Integration von blinden und hochgradig sehbehinderten Kindern in allgemeinen Schulen

Autor:in - Karl-Josef Lenz
Themenbereiche: Schule
Textsorte: Artikel
Releaseinfo: Erschienen in: TAFIE (Hrsg.): Pädagogik und Therapie ohne Aussonderung. 5. Gesamtösterreichisches Symposium 1989, S. 59 - 62
Copyright: © Karl-Josef Lenz

Integration von blinden und hochgradig sehbehinderten Kindern in allgemeinen Schulen

Blinde Kinder und Jugendliche können die allgemeine Schule besuchen, dies ist bereits sehr häufig durchgeführt und anerkanntermaßen erfolgreich praktiziert worden. Eine Grundbedingung hierfür ist der Wunsch des Kindes und seiner Eltern, die Schule ihrer Wahl besuchen zu können. Hier sollten die Sonderschule und die allgemeine Schule gleichberechtigt nebeneinanderstehen. Das Für und Wider dieser beiden Möglichkeiten soll hier nicht weiter erörtert werden. Ich möchte eher den Akzent darauf legen zu beschreiben, welche inhaltlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen geschaffen werden sollten, um für blinde SchülerInnen den Besuch einer allgemeinen Schule ihrer Wahl zu ermöglichen.

Gehen Sie bitte von folgender Situation aus: Ein blindes Kind besucht die erste Klasse einer allgemeinen Grundschule, die nächstgelegene Spezialschule für Blinde ist ein- bis eineinhalb Fahrstunden weit entfernt. Die Lehrerinnen und Lehrer der allgemeinen Schule hatten noch nie ein blindes Kind in ihrer Klasse und sind mit den Problemen dieser Behinderung nur sehr geringfügig bekannt. Also eine "normale" Situation.

Sicher werden verschiedene Grundfragen auftauchen, von denen ich einige nennen und Lösungsmöglichkeiten anreißen möchte, ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

Es wird viel mehr Zeit für individuelle Zuwendung im Unterricht erforderlich sein.

Lösung:

  • weniger Kinder in der Klasse

  • mehr Lehrstunden

  • Zwei-Pädagogen-System.

Blinde Kinder haben ganz spezielle Bedürfnisse im Unterricht, wie kann ich denen gerecht werden?

Lösung:

  • Binnendifferenzierung

  • "Offener Unterricht"

  • Klassenraumgestaltung

  • Materialangebot

  • Einzelunterricht.

Ich bin nicht speziell ausgebildet, um blinde Kinder zu unterrichten, kann ich diese Aufgabe erfüllen?

Lösung:

  • ein Beratungslehrer der Spezialschule für Blinde steht für ausgiebige Beratungen zur Verfügung

  • es werden Fortbildungskurse angeboten

  • die Eltern des blinden Kindes geben ihren Rat.

Ich benötige viele spezielle Unterrichtsmaterialien!

Lösung:

  • alle Medien werden von der Spezialschule zur Verfügung gestellt

  • Bestimmte Medien können auch in der allgemeinen Schule selbst hergestellt werden.

Das blinde Kind hat einen Anspruch, Dinge zu lernen, die nur für es allein von Bedeutung sind (Mobilität, Kurzschrift, Schreibmaschinen, Computer)

Lösung:

  • der/die BeratungslehrerIn organisiert dies z.B. als Kompaktkurs und/oder zusätzlichen Unterricht.

In den gegebenen Antworten für mögliche Lösungen fällt dem/der BeratungslehrerIn eine wichtige Aufgabe zu. Die Spezialschule für Sehgeschädigte sollten diese neue Aufgabe annehmen und gestalten. BeratungslehrerInnen arbeiten als LehrerInnen mit behinderungsspezifischer Fachausbildung. Ihr Ziel ist es, eine möglichst allseitige Integration der sehgeschädigten SchülerInnen an die Schule ihrer Wahl zu ermöglichen. Hierzu besteht mindestens folgendes Angebot, welches sehr flexibel, auf den Einzelfall bezogen, gestaltet werden muß:

  • Beratungsgespräche für Lehrer, Eltern und Schüler werden ermöglicht. Dies erfordert ein hohes Maß an Kooperationsbereitschaft aller Beteiligten und die Fähigkeit, sich auf einen Prozeß des gemeinsamen Lernens von- und miteinander einzulassen.

  • Hilfsmittel, Medien werden ausgeliehen und Training für deren Verwendung findet statt. Hier entstehen manchmal große organisatorische Schwierigkeiten, darunter kann die Flexibilität des Unterrichts leiden. Doch stehen auch an einer Spezialschule nicht immer und zu jeder Zeit die optimalen Medien bereit.

  • Fortbildungskurse für die LehrerInnen der allgemeinen Schulen werden angeboten.

  • Punktschrift wird per EDV für den Einzelfall erstellt.

  • Spezielle Kurse und/oder Zusatzunterricht für blinde SchülerInnen werden durchgeführt.

Ich arbeite an der Berliner Blindenschule als Beratungslehrer für Sehgeschädigte, dort Ambulanzlehrer genannt. Ich möchte Ihnen eine Arbeitssequenz meiner Tätigkeit vorstellen:

Die ersten beiden Unterrichtsstunden bin ich in einer 10. Klasse im Informatikunterricht anwesend. An einem PC mit Braillezeile arbeitet eine blinde Schülerin zusammen mit einer Klassenkameradin. Danach organisiere ich Bücherbestellungen in Punktschrift bei verschiedenen Leihbüchereien oder Verkaufsstellen. Für eine neue Schülerin müssen die Honorarkosten für eine Schreibkraft zur Punktschrifterstellung beim Jugendamt beantragt werden, d.h. telefonieren, Gutachten schreiben, Absprachen treffen... . In der 5. Stunde bekomme ich die Diskette einer Schülerin. Sie hat darauf ihre Erdkundearbeit geschrieben. Ich muß diese in Schwarzschrift ausdrucken und der Lehrerin geben. Nachmittags findet ein regelmäßiges Treffen mit dem Klassenlehrer und dem Einzelfallhelfer einer Schülerin aus der 8. Klasse statt. Wir besprechen Schwerpunkte ihres weiteren Förderplanes.

In zwei Wochen findet eine Lehrerfortbildung für Lehrer an allgemeinen Schulen statt. Ich will noch eine Unterrichtsstunde vorbereiten, die diese LehrerInnen unter der Augenbinde/Simulationsbrille erleben werden.

Ein blinder Schüler in der 4. Klasse einer Grundschule hat ein neues Problem: Er war immer ein schneller Rechner in seiner Klasse, nun ist schriftliche Multiplikation mit mehrstelligen Zahlen Unterrichtsthema, und er ist wegen der zeitraubenden Schreibarbeit mit der Punktschriftmaschine nur noch sehr langsam. Ein Kollege von mir weiß Rat: Er selbst hat an einer Spezialschule für Blinde ein Multiplikationsverfahren gelernt, welches verblüffend einfach aufwendige Schreibarbeit weitgehend durch Kopfrechnen ersetzt. Ich lerne es von ihm und werde es am kommenden Tag Max zeigen.

Dann fahre ich zu einer Musikschule. Dort proben heute erstmals blinde Schüler gemeinsam mit Sehenden in ihrer Band. Durch meine Organisation stellte die Musikschule einen Übungsraum und einen "Bandlehrer" zur Verfügung.

An einer allgemeinen Schule müssen Rahmenbedingungen geschaffen werden, welche die Integration eines sehgeschädigten Kindes ermöglichen und erleichtern:

  • Die Bereitschaft, gewohnte Wege zu verlassen und sich einer neuen Anforderung zu stellen: Die der Nichtaussonderung behinderter SchülerInnen.

  • Bereitschaft zur Realisierung neuer Unterrichtsverfahren mit einem Mehr an Binnendifferenzierung und kindorientiertem Unterricht.

  • Die Fähigkeit zu Kooperation und Transparenz, um sich auf einen Beratungsprozeß einzulassen.

  • Das "Zwei-Pädagogen-System" wird ermöglicht, d.h. Lehrerstunden werden zur Verfügung gestellt.

  • Klassenfrequenzreduzierung wird in Integrationsklassen realisiert.

  • Ermäßigungsstunden für Beratungsgespräche/Teamarbeit und erhöhter Unterrichtsvorbereitungsbedarf werden bewilligt.

  • Dienstbefreiung für Fortbildung wird gewährt.

Vieles, was die Integration blinder SchülerInnen in die allgemeine Schule ermöglicht, wird und kann von den LehrerInnen der allgemeinen Schule fachgerecht geleistet werden. Es sind häufig allgemeine pädagogische Strategien, welche auch für die Lösung spezieller Probleme blinder Schüler gelten. Hier sind die LehrerInnen allgemeiner Schulen Experten genug und es liegt an ihnen, diese Stärken zu entwickeln und für einen auf die individuellen Bedürfnisse des Kindes bezogenen Unterricht einzusetzen. Sie sind die Experten für soziales, emotionales und kognitives Lernen in einer Gruppe, die in ihrer höchst differenzierten Zusammensetzung aus individuellen Stärken und Schwächen gemeinhin "Klasse" genannt wird.

Ein blindes Kind fügt sich in diesen Kontext ein und bietet neben seiner individuellen Ausprägung der Sehschädigung eine breite Palette normaler Stärken und Schwächen.

Spezialbedürfnisse blinder Kinder und Jugendlicher müssen sehr ernst genommen werden und wie beschrieben durch Zusammenarbeit mit sonderpädagogisch ausgebildeten BeraterInnen in professioneller Weise befriedigt werden. Die Spezialschulen und sonderpädagogischen Fachdisziplinen für Sehgeschädigte geraten in dem System der Kooperation mit allgemeinen Schulen und pädagogischen Theorien auf den Prüfstand. Sie müssen ihre speziellen didaktischen und methodischen Strategien darstellen und so anbieten, daß eine Teilhabe durch allgemeine Schulen ermöglicht wird.

Die allgemeine Schule und die spezielle Schule für Sehgeschädigte - jede in ihrer bestimmten Anforderungssituation - sollten sich bereit machen, die Aufgabe zu erfüllen.

Quelle:

Karl-Josef Lenz: Integration von blinden und hochgradig sehbehinderten Kindern in allgemeinen Schulen

Erschienen In: TAFIE (Hrsg.): Pädagogik und Therapie ohne Aussonderung. 5. Gesamtösterreichisches Symposium, S. 59 - 62

Autoreneigenverlag TAK, Innsbruck 1990

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Stand: 25.04.2005

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