommt Singer aber dann zum Ergebnis, dass das Prinzip der gleichen Interessenerwägung vielleicht nicht ganz gerecht sei, da es unter gewissen Umständen die Unterschiede zwischen Menschen noch vergrößern könne:

Beispiel 1: Nach einem Erdbeben treffe ich auf zwei Opfer, eines mit zerquetschtem Bein und großen Schmerzen, das andere mit leichten Verletzungen und leichten Schmerzen. Ich habe zwei Morphiumspritzen dabei. Wenn ich beide gleich behandeln wollte, müsste ich jeder der beiden Personen eine Spritze geben. Das erste Opfer hätte dann aber immer noch starke Schmerzen. Nur zwei Spritzen würden mehr Erleichterung bringen. Die Summe des Leids wird also nur dann verringert, wenn eine Person beide Dosen bekommt.

Dieses Beispiel ist für mich noch kein Gegenargument zur Gleichberechtigung. Wie ich bereits festgestellt habe, ist ungleiche Behandlung zur Chancengleichheit oft notwendig. Das nächste Beispiel wiegt schon schwerer.

Beispiel 2: Nehmen wir an, das erste Opfer hat ein Bein verloren und könnte auch noch eine Zehe des anderen Beins verlieren. Das zweite Opfer hat eine Verletzung, aber durch mein Medikament kann ich seine Beine retten. Wenn ich also dem ersten Opfer helfe, rette ich seine Zehe; dem zweiten Opfer aber das ganze Bein. Nach dem Prinzip der gleichen Interessenerwägung müsste ich es also Opfer Zwei geben, meint Peter Singer.

Ich halte dieses Beispiel für problematisch. Erstens kann ich in einer realen Situation nicht wissen, ob nur eine Zehe oder das ganze Bein gefährdet ist. Ein Mensch könnte beide Beine verlieren. Wäre es nicht besser, die schwerer verletzte Person zuerst zu behandeln, um so vielleicht beiden jeweils ein Bein zu erhalten? Es lebt sich eventuell einfacher mit einem Bein, als mit gar keinem, usw.

Singers Beispiele mit seinen Erklärungen und Interpretationen hören sich in der Theorie vielleicht oft logisch an, allerdings kann man viele von ihnen auch anders interpretieren und in Zweifel ziehen.

Singer aber nimmt dieses letzte Beispiel als Erklärung dafür, dass sein Prinzip manchmal als nicht egalitär aufgefasst werden könnte. "Aus diesem Grund handelt es sich eher um ein Minimalprinzip der Gleichheit als um ein radikales egalitäres Prinzip" (ebd., S. 44f). Eine radikalere Form wäre aber, laut Singer, kaum zu rechtfertigen. Er gibt sich mit den kleinen Mängeln, die er selbst vorbringt, zufrieden und wendet genau dieses Prinzip auf all seine weiteren Überlegungen an.

Ich könnte mich mit der Anwendung dieses Prinzips im Sinne der Gerechtigkeit in manchen Fällen durchaus einverstanden zeigen, wenn da nicht Peter Singers Unterscheidung zwischen Mensch und Person wäre, zu der ich noch kommen werde.

Nachdem uns nun von Singer ausführlich erklärt worden ist, dass die Unterschiede zwischen den Menschen keine Auswirkungen auf die Behandlung oder Bewertung ihrer Interessen haben darf, wobei ich in diesem Punkt wohl zustimmen würde, fängt er nun an, die möglichen Rassen- und Geschlechterunterschiede zu vertiefen. Ich kann aus seinen Erklärungen keine klare Stellungnahme zu möglichen Intelligenzunterschieden zwischen Menschen unterschiedlicher Hautfarbe oder verschiedenen Geschlechts ablesen. Auch hält er es für möglich, dass die Hierarchie in unserer patriarchalen Gesellschaftsstruktur durch natürliche biologische Unterschiede begründet sei. Er behauptet nicht, dass es so ist (wie er es in diesem Kapitel selten tut), sondern spricht von der Möglichkeit:

Es könnte sein, daß die Mitglieder der unterrepräsentierten Gruppe für die Art Studium, das ein angehender Arzt absolvieren muß, durchschnittlich weniger begabt sind. Ich sage nicht, daß das stimmt, auch nicht, daß es überhaupt wahrscheinlich ist, aber es kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden. (Singer, 1994, S. 70)

Singer bezeichnet sich als Gegner des Rassismus, Sexismus und des Nationalsozialismus und will mit seiner Ethik diesen Strömungen entgegenwirken; seine ganze Rhetorik sagt aber etwas anderes. Diese ist zum Beispiel oft abwertend gegenüber dem Feminismus: "Feministinnen antworten darauf gewöhnlich ..." und "so behaupten Feministinnen..." (vgl. Singer, 1984, S.46). Diese Formulierungen ändert Singer in seiner 2. revidierten Aufgabe ab: "Eine weit verbreitete Antwort darauf lautet ..." (Singer, 1994, S.54).

Eine ganze Seite über den Gebrauch des generischen Femininums lässt Singer in seiner revidierten Ausgabe gleich ganz weg. 1984 schreibt er nämlich im Kapitel über umgekehrte Diskriminierung (affirmatives Handeln) noch so: "Ich schlage ein einfaches Heilmittel vor. Laßt uns eine Zeitlang ‚sie' so verwenden, daß es weiblich und männlich einschließt. Das mag zunächst anstößig sein, aber wir werden uns bald daran gewöhnen..." (Singer, 1984, S.69). So will er sich meiner Meinung nach scheinbar modern geben und sich solidarisch mit den Frauen zeigen. Sein Vorhaben hält er aber nicht lange durch, und auch den Gebrauch des Binnen-I oder "das plumpe ‚sie oder er' oder ‚sie/er', das sich manche in dem heroischen Bemühen, den Sexismus zu vermeiden, angeeignet haben" (ebd.), wendet er nicht an.

Auch gegen Rassismus spricht er sich nicht klar aus (siehe obiges Blockzitat). Würde er nicht an Rassenunterschiede glauben, dürfte er nicht von rassischen Minderheiten sprechen, da es keine "Menschenrassen" gibt.

Selbst Chancengleichheit hält Singer für nicht ideal, da manche Menschen nicht intelligent genug seien Ärzte zu werden oder aufgrund ihrer sozialen Herkunft diese Chance nie haben werden. Dass vielleicht nicht jeder Arzt oder Anwalt werden will, bedenkt er dabei nicht, bzw. hält allein die Einkommensunterschiede eines Anwaltes und einer Putzfrau für die Berufswahl als ausschlaggebend. Er meint sehr vernünftig, dass man ja das Einkommen anpassen könnte und solch große Unterschiede im Verdienst nicht gerechtfertigt seien. Er spricht damit große soziale Probleme an, relativiert sie dann aber wieder (vgl. ebd., S. 60-67).

Natürlich ist Chancengleichheit in unserer sozialen Wirklichkeit noch lange nicht hergestellt. Deswegen müssen wir sie aber nicht aufgeben und weiter dafür sorgen, dass an der Behebung dieser Mängel gearbeitet wird.

Singer spricht weiters noch das affirmative Handeln an, welches die Bevorzugung von benachteiligten Gruppen durch Quotenregelungen oder ähnliche Maßnahmen meint. Dieser Vorschlag, der auch von mir in Bezug auf die Bevorzugung von Frauen am Arbeitsmarkt bereits gemacht wurde, ist nach Singer mit der gleichen Interessenerwägung vereinbar; er sei sich aber nicht sicher, ob dies wirklich die Gleichheit fördere und etwas bringe.

Für das Prinzip der gleichen Interessenerwägung sei es unerheblich, ob wir an "rassische" Unterschiede glauben oder nicht. Wir könnten Sexisten oder Rassisten sein, an Intelligenzunterschiede ganzer Gruppen und somit an den biologischen Determinismus glauben und trotzdem die Interessen jedes Individuums abwägen. Damit versucht Singer sein Prinzip gegen Einwände von allen möglichen Seiten abzusichern und muss sich weder für noch gegen Rassismus, Sexismus, usw. entscheiden.

Intelligenz hat nichts zu tun mit vielen wichtigen Interessen, die die Menschen haben, wie dem Interesse an der Vermeidung von Schmerz, an der Entfaltung von Fähigkeiten, an der Befriedigung elementarer Bedürfnisse wie Nahrung und Behausung, am Genuß freundschaftlicher und liebevoller Beziehungen mit anderen und an der Freiheit, eigene Pläne zu verfolgen, ohne daß man unnötigerweise von anderen gestört wird. Sklaverei hindert die Sklaven daran, ihre Bedürfnisse so zu befriedigen, wie sie es wollen; und die Vorteile, die sie dem Sklavenhalter verschafft, sind in ihrem Gewicht kaum mit dem Schaden vergleichbar, der dadurch den Sklaven zugefügt wird.

Somit ist das Prinzip der gleichen Interessenerwägung stark genug, eine Sklavenhaltergesellschaft auf der Grundlage von Intelligenzunterschieden ebenso sehr auszuschließen wie krassere [?] Formen von Rassismus und Sexismus. Es schließt auch Diskriminierung aus Gründen geistiger oder körperlicher Behinderung aus, insofern die Behinderung für die zu berücksichtigenden Interessen nicht relevant ist. (Singer, 1994, S. 42)

"Leichtere" Formen von Rassismus und Sexismus scheint das Prinzip aber demnach zuzulassen, diese Folgerung steckt zwischen den Zeilen.

Was wäre, wenn sich zehn oder hundert Menschen einen Sklaven teilen würden? Würde dann ihr Vorteil den Schaden des Einzelnen aufwiegen?

Diese längere Leseprobe aus Peter Singers "Praktischer Ethik" habe ich ausgesucht, weil sie meiner Meinung nach viele Aspekte enthält, die diskussionswürdig sind und uns später noch begegnen werden, wenn es um die Interessen von Menschen mit Behinderung gehen wird. Denn all diese wichtigen Interessen, die Peter Singer in diesem Absatz nennt, haben natürlich auch Menschen mit einer sogenannten "geistigen Behinderung".

3.3.1 Gleichheit und Behinderung

Peter Singer definiert in diesem Kapitel seiner Praktischen Ethik (1994, S. 77-81) "körperliche oder geistige Behinderung" so, dass "solchen Menschen" manche Fähigkeiten fehlen, die "normale Menschen" haben. Dies würde dann dazu führen, dass eine Person mit Behinderung ab und zu anders zu behandeln sei als eine Person ohne Behinderung. Allerdings fehlen wohl allen Menschen gewisse Fähigkeiten, die andere haben. Einer kann zum Beispiel nicht singen, der andere schlecht kopfrechnen und wieder ein anderer wiegt einige Kilos zuviel.

Singer bringt als Beispiele eine offene Stelle als Feuerwehrmann, die man nicht durch einen Mann im Rollstuhl besetzen könne und einen Korrektor, der nicht blind sein dürfe (ebd., S. 77):

Wenn wir einen Feuerwehrmann suchen, können wir mit Recht jemanden ausschließen, der an den Rollstuhl gefesselt ist; und wenn wir einen Korrektor suchen, braucht sich ein Blinder nicht zu bewerben.

Ich habe noch nie jemanden gesehen, der an einen Rollstuhl "gefesselt" war. Aber ganz abgesehen von Singers Ausdruckswahl besteht hier meiner Meinung nach natürlich kein alleiniger Zusammenhang mit Behinderung, denn ich persönlich könnte auch keine Opernsängerin, Mathematikerin oder kein Supermodel werden.

Im Sinne der gleichen Interessenabwägung sei es aber unwichtig, ob jemand für eine bestimmte Arbeit in Frage kommt oder nicht; die Interessen aller Betroffener seien gleich abzuwägen. (Voraussetzung dafür ist, dass man Interessen hat; genau dies wird Singer an anderer Stelle manchen Menschen noch absprechen.)

Auch ist eine Diskriminierung nicht gerechtfertigt, wenn das Fehlen einer bestimmten Fähigkeit keine Relevanz für die angebotene Beschäftigung hat. Singer meint, dass Menschen mit Behinderung seit Jahrhunderten Vorurteilen ausgesetzt seien und auch heute in vielen Bereichen des Lebens noch diskriminiert würden.

Unter dem Deckmantel eines sogenannten Euthanasie-Programms wurden von den Nazis Zehntausende geistig Behinderter ermordet, die durchaus fähig waren, ein Weiterleben zu wünschen und ihr Leben zu genießen. Auch heute gibt es noch einige Firmen, die eine Person im Rollstuhl nicht einstellen, obwohl sie die betreffende Arbeit ebenso gut erledigen könnte wie jede andere. Andere weigern sich, eine Verkäuferin mit anormalem Äußeren zu beschäftigen, weil sie fürchten, der Verkaufserfolg könnte darunter leiden. (Singer, 1994, S. 78)

Um Chancengleichheit herzustellen ist es nötig die Gesetze klar zu formulieren und Diskriminierung jeglicher Art zu verbieten. Zusätzlich hält Singer hier das affirmative Handeln (d.h. die positive Diskriminierung) für noch wichtiger; der barrierefreie Zugang zu Bildung ist hier zentral. Diesen Interessen spricht Singer große Bedeutung zu und meint, es sei "im allgemeinen gerechtfertigt, für Behinderte mehr auszugeben als für die andern." (ebd., S.79) Wie viel mehr, das sei eine schwierige Frage: "Wo die Mittel knapp sind, muß es eine Grenze geben." (ebd.). Hier spricht Singer erstmals die Kostenfrage an, in der viele Kritiker eine Parallele zum Gedankengut des Nationalsozialismus sehen. Und nicht nur die Frage nach dem finanziellen Wert des Lebens stellt sich hier; Singer meint auch, dass ein Leben ohne Behinderung grundsätzlich "besser" sei als ein Leben mit Behinderung:

Man wird behaupten, es bestehe ein Widerspruch zwischen dieser Anerkennung der Behinderten als einer Gruppe, die ungerechtfertigter Diskriminierung ausgesetzt ist, und späteren Argumenten, die im Falle eines Fötus oder eines schwergeschädigten Säuglings Schwangerschaftsabbruch bzw. Infantizid verteidigen. Für diese späteren Argumente gilt die Grundvoraussetzung, daß ein Leben ohne Behinderung besser ist als ein Leben mit Behinderung. (Singer, 1994, S. 79)

Er hält dies nicht für ein bloßes Vorurteil und verwirft auch meine Argumentationslinie, nämlich dass Menschen mit Behinderung hauptsächlich durch die äußeren gesellschaftlichen Umstände behindert werden. Hätten Menschen mit Behinderung ein Wundermittel zur Verfügung, laut Singer würden sie es wohl alle nehmen. Und auch die Tatsache, dass Menschen mit Beeinträchtigung medizinische Hilfe in Anspruch nehmen, sei ein Beweis dafür, dass sie ein Leben ohne die Behinderung vorziehen würden.

Einige Behinderte mögen einwenden, sie träfen diese Wahl nur, weil die Gesellschaft den Behinderten so viele Hindernisse in den Weg legt. Sie behaupten, sie würden durch die sozialen Bedingungen behindert, nicht durch ihre körperlichen und geistigen Anlagen. Diese Behauptung verdreht die begrenztere Wahrheit, daß soziale Bedingungen das Leben der Behinderten viel schwieriger als nötig machen, in eine eklatante Unwahrheit. (ebd., S.80)

In den Fähigkeiten der "normalen" Menschen, welche nicht behindert sind, sieht Singer "echte Vorteile". Sie seien unter praktisch allen Umständen eingeschränkten Fähigkeiten vorzuziehen. "Damit wird nicht bestritten, daß Menschen, die diese Fähigkeiten nicht haben, über ihre Behinderung triumphieren und ein Leben von erstaunlicher Fülle und Andersartigkeit führen können." (ebd.)

Allein Singers Vokabular macht hier Angst: Behinderung scheint für ihn als etwas, das überwunden werden müsse und zu einem "andersartigen Leben" führe. Zum Begriff "Entartung" der Sozialdarwinisten ist es dabei möglicherweise nur noch ein kleiner Schritt.

3.3.2 Gleichheit für Tiere

Das Grundprinzip, auf dem die Gleichheit aller Menschen beruht, ist für Singer das Prinzip der gleichen Interessenerwägung. Dieses Prinzip will er aber nicht nur auf Menschen, sondern auch auf nichtmenschliche empfindungsfähige Lebewesen, sprich Tiere, anwenden. Denn auch Tiere hätten das Interesse Schmerz zu vermeiden, und nur weil sie vielleicht weniger intelligent seien als Menschen, dürften ihre Interessen nicht weniger zählen. Bentham (zitiert nach Singer, 1994, S. 84f) bezeichnet die Fähigkeit zu leiden als die entscheidende Eigenschaft, die einem Lebewesen das Recht auf die gleiche Interessenerwägung gibt. Tiere auszuschließen, nur weil sie keine Menschen sind und somit nicht unserer Spezies angehören, bezeichnet man als "Speziesismus". Diesen setzt Singer gleich mit Rassismus, denn auch manche Rassisten hielten die Schmerzen von Menschen mit schwarzer Hautfarbe für geringer, da sie etwa eine dickere Haut hätten, usw.

Ich frage mich aber, ob die Unterschiede zwischen sogenannten "Rassen" und, wie es Singer in diesem 3. Kapitel auch erwähnt, zwischen Geschlechtern von Menschen wirklich genau dasselbe ist wie die Unterscheidung zwischen verschiedenen Gattungen, etwa zwischen Mensch und Hund. Die Unterschiede zwischen den Menschen sind vergleichsweise so gering, dass ich "Rassismus" und "Speziesismus" nicht gleichsetzen möchte. Natürlich spreche ich Tieren nicht ab, dass sie Schmerzen empfinden und das Recht auf ein angenehmes Leben haben. Niemand kann allerdings mit Sicherheit sagen, ob sie Interessen haben oder nicht und somit nicht nur bewusst, sondern selbstbewusst sind. Denn genau diese Unterscheidung wird Singer im nächsten Kapitel treffen, und er wird Säuglinge und Menschen mit geistiger Behinderung mit "nur" bewussten Tieren gleichsetzen.

Natürlich wird das Schmerzempfinden eines bestimmten Tieres anders sein als das eines Kleinkindes. Schlägt man zum Beispiel ein Pferd und ein Kind mit der gleichen Intensität, wird das Pferd weniger Schmerz empfinden. Um das Prinzip der gleichen Interessenerwägung anzuwenden, muss man in diesem Beispiel von demselben Ausmaß an Schmerz ausgehen, das heißt z.B., das Pferd mit einem Stock zu schlagen, das Kind "nur" mit der flachen Hand.

"Das ist es, was ich mit ‚demselben Ausmaß an Schmerz' meine, und wenn wir es falsch finden, einem Kleinkind ohne guten Grund so viel Schmerz zuzufügen, dann müssen wir - es sei denn, wir wären Speziesisten - es ebenso falsch finden, einem Pferd ohne guten Grund dasselbe Ausmaß an Schmerz zuzufügen." (Singer, 1994, S.87)

Singer sagt aber schon, dass es Unterschiede zwischen gesunden erwachsenen Menschen und Tieren gebe. "Normale erwachsene Menschen haben geistige Fähigkeiten, derentwegen sie unter gewissen Umständen mehr leiden als Tiere unter denselben Umständen" (ebd.). Würden wir zum Beispiel anfangen, erwachsene Menschen in Parks zu entführen um an ihnen Versuche durchzuführen, hätten alle Menschen bald schreckliche Angst nach draußen zu gehen. Dieser Schrecken wäre eine Form von Leiden, die zu vermeiden wäre. Tiere allerdings würden nicht im Voraus so etwas befürchten. Singer ist nicht für Tierversuche, er sieht in diesem Beispiel aber ein nicht-speziesistisches Argument dafür, für Experimente eher Tiere als erwachsene Menschen zu benutzen, wenn denn solche Experimente unbedingt nötig wären.

Hier ist aber wieder Vorsicht geboten, denn genau dieses Argument benutzt Singer auch dafür, dass man für solche Versuche Säuglinge oder geistig behinderte Menschen herziehen könnte, da sie auch keine Vorstellung davon hätten, was mit ihnen geschehen würde. "Was dieses Argument betrifft, so gehören nichtmenschliche Lebewesen, Säuglinge und schwer geistig behinderte Menschen zur selben Kategorie"(Singer, 1994, S. 88).

Wer also nicht will, dass Experimente an manchen Menschen durchgeführt werden, der sollte auch gegen Tierversuche sein, da er sich sonst als "Speziesist" bezeichnen müsste. Und Speziesismus ist für Singer "moralisch unvertretbar": "Wenn wir einen Unterschied zwischen Tieren und diesen Menschen machen, so ist das nur möglich, weil wir die Angehörigen unserer eigenen Spezies in moralisch unvertretbarer Weise bevorzugen." (ebd.)

Peter Singer ist Vegetarier und gilt als ein wichtiger Vertreter der Tierethik. Er hat auf diesem Gebiet sehr viele Fürsprecher und viele werden zustimmen, dass das Quälen und Benutzen von Tieren nicht gerechtfertigt ist.

Von der Tierquälerei kommen wir nun aber zum Töten von Tieren:

Die verbreitetste Form der Nutzung von Tieren in unserer Gesellschaft ist die der Nahrungsbeschaffung. Fleisch wäre für die Menschen in industrialisierten Ländern aber ersetzbar und nicht zum Überleben notwendig. Wo Tiere als Nahrung das Weiterleben von Menschen sichern, kann die Jagd und das Töten so gerechtfertigt werden. Wir aber könnten die Nährstoffe auch aus anderen Nahrungsmitteln beziehen. Das schwerwiegendste Argument gegen die Nutzung von Tieren als Nahrung ist die Massentierhaltung und Mästung. Nicht nur aus moralischen Beweggründen, sondern auch nach dem Prinzip der gleichen Interessenabwägung ist es nicht richtig, die Interessen von so vielen Tieren hinter das geringere Interesse am Fleischverzehr zu stellen.

Könnten wir ganz sicher sein, dass unser Fleisch vollkommen ohne Leid und Schmerz auf unserem Teller landet, dann, so Peter Singer, wäre es möglich Fleisch zu essen. Denn wenn ein Rind ein schönes Leben hat, auf der Weide grasen kann und alles bekommt, was sein Leben glücklich macht und es dann in angemessenem Lebensalter schmerzfrei geschlachtet wird, dann wurde sein Interesse nicht verletzt und wir könnten es essen. Wenn dann auch noch gewährleistet wird, dass ein anderes Rind in die Welt gesetzt wird, das es ebenso schön hat, wurde das Glück auf der Erde nicht verringert.

Da die meisten von uns aber nie sicher sein können, woher das Fleisch aus dem Supermarkt stammt und ob wirklich drin ist, was drauf steht, ist die einzige richtige Konsequenz die vegetarische Lebensweise. (vgl. Singer, 1994, S.82-94)

Das gleiche Prinzip der Interessenabwägung kann man auch auf andere Bereiche der Nutzung von Tieren anwenden: Pelze, Jagd, Zirkus, Zoo, Haustiere, usw.

Einige Einwände, die von Kritikern kommen könnten, hat Singer am Ende dieses Kapitels selbst angeführt, um sie gleich zu widerlegen:

Woher wissen wir, dass Tiere Schmerzen fühlen können?

Die Tatsache, dass Tiere nicht mit uns sprechen können und sie ihre Schmerzen auf andere Weise zeigen als wir, bedeutet nicht, dass sie keine Schmerzen haben. Auch Kleinkinder können nicht mit Worten ausdrücken, was sie fühlen, sie finden aber andere Wege sich auszudrücken. Wir können zwar Laute und Mimik der Tiere nicht lesen, sie haben aber ein sehr ähnliches Nervensystem wie die Menschen. Diese anatomische Parallele macht es sehr wahrscheinlich, dass ihre Schmerzen den unseren ähnlich sind. Pflanzen haben kein zentral organisiertes Nervensystem wie wir, deshalb können sie nach Singer auch keine Schmerzen fühlen. (vgl. ebd., S.99f)

Tiere fressen einander, weshalb sollten wir sie dann nicht essen?

Tiere können nicht über ihre Moral reflektieren und nicht über mögliche Alternativen zu ihrer gewohnten Nahrung nachdenken. Sie fressen, was ihrem natürlichen Instinkt entspricht. Wir können sie daher nicht verantwortlich machen und sie deshalb gleich behandeln. Von dieser Ethik der Gegenseitigkeit oder auch Vertragstheorie hält Singer nichts. Nur weil Tiere nicht zu Reziprozität fähig sind, dürfen sie nicht aus der Moral ausgeschlossen werden. Dann müsste das auch für "Geistesgestörte", Babys und Kleinkinder gelten. Eine Verpflichtung besteht nicht nur da, wo Gegenseitigkeit möglich ist. (vgl. ebd., S.100-114)

Gibt es Unterschiede zwischen Menschen und Tieren?

Seit Darwins Entdeckung ist die Annahme, dass der Mensch als Gottes Ebenbild geschaffen wurde und die Tiere ihm untertan sind, nicht mehr haltbar. Auch Menschen sind Säugetiere und eine klare Trennlinie, wie etwa der Gebrauch von Werkzeugen oder Sprache, ist nicht mehr erkennbar. Auch Tiere, wie etwa Schimpansen, benutzen Werkzeuge und sind zum Beispiel fähig die Zeichensprache zu erlernen. Selbst wenn es aber eine solche Trennlinie gäbe, wäre diese doch ohne moralisches Gewicht. Denn wie Singer bereits mehrmals festgestellt hat, kann die Tatsache, dass ein Wesen keine Sprache benutzt, nicht als Rechtfertigung dafür dienen, seine Leiden zu missachten.

Ein anderer Unterschied zwischen Menschen und Tieren wird aus der Behauptung abgeleitet, Tiere hätten kein Selbstbewusstsein und keine Vorstellung von Vergangenheit oder Zukunft. Auch andere Philosophen, wie etwa Locke, sehen Autonomie und Selbstbewusstsein als wichtige Kriterien für das Person-Sein an und meinen, dass die Interessen dieser Wesen in der Regel über den Interessen von bloß bewussten Wesen stehen. Singer unterscheidet nicht zwischen Menschen und Tieren, sondern macht die Unterscheidung "Person" und "Nicht-Person" von eben diesen Kriterien abhängig. Im nächsten Kapitel werde ich erläutern, dass nach seiner Definition auch Tiere "Personen" sein können, hingegen gewissen Menschen das "Person-Sein" aberkannt wird.

Autonomie und Selbstbewusstsein als Kriterium für das Mensch-Sein?

Singer sagt, dass es "geistig behinderte Menschen" gebe, die im Vergleich zu vielen nichtmenschlichen Lebewesen weniger Anspruch darauf hätten, als selbstbewusst oder autonom zu gelten (vgl. ebd., S.105). Wenn diese Eigenschaften als Kriterium für das Menschsein benutzt werden und ein Unterschied zwischen Menschen und anderen empfindungsfähigen Lebewesen besteht, dann müssten Menschen mit geistiger Behinderung aus der Kategorie "Mensch" herausfallen. Singer schreibt, dass einige Philosophen behauptet hätten, dass sich diese Probleme in Wirklichkeit gar nicht ergeben würden, wenn wir Autonomie und Selbstbewusstsein als Kriterien des Menschen annehmen. Den ersten Vorschlag kann Singer mit dem Vorwurf des Speziesismus, den ich bereits erläutert habe, abtun. Denn wenn wir in diesem Fall Menschen mit Behinderung, die nicht autonom oder selbstbewusst sind, trotzdem so behandeln, als wären sie es, nur weil sie zu einer Spezies zählen, ist das für Singer falsch. Speziesismus setzt er gleich mit Rassismus.

Ein zweiter Vorschlag, den andere Philosophen gemacht hätten, sei, dass "schwer geistig behinderte Menschen, obwohl sie vielleicht keine höheren Fähigkeiten besitzen als Tiere, dennoch Menschen sind, und als solche haben wir besondere Beziehungen zu ihnen, die wir zu Tieren nicht haben" (ebd., S.107). Persönliche Bindungen zu Menschen rechtfertigen aber nach Singer keine andere Behandlung der Interessen. Ethik und Moral sind unabhängig von persönlichen Beziehungen, und auch Familienmitglieder sind nach dem Prinzip der gleichen Interessenerwägung gleich zu behandeln.

In mehreren Interviews wurde Peter Singer gefragt, warum er denn seine eigene Mutter nicht zur Euthanasie "freigab" als diese an Demenz erkrankte. Darauf antwortete er im Interview mit dem Journalisten William Crawley nur, auch er sei nicht perfekt und hätte in diesem Fall seine persönlichen Gefühle in den Vordergrund gestellt (siehe You Tube: William Crawley meets Peter Singer). Ich würde dies nicht für einen Fehler, sondern für menschlich halten.

Singer räumt ein, dass man eine engere Bindung an die eigene Familie hat und gegen diese Gefühle auch meist nichts tun könne. Dies sei weder gut noch schlecht, allerdings sei es moralisch auch nicht richtig, die Verpflichtung ethisch zu handeln, von diesen Gefühlen abhängig zu machen. (vgl. ebd., S.107f)

Der dritte Vorschlag, den Singer hier aufzeigt und gleich wieder verwirft, ist das Argument der "schiefen Ebene". Dieses besagt, dass ein Schritt in eine falsche Richtung bewirken kann, dass wir immer weiter in diese schlittern. Sollten wir also zulassen, dass Menschen mit Behinderung abgewertet werden, dann könnte dies zur Abwertung von immer mehr Menschen führen (Anm.: z.B. Alkoholiker, Arbeitslose, Obdachlose, "asoziale Elemente", Juden, ...).

Dies könnte (wie im Nationalsozialismus) in einem totalitären Regime enden, "das über jeden, der sich unbeliebt macht, verfügt, indem es ihn als subhuman einstuft" (ebd., S.109). Dieses Argument hat für Singer aber kaum Gewicht. Er meint, es könne höchstens als Warnung dienen, sollte uns aber nicht abschrecken, seinen vorgeschlagenen Wandel in den Moralvorstellungen, die Trennlinie zwischen Person und Nicht-Person, anzunehmen. Wir sollen sehen, dass er "die Absicht verfolge, den Status der Tiere zu heben, nicht aber, den der Menschen zu senken" (ebd., S.109). Wir sollen unser Verhalten dahingehend ändern, dass wir den Tieren dieselbe Rücksichtsnahme zukommen lassen, "wie sie heute gegenüber den geistig behinderten Menschen üblich ist" (ebd., S.110).

Diese Argumentation von Singer sollten wir uns an anderer Stelle wieder in Erinnerung rufen, wenn es um das Töten von Menschen mit geistiger Behinderung geht. Meiner Meinung nach senkt Singer den Status von manchen Menschen sehr wohl.

Georg Feuser sagt, dass diese gleiche Interessenerwägung zwischen Menschen und Tieren überhaupt nicht gerechtfertigt sei, da Ethik ein System des Menschen ist. Wir können und müssen uns zwar darüber Gedanken machen, wie wir Tiere behandeln, sie sind aber nicht unmittelbar in unser Ethik-System einzubeziehen, da Ethik etwas Menschliches ist. Wie die ererbten Verhaltensweisen und Instinkte bei den Tieren "sichert bei der Spezies Mensch die von Generation zu Generation zu tradierende und durch Lernen neu zu erwerbende Fähigkeit zum gattungsspezifischen sozialen Verkehr die individuelle Existenz und durch wie über diese [sic] die der Gattung selbst" (Feuser, 1991). Die soziale Einbettung ist für den Menschen notwendig und die soziale Gemeinschaft ist seine ökologische Nische.

Ihrer Funktion nach hätte Ethik zur Existenzsicherung des Menschen beizutragen, und zwar

  1. zur Arterhaltung des Menschen schlechthin

  2. damit zur Erhaltung der menschlichen Individuen, die die Gattung Mensch konstituieren und

  3. zur Realisierung der Bedingungen, die wiederum die Sicherung der Existenz des einzelnen Individuums - je nach Maßgabe von dessen speziellen Bedarf und seiner Bedürfnisse - ermöglichen.

Ethik in Zusammenhang mit Speziezismus [sic] zu bringen, wie SINGER dies tut und zu diskutieren, ob das Leben eines gesunden Schweines dem eines behinderten Kindes vorzuziehen ist, hat nichts mit Ethik zu tun und ist insofern unethisch. Ethik hat nur und ausschließlich - und dies als "Naturnotwendigkeit" - mit dem Menschen zu tun. Als solche vermag sie auch die Verantwortung des Menschen für alle andere lebendige Kreatur und die Natur schlechthin zu fassen, deren Produkt und Teil wir sind, sie hätte aber prinzipiell nie zwischen Mensch und Tier zu gewichten. (Feuser, 1991)

Auf das Problem, wie man verschiedene Lebewesen miteinander vergleichen soll, kann Singer meiner Meinung nach keine logische Antwort geben. Er spricht immer vom Wert eines Lebens, was ich eigentlich vermeiden möchte, da ich der Meinung bin, dass man diesen nicht bestimmen kann. Robert Spaemann formuliert dies in seinem Vorwort in "Denken-Schreiben-Töten" (Till, 1990, S.8) so:

Zweitens ist die Frage nach dem Wert des Lebens in jedem Fall sinnlos. Leben hat nämlich keinen Wert, der dann auf irgendeine Weise berechnet werden könnte; Leben ist vielmehr die Bedingung, daß irgend etwas Wert haben kann. Diese Bedingung aber darf überhaupt nicht zur Disposition stehen, wir verfügen über keinerlei Kriterium, sie selbst noch einmal zu "bewerten".

Singers Vorschlag zu bestimmen, welches Leben mehr und welches weniger Wert hat, sieht nun so aus: Wenn wir uns in ein Pferd oder eine Maus verwandeln könnten um zu erleben, welchen Grad an (Selbst-)Bewusstsein ein Tier hat und uns dann entscheiden könnten, wie wir leben wollten, wofür würden wir uns entscheiden? Singer meint, dass wir uns höchstwahrscheinlich für den höheren Grad an Selbstbewusstsein entscheiden würden. Er will keine Liste über die verschiedenen "Lebenswerte" der Gattungen aufstellen, misst aber doch dem Menschen den höchsten Grad an Rationalität zu, danach kommen die Menschenaffen, dann vielleicht Delfine oder auch Bären; es folgen alle Säugetiere, dann die Vögel und Fische usw. "Unbewusstes Leben" bzw. "nicht-bewusstes" Leben, also Pflanzen und Bäume, habe keinen Wert. (vgl. Singer, 1994, S.141-146)

Singer meint, dass eine solche Aufstellung nicht unbedingt Speziesimus sei, da man ja, könnte man zwischen verschiedenen Lebewesen hin und her wechseln, einen intersubjektiven Standpunkt einnehmen würde und so einen Vergleich hätte, der nicht auf bloßen Vermutungen beruhen würde.

"[...] und ich habe keinen besseren Vorschlag, als daß wir uns in der Phantasie ausmalen, was es bedeuten würde, eine andere Art von Lebewesen zu sein." (ebd., S.144)

Dieser Vorschlag scheint mir doch ein wenig unseriös. Wir können uns nicht vorstellen, was in Tieren vorgeht, genauso wenig, wie wir wissen, was zum Beispiel Menschen im Koma fühlen oder denken.

3.4 Über das Töten

In diesem Kapitel will ich herausfinden, warum nach Singer das Töten von Personen falsch und unrecht ("wrong") ist und einige Ansichten über den "Wert des Lebens" diskutieren.

3.4.1 Menschliches Leben

Menschliches Leben hat für uns einen besonderen Wert. Man spricht oft von der "Heiligkeit des Lebens" und will damit ausdrücken, menschliches Leben sei etwas besonders Wertvolles. In jeder Gesellschaft gibt es Tötungsverbote, die unterschiedlich sein können. In vielen Stammesgesellschaften war oder ist es etwa nur tabu jemanden aus dem eigenen Stamm zu töten. Bei anderen Völkern erstreckte sich der Schutz in der Regel auf alle, vielleicht mit Ausnahme von Minderheiten in Sklavenhalterstaaten. Heute sind sich die meisten Menschen einig, dass es bis auf wenige Ausnahmen, wie Notwehr, Krieg und in manchen Staaten die Todesstrafe, falsch ist Menschen zu töten. Für das Zusammenleben in einer Gemeinschaft muss man sich auf ein solches Tötungsverbot verlassen können, um nicht in ständiger Angst leben zu müssen.

Die "Heiligkeit" oder Unantastbarkeit menschlichen Lebens, wobei Heiligkeit nicht religiös zu verstehen ist, will Singer in Frage stellen. Es ist ein Wert, der sich tief in unserer Gesellschaft verwurzelt und in unserem Recht verankert hat. Als anschauliches Beispiel erzählt Singer uns die Geschichte vom "langen Sterben des Babys Andrew" (vgl. Singer, 1994, S.116f): Andrew kam im Dezember 1976 in der 24. Schwangerschaftswoche zur Welt und war "gerade noch lebensfähig" (ebd.). Seine beiden Eltern wollten keine lebensverlängernden Maßnahmen, doch die Ärzte taten für den Neugeborenen, was sie konnten. Bald wurde klar, dass Andrew, falls er überleben würde, schwer behindert sein würde. Er hatte außerdem sehr zu leiden und möglicherweise auch Schmerzen beim Atmen. An dieser Stelle bringt Singer den Kostenfaktor zum zweiten Mal vor: "Andrews Behandlung kostete 1977 104 000 Dollar. Heute wäre sie vermutlich dreimal so teuer, denn die Intensivbehandlung von extrem früh Geborenen kostet 1500 Dollar pro Tag." (ebd., S.117)

Andrew Stinson wurde am Leben erhalten, und zwar gegen den Wunsch seiner Eltern und mit erheblichen finanziellen Kosten, obwohl er erwiesenermaßen zu leiden hatte, und trotz der bald offensichtlichen Tatsache, daß er nie imstande sein würde, ein unabhängiges Leben zu führen oder so zu denken und zu sprechen wie die meisten Menschen. Abgesehen davon, ob es richtig oder falsch ist, einem kleinen Menschenwesen eine derartige Behandlung zukommen zu lassen [...], fällt doch der krasse Unterschied zu der beiläufigen Art und Weise auf, in der wir streunenden Hunden, Versuchsaffen und Mastrindern das Leben nehmen. (ebd.)

Nach meiner Ansicht ist dieses Beispiel zu einseitig dargestellt. Es geht daraus nicht hervor, ob Andrew überlebt und, wenn ja, was seine Eltern heute für ihn empfinden und wie er heute lebt. Man kann bei einem Neugeborenen nie mit Sicherheit sagen, wie es sich entwickeln und ob und in welchem Ausmaß eine Behinderung vorhanden sein wird. Dass das Baby Andrew Schmerzen beim Atmen hatte, kann vielleicht stimmen, aber er hat geatmet und um sein Leben gekämpft. Singer wird noch mit einigen ähnlichen Beispielen überzeugen wollen. (Die Geschichte von Andrew wäre nachzulesen in The Long Dying of Baby Andrew von Robert und Peggy Stinson, Boston 1983)

In der ersten Auflage seiner Praktischen Ethik ist an derselben Stelle von einem anderen Beispiel die Rede. Baby Andrew kommt erst in der 2. revidierten Auflage vor. Hier erzählt Singer von einem Kind, das mit Trisomie 21 (auch Down-Syndrom) geboren wurde. Die Mutter sagte, es sei ihr unmöglich sich um das Kind zu kümmern, da dieses ihre Ehe gefährden würde. Sie wollte ihre Erlaubnis für eine Operation am Darm, welche lebensnotwendig war, nicht geben. Ein Gerichtsentscheid berief sich aber auf ein Statut über Kindesmisshandlung und die Operation wurde durchgeführt. "Nach einem komplizierten Operationsverlauf und der Aufbringung von mehreren tausend Dollar für die medizinische Behandlung wurde das Kind der Mutter zurückgegeben" (Singer, 1984, S. 103).

Singer beschreibt, dass das Kind später geistig und physisch zurückblieb und die Mutter angeblich auch noch achtzehn Monate danach das Gefühl hatte, dass ihr Unrecht zugefügt worden war.

Auch hier scheut Singer nicht die Kostenrechnung und den Vergleich mit streunenden Hunden und Versuchsaffen. Warum er in einer neueren Auflage nicht mehr dieses Beispiel verwendet, darüber kann man nur spekulieren. Eine Erklärung wäre, dass Singer in der Zwischenzeit einen Menschen mit Down-Syndrom getroffen hat, welcher Autonomie, Selbstbewusstsein und eine Vorstellung von der Zukunft hat, und somit keinesfalls als "Nicht-Person" gelten kann. Dietmut Niedecken spekuliert im Interview mit Ulrich Niehoff allerdings, dass Singer eine solche Begegnung noch nie hatte:

Peter Singer kennt keine Menschen mit geistiger Behinderung. Das merkt man an der Art und Weise, wie er über sie schreibt. Einen Menschen, dem ich emotional begegnet bin - unabhängig vom Grad seiner Behinderung - kann ich nicht umbringen. Peter Singer hat die emotionale Begegung [sic] ausgespart, nur so kann er schreiben, was lebenswert sei oder nicht. Er ist ernst zu nehmen, weil er politisch wichtig ist, aber nicht, weil er inhaltlich wirklich etwas zu sagen hat. Peter Singer redet nicht von konkreten Menschen, sondern von fiktiven Figuren, die er sich vorstellt. (Niehoff, 1997)

In seinem Buch "Leben und Tod" erzählt Singer "Peggy Stinsons Problem" noch einmal etwas anders: Im Dezember 1979 [unterschiedliche Angaben zur Jahreszahl], in der 24. Schwangerschaftswoche, drohte sich ihre Plazenta abzulösen und Robert und Peggy standen vor der Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch. Dann aber kam ihnen die Natur zuvor und Andrew wurde geboren. Das Gesetz hätte es erlaubt das Baby im Mutterleib zu töten; durch die Geburt aber musste nun alles getan werden, um es am Leben zu erhalten. Peggy Stinson fragte sich zurecht, was diesen ungeheuerlichen Unterschied ausmachte. (vgl. Singer, 1998, S.87f)

In der Abtreibungsdebatte ist diese Trennlinie eine wichtige Frage: Denn was bezeichnen wir als menschliches Wesen? Ist der Fötus bereits ein solches? Wie kann die Grenze gezogen werden, ab wann ein ungeborenes Kind ein Mensch ist und vor der wievielten Woche noch nicht? In einem eigenen Kapitel über Abtreibung und die heutige Praxis werde ich darauf und auf die rechtliche Lage bei uns zurückkommen.

3.4.2 Mensch-Sein - Person-Sein

Wenn man unter dem Ausdruck "menschliches Wesen" die Zugehörigkeit zur Spezies Homo sapiens versteht, kann dies heutzutage durch Gentests eindeutig verifiziert werden. Damit, so meint Singer, sei klar, dass auch ein Fötus vom ersten Moment an ein Mitglied unserer Spezies ist.

In der Abtreibungsdebatte wird allerdings oft von einer "Ansammlung von Zellen" gesprochen. Vor einer bestimmten Schwangerschaftswoche gilt ein solcher "Zellhaufen" noch nicht als Mensch.

Mitglieder der Spezies Homo sapiens sind natürlich alle Menschen, auch "die am stärksten und unheilbar zurückgebliebenen ‚dahinvegetierenden Menschen'" (Singer, 1984, S.104), welche Singer in seiner ersten Ausgabe sehr abwertend "human vegetables" nennt (ebd.). In seiner revidierten Ausgabe gebraucht er diesen schrecklichen Begriff nicht mehr, sondern spricht von einem "Säugling ohne Gehirn". Seine Meinung bleibt allerdings dieselbe. (vgl. Singer, 1994, S.118)

Der entscheidende Punkt aber ist, meiner Meinung nach der, dass wir einfach nicht wissen können, ob und inwieweit schwer geistig beeinträchtigte Menschen denken können oder fähig sind zu kommunizieren. Wir wissen nicht genau, wie das Gehirn funktioniert und können noch nicht alles über dessen Aktivitäten sagen.

Eine zweite Definition des Begriffs "menschlich" kommt von einem protestantischen Theologen namens Joseph Fletcher, den Singer hier zitiert (vgl. ebd.). Fletcher stellte eine Liste mit "Indikatoren des Menschseins" auf, welche wie folgt lauten:

  • Selbstbewusstsein

  • Selbstkontrolle

  • Sinn für Zukunft

  • Sinn für Vergangenheit

  • die Fähigkeit mit anderen Beziehungen zu knüpfen

  • die Fähigkeit sich um andere zu kümmern

  • Kommunikation

  • Neugier

Singer behauptet, dass wir diese Begriffe vor Augen hätten, wenn wir sagen, jemand sei ein wirkliches menschliches Wesen oder besitze "wahre" menschliche Eigenschaften.

Singer verwendet in seinen ganzen Texten überhaupt oft den Pluralis auctoris ("wir") mit dem er dem Leser/der Leserin einzureden versucht, dass seine Gedankengänge auch die des Lesers /der Leserin seien. So kann er auch Schlussfolgerungen begründen, die ganz und gar nicht eindeutig sind, und damit den Lesenden suggerieren, dass auch sie zum selben Schluss gekommen wären.

Diese beiden genannten Definitionen von Menschsein, also "Mitglied der Spezies Homo sapiens" und "Indikatoren des Menschseins" lassen aber große Unterschiede zu: So ist ein Mensch mit einer schweren geistigen Behinderung oder ein menschlicher Fötus laut der ersten Definition ein Mensch, laut der zweiten Beschreibung nach Singer aber nicht. Im ersten Fall wäre Abtreibung in jeder Schwangerschaftswoche unmoralisch, im zweiten Fall wäre sie völlig akzeptabel.

"Die ethische Zulässigkeit der Abtreibung ist eine substantielle Frage, deren Beantwortung nicht von einer Vereinbarung über den Wortgebrauch abhängen kann" (Singer, 1994, S.119).

Singer macht aber nichts anderes, wenn er die Begriffe "Mitglied der Spezies Homo sapiens" und "Person" unterscheidet.

Bedenklich finde ich bei der Definition von Fletcher außerdem, dass viele Menschen der einen oder anderen Beschreibung wohl nicht entsprechen. Wenn jemand nicht kommunikativ oder neugierig ist und keine Beziehungen knüpfen kann, ist er dann kein "wahres menschliches Wesen"?

Singer will den Begriff "menschlich" vorerst aufgeben und zwei verschiedene Begriffe dafür einführen: Die rein biologische Zugehörigkeit bezeichnet er mit dem Begriff "Mitglied der Spezies Homo sapiens", die zweite Bedeutung bekommt die Bezeichnung "Person".

Dieser Begriff soll, so Singer, nicht mit "Mensch" gleichgesetzt werden. Es könnte also Personen geben, d.h. selbstbewusste rationale Wesen, die nicht unserer Spezies angehören. Genauso gibt es, so Singer weiter, Mitglieder unserer Spezies, die er nicht als "Personen" bezeichnen würde. Demnach könnten auch Schimpansen, andere Affen, ja sogar Delfine "Personen" sein. Ganz genau kann aber auch Singer nicht sagen, welche Tiere denn diesen Status erreichen könnten.

Noch gefährlicher erscheint mir die Annahme, dass manche Menschen keine "Personen" sein sollen:

Unsere Verfassung kennt mit gutem Grund Grenzen der freien öffentlichen Meinungsäußerung. Auf den Gedanken, es könne eines Tages öffentlich bestritten werden, daß alle Menschen Personen sind, waren die Verfassungsväter allerdings noch nicht gekommen, als sie die Menschenrechte formulierten. (Spaemann, 1990, S.7)

Das Wort "Person" leitet sich wahrscheinlich vom lateinischen Begriff "persona" ab, welcher die Masken von Schauspielern in antiken Dramen bezeichnete. Eine andere Möglichkeit der Wortherkunft wäre "per-sonare" (durchtönen, etwa der Stimme durch die Maske). Genau ist die Ableitung aber noch nicht geklärt. Mit Person meinen wir einen Menschen, der eine gewisse Rolle im Leben spielt und in bestimmter Weise handelt.

John Locke definiert eine Person als "ein denkendes intelligentes Wesen, das Vernunft und Reflexion besitzt und sich als sich selbst denken kann, als dasselbe denkende Etwas in verschiedenen Zeiten und an verschiedenen Orten" (nach Singer, 1994, S.120).

Man kann auch sagen, ein solches Wesen ist eine distinkte Entität und sich selbst als solche bewusst.

Dass aber jeder Fötus bzw. jedes Kleinkind ein potentiell selbstbewusster Mensch, oder nach der Singerschen Auffassung eine potentielle Person ist bzw. werden könnte, lässt dieser als Argument nicht gelten. Dann wäre aber auch ein schlafender Mensch keine Person und jeder von uns war als Säugling oder wird eventuell im Alter oder durch einen Unfall einmal in seinem Leben vom Status einer "Person" zum "bloßen" Mitglied der Spezies Homo sapiens "degradiert".

Wirkliches, nicht nur potentielles Vorhandensein von Selbstbewußtsein und Rationalität soll, so sagt man uns, dieses Kriterium sein. Wenn dieses Kriterium akzeptiert wird, ist kein schlafender Mensch Person und folglich Träger eines unbedingten Lebensrechtes! Natürlich will niemand allen Schlafenden gleich ans Leben, weil die meisten, die hier mitzureden haben, ein Interesse daran haben, wieder aufzuwachen. Es geht aber um diejenigen, deren Bewußtsein länger schläft und die noch nicht, nicht mehr oder niemals mitzureden haben. (Spaemann, 1990, S.7)

3.4.3 Der "Wert des Lebens" von Mitgliedern der Spezies

Homo sapiens

Singer betont immer wieder, dass er die moralische Auffassung von der "Heiligkeit des Lebens" ablehne, da diese nur auf unsere christlich-jüdische Tradition zurückzuführen sei, und zwar auf die Bibel mit dem Satz "Gott erschuf den Menschen nach seinem Ebenbild". Da wir aber in einer aufgeklärten und säkularisierten Gesellschaft lebten, sollten wir diese überholte Wertvorstellung verwerfen und uns eine ganz neue utilitaristische Moral aneignen.

Menschliches Leben sei nicht nur deshalb "wertvoller" oder "heilig", weil es zu unserer Spezies zählt.

3.4.4 Das Leben und das Töten von Personen

Singer meint nun, dass das Leben eines rationalen und selbstbewussten Wesens im Vergleich zu einem bloß empfindungsfähigen Wesen, einen besonderen Wert habe. Zwar hätten beide dasselbe Recht auf die gleiche Interessenerwägung und auf Vermeidung von Leid und Schmerz, aber nicht beide hätten die gleichen Interessen. Denn nur ein "selbstbewusstes Wesen sei sich seiner selbst als einer "distinkten Entität" bewusst, mit einer Vergangenheit und Zukunft (vgl. Singer, 1994, S.123). Ein Professor kann zum Beispiel für die Zukunft wünschen, ein Buch zu veröffentlichen:

Nimmt man einem dieser Menschen ohne seine Zustimmung das Leben, so durchkreuzt man damit seine Wünsche für die Zukunft. Tötet man eine Schnecke oder einen 24 Stunden alten Säugling, so vereitelt man keine Wünsche dieser Art, weil Schnecken und Neugeborene unfähig sind, solche Wünsche zu haben. (ebd.)

Singer beschreibt vier mögliche Argumente dafür, warum das Leben einer Person einen bestimmten zusätzlichen Wert hat (im Vergleich zum Leben eines bloß empfindungsfähigen Wesens):

1. Der klassische Utilitarismus liefere nur eine indirekte Begründung gegen das Töten einer Person. Da es in diesem hauptsächlich auf die Vermehrung von Glück ankommt und es gleichgültig ist, ob dieses Wesen eine "Person" ist oder nicht, gebe es keinen direkten Einwand gegen das Töten einer Person, die Zukunftspläne hat. Was zähle, sei die Lust und das Glück im Bewusstseinszustand. Der klassische Utilitarismus liefert jedoch einen direkten Grund gegen das Töten im Allgemeinen, da dadurch das Wesen seines gegenwärtigen und zukünftigen Glücks beraubt wird.

Die indirekte Begründung gegen das Töten speziell von Personen aber könnte sein, dass eine Person davon hört, dass z.B. jemand in einem nahen Park ermordet worden sei und fortan Angst hat dort zu spazieren. Dies mindert ihr Glück:

"Wenn ich daran denke, daß dies jeden Moment geschehen könnte, wird meine gegenwärtige Existenz weniger erfreulich sein, als wenn ich nicht daran denke. Wenn ich merke, daß Leute wie ich sehr selten getötet werden, werde ich weniger beunruhigt sein." (Singer, 1994, S.124)

Ein Mord wird also nicht wegen des Opfers, sondern nur wegen der Wirkung auf andere Personen, die davon hören, verurteilt.

Genau diese Wirkung könnte aber auch ein Argument gegen die Euthanasie sein.

Wenn die meisten Föten mit der Diagnose "Down-Syndrom" aufgrund der eugenischen Indikation abgetrieben werden, wie sollen sich dann erwachsene Menschen mit Down-Syndrom fühlen? Müssen auch sie um ihr Leben fürchten?

Peter Singer würde diese Frage mit Nein beantworten, da Erwachsene Menschen mit Trisomie 21 ja keine Föten mehr sind.

2. Der Präferenz-Utilitarismus liefert eine direkte Begründung gegen das Töten von Personen, obwohl er es ablehnt, hierbei von einem moralischen Recht auf Leben zu sprechen (vgl. Badura, 1999, S.54ff). (Die Moral bezieht sich nicht auf bestehende Moralsysteme, sondern auf die Interessenabwägung des Präferenz-Utilitarismus):

Nach dem Präferenz-Utilitarismus ist eine Handlung, die der Präferenz irgendeines Wesens entgegensteht, ohne daß diese Präferenz durch entgegengesetzte Präferenzen ausgeglichen wird, moralisch falsch. Eine Person zu töten, die es vorzieht weiterzuleben, ist daher, gleiche Umstände vorausgesetzt, unrecht. Daß die Opfer nach der Ermordung nicht mehr da sind, um sich darüber zu beklagen, daß ihre Präferenzen nicht beachtet worden sind, ist unerheblich. Das Unrecht liegt darin, daß die Präferenz vereitelt wurde. (Singer, 1994, S.128f)

Andererseits gibt es keine präferenz-utilitaristischen Gründe gegen das schmerzfreie Töten von "Nicht-Personen". Fische durch Angelhaken zu töten, bereitet ihnen Schmerzen und sie zappeln am Haken, daher sollte man diese Methode nicht verwenden. Singers Utilitarismus liefert aber keinen Grund "Fische mit einer Methode zu töten, die sofort zum Tod führt, ohne Schmerz und Elend zu verursachen" (ebd., S.129).

Obwohl Singer mit diesem direkten Grund ein Argument gegen das Töten von "Personen" liefert, ist dieses nicht strikt gegen das Töten allgemein. Es könne Fälle geben, in denen es richtig sei eine Person zu töten, wenn ihre Interessen im Vergleich zu vielen Interessen anderer Personen geringer seien und diese ausgleichen würden (vgl. obiges Blockzitat).

Das bedeutet in letzter Konsequenz, dass der Präferenz-Utilitarismus kein Argument gegen die Todesstrafe liefert und man auch eine Person töten könnte, die die Gesellschaft zu viel kostet und von sehr vielen unerwünscht ist.

3. Eine dritte Begründung, die Singer als Utilitarist auf der kritischen Ebene nicht anerkennen kann, die er aber auf der intuitiven Ebene (unsere alltäglichen Handlungen betreffend) gelten lassen kann, dient Singer zur Beschwichtigung des Einwands. Da auch Singer einräumen muss (oder in diesem Kapitel wenigstens den Einwand erwähnt), dass es schwierig werde, jede einzelne unserer alltäglichen Handlungen durch sein Prinzip abzuwägen und Interessen zu quantifizieren, stellt er hier die Frage nach dem "Recht auf Leben".

Manche sagen, das Verbot zu töten sei absoluter, als es diese Art von utilitaristischer Kalkulation impliziert. Wir fühlen, daß unser Recht auf Leben etwas ist, worauf wir ein Recht haben, und Rechte lassen sich nicht gegen Präferenzen oder Vergnügungen anderer aufrechnen (Singer, 1994, S.130).

Singer will eigentlich nicht vom Recht auf Leben sprechen, gibt hier aber dennoch die Ansicht Michael Tooleys wieder, der "Personen" grundsätzlich ein solches zuspricht. Tooley meint, dass die Fähigkeit zu Wünschen einem das Recht auf Leben verleihen kann, und diese hätten alle distinkten Entitäten. Säuglinge schließt auch er, wie Singer, aus dieser Gruppe aus. Selbst aber wenn man schläft oder zeitweise nicht bei Bewusstsein ist, könne einem dieses Recht nicht abgesprochen werden. Tooley kommt zum Schluss, dass man nur einmal die Vorstellung einer fortdauernden Existenz gehabt haben müsse, um das Recht auf Leben zu haben. Wünsche für die Zukunft enden nicht, wenn man einmal nicht bewusst an diese denkt. (vgl. ebd., S.130-133)

Das würde für mich aber heißen, dass man Menschen, die durch einen Unfall, eine Krankheit oder durch Alter ihr Selbstbewusstsein verlieren, nicht ihren "Personen-Status" und somit ihr Recht auf Leben aberkennen kann. Vielleicht gibt Singer dieses Argument auch deshalb nicht als seines an.

4. Das vierte Argument geht auf Kant und andere Moralphilosophen zurück und bezieht sich auf die Autonomie von "selbstbewussten Personen". Solche Personen können sich autonom für das Weiterleben entscheiden; respektiert man diese Autonomie, darf man die Person nicht töten.

Der Respekt vor der Autonomie ist aber für Utilitaristen kein grundlegendes Moralprinzip. Der Wunsch weiterzuleben kann unter Umständen von anderen Interessen aufgewogen werden, wie z.B. bei der Todesstrafe, wenn das Interesse nach Vergeltung größer ist.

Als Präferenz-Utilitarist kann Singer nur die ersten beiden Gründe gelten lassen, jedenfalls auf der kritischen Ebene. Auf der intuitiven Ebene erwägt auch er die Respektierung von Autonomie.

3.4.5 Bewusstes Leben

"Bewusste", aber nicht "selbstbewusste Lebewesen", können auch Schmerz und Lust empfinden und ihr Leben hat deswegen, auch im utilitaristischen Sinne, einen gewissen Wert.

"Wenn Tooley recht hat, kann man von Wesen, denen Selbstbewußtsein fehlt, [zwar] nicht sagen, sie hätten im vollen Sinne von "Recht" ein Recht auf Leben. Dennoch mag es aus anderen Gründen unrecht sein, sie zu töten" (Singer, 1994, S.136f).

Der Utilitarismus will die Summe der Lust auf der Welt vermehren, dies kann aber auf zwei verschiedene Arten geschehen:

Die erste Möglichkeit nennt Singer die Totalansicht: Man könne die Summe der Lust in der Welt vermehren, indem man mehr Wesen zeugt, welche ein lustvolles Leben haben. Bei dieser Ansicht geht es um die Vermehrung der Gesamtsumme von Lust und um die Verminderung von Schmerz. Es ist gleichgültig, ob dies durch die Vermehrung der Zahl von Wesen oder durch die Vermehrung der Lust bei bereits existierenden Wesen geschieht.

Diese Totalansicht würde auch den Fleischkonsum zulassen, da man ja einfach noch viel mehr Tiere züchten könnte, vorausgesetzt die Tötung würde ohne Schmerzen erfolgen (Ersetzbarkeitsargument). Wenn man aber immer mehr Wesen in die Welt setzen würde, könnten nicht mehr alle ernährt werden und so würde sich dann das Leid vermehren. Wahrscheinlich würde es dann auch mehr Massentierhaltung geben.

Obwohl Singer in diesem Kapitel von "bewusstem Leben", also in erster Linie von Tieren, aber auch von "Zugehörigen der Spezies Homo sapiens", die keine Personen seien, spricht, wendet er die Totalansicht dann auch auf ein Beispiel von Menschen an. Die Konsequenz wäre dann z.B., dass alle Paare Kinder zeugen müssten und dazu verpflichtet wären, "gesunden" Nachwuchs zu bekommen, um die Zahl der glücklichen Wesen zu erhöhen.

Die zweite These ist jene der "Vorherigen-Existenz". Hierbei werden nur Wesen berücksichtigt, die bereits vor oder unabhängig von der Entscheidung zu einer Handlung, existieren. Dies erscheint mir auf den ersten Blick weniger absurd als die erste Ansicht, da man sich die Frage stellen muss, ob ein Wesen, das noch nicht gezeugt worden ist, überhaupt als solches gezählt werden kann.

Singer wendet den Ansatz aber wieder auf das menschliche Paar an: Nach der "Vorherige-Existenz"-Ansicht seien Paare nicht verpflichtet ein Kind zu bekommen, auch wenn dieses vermutlich ein glückliches Leben hätte. Verkehrt man dieses Beispiel ins Gegenteil, dürfte ein Paar aber auch kein Kind bekommen, das möglicherweise durch die Vererbung eines "genetischen Fehlers" zu einem "ganz und gar elenden Leben verdammt ist" und "vor seinem zweiten Geburtstag sterben wird" (Singer, 1994, S.140).

Die Wortwahl in diesem Zitat verrät, was Singer von Menschen mit Behinderung bzw. behindertem Leben hält.

"Wir würden es nicht richtig finden, wenn ein Paar wissentlich ein solches Kind zeugen würde [...]". Würden wir das? Mit dem Pluralis auctoris versucht Singer eine unzulässige Verallgemeinerung seiner persönlichen Ansichten. Ich kann dem eigentlich nicht zustimmen, denn woher will man denn wissen, dass dieser "mögliche genetische Fehler" das Kind zum Elend "verdammen" würde und es vor seinem zweiten Geburtstag sterben würde?

Singer meint, dass wir ein "solches Wesen", wenn es erst einmal existiert, dann durch einen Akt der Euthanasie töten müssten, um das Leid in der Welt wieder zu verringern. Deshalb meint er, sollte ein solches Kind gar nicht erst auf die Welt kommen.

Diese "Vorherige-Existenz"-Ansicht kann nur übernommen werden, wenn man akzeptiert, dass es nicht unrecht sei, ein unglückliches Wesen in die Welt zu setzen; denn sonst wäre es ja auch unrecht, ein glückliches Wesen nicht zu zeugen. (vgl. Singer, 1994, S.136-146)

Ob es nun normalerweise falsch ist, ein bewusstes Wesen wie z.B. ein Tier zu töten, darauf gebe es laut Singer keine alleingültige Antwort. Da es Tiere geben soll, welche vernunftbegabt und selbstbewusst sind und sich selbst als distinkte Entität zu begreifen scheinen (Schimpansen, Gorillas,...), muss das Argument gegen das Töten dieser ähnlich stark sein wie gegen das Töten von Menschen mit dauerhaften geistigen Behinderungen. Singer denkt hierbei an die direkten Gründe gegen das Töten, denn indirekt könnten die Angehörigen eines Menschen mit Behinderung mehr leiden als die der Tiere. (vgl. ebd., S. 173)

Sagt Singer in diesem Absatz ungewollt, dass wir keine Freigabe zur Euthanasie von geistig Behinderten zulassen sollten, hingegen ein Tötungsverbot für selbstbewusste Tiere erlassen sollten? Und wenn wir keine Schimpansen mehr töten, dann können wir auch gegen das Töten von Menschen mit dauerhaften geistigen Behinderungen sein? Das würde gegen Singers Forderung zu Sterbehilfe sprechen und ein Gegenargument liefern.

Da er aber manche Tiere für selbstbewusst und rational, und somit für "Personen" hält, hingegen manche Menschen mit schwerer geistiger Behinderung nicht als "Personen" gelten lässt, stellt er doch diese Tiere sogar über "solche" Menschen.

Das Töten von "nur bewussten Wesen" ist nach Singer weniger schlimm, als das Töten von Personen. Er bezeichnet Wesen, die nicht "selbstbewusst" sind (auch Menschen mit manchen Behinderungen) als "Behälter für Lust und Schmerz", die kein eigenes Leben führen.

So scheint es, daß etwa die Tötung eines Schimpansen schlimmer ist als die Tötung eines menschlichen Wesens, welches aufgrund einer angeborenen geistigen Behinderung keine Person ist und nie sein kann. (Singer, 1994, S.156)

Doch wie wir bereits gehört haben, genügt nach Singer die Empfindung, um ein Wesen in die gleiche Interessenerwägung einzubeziehen. Denn die Sichtweise, dass "nicht-selbstbewusste Wesen" ersetzbar sind, bedeutet nicht, dass ihre Interessen nicht zählen.

Da allerdings nur "bewusste Personen" das Interesse am Weiterleben äußern können, scheint mir dieser Interessenvergleich nicht ganz gerecht zu sein.

Es ist nach dem Präferenz-Utilitarismus also falsch, ein "bewusstes Wesen" zu töten, das ein glückliches Leben führen kann. Nur in ganz wenigen Fällen kann es Ausnahmen geben, wenn zum Beispiel eine Person nur überleben kann, wenn sie eine Ente schießt, um diese als Nahrung zu gebrauchen. Leben von "bewussten Wesen" zu beenden sei auch dann richtig, wenn diese kein glückliches Leben führen, bzw. Schmerzen hätten und leiden müssten. Als Argument für die Tötung, bzw. die "Erlösung" dient hier das Mitleid für diese Wesen (auch Menschen), welches aber das Kostenargument und das Selbstmitleid (man kann es nicht mehr ertragen) nur überdeckt. (vgl. Dörner, 1990, S.33)

3.5 Abtreibung - Der Embryo und der Fötus

Die Unterscheidung zwischen Embryo und Fötus (auch Fetus oder Fet) hat hauptsächlich juristische Gründe. Bei beiden handelt es sich um ein ungeborenes Kind in verschiedenen Stadien der Entwicklung. Der Embryo ist der sehr frühe "Keim", aus dem nach dem Ausbilden der inneren Organe (etwa nach der neunten Schwangerschaftswoche) der Fötus wird. Dieser Zeitraum kann aber in verschiedenen Ländern auch etwas unterschiedlich sein. Der Embryo hat nach Ansicht vieler noch kein Lebensrecht und in vielen Ländern ist es daher auch erlaubt, mit ihm Experimente im Labor durchzuführen. Der Fötus genießt bereits mehr Recht auf Schutz.

Die Geburt markiert die nächste Trennlinie vom Fötus zum Kind.

Peter Singer zur Abtreibungsdebatte:

Allgemein ist die Ansicht verbreitet, daß Schwangerschaftsabbruch aus moralischer Sicht ein unlösbares Dilemma ist, aber ich werde zeigen, daß es - wenigstens im Rahmen einer nicht-religiösen Ethik - eine eindeutige Antwort gibt: wer eine andere Ansicht vertritt, befindet sich ganz einfach im Irrtum. (Singer, 1994, S.180)

Da es sehr schwierig ist eine Trennlinie zwischen befruchtetem Ei und Embryo, zwischen Embryo und Fötus, und vom Fötus zum Kind zu ziehen und weil man sich nicht sicher ist, ab wann ein Fötus Schmerzen empfindet oder ab wann er überhaupt etwas empfinden kann, bleibt diese Frage weiter umstritten. Singer meint sogar, dass es nicht einmal eine klare Trennlinie zwischen dem befruchteten Ei und dem Erwachsenen gebe (vgl. ebd., S. 179). Darauf gehe die Problematik zurück.

Die konservative Position gegen die Abtreibung stellt Peter Singer folgendermaßen dar (vgl. ebd., S.180):

Erste Prämisse: Es ist unrecht, ein unschuldiges menschliches Wesen zu töten.

Zweite Prämisse: Ein menschlicher Fötus ist ein solches Wesen.

Schlussfolgerung: Daher ist es unrecht, einen menschlichen Fötus zu töten.

Singer meint, dass die liberale Antwort darauf normalerweise lautet, dass die zweite Prämisse bestritten werden kann. Der Streit dreht sich meist darum, ab wann denn ein menschliches Leben beginnt. Als Trennlinie werden entweder Geburt, Lebensfähigkeit, Bewegungen des Fötus oder Einsetzen des Bewusstseins vorgeschlagen. Singer beleuchtet nun all diese Trennlinien und lässt sie nicht gelten.

Die Geburt als Trennlinie ist unzureichend, da es keinen Unterschied zwischen einem ungeborenen Kind kurz vor der Geburt und einem bereits geborenen Kind mehr gibt. So ist ein frühgeborenes Kind noch weniger entwickelt, als ein Fötus kurz vor dem normalen Geburtstermin. Es wäre unsinnig zu behaupten, dass man das eine töten dürfe und das andere nicht.

Schrecklich erscheint mir die Tatsache, dass genau dies bei uns der Fall ist. Ein Fötus mit Behinderung darf aufgrund der eugenischen Indikation bis kurz vor der Geburt getötet werden.

Die Lebensfähigkeit ist ein weiteres Argument, das auch Singer nicht gelten lassen kann. Der Zeitpunkt, ab dem ein Kind außerhalb des Mutterleibs überleben kann, ist vom medizinischen Stand der Technik abhängig. Ein Frühgeborenes kann heute unter Umständen schon nach nur fünf Monaten überleben, was natürlich vor zwanzig Jahren noch nicht möglich war. Auch sei es von der Region abhängig, wo das Kind geboren werde. Ein sechs Monate alter Fötus werde in einem Krankenhaus in New York eher überleben als in einem Dorf im Tschad. (vgl. Singer, 1994, S.182ff)

Die erste spürbare Bewegung des Fötus eignet sich zur Festlegung als Trennlinie auch nicht, denn die Bewegung des Kindes kann von Schwangerschaft zu Schwangerschaft sehr unterschiedlich sein.

Auch das Bewusstsein taugt als Kriterium zur Trennlinie nicht; Denn wir wissen ganz einfach nicht, wann es einsetzt.

Es gibt auch einige liberale Argumente gegen die Abtreibung, welche die konservative Behauptung, der Fötus sei ein unschuldiges menschliches Wesen, nicht bestreiten. Diese basieren auf der europäischen Rechtslage und meinen, dass jede Frau das Recht hat zu entscheiden, was mit ihrem Körper geschieht. Singer meint aber, dass diese nicht das moralische Problem ansprechen, ob denn Abtreibung nun Mord sei oder nicht.

Wenn ein Fötus mit einer "selbstbewussten Person" gleichgestellt wird, ist es nach utilitaristischer Ansicht natürlich falsch abzutreiben. Für Singer ist ein Fötus aber keine Person. Das konservative Argument geht vom religiösen Standpunkt aus und beruft sich auf die "Heiligkeit des menschlichen Lebens", welches Singer strikt ablehnt. Nur weil ein Fötus ein unschuldiges menschliches Leben ist, heißt das für Singer nicht, dass es falsch ist, ein unschuldiges menschliches Leben zu töten (siehe Prämissen der Konservativen). Dies käme wieder dem Speziesismus und somit nach Singer dem Rassismus gleich.

Ich schlage daher vor, dem Leben eines Fötus keinen größeren Wert zuzubilligen als dem Leben eines nichtmenschlichen Lebewesens auf einer ähnlichen Stufe der Rationalität, des_Selbstbewußtseins, der_Bewußtheit, der Empfindungsfähigkeit usw. Da kein Fötus eine Person ist, hat kein Fötus denselben Anspruch auf Leben wie eine Person. (Singer, 1994, S.197)

Da aber ein Fötus in der fortgeschrittenen Schwangerschaft schon Schmerz empfinden kann und es wahrscheinlich ist, dass er bei einer Abtreibung kurz vor der Geburt Schmerzen empfindet, sollte nach dem Präferenz-Utilitarismus eine Abtreibung, wenn möglich, vermieden werden und zwar ab dem Zeitpunkt, an dem Schmerzempfinden vorhanden ist. Eine frühe Abtreibung ist dagegen nicht falsch.

"Bis diese Fähigkeit [Schmerzempfinden] vorhanden ist, beendet ein Schwangerschaftsabbruch eine Existenz, die überhaupt keinen Wert an sich hat." (ebd.)

Ein letztes Argument der Abtreibungsgegner, das Singer in diesem Kapitel anbietet, ist das Argument des Fötus als potentielles rationales Wesen. Er bringt aber viele Einwände dagegen und verwirft es schließlich dadurch.

Beispiel:

Der potentielle König von England hat ja auch noch nicht alle Rechte des Königs, und wer ein Ei in kochendes Wasser wirft, handelt weniger schlimm, als wenn er dies mit einem lebenden Huhn tun würde.

Dieses Argument ließe sich auch auf jegliche Art von Empfängnis-Verhütung übertragen.

Es lässt sich aber andererseits nicht gegen alle Schwangerschaftsabbrüche verwenden, da es ja sein könnte, dass eine Frau in einem Jahr auf jeden Fall schwanger werden möchte, dies aber ungeplant, ungelegen, weil zu früh, heute passiert ist. Da ein Schwangerschaftsabbruch die Welt nicht eines Kindes berauben würde, weil sie in einem Jahr auf jeden Fall noch einmal schwanger werden will, wäre das Argument des potentiellen Wesens kein Argument gegen den Abbruch. (vgl. ebd., S.201)

Weitere solcher fantasievoller Einzelbeispiele präsentiert Singer in seiner "Praktischen Ethik".

Da Singer keinen klaren Unterschied zwischen Föten und Säuglingen sieht (die Geburt kann nicht als Trennlinie herangezogen werden), sieht er auch kein Argument gegen den Infantizid, die "Kindstötung".

Singer schlägt vor, dass das verankerte Recht auf Leben nicht mit der Geburt, sondern erst kurze Zeit später in Kraft treten soll. Er legt diesen Zeitpunkt willkürlich auf einen Monat fest. In diesem Zeitraum soll es den Eltern erlaubt sein, in Absprache und enger Zusammenarbeit mit den Ärzten darüber zu entscheiden, ob ihr Kind leben soll oder nicht.

Da in Österreich eine Abtreibung bis zum 3. Schwangerschaftsmonat straffrei bleibt und eine Tötung eines Kindes aufgrund eugenischer Indikation bis kurz vor der Geburt durchgeführt werden kann, sieht Singer keinen Unterschied dazu, bis nach der Geburt zu warten. Man könnte sich das Neugeborene erst einmal ansehen und danach entscheiden. Dies würde auch das Risiko einer Fehldiagnose bezüglich auftretender Behinderungen minimieren. Über die Euthanasie an Neugeborenen werde ich im nächsten Kapitel, wenn es um die "nichtfreiwillige" Euthanasie geht, mehr ausführen.

Singer fügt in seiner 2. revidierten Auflage an dieser Stelle noch zwei Abschnitte über die Verwendung von Embryonen und Föten als Versuchsobjekte in der Forschung ein, welche in der 1. Ausgabe noch nicht vorkommen. Da es aber immer schneller technische und medizinische "Fortschritte" gibt, die immer auch neue ethische Probleme mit sich bringen, sah er dies 1994 (S.203-218) sicher für angebracht an. Die Frage, was denn mit Embryonen geschehen soll und darf, die von künstlichen Befruchtungen im Reagenzglas übrig bleiben, würde den Rahmen dieser Diplomarbeit sprengen. Es wird immer mehr von diesen in Tiefkühlfächern geben.

Auch von der Verwendung von Föten zu Forschungszwecken erhofft man sich neue Heilmethoden. Doch die Vorstellung, wozu dies alles führen könnte, scheint mir unvorstellbar. Jeder von uns könnte einen Klon haben, der uns bei Bedarf Organe spendet. Frauen könnten schwanger werden, um ihre Föten dann abzutreiben und an Wissenschaftler zu verkaufen usw. Das Ausmaß dieser Entwicklung mag man sich gar nicht ausmalen, es überschreitet im Moment meine Vorstellungskraft.

3.6 Die Euthanasie

Sei erst einmal die Abtreibung akzeptiert, dann lauere die Euthanasie hinter der nächsten Ecke, so Singer. Den Einwand, dass wir mit dem Nationalsozialismus ein erschreckendes Beispiel dafür haben, was passieren kann, wenn man dem Staat die Macht verleiht zu töten, lässt Singer nicht gelten. Diese Analogie sei irreführend.

Er unterscheidet drei Arten von Euthanasie/Sterbehilfe (vgl. Singer, 1994, S.225-272):

3.6.1 Freiwillige Euthanasie

Das Verlangen einer Person getötet zu werden lässt sich oft nicht von der "Beihilfe zum Selbstmord" unterscheiden. Es gibt bereits viele Fälle, in denen Ärzte/Ärztinnen, Pflegepersonal oder Angehörige einem Menschen zum Tod verholfen haben; etwa indem sie Tabletten besorgten, die diese dann schluckten. Viele solcher Fälle wurden vor Gericht verhandelt, doch selten kam es zur Verurteilung wegen Mord. In den Niederlanden ist Sterbehilfe straffrei und ein Arzt/eine Ärztin darf eine tödliche Injektion sogar selbst verabreichen. Von freiwilliger Euthanasie spricht man, wenn der Patient/die Patientin den Wunsch zu sterben entweder noch explizit äußern kann oder dies bereits vor der Erkrankung schriftlich festgehalten hat.

Singers Rechtfertigung freiwilliger Euthanasie:

Freiwillige Euthanasie kann es nur bei Personen geben, die sich autonom dazu entscheiden ihr Leben zu beenden, weil sie keine Hoffnung mehr sehen oder nur noch leiden. Das besondere an einer "selbstbewussten Person" ist, dass sie in der Zeit existiert (eine distinkte Entität ist) und normalerweise weiterleben möchte. Wenn sie aber weiß, dass ihr Leben bald schmerzvoll beendet werden oder dass sie lange Zeit elend "dahinsiechen" würde, dann kann sie sich den schnellen und schmerzfreien Tod wünschen. Diese Entscheidung will Singer auf jeden Fall akzeptieren.

Einwände dagegen:

Man kann sich oft nicht sicher sein, dass ein Tötungswunsch wirklich aus einer freien und rationalen Entscheidung resultiert. Manche kranke Menschen möchten vielleicht ihren Angehörigen den Aufwand und den Schmerz ersparen, oder fühlen sich sogar genötigt endlich zu sterben. Es kann auch die Möglichkeit der falschen Interpretation einer geäußerten Aussage geben oder die Person befindet sich in einem von Medikamenten beeinflussten und verwirrten Zustand. Diese Einwände führten zu einem streng geregelten Vorgehen in den Niederlanden, unter dem Sterbehilfe erlaubt ist (siehe ebd., S. 251). Selbst dieses kann aber nie ganz ausschließen, dass es Fälle gibt, in denen jemand getötet wird, der eventuell wieder hätte gesund werden können.

Dies ist jedoch nicht, wie einige glauben, das Argument, das die Sterbehilfe zu Fall bringt. Dieser sehr kleinen Zahl von unnötigen Todesfällen, die eintreten könnten, wenn die Sterbehilfe legalisiert ist, müssen wir die sehr große Summe von Leiden und Schmerz gegenüberstellen, die von wirklich unheilbaren Patienten erlitten wird, wenn die Sterbehilfe nicht legalisiert ist. Längeres Leben ist kein so hohes Gut, daß es alle anderen Überlegungen aufwöge. (ebd., S.252)

Das ist eine rein utilitaristische Auffassung. Sie macht es möglich, das Leben von einzelnen Menschen gegen die Ersparnis von Leid mehrerer Menschen aufzuwiegen. Eine Mehrheit könnte dann auch entscheiden, die Leben einer Minderheit zu beenden, zur Vermehrung des eigenen Glücks oder zur Erhaltung des Lebens der Mehrheit.

Im Folgenden liefert Singer, meiner Meinung nach selbst ein zwingendes Argument gegen die freiwillige Euthanasie:

Elisabeth Kübler-Ross, die das wohl bekannteste Buch über die Betreuung von Sterbenden geschrieben hat (On Death and Dying), behauptet, daß niemand von ihren Patienten um Sterbehilfe ersucht. Sind persönliche Aufmerksamkeit und richtige medizinische Behandlung gegeben, dann, sagt sie, akzeptieren die Menschen ihren Tod und sterben friedlich und ohne Schmerzen. Kübler-Ross mag recht haben [...]. Leider wird aber diese Art von Betreuung heute nur einer Minderheit von sterbenden Patienten zuteil.

Dann müsste man eben die Sterbebegleitung verbessern, und nicht die freiwillige Euthanasie vorantreiben. Auf Menschen mit verschiedenen Fähigkeiten angewendet, sollte das heißen, dass wir Behinderung und Krankheit als etwas Menschliches akzeptieren und die Umwelt so gestalten sollten, dass alle Menschen darin Platz haben und sich ohne größere Schwierigkeiten in ihr bewegen können. Wäre dies der Fall, könnte Behinderung ihren Schrecken verlieren und niemand hätte mehr Interesse daran, Menschen, die nicht mehr ins Bild passen, zu töten.

Genauso könnte Singer in seinem Kapitel über Arm und Reich behaupten, dass Menschen in Entwicklungsländern den freiwilligen Tod vorziehen sollten, weil sie keine ausreichende Versorgung garantiert haben und ein elendes Leben führen.

3.6.2 Unfreiwillige Euthanasie

Singer betrachtet Euthanasie dann als unfreiwillig, "wenn die getötete Person fähig ist, ihrem eigenen Tod zuzustimmen, aber es nicht tut, weil sie entweder nicht gefragt wird oder weil sie zwar gefragt wird, sich aber dafür entscheidet weiterzuleben". (Singer, 1994, S.229)

Er meint auch, dass ein wichtiger Unterschied zwischen der Tötung einer Person, die weiterleben will bestehe, und der Tötung einer Person, die nicht gefragt worden ist, aber zugestimmt hätte, wenn dies der Fall gewesen wäre. Wenn also jemand eine Person tötet, ohne sie zu fragen, um dieser eventuell bevorstehendes Leid zu ersparen, kann dies als Euthanasie gelten. Peter Singer meint allerdings, dass dies in der Praxis kaum vorkommen werde, da jemand, der aus diesem Motiv heraus handelt, dies sicher nicht ohne zu fragen tun würde.

Ich würde die "unfreiwillige Euthanasie" schlicht und einfach "Mord" nennen und mir keine fiktiven Ausnahmefälle ausdenken. Singer meint allerdings auch: "Echte Fälle von unfreiwilliger Euthanasie sind offenbar selten." (ebd., S.230)

Keine Rechtfertigung für unfreiwillige Euthanasie

Die unfreiwillige und die freiwillige Euthanasie betreffen beide die Tötung von Personen, die ihrem eigenen Tod zustimmen könnten. Bei der unfreiwilligen geben sie aber keine Zustimmung und deswegen ist diese unrechtmäßig.

Theoretisch wäre ein Fall vorstellbar, in dem unfreiwillige Euthanasie gerechtfertigt werden könnte: Wenn eine Person in die Hände von Folterern gelangt wäre und sie die Qualen, die in der Zukunft bevorstehen, noch nicht erkennen kann; wir aber wüssten mit Sicherheit, dass sie grausam zu Tode gefoltert würde. Dann wäre es für Singer (auf der "kritischen Ebene") besser sie zu töten.

Hier befürwortet Singer also sogar die präventive Tötung eines Menschen und meint, dass die Vermeidung von Schmerz das größte Interesse des Menschen sei. Er setzt voraus, dass alle Menschen für die Vermeidung von Leid selbst den Tod in Kauf nehmen würden.

Das Ziel, auf das er mit der Euthanasie hinarbeiten will, ist also die leidfreie Gesellschaft, welche natürlich eine Utopie darstellt.

"Solchen Fällen begegnet man glücklicherweise aber mehr in der Literatur als in der Wirklichkeit" (Singer, 1994, S. 257). (Nämlich hier bei Singer selbst!)

Auf der intuitiven Ebene, also der Ebene unseres moralischen Alltagshandelns, soll laut Singer aber "die Regel gegen die unfreiwillige Euthanasie für alle praktischen Zwecke absolut gelten" (ebd.).

Hier spricht sich Singer für einen Regelutilitarismus auf der intuitiven Ebene aus, der bei ihm ansonsten eigentlich nicht zu finden ist.

3.6.3 Nichtfreiwillige Euthanasie und Kindstötung

Wenn nun ein Mensch nicht fähig ist, die Entscheidung zwischen Leben und Tod zu treffen, weil er es nicht verstehen kann, dann wäre die Euthanasie, so Singer, weder freiwillig noch unfreiwillig. Sie wäre "nichtfreiwillig".

Diejenigen, die nicht in der Lage sind, ihre Zustimmung zu geben, sind unheilbar kranke oder schwerbehinderte Säuglinge sowie Menschen, die durch Unfall, Krankheit oder hohes Alter die Fähigkeit auf Dauer verloren haben, das Entscheidungsproblem zu verstehen, ohne daß sie zuvor Euthanasie unter diesen Umständen gefordert oder abgelehnt hätten. (Singer, 1994, S.230)

In diesem Absatz stecken mehrere Informationen. Laut dieser Definition ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Großteil der Menschen irgendwann einmal in die Situation kommen wird, die Fähigkeit zur Entscheidung zu verlieren, meiner Meinung nach sehr groß. Singer spricht hier auch "nur" von schwer behinderten Säuglingen. Aus seinen vorherigen Erläuterungen geht aber hervor, dass kein Säugling oder Kleinkind diese Fähigkeit zur Entscheidung hat.

Auch Unfall, Krankheit oder hohes Alter werden irgendwann einmal fast jeden/jede betreffen. Wie ich bereits erwähnt habe, sind dies Bestandteile des menschlichen Lebens. Man kann nicht alles vorhersagen oder z.B. Krankheit aus dem Leben verbannen. Alter und Tod gehören zum Leben dazu und viele wären glücklich ein hohes Alter zu erreichen.

Auch kann Behinderung nicht aus der Welt geschafft werden, wie sich das vielleicht einige Ärzte und Wissenschaftler vorstellen. Weder durch Pränataldiagnostik, da die meisten Behinderungen nicht genetisch bedingt sind, sondern erst während oder nach der Geburt bzw. im Laufe des Lebens auftreten, noch durch das Töten von Menschen mit Behinderung, da dies wohl nicht in Frage kommt.

So wie ich das sehe, kann aus einer Person durch Unfall oder Alter plötzlich "nur noch" ein menschliches Wesen werden. Dieses fällt in der Singerschen Hierarchie dann eine Stufe tiefer und verliert das Recht auf Leben. Wenn dieser Mensch sich Zeit seines Lebens nie ausdrücklich für oder gegen Euthanasie geäußert hat, liegt es bei den Angehörigen und bei den Ärzten über Leben und Tod zu entscheiden. Die Rechtfertigung dafür ist aber dürftig und Singer kann sie nicht aufrechterhalten.

"In letzterem Falle ließe sich die nichtfreiwillige Euthanasie nur für diejenigen rechtfertigen, die niemals fähig waren, zwischen Leben und Tod zu entscheiden." (Singer, 1984, S.190)

Allerdings hält Singer es für unverhältnismäßig, viel Geld für Komapatienten oder Pflegeheime auszugeben, da diese Menschen nur "dahinvegetieren". Dass manche von ihnen noch Bewusstsein haben und Lust empfinden, könne ihr "insgesamt elendes Leben" nicht aufwiegen. (vgl. ebd., S.189)

Singers Rechtfertigung für Infantizid/Kindstötung und nichtfreiwillige Euthanasie

Singer bezieht sich bei der Rechtfertigung der nichtfreiwilligen Euthanasie, wie er sagt der Einfachheit halber auf Säuglinge. Dabei kann sich aber alles, "was ich über diese sage, auch auf ältere Kinder oder Erwachsene anwenden [lassen], die auf der geistigen Reifestufe eines Säuglings stehengeblieben [sic] sind." (Singer, 1994, S.232)

Die ohnehin zweifelhaften Prämissen, die Singer in seinem allgemeinen Teil aufgestellt hat, finden nun ihre praktische Anwendung: Singer suggeriert hier wieder durch Verwendung des Pluralis auctoris, dass er gemeinsam mit den Lesenden zu diesen Schlussfolgerungen gekommen sei:

In Kapitel 4 [Singer 1994, ab S.115] haben wir gesehen, daß die Tatsache, daß ein Wesen ein menschliches Wesen im Sinne der Zugehörigkeit zur Spezies Homo sapiens ist, für die Unrechtmäßigkeit seiner Tötung ohne Bedeutung ist; entscheidend sind vielmehr Eigenschaften wie Rationalität, Autonomie und Selbstbewußtsein. Säuglinge haben diese Eigenschaften nicht. Sie zu töten kann daher nicht gleichgesetzt werden mit der Tötung normaler menschlicher Wesen oder anderer selbstbewußter Wesen. (ebd., S.233)

Säuglinge (also alle Menschen in einem bestimmten Stadium ihres Lebens) seien also keine "normalen" menschlichen Wesen und ihre Tötung daher weniger schlimm als die Tötung eines selbstbewussten Tieres. Dabei wurde von Singer immer noch nicht geklärt, welche Tiere selbstbewusst sind. Nicht einmal der Mensch kann sich dessen sicher sein, denn wir können nicht genau sagen, was Selbstbewusstsein eigentlich ist und wann es abhanden kommen kann.

Kein Säugling - mag er nun behindert sein oder nicht - hat in gleichem Maße Anspruch auf das Leben wie Wesen, die fähig sind, sich selbst als distinkte, in der Zeit existierende Entitäten zu sehen. (ebd., S.233)

Der Unterschied zwischen dem Töten eines Säuglings mit und ohne Behinderung hängt also ab von den Einstellungen, Reaktionen und Wünschen der Eltern. Laut Singer ist die Geburt eines "normalen" Säuglings in aller Regel ein freudiges Ereignis. Die Geburt eines behinderten Kindes aber sei ein Schock und eine Bedrohung für die Eltern. Jedes neugeborene Kind dürfte, würde es nach Singer gehen, getötet werden, wenn die Eltern dies wollten. Wenn Eltern aber ihr Kind annehmen und wollen, dass es solange wie möglich lebt, ist dies ein Grund gegen die Tötung des Säuglings. Singer kann sich aber nicht wirklich vorstellen, dass in vielen Fällen die Eltern ihr Kind mit Beeinträchtigung genauso lieben und annehmen.

"In der nachfolgenden Erörterung werde ich voraussetzen, daß die Eltern nicht wollen, daß das behinderte Kind lebt." (ebd., S.234)

Säuglinge seien "nur" bewusste Lebewesen, daher gelten für sie offenbar dieselben Regeln wie für bewusste Tiere. Es ist nach utilitaristischer Sichtweise geboten, ihren Schmerz zu verringern und ihr Glück zu vermehren. Wichtig sei dabei auch die voraussichtliche Lebensqualität.

Nach dem Utilitarismus wäre es falsch, einen gesunden Säugling zu töten, da es ja auch grundsätzlich falsch ist, ein bewusstes Tier zu töten, wobei Singer nur wenige Ausnahmen zulässt (vgl. 3.4.5 in dieser Arbeit). Dennoch geht aus den vorangegangenen Zitaten hervor, dass Eltern fast uneingeschränkt über das Leben ihres Neugeborenen entscheiden können.

Sollte es beispielsweise gegen ihre Interessen sein ein Mädchen aufzuziehen und wäre es auch unwahrscheinlich, dass jemand das Mädchen adoptieren würde, dann wäre es nach dem Präferenzutilitarismus nicht falsch es zu töten. Mit Singer könnte dann, so meine Schlussfolgerung, auch Femizid gerechtfertigt werden, wie er etwa in Indien oder China massenhaft passiert. Dies würde er selbst wahrscheinlich abstreiten und antworten, dass die Mädchen ja gesund wären und ihre Lebensqualität nicht beeinflusst wäre. Die Eltern könnten aber erwidern, dass sie ihre weiblichen Nachkommen nicht ernähren könnten und sie von allen Seiten schlecht behandelt werden würden; die Tötung würde ihnen nur ein Leben voll Leid und Schmerz ersparen. Außerdem würde die Abtreibung eventuell die Geburt eines Sohnes nach sich ziehen, was nach der Totalansicht des Utilitarismus das Töten des weiblichen Säuglings rechtfertigen würde.

In dieser Argumentation für den Femizid sehe ich keinen Unterschied zu Singers Vorgehensweise bei Entscheidungen über Leben und Tod von behinderten Säuglingen. Ihrem Leben spricht er den Wert teilweise ganz ab. Er unterscheidet allerdings noch verschiedene "Schweregrade" von Behinderung.

Dabei tastet Singer wieder die umstrittene Frage nach dem Wert des Lebens an. Er versucht zu erläutern, warum ein Leben mit Behinderung grundsätzlich weniger Wert habe als ein Leben ohne Behinderung. Sonst würde man heute noch nicht auf das Schlafmittel Contergan in der Schwangerschaft verzichten. Wäre es ganz "normal" ohne Gliedmaßen zu leben, dann könnte man es weiterhin einnehmen. Daraus schließt Singer, dass wir der Meinung seien, dass das Leben von behinderten Personen doch irgendwie schlechter sei als das Leben einer "normalen" Person (vgl. Singer, 1994, S.241f).

Man mag immer noch einwenden, daß es unrecht sei, einen Fötus oder ein Neugeborenes zu ersetzen, weil dadurch heute lebenden Behinderten suggeriert wird, ihr Leben sei weniger lebenswert als das Leben derer, die nicht behindert sind. Wer leugnet, daß dies im Durchschnitt gesehen so ist, verkennt die Realität. (ebd., S.241)

Natürlich ist es in einer Welt, die Behinderung gerne aus dem öffentlichen Leben verbannen möchte, einfacher ohne Behinderung zu leben, von besser, schlechter oder gar lebens(un)wert darf aber nicht gesprochen werden. Es mag im "Durchschnitt" (obiges Zitat)gesehen so sein, dass es schwieriger ist ohne Beine zu leben, Singer verkennt so aber die individuelle Lebensrealität von vielen Menschen mit Behinderung, die ihr Leben bestimmt als lebenswert empfinden.

Außerdem spricht Singer hier von Körperbehinderung, welche er sonst nicht in seine Überlegungen einbezieht, da er Menschen ohne geistige Beeinträchtigung das Person-Sein ja nicht absprechen kann. Ich habe aber auch noch nie einen Menschen mit Lernschwierigkeiten getroffen, der sein Leben als einzige Qual bezeichnen würde. Wer schon einmal mit sogenannten geistig behinderten Menschen zu tun hatte, der weiß, dass sie sich sehr wohl als distinkte Entitäten begreifen, Zukunftspläne haben und ihr Leben gerne leben. Sie brauchen vielleicht mehr Hilfe und andere Unterstützung, aber so viel Platz für Heterogenität sollte in unserer Gesellschaft vorhanden sein.

Singer selbst liefert meiner Meinung nach das passende Argument dafür:

Aber dies ist kein Grund, eine Situation zu akzeptieren, in der die Umwelt irgend jemanden daran hindert, das, was er tut, so gut wie möglich tun zu können. Vielleicht sollten wir besondere Anstrengungen unternehmen, um denen zu helfen, die in ihrer Ausgangsposition benachteiligt sind, um so zum Ergebnis einer größeren Gleichberechtigung zu kommen. (Singer, 1994, S.50)

Wenn er solche Anstrengungen für Menschen mit unterschiedlichen sozialen oder kulturellen Ausgangspositionen unternehmen will, warum dann nicht auch für Menschen mit unterschiedlichen geistigen oder körperlichen Fähigkeiten?

Singer spricht allerdings nicht allen Menschen mit Behinderung Lebensqualität ab. Er verwendet für seine Argumentation besonders schwere Beispiele, wie schwere Fälle von Spina bifida, verschweigt aber, dass diese Fehlentwicklung der Wirbelsäule nicht immer zu geistiger Behinderung führen muss. Selbst in einzelnen Fällen von "leichten" angeborenen Erkrankungen, z.B. von Hämophilie (Bluter) kann es nach Singer gerechtfertigt sein, den Säugling zu töten. Ebenso spricht er Menschen mit Down-Syndrom nicht ab, ein glückliches Leben führen zu können, dennoch möge es in manchen Fällen nicht falsch sein, sie zu töten.

Einen entscheidenden Unterschied gibt es zwischen der "Vorherige-Existenz-Ansicht" und der "totalen" Version des Utilitarismus, welche ich bereits erwähnt habe.

Zur Erläuterung gibt Singer folgende Erklärung:

Wenn das Leben eines Kindes so elend sein wird, daß es sich aus der inneren Perspektive des Wesens, das dieses Leben führen wird, nicht zu leben lohnt, dann folgt sowohl aus der "Vorherige-Existenz"- als auch aus der "totalen" Version des Utilitarismus, daß es, sofern keine "äußeren" Gründe vorliegen, den Säugling am Leben zu erhalten - wie etwa die Gefühle der Eltern - , besser ist, ihm ohne weiteres Leiden zum Sterben zu verhelfen. (Singer, 1994, S.236)

Wer aber kann sich in die "innere Perspektive" eines Kindes hineinversetzen?

Bei leichteren Schädigungen, welche die Lebensaussichten eines Kindes zwar nicht "rosig" (vgl. ebd.) erscheinen lassen, dennoch aber nicht so "trübe" sind, endet die Übereinstimmung der beiden Ansichten den Utilitarismus. Bluter-Kranke zählt Singer z.B. zu dieser Kategorie.

Nach der "Vorherige-Existenz-Ansicht" sollte der Säugling leben, da er existiert und sein Leben durchaus glückliche Augenblicke haben kann. Nach der Totalansicht müsste die Tötung des hämophilen Säuglings die Geburt eines weiteren gesunden Kindes nach sich ziehen, das die Eltern nicht bekommen hätten, wenn das erste Kind am Leben geblieben wäre.

Genau dieses "Ersetzbarkeitsargument" wird zur Rechtfertigung pränataler Diagnostik und daraus folgender Abtreibungen von behinderten Föten herangezogen. Ein Großteil der diagnostizierten Fälle von Trisomie 21 und anderen Abweichungen werden heute abgetrieben. Darin sieht Singer die Bestätigung seiner Argumente für Infantizid.

Doch dass dies heute gängige Praxis ist, bedeutet nicht, dass es auch richtig sein muss. Auch die Abtreibung nach dem dritten Monat aus eugenischen Gesichtspunkten erscheint mir falsch, da sie eine Diskriminierung behinderter Föten darstellt. Diese haben in Österreich (und den meisten anderen Ländern) nicht dasselbe Recht auf Schutz wie Föten ohne Behinderung

Singer geht aber noch weiter. Da Fruchtwasseruntersuchungen und Pränataldiagnostik nicht umfassend sind und niemals alle Behinderungen während der Schwangerschaft entdeckt werden können, hält er es für sinnvoll sich das Kind erst einmal "anzusehen". Dann, etwa nach einem Monat, den man rechtlich festlegen müsste, könnten Eltern zusammen mit den Ärzten/Ärztinnen über das weitere Vorgehen entscheiden. (vgl. Singer, 1984, S.186ff)

Dass Singer diesen Vorschlag in seiner revidierten Auflage (1994) nicht mehr genauso explizit formuliert, kann als Versuch gedeutet werden, der Empörung der LeserInnen zu entkommen.

Aber selbst wenn man das Neugeborene einen Monat lang beobachtet, kann man nie mit Sicherheit wissen, wie es sich entwickeln wird. Es kann z.B. sein, dass eine Spina bifida nach mehreren Operationen eine ausreichende Bewegungsfähigkeit zulässt und oft nicht einmal geistige Fähigkeiten beeinträchtigt sind. Man kann die Entwicklung einfach nicht vorhersagen und sich schon gar nicht in die (Selbst)Bewusstseins-Perspektive eines Kindes hineinversetzen.

Singer macht nicht deutlich, ob er zur Version "Vorherige-Exitstenz"- oder zur "Totalansicht", des Utilitarismus tendiert. Als Resümee zum Thema bemerkt er Folgendes:

Das Thema der Beendigung des Lebens von behinderten Neugeborenen ist also recht kompliziert, und wir können es hier nicht ausdiskutieren. Der Kern der Sache ist freilich klar: die Tötung eines behinderten Säuglings ist nicht moralisch gleichbedeutend mit der Tötung einer Person. Sehr oft ist sie überhaupt kein Unrecht. (Singer, 1994, S.244)

Zusammenfassend sagt Singer also, dass Euthanasie dann gerechtfertigt sei, wenn jene, die getötet werden sollen, entweder

  • die Fähigkeit ihrem Tod zuzustimmen nicht haben, weil sie die Wahl zwischen Weiterleben und Sterben nicht verstehen können;

  • oder die Fähigkeit haben, zwischen Fortsetzung der Existenz und Nicht-Existenz zu wählen und eine freiwillige und sichere Entscheidung treffen zu sterben.

(vgl. Singer, 1984, S.200)

Die Tötung der ersteren Gruppe, hauptsächlich Säuglinge mit Behinderung, behandelt auch das Buch von Helga Kuhse und Peter Singer: Muß dieses Kind am Leben bleiben? In diesem finden sich noch viel mehr Einzelbeispiele und persönliche Geschichten von Kindern und Eltern, mit denen die LeserInnen von der aktiven Euthanasie überzeugt werden sollen. Diese hier wiederzugeben möchte ich mir aber ersparen.

3.6.4 Aktive und passive Euthanasie

Singer befürwortet aktive Euthanasie/Sterbehilfe auch deswegen, weil sie schneller und schmerzloser vor sich gehe als passives "Sterbenlassen". Singer erwähnt, man lasse zu, dass jährlich mehrere tausend geistig und physisch behinderte Säuglinge sterben, da Operationen oft sinnlos seien und sie ohnehin nicht lange überleben würden. (vgl. Singer, 1984, S.201ff)

Sie würden einfach "liegengelassen", wenn die ÄrztInnen keine Chancen sehen. Wie oft dies genau geschieht, kann hier nicht geklärt werden, doch laut "Einbecker Empfehlungen" zu den "Grenzen ärztlicher Behandlungspflicht bei schwerstgeschädigten Neugeborenen", gibt es Fälle,

"in denen der Arzt nicht den ganzen Umfang der medizinischen Behandlungsmöglichkeiten ausschöpfen muß (Deutsche Gesellschaft für Medizinrecht, 2008)

Seit 1957 ist es möglich die freiliegende Wirbelsäule eines Kindes, das mit Spina bifida geboren wird, so zu operieren, dass sich die ausfließende Flüssigkeit ableiten lässt, die sich sonst im Kopf ansammeln würde. Es sind dabei oft mehrere Operationen und lange Krankenhausaufenthalte notwendig.

"Mehr als die Hälfte [der operierten Kinder] waren geistig zurückgeblieben." (Singer, ebd.)

Heute, so Singer, würden nicht einmal mehr alle diese Säuglinge operiert. Es gebe auch Fälle, die aussichtslos erscheinen und bei denen sich die Eltern gegen die Verlängerung des "Leidens" entscheiden würden. Dies sei gängige Praxis.

Die andere Hälfte der operierten Kinder aber, welche keine geistige Behinderung hatten konnten am Leben bleiben. Dies halte ich für einen begrüßenswerten medizinischen Fortschritt, der auf weitere Schritte in diese Richtung hoffen lässt. Singer dagegen sieht in den Operationen nur eine Verlängerung eines "unnötigen" Lebens.

Er stellt nun die Frage: "Wenn es richtig ist, zuzulassen, daß Kinder sterben, warum ist es dann falsch sie zu töten?" (ebd., S.203)

Meiner Meinung nach ist es aber nicht richtig zuzulassen, dass irgendjemand stirbt. Nur wenn es keine Möglichkeit mehr gibt das Leben zu retten und der Zeitpunkt des Todes gekommen ist, sollte man jedem Menschen einen möglichst friedlichen Tod ermöglichen. Ein Kind mit Behinderung jedoch nicht zu operieren, obwohl es Überlebenschancen hat, würde für mich "unterlassene Hilfeleistung" bedeuten. Warum operiert man die Säuglinge nicht und erleichtert ihnen so das Leben, wenn sie doch schon ohne Operation oft bis zu zwei Jahre leben? (vgl. ebd., S.207)

Ein weiteres mir unverständliches Beispiel bringt Singer mit Kindern, die mit dem Down-Syndrom geboren werden:

Die meisten mongoloiden Säuglinge sind relativ gesund und leben viele Jahre. Einige von ihnen jedoch kommen mit einer Sperre zwischen Magen und Darm zur Welt, und wenn diese nicht beseitigt wird, bleibt alles, was der Magen aufnimmt, unverdaut, was letztlich zum Tod führt. Diese sind Kandidaten für passive Euthanasie. [...]. Der Säugling stirbt entweder an Wasserentzug oder an Hunger; es kann zwei Wochen dauern, bis der Tod eintritt. (ebd., S.208)

Singer schlägt hier aktive Euthanasie vor, um diesem Baby einen schnellen und schmerzlosen Tod zu ermöglichen. Zum Vergleich werden Tiere bemüht:

Singer ist überzeugt, dass auch wir es richtig finden, kranke Tiere zu erschießen. Daher sollten wir auch Menschen keine schlechtere Behandlung zukommen lassen (vgl. ebd.). Allerdings geht man heute auch mit den Tieren meist zum Tierarzt und versucht ihr Leben zu verlängern. Erst wenn der Tod unweigerlich bevorsteht, werden manche eingeschläfert. Diese Behandlung bekommen auch Menschen: sie erhalten etwa Schmerzmittel und Sterbebegleitung.

Hier stellt sich wiederum die Frage nach lebenserhaltenden Eingriffen: Warum wird die Sperre zwischen Magen und Darm des Säuglings mit Trisomie 21 nicht beseitigt, was immerhin möglich wäre?

Warum lassen Eltern ihre Nachkommen mit Behinderung überhaupt so häufig abtreiben oder einfach sterben?

Die Aufgabe liegt nicht in der Erleichterung der Euthanasie und im Töten von Menschen mit Beeinträchtigung. Ein anderer Denkansatz ist notwendig: Behinderung muss ihren "Schrecken" dadurch verlieren, dass alle Menschen in die Gesellschaft inkludiert werden. "Behindertes Leben" muss als "ganz normal" akzeptiert werden.

3.6.5 Die schiefe Bahn: von der Sterbehilfe zum Völkermord?

Viele Menschen lehnen aktive Euthanasie aus jenem Grund ab, der mit unserer jüngeren Geschichte zu tun hat. Die Sorge besteht darin, dass eine Legalisierung der aktiven Euthanasie dem Staat zuviel Macht in die Hände legen würde und die Menschen (wieder) in verschiedene Gruppen eingeteilt werden: von "lebenswert" bis "lebensunwert", "behindert" und "nicht-behindert", jung und alt, produktiv bis unbrauchbar, usw.

"Diese Sorge ist nicht zu unterschätzen, aber sie sollte auch nicht übertrieben werden." (Singer, 1984, S.211)

Singer sieht in seiner Ethik keinerlei Verbindung zu den Ideologien der Nationalsozialisten:

Die Nazis haben fürchterliche Verbrechen begangen; aber das bedeutet nicht, daß alles, was die Nazis taten, fürchterlich war. Wir können die Euthanasie nicht nur deshalb verdammen, weil die Nazis sie durchgeführt haben, ebensowenig wie wir den Bau von neuen Straßen aus diesem Grund verdammen können. (Singer, 1984, S.210)

Die Analogie sehe ich darin, dass Euthanasie impliziert, dass es Leben gibt, das weniger wert ist als anderes Leben. Bei den Nationalsozialisten waren dies Juden, andere "Nicht-Arier", "Arbeitsscheue", Alkoholiker, Homosexuelle, aber auch "Schwachsinnige" und Behinderte. Bei Singer stützt sich die Unterscheidung auf seine Personendefinition: Er verlangt Rationalität, Autonomie und Selbstbewusstsein. Was hindert nun Singer oder andere Menschen, diese Definition willkürlich zu erweitern? Genauso gut könnte jemand sagen, dass faule, arbeitsscheue oder alkoholkranke Menschen keine Personen seien.

Singer mutmaßt weiter:

"Auch meinte das sogenannte "Euthanasie"-Programm nicht die Art von Euthanasie, die aus ethischen Gründen gerechtfertigt werden könnte ..." (ebd., S.212) Dies wurde von den Nationalsozialisten aber durchaus behauptet. Selbstverständlich hatte auch die "faschistische Ethik" ihre Gründe, nämlich die Zucht einer "Herrenrasse" und die Herstellung des "gesunden Volkskörpers".

"Nazi-Euthanasie war niemals freiwillig und geschah oft eher gegen den Willen als nichtfreiwillig" (ebd.).

Was ist aber mit denjenigen, die nichts wussten und nach Singers Definition keine "Personen" waren, also gar keinen Willen äußern konnten? Auch Singer versucht "nichtfreiwillige" Euthanasie zu rechtfertigen.

Als die Nazis begannen, Menschen mit geistiger Behinderung in den Anstalten zu töten, taten sie das ebenfalls unter dem Vorwand von Mitleid (Gnadentod). Sie wollten den Menschen angeblich das Leiden und "Dahinvegetieren" ersparen.

Dahinter steckte aber, wie bei Singer heute, die Utopie einer leidfreien Gesellschaft, in der nur "gesunde" Menschen leben sollten, die rational und autonom, und somit produktiv waren (sind). Auch die Kostenfrage spielt hier eine Rolle. In den nationalsozialistischen Propagandafilmen wird vorgerechnet, was einzelne "schwachsinnige" Menschen in Heimen den Staat kosten. In ähnlicher Weise zeigt dies Singer etwa an Komapatienten oder schwer behinderten Menschen auf:

Kurzum: die Existenz dieser Kinder bereitete ihren Familien große Schwierigkeiten, überforderte die verfügbaren medizinischen Einrichtungen und Mittel und war für die Kinder selbst oft ein großes Unglück (ebd., S.201).

Und auf Seite 208:

Sowohl für die Kinder als auch für die Familien muß das eine unendlich lange qualvolle Prüfung sein; auch sollte man dabei die Belastung für das Personal und die Apparaturen des Krankenhauses nicht außer acht [sic] lassen.

Trotz dieser auffälligen Ähnlichkeiten sieht Singer aber in keinem Punkt seiner Bemühungen zur Legitimierung aktiver Euthanasie eine Verbindung zu den Thesen des Nationalsozialismus. Natürlich muss es in Ländern, die die Sterbehilfe legalisieren, nicht automatisch zu Völkermord kommen; dennoch sollte man die Motive, aus denen heraus eine Selektion zwischen Menschen vorgenommen wird, genauer betrachten, um nicht vorschnell und bereitwillig einem "Gnadentod" zuzustimmen.

Eine Frage grundsätzlicher Art erhebt sich bei diesem Thema: Warum erscheint es manchen so wichtig, Krankheit, Behinderung, Alter und Hilfsbedürftigkeit aus dem Leben zu verbannen? Auch der Psychologe Jörg Fengler sieht darin eine Utopie:

Den Zustand der Staubfreiheit, Bakterienfreiheit und schließlich den der Behindertenfreiheit gibt es eben nicht, so wenig, wie es in einer bewohnten Wohnung ein endgültig aufgeräumtes Zimmer gibt. Aber genau darin scheint die Sehnsucht zu bestehen: Einmal endgültig und ein für alle Male Ruhe von allen Störungen und Belästigungen zu haben - ein vergebliches Hoffen. (Fengler, 1990, S.17)

3.7 Arm und Reich

Singer bekennt sich offenbar zur Verpflichtung, den armen Menschen auf der Welt zu helfen. Seine Ansichten über Arm und Reich möchte ich hier aber nur verkürzt wiedergeben:

Als Konsequentialist sei man für alle Konsequenzen seiner Handlungen verantwortlich. Geben Menschen in Industrieländern Geld für unnötige Luxusartikel aus, anstatt das Geld zu spenden, seien sie für Hunger und Tod in Entwicklungsländern verantwortlich. Da Singer zwischen Töten und Sterbenlassen keinen moralisch bedeutsamen Unterschied sieht, sei dies gleichzusetzen mit Mord an den Menschen in Entwicklungsländern.

Er sieht eine Verpflichtung zu helfen, wenn dabei nichts moralisch Vergleichbares geopfert werden müsse. (vgl. Singer, 1984, S.229).

Dem ist durchaus zuzustimmen; jede/r muss oder kann einen Beitrag für die Beseitigung der Armut in der Welt leisten. Die Industrieländer sind mehr als mitschuldig an der Situation auf der Erde. Singer schlägt vor, dass jeder ein Zehntel seines Einkommens abgeben soll. Er wisse aber selbst nicht, ob das reicht. Schließlich müssen viele Menschen auch dann noch nicht einmal auf einen Zweitwagen oder ähnliches verzichten. Wieviel muss man tun? Was kann man tun?

Singer selbst zeigt sich gern in Dörfern Afrikas, umgeben von hungernden, unterentwickelten und kranken Kindern und prahlt damit, dass er viel Geld spende.

Dies mag löblich sein und ist ihm auch nicht vorzuwerfen. Ich sehe in diesem Bild allerdings einen Widerspruch zu Singers Utilitarismus. Man könnte nämlich bei seiner Ethik auch anders argumentieren und auf die Idee kommen, den Hunger (das Leiden) in der Welt dadurch zu beseitigen, dass man alle hungernden (leidenden) Menschen beseitigt. Wäre es nach Singers Philosophie nicht ethisch vertretbar, alle Kinder in den ärmsten Ländern abzutreiben oder zu töten, um ihnen das "elende Leben" zu ersparen?

Singer kann dies natürlich immer abstreiten. Durch seine "Praktische Ethik" stünde der Weg für eine solche Argumentation aber offen.

4 Singers Kritiker

In diesem Kapitel versuche ich einige der häufigsten Kritikpunkte und Vorwürfe an Peter Singer zu skizzieren.

4.1 Singers Beitrag für den Neo-Rassismus

"Seit einigen Jahren ist zu beobachten, daß ein Denken wieder hoffähig wird, das wir längst überwunden geglaubt hatten: Rassismus." (Jäger über den Singer-Diskurs, 1990, S.6)

Singers Aussagen über Gleichheit und Rassismus, welche ich in Kapitel 3.3 bespreche, beziehen sich in ihren zentralen Argumenten auf Arthur Jensen und Hans-Jürgen Eysenck. Beide sind Professoren für Psychologie und stellten Behauptungen zu Intelligenzunterschieden bei Menschen verschiedener "Rasse" auf (vgl. Singer, 1984, S.27 & 38f).

Was uns übrigbleibt, sind verschiedene Befunde, von denen keiner für sich allein endgültig ist, die jedoch zusammengenommen die Hypothese nicht unvernünftig erscheinen lassen, daß beim durchschnittlichen Intelligenz-Unterschied von Weißen und Schwarzen genetische Faktoren in hohem Maß impliziert sind. (ebd., S.38)

Peter Singer kann nicht verstehen, warum diese Behauptungen großes Aufsehen erregten und die Kritiker den Vorwurf machten, diese Aussagen könnten Rassendiskriminierung rechtfertigen (vgl. ebd., S.27). Jäger zeigt auf, dass Jensen und Eysenck aber "Kronzeugen der rassistischen Internationale" sind. Sie widerlegen die Argumente der rassistischen Presselandschaft nicht etwa, sondern ließen sich sogar in "Nation Europa", einem in den 1980er Jahren in der BRD erscheinenden rechtsextremen Zentralorgan, regelmäßig zitieren, "um nicht zu sagen: feiern" (Jäger, 1990, S.23). "Eysenck stellt sich zudem rückhaltlos hinter rechtsextreme Theorie-Zirkel" (ebd.) und verfasste ein Vorwort zu einem rechtsextremen Buch, "in dem er gegen die Gleichheit der Menschen wetterte" (ebd.).

Außerdem gehörte Arthur Jensen viele Jahre dem Wissenschaftlichen Beirat der rassistischen Zeitschrift "Neue Anthropologie" an.

Die Arbeiten von Jensen und Eysenck werden von Singer insgesamt positiv gewürdigt; er bekennt sich aber nicht rückhaltlos zu ihren Theorien.

Obwohl Singer bestreitet, auf der "schiefen Bahn" zu sein, dürfte eigentlich klar geworden sein, daß genau dies der Fall ist, daß er - ob er´s nun bewußt tut oder nicht - latent rechtsextremem Denken Vorschub leistet. Diskursanalytisch formuliert: In Singers Text werden die Arbeiten von Jensen und Eysenck insgesamt positiv gewürdigt und als solche in den philosophischen Spezialdiskurs eingespeist, der - wiederum - wie beschrieben, mit Hilfe der Medien in den allgemeinen Inter-Diskurs Eingang nimmt. Singers Text versucht sich zwar auch hier wieder zu immunisieren [...]. (Jäger, 1990, S.24)

Singer versucht sich gegen jegliche Vorwürfe abzusichern und so lässt er hier eine Hintertür:

"Ich befasse mich ... mit den Implikationen dieser Theorien für die Idee der Gleichheit. Dazu ist es für uns nicht erforderlich, die Wahrheit der Theorien zu ermitteln" (Singer, 1984, S.39).

Singer vermittelt aber durchaus, dass er die Theorien von Jensen und Eysenck anerkennt.

Jäger macht deutlich, dass er den Singerschen Diskurs als insgesamt sehr geeignet sieht, rechtsextreme und rassistische Diskurse abzusichern und zu stärken.

Singers Beitrag dazu [Anm.: zum neo-rassistischen Diskurs], ob er ihn gewollt hat oder nicht, ist unbestreitbar. Ob man ihn selbst als Rassisten bezeichnen kann, steht auf einem anderen Blatt. Jedenfalls distanziert er sich heftig davon. (Jäger, 1990, S.25)

Jäger fährt fort, dass sich "jemand, der behinderte Menschen, wenn auch unter bestimmten Bedingungen, zur Liquidierung empfiehlt, sich nicht über den Vorwurf des Rassismus wundern" darf." (vgl. ebd.)

4.2 Interesse, Vernunft und Bewusstsein - problematische Begriffe

Ein zentraler Punkt bei Peter Singer ist seine gleiche Interessenerwägung. Sie ist die Entscheidungshilfe in allen Situationen und mit ihrer Hilfe kann, nach Singer, moralisch gut und richtig gehandelt werden. Nun werden die Handelnden aber vor ein großes Problem gestellt: welcher Wertmaßstab gilt bei völlig entgegengesetzten Interessen? Wie können Interessen "erwogen" werden?

Wie kann in solchen Fällen eine "Abwägung" getroffen, wie die "bestmögliche Konsequenz" gefunden werden? Singers Rückgriff auf eine unparteiisch "wägende" Vernunft als Lösungsinstanz für derartige Konflikte muß fehlschlagen, wenn in die Strategie zur vernünftigen Lösung ethischer Probleme nicht alle denkbaren Interessen Eingang finden und zugleich ein Wertmaßstab gefunden wird, der es gestattet, bestimmte Interessen höher zu bewerten als andere. (Bastian/Rost, 1990, S.68)

In einer abstrakten Form mag Singers ethische Position der gleichen Interessenerwägung auf den ersten Blick annehmbar erscheinen, in der Praxis ist sie aber kaum anzuwenden. Das "vernünftige" Entscheiden stellt ein Problem dar, denn der Begriff der "Vernunft" ist in der Philosophie durchaus umstritten und nicht unmittelbar definiert. Daher begreifen wir heute Vernunft meist als ein Prinzip, das eine Möglichkeit zur rationalen Argumentation liefert über die ein rationaler Konsens zu einem Problem gefunden werden kann. (vgl. ebd. S.69)

"Diese Art von Vernunft enthält selbst keine implizite Lösung für die Frage, ob und wann ein menschliches Wesen getötet werden darf." (ebd.) Bastian und Rost erläutern, dass der Vernunftbegriff historisch wandelbar ist und somit von den kulturellen Traditionen, den religiösen und philosophischen Überzeugungen und den persönlichen Erfahrungen des jeweiligen Menschen, dem Träger der Vernunft, abhängt. Was in einer bestimmten Gesellschaft als vernünftig galt, muss es heute nicht mehr sein:

"Für ein Kriegervolk wie die Spartaner mag es unter zweckrationalen Aspekten sehr "vernünftig" gewesen sein, schwächliche und behinderte Kinder zu töten - aber ist es deshalb auch ethisch erlaubt, das heißt "gut"? (ebd.)

Selbst innerhalb einer Gesellschaft kann sich der Konsens darüber ändern, was als vernünftig und richtig angesehen wird. Das hat sich im Nationalsozialismus gezeigt. Ausgehend von der Machtelite und einer umfassenden Propaganda zur "Vernichtung lebensunwerten Lebens" sollten die Menschen von der "Richtigkeit" dieser Taten überzeugt werden. "Auch Singers "Praktische Ethik" hat explizit den Anspruch, einen Wandel des "vernünftigen Denkens" über ethische Probleme einzuleiten..."(ebd.)

Ein weiteres grundlegendes Problem der Singerschen Ethik besteht darin, ob Entscheidungen über Leben und Tod von Menschen wirklich immer "vernünftig" getroffen werden können. Wie können wir die Interessen von anderen Menschen, geschweige denn von allen von einer Handlung betroffener Menschen, gleich berücksichtigen? Und wie können wir die Interessen von Menschen berücksichtigen, die nicht in der Lage sind ihre Interessen zu äußern bzw. gar nicht wissen, wo ihre Interessen liegen? (vgl. ebd., S.70)

Es ist die Frage, wie "Interessen" als erlebnisfähige Erscheinungen des Lebens berücksichtigt werden, wenn sie sich dem rationalen Zugang Dritter zumindest teilweise verschließen und in ihrer prinzipiellen Andersartigkeit verstandes- und gefühlsmäßig nicht erfaßbar sind. Was kann als "Interesse" eines bewußtlosen Menschen, eines Säuglings oder eines Tieres gelten - wo häufig genug auch "vernünftige" Menschen in Grenzsituationen des Lebens größte Schwierigkeiten haben, sich über ihre Interessen klar zu werden? (ebd.)

In den wichtigsten Interessen, auch "bloß" bewusster Lebewesen, sieht Singer die Vermehrung von Lust und die Verminderung von Schmerz. Wie aber kann man die Lust oder den Schmerz von Säuglingen oder Tieren quantifizieren, um dann zu entscheiden, ob der Schmerz überwiegt und es besser wäre das Leben des Lebewesens zu beenden? Jede Messskala wäre willkürlich. Man müsste die Erfahrungswelt von Säuglingen, schwer geistig behinderten Menschen oder sogar Tieren vernünftig beurteilen.

"Welten, von denen eine "Person" gar keine exakten Vorstellungen haben kann. Wie also soll der "wägende" Vergleich möglich sein?" (ebd., S.72)

Singer versucht diese Frage halbherzig zu beantworten und hier wird laut Bastian und Rost auch seine Hilflosigkeit deutlich:

"... und ich habe keinen besseren Vorschlag, als daß wir uns in der Phantasie ausmalen, was es bedeuten würde, eine andere Art von Lebewesen zu sein. Manche Vergleiche sind vielleicht zu schwierig. ..." (Singer, 1984, S.125)

Wenn ich mir aber nun in meiner Fantasie ausmalen könnte, dass eine "Nicht-Person" auch einen Lebensplan hat und weiterleben möchte um im nächsten Jahr diese Pläne zu verwirklichen - wer könnte mir dies widerlegen? (vgl. Bastian/Rost, 1990, S.72)

Weiters stellt sich die Frage, was denn das Interesse überhaupt ist und wie es "gewertet" werden kann. Kann man jedem Wesen unterstellen, es hätte ein Interesse in jedem Fall mehr Lust als Schmerz zu empfinden? Singer sieht dies durchaus so quantitativ. Wäre es aber nicht auch vorstellbar, dass eine kurze Zeitspanne an Glück und Lust eine längere Zeit an Leid und Schmerz aufwiegen könnte? Dies kann sowohl für selbstbewusste Menschen, als auch für "bloß empfindende" Lebewesen gelten.

Badura (1999) spricht in Zusammenhang mit den Präferenzen auch von der Vernachlässigung des Individuums. Individuelle Lebewesen werden nur als Träger ihrer möglichen Interessen und als Träger ihres Lustpotenzials definiert. Die Präferenzen sieht Singer in einer Kosten-Nutzen Rechnung als quantifizierbar an; sie richtig abzugleichen führe zu einer lustmaximierten Welt. Baduras Haupteinwand aber lautet, dass es nicht möglich ist Interessen zu quantifizieren und gegeneinander abzuwägen. (vgl. Badura, 1999, S.54-59)

Spätestens bei der Gewährung individueller personaler Rechte, die mir [Badura] für eine moderne Moral unerläßlich scheint, kann man nicht von pauschalen verallgemeinerbaren Präferenzen ausgehen und sich ausschließlich am Wohl aller orientieren. In wesentlichen Bereichen der zwischenmenschlichen Moral muß das Individuum im Vordergrund stehen, soll es nicht der Macht der Mehrheit, die jene relevanten Präferenzen festlegt, ausgeliefert sein. (ebd., S.57)

Gegen diese Gefahr der Machtausübung der Mehrheit bietet der Präferenzutilitarismus keinen Schutz, und er nimmt auch keine Rücksicht auf die Wahrung der Menschenwürde. Obwohl Singer die Individualität eines jeden einzelnen Falles der gleichen Interessenerwägung betont und sich als Individualist versteht, ist doch das Gegenteil der Fall. Er vernachlässigt grundlegende Aspekte des Menschseins, wie zum Beispiel individuelle Lebensgeschichten, persönliche Beziehungen und Emotionen und verneint somit die Individualität. Seine wichtigsten Kriterien für das "Person-Sein" sind Rationalität und Selbstbewusstsein. Menschliche Regungen, Gefühle und Bindungen finden keinen Platz.

Damit komme ich zum nächsten problematischen Begriff: dem (Selbst-) Bewusstsein. Georg Feuser sieht die Singerschen Kriterien zur Unterscheidung zwischen "Personen" und "Nicht-Personen" als unwissenschaftlich an. Er zeigt auf, dass es keineswegs als sicher gilt, was denn Bewusstsein sei und begründet dies mit der neuronalen Bewusstseinsforschung.

Vorab stellt Feuser fest: Es ist

  1. menschlich, schwerste Beeinträchtigungen zu haben und mit diesen im Sozialverbund als Mensch unter Menschen zu leben, dieses Sein zu Bejahen und es weder zu verletzen noch die erforderliche und mögliche Hilfe zu unterlassen; es ist

  2. menschenmöglich, wenngleich nicht menschlich, solches Da-Sein zu verneinen, Hilfe zu unterlassen und es zu verletzen, indem es getötet wird - wenngleich letzteres aus rationalen und Vernunftsgründen ethisch nicht begründbar ist. (Feuser, 1991)

Das Töten von "Nicht-Personen" ist ethisch nicht begründbar, da es keine "Nicht-Personen" gibt. "(Selbst)Bewusst-Sein" - sich selbst als distinkte Entität, das heißt in der Zeit als existierend zu begreifen - kann nicht als Kriterium für das "Person-Sein" bestehen. Feuser zeigt dies in Singers eigener Gedankenkette auf (ebd.):

Träfe zu, daß der schwer und umfassend Behinderte unfähig ist, sich selbst als in der Zeit existierend zu begreifen, so wäre das gleichbedeutend damit, daß kein erfahrbarer und erlebbarer Bewußtseinszustand vorläge, er könnte also weder Leid noch Glück empfinden. Die reine Anwesenheit einer physiologischen Reizung ist nicht an sich Schmerz, sondern wird dies erst in ihrer psychischen Repräsentation, wie auch Schmerz nicht prinzipiell mit Leid gleichgesetzt werden kann. Wenn sich nach SINGER (1984) Lust und Glück, damit notwendigerweise auch Schmerz und Leid "auf etwas beziehen, was erfahren und gefühlt wird, mit anderen Worten auf Bewußtseinszustände" (S. 110), wie er selbst schreibt, so sind sie psychisch repräsentiert und in der Zeit, im Spannungsfeld von Vergangenheit und Zukunft, koordiniert, womit selbst in seiner Beweislogik das Kriterium der Personalität zuträfe und eine Tötung nicht mehr vertretbar wäre.

Da also nach Singer jedes Lebewesen Lust und Glück empfinden kann, begreift es sich nach Feuser als distinkte Entität und darf nicht getötet werden. (Dies gilt dann möglicherweise aber auch für alle Tiere; auf die Frage der Tierethik möchte ich hier aber nicht eingehen.)

Am Beispiel von sogenannten KomapatientInnen zeigt Feuser (1998) die Problematik des Bewusstseinsbegriffes auf. Nur weil wir keine Aktivität beobachten können, können wir nicht ausschließen, dass Bewusstsein vorhanden ist. Der scheinbar messbare "(Teil-)Hirntod" ist umstritten; er wird schon dann diagnostiziert, wenn in gewissen Teilen des Gehirns keine Aktivität mehr zu messen ist, in anderen aber doch noch. Wir wissen noch zu wenig über die genauen Hirnfunktionen, als dass der Hirntod als Tod an sich generell gelten könnte. Für die Organtransplantation ist diese Diagnose aber elementar.

Es dürfte deutlich sein, wie sehr - und dies vor allem in Anbetracht harter Kosten-Nutzen-Analysen im Feld der Sozial- und Gesundheitsfürsorge und des Transplantationsgeschäftes - die Gefahr, daß eine Organentnahme selbst bei Menschen mit sog. Apallischem Syndrom bzw. im sog. Wachkoma, also bei Vorliegen "neurologischer Defekt-Syndrome" und in der Folge die Tötung des Restorganismus Realität werden kann, davon abhängig ist, wie die Frage des Bewußtseins beantwortet werden kann. So wäre auch denkbar, daß Embryonen, die z.B. im Rahmen einer in-vitro-fertilisation (IVF) überzählig sind, durch künstliche Läsionen jener Bereiche des Gehirns, die wir als Sitz des Bewußtseins deuten, als "apersonale" Wesen in eigens dazu organisierten Institutionen gezüchtet und ihre Organe bis zur Lebensunfähigkeit dieser Menschen ausgeschlachtet werden. (Feuser, 1998)

Das Bewusstsein ist ein problematischer Begriff, den Feuser (ebd.) in Bewusstsein und Bewusstheit aufspalten will. Im Schlaf verfügen wir über keine sichtbare Bewusstheit, Bewusstsein wird uns aber nicht abgesprochen. Dasselbe sollte auch für Menschen gelten, die vorübergehend oder dauerhaft über keine sichtbare Bewusstheit verfügen.

Kritik am Hirntodkonzept

Der klassische biomedizinische- und auch defektorientierte Ansatz versteht unter Koma und Wachkoma einen "bewusstlosen" Zustand, in dem der Mensch empfindungslos ist, da Teile seines Gehirns ausgefallen sind. In diesen Teilen der Hirnrinde säßen das "Bewusstsein" und die "Persönlichkeit". Dies aber bestreitet und kritisiert gegenwärtig auch der Neurologe Andreas Zieger:

Dieser sog. apallische Zustand (lat. a-pallisch = ohne Mantel, ohne Großhirnrinde) reduziert den betroffenen Menschen in unzulässiger und herabsetzender Weise auf einen pflanzlichen Zustand (engl. vegetative state; vegetable = Gemüse). Diese angloamerikanische Bezeichnung widerspricht zutiefst der humanistischen und zentraleuropäischen Auffassung und wird dem Dasein eines schwersthirngeschädigten Menschen, der mit offenen Augen daliegt (franz. coma vigile = Wachkoma), in keiner Weise gerecht. (Zieger, 2003)

Zieger meint auch, dass das Bewusstsein und der Verstand nicht in der Großhirnrinde sitzen, sondern vielmehr aus einer Vielzahl an Hirn- und Körperfunktionen zustande kommen würden. Dazu sei ein komplexes Zusammenwirken notwendig. Bei der Definition des Hirntodes handelt es sich um eine willkürliche Vereinbarung, die für Organspenden aber derzeit notwendig ist.

In der wissenschaftlichen Hirntodkritik bilden der Körper und die Person eines Menschen eine Einheit, die weder mit medizinischen Methoden noch anthropologisch voneinander getrennt werden können. (Bergmann, 2008, S.84)

Zieger formuliert treffend, dass sich die Anerkennung der Würde eines Menschen auf alle menschenmöglichen Lebensformen erstrecken soll. Am Umgang mit den Schwachen zeige sich die Humanität einer Gesellschaft (vgl. Zieger, 2003). Diese Meinung teile ich; für alle Menschen muss unter den Menschen Platz sein.

Jobst bringt die Gefahr und Willkürlichkeit der "Praktischen Ethik" in diesem Absatz noch auf den Punkt:

Zusammenfassend läßt sich sagen, daß das Werk die ideologisch-doktrinäre Scheidung von "eigentlichen" und "eigentlich keinen" Menschen auf Grund völlig unbestimmter, empirisch und wissenschaftlich nicht verifizierbarer Kriterien unternimmt, die sich daher einer bloßen Setzung verdanken. An die Stelle von "Rasse, Religion, Klasse oder Nationalität" in herkömmlichen Ausgrenzungslehren setzt der Autor nun neurologisch-biologische Merkmale, klinische Befunde und indirekte Indizien, wie die gesellschaftliche oder individuelle Belastung als Folge dieser Merkmale. An die Stelle von Schwarzen, Juden, Sklaven oder Ausländern treten die "Nicht-Personen". Die Stelle des Ariers, des Weißen, des Aristokraten oder des Nationalisten nimmt die "Person" ein, eine Leerformen, der beliebige Inhalte zugedacht werden können. (Jobst, 1990, S.35f)

4.3 Singers rhetorische Mittel

"Singers Text stellt eine Fundgrube für wirkungsvolle rhetorische Mittel und Tricks dar ... (Jäger, 1990, S.17).

Wie ich bereits häufiger aufgezeigt habe, wählt Singer ständig Formulierungen mit denen er seine Aussagen wieder relativiert. Er schreibt etwa:

"Es ist nicht die einzig mögliche Auffassung, ..., aber es ist eine, die plausibel ist." (Singer, 1984, S.18)

Oder: "Ich neige zu einer utilitaristischen Position, ... . Aber ich werde den Utilitarismus nicht als die einzige erwägenswerte ethische Position betrachten." (ebd., S.25)

Ein weiteres klassisches Beispiel lautet: "Ich sage nicht, daß das stimmt, auch nicht, daß es überhaupt wahrscheinlich ist, aber es kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden." (ebd., S.62)

"Singer relativiert, um sich gegen Kritik zu immunisieren" (Jäger, 1990. S18).

Jäger zeigt weiters auf, dass Singers Sprache sehr autoritär ist und er die Lesenden herablassend behandelt oder sie zu "übertölpeln" versucht.

Ein Beispiel: "In diesem Kapitel haben wir gesehen, daß die einzige mögliche Basis für die Behauptung, alle Menschen seien gleich, das Prinzip der gleichen Interessenerwägung ist." (Singer, 1984, S.63)

"Haben wir das wirklich gesehen? Oder will uns der Autor nur vereinnahmen? Gerade hier gibt es ja nun eine Vielzahl anderer Positionen und Herleitungen." (Jäger, 1990, S.18)

Interessant ist, wie der Text sich gegen den Vorwurf zu immunisieren versucht, er enthalte Argumente und Positionen, die ihn in die Nähe rassistischer, sexistischer und nationalsozialistischer Positionen stellten. Gerade bei diesen Versuchen werden in diesem Text aber gelegentlich Affinitäten zu Positionen sichtbar, von denen er sich zu distanzieren versucht. (ebd., S.19)

Im dritten Kapitel habe ich bereits versucht aufzuzeigen, dass Singer relativ unvorsichtig mit Nazi-Analogien umgeht, wenn er behauptet, dass nicht alles was die Nazis taten fürchterlich war (vgl. 3.6.5). Auch dass, trotz seiner gegenteiligen Behauptung, Singers Ton abwertend gegenüber feministischen Argumenten ist, habe ich bereits erwähnt. Auch Jäger meint, dass Singers Verweis auf die angeblich geschlechtergerechte Gestaltung seines Textes (die er nur einige Seiten lang durchhält) ein weiteres rhetorisches Mittel darstellt (vgl. ebd., S.22f).

Die Sprache trägt erheblich zur Wirkung des Singerschen Textes bei. Jäger und Jobst erwähnen hierzu auch die Gewaltästhetik. Singer wendet sein Prinzip der gleichen Interessenerwägung fast ausschließlich auf blutrünstige Extremsituationen an.

"Da werden Knochen zerschmettert, Schädel gespalten, schreckliche Unfälle geschildert und extreme Behinderungen ausgebreitet." (ebd., S.21f)

Jobst erläutert dies an dem Beispiel über Erdbebenopfer, welches ich in 3.3 geschildert habe.

"Dies führt zu einem Held-Opfer-Szenario, wie es aus Wildwest-, Action-, Kriegs- und Science-Fiction-Filmen, aber auch aus vielen Zeichentrickfilmen bekannt ist." (Jobst, 1990, S.38)

Offenbar bleibt der Held, hier das Erzähler-Ich des Autors, von Erdbeben und Schmerzensschreien völlig unberührt. Hinter die fehlende Anfälligkeit des Helden für "Regungen" irgendwelcher Art tritt als Darstellungsziel die Frage nach Gerechtigkeit weit zurück. [... .] Sterben und Schmerz prallen folgenlos an ihm ab. (ebd., S.39)

Diese heldenhaften Menschen in Singers Beispielen reagieren alle ausnahmslos rational, vernünftig und emotionslos. Auch Eltern, die über den Tod ihres neugeborenen Kindes entscheiden müssen, sollen dies scheinbar nach nur vernünftigen Gesichtspunkten tun.

Ein weiteres Beispiel für das gewaltästhetische Klima im Singerschen Text ist sein Beispiel über Folter, das ich in 3.6.2 erwähne:

Es wäre in der Theorie ein Fall vorstellbar, in dem unfreiwillige Euthanasie gerechtfertigt werden könnte: Wenn eine Person in die Hände von Folterern gelangt wäre, und sie die Qualen, die in der Zukunft bevorstehen, noch nicht sieht; wir aber wüssten, dass sie zu Tode gefoltert würde, wäre es besser sie zu töten.

Das hört sich an wie das Drehbuch zu einem Sado-Horrorfilm und beinhaltete, auf die Situation im sog. Dritten Reich angewandt, daß die Bevölkerung die Juden hätte ermorden sollen, um sie vor der Ermordung durch die KZ-Schergen zu beschützen. (Jäger, 1990, S.22)

Jäger schließt aus seinen Beobachtungen, dass Singers Text bewusst auf Wirkung aus ist und mit seinen Horroreffekten eine völlig "fragwürdige und unausgegorene Position um fast jeden Preis und mit fast jedem Mittel durchsetzen möchte" (vgl. ebd., S.23).

5 Wiederholt sich die Geschichte?

Ein großer Kritikpunkt an Singer ist der immer wiederkehrende Vorwurf an seine Argumentation, Analogien zur Politik der Nationalsozialisten aufzuweisen.

Die sog. "Neue Euthanasie" ist aus dem Umfeld von Eugenik, Rassismus, Sozialdarwinismus, Lebensphilosophie und Ökonomie nicht herauszulösen und verweist auf die Zeit des Deutschen Faschismus von 1933 bis 1945. Die Fachwissenschaften leisteten damals im Kern die Definition und Feststellung des sog. lebensunwerten Lebens, die Ökonomie rechtfertigte die Vernichtung, die Philosophie beseitigte im Kleide einer Ethik die Skrupel und pervertierte die Tötung zum Gnadenerweis und die faschistische Herrschaftsstruktur und Staatsgewalt realisierte die praktische Seite der Vernichtung. (Feuser, 1998)

Feuser sagt, dass im heutigen Verbund nur noch die Herrschafts- und Gewaltstrukturen fehlen, die die Tötung realisieren könnten. Er meint, dass das Töten bald als "liberales Prinzip", z.B. im Sinne der Selbstbestimmung von Zeit, Art und Weise des eigenen Todes, gelten könnte. Es würde "demokratisch" realisiert, d.h. als Mehrheitswille gerechtfertigt und verwaltungstechnologisch abgewickelt werden. Die Tötung wird also nicht von oben verordnet, die Entscheidung wird dem Individuum aufgezwungen und als Menschenrecht und freier Wille verkauft.

Obwohl, oder vielleicht gerade weil, Singer den Vorwurf der Parallelen zum Nationalsozialismus so vehement bestreitet, sind diese doch offensichtlich vorhanden. Monika Schumann (1994, nach Schmuhl) fasst diese treffend zusammen:

Damals wie heute

  • wurde/wird behauptet, es gäbe menschliches Leben, das so eigenschaftslos sei, dass es keine "Lebensqualität" besäße. Dessen Auslöschung sei ethisch gerechtfertigt. Behinderung und Krankheit werden nicht als andere Form des Daseins gesehen, sondern nur als Defizit;

  • rank(t)en sich die ,,Euthanasie"-Bestrebungen um den Mitleidsbegriff und das Motiv, vom Leiden erlösen zu wollen. Die Grenzen zwischen "Sterbehilfe" und der Tötung nicht einwilligungsfähiger Personen verwisch(t)en immer mehr;

  • orientiert/e man sich an der Utopie einer krankheits- und leidensfreien Gesellschaft. Menschen, die dieser Vision nicht (mehr) entsprechen, wurden/werden herabgewürdigt und ihr "Lebensrecht" in Frage gestellt. Sind die Personeneigenschaften erst einmal abgesprochen worden, ist es bis zur Tötung nur noch ein kleiner Schritt;

  • ist eine Ausweitung auf immer mehr Gruppen von Menschen festzustellen, deren Lebensumstände als nicht mehr "lebenswert" bestimmt wurden/werden;

  • besaß/besitzt der Berufsstand der Ärzt/innen als Entscheidungsträger große Macht;

  • fiel/fällt die "Euthanasie"-Debatte auf vorbereiteten Boden und verbreitet sich in Zeiten ökonomischer Krisen;

  • wurde/wird die Einschränkung der Menschenrechte zunehmend zugunsten von Kosten-Nutzen-Berechnungen gerechtfertigt;

  • waren/sind Eugenik (heute Humangenetik, pränatale Diagnostik und Reproduktionsmedizin) und "Euthanasie"-Bestrebungen eng miteinander verquickt.

Obwohl sich die NS-Ideologie von der Position Singers natürlich unterscheidet, führen doch beide zu vergleichbaren sozialpolitischen Konsequenzen im Umgang mit geistig behinderten Menschen (vgl. Rost, 1990).

6 Kurz: Die heutige Praxis

In diesem Kapitel möchte ich mich möglichst kurz fassen, da eine genauere Betrachtung der aktuellen Situation eine eigene Diplomarbeit ausfüllen würde.

6.1 Humangenetische Beratung und pränatale Diagnostik

Bei der humangenetischen Beratung geht es darum, über mögliche Erkrankungen oder Behinderungen eines zukünftigen Kindes zu informieren. Diese Beratung wird meist von Paaren in Anspruch genommen, welche sich über den eigenen "genetischen Zustand" unsicher sind, selbst eine Behinderung haben oder in deren Familie eine Vorbelastung vorliegt. (vgl. Ness, 1997)

Diese Idee der Beratung von Eheleuten ist keinesfalls neu. 1864 tauchte die erste Aufforderung in der Presse auf, "vor der Gefährlichkeit des Heiratens Ungesunder zu warnen. Gemeint waren damals Menschen mit Tuberkulose und Geisteskrankheiten." (Sierck; Radtke, 1989, S.9) Die erste genetische Beratungsstelle in Deutschland wurde 1911 von Ernst Haeckel gegründet. Der Mediziner und Zoologe übertrug die Selektionstheorien von Darwin aus der Tierwelt auf die Menschen und sah sich dem eugenischen Interesse verpflichtet, den Genpool der Menschheit zu verbessern (vgl. ebd.).

Die humangenetische Beratung liefert aber immer nur statistische Wahrscheinlichkeiten, die selten sichere Aussagen über das tatsächliche Risiko für das potentielle Kind oder die Mutter zulassen, und auch nicht den genauen Verlauf einer Schwangerschaft vorhersehen können. So ist es beispielsweise auch heute, genau wie zu Beginn des 20. Jahrhunderts, noch üblich, Stammbaumanalysen durchzuführen und aus diesen Prognosen zu erstellen. (vgl. Lange, 2005, S.53)

Bei bereits bestehender Schwangerschaft wird zusätzlich die Pränataldiagnostik angeboten. Dazu zählen alle vorgeburtlichen Verfahren, die Aufschluss über mögliche Erkrankungen des Fötus geben können. Solche Untersuchungen können invasiv ("in den Körper der Frau eingreifend" z.B. Blut- und Fruchtwasseruntersuchung, Chorionzottenbiopsie) oder nicht-invasiv (z.B. Ultraschall, Triple-Test) sein. Invasive Methoden sind nicht ungefährlich und die Fruchtwasserpunktion kann zu einer Verletzung des Fötus führen:

Die Amniozentese stellt als diagnostisches Verfahren einen gleich hohen Risikofaktor dar, durch sie einen Abort zu erleiden, wie sie in der Lage ist, ein Down Syndrom festzustellen. (Ness, 1997)

MedizinerInnen und HumangenetikerInnen beteuern immer wieder, die Pränataldiagnostik diene nicht der Entdeckung und der sehr häufig daraus folgenden Abtreibung von behinderten Föten, sondern auch der Ausschöpfung der therapeutischen Möglichkeiten. Vorgeburtliche Eingriffe sind aber leider noch sehr selten möglich und so läuft die Diagnose in den meisten Fällen auf einen Schwangerschaftsabbruch hinaus:

Dabei vermischt sich zunehmend die Fürsorge für einen guten Fortgang einer Schwangerschaft mit einer Qualitätskontrolle des Fötus. Die Mißbildungsdiagnostik hat in den letzten Jahren einen immer größeren Raum in der Schwangerschaftsvorsorge eingenommen. So erstaunt es nicht, daß schwangere Frauen ihre eigene Schwangerschaft immer öfter nur noch unter dem Blickwinkel von Risiken, Abweichungen und Pathologischem sehen. Untersuchungen zeigen, daß sie häufig, das Risiko ein behindertes Kind zu bekommen, überschätzen und verunsichert nach Möglichkeiten greifen, die ihnen Medizin und Humangenetik anbieten. Die Schere zwischen der angebotenen Diagnostik und den tatsächlich vorhandenen Therapiemöglichkeiten in der Schwangerschaft klafft dabei immer mehr auseinander. Oftmals besteht die einzige Therapie im Abbruch der Schwangerschaft. (Ness, 1997)

Erika Feldhaus-Plumin sieht in der Pränataldiagnostik eine gezielte Suche nach Behinderungen und Erkrankungen, welche zur vorgeburtlichen Selektion führen kann. Pränataldiagnostik ist aber kein Garant dafür, ein "gesundes" Kind zu bekommen:

Die Illusion der Vermeidbarkeit von Behinderung wird schon von Beginn an genährt und fällt bei der Befundmitteilung in sich zusammen, das sich das behinderte Leben nur noch vermeiden lässt, indem ein sog. Spätabbruch nach medizinischer Indikation durchgeführt wird. (Feldhaus-Plumin, 2008, S.67)

Was Eltern im Zuge einer humangenetischen Beratung aber auch anschaulich erfahren sollten, ist die Tatsache, dass Menschen mit Behinderung ein erfülltes Leben führen können (vgl. Antor, 1988).

Die notwendig psychosoziale und interdisziplinäre Beratungssituation kommt, nach Feldhaus-Plumin, aber viel zu kurz. Da sie der rasanten Weiterentwicklung der pränatalen Diagnostik nicht nachkommt, gibt es ein Ungleichgewicht zwischen dem stark in Anspruch genommenen medizinischen Angebot und dem kaum bekannten Beratungsangebot. Dabei würden die betroffenen Frauen einen sehr hohen Beratungsbedarf aufweisen. (vgl. Feldhaus-Plumin, 2008, S.66)

Dass behinderte Kinder zunehmend als "Schadensfalls" angesehen werden, macht es aber auch den ÄrztInnen nicht leichter in diese Richtung zu beraten. Zwei Gerichtsurteile in Österreich haben in der letzten Zeit für Aufregung gesorgt.

Die Salzburger Gynäkologin Barbara Maier erläutert diese in der Sendung kreuz und quer (17.6.2008): In einem Fall riet ein Arzt seiner Patientin nach einer Ultraschalluntersuchung zu einer weiteren Abklärung und stellte eine Überweisung aus. Die Frau nahm diesen Termin aber nicht wahr und bekam dann, unvorbereitet, ein Kind mit Behinderung. Der Arzt wurde wegen unzureichender Beratung zu Schadensersatz verurteilt.

Im jüngsten OGH-Urteil wurde ein Arzt erstmals zur Zahlung der gesamten Lebenshaltungskosten eines Kindes mit Behinderung verurteilt, dessen Behinderung während der Schwangerschaft hätte erkannt werden können. Wäre den Eltern die Behinderung ihres Kindes bekannt gewesen, so hätten sie sich nach eigener Aussage gegen die Geburt ihres Kindes entschieden, also abgetrieben. Nun wurde den Eltern aber nicht ausschließlich für die pflegerischen Mehrkosten finanzielle Unterstützung zugesprochen. Sie erhalten die gesamten Lebenshaltungskosten des Kindes und dies ruft Kritik hervor. Die Lebensexistenz von Menschen mit Behinderung wird so in Frage gestellt und das Kind an sich wird als "Schaden" angesehen.

Mit diesen Gerichtsurteilen werden ÄrztInnen dazu veranlasst, sich immer mehr abzusichern und den Eltern eventuell mehr Angst als nötig zu machen. Obwohl es die Aufgabe wäre neutral zu informieren und auf keinen Fall zu einem Schwangerschaftsabbruch zu raten, geht der gesellschaftliche Tenor eindeutig in diese Richtung. Entscheidet sich eine Frau gegen einen Abbruch aufgrund eugenischer Indikation und bekommt bewusst ein Kind mit Behinderung, wird ihr das oft zum Vorwurf gemacht und sie stößt auf Unverständnis.

Noch besteht in Europa keine gesetzliche Handhabe gegen Personen, die trotz hohem Risiko ein Kind zeugen. Durch ein Grundsatzurteil müssen jedoch ältere Frauen in der BRD auf das erhöhte Risiko, ein Kind mit Mongolismus [Down-Syndrom] zu bekommen, aufmerksam gemacht werden. Ein Arzt, der dies bei der Schwangerenvorsorge unterlassen hatte, wurde zu Schadenersatz verurteilt. Die vorgeburtliche Chromosomenanalyse muß vom Arzt empfohlen werden. Reflexartige Abtreibung bei positivem Befund gehört zu den Spielregeln.

In Amerika gibt es Schadenersatzansprüche von Behinderten gegen ihre Eltern, weil diese das Risiko in Kauf genommen haben. Ältere Frauen, die ihr mongoloides [sic] Kind austragen wollen, müssen in den USA mit einer Streichung der Sozialhilfe rechnen. (Rhomberg, 1989)

Befürchtungen, dass dies auch in Österreich in diese Richtung laufen könnte, sind meiner Meinung nach nicht zu weit hergeholt.

6.2 Schwangerschaftsabbruch

In Österreich ist ein von einem Arzt nach vorangegangener Beratung durchgeführter Schwangerschaftsabbruch seit 1975 straffrei, wenn dieser innerhalb der ersten drei Schwangerschaftsmonate erfolgt. Eine spätere Abtreibung ist möglich, wenn die schwangere Frau in Gefahr wäre und die Schwangerschaft oder Geburt ihr Leben bzw. ihre psychische oder physische Gesundheit gefährden könnte. Ein Abbruch unter diesen Gesichtspunkten erfolgt aus "medizinischer Indikation".

Eine "eugenische Indikation" liegt vor, wenn das Kind schwer körperlich oder geistig behindert geboren werden würde.

(Außerdem darf nach dem dritten Monat abgetrieben werden, wenn die Schwangere noch nicht 14 Jahre alt ist.) (vgl. Wikipedia)

Die Mehrheit der Schwangeren, über 90%, lässt nach einer festgestellten "Abweichung" einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen. (vgl. Köbsell, 2008) Dieser Umstand führte im November 2006 zu folgendem Titelblatt der Süddeutschen Zeitung: "Vom Aussterben bedroht. Immer mehr Eltern entscheiden sich nach der Voruntersuchung gegen ein behindertes Kind" steht über dem Bild eines Mannes mit Down-Syndrom. (vgl. SILOAH, im Internet)

Das Thema selektive Abtreibung und Pränataldiagnostik hat in der Behindertenbewegung und den Disability Studies an Wichtigkeit gewonnen. Die wachsende Akzeptanz in der Bevölkerung zwingt dazu. Besonders behinderte Frauen haben sich international in dieser Frage engagiert. In der deutschen Behindertenbewegung wird dazu weitgehend einheitlich diese Position vertreten, welche auch meiner Auffassung entspricht:

Die Möglichkeit des Schwangerschaftsabbruches an sich wird bejaht, die Abtreibung eines bestimmten Fötus aufgrund dessen mangelhafter "Qualität" jedoch abgelehnt und die vorgeburtliche Selektion behinderten Lebens, die auch Auswirkungen auf die Bewertung der Lebensqualität lebender Behinderter habe, kritisiert. (Köbsell, 2008, S.22)

Da Pränataldiagnostik aus der Schwangerenvorsorge in westlichen Ländern nicht mehr wegzudenken ist, Amniozentese (die Fruchtwasseruntersuchung) aber erst zu einem relativ späten Zeitpunkt der Schwangerschaft durchgeführt werden kann, stellt sich die Frage nach einer Abtreibung oft erst nach dem fünften Schwangerschaftsmonat. Deshalb ist es in Deutschland und auch Österreich möglich, den Fötus bis kurz vor dem eigentlichen Geburtstermin zu töten, wenn eine medizinische oder eugenische Indikation vorliegt. Dabei wird das Kind im Mutterleib getötet und die Mutter muss ihr totes Kind gebären, was eine enorme Belastung darstellt. Es kamen schon Fälle vor, in denen das "abgetriebene" Kind überlebte. Diese Praxis führt zu der paradoxen Situation:

...dass einerseits mit allen medizinischen Mitteln um das Leben kleinster "Frühchen" gekämpft wird, während nach Spätabtreibungen lebensfähige Säuglinge, die niemand haben will, zur Welt kommen - falls sie nicht zur Vermeidung dieser Situation schon im Mutterleib mit Kaliumchlorid getötet werden. Dies ist eine Situation, die von behinderten Menschen immer wieder heftig kritisiert wurde und wird. (Köbsell, 2008, S.23)

6.3 Sterbehilfe

"Die kritische Haltung behinderter Menschen gegenüber der Sterbehilfe ist in Deutschland ganz eindeutig ein Vermächtnis des Nationalsozialismus." (Köbsell, 2008, S.24)

Interessensvereinigungen von Menschen mit Behinderung halten der aktuellen Forderung nach Legalisierung der aktiven Sterbehilfe mit "Unser Lebensrecht ist undiskutierbar" entgegen. (vgl. ebd.)

"Besonders aufmerksam wird die Entwicklung in den Ländern verfolgt, in denen die aktive Sterbehilfe bzw. ärztlich unterstützter Selbstmord erlaubt ist" (ebd.):

  • In den Niederlanden wird dies bereits seit 1994 geduldet und ist seit 2001 gesetzlich geregelt.

  • In Belgien ist Sterbehilfe seit 2002 gesetzlich erlaubt.

  • Im US-Staat Oregon dürfen ÄrztInnen seit 1997 die tödlichen Medikamente verschrieben, die die PatientInnen dann allerdings selbstständig einnehmen müssen; in Belgien und den Niederlanden führen die ÄrztInnen die Tötung aus.

"In vielen anderen Ländern wird derzeit die Legalisierung der (aktiven) Sterbehilfe diskutiert. (ebd.)

In den USA ist es vor allem die Behindertenorganisation "Not Dead Yet" ("noch nicht tot"), die sich gegen die Legalisierung aktiver Sterbehilfe richtet. Diese sind sehr aktiv, rufen zu Protesten auf und begleiten Gerichtsverfahren, in denen es beispielsweise um die Einstellung der Nahrungszufuhr bei behinderten Menschen geht. Außerdem protestierte "Not Dead Yet" auch gegen die Berufung von Peter Singer an die Universität Princeton. (vgl. ebd., S.25)

Es gibt in der Behindertenbewegung auch einige wenige Stimmen für die Legalisierung der aktiven Sterbehilfe. Dies sei eine Möglichkeit die Autonomie und Selbstbestimmung ausleben zu können, die ja behinderte Menschen auch sonst vertreten und fordern. Menschen ohne Behinderung können ihr Leben durch Selbstmord beenden, wenn sie keinen Ausweg mehr sehen. Für Menschen mit Behinderung mag dies in vielen Fällen ohne Assistenz nicht möglich sein. Doch dieser Wunsch nach Selbstmord in extremen Situationen müsse gegen die wachsende gesellschaftliche Akzeptanz des Tötens alter und behinderter Menschen abgewogen werden. Und dieses Abwiegen führt für die Mehrheit der Behindertenorganisationen zu einer Ablehnung der Legalisierung aktiver Sterbehilfe. Dies würde gefährlich werden, so sind sich die meisten einig.

Während ich die Entscheidung eines Menschen sein Leben zu beenden verteidigen könnte, könnte ich niemals die Gefahren akzeptieren, die den legalisierten unterstützten Selbstmord begleiten würden. Wenn das bedeutet, dass eine sehr kleine Zahl von Menschen gezwungen wird gegen ihren Willen zu leben, soll es so sein. (Jane Campbell zitiert nach Köbsell, 2008, S.25f)

Einige wenige Menschen gegen ihren Willen am Leben zu lassen erscheint mir akzeptabler, als Hunderte zu töten, die nie danach verlangt haben. Denn genau dies geschieht, einer von der Regierung in Auftrag gegebenen Studie nach, jedes Jahr in den Niederlanden.

Die gesellschaftliche Akzeptanz und die Möglichkeit des ärztlich herbeigeführten Todes bringen diejenigen in Rechtfertigungszwang, welche trotz ihres "leidvollen" Lebens die Sterbehilfe nicht in Anspruch nehmen wollen. Sie sind dem gesellschaftlichen Druck ausgesetzt freiwillig "abzutreten", um niemandem mehr zur "Last zu fallen". Sei dies nun mit einem pflegerischen Zeitaufwand oder mit einer finanziellen "Last" für das Gesundheitssystem verbunden.

Wenig wird in der Sterbehilfedebatte thematisiert, warum Menschen sterben wollen und ob das Angebot der aktiven Sterbehilfe tatsächlich die einzige Antwort ist. Dabei sind die Gründe [...] im Wesentlichen die gleichen: Es sind die Ängste vor dem Verlust von Autonomie und Würde, vor dem Verlust der Kontrolle über Körperfunktionen, davor, [...] für Familie, Freunde und Pflegende eine Last zu werden. (Köbsell, 2008, S.27)

Die Frage stellt sich, warum denn das Angewiesensein auf die Hilfe von Mitmenschen nicht mit Menschenwürde vereinbar sein kann?

6.4 Ein aktueller Fall

"Emil ist kein Schaden" lautet die Überschrift eines Artikels der im Juli 2008 in den Vorarlberger Nachrichten erschienen ist (VN, Lokal/A5). Ein werdendes Elternpaar in Vorarlberg hat sich zu einer Klage für ihr ungeborenes Kind entschieden. Sie wollen damit auf die fehlende Wertschätzung von behindertem Leben aufmerksam machen und Urteile, welche behinderte Kinder als "Totalschaden" bezeichnen und Schadenersatz zusprechen in Zukunft verhindern. Bei ihrem Sohn Emil wurde eine Spina bifida diagnostiziert. Nach ausführlichen Beratungsgesprächen, Kontakt mit anderen Eltern und gründlicher Bedenkzeit haben sich Sabine und Andreas Karg aber für ihren Sohn entschieden und können sich nun entspannt auf die Geburt vorbereiten. Neun von zehn Eltern brechen die Schwangerschaft aber ab. (siehe VN, 11. 7. 2008)

7 Schlussbemerkungen

Der Präferenzutilitarismus ist eine ethische Position, welche auf den ersten Blick einleuchtend erscheinen mag. Das Prinzip der gleichen Interessenerwägung, auf dem die Gleichheit bei Singer beruht, mutet egalitär an, ist dies aber bei genauerer Betrachtung ganz und gar nicht. Menschen werden in unterschiedlich wertvolle Kategorien eingeteilt, wobei die "Nicht-Personen" zu den "Untermenschen" werden. Deren Interessen sollen theoretisch zwar gleich erwägt werden, faktisch spricht Singer ihnen aber die Fähigkeit ab, überhaupt ein Interesse, etwa das Interesse weiterzuleben, zu besitzen. Um zum Ziel des größtmöglichen Nutzens bzw. Glücks zu kommen, kann es im Utilitarismus ethisch gerechtfertigt werden, die Interessen einzelner Individuen dem Gemeinwohl zu opfern. So könnten utilitaristische Konzepte wie die "Praktische Ethik" eine Sozialethik legitimieren, welche die Kosten für alte, kranke, behinderte und schwache Menschen nicht zu tragen bereit ist und diese, unter dem Vorwand von Mitleid bzw. Erlösung, zur Euthanasie freigibt.

Die Parallelen zu den Thesen der Nationalsozialisten werden heftig bestritten, dabei werden diese an so vielen Stellen von Singers Ethik deutlich. Besonders viele Ähnlichkeiten in der Sprache werden zwischen der "Praktischen Ethik" Singers und der Schrift von Binding & Hoche (1920) herausgearbeitet. Ernst Klee fragt sich dazu:

Sollten Singer und seine deutschen Nach-Singer wirklich nicht wissen, daß seine Formulierungen und Gedankenspiele bereits in einem Buch veröffentlicht sind, das dem NS-Massenmord die ideologischen Grundlagen lieferte? Es ist erstaunlich, mit welcher intellektuellen Lust Singer & Nachsinger diskutieren, wer denn nun alles getötet werden kann. Die akademische Verfolgung der neuen Euthanasie-Opfer ist bereits im Gange. Dabei wird kaum etwas formuliert, was die NS-Euthanasierer nicht schon gesagt hätten. (Klee, 1990, S.68)

Peter Singer und die Befürworter seiner Ethik sind keine Nationalsozialisten, aber die Konsequenzen einer Umsetzung dieser "Praktischen Ethik" würden auf dasselbe Ergebnis hinauslaufen. Dem ist unbedingt entgegenzuwirken.

Nur solange wir und jede und jeder einzelne von uns Behinderte, Invalide, Alte, Kranke, Sieche v.a. Minderheiten ausschließen, haben die genannten Humantechnologien und die Euthanasie eine Basis. Und: Nur solange wir den Irrationalismus unseres Denkens für gesunden Menschenverstand halten, erscheinen uns [...] Aussagen SINGERS, die schon 1979 verfaßt wurden, vernünftig (Feuser, 1998)

Doch ist es sicherlich kein Zufall, dass bioethische Fragestellungen gerade jetzt wieder auf Resonanz stoßen. Medizinischer Fortschritt, die damit einhergehende "Überalterung" der Industriegesellschaft und die Diskussion um ein angeblich nicht mehr zu finanzierendes Gesundheitswesen bereiten den Boden für utilitaristisches Denken.

Der Diskurs um die "Verhinderung" behinderten Lebens und die "Sterbehilfe" bei alten und kranken Menschen ist schon alltäglich und "normal" geworden. Dies sollte aber vehement hinterfragt werden und ein Gegendiskurs geschaffen werden, der sich für das Leben einsetzt. Menschenwürde sollte in einer humanen Gesellschaft unantastbar sein; menschliches Leben vom Menschen nicht angetastet werden. Der Wert von der "Heiligkeit des menschlichen Lebens", welchen Singer als "Gefühlsduselei" und antiquiertes "christlich-jüdisches" Denken so unbedingt abgeschafft wissen will, darf und soll auch heute noch verteidigt werden. Ich spreche nicht von einer religiösen "christlich-jüdischen" Tradition, gegen die Singer wettert, sondern vom Status Menschenwürde als Moralauffassung, der allen Menschen zugestanden werden muss.

Ich würde Speziesismus keinesfalls mit Rassismus gleichsetzten, wie Peter Singer dies tut. Moralisches Denken ist eine humantypische Eigenschaft, welche dem Menschen eigen ist. Auch wenn nicht jeder Mensch in der Lage ist ethisch zu handeln, weil er etwa eine geistige Behinderung hat, gehört er doch zur Art, zur Gattung Mensch. Dies sei ein Rechtfertigungsgrund für den Status Menschenwürde, meint etwa Matthias Kettner (vgl. Kettner, 2008).

Ich habe versucht aufzuzeigen, dass Singers Kriterien für das Person-Sein willkürlich sind und dass Krankheit, Behinderung, Alter und Tod zum Menschsein dazugehören. Eine leidfreie Gesellschaft ("ein gesunder Volkskörper") bleibt Utopie und ist auch nicht unbedingt erstrebenswert, wenn dafür Menschen geopfert werden. Das Leiden auf der Welt zu beseitigen, indem man die Leidenden beseitigt scheint mir widersprüchlich, da Töten ein Gewaltakt ist und nur noch mehr Leid erzeugen kann. In einer solch inhumanen Gesellschaft möchte ich nicht gerne leben.

Schließen möchte ich mit Worten von Uwe Jürgen Ness, dem Sprecher der Bundesarbeitsgemeinschaft Gen- und Reproduktionstechnologie bei den deutschen GRÜNEN:

Eine "genetische Normalität" beim Menschen wird konstruiert, Abweichungen davon als krank oder behindert klassifiziert. Vermeintlich objektive naturwissenschaftliche Erkenntnisse werden auf diese Weise in gesellschaftliches und politisches Handeln transferiert: Wir als GRÜNE stellen uns entschieden gegen eine solche Einteilung in wertvolles und wertloses Leben. Eine Bewußtseinsbildung in dem Sinne, daß ein Mensch mit Behinderungen oder mit einer potentiell genetisch verursachten Krankheit, wie etwa Krebs, besser gar nicht zur Welt gekommen wäre, läuft einer humanen Gesellschaft zuwider. (Ness, 1997)

Um wieder auf meine Einleitung zurückzukommen: Jedes menschliche Leben, jedes menschenmögliche Dasein ist mit dem Leben zu vereinbaren und muss den Status Menschenwürde tragen. Anstatt behinderte, alte und kranke Menschen aus dem Leben auszuschließen, müssen wir an einer inklusiven Gesellschaft arbeiten, in der jeder Mensch Platz hat und nicht um sein Leben fürchten muss, sollte er einmal auf die Hilfe anderer angewiesen sein.

Literaturverzeichnis

Antor, Georg (1988): Behindertes Leben und Lebensqualität - Offene Fragen zum Schwangerschaftsabbruch aus Sicht der Sonderpädagogik. Bidok: http://bidok.uibk.ac.at/library/antor-lebensqualitaet.html (21.6.2008)

Badura, Jens (1999): Moral für Mensch und Tier. Tierschutzethik im Kontext. München: Utz

Bank-Mikkelsen, Niels Erik; Berg, Elith (1999): Das dänische Verständnis von Normalisierung und seine Umsetzung in ein System von Hilfs- und Pflegediensten zur Integration. In: Behindernde Hilfe oder Selbstbestimmung der Behinderten. Neue Wege gemeindenaher Hilfen zum selbständigen Leben. Bidok: http://bidok.uibk.ac.at/library/vif-selbstbestimmung.html (5.6.2008)

Bastian, Till (1990): Denken-Schreiben-Töten. Zur neuen "Euthanasie"- Diskussion. Stuttgart: Hirzel

Bastian, Till & Rost, Karl Ludwig: Leben und sterben lassen. Zur Kritik der utilitaristischen Ethik Peter Singers. In: Bastian, Till (Hrsg.)(1990): Denken-Schreiben-Töten. Zur neuen "Euthanasie"- Diskussion. Stuttgart: Hirzel

Beck, Iris; Düe, Willi; Wieland, Heinz (Hrsg.)(1996): Normalisierung: Behindertenpädagogische und sozialpolitische Perspektiven eines Reformkonzeptes. Heidelberg: Winter Verlag

Beck, Ulrich (1986): Risikogesellschaft. Auf dem Weg in eine andere Moderne.Frankfurt: Suhrkamp

Beck, Ulrich & Beck-Gernsheim, Elisabeth (Hrsg.) (1994): Riskante Freiheiten. Individualisierung in modernen Gesellschaften. Frankfurt: Suhrkamp

Beck-Gernsheim, Elisabeth: Gesundheit und Verantwortung im Zeitalter der Gentechnologie. In: Beck, Ulrich & Beck-Gernsheim, Elisabeth (Hrsg.) (1994): Riskante Freiheiten. Individualisierung in modernen Gesellschaften. Frankfurt: Suhrkamp, S. 316-335

Bentham, Jeremy: Eine Einführung in die Prinzipien der Moral und der Gesetzgebung. In: Höffe, Otfried (Hrsg.)(1992): Einführung in die utilitaristische Ethik. Klassische und zeitgenössische Texte. 2. Aufl. Tübingen: Francke, S. 55-83

Bergmann, Anna: "Organspende" zwischen ethischer Pflicht und Tabuverletzung. In: ARCHIV für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit (Heft 2/2008): Organe, Gene und gesellschaftliche Verantwortung: aktuelle Fragen der Bioethik. S.78-92

Biermann, Adrienne / Goetze, Herbert: Sonderpädagogik. Eine Einführung. Stuttgart: Kohlhammer, 2005.

Binding, Karl & Hoche, Alfred (1920): Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens. Ihr Maß und ihre Form. Leipzig

Bird, Gillian & Buckley, Sue (1994): Handbuch für Lehrer von Kindern mit Down-Syndrom. (deutschsprachige Ausgabe 2000) G&S Verlag

Boban, Ines & Hinz, Andreas (2003): Qualitätsentwicklung des Gemeinsamen Unterrichts durch den "Index für Inklusion" Bidok: http://bidok.uibk.ac.at/library/boban-qualitaetsentwicklung.html (5.6.2008)

Brandt, Richard B.: Einige Vorzüge einer bestimmten Form des Regelutilitarismus. In: Höffe, Otfried (Hrsg.)(1992): Einführung in die utilitaristische Ethik. Klassische und zeitgenössische Texte. 2. Aufl. Tübingen: Francke, S. 183-222

Brill, Werner (1994): Pädagogik im Spannungsfeld von Eugenik und Euthanasie. Die "Euthanasie" - Diskussion in der Weimarer Republik und zu Beginn der neunziger Jahre. Ein Beitrag zur Faschismusforschung und zur Historiographie der Behindertenpädagogik. St. Ingbert: Röhrig Universitätsverlag

Christoph, Franz (1990): Tödlicher Zeitgeist. Notwehr gegen Euthanasie. Köln: Kiepenheuer & Witsch

Cloerkes, Günther (Hrsg.)(2003): Wie man behindert wird. Texte zur Konstruktion einer sozialen Rolle und zur Lebenssituation betroffener Menschen. Heidelberg: "edition S"

Cloerkes, Günther (2007): Soziologie der Behinderten. Eine Einführung. Unter Mitwirkung von Kai Felkendorff und Reinhard Markowetz. (3. neu bearbeitete und erweiterte Auflage) Heidelberg: Winter "editon S"

Dörner, Klaus: Zur Professionalisierung der sozialen Frage. In: Bastian, Till (1990): Denken-Schreiben-Töten. Zur neuen "Euthanasie"-Diskussion. Stuttgart: Hirzel, S.23-35

Dworschak, Wolfgang (2004): Lebensqualität von Menschen mit geistiger Behinderung. Theoretische Analyse, empirische Erfassung und grundlegende Aspekte qualitativer Netzwerkanalyse. Kempten: Klinkhardt

Egger, Gernot (1990): Ausgrenzen - erfassen - vernichten. Arme und "Irre" in Vorarlberg. Bregenz: Vorarlberger Autoren Ges.

Eggert, Dietrich (1996): Abschied von der Klassifikation von Menschen mit geistiger Behinderung. Der Paradigmenwandel in der Diagnostik und seine Konsequenzen. Bidok: http://bidok.uibk.ac.at/library/eggert-klassifikation.html (5.6.2008)

Feldhaus-Plumin, Erika: Pränataldiagnostik und psychosoziale Beratung. In: ARCHIV für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit (Heft 2/2008): Organe, Gene und gesellschaftliche Verantwortung: aktuelle Fragen der Bioethik. S.66-76

Fengler, Jörg: Ordnung, Pflicht und Tötungsbereitschaft. In: Bastian, Till (1990): Denken-Schreiben-Töten. Zur neuen "Euthanasie"- Diskussion. Stuttgart: Hirzel, S.15-21

Feuser, Georg (1991): Wider die Unvernunft der Euthanasie. Bidok: http://bidok.uibk.ac.at/library/feuser-euthanasie.html (Stand 8.4.2008)

Feuser, Georg (1998): Vom Bewußtsein und der Bewußtheit. Eine lebensnotwendige Unterscheidung. Bidok: http://bidok.uibk.ac.at/library/beh6-98-feuser-bewusstheit.html (12.6.2008)

Goffman, Erving (1975): Stigma. Über Techniken der Bewältigung beschädigter Identität. 1.Aufl. Frankfurt: Suhrkamp

Gstettner, Peter (1982): Die nicht stattgefundene "Begegnung" oder: Zur Fortgesetzten Abwertung von Abweichenden. Bidok: http://bidok.uibk.ac.at/library/gstettner-begegnung.html (4.6.2008)

Haack, Gerhard: Das Normalisierungsprinzip 1996. Fragen aus der Praxis. In: Beck/Düe/Wieland (Hrsg.)(1996): Normalisierung: Behindertenpädagogische und sozialpolitische Perspektiven eines Reformkonzeptes. Heidelberg: Winter, S.44-60

Haveman, Meindert (Hrsg.)(2007): Entwicklung und Frühförderung von Kindern mit Down-Syndrom. Das Programm "Kleine Schritte". Stuttgart: Kohlhammer

Herrath, Frank: Vortrag: Was behindert Sexualität? www.insieme.ch/pdf/sex_vortrag_herrath.pdf (28.3.2008)

Höffe, Otfried (Hrsg.)(1992): Einführung in die utilitaristische Ethik. Klassische und zeitgenössische Texte. 2. Aufl. Tübingen: Francke

Jäger, Siegfried: Der Singer-Diskurs sowie einige Bemerkungen zu seiner Funktion für die Stärkung rassistischer und rechtsextremer Diskurse in der Bundesrepublik Deutschland. In: Jäger, Siegfried & Jobst, Paul (1990): Von Menschen und Schweinen. Der Singer- Diskurs und seine Funktion für den Neo-Rassismus. Duisburg: Institut für Sprach- und Sozialforschung

Jobst, Paul: Zur Erinnerung: Tier-Metaphern und Ausgrenzung. Anmerkungen zur sogenannten Singer-Debatte. In: Jäger, Siegfried & Jobst, Paul (1990): Von Menschen und Schweinen. Der Singer- Diskurs und seine Funktion für den Neo-Rassismus. Duisburg: Institut für Sprach- und Sozialforschung

Kappeler, Manfred (2000): Der schreckliche Traum vom vollkommenen Menschen. Rassenhygiene und Eugenik in der Sozialen Arbeit. Marburg: Schüren

Kettner, Matthias: Menschenwürde als Selbstschutz moralfähiger Wesen. In: ARCHIV für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit (Heft 2/2008): Organe, Gene und gesellschaftliche Verantwortung: aktuelle Fragen der Bioethik. S.4-17

Klee, Ernst (1990): Durch Zyankali erlöst. Sterbehilfe und Euthanasie heute. Frankfurt: Fischer

Klee, Ernst (2004): "Euthanasie" im NS-Staat. Die "Vernichtung lebensunwerten Lebens". 11. Aufl. Frankfurt: Fischer

Köbsell, Swantje (2008): "Unser Lebensrecht ist nicht diskutierbar" - Bioethik aus der Sicht behinderter Menschen. In: ARCHIV für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit (Heft 2/2008): Organe, Gene und gesellschaftliche Verantwortung: aktuelle Fragen der Bioethik. S.18-31

Kuhse, Helga & Singer, Peter (1993): Muß dieses Kind am Leben bleiben? Das Problem schwerstgeschädigter Neugeborener. Erlangen: Harald Fischer Verlag (engl. Originalausgabe: Should the Baby Live? (1985))

Lange, Katrin (2005): Was ist neu an der neuen Eugenik - Eine kritische Analyse am Beispiel der Pränataldiagnostik und der Präimplantationsdiagnostik. GRIN Verlag: Diplomarbeit

Liessmann, Konrad & Zenaty, Gerhard (1998): Vom Denken. Einführung in die Philosophie. 3. Aufl. Wien: Braumüller

Meyer, Almut-Hildegard (2004): Kodieren mit der ICF: Klassifizieren oder Abklassifizieren? Potenzen und Probleme der "Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit". Heidelberg: Winter Verlag, "edition S"

Meyer-Drawe, Käte; Peukert, Helmut; Ruhloff, Jörg (Hrsg.)(1992): Pädagogik und Ethik. Beiträge zu einer zweiten Reflexion. Weinheim: Deutscher Studien Verlag

Milani-Comparetti, Adriano (1996): Von der "Medizin der Krankheit" zu einer "Medizin der Gesundheit". Bidok: http://bidok.uibk.ac.at/library/comparetti-milani_medizin.html (4.6.2008)

Mill, John Stuart: Utilitarismus. In: Höffe, Otfried (Hrsg.)(1992): Einführung in die utilitaristische Ethik. Klassische und zeitgenössische Texte. 2. Aufl. Tübingen: Francke, S. 84-97

Ness, Uwe Jürgen (1997): Zur Pränataldiagnostik und Gentherapie. Bidok: http://bidok.uibk.ac.at/library/ness-praenataldiagnostik.html (21.6.2008)

Nickel, Sven (1999): Gesellschaftliche Einstellungen zu Menschen mit Behinderung und deren Widerspiegelung in der Kinder- und Jugendliteratur. Bidok: http://bidok.uibk.ac.at/library/nickel-einstellungen.html (4.6.2008)

Niedecken, Dietmut (2003): Namenlos. Geistig Behinderte verstehen. 4.Aufl. Weinheim, Basel, Berlin: Beltz

Niehoff, Ulrich (1997): Interview mit Dietmut Niedecken. Bidok: http://bidok.uibk.ac.at/library/niehoff-niedecken_interview.html (17.6.2008)

Opp, Günther; Kulig, Wolfram; Puhr, Kirsten (2005): Einführung in die Sonderpädagogik. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften

Pieper, Annemarie (1985): Ethik und Moral. Eine Einführung in die praktische Philosophie. München: Beck

Pleines, Jürgen-Eckardt: Das Dilemma gegenwärtiger Ethik. In: Meyer-Drawe, Käte u.a. (Hrsg.)(1992): Pädagogik und Ethik. Beiträge zu einer zweiten Reflexion. Weinheim: Deutscher Studien Verlag, S.13-27

Rainer, Bettina (1994): Die ethische Begründung der "Euthanasie" durch Peter Singer: Die Geist-Materie-Dichotomie und ihre Bedeutung für den Umgang mit dem Leben. (Diplomarbeit: Innsbruck)

Rost, Karl Ludwig: "Schöne neue Welt"? Zur utilitaristischen Funktionalisierung des Lebens und ihrer ethischen Legitimierung durch Peter Singer. In: Bastian, Till (1990): Denken-Schreiben-Töten. Zur neuen "Euthanasie"- Diskussion. Stuttgart: Hirzel, S.37-62

Rösner, Hans-Uwe (2002): Jenseits normalisierender Anerkennung. Reflexionen zum Verhältnis von Macht und Behindertsein. Frankfurt: Campus Verlag

Schönwiese, Volker (1995): Behinderung - Rehabilitation - Integration. Innsbruck: Bidok - Behindertenintegration - Dokumentation: http://bidok.uibk.ac.at/library/schoenwiese-rehabilitation.html (28.3.2008)

Schönwiese, Volker (2006): Grundlagen integrativer Pädagogik. Skriptum zur Lehrveranstaltung (WS 2006/07)

Schumann, Monika (1994): "Lebensunwert" - Zur "Würde menschlichen Lebens" in der heutigen Gentechnologie, Reproduktionsmedizin und Bioethik-Diskussion. Bidok: http://bidok.uibk.ac.at/library/schumann-lebensunwert.html (12.6.2008)

Schuntermann, Michael F. (2007): Einführung in die ICF. Grundkurs, Übungen, offene Fragen. (2. überarbeitete Auflage) ecomed Medizin

Sierck, Udo & Radtke, Nati (1989): Die WohlTÄTER-Mafia. Vom Erbgesundheitsgericht zur Humangenetischen Beratung. 5. erweiterte Neuauflage. Frankfurt: Mabuse-Verlag

Singer, Peter (1984): Praktische Ethik. Stuttgart: Reclam. (engl. Original: 1979)

Singer, Peter (1994): Praktische Ethik. 2. revidierte und erweiterte Auflage. Stuttgart: Reclam

Singer, Peter (1998): Leben und Tod. Der Zusammenbruch der traditionellen Ethik. Erlangen: Harald Fischer Verlag

Spaemann, Robert: Geleitwort. In: Bastian, Till (1990): Denken-Schreiben-Töten. Zur neuen "Euthanasie"- Diskussion. Stuttgart: Hirzel, S. 7-8

Waldschmidt, Anne: Ist Behindertsein normal? Behinderung als flexibelnormalistisches Dispositiv. In: Cloerkes, Günther (Hrsg.)(2003): Wie man behindert wird. Texte zur Konstruktion einer sozialen Rolle und zur Lebenssituation betroffener Menschen. Heidelberg: "edition S", S. 83-102

Weingart, Peter; Kroll, Jürgen; Bayertz, Kurt (1988): Rasse, Blut und Gene. Geschichte der Eugenik und Rassenhygiene in Deutschland. Frankfurt: Suhrkamp

Wolf, Maria A. (2007): Geschlecht - Gen - Generation. Zur gesellschaftlichen Organisation menschlicher Herkunft. Hamburg: Merus Verlag

Zieger, Andreas (2003): Zur Persönlichkeit des Wachkomapatienten. Bidok: http://bidok.uibk.ac.at/library/zieger-persoenlichkeit.html (23.6.2008)

Internet und andere Medien:

Einbecker Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Medizinrecht (DGMR) zu den Grenzen ärztlicher Behandlungspflicht bei schwerstgeschädigten Neugeborenen (1986/1992) http://www.medizin.uni-koeln.de/dgmr/empfehlungen/empf1.shtml (Stand: 13.3.2008)

kreuz und quer: "Schadensfall Kind? Chancen und Probleme der vorgeburtlichen Diagnose" ORF2, 17.6.2008, 22.30 Uhr

SILOAH: Begegnung behinderter und nichtbehinderter Menschen: Vom Aussterben bedroht. http://www.siloah-muenchen.de/vom_aussterben_bedroht.htm (22.6.2008)

UNESCO-Erklärung gegen den "Rasse"-Begriff (1995). Im Internet: http://www.inidia.de/rasse-begriff-unesco.htm?ref=Klasistanbul.Com (17.6.2008)

VN (Vorarlberger Nachrichten): "Emil ist kein Schaden". Ein Ungeborenes klagt. Initiative für mehr Wertschätzung von behindertem Leben. (Freitag, 11. Juli 2008)

WIBS: Wir informieren, beraten und bestimmen selbst. Ein Projekt von Selbstbestimmt Leben Innsbruck. Im Internet: http://www.selbstbestimmt-leben.net/wibs/index.php?content=Wer+wir+sind (4.6.2008)

Wikipedia: Schwangerschaftsabbruch. Im Internet: http://de.wikipedia.org/wiki/Abtreibung#Rechtslage_in_.C3.96sterreich (21.6.2008)

You Tube:William Crawley meets Peter Singer (part 2). (etwa Minute 2 - 3) Im Internet: http://de.youtube.com/watch?v=AF3VTu5lR_o (16.8.2008)

Quelle:

Sabine Mäser: Peter Singers "Praktische Ethik" - Die neue Euthanasie- und Eugenik - Debatte

Diplomarbeit zur Erlangung des akademischen Grades einer Magistra der Philosophie eingereicht bei a.o. Univ.-Prof. Dr. Volker Schönwiese; Fakultät für Bildungswissenschaften der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck; Innsbruck 2008

bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet

Stand: 04.11.2008

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